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TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG · 3 wÄrme 5 luft 6 information 7 strom transport sicherheit 4...

Date post: 16-Jul-2018
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TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 1 von 31 Version 2006 Ingenieurbüro JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel.+43(1) 332 85 30, Fax DW14 [email protected] Dipl.-Ing. KLAUS JENS VORLESUNGEN ÜBER TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG KAPITEL: 1 GRUNDLAGEN TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG 2 WASSER 3 WÄRME 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM 4 KÄLTE 8 TRANSPORT 10 PROJEKTIERUNG 9 SICHERHEIT
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Version 2006 Ingenieurbüro JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel.+43(1) 332 85 30, Fax DW14 [email protected]

Dipl.-Ing.

KLAUS JENS

VORLESUNGEN ÜBER

TECHNISCHE

GEBÄUDEAUSRÜSTUNG

KAPITEL:

1 GRUNDLAGEN

TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG

2 WASSER

3 WÄRME

5 LUFT

6 INFORMATION

7 STROM

TRANSPORT

SICHERHEIT

4 KÄLTE

8 TRANSPORT

10 PROJEKTIERUNG

9 SICHERHEIT

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TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG

Kapitel Seite

2 SANITÄRINSTALLATIONEN 3 2.1 TRINKWASSER, NUTZWASSER UND LÖSCHWASSER 3

2.2 PROJEKTIERUNG VON VERSORGUNGSLEITUNGEN 3

2.3 KOMPONENTEN VON TRINKWASSERVERSORGUNGSANLAGEN 4

2.4 NENNWEITEN 4 2.5 DRUCKBEDINGUNGEN 5

2.6 BEMESSUNG VON TRINK- UND NUTZWASSERLEITUNGEN 6

2.7 PROJEKTIERUNG VON ENTWÄSSERUNGSANLAGEN 8

2.8 ANWENDUNGSBEREICH VON REGELWERKEN 9

2.9 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 10

2.10 ANFORDERUNGEN AN DIE RÜCKSTAUSICHERHEIT 14

2.11 EINLEITUNGSEINSCHRÄNKUNGEN 15

2.12 LÜFTUNGSLEITUNGEN IN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN 15 2.13 UMLENKUNG VON ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN 17

2.14 AUSFÜHRUNG VON FALLLEITUNGEN 17

2.15 PUTZMÖGLICHKEITEN 21

2.16 GEFÄLLE VON ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN 22

2.17 BEMESSUNG VON SCHMUTZWASSERLEITUNGEN 23

2.18 BEMESSUNG VON LÜFTUNGSLEITUNGEN 26

2.19 ABLEITUNG VON REGENWASSER 27 2.20 BEMESSUNG VON REGENWASSERLEITUNGEN 27

2.21 BEMESSUNG VON MISCHWASSERLEITUNGEN 31

2.22 LITERATURHINWEISE 31

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2 SANITÄRINSTALLATIONEN

2.1 Trinkwasser, Nutzwasser und Löschwasser

Als Trinkwasser gilt unabhängig vom Verwendungszweck ein für menschlichen Genuss und

Gebrauch geeignetes Wasser.

Als Nutzwasser wird Wasser bezeichnet, das für menschlichen Genuss nicht geeignet ist.

Sind innerhalb eines Grundstückes Versorgungseinrichtungen sowohl für Trinkwasser als

auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind diese so übersichtlich anzuordnen und zu kenn-

zeichnen, dass sie nicht miteinander verwechselt werden können. Eine Verbindung von Trink-

wasserleitungen mit Nutzwasserleitungen ist unzulässig.

Wird Löschwasser einer Trinkwasseranlage entnommen, so ist aus hygienischen Gründen

am Beginn der Löschleitung ein baumustergeprüfter Rückflussverhinderer einzubauen. Darü-

ber hinaus sind am Ende von Löschwasserleitungen Entnahmestellen vorzusehen.

Von Löschwasserleitungen abzweigende Verbrauchsleitungen müssen für sich absperrbar

sein.

2.2 � Projektierung von Versorgungsleitungen

Ein Teil der zur Projektierung von Wasserversorgungsanlagen überlieferten technischen Er-

fahrungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen aufgenommen, wie beispielsweise :

• Verbrauchsleitungen sind möglichst geradlinig und mit Steigung zu den Entnahme-stellen anzuordnen. An Tiefpunkten sind Entleerungsvorrichtungen vorzusehen.

• Verteilungs- und Steigleitungen müssen einzeln absperrbar und entleerbar sein und sollen mit Schildern gekennzeichnet werden.

• Jede Wohnung oder sonstige Einheit soll jeweils nur über eine Leitung versorgt werden, in die bei Bedarf ein eigener Wasserzähler eingebaut werden kann.

• Armaturen sind so anzuordnen, dass sie zugänglich und leicht bedienbar sind.

• Bei Leitungsführung in nicht frostfreien Bereichen muss in geeigneter Weise für den Frostschutz gesorgt werden.

• Die Verlegung von Leitungen in Decken sowie in und unter Fußböden ist möglichst zu vermeiden.

• Bei Mauer- und Deckendurchführungen ist eine Rohrummantelung anzuordnen, um die Beweglichkeit des Rohres zu ermöglichen und Schallübertragung zu vermeiden.

• Durch Schlitze oder Durchbrüche für die Leitungsführung darf die statische Sicher-heit von Bauwerken nicht beeinträchtigt werden.

• Die Verlegung von Verbrauchsleitungen durch Abwasserkanäle oder Abwasser-schächte, Kaminmauerwerk, Zu- und Abluftschächte, Aufzugschächte sowie durch Transformator- und Öllagerräume ist unzulässig

• Mit Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit soll die Fließgeschwindigkeit in Verbrauchs-leitungen mindestens 1 m/s betragen. Mit Rücksicht auf Fließgeräusche soll die maximale Fließgeschwindigkeit 2 m/s nicht überschreiten.

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2.3 � Komponenten von Trinkwasserversorgungsanlagen

Für Trinkwasserversorgungsleitungen wurden folgende Bezeichnungen festgelegt: :

Schema einer Wasserversorgungsanlage Abbildung A 02.01

W

Anschlussleitung Verbrauchsleitung

Verteilungsleitung

Steigleitung

Steigleitung

Stockwerksleitung Stockwerksleitung

Wasserzähleranlage

Absperrarmatur

Absper rar matur

Absper rarmatur

Wasserzähler

Rückflussverhinderer

Die Verbrauchsleitung beginnt bei Anschluss an eine öffentliche Versorgungsleitung an der

Wasser- Übergabestelle, bei Eigenwasser- Versorgungsanlagen an der Wasser- Entnahme-

stelle (Brunnen oder Quellfassung).

2.4 � Nennweiten

Der Begriff Nennweite "DN" kennzeichnet zueinander passende Einzelteile einer Rohrleitung

unabhängig davon, ob sie nach dem Zoll- oder dem metrischen System benannt werden.

Die Beibehaltung der anglikanischen Maßeinheit Zoll (gekennzeichnet mit " ) im Rohrleitungs-

bau ist darauf zurückzuführen, dass es zunächst Engländer waren, die bei uns mit der Er-

richtung von Versorgungsanlagen unter Einsatz industriell gefertigter Rohrleitungen beauftragt

wurden (z.B. Wiener Gaswerke). Mit den installierten Rohren wurden deren anglikanische

Normen übernommen und teilweise beibehalten.

Da die Außendurchmesser der Rohre festliegen, die Wanddicken bei den verschiedenen

Rohrarten jedoch verschieden sind, entsprechen die Nennweiten DN in mm nur angenähert

den inneren Rohrweiten.

Nennweiten sind nach folgenden Normzahlen gestuft: :

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Tabelle T 02.01

Nennweite

DN 20 25 32 40 50 65 80 100 125 150 usw.

Rohrgewinde

Zoll3" usw. 4" 5" 6"

Normzahlreihe

3/4" 1" 5/4" 1 1/2" 2" 2 1/2"

In abgekürzter Schreibweise wird mit "DN 50" eine Rohrleitung mit Nennweite 50 mm Ø

bezeichnet.

2.5 � Druckbedingungen

Damit die vorgesehenen Durchflussstärken erreicht werden können ist an allen Auslaufven-

tilen ein "Fließdruck" von mindestens 0,5 bar (das entspricht 5 m Wassersäule) einzuhalten.

Der Fließdruck wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Mano-

metern) bei fließendem Wasser gemessen. Für die einwandfreie Funktion spezieller Armatu-

ren und Geräte können nach Angaben von Armaturenerzeugern auch höhere Fließdrücke er-

forderlich sein. Wenn der erforderliche Fließdruck durch den Druck des Wasserversorgungs-

netzes nicht sichergestellt werden kann, dann wird der Einsatz von Druckerhöhungsanlagen

erforderlich. Diese bestehend aus Druckpumpen, Windkessel und Drucksteuerungsanlage.

Der Ruhedruck wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Mano-

metern) bei nicht fließendem Wasser gemessen.

An Garten- und Garagenauslaufventilen sowie für Löschwasserleitungen soll der Ruhedruck

10 bar nicht überschreiten, an allen sonstigen Entnahmestellen soll der Ruhedruck im Bereich

von 5 bar liegen. Bei höheren Netzdrücken ist der Druck mit Druckminderventilen zu verrin-

gern.

In Trinkwasserversorgungsnetzen für Gebäude ohne Pumpeneinsatz (mit natürlichem Druck)

sollte der Niederwasserstand im Wasserreservoir mindestens 20 m über der höchstgelegenen

Zapfstelle liegen. Bei einem Ruhedruck unter 2 bar (das entspricht 20 m Wassersäule) sollte

geprüft werden, ob an jeder Entnahmestelle ein Fließdruck von mindestens 0,5 bar gewähr-

leistet ist.

Nach dem Wasserzähler bzw. nach einem zentralen Druckreduzierventil sollte der Druckver-

lust einer Wasserinstallation nicht über 1,5 bar liegen.

Mit Nenndruck "PN" wird derjenige Druck bezeichnet, für den Rohrleitungen, Armaturen,

Flansche und Formstücke ausgelegt sind. Nenndrücke sind nach folgenden Normzahlen ge-

stuft: :

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Tabelle T 02.02

1,0 1,6 2,5 4 6 10 16 25 40 usw.

Nenndrücke PN in bar

Der für ein Rohrleitungsteil zulässige Betriebsdruck richtet sich nach dem Rohrwerkstoff und

der vorgesehenen Betriebstemperatur. Für eine Betriebstemperatur von +20°C haben Be--

triebsdruck und Nenndruck den gleichen Wert. Bei höheren Temperaturen ist der zulässige

Betriebsdruck je nach Werkstoff geringer als der Nenndruck. Die Abhängigkeit des zulässigen

Betriebsdruckes von Betriebstemperatur, Werkstoff und Nenndruck wird in besonderen

Normen festgelegt.

Der Prüfdruck ist der vom Hersteller zur Prüfung anzuwendende Druck, er entspricht im

Normalfall dem 1,5- fachen Nenndruck.

2.6 � Bemessung von Trink- und Nutzwasserleitungen

Die in Verbrauchsleitungen zu erwartenden maximalen Durchflussstärken "Q" werden auf

Grund der Anzahl und Art der Entnahmestellen sowie auf Grund der Gleichzeitigkeit der

Entnahme festgelegt.

Durchflussstärke "Q" mit physikalische Einheit: Liter / Sekunde [ l/s ]

Die Durchflussstärke, die für eine Entnahmestelle in die Berechnung einzusetzen ist, richtet

sich entweder nach der Art der dort anzuschließenden Verbrauchseinrichtung, oder nach der

Größe der dort vorgesehenen Auslaufarmatur.

Auf Grund von Erfahrung wird dabei angenommen, dass niemals alle Entnahmestellen gleich-

zeitig geöffnet sind, und dass deshalb die tatsächliche Belastung einer Verbrauchsleitung

nicht mit der Summe der den Entnahmestellen zugeordneten Durchflussstärken steigt, son-

dern nur mit der Wurzel aus der Summe der Quadrate der einzelnen Durchflussstärken nach

folgender Gleichung:

Ermittlung der Durchflussstärke Gleichung G 02.01

Größen Q = Q 1

2 + Q 2

2 + Q 3

2 + usw.

Einheiten [ l /s ]

Q Durchflussstärke der Hauptversorgungsleitung Q1 bis Qn Durchflussstärken von Teilsträngen des Leitungssystems

Spitzendurchfluss "QS" mit physikalische Einheit: Liter / Sekunde [ l/s ]

Verbrauchsleitungen werden für einen Spitzendurchfluss "Qs" bemessen, der bei höchster Be-

lastung zu erwarten ist. Er ist von der Art und Anzahl der an die Verbrauchsleitung ange-

schlossenen Entnahmestellen abhängig.

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Zur Vereinfachung der Ermittlung derartiger Höchstbelastungen von Verbrauchsleitungen wur-

de in Normen1 ein Belastungswert definiert, der dem Durchfluss durch ein kleines Auslauf-

ventil mit DN 10 und einer Durchflussstärke von 0,25 l/s entspricht.

Belastung "B" mit Einheit: [ BW ]

Der Zusammenhang von Belastungswert und Durchflussstärke wurde nach folgender Glei-

chung festgelegt :

Belastungswert "B" Gleichung G 02.02

Q 2

0,25B = 16 !Größen Q

2( ) =

Der Spitzendurchfluss einer Verbrauchsleitung lässt sich durch Addition der Belastungswerte

Σ B aller angeschlossenen Entnahmestellen nach folgender Gleichung ermitteln :

Spitzendurchfluss "QS" Gleichung G 02.03

Größen Q S = 0,25 • ! B

Einheiten [ l /s ] [ BW ] 0,5

Für handelsübliche Entnahmestellen ist mit folgenden Belastungswerten zu rechnen:

Tabelle T 02.03

Art der Entnahmestelle

Auslaufventile : DN 10 0,25 1,00

DN 15 0,40 2,50 oder

DN 20 1,00 16,00

DN 25 1,50 36,00

Handwaschbecken : 0,18 0,50

Küchenspülbecken : 0,25 1,00

Geschirrspül- oder

Waschmaschine für :

Haushalt 0,25 1,00

Gewerbe 0,40 2,50

Duschen :DN 10 0,18 0,50

DN 15 0,25 1,00

Spülkästen, Bidets : 0,13 0,25

Druckspüler :DN 15 0,60 6,00

DN 20 0,80 11,00

SinnbilderQl /s

BW

oder

DURCHFLUSSSTÄRKEN "Q" UND BELASTUNGSWERTE "BW"häufig vorkommender Arten von Entnahmestellen

nach Vorgaben der ÖNORM B 2531- 2

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Fließgeschwindigkeit "w" mit physikalische Einheit: Meter / Sekunde [ m/s ]

Den in Normen angeführten Erfahrungswerten entsprechend sollten die Fließgeschwindigkei-

ten in Verbrauchsleitungen im Bereich zwischen w = 1 und 2 m/s gewählt werden :

Die erforderlichen Nenndurchmesser von Verbrauchsleitungen sind für die ermittelten Spitzen-

durchflüsse nach folgender Tabelle so zu wählen, dass die Fließgeschwindigkeiten im Bereich

zwischen 1 m/s und 2 m/s liegen :

Tabelle T 02.04

15 0,5 0,18 2,0 0,35

20 1,6 0,31 6,3 0,63

25 3,9 0,49 15,4 0,98

32 10,3 0,80 41,4 1,61

40 25,3 1,26 101,1 2,51

50 61,7 1,69 246,7 3,93

65 176,1 3,32 704,6 6,64

80 404,3 5,03 >1000 10,05

100 987,0 7,85 >1000 15,71

l /s

Fließgeschwindigkeit w

Q S

bei 2 m/sbei 1 m/s

! B

Durch-

messer

DN ! B Q S

BW l /s BW

2.7 Projektierung von Entwässerungsanlagen

Ein Teil der zur Projektierung von Entwässerungsanlagen überlieferten technischen Erfah-

rungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen aufgenommen, wie beispielsweise :

• Jede Ablaufstelle in Gebäuden ist zur Verhinderung des Austrittes von Kanalgasen mit einem Geruchsverschluss zu versehen, soferne sie nicht aus einem mit Geruchs-verschluss versehenen Entwässerungsgegenstand besteht.

• Jeder Wasserablauf muss einen gesicherten Wasserzulauf zur Ergänzung des Sperr-wassers haben.

• Anschlussleitungen von Entwässerungsgegenständen sind so auszuführen, dass zwi-schen dem Wasserspiegel im Geruchsverschluss und der Sohle der Anschlussleitung am Fallleitungsabzweiger ein Höhenunterschied von h ≥ DN2 vorhanden ist.

• Bei Regenwasserabläufen im Bereich von Gebäuden muss die Geruchsverschlusshöhe mindestens 100 mm betragen.

• Es dürfen keine Druckschwankungen auftreten, die das Sperrwasser aus den Geruchver-schlüssen absaugen oder in die Entwässerungsgegenstände zurückdrücken.

• Entwässerungsanlagen müssen neben dem Abfluss der Abwässer einen einwandfreien Luftaustausch gewährleisten.

• Grundleitungen sind frostfrei anzuordnen.

• In Entwässerungsanlagen soll Abwasser geräuscharm abgeführt werden.

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• Die Selbstreinigungsfähigkeit der Entwässerungsanlage muss sichergestellt sein. Bei der üblichen Freispiegelentwässerung ist dafür ein ausreichender Füllungsgrad ( h/di ) und eine mittlere Fließgeschwindigkeit ( v ) erforderlich.

• Abwässer sind auf kürzestem Weg und so störungsfrei abzuleiten, dass sich in den Leitungen keine Ablagerungen bilden können. Abwasserleitungen dürfen deshalb in Fließ-richtung nicht verjüngt werden.

• Häusliche oder tierische Abfälle (z.B. Müll, Stallmist) und Abwässer aus landwirt-schaftlichen Betrieben (z.B. aus Jauchengruben) dürfen in Entwässerungsanlagen nicht eingebracht werden.

• In Räumen mit Heizanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe (gefährliche Stoffe, die schwerer als Luft sind) darf kein Bodenablauf eingebaut werden.

• Durch Abwasser- und Lüftungsleitungen darf der geforderte Brandwiderstand von Trenn-bauteilen zwischen benachbarten Brandabschnitten nicht beeinträchtigt werden.

2.8 Anwendungsbereich von Regelwerken

In Europa existieren eine Reihe von Entwässerungssystemen, die aufgrund unterschiedlicher

technischer Gewohnheiten entstanden sind. Man konnte sich auf europäischer Ebene bisher

nicht auf ein einheitliches europäisches Entwässerungssystem einigen und hat sich daher auf

folgende 4 Systemtypen festgelegt:

Tabelle T 02.05

I 0,5Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten

Sammelanschlussleitungen

II 0,7

Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten

Sammelanschlussleitungen und geringeren

Abmessungen

III 1,0Einzelfallleitungsanlage mit vollgefüllten

Sammelanschlussleitungenen

IVAufteilung in zwei Leitungssysteme

(Grauwasser, Schmutzwasser)

Schema

ENTWÄSSERUNGSSYSTEMEnach ÖNORM EN 12056-2 Abschnitt 4.2

BeschreibungSystem-

typ h / d i

Füllgrad

In einer gebäudebezogenen Gesamtanlage darf nur ein Systemtyp zur Anwendung gelangen.

In Österreich ist vorzugsweise das System I unter Berücksichtigung der in Abbildung

A 02.02 angeführten Regelwerke3 anzuwenden :

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Bezeichnung von Entwässerungsleitungen Abbildung A 02.02

1 m

Gru

ndst

ück

gre

nze

Geb

äu

de

gre

nze

ÖNORM EN 12056 ÖNORM EN 752

ÖNORM B 2501

ÖNORM B 2503

ÖNORM EN 1610

GrundstücköffentlicherBereich

Sammelan-schlussleitung

Einzelan-schlussleitung

Reg

en

wass

erf

alll

eitu

ng

Geb

äu

de

gre

nze

Fa

llle

itung

AnschlusskanalGrundleitung

Lüft

un

gsl

eitu

ng

Sammelleitung

2.9 Begriffsbestimmungen

Abscheider : Einrichtungen, die Stoffe wie Leichtflüssigkeiten, Fette u.a. aus dem Abwasser abscheiden.

Abwasserhebeanlagen : Einrichtungen, die das Abwasser aus tiefer gelegenen Behältern in höher gelegene Abwasser-leitungen fördern.

Anschlusswert "DU" ("design unit") Der Anschlusswert ist ein Bemessungswert für Entwässerungsanlagen und entspricht dem Schmutzwasserabfluss eines Entwässerungsgegenstandes in der Zeiteinheit.

Abflusskennzahl "K" : Durch die Abflusskennzahl "K" wird die Benutzungshäufigkeit von sanitären Entwässerungs-gegenständen berücksichtigt. Tabelle T 02.06

Benutzung K

unregelmäßig Wohnhäuser, Pensionen, Büros 0,5

regelmäßig Krankenhäuser, Schulen, Restaurants, Hotels 0,7

häufig öffentliche Toiletten oder Duschen 1,0

speziell z.B. Laboratorien 1,2

Gebäudeart

ABFLUSSKENNZAHLEN "K"entspricht Tabelle 3 in ÖNORM EN 12056

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Schmutzwasserabfluss "Qww" (quantity of waste water) :

Der Schmutzwasserabfluss QWW in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit und wird nach folgender Näherungsgleichung ermittelt:

Schmutzwasserabfluss Gleichung G 02.04

Größen Q WW = K ! " DU

Einheiten [ l / s ] QWW Schmutzwasserabfluss K Abflusskennzahl DU Anschlusswert "design unit"

Dauerabfluss "QC" Abfluss, der ununterbrochen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird.

Pumpenförderstrom "QP" Förderstrom, der mit Pumpen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird.

Gesamtschmutzwasserabfluss "Qtot" Der Gesamtschmutzwasserabfluss Qtot dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung von Gleichzeitigkeit, Dauerabfluss und Pumpenförderstrom nach folgender Gleichung : Gesamt- Schmutzwasserabfluss Gleichung G 02.05

Größen Q tot = Q WW + Q C + Q P

Einheiten [ l / s ] [ l / s ] [ l / s ] [ l / s ]

Qtot Gesamt- Schmutzwasserabfluss QWW Schmutzwasserabfluss QC Dauerabfluss QP Pumpenförderstrom

Füllgrad: Mit Füllgrad einer Entwässerungsleitung wird das Verhältnis des zu erwartenden Wasserstan-des "h" zum inneren Rohrdurchmesser "di" bezeichnet.

Grundleitung : Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamen-ten verlegt ist, an die Fallleitungen angeschlossen sind.

Sammelleitung : Liegende, in der Regel frei verlegte Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und An-schlussleitungen.

Einzelanschlussleitung : Leitung vom Entwässerungsgegenstand bis zur Einmündung in die weiterführende Sammel-anschluss-, Fall-, Sammel- oder Grundleitung.

Sammelanschlussleitung : Leitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur Einmündung in die Fall-, Sammel- oder Grundleitung.

Sturzstrecke : Teil einer Anschlussleitung mit mehr als 45° Neigung und mehr als 0,2 m Höhenunterschied.

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Fallleitung : Senkrechte Leitung, die durch ein oder mehrere Geschosse führt.

Lüftungsleitung : Leitung, die nur dem Luftdruckausgleich dient.

Nennweite "DN" : Als Nennweite "DN" wird in ÖNORM EN 12056 für Entwässerungsrohre eine genormte Kenn-größe definiert, die ungefähr dem äußeren Durchmesser einer Rohrleitung mit einer gerunde-ten Zahl in mm entspricht. Den jeweiligen Nennweiten ist ein Mindest- Innendurchmesser "dimin" zugeordnet.

Nennweite "DN/OD" : Mit dieser Bezeichnung4 wird auf Nennweiten in Produktnormen für Kunststoffrohre Rücksicht genommen. Auch diesen Nennweiten ist jeweils ein Mindest- Innendruchmesser "dimin" zuge-ordnet. Tabelle T 02.07

Nennweite Einheit

DN ~ mm 30 40 50 56 60 70 80 90 100 125 150 200 225 250 300

DN/OD ~ mm 32 40 50 56 63 75 80 90 110 125 160 200 225 250 315

d i min mm 26 34 44 49 56 68 75 79 96 113 146 184 207 230 290

Normzahlreihe

Mindest- Innen-

durchmesser :

Schmutzwasser "SW" : Sammelbezeichnung für Grau- und Schwarzwasser

Grauwasser: Bei der Nutzung von "Grauwasser" soll nur geringfügig verunreinigtes Abwasser für unter-geordnete Zwecke (z.B. für Toilettenspülung) einem nochmaligen Einsatz zugeführt werden. Trotz der Einfachheit der Idee konnte sie sich bisher auf dem Markt noch kaum durchsetzen. Einerseits erfordert eine Grauwasseranlage (ebenso wie eine Regenwasseranlage) eigene Leitungsinstallationen, andererseits ergibt sich bei manchen derartigen Anlagen das Problem, dass das gesammelte warme, leicht verschmutzte Wasser zu faulen und damit zu riechen beginnt. Es entstehen Schwefelwasserstoffausdünstungen. Professionelle Grauwasser-anlagen lösen das Geruchsproblem mit einer biologischen Reinigungsstufe, beispielsweise einem Schilfbeet, oder aber mit biologischen Klärprozessen im Grauwassersammelbehälter. Nach Möglichkeit sollte in Gebäuden Schmutzwasser ("SW") und Regenwasser in getrennten Leitungen abgeleitet werden.

Geruchsverschluss : Einrichtung, die das Austreten von Kanalgasen verhindert. Der Wasserabfluss darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Sperrwasser darf weder durch Unterdruck durchbrochen, noch durch Überdruck herausgedrückt werden. Bei Absaugurinalen und Absaugklosetts ist das Wiederauffüllen des Geruchsverschlusses durch entsprechende Einrichtungen zu sichern. Abbildung A 02.03

Sperrwasser-

höhe

Geruchverschluss mitwirksamem Wasserstand

Kugelsifon bleibt auch nachSperrwasserverlust wirksam

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Sperrwasserhöhe : Wirksamer Wasserstand im Geruchverschluss. . Für Sperrwasserhöhen sind folgende Min-destwerte einzuhalten :

bei Abläufen für Schmutzwasser : 50 mm bei Abläufen für Regenwasser : 100 mm

Durch den Abflussvorgang darf die Sperrwasserhöhe höchstens um 25 mm verringert werden. Der Restwasserstand muss stets über 20 mm liegen. Wenn zu erwarten ist, dass der Rest-wasserstand durch Verdunstung unter den Mindestwert von 20 mm absinken kann, sind Kugelsifone einzusetzen. Diese ermöglichen auch ohne Sperrwasser einen wirksamen Ge-ruchsverschluss.

Trennsystem : Erfolgt die Abwasserableitung nach dem Trennsystem, dann müssen Schmutzwasser und Regenwasser ausnahmslos getrennt in den Schmutz- bzw. Regenwasserkanal abgeleitet werden. In Schmutzwasserleitungen dürfen daher keine Regen-, Kühl- oder Drainagewässer, in Regenwasserleitungen keine Schmutzwässer eingeleitet werden.

Mischsystem : Nur bei lotrechten Fallleitungen (mindestens DN 100) ohne jede Verziehung bis zu 26 m Höhe kann in Ausnahmefällen Regenwasser von Dachflächen bis höchstens 100 m² auch in eine Fallleitung gemeinsam mit Schmutzwasser abgeleitet werden. In den beiden untersten Ge-schossen dürfen an Schmutzwasser- Fallleitungen, die auch Regenwasser führen, Ein-richtungsgegenstände nur über eine Umgehungsleitung angeschlossen werden. Ansonsten müssen Schmutzwässer und Regenwässer in getrennten Fallleitungen abgeleitet werden. Diese dürfen erst in der Grundleitung, möglichst außerhalb des Gebäudes, zusammengeführt werden. Abbildung A 02.04

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Sch

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al

Mischsystem Trennsystem

Re

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wass

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al

zu

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luss, S

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der

Nu

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her

Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte

Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen

nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden.

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2.10 Anforderungen an die Rückstausicherheit

Bei starken Regenfällen kann es vorübergehend zur Überlastung von Enwässerungsleitungen

kommen. Dabei steigt der Wasserstand in den Entwässerungsleitungen bis auf jene Höhe, wo

Wasser wieder ins Freie gelangen kann. Im Regelfall ist das ein nächstgelegener Wasser-

einlauf im Straßenbereich (z.B. ein Kanalgitter).

Rückstauebene:

Als Rückstauebene wurde die höchste Ebene definiert, bis zu der Wasser in einer Entwässe-

rungsanlage ansteigen kann.

Sie wird von den örtlichen Behörden festgelegt. Bei fehlenden Angaben gilt in ebenem Ge-

lände die Straßenoberfläche (Fahrbahn einschließlich Gehwege, Seitenstreifen usw.). Wo der

mögliche Rückstau offensichtlich nicht durch die Straßenhöhe vorgegeben ist, wie bei Gelän-

deanhöhen und Kuppen einerseits, Straßensenken, Unterführungen und Überschwemmungs-

gebieten andererseits, ist die maßgebliche Rückstauebene unter Berücksichtigung dieser

Gegebenheiten festzustellen. Abwässer von Entwässerungsgegenständen, die unterhalb der

maßgeblichen Rückstauebene angeordnet sind, müssen bei Einleitung in öffentliche Ent-

wässerungsanlagen entweder durch Einsatz von Abwasserhebeanlagen oder mit Rückstau-

verschlüssen gegen Rückstau gesichert werden.

Bei Einsatz von Abwasserhebeanlagen wird das Abwasser von Entwässerungsgegenständen

unterhalb der Rückstauebene in einer gesonderten Leitung zunächst bis 250 mm über die

Rückstauebene angehoben, und erst danach in einen gewöhnlichen Abwasserkanal einge-

leitet. Auf diese Weise werden die tiefgelegenen Entwässerungsgegenstände bei Abwasser-

rückstau zuverlässig vor Überflutung geschützt.

Eine Sicherung einzelner, selten benützter Entwässerungsgegenstände in Räumen unter der

maßgeblichen Rückstauebene durch Rückstauverschlüsse wird zugelassen, wenn dadurch

Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen, gewerblichen Zwecken oder der

Lagerung von Gütern dienen, nicht gefährdet werden. Rückstauverschlüsse müssen außer

einem von Hand zu bedienenden Verschluss mindestens noch einen selbsttätig wirkenden

Verschluss aufweisen.

Rückstauverschlüsse sind nicht so betriebssicher wie Abwasserhebeanlagen, weil bereits ge-

ringe Verschmutzungen ihre Funktion beeinträchtigen können.

Werden Regenwässer von Flächen unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene, die örtlich

nicht versickern können, in einen öffentlichen Kanal entwässert, so ist eine Regenwasser-

Hebeanlage vorzusehen.

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Abbildung A 02.05

Ko n

trol

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k an a

l

Ve rrk sfläceh he

HebeanlageRückstauverschluss ?

Rückstauebene

≥ 25

0 m

m

2.11 Einleitungseinschränkungen

In Abwasseranlagen dürfen gesundheitsschädigende Stoffe sowie Stoffe, die geeignet sind,

die Benützbarkeit, den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Entwässerungsanlage zu

beeinträchtigen, nicht eingeleitet werden. Zu diesen Stoffen zählen :

• Feste Stoffe wie, Schutt, Asche, Sand u.a.

• feuergefährliche Stoffe

• radioaktive Stoffe

• Stoffe, die das biologische Leben in Abwasserreinigungsanlagen und Vorflutern stören können, wie Fette, Öle, Säuren, Alkalien, Emulsionen, Phenole, Antibiotika u.a.

• Stoffe, die belästigende Gerüche verursachen

• Infektiöse Abwässer z.B. aus Krankenanstalten oder Laboratorien

• häusliche oder tierische Abfälle z.B. Müll, Stallmist

2.12 Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen

In Entwässerungsanlagen dienen Lüftungsleitungen dem erforderlichen Luftdruckausgleich

und verhindern eine übermäßige Anreicherung von Kanalgasen im Entwässerungssystem.

Bei der Projektierung von Entwässerungsanlagen sind in Zusammenhang mit dieser Lüftung

folgende Grundsätze einzuhalten :

• Lüftungsleitungen von Kanälen dürfen mit keinerlei anderen Be- und Entlüftungsleitun-gen verbunden werden.

• Um die Lüftung sicherzustellen, dürfen in Schmutz- und Mischwasserleitungen keine Geruchsverschlüsse eingebaut werden mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen.

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• Jede Hauptlüftung muss denselben Querschnitt wie die Fallleitung haben.

• Mehrere Hauptlüftungen können zusammengeführt und gemeinsam über Dach ent-lüftet werden. Der Querschnitt der gemeinsamen Leitung muss dabei mindestens der halben Summe der Einzelquerschnitte entsprechen, jedoch mindestens so groß sein wie der Querschnitt der größten angeschlossenen Lüftungsleitung.

• Die Ausmündung von Lüftungsleitungen über Dach muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden. Dunsthüte oder Abdeckungen sind nur dann zulässig, wenn der freibleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht.

• Bei Ausmündungen mit weniger als 2 m Abstand zu Fenstern oder Türen sind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über den Fenster- oder Türsturz zu führen.

• Zu den Ansaugbereichen von Lüftungs- und Klimaanlagen ist ein angemessener Schutzabstand einzuhalten, der nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Anlagen-hersteller festzulegen ist.

• Umlüftungen und Verziehungen von Lüftungsleitungen müssen ein Gefälle von 2 % aufweisen. Alle Einmündungen von Lüftungsleitungen sind mit einem Winkel von 45° bis 70° auszuführen.

• Belüftungsventile dürfen zur Belüftung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen eingesetzt werden, wenn die Fallleitung mit Hauptlüftung versehen ist und die Möglichkeit einer Sekundär- oder Umlüftung nicht gegeben ist. In durch Rückstau gefährdeten Bereichen und für die Belüftung von Hebeanlagen dürfen keine Belüftungsventile verwendet werden.

Es werden folgende Lüftungsleitungen unterschieden :

Hauptlüftung entspricht einer Fortsetzung der Fallleitung ab oberstem Anschluss bis über Dach

Direkte Nebenlüftung entspricht einer Lüftungsleitung, die neben der Fallleitung geführte wird, und in jedem Geschoss mit der Fallleitung verbunden ist.

Indirekte Nebenlüftung entspricht einer zusätzlichen Lüftungsleitung am oberen Ende von Anschluss- oder Sammel-schlussleitungen

Umlüftung entspricht einer Lüftungsleitung für Einzel- oder Sammelanschlussleitungen, die im selben Geschoss wieder an die Fallleitung oder an die Hauptlüftung angeschlossen werden.

Sekundärlüftung entspricht einem zusätzlichen Leitungssystem zur Entlüftung von Einzelanschlussleitungen

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Abbildung A 02.06

LEGENDE : L ... Lüftung SW ... Schmutzwasser

LÜFTUNGSLEITUNGEN

Haup

t-lü

ftung

Dire

kte

Nebe

nlüf

tung

Indi

rekt

eNe

benl

üftu

ng

Seku

ndär

-lü

ftung

Varia

nte

SWL L

LL

L

LLL L

L L

L L L

S W SW SW

Anschluss-kanal

Umlüftung

Umlüftung

2.13 Umlenkung von Entwässerungsleitungen

Bei der Verlegung von Entwässerungsleitungen folgende Grundsätze einzuhalten :

• Grundleitungen sind möglichst geradlinig und parallel zu Gebäudemauern zu verle-gen.

• Richtungsänderungen in Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit Einzelbögen mit Winkeln bis höchstens 45° ausgeführt werden. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Einzelbogen einen Radius von mindestens 500 mm aufweist.

• In Grund- und Sammelleitungen dürfen Abzweiger mit Winkeln von höchstens 45° ein-gebaut werden. Doppelabzweiger sind unzulässig.

• In Grundleitungen dürfen Fall- und Sammelleitungen nur im Winkel von 45° in Fließ-richtung eingebunden werden. Der seitliche Abzweigstutzen muss dabei von mindes-tens 15° bis höchstens 45° aufgebogen sein. Gleiches gilt auch für die Einmündungen von Sammelleitungen, jedoch kann bei wenig Feststoff führenden Abwässern (z.B. Küche, Bad, Regenwasser) die Einführung der Fallleitung mittels lotrecht aufge-stelltem Schrägabzweiger erfolgen.

2.14 Ausführung von Fallleitungen

• Fallleitungen sind lotrecht und ohne Änderung der Nennweite durch die Geschosse zu führen. Jede Fallleitung ist ohne Querschnittsverminderung als Hauptlüftungsleitung über Dach zu führen.

• Bei Fallleitungen, die nicht mehr als 3 Geschosse durchlaufen, kann der Übergang in die Grund- und Sammelleitung mit einem Bogen von 87° bis 90° erfolgen.

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• Sollten 4 bis 9 Geschosse durchlaufen werden, so ist der Bereich von 2 m in der senkrechten Leitung (ab Kanalsohle) und 1 m in der liegenden Leitung (nach dem Umlenkbogen) von Anschlüssen freizuhalten. Ebenfalls dürfen bei Verzügen jeweils 1 m nach dem zulaufseitigen und 1 m vor dem ablaufseitigen Bogen keine Anschlüsse eingebunden werden.

• Bei Verzügen kleiner als 2 m ist eine Umgehungsleitung erforderlich.

• Der Übergang in die Grund- und Sammelleitung sowie Verzüge sind mit zwei Bögen 45° und einem Zwischenstück von mindestens 250 mm Länge oder, wenn eine Um-gehungsleitung ausgeführt wird, mit Bögen 87° bis 90° auszuführen.

Abbildung A 02.07

Anschlüsse möglich

Fallleitungen, die 4 bis 9Geschosse durchlaufen

! 1

0 m

! 2

m

! 1 m ! 1 m ! 1 m

Einmündung in Grund- und Sammelleitungen Abbildung A 02.08

Anschlüsse möglich

! 2

m

! 1 m

! 2 m

! 1 m

! 1

mFallleitungsverzug

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Abbildung A 02.09

Einmündung in Fallleitungsverzüge

! 2 m

Abbildung A 02.10

f ür

4 b

is 9

Ges

ch

os

se

Übergänge von Fallleitungen

! 2

50 m

m

Abbildung A 02.11

! 1,5 m ! 1,5 m

Übergänge von Fallleitungen in liegende Leitungsteile

für

me

hr

als

9 G

e sc

ho

sse

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Abbildung A 02.12

! 2

m

! 1

m

Einbindung in Umgehungsleitung Abbildung A 02.13

≥ D

N

≥ D

N

DN

benachbarte Entwässerungsgegenstände müssen in die Fallleitung einmündenauf gleicher Höhe

Sperrwasser-höhe

Der Restwasserstandmuss mindestens20 mm betragen

Geruchsverschluss "Sifon"

Abbildung A 02.14

Kugelsifon mit folgenden Funktionen :

o von Sperrwasser unabhängiger Geruchsverschluss

o Rückstausicherung

o von Hand bedienbarer Verschluss

geöffnet, betriebsbereit geschlossen mitbedienbarem Verschluss

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Abbildung A 02.15

für Normalschacht

für Montagegestell

für 2 Montagegestelle

Platzbedarf von Installationsschächten

! 80 mm! 200 mm

! 120 mm

! 240 mm

! 120 mm

2.15 Putzmöglichkeiten

Grundsätze :

Alle Abwasserleitungen (Anschluss-, Fall- und Grundleitungen) müssen zur Reinigung und zur

Überprüfung (Durchspiegelung), Videokontrolle, u.a.) Putzmöglichkeiten aufweisen.

Je nach Lage der Abwasserleitung sind Putzstücke direkt oder über Kontroll- oder Einstieg-

schächte zugänglich zu machen.

In Leitungen, die durch Räume, in denen Lebensmittel oder Pharmazeutika gelagert oder

verarbeitet werden, dürfen keine Putzstücke eingebaut werden.

Verschluss :

Bei Putzstücken muss der Öffnungsmechanismus des Deckels so beschaffen sein, dass der

Deckel auch nach jahrelangem Gebrauch oder bei Verschmutzung leicht geöffnet werden

kann. Die Deckel der Putzstücke in Grund- und Sammelleitungen müssen aus einem gegen

Rattenbiss widerstandsfähigen Werkstoff bestehen. Die Dichtheit der Putzstücke muss sowohl

hinsichtlich der beiden Anschlüsse an die Abwasserleitung als auch hinsichtlich der Deckel

der Putzöffnungen wasserdicht sein.

Anordnung der Putzstücke :

Putzstücke sind in der Nähe des Aufstandsbogens und an der Grundstücksgrenze sowie bei

jeder Richtungsänderung anzuordnen. Der größte Abstand darf bei einer geraden

Abwasserleitung bis DN 200 höchstens 20 m, bei größeren DN höchstens das 100- fache des

DN betragen. Bei abzweigenden Leitungen sind Putzstücke nahe dem Abzweiger, maximal

jedoch 5 m von der Einmündung entfernt, anzuordnen.

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Putzstücke müssen leicht zugänglich und für die Reinigung geeignet eingebaut werden. Sie

sollten in der Mitte des Schachtes liegen. Um die Putzöffnung muss so viel Spielraum

verbleiben, dass man den Verschlussdeckel ungehindert einführen und passend aufsetzen

kann. Bei Abwasserleitungen in Deckennähe ist darauf zu achten, dass zwischen Putzstücken

und Deckenunterkante 0,6 m Arbeitsraum verbleibt. Falls dies nicht möglich ist, kann durch

ein Verdrehen bis 60° dieser Abstand erreicht werden.

In Anschlussleitungen über 10 m sind Putzstücke einzubauen.

Abbildung A 02.16

Putzschächte

ma

x.

30

m (

= 1

00

D

N )

!

DN

300

max. 5 m

DN 150

max. 20 m

Grundgrenze

Ortskanal

Tabelle T 02.08

Schacht-

tiefe inm

bis 0,6 0,6 0,40 0,6 0,6 x 0,4 oder Ø 0,6

0,6 bis 0,8 0,6 0,60 0,6 0,6 x 0,6 oder Ø 0,6

0,8 bis 1,5 1,0 0,60 1,0 0,6 x 1,0 oder Ø 0,6

über 1,5 1,2 0,70 1,0 0,6 x 0,6 oder Ø 0,6

Mindestabmessungen von Schächten

m m m Ø m

Länge Breite Weite Abdeckung

2.16 Gefälle von Entwässerungsleitungen

Den bestehenden Normen entsprechend sind für Entwässerungsleitungen folgende Mindest-

gefälle einzuhalten:

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Tabelle T 02.09

Leitungsbereich

Bezeichnung

Anschlussleitungen :

Einzelanschlussleitungen 1,0

Sammelanschlussleitungen 1,0

Grund- und Sammelleitungenfür Schmutzwasser :

> DN 200 1,0

DN 125 und DN 150 1,5

DN 100 2,0

Zuleitung zu Fettabscheider 2,0

bei Füllungsgrad 0,7 1,0

für Regenwasser:

Mindest-

gefälle

%

Mindestgefälle von Entwässerungsleitungengemäß ÖNORM B 2501 und EN 12056

2.17 Bemessung von Schmutzwasserleitungen

Der voraussichtliche Schmutzwasserabfluss QWW in Schmutzwasserleitungen wird mit Hilfe

von Anschlusswerten "DU" (design units) ermittelt, die für übliche Entwässerungsgegenstände

in Normen5 festgelegt sind:

Tabelle T 02.10

DUl / s

Waschbecken, Bidet 0,5

Dusche ohne Stöpsel 0,6

Dusche mit Stöpsel 0,8

Einzelurinal 0,5

Urinalstand (Standurinal) 0,2

Badewanne 0,8

Küchenspüle einzeln oder doppelt 0,8

Geschirrspüler (Haushalt) 0,8

Waschmaschine bis 6 kg 0,8

Waschmaschine bis 12 kg 1,5

WC mit 6 l Spülkasten 2,0

WC mit 9 l Spülkasten 2,5

Bodenablauf DN 50 0,8

Bodenablauf DN 70 1,5

Bodenablauf DN 100 2,0

Entwässerungsgegenstand Sinnbilder

ANSCHLUSSWERTE "DU" für System Ientspricht Tabelle 2 in ÖNORM EN 12056-2

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Die Nennweiten der Entwässerungsleitungen werden nach genormten Tabellen den An-

schlusswerten der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände zugeordnet, wobei für Ent-

wässerungssystem I (mit Füllungsgrad h/di = 0,5) folgende Arten von Anschlussleitungen zu

unterscheiden sind :

• Einzelanschlussleitungen • unbelüftete Sammelanschlussleitungen • belüftete Sammelanschlussleitungen • umlüftete Sammelanschlussleitungen • Fallleitung mit Hauptlüftung • Fallleitung mit Haupt- und Nebenlüftung • Grund- und Sammelleitungen

Bemessung von Einzelanschlussleitungen (Mindestgefälle 1 %) :

Tabelle T 02.11

DU

0,5 32 40 50

0,6 40 50 60

0,8 40 50 60

1,0 50 60 70

1,2 50 60 70

1,5 50 60 70

2,0 701)

701)

701)

2,0 90 90 90

2,5 90 100 100

1) kein Klosett

2) Liegende Einzelanschlussleitung mit maximal 2 Bögen

3) Einzelanschlussleitung mit mehr als 2 Bögen

oder einer Absturzhöhe H ! 1 m

Einzel-

anschluss-

wert

DN DN

nach dem Sifonbogen

DN

! 2 Bögen2)

> 2 Bögen3)

Sifon-

ausgang

Einzelanschlussleitungen, die länger als 4 m sind, sind zu lüften.

Bemessung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen (Mindestgefälle 1 %) :

Tabelle T 02.12

0,5 1,0 2,0 50 40

0,8 2,0 3,0 60 40

1,5 3,0 4,5 70 50

2,0 6,0 8,0 903)

60

2,5 15,0 25,0 100 60

1) maximal 4 m, maximal 3 Bögen

2) maximal 10 m, Bögen unbegrenzt

3) maximal 2 Klosetts und nicht mehr als eine 90°- Richtungsänderung

! DU

Dimen-

sion

Lüftung (Umlüftung)

DN

Einzelanschluss

größter Wert

DU DN

Sammelanschlussleitung

unbelüftet1)

! DU

belüftet2)

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Die Einbindung der Lüftung muss an jener Stelle der Sammelleitung erfolgen, die mindestens

den selben Querschnitt hat wie die Lüftung.

Bemessung von Fallleitungen für Schmutzwasser (für System I) :

Während bei den Anschlussleitungen mit den DU- Werten oder Σ DU- Werten dimensioniert

werden kann, ist bei der Dimensionierung von Fallleitungen die Gleichzeitigkeit für den

Schmutzwasserabfluss mit QWW zu berücksichtigen. In den Bemessungstabellen wird nicht nur

zwischen Fallleitungen mit Hauptlüftung und sochen mit Haupt- und Nebenlüftung unterschie-

den, sondern auch, ob Abzweige mit Innenkante oder mit Innenradius zum Einsatz kommen.

Bei Verwendung von Abzweigen mit Innenradius kann die Fallleitung stärker belastet oder

kleiner dimensioniert werden, weil dabei im Gegensatz zu Abzweigen mit Innenkante ein

hydraulischer Abschluss der Fallleitung im Bereich der Einführung verhindert wird.

Tabelle T 02.13

60 0,5 0,7

70 1,5 2,0

80 2,0 2,6

90 2,7 3,5

100 4,0 5,2

125 5,8 7,6

150 9,5 12,4

200 16,0 21,0

Fallleitungen mit Hauptlüftung System I

l / s

Innenkante Innenradius

Fallleitung

DNl / s

entspricht Tabelle 11 in ÖNORM EN 12056-2

bei Abzweigen mit

Schmutzwasserabfluss Q tot

Tabelle T 02.14

60 50 0,7 0,9

70 50 2,0 2,6

80 50 2,6 3,4

90 50 3,5 4,6

100 50 5,6 7,3

125 70 8,4 10,0

150 80 14,1 18,3

200 100 21,0 27,3

Fallleitung Schmutzwasserabfluss Q tot

DN DN

Fallleitungen mit Haupt- und Nebenlüftung System I

entspricht Tabelle 12 in ÖNORM EN 12056-2

Neben-lüftung bei Abzweigen mit

Innenkante Innenradiusl/s l/s

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Bemessung von Grund- und Sammelleitungen (für System I) :

Aus Gründen den Austauschbarkeit bei Änderungen, der Inspizierbarkeit und Reinigung sollte

der freiliegenden Sammelleitung gegenüber der eingebauten Grundleitung der Vorzug gege-

ben werden. Bei beiden Leitungstypen ist besonders auf ausreichende Putzmöglichkeiten zu

achten. Grund- und Sammelleitungen werden nach der strömungstechnischen Gleichung von

"Prandtl- Colebrook"6" berechnet. Für einen Füllgrad von h/di = 0,5 entsprechen folgende

Tabellenwerte dieser Gleichung:

Tabelle T 02.15

1,0 14,2 1,1 22,5 1,2 26,9 1,2 48,3 1,4

1,5 5,0 1,0 9,4 1,1 17,4 1,3 27,6 1,5 32,9 1,5 59,2 1,8

2,0 3,5 1,0 5,7 1,1 10,9 1,3 20,1 1,5 31,9 4,7 38,1 1,8 68,4 2,0

2,5 4,0 1,1 6,4 1,2 12,2 1,5 22,5 1,7 25,7 1,9 42,6 2,0 76,6 2,3

3,0 4,4 1,2 7,1 1,4 13,3 1,6 24,7 1,9 38,9 2,1 46,7 2,2 83,9 2,5

3,5 4,7 1,3 7,6 1,5 14,4 1,7 26,6 2,0 42,3 2,2 50,4 2,3 90,7 2,7

4,0 5,0 1,4 8,2 1,6 15,4 1,8 28,5 2,1 45,2 2,4 53,9 2,5 96,9 2,9

4,5 5,3 1,5 8,7 1,7 16,3 2,0 30,2 2,3 48,0 2,5 57,2 2,7 102,8 3,1

5,0 5,6 1,6 9,1 1,8 17,2 2,1 31,9 2,4 50,6 2,7 60,3 2,8 108,4 3,2

Gefälle DN 100 DN 125 DN 150 DN 200 DN 225 DN 250 DN 300

cm/m

Q tot

l / s m / s

Zulassiger Schmutzwasserabfluss in Grund- und Sammelleitungen System I

entspricht Tabelle B.1 in ÖNORM EN 12056-2

i Q tot v v Q totQ tot vl / s m / s l / s m / s

Q tot vl / s m / s l / s m / s

v Q tot vl / s m / s l / s m / s

Q tot v

2.18 Bemessung von Lüftungsleitungen

Die Hauptlüftung muss den gleichen Querschnitt wie die Fallleitung haben. Es können mehre-

re Hauptlüftungen zusammengeführt und gemeinsam über Dach entlüftet werden. Der Quer-

schnitt "AL" der gemeinsamen Leitung ergibt sich aus der halben Summe der Einzelquer-

schnitte "A1" bis "An" , muss jedoch mindestens so groß wie der größte Querschnitt einer

angeschlossenen Leitung sein7.

Abbildung A 02.17

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L L L

SW SW SW

A1

A2

An

AL

Legende: A ... Querschnitt in cm² L ... Lüftungsleitung SW ... Schmutzwasserleitung

2.19 Ableitung von Regenwasser

Bei der Projektierung von Regenwasserleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

• Dächer und Terrassen sind durch entsprechende Dachrinnen und Fallrohre zu ent-wässern, falls das von ihnen ablaufende Niederschlagswasser Verkehrsflächen bespülen würde.

• Befestigte Flächen sind derart zu entwässern, dass kein Niederschlagswasser auf fremde Grundstücke gelangen kann.

• Die Versickerung von Regenwässern aus Dachflächen ist zulässig und anzustreben, soferne es die Bodenverhältnisse gestatten, und keine Nachteile für Anrainer entstehen.

• Das Regenwasser von Dächern, Balkonen, Loggien und dergleichen ist in der Regel in ei-genen Fallleitungen abzuleiten. Diese Leitungen können außerhalb oder innerhalb des Gebäudes liegen.

• Regenwasserfallleitungen, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind, müssen mit einem Geruchsverschluss in frostsicherer Anordnung versehen werden, wenn eine Geruchsbelästigung zu erwarten ist.

2.20 Bemessung von Regenwasserleitungen

Die Bemessung von Regenwasserleitungen erfolgt nach den Bestimmungen der ÖNORM

EN 12056-3 mit folgenden Kenngrößen:

Regenwasserabfluss "Q" mit Einheit: Liter / Sekunde [ l / s ]

Berechnungsregenspende "r" mit Einheit: Liter / (Sekunde und Hektar) [ l / (s•ha) ] es ist mit einem Mindestwert von r = 300 l / (s ha), das entspricht r = 0,030 l / (s•m²) zu rechnen, soferne nicht bekannt ist, dass höhere Werte auftreten können.

Wirksame Dachfläche "A" mit Einheit: Quadratmeter [ m² ] entspricht der horizontalen Projektion der beregneten Fläche.

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Abflussbeiwert "C" Dimensionslos Der Abflussbeiwert C berücksichtigt die Dachneigung, die Rauhigkeit und den Grad des Wasseraufnahmevermögens der Dachfläche.

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Tabelle T 02.16

C

Kiesdächer, Blechdächer, Dächer mit

Ziegeldeckung, versiegelte Betonflächen,

Foliedächer. Pflaster mit Fugenverguss

1,0

Gründächer mit extensiver Begrünung bis zu

einer Aufbauhöhe von 15 cm0,5

Gründächer mit extensiver Begrünung,

Aufbauhöhe über 15 cm, und Gründächer mit

intensiver Begrünung

0,3

Gebäudeart

ABFLUSSBEIWERTE "C"

gemäß ÖNORM B 2501 Punkt 5.10.2

Der Regenwasserabfluss "Q" wird nach ÖNORM EN 12056-3 mit folgender Gleichung

ermittelt:

Gleichung G 02.06

Größen Q = r • A • C

Einheiten [ l / s ] [ l / (s!m?) ] [ m? ]

Q Regenwasserabfluss r Berechnungsregenspende A wirksame Dachfläche C Abflussbeiwert

Bemessung von Regenwasserfallleitungen :

Die Nennweiten teilgefüllter senkrechter Regenwasserleitungen aus Polyethylen (PEHD) zur

Ableitung des Regenwasserabflusses "Q" werden normgerecht nach folgender Tabelle be-

messen:

Tabelle T 02.17

56 50,0 1,7

63 57,0 2,4

75 69,0 3,9

90 83,0 6,5

110 101,4 11,1

125 115,2 15,6

160 147,6 30,2

200 187,6 57,3

250 234,4 103,8

315 295,4 192,4

ABFLUSSVERMÖGEN TEILGEFÜLLTER REGENWASSERFALLLEITUNGEN AUS PEHD BEI FÜLLUNGSGRAD h/d i = 0,33

Abflussver-mögen Q RWP

DN/OD

mm mm l / s

Innen- Ø d i

PEHD

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Teilgefüllte Regenwasserfallleitungen werden nach Tabelle 8 der ÖNORM EN 12056-3

bemessen. Als Füllgrad wurde in ÖNORM B 2501 der Wert von f = 0,33 festgelegt.

Bemessung von Grund- und Sammelleitungen für Regenwasser :

Nach den Bestimmungen der ÖNORM EN 12056-3 Tabelle C1 sind Grund- und Sammel-

leitungen für Regenwasser mit :

Füllungsgrad h/di = 0,7 , einem Mindestgefälle von 1 % und einem Mindestquerschnitt DN 100 zu bemessen.

Die zulässigen Regenwasserablaufmengen "Qmax" für einen Füllungsgrad von 70 %sind in

nachfolgender Tabelle in Abhängigkeit von der Wassergeschwindigkeit "V" und der Nennweite

"DN" zusammengestellt:

Tabelle T 02.18

Q max V Q max V Q max V Q max V Q max V Q max V Q max V

l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s

1,00 4,2 0,8 6,8 0,9 12,8 1,0 23,7 1,2 37,6 1,3 44,9 1,4 80,6 1,6

1,50 5,1 1,0 8,3 1,1 15,7 1,3 29,1 1,5 46,2 1,6 55,0 1,7 98,8 2,0

2,00 5,9 1,1 9,6 1,2 18,2 1,5 33,6 1,7 53,3 1,9 63,6 2,0 114,2 2,3

2,50 6,7 1,2 10,8 1,4 20,3 1,6 37,6 1,9 59,7 2,1 71,1 2,2 127,7 2,6

3,00 7,3 1,3 11,8 1,5 22,3 1,8 41,2 2,1 65,4 2,3 77,9 2,4 140,0 2,8

3,50 7,9 1,5 12,8 1,6 24,1 1,9 44,5 2,2 70,6 2,5 84,2 2,6 151,2 3,0

4,00 8,4 1,6 13,7 1,8 25,8 2,1 47,6 2,4 75,5 2,7 90,0 2,8 161,7 3,2

4,50 8,9 1,7 14,5 1,9 27,3 2,2 50,5 2,5 80,1 2,8 95,5 3,0 171,5 3,4

5,00 9,4 1,7 15,3 2,0 28,8 2,3 53,3 2,7 84,5 3,0 100,7 3,1 180,8 3,6

Gefälle

i

DN 125 DN 150

ZULÄSSIGER REGENWASSERABLAUF "Q max " bei Füllgrad h/d i = 0,7

Anmerkung: Diese Tabelle entspricht der Tabelle B.2 in ÖNORM EN 12056-2

DN 100

cm/m

DN 200 DN 225 DN 250 DN 300

Notüberläufe:

Bei nach innen abgeführten Dachentwässerungen müssen, unabhängig von der Größe, min-

destens zwei Abläufe gleicher Dimension oder ein Ablauf und ein Notüberlauf vorgesehen

werden.8

Flachdachentwässerung mit vollgefülltem Entwässerungssystem :

Für die Entwässerung von Flachdächern werden auch spezielle Dacheinläufe angeboten9, die

bei entsprechendem hydraulischen Abgleich die Vollfüllung des Entwässerungssystems er-

möglichen. Der dadurch entstehende Unterdruck saugt das Wasser vom Dach. Gegenüber

herkömmlichen Systemen verringert sich die Anzahl erforderlicher Dacheinläufe und Falllei-

tungen:

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Abbildung A 02.18

2.21 Bemessung von Mischwasserleitungen

In Mischwasserleitungen wird sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser transportiert.

Der für die Bemessung maßgebende Mischwassermenge "QM" setzt sich zusammen aus

der Schmutzwassermenge "QS" und dem Regenwassermenge "QR":

Gleichung G 02.07

Größen Q M = Q S + Q R

Einheiten [ l / s ] [ l / s ] [ l / s ]

QM Mischwassermenge QS Schmutzwassermenge QR Regenwassermenge Die Bemessung von Grund- und Sammelleitungen für Mischwasser ist für einen Füllungsgrad

h/di = 0,5 nach Tabelle T 02.15 vorzunehmen.

2.22 Literaturhinweise

1 ÖNORM B 2531-2 "Trinkwasserversorgungseinrichtungen - ... Bemessung Rohrleitungen" 2 ÖNORM EN 12056 "Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" 3 ÖNORM B 2501 "Entwässerungsanlagen für Gebäude - Ergänzende Richtlinien ..."

ÖNORM EN 12050-1 bis 4 "Abwasserhebeanlagen ..." ÖNORM EN 12056-1 bis 5 "Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden" ÖNORM B 2503 "Kanalanlagen - Ergänzende Richtlinien ..." ÖNORM B 2504 "Schächte für Entwässerungsanlagen ..." ÖNORM EN 752-1 bis 7 "Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden" ÖNORM EN 1610 "Ausführung und Prüfung ..."

4 ÖNORM B 2501 Punkt 5.2 und ÖNORM EN 12056-2 Abschnitt 6.2.1

5 ÖNORM EN 12056-2 Tabelle 2 6 www.ubka.uni-karlsruhe.de/vvv/2002/bau-verm/16/16.pdf

7 ÖNORM B 2501 Punkt 5.5 8 ÖNORM B 2501 Punkt 5.10.4 9 http://www.geberit.at


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