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SÜDDEUTSCHLAND RICHTLINIE 2000/14/EG - netinform.net · Artikel 13 1 / 3 Geräte und Maschinen,...

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31.01.2003 Dr. Schirmer-wam BAU UND BETRIEB SÜDDEUTSCHLAND RICHTLINIE 2000/14/EG vom 8. Mai 2000 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND RATES zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräte und Maschinen “OUTDOOR - RICHTLINIE”
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31.01.2003 Dr. Schirmer-wamBAU UND BETRIEB

SÜDDEUTSCHLAND

RICHTLINIE 2000/14/EG

vom 8. Mai 2000

DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND RATESzur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräte und Maschinen

“OUTDOOR - RICHTLINIE”

31.01.2003 Dr. Schirmer-wamBAU UND BETRIEB

SÜDDEUTSCHLAND

31.01.2003 Dr. Schirmer-wamBAU UND BETRIEB

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Spektrum und Summenpegel

Frequenz

1/1 Oktave

1/3 Oktave

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Kurven gleicher Lautstärke in AbhängigkeitVon der Frequenz

Frequenz

Schalldruck-Pegel,Lp(dB re 20 µPa)

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40 dB Kurve gleicher Lautstärke undA - Bewertung

40 dB-Kurve gleicher Lautstärke von 0 bis 10 kHz

40 dB- Kurve gleicher Lautstärke (invertiert) Vergleich mit A-Bewer-tungs-Kurve

A-bewerten

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Frequenz - Bewertungs - Kurven

Frequenz

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Schalldruck - Schallleistung

Druck p [N/m2=Pa]

Lp [dB]

Leistung P [W

SchallquelleLeistung P [W]

Heizkörper

Analogie

Temperatur T [°C]

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+=

0AALogLL PW

22 rA π=2

0 1mA =

Messfläche Messkörper

lLW=LP+10 log

Mikrophonpositionen

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Kalibrierung und Frequenzbewertung

A-bewertet

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Outdoor-RichtlinieDer Fahrplan: Inkrafttreten 08. Mai 2000

nationales Recht 03. Juli 2001

anwendbar ab 03. Juli 2001

Stufe I bindend 03. Jan 2002

1. Überprüfung 03. Jan 2005

Stufe II 03. Jan 2006

2. Überprüfung 03. Jan 2009

Alte Zertifikate werden am 02. Januar 2002 - 24:00 ungültig!

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Ziele der Richtlinie:

Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes

Harmonisierung der gemeinschaftlichen Rechtsvor-schriften über Geräuschemissionsnormen von im Freien betriebene Geräten und Maschinen

Schutz der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Wohles.

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Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen:

Harmonisierung der Geräuschemissionsnormen(Geräuschemissionsgrenzwerte)

Harmonisierung der Konformitäts-Bewertungsverfahren

Harmonisierung der Geräuschangabe auf der Maschine / dem Gerät

Sammlung von Daten über umweltbelastendeGeräuschemissionen

Nichteinhaltung: Verkaufsverbot in der EU

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Die wesentlichen Änderungen:

• 22 Maschinengruppen mit Grenzwert, davon 12 neu

• 41 neue Maschinengruppen ohne Grenzwert

• Nur noch Schallleistungspegel LWA anzugeben

• Genaue Definitionen der Maschinengruppen

• Genaue Definitionen der Messverfahren (ISO 3744)

• Statistisch abgesicherte Garantiewerte

• Selbstdeklaration auch für Maschinengruppen mit Grenzwert, wenn ISO 9001 + Fachaudit

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Artikel 12 1/2Geräte und Maschinen, für die

Geräuschemissionsgrenzwerte gelten

• Bauaufzüge für den Materialtransport (mit Vbr.-Motor)• Verdichtungsmaschinen (Vibrationswalzen etc.)• Kompressoren (< 350 kW)• handbediente Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch-

und Spatenhämmer• Bauwinden (mit Verbrennungsmotor)• Planiermaschinen (< 500 kW)• Muldenfahrzeuge (< 500 kW)• Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW)• Baggerlader (< 500 kW)• Hydraulikaggregate • Grader (< 500 kW)

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• Müllverdichter, Laderbauart mit Schaufel (< 500 kW)• Rasenmäher (ausgenommen land- und forstwirt-schaftlicher Geräte sowie Kombinationsger. > 20 kW)

• Rasentrimmer / Rasenkantenschneider• Gegengewichtsstapler mit Vbr.-Motor Tragfkt. > 10 t• Lader (< 500 kW)• Straßenfertiger (außer mit Hochverdichtungsbohle)• Motorhacken (< 3 kW)• Mobilkrane• Kraftstromerzeuger (< 400 kW)• Turmdrehkrane• Schweißstromerzeuger

Artikel 12 2/2Geräte und Maschinen, für die

Geräuschemissionsgrenzwerte gelten

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Artikel 13 1 / 3

Geräte und Maschinen, die nur der Kennzeichnungspflicht unterliegen

• Hubarbeitsbühnen mit Verbrennungsmotor• Freischneider• Bauaufzüge für den Materialtransport (mit Elektromotor)• Baustellenbandsägemaschinen• Baustellenkreissägemaschinen• tragbare Motorsägen• kombinierte Hochdruckspül- und Saugfahrzeuge• Verdichtungsmaschinen (nur Explosionsstampfer)• Beton- und Mörtelmischer• Bauwinden (mit Elektromotor)• Förder- und Spritzmaschinen für Beton und Mörtel• Förderbänder• Fahrzeugkühlaggregate• Bohrgeräte

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• Be- und Entladeaggregate auf Tank- oder Silofahrzeugen• Altglassammelbehälter• Grastrimmer / Graskantenschneider• Heckenscheren• Hochdruckspülfahrzeuge • Hochdruckwasserstrahlmaschinen• Hydraulikhämmer• Fugenschneider• Laubbläser• Laubsammler• Gegengewichtsstapler mit Vbr.-Motor Tragfkt. < 10 t• Müllrollbehälter• Straßenfertiger mit Hochverdichtungsbohle• Rammausrüstungen

Artikel 13 2 / 3

Geräte und Maschinen, die nur der Kennzeichnungspflicht unterliegen

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• Rohrleger• Pistenraupen• Kraftstromerzeuger > 400 kW• Kehrmaschinen• Müllsammelfahrzeuge• Straßenfräsen• Vertikutierer• Schredder / Zerkleinerer• Schneefräsen (selbstfahrend)• Saugfahrzeuge• Grabenfräsen• Transportbetonmischer• Wasserpumpen (nicht für den Betrieb unter Wasser)

Artikel 13 3 / 3

Geräte und Maschinen, die nur der Kennzeichnungspflicht unterliegen

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Die neue CE-Konformitäts-Kennzeichnung

CE-Kennzeichen und Kennzeichen mit dem garantierten Schallleistungspegel müssen

an der Maschine angebracht werden

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Garantierter Schallleistungspegel Ld :

Mittelwert : Unsicherheit K:

L 1n

Lii 1

n

==∑ K 1,5 M≥ σ

L + K L Ld Grenzwert= ≤

L xxx dBd =

Hersteller intern !

EU-Angabe !neu !

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Bezugsstandardabweichung : Maschinenspezifisch festzulegen

Wiederholstandardabweichung : Das selbe Gerät und Labor, Messverfahren,etc.

Vergleichsstandardabweichung : Das selbe Gerät und Messverfahren, aber andere Labore, Meßgeräte etc.

Produktionsstandardabweichung : Verschiedene Geräte, jedoch Labor, Messverfahren, Messgeräte gleich

Gesamtstandardabweichung =

σ M 1,5......3,5dB≈σ M

σR

σ σR P2 2+

σr

σP

σ t

σ M

DIN EN ISO 4871 : 1996Regelt die Angabe und Nachprüfung von Geräuschemissions-werten von Maschinen und Geräten.

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Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

• Genauigkeitsklasse: 2• Messumgebung: Im Freien oder in Räumen• Kriterium für Eignung

der Messumgebung:• Fremdgeräuschabstand: > 6 dB (möglichst > 15 dB)• Anzahl der Messpunkte:• Schallpegelmesser: Klasse 1 (IEC 651/804)• Präzision zur Bestimm-

ung von LWA:σ R 1,5dB≤

K 2 dB2 ≤

≥ 9

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Genauigkeitsklasse desMessverfahrens

Schätzwerte in dB

Klasse 2 ( ISO 3744 )

s t

2,0 2,5

σ M

K=1,5 s st M t+ ∗ −0564, ( )σ

DIN EN ISO 4871 A2.3Bestimmung anzugebender Geräuschemissionswerte für ein Maschinenlos

2.) Ohne Vorwissen für eine Stichprobe mit 3 Maschinen

31.01.2003 Dr. Schirmer-wamBAU UND BETRIEB

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Genauigkeitsklasse desMessverfahrens

Schätzwerte in dB

Klasse 2 ( ISO 3744 )

s t

2,0 2,5

σ M

K=1,5 s st M t+ ∗ −0564, ( )σ

DIN EN ISO 4871 A2.3Bestimmung anzugebender Geräuschemissionswerte für ein Maschinenlos

2.) Ohne Vorwissen für eine Stichprobe mit 3 Maschinen

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Anhang V Anhang VI Anhang VII Anhang VIII

InterneFertigungs-

kontrolle

Interne Fertigungs-kontrolle mit

BegutachtungEinzelprüfung Umfassende

Qualitäts-sicherung

Bezeichnung

Hersteller

BenannteStelle

AnwendungMaschinen ohne

Grenzwert(Modul A)

Maschinen und Geräte mit Grenzwert

misst, erklärtKonformität,

labelt,dokumentiert

-----(ggf. Dienst-

leistung)

QSM ISO 9001misst, erklärtKonformität,

labelt,dokumentiert

auditiertHersteller

(Fachaudit)

misst jedeeinzelne

Maschine

erklärtKonformität,

labeltdokumentiert

Prüft Dokumente,überwacht Fertigung

(Messung!)

misst, erklärtKonformität,

labelt,dokumentiert

Verfahren der Konformitätsbewertungfür im Freien betriebene Maschinen und Geräte

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Geräte und Maschinen, für die keine Grenz-werte festgelegt werden (Modul A):

Schallleistungspegel ermitteln, angeben und garantieren

Genaue Vorschriften für Messung, Statistik sowie Angabe der Unsicherheit und Dokumentation sind zu beachten!

Kennzeichnungspflicht und EU-Konformitätserklärung

Übermittlung an den Mitgliedsstaat undan die EU-Kommission

Artikel 13

Messung durch zugelassene Stelle erhöht Rechtssicherheit!

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Vorgehensweise nach Anhang VI

• Technische Unterlagen an benannte Stelle– Name, Typ, relevante technische Daten, Zeichnungen

– Messbericht zur Geräuschemission entspr. Richtlinie

– Ergebnis der Abschätzung von K aufgrund der Produktions-und Vergleichs-Standardabweichung

• Begutachtung der Unterlagen durch benannte Stelle vor dem Inverkehrbringen

• Begutachtung durch benannte Stelle während der Produktion

Interne Fertigungskontrolle mit Begutachtung

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Vorgehensweise nach Anhang VII

• Antrag durch den Hersteller an benannte Stelle• Bereitstellung der technischen Unterlagen• Benannte Stelle führt Geräuschmessung durch oder

läßt messen• Benannte Stelle stellt Konformitätsbescheinigung nach

Anhang X für jede Maschine einzeln aus

Die Messunsicherheit wird nicht berücksichtigt

Einzelprüfung

Messwert = Label auf der Maschine

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Vorgehensweise nach Anhang VIII

• Hersteller beantragt bei benannter Stelle Bewertung seines QS-Systems und schließt Vertrag

• Hersteller weist nach, dass QS-System die Überein-stimmung seiner Produkte mit Richtlinie gewährleistet

• Benannte Stelle bewertet das QS-System (Fachaudit)• Selbstüberwachung unter Obhut der benannten Stelle

– Hersteller misst selbst, legt K fest, erklärt Konformität (CE)– Hersteller meldet Ergebnisse an benannte Stelle– Benannte Stelle führt regelmäßig Nachprüfungen durch

Umfassende Qualitätssicherung

Voraussetzung: Hersteller ist nach ISO 9001 zertifiziert


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