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Telefon 233-26086 Referat für Stadtplanung und Bauordnung ... fileIn Teilbereichen des...

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Telefon 233-26086 Telefon 233-28567 Telefax 233-24213 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/22 P PLAN HA II/22 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002 Arnulfstraße südlich, Bahnhofplatz westlich, Bayerstraße nördlich, Paul-Heyse-Unterführung östlich -Hauptbahnhof München- (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 41 b und c , Nr. 1756 und Nr.1589) Aufstellungsbeschluss Stadtbezirk 2 - Isarvorstadt/Ludwigsvorstadt Sitzungsvorlagen Nr. 02-08/V0 9831 Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Plan Lage im Stadtgebiet 3. Lageplan (Wettbewerbsergebnis) 4. Plan - Isometrie Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 25.04.2007 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 2 1. Anlass der Planung 2 2. Ausgangssituation 2 3. Planungsrechtliche Situation 3 4. Wettbewerbsverfahren 5 5. Stadtstrukturelle und städtebauliche Zielsetzungen 7 6. Verkehrliche Rahmenbedingungen 10 7. Verfahren 11 8. Sozialgerechte Bodennutzung 12 9. Beteiligung des Bezirksausschusses 2 12 10. Fristverkürzung 13 II. Antrag der Referentin 13 III. Beschluss 13
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Telefon 233-26086Telefon 233-28567Telefax 233-24213

Referat für Stadtplanung und BauordnungStadtplanungPLAN HA II/22 P PLAN HA II/22 V

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002Arnulfstraße südlich, Bahnhofplatz westlich, Bayerstraße nördlich, Paul-Heyse-Unterführung östlich -Hauptbahnhof München-(Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 41 b und c , Nr. 1756 und Nr.1589)

Aufstellungsbeschluss

Stadtbezirk 2 - Isarvorstadt/Ludwigsvorstadt

Sitzungsvorlagen Nr. 02-08/V0 9831

Anlagen:1. Übersichtsplan 2. Plan Lage im Stadtgebiet3. Lageplan (Wettbewerbsergebnis)4. Plan - Isometrie

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 25.04.2007 (SB)Öffentliche Sitzung

Inhaltsverzeichnis Seite

I. Vortrag der Referentin 21. Anlass der Planung 22. Ausgangssituation 23. Planungsrechtliche Situation 34. Wettbewerbsverfahren 55. Stadtstrukturelle und städtebauliche Zielsetzungen 76. Verkehrliche Rahmenbedingungen 107. Verfahren 118. Sozialgerechte Bodennutzung 129. Beteiligung des Bezirksausschusses 2 12

10. Fristverkürzung 13II. Antrag der Referentin 13III. Beschluss 13

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I. Vortrag der Referentin

Die Zuständigkeit des Planungsausschusses ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Ge-

schäftsordnung des Stadtrates.

1. Anlass der Planung

Am 05. Juli 2006 wurden die von den Architektenteams Auer + Weber + Architekten,

München mit Latz und Partner Landschaftsarchitekten, Kranzberg sowie Gewers, Kühn+

Kühn, Berlin mit Stadtraum, Garten und Landschaftsarchitektur, in einem Workshopver-

fahren überarbeiteten Wettbewerbsergebnisse zum Münchner Hauptbahnhof dem Stadt-

rat vorgestellt.

Nach Antrag der Referentin beschloss die Vollversammlung des Stadtrates, dass der

überarbeitete Entwurf von Auer + Weber + Architekten der weiteren Planung (Fortschrei-

bung Masterplan, Aufstellung eines Bebauungsplans, Stellungnahmen zur Planfeststel-

lung zum Hauptempfangsgebäude) zugrunde gelegt werden soll.

Zugleich erging an das Planungsreferat der Auftrag, im Benehmen mit dem Baureferat

und der DB AG eine Planungsvereinbarung zu treffen, in der der weitere Umgang mit

den städtischen Flächen und die künftigen Fahrradabstellmöglichkeiten (Fahrradpark-

haus an der Arnulfstraße) geregelt werden.

Gegenstand dieser Stadtratsvorlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.

2. Ausgangssituation

2.1 Lage im Stadtgebiet

Der in zentrumsnaher Lage gelegene Hauptbahnhof, der im Norden von der Arnulfstra-

ße (Starnberger Flügelbahnhof) und im Süden von der Bayerstraße begrenzt wird, bildet

zusammen mit dem Bahnhofplatz den Auftakt der Münchner Shoppingmeile in Richtung

Karlsplatz und Neuhauser Straße.

Die Größe des Planungsgebietes umfasst ca. 58.500m².

2.2. Planungsrechtliche Vorgaben

2.2.1Flächennutzungsplan

Das Planungsgebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan überwiegend als Flä-

che für Bahnanlagen dargestellt. Entlang der Arnulfstraße und am Bahnhofsplatz sowie

an der Bayerstraße ist eine stadtstrukturell bedeutsame, alleeartige Begrünung darge-

stellt.

Der integrierte Landschaftsplan stellt für den gesamten Bereich Maßnahmen zur Ver-

besserung der Grünausstattung dar.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1589 Holzkirchner Bahnhof ist als Kerngebiet

dargestellt.

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2.2.3 Bestehende Bauliniengefüge / Bebauungspläne

In Teilbereichen des Planungsgebietes gilt derzeit für den Bereich des südlichen Bahn-

hofsvorplatzes der seit 10.09.1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan mit Grünordnung

Nr.1589 (Holzkirchner Bahnhof). Im Bereich der Verkehrsflächen des Bahnhofplatzes

werden die Bebauungspläne Nr. 41c rechtsverbindlich seit dem 26.02.1976, Nr. 41 b

rechtsverbindlich seit dem 10.03.1969 sowie der Bebauungsplan Nr. 1756 rechtsver-

bindlich seit dem 20.08.1996 überplant werden.

Für das weitere Planungsgebiet besteht ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs.

3 Baugesetzbuch (BauGB) in Form von Baulinien entlang der Arnulfstraße sowie am

Bahnhofplatz und der Bayerstraße, darüber hinaus ist das zu überplanende Gebiet pla-

nungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Sonstige planungsrechtliche Vorgaben:

Satzung über Einfriedungen und Vorgärten vom 18.04.1990

Satzung der Landeshauptstadt München über die Gestaltung und Ausstattung der unbe-

bauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen

(Freiflächengestaltungssatzung) vom 08.05.1996

Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München vom 12.05.1992

Entwässerungssatzung vom 14.02.1980

Stellplatzbeschränkungssatzung vom 07.06.2001

3. Planungsrechtliche Situation

3.1. Fachplanungsrecht

Die Planungshoheit für Schienenwege der Eisenbahn und die für diese Schienenwege

notwendigen Anlagen, d.h. Anlagen die dem Bahnbetrieb dienen, liegt beim Eisenbahn-

Bundesamt (§ 38 S.1 BauGB - Fachplanungsvorbehalt).

Nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) erfordern Betriebsanlagen der

Eisenbahn eine Planfeststellung, die Zulässigkeit bestimmt sich allein nach dem Plan-

feststellungsrecht.

Bahnfremde Nutzungen unterliegen nicht dem o.g. Fachplanungsvorbehalt, sie sind viel-

mehr der kommunalen Planungshoheit zugänglich.

3.2. Kommunale Planungshoheit

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Anlagen oder Nutzungen, die keine Eisenbahnanlagen sind oder diesen dienen, unterlie-

gen formell und materiell dem allgemeinen Baurecht und damit auch den zuständigen

Behörden. Das gilt beispielsweise für die Größe des Einzelhandels, städtebauliche Eck-

daten etc.

Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, haben die

Gemeinden gemäß § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen. Dies ist hier gegeben,

da eine Neuordnung im Bereich des Hauptbahnhofes sowohl wegen der beabsichtigten

Nutzungsmehrungen als auch wegen der Erschließung der 2. S-Bahn-Stammstrecke

und einer schnellen Flughafenanbindung angestrebt wird.

3.3. Planungsbefugnis

Eine Überlagerung von Fachplanung und Bauleitplanung ist möglich, wenn hierdurch

keine Nutzungskonflikte oder Einschränkungen für die durch Fachplanungsrecht gesi-

cherten Anlagen, Flächen und Räume entstehen. Die Gemeinde hat also die Möglich-

keit, innerhalb des planfestgestellten oder planfestzustellenden Bereichs durch bauleit-

planerische Festsetzungen auf die Umgebung bahntechnischer Anlagen sowie auf Flä-

chen über und unter ihnen, Einfluss zunehmen, sofern sie inhaltlich keinen Konflikt mit

dem besonderen Charakter als Bahnanlage auslöst.

Zur Sicherstellung der städtebaulichen und freiraumplanerischen sowie der verkehrlichen

Ziele wird die Landeshauptstadt München(LHM) deshalb für den Bereich Hauptbahnhof

München einen Bebauungsplan aufstellen. Der Aufstellungsbeschluss soll Art und Maß

der Nutzung für die nicht bahnbetrieblichen Nutzungen, den zulässigen Umfang für Ein-

zelhandel und Dienstleistungen und die Höhenentwicklung festlegen, in Abhängigkeit von

angemessenen dimensionierten Verkehrsflächen.

Damit strebt die LHM nur Regelungen hinsichtlich der bahnfremden Nutzungen an, die

dem Fachplanungsrecht vorbehaltenen Nutzungen bleiben unberührt, es besteht kein in-

haltlicher Konflikt zwischen Fachplanungsrecht und gemeindlichem Planungsrecht.

Grundsätzlich ist es Wunsch der LHM , dass Planfeststellungs- und Baugenehmigungs-

verfahren einem einheitlichen Genehmigungsregime unterliegen. Aus Sicht der LHM ruht

der Schwerpunkt des gesamten Vorhabens Hauptbahnhof auf seiner Funktion als Eisen-

bahnanlage, und damit läge das Genehmigungsregime beim Eisenbahn-Bundesamt

(EBA).

Das Eisenbahn-Bundesamt hat zwischenzeitlich jedoch mitgeteilt, dass es diese Auffas-

sung der Landeshauptstadt München nicht teilt und keine Zuständigkeit für die Genehmi-

gung von eindeutigen Nicht-Bahnnutzungen sieht. Der konkrete Abstimmungsprozess –

ggf. auch über ein Ineinandergreifen der Genehmigungsverfahren - hat mit einem ersten

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Gespräch am 17.04.2007 begonnen und wird – so auch ausdrücklich vom EBA in diesem

Gespräch bekundet - in enger Kooperation kontinuierlich fortgesetzt werden.

4. Wettbewerbsverfahren

4.1. Ausgangslage

Der Hauptbahnhof, der Starnberger Flügelbahnhof und die Vorplätze werden in ihrer

heutigen Form künftigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Steigende Fahrgastzahlen

und eine verbesserte Verknüpfung bestehender Verkehrslinien des Regional- und Fern-

verkehrs mit neuen und ergänzenden Verkehrsträgern erfordern eine Neuorganisation

der inneren wie äußeren Verkehrsflächen und deren Dimensionierung. Gebäudeteile

des Hauptbahnhofes sollen im Zusammenhang mit den bahnbetrieblichen Veränderun-

gen, wie dem Neubau der 2. S-Bahn-Stammstrecke, einer schnellen Flughafenverbin-

dung sowie durch Ausbaumaßnahmen im schienengebundenen Fernverkehr (München

21, Magistrale für Europa etc.) entsprechend angepasst und umgebaut werden.

Aus diesem Grund wurde im Januar 2003 von der DB Station & Service AG , dem Baye-

rischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der

Landeshauptstadt München europaweit ein Realisierungs- und Ideenwettbewerb ausge-

lobt. Aus der Ausschreibung wurden 12 Architekturbüros mit Landschaftsplanern zur

Teilnahme ausgewählt.

Bereits am 28.07.2004 nahm die Vollversammlung des Stadtrates die ersten Ergebnisse

des Wettbewerbsverfahren zum Münchner Hauptbahnhof zur Kenntnis. Dabei wurden die

Entwürfe der Büros Auer + Weber + Architekten, München mit Latz und Partner Land-

schaftsarchitekten, Kranzberg sowie Gewers, Kühn+ Kühn, Berlin mit Stadtraum, Garten

und Landschaftsarchitektur, Berlin zur Weiterbearbeitung empfohlen mit dem Ziel, nach

der Überarbeitung zu einer Auswahl des zu realisierenden Entwurfes für das Hauptemp-

fangsgebäude, den Starnberger Flügelbahnhof sowie die Gestaltung der Vorplätze zu

kommen.

Zugleich wurde das Planungsreferat beauftragt, die Optimierungsanforderungen sowie die

Stellungnahme des Bezirksausschusses 2, Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt in die weitere

Entwurfsüberarbeitung einzubringen. Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass so-

wohl die Qualitäten einer zukunftsfähigen und leistungsfähigen Erschließung als auch

eine dem Bahnhof als Eingangstor zur Stadt entsprechende Architektur und Freiraumge-

staltung erreicht wird. Das Workshopverfahren zur Überarbeitung der Architektenentwür-

fe wurde im Zeitraum Dezember 2005 bis März 2006 durchgeführt. Am 10. März 2006

fand bei der DB-Projekt Bau GmbH die Schlusspräsentation der Architektenteams und die

Sitzung des Entscheidungsgremiums des Workshopverfahrens statt, mit dem Ergebnis,

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einer einvernehmlichen Empfehlung zugunsten des Büros Auer+ Weber+ Architekten.

Auch nach Einschätzung des Planungsreferates erfüllt der Entwurf die gestellten Anfor-

derungen hinsichtlich Gestaltungsqualität und Funktionalität in hervorragender Weise.

4.2. Wettbewerbsergebnis

- Städtebau und Architektur

Durch den Entwurf von Auer + Weber + Architekten werden die Gebäude eine signifi-

kante zukunftsgerichtete und bahnhofsgerechte Architektur erhalten und ansprechende

Fassaden nicht nur zum Bahnhofplatz hin entstehen. Durch die Baukörpergliederung

und die hervorgehobene Dachform wird die Maßstäblichkeit zur Umgebung hin vermit-

telt. Durch die Entwurfsüberarbeitung wird eine bessere Ausnutzung des Innenraumes

zwischen den neuen Einkaufs- und Servicebereichen der heute schon im Bahnhof vor-

handenen Marktnutzung, dem Frischemarkt und der geplanten „Skylounge”, wie die zum

Teil über den Bahnhofplatz auskragenden Dachgeschosse von den Architekten genannt

werden, erreicht.

Die Verkehrsflächen im Bahnhofsgebäude und am Querbahnsteig wurden optimiert und

der Erschließungsnukleus in die neue Station an der 2. S-Bahn-Stammstrecke integriert.

Die Flächen der Vorplätze wurden als Orte der Ankunft/Tor zur Stadt aufgewertet und

die fußläufige Verbindung vom Hauptempfangsgebäude über den Bahnhofplatz zur

Schützenstraße in Richtung Altstadt deutlich verbessert.

Die Wahrnehmung einer offenen Gleishalle wird durch eine großzügigere Öffnung und

Umgestaltung der flankierenden Gebäudeteile erreicht. Durch den Abriss der Flügelbau-

ten wird in der Bayer- und der Arnulfstraße mehr Platz für Fußgänger, Radfahrer und die

Kunden der Bahn gewonnen. Engstellen werden entfallen und ein moderner, großzügi-

ger Gesamteindruck wird entstehen.

Diese neuen Flächenangebote werden aufgrund ihrer Lagegunst und wegen des attrak-

tiven Erscheinungsbildes gut vermarktbar sein und eine hohe Wertschöpfung für die

Bahn bringen.

Der Hauptzugang wird großzügig und offen gestaltet. Für die Verbindungen zwischen

dem Hauptempfangsgebäude und der neuen S-Bahn-Station in 40 m Tiefe, aber auch

zu den bestehenden U- und S-Bahn-Stationen, sind im Untergeschoss neue Wege unter

anderem auch unter dem Querbahnsteig angeboten, die auch eine klarere Orientierung

ermöglichen. Der zur Erschließung der neuen Station an der 2. S-Bahn-Stammstrecke

dienende Nukleus wird sich atriumsartig zum Hauptdurchgang im Empfangsgebäude öff-

nen und Tageslicht bis hinunter zum Bahnsteig in 40 m Tiefe bringen, was ebenfalls zur

besseren Orientierung der Bahnkunden beitragen wird.

Der Preisträgerentwurf bietet im Bereich des Starnberger Flügelbahnhofs ca.250 PKW-

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Stellplätze und im Bereich des Hauptbahnhofes ca. 500 PKW-Stellplätze an, wobei die

städtische Tiefgarage unter dem U-Bahn-Sperrengeschoss der U 1/U 2 und die neuen

Stellplatzangebote der Bahn in den Untergeschossen des Hauptempfangsgebäudes mit-

einander verbunden sein werden. Damit können die Tiefgaragen Zu- und Ausfahrten in

das Gebäude integriert werden und somit der Bahnhofplatz von dieser Funktion befreit

werden.

In den Ladehöfen sind ausreichend Rangierflächen für Lieferfahrzeuge vorgesehen.

Ein Wertstoffhof wird im Untergeschoss des Starnberger Flügelbahnhofes untergebracht

und damit ein bislang ungelöstes Problem dauerhaft beseitigt.

Die Fahrräder sollen künftig geordnet in einem Fahrradparkhaus an der Arnulfstraße,

westlich anschließend an den Starnberger Flügelbahnhof, sowie in einer unterirdischen

Abstellanlage an der Bayerstraße, im Hohlraum über der U-Bahn-Station der U 4/U 5,

untergebracht werden.

Das Entwurfskonzept von Auer+ Weber+ Architekten sieht im Fahrradparkhaus an der

Arnulfstraße 578 Fahrradstellplätze und im Sperrengeschoss über der U 4/U 5 512 Fahr-

radstellplätze vor. Aufgrund der Anregung des MVV, dass die Fahrradstellplätze aus sei-

ner Sicht nicht ausreichen und auch für car-sharing, call a bike etc. weitere Flächen be-

reitgestellt werden sollten, müssen im weiteren Verfahren mit der Bahn und den Betrei-

bergesellschaften noch Abgleichsgespräche geführt werden.

5. Stadtstrukturelle, städtebauliche und freiraumplanerische Zielsetzungen

Eine den künftigen bahnbetrieblichen und verkehrlichen Anforderungen gerecht werden-

de Erschließungsstruktur erfordert einen wesentlichen Umbau des Hauptempfangsge-

bäudes. Hierdurch werden Angebote als attraktive Begleitnutzungen für die neu zu

schaffenden Verkehrswege möglich.

Der Hauptbahnhof als westlicher Auftakt zur Haupteinkaufslage der City kann mit dem

Angebot von Einzelhandelsflächen im größeren Umfang die Bestlage der Fußgängerzo-

ne ausweiten und damit einen Beitrag zur Stärkung der Einkaufslagen in der Schützen-

und der Bayerstraße leisten. Generell bestimmend für den Umfang neuer Einzelhandels-

flächenangebote in der City ist deren Doppelrolle als überregionaler Einkaufsmagnet

und als Bestandteil des polyzentrischen Zentrengefüges Münchens mit seinen Stadtteil-

und Quartierszentren. Ziel für die City ist damit eine gemäßigte Einzelhandelsflächenent-

wicklung, die sich am Bestand des innerstädtischen Einzelhandels orientiert, als Voraus-

setzung dafür, das polyzentrische Zentrengefüge der Stadt in einem zukunftsfähigen

Gleichgewicht zu erhalten.

Der Preisträgerentwurf sieht für die Obergeschosse des geplanten Neubaus des Haupt-

bahnhofs einschließlich Starnberger Flügelbahnhof und Fahrradparkhaus an der Arnulf-

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straße eine maximal zulässige Geschossfläche von ca. 113.000 m² (über Geländeni-

veau) vor. In den Untergeschossen können Nutzungen bis zu einer maximalen Ge-

schossfläche von ca. 56.000 m² (unter Geländeniveau) realisiert werden.

Für die Bereiche des Hauptempfangsgebäudes, den Starnberger Flügelbahnhof, sowie

für die Randbereiche der Gleishalle und die Gestaltung der Bahnhofsvorplätze sind fol-

gende städtebauliche Ziele und Vorgaben den weiteren Planungen zugrunde zu legen.

- Art der Nutzung

Für das Planungsgebiet sollen Nutzungen wie Büro, Gastronomie und Hotelflächen (vor-

gesehen ist ein Hotel mit ca. 280 Betten) sowie öffentliche Verkehrsflächen zugelassen

werden. Ferner ist an der Arnulfstraße, westlich an den Starnberger Flügelbahnhof an-

grenzend, ein Fahrradparkhaus geplant.

Für den Umfang von Einzelhandelsflächen im geplanten Hauptbahnhof München wer-

den damit auf Grundlage der „Einzelhandelsuntersuchung zur Münchner

Innenstadt“(GfK PRISMA INSTITUT, Dezember 2002) folgende Eckwerte angestrebt.

Abgeleitet von den Ergebnissen des Gutachtens erscheint eine Geschossfläche von ins-

gesamt 24.000 m² für Einzelhandelsnutzungen, einzelhandelsbezogene Dienstleistun-

gen, Gastronomie und bahnbezogene Dienstleistungen als stadtverträglich. Dabei darf

das Angebot an Verkaufsflächen für den Einzelhandel (bzw. Mietflächen für einzelhan-

delsbezogene Dienstleistungen), der direkt mit dem Bahnbetrieb in Verbindung steht

und derjenigen Verkaufsflächen, die unabhängig vom Bahnbetrieb zu sehen sind, in der

Summe 14.000 m² Verkaufsfläche, das entspricht einer Geschossfläche von 20.000 m²,

nicht überschreiten. Mit Blick auf die bestehenden Geschäftslagen der Innenstadt ist das

Sortimentsangebot des Weiteren an den spezifischen Bedürfnissen des an Bahnhöfen

anzutreffenden Kundenkreises auszurichten. Dies unterscheidet sich klar von einem für

Einkaufszentrentypischen Angebot und zeichnet sich durch ein kleinteiliges Shop-Ange-

bot (weniger als 200 qm) und einem Verkaufsflächenanteil für Bekleidung / Schuhe / Le-

derwaren unter 20 % aus. Größere Ladeneinheiten über 200 m² Verkaufsfläche sind in

einem insgesamt flächenmäßig untergeordneten Umfang von max. ein Drittel der Ge-

schossfläche für Einzelhandel möglich. Es ist beabsichtigt, den bahnfremden Einzelhan-

del in seinem Umfang zu begrenzen, so dass die o.g. Gesamtfläche von 20.000m² Ge-

schossfläche nicht überschritten wird.

Regelungen über den Ausschluss von z.B. Vergnügungsstätten werden im weiteren Be-

bauungsplanverfahren geprüft.

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- Nutzungsmaß, Gebäudehöhen

Es ist beabsichtigt das Nutzungsmaß mit der Größe der Grundfläche und der Gebäude-

höhe zu definieren (gem. § 16 Abs.2 Nr.1 u. 4 BauNVO).

Im Wettbewerbsverfahren war die bauordnungsrechtliche Hochhausgrenze von

22 m vorgegeben. Damit ist die maximale Höhe des Fußbodens des obersten Aufent-

haltsgeschosses mit 22 m über Gelände vorgesehen.

Da jedoch auch die, über dem obersten Aufenthaltsgeschoss angeordneten Bauteile,

wie Luft- und Technikgeschosse städtebaulich und stadträumlich wirksam sind, ist im

Bebauungsplan auch das Maß der absoluten Wandhöhen festzusetzen.

Der Preisträgerentwurf sieht ein ca. 2 Grad geneigtes, teilweises transparentes Dach mit

einer Höhe zum Bahnhofplatz von 26,20 m und zum nördlichen und südlichen Bahnhofs-

vorplatz mit 29,20 m vor. Alle Höhenkoten sind auf das Höhenniveau des Bahnhofplat-

zes bezogen.

Diese Höhenentwicklung entspricht dem Höhenprofil der umliegenden Gebäude mit ei-

ner Wandhöhe zwischen 18 m und 26 m , sowie einer überwiegenden Firsthöhe von ca.

28 m bis 30 m ( maximal 57 m).

Der prämierte, überarbeitete Entwurf berücksichtigt mit seinen Wandhöhen, verbunden

mit seiner Baukörpergliederung und Dachform die Höhe der Nachbarbebauung und fügt

sich stadtbildverträglich ein.

- Tiefgaragen

Regelungen zu den Zu- und Ausfahrten für die Tiefgarage der DB AG sind in Abhän-

gigkeit zum Entwurf in die Gebäude zu integrieren.

- Platzflächen

Aufwertung der Platzflächen - nördlicher und südlicher Bahnhofsvorplatz und Bahnhof-

platz - als „Ankunftsorte“.

Am südlichen Bahnhofsvorplatz ist neben einer Aufwertung des Platzraumes auch eine

Transparenz zur Gleishalle hin zu schaffen.

6. Verkehrliche Rahmenbedingungen

6.1 Verkehrliche Ziele

Im Rahmen eines Verkehrskonzeptes für den Masterplan Hauptbahnhof, welcher Basis

für den zuvor genannten Realisierungs- und Ideenwettbewerb war, wurden folgende we-

sentliche verkehrsplanerischen Ziele erarbeitet:

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- Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Bahnhofplatz durch weitgehende Fern-

haltung des Kfz-Verkehrs,

- Schaffung einer attraktiven oberirdischen Fußgängerverbindung vom Hauptbahnhof

über den Bahnhofplatz und die Schützenstraße Richtung Altstadt, sowie zum Muse-

umsviertel

- Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Bayerstraße bzw. Arnulfstraße und Altstadt-

ring über den Bahnhofplatz,

- Erhalt der Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs aus allen Richtungen für den Kfz-Verkehr

auch während Bauphasen im Untergrund und oberirdisch.

6.2 Verkehrserschließung

6.2.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der Hauptbahnhof bildet den wichtigsten ÖPNV-Knoten im Stadtgebiet.

Der Planungsbereich ist durch seine Lage an der S-Bahnstammstrecke an alle radialen

S-Bahnlinien angebunden. Die geplante zweite S-Bahn-Stammstrecke ermöglicht eine

weitere Taktverdichtung auf den S-Bahn-Linien. Zudem kreuzen sich am Hauptbahnhof

zwei U-Bahn-Stammstrecken. Da der Hauptbahnhof auch von den meisten Straßen-

bahnlinien sowie einer Buslinie bedient wird, besitzt er eine hervorragende Verknüp-

fung mit dem öffentlichen Nahverkehrsnetz. Zugleich stellt der Hauptbahnhof die be-

deutendste Schnittstelle zum regionalen und überregionalen Fernbahnnetz dar.

6.2.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Der Planungsbereich ist durch die umliegenden Straßen für den MIV gut erschlossen.

Im Norden verläuft die Arnulfstraße, im Süden die Bayerstraße, im Osten der Bahnhof-

platz und im Westen die Seidlstraße / Paul-Heyse-Straße mit der dazwischenliegenden

Paul-Heyse-Unterführung.

Die derzeit stadtauswärts als übergeordnete Hauptverkehrsstraße fungierende Bayer-

straße soll gemäß Verkehrsentwicklungsplan 2006 (VEP) zur Erschließungsstraße ab-

gestuft werden und – wie die Arnulfstraße schon heute – vorrangig den Verkehrsmitteln

des Umweltverbundes zur Verfügung stehen. Bei der Seidlstr. / Paul-Heyse-Straße

handelt es sich gemäß VEP um eine örtliche Hauptverkehrsstraße mit maßgebender

Verbindungsfunktion. Der Bahnhofplatz soll zukünftig neben dem ÖPNV und dem

Radverkehr überwiegend den Fußgängern und dem Aufenthalt vorbehalten bleiben.

6.2.3 Rad- und Fußverkehr

Der Hauptbahnhof ist ein wichtiger Ziel- und Knotenpunkt für den Radverkehr.

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Entsprechend dem Verkehrsentwicklungsplan Radverkehr 2002 (VEP-R) verlaufen in

der Bayerstraße, in der Arnulfstraße und im Zuge der Luisen-, Schillerstraße Hauptrou-

ten des Radverkehrs.

Aussagen zu Fahrradabstellanlagen siehe unter Punkt 4.2 (Wettbewerbsergebnis).Ent-

sprechend ihrer hohen Fußgängerfrequenz sollen die an den Hauptbahnhof angren-

zenden Gehwege in der Bayerstraße und in der Arnulfstraße verbreitert sowie die Auf-

enthaltsqualität auf dem Bahnhofplatz maßgeblich gestärkt und die Querungsmöglich-

keiten für Fußgänger im gesamten Platzbereich erleichtert werden.

7. Verfahren

Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung

(§ 13a Abs. 1 S.1 BauGB) handelt und die angestrebte Grundfläche in Höhe von ca.

22.000 m².den maßgeblichen Schwellenwert ( 20.000m² bis 70.000m²) nach

§ 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB nicht überschreiten soll, könnte für das Planungsvorhaben

grundsätzlich das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Maßgebliche Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 13a BauGB ist jedoch die Vor-

prüfung des Planungsvorhabens, in der die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebau-

ungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird, die nach § 2 Abs. 4 S. 4

BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.

Weiterhin ist zu prüfen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach

dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) oder nach Landesrecht durchgeführt werden

muss. Die Realisierung einer Hotelnutzung mit mehr als 300 Betten ( s.a. Anl. 1 Nr. 18.1.1

zum UVPG ) wäre in jedem Fall ein „UVP-pflichtiges“ Vorhaben.

Des weiteren muss eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten

Schutzgüter ausgeschlossen sein.

8. Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN).

Ob die Grundsätze der sozialgerechten Bodennutzung anzuwenden sind, wird im weite-

ren Bebauungsplanverfahren geprüft werden.

9. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der zuständige Bezirksausschuss des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt- Isarvorstadt wur-

de gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 (Katalog des Planungsreferates, Ziffer 1.2) der Bezirks-

ausschuss-Satzung bereits zur Vorlage und Bekanntgabe des Workshopverfahrens ange-

hört und stimmte darin grundsätzlich dem Antrag der Referentin zu. Zugleich hat der Be-

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zirksausschuss eine Stellungnahme abgegeben. Die in dieser Stellungnahme angeführten

Empfehlungen sollen im Rahmen der weiteren Bauleitplanung, soweit dies in Abgleich mit

den Interessen der Bahn möglich ist, Rechnung getragen werden.

Der betroffene Bezirksausschuss des 2. Stadtbezirks Ludwigsvorstadt- Isarvorstadt wurde

gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 6 (Katalog des Planungsreferates, Nrn. 5, 6.1) angehört. Der

Bezirksausschuss hat der Aufstellung des Bebauungsplanes zugestimmt.

Der Bezirksausschuss 2 hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.

10. Fristverkürzung für die Vorlage

Eine rechtzeitige Beschlussvorlage gemäß Ziffer 2.7.2 der AGAM konnte nicht erfolgen,

da zum Zeitpunkt der in der AGAM geforderten Anmeldefrist die erforderlichen Abstim-

mungen noch nicht abgeschlossen waren. Eine Behandlung in der heutigen Sitzung ist je-

doch erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung der

städtebaulichen und freiraumplanerischen Ziele sowie für eine stadtbildverträgliche Ver-

kehrsabwicklung zu schaffen.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau

Stadträtin Lindner-Schädlich, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag der Referentin

Ich beantrage Folgendes:

1.Für den im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom

09.02.2007, Maßstab 1 : 5.000, schwarz umrandeten Bereich –Hauptbahnhof- ( Arnulf-

straße südlich, Bahnhofplatz westlich, Bayerstraße nördlich, Paul-Heyse-Unterführung

östlich) ist ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Be-

standteil dieses Beschlusses.

2.Dem Bauleitplanverfahren soll der Entwurf des Büros Auer + Weber + Architekten zu

Grunde gelegt werden.

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3.Das Planungsreferat wird beauftragt zu prüfen ob ein beschleunigtes Bebauungsplan-

verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden kann.,

4.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss

nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Ober-/Bürgermeister Prof. Thalgott

Stadtbaurätin

IV. Abdruck von I. mit II.

über den Stenographischen Sitzungsdienst

an das Direktorium Dokumentationsstelle

an das Revisionsamt

an die Stadtkämmerei

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

V. Wv. Planungsreferat HA II/22 V

zur weiteren Veranlassung.

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zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird

bestätigt.

2. An den Bezirksausschuss 2

3. An das Baureferat

4. An das Kommunalreferat

5. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft

6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt

7. An das Kreisverwaltungsreferat

8. An das Planungsreferat SG 3

9. An das Planungsreferat HA I

10. An das Planungsreferat HA II/22 P

11. An das Planungsreferat HA II/24 B

12. An das Planungsreferat HA II/5

13. An das Planungsreferat HA III

14. An das Planungsreferat HA IV/2

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Am ..............................

Planungsreferat HA II/22V

i.A.

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2002

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