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Stiftungsprofessur Entrepreneurship Unternehmensgründung, -führung, -übernahme 1 Summer School...

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Stiftungsprofessur Entrepreneurship Unternehmensgründung, -führung, -übernahme 1 Summer School for Entrepreneurship Fördermöglichkeiten Schloß Etelsen 04.09.09
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Stiftungsprofessur Entrepreneurship

Unternehmensgründung, -führung, -übernahme 1

Summer School for Entrepreneurship

Fördermöglichkeiten

Schloß Etelsen 04.09.09

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Gliederung

Die 4 Formen der Fremdfinanzierung:

1. Preise und Zuschüsse

2. Darlehen, z.B. über KfW oder Nbank

3. Bürgschaften

4. Venture Capital (VC)

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Gründungskatalog der KfW Mittelstandsbank:

Link: http://www.gruendungskatalog.de/

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit:

Link: http://www.foerderdatenbank.de/

Wirtschaftsförderprogramme des Landes Niedersachsen:

Link: http://www.nbank.de/Service/Uebersicht_Foerderprogramme.php

Businessplan Wettbewerbe

Link: http://www.biz-awards.de/

Übersichten zu Fördermöglichkeiten im Internet

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Gründer- und Businessplanwettbewerbe

Gründercampus Niedersachsen: 18000 Euro (Investitionshilfe- und Kostenerstattung) über 12 Monate fürgegründete oder noch zu gründende Unternehmen von:• Mitarbeitern von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen in Niedersachsen, die innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung ein technologieorientiertes Unternehmen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich daran beteiligen wollen,• Absolventen niedersächsischer Hochschulen, wenn ihr Abschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, bei wiss. Mitarbeitern nicht länger als 5 Jahre.Unternehmenssitz und Investitionsstandort müssen in Niedersachsen liegen. Die Konzepte der Gründer müssen auf Erlangung der Vollexistenz ausgerichtet sein. Es müssen Antragsvordruck, Businessplan und ggf. Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, Liste der Gesellschafter, Nachweis des Hochschulabschlusses, Eröffnungsbilanz, Lebenslauf, Kreditunterlagen zum 1.Januar, 1. April, 1. Juli bzw. 1. Oktober eines Jahres bei der NBank eingereicht werden.

Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides, ggf. nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns, begonnen werden.

Link: http://www.gruendercampus-niedersachsen.de/

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Zuschüsse

Stadt Oldenburg:

Investitionskostenzuschuss:

• Es werden bis zu 50 % der Investitionssumme, maximal jedoch 1.750,00 €, gewährt.

Beratungskostenzuschuß:

• Es werden unter Anrechnung anderer öffentlicher Fördermittel (z.B. Beratungsprogramm des Landes Niedersachsen) bis zu 90 % der Beratungskosten, maximal jedoch 550,00 €, gewährt.

Der Höchstbetrag der städtischen Förderung beträgt insgesamt maximal 2.300,00 €.

Verwendungszweck

• Inanspruchnahme kostenpflichtiger einzelbetrieblicher Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen zur Erstellung oder Überarbeitung einer betriebswirtschaftlichen Konzeption,• Erwerb von neuen und gebrauchten Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmenszweck dienen;• Immaterielle Investitionen ( z.B. Aufwendungen für die Markterschließung, für Patente und Lizenzen), die dem Unternehmenszweck dienen.

Alle Maßnahmen können bis zu einem Jahr nach Existenzgründung mitfinanziert werden.Beantragung vor der Investition/ Beratung bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg.Nächste Einreichungsfrist vorrausichtlich: 31.03.2010

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Zuschüsse

Landkreis Ammerland:

• Ziel der Förderung: Sicherung von Existenzgründungen durch Zinszuschüsse.

• Zielgruppe: Alle Personen, die sich seit dem 01.01.1997 selbständig gemacht haben bzw. machen wollen. Antragsberechtigt sind alle Branchen.

• Was wird wie gefördert:

- Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

- Höhe der Förderung max. 3 % von 50.000,00 Euro eines kreditfinanzierten Kapitalbedarfs, soweit die Förderung die eigene Zinsbelastung von 3 % pro Jahr übersteigt. Die Förderung wird für 3 Jahre gewährt.

- Nicht förderfähig sind: Übernahme eines Gaststättenbetriebes sowie Betriebe, die die Vorraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erfüllen oder für Existenzgründungen Drittmittel (z.B. der Ausgleichsbank) erhalten.

• Antragstellung beim Landkreis Ammerland - Wirtschaftsförderung (vor Beginn des Vorhabens)

Link: http://www.wirtschaft-im-ammerland.de/foerderprogramme/foerderprogramme.html

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Zuschüsse

Landkreis Friesland:Antragsberechtigt sind kleine (bis 50 Mitarbeiter) und mittlere (50–250 Mitarbeiter) Unternehmen sowie Freiberufler und Existenzgründer mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Friesland oder der Absicht, eine Betriebsstätte im Landkreis Friesland zu errichten.

Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt für Investitionen:

• bei kleinen Unternehmen: bis zu 30% der förderfähigen Investitionen, höchstens jedoch 10.000 € für jeden neu geschaffenen und 7.500 € für jeden gesicherten Dauerarbeitsplatz.• bei mittleren Unternehmen: bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen, höchstens jedoch 7.500 € für jeden geschaffenen und 5.000 € für jeden gesicherten Dauerarbeitsplatz.

Die o.g. Sätze gelten nur für Anträge, die in 2009 gestellt und auch bewilligt werden.

Außerdem:Können zur Schaffung von Arbeitsplätzen formlos nicht rückzahlbare Zuschüsse von 50 % der förderfähigen Investitionen, höchstens jedoch 3.000 €, als Anteilsfinanzierung beim Landkreis beantragt werden.

Link: http://www.friesland.de/index.php?pageId=178

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Zuschüsse

Landkreis Vechta:

• Zuschüsse bis zu 15% der förderfähigen Investitionen bei der Errichtung einer Betriebsstätte für KMU (bis 50 Arbeitnehmer), höchstens jedoch 7500 Euro für jeden neu geschaffenen Dauerarbeitsplatz.

• Antragstellung beim Landkreis Vechta, Amt für Wirtschaftsförderung (vor Beginn des Vorhabens).

Link:http://www.landkreis-vechta.de/0800/index2.html

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Zuschüsse

GA Mittel (Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur):Vorgesehen für:

• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in niedersächsischen Fördergebieten, die ihre

Leistungen und Produkte überwiegend überregional absetzen.

Ziel der Förderung:

• Ausgleich von Standortnachteilen in strukturschwachen Regionen durch Stärkung der Wettbewerbs-

und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft; Schaffung und Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen.

Was wird wie gefördert?

• Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung eines Betriebs,

• zur Diversifizierung der Produktion oder grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens

• Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.

Investitionshilfen sind in Form von sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen

möglich.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße zwischen 7,5 %

und 50 %.Mit höheren Fördersätzen und einer Ausweitung der Fördertatbestände in 2009 sollen zusätzliche Impulse für Arbeitsplätze schaffende und sichernde Investitionen gegeben werden.

Anträge werden bei der NBank gestellt.

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Zuschüsse

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

• Förderung von Unternehmensberatungen (Allgemeine Beratungen, Existenzgründungsberatungen, Existenzaufbauberatungen, Umweltschutzberatungen)

- Antragsberechtigt: KMU der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe und Existenzgründer.

- Art der Förderung: Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten; Höchstzuschuss bei Existenzgründungen 50% max. 1.500,00 Euro. Das Unternehmen hat insgesamt ein Beratungskontingent von insgesamt 3.000,00 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien.

• Informations- und Schulungsveranstaltungen (z.B. Kurse, Seminare, Workshops und Erfahrungsaustausch-Tagungen) für Unternehmer, Führungskräfte und Existenzgründer

• Messeförderungen

• Handwerksförderungen, Förderung von Informationsveranstaltungen etc.

Link: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html

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Zuschüsse

Agentur für Arbeit:

Die Agentur für Arbeit leistet den Gründungszuschuss, wenn

1. bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III besteht oder man in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war; 2. bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen besteht,3. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung (Begutachtung des BP durch fachkundige Stelle) nachgewiesen wird,4. Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dargelegt werden.

Hinweis: Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.

Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von 9 Monaten in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts geleistet. Dazu kommen monatlich 300 € zur sozialen Absicherung.

Der Gründungszuschuss kann für weitere 6 Monate in Höhe von monatlich 300 € geleistet werden, wenn Sie ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

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Zuschüsse

ARGE Einstiegsgeld:

Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum ALG-II gezahlt.

Das ALG-II wird allerdings nach Abzug eines Freibetrages i.H. von 100€ mit den Einkünften verrechnet, d.h. bis 800€ werden 80% abgezogen über 800€ bis 1.200€ werden 90% abgezogen.

Die Höhe richtet sich nach der Größe der Bedarfgemeinschaft, lt. Dienstanweisung der BA soll die Grundförderung bei 50% des ALG-II Regelsatzes von derzeit 351€ liegen, pro weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Betrag um 10% des Regelsatzes.

Beispiel... Ehepaar mit zwei Kindern und der Mann macht sich selbständig:Grundförderung für den Mann = 175,50€ (50% von 351€)Förderung für die Familienmitglieder = 105,30€ (3 x 10% von 351€)------------------------------------------------------------------------------

GESAMT Einstiegsgeld = 280,80€

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EXIST-Gründerstipendium

• Förderung von Studierenden (die mind. die Hälfte des Studiums absolviert haben), Absolventen und wissenschaftl. Mitarbeitern.

• Unterstützung bei der Entwicklung eines Businessplans für ein Gründungsprojekt aus der Hochschule und Sicherung des Lebensunterhalts (Stipendium für 1 Jahr für max. 3 Gründer, Teams aus mehrheitlich Studierenden nur in Ausnahmefällen).

• Antragsteller: Hochschule oder Forschungseinrichtung

• Betreuung durch Mentor und Gründernetzwerk muss nachgewiesen werden

• Studierende: 800 Euro/ Monat, Absolventen: 2000 Euro/ Monat, Promovierte: 2500 Euro/ Monat

• Sachausgaben: 10000 Euro (Einzelgründung), 17000 Euro (Teamgründung)

• 5000 Euro Coaching

• Nebenerwerb darf nicht mehr als 5 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.

• Laufende Beantragung

• Start der Förderung: 3 Monate nach Bewerbungstermin

• Gründung während der Förderdauer ist erlaubt.

Link: http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium/antragstellung/index.php

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EXIST-Forschungstransfer

• EXIST Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen.

• In Phase 1 werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

(maximal drei Wissenschaftler/Innen und Technische Assistent/Innen) und ab sechs Monate nach

Projektstart eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz gefördert.

• Finanziert werden max. 4 Personalstellen plus 60000 Euro Sachmittel.

• Ziel ist es, Forschungsergebnisse weiterzuentwickeln, Prototypen zu entwickeln, den Businessplans

auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

• In Phase 2 werden technologieorientierte Unternehmen gefördert, die Phase 1 gegründet wurden.

• Es kann ein Zuschuss von bis zu 150.000 Euro, jedoch höchstens 75% der spezifischen Kosten des

Vorhabens, gewährt werden.

• Ziel ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen

Anschlussfinanzierung des Unternehmens.

Link: http://www.exist.de/exist-forschungstransfer/index.php

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EU Programme

EFRE Förderung:

• Antrag über Universität und die entsprechenden EU Strukturfondsbeauftragten.

• Kofinanzierung von 10% muss durch Antragsteller nachgewiesen werden.

• Elektronische Antragstellung über https://www.mwk-efre.de/willkommen

Aus der EU-Richtlinie:

2.3 Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen2.3.1 Förderfähig sind Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung, die auf eine Existenzgründung

von Absolventen/innen abzielen (Verwertungs-spin offs). Die Einrichtungen stellen sicher, dass die potentiellen Existenzgründer/innen an geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Spätestens mit Ende der Förderung muss ein Business-Plan vorgelegt werden. Die Projekte sollen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Die zuwendungsfähigen Kosten sind auf 300.000,- Euro beschränkt.

2.3.2 Um insbesondere die Anzahl von Gründungen im Bereich innovativer Dienstleistungen zu steigern, werden Projekte gefördert, in denen Absolventen/innen mit Unterstützung durch einen Professor / eine Professorin (Patenfunktion) einen Businessplan für wissensbasierte Gründungen entwickeln (Kompetenz-spin offs). Die Einrichtungen stellen sicher, dass die potentiellen Existenzgründer/innen an geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Die Projekte sollen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten. Die zuwendungsfähigen Kosten sind auf 50.000,- Euro p.a. beschränkt.

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NBank

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NBank

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NBank

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NBank

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NBank

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NBank

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Förderprogramme der KfW

Unternehmerkapital „ERP-Kapital für Gründung“ (0-3 Jahre nach Gründung):

Hausbankprinzip

Vorgesehen für:• die Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz, für „tätige Beteiligungen“ mit unternehmerischem Einfluss oder für die Übernahme eines Unternehmens.• Die Festigung der selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.ERP-Kapital für Gründung fördert im Einzelnen:• Betriebs- und Geschäftsausstattung,• Grundstücke, Gebäude,• Sachanlageninvestition z.B. Kauf von Maschinen,• den Kaufpreis eines Unternehmens oder Unternehmensteiles,• Warenlager,• Immaterielle Investitionen z.B. für Technologietransfer,• Kosten für erste Messeteilnahme,• Externe Beratungsdienstleistungen,• branchenübliche Markterschließungsaufwendungen,Sicherheiten werden nicht verlangt. Höchstbetrag: 500 000 Euro (15% der Summe muss vom Antragsteller selbst aufgebracht werden)In den ersten 10 Jahren wird der Zinssatz verbilligt. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre, wobei nach spätestens sieben Jahren mit der Tilgung begonnen werden muss.

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Förderprogramme der KfW

KfW Kapital für Arbeit und Investitionen (ab 3 Jahre nach Gründung)

Hausbankprinzip

Vorgesehen für:• Inhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter mit mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und der erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikation für das Investitionsvorhaben ihres Unternehmens,• Freiberuflich Tätige (einschließlich Heilberufe),• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.Gefördert werden:• Grundstücke, Gebäude,• Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlageinvestitionen),• Kauf von Maschinen, Anlagen etc.,• Immaterielle Investitionen z.B. für Technologietransfer,• Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung,Kofinanzierung der Hausbank in derselben Höhe ist obligatorisch.Sicherheiten und Eigenkapital werden nicht verlangt.Laufzeit max. 15 Jahre, davon die ersten 7 tilgungsfrei

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Förderprogramme der KfW

KfW Startgeld

Hausbankprinzip (die Bank wird zu 80% von der Haftung freigestellt)• Finanziert werden Gründungsvorhaben, deren Finanzierungsbedarf 50.000 Euro nicht übersteigt.• Finanziert werden Investitionen, auch Betriebsmittel und zwar bis zu 100 %. • Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird. • Voraussetzung ist dass das geförderte Unternehmen mittelfristig auf einen Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist und noch nicht gegründet wurde.• Sicherheit sind nicht zwingend notwendig.

Konditionen:• max. Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre (10/2), • max. Kreditlaufzeit bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr (5/1), • Das KfW-StartGeld wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt.• Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.• Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.• Die Zinsen sind monatlich nachträglich zum letzten Tag des Monats fällig.Bereitstellungsprovision:0,25 % pro Monat, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge (vierteljährliche Zahlung).

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Förderprogramme der KfW

ERP RegionalförderprogrammHausbankprinzipVorgesehen für:• Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, • Freiberuflich Tätige, In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. • Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Finanziert werden:• Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, • gewerbliche Baukosten, • Kauf von Maschinen, Anlagen,• Betriebs- und Geschäftsausstattung,• immaterielle Investitionen für Technologietransfer, • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, • Kosten für erste Messeteilnahmen.Konditionen:In den alten Ländern werden bis zu 50% der Investitionen finanziert.Die Kreditlaufzeiten betragen bis zu 15 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, Bankübliche Sicherheiten werden verlangt.

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Förderprogramme der KfW

KfW-Unternehmerkredit (siehe auch KfW Sonderprogramm Mittelständische Unternehmen)

Hausbankprinzip

Vorgesehen für:• Investitionen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Gründer, Freiberufler mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio.Gefördert werden Investitionen in:• Grundstücke und Gebäude,• Baumaßnahmen,• Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,• Förderung von Investitionen,• Beschaffung und Aufstockung des Material-,Waren- oder Ersatzteillagers,• Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung.

Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro. Der „Unternehmerkredit“ kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken.Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. FürInvestitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, ist eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren möglich. Der Programmzinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.Bankübliche Sicherheiten sind notwendig.

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Förderprogramme der KfW

Gründercoaching Deutschland

Vorgesehen für:• Gründer und junge Unternehmen, deren Gründung oder Übernahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.

Konditionen• Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.• Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.• Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen in den alten Bundesländern 50% Zuschuss.

Die Berater müssen in der KfW Beraterbörse gelistet sein. Beantragt werden kann bei IHK, HWK oder KfW Regionalpartner.

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Förderprogramme der KfW

Coaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Vorgesehen für:• Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem

Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.• Die Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.

Beratungen vor der Gründung können nicht gefördert werden.

Konditionen• maximal 3.600 Euro,• 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt. • Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. • Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).

Beantragt werden kann bei IHK, HWK oder KfW Regionalpartner.

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Bürgschaft:• Bürge verpflichtet sich gegenüber der Bank, zur Rückzahlung der Kreditsumme

und der Zinsen.

• Höchstbetrag wird im Bürgschaftsvertrag festgelegt.

Ausfallbürgschaft:• Kreditsicherung für Banken und Sparkassen

• Bei fehlenden „banküblichen“ Sicherheiten

• Bei überzeugendem Konzept

• Bürgschaftsbank: Bürgschaft über max. 80% Prozent der Kreditsumme

• Hausbank übernimmt Risiko über 20%

• Kreditnehmer haftet immer für die gesamte Kreditsumme

Bürgschaften und Ausfallbürgschaften

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Verband der Bürgschaftsbanken:

Link: http://www.vdb-info.de/

Niedersächsische Bürgschaftsbank:

Link: http://www.nbb-hannover.de/

Landesbürgschaften nach Vermittlung der NBank (PwC)

http://www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/0_Merkblaetter_Finanzkrise/Merkblatt_Buergschaftsberatung.pdf

Bürgschaften und Ausfallbürgschaften

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Beteiligungsfinanzierung der NBank

NCapital

Vorgesehen für:Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Kapitalbedarf von 250.000 bis 2 Mio. Euro.Konditionen:NCapital ist eine außerbörsliche Handelsplattform für VC mit drei Stufen.Die Mittel stammen von privaten und/oder institutionellen Investoren.

Link: http://www.nbank.de/Unternehmen/Wirtschaft/Investition/NCapital.php

NBeteiligung

Vorgesehen für:Wachstumsorientierte Unternehmen des gewerblichen Mittelstands.Konditionen:• Offene Beteiligungen: max. 200.000 Euro,• Stille Beteiligungen: 250.000 - 1,5 Mio. Euro,• pro Unternehmen: max. 2,5 Mio. Euro. Die Konditionen orientieren sich an den marktüblichen Begebenheiten und werden unter Berücksichtigung der Risikoklassifizierung und der Bonität der Antragsteller individuell ausgestaltet. Die Beteiligungslaufzeit beträgt in der Regel zwischen 7 und 10 Jahre im Rahmen einer typisch Stillen Gesellschaft. Link: http://www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/NBeteiligung/Produktinformation_ NBeteiligung.pdf

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Stiftungsprofessur Entrepreneurship

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Beteiligungsfinanzierung der KfW

Early Stage:ERP-Startfonds

• Zielgruppe: Kleine junge Technologieunternehmen (nicht älter als 10 Jahre)

• Höchstbetrag: max. 3 Mio. EUR, mehrere Finanzierungsrunden möglich, max. 1,5 Mio. EUR durch KfW bei erster Finanzierungsrunde.

• Laufzeit, Konditionen und Beteiligungsform richten sich nach der Beteiligung des Leadinvestors (max. 49%, 25% müssen von Know How Trägern gehalten werden, die nicht Beteiligungsgeber sind).

Later Stage:• ERP-Beteiligungsprogramm: Eigenkapitalhilfe bis 1 Mio. EUR

• EK für den breiten Mittelstand: Eigenkapitalhilfe von 1-5 Mio. EUR

• KfW Genussrechtsprogramm

Link: http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Beteiligungsfinanzierung/index.jsp

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Stiftungsprofessur Entrepreneurship

Unternehmensgründung, -führung, -übernahme 38

Venture Capital

High-Tech Gründerfonds

Getragen durch BMWI, KfW, BASF, Siemens, Telekom, Daimler, Zeiss Jena, Bosch

• Es muss ein mehrstufiger Auswahlprozess durchlaufen werden• Der High-Tech Gründerfonds beteiligt sich mit bis zu 500.000 EUR in einer Kombination aus offener Beteiligung und Darlehen. • Eigenmittel der Gründer sind erforderlich in Höhe von 20% (10% in den neuen Bundesländern inkl. Berlin) bezogen auf die Beteiligung des High-Tech Gründerfonds. Die Hälfte davon kann über Seedinvestoren dargestellt werden. • Der High-Tech Gründerfonds erwirbt damit 15 % Gesellschaftsanteile (nominal, ohne Unternehmensbewertung) und gewährt ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen. • Der High-Tech Gründerfonds stundet die Zinsen (10 % p.a.) für das ausgereichte Nachrangdarlehen für die Dauer von 4 Jahren, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen. • Die Laufzeit des Darlehensvertrages beträgt 7 Jahre.

Link: http://www.high-tech-gruenderfonds.de/htgf/index.php?id=101

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Unternehmensgründung, -führung, -übernahme 39

Venture Capital

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften - German Venture Capital Association e.V. (BVK):

Link: http://www.bvkap.de/

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH:

Link: http://www.mbg-hannover.de/index.php?detectjs=1

Business Angel Netzwerk Niedersachsen:

Link: http://www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/0_Merkblaetter_Finanzkrise/Merkblatt_

Business_Angel.pdf

Business Angel Weser-Ems-Bremen w.V.:

Link: http://www.b-a-web.de/

Außerdem interessant, der von den Business Angel Weser-Ems-Bremen initiierte Innofonds

Link: http://www.innofonds.de/

Express Fonds Nordwest (Prof. Dr. Alexander Nicolai/ Michael Schuricht)

Link: http://www.expressfonds.de/

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Unternehmensgründung, -führung, -übernahme 40

Vielen Dank !


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