+ All Categories
Home > Documents > steuer test

steuer test

Date post: 29-Mar-2016
Category:
Upload: odan-nodan
View: 237 times
Download: 1 times
Share this document with a friend
Description:
test steuer
32
www.bmf.gv.at 2012 Steuer Tipps für die Arbeitnehmer/innen- veranlagung 2011 I N F O R M A T I O N A U S E R S T E R H A N D Steuer Tipps 2012
Transcript
Page 1: steuer test

www.bmf.gv.at

2012

SteuerTipps

für die Arbeitnehmer/innen­veranlagung 2011

Info r m at I o n

a

U S E r S t E r Ha

nD

Steuer

tipps2012

Page 2: steuer test

02

Steuer-Tipps 2012

Weniger, einfacher, leistungsgerechter – und familienfreundlicher. Unser Steuersystem bie-tet bereits zahlreiche Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Die wichtigsten Informationen und Tipps dazu finden Sie auf den folgen-den Seiten und auf www.bmf.gv.at – ein Service des BMF.

Falls darüber hinausgehende Fragen auftau-chen, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt – die dortigen Experten helfen Ihnen gern weiter!

Herzlichst, Ihre

Finanzministerin Dr. Maria Fekter

Sehr geehrte/r Steuerzahler/in!

Page 3: steuer test

03

Anmerkung: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Ver-wendung männlicher und weiblicher Sprachformen (z. B. „Arbeitnehmer/in”) verzichtet. Sämtliche diesbezüglichen Ausdrücke richten sich gleichermaßen an Leser beiderlei Geschlechts.

Allgemeines (zu Einkommen und Steuersätzen)

Möglichkeiten zum Steuer-Sparen

1. Absetzbeträge

1. 1. Absetzbeträge für Eltern

2. Sonderausgaben

2. 1. Topf-Sonderausgaben

2. 2. Weitere Topf-Sonderausgaben

3. Werbungskosten

3. 1. Häufige Werbungskosten

3. 2. Spezielle Werbungskosten

4. Außergewöhnliche Belastungen

4. 1. Mit Selbstbehalt

4. 2. Ohne Selbstbehalt

Häufige Fragen „rund um Antrag und Bescheid”

Inhaltsverzeichnis

04

06

08

10

12

14

16

18

20

22

24

26

28

30

Page 4: steuer test

Steuer-Tipps 2012

04

Wie hoch ist mein Einkommen?

Nicht steuerpflichtig sind z. B. Lottogewinne, das Kinderbetreuungsgeld, das Pflegegeld oder die Famili-enbeihilfe. Grundsätzlich ist ein Jahreseinkommen bis zu 11.000,- Euro steuerfrei. Darüber hinaus gelten die Steuersätze, die Sie in der Tabelle sehen. Es gibt aber für jeden Steuerpflichtigen ein bedeutendes Potenzial, wie er sein steuerpflichtiges Einkommen verkleinern und damit seine Steuerhöhe vermindern kann. Welche Möglichkeiten das konkret sind, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Ihr Einkommen setzt sich aus den einzelnen Einkünften zusammen.

Page 5: steuer test

05

*) Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welcher Besteuerung Sie bei der Erzielung zusätzlicher Einkünfte in der jeweiligen Tarifstufe rechnen müssen.

EInKOMMEnSTEUErTArIF

Einkommen in Euro

Einkommensteuer in Euro (vor Absetzbeträgen)

Grenzsteuer-satz*

bis 11.000 0 0 %

über 11.000 bis 25.000

(Einkommen – 11.000) x 5.110 14.000

36,5 %

über 25.000 bis 60.000

(Einkommen – 25.000) x 15.125 35.000

43,214286 %

über 60.000 (Einkommen – 60.000) x 0,5 + 20.235 50 %

+ 5.110

Page 6: steuer test

Steuer-Tipps 2012

06

Wie kann ichmeine Einkommen-steuer verringern?

Absetzbeträge:

Sie reduzieren direkt Ihre Einkommensteuer. Ist das steuerpflichtige Einkommen berechnet, werden die Ab-setzbeträge direkt von Ihrer Steuer abgezogen.

Sonderausgaben:

Dazu zählen etwa gewis-se Versicherungsprämien. Sie werden zum Teil un-beschränkt, zum Teil in begrenztem Umfang vom Einkommen abgezogen und vermindern das steuerpflich-tige Einkommen.

Zusammenge-fasst lässt sich sagen, dass es fünf große Grup-pen gibt, die Ihre Einkommen-steuer verringern können:

Page 7: steuer test

07

Werbungskosten:

Das sind Ausgaben, die direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Bei Selbstständigen spricht man von Betriebsausgaben. Sie bieten das größte Po-tenzial, das steuerpflichtige Einkommen zu reduzieren.

Außergewöhnliche Belastungen:

Darunter sind all jene Aus-gaben zu verstehen, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfä-higkeit beeinträchtigen und zwangsläufig entstehen, etwa Kurkosten oder Krankheits-kosten.

Freibeträge:

Hierunter fällt der Kinderfrei-betrag von 220,- Euro pro Kind (bzw. 132,- Euro wenn er zwischen den Partnern aufgeteilt wird).

Summe Einkunftsarten – Sonderausgaben– außergewöhnliche Belastungen– Freibeträge

= steuerpflichtiges Einkommen (davon errechnet sich

die Einkommensteuer)

– Absetzbeträge

Folgende Darstellung zeigt Ihnen überblicksmäßig, wie sich welcher Posten auswirkt:

Page 8: steuer test

Steuer-Tipps 2012

08

1. absetzbeträge

Drei Absetzbeträge werden automatisch von Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer pensionsauszahlenden Stelle abgezogen:

l Arbeitnehmerabsetzbetrag

l Verkehrsabsetzbetrag

l Pensionistenabsetzbetrag

Die anderen Absetzbeträ-ge können im rahmen der Steuererklärung beantragt werden.

Es gibt mehrere Absetzbeträge. Jeder Steuerab-setzbetrag wird direkt vom errech-neten Ergebnis abgezogen, also von der Höhe Ihrer Einkommen-steuer.

Page 9: steuer test

09

Absetzbetrag bei niedrigen Einkünften (Negativsteuer):

Beziehen Sie kein oder nur ein geringes Einkommen, etwa bei Teilzeit, kann es zu einer Steuergutschrift kom-men. Haben Sie Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetz-betrag, werden Ihnen 10 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialver-sicherung gutgeschrieben, höchstens aber 110,- Euro.

Haben Sie zusätzlich zumindest in einem Ka-lendermonat Anspruch auf Pendlerpauschale, so haben Sie Anspruch auf den Pendlerzuschlag in der Höhe von 141,- Euro. Insgesamt können Ihnen dann also bis zu 251,- Euro gutgeschrieben werden.

Details zu den Absetz-beträgen und auch die

genauen Definitionen finden Sie unter www.bmf.gv.at,bei Ihrem Finanzamt und im Steuerbuch 2012 (als Gratis-Download auf der Homepage verfügbar).

!

Page 10: steuer test

10

Steuer-Tipps 2012

Alleinverdiener- und Alleinerzieher-absetzbetrag:

Alleinverdiener sind Sie, wenn Sie mehr als sechs Monate in einer Ehe oder Partnerschaft gelebt haben, Ihr Partner höchstens 6.000,- Euro ver-dient hat und Sie für mindes-tens sieben Monate die Famili-enbeihilfe erhalten haben.

Alleinerzieher sind Sie, wenn Sie in einem Kalenderjahr für mehr als sechs Monate nicht in einer Ehe oder eheähn-lichen Gemeinschaft gelebt haben und für mindestens sieben Monate die Familien-beihilfe erhalten haben.

Eltern haben über viele Jahre hinweg deutliche Mehrbelastungen. Daher werden sie mehrfach unter-stützt.

1.1. absetzbeträge für Eltern

Page 11: steuer test

11

So viel wird von Ihrer Einkommensteuer abgezogen:

494,-/Jahr bei einem Kind669,-/Jahr bei zwei Kindern889,-/Jahr bei drei Kindern

Für jedes weitere Kind wer-den jeweils zusätzliche 220,- Euro abgezogen.

Unterhaltsabsetzbetrag:

Wenn Sie zu Unterhaltszah-lungen verpflichtet sind und dieser Verpflichtung nach-gekommen sind, verringern folgende Beträge Ihre Ein-kommensteuer:

29,20/Monat bei einem Kind43,80/Monat bei zwei Kindern58,40/Monat bei drei Kindern und für jedes weitere Kind

Mehrkindzuschlag:

Haben Sie mindestens drei Kinder, werden Ihnen für das dritte und jedes weitere Kind monatlich 20,- gutgeschrie-ben, wenn Ihr Familienein-kommen im Vorjahr 55.000,- Euro nicht überschritten hat.

Kinderabsetzbetrag:

Dieser Betrag wird gemein-sam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und beträgt 58,40 Euro monatlich pro Kind.

Page 12: steuer test

Steuer-Tipps 2012

2. Sonderausgaben

Sonderausgaben sind teils in unbeschränkter Höhe, teils in begrenztem Umfang abzieh-bar. Sie mindern Ihr steuer-pflichtiges Einkommen.

Folgende Ausgaben zählen zu den Sonder-ausgaben:

l bestimmte renten (vor allem Leibrenten) und dauernde Lasten: in unbe-schränkter Höhe

l freiwillige Weiterversiche-rung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, nachkauf von Versiche-rungszeiten, z. B. von Schulzeiten: in unbe-schränkter Höhe

Bestimmte private Ausgaben wirken sich steuerlich begünstigend aus. Solche Ausgaben sind im Wesent-lichen jene Son-derausgaben, von denen hier die rede ist.

12

Page 13: steuer test

13

l Kirchenbeiträge: maximal 200,- Euro (ab 2012 maximal 400,- Euro)

l Steuerberatungskosten: in unbeschränkter Höhe

l Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinsti-tutionen und an Dachver-bände zur Förderung des Behindertensports: bis zu 10 % der Einkünfte des Vorjahres

l Spenden an humanitäre Einrichtungen (mildtätige Organisationen, Entwick-lungshilfe- oder Katastro-phenhilfeorganisationen): bis zu 10 % der Einkünfte des Vorjahres

Zu den gleichen Bedingungen können ab 2012 Zahlungen an Umwelt-, natur- und Artenschutzorganisationen, behördlich genehmigte Tier-heime, freiwillige Feuerweh-ren und Landesfeuerwehrver-bände als Spenden geltend gemacht werden.

Details zu den Sonder-ausgaben finden Sie

unter www.bmf.gv.at oder bei Ihrem Finanzamt.

!

Page 14: steuer test

14

Steuer-Tipps 2012

2.1. topf-Sonder - ausgaben

Diese Summe beträgt höchs-tens 2.920,- Euro jährlich (Alleinverdiener und Allein-erzieher bis 5.840,- Euro).

Steuerwirksam wird da-von ein Viertel, sofern das Jahreseinkommen nicht über 36.400,- Euro liegt.

Ein höheres Einkommen mindert das Viertel aliquot, bei einem Jahreseinkommen über 60.000,- Euro wird nur mehr ein Betrag von 60,- Euro in jedem Fall berück-sichtigt.

Topf-Sonderausga-ben werden als ge-meinsame Summe geltend gemacht.

Page 15: steuer test

15

l Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsver-sicherung

l rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren rente

l Lebensversicherung auf Ableben

l Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1.6.1996 abge-schlossen wurde

l Pflegeversicherung, wenn sie den Charakter einer Krankenversicherung oder einer rentenversicherung ab Eintritt einer Pflegebe-dürftigkeit hat

Page 16: steuer test

16

Steuer-Tipps 2012

2.2. Weitere topf- Sonderausgaben

l Beiträge zu Pensionskassen

l freiwillige Kranken-versicherungsbeiträge

l freiwillige Unfall-versicherungbeiträge

l freiwillige Beiträge zu Witwen-, Waisen-, Versor-gungs- und Sterbekasse

l freiwillige Beiträge zu Pensions kassen

l Kosten für Wohnraum-schaffung und Wohnraum-sanierung

neben den ange-führten freiwilligen Versicherungen fallen noch weitere Ausgaben unter die Topf-Sonder-ausgaben.

Page 17: steuer test

17

Unter Kosten für Wohnraum-schaffung und -sanierung fallen alle Aufwendungen für die Errichtung von Eigen-heimen und Eigentumswoh-nungen oder Zahlungen für achtjährig gebundene Beträge an Bauträger (etwa Baukostenzuschüsse).

Wird die Errichtung oder Sanierung von Wohnraum fremdfinanziert, sind die rückzahlungen inklusive der bezahlten Zinsen als Sonder-ausgaben absetzbar.

Page 18: steuer test

Steuer-Tipps 2012

3. Werbungskosten stehen mir zu

Viele Arbeitnehmer nehmen sie nicht in Anspruch, weil sie darauf vergessen oder zu wenig informiert sind. Den-ken Sie daran! Sammeln Sie im Laufe des Kalenderjahres entsprechende rechnungen von allen Ausgaben, die in Frage kommen. Zu den Werbungskosten werden grundsätzlich jene Ausga-ben gerechnet, die Sie nur haben, weil sie direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Werbungskosten sind eine gute Möglichkeit, Steu-ern zu sparen.

18

Page 19: steuer test

19

Bestimmte Werbungskosten werden vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt, etwa Pflichtversicherungsbe-träge, Kammerumlagen und Wohnbauförderungsbeträge.

Außerdem gibt es eine Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132,- Euro. Das wird jedem aktiven Arbeitnehmer automa-tisch zugestanden und ist in den Lohnsteuertabellen eingerechnet. Auch dann, wenn diese Ausgaben nicht anfallen.

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Finanzamt gerne

mit Auskünften zur Seite! Weiterführende Informati-onen finden Sie auch on-line auf www.bmf.gv.at sowie im Steuerbuch 2012 (als Gratis-Download auf der Homepage verfügbar).

!

Page 20: steuer test

20

Steuer-Tipps 2012

3.1. Häufige Werbungskosten

Sie reduzieren Ihr steuer-pflichtiges Einkommen. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie Beispiele für die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Werbungs-kosten:

l Arbeitskleidung

l Arbeitsmittel und Werkzeuge

l Arbeitszimmer

l Aus- und Fortbildung, Umschulung

l Betriebsratsumlage

l Computer

Wenn Ihre angefal-lenen Werbungs-kosten die jährli-chen 132,- Euro übersteigen, dann wirken sich alle weiteren Ausgaben zusätzlich steuer-mindernd aus.

Page 21: steuer test

21

l Doppelte Haushaltsfüh-rung und Familienheim-fahrten

l Fachliteratur

l Fehlgelder

l Gewerkschaftsbeiträge

l Internet

l reisekosten

l Sprachkurse

l Studienreisen

l Telefon, Handy

l Berufsgruppenpauschale

Weitere Informationen finden Sie online auf

www.bmf.gv.at und im Steuerbuch 2012 (als Gratis-Download auf der Homepage verfügbar).

!

Page 22: steuer test

22

Steuer-Tipps 2012

Pendlerpauschale:

Grundsätzlich werden die Fahrtkosten zwischen Woh-nung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der automatisch abgezogen wird. Unter ge-wissen Voraussetzungen al-lerdings haben Sie Anspruch auf das „kleine” oder „große” Pendlerpauschale.

Das kleine Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn die Be-nützung eines Massenverkehrs-mittels zumutbar ist. Ist dieses nicht zumutbar, haben Sie An-spruch auf das große Pendler-pauschale. Zur Unzumutbarkeit beachten Sie bitte die Hinweise im Steuerbuch 2012.

nutzen Sie die Möglichkeiten, Ihr steuerpflichtiges Einkommen zu reduzieren!

3.2. Spezielle Werbungskosten

Page 23: steuer test

23

Dienstreisen:

Wenn Sie beruflich unter-wegs sind, können Sie, wenn Sie vom Arbeitgeber keine oder geringere reisekosten-ersätze steuerfrei erhalten haben, folgende Werbungs-kosten beim Finanzamt beantragen:

l Fahrtkosten, z. B. Kilomet-ergeld PKW 0,42 Euro/km

l Tagesgelder, im Inland bis zu 26,40 Euro/Tag

l nächtigungskosten, im Inland laut Beleg oder pauschal 15 Euro/nacht

Sind Sie im Ausland unter-wegs, so gelten jene Koste-nersätze als steuerfrei, die nach den Auslandsreisesät-zen der Bundesbediensteten berechnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

www.bmf.gv.at, bei Ihrem Finanzamt und im Steuerbuch 2012 (als Gratis-Download auf der Homepage verfügbar).

!

Page 24: steuer test

Steuer-Tipps 2012

4. außergewöhnliche Belastungen

Dazu müssen sie außerge-wöhnlich sein, zwangsläufig entstehen und Ihre wirt-schaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Letzteres ist dann der Fall, wenn der individuelle Selbst-behalt überschritten wird. Es gibt aber auch bestimmte au-ßergewöhnliche Belastungen, bei denen kein Selbstbehalt zu berücksichtigen ist.

Wenn Ihnen der Alleinverdie-ner- oder Alleinerzieherab-setzbetrag zusteht, verringert sich der Selbstbehalt um 1 %; ebenso für jedes Kind, für das Ihnen mehr als sechs Monate der Kinder- oder Un-terhaltsabsetzbetrag zusteht.

Bestimmte Auf-wendungen und Ausgaben sind für Sie außergewöhn-liche Belastungen und werden als solche auch be-rücksichtigt.

24

Page 25: steuer test

25

Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von:

höchstens 7.300,- Euro 6 %

mehr als 7.300,- Euro 8 %

mehr als 14.600,- Euro 10 %

mehr als 36.400,- Euro 12 %

Details dazu finden Sie unter www.bmf.gv.at,

bei Ihrem Finanzamt und im Steuerbuch 2012 (als Gratis-Download auf der Homepage verfügbar).

!

Page 26: steuer test

26

Steuer-Tipps 2012

4.1. mit Selbstbehalt

Krankheitskosten:

Z. B. Arzt- und Krankenhausho-norare, Kosten für Medikamen-te, rezeptgebühren, Behand-lungsbeiträge, Aufwendungen für Heilbehelfe, Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbe-handlung, Kosten für Sehbehel-fe, Entbindungskosten, Fahrt-kosten zum Arzt oder ins Spital: Werden Kosten durch die gesetzlichen oder freiwilligen Versicherungen ersetzt, kürzen diese die Aufwendungen.

Krankheits- und Diätkosten: Sie werden in Form der tat-sächlich anfallenden Kosten oder über Pauschalbeträge ermittelt.

Kosten, die in Zusammenhang mit Krankheit, Betreuung oder auch Begräbnis anfallen, können geltend gemacht werden!

Page 27: steuer test

27

Kurkosten:

Sind abzugsfähig, wenn der Kuraufenthalt in unmittelba-rem Zusammenhang mit einer Krankheit besteht und aus medizinischen Gründen erfor-derlich ist. Absetzbar sind z. B. Aufenthaltskosten, Kosten für Kurmittel und medizinische Betreuung sowie Fahrtkosten.

Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, sowie häusliche Betreuung:

Können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Unterbringung aufgrund von Krankheit, Pflege- oder besonderer Betreuungsbe-dürftigkeit notwendig ist. Bei einer Betreuung zu Hause ist der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf ärztlich nachzuweisen. Bei Bezug von Pflegegeld kann von einer Pflegebedürftigkeit ausge-gangen werden.

Begräbniskosten:

Können die Begräbniskos-ten nicht aus dem nachlass gedeckt werden, stellen sie bis maximal 4.000,- Euro eine außergewöhnliche Belas-tung dar. Für den Grabstein können 4.000,- Euro extra berücksichtigt werden.

Kinderbetreuungskosten für Alleinerzieher:

Übersteigen Ihre Kosten für die Kinderbetreuung 2.300,- Euro, können Sie sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Hier gilt die Altersbeschränkung für Kinderbetreuungskosten (siehe Seite 28) nicht.

Page 28: steuer test

28

Steuer-Tipps 2012

4.2. ohne Selbstbehalt

Auswärtige Berufs-ausbildung:

Macht Ihr Kind eine Berufs-ausbildung außerhalb des Wohnortes, so können Sie einen Pauschalbetrag von 110,- Euro monatlich geltend machen, wenn innerhalb von 80 km keine entsprechen-de Ausbildungsmöglichkeit besteht.

Aufwendungen zur Besei-tigung von Katastrophen-schäden:

Z. B. Hochwasser-, Erd-rutsch- und Vermurungsschä-den, Lawinen- und andere Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden.

Kinderbetreuungskosten:

Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Ihres Kindes (bei Bezug von erhöhter Famili-enbeihilfe bis Ende des 16. Lebensjahres) können Sie ent-sprechende Betreuungskosten bis zu einer Höhe von 2.300,- Euro steuermindernd geltend machen. Die Betreuung hat durch eine pädagogisch qualifizierte Person oder eine institutionelle Kinderbetreu-ungseinrichtung zu erfolgen.

Außergewöhnliche Belas-tungen bei Behinderungen:

Von körperlich oder geistig eingeschränkt spricht man bei einem Grad der Behinderung ab

Page 29: steuer test

29

25 %. In diesem Fall vermindern Pauschalbeträge Ihr Einkommen.

Hilfsmittel:

Haben Sie Aufwendungen, die nicht regelmäßig anfallen, z. B. für rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgerät oder Blindenhilfsmit-tel, werden diese zusätzlich zur Gänze anerkannt.

Heilbehandlung:

Im Falle einer Behinderung können auch die Kosten einer Heilbehandlung zusätzlich zum Pauschalbetrag ohne Kürzung berücksichtigt werden, z. B. Me-dikamente, Kuraufenthalte, Arzt- und Spitalskosten, Therapien.

Freibetrag für Gehbehinderte:

Wenn Sie kein öffentliches Massenbeförderungsmittel benutzen können und Sie ein

eigenes KFZ besitzen, steht Ihnen ein monatlicher Frei-betrag von 190,- Euro zu.

Außergewöhnliche Be-lastungen für behinder-te Kinder:

Je nach Grad der Behin-derung Ihres Kindes bzw. ob Sie Pflegegeld beziehen oder nicht, stehen Ihnen monatliche Pauschalbeträge zur Verfügung. Details dazu finden Sie unter www.bmf.gv.at, bei Ihrem Finanzamt und im Steuerbuch 2012.

Inhaber von Amtsbe-scheinigungen und Opferausweisen:

Als solcher steht Ihnen ein zusätzlicher jährlicher Steuerfreibetrag von 801,- Euro zu.

Page 30: steuer test

Steuer-Tipps 2012

Wie sichere ich mir meine Steuer-Vorteile?

Entweder elektronisch über www.finanzonline.at oder per Post das Formular L1 (sowie im Zusammen-hang mit Kindern das Formular L1k) an Ihr Finanzamt senden. natür-lich können Sie dieses auch persönlich abgeben.

Sie haben für die Durchfüh-rung Ihrer Arbeitnehmer/innenveranlagung fünf Jahre Zeit. Das heißt, Sie können auch rückwirkend noch die letzten Jahre veranlagen lassen.

Alle Formulare erhalten Sie kostenlos entweder bei Ihrem Finanzamt, telefonisch unter 0810 001 228 oder Sie nutzen

Wenn Ihr Ein-kommen und Ihre Ausgaben für das abgelaufene Kalenderjahr fest-stehen, können Sie einen Antrag auf Arbeitnehmer/innenveranlagung stellen.

30

Page 31: steuer test

31

die Bestellmöglichkeit im Inter-net unter www.bmf.gv.at, rubrik „Tools”, „Formulare”.

Lassen sich manche Steuer-Vorteile auch während des Jahres in Anspruch nehmen?

Ja. Dafür gibt es den Frei-betragsbescheid. Er enthält bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außer-gewöhnliche Belastungen, die schon bei der laufenden Lohnverrechnung berücksich-tigt werden können. Sind die tatsächlichen Aufwendungen im entsprechenden Jahr allerdings niedriger, besteht die Verpflichtung zur Durch-führung einer Arbeitnehmer/innenveranlagung.

Kann ich alles bequem per Internet machen?

Ja. Sie müssen nur Ihre Zugangsdaten beantragen –

entweder mit einem gültigen Lichtbildausweis bei jedem Finanzamt oder auf www.bmf.gv.at, „Tools”, „Finanz Online”, „Online Erstanmel-dung”.

Was ist, wenn ich mit einem Bescheid nicht einverstanden bin?

Dann können Sie binnen eines Monats ab Zustellung berufen. Wenn Sie den vor-geschriebenen Betrag vorerst nicht entrichten wollen, müssen Sie einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung stellen.

Die Nachforderung ist mir zu hoch. Was kann ich tun?

Sie können bei Ihrem Fi-nanzamt um Stundung oder ratenzahlung ansuchen.

Page 32: steuer test

32

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmf.gv.at

Impressum Herausgeber, Eigentümer und Verleger:Bundesministerium für Finanzen, Abteilung V/7 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 WienFür den Inhalt verantwortlich: BMFFotos: gettyimagesredaktionsschluss: Jänner 2012


Recommended