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Statistik der Kinder- und JugendhilfeTeil III.2: Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe ( ohneTageseinrichtungenfürKinder )
JHE
Rücksendungbittebis
SchlüsselnummernfürArtdesTrägers,Berufsausbildungsab- schlussundArbeitsbereichstehenaufderbeigefügtenUnterlage. BittebeachtenSiebeiderBeantwortungderFragendieErläute-rungenaufSeite2bis7inderseparatenUnterlage.
BeiEinrichtungen,diezudiesemZeitpunktvorübergehendge- schlossensind,giltalsStichtagdasletztevorausgehendeMonats-ende,andemdieEinrichtungnochgeöffnetwar.
Stichtag: 31. Dezember 2020
AnsprechpersonfürRückfragen( freiwilligeAngabe )Name:
TelefonoderE-Mail:
FÜR IHRE UNTERLAGEN
BeachtenSiefolgendeHinweise:BittefüllenSienurdieweißunterlegtenFelderaus undbeachtenSiediebeigefügteUnterlageund dieSchlüsselnummern.
A ArtdesTrägersderEinrichtung
gemäßSchlüssel1 ...................................... 17–18
B RechtsformdesTrägersEs ist nur eine Angabe möglich.
19–20
0707 Verein ........................................................................
08 Genossenschaft ...................................................... 08
09 StiftungdesPrivatrechts ...................................... 09
10 Personengesellschaft ............................................ 10
11 GmbH ........................................................................ 11
12 AndereKapitalgesellschaft .................................. 12
13 AusländischeRechtsform .................................... 13
01 Gebietskörperschaft( einschließlichLand,Bund,Zusammenschlüsse )oderBehörde ......
19–20
01
02 KörperschaftdesöffentlichenRechts ............... 02
03 Kommunalunternehmen ....................................... 03
04 AnstaltdesöffentlichenRechts .......................... 04
05 StiftungdesöffentlichenRechts ........................ 05
06 NatürlichePerson ................................................... 06
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Land Kreis Einrichtung SAGemeindeBA
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BemerkungenZurVermeidungvonRückfragenunsererseitskönnenSie hieraufbesondereEreignisseundUmständehinweisen, dieEinflussaufIhreAngabenhaben.
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C ArtderEinrichtung,Behörde oder GeschäftsstelleEs ist nur eine Angabe möglich.
23 Jugendmigrationsdienst ............................................ 20
24 Jugendzentrum,-freizeitheim,Hausder offenenTür ................................................................... 25
25 Jugendräume / Jugendheimohne hauptamtlichesPersonal .......................................... 26
26 EinrichtungoderInitiativedermobilen Jugendarbeit ................................................................ 27
27 Jugendkunstschule,kulturpädagogischeund kulturelleEinrichtungfürjungeMenschen ........... 28
28 EinrichtungderStadtranderholung ........................ 29
29 Kinder-undJugendferienstätte,Kinder-und Jugenderholungsstätte ............................................. 30
30 Familienferienstätte ................................................... 31
31 PädagogischbetreuterSpielplatz / Spielhaus / Abenteuerspielplatz ................................................... 32
32 Jugendzeltplatz ........................................................... 33
33 Erziehungs-undFamilienberatungsstelle ............ 34
34 Ehe-undLebensberatungsstelle ............................ 35
35 Jugendberatungsstellenach§11SGBVIII .......... 36
36 Drogen-undSuchtberatungsstelle ........................ 37
37 EinrichtungderMitarbeiterfortbildung / Mitarbeiterinnenfortbildung ...................................... 38
38 EinrichtungderEltern-undFamilienbildung ....... 39
39 Behörde( Jugendamt,Landesjugendamt, obersteLandesjugendbehörde,Gemeinde oderGemeindeverbandohneeigenes Jugendamt ),Geschäftsstelleeines Trägers der freien Jugendhilfe ................................ 40
40 ArbeitsgemeinschaftodersonstigerZusam-menschlussvonTrägernderJugendhilfe ............ 41
D GenehmigtePlätzegemäßBetriebserlaubnisNicht die Zahl der tatsächlich belegten Plätze angeben.
AngabeentfälltfürEinrichtungenNr.23bis40inFrageC.
1 Plätzeinsgesamt ............................. 23–25
darunterPlätzefürbehinderte jungeMenschen,dieEin- gliederungshilfennachSGBVIIIoderSGBIXerhalten ..................... 26–28
E Haupt-undnebenberuflichTätigeHaupt- und nebenberuflich Tätige bitte zeilenweise auf der Seite 4 ff. des Bogens eintragen.
Einrichtungmithaupt-undnebenberuflichTätigen
Ja .............................
29
1 Weiter mit F.
Nein ......................... 2 Ende der Befragung.
01 EinrichtungderstationärenErziehungshilfemitmehrerenGruppenimSchichtdienstaufeinemHeimgelände( Stammhaus ) ....................................
21–22
01
02 EinrichtungderstationärenErziehungshilfemitmehrerenGruppeninLebensgemeinschafts-formaufeinemHeimgelände ( z.B.Kinder-undJugenddörfer ) ............................ 02
03 AusgelagerteGruppenmitorganisatorischer AnbindungandasStammhausimSchichtdienst 03
04 AusgelagerteGruppenmitorganisatorischer AnbindungandasStammhausinLebens- gemeinschaftsform .................................................... 04
05 BetreuteWohnformmitoderohneAnbindung andasStammhaus .................................................... 05
06 Erziehungsstellenach§34SGBVIII ..................... 06
07 Wochengruppe( ohneWochen- endunterbringung ) ..................................................... 07
08 Tagesgruppenach§32SGBVIII ........................... 08
09 Einrichtung / Abteilung / Gruppefürgesicherte / geschlosseneUnterbringungaufderGrund- lageeinerrichterlichenEntscheidung ................... 09
10 Einrichtung / Abteilung / GruppefürvorläufigeSchutzmaßnahmennach§42SGBVIII ............... 10
11 Kleinsteinrichtungderstationären Erziehungshilfe ........................................................... 11
12 EinrichtungfürintegrierteHilfen( z.B.Jugend- hilfestationenoderJugendhilfezentren ) ............... 12
13 Internat,dasjungeMenschennach §§34,41SGBVIIIaufnimmt .................................... 13
14 GemeinsameWohnformfürMütter / Väter und Kinder .................................................................... 15
15 EinrichtungderFrühförderung ................................ 16
16 EinrichtungüberTagundNachtfürjunge MenschenmitBehinderung ..................................... 17
17 Tageseinrichtung / Tagesheimfürjunge MenschenmitBehinderung ..................................... 18
18 EinrichtungdesJugendwohnensimRahmen derJugendsozialarbeitnach§13Absatz3SGBVIII( z.B.WohnheimfürSchülerund Auszubildende ) ........................................................... 19
19 Einrichtungderschulischenundberufs- bezogenenJugendsozialarbeitnach §13Absatz1und2SGBVIII .................................. 21
20 Kur-,Genesungs-undErholungseinrichtung fürjungeMenschen ................................................... 22
21 Jugendherberge,Jugendgästehaus, Jugendübernachtungshaus ..................................... 23
22 Jugendtagungsstätte,Jugendbildungsstätte ....... 24
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Land Kreis Einrichtung SAGemeindeBA
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F AngabenzumPersonal1 AngabenzumpädagogischenundVerwaltungspersonal
BittefürjedetätigePersoneineZeileausfüllen.EhrenamtlichTätigesindnichtzuerfassen.
Lfd.Nr.
Geschlecht (nachGeburtenregister)
Geburts-monat Geburtsjahr
StellungimBerufundArtder Beschäftigung Arbeits-
bereich Beschäftigungsumfang
Berufs-ausbildungs- abschluss
( Schlüssel2 )
Je Person nur eine Angabe
Männlich
Weiblich
Divers
OhneAngabe
(nachGeburtenregister)
MM
JJJJ
Angestellte / -r,Arbeiter / -in,Beamter / -in
Praktikant / -in
Personim
freiwilligen
sozialenJahr /
Bundesfreiwilligen
-di
enst
Son
stig
e
gemäßSchlüssel3
Anzahlder
vertraglich
vereinbarte
n
Wochenstunden
Hauptberuflich
Nebenberuflich
unbefristet
tä
tig
befristettätig
18–19 20 21–22 23–26 27 28–29 30–32 33 34–35
Bsp. X 0 4 1 9 7 7 X 3 1 1 9 5, X 0 11 2 3 7 1 2 3 4 5 1 2
01 ,
02 ,
03 ,
04 ,
05 ,
06 ,
07 ,
08 ,
09 ,
10 ,
11 ,
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F AngabenzumPersonalnoch:1 AngabenzumpädagogischenundVerwaltungspersonal
BittefürjedetätigePersoneineZeileausfüllen.EhrenamtlichTätigesindnichtzuerfassen.
Lfd.Nr.
Geschlecht (nachGeburtenregister)
Geburts-monat Geburtsjahr
StellungimBerufundArtder Beschäftigung Arbeits-
bereich Beschäftigungsumfang
Berufs-ausbildungs- abschluss
( Schlüssel2 )
Je Person nur eine Angabe
Männlich
Weiblich
Divers
OhneAngabe
(nachGeburtenregister)
MM
JJJJ
Angestellte / -r,Arbeiter / -in,Beamter / -in
Praktikant / -in
Personim
freiwilligen
sozialenJahr /
Bundesfreiwilligen
-di
enst
Son
stig
e
gemäßSchlüssel3
Anzahlder
vertraglich
vereinbarte
n
Wochenstunden
Hauptberuflich
Nebenberuflich
unbefristet
tätig
befristettätig
18–19 20 21–22 23–26 27 28–29 30–32 33 34–35
Bsp. X 0 4 1 9 7 7 X 3 1 1 9 5, X 0 11 2 3 7 1 2 3 4 5 1 2
12 ,
13 ,
14 ,
15 ,
16 ,
17 ,
18 ,
19 ,
20 ,
21 ,
22 ,
FüralleweiterenPersonenbitteFolgeblattausfüllen.
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2 AngabenzumhauswirtschaftlichenundtechnischenPersonal
Lfd. Nr.
Geschlecht (nachGeburtenregister)
Anzahlder vertraglich vereinbarten
Wochenstunden
Lfd. Nr.
Geschlecht (nachGeburtenregister)
Anzahlder vertraglich vereinbarten
Wochenstunden
Lfd. Nr.
Geschlecht (nachGeburtenregister)
Anzahlder vertraglich vereinbarten
WochenstundenMänn-
lichWeib-
lich Divers
Ohne Angabe (nach
Geburten-register)
Männ-lich
Weib-lich Divers
Ohne Angabe (nach
Geburten-register)
Männ-lich
Weib-lich Divers
Ohne Angabe (nach
Geburten-register)
18–19 20 30–32 18–19 20 30–32 18–19 20 30–32
Bsp. X 4 0 0,
01 , 16 , 31 ,
02 , 17 , 32 ,
03 , 18 , 33 ,
04 , 19 , 34 ,
05 , 20 , 35 ,
06 , 21 , 36 ,
07 , 22 , 37 ,
08 , 23 , 38 ,
09 , 24 , 39 ,
10 , 25 , 40 ,
11 , 26 , 41 ,
12 , 27 , 42 ,
13 , 28 , 43 ,
14 , 29 , 44 ,
15 , 30 , 45 ,
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1 DenWortlautdernationalenRechtsvorschrifteninderjeweilsgeltendenFassungfindenSie unter https://www.gesetze-im-internet.de/.
2 DieRechtsaktederE UinderjeweilsgeltendenFassungundindeutscherSprachefindenSieaufderInternetseitedesAmtesfürVeröffentlichungenderEuropäischenUnionunterhttps://eur-lex.europa.eu/.
JHE
Zweck, Art und Umfang der ErhebungZweckderErhebungist,einenÜberblicküberdieinstitutionelleundpersonelleSituationinderKinder-undJugendhilfealsGrundlagefüreineerfolgreicheJugendpolitikzuerhaltenunddiefürdiePlanungvonJugendhilfeeinrichtungenauförtlicherundüberregionalerEbeneerforderlichenGrunddatenbereitzustellen.
ErfasstwerdenEinrichtungen,BehördenundGeschäftsstelleninderKinder-undJugendhilfeunddiedorttätigenPersonen.BeiEinrichtungenwird,soweitsinnvoll,auchdieZahlderPlätzeermittelt,diefürdieBetreuungjungerMenschenzurVerfügungstehen.DieErhebungwirdalsTotalerhebungbeidenTrägernderJugendhilfeunddenEinrichtungeninzweijährlichemAbstand–zum31.Dezember–durchgeführt.
Rechtsgrundlagen, AuskunftspflichtRechtsgrundlageistdasAchteBuchSozialgesetzbuch–Kinder-undJugendhilfe(S G BV I I I)inVerbindungmitdemB Stat G.
ErhobenwerdenAngabenzu§99Absatz9S G BV I I I.DieAuskunftspflichtergibtsichaus§102Absatz1Satz1S G BV I I IinVerbindungmit§15B Stat G.Nach§102Absatz2Nummer1bis3,5,6und8S G BV I I IsinddieörtlichenundüberörtlichenTrägerderJugendhilfe,dieoberstenLandesjugendbehörden,diekreisangehörigenGemeindenundGemeindeverbände,soweitsieAufgabenderJugendhilfewahrnehmen,dieTrägerderfreienJugendhilfeunddieLeitungenvonEinrichtungen,BehördenundGeschäftsstelleninderJugendhilfeauskunftspflichtig.
Nach§11aAbsatz1B Stat GsindStellen,dieAufgabenderöffentlichenVerwaltungwahrnehmenundbereitsstandardisierteelektronischeVerfahrennutzen,verpflichtet,dieseauchfürdieÜbermittlungvonDatenandiestatistischenÄmterzuverwenden.SoweitdieseStellenkeinestandardisiertenVerfahrenfürdenDatenaustauscheinsetzen,sindelektronischeVerfahrennachAbsprachemitdenstatistischenÄmternzuverwenden.
ErteilenAuskunftspflichtigekeine,keinevollständige,keinerichtigeodernichtrecht-zeitigAuskunft,könnensiezurErteilungderAuskunftmiteinemZwangsgeldnachdenVerwaltungsvollstreckungsgesetzenderLänderangehaltenwerden.
Nach§23B Stat Ghandeltdarüberhinausordnungswidrig,wer
– vorsätzlichoderfahrlässigentgegen§15Absatz1Satz2,Absatz2und5Satz1B Stat GeineAuskunftnicht,nichtrechtzeitig,nichtvollständigodernichtwahrheits-gemäßerteilt,
– entgegen§15Absatz3B Stat GeineAntwortnichtindervorgeschriebenenForm erteilt oder
– entgegen§11aAbsatz2Satz1B Stat GeindortgenanntesVerfahrennichtnutzt.
DieOrdnungswidrigkeitkannmiteinerGeldbußebiszufünftausendEurogeahndetwerden.
Nach§15Absatz7B Stat GhabenWiderspruchundAnfechtungsklagegegendieAufforderungzurAuskunftserteilungkeineaufschiebendeWirkung.
SoweitdieErteilungderAuskunftfreiwilligist,kanndieEinwilligungindieVerarbeitungderfreiwilligbereitgestelltenAngabenjederzeitwiderrufenwerden.DerWiderrufwirkterstfürdieZukunft.Verarbeitungen,dievordemWiderruferfolgtsind,sinddavonnichtbetroffen.
ZurDurchführungderErhebungübermittelndieTrägerderöffentlichenJugendhilfedemstatistischenAmtaufAnforderungdieAnschriftenderübrigenAuskunftspflichtigen.
Unterrichtungnach§17Bundesstatistikgesetz(B Stat G)1 undnachderDatenschutz-Grundverordnung(E U)2016/679(D S-G V O)2
Statistik der Kinder- und JugendhilfeTeil III.2: Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe
(ohneTageseinrichtungenfürKinder)
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GeheimhaltungDieerhobenenEinzelangabenwerdennach§16B Stat Ggrundsätzlichgeheimgehalten.NurinausdrücklichgesetzlichgeregeltenAusnahmefällendürfenEinzelangabenüber-mitteltwerden.
EineÜbermittlungvonEinzelangabenistgrundsätzlichzulässigan:
– öffentlicheStellenundInstitutioneninnerhalbdesStatistischenVerbunds,diemitderDurchführungeinerBundes-odereuropäischenStatistikbetrautsind(z.B.dieStatistischenÄmterderLänder,dieDeutscheBundesbank,dasStatistischeAmtdereuropäischenUnion[Eurostat]),
– Dienstleister,zudeneneinAuftragsverhältnisbesteht(z.B.I T Z Bund,RechenzentrenderLänder).
EineÜbermittlungdererhobenenAngabenistnach§103Absatz1S G BV I I IvomStatistischenBundesamtunddenstatistischenÄmternderLänderandiefachlichzuständigenoberstenBundes-undLandesbehördenfürdieVerwendunggegenüberdengesetzgebendenKörperschaftenundfürZweckederPlanung,jedochnichtfürdieRegelungvonEinzelfällen,inFormvonTabellenmitstatistischenErgebnissenzulässig.DieÜbermittlungistauchzulässig,soweitTabellenfeldernureineneinzigenFallausweisen,soferndieseTabellennichttieferalsaufRegierungsbezirksebene,imFallderStadtstaatenaufBezirksebene,gegliedertsind.
FürausschließlichstatistischeZweckedürfennach§103Absatz2S G BV I I IdenzurDurchführungstatistischerAufgabenzuständigenStellenderGemeindenundGemeindeverbändefürihrenZuständigkeitsbereichEinzelangabenausderErhebungmitAusnahmederHilfsmerkmaleübermitteltwerden,soweitdieVoraussetzungennach§16Absatz5B Stat Ggegebensind.
Nach§16Absatz6B Stat Gisteszulässig,denHochschulenodersonstigenEinrichtungenmitderAufgabeunabhängigerwissenschaftlicherForschungfürdieDurchführungwissenschaftlicherVorhaben
1. Einzelangabenzuübermitteln,wenndieEinzelangabensoanonymisiertsind,dasssienurmiteinemunverhältnismäßiggroßenAufwandanZeit,KostenundArbeitskraftdenBefragtenoderBetroffenenzugeordnetwerdenkönnen(faktischanonymisierteEinzelangaben)
2. innerhalbspeziellabgesicherterBereichedesStatistischenBundesamtesundderstatistischenÄmterderLänderZugangzuEinzelangabenohneNameundAnschrift(formalanonymisierteEinzelangaben)zugewähren,wennwirksameVorkehrungenzurWahrungderGeheimhaltunggetroffenwerden.
DiePflichtzurGeheimhaltungbestehtauchfürPersonen,dieEinzelangabenerhalten.
Hilfsmerkmale, Ordnungsnummer, LöschungNameundAnschriftderauskunftgebendenStelle,NameundTelefonnummeroderE-Mail-AdressederfürRückfragenzurVerfügungstehendenPersonsindHilfsmerkmale,dielediglichdertechnischenDurchführungderErhebungdienen.SiewerdennachAbschlussderÜberprüfungderErhebungs-undHilfsmerkmaleaufihreSchlüssigkeitundVollständigkeitgelöscht.AngabenzudenErhebungsmerkmalenwerdensolangeverarbeitetundgespeichert,wiediesfürdieErfüllungdergesetzlichenVerpflichtungenerforderlich ist.
DievomstatistischenAmtvergebeneOrdnungsnummerdientderUnterscheidungderindieErhebungeinbezogenenEinrichtungensowiederrationellenAufbereitungderErhebung.SiebestehtauseinemRegionalschlüsselfürdasjeweiligeBundesland,denjeweiligenKreisunddiejeweiligeGemeindesowieeinerfreivergebenenlaufendenNummer.
Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf BeschwerdeDieAuskunftgebenden,derenpersonenbezogeneAngabenverarbeitetwerden,können
– eineAuskunftnachArtikel15D S-G V O,
– dieBerichtigungnachArtikel16D S-G V O,
– dieLöschungnachArtikel17D S-G V Osowie
– dieEinschränkungderVerarbeitungnachArtikel18D S-G V O
derjeweilssiebetreffendenpersonenbezogenenAngabenbeantragenoderderVerarbeitungihrerpersonenbezogenenAngabennachArtikel21D S-G V O widersprechen.
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SolltevondenobengenanntenRechtenGebrauchgemachtwerden,prüftdiezuständigeöffentlicheStelle,obdiegesetzlichenVoraussetzungenhierfürerfülltsind.Dieantrag-stellendePersonwirdgegebenenfallsaufgefordert,ihreIdentitätnachzuweisen,bevorweitereMaßnahmenergriffenwerden.
FragenundBeschwerdenüberdieEinhaltungdatenschutzrechtlicherBestimmungenkönnenjederzeitandiebehördlichenDatenschutzbeauftragtenderStatistischenÄmterdesBundesundderLänderoderandiejeweilszuständigenDatenschutzaufsichts-behördengerichtetwerden.DerenKontaktdatenfindenSieunter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.
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Statistik der Kinder- und JugendhilfeTeil III.2: Einrichtungen und tätige Personen
in der Kinder- und Jugendhilfe ( ohneTageseinrichtungenfürKinder )
Stichtag:31.Dezember2020 JHE
SchlüsselnummernfürArt des Trägers der EinrichtungSchlüssel1Schl. Nr.
ArtdesTrägersderEinrichtung
Öffentliche Jugendhilfe
01 Jugendamt( örtlicherTräger )
02 Landesjugendamt( überörtlicherTräger )
03 ObersteLandesjugendbehörde( Ministerium / Senat )
04 GemeindeoderGemeindeverbandohne eigenesJugendamt
Freie Jugendhilfe – Privat-gemeinnützige Träger
05 ArbeiterwohlfahrtoderderenMitglieds- organisationen
06 DeutscherParitätischerWohlfahrtsverband oderdessenMitgliedsorganisationen
07 DeutschesRotesKreuzoderdessen Mitgliedsorganisationen
08 DiakonischesWerkodersonstigederEKD angeschlosseneTräger
09 DeutscherCaritasverbandodersonstige katholischeTräger
10 ZentralwohlfahrtsstellederJudeninDeutschlandoder jüdischeKultusgemeindeoderihnenangeschlosseneTräger
11 AndereReligionsgemeinschaftendesöffentlichen RechtsoderihnenangeschlosseneTräger
12 Jugendgruppe,Jugendverband,Jugendring ( JugendgruppengeltenfürdieseErhebungalsTräger, wennsienach§75SGBVIIIanerkanntsind. )
13 AnderegemeinnützigejuristischePersonenoder Vereinigungen
Freie Jugendhilfe – Privat-nichtgemeinnützige natürliche oder juristische Person des Privatrechts
14 Unternehmens- / Betriebsteil
15 Selbstständigprivat-gewerblich
16 NatürlicheoderanderejuristischePerson
Schlüsselnummernfür BerufsausbildungsabschlussSchlüssel2Schl. Nr.
Berufsausbildungsabschluss DieZuordnungvonDDR-Berufsausbildungs- abschlüssenfindenSieaufSeite7dieserUnterlage.
01 Dipl.-Sozialpädagoge / Dipl.-Sozialpädagogin,Dipl.- Sozialarbeiter / -in( FHodervergleichbarerAbschluss )
02 Dipl.-Pädagoge / -in,Dipl.-Sozialpädagoge / -in, Dipl.-Erziehungswissenschaftler / -in ( Universität odervergleichbarerAbschluss )
03 Dipl.-Heilpädagoge / -in( FHodervergleichbarerAbschluss )
36 StaatlichanerkannterKindheitspädagoge/anerkannte Kindheitspädagogin( Master )
37 StaatlichanerkannterKindheitspädagoge / anerkannte Kindheitspädagogin( Bachelor )
04 Erzieher / -in
05 Heilpädagoge / Heilpädagogin( Fachschule )
06 Kinderpfleger / -in
07 Heilerzieher / -in,Heilerziehungspfleger / -in
08 Familienpfleger / -in
09 Assistent / -inimSozialwesen( Sozialassistent / -in, Sozialbetreuer / -in,Sozialpflegeassistent / -in,sozial- pädagogische / -rAssistent / -in )
10 SozialeundmedizinischeHelferberufe( Erziehungs- helfer / -in,Heilerziehungshelfer / -in,Heilerziehungs- pflegehelfer / -in,Hauswirtschaftshelfer / -in,Kranken- pflegehelfer / -in )
11 Sonstigesoziale / sozialpädagogischeKurzausbildung
12 Kinder-undJugendlichenpsychotherapeut / -in
13 Psychologische / -rPsychotherapeut / -in
14 Psychologe / PsychologinmitHochschulabschluss
15 Beschäftigungs-undArbeitstherapeut / -in ( Ergotherapeut / -in ),Bewegungspädagoge / -in, Bewegungstherapeut / -in ( Motopäde / Motopädin )
16 Arzt,Ärztin
17 ( Fach- )Kinderkrankenschwester,Kinderkrankenpfleger, Krankenschwester,Krankenpfleger
18 Krankengymnast / -in,Masseur / -in,Masseurund medizinischerBademeister,Masseurinund medizinischeBademeisterin
19 Logopäde / Logopädin
20 Sonderschullehrer / -in
21 Fachlehrer / -inodersonstigerLehrer / sonstigeLehrerin
22 SonstigerHochschulabschluss
23 AbschlussprüfungfürdenmittlerenDienst / Erste Angestelltenprüfung
24 AbschlussprüfungfürdengehobenenDienst / Zweite Angestelltenprüfung
25 SonstigerVerwaltungsberuf
26 Hauswirtschaftsleiter / -in,Wirtschafter / -in, Oekotrophologe / Oekotrophologin
27 ( Fach- )Hauswirtschafter / -in
28 Kaufmannsgehilfe / Kaufmannsgehilfin
29 Facharbeiter / -in
30 Meister / -in
31 KünstlerischerBerufsausbildungsabschluss
32 SonstigerBerufsausbildungsabschluss
33 Praktikant / -inimAnerkennungsjahr
34 NochinBerufsausbildung
35 OhneabgeschlosseneBerufsausbildung
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ErläuterungenzumFragebogenAbgrenzung des Erhebungsbereichs
DieErhebungerstrecktsichaufalle
– Einrichtungen,indenenKinder-undJugendhilfegeleistetwird oderfürdieeineBetriebserlaubnisnach§45SGBVIIIodereine vergleichbareGenehmigungvorliegt,
– GeschäftsstellenfreierTrägersowiederJugendverbändeund Jugendgruppen,
– Jugendbehörden,
– Personen,dieindiesenEinrichtungenineinemhaupt-oderneben-beruflichenArbeitsverhältnistätigsind.
SoferneineEinrichtungnichtausschließlichZweckenderKinder-undJugendhilfedient,istdennochfürdenderKinder-undJugendhilfe dienendenTeilderEinrichtungAuskunftzurStatistikzuerteilen.
FolgendeEinrichtungen / Personensindnichtzumelden:
– EinrichtungenaußerhalbdesGebietesderBundesrepublik Deutschland,
– Einrichtungen,dieüberwiegendderBildungErwachseneroderderWissensvermittlungdienen,wiez.B.Volkshochschulen,
– Einrichtungen,derenAufgabenüberwiegendschulischenZweckenzuzuordnensind,z.B.Schülerbetreuung,Hausaufgabenhilfe,Lern-hilfe,Schülerheime,Schullandheime,
– Personen,dienurehrenamtlichodernurvorübergehendimRahmenihrerVerwaltungsausbildunginderKinder-undJugendhilfetätigsind.
Meldung zur Statistik
FürjedeEinrichtung,BehördeoderGeschäftsstelle,dieAufgabenderKinder-undJugendhilfeerfüllt,isteinFragebogenauszufüllenundbisspätestens1. Februar 2021andasStatistischeAmtzusenden.
AbSeite4desFragebogenssindalleinderoderfürdieEinrichtungderKinder-undJugendhilfetätigenPersoneneinzutragen.
Allgemeines
Einrichtungen,dieverschiedeneErziehungssettingsanbieten,müssenfürdiesejeweilseigeneFragebogenausfüllen.
Beispiel:EineEinrichtung,diesichaus2Innenwohngruppen,3Außenwohn-gruppen,2TagesgruppenunddemAngebot,durchschnittlich 5JugendlicheinWohnungenzubetreuen,zusammensetzt,füllt insgesamt4Fragebogenaus,nämlich1BogenfürdasStammhausmitdenInnenwohngruppen, 1BogenfürdieAußenwohngruppen, 1BogenfürdieTagesgruppen, 1BogenfürbetreuteWohnform.
DasPersonal,dasdirektfürdieErziehungssettingseingesetztwird,istjeweilsbeidiesenzumelden.DasgruppenübergreifendePersonalsowiedasPersonalfürdieInnenwohngruppenistbeimStammhauszumelden.NursoweiteineTrennungnacheinzelnenAbteilungennichtmöglichist,istdieEinrichtungnebstzugehörendemPersonalnachdemüberwiegendenZweckzuzuordnen.
ErläuterungenzudenErhebungsmerkmalenA: Art des Trägers der EinrichtungDieArtdesTrägersderEinrichtungistfürjedeEinrichtunggemäß Schlüssel1( Seite1dieserUnterlage )anzugeben.
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
DieTrägerderöffentlichenJugendhilfewerdeninden Stadtstaatenwiefolgtzugeordnet:
– Senat = Land
– Landesjugendamt = überörtlicherTräger
– Bezirksämter = örtlicherTräger
Träger der freien Jugendhilfe – Privat-gemeinnützige Träger
Einrichtungen,dieVerbändenderfreienWohlfahrtspflegeangeschlos-sensind,kreuzenjeweilsdenbetreffendenVerband( z.B.Arbeiter-wohlfahrt,DiakonischesWerk )an.
VondenKirchenselbstbetriebeneEinrichtungensinddergleichen PositionwiedievondenentsprechendenkonfessionellenVerbänden ( DiakonischesWerk,DeutscherCaritasverband )getragenenEinrich-tungenzuzuordnen.
JugendgruppengeltenfürdieErhebungalsTräger,wennsienach §75SGBVIIIanerkanntsind.
Andere gemeinnützige juristische Personen oder Vereinigungen: HierzuzählenauchElterninitiativenoderFördervereinevonundanSchulen,soweitsiekeinemderVerbändederfreienWohlfahrtspflegeangeschlossensind.AnsonstenistjeweilsderentsprechendeVerband( z.B.DeutscherParitätischerWohlfahrtsverband )anzugeben.
Träger der freien Jugendhilfe – Privat-nichtgemeinnützige natürliche oder juristische Person des Privatrechts
Unternehmens- / Betriebsteilistanzugeben,wennessichumeine aufdenZweckdesHauptbetriebsausgerichteteundindessenOrgani-sationeingegliederte,aberorganisatorischabgrenzbareundverselbst- ständigteEinheithandelt,beiderzumindesteinePersonexistiert,diedasWeisungsrechtdesArbeitgebersausübt.
Selbstständig privat-gewerblichistjedeerlaubte,selbstständige,nachaußenerkennbareTätigkeit,dieplanmäßigfüreinegewisse DauerundzumZweckderGewinnerzielungausgeübtwirdundkeinfreierBerufist.
Natürliche oder andere juristische Personensindz.B.Einzel- personen,Vereine,Initiativenetc.
B: Rechtsform des TrägersDieRechtsformdesTrägersistderSatzungdesRechtsträgersder Einrichtungzuentnehmen.InZweifelsfällenmüsstediefürjuristische AngelegenheitenzuständigePersondesRechtsträgersAuskunft gebenkönnen.
ImEinzelnenbittenwirSie,folgendeZuordnungenzubeachten:
Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
Gebietskörperschaft ( einschließlich Land, Bund, Zusammenschlüsse ) oder Behörde
Hierzugehören:
– Bund,Land
– Gebietskörperschaft( Gemeinden,Landkreise,kreisfreieStädte,Bezirke )darunterauchRegiebetriebe( rechtlichunselbstständigeorganisatorischeAbteilungenderöffentlichenVerwaltung )und Eigenbetriebe( UnternehmenderGebietskörperschaftenohne eigeneRechtspersönlichkeit,dieaußerhalbdesHaushaltsplansderGemeindenachkaufmännischenGrundsätzenalsSondervermögenverwaltetwerden( sog.kommunalesSondervermögen ) )
- ZusammenschlussvonGebietskörperschaften( Verwaltungsgemein-schaften,Zweckverbände,sonstigeöffentlich-rechtlicheFormenderkommunalenZusammenarbeit ),darunterauchRegiebetriebeundEigenbetriebe
- Behörde( jedeStelle,dieAufgabenderöffentlichenVerwaltungwahrnimmt( §1Absatz4VwVfG ) )
Körperschaft des öffentlichen Rechts
EineKörperschaftdesöffentlichenRechtsisteinmitgliedschaftlichorganisierterZusammenschluss,deröffentlicheAufgabenwahrnimmtunddessenMitgliederEinflussaufdieWillensbildungnehmen( Kirch-gemeinden,Religionsgemeinschaften,staatlicheHochschulen, Studentenwerke,Handwerkskammern,Industrie-undHandelskam-mern,andereBerufskammern ).
Kommunalunternehmen
EinKommunalunternehmenisteinebesondereFormderkommunalenBetätigungineinigenLändern,vergleichbarmitAnstaltdesöffent-lichen Rechts.
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Anstalt des öffentlichen Rechts
EineAnstaltdesöffentlichenRechtsisteinemiteineröffentlichen AufgabebetrauteInstitution,derenAufgabeihrgesetzlichoder satzungsmäßigzugewiesenwordenist.IhremeiststaatlichenoderkommunalenAufgabenwerdeninihrerSatzungfestgelegt.AnstaltendesöffentlichenRechtswerdendurchoderaufgrundeinesGesetzeserrichtet,verändertundaufgelöst.
Stiftung des öffentlichen Rechts
EineStiftungdesöffentlichenRechtsisteineverselbstständigteVer- mögensmassezurErfüllungeineröffentlichenAufgabe.DieStiftungdesöffentlichenRechtsistwiedieAnstaltundKörperschaftdesöffent- lichenRechtssowiederBelieheneTrägerdermittelbarenStaatsver-waltung.DieStiftungdesöffentlichenRechtswirddurchdenhoheit-lichenGründungsaktvondenanderenStiftungenabgegrenzt.
Privatrechtsformen
Natürliche Person( auchEinzelkaufmann,Einzelunternehmen )
Verein
EinVereinisteinefreiwilligeundaufDauerangelegteVereinigungvonnatürlichenund / oderjuristischenPersonenzurVerfolgungeinesbestimmtenZwecks( rechtsfähig / nicht-rechtfähig–eingetragen / nichteingetragen ).
Genossenschaft
EineGenossenschaftisteineGesellschaftvonnichtgeschlossenerMitgliederzahl,derenZweckdaraufgerichtetist,denErwerboder dieWirtschaftihrerMitgliederoderderensozialeoderkulturelle BelangedurchgemeinschaftlichenGeschäftsbetriebzufördern ( §1Absatz1GenG ).
Stiftung des Privatrechts
EineStiftungdesPrivatrechtsisteineverselbstständigteVermögens-massezurErfüllungeinerAufgabe.
Personengesellschaft
EinePersonengesellschaftisteinZusammenschlussvonmindes-tenszweinatürlichenPersonenzurErreichungeinesgemeinsamenZwecks.DabeimussessichnichtzwingendumeinenwirtschaftlichenZweckhandeln.DasGesellschaftsrechtwirddurcheinenNumerusClaususderGesellschaftsformenbeschränkt,d.h.nurdiegesetzlichvorgesehenenGesellschaftsformensindzulässig.EsgibtfolgendePersonengesellschaften:
– GesellschaftdesbürgerlichenRechts( GbR )
– OffeneHandelsgesellschaft( OHG )
– Kommanditgesellschaft( KG )
– Partnerschaftsgesellschaft( PartG )
– GmbH&Co.KG
– StilleGesellschaft
GmbH
GesellschaftmitbeschränkterHaftung,z.B.auchUnternehmergesell-schaft( haftungsbeschränkt )( UG ).
Andere Kapitalgesellschaft
EineandereKapitalgesellschaftisteineGesellschaft,beiderdie kapitalmäßigeBeteiligungimVordergrundsteht,z.B.Aktiengesell-schaft( AG )oderKommanditgesellschaftaufAktien( KGaA )
C: Art der Einrichtung, Behörde oder Geschäftsstelle01 Einrichtung der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen im Schichtdienst auf einem Heimgelände ( Stammhaus ) isteineEinrichtung,inderSäuglinge,Kinder,JugendlicheundjungeVolljährigeüberTagundNachtuntergebrachtsindundimRahmenderKinder-undJugendhilfe( §§34,41SGBVIII )pädagogischbetreutwer-den.HiersindnurdieEinrichtungenzumelden,derenpädagogischesPersonalüberwiegendimSchichtdienstarbeitet.InsgesamtistnurderTeilderEinrichtungzumelden,deraufdemHeimgelände( Innenwohn-gruppen )angesiedeltist.Erziehungssettingsbzw.Gruppen,diedenEinrichtungsarten03bis10entsprechen,sindseparatzumelden.DasgruppenübergreifendePersonal–einschließlichdesPersonalsder Innenwohngruppen–isthierzumelden.Einrichtungen,dieübereine
angeschlosseneSchuleverfügen,meldenauchdenLehrkörperder Schule,sofernaufgrundlandesspezifischerkinder-undjugendhilfe- rechtlicherRegelungenZuschüssezudenPersonalkostengezahlt werden.
Bitte beachten Sie:
Einrichtungen,dienurübereineGruppeundkeineAußenwohngrup-penverfügen,z.B.Kinderhäuser,sindunterEinrichtungsart11an-zugeben.Nichthier,sondernmitEinrichtungsart17anzugebensindHeime,dieganzoderüberwiegendzurUnterbringungundBetreuungbehinderterjungerMenschenbestimmtsind.
02 Einrichtung der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf einem Heimgelände ( z. B. Kinder- und Jugenddörfer ) isteineEinrichtungfürSäuglinge, Kinder,JugendlicheundjungeVolljährigeüberTagundNacht,die nach§§34,41SGBVIIIerzieherischbetreutwerdenundindenen mindestenseinepädagogischeFachkraftmitdenaufgenommenenjungenMenschenuntereinemDachlebt.SchwerpunktedieserEinrich-tungsformsind:familiennaheErziehung,KonstanzderBezugsperson,kleinegeschlechts-undaltersgemischteGruppen,dieineinemHauslebenundweitgehendselbstständigsind.Erziehungssettingsbzw.Gruppen,diedenEinrichtungsarten03bis10entsprechen,sind separatzumelden.DasgruppenübergreifendePersonaleinschließ- lichdesPersonalsderInnenwohngruppenisthierzumelden.
03 Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus im SchichtdienstsindGruppen,indenenKinder,Jugend-licheundjungeVolljährigeüberTagundNachtuntergebrachtsindundimRahmenderKinder-undJugendhilfepädagogischbetreutwerden ( §§34,41SGBVIII ).OftmalswerdendiesealsAußenwohngruppen bezeichnet.HiersindnurdieGruppenzumelden,derenpädago-gischesPersonalüberwiegendimSchichtdienstarbeitet.Dasgruppen-übergreifendePersonalistbeimStammhauszumelden.
04 Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus in LebensgemeinschaftsformentsprechenderEinrich-tungsart03mitdemUnterschied,dassmindestenseinepädagogischeFachkraftinderGruppelebtundmitdenaufgenommenenjungenMenscheneineLebensgemeinschaftbildet.DasgruppenübergreifendePersonalistbeimStammhauszumelden.
05 Betreute Wohnform mit oder ohne Anbindung an das Stamm-haus sindErziehungssettingsfürJugendlicheundjungeVolljährigeineinereigenenWohnungnach§§34,35,41SGBVIII.BeimbetreutenWohnenkönnenauchmehrereJugendlicheineinerWohnungleben.SiekönnenvoneinemfreienTräger,z.B.ineinerEinrichtungder stationärenErziehungshilfe,odereinemöffentlichenTräger,z.B. Jugendamt,angebotenwerden.AlsPlatzzahlistdieAnzahlder Jugendlichenanzugeben,diemaximalbetreutwerdenkann.WerdenmehrereWohnungenvoneinerGeschäftsstelleausbetreut,istdiesealseineEinrichtungzuzählen.
06 Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIIIisteinfamilialesErziehungs-setting,dasdurchsozialpädagogischesFachpersonaldurchgeführtwirdundindemeinbismaximaldreiKinderaufgenommenwerden. OrganisatorischkannsieaneineEinrichtungderstationären Erziehungshilfeangebundenseinodervoneinemfreienbzw.öffent-lichenTrägerangebotenbzw.koordiniertwerden.Nichtzumelden sindSonderpflegestellennach§33SGBVIII.
07 Wochengruppe ( ohne Wochenendunterbringung ) ist ein ErziehungssettingüberTagundNacht,allerdingsnurvonMontag bisFreitag.EsstellteineAngebotsformzwischenTagesgruppeundvollstationärerErziehungshilfedar.
08 Tagesgruppe nach § 32 SGB VIIIisteineteilstationäreEinrich- tunginderRegelmitHeimanbindung,inderErziehungshilfenach §32SGBVIIIgeleistetwird.HiersindauchTagesgruppenzumelden,dienach§35aSGBVIIIbelegen.
09 Einrichtung / Abteilung / Gruppe für gesicherte / geschlossene Unterbringung auf der Grundlage einer richterlichen Entscheidung isteineEinrichtung / Abteilung / Gruppe,dieeinErziehungssettinganbietet,indemeinunerlaubtesVerlassendesGruppen-oderHeim-gebietesnurdurchÜberwindungvonEingrenzungs-undAbschließvor-richtungenmöglichistundeineevtl.Ausgangserlaubnisnurindividuellerfolgt.WeiteresBestimmungsmerkmalist,dassdieUnterbringungaufderGrundlageeinerrichterlichenEntscheidungentwedernach§1631bBGBoderJGGerfolgt.
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10 Einrichtung / Abteilung / Gruppe für vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII isteineEinrichtung / Abteilung / Gruppe,die derUnterbringungvonKindernundJugendlichenimRahmenvonvorläufigenSchutzmaßnahmenbiszurRückführungzumPersonen-sorgeberechtigtenoderbiszurFremdunterbringungdient.Größere Einrichtungen,dieeineGruppefürvorläufigeSchutzmaßnahmen ( Kinder-undJugendschutzstellen )anbieten,meldendieseseparat.
11 Kleinsteinrichtung der stationären Erziehungshilfe ist eine Ein-richtung,inderKinder,JugendlicheundjungeVolljährigeüberTagundNachtuntergebrachtsindundimRahmenderKinder-undJugendhilfepädagogischbetreutwerden( §§34,41SGBVIII ).Siebildeteine eigenständigeEinrichtungundistnichtTeileinesgrößerenVerbundes.OftmalswirdderBegriff„Kinderhaus“verwendet.InderRegelbestehtdieKleinsteinrichtungnurauseinerGruppe.
12 Einrichtung für integrierte Hilfen ( z. B. Jugendhilfestationen oder Jugendhilfezentren )isteineEinrichtung,inderambulante,teil- stationäreundstationäreHilfeformenmiteinanderverbundenange-botenwerden.InderRegelsiehtdieKonzeptionvor,dassdieHilfe vonkonstantenBezugspersonengeleistetwird.Evtl.vorgehaltene ErziehungssettingswieTagesgruppenoderWohngruppensindnicht separatzumelden,sondernalsgesamtePlatzzahldieserEinrichtung.
13 Internat, das junge Menschen nach §§ 34, 41 SGB VIII aufnimmt isteineschulischeEinrichtung,inderjungeMenschenvomJugend-amtuntergebrachtwerdenunderzieherischeHilfennach§§34,41SGBVIIIerhalten.BeiderMeldungsindnurPlätzezuberücksichtigen,diefürHilfenzurErziehungbelegtwerden.Personalistnurdannzumelden,wennesindemInternatbesonderesPersonalfürdieseHilfe-formengibt.
14 Gemeinsame Wohnform für Mütter / Väter und Kinder ist eine Einrichtung,dieFrauenwährendderSchwangerschaftundnachderGeburtUnterkunftgewährt,sowieeinWohnheim,indemalleinerzie-hendeMütteroderVätermitihrenKindernfürlängereZeitwohnenkönnen.BeiderZahlderverfügbarenPlätzeistdieAufnahmemöglich-keitfürMütterbzw.Väterzugrundezulegen.
15 Einrichtung der FrühförderungisteineEinrichtung,inderun-abhängigvonderBehinderungsartLeistungennach§10SGBVIIIerbrachtwerden.Landesrechtkannallerdingsregeln,dassvorrangigandereLeistungsträgerdieHilfegewähren.
16 Einrichtung über Tag und Nacht für junge Menschen mit Be - hinderungisteineEinrichtung,inderausschließlichbehinderte jungeMenschenüberTagundNachtuntergebrachtsindunddie einerBetriebserlaubnisnach§45SGBVIIIbedarf.HierzugehörenauchheilpädagogischeundtherapeutischeHeimezurFörderungvon Kindern,JugendlichenundjungenVolljährigen,diekörperlichodergeistigbehindertsindimSinnedesSGBIXoderseelischbehindertsindimSinnevon§35aSGBVIII.
17 Tageseinrichtung / Tagesheim für junge Menschen mit Be- hinderungisteineEinrichtung,dieausschließlichbehindertejunge Menschenab dem 6. LebensjahraufnimmtundsichnichtalsHortver-steht( dieseistbeiTageseinrichtungenfürKinder,TeilIII.1,zumelden ).HierzugehörenauchheilpädagogischeundtherapeutischeEinrich-tungenzurFörderungvonKindern,JugendlichenundjungenVolljäh-rigen,diekörperlichodergeistigbehindertsindimSinnedesSGBIXoderseelischbehindertsindimSinnevon§35aSGBVIII.
18 Einrichtung des Jugendwohnens im Rahmen der Jugendsozial-arbeit nach § 13 Absatz 3 SGB VIII ( z. B. Wohnheim für Schüler und Auszubildende ) isteineEinrichtung,inderSchüler / -innen,Auszubil-dendeundErwerbspersonen(auchArbeitslose)biszum27.Lebens-jahr,dieaußerhalbderFamilieleben,amAusbildungs-bzw.Beschäf-tigungsortAufnahmefinden.NichtnachzuweisensindSchülerheimeundSchullandheime,diekeinerBetriebserlaubnisnach§45SGBVIIIbedürfen.
19 Einrichtung der schulischen und berufsbezogenen Jugend- sozialarbeit nach § 13 Absatz 1 und 2 SGB VIII isteineEinrichtung,inderSchulsozialarbeitund / oderberufsförderndeMaßnahmendurch-geführtwerden.InderRegelwerdendieseMaßnahmenübermehrereKostenträgerfinanziert( BundesagenturfürArbeit,FörderprogrammedesLandesoderderKommune ).ZumeldenistnurderTeilderEin-richtung,derMaßnahmendurchführt,dieüber§13Absatz1und2SGBVIIIfinanziertwerden.DiesbeziehtsichaufdieAnzahlderPlätzeunddasPersonal.NichtzumeldensindPersonen,diekeineAufgabennachSGBVIIIdurchführenoderkoordinieren.
20 Kur-, Genesungs- und Erholungseinrichtung für junge Menschen dientganzjährigderGesundheitspflegeoderderErholungvonjungenMenschen.Krankenhäuserfallennichthierunter.
21 Jugendherberge, Jugendgästehaus, Jugend- übernachtungshaus:– Jugendherbergensindnurzumelden,wennsiedemDeutschen Jugendherbergswerkangehören.
– JugendgästehäusersindEinrichtungen,diederÜbernachtungein-zelnerPersonenundGruppendienen.
– JugendübernachtungshäuserermöglichenjugendlichenBesuchernmeistkurzfristigeAufenthaltebeirelativeinfacherUnterbringungundSelbstversorgungsmöglichkeiten.
22 Jugendtagungsstätte, Jugendbildungsstätte:
– JugendtagungsstättensindregionaleoderüberregionaleEinrich-tungen,inderRegelohnehauptamtlichespädagogischesPersonal,mitTagungs-,Übernachtungs-,Verpflegungs-undFreizeitmöglich-keiten,indenenregelmäßigeBildungsveranstaltungendurchgeführtwerden.
– JugendbildungsstättenstehenganzoderüberwiegendfürVeranstal-tungenderaußerschulischenJugendbildungeinschließlichderMitar-beiterschulung / MitarbeiterinnenschulungzurVerfügung.SieverfügenübereigenespädagogischesPersonal,daseigeneMaßnahmenan-bietet.NichthierzugehörenEinrichtungenderErwachsenenbildung.
23 JugendmigrationsdienstisteineEinrichtungfürjugendliche Migranten / Migrantinnen,inderihnenAngebotederBeratung, BetreuungundJugendsozialarbeitgemachtwerden.
24 Jugendzentrum, Jugendfreizeitheim, Haus der offenen Tür sind Einrichtungen mit haupt- oder nebenamtlichempädagogischenPer-sonal,dieorganisiertenundnichtorganisiertenJugendlicheneindiffe-renziertesFreizeit-undBildungsprogrammanbietenoderermöglichen ( sieheauchunterZiffer25 ).
25 Jugendräume / Jugendheim ohne hauptamtliches Personal sind EinrichtungenohneÜbernachtungsmöglichkeitenundohne hauptamt-liches PersonalmitzweiodermehrGruppenräumen,dieausschließ-lichoderüberwiegendJugendgruppenundJugendorganisationenfüreinekontinuierlicheJugendarbeitzurVerfügungstehen.Jugendräumebzw.JugendheimehabeninderRegeleineneigenenEingangundei-genesanitäreEinrichtungen( z.B.abgeschlosseneWohnung ).
26 Einrichtung oder Initiative der mobilen Jugendarbeit sind Ein- richtungenoderInitiativen,dievoneinerGeschäftsstelleausagierenunddieeinengruppen-undlebensfeldbezogenenaufsuchenden ArbeitsansatzinderJugendarbeitvertreten.Hierzuzählenz.B. Straßensozialarbeit,Fußballfanprojekteoderniedrigschwelligeund gemeinwesenorientierteAngebotederJugendarbeit.
27 Jugendkunstschule, kulturpädagogische und kulturelle Einrichtung für junge Menschen sindEinrichtungenderaußerschu-lischenkulturellenBildung.HiersollenjungeMenschenzueigenerBetätigungmitallenkünstlerischenAusdrucks-undGestaltungsmittelnangeregtwerdenundessollihnendieMöglichkeitgegebenwerden,sichentsprechendihrenInteressenzubetätigen.Tanz,Theater,visu-elleGestaltung,Fotografie,Musik,Literatur,Video,plastischesGestal-tenundmultimedialeAktionensindTeiledesvielfältigenAngebots.
28 Einrichtung der Stadtranderholung isteineEinrichtunginStadt-nähe,diederTageserholung( ohneÜbernachtung )vonKinderndient.
29 Kinder- und Jugendferienstätte, Kinder- und Jugenderholungs-stättesindEinrichtungen( mitÜbernachtung ),dieinderRegelwäh-rendderallgemeinenFerienzeitderFreizeitgestaltungundErholungvonKindernundJugendlichenunterpädagogischerBegleitungdienen.
30 FamilienferienstätteisteinefamiliengerechteUnterkunft,diefürdieFreizeitgestaltungundErholungvonFamilienganzjährigzurVerfü-gungsteht( z.B.Familienferienheim,Familienferiendorf ).
31 Pädagogisch betreuter Spielplatz / Spielhaus / Abenteuerspiel-platzsindEinrichtungen,dieKindernundJugendlichenzumSpielenzurVerfügungstehenunddurcheinesozialpädagogischausgebildeteFachkraftbetreutwerden.HierzugehörenauchSpielparks.Spielhäu-sersinddembetreutenSpielplatzangegliedertunddienendazu,dasAngebotinderkaltenJahreszeitaufrechtzuerhalten.
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32 JugendzeltplatzisteinezumZeltenvonKindernundJugendlichenausgewieseneGeländeflächemiteinerpädagogischenKonzeption( mitfestenodermobilensanitärenEinrichtungen ).
33 Erziehungs- und FamilienberatungsstelleisteineEinrichtung, derenAufgabedieBeratungvonKindern,Jugendlichenundihren FamilienistunddieübereinmultidisziplinäresFachteamverfügt ( Erziehungsberatungnach§28SGBVIII ).Einrichtungen,diezusätz-lichweitereBeratungsaufgabenwahrnehmen( z.B.Eheberatung,Schwangerschaftskonfliktberatung ),sogenannteintegrierteBera-tungsstellen,werdendannalsErziehungs-undFamilienberatungs- stellenerfasst,wennihreüberwiegendePersonalkapazitätfürAuf-gabenderErziehungsberatungzurVerfügungsteht.BeidiesenEin-richtungensindnichtalleFachkräfte,sondernnurderaufErziehungs-beratungentfallendeTeilalstätigePersonenzuerfassen.
34 Ehe- und LebensberatungsstelleisteineEinrichtung,derenvor-rangigeAufgabedieBeratungvonvolljährigenEinzelpersonenund Paarenist.InderErhebungwerdendieseBeratungsstellennurberück-sichtigt,wennsiegemäßihremSelbstverständnisauchKinder-und Jugendhilfeleistungenerbringen( z.B.nach§17SGBVIII ).Bei diesenEinrichtungensindnichtalleFachkräfte,sondernnurderaufKinder-undJugendhilfeleistungenentfallendeTeilzuerfassen.
35 Jugendberatungsstelle nach § 11 Absatz 3 Nummer 6 SGB VIII isteineEinrichtung,dieeinbesondersaufJugendlicheabgestimmtes Beratungsangebotvorhält.DieBeratungJugendlicherimRahmen derErziehungs-undFamilienberatungwirdmitEinrichtungsart33angegeben.Jugendberatungsstellen,dieausschließlichoderüber-wiegendDrogenberatungdurchführen,werdenmitEinrichtungsart36angegeben.
36 Drogen- und SuchtberatungsstelleisteineEinrichtung,inder drogenabhängigeundsuchtkrankejungeMenschensowiederen Angehörigeberatenundunterstütztwerden.
37 Einrichtung der Mitarbeiterfortbildung / Mitarbeiterinnenfort-bildungführtVeranstaltungenzurFortbildungvonhaupt-,neben-und ehrenamtlichenMitarbeiterinnenundMitarbeiternderKinder-und Jugendhilfedurch.Sieverfügtüberhauptamtlichespädagogisches Personal.
38 Einrichtung der Eltern- und FamilienbildungisteineEinrichtung, inderEltern,ErziehungsberechtigtenundinteressiertenJugendlichen familienbezogeneBildungshilfengebotenwerden.
39 Behörde, Geschäftsstelle eines Trägers der freien Jugendhilfe: HierzugehörenJugendämter,Landesjugendämter,obersteLandes- jugendbehördensowiedieGeschäftsstellenderfreienTräger;kreisan-gehörigeGemeindenohneeigenesJugendamtsinddannalsEinrich-tungzuerfassen,wennsiemindestenseinePersonbeschäftigen,dieüberwiegendinderKinder-undJugendhilfetätigist,z.B.Jugend-pflegerin,Jugendpfleger.DasgleichegiltfürGeschäftsstellenfreierTräger.
D: Genehmigte Plätze gemäß BetriebserlaubnisHieristdieZahldergenehmigtenPlätzeentsprechendderBetriebser-laubnisinsgesamtanzugeben,nichtdieZahldertatsächlichbelegtenPlätze.
AlsverfügbarePlätzesindnurdiefüreinenormaleBelegungzuge-lassenenPlätzebzw.Betten( z.B.ohneNot-oderKrankenbetten )nachzuweisen.
NebendenverfügbarenPlätzeninsgesamtistauchanzugeben,wievielePlätzezurBetreuungbehinderterjungerMenschen( §35aSGBVIIIoderSGBIX )vorhandensind.
DieFragenachdenverfügbarenPlätzenentfälltfürEinrichtungen Nr.23bis40inFrageC.
E: Haupt- und nebenberuflich TätigeAnzugebensindallePersonen,dieinderEinrichtungamStichtagineinemhaupt-odernebenberuflichenArbeitsverhältnistätigsind.EssindauchzeitlichbefristeteArbeitsverhältnissezumelden,ebenso PersonalvonZeitarbeitsfirmen.
Personen,dieaufderBasisvon§16dSGBIIinderEinrichtungtätigsind(„1-Euro-Jobs“bzw.„ArbeitsgelegenheitenmitMehraufwands-entschädigung“),werdennichtzurStatistikgemeldet.
EbenfallsnichtzumeldensindPersonen,dieehrenamtlichinderEin-richtungtätigsind,sowiePersoneninElternzeit,inderFreistellungs-phasederAltersteilzeitundLangzeitkranke.
Langzeiterkranktesindzumelden,wennsiezumErhebungszeitpunktEntgeltfortzahlungendesArbeitgebersnachEntgeltfortzahlungsgesetzbeziehen(nichtKrankengeldzuschüsse).WeiblichesPersonal,dasauf-grundeinerSchwangerschafteinemBeschäftigungsverbotunterliegt,istzumelden,wenneszumErhebungsstichtagEntgeltleistungendesArbeitgebersenthält(auchMutterschutzlohn).
Bitte beachten Sie:BeiPersoneninElternzeit,inderFreistellungsphasederAltersteilzeitundLangzeitkrankenistaberersatzweise eingestelltesPersonalzumelden.
F: Angaben zum Personal1 Angaben zum pädagogischen und Verwaltungspersonal
Hier sind nurdieAngabenzumpädagogischenundzumVerwaltungs-personaleinzutragen.Fürdashauswirtschaftlicheundtechnische PersonalerfolgendieAngabenseparat.
FürdaspädagogischeundVerwaltungspersonalistpro Person eine Zeileauszufüllen.
UmMehrfachzählungenzuvermeiden,istbesondersdaraufzuachten,dassjedeMitarbeiterinundjederMitarbeiternurbeieinerEinrichtung / Abteilung / Gruppeerfasstwird.DieseRegelunggiltnichtfürnebenbe-ruflichbeschäftigteHonorarkräfte,dieFunktioneninmehrerenKinder-undJugendhilfeeinrichtungenausüben.
VonJugendämtern,diealsTeileinesFach-oderGeschäftsbereiches( z.B.JugendundSoziales )organisiertsind,werdenalletätigenPer-sonen,dieAufgabenderKinder-undJugendhilfenachdemSGBVIII ( einschließlichderwirtschaftlichenJugendhilfe )wahrnehmen, gemeldet.
FürPersonen,dieinunterschiedlichenBereichentätigsind,wirddertatsächlicheverwendeteStundenanteildervertraglichvereinbartenWochenarbeitszeitmitAufgabenderKinder-undJugendhilfenachdemSGBVIIIundentsprechendenLandesausführungsgesetzengemeldet.
SindAufgabenderKinder-undJugendhilfeandereneigenständigen Organisationseinheitenzugeordnet( z.B.kinderpädagogischerDienst ), sindalleindiesenBereichentätigenPersonenmitAufgabender Kinder-undJugendhilfeindieMeldungmiteinzubeziehen.
Bitte beachten Sie:
DasWirtschafts-undVerwaltungspersonalvonMehrzweckeinrich-tungen,dieentsprechendihrenverschiedenenZweckenalsmehrereEinrichtungengemeldetwerden,istjeweilsnurbeieiner Einrichtung ( =Abteilung,undzwardergrößten )mitderjeweiligenWochenstun-denzahlzumelden.
Nichtzumeldensind:– Personen,dieinJugendbehördenundGeschäftsstelleninanderen BereichenalssolchenderKinder-undJugendhilfetätigsind ( z.B.Elterngeld,MaßnahmenderEingliederungshilfefürkörperlichodergeistigbehindertejungeMenschennachdemSGBIX, LeistungennachdemUnterhaltsvorschussgesetz,Gewährungvon HilfezumLebensunterhalt ).
– FamilienhelferinnenundFamilienhelfer,dieimVertragsverhältnismitdervonihrbetreutenFamiliestehenunddaherauchvonihrbezahltwerden,sindauchdannnichtzumelden,wenndieseAufwendungenausKinder-undJugendhilfemittelnerstattetwerden.
DasGeschlechtistsoanzugeben,wieesimGeburtenregistererfasstist.DieAntwortmöglichkeit„Divers“oder„OhneAngabe“istnurdannauszuwählen,wennimGeburtenregister„Divers“oder„OhneAngabe“eingetragenist.„OhneAngabe“istalsokeineAntwortoption,umindieserErhebungkeineAntwortzumGeschlechtzugeben.
Arbeitsbereich
DerArbeitsbereichistbeijederPersonentsprechendihrerüber- wiegenden TätigkeitgemäßSchlüssel3( Seite9dieserUnterlage ) anzugeben.
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Personen,dieLeitungsfunktionenübermehrereArbeitsbereicheaus-üben,wieJugendamtsleiter / -in,Geschäftsstellenleiter / -inu.Ä.sindmitderSchlüsselnummer„43Leitung,Geschäftsführung“anzugeben.
FürPersonen,dienurineinemArbeitsbereicheineLeitungsfunktionhaben,istnurdannSchlüsselnummer43anzugeben,wennsiefür dieseLeitungsfunktionvonanderenTätigkeitenfreigestelltsind, andernfallsistderentsprechendeArbeitsbereichanzugeben.
01 Kulturelle Jugend( bildungs )arbeitstellteineFormderJugend- arbeitdar,dieaufdieAneignungundselbständigeGestaltungästhe-tischerAusdrucksformen( z.B.Theater,bildendeKunst,MusikundTanz )gerichtetistunddamitdieschöpferischeAusdrucksfähigkeit jungerMenschenfördert.
02 Außerschulische Jugendbildungsarbeit ( § 11 Absatz 3 Nummer 1 SGB VIII ) und Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freier Träger im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit ( § 74 Absatz 6 SGB VIII )sindTätigkeitenimRahmenvonBildungsveranstaltungenfürdengenanntenPersonen-kreis.
03 Kinder- und Jugenderholung:HierunterfallenTätigkeiteninderKinder-undJugenderholungeinschließlichderStadtranderholung,auchWandern,Fahrten,LagerundFreizeiten( z.B.inJugend- herbergen ).
HierzugehörennichtMaßnahmenderFamilienerholung,KinderkurenundHeilfürsorge.
05 Freizeitbezogene, offene Jugendarbeit und Jugendpflege sind Tätigkeitenz.B.inJugendzentren.
Bitte beachten Sie:JugendbildungsarbeitistmitSchlüsselnummer01bzw.02zu melden.
07 Mobile Jugendarbeitisteinesozialpädagogische/sozialarbeite-rischeTätigkeit,beidereingruppen-undlebensfeldbezogenerArbeits- ansatzinderJugendarbeitvertretenwird.Hierzuzählenz.B.Straßen-sozialarbeit,Fußballfanprojekteoderniederschwelligeundgemeinwe-senorientierteAngebotederJugendarbeit.
08 Jugendberatung nach § 11 Absatz 3 Nummer 6 SGB VIII ist anzugeben,wenndieseintegriertinEinrichtungenoderVerbänden erfolgt.HierunterfälltnichtdieFachberatungdurchJugendämter.
10 Ausbildungsbezogene Jugendsozialarbeitumfasstsozialpäda-gogischeBetreuungnach§13Absatz1und2SGBVIII.
11 Unterkunftsbezogene JugendsozialarbeitisteineTätigkeitim RahmendersozialpädagogischenBetreuungnach§13Absatz3SGBVIII.
49 Integrative Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen an SchulenumfasstdiesozialpädagogischeUnterstüt-zungvonKindernundJugendlichenmitBehinderunganSchulenunddieGestaltungintegrativer / inklusiverAngebote,soweitsienichtindasAufgabengebietdersonderpädagogischenFörderungfallen.
14 Gruppenleitung zur Tagesbetreuung ausschließlich von Kindern bis unter 3 Jahren ( Krippenerziehung, z. B. in Heimen )istfürdieje-nigenPersonenanzugeben,denendieFunktionderGruppenleitungübertragenwurde.
Bitte beachten Sie:FürdieSchlüsselnummern„16…Kindergartenerziehung,z.B.in Heimen“,„18…Horterziehung,z.B.inHeimen“und„20…ErziehunginaltersgemischtenGruppen,z.B.inHeimen“giltgleiches.
15 Zweit- bzw. Ergänzungskraft zur Tagesbetreuung ausschließlich von Kindern bis unter 3 Jahren ( Krippenerziehung , z. B. in Heimen )istfürdiejenigenPersonenanzugeben,diealsweitereKraftnebenderGruppenleitungeingesetztwerden.HilfskräftesindauchmitdieserSchlüsselnummerzuerfassen.
Bitte beachten Sie:FürdieSchlüsselnummern„17…Kindergartenerziehung,z.B.in Heimen“,„19…Horterziehung,z.B.inHeimen“und„21…ErziehunginaltersgemischtenGruppen,z.B.inHeimen“giltgleiches.
22 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII:IstkeineeindeutigeZuordnungderBeratungs-tätigkeitmöglich,sollteeineZuordnunggemäßderüberwiegendan-fallendenBeratungsarterfolgen.
23 Andere erzieherische Hilfe umfassterzieherischeHilfennach §27Absatz2( nicht:§§28-35 )SGBVIII,z.B.flexibleErziehungshilfeoderFamilienaktivierungsmanagement.
24 Erziehungs- / Familienberatung nach § 28 SGB VIII:Istkeine eindeutigeZuordnungderBeratungstätigkeitmöglich,sollteeine ZuordnunggemäßderüberwiegendanfallendenBeratungsart erfolgen.
29 Erziehung in einer Tagesgruppesindsozialpädagogische Tätigkeitennach§32SGBVIII.
30 Heimerziehung im Gruppendienst / in betreuter Wohnform sindsozialpädagogischeTätigkeiteninderErziehungsgruppenach §34SGBVIII,hierzuzähltauchdieGruppenleitung.
31 Heimerziehung mit gruppenübergreifenden Tätigkeiten sind sozialpädagogischebzw.therapeutischeTätigkeitennach§34SGBVIII,diefürmehrereGruppenbzw.einzelnejungeMenschen zurVerfügungstehen,z.B.Erziehungsleitung,Therapieangebote.
Bitte beachten Sie:DieHeimleitungistnichthier,sondernmitSchlüsselnummer „43Leitung,Geschäftsführung“anzugeben.
32 Betreuung behinderter junger Menschen:Erfasstwerdenpäda-gogischeundtherapeutischeTätigkeiteninEinrichtungen,dieteil- stationäreundstationäreHilfennachdemSGBIXbzw.§35aSGBVIIIerbringen.
34 ASD, KSD, RSD AllgemeinerSozialerDienst(KSD,RSD)
50 Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII sindTätigkeitenimRahmenvonFamilienbildung,-beratungund-frei-zeitenbeiöffentlichenundfreienTrägerneinschließlichderfrühenHilfen.
37 Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften:
Hierunterfallen– Beistandschaft:EinBeistandunterstütztalleinerziehende,sorge-berechtigteElternteileaufAntrag.BeistandschaftenkönnenaufbestimmteAngelegenheiten( z.B.zurDurchsetzungvonUnter-haltsansprüchenfürKinderausgeschiedenenEhen–Unterhalts-beistandschaften )begrenztwerden.BeistandschaftensindvonErziehungsbeistandschaften( §30SGBVIII )nachVoraussetzungenundAufgabenstellungzuunterscheiden.
– Amtspflegschaft:DerAmtspfleger / dieAmtspflegerinunterstützteinePersoninpersönlichenundwirtschaftlichenBelangen;im GegensatzzurVormundschaftumfasstdiePflegschaftnurdie WahrnehmungbestimmterAngelegenheitenderelterlichenSorge.
– Amtsvormundschaft:EinVormundwirdtätig,wennElternalsdieeigentlichengesetzlichenVertretervonKindernundJugendlichengestorbensind,beiSorgerechtsentzugoderAdoptionsfreigabe. EinenVormunderhaltenauchKinderminderjährigerMütter,dienichtmitdemVaterdesKindesverheiratetsind.DerAmtsvormundnimmtgrundsätzlichdiegesamteelterlicheSorge( Personensorgeund Vermögenssorge )wahr.
38 Adoptionsvermittlung:DieVermittlungzurAdoptionfreigegebenerMinderjährigerunddasvorbereitendeVerfahrenwirdvondenAdop-tionsvermittlungsstellenderJugendämter,derLandesjugendämterundderTrägerderfreienJugendhilfedurchgeführt.
40 Unterrichtliche / schulische Tätigkeiten:DieserBereichistauchanzugeben,wennz.B.imRahmenderJugendsozialarbeitUnterrichterteiltwird.AusLandesmittelnbezuschusstesLehrpersonalanHeim-schulenisthiereinzuordnen.
41 Fort- und Weiterbildung:DieTätigkeitvonJugendbildungsreferen-tinnenundJugendbildungsreferentenimBereichderJugendarbeitistnichthier,sondernalsJugendbildungsarbeitmitSchlüsselnummer01bzw.02anzugeben.
Seite7JHE
Bitte beachten Sie:Aus-undFortbildungvonMitarbeiterinnenundMitarbeitern freierTrägerimRahmenderKinder-undJugendarbeit ( §74Absatz6SGBVIII )istnichthier,sondernmitSchlüssel- nummer02anzugeben.
42 Supervision:HiersindauchMitarbeiterinnenundMitarbeiterzu berücksichtigen,dieaufHonorarbasisSupervisionineinerEinrichtungdurchführen.
43 Leitung, Geschäftsführung:FürPersonen,dieLeitungsfunktionenübermehrereArbeitsbereicheausüben,wieJugendamtsleiter / -in, Geschäftsstellenleiter / -inu.Ä.Personen,dienurineinem ArbeitsbereicheineLeitungsfunktionhaben( z.B.Leiter / -innenvongrößerenKindertageseinrichtungen ),sindnurdannhierzumelden,wennsiefürdieseLeitungsfunktionvonanderenTätigkeitenfreigestelltsind,andernfallsistderentsprechendeArbeitsbereichanzugeben.
44 Jugendhilfeplanung:HierzugehörenbeiöffentlichenTrägern Planungsaufgabennach§80SGBVIII;beifreienTrägernTätigkeitenimSinnederKooperationnach§80Absatz3SGBVIII.
45 Referententätigkeit in Behörden, Vereinen und Verbänden sind TätigkeitenzurOrganisationundKoordinationeinzelnerBereichesowieTätigkeitenalsJugendreferentinundJugendreferent.HierzugehöreninsbesondereKreisjugendreferenten.KommunaleJugend- referentensindhierebenfallseinzuordnen,wennderSchwerpunktihrerAufgabeninderPlanung,FörderungundEntwicklungderInfra-strukturderKinder-undJugendarbeitihrerKommuneliegt.DieTätig-keitderJugendbildungsreferentinnenundJugendbildungsreferentenimBereichderJugendarbeitistunterJugendbildungsarbeitmitSchlüssel-nummer01bzw.02anzugeben.
46 Fachberatung von Einrichtungen ohne Aufgaben der Heimauf-sicht der Landesjugendämter wirdvonöffentlichenundfreienTrägerndurchgeführtunddientderUnterstützungundQualifizierungderorga-nisatorischenundpädagogischenArbeit.
47 Aufsicht und Beratung von Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII: Hierunterfallenz.B.TätigkeitenderHeimaufsichtder Landesjugendämter.
Beschäftigungsumfang
AnzugebenistdiedurchschnittlichewöchentlicheArbeitszeitin Stunden,gegebenenfallsmiteinergerundetenNachkommastelle, dieimArbeits-bzw.Dienstvertragvereinbartist.Personenmitgering-fügigerBeschäftigung,z. B.mitHonorarverträgen,sindnurdannzuberücksichtigen,wennsiezusammenhängendmindestens3Monate imJahrbeschäftigtwerdenundzumZeitpunktderErhebungunter Vertragstehen.WeistderHonorarvertragkeinebestimmteStunden-zahlaus,sinddietatsächlichgeleistetenStundenimWochendurch-schnittanzugeben.
Haupt- bzw. nebenberuflich Tätige
Personen,dienebenihrerberuflichenTätigkeit( mitanderemSchwer-punkt )ineinerEinrichtungtätigsindoderdiesebetreiben,z.B.Pfar-rer / -ininihrerGemeinde,sindmitihrendurchschnittlichgeleistetenWochenstundenfürdieEinrichtunginderSpalte„nebenberuflich“anzugeben.
Honorarkräfte,dieFunktioneninmehrerenEinrichtungenausüben,sindvonjederdieserEinrichtungenmitdentatsächlichgeleisteten WochenstundenfürdieEinrichtungals„nebenberuflich“tätiganzu-geben.
BeieinervertraglichvereinbartenWochenarbeitszeitvonwenigerals 10StundenistinjedemFallnebenberuflichanzugeben.
Berufsausbildungsabschluss
DerBerufsausbildungsabschlussistgemäßSchlüssel2( Seite1dieserUnterlage )einzutragen.MaßgebendsinddabeidieVerhältnisseam Stichtag.
DieZuordnungvonDDR-Berufsausbildungsabschlüssenundge-bräuchlichenBerufsbezeichnungenwirdinderListeamEndeder Erläuterungengeregelt.AndereBerufsausbildungsabschlüssesollendenihnenamehestenentsprechendenimSchlüsselenthaltenen Kategorienzugeordnetwerden.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:01 Dipl.-Sozialpädagoge / Dipl.-Sozialpädagogin,
Dipl.-Sozialarbeiter / -in: HierunterfallenauchAbschlüsse,die aneinerGesamthochschule / UniversitätimFachhochschul-studiengangabgelegtwurdensowieBachelorofArts-Abschlüssefüru.a.dieBereichePädagogikdesKindesalters,SozialeArbeit,Sozialarbeitbzw.Sozialwesen.
02 Dipl.-Pädagoge / Dipl.-Pädagogin, Dipl.-Sozialpädagoge / Dipl.-Sozialpädagogin, Dipl.-Erziehungswissenschaftler / -in: HierunterfallenauchMagister-AbschlüssemitHauptfach Erziehungswissenschaft,Dipl.-Sozialpädagoge / -inmituniversi-täremDiplom( Langstudiengang ),Dipl.-Elementarerzieher / -in, Dipl.-Sonderpädagoge / Dipl.-SonderpädagoginundDipl.-Rehabi-litationspädagoge / Dipl.-RehabilitationspädagoginsowieMasterofArts-Abschlüssefüru.a.dieBereichePädagogikdesKindes-alters,SozialeArbeit,Sozialarbeitbzw.Sozialwesen.
36 Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge / anerkannte Kindheitspädagogin ( Master ) DieBezeichnungderMaster-Studiengänge,diefürdieTätigkeitimBereichderBildungundErziehunginderKindheitqualifizie-ren,sindinDeutschlandnichteinheitlich.FolgendeMasterab-schlüssesindz.B.zuberücksichtigen:
Master in ... Elementar-undIntegrationspädagogik;Childhoodresearchandeducation-Kindheitsforschung;ErziehungswissenschaftenmitdenSchwerpunktenPädagogikderKindheit / DiversityEducation;FrüheKindheit;FrühkindlicheBildungundErziehung;Kindheit,Jugend,SozialeDienste
37 Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge / anerkannte Kind-heitspädagogin ( Bachelor ) DieBezeichnungderBachelor-Studiengänge,diefürdieTätigkeitimBereichderBildungundErziehunginderKindheitqualifizie-ren,sindinDeutschlandnichteinheitlich.FolgendeBachelor-abschlüssesindz.B.zuberücksichtigen:
Bachelor in ... BildungundErziehunginderKindheit,BildungundErziehungimKindesalter,ErziehungundBildungimLebenslauf,integrativeFrühpädagogik,Frühpädagogik,BildungundErziehung,Früh-kindlicheBildungundErziehung,Elementarpädagogik,Early Education-BildungundErziehungimKindesalter,FrüheBildung
04 Erzieher / -in: HierunterfallenauchstaatlichanerkannteKindergärtnerinundKinderhortnerin,Arbeitserzieher / -in ( BW ),Erzieher / -in–Fach-richtungJugend-undHeimerziehung( BW ),FachkraftSozialeArbeit( SN ).
06 Kinderpfleger / -in: HierunterfallenauchErziehungshelfer / -in ( RP ),Dorfhelfer / -in ( BW,BY,NI,NRW ).
08 Familienpfleger / -in: HierunterfallenauchdieFachkraftfürHauswirtschaftund Sozialpflege( SH ),Haus-undFamilienpfleger / -in ( BW,HB, NI,ST ).
11 Sonstige soziale / sozialpädagogische Kurzausbildung: AusbildungunterhalbderFachschulausbildung;eskannsichauchumSonderlehrgängeoderumlandesspezifischeModell-vorhabenhandeln.
2 Angaben zum hauswirtschaftlichen und technischen Personal
HiersindAngabenz.B.zumHausmeister,zumKüchen-und Reinigungspersonal,auchfürgeringfügigbeschäftigtePersonenauf450-Euro-Basis,einzutragen,soferndiesedirektvonderEinrichtungbzw.beimTrägerangestelltsind.PersonalexternerFirmenisthiernichtanzugeben.
DasGeschlechtistsoanzugeben,wieesimGeburtenregistererfasstist.DieAntwortmöglichkeit„Divers“oder„OhneAngabe“istnurdannauszuwählen,wennimGeburtenregister„Divers“oder„OhneAngabe“eingetragenist.„OhneAngabe“istalsokeineAntwortmöglichkeit,umindieserErhebungkeineAntwortzumGeschlechtzugeben.
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ZuordnungvonDDR-Berufsausbildungsabschlüssen
Schl. Nr.
Berufsausbildungsabschluss umfasstzumBeispielauch
01 Dipl.-Sozialpädagoge / Dipl.-Sozialpädagogin,Dipl.-Sozialarbeiter / Dipl.-Sozialarbeiterin( FHodervergleichbarerAbschluss )
Sozialdiakon / -in,Sozialpädagoge / Sozialpädagogin,Jugendfürsorger / -in, Sozial-undGesundheitsfürsorger / -in,Rehabilitationspädagoge / Rehabili- tationspädagogin
04 Erzieher / -in Heimerzieher / -in,Unterstufenlehrer / -in,Kindergärtnerin,Krippenerzieher / -in,Krippenpädagoge / -in,Horterzieher / -in,Erzieher / -infürJugendheime, Erzieher / -ininHeimenundHorten,Erzieher / -inimkirchlichenDienst, Gruppenerzieher / -in,Kinderdiakon / -in
06 Kinderpfleger / -in Facharbeiter / -infürKinderpflege
14 Psychologe / PsychologinmitHochschulabschluss Diplompsychologe / Diplompsychologin
17 ( Fach- )Kinderkrankenschwester,-pfleger, Krankenschwester,-pfleger
Säuglingskrankenschwester,Facharbeiter / -infürKrankenpflege
18 Krankengymnast / -in,Masseur / -in,Masseurundmed.Bademeister / Masseurinundmed.Bademeisterin
Physiotherapeut / -in
21 Fachlehrer / -in oder sonstigerLehrer / sonstigeLehrerin
Diplomlehrer / -in,Lehrer / -in,Diplomagrarpädagoge / Diplomagrarpädagogin, Diplomsportlehrer / -in,Diplomlehrer / -infürStaatsbürgerkunde
22 SonstigerHochschulabschluss Diplomphilologe / Diplomphilologin,Diplomphilosoph / -in,Diplomjurist / -in, Diplomingenieur / -in ( TUoderTH ),Diplomökonom / -in,Gesellschafts- wissenschaftler / -in,Theologe / Theologin,Sozialwissenschaftler / -in
24 Abschlussprüfungfürdengehobenen Dienst / ZweiteAngestelltenprüfung
Ingenieur / -inmitwenigeralsdreiJahreningenieurmäßigerTätigkeit, Ökonom / -in,Finanzökonom / -in,Ökonom / -inderFachrichtungSozialistischeBetriebswirtschaftdesGesundheits-undSozialwesens
25 SonstigerVerwaltungsberuf Wirtschafts-,Industrie-,Finanz-,Handelskaufmann / -frau,Buchhalter / -in, FachschulabschlussStaatundRecht,Facharbeiter / -infürSchreibtechnik,Facharbeiter / -infürNachrichtentechnik,Facharbeiter / -infürDatenverarbeitung,Facharbeiter / -infürPost-undFernmeldewesen
26 Hauswirtschaftsleiter / -in,Wirtschafter / -in, Oekotrophologe / Oekotrophologin
Diplomwirtschafter / -in,Ökonom / -inderFachrichtungGesellschaftliche Speisewirtschaft,Ökonom / -inderFachrichtungGaststätten-undHotelwesen
29 Facharbeiter / -in Friseur,Friseuse,Herrenmaßschneider / -in,Schlosser / -in,Schreiner / -in, Elektriker / -in,Maler / -in,Technische / -rZeichner / -in,Kleidungsfacharbeiter / -in,Forstfacharbeiter / -in,Betriebs-undVerkehrsfacharbeiter / -in,Agro-Techni-ker / -in,Mechanisator / -in,Instandhaltungsmechaniker / -in,Offset-Drucker / -in, Kfz-Mechaniker / -in
32 SonstigerBerufsausbildungsabschluss Verkäufer / -in,Klubleiter / -in,Freundschaftspionierleiter / -in
35 OhneabgeschlosseneBerufsausbildung Erziehungshelfer / -inohneAbschluss
Seite 9JHE
Schl. Nr.
Arbeitsbereich
01 Kulturelle Jugend( bildungs )arbeit
02 AußerschulischeJugendbildungsarbeit ( §11Absatz3Nummer1SGBVIII )undAus-und FortbildungvonMitarbeiterinnenundMitarbeitern freierTrägerimRahmenderKinder-undJugendarbeit ( §74Absatz6SGBVIII )
03 Kinder- und Jugenderholung
04 InternationaleJugendarbeit
05 Freizeitbezogene,offeneJugendarbeitund Jugendpflege
06 Jugendverbandsarbeit
07 MobileJugendarbeit
08 Jugendberatungnach§11Absatz3Nummer6SGBVIII
09 Spielplatzwesen
10 AusbildungsbezogeneJugendsozialarbeit nach§13Absatz1und2SGBVIII
11 UnterkunftsbezogeneJugendsozialarbeit nach§13Absatz3SGBVIII
12 SchulsozialarbeitanSchulen
49 IntegrativeBetreuungundErziehungvonKindern undJugendlichenanSchulen( z.B.Integrationshelfer )
13 EingliederungsarbeitfürMigrantenundMigrantinnen
14 GruppenleitungzurTagesbetreuungausschließlich vonKindernbisunter3Jahren( Krippenerziehung )
15 Zweit-bzw.ErgänzungskraftzurTagesbetreuung ausschließlichvonKindernbisunter3Jahren ( Krippenerziehung )
16 GruppenleitungzurTagesbetreuungausschließlich vonKindernab2JahrenbiszumSchuleintritt ( Kindergartenerziehung )
17 Zweit-bzw.ErgänzungskraftzurTagesbetreuung ausschließlichvonKindernab2Jahrenbiszum Schuleintritt ( Kindergartenerziehung )
18 GruppenleitungzurTagesbetreuungausschließlich vonSchulkindern( Horterziehung )
19 Zweit-bzw.ErgänzungskraftzurTagesbetreuung ausschließlichvonSchulkindern( Horterziehung )
20 GruppenleitunginaltersgemischtenGruppender Kindertagesbetreuung
21 Zweit-bzw.Ergänzungskraftinaltersgemischten GruppenderKindertagesbetreuung
22 BeratunginFragenderPartnerschaft,Trennung undScheidungnach§17SGBVIII
SchlüsselnummernfürArbeitsbereichSchlüssel3
Schl. Nr.
Arbeitsbereich
23 AndereerzieherischeHilfenach §27Absatz2SGBVIII( z.B.flexibleHilfen )
24 Erziehungs- / Familienberatungnach§28SGBVIII
25 SozialeGruppenarbeitnach§29SGBVIII
26 Erziehungsbeistand,Betreuungshelfer nach§30SGBVIII
27 SozialpädagogischeFamilienhilfenach§31SGBVIII
28 IntensivesozialpädagogischeEinzelbetreuung nach§35SGBVIII
29 ErziehungineinerTagesgruppenach§32SGBVIII
30 HeimerziehungimGruppendienst / inbetreuter Wohnformnach§34SGBVIII
31 Heimerziehungmitgruppenübergreifenden Tätigkeitennach§34SGBVIII
32 BetreuungbehinderterjungerMenschen
33 ErzieherischerKinder-undJugendschutz
34 ASD,KSD,RSD
50 FörderungderErziehunginderFamilie nach§16SGBVIII
51 Drogen-undSuchtberatung
35 Pflegekinderwesen,Familienpflege
36 Inobhutnahmenach§42SGBVIII
37 Beistandschaften,Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
38 Adoptionsvermittlung
39 Jugendgerichtshilfe
40 Unterrichtliche / schulischeTätigkeiten
41 Fort-undWeiterbildungvonFachkräftender Kinder- und Jugendhilfe
42 Supervision
43 Leitung,Geschäftsführung
44 Jugendhilfeplanung
45 ReferententätigkeitinBehörden,Vereinenund Verbänden
46 FachberatungvonEinrichtungenohneAufgaben derHeimaufsichtderLandesjugendämter
47 AufsichtundBeratungvonEinrichtungennach §§45ff.SGBVIII
48 Verwaltung( einschließlichwirtschaftlicher Jugendhilfe )
1–16Land Kreis Einrichtung SAGemeindeBA
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