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Stenografischer Bericht öffentlicher Teil · Lb – 4 – WKA/19/43 – 17.05.2018 Vor Eintritt in...

Date post: 06-Aug-2019
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19. Wahlperiode Stenografischer Bericht öffentlicher Teil 43. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst 17. Mai 2018, 10:02 bis 11:21 Uhr Anwesend: Vorsitzende Abg. Ulrike Alex (SPD) CDU Abg. Jürgen Banzer Abg. Dr. Ralf-Norbert Bartelt Abg. Andreas Hofmeister Abg. Bodo Pfaff-Greiffenhagen Abg. Michael Reul Abg. Armin Schwarz Abg. Tobias Utter Abg. Karin Wolff SPD Abg. Christoph Degen Abg. Gernot Grumbach Abg. Heike Habermann Abg. Handan Özgüven Abg. Dr. Daniela Sommer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Martina Feldmayer Abg. Eva Goldbach DIE LINKE Abg. Janine Wissler FDP Abg. Wiebke Knell
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19. Wahlperiode

Stenografischer Bericht – öffentlicher Teil –

43. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst

17. Mai 2018, 10:02 bis 11:21 Uhr

Anwesend:

Vorsitzende Abg. Ulrike Alex (SPD)

CDU

Abg. Jürgen Banzer

Abg. Dr. Ralf-Norbert Bartelt

Abg. Andreas Hofmeister

Abg. Bodo Pfaff-Greiffenhagen

Abg. Michael Reul

Abg. Armin Schwarz

Abg. Tobias Utter

Abg. Karin Wolff

SPD

Abg. Christoph Degen

Abg. Gernot Grumbach

Abg. Heike Habermann

Abg. Handan Özgüven

Abg. Dr. Daniela Sommer

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abg. Martina Feldmayer

Abg. Eva Goldbach

DIE LINKE

Abg. Janine Wissler

FDP

Abg. Wiebke Knell

Lb/ew – 2 – WKA/19/43 – 17.05.2018

Fraktionsassistentinnen und Fraktionsassistenten:

Christian Richter-Ferenczi (Fraktion der CDU)

Marina Zahn (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nicole Eggers (Fraktion DIE LINKE)

Birgit Müller (Fraktion der FDP)

Landesregierung, Rechnungshof, Datenschutz, Landtagskanzlei, etc.:

Protokollierung: Claudia Lingelbach

Lb/ew – 3 – WKA/19/43 – 17.05.2018

Inhaltsverzeichnis:

Punkt 1:

Dringlicher Berichtsantrag

der Abg. Özgüven, Alex, Degen, Grumbach, Habermann, Dr.

Sommer (SPD) und Fraktion betreffend Landesticket für alle Be-

schäftigten der hessischen Hochschulen, der Universitätskliniken

und Studentenwerke

– Drucks. 19/6355 – S. 4

Punkt 2 bis 3: – siehe nicht öffentlicher Teil –

Lb – 4 – WKA/19/43 – 17.05.2018

Vor Eintritt in die Tagesordnung kommt der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst über-

ein, den Dringlichen Berichtsantrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Punkt 1:

Dringlicher Berichtsantrag

der Abg. Özgüven, Alex, Degen, Grumbach, Habermann, Dr.

Sommer (SPD) und Fraktion betreffend Landesticket für alle Be-

schäftigten der hessischen Hochschulen, der Universitätskliniken

und Studentenwerke

– Drucks. 19/6355 –

Minister Boris Rhein führt aus:

Ich möchte eine Vorbemerkung machen. Es haben sich schon einige Ausschüsse hier

im Hause – der Innenausschuss, der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wirt-

schaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung – mit dem Thema Landesticket befasst.

Ich freue mich sehr, dass wir uns jetzt auch im Rahmen des Hochschulbereichs mit dem

Landesticket – man muss schon sagen: mit dem Erfolgsprojekt der Landesregierung –

befassen können.

Die in der Tarifeinigung vom 3. März 2017 zwischen den Gewerkschaften des öffentli-

chen Dienstes und dem Land Hessen festgelegte Freifahrtberechtigung, das sogenann-

te Landesticket, ist durch den „Tarifvertrag über die Nutzung des LandesTicket Hessen

durch Beschäftigte des Landes Hessen“ (TV LandesTicket Hessen) umgesetzt worden.

Vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrags umfasst sind grundsätzlich Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, die in einem Ar-

beitsverhältnis oder in einem tarifvertraglich geregelten Berufsausbildungs- oder Prakti-

kantenverhältnis zum Land Hessen stehen. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller

Landesbediensteten wurde die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah-

verkehrs durch Beschluss der Landesregierung auch auf den Kreis der aktiven Beamtin-

nen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Hessen übertragen.

Das Landesticket ist also eine tarifvertragliche Regelung und damit eine Frage der Tarif-

verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und dem Land Hessen. Dass andere

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hiervon nicht profitieren, mag man bedauern, ist

aber nicht ungerecht. Dies liegt aber daran, dass das Land Hessen nur für seine Be-

schäftigten mit den Gewerkschaften tarifvertragliche Regelungen vereinbaren kann.

Jetzt steht es den Tarifvertragsparteien, also den Gewerkschaften und anderen Part-

nern frei, die Forderung nach einem vergleichbaren Ticket in die Tarifverhandlungen mit

anderen Arbeitgebern einzubringen und ggf. in einem Gesamtpaket durchzusetzen.

Aus meiner Sicht entwickelt sich das Landesticket nach den ersten Erfahrungen zu ei-

nem besonderen Erfolgsmodell von dem sehr viele profitieren, vor allem natürlich die

rund 145.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen. Es ist ein Modell, das

durchaus einen Kreis betrifft, der immer größer wird; denn wir beobachten, dass nun

auch andere Arbeitgeber anfangen, sich nachdrücklich mit der Frage eines Jobtickets

zu befassen. Insofern kann man feststellen, dass wir mit der Neuerung große Bewegung

in den Markt gebracht haben. Wenn Sie sich einmal auf dem Hof meines Ministeriums

Lb – 5 – WKA/19/43 – 17.05.2018

umschauen, kann man wirklich sehen, dass der Parkplatz weitaus weniger gefüllt ist, als

das früher der Fall gewesen ist. Deswegen kann man sagen: Dieses Ticket zeigt seine

Wirkung.

Es ist in dieser Form in Deutschland einmalig, und es honoriert das Engagement der

Landesbediensteten in besonderer Weise – deshalb ist es auch eine tarifvertragliche

Regelung. Es würdigt die Motivation, und es ist auch eine Anerkennung für Leistungen

der Landesbediensteten.

Eines muss ich deutlich sagen: Dieses Landesticket ist kein Almosen, und es ist auch kein

Privileg für Angestellte und Beamte des Landes Hessen, wie es manchmal behauptet

wird, sondern es ist eine verdiente Anerkennung hervorragender Arbeit, die Mitarbeiter

und Mitarbeiterinnen des Landes leisten.

Dies vorangestellt erlaube ich mir, die Fragen wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wie viele Beschäftigte haben die hessischen Hochschulen?

(Bitte jeweils mit Angabe des Standortes)

Frage 2:

Wie viele dieser Beschäftigten haben einen Anspruch auf das Landesticket?

(Bitte jeweils mit Angabe der Tätigkeitsfelder/-bereiche)

Frage 3:

Wie viele dieser Beschäftigten in jeweils welchen Tätigkeitsfeldern/-bereichen erhalten

aus welchen Gründen das Landesticket nicht? (Bitte jeweils mit Angabe des Standortes)

Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Wir haben zu dieser Frage die Hochschulen abgefragt, aber ich weise vorab darauf hin,

dass dabei sehr viele, sehr komplexe Ausnahmen bestehen, etwa weil Bedienstete der

Hochschulen an zwei hessischen Hochschulen beschäftigt sind und aus Gründen der

Praktikabilität nur an einer ein Landesticket bekommen, weil Personen als Emeriti an der

Hochschule lehren, weil sie Gastprofessuren innehaben oder weil sie Praktikanten au-

ßerhalb des Tarifvertrags sind.

Zudem sind studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte nahezu vollständig als Studie-

rende immatrikuliert und haben damit ein Semesterticket, sodass das Landesticket in-

soweit für sie keine solche Relevanz hat. Mir ist sehr wohl bewusst, dass das Semesterti-

cket mit den verschiedenen Regelungen natürlich immer auf einen bestimmten Raum

bezogen ist, während hingegen das Landesticket auf den gesamten Raum Hessen be-

zogen ist. – Dennoch wollte ich dies gesagt haben.

Jetzt komme ich zu dem umfangreichen Zahlenwerk der Hochschulen in Hessen (Anla-

ge 1).

Frage 4:

Wie viele Beschäftigte haben das Universitätsklinikum Frankfurt/M und das Universitäts-

klinikum Gießen-Marburg? (Bitte aufschlüsseln nach Standort sowie nach Vollzeit- und

Teilzeitbeschäftigten bzw. in 450,-€ - Kräften)

Lb – 6 – WKA/19/43 – 17.05.2018

Frage 5:

Wie viele dieser Beschäftigten haben einen Anspruch auf das Landesticket?

(Bitte jeweils mit Angabe der Tätigkeitsfelder/-bereiche)?

Frage 6:

Wie viele dieser Beschäftigten in jeweils welchen Tätigkeitsfeldern/-bereichen erhalten

aus welchen Gründen das Landesticket nicht? (Bitte jeweils mit Angabe des Standortes)

Diese Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Am privaten UKGM haben nur die Landesmitarbeiter Anrecht auf ein Landesticket, die

als Ärzte und Zahnärzte des Landes Hessen beschäftigt sind sowie die ausgeliehenen

Landesbeschäftigten, die sogenannten Rückkehrer.

Das Universitätsklinikum Frankfurt (UKF) ist nach dem Gesetz für die hessischen Universi-

tätskliniken eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt insoweit

nicht dem Geltungsbereich des TV LandesTicket Hessen. Für die beim UKF angestellten

nichtwissenschaftlichen Beschäftigten – das ist zum größten Teil das Pflegepersonal – gilt

der TV-UKF als ein eigener Haustarifvertrag, der ein Landesticket für die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter des UKF aktuell nicht vorsieht. Für die Universitätsmedizin Frankfurt be-

deutet das zwar gegenwärtig, dass das wissenschaftliche Personal am UKF, wenn es im

Arbeits- oder Beamtenverhältnis zur Goethe-Universität steht, die Freifahrtberechtigung

erhält, das nichtwissenschaftliche Personal, z.B. Mitarbeiter in Pflege, Funktionsdienst

und Verwaltung, die einen Arbeitsvertrag mit dem UKF haben, hingegen nicht.

Gleichwohl – das will ich hier sehr deutlich betonen – werden für die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter des UKF auch weiterhin Realisierungsmöglichkeiten für eine adäquate

Regelung mit dem RMV in einer eigenständigen tarifvertraglichen Regelung sehr inten-

siv geprüft. Ergebnisse kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt, was ich sehr bedauere,

noch nicht mitteilen.

Die folgenden Daten, die ich Ihnen zu den Häusern nenne, stammen aus einer aktuel-

len Abfrage beim UKF (Anlage 2)und beim UKGM (Anlage 3) zum Stichtag 1.4.2018.

Zu den Zahlen sei vorab angemerkt, dass die 450-Euro-Kräfte durch die Universitätsklini-

ka nicht separat ausgewiesen werden.

Wir haben in der Kürze der Zeit vom UKGM nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit

Landesticket in der geforderten Granularität erhalten können. Sobald die fehlenden

Zahlen aus Gießen und Marburg an uns gemeldet werden, werden sie selbstverständ-

lich an Sie weitergeleitet.

Frage 7:

Wie viele Beschäftigte haben die Studentenwerke in Hessen?

(Bitte aufschlüsseln nach Standorten.)

Frage 8:

In welchen Tätigkeitsfeldern/-bereichen sind diese Beschäftigten tätig?

(Bitte zusätzlich abbilden, wie viele davon Vollzeit-, Teilzeit- und mit 450,- € - Tätigkeit)

Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Lb – 7 – WKA/19/43 – 17.05.2018

Der Abfragestand bei den Studentenwerken und dem einen Studierendenwerk zum

31.12.2016 ist den von den Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüssen entnommen.

Die Zahl der Aushilfen konnte nicht fristgerecht ermittelt werden; nach Angaben der

Studentenwerke handelt es sich allerdings zum großen Teil um studentische Hilfskräfte,

die – wie bereits in der Vorbemerkung gesagt – ein Semesterticket haben (Anlage 4).

Frage 9:

Für welche Beschäftigtengruppen welcher Institutionen, die nicht unter den Tarifvertrag

des Landes Hessen (TV-H) fallen bzw. über eine eigene Tarifhoheit verfügen und somit

nicht automatisch vom Landesticket hätten profitieren können, kommen nunmehr

doch durch (Nach-)Verhandlungen der Interessenvertreter in den Vorzug, das Landes-

ticket nutzen zu dürfen?

Frage 10:

Wie bewertet die Landesregierung die Ungleichbehandlung und die soziale Unausge-

wogenheit die dadurch entsteht, dass ein großer Rest von Beschäftigten in Landesbe-

trieben bleibt, die nicht automatisch vom Landesticket profitieren und auch nicht unter

eine Beschäftigtengruppe fallen, deren Interessenvertreter erfolgreiche Verhandlungen

mit dem Land führen konnten?

Frage 11:

Wie gedenkt die Landesregierung diese Ungerechtigkeit und soziale Unausgewogen-

heit zu lösen?

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Fragen 9 bis 11 zusammen

beantwortet.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst kann von sich aus nicht über das

Landesticket verhandeln oder verfügen. Wie bereits betont, ist das Landesticket eine

Einigung zwischen den Tarifparteien, also den Gewerkschaften und dem Land Hessen.

Die Kalkulation der Verkehrsverbünde ist dabei auf der Grundlage der Mitarbeiterstruk-

tur des Landes Hessen erfolgt und kann deswegen nicht ohne Weiteres auf Betriebe

oder Einrichtungen anderer bzw. jeder Art übertragen werden. Da muss man sich im

Einzelfall sehr genau anschauen, wie die Struktur eines Mitarbeitergefüges aussieht.

Zur Frage der Erweiterung des Landestickets will ich nur so viel sagen: Für Ärztinnen und

Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die unter §§ 41 und 41a TV-H fallen (Ärztinnen

und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte am UKGM, die bei einer der Gewerk-

schaften des TV-H organisiert sind oder für die § 41 bzw. § 41a TV-H kraft arbeitsvertrag-

licher Verweisung gilt) ergibt sich gem. TV LandesTicket Hessen vom 3. März 2017 ein

Anspruch auf das Landesticket. Um den bestehenden inhaltlichen Gleichklang zwi-

schen den unter §§ 41 bzw. 41a TV-H und den unter den TV-Ärzte Hessen fallenden Be-

schäftigten fortzuführen und damit nicht zwischen „Marburger-Bund-Ärzten“ und „Ärz-

ten einer der TV-H-Gewerkschaften“ am UKGM zu differenzieren, wurde im Rahmen der

Tarifeinigung vom 19. Februar 2018 zwischen dem Land Hessen und dem Marburger

Bund vereinbart, dass auch die Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte,

die unter den TV-Ärzte Hessen fallen, nach Maßgabe des TV LandesTicket Hessen vom

3. März 2017 einen Anspruch auf das Landesticket Hessen haben. Damit sind somit die

Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte am UKGM, die beim Marburger

Bund organisiert sind oder für die der TV-Ärzte Hessen kraft einer arbeitsvertraglichen

Verweisung gilt, umfasst. Insofern erhalten grundsätzlich alle Bediensteten, für die das

Land Hessen Arbeitgeber- bzw. Dienstherrnfunktion ausübt, das Landesticket. Dazu ge-

Lb – 8 – WKA/19/43 – 17.05.2018

hören auch die Bediensteten in rechtlich unselbständigen abgesonderten Teilen der

Landesverwaltung, deren Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist (Landesbetrie-

be gem. § 26 Landeshaushaltsordnung/LHO).

Zudem haben sich die Fraktionen von CDU und GRÜNEN und der Wissenschaftsminister

sehr intensiv dafür eingesetzt, dass wir im Hochschulbereich die beiden großen staatli-

chen Universitäten Goethe-Universität Frankfurt und TU Darmstadt, die eine eigene

Dienstherrnfähigkeit haben, unterstützen, zu gleichen Konditionen bei den Verkehrsver-

bünden wie das Land an dem Landesticket Hessen teilzunehmen. Auch dort fahren die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit dem 1. Januar 2018 mit dem Landesticket. Das

sind die Zahlen, die ich in der ersten Zahlenreihe vorgetragen habe. Die Situation der

Goethe-Universität und der TU Darmstadt wäre eine andere gewesen, weil sie sonst

nicht teilgenommen hätten. Aber hier will ich sehr deutlich ergänzen: Die Hochschulen

haben dabei wesentlich mitfinanziert. Das liegt auf der Hand; denn die Kosten tarifver-

traglicher Regelungen sind auch Kosten des jeweiligen Arbeitgebers.

Die Beschäftigten von Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

sowie von kommunalen Gebietskörperschaften sind keine Bediensteten des Landes

Hessen. Das Landesticket stellt eine Leistung des Landes in seiner Eigenschaft als Arbeit-

geber bzw. Dienstherr für seine Bediensteten dar. Es handelt sich hierbei nicht um einen

öffentlich-rechtlichen Rahmen, bei dem man die Möglichkeit des Beitritts durch Dritte

hat, mit dem Ziel einer unbestimmten Anzahl von potenziellen Nutzern die Inanspruch-

nahme von Beförderungsleistung der Verkehrsverbünde zu gleichen Bedingungen zu

ermöglichen. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung kann insoweit hierin nicht

erkannt werden.

Vorsitzende: Ich schaue jetzt in die Runde: Gibt es Fragen?

Abg. Gernot Grumbach: Ich fange mit den kleineren Fragen an. Wir haben bei der Rub-

rik „ohne Landesticket“ an der Universität einen deutlichen Ausreißer in der Professoren-

schaft. Gibt es dafür eine Erklärung

Wir haben andersherum bei den studentischen wissenschaftlichen Hilfskräften an der

Universität Frankfurt einen deutlichen Ausreißer in der Rubrik „mit Landesticket“? Gibt es

dafür eine Erklärung?

Minister Boris Rhein: In Gießen gibt es die Situation, dass wir dort 65 Emeriti und 5 Gast-

professoren haben. Deswegen kommen wir hier auf die 70 Personen ohne Landesticket.

Die Situation in Frankfurt betreffend die wissenschaftlichen Hilfskräfte mit Landesticket

hatte mich auch erstaunt. Ich glaube, es ging um Bestandsschutz.

LMinR Derix: Wir haben dort auch sehr kurzfristig festgestellt, dass wir überraschend 174

wissenschaftliche Hilfskräfte mit Landesticket haben. Es handelt sich um wissenschaftli-

che Hilfskräfte, nicht um studentische Hilfskräfte Nach einer ersten telefonischen Rück-

sprache mit der Goethe-Universität haben wir erfahren, dass das sozusagen Bestands-

kunden sind. Sie hatten vorher schon ein Jobticket der Goethe-Universität. Man hat sie

jetzt auf das Landesticket umgestellt: Ich weiß momentan nicht, was dahintersteckt. Wir

werden das noch im Nachgang klären.

Lb – 9 – WKA/19/43 – 17.05.2018

Minister Boris Rhein: Wir haben das in den letzten Tagen nicht hinbekommen. Wir sichern

Ihnen zu, den Sachverhalt noch konkret aufzuklären und nachzureichen.

Abg. Gernot Grumbach: Heißt das, dass andere Hochschulen ihre Emeriti mit Landesti-

ckets versehen oder sie überhaupt nicht einkalkulieren?

Minister Boris Rhein: Es kann natürlich auch sein, dass sie die Emeriti bei der Abfrage

nicht berücksichtigt haben.

Abg. Gernot Grumbach: Jetzt wären wir bei dem größeren Brocken. Sie haben eine

juristisch durchaus fundierte Beschreibung von Tarifverträgen abgegeben und sich auf

das Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst bezogen. Wir fragen nicht ohne

Grund die Landesregierung, die sozusagen eine Gesamtverantwortung für ihre Beschäf-

tigten hat. In der Gesamtverantwortung sind wir dann schon an dem Punkt, an dem ich

frage: Glauben Sie, dass Sie es hinbekommen für alle Beschäftigten in den Institutionen,

die zum Hochschulbereich gehören – egal in welcher Rechtsform diese sind –, on the

long run eine gemeinsame Regelung hinzubekommen?

Minister Boris Rhein: Ich glaube, dass ich das hier schon teilweise beantwortet habe –

sowohl in den Antworten auf die einzelnen Fragen als auch in der Vorbemerkung. Zu-

gegebenermaßen kann man sich den Dingen nicht anders nähern als juristisch – das tut

mir leid, aber es ist eben so –, weil es eine tarifvertragliche Angelegenheit ist. Sie ist ei-

gentlich – ich nenne gleich die Ausnahme – ausschließlich rechtlich zu beurteilen. Das

Jobticket ist am Ende nichts anderes, als ein Bestandteil der Tarifanpassung im öffentli-

chen Dienst. Insoweit hat hier Folgendes stattgefunden: Hier ist ein Gehaltsbestandteil in

einen Sachbestandteil umgewandelt worden. Das heißt, dass am Ende alle diejenigen,

die das Ticket bekommen, für dieses Ticket bezahlt haben; denn sie hätten ja auch ei-

nen höheren Gehaltsbestandteil in den Tarifverhandlungen erreichen können. Insoweit

muss man auch sagen, weil Sie ja auf den Punkt Ungerechtigkeit hinauswollen: Was

macht eigentlich der, der aufgrund seines Arbeitsweges das Landesticket gar nicht nut-

zen kann? Er muss vielleicht mit dem Auto kommen, weil seine ÖPNV-Verbindung so

schlecht ist, dass er das Ticket gar nicht nutzen kann. Er hat also ein wunderbares Lan-

desticket, aber er hat im Grunde genommen auf eine Gehaltserhöhung verzichtet. Das

ist nicht ganz richtig; denn er hat ja nicht persönlich verzichtet, sondern die Tarifparteien

haben es verhandelt. Wer ein Ticket haben möchte, muss im Grund genommen seinen

Tarifvertretern sagen: Ich will eine solche Umwandlung eines Gehaltsbestandteils in ei-

nen Sachbestandteil haben, und ich will, dass du bei der nächsten Tarifverhandlung

dafür sorgst, dass ich ein solches Ticket bekomme. – Dann müssen sich entsprechende

demokratische Mehrheitsprozesse in der Diskussion mit den Gewerkschaften und inner-

halb der Gewerkschaften ereignen.

Mein Ziel ist es – das haben Sie auch gefragt –, dass wir natürlich bei den Tarifverhand-

lungen am UKF eine Situation herbeiführen, dass eben nicht nur der Professor, der über

die Goethe-Universität das Landesticket hat, sondern auch die Krankenschwester oder

der Pfleger das Ticket haben. Wenn ich sagen könnte: Wir regeln das jetzt einfach mal,

wir nehmen das Geld in die Hand, und dann schauen wir mal wie es läuft – dann wür-

den wir das machen. Aber es muss in einem Tarifvertrag verhandelt werden. Wir wer-

den das mit hohem Engagement verfolgen. Wir beraten das sowohl im Aufsichtsrat als

auch mit dem Vorstand des UKF. Wir werden genau diesen Weg gehen wollen, dass wir

Lb – 10 – WKA/19/43 – 17.05.2018

eine solche Regelung im Tarifvertrag haben, damit diese auf Tarifergebnisse zurückzu-

führende unterschiedliche Behandlung verschiedener Sachverhalte – deshalb ist es

nicht ungerecht; es sind verschiedene Sachverhalte, deswegen werden sie auch unter-

schiedlich behandelt – geändert werden kann in der Weise, dass die Sachverhalte die

gleichen werden. Im Augenblick sind es noch nicht die gleichen Sachverhalte. Erst müs-

sen die Sachverhalte gleich werden, und dann kann auch die Regelung gleich wer-

den. Man kann nämlich nicht Verschiedenes gleich behandeln.

Abg. Gernot Grumbach: Beschreiben Sie bitte noch einmal, was Sie als Landesregie-

rung gemacht haben, um den beiden besonderen Hochschulen das Leben zu erleich-

tern. Das ist ja nicht ganz Ohne gewesen; denn es ist eine Mischung aus Landes- und

Universitätsgeld.

Minister Boris Rhein: Es tut mir leid, dass es so furchtbar technokratisch daherkommt. Ich

weiß ja, worüber wir reden. Trotzdem ist der Sachverhalt nun einmal so: Wir können nicht

unterschiedliche Sachverhalte gleich behandeln, sondern wir müssen erst den Sach-

verhalt zu einem gleichen Sachverhalt machen.

Bei den Hochschulen ist das eben ein anderer Fall. Es sind Hochschulen des Landes, ob

das eine Stiftungsuniversität oder eine Universität ist, für die das TUD-Gesetz gilt – das ist

eine andere Frage. Es sind Hochschulen des Landes. Insoweit ist es natürlich nicht ver-

tretbar, dass der Mitarbeiter der Goethe-Universität kein Ticket hat, aber der Mitarbeiter

der Frankfurt University of Applied Sciences ein Ticket hat und beide nur 1 km vonei-

nander entfernt liegen. Das Gleiche gilt für den Mitarbeiter oder auch den Professor der

Hochschule Darmstadt und den Professor oder Mitarbeiter der Technischen Universität

Darmstadt. Insoweit haben wir uns sehr stark dafür eingesetzt, dass wir diese beiden

großen Universitäten, die eine eigene Dienstherrenfähigkeit haben, unterstützen, zu den

gleichen Konditionen bei den Verkehrsverbünden teilzunehmen, wie das das Land Hes-

sen auch tut. Die ÖPNV-Verbünde hätten auch hingehen und sagen können: Ja, aber

wir müssen leider einen anderen Satz ansetzen, denn die Frankfurter von der Goethe-

Universität sind viel mobiler, und sie nutzen das Ticket daher sehr viel mehr. Deswegen

haben wir aber gesagt: Das sind Landesuniversitäten, für die wir gerne die gleichen

Konditionen möchten. Deshalb möchten wir, dass sie an dem Paket der günstigen Kon-

ditionen teilnehmen können, die das Land ausgehandelt hat. – Das war der erste Punkt.

Ihr zweiter Punkt: Natürlich haben wir Geld dafür eingestellt, aber die Hochschulen ha-

ben auch eigenes Geld in die Hand genommen, um an diesem Paket teilnehmen zu

können. Kann uns jemand vom Ministerium die Zahlen sagen? Nein? – Dann können wir

die Zahlen noch nachliefern.

Abg. Gernot Grumbach: Die zweite Frage schließt an das an, was Sie gerade gesagt

haben. Sie müssten ja inzwischen als Aufsichtsratsmitglied den Brief der 4.000 Beschäftig-

ten bekommen haben, die sozusagen für eine relativ schnelle Regelung plädiert ha-

ben, wo man dann darüber reden muss, ob man jenseits der klassischen Tarifvertrags-

verhandlung eine Sonderverhandlung führt.

Minister Boris Rhein: Ich habe den Brief natürlich bekommen. Ich kann voll und ganz das

Anliegen nachvollziehen. Ich rede bewusst nicht von Ungerechtigkeit, weil es zwei un-

terschiedliche Sachverhalte sind. Ich rede aber davon, dass wir hier den Sachverhalt

gleich machen müssen. Insoweit ist es sehr bedauerlich, dass die Situation so ist, wie sie

Lb – 11 – WKA/19/43 – 17.05.2018

ist. Ich habe den Brief nicht nur erhalten, sondern wir erörtern dieses Thema sehr intensiv

– sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand. Wir wollen dieses Anliegen, das die Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeiter zu Recht formuliert haben, selbstverständlich umsetzen –

so schnell das möglich ist.

Abg. Gernot Grumbach: Haben Sie eine zeitliche Perspektive?

Minister Boris Rhein: Im nächsten Tarifvertrag; Ende des Jahres läuft der Tarifvertrag aus.

Ich glaube, wir sind uns hier alle einig: Es ist eine große Errungenschaft in unserem Gefü-

ge, dass jetzt nicht ein Minister oder die Landesregierung hingeht, sondern es ist eine

Frage, die jetzt unter den Tarifparteien zu entscheiden ist. Dafür müssen alle, die dann

am Tisch zu sitzen haben, eine Diskussion führen, wie sie es gemeinsam hinbekommen

können. Am Ende spielt das Land natürlich immer noch eine Rolle.

Abg. Karin Wolff Ich finde schon, dass man dem Vortrag des Ministers überhaupt nicht

widersprechen kann – in allen Details, aber auch in der Absicht, dem grundsätzlich be-

fürwortend gegenüberzustehen, was die Arbeitgeberseite angeht, aber auch auf die

tarifvertraglichen Bestimmungen hinzuweisen. Ich denke der Sachverhalt ist eindeutig.

Auch die Vorgehensweise ist eindeutig. Das Landesticket ist offenkundig als große Leis-

tung dieses Tarifvertrags von beiden Seiten gesehen worden – sonst wären die Fragen

auch nicht so gestellt worden. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes er-

freuen sich an dem Landesticket. Die anderen werden in dem Rhythmus, in dem Tarif-

verträge jetzt anzugehen sind, dann auch in die Verhandlungen einsteigen können. Ich

denke, es liegt beiden Seiten daran, dieses Interesse zu bekunden. Der Minister hat

eben deutlich gemacht, was er befürworten würde. Auf der anderen Seite müssen

dann auch die anderen Tarifpartner ihr Interesse entsprechend deutlich machen und

das auch in Verhandlungen dokumentieren – mit allen Konsequenzen.

Ich will abschließend nur auf einen Sachverhalt hinweisen, weil vorhin in der Statistik

auch alle Berufsgruppen abgefragt worden sind, etwa bei den Studierendenwerken.

Dort wurde auch eine Gruppe genannt, nämlich die Auszubildenden, die am Schülerti-

cket teilnehmen. Insofern will ich an der Stelle deutlich machen, dass sie vom landes-

weiten Schülerticket profitieren. Daher sind sie heraus aus der Frage, ob das später

noch zu klären ist.

Abg. Gernot Grumbach: Ich glaube, der Unterschied besteht im Kern darin, dass man

sich auch hätte vorstellen können, dass eine Landesregierung, die so etwas einführt,

auch einen Moment mit bedenkt, was das für Nebenwirkungen haben kann, und wie

sie die Nebenwirkungen auffängt. Das ist wohl der Punkt, um den es hier zum Teil geht.

Der Minister hat gesagt, er gebe zumindest jetzt Überlegungen, die Nebenwirkungen

aufzufangen. Das haben wir dann auch zur Kenntnis genommen.

Beschluss:

WKA/19/43 – 17.05.2018

Der Dringliche Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme eines

mündlichen Berichts des Ministers als erledigt.

(Schluss des öffentlichen Teils: 10:52 Uhr – es folgt der nicht öffentlicher Teil)

Kopie von GESAMTLISTE_DBA Landesticket Besch. m. u.o. Landesticket HS

Prof. WissMit Admin-tech.

MA

Stud-wiss HK Lehrbeauftragte Sonstige

Stichtag 01.04.18

Standort

mit

Landesticket

ohne

Landesticket

mit

Landesticket

ohne

Landesticket

mit

Landesticket

ohne

Landesticket

mit

Landesticket

ohne

Landesticket mit Landesticket

ohne

Landesticket

mit

Landesticket

ohne

Landesticket

Goethe-Universität Frankfurt   477 0 2271 0 1969 0 174 1619 nicht ermittelbarnicht

ermittelbar0 0

Justus-Liebig-Universität Gießen 347 70 1891 0 2410 0 0 1541 0 480 0 151

Philipps-Universität Marburg 300 7 1510 39 1846 44 0 1117 nicht ermittelbarnicht

ermittelbar0 0

Universität Kassel 339 20 1520 0 1291 0 0 1764 0 619 0 77

Technische Universität Darmstadt 303 5 2.492 26 1.986 49 0 2.417 0 304 25 3

Frankfurt University of Applied Sciences 261 0 139 0 458 0 0 458 0 473 0 0

Hochschule Darmstadt 354 0 137 0 585 0 0 420 0 560 17 0

Hochschule Fulda 150 2 139 16 343 22 0 307 0 115 0 2

Technische Hochschule Mittelhessen 232 6 213 7 696 32 0 495 0 293 0 39

Hochschule Geisenheim 40 2 95 3 313 4 0 35 0 61 26 0

Hochschule RheinMain 254 1 61 5 436 14 0 138 0 0 34 52

Hochschule für Gestaltung Offenbach 25 1 24 0 57 0 0 26 0 36 0 0

Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt 68 0 31 0 77 0 0 61 0 294 0 7

SUMME 3.150 114 10.523 96 12.467 165 174 10398 0 3235 102 331

Anmerkungen der Hochschulen

Goethe-Universität Frankfurt  

Justus-Liebig-Universität Gießen

Philipps-Universität Marburg

Universität Kassel

Technische Universität Darmstadt

Frankfurt University of Applied Sciences

Hochschule Darmstadt

Hochschule Fulda

Technische Hochschule Mittelhessen

Hochschule Geisenheim

Hochschule RheinMain

Hochschule für Gestaltung Offenbach

Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt

"Prof" = 65 Emeriten+5 Gastprofessoren, "Sonstige" = z. B. Praktikanten und Übungsleiter

"Prof" = 1 Gastprofessor

"Sonstige"=nebenberufliche Teilzeitprofessoren

Prof, WissMit, Admin-techn. MA: Abwesenheitszeiten ohne Anspruch auf das Landesticket;

Stud. u. wiss. Hilfskräfte haben keinen Anspruch, sind aber an der Universität eingeschrieben (Semesterticket).

Lehrbeauftragte sind keine Beschäftigte und haben keinen Anspruch. Eine Ermittlung der Anzahl zum 01.04.2018 ist nicht möglich. Lehrbeauftragungen erfolgen

semesterweise und werden erst nach Semesterende mitgeteilt. Die durchschnittliche Anzahl pro Semester beträgt ca. 400.

"Stud-Wiss HK" = nur studentische Hilfskräfte; Nicht betrachtet werden Personenkreise wie Emeriten, Seniorprofessoren, Lehrbeauftragte, Stipendiaten,

Gastprofessoren und Gastwissenschaftler, Vertretungsprofessoren, Praktikanten, Abgeordnete, Übungsleiter.

Kein Ticket, da z.B. Sonderurlaub ohne Bezüge, Elternzeit (Geburt Kind noch in 2017), Rente auf Zeit, geringfüge Beschäftigung oder 2. Beschäftigungsverhältnis (1.

Beschäftigungsverhältnis bei anderer Hochschule)

"Lehrbeauftragte" = Externe

"Prof" = Emeriti, "Sonstige" = abg. Päd. Mitarb. und Praktikanten, "Lehrbeauftragte" = Externe

Stichtag 01.04.18

Standort

Gesamtbe-

schäftigtenzahl

Uniklinikum Frankfurt 6737

Beschäftigte mit Landesticket

Stichtag 01.04.18 Prof. WissMit Admin-tech. MAÄrzte/-innen

Zahnärzte/-

innen

gemäß §§

41/41a

TVGU

Stud-wiss HK Lehrbeauftragte Sonstige

Vollzeit 139 360 30 793 0 0 137

Teilzeit 11 428 18 167 0 0 148

SUMME 150 788 48 960 0 0 285 2231

Beschäftigte ohne Landesticket

Stichtag 01.04.18 Prof. WissMit Admin-tech. MAÄrzte/-innen

Zahnärzte/-

innen

gemäß §§

41/41a TVGU

Stud-wiss HK Lehrbeauftragte Sonstige

Vollzeit 28 437 1 56 20 2291

Teilzeit 13 114 1 313 12 1220

SUMME 0 41 551 2 369 32 3511 4506

Kopie von GESAMTLISTE_DBA Landesticket UKGM

Stichtag 01.04.18

Standort

Gesamtbe-

schäftigtenzahl

Universitätsklinikum Gießen Marburg 1787

Beschäftigte mit Landesticket

Stichtag 01.04.18 Prof. WissMit Admin-tech. MA Ärzte/-innen

Zahnärzte/-

innen

gemäß §§

41/41a TVH

Stud-wiss HK Lehrbeauftragte Sonstige Ärzte/-innen

Zahnärzte/-

innen

gemäß TV-

Ärzte Hessen

"Rückkehrer"

Standort Gießen

Vollzeit

48 32 0 0 0 0 0 569 19

Standort Gießen

Teilzeit

1 31 0 0 0 0 0 196 9

Standort Marburg

Vollzeit

52 33 0 0 0 0 0 480 24

Standort Marburg

Teilzeit

1 35 0 0 0 0 0 139 11

SUMME 102 131 0 0 0 0 0 1384

Studierendenwerk : Darmstadt

Abfragestand per 31.12.2016

Tätigkeit/ Bereich Vollzeit Teilzeit Auszubildende Aushilfen* Gesamt Studienfinanzierung (BAföG/AFBG) 10 17

27

Studentisches Wohnen inkl Facility Manage-ment 1 31 32 Beratung und Unterstützung 9 1 10 Hochschulgastronomie 54 116 170 Kinderbetreuung 0 Internationales 1 1 2 Verwaltung 16 13 29

Auszubildende falls nicht aufteilbar 9

9

Aushilfen (450€) *

Gesamt 100 179 0 0 279

Studenten-/ Studierendenwerk : Hessen gesamt

Abfragestand per 31.12.2016

Tätigkeit/ Bereich Vollzeit Teilzeit Auszubildende Aushilfen * Gesamt Studienfinanzierung (BAföG/AFBG) 85 48 0 133 Studentisches Wohnen inkl Facility Manage-ment 93 67 0 160 Beratung und Unterstützung 14 15 0 29 Hochschulgastronomie 493 423 6 922 Kinderbetreuung 23 35 0 58 Internationales 2 1 0 3 Verwaltung 74 54 3 131

Auszubildende falls nicht aufteilbar 17 0 0 0 17 Aushilfen (450€) *

Gesamt 801 643 9 0 1.453

* Aushilfen bestehen zum größten Teil aus studentischen Mitar-beitern. Dieser Personenkreis kann bereits im Gültigkeitsbereich des AStA-Semestertickets kostenfrei den öffentlichen Personennah-verkehr nutzen.

Studentenwerk : Frankfurt

Abfragestand per 31.12.2016

Tätigkeit/ Bereich Vollzeit Teilzeit Auszubildende Aushilfen* Gesamt Studienfinanzierung (BAföG/AFBG) 26 10

36

Studentisches Wohnen inkl Facility Manage-ment 16 1 17 Beratung und Unterstützung 3 2 5 Hochschulgastronomie 243 62 305 Kinderbetreuung 0 Internationales 0 Verwaltung 17 11 28

Auszubildende falls nicht aufteilbar

0

Aushilfen (450€) *

Gesamt 305 86 0 0 391

Studentenwerk : Gießen

Abfragestand per 31.12.2016

Tätigkeit/ Bereich Vollzeit Teilzeit Auszubildende Aushilfen* Gesamt Studienfinanzierung (BAföG/AFBG) 20 9 29 Studentisches Wohnen inkl Facility Manage-ment 32 5 37 Beratung und Unterstützung 1 4 5 Hochschulgastronomie 91 99 4 194 Kinderbetreuung 8 3 11 Internationales 0 Verwaltung 19 4 3 26

Auszubildende falls nicht aufteilbar

0

Aushilfen (450€) *

Gesamt 171 124 7 0 302

Studentenwerk : Kassel

Abfragestand per 31.12.2016

Tätigkeit/ Bereich Vollzeit Teilzeit Auszubildende Aushilfen* Gesamt Studienfinanzierung (BAföG/AFBG) 13 5

18

Studentisches Wohnen inkl Facility Manage-ment 11 5 16 Beratung und Unterstützung 7 7 Hochschulgastronomie 71 72 2 145 Kinderbetreuung 20 20 Internationales 1 1 Verwaltung 8 12 20

Auszubildende falls nicht aufteilbar

0

Aushilfen (450€) *

Gesamt 104 121 2 0 227

Studentenwerk : Marburg

Abfragestand per 31.12.2016

Tätigkeit/ Bereich Vollzeit Teilzeit Auszubildende Aushilfen* Gesamt Studienfinanzierung (BAföG/AFBG) 16 7 23 Studentisches Wohnen inkl Facility Manage-ment 33 25 58 Beratung und Unterstützung 1 1 2 Hochschulgastronomie 34 74 108 Kinderbetreuung 15 12 27 Internationales (in Gastronomie enthalten) 0 Verwaltung 14 14 28

Auszubildende falls nicht aufteilbar 8

8

Aushilfen (450€)*

Gesamt 121 133 0 0 254


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