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Adika (04AR01) 2012

Inhalt Seite

Vorstellung .............................................................................................................. 3

Sozialversicherung ................................................................................................ 4

Geschichte ............................................................................................ 4

1. Krankenversicherung ......................................................................................... 4

Leistungen ............................................................................................ 5

Beiträge ................................................................................................ 5

2. Unfallversicherung ............................................................................................ 6

Leistungen ............................................................................................ 6

Beiträge ................................................................................................ 6

3. Rentenversicherung ............................................................................................ 6

Leistungen ............................................................................................ 6

Beiträge ................................................................................................ 6

4. Arbeitslosenversicherung ................................................................................... 7

Leistungen ............................................................................................ 7

Beiträge ................................................................................................ 8

5. Pflegeversicherung ............................................................................................. 8

Leistungen ............................................................................................ 8

Beiträge ................................................................................................ 8

Zusammenfassung .................................................................................................. 9

Vorteil und Nachteil ............................................................................................... 10

Quelle ...................................................................................................................... 12

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Vorstellung

Ich habe das Thema ,,Sozialversicherungen" gewählt, weil alle meine Freundeaus meiner

Heimat damit immer viel Probleme haben. Fast alle meine Freunde arbeiten bei

asiatischenGeschäften und ihre Chefs möchten nur für Mini-Jobs oder bis 80 Stunden die

Sozialversicherung zahlen. Aber meine Freunde glauben, dass sie voll versichert wären.

Auch viele Deutsche kennen sich damit nicht aus. Daher sollte jeder Kenntnisse über die

Sozialversicherung haben.

Sozialversicherungsausweis

Die Sozialversicherung über 100 Jahre

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherungen sind die Versicherung, die bezahlt werden, um für Lebensrisiken

versichert zu sein.

Die Sozialversicherung ist nicht nur für Gegenwart, sondern auch für die Versorgung der

Zukunft. Also sie garantiert einen stabilen Lebensstandard.In Deutschland muss man die

Sozialversicherungsbeiträge zahlen, d.h. die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung

für nahezu alle Bürger.1

Geschichte

Die Arbeitsbedingungen im 19. Jahrhundert waren schlecht. Bei Krankheit oder Unfällen

mussten die Arbeitmehmer die Kosten fürz.BArztbesuche, Operationen undTherapien selbst

tragen.

Bei Verlust des Arbeitsplatzes gab es keine Absicherung.

Die Lösung für die zunehmende Armut kam durch den ersten Reichskanzler „Otto von

Bismarck“ Seine Idee war die Einführung von 3 Sozialversicherungen : Krankenversicherung,

Rentenversicherung, und Unfallversicherung gerufen.2

Jetzt besteht die Sozialversicherung (SV) in ganz Deutschland aus fünf Zweigen:

1. Gesetzliche Krankenversicherung ( GKV)

2. Gesetzliche Unfallversicherung (UV)

3. Deutsche Rentenversicherung (RV)

4. Arbeitslosenversicherung (ALV)

5. Pflegeversicherung (PV)

1. Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wurde am 15. Juni 1883 eingeführt. Sie ist eine Versicherung zum

Schutz des Arbeitnehmers und seiner Familie in allen Krankheitsfällen, um z.B. die

Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

1

http://www.arbeitsagentur.net/gesetzliche_Sozialversicherung/Gesetzliche_Pflegeversicherung/gesetzlic

he_pflegeversicherung.html, Wirtschaftskunde von H. Nuding und J. Haller Klett Verlag, Seite 38 2

http://duebbert-und-partner.de/200904181452/versicherung-news/versicherungen-wer-hats-erfunden

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Es werden die folgenden Krankenkassen unterschieden:

AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen)

BKK (Betriebskrankenkasse)

IKK (Innungskrankenkassen)

LKK (Landwirtschaftliche Krankenkassen)

Knappschaft

VdAK (Ersatzkassen)3

Die AOK ist die bekannteste Versicherung.

Leistungen

Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten

Krankenhilfe : Krankenpflege, Krankenhauspflege, Krankengeld

Mutterschaftshilfe

Familienhilfe

Beiträge

15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen (Arbeitnehmer bezahlt 8,2% und Arbeitgeber 7,2%).

D.h. wenn man arbeitet, muss man 8,2% vom Bruttolohn bezahlen.4

3 http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/518239 4 http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung

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Aber es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze. Nur bis Einkommen 3.937,50 € wird

angerechnet. Bei Einkommen über dieser Grenze können Arbeitnehmer in eine private

Krankenversicherung wechseln. Diese beträgt in 2013 ???

Die Beitragsbemessungsgrenze und die Krankenversicherungspflichtgrenze werden jährlich

angepasst.

Alle Einwohner Deutschlands sind verpflichtet außer Ärzte, Rechtsanwälte und Beamte.

2. Unfallversicherung

Die Unfallversicherung wurde im Jahre 1884 eingeführt.

Leistungen

Unfallverhütung

Heilbehandlung

Verletztengeld

Berufshilfe

Verletztenrente

Hinterbliebenenrente

Sterbegeld

Beiträge

Der Arbeitgeber übernimmt hier die Beiträge alleine. Zuständig für die Unfallversicherung

sind die Berufsgenossenschaften.

3. Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wurde im Jahre 1889 unter Kaiser Wilhelm durch Otto von Bismarck eingeführt.

Leistungen

Renten wegen Alters

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und

Renten wegen Todes

Beiträge

Am 25.Oktober 2012 wurde im Bundestag beschlossen den Beitragssatz in der gesetzlichen

Rentenversicherung auf 18,9 Prozent abzusenken.5 Der Beitrag wird je zur Hälfte vom

Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. FürAuszubildende mit einer Vergütung bis zu

5 http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_%28Deutschland%29

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325 ۟bernimmt die Rentenversicherung der Arbeitgeber. Also 9,45% des Bruttolohns vom

Arbeitnehmer und 9,45% vom Arbeitergeber.6

Auch hier gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich angepasst wird. Diese beträgt

in 2013 7.100 € (West), und 6.050 € (Ost).

4. Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wurde am 1. Oktober 1927 eingeführt.7

Leistungen8

Arbeitsförderung:Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zählen hier z.B.

Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsvermittlung und Berufsberatung, Förderung der

beruflichen Bildung, also der Berufsausbildung, der Fortbildung und der Umschulung.

Kurzarbeitergeld:Bei vörubergehendem Auftragsmangel in Betrieben kann hier Kurzarbeit

beantragt werden und die Arbeitnehmer erhalten als Ausgleich für den verminderten Lohn

Kurzarbeitergeld.

Saison-Kurzarbeitergeld:In Saisonbetrieben, wie z.B. im Baubereich wird bei

saisonbedingtem Arbeitsmangel Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt

Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) :

Personal-Service-Agenturen: Die Bundesagentur sendet die Arbeitslose zur

Zeitarbeitsfirmen oder zur Leihfirma. Damit können Erwerbslose eine befristete Arbeit

finden.8

Arbeitslosengeld I: Das wird bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren

Voraussetzungen gezahlt.

Arbeitslosengeld II: Alleinstehende bekommt 382 €, volljährige Partner bekommt 345 €, die

jünger als 6 Jahre sind, erhalten 224 € und von 6. bis einschließlich 13 Jahren sind es dann

255 €. Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 289 €.

Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen

oder Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen

Trägers umgezogen sind, erhalten 306 €.

6 http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/

rentenversicherung/index.html 7 http://duebbert-und-partner.de/200904181452/versicherung-news/versicherungen-wer-hats-erfunden 8 http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/

sozialversicherungbeitraege2010/

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Beiträge9

3% vom Bruttolohn. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag jeweils zur Hälfte.

Die Betragsbemessungsgrenze ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der

Rentenversicherung.

5. Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde am 26. Mai 1994 eingeführt. Das ist eine Versicherung ist eine

Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit.

Versicherungsträger sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen eingerichtet werden.

Versicherungspflichtig: alle lebenden Menschen

Leistungen

Häusliche Pflege :

Stufe I - für erheblich Pflegebedürftige bekommt man bis zu 400€ monatlich.

Stufe II - für Schwerpflegebedürftige bekommt man bis zu 1.040€ monatlich.

Stufe III für Schwerstpflegebedürftige bekommt man bis zu 1.510€ monatlich, in besonderen Härtefällen maximal 1.918€.

Stationäre Pflege :

Man bekommt bis 1.510 € monatlich, für Schwerstpflegebedürftige in besonderen Härtefällen

bis 1.825€. Aber der Pflegebedürftige die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst

bezahlen.

Beiträge:

Gesamt 2,05%, d.h. 1,025% vom Bruttolohn des Arbeitnehmers und 1,025 % vom

Arbeitgeber. Kinderlose ab 24 Jahre zahlen 1,275%, also insgesamt 2,3%. In Sachsen zahlt

der Arbeitnehmer 1,525% und der Arbeitgeber zahlt nur 0,525%.10

9 http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/

sozialversicherungbeitraege2010/ 10 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html

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Zusammenfassung

Arten Zeit Träger Leistungen Beiträger (Gesamt)

Kranken- 01.12.1883 Krankenkassen Krankenhilfe

Krankengeld

Krankenhauspflege

Mutterschaftshilfe

Familienhilfe

15,5%,

(7,3% Arbeitgeber

8,2% Arbeitnehmer)

Unfall- 06.07.1884 Berufsgenossenschaften Unfallverhütung

Heilbehandlung

Berufshilfe

Renten

Sterbegeld bei:

Wegeunfall

Berufskrankheit

Arbeitsunfall

100%

Arbeitgeber

Renten- 22.06.1889 Versicherungsanstalten Altersrente

Erwerbsminderungsrente

Hinterbliebenenrente

18,9%

(50% Arbeitgeber

50% Arbeitnehmer)

Arbeits-

losen-

16.07.1927 Bundesagentur für Arbeit Arbeitsförderung

Arbeitssicherung

Arbeitslosengeld I

Arbeitslosengeld II

???

3%

(50% Arbeitgeber

50% Arbeitnehmer)

Pflege- 01.01.1995 Krankenkassen Kostenzuschuss zur

häuslichen Pflege

Kostenzuschuss zur

stationären Pflege

2,05%

(50% Arbeitgeber

50% Arbeitnehmer);

ohne Sachsen und

Zuschlag für

Kinderlose

Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB). Für die

obengenannten Versicherungen gelten folgende Teile:

Alle Sozialversicherungszweige: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)

Krankenversicherung: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Rentenversicherung: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Unfallversicherung: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Pflegeversicherung: Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Arbeitsförderung: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)s

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Adika (04AR01) 2012

Anhand der nachstehenden Tabelle ist die Sozialversicherung leicht selbst zu errechnen.11

Online ist eine Berechnung beispielsweise unter www.nettolohn.de möglich.

Vorteile und Nachteile der Sozialversicherung

Vorteil Nachteil

Unterstützung und Absicherung bei

Krankheit oder Beeinträchtigungen

Absicherung im Alter

Weniger Kriminalität, weil eine Grundsicherung als Arbeitslosengeld

IIsicher gestellt ist.

Bei Verlust des Arbeitsplatzes

zumindest für eine gewisse Zeit

Absicherung in Form des

Arbeitslosengeldes I

Der Arbeitnehmer muss von seinem

Entgelt einen Teil der Beträge

aufbringen

zusätzlich werden durch die Arbeitgeberanteile die Personalkosten

erhöht

Bei niedrigen Löhnen kann Arbeit aufgrund des Arbeitslosengeldes II

nicht lohnend sein.

Als gesunder, junger Mensch mit

gutem Einkommen ist eine private

Versicherung sicherlich bei besserer

Leistung günstiger

Durch hohe Sozialversicherungs-beiträge steigt die Bereitschaft zur

Schwarzarbeit, sowohl von Seiten der

Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und

der Auftraggeber

11 http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/

sozialversicherungbeitraege2010/index.html

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Adika (04AR01) 2012

Wer muss die Sozialversicherung zahlen?

Pflichtversichert sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber (außer Geringfügig Beschäftigte) und

Auszubildende. Seit Februar 2006 aber auch Wehr- und Zivildienstleistende. Die Beamten

zahlen keine Sozialversicherung.

Beiträger

- Grundsätzlich, Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte

- Bei Arbeitslosigkeit werden die Beiträge der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

werden von der Agentur für Arbeit in voller Höhe übernommen.s

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Adika (04AR01) 2012

Quellenverzeichnis :

1.http://www.arbeitsagentur.net/gesetzliche_Sozialversicherung/Gesetzliche_Pflegeversicheru

ng/gesetzliche_pflegeversicherung.html , Wirtschaftskunde von H. Nuding und J. Haller Klett

Verlag, Seite 38,

2. http://duebbert-und-partner.de/200904181452/versicherung-news/versicherungen-wer-hats-

erfunden

3. http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/518239

4. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung

5. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_%28Deutschland%29

6.

http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/rentenversi

cherung/index.html

7. http://duebbert-und-partner.de/200904181452/versicherung-news/versicherungen-wer-hats-

erfunden

8.

http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/sozialversi

cherungbeitraege2010/

9. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html

10.

http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/sozialversi

cherungbeitraege2010/index.html

Man kann alle Quelle hier finden (zu kopieren und einfügen) :

http://www.mediafire.com/?o0konao0noxpdn0


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