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Teilnahmebedingungen Oktoberfest-Plakatwettbewerb · PDF fileHerr Stadtrat Klaus Peter Rupp...

Date post: 06-Mar-2018
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Teilnahmebedingungen Oktoberfest-Plakatwettbewerb 2018 Die Landeshauptstadt München lobt seit 1972 alljährlich einen Plakatwettbewerb zum Oktoberfest aus und lädt hiermit zur Teilnahme an einem offenen Wettbewerb ein. 1. Hintergrund Das Oktoberfest ist eine Veranstaltung der Landeshauptstadt München und spiegelt bayerische Lebensart wieder. Es vereint Genusskultur und Kulturgenuss. Das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier ist aber auch ein Festival der Schaustellerei und der Volksbelustigungen. Es ist ein heiteres Fest, an dem Menschen jeder Generation und Herkunft teilhaben können. Das Besondere an der Wiesn ist, dass sie den Spagat zwischen Fest für die Münchner und internationaler Großveranstaltung spielend schafft; dass sie sich an ihre Wurzeln erinnert und offen ist für neue Entwicklungen. Die typische Mischung aus Hightech-Fahrgeschäften modernster Art (Höllenblitz, Power Tower, Cyber Space etc.) und nostalgischen Traditionsbetrieben (Krinoline, Toboggan, Teufelsrad) prägt heute das Oktoberfest und macht seine große Attraktivität aus. Das Oktoberfest mit seiner nun mehr als zweihundertjährigen Geschichte ist als größtes Volksfest der Welt zum Mythos geworden. Eine weltweit durchgeführte Umfrage über Akzeptanz und Bekanntheit deutscher Begriffe im Ausland ergab, dass 91 Prozent der Befragten den Begriff „Oktoberfest“ kannten. Das Fest der Feste prägte das Image der weißblauen Metropole München unverkennbar. Näheres zum Oktoberfest unter www.oktoberfest.eu 2. Ziel und Aufgabe Zu erstellen ist ein Entwurf für ein Plakatmotiv für das Oktoberfest München 2018. 3. Ausführung, Gestaltungs- und Bewertungskriterien: 3.1. Einzureichen sind ausschließlich digital erstellte Entwürfe als PDF/X-3-Datei (mit rundum 5 mm Beschnittzugabe, Schnitt- und Passermarken) im Hochformat DIN A1. Es muss eine max. Dateigröße von 100MB pro Entwurf eingehalten werden. Zu beachten ist, dass der Entwurf im Vierfarb-Offsetdruck reproduzierbar sein und auch auf kleinen Merchandising-Artikeln mit unterschiedlichen Oberflächen wirken muss. 3.2. Neben der PDF/X-3-Datei wird von dem Entwurf ein RGB-Vorschaubild als jpg-Datei für die Darstellung im Web benötigt, es muss hier eine Bildgröße von 1000x1414 Pixel und eine maximale Dateigröße von 2MB eingehalten werden. Das Vorschaubild wird für die Anzeige beim Online-Voting benötigt, daher ist hier von Schnitt- und Passermarken abzusehen. Referat für Arbeit und Wirtschaft Veranstaltungen
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Teilnahmebedingungen Oktoberfest-Plakatwettbewerb 2018 Die Landeshauptstadt München lobt seit 1972 alljährlich einen Plakatwettbewerb zum Oktoberfest aus und lädt hiermit zur Teilnahme an einem offenen Wettbewerb ein. 1. Hintergrund Das Oktoberfest ist eine Veranstaltung der Landeshauptstadt München und spiegelt bayerische Lebensart wieder. Es vereint Genusskultur und Kulturgenuss. Das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier ist aber auch ein Festival der Schaustellerei und der Volksbelustigungen. Es ist ein heiteres Fest, an dem Menschen jeder Generation und Herkunft teilhaben können. Das Besondere an der Wiesn ist, dass sie den Spagat zwischen Fest für die Münchner und internationaler Großveranstaltung spielend schafft; dass sie sich an ihre Wurzeln erinnert und offen ist für neue Entwicklungen. Die typische Mischung aus Hightech-Fahrgeschäften modernster Art (Höllenblitz, Power Tower, Cyber Space etc.) und nostalgischen Traditionsbetrieben (Krinoline, Toboggan, Teufelsrad) prägt heute das Oktoberfest und macht seine große Attraktivität aus. Das Oktoberfest mit seiner nun mehr als zweihundertjährigen Geschichte ist als größtes Volksfest der Welt zum Mythos geworden. Eine weltweit durchgeführte Umfrage über Akzeptanz und Bekanntheit deutscher Begriffe im Ausland ergab, dass 91 Prozent der Befragten den Begriff „Oktoberfest“ kannten. Das Fest der Feste prägte das Image der weißblauen Metropole München unverkennbar.

Näheres zum Oktoberfest unter www.oktoberfest.eu 2. Ziel und Aufgabe Zu erstellen ist ein Entwurf für ein Plakatmotiv für das Oktoberfest München 2018. 3. Ausführung, Gestaltungs- und Bewertungskriterien: 3.1. Einzureichen sind ausschließlich digital erstellte Entwürfe als PDF/X-3-Datei (mit rundum 5 mm Beschnittzugabe, Schnitt- und Passer marken) im Hochformat DIN A1. Es muss eine max. Dateigröße von 100MB pro Entwurf eingehalten werden. Zu beachten ist, dass der Entwurf im Vierfarb-Offsetdruck reproduzierbar sein und auch auf kleinen Merchandising-Artikeln mit unterschiedlichen Oberflächen wirken muss. 3.2. Neben der PDF/X-3-Datei wird von dem Entwurf ein RGB-Vorschaubild als jpg-Datei für die Darstellung im Web benötigt, es muss hier eine Bildgröße von 1000x1414 Pixel und eine maximale Dateigröße von 2MB eingehalten werden. Das Vorschaubild wird für die Anzeige beim Online-Voting benötigt, daher ist hier von Schnitt- und Passermarken abzusehen.

Referat für Arbeit und Wirtschaft Veranstaltungen

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3.3. Sämtliche Arbeitstechniken sind möglich. 3.4. Jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer kann nur einen Entwurf einreichen. 3.5. Sollte das betreffende Plakat zu den Preisträgern gehören und zum Druck kommen, ist der entsprechende Datenträger dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, zur Reproduktion kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 3.6. Das zu gestaltende Motiv soll plakativ und strahlend die Originalität des Oktoberfestes, vor allem die Aspekte Lebensfreude, Lebendigkeit, Humor, liebenswerter Witz zum Ausdruck bringen. Diskriminierende Darstellungen sind unzulässig. 3.7. Als Text ist verbindlich in die Gestaltung zu integrieren: Oktoberfest München 22. September bis 7. Oktober 2018 (oder 22.9. – 7.10.2018) Das Datum soll im Schriftgrad kleiner gehalten werden als der Titel, jedoch nicht kleiner als 3 cm Großbuchstabenhöhe beim DIN A1 Format. Die offizielle Wort-Bild-Marke "Oktoberfest München", die die Teilnehmer unter Logo_Oktoberfest_Plakatwettbewerb (www.muenchen.de/media/oktoberfestplakat/Logo_Oktoberfest_Plakatwettbewerb.zip) herunterladen können, muss mit einer Breite von mindestens 65 mm in die Gestaltung einbezogen werden. Hierbei sind zwingend die Vorgaben des User Manual „Wort-Bild-Marke Oktoberfest München“ im Anhang 1 dieses Dokumentes zu beachten. 4. Abgabetermin 4.1. Für die Teilnahme ist eine Registrierung über ein Online-Formular (siehe Ziffer 4.3.) auf muenchen.de Voraussetzung. Die Registrierung ist ab dem 18.10.2017 möglich und muss bis zum 15.11.2017 um 24:00 Uhr vollständig abgeschlossen sein. 4.2. Die Wettbewerbsarbeiten inkl. der Teilnehmerinformationen (siehe Ziffer 4.3.) müssen dabei mittels eines Online-Formulars vollständig und konform zu den unter Ziffer 3. genannten Kriterien hochgeladen und damit der Landeshauptstadt München zugänglich gemacht werden. Im Rahmen des Uploads erfolgt mittels einer E-Mail mit Aktivierungslink an den Teilnehmer eine Authentifizierung seiner E-Mail-Adresse. Eine valide E-Mail-Adresse ist Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb. Der Upload der Wettbewerbsarbeiten ist ab dem 18.10.2017 möglich und muss bis zum 16.11.2017 um 06:00 Uhr am Morgen vollständig abgeschlossen sein. Kontakt bei Nachfragen: Landeshauptstadt München Referat für Arbeit und Wirtschaft E-Mail: [email protected]

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4.3. Bitte geben Sie bei der Einreichung des Entwurfs folgende Angaben zur Person im Teilnahmeformular an: ▪ Name ▪ Geburtsdatum ▪ Anschrift ▪ Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ▪ Website ▪ kleine Vita (als PDF)

Zur Teilnahme am Oktoberfest-Plakatwettbewerb benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten (z.B. Name, kleine Vita, siehe Punkt 4.3.). Diese Daten geben wir bei erfolgreicher Wettbewerbsteilnahme (Platz 1-3) an Medien zur aktuellen Berichterstattung über das Ergebnis des Oktoberfest-Plakatwettbewerbs weiter. Sie können Ihre Einwilligung auch schriftlich verweigern (Kontakt: Referat für Arbeit und Wirtschaft, FB 6, Herzog-Wilhelm-Straße 15, 80331 München). In diesem Fall kann Ihre Teilnahme am Oktoberfest-Plakatwettbewerb jedoch nicht berücksichtigt werden. 5. Kennzeichnung 5.1. Mit der Teilnahme und dem Upload der Wettbewerbsunterlagen werden die eingereichten Wettbewerbsarbeiten in der Datenbank für eine eindeutige ID mit dem Teilnehmer oder dem Teilnehmerteam verknüpft und sind damit gekennzeichnet. Zusätzlich zu den Klartextinformationen werden die Unterlagen anonymisiert im System verwaltet. 5.2. Teamarbeit Sollte der Entwurf von zwei oder mehreren Personen (= 1 Team) gestaltet worden sein, erfolgt nur eine Online-Teilnahme pro Entwurf, wobei angegeben wird, dass die Teilnahme als Team erfolgt. In diesem Fall muss ein Teamname im Rahmen der Teilnahme im Formular angegeben werden. Des Weiteren müssen im entsprechenden Feld die Vor-, und Nachnamen der Teammitglieder, sowie jeweils eine Telefonnummer hinterlegt werden. Auch muss für jedes zusätzliche Teammitglied die kleine Vita im PDF-Format hochgeladen werden, hierfür stehen im Uploadformular die entsprechenden Felder zur Verfügung. Das erste Teammitglied, dessen Daten vollständig im Teilnahmeformular eingetragen sind, fungiert ggf. als Ansprechpartner für Nachfragen. 6. Bewertung 6.1. Vorauswahl Ein Vertreter des RAW und ein Fachjurymitglied übernimmt vor dem Online-Voting eine Vorauswahl der eingereichten Wettbewerbsarbeiten nach folgenden Kriterien: • Grafische Qualität : Die Vorjury prüft die Entwürfe auf die Einhaltung der grafisch geforderten Parameter wie Schriftgröße, korrekte Verwendung der Wort-/Bildmarke, Lesbarkeit, Kreativität, Plakatwirkung und handwerkliche Professionalität.

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• Inhaltliche Prüfung: Die Vorjury prüft die Entwürfe auf die Einhaltung der inhaltlichen Kommunikations-Vorgaben. Insbesondere soll die Ausgewogenheit zwischen Schausteller und Bier(zelte) gewahrt werden. Das Ziel der visuellen Kommunikation „Ein Oktoberfest für alle und keine Partywiesn“ muss in der Umsetzung eingehalten werden. Diskriminierende Darstellungen werden aussortiert.

• Eignung für Lizenzartikel: Die Vorjury prüft die Entwürfe auf die Praktikabilität insbesondere als Motiv für Lizenzartikel wie T-Shirts, Masskrüge, Pins etc. Das Motiv muss auch in extremer Verkleinerung (Pins) noch gut zu erkennen sein. Außerdem muss die Grafik für vielfältige Produktionstechniken auf unterschiedlichsten Materialien geeignet sein.

Treffen ein oder mehrere Kriterien nicht zu, dann wird der entsprechende Entwurf nicht im Online-Voting zur Abstimmung erscheinen. Die Landeshauptstadt München behäl t sich insoweit das Letztentscheidungsrecht vor. 6.2. Online-Voting auf oktoberfest.eu Im Januar 2018 kann mit einer entsprechenden Authentifizierung mittels E-Mail über die nach Ziffer 6.1 vorausgewählten Entwürfe abgestimmt werden. Jeder Voter darf so viele Stimmen, wie er möchte, abgeben. Pro Bild darf nur eine Stimme abgegeben werden. Die Default-Sortierung für die Anzeige der Plakate beim Voting trifft ein Zufallsgenerator. 6.3. Schlussauswahl Die aus dem Online-Voting ermittelten besten 30 Entwürfe anhand der abgegebenen Stimmen werden voraussichtlich Ende Januar/ Anfang Februar 2018 von einer, durch den Wirtschaftsausschuss der Landeshauptstadt München bestellten Jury bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei insbesondere anhand der in Ziffer 1., 3. und 6. dieser Ausschreibung genannten Kriterien. Der Jury werden voraussichtlich folgende Personen angehören: Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Frau Leonie Dauenhauer, Studio Neo GmbH Herr Ronald Focken, Agentur Serviceplan Herr Ralf Gabriel, TIM e. V. Herr Henning Rader, Münchner Stadtmuseum, Sammlung Grafik, Plakat, Gemälde Herr Josef Thaler, Sprecher CommClubs München Herr Josef Schmid, Bürgermeister und Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft Herr Toni Roiderer, Sprecher der Großen Wiesn-Wirte Herr Lorenz Stiftl, Sprecher der Kleinen Wiesn-Wirte Herr Günter Malescha, Souvenirhändler Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Frau Stadträtin Lydia Dietrich Frau Stadträtin Gabriele Neff Herr Stadtrat Richard Progl Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp Herr Stadtrat Mario Schmidbauer Herr Stadtrat Otto Seidl Die Jurymitglieder können im Verhinderungsfall Vertreter benennen. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder der Jury wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die/der für die ordnungsgemäße Abwicklung der Jurierung und für die Einhaltung von deren Beschlüssen sorgt.

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Gegen die Entscheidung des Preisgerichts ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 6.4. Ausschlusskriterien Entwürfe, die den Ausschreibungskriterien nicht entsprechen, oder von diskriminierender Art sind, sind von einer Prämierung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Entwürfe, die bereits prämiert wurden. 7. Preise und Honorare 7.1. Preisgeld Das Referat für Arbeit und Wirtschaft setzt drei Preise aus: 1. Preis € 2.500,-- 2. Preis € 1.250,-- 3. Preis € 500,-- Bitte beachten: Ein Team muss das Preisgeld aufteilen! 7.2. Nutzungshonorar (Lizenzhonorar) Zuzüglich zum Preisgeld wird für jenen Entwurf, der zur Realisierung kommt (in der Regel der 1. Preis) ein

Honorar in Höhe von € 5.000,--

für die Übertragung der unter Ziffer 8 genannten Nutzungsarten bezahlt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird für das Preisgeld und für das Nutzungshonorar mit ausbezahlt. Der Gesamtbetrag der Preise wird in jedem Fall ausbezahlt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft übernimmt jedoch keine Verpflichtung, einen der eingereichten Entwürfe zu verwenden, in diesem Fall entfällt das Nutzungshonorar. 8. Nutzung der Entwürfe Für den Fall, dass ein Werk in das Publikumsvoting im Sinne von Ziffer 6.2 dieser Vereinbarung kommt, räumt der Teilnehmer der Landeshauptstadt München bereits jetzt das Recht ein, den Entwurf für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie den Entwurf im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit den Medien und der Presse zur weiteren Verwendung, Verbreitung oder Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, insbesondere in digitaler Form. Für den Fall, dass ein Werk als offizielles Oktoberfest-Plakat realisiert wird, überträgt der Teilnehmer bereits jetzt der Landeshauptstadt München, vertreten durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft, sämtliche derzeit bekannten Nutzungsrechte an der eingereichten Wettbewerbsarbeit für alle derzeit bekannten Nutzungsarten. Die Nutzungsrechte werden ausschließlich sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt sowie übertragbar (§ 34

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UrhG) und unterlizensierbar (§ 35 UrhG) übertragen. § 37 UrhG wird abbedungen. Der Teilnehmer räumt der Landeshauptstadt München auch die Nutzungs- und Verwertungsrechte für sämtliche bisher unbekannten Nutzungsarten ein. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften (insb. § 31 a und § 32 c UrhG). Die Nutzungsrechteübertragung umfasst insbesondere die folgenden Nutzungen: a) die Tourismuswerbung des Auslobers (beispielsweise die Nutzung für Plakate und Prospekte). b) die kommerzielle Nutzung (beispielsweise für Souvenirartikel und Werbung in den elektronischen Medien) durch die Landeshauptstadt München (Auslober) bzw. Dritte, die hierzu von der Landeshauptstadt München ermächtigt worden sind. c) alle Nutzungs- und Verwertungsrechte, die in der Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte, herausgegeben von der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing, aufgeführt sind, d) das Vervielfältigungsrecht; insbesondere zur Verwendung auf Bild- und Tonträgern, zur Speicherung auf Speichermedien jeglicher Art, wie beispielsweise CD-ROMs, DVDs, Memorysticks, USB-Datenträger, Notebooks, Festplatten, SD-Karten, Blue-Rays, SSDs aber auch in körperlicher Form sowie zur Archivierung, Speicherung und zum Bereithalten in Datenbanken und Cloud-Systemen, e) das Verbreitungsrecht; insbesondere zur Vermietung, zur Verwendung der Fotografien für Werbemaßnahmen und zur Vermarktung von Produkten, zur Verwendung für Druckmedien wie beispielsweise, Bücher, Plakate, Flyer, Banner, Broschüren, Postkarten, Kalender, Flugblätter, Kataloge, Zeitschriften, Zeitungen, Magazine, jeweils als Einzelausgabe oder in regelmäßiger Erscheinungsform, Roll-up-Systeme (Standaufsteller), Geschäftsausstattungen (z.B. Visitenkarten, Briefbögen, Aufkleber) und weitere Nutzungen dieser Art, f) das Ausstellungs-, Vortrags-, Vorführungs- und Aufführungsrecht sowie das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung, um Präsentationen des Werks jeglicher Art zu ermöglichen, g) das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung; insbesondere zur Speicherung und Bereitstellung sowie weiteren Verwendung in Datenbanken, zur allgemeinen Verwendung im Internet, wie beispielsweise auf Webseiten und in Web-Publikationen, zur Verwendung für On-Demand-Dienste (z.B. Video-on-demand) und zur Verwendung in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter, etc.), h) das Senderecht; insbesondere zur Verwendung im Fernsehen wie beispielsweise über DVB-T2, DVB-S, oder IPTV, i) das Bearbeitungsrecht; insbesondere zur Verwendung im Rahmen anderer Medienprodukte im Rahmen der hierin eingeräumten Rechte, zur Verwendung im Rahmen der redaktionellen Arbeit, welche insbesondere die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betrifft, zur Verwendung in Filmen, Werbespots, Videos und allen weiteren Formen von bewegten Bildern. Der Urheber erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass das Werk auch anders als in der Originalfassung verwendet wird, insbesondere in Ausschnitten, schwarzweiß oder geringfügigen Änderungen des Motivs (für Merchandisingmaßnahmen usw.).

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Der Teilnehmer sichert mit seiner Teilnahme am Plakatwettbewerb zu, dass er hinsichtlich der von ihm zur Verfügung gestellten Entwürfe Inhaber aller zur Rechtseinräumung erforderlichen Rechte ist und das die vertragsgemäße Nutzung oder Verwertung der Entwürfe durch die Landeshauptstadt München oder Dritte keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt. Der Teilnehmer stellt die Landeshauptstadt München insoweit von jeglicher Haftung frei und übernimmt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung der Stadt. Der Teilnehmer ist auch sonst verpflichtet, die Stadt im Streitfall zu unterstützen, insbesondere hat er im Streitfall geeignete Rechtsnachweise wie z.B. Miturhebererklärungen, Model- oder Property-Releases oder Einverständniserklärung von Minderjährigen zur Verfügung zu stellen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entwürfe des ersten, zweiten und dritten Preisträgers werden der Plakatsammlung des Münchner Stadtmuseums in Form von hochauflösenden Grafik-Dateien übertragen. Die Entwürfe der Preisträger werden auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von der Landeshauptstadt München genutzt. Die Originale der Preisträger können für Ausstellungszwecke, auch seitens Dritter, genutzt werden. Diese Nutzungen sind vom Preisgeld abgedeckt. Die Landeshauptstadt München hat das Recht zur Veröffentlichung (unter Namensangabe des Urhebers) sämtlicher im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Arbeiten (insb. Im Internet oder über Social Media), ohne dass hierfür ein separates Nutzungshonorar zu zahlen ist. Nicht preisgekrönte Plakatentwürfe und Teilnahmedaten werden im April 2018 von der Landeshauptstadt München gelöscht. Von einer Teilnahme am Plakatwettbewerb sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgeschlossen, wenn sie in wirtschaftlicher oder sonstiger Abhängigkeit zu einem der Jury-Mitglieder, dessen Unternehmen bzw. Arbeitgeber oder deren Vertreter stehen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, unverzüglich das Vorliegen einer solchen Abhängigkeit mitzuteilen. Durch seine Beteiligung erkennt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer die Bedingungen dieser Ausschreibung an. Für alle in dieser Ausschreibung nicht geregelten Fragen sind die vom Bund Deutscher Grafik-Designer herausgegebenen Richtlinien für Entwurfswettbewerbe maßgebend. Rechtsgültig ist die deutsche Fassung der Teilnahmebedingungen. München, im Juli 2017 Anlage 1: User Manual Wort-Bild- Marke „Oktoberfest München“

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Teilnahmebedingungen Oktoberfest-Plakatwettbewerb

Anlage 1: User Manual Wort-Bild-Marke „Oktoberfest München“

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USER MANUAL

WORT-BILD-MARKE „OKTOBERFEST MÜNCHEN“ Darstellung und Anwendungsrichtlinien zum Markenzeichen

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USER MANUALWORT-BILD-MARKE „OKTOBERFEST MÜNCHEN“

Einfache Anleitungen zum Oktoberfest-Logo für eine schnelle und leichte Anwendung.

Kleines Inhaltsverzeichnis:

Unveränderbarkeit

Abmessung Original-Dateigröße

Freiraum

Schrägstellung

Siebdruck-Spezifikationen

Offsetdruck-Spezifikationen

Logo-Farben

Logo auf hellem Fond

Logo auf dunklem Fond

Einsatz auf Objekten

Einsatz auf der Wiesn

1.

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3.

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7 .

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1. Unveränderbarkeit

Das Zeichen darf nie verändert werden. Es ist urheberrechtlich geschützt.

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1. Unveränderbarkeit

Es ist dringend darauf zu achten, dass der Mund NIE aus einer durchgezogenen Linie besteht, sondern – im gleichen Maß wie die Mittelspalte im Grundquadrat –

aus einer rechten und linken Hälfte besteht.

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75 mm

inkl. Freiraum 113 mm

85 mm

inkl. Freiraum 113 mm

2. Abmessung Original-Dateigröße

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3. Freiraum

Der Freiraum muss das Zeichen immer umgeben.Er kann quadratisch oder kreisförmig sein.

Der quadratische Freiraum ist durch die magenta-farbene Markierung in der Datei gekennzeichnet.

Der kreisförmige Freiraum muss sich an den Außenkanten der Markierung orientieren.

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14° Gradv. Grundlinie

VORSICHT!

Drehung des Logo NUR

- bei genügend Freiraum und

- in vorgegebenem Freiraum und

- mittig um exakt 14 ° Grad gegen den Uhrzeiger gedreht erlaubt!

4. Schrägstellung

Die Schrägstellung des Zeichens ist möglich.Fallbeispiele folgen im Anschluss an diese Seite.

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4. Schrägstellung

(1) Wenn Freiraum und Format oder Materialbegrenzung identisch sind.

Beispiel: Bierdeckel

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4. Schrägstellung

(2) Wenn der Freiraum an zwei oder drei Seiten begrenzt ist.

Beispiel: Oktoberfest-Plakat 2012

korr_SEI_DABEI_Oktoberfest.indd 1 20.02.12 13:32

Herausgeber : Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft . Grafik : BJÖRNSON, MünchenDruck: KASTNER AG – das medienhaus . 3.2012 – 4´, PEFC-zertifiziertes Papier (nachhaltige Waldwirtschaft)

A3WiesnPlakat2012.indd 1 09.03.12 11:25

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4. Schrägstellung

(3) Wenn das Zeichen auf einer Fondfläche in seinem Freiraum gleichzeitig freigestellt wird.

Beispiel

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5. Siebdruck-Spezifikationen

Raster:

28er bei Graustufen- und 4c-Druckohne bei Sonderfarben

Minimale Kantenlänge (des Grundquadrates) :30 mm

30 mm

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6. Offsetdruck-Spezifikationen

Raster:

40er bei Graustufen- und 4c-Druckohne bei Sonderfarben

Minimale Kantenlänge (des Grundquadrates) :30 mm

30 mm

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7 . Logo-Farben

Die Farben dürfen nur in 100% Farbintensität verwendet werden. Transparenzen und Teiltonungen sind nicht zulässig.

CMYK C=0 M=85 Y=95 K=0

HKS 12 N

Pantone Warm Red U

CMYK C=0 M=20 Y=100 K=0

HKS 4 N

Pantone 115 U

CMYK C=85 M=0 Y=100 K=10

HKS 64 N

Pantone 368 U

CMYK C=100 M=80 Y=0 K=0

HKS 42 N

Pantone Reflex Blue U

Rot Gelb Grün Blau

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gs_1_outline_gr gs_2_gr_gr

8. Logos auf hellem Fond

(1) Graustufen-Logo Es sind ausdrücklich NUR die hier abgebildeten Logo-Färbungen und -Formgebungen zur Verwendung freigegeben und dürfen abgebildet werden.

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8. Logos auf hellem Fond

(2) 2c-Logo Es sind ausdrücklich NUR die hier abgebildeten Logo-Färbungen und -Formgebungen zur Verwendung freigegeben und dürfen abgebildet werden.

2c_1_rot_schw 2c_2_gelb_schw 2c_3_gruen_schw

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4c_1_rot_gruen 4c_2_rot_blau 4c_3_gelb_gruen

4c_4_gruen_rot 4c_5_blau_rot 4c_6_blau_gruen

8. Logos auf hellem Fond

(3) 4c-Logo Es sind ausdrücklich NUR die hier abgebildeten Logo-Färbungen und -Formgebungen zur Verwendung freigegeben und dürfen abgebildet werden.

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9. Logos auf dunklem Fond

(1) Graustufen-Logo Es sind ausdrücklich NUR die hier abgebildeten Logo-Färbungen und -Formgebungen zur Verwendung freigegeben und dürfen abgebildet werden.

gs_3_gr_weiss

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3c_1_rot_weiss 3c_2_gelb_weiss 3c_3_gruen_weiss

9. Logos auf dunklem Fond

(2) 3c-Logo Es sind ausdrücklich NUR die hier abgebildeten Logo-Färbungen und -Formgebungen zur Verwendung freigegeben und dürfen abgebildet werden.

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10. Einsatz auf Objekten 11. Einsatz auf der Wiesn

Jegliche Marketing-Strategie soll vom heiteren Wesen des Zeichens ausgehen.

Das Zeichen sollte für sich alleine stehen und nicht mit anderen Marken kombiniert werden.

Eine Fremdmarke sollte gegebenenfalls auf der Rückseite des Objektes stehen(z.B. bei T-Shirts, Anhängern, Bierdeckeln etc.).

Das Zeichen darf auf keinen Fall Verbindung mit Gegenständen erscheinen, die „nicht zum Lachen“ sind, die nichts mit der frohen Erwartung des Oktoberfestes und dem fröhlichen Dabeisein zu tun haben (z.B. nicht auf Waffen, Messern, Arz- neimitteln u. dgl.)

Das Zeichen soll gezielt positioniert und wohl proportioniert in Erscheinung treten. Es wirkt gut auf schwebenden, sich leicht bewegenden Tüchern aus Stoff.

Das Zeichen soll nicht unmittelbar mit Materialien und Gegenständen in Verbin-dung gebracht werden, die nicht zu seinem Charakter passen (z.B. Verzierung des Zeichens mit Girlanden).

Das Konzept muß auf Ausschmückung ausgerichtet sein.

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