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STUDIENFÜHRER...Zivilrechts, zwei aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts stammen und eine Aufgabe...

Date post: 07-Aug-2020
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Rechtswissenschaft Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER STAATSPRÜFUNG
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Page 1: STUDIENFÜHRER...Zivilrechts, zwei aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts stammen und eine Aufgabe auf das Gebiet des Strafrechts entfällt (§ 23 SächsJAPO). der staat- Das Ergebnis

Rechtswissenschaft

Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER

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1. STUDIENGANG: RECHTSWISSENSCHAFT 2. ABSCHLUSS: Erste Juristische Prüfung 3. REGELSTUDIENZEIT: 10 Semester STUDIENUMFANG: 174 Semesterwochenstunden (SWS) STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER: Wintersemester 4. STUDIENVORAUSSETZUNGEN: Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus.

ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG: Örtlicher Numerus clausus, Bewer- bung bei www.hochschulstart.de und an der Universität Leipzig.* 5. INHALT DES STUDIUMS:

Im Studium der Rechtswissenschaften erwerben die Studierenden alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die zu rechtswissenschaftlichem Arbeiten, zu kritischem Denken und zu verantwortlichem juristischen Handeln erforderlich sind. Das Studium umfasst die Ausbildung auf allen Rechtsgebieten, einschließlich deren geschichtlichen, philosophischen und sozialen Grundlagen sowie deren europa-rechtlichen und internationalen Bezügen, und zwar vor allem im:

− Bürgerlichen Recht (mit Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht) und im Zivil-prozessrecht

− Straf- und Strafprozessrecht − Öffentlichen Recht: Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

BESONDERHEITEN:

− insgesamt 90 Tage praktische Studienzeit (Pflichtpraktika) − zahlreiche Erasmuspartnerschaften mit Möglichkeiten für ein Auslandsstudium − etabliertes (kostenfreies) Universitätsrepetitorium zur Vorbereitung auf die Erste

Juristische Staatsprüfung mit wöchentlichem Klausurenkurs − Verbindung von Theorie und Falltraining vom ersten bis zum letzten Semester − Wahlmöglichkeit zwischen 11 verschiedenen Schwerpunktbereichen − Möglichkeiten zu Engagement in Law Clinics und Moot Courts

Das Universitätsstudium bereitet die Studierenden auf die Erste Juristische Prüfung vor. * Informieren Sie sich zeitnah im Internet.

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REFERENDARIAT:

An das Universitätsstudium schließt sich ein zweijähriger Vorbereitungsdienst an, der bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, Behörden, Rechtsanwälten und Notaren, aber auch z. T. im Ausland abgeleistet werden kann. Er schließt mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Mit ihr wird die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Ver- waltungsdienst erworben, die auch Voraussetzung für nahezu alle anderen juristischen Berufe (insbesondere den des Rechtsanwalts) ist. Der Vorbereitungsdienst kann in allen Bundesländern abgeleistet werden. 6.AUFBAU DES STUDIUMS: Das Studium ist in ein Pflicht- sowie ein sog. Schwerpunktbereichsstudium gegliedert. Gegenstand des Pflichtstudiums sind die Materien der vorstehend aufgeführten Pflicht-fächer (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht) sowie zusätzlich die Ver-mittlung von fachbezogenen Fremdsprachenkenntnissen und sogenannten Schlüssel-qualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streit-schlichtung, Meditation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Das soge-nannte Schwerpunktbereichsstudium dient der frühzeitigen, verstärkt an der anwalt-lichen Berufstätigkeit ausgerichteten Spezialisierung der Studierenden. Zum Pflichtstudium:

Während des Studiums sind Vorlesungen in allen Pflichtfächern zu besuchen; die Reihenfolge ergibt sich aus dem Studienverlaufsplan der Fakultät. In den Anfangs-semestern werden vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten. Am Ende der Vorlesungen des 1. bis 3. Semesters sind Abschlussklausuren und eine Ferien-hausarbeit zu erbringen, diese Leistungen entsprechen der Zwischenprüfung (vgl. zu deren Einzelheiten nachstehend unter Ziffer 7). Ferner finden Vorlesungen zu Grund-lagenfächern, Ergänzungs- und Vertiefungsveranstaltungen statt. Im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht sind Übungen für Fortgeschrittene zu besuchen, in denen Leistungsnachweise zu erbringen sind. Für die höheren Semester werden über einen Zeitraum von einem Jahr (einschl. Semesterferien) spezielle Veranstaltungen zur Examensvorbereitung im Rahmen der „Leipziger-Examens-Offensive“ (LEO) ange-boten. In der vorlesungsfreien Zeit nach Vorlesungsschluss des 3. Semesters sind insgesamt drei Monate (90 Tage) an praktischer Studienzeit zu absolvieren. Diese kann insbe-sondere bei der Justiz, in der Verwaltung oder bei einem Rechtsanwalt abgeleistet werden. Zum Schwerpunktbereichsstudium:

Das Schwerpunktbereichsstudium, das grundsätzlich neben dem Pflichtstudium er-folgen soll, umfasst mindestens 16 SWS und sollte in der Regel nicht vor Beginn des 4. Fachsemesters aufgenommen werden. Die Fakultät bietet folgende Schwerpunkt-bereiche (SPB) an: SPB 1: Grundlagen des Rechts SPB 2: Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft SPB 3: Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr

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SPB 4: Europarecht, Völkerrecht, Menschenrechte SPB 5: Bank- und Kapitalmarktrecht SPB 6: Kriminalwissenschaften SPB 7: Medienrecht SPB 8: Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung SPB 9: Unternehmensrecht SPB 10: Arbeitsrecht SPB 11: Steuerrecht

Der Inhalt des Schwerpunktbereichsstudiums ergibt sich aus den Curricula der Schwerpunktbereiche, die der Studienordnung der Fakultät als Anlagen beigefügt sind. Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunktbereiche sind im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät als solche gekennzeichnet. 7. ÜBERSICHT ZU STUDIENABLAUF, MODULEN UND PRÜFUNGEN:

Die Fakultät erstellt einen Studienverlaufsplan (siehe unten), aus dem sich die zeitliche

Abfolge der Vorlesungen und Übungen insbesondere des Pflichtstudiums ergibt. Er ist auf eine Studiendauer von 8 Semestern bis zur Ersten Juristischen Prüfung ausgelegt.

Prüfungen:

Bis zum Ende des 4. Semesters ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die in die Vorlesungen im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht integriert ist und für den Fall des Nichtbestehens einmal - in der Regel bis zum Ende des 5. Semesters - wiederholt werden kann. Das Bestehen der Zwischenprüfung erfordert die erfolg-reiche Teilnahme an 3 Klausuren im Bürgerlichen Recht und jeweils 2 Klausuren im Öffentlichen Recht und im Strafrecht. Das heißt, dass die Klausuren in den genannten Pflichtfächern mit „ausreichend (4,0 Punkte)“ bestanden sein müssen. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung der Fakultät.

Das Studium schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Diese besteht, gemäß den Regelungen der SächsJAPO vom 7. April 2006, aus einer universitären Schwer-punktbereichsprüfung, deren Anforderung in der Prüfungsordnung der Juristenfakultät geregelt ist, und einer staatlichen Pflichtfachprüfung (vgl. §§ 13-19, 20-31 SächsJAPO).

Zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung:

Das Schwerpunktbereichsstudium wird mit einer universitären Prüfung abgeschlossen. Die Zulassung zu dieser Prüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem rechts-wissenschaftlichen Seminar voraus, das sowohl im jeweiligen Schwerpunktbereich als auch im Rahmen des Pflichtstudiums absolviert werden kann (Zulassungsseminar).

Die Prüfung selbst besteht aus einer wissenschaftlichen Studienarbeit und einer Auf-sichtsarbeit (Klausur), wobei die Bewertung der wissenschaftlichen Studienarbeit mit zwei Dritteln, die Bewertung der Aufsichtsarbeit mit einem Drittel in die Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung eingeht. Die wissenschaftliche Studien-arbeit wird in der Regel in Form eines Referats erbracht, das im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Seminars des jeweiligen Schwerpunktbereichs (Prüfungs-

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seminar) schriftlich anzufertigen, vorzutragen und zu verteidigen ist. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung der Fakultät. Zur staatlichen Pflichtfachprüfung:

Die staatliche Pflichtfachprüfung, deren Prüfungsgebiete im § 14 SächsJAPO fest-gelegt sind, setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 22 SächsJAPO) zusammen; im schriftlichen Teil sind insgesamt sechs Aufsichtsarbeiten (Klausuren) anzufertigen, von denen je drei Aufgaben aus dem Gebiet des Zivilrechts, zwei aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts stammen und eine Aufgabe auf das Gebiet des Strafrechts entfällt (§ 23 SächsJAPO). Das Ergebnis der staat-lichen Pflichtfachprüfung geht mit 70%, das der universitären Schwerpunktbereichs-prüfung mit 30% in die Endnote (Gesamtnote) der Ersten Juristischen Prüfung ein. STUDIENABLAUFPLAN: 1. Semester Zivilrecht: Bürgerliches Recht I – Allgemeiner Teil und Recht der Leistungs- störungen (mit Abschlussklausur) 6 SWS Arbeitsgemeinschaft zum Bürgerlichen Recht I 2 SWS Öffentliches Recht: Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht (mit Abschlussklausur) 3 SWS Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht I 2 SWS Strafrecht: Strafrecht AT 1 (mit Abschlussklausur) 2 SWS Arbeitsgemeinschaft zum Strafrecht AT 1 2 SWS Hausarbeit für Anfangende: Rechtsgebiet: Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht Bearbeitung in den nachfolgenden Semesterferien Grundlagen des Rechts (Vorlesung mit Gelegenheit zum Erwerb des Grundlagenscheins*) 2 SWS Grundsätzlich wahlweise: Rechtsgeschichte; Rechtsphilosophie; Methodenlehre der Rechts- wissenschaft; Verfassungsgeschichte; Rechtssoziologie; Allgemeine Staatslehre; Kriminologie *Der Erwerb des Grundlagenscheins ist auch im 2. oder 3.Semester möglich. Fachspezifische Fremdsprachen im Sinne von § 18 Abs. 2 2 SWS SächsJAPO (Sprachkurs oder fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung kann auch in vorherigen oder folgenden Semestern besucht werden.)

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2. Semester Zivilrecht: Bürgerliches Recht II – Fortsetzung Schuldrecht AT sowie Schuld- 6 SWS recht BT, vertragliche Schuldverhältnisse (mit Abschlussklausur) Familienrecht 2 SWS (mit Abschlussklausur) Arbeitsgemeinschaft zum Bürgerlichen Recht II unter Berücksichti- 2 SWS gung des Familienrechts Öffentliches Recht: Staatsrecht II – Grundrechte 4 SWS (mit Abschlussklausur) Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht II 2 SWS Strafrecht: Strafrecht AT 2 4 SWS (mit Abschlussklausur) Arbeitsgemeinschaft zum Strafrecht AT 2 2 SWS Hausarbeit für Anfangende: Rechtsgebiet: Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht Bearbeitung in den nachfolgenden Semesterferien Soweit bereits eine Hausarbeit für Anfangende bestanden wurde, ist die Teilnahme fakultativ. Grundlagen des Rechts (Vorlesung mit Gelegenheit zum Erwerb des Grundlagenscheins*) 2 SWS Grundsätzlich wahlweise: Rechtsgeschichte; Rechtsphilosophie; Methodenlehre der Rechts- wissenschaft; Verfassungsgeschichte; Rechtssoziologie; Allgemeine Staatslehre; Kriminologie *Der Erwerb des Grundlagenscheins ist auch im 1. oder 3. Semester möglich. Fachspezifische Fremdsprachen im Sinne von § 18 Abs. 2 2 SWS SächsJAPO (Sprachkurs oder fremdsprachige rechtswissenschaftliche Lehr- veranstaltung kann auch in vorherigen oder folgenden Semestern besucht werden.)

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3. Semester Zivilrecht: Vorlesung Bürgerliches Recht III – Sachenrecht 4 SWS (mit Abschlussklausur) Vorlesung Gesetzliche Schuldverhältnisse 2 SWS (mit Abschlussklausur) Arbeitsgemeinschaft zum Sachenrecht unter Berücksichtigung 2 SWS der gesetzlichen Schuldverhältnisse oder Methodik der Fallbearbeitung zum Sachenrecht unter Berücksichtigung 2 SWS der gesetzlichen Schuldverhältnisse Öffentliches Recht: Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht I 4 SWS (einschließlich Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts) (mit Abschlussklausur) Arbeitsgemeinschaft zum Allgemeinen Verwaltungsrecht oder 2 SWS Methodik der Fallbearbeitung zu Allgemeinen Verwaltungsrecht I 2 SWS Vorlesung Grundzüge des Europarechts 2 SWS Strafrecht: Strafrecht III – Besonderer Teil 1 2 SWS (mit Abschlussklausur) Arbeitsgemeinschaft zum Strafrecht III oder 2 SWS Methodik der Fallbearbeitung zum Strafrecht III 2 SWS Hausarbeit für Anfangende: Rechtsgebiet: Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht Bearbeitung in den nachfolgenden Semesterferien Soweit bereits eine Hausarbeit für Anfangende bestanden wurde, ist die Teilnahme fakultativ.

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4. Semester Zivilrecht: Vorlesung Erbrecht 2 SWS Vorlesung Arbeitsrecht I 3 SWS Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht 3 SWS Vorlesung Zivilprozessrecht I 4 SWS Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 2 SWS Zum Erwerb des Übungsscheins werden in den Semesterferien eine vor- und eine nachlaufende Hausarbeit sowie im Rahmen der Übung mindestens zwei Klausuren angeboten. An der Übung kann wahlweise auch im 5. oder 6. Semester teilgenommen werden. Öffentliches Recht: Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht II 2 SWS Vorlesung Polizeirecht 2 SWS Vorlesung Staatsrecht III – völkerrechtliche Bezüge 2 SWS Strafrecht: Vorlesung Strafrecht BT 2 3 SWS 5. Semester Zivilrecht: Vorlesung Zivilprozessrecht II (Zwangsvollstreckungsrecht) 2 SWS Öffentliches Recht: Vorlesung Kommunalrecht 2 SWS Vorlesung Grundzüge des Baurechts 2 SWS Strafrecht: Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil 3 2 SWS Vorlesung Strafprozessrecht 2 SWS Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 SWS Zum Erwerb des Übungsscheins werden in den Semesterferien eine vor- und eine nachlaufende Hausarbeit sowie im Rahmen der Übung mindestens zwei Klausuren angeboten. An der Übung kann wahlweise auch im 4. oder 6. Semester teilgenommen werden. Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums: Vorlesungen aus den Schwerpunktbereichen 4-10 SWS

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6. Semester Zivilrecht: Repetitorium im Bürgerlichen Recht (BGB I – III) im Rahmen der „Leipziger-Examens-Offensive“ (LEO) 6 SWS Öffentliches Recht: Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 2 SWS Zum Erwerb des Übungsscheins werden in den Semesterferien eine vor- und eine nachlaufende Hausarbeit sowie im Rahmen der Übung mindestens zwei Klausuren angeboten. An der Übung kann wahlweise auch im 5. Semester teilgenommen werden. Fortsetzung des Schwerpunktbereichsstudiums: Vorlesungen aus den Schwerpunktbereichen 4-10 SWS Zulassungsseminar 2 SWS „Ferien-LEO“:

Zivilrecht* entsprechend 10 SWS * An den Veranstaltungen kann auch nach dem 8. Semester teilgenommen werden 7. Semester

Zivilrecht: Repetitorium im Bürgerlichen Recht (BGB IV – VI) im Rahmen der „Leipziger-Examens-Offensive“ (LEO) 6 SWS Strafrecht: Repetitorium im Strafrecht (Allgemeiner Teil) im Rahmen der „Leipziger-Examens-Offensive“ (LEO) 3 SWS Öffentliches Recht: Repetitorium im Öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht und Kommunalrecht) im Rahmen der „Leipziger-Examens-Offensive“ (LEO) 4 SWS Klausurenkurse 5 SWS

„Ferien-LEO“:

Zivilrecht entsprechend 8 SWS Strafrecht entsprechend 2 SWS Öffentliches Recht entsprechend 5 SWS Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung: Prüfungsseminar 2 SWS Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung kann auch wahlweise nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert werden.

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8. Semester

Strafrecht: Repetitorium im Strafrecht (Besonderer Teil) im Rahmen der „Leipziger-Examens-Offensive“ (LEO) 4 SWS Öffentliches Recht: Repetitorium im Öffentlichen Recht (Staatsrecht und Europarecht) im Rahmen der „Leipziger-Examens-Offensive“ (LEO) 4 SWS Klausurenkurse 5 SWS

„Ferien-LEO“: Strafrecht entsprechend 4 SWS * SWS= Semesterwochenstunde; bedeutet eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten über 15 Wochen. Zum Studienablauf in den höheren Semestern sowie der Planung der Prüfungsphase wenden Sie sich bitte an den Studiendekan.

8. BERUFSEINSATZMÖGLICHKEITEN: Voraussetzung für nahezu alle juristischen Berufe ist die Ablegung der Zweiten Juristi-

schen Staatsprüfung. Berufliche Einsatzfelder bestehen bei der Justiz (Richter, Staats-anwalt), als Rechtsanwalt und als Notar, im höheren Verwaltungsdienst und als Wirtschaftsjurist, ferner bei Verbänden, internationalen Organisationen u. a.

9. STUDIENFACHBERATUNG: Juristenfakultät Leipzig Studiendekan Professor Dr. Michael Zwanzger 04109 Leipzig, Burgstraße 27, 4. Etage, Zimmer 436 Tel.: 0341 97 35140

Die Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Fakultät.

Dekanat/Studienbüro Frau Heyne, Frau Cena 04109 Leipzig Burgstraße 27, 4. Etage, Zimmer 402 Tel.: 0341 97 35105/97 35106 Sprechzeiten: Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

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Dekanat/Studienbüro Frau Kluge (Schwerpunktbereichsprüfung) 04109 Leipzig, Burgstraße 27, 5. Etage, Zimmer 504 Tel.: 0341 97 35169 Sprechzeiten: Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa Landesjustizprüfungsamt 01097 Dresden, Hospitalstr. 7 Tel.: 0351 5641711

Die Informationen stehen unter dem Vorbehalt noch möglicher Ände-rungen der zugrundeliegenden Dokumente.

Redaktion und Layout: Zentrale Studienberatung STAND: DEZ. 2019


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