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Studienarbeit - WABCO Hebesysteme

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Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel Fakultät Fahrzeugtechnik ( Fahrzeugbau ) Studienarbeit Hebesystem Volvo Getriebesteller Von : Kamal Safwan bin Abdul Khadir Matrikel-Nr. : 30603419 Betreuer : Dipl.-Ing. Joachim Papke (seitens der Fachhochschule) Dip.-Ing. Martin Osterode (seitens der Firma WABCO) Abgabeort und Abgabedatum : Wolfsburg , der
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Page 1: Studienarbeit - WABCO Hebesysteme

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel

Fakultät Fahrzeugtechnik ( Fahrzeugbau )

Studienarbeit

Hebesystem Volvo Getriebesteller

Von : Kamal Safwan bin Abdul Khadir

Matrikel-Nr. : 30603419

Betreuer : Dipl.-Ing. Joachim Papke

(seitens der Fachhochschule)

Dip.-Ing. Martin Osterode

(seitens der Firma WABCO)

Abgabeort und Abgabedatum : Wolfsburg , der

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Name : Kamal Safwan bin Abdul Khadir

Adresse : Schünemannplatz 5

30459,Hannover

Praktikumunternehmen : WABCO Fahrzeugsysteme GmbH

Am Lindener Hafen 21

30453 Hannover

Abteilung : Manufacturing and Logistics

„ Value Stream – Drive Line Control “

Zeitraum : 01.11.2010 – 30.04.2011

Fachbereich : Fahrzeugtechnik (Fahrzeugbau)

Matrikel.Nr : 30603419

Betreuer seitens der Fachhochschule : Dipl.-Ing. Joachim Papke

Betreuer seitens der Firma : Dipl.-Ing. Martin Osterode

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Sperrvermerk

Der nachfolgende Studienarbeit enthält vertrauliche Daten der WABCO

Fahrzeugsysteme GmbH. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der Arbeit sowie die

Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes ist ohne ausdrückliche, schriftliche

Genehmigung der WABCO Fahrzeugsysteme GmbH nicht gestattet. Der

Studienarbeit ist nur den Korrektoren sowie den mitgliedern des

Prüfungsausschusses zugänglich zu machen. Der Sperrvermerk ist zeitlich nicht

begrenzt.

WABCO Fahrzeugsysteme GmbH

Am Lindener Hafen 21

30453 Hannover.

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Danksagung

Die vorliegende Studienarbeit wurde bei der Firma WABCO Fahrzeugsysteme GmbH in Hannover in der Abteilung „ Manufacturing and Logistics “ verfasst. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit möchte ich den dort beschäftigten Ingenieuren und Mitarbeitern meinen Dank aussprechen.

Ich danke den Mitarbeitern der Firma WABCO für die Unterstützung.

Für seine tatkräftige und fachkundige Unterstützung möchte ich mich bei meinem Betreuer Herr Dipl. Ing. Martin Osterode bedanken.

Ebenf alls bedanken möchte ich mich bei Herrn Dipl.-Ing. Joachim Papke für die Betreuung meiner Studienarbeit von Seiten der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Standort Wolfsburg.

Abschließend danke ich meinen Eltern Abdul Khadir Hasshim und Norasiah Saidin, die mir während meines gesamten Studiums Ihre uneingeschränkte Unterstützung zukommen ließen.

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I . Übersicht ....................................................................................................... 8

1. Einleitung .................................................................................................... 8

1.1 Poträts des Unternehmens ..................................................................... 8

1.2 Allgemeine Hinweise .............................................................................. 9

II. Lastenheft ................................................................................................... 10

1. Einführung in das Projekt ........................................................................... 10

1.1 Zielsetzung ........................................................................................ 10

2. Beschreibung der Ausgangssituation (Ist Zustand) .................................... 11

3. Informationen zum Gerät/Produkt .............................................................. 11

4. Aufgabenstellung (Sollzustand) ................................................................. 12

4.1 Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung .............................................. 12

4.2 Arbeitsablauf ........................................................................................ 13

4.3 Abfragen, Visualisierung, Verkettung, Steuerung .................................. 15

4.4 Layout .................................................................................................. 16

4.4.1 Allgemeine Richtlinien ....................................................................... 16

4.4.2 Feinlayout ........................................................................................ 16

4.5 Vorrichtungen, Montagehilfen ............................................................... 17

4.5.1 Geräteaufnahme #1 ........................................................................... 17

4.5.2 Geräteaufnahme #2 ........................................................................... 18

4.5.3 Geräteaufnahme #0 – Option .............................................................. 18

4.5.4 Steuerung und Gerätebefestigung ........................................................ 19

5. Schnittstellen ............................................................................................. 20

6. Anforderungen an die Qualität (Ausführungsrichtlinien) ............................. 21

6.1 Anforderungen an den Prozess ............................................................ 21

6.2 Fertigung der Vorrichtungsteile ............................................................. 21

6.3 Montage der Einzelteile zu einer Vorrichtung ........................................ 21

6.4 Pneumatik ............................................................................................ 22

6.5 Sonstige Zukaufteile ............................................................................. 22

6.6 Weitere Ausführungsrichtlinien ............................................................. 22

7. Prüftechnik ................................................................................................ 23

7.1 Gerätebeschreibung ............................................................................. 23

7.1.1 Ausführung der Vorrichtung allgemeine Hinweise ................................. 23

7.1.2 Voreinweisen des Prüflings ................................................................ 23

7.1.3 Feinzentrierung des Prüflings ............................................................. 23

7.2 Aufnahmevorrichtungen ....................................................................... 24

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7.2.1 Aufnahmevorrichtung für Hebessystem ................................................ 24

7.2.2 Schnittstellen .................................................................................... 24

7.2.3 Sicherheitsentriegelung ...................................................................... 24

III. Grund- und Einkaufsbedingungen ............................................................ 25

1. Grundbedingungen .................................................................................... 25

1.1 Angebotsausführung .......................................................................... 25

1.1.1 Angebotsform ................................................................................... 25

1.1.2 Angebotsumfang ................................................................................ 25

1.2 Vorschriften .......................................................................................... 27

1.2.1 Externe Vorschriften .......................................................................... 27

1.2.2 Interne Vorschriften .......................................................................... 27

1.3 Auftragsabwicklung .............................................................................. 28

1.3.1 Ansprechpartner ............................................................................... 28

1.3.2 Auftragsweitergabe ........................................................................... 28

1.3.3 Abstimmung von Ausführungsunterlagen .............................................. 28

1.3.4 Behördliche Genehmigungen und Abnahmen ........................................ 29

1.3.5 Schulung .......................................................................................... 29

1.4 Montage ............................................................................................... 30

1.4.1 Montageaufsicht ............................................................................... 30

1.4.2 Bauseitige Beistellungen .................................................................... 30

1.4.3 Berücksichtigung der Produktion ........................................................ 30

1.4.4 Parallel laufende Montagen ................................................................ 30

1.4.5 Meldepflichtige Arbeiten .................................................................... 31

1.4.6 Eingriff in Anlagen ............................................................................ 31

1.4.7 Transportarbeiten innerhalb des Werkes .............................................. 31

2. Technische Ausführungsrichtlinien ............................................................. 32

2.1 Werkstoffe, Dimensionierung ................................................................ 32

2.2 Oberflächenbehandlung ....................................................................... 33

2.3 Elektrische Ausrüstung ......................................................................... 33

2.4 Kaufteile, Normteile .............................................................................. 34

2.5 Sonderausführungen ............................................................................ 34

2.6 Software-Ausführung ............................................................................ 35

2.7 Wartung, Reparatur .............................................................................. 35

2.8 Ersatzteilhaltung................................................................................... 36

2.9 Instandhaltung und Softwarepflege....................................................... 36

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2.10 Lärmemission ..................................................................................... 37

2.11 Dokumentation ................................................................................... 37

2.11.1 Dokumentationsumfang .................................................................... 37

2.11.2 Dokumentationsform ........................................................................ 39

2.11.3 Dokumentationstermin ..................................................................... 39

3. Einkaufsbedingungen beim Kauf von Anlagen und Maschinen .................. 40

3.1 Geschäftsgeheimnisse ......................................................................... 40

3.2 Werbung, Referenzen .......................................................................... 40

3.3 Schriftwechsel ...................................................................................... 40

3.4 Preise .................................................................................................. 41

3.5 Zahlung ................................................................................................ 41

3.6 Preisstellung ........................................................................................ 42

3.7 Liefertermine ........................................................................................ 42

3.8 Gewährleistung .................................................................................... 43

3.9 Leistungsgarantie ................................................................................. 44

3.10 Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit ....................................................... 44

3.11 Service-Garantie ................................................................................ 44

3.12 Haftung und Versicherungen .............................................................. 45

3.13 Konformitätserklärung ........................................................................ 45

3.14 Vorabnahme, Inbetriebnahme, Endabnahme ...................................... 46

3.14.1 Vorabnahme ................................................................................... 46

3.14.2 Inbetriebnahme ............................................................................... 47

3.14.3 Teilabnahme ................................................................................... 48

3.14.4 Endabnahme ................................................................................... 48

3.14.5 Wiederholabnahme .......................................................................... 50

3.15 Gerichtsstand ..................................................................................... 50

3.16 Erfüllungsort ....................................................................................... 50

IV. Fazit ............................................................................................................ 55

V. Abbildungsverzeichnis ............................................................................... 56

VI. Literaturangaben ....................................................................................... 57

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I . Übersicht

1. Einleitung

1.1 Poträts des Unternehmens

WABCO Fahrzeugsysteme GmbH

Am Lindener Hafen 21

30453 Hannover.

WABCO Vehicle Control Systems ist einer der weltweit führenden Anbieter von elektronischen Brems- und Fahrzeugregelsystemen sowie von Federungs- und Antriebssystemen für Nutzfahrzeuge.

Die Produkte des Unternehmens kommen außerdem zunehmend in Automobilen der Luxusklasse und in Sport Utility Vehicles (SUVs) zum Einsatz. Zu den Kunden zählen die bekanntesten Hersteller von Nutzfahrzeugen, Bussen und Pkw.

1869 als Westinghouse Air Brake Company in den USA gegründet, wurde WABCO 1968 von American Standard übernommen und 2007 als unabhängige Gesellschaft ausgegliedert.

Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Brüssel, Belgien, und beschäftigt rund 7000 Mitarbeiter in 34 Niederlassungen und Produktionsstätten weltweit. WABCO ist ein an der New Yorker Börse notiertes Unternehmen und trägt das Aktiensymbol WBC.

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1.2 Allgemeine Hinweise Diese Ausschreibung ist in Anlehnung an die Richtlinien

VDI 2519: „Vorgehensweise bei der Erstellung von Lasten- / Pflichtenheften“ (09/1996) erstellt worden. Sie ist als Lastenheft im Sinne der VDI - Richtlinie 2519 zu verstehen und enthält alle Anforderungen der Firma WABCO hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfanges einschließlich aller Randbedingungen und ist Ausschreibungs-, Angebots- und Vertragsgrundlage.

Die Ausschreibung ist in drei Abschnitte gegliedert:

In Teil I wird die Vorgehensweise zur Angebotsabgabe dargestellt.

Teil II ist das projektbezogene Lastenheft und umfasst alle projektspezifischen Anforderungen.

Zusammengefasst in Teil III sind die allgemeinen, WABCO-internen technischen Richtlinien sowie die Einkaufsbedingungen. Es sei darauf hingewiesen, dass insbesondere die technischen Spezifikationen nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Projekt stehen müssen, da diese grundsätzlich und projektübergreifend gelten.

Ausgehend von dieser Ausschreibung hat der Anbieter unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen ein Pflichtenheft zu erstellen. In diesem sind die Anwendervorgaben zu detaillieren und die Realisierungsmöglichkeiten zu beschreiben. Dies kann in Form eines detaillierten, verbindlichen Angebotes erfolgen. Sieht sich der Anbieter gezwungen, von den in dieser Ausschreibung festgelegten Anforderungen abzuweichen, so hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Diese funktionale Ausschreibung, basierend auf den technischen Gegebenheiten der auszuführenden Produktionsprozesse, kann nicht alle Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, erfassen. Vom Anbieter wird daher erwartet, daß er auf mögliche Defizite aufmerksam macht und auf Aspekte, die seiner Meinung nach für den Betrieb und die Funktion des Systems erforderlich sind, hinweist und in sein Angebot einbringt. Nach erfolgtem Angebotsrücklauf werden daher mit dem potentiellen Auftragnehmer Gespräche geführt, die der Durchdringung des Angebotes dienen sollen. Ziel ist die Erstellung eines abschließenden Angebotes. In dieses sind neben der technischen Realisierung sämtliche Abweichungen von dieser Ausschreibung aufzunehmen und zu erläutern. Ausschreibung und abschließendes Angebot stellen für den Auftragnehmer das Pflichtenheft dar, welches nach Auftragserteilung zur verbindlichen Vereinbarung für die Realisierung und Abwicklung des Projektes wird.

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II. Lastenheft

1. Einführung in das Projekt

1.1 Zielsetzung Beschaffung von Montagevorrichtungen für den Arbeitsplatz NR-10.

Eckdaten für das Projekt

Termine Angebotsabgabe: Error! Reference source not found. Vorabnahme: 02/2011 Liefertermin und Endabnahme: 02/2011 Abstimmungsgespräche werden mindestens einmal im Monat durchgeführt. Terminabweichungen sind umgehend mitzuteilen. Abnahme Die Endabnahme wird mit min. 10 Geräten ausgeführt. Die Geräte für die Endabnahme werden spätestens 4 Wochen vor Endabnahmetermin zur Verfügung gestellt. Es erfolgt eine Vorabnahme beim Lieferanten.

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2. Beschreibung der Ausgangssituation (Ist Zustand) Zurzeit ist keine Anlage vorhanden.

3. Informationen zum Gerät/Produkt Bei dem zu handelnden Gerät, handelt es sich um einen Getriebesteller. Dies ist eine Elektromechanische Einheit zum automatisieren von LKW-Getrieben. Das Gewicht des fertigen Produktes liegt bei 24kg. Die Gewichte der Baugruppe in den einzelnen Montagestadien liegen bei 12kg und 15kg. Die Außenflächen sind zum Teil Dichtflächen, oder filigrane Duckgußelemente, welche bei der Handhabung nicht beschädigt werden dürfen.

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4. Aufgabenstellung (Sollzustand)

4.1 Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung Im Montagesystem Volvo Getriebesteller sollen die Flanschgehäuse mittels Hebesystem in die Stationen und Prüfständen eingelegt und entnommen werden. Dies betrifft zwei Arbeitsstationen, drei Prüfstände und eine Verpackstation. (siehe Error! Reference source not found.). Weiterhin soll eine optionale Erweiterung dieses Hebesystems angeboten werden, welche um ein Hebezeug ergänzt wird. (siehe Error! Reference source not found. / Error! Reference source not found.)

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4.2 Arbeitsablauf

Arbeitsablauf ohne Option

Bewegen des Hebesystems zu Station1 und Fixierung des Greifers am Bauteil.

Lösen des Bauteils von der Vorrichtung. Es muss sichergestellt sein das das Bauteil sich fest am Greifer befindet.

Entnahme des Bauteils mittels Hebezeug aus der Vorrichtung und Bewegung zum Übergabepunkt der folgenden Arbeitsstation (Station2). Es muss sichergestellt sein das das Bauteil sich fest am Greifer befindet.

Schwenken des Greifers mit Gerät um 90° (um horizontale Achse). Dies ist notwenig um das Bauteil in die folgende Vorrichtung einzulegen und die neue Arbeitslage zu erreichen.

Einlegen des Bauteils in die Station2 und lösen des Greifers. Das System muss über der Station in Position gebracht und gehalten werden um ein möglichst exaktes Positionieren zu ermöglichen.

Greifer wieder in Grundposition bringen.

Fertig montiertes Bauteil mit Hebezeug 2.1 aus dem Montageplatz heben und in Prüfstand einlegen. Greifer 2.1 und2.2 sind Baugleich auszuführen. Beide Systeme müssen sich um die Vertikale Achse drehen lassen.

Hebezeug 2.2 dient zum Umsetzen der Bauteile von in den Prüfständen und zum Verpacken der fertigen Geräte.

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Arbeitsablauf mit Option#1

Bewegen des Hebesystems zu Station0 und Fixierung des Greifers am Bauteil.

Lösen des Bauteils von der Vorrichtung. Es muss sichergestellt sein das das Bauteil sich fest am Greifer befindet.

Entnahme des Bauteils mittels Hebezeug aus der Vorrichtung und Bewegung zum Übergabepunkt der folgenden Arbeitsstation (Station1). Es muss sichergestellt sein das das Bauteil sich fest am Greifer befindet.

Einlegen des Bauteils in die Station1 und lösen des Greifers. Das System muss über der Station in Position gebracht und gehalten werden um ein möglichst exaktes Positionieren zu ermöglichen

Weiterer Ablauf wie ohne Option.

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4.3 Abfragen, Visualisierung, Verkettung, Steuerung Folgende Abfragen müssen vorhanden sein.

Bauteil im Hebesystem

Greifer geschlossen

Greifer korrekt am Bauteil positioniert

Greifer mit Bauteil korrekt in der Vorrichtung positioniert Folgende Zustände müssen für den Bediener Visualisiert sein:

Greifer offen

Greifer geschlossen

Bauteil korrekt im Hebesystem

Greifer korrekt in der Vorrichtung Steuerung: Als Steuerung ist soweit notwendig eine elektrische (Siemens SPS) oder auch pneumatische Steuerung zulässig. Die Steuerung muss allen Sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

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4.4 Layout

4.4.1 Allgemeine Richtlinien

Arbeitsmittel, Bedienelemente und Material müssen so angeordnet sein, dass sie vom Mitarbeiter gut zu erreichen sind. Kurze Greifwege sind anzustreben. Visualisierungen müssen gut zu erkennen sein.

4.4.2 Feinlayout

Die Montagearbeitsplätze weisem ein Größe von 1600x800 mm auf. Die Aufständerung des Hebesystems darf die Montageabläufe nicht beeinträchtigen. Dies bedeutet unter anderem, dass eine Materialzuführung von der Rückseite der Stationen gegeben sein muss. Die Abstände zwischen den Arbeitsstationen müssen minimal gehalten werden. Die Krananlage darf eine Höhe von 6 m nicht übersteigen.

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4.5 Vorrichtungen, Montagehilfen

4.5.1 Geräteaufnahme #1

In Station1 wird die Baugruppe „Flanschgehäuse“ fertig montiert. Die Entnahme erfolgt mittels Greifer, welcher sich an der Vorrichtung vorzentrieren muss. Es muss eine sichere Übergabe zwischen Vorrichtung um Greifer erfolgen um ein herunterfallen des Bauteils zu verhindern. Entnahmeposition der Baugruppe ist wie in Error! Reference source not found. gezeigt: Schaltgabeln zeigen zum Bediener. Die Einlegeposition ist in zwei Varianten möglich. Variante1 erfordert eine 180° Drehung des Gerätes. Bei dieser Variante ist besonders darauf zu achten, dass sich das Bauteil fest in der nächsten Station (Station2) befindet, bevor der Greifer entfernt wird. Das Gerät kann aus der Vorrichtung fallen!!! Variante2 erfordert zusätzlich zur 180° Drehung um die Z-Achse eine 90° Drehung um die X-Achse. Das gerät wird jedoch von oben in die Vorrichtung eingelegt, wodurch ein herausfallen des Bauteils aus der Vorrichtung ausgeschlossen werden kann. Bei beiden Varianten ist zu beachten dass sich die Anlageflächen des Gerätes in den Vorrichtungen unterscheiden.

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4.5.2 Geräteaufnahme #2

Die Entnahme des fertigen Gerätes aus der Endmontage wird mit einem gesonderten Geifer erfolgen. Dieser Greifer muss um 180° um die Z-Achse drehbar ausgeführt werden. Weiterhin soll jede 90° Stellung gerastet sein um die verschiedenen Einlege- und Entnahmepositionen sicher anfahren zu können.

4.5.3 Geräteaufnahme #0 – Option

Greifen des Gerätes aus Station0 in Station1. Das Gerät wird in der gleichen Position entnommen und eingelegt. Eine Drehung ist nicht notwendig. (siehe Error! Reference source not found.)

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4.5.4 Steuerung und Gerätebefestigung

Die Befestigung der Geräte muss folgende Eigenschaften erfüllen:

Das Gehäuse muss sicher im Greifer gehalten werden

Das Gehäuse darf bei der Übergabe in die Arbeitsstationen nicht herunterfallen.

Das Gehäuse muss ausgerichtet und Positioniert sein um ein leichtes Einlegen in die Arbeitsstationen zu gewährleisten.

Der Greifer muss sich leicht und Positionsgenau auf das Bauteil fügen lassen

Dichtflächen dürfen nicht beschädigt werden.

Bei Energieabfall muss das Bauteil gespannt bleiben. Für die Steuerung der Anlage gilt folgendes:

Es sind elektrische und pneumatische Steuerungen zulässig

Eine Verkettung der einzelnen Arbeitsstationen soll nicht stattfinden.

Für die Bauteilübergabe Vorrichtung – Greifer kann die vorhandene Schraubersteuerung verwendet werden (in Absprache mit WABCO).

Die Steuerung muss den Sicherheitstechnischen Anforderungen und Richtlinien genügen.

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5. Schnittstellen Folgende Schnittstellen sind zu berücksichtigen:

Übergabe Vorrichtung zum Greifer. Das Ausrichten des Greifers sollte an der Vorrichtung und nicht am Bauteil erfolgen.

Tischabstände

Materialzuführungen: Das Hebesystem darf beim Transport nicht mit Materialzuführungen kollidieren.

Montagehilfsmittel: Das Hebesystem darf beim Transport nicht mit Vorrichtungselementen (Schrauber, etc.) kollidieren.

Das Hebesystem muss die Beschaffenheit des Arbeitstisches (Galgen für Arbeitsplatzbeleuchtung, etc) berücksichtigen. Anpassungen des Arbeitstisches sind zulässig.

Bodenbeschaffenheit zur Befestigung des Stahlbaus

Luftversorgung von der Hallendecke: Druckluft (12 bar / 18 bar)

Elektroversorgung von der Hallendecke: Spannungsversorgung (max. 400 V drei Phasen)

Traglast des Bodens

Hallenhöhe

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6. Anforderungen an die Qualität (Ausführungsrichtlinien)

6.1 Anforderungen an den Prozess Aus Sicht der Arbeitssicherheit dar es zu keinen N.I.O Übergaben zwischen Vorrichtung und Greifer kommen. Die Bauteile dürfen nicht durch Vorrichtungselemente beschädigt werden.

6.2 Fertigung der Vorrichtungsteile

Alle zu fertigenden Einzelteile der Vorrichtungen bzw. Anlagen müssen maßhaltig entsprechend der dazugehörigen Zeichnungen gefertigt werden. Für die Maßhaltigkeit der Einzelteile trägt allein der Hersteller die Verantwortung. Dies gilt auch für die Oberflächengüte und Form- und Lagetoleranzen.

Die Vorrichtungsteile sind aus Stahl anzufertigen oder schlagfest zu panzern. Pneumatische Verriegelungen sind zu kapseln, so dass ein Quetschen ausgeschlossen werden kann.

6.3 Montage der Einzelteile zu einer Vorrichtung

Bei der Montage ist darauf zu achten, dass alle Verbindungen und Verschraubungen ausreichend fest gefügt und angezogen sind. Alle Teile müssen in der richtigen Position montiert sein. Alle beweglichen Teile, müssen leichtgängig zu bewegen sein. Verschleißteile müssen leicht auswechselbar sein. Weiterhin müssen alle Aktoren, Sensoren und Stellglieder gut sichtbar und eindeutig gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss dabei der in den entsprechenden Plänen verwendeten Bezeichnung entsprechen.

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6.4 Pneumatik Die Pneumatik von Vorrichtungen und Anlagen muss vorrangig mit Produkten der Fa. Festo ausgeführt werden, soweit diese die geforderten Funktionen erfüllen können. Wichtig ist eine saubere, gut zugängliche und übersichtliche Anordnung der pneumatischen Bauteile an den Vorrichtungen und in den Anlagen. Es ist darauf zu achten, dass alle pneumatischen Verbindungen fest angezogen und dicht sind. Schläuche und Kabel müssen ordentlich und sauber zusammengefasst montiert werden. Wenn sie Bewegungen ausführen, sind sie gebündelt in Energie-Führungsketten zu verlegen. Bei Endlagensensoren und Druckschaltern ist darauf zu achten, dass Sensoren mit Stecker verwendet werden, damit sie im Fehlerfall leicht ausgetauscht werden können. Dieser Stecker muss sich allerdings nicht unbedingt direkt am Sensor, sondern darf auch an einem kurzen Kabel(30 cm) befinden. Wichtig ist vor allem die leichte Austauschbarkeit von Endlagensensoren oder Druckschaltern. Die gesamte Pneumatik muss nach Fertigstellung ihre Funktion erfüllen und alle Verbindungen müssen leckagefrei sein!

6.5 Sonstige Zukaufteile Profile: Item (mit schwarzen Verschlussstreifen); Creform für

Materialzuführung 28mm, weiß; Creform als Vorrichtungsträger 42mm, ESD-grau.

Festo: nach Absprache z.B.: 5/3-Wegeventil (MFH-5/3 E-1/4-B) 5/2-Wegeventil (MFH-5-1/4-B), Drucksensor (PENV-A-PS/O-K-LCD), 2/2-Wegeventil (HEL-D-MIDI), 3/2-Magnetventil (HEE-3/8-D-MIDI-24)) Schienensystem: Nach Absprache

6.6 Weitere Ausführungsrichtlinien Sensoren und Lichtgitter sind zu panzern, sodass diese nicht beschädigt werden können. Sensoren müssen bezüglich ihrer Anwendung getestet werden und über ein ausreichend sicheres Schaltsignal verfügen.Einstellschrauben sind abschließ- oder versiegelbar auszuführen.

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7. Prüftechnik

7.1 Gerätebeschreibung

7.1.1 Ausführung der Vorrichtung allgemeine Hinweise

Aufbau Die Aufnahmevorrichtung stellt die Verbindung zwischen dem Prüfling und dem Standardhebessystem dar.

Das Hebesystem verfügt über eine Sicherheitsabschaltung. Die Entriegelung der Aufnahme erfolgt erst nach Entlastung des Hebesystems dh. Wenn der Prüfling zur Auflage gekomnmen ist.

Die Beladung erfolgt von oben.Das Gerät wird mit einem seperaten Hebessystem der Fa Scaclia (Beistellung WABCO) zugeführt . Freiraum um dem Eingriff des Hebewerkzeuges an der Prüfvorrichtung berücksichtigen

7.1.2 Voreinweisen des Prüflings

Der Prüfling wird beim Zuführen durch Delrinklötze mit Anschrägung voreingewiesen.

7.1.3 Feinzentrierung des Prüflings

Zentrierstifte angespitzt (d=12mm) dienen als spielfreie Feinzentrierung.

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7.2 Aufnahmevorrichtungen

7.2.1 Aufnahmevorrichtung für Hebessystem

Zweck der Vorrichtungen Die Aufnahmevorrichtungen stellen das Verbindungsglied zwischen dem Prüfling und dem Standardhebessystem Liftronic Easy E 80 C dar.

Vorrichtung für Hebesystem 1 Vertikale Aufnahme des Prüflings. Masse des Gerätes wächst durch Montage.

Vorrichtung für Hebesystem 2 Horizontale Aufnahme des Prüflings. Gerät montiert Masse = 22 kg. Anschlußgewinde M14 im Massenschwerpunkt „S ges“ (Prüfling und Aufnahmevorrichtung).

7.2.2 Schnittstellen

Schnittstelle am Liftronic Easy E 80 C: Gewindebolzen M14. Schnittstelle am Prüfling: 2x Bohrungen D=15mm Aufnahme des Prüflings an Bohrungen D=15mm mit Hilfe von verriegelbaren Stiften, (Kugelkupplungen oder ähnliches Prinzip). Zusätzliche Abstützschrauben zum Ausbalancieren des Prüflings. Verriegelung: Pneumatisch

7.2.3 Sicherheitsentriegelung

Das Hebesystem verfügt über eine Sicherheitsabschaltung. Die Entriegelung der Aufnahme erfolgt erst nach Entlastung des Hebesystems dh. wenn der Prüfling zur Auflage gekommen ist.

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III. Grund- und Einkaufsbedingungen

Unsere Grund- und Einkaufsbedingungen sind Bestandteil dieses Liefervertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann nicht, wenn WABCO ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1. Grundbedingungen Abkürzungen: AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber

1.1 Angebotsausführung

1.1.1 Angebotsform

Der Anbieter hat ein detailliertes Angebot zu erstellen. Dieses Angebot hat neben dem Endpreis auch eine Preisaufstellung für einzelne Leistungsbestandteile des Auftrages zu enthalten (vgl. auch Teil III, 3.4). Das so erstellte Angebot ist einem der von WABCO benannten Projektverantwortlichen in zweifacher Ausführung zu übergeben.

1.1.2 Angebotsumfang

Der geforderte Liefer- und Leistungsumfang für das Projekt ist dieser Ausschreibung, insbesondere Kapitel II, zu entnehmen. Die Ausschreibung ist in allen Punkten als verbindlich für Angebotserstellung und -ausführung anzusehen. Weicht das Angebot von diesen Vorgaben ab, so sind die Abweichungen im Angebot besonders zu kennzeichnen und ausdrücklich auszuweisen. Grundlage für die Bestellung sind die Ausschreibung und die schriftlich von WABCO bestätigten Abweichungen. Diese Unterlagen stellen für den AN das Lastenheft dar.

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Alle in der Ausschreibung von WABCO gemachten Angaben entbinden den Anbieter nicht von seiner Sorgfaltspflicht und alleinigen Verantwortlichkeit hinsichtlich des Umfangs, der richtigen Auslegung, der betriebsicheren Funktion sowie der Ausführung nach den allgemein anerkannten „Regeln der Technik nach dem neuesten Stand“. Alle Teile, die zur einwandfreien Funktion und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften notwendig sind, müssen angeboten werden. Sie sind im Auftragsfall ohne Mehrpreis zu liefern, auch wenn sie nicht in der Ausschreibung von WABCO besonders aufgeführt sind. Alle Maßnahmen und Einbaubedingungen sind vom Anbieter vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Ortsbesichtigung selbst nachzuprüfen. Stellt der Anbieter fest, daß bauseitige Maßnahmen erforderlich werden, sind diese im Angebot aufzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Anbieter, daß ihm alle Informationen zur Herstellung und Montage der angebotenen Anlage bekannt sind. Spätere Mehrforderungen des AN aufgrund von Unkenntnis der Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Der Anbieter ist verpflichtet, Einspruch zu erheben, wenn seiner Meinung nach in der Ausschreibung beschriebene oder vorgeschriebene Ausführungsarten eine einwandfreie Funktion nicht erfüllen oder aber nicht wirtschaftlich zu realisieren sind. In Abstimmung mit WABCO ist dann eine andere Ausführungsart zu wählen und anzubieten. Die Alternativvorschläge sind zu erläutern, ihre Vor- und Nachteile darzulegen.

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1.2 Vorschriften

1.2.1 Externe Vorschriften

Die Einhaltung der maßgebenden gültigen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien ist bindend vorgeschrieben. Das sind beispielsweise:

Unfallverhütungsvorschriften (UVV, VBG)

Richtlinien, Sicherheitsregeln, Grundsätze und Merkblätter (ZH) der Berufsgenossenschaften

DIN - Normen

VDI - Richtlinien

VDE - Richtlinien

Bundes - Emissionsschutzgesetz

TA - Luft

TA – Lärm

Auflagen und Forderungen örtlicher Behörden Ist eine Beurteilung der Vorschriften in Bezug auf WABCO - spezifische Auslegung erforderlich, müssen vom Bearbeiter die entsprechenden Fachabteilungen bzw. benannte Ansprechpartner kontaktiert werden.

1.2.2 Interne Vorschriften

Die von den Fachabteilungen (z.B. Werkschutz, Brandschutz, Umweltschutz) herausgegebenen Vorschriften und Richtlinien sowie projektspezifische Vorschriften sind vom AN anzufordern und bei Ausführung und Montage von Anlagen zu beachten.

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1.3 Auftragsabwicklung

1.3.1 Ansprechpartner

Mit der Auftragsbestätigung ist ein Koordinator zu benennen, der für die gesamte Auftragsabwicklung verantwortlich ist und den von WABCO eingesetzten Verantwortlichen (siehe Teil I) als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Koordinator muss die erforderlichen Kenntnisse und Vollmachten besitzen und bis zur Übernahme der Anlagen oder Betriebsmittel durch WABCO verantwortlich bleiben. Dies gilt auch für vom AN eingesetzte Subunternehmer. Der von WABCO benannte Verantwortliche ist regelmäßig über den Stand der vom AN erbrachten Leistungen zu informieren.

1.3.2 Auftragsweitergabe

Subunternehmer für wesentliche Lieferungen und Leistungen, wie elektrische Ausrüstungen, Steuerungen, Software, Stahlbau und Montage sind im Angebot zu nennen. WABCO behält sich die Zulassung dieser Subunternehmer vor. Der Vorbehalt gilt auch für die Weitervergabe von Leistungsumfängen der Subunternehmer.

1.3.3 Abstimmung von Ausführungsunterlagen

Der AN hat vor Beginn der Auftragsabwicklung die Gültigkeit der Zeichnungen, Pläne und Vorgaben mit WABCO abzustimmen. Erforderliche Maßaufnahmen gehören zur Leistung und werden von WABCO nicht nachgeprüft. Vor Beginn der eigentlichen Konstruktion und Konzipierung der Anlagen müssen vom AN dem verantwortlichen Ansprechpartner der Firma WABCO Konzepte vorgestellt werden. Diese Konzepte stellen die Detaillierung der im Angebot gemachten Angaben dar und sind genehmigungspflichtig. Das Genehmigungsverfahren besteht darin, dass der AN bei der Konzeptvorstellung Protokoll führt und dieses dem verantwortlichen Ansprechpartner der Firma WABCO zur Unterschrift vorlegt. Die Genehmigung erfolgt durch Unterschrift und Rückgabe einer Kopie des Protokolls. Die endgültigen Ausführungsunterlagen sind WABCO vor Fertigungsbeginn ebenfalls zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Dadurch wird der AN aber nicht von seiner Verantwortung entbunden.

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Für bestimmte Bauteile behält sich WABCO das Bemusterungsrecht vor. Der AN hat für die zu erstellenden Anlagen oder Betriebsmittel Auslegungsberechnungen und Risikobetrachtungen mitzuliefern, wenn diese als prozeßkritisch einzuordnen sind.

1.3.4 Behördliche Genehmigungen und Abnahmen

Der AN ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung und ohne dies in Rechnung zu stellen alle vorgeschriebenen behördlichen Genehmigungen einzuholen sowie sämtliche Abnahmen zu veranlassen und durchzuführen, sofern dies die Erstellung der Betriebsmittel oder Anlagen betrifft. Die Abnahmebescheinigungen sind der Firma WABCO vorzulegen.

1.3.5 Schulung

Neben der zur Bedienung, Wartung und Instandhaltung notwendigen Dokumentation hat der AN eine betriebsmittel- und anlagenspezifische Schulung durchzuführen. Termin, Umfang und Inhalt der Schulung sind mindestens 2 Wochen vor Schulungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat für die Funktion eines Systembetreuers mindestens 2 und für die anwendungsbezogene Bedienung der Anlage mindestens 6 Personen zu schulen. Die erforderliche Schulung der WABCO-Mitarbeiter wird vom Auftragnehmer ohne zusätzliche Kostenberechnung durchgeführt. Die Schulung findet in der Regel im Werk des Auftragnehmers statt. Reisekosten für Mitarbeiter von WABCO aus Anlass der Schulung trägt WABCO. Auf Verlangen der Firma WABCO sind weitere Personen binnen 2 Wochen nach Anfrage zu schulen. Die Kostensätze dieser zusätzlichen Schulungen müssen im Angebot ausgewiesen werden und sind für 1 Jahr bindend.

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1.4 Montage

1.4.1 Montageaufsicht

Der vom AN zu benennende Montageleiter ist für die Einhaltung sämtlicher interner und externer Vorschriften verantwortlich.

1.4.2 Bauseitige Beistellungen

In der Regel werden von WABCO keine Teile, Geräte oder Hilfskräfte zur Verfügung gestellt. Über Abweichungen von dieser Regel kann aber mit dem Verantwortlichen Ansprechpartner der Firma WABCO verhandelt werden. In so einem Fall wird vom Auftragnehmer eine Auflistung des Leistungsumfangs im Detail verlangt.

1.4.3 Berücksichtigung der Produktion

Beim Aufbau darf die laufende Produktion nicht behindert werden. Im Angebot ist daher zu berücksichtigen, dass Montagearbeiten ggf. nur außerhalb der Produktionszeit ausgeführt werden können; hiervon abweichende Regelungen sind mit dem verantwortlichen Ansprechpartner der Firma WABCO zu vereinbaren und schriftlich zu fixieren.

1.4.4 Parallel laufende Montagen

Im Angebot ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass Behinderungen durch gleichzeitig ausgeführte Montagearbeiten anderer AN eintreten können. Im Einzelnen ist der AN dazu verpflichtet, sich vorher bei WABCO über eventuelle Parallelmontagen und daraus ergebende Behinderungen zu informieren.

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1.4.5 Meldepflichtige Arbeiten

Arbeiten in der produktionsfreien Zeit hat der AN rechtzeitig mit dem Ansprechpartner bei WABCO abzustimmen. Arbeiten außerhalb der Produktionszeit und Eingriffe in Anlagen müssen mindestens 5 Tage vor Arbeitsbeginn beantragt werden. Hierzu gehört auch eine Aufstellung des vorgesehenen Personals, alle externen und internen Genehmigungen müssen vorliegen.

1.4.6 Eingriff in Anlagen

Nach dem Eingriff in Anlagen hat der AN bis zur Gewährleistung eines sicheren Produktionsbetriebes die Anwesenheit des erforderlichen Fachpersonals sicherzustellen.

1.4.7 Transportarbeiten innerhalb des Werkes

Das Entladen sämtlicher Montageteile, Werkzeuge usw., der Transport zwischen den Abladestellen und dem Montageplatz (gegebenenfalls zu und von einem Zwischenlagerplatz) gehören grundsätzlich zur Leistung des AN, können aber nach Rücksprache mit dem Projektverantwortlichen von der Firma WABCO übernommen werden. Demontierte und nicht wieder verwendbare Anlagenteile müssen verladefähig zerlegt, den Abnahmebedingungen für Altmaterial entsprechend aufbereitet und zum Schrott gebracht werden. Wieder verwendbare Teile sind an einer von WABCO angegebenen Stelle einzulagern.

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2. Technische Ausführungsrichtlinien

2.1 Werkstoffe, Dimensionierung Für die Dimensionierung und Ausführung der Anlagen, Vorrichtungen und Bauteile gelten neben den allgemeinen Regeln der Technik nach dem neuesten Stand die in den Grundbedingungen genannten Vorschriften und DIN - Normen. Grundsätzlich dürfen nur geeignete und zugelassene Werkstoffe verwendet werden, gesundheitsbedrohliche Stoffe, wie z.B. Asbest, dürfen nicht eingesetzt werden. Hinsichtlich der Werkstoffauswahl ist Rücksprache mit WABCO zu halten, um eine möglichst große Übereinstimmung mit den bei WABCO schon verwendeten Werkstoffen zu erreichen und im Störungsfall eine zügige Reparatur zu ermöglichen. Auskünfte über die bei WABCO üblichen Werkstoffe kann der Leiter des betriebseigenen Werkzeugbaus erteilen. Dies gilt auch für Vorrichtungsnormteile. Bei der Auslegung von Bauteilen sind besondere Belastungen durch dynamische Einflüsse, hohe Temperaturen und chemische Beanspruchungen zu beachten und bei der Firma WABCO zu erfragen. Baugruppen sind montagefreundlich durch Schraub- und Klemmkonstruktionen auszuführen. Alle lösbaren Vorrichtungs- oder Anlagenteile sollten gut erreichbar sein. Gleichartige Baugruppen müssen mit gleichen Maschinenelementen oder Aggregaten ausgerüstet werden, um die Ersatzteilhaltung zu vereinfachen. Für alle Bauteile, die einer Schmierung bedürfen, ist eine wartungsfreie Lebensdauerschmierung vorzusehen.

Ausnahmen müssen vorher von WABCO genehmigt werden.

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2.2 Oberflächenbehandlung Der Untergrund von Bauteilen muss entzundert, entrostet, metallisch rein und entfettet sein. Teile mit blanken Flächen, Wellen, Ketten, Rollen o.ä. müssen vom Auftragnehmer mit einem geeigneten Oberflächenschutz gegen Korrosion versehen werden. Kennzeichnungen und Typenschilder dürfen nicht zulackiert werden. Zur Abnahme müssen alle ungeschützten, beschädigten und verschmutzten Stellen gereinigt und nachgebessert werden. Auch Norm- und Verbindungselemente müssen einen beständigen Oberflächenschutz aufweisen. Kontaktkorrosion ist zu vermeiden. Die Vorschriften für Schichtdicken von Schutzüberzügen sind bei der Firma WABCO zu erfragen. Stahloberflächen sind (schwarz) zu verzinken. Lackierungen sind in RAL 7035 auszuführen.

2.3 Elektrische Ausrüstung Der Auftragnehmer kann die elektrische Ausstattung im eigenen Ermessen durchführen, wobei aber vorher ein Ausstattungskonzept vorzulegen ist, das der Genehmigung durch WABCO bedarf. Welche Anforderungen hier im einzelnen bestehenden ist mit der im Hause WABCO zuständigen Fachabteilung für Betriebselektrik abzustimmen.

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2.4 Kaufteile, Normteile Für Anlagen oder Vorrichtungen benötigte Zukaufteile dürfen nur von folgenden Herstellern stammen (vgl. Bezugsnachweis im Anhang):

Pneumatik, Arbeitszylinder pneumatisch: Festo, Herion, Mannesmann Rexrodt

Vorrichtungsnormteile: Norelem, Halder, Ganter, Lenze, Steinel, Deutsche Star, EOC, Seeger, Blohm

Hand- und Pneumatikspanner: Norelem, DeStaCo, AMF

Hydraulik und Hydraulikspanner: Roemheld, DeStaCo

Sensorik: Balluff, Festo, Kistler, Burster, Wenglor, Sensopart

Elektrische Bauteile: Schuricht, Newig, Ladwig, Siemens

Fettdosier- und Fördereinrichtungen: Hilger und Kern Sollten aus triftigen Gründen Teile von anderen Firmen verwendet werden, bedarf das der Genehmigung durch WABCO. Zusätzlich müssen bei solchen Teilen vom Auftragnehmer Kataloge mitgeliefert und Bezugsquellen angegeben werden.

2.5 Sonderausführungen Sind aus begründeten Umständen Sonderausführungen erforderlich, bedürfen diese der Genehmigung und müssen mit WABCO abgestimmt werden.

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2.6 Software-Ausführung Die Software hat diversen grundsätzlichen Merkmalen zu genügen:

Funktionstüchtigkeit in Hinblick auf die Prüfaufgabe.

Betriebstüchtigkeit unter allen Umständen (Fehlbedienung, Stromausfälle ...)

Benutzerfreundlichkeit.

Pflegbarkeit.

Übertragbarkeit. Als Betriebssystem ist grundsätzlich MS Windows XP einzusetzen, es sei denn, im Teil I wird ein anderes System festgelegt. Es ist eine einfache Möglichkeit zur Erstellung von Sicherungskopien der konfigurierten Software vorzusehen. Um die Fähigkeit des Prozesses beurteilen zu können, ist ein Modul zur statistischen Auswertung zu integrieren. Dieses soll das Anlegen von Qualitätsregelkarten ermöglichen. Die Software ist als offenes System vorzusehen, welches den sich ändernden Ansprüchen des Auftraggebers angepasst werden kann. Von Software, die im Auftrag der Firma WABCO erstellt worden ist, muss auf Anfrage der Quellcode zur Verfügung gestellt werden.

2.7 Wartung, Reparatur Die Vorrichtungen sind so auszulegen, dass die geforderte Verfügbarkeit erreicht wird und der Reinigungs- und Wartungsaufwand so gering wie möglich ist. Im Reparaturfall müssen defekte Anlagen- und Vorrichtungsteile schnell durch Lösen der Verbindungselemente ohne den Einsatz von Spezialwerkzeugen ausgetauscht werden können. Zum Aus- und Einbau schwerer Bauteile sind Hilfseinrichtungen vorzusehen, die die Montage erleichtern. Grundsätzlich muss die Erreichbarkeit aller Funktionselemente ohne Hilfsmittel gewährleistet sein. Schutzverkleidungen und -hauben müssen die Beobachtung der Funktion ermöglichen, ggf. sind besondere Schauöffnungen vorzusehen.Bestehen über die Ausführung der Anlage in Bezug auf Wartung und Instandhaltung Zweifel, muß vor Ausführung eine Entscheidung mit WABCO getroffen werden.

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2.8 Ersatzteilhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Ersatzteile, insbesondere Verschleißteile, mindestens 10 Jahre nach vorbehaltloser Endabnahme an WABCO zu liefern. Der Auftragnehmer erstellt umgehend ein komplettes Ersatzteilangebot mit technischen Daten, Herstellerangaben und Bezugsquellennachweis für alle Teile, die nach seinen Erfahrungen sämtliche Defekte für einen Zeitraum von 2 Jahren abdecken, bei Sonderteilen sind die Konstruktionszeichnungen zur Verfügung zu stellen. Soweit es sich um Teile handelt, die der Auftragnehmer nicht selbst herstellt, sondern von Unterlieferanten bezieht, sind diese Bezugsquellen anzugeben und die Teile so zu spezifizieren, dass eine verwechslungsfreie Nachbestellung bei dem Unterlieferanten durch WABCO möglich ist. Entsprechend der vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Ersatzteilliste werden so früh wie möglich die notwendigen Ersatzteile bestellt, ein Reparatursatz ist mit der Inbetriebnahme der Firma WABCO zu übergeben. Bis zur Übernahme der Ersatzteilhaltung durch WABCO sind die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlichen Ersatzteile vom Auftragnehmer vorzuhalten. Dies gilt auch für auf der Ersatzteilliste nicht aufgeführte Teile, die bei Ausfall zu einer Betriebsunterbrechung führen würden.

2.9 Instandhaltung und Softwarepflege Unter den Aspekten der „vorbeugenden Instandhaltung“ sind Strategien für eine optimierte Verfügbarkeit der Anlage durch den AN zu erarbeiten. Dazu gehört auch der Hinweis auf Hilfsmittel zur Diagnose und Beseitigung von Anlagefehlern. Die Software ist unaufgefordert innerhalb eines Jahres nach der förmlichen Endabnahme kostenfrei auf dem neuesten Stand zu halten. Nach dieser Frist ist der AN aufgefordert, auf Software-Änderungen hinzuweisen und eine Anpassung gegen Kostenerstattung anzubieten.

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2.10 Lärmemission Die maximale Geräuschentwicklung der Gesamtanlage im Normalbetrieb wird mit max. 80 dB (A) garantiert. Wird eine Überschreitung dieses Wertes festgestellt, hat der Auftragnehmer für die Erreichung dieses Wertes zu sorgen und die Kosten dafür zu tragen.

2.11 Dokumentation

2.11.1 Dokumentationsumfang

Zur Dokumentation gehören alle zeichnerischen, schriftlichen und in sonstiger Form gespeicherten Unterlagen, die das System und alle Peripheriegeräte detailliert und erschöpfend beschreiben. Die Dokumentation hat aus Sicht des Systembetreuers, des Bedieners und der Instandhaltung unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen: Systembetreuer: Umfangreiche Unterlagen in Form eines Betriebshandbuches, die weitreichende Eingriffe in das System ermöglichen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Abänderungen und Erweiterungen von Software. Wesentliche Elemente des Betriebshandbuches sind:

Projektbeschreibung

Technische Daten

Zeichnungen bzw. verkleinerten Darstellungen

Funktionsbeschreibung

Beschreibung der elektrischen Ausrüstung

Basiswissen zum Aufbau der Software

Beschreibung der Bedienoberfläche im Überblick

Hinweise zur Parametrierung und Anpassung der Software (Beispiele!)

Leistungsdaten

Beschreibung der Funktion der mechanischen Elemente

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Darstellung des Informationsflusses und Datenverkehrs

Pneumatikplan

Belegungsliste (Elektrik)

Stromlaufplan (Elektrik) Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend. In dem Betriebshandbuch sind sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen, die während der Auftragsbearbeitung und Montage eingetreten sind. Bediener: Anschauliche Beschreibung der Bedienung unter Einsatzbedingungen und Verhalten bei (geringfügigen) Störfällen. Die für den Bediener zu erstellende Betriebsanweisung hat sich auf nachstehende Funktionen zu beziehen:

Inbetriebnahme

Kontrolle des Betriebszustandes

Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebszustandes

Tätigkeiten im Störfall

Außerbetriebnahme

Die einzelnen Anweisungen sind kurz, klar und unmissverständlich zu formulieren sowie übersichtlich zu gliedern. Innerhalb dieser Funktion sind Hinweise auf Sonderbetriebsanweisungen nicht statthaft. Anweisungen, die nur mittelbar zu den Funktionen gehören, sind gesondert aufzuführen. Auf Folgeschaltungen, die nicht elektrisch oder mechanisch verriegelt sind, ist besonders hinzuweisen.

Wartung und Instandhaltung: Zu sämtlichen Komponenten und Vorrichtungen der Anlage, die der Wartung bedürfen, sind Wartungshinweise mit Angabe von Wartungsintervallen und Art der durchzuführenden Wartungsarbeiten zu erstellen. Die Anweisungen müssen jede einzelne Wartungsstelle anführen und genau angeben, welche Arbeiten an den einzelnen Wartungsstellen in welcher Zeitspanne durchzuführen sind. Bei Fremdaggregaten ist die dazugehörige Wartungsanweisung des Herstellers beizufügen.

Dieser Gliederung entsprechend sind die Dokumentationsunterlagen auszulegen und mit einem Gesamtverzeichnis zu versehen. Die Dokumentation gehört zum Lieferumfang und muss mit dem wirklich gelieferten und montierten Zustand der Anlage übereinstimmen. Eine nicht oder

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nicht vollständig vorhandene Dokumentation wird wie ein Funktionsmangel gewertet. Die Dokumentation ist in dreifacher Ausführung der Firma WABCO einzureichen.

2.11.2 Dokumentationsform

Grundsätzlich wird die Dokumentation in schriftlicher Form und im konstruktiven Bereich zusätzlich auf Datenträgern gewünscht. Dabei sollten Konstruktionen nach Möglichkeit im Dateiformat des CAD - Systems Pro Engineer erstellt und geliefert werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist mit WABCO das Datenformat der zu liefernden Zeichnungen und Konstruktionen abzusprechen. Außer den Zeichnungen, die schon während der Konstruktionsphase zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden müssen, benötigt WABCO die Zusammenstellungszeichnungen und Stromlaufpläne, in denen alle Änderungen berücksichtigt werden, die während der Auftragsbearbeitung und Montage eingetreten sind. Von sämtlichen Zeichnungen sind 2 Sätze Pausen und 1 Satz pausfähige Originale zu liefern.

2.11.3 Dokumentationstermin

Bei Abnahme der Anlagen müssen die Dokumentationsunterlagen in der endgültigen Fassung vorliegen.

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3. Einkaufsbedingungen beim Kauf von Anlagen und Maschinen

3.1 Geschäftsgeheimnisse Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Eine Weitergabe der zur Auftragsausführung überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Prüfanweisungen, Modellteile, Beschreibungen usw. an Dritte grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bei einer genehmigten Weitergabe von Unterlagen unterliegt der Empfänger ebenfalls der Geheimhaltungs- und Genehmigungspflicht durch WABCO , die Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten. Nach Auftragsausführung sind alle von WABCO erhaltenen Unterlagen und die angefertigten Kopien an WABCO zurückzugeben. Hiervon abweichende Regelungen müssen mit WABCO vereinbart werden und sind genehmigungspflichtig.

3.2 Werbung, Referenzen Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluß vertraulich zu behandeln. Er darf in Werbematerialien und Referenzlisten auf Geschäftsbeziehungen mit WABCO erst nach der von WABCO erteilten Zustimmung hinweisen.

3.3 Schriftwechsel Der Schriftwechsel ist mit der bestellenden Einkaufsabteilung unter Angabe der Bestellnummer zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die bestellende Einkaufsabteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag.

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3.4 Preise Alle vereinbarten Preise sind Festpreise. Preiserhöhungen, die sich aufgrund von technischen Nachforderungen oder Änderungen des Bestellumfangs durch WABCO ergeben, sind nur dann zulässig, wenn sie von der WABCO -Einkaufs-Abteilung schriftlich anerkannt werden.

3.5 Zahlung Die Zahlung von 95 % des Gesamt-Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung mit 3 % Skonto, vorbehaltlose Endabnahme vorausgesetzt. Die Rechnungslegung ist erst nach vollständiger Lieferung zulässig. Kann durch Verschulden des Auftragnehmers innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen keine vorbehaltlose Endabnahme erreicht werden, verschiebt sich das Zahlungsziel entsprechend. Das Recht auf Skontoabzug bleibt WABCO erhalten. Für die Dauer der Gewährleistungszeit behält WABCO 5% des Gesamtauftragswertes ein, nach vorbehaltloser Abnahme ablösbar durch eine unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bankbürgschaft, für uns spesenfrei und unbefristet, eines in der Europäischen Union zugelassenen und für uns akzeptablen Kreditinstituts oder Kreditversicherers, zahlbar "auf erstes Anfordern". Wir geben diese Bürgschaftsurkunde unverzüglich nach Ablauf der Gewährleistungszeit zurück, soweit keine Mängel mehr vorliegen.

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3.6 Preisstellung Die Preise verstehen sich frei Werk Hannover einschließlich Verpackung. Der Lieferant nimmt von ihm verwendete Verpackungsmaterialien bei Anlieferung des Bestellumfangs zurück. Anderenfalls trägt der Auftragnehmer die Kosten der Entsorgung durch WABCO. Die Transportversicherung wird vom Auftragnehmer im Rahmen der o.g. Preisstellung abgedeckt. Evtl. erforderliche spezielle Verladegeräte oder Facharbeiter sind vom Auftragnehmer rechtzeitig zu disponieren; die Kosten hierfür sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Montage und die Inbetriebnahme werden vom Auftragnehmer durchgeführt; die Kosten hierfür sind im Festpreis enthalten. Evtl. anfallende Reisekosten für Mitarbeiter des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer zu tragen.

3.7 Liefertermine Die für die Lieferung bzw. Montage des Liefergegenstandes vereinbarten Zwischen- und Endtermine sind verbindlich. Erkennt der Auftragnehmer, dass ein vereinbarter Zwischen- oder Endtermin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so hat er dies WABCO unverzüglich unter Angabe der genauen Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Durch die Mitteilung einer voraussichtlichen Lieferverzögerung ändert sich in keinem Fall der vereinbarte Liefertermin.

WABCO ist berechtigt, sich nach vorheriger Anmeldung innerhalb der normalen Geschäftszeit im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers vom Arbeitsfortschritt an der zu liefernden Maschine/Anlage zu überzeugen. Dabei sind alle dafür erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Liefergegenstand gilt in dem aus dem Protokoll über die vorbehaltlose Endabnahme ersichtlichen Zeitpunkt (vgl. III, 3.14) als geliefert. Bei geringfügigen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit der Maschine/Anlage nicht beeinträchtigen, gilt das Datum der Inbetriebnahme nur dann als Zeitpunkt der Lieferung, wenn dies zwischen Auftragnehmer und WABCO schriftlich vereinbart worden ist.

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Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins aus Gründen, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, ist WABCO berechtigt, pro Arbeitswoche bei WABCO eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Gesamtauftragswertes, maximal jedoch 5,0 %, bei Zahlung in Abzug zu bringen, ohne dass WABCO einen Schaden nachweisen muss. Die Vertragsstrafe wird fällig, ohne dass es eines Vorbehaltes bei der Abnahme der Vertragsleistung bedarf, wenn der Auftragnehmer den vereinbarten Termin überschreitet.

3.8 Gewährleistung Der Auftragnehmer garantiert und sichert zu, dass der Liefergegenstand die vertraglich vereinbarten Eigenschaften besitzt bzw. die vereinbarten Ergebnisse erbringt und nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach diesem Vertrag vorausgesetzten und dem Auftragnehmer bekannten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate im 3-Schicht-Betrieb. Sie beginnt mit der Unterzeichnung des vorbehaltlosen Endabnahmeprotokolls durch WABCO.Der Auftragnehmer garantiert WABCO eine dem augenblicklichen Stand der Technik entsprechende Konstruktion und Verarbeitung sowie die Verwendung von ausschließlich neuen, dem Verwendungszweck entsprechenden Werkstoffen. Alle innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetretenen Mängel hat der Auftragnehmer nach Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Alle hierbei entstehenden Kosten, einschließlich Fracht, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Kommt der Auftragnehmer einer von WABCO gesetzten angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung nicht nach oder liegt ein dringender Fall vor, so ist WABCO nach Absprache berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers selbst zu beheben oder durch Dritte zu Lasten des Auftragnehmers beheben zu lassen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder nicht zumutbar, ist WABCO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für ausgebesserte und ersetzte Teile beginnen die Gewährleistungsfr isten mit Beendigung der Nachbesserung oder, wenn eine Abnahme dafür vereinbart ist, mit dem Datum der Abnahme neu zu laufen. Eine vereinbarte Abnahme ist schriftlich bei WABCO zu beantragen. Die Annahme des Liefergegenstandes erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Mängelrügen sind nicht an Fristen gebunden (§377HGB).

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3.9 Leistungsgarantie Der Auftragnehmer garantiert und sichert zu, dass der Liefergegenstand die im Lastenheft und dem daraus hervorgegangenem Pflichtenheft oder in sonstiger Form festgelegten Leistungen erbringt. Die Leistung wird nach Pflichtenheft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten. Bei Nichterreichen der Leistung hat WABCO das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises auch nach vorbehaltloser Endabnahme. Dies gilt auch, wenn nur bei Teilaggregaten des Liefergegenstandes die Leistungen nicht erbracht werden.

3.10 Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit Der Auftragnehmer sichert die technische Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Liefergegenstandes gemäß Teil I zu. Gemessen werden diese Größen nach der beiliegenden Richtlinie für Ausfallgarantien. Werden die vorgeschriebenen Werte der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit nicht erreicht, ist WABCO berechtigt, für je 1 % nichterreichter Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit je 1 % von der Auftragssumme in Abzug zu bringen, bis max. 5 %. Wird die zugesicherte Verfügbarkeit / Zuverlässigkeit um mehr als 5 % unterschritten, steht WABCO das Recht auf Rücktritt vom Vertrage oder Minderung des Kaufpreises zu.

3.11 Service-Garantie Der Auftragnehmer garantiert, dass bei Bedarf Service- / Fachkräfte innerhalb von 24 Stunden nach Anforderung zur Verfügung stehen (Samstag, Sonntag und Feiertage ausgeschlossen). Verschleißteile sind vom Auftragnehmer ständig am Lager zu halten. Dies gilt auch nach Ablauf der Gewährleistungszeit.

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3.12 Haftung und Versicherungen Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftrag so auszuführen, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften sowie im übrigen die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln beachtet werden (vgl. III, 1.2). Ferner ist eine Gefährdungsanalyse und Beurteilung zu erstellen. Diese Verpflichtung ist Teil des Vertrages. Der Auftragnehmer stellt WABCO frei von solchen Ansprüchen Dritter, die durch die Nichtbeachtung vorerwähnter Bestimmungen verursacht worden sind. Wird der Liefergegenstand planmäßig mit anderen Anlagen zusammengebaut oder arbeiten diese im Verbund, so haftet der Auftragnehmer für alle Schäden, die durch fehlerhafte Montage oder Funktion seines Liefergegenstandes an anderen Anlagen entstehen.

3.13 Konformitätserklärung Bei Lieferung der Maschine/Anlage wird vom Auftragnehmer eine Konformitätserklärung entsprechend EG-Maschinenrichtlinie nach Artikel 100aEWG-Vertrag ausgestellt. Als sichtbares äußeres Zeichen dieser Konformitätserklärung ist vom AN das CE-Zeichen an der Maschine/Anlage anzubringen. In Polen ist vorrangig das B-Zeichen für alle zu erstellenden Vorrichtungen zu verwenden. Des Weiteren stellt der Auftragnehmer WABCO die Risikoanalyse zur Verfügung.

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3.14 Vorabnahme, Inbetriebnahme, Endabnahme

3.14.1 Vorabnahme

Die Vorabnahme dient dazu, die Leistungsfähigkeit und pflichtenheftkonforme Ausführung der Anlage vor der Auslieferung zu überprüfen. Die Vorabnahme findet im Hause des Auftragnehmers unter normalen, betriebsüblichen Umweltbedingungen statt. Die Vorabnahme ersetzt nicht die Endabnahme am Einsatzort. Die Vorabnahme ist für WABCO kostenfrei. Die Reisekosten der WABCO -Mitarbeiter werden von WABCO getragen. Zeigt sich bei dem Abnahmeversuch, dass der Liefergegenstand oder Teile davon nicht vertragsgemäß hergestellt wurde, muss der Auftragnehmer unverzüglich für eine Wiederholung des Abnahmetermins Sorge tragen. Die gesamten mit der Wiederholung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Kurzzeitfähigkeit ist nachzuweisen (nach VDA, vgl. Anhang), insbesondere werden folgende Punkte überprüft:

Prüfung auf Ausführung und Funktion Die mechanischen und elektrischen Teile werden auf Ausführung und Einzelfunktion geprüft. Maßgebend hierfür sind die in den Grundbedingungen genannten Vorschriften und Ausführungsrichtlinien sowie die Bestellung. Die einzelnen Aggregate als auch die gesamte Anlage müssen bereits in dieser Phase die geforderten Leistungsdaten erreichen.

Prüfung der Sicherheit Durch die Verantwortlichen wird geprüft, ob die Anlage den in den Grundbedingungen und technischen Bedingungen genannten Vorschriften entspricht.

Prüfung der Dokumentation Die in den technischen Bedingungen aufgeführten Dokumentationsunterlagen sind in gültiger Form vorzulegen und werden von WABCO auf Vollständigkeit und Qualität überprüft. Ersatzteillisten müssen vorliegen und dem tatsächlichen Stand entsprechen.

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Vorgeschriebene Genehmigungen Der Auftragnehmer muss durch Vorlage der Bescheinigungen nachweisen, dass alle vorgeschriebenen Genehmigungen, insbesondere behördliche, erteilt und alle Abnahmen durchgeführt sind.

3.14.2 Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme erfolgt durch Anlagenbegehungen bei WABCO. Anwesend sein müsse der Auftragnehmer sowie Beauftragte der betrieblichen Fachabteilungen von WABCO. Bei diesen Begehungen sind grundsätzlich die nachfolgend beschriebenen Unterpunkte zu prüfen und Mängelprotokolle zu erstellen.

Feststellen der Lieferung Es wird die Vollständigkeit des Lieferumfangs und der Montage geprüft. Maßgebend hierfür ist das Pflichtenheft (Ausschreibung mit dem darauf bezugnehmenden Angebot). Zur vollständigen Lieferung gehören auch die bestellten Ersatzteile und die Schulung des benannten Bedienpersonals und der Systembetreuer.

Prüfung auf Ausführung und Funktion Die gesamte Anlage und die mechanischen und elektrischen Einzelteile werden auf Ausführung und Funktion geprüft. Während der Inbetriebnahme wird das bereits eingewiesene Personal weiter mit der Anlage vertraut gemacht. Die Inbetriebnahme schließt mit der Funktionsprüfung und dem Kopplungstest ab: Die Funktionsprüfung wird vom Personal des Auftragnehmers unter simulierten Betriebsbedingungen vorgenommen. Der Auftragnehmer muss die in der Ausschreibung vorgegebenen logischen Funktionsabläufe nachweisen, insbesondere wird der zusammenhängende Betrieb im Verbund mit bereits bestehenden Systemen gefordert.

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Der Kopplungstest ist ein physikalischer und logischer Schnittstellentest. Hier wird das vorgesehene Zusammenspiel zwischen dezentraler Steuerung und übergeordneter zentraler Steuerung bzw. Rechner nachgewiesen. Die dabei gesendeten und empfangenen Daten werden protokolliert und auf Vollständigkeit geprüft. Kopplungstests werden auch im mechanischen Bereich durchgeführt, wenn mehrere abgeschlossene Teilsysteme vereinigt werden müssen. Hierüber ist vom Auftragnehmer ein Protokoll zu erstellen und WABCO zur Prüfung vorzulegen.

Anlagenverantwortung Die Verantwortung über die Anlage liegt in der Inbetriebnahmephase beim Auftragnehmer. Er hat besonders auf seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Betriebspersonal von WABCOzu achten und die Weisungsbefugnisse eindeutig zu klären.

3.14.3 Teilabnahme

Bei komplexen Anlagen kann nach Fertigstellung von Anlagenteilen bzw. Teilsystemen eine Teilabnahme von Lieferungen und Leistungen vereinbart werden.

3.14.4 Endabnahme

Probebetrieb Nachdem die Inbetriebnahmephase abgeschlossen ist, erfolgt der Probebetrieb. Die Dauer des Probebetriebes ist in Teil I festgelegt; es wird ein Protokoll geführt, in dem sämtliche Leistungsdaten, Störungen und sonstige Vorkommnisse festgehalten werden. Als Probebetrieb gilt ein zusammenhängender, an die Anforderungen von WABCO angepasster Betriebslauf unter Produktionsbedingungen. Die festgelegte Dauer bezieht sich auf den 3-Schicht-Betrieb. Während des Probebetriebes ist die vorläufige Prozess-Sicherheit (VDA) nachzuweisen. Werden funktionelle Mängel festgestellt, die eine einwandfreien Probebetrieb nicht zulassen, wird der Probebetrieb bis zur Beseitigung der Mängel unterbrochen. In beiderseitigem Einvernehmen kann der Probebetrieb verkürzt oder verlängert werden.

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Folgende Leistungsgrößen müssen während des Probebetriebes erbracht werden (quantitative Angaben, auch hinsichtlich des Erfassungszeitraumes, vgl. Teil I): Grenzleistung (Leistungstest) Durch den Leistungstest hat die Anlage den geforderten Durchsatz / Taktzeit nachzuweisen. Die festgelegte Taktzeit darf zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle der Anlage überschritten werden. Anhand einer vom Auftragnehmer erstellten und mit dem Auftraggeber abgestimmten Liste werden Durchsatz bzw. Taktzeit an vorgegebenen Prüfpunkten (Quellen und Senken) im Normalbetrieb und unter Einbeziehung aller anlagenbedingten Nebenzeiten gemessen. Die gemessenen Zeiten sind zu protokollieren. Verfügbarkeits- / Zuverlässigkeitsnachweis

Die vereinbarte Verfügbarkeit / Zuverlässigkeit muss im regulären Produktionsbetrieb gegeben sein. Der Zeitpunkt des Verfügbarkeits- / Zuverlässigkeitstests ist mit WABCO abzustimmen, denkbar ist auch eine Verknüpfung von Probebetrieb und Verfügbarkeits- / Zuverlässigkeitsnachweis.

Voraussetzungen für die vorbehaltlose Endabnahme durch WABCO sind:

Ein von WABCO unterzeichnetes Abnahmeprotokoll, aus dem hervorgehen muss, dass die Erreichung sämtlicher Daten und Garantiewerte dieser Bestellung sowie eine völlig einwandfreie, dem Verwendungszweck entsprechende Funktion des Liefergegenstandes gegeben ist.

Übergabe aller WABCO zustehenden Unterlagen, Zeichnungen, Pläne, Listen usw. (jeweils 3-fach).

Restlose Beseitigung aller während des Transports und der Montage evtl. eingetretenen Schäden am Liefergegenstand.

Erfüllung sämtlicher weiterer Vertragsverpflichtungen des Auftragnehmers, soweit diese zum Zeitpunkt der Endabnahme fällig sind.

Alle bei der Abnahmeprüfung festgestellten Mängel werden in das Abnahme-Protokoll aufgenommen und dieses wird, gegebenenfalls bereits mit bestimmten Terminen und Fristen zur Mängelbeseitigung versehen, dem Auftragnehmer übergeben bzw. zugesandt. Die Endabnahme ist für WABCO kostenfrei. Reisekosten der Mitarbeiter des Auftragnehmers sind von diesem zu tragen.

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Werden bei der Endabnahme Mängel festgestellt, die die Funktion des Liefergegenstandes nicht mindern, kann trotzdem vom Rechnungsbetrag ein angemessener Betrag bis zur restlosen Behebung der Mängel einbehalten werden. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Verantwortlichen ist die Anlage übergeben und es beginnt die Gewährleistung.

3.14.5 Wiederholabnahme

Vor Ablauf des Gewährleistungszeitraumes wird eine nochmalige Überprüfung zu den Endabnahmebedingungen durchgeführt. Evtl. dadurch entstehende Kosten werden von WABCO getragen. Die Beseitigung festgestellter Mängel obliegt dem Auftragnehmer zu seinen Lasten.

3.15 Gerichtsstand Hannover

3.16 Erfüllungsort Hannover

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Abbildung 7: Ubersichtszeichnung Stahlbau / Schienensystem

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IV. Fazit

Nach 26 Wochen als Praktikant bei der WABCO Fahrzeugsysteme kann ich auf

einen abwechslungsreichen und vor allem lehrreichen Zeitraum zurückblicken.

Die Tätigkeiten, die ich am verschiedene Aufgabe durchgeführte, ermöglichten mir

einen Einblick in die unterschiedlichen Bereiche des Unternehmens. Gelegentliche

konstruktive Tätigkeiten runden den Inhalt des Industriesemester ab.

Vielen Dank für alle Betreuer, Herrn Dipl.-Ing. Joachim Papke, Herrn Dipl.-Ing. Martin

Osterode, Herrn Thomas Zalder, Herrn Edis Bajrovic den Mitarbeiten der Abteilungen

VS-DLC, Maintenance and Logistics Department, welche ich jeder Zeit mit Rat und

Tat unterstützen.

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V. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 : Gesamtansicht mit Bewegungsbereichen Abbildung 2 : Layout Abbildung 3 : Bauteilübergabe Station10 /11 – Station11/12 Abbildung 4 : Bauteilübergabe Station12 – Station20 Abbildung 5 : Geräteübergabe Endmontage – Prüfen – Verpacken Abbildung 6 : Bauteilübergabe Station 0 – Station 1 Abbildung 7 : Ubersichtszeichnung Stahlbau / Schienensystem Abbildung 8 : Liste Nacharbeiten Volvo GCU Hebesystem

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VI. Literaturangaben

Betriebsanleitung von Firma DEMAG Kettenzug – (206 718 44)

Roloff / Matek Maschinenelemente

Betriebsanleitung von Firma Scaglia

Betriebsanleitung von Firma AgiloTEC

Der Kran und sein Umfeld in Industrie und Logistik : 19. Horn, Peter. - Magdeburg : LOGiSCH, 2011

Der Kran und seine Komponenten : Entwicklung - Betrieb - Instandhaltung 18. Wagner, Gerhard. - Bochum : Selbstverl. der Ruhr-Univ., 2010

Sicherheit bei Kranen Koop, Jürgen. - 10., vollst. bearb. und erw. Aufl. - Berlin : Springer, 2011

Kran- und Aufzugtechnik : mobile und vorübergehend errichtete Hebetechnik im Überblick Christoph. - [Landsberg, Lech] : Verl. Moderne Industrie, 2008


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