Date post: | 08-Aug-2015 |
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Höchstspannungsleitung Bertikow-PasewalkVorhaben Nr. 11, Bundesbedarfsplangesetz
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Bundesnetzagentur veröffentlicht
Untersuchungsrahmen
18.11.2014
Antragskonferenz in Torgelow
24.09.2014
überarbeiteter Antrag auf
Bundesfachplanung veröffentlicht
29.08.2014
Antrag auf Bundesfachplanung
eingereicht
04.08.2014
Bisherige Schritte in der Bundesfachplanung Stand: 18.11.2014
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Steckbrief
Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH
Verfahrensführende Behörde Bundesnetzagentur
Streckenverlaufvom Umspannwerk Bertikow (Branden-
burg) bis zum Umspannwerk Pasewalk
(Mecklenburg-Vorpommern)
Spannung380 Kilovolt (kV)
Übertragungskapazität 2 Stromkreise je 2,3 GW
Leitungslängeca. 30 km
(Quelle: Netzentwicklungsplan 2012)
TechnikWechselstrom
BedarfErsatz der bestehenden 220 kV-Leitung
durch eine leistungsfähigere 380 kV-
Leitung, da ein deutlicher Anstieg der
Leistung der Erneuerbare-Energien-
Anlagen in den Regionen Uckermark
und Vorpommern zu erwarten ist.
Inbetriebnahmegeplant für das Jahr 2019
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Im Osten der Regelzone des Übertragungsnetz- betreibers 50Hertz soll eine Freileitung mit 380 kV gebaut werden, die mit einer Länge von rund 30 Kilometern von Bertikow in Brandenburg nach Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern führt. Auf dieser Strecke ist bereits eine Höchst-spannungsleitung mit 220 kV vorhanden. Diese wird durch die geplante, leistungsfähigere 380 kV-Leitung ersetzt.
Notwendig ist das Bauvorhaben, da die Leistung der Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Regio-nen Uckermark und Vorpommern in den kommen-den Jahren deutlich ansteigen wird. Die derzeit vorhandene Übertragungskapazität reicht jedoch nicht aus, um dem Übertragungsbedarf der künftig on und offshore erzeugten Windenergie nach-kommen zu können. Darüber hinaus wird auch konventionell erzeugter Strom über diese Leitung transportiert.
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Für Planung und Bau der Leitung ist der Übertra-gungsnetzbetreiber 50Hertz verantwortlich. Da es sich um ein länderübergreifendes Leitungsbau-vorhaben handelt, welches sowohl Brandenburg als auch Mecklenburg-Vorpommern betrifft, istdie Bundesnetzagentur die zuständige Genehmi-gungsbehörde.
Gesetzliche Grundlage für den Bau der Höchst-spannungsleitung Bertikow-Pasewalk ist das Bundesbedarfsplangesetz 2013 (Vorhaben Nr. 11), welches auf dem bestätigten Netzentwicklungs-plan 2012 beruht. Im Netzentwicklungsplan wurdedie energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens von der Bundesnetzagentur und einem unabhängigen Institut geprüft und im Ergebnis von der Bundesnetzagentur bestätigt. Der konkrete Verlauf des Trassenkorridors steht noch nicht fest, sondern wird erst in den folgenden Verfahrens-schritten bestimmt. Dieser kann im Ergebnis vom beantragten Verlauf abweichen.
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