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Stadt Riedenburg N i e d e r s c h r i f t · Die Kosten des Verfahrens hat Frau Julia Schels zu...

Date post: 17-Sep-2018
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Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 140 Stadt Riedenburg N i e d e r s c h r i f t der öffentlichen Stadtratssitzung am 30. Juli 2015 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 19.45 Uhr Vorsitzender: Erster Bürgermeister Lösch Zahl der Stadtratsmitglieder: 20 Zahl der anwesenden Stadtratsmitglieder: 18 Entschuldigt fehlten: 2. Bürgermeister Halbig aus gesundheitlichen Gründen, SM Uttlinger aus privaten Gründen, OS Kolbinger und OS Neger aus beruflichen Gründen. Erster Bürgermeister Lösch eröffnete die unter Bekanntgabe der Tagesordnungen rechtzeitig geladene Stadtratssitzung, begrüßte die anwesenden Stadträte, Orts- sprecher, Presse und ca. 10 Zuhörer. Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben. Gegen die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.06.2015 wurden keine Einwendungen erhoben und dieses genehmigt.
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Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 140

Stadt Riedenburg

N i e d e r s c h r i f t

der öffentlichen Stadtratssitzung am 30. Juli 2015

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 19.45 Uhr Vorsitzender: Erster Bürgermeister Lösch Zahl der Stadtratsmitglieder: 20 Zahl der anwesenden Stadtratsmitglieder: 18 Entschuldigt fehlten: 2. Bürgermeister Halbig aus gesundheitlichen Gründen, SM Uttlinger aus privaten Gründen, OS Kolbinger und OS Neger aus beruflichen Gründen. Erster Bürgermeister Lösch eröffnete die unter Bekanntgabe der Tagesordnungen rechtzeitig geladene Stadtratssitzung, begrüßte die anwesenden Stadträte, Orts-sprecher, Presse und ca. 10 Zuhörer. Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben. Gegen die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.06.2015 wurden keine Einwendungen erhoben und dieses genehmigt.

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TOP 1: Bauanträge 1.1 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Riedenburg, Lärchen- weg 1 (Flur-Nr. 1162/90 Gmkg. Riedenburg) - Vorbescheid Sachbearbeiter: Hr. Kunz Aktenzeichen: 602

Bauantrag Nr.: 43/2015 Flurstück Nr. 1162/90 Gemarkung: Riedenburg Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gleislhof - Deckblatt Nr. 1a Nutzungsart: WR - Reines Wohngebiet. Folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans liegen vor: - Drehung der Firstrichtung um 90° - Dachform: geplant ist ein versetztes Pultdach mit einer Neigung von 20° statt eines festgesetzten Satteldaches mit einer Dachneigung von 28° bis 40° Weitere Abweichungen können und sollen mit diesem Antrag nicht geprüft werden, ins-besondere nicht Abweichungen von Baugrenzen und Abstandsflächen. Den Bauherren geht es um das versetzte Pultdach mit Drehung der Firstrichtung. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Die Nachbarunterschrift der Stadt Riedenburg für die beantragten Abweichungen gilt mit der positiven Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens als erteilt. Zufahrt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gesichert. Beschluss-Nr. 104: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Zur Beurteilung der Vertretbarkeit der Firstdrehung und des versetzten Pultdachs ist

die Kenntnis der Haltung der Nachbarn erforderlich. Diese wurden offenbar nicht um

Unterschrift gebeten.

Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage kann daher nicht erteilt werden.

Es wird empfohlen, bei einer erneuten Einreichung auch gleich die Frage der

Überschreitung der Baugrenzen zur Abklärung vorzulegen und hierzu einen

maßstabsgerechten Lageplan einzureichen.

Eine Drehung der Firstrichtung mit bzw. ohne Baugrenzenüberschreitung ist sicher

unterschiedlich zu beurteilen.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 142

1.2 Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus in Schaitdorf 1 (Fl.Nr. 72 Tfl. Gmkg. Schaitdorf) Sachbearbeiter: Hr. Kunz Aktenzeichen: 602

Bauantrag Nr.: 47/2015 Flurstück Nr. 72 Tfl. Gemarkung: Schaitdorf Das Vorhaben befindet sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; es handelt sich i. S. der BauNVO um eine Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild. Die Nachbarunterschriften wurden alle erteilt. Die Nachbarunterschrift der Stadt Riedenburg gilt mit der positiven Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens als erteilt. Zufahrt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind gesichert. Beschluss-Nr. 105: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Das Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben wird hergestellt. 1.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schaitdorf 1a (Flur- Nr. 72 Tfl. Gmkg. Schaitdorf) Sachbearbeiter: Hr. Kunz Aktenzeichen: 602

Bauantrag Nr.: 48/2015 Flurstück Nr. 72 Tfl. Gemarkung: Schaitdorf Das Vorhaben befindet sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; es handelt sich i. S. der BauNVO um eine Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild. Die Nachbarunterschriften wurden nicht alle erteilt. Es fehlen aber nur die Unterschriften der Eltern des Bauherren. Die Nachbarunterschrift der Stadt Riedenburg gilt mit der positiven Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens als erteilt. Die Zufahrt ist gesichert und ebenso die Wasserversorgung. Die Ab-wasserbeseitigung ist nicht gesichert. Der letzte Kanalschacht liegt mind. 25 m vom geplanten Neubau entfernt. Eine Sondervereinbarung mit dem Grundstückseigentümer Josef Kornprobst und dem Bauherren Matthias Kornprobst wurde abgeschlossen, um die Kosten für den Kanalanschluss auf diese zu übertragen. Es wurde in dieser Sache bereits ein Vorbescheid beantragt, der jedoch durch das Landratsamt Kelheim noch nicht genehmigt wurde.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 143

Es wird seitens der Stadt Riedenburg darauf hingewiesen, dass für das bestehende Nachbarwohnhaus (Schaitdorf 1) ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus in östliche Richtung vorliegt. Dadurch nähern sich das bestehende Gebäude und das neu zu errichtende Wohnhaus bzw. die Garage des Bauherren sehr stark an. Beschluss-Nr. 106: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Das Einvernehmen zum oben genannten Vorhaben wird hergestellt. 1.4 Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude und Hofladen zur Wildver- marktung in Laubhof 5a (Flur-Nr. 150 und 151 Gmkg. Riedenburg) Sachbearbeiter: Hr. Kunz Aktenzeichen: 602

Bauantrag Nr.: 49/2015 Flurstück Nr. 150 und 151 Gemarkung: Altmühlmünster Der Antrag wurde zurückgezogen. Es wird zunächst mit der Antragstellerin und dem Kreisbauamt versucht, eine für alle Seiten akzeptable planerische Lösung zu finden. 1.5 Neubau eines Gartenbaubetriebes mit Maschinenlagerhalle und frei stehen- dem Büro- und Wohngebäude für den Betriebsleiter in Haidhof, Austraße 60 (Flur-Nr. 333 Gmkg. Riedenburg) Hier wurden noch keine Unterlagen eingereicht. TOP 2: Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Verkehr und Umwelt am 14.07.2015 2.1 Entwicklung des Energienutzungsplanes bzw. energetische Ertüchtigung Städtischer Liegenschaften Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 860

Erster Bürgermeister Lösch begrüßte die Sitzungsteilnehmer und die Vertreter der Presse und eröffnete die Sitzung. Er führte in das Thema ein und unterstrich die Notwendigkeit der Energieeinsparung und Effizienzsteigerung bei den städt. Liegenschaften. Wichtig sei in diesem Zusammenhang die Abklärung der Kosten und Fördermittel. Prof. Brautsch nahm Bezug auf seine Vorstellung des Energienutzungsplanes des Landkreises in der Stadtratssitzung vom 02.06.2015. Für die Stadt Riedenburg sei ein kommunaler Steckbrief mit Wärmekataster vorhanden. Auf dieser Grundlage sei es möglich, ein Sanierungskonzept zu erstellen.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 144

Er verwies darauf, dass Förderungen von bis zu 65% für die Planung möglich seien, z.B. wie in Essing für ein KfW-Quartierskonzept. Hier nannte er einen möglichen Wärmeverbund in einem begrenzten Bereich (Quartier), z.B. ehem. Knabenschule, Rathaus, Dreiburgenhalle, Seniorenheim, Kloster und private Objekte. Schwerpunkt soll aber die energetische Sanierung städt. Liegenschaften sein. Prof. Brautsch bezifferte die Kosten für die Stadt mit ca. 10.000,- EUR für ein Konzept, das Gebäudesanierung, Wärmeverbund und Fördermittelrecherche beinhaltet. Ein Förderantrag könne im August auf der Grundlage einer Liste kommunaler Liegenschaften, die saniert werden sollen, gestellt werden. Mit dem Zuwendungsbescheid könne ein Kostenangebot seines Institutes eingeholt werden, auf dessen Grundlage der Auftrag für das Konzept als Grundlage für die Fachplaner vergeben werden kann. Der Ausschuss beschloss einstimmig: Die Verwaltung erstellt bis zur nächsten Stadtratssitzung eine Liste der städt. Liegenschaften, die für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Frage kommen. Beratung Stadtrat: Ferner erläuterte Erster Bürgermeister Lösch die Liste der städtischen Liegenschaften für die ein Sanierungskonzept in Frage kommt: Grund- und Mittelschule, Rathaus, Mietwohnungen Bahnhofstraße 9, Mietwohnungen Bergkristallstraße 2, altes Rathaus. Der Stadtrat nahm dies zur Kenntnis. TOP 3: Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Verkehr und Umwelt am 21.07.2015

3.1 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Otterzhofen zum Dorfge- meinschaftshaus - Beratung Sachbearbeiter: Hr. Schattat Aktenzeichen: III - 621

Erster Bürgermeister Lösch begrüßte die Sitzungsteilnehmer und die Vertreter der Presse und eröffnete die Sitzung. Er verwies darauf, dass die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses schon seit längerer Zeit Thema sei und erinnerte an die Stellungnahmen von KBR Höfler, die Mängel im bestehenden Gebäude aufzeigten. Er berichtete von der Exkursion mit dem ALE im vergangenen Jahr. Dort wurden verschiedene Dorfgemeinschaftshäuser in Niederbayern vorgestellt.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 145

Ortssprecher Neger berichtete, dass das Dorfwirtshaus bis Ende 2016 schließt, damit verliert auch der Schützenverein seine Heimat. Um das Dorfleben zu erhalten sei man auf die Idee gekommen, mit der Erweiterung des Feuerwehrhauses auch ein Dorfgemeinschaftshaus zu integrieren. Neger stellte die Planungen in 2 Varianten vor, mit und ohne zusätzliche Fahrzeughalle. Die Kosten bezifferte er auf ca. 465.000,- EUR, zusätzlich 50.000,- EUR bei einem weiteren Stellplatz. Zu den Fördermöglichkeiten berichtete Herr Schattat, dass im Leaderprogramm keine Möglichkeiten und bei der einfachen Dorferneuerung mit dem ALE Niederbayern vor 2018 keine Hoffnung auf Förderung besteht. Für das geplante EU Förderprogramm können frühestens ab Dezember 2015 Anträge gestellt werden, die Förderung hier beträgt 60%, nicht gefördert werden Planungskosten und Umsatzsteuer. Die Förderzusagen werden in diesem Programm nach einem Punktesystem vergeben. AM Uttlinger sah die Kostenbeteiligung durch die Stadt skeptisch, er befürchtet die Schaffung eines Präzedenzfalles und forderte die Beachtung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Hinblick auf geplante weitere städt. Vorhaben (Kindergartenneubau, Sanierung städt. Gebäude). Kommandant Mayer stellte das bestehende Feuerwehrgebäude vor und erläuterte die Notwendigkeit zusätzlicher Räume für Umkleiden, Lager, Atemschutz, Büro und Werkstatt. Nach kurzer Beratung schlossen sich die Ausschussmitglieder folgendem Vorschlag des Ersten Bürgermeisters an: Es wird ein aktualisierter Plan mit den notwendigen Erweiterungen für die Feuerwehr einschließlich Kostenschätzung bis September erstellt. Weiter erklären die örtlichen Vereine ihre zu erwartende Beteiligung an dem Vorhaben und dem zukünftigen laufenden Betrieb, finanziell und durch Eigenleistung. Bei einer Zustimmung durch den Stadtrat soll dann ein Förderantrag gestellt werden. Beratung Stadtrat: Erster Bürgermeister Lösch ergänzte, dass im August ein Gespräch mit den Beteiligten einschließlich mit dem Kreisbrandrat stattfinden wird. TOP 4: Änderung des Flächennutzungsplans/Landschaftsplans durch Deckblatt- Nr. 42/23 im Bereich Perletzhofen – Beratung und Einleitung Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 610

Frau Julia Schels beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 39 Gmkg. Perletzhofen. Das Vorhaben befindet sich am östlichen Ortsrand von Perletzhofen, die Baufläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild dargestellt.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 146

Es ist daher auf einer Fläche von 0,23 ha eine Änderung in ein Dorfgebiet (MD) erforderlich. Gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans hat auch eine Änderung des Landschaftsplans zu erfolgen. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die gegen die beantragte Darstellung sprechen. Die Forderung nach Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans wurde durch das Landratsamt Kelheim erhoben. Beschluss-Nr. 107: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Der rechtskräftige Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan werden im Bereich

Perletzhofen durch Deckblatt Nr. 42/23 folgendermaßen geändert:

Das Grundstück Fl.Nr. 39 Gmkg. Perletzhofen mit einer Fläche von 2.311 m², das

sich unmittelbar an den Innenbereich der Ortschaft Perletzhofen anschließt, wird als

Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das bauplanungsrechtliche Verfahren wird eingeleitet.

Die Kosten des Verfahrens hat Frau Julia Schels zu tragen.

TOP 5: Änderung des Flächennutzungsplans/Landschaftsplans durch Deckblatt- Nr. 43/24 im Bereich Schaitdorf – Beratung und Einleitung Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 610

Die nordwestliche Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 72, Gmkg Schaitdorf ist im FNP/LSP als Fläche mit besonderer Bedeutung für Ökologie, Landschafts- und Ortsbild dargestellt. Vor einiger Zeit wurde darauf ein Einfamilienhaus errichtet. Nunmehr soll dort ein weiteres Wohnhaus errichtet werden. Um die bauplanungsrechtliche Grundlage zu schaffen, ist daher eine Änderung des FNP/LSP durchzuführen, mit der eine Fläche von rund 0,14 ha in das Dorfgebiet (MD) einbezogen wird. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die gegen die beantragte Darstellung sprechen. Die Forderung nach Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans wurde durch das Landratsamt Kelheim erhoben.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 147

Beschluss-Nr. 108: Der Stadtrat beschloss einstimmig:

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan werden im Bereich

Schaitdorf durch Deckblatt Nr. 43/24 folgendermaßen geändert:

An der nordwestlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 72, Gmkg. Schaitdorf wird eine

Fläche von ca. 0,14 ha, die sich unmittelbar an den Innenbereich der Ortschaft

Schaitdorf anschließt, als Dorfgebiet (MD) dargestellt.

Das bauplanungsrechtliche Verfahren wird eingeleitet.

Die Kosten des Verfahrens haben die Grundstückseigentümer zu tragen.

TOP 6: Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „An der Schleuse“ durch Deck- blatt-Nr. 3 Gärtnerei – Satzungsbeschluss Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 610

Nach Einarbeitung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange durch das beauftragte Ing.-Büro liegt nunmehr eine aktuelle Fassung vom 07.07.2015 vor. Für diese kann der Satzungsbeschluss erfolgen. Beschluss-Nr. 109: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Das Deckblatt Nr. 3 „Gärtnerei“ zum Bebauungsplan Nr. 43 „An der Schleuse“ in der

Fassung vom 07.07.2015 wird als Satzung beschlossen.

TOP 7: Ergänzungssatzung Nr. 9 Thann-Ost – Satzungsbeschluss Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 610

Das Landratsamt Kelheim hat mittlerweile empfohlen, den Umgriff der Satzung um die Fl.Nr. 111/2 zu erweitern, nachdem dieses Grundstück bereits als bebaubar zu Anschlussbeiträgen für Wasser und Abwasser herangezogen worden war entfällt für dieses der Ausgleich nach dem Naturschutzrecht, einer Einbeziehung in den Geltungsbereich der Satzung stehen keine Gründe entgegen. Beschluss-Nr. 110: Der Stadtrat beschloss einstimmig folgende Ergänzungssatzung der Stadt Riedenburg für den Ortsteil „Thann-Ost“:

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 148

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S.

1509) i.V.m. Art. 23 GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S.

796), zuletzt geändert am 24.07.2012 (GVBl. S. 366) erlässt die Stadt Riedenburg nach

Durchführung des Anzeigeverfahrens beim Landratsamt Kelheim folgende

Ergänzungssatzung

§ 1

Die Grundstücke Fl.Nrn. 112 und 111/2 Gmkg. Thann werden in den im Zusammenhang

bebauten Ortsteil einbezogen. Die betroffene Fläche ist im Lageplan M 1:1.000, der

Bestandteil dieser Satzung ist, rot punktiert und umrahmt dargestellt.

Diese Ergänzungssatzung entspricht nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan/Land-

schaftsplan der Stadt Riedenburg.

§ 2

Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von

Vorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Soweit für ein Gebiet des gemäß § 1

festgelegten Innenbereichs ein rechtsverbindlicher qualifizierter Bebauungsplan vorliegt oder

nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche

Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

§ 3

Folgende Minimierungsmaßnahmen werden textlich festgesetzt: GRZ <= 0,35

Verwendung sickerfähiger Beläge (Ökopflaster, Kieswege, wassergebundene Wege) bei

Stellplätzen, Garagenzufahrten und Wegen

Verbot von geschnittenen Hecken und Nadelgehölzen am Ortsrand zur freien Landschaft hin

Verbot von Mauern zur Einfriedung oder Sockelmauern bei Zäunen

Pflanzung einer Obstbaumreihe am Ende der Fl.Nr. 112

Pflanzung von je 2 Obstbäumen bzw. heimischen Bäumen je Bauparzelle

§ 4

Die Kompensation der zu erwartenden Eingriffe auf Fl.Nr. 112 erfolgt durch Abbuchung von

der Ökokontofläche der Stadt Riedenburg, 140/1 Gem. Prunn.

Die Höhe des Ausgleichsflächenbedarfs ergibt sich aus 3.3 der Begründung „Grünordnung

und Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung“ mit ca. 845 m².

Nach Anrechnung der Verzinsung werden 752 m² von der Ökokontofläche Flur-Nr. 140/1

Gemarkung Prunn abgebucht.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 149

Die Ökokontofläche ist im Lageplan zur Einbeziehungssatzung im M 1 : 1.000 dargestellt.

Eine Kompensation der Eingriffe auf Fl.Nr. 111/2 ist nicht erforderlich, da hierfür bereits

Baurecht besteht.

§ 5

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis

Kelheim in Kraft.

Riedenburg,

Stadt Riedenburg

(Siegel)

Lösch

Erster Bürgermeister

Begründung:

Im Ortsteil Thann sind keinerlei freie Bauflächen am Markt verfügbar. Für die Ausweisung

eines Baugebiets fehlt es an der entsprechenden Nachfrage. Allerdings haben drei junge

Bauwillige den Wunsch geäußert an ihrem Heimatort ein Familienheim zu errichten.

Hierdurch wird die Abwanderung der jungen Generation in die Ballungsräume vermieden

und eine Stärkung des ländlichen Raums gefördert.

Der Geltungsbereich der Satzung schließt sich unmittelbar an bebaute oder bebaubare

Flächen an, von einer geordneten baulichen Entwicklung kann daher ausgegangen werden,

zumal der Ortsteil Thann das typische Erscheinungsbild eines Straßendorfes aufweist und

gerade an der Durchgangsstraße eine geschlossene, bis hin zum Geltungsbereich der

Satzung ununterbrochene Bauzeile vorhanden ist, wodurch auch eine Prägung der

einzubeziehenden Fläche durch die bestehende Bebauung gegeben ist.

Verfahrensvermerke:

1. Aufstellungsbeschluss:

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 09.12.2014 beschlossen, eine Ergänzungssatzung gemäß

§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Thann-Ost aufzustellen. Der Beschluss

wurde am 30.01.2015 ortsüblich bekannt gemacht.

2. Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB:

- Bürgerbeteiligung: Der Entwurf der Satzung mit Lageplan wurde gemäß § 13 Abs. 2 Satz

1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.02.2015 bis 06.03.2015 öffentlich

ausgelegt. Die Auslegung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Kelheim Nr.2 vom

30.01.2015 öffentlich bekannt gegeben.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 150

- Fachstellenanhörung: Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 23.01.2015 um Stellungnahme bis

zum26.02.2015 gebeten.

3. Satzungsbeschluss:

Die Stadt hat mit Beschluss des Stadtrats vom Nr. die Ergänzungssatzung in der

Fassung vom als Satzung beschlossen.

4. Inkraftreten:

Die Satzung wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am durch Veröffentlichung im

Amtsblatt für den Landkreis Kelheim ortsüblich bekannt gemacht und wird seit diesem Tag

zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Satzung ist somit

rechtsverbindlich.

TOP 8: Ergänzungssatzung Nr. 11 Deising – Beratung und Einleitung Dieser TOP wurde wegen einer neuen Entwicklung vertagt. TOP 9: Errichtung der Erdgas-Loop-Leitung Schwandorf/Forchheim im Bereich Keilsdorf – Stellungnahme der Gemeinde Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 862

Nachdem die öffentliche Auslegung der Unterlagen keinerlei Einwendungen ergeben hatte sondern lediglich den Hinweis auf in der Leitungstrasse verlegte Drainageleitungen, besteht seitens der Stadt keine Veranlassung eine Stellungnahme abzugeben. Es erfolgte lediglich der Hinweis von SM Freihart, dass Beschädigungen städtischer Feldwege vom Betreiber der Anlage instand zu setzen seien. Beschluss-Nr. 111: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Gegen die Errichtung der Erdgas-Loop-Leitung Schwandorf/Forchheim werden keine

Einwendungen vorgetragen.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 151

TOP 10: Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung Sachbearbeiter: Hr. Wagner / Hr. Kunz Aktenzeichen: 634

Sachverhalt: Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband weist in seinem Bericht über die über-örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 bis 2012 der Stadt Riedenburg u.a. da-rauf hin, dass die Ausbaubeitragssatzung (ABS) hinsichtlich des städtischen Eigen-anteils stärker differenzieren müsse und daher zu ändern sei und führt dazu aus (TZ 9): Hinsichtlich der städtischen Eigenbeteiligung (§ 7 ABS) am beitragsfähigen Ausbau-aufwand weicht die Satzung der Stadt Riedenburg vom Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags ab. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1.1 beträgt bei Anliegerstraßen der Eigenanteil der Stadt bei allen Teileinrichtungen 35 v. H. (Satzungsmuster Bayer. Gemeindetag 20 v. H.). Bei Haupterschließungsstraßen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1.2 ABS) ist der städtische Eigenanteil bei der Fahrbahn mit 55 v. H. und bei allen weiteren Teil-einrichtungen mit 35 v. H. festgelegt. Der städtische Eigenanteil bei den Teileinrichtungen der Anliegerstraße und den Teil-einrichtungen der Haupterschließungsstraße ist in der städtischen Ausbaubeitrags-satzung mit Ausnahme der Fahrbahn somit identisch. Die fehlende Abstufung wird nach Auffassung des Prüfungsverbands dem Differen-zierungsgebot des Art. 5 Abs. 3 KAG nicht (mehr) gerecht. Auch bei den Teilein-richtungen der Straße sei stärker zu differenzieren. Mit einer Änderungssatzung, wie sie im Beschlussvorschlag formuliert ist, wird den oben genannten Erfordernissen nach Auffassung der Verwaltung Rechnung getragen und wohl auch den Prüfungsfeststellungen entsprochen. Außerdem erfolgt für den Bürger bzw. Anliegern an Haupterschließungsstraßen eine geringfügige Kostenentlastung, da die Eigenbeteiligung der Stadt bei den Teileinrichtungen von 35 v. H. auf 40 v. H. erhöht wird. Beschluss-Nr. 112: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - erlässt die Stadt

Riedenburg folgende

1. Änderungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung (ABS)

§ 1

§ 7 Absatz 2 Nr. 1.2 der ABS erhält folgende neue Fassung

1.2 Haupterschließungsstraßen

a) Fahrbahn 55 v. H.

b) Radwege 40 v. H.

c) Gehwege 40 v. H.

d) gemeinsame Geh- und Radwege 40 v. H.

e) unselbständige Parkplätze 40 v. H.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 152

f) Mehrzweckstreifen 40 v. H.

g) Beleuchtung und Entwässerung 40 v. H.

h) unselbständige Grünanlagen 40 v. H.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Riedenburg, den __.08.2015

Lösch

Erster Bürgermeister

TOP 11: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe- satzung Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 863

Aufgrund einer Empfehlung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung in verschiedenen Punkten zu aktualisieren. Beschluss-Nr. 113: Der Stadtrat beschloss einstimmig folgende Satzung zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe-satzung der Stadt Riedenburg (BGS-WAS) vom 24.04.2001:

Aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der derzeit

geltenden Fassung erlässt die Stadt Riedenburg folgende Satzung zur 5. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 24.04.2001:

§ 1

Der Wortlaut des § 3 –Entstehen der Beitragsschuld- wird an die aktuelle Muster-

satzung angepasst und lautet dann:

(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern

sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs.

2a KAG, entsteht die –zusätzliche- Beitragsschuld mit dem Abschluss der

Maßnahme.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 153

(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor

dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit

Inkrafttreten dieser Satzung.

§ 2

In § 5 Abs. 2 Satz 3 wird die Formulierung „das gilt nicht für Geschosse, die

tatsächlich einen Wasseranschluss haben, ersetzt durch „das gilt nicht für Gebäude

und Gebäudeteile, die tatsächlich einen Wasseranschluss haben“.

§ 3

Nach § 7 wird folgender § 7a –Beitragsablösung- neu eingefügt:

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ab-

lösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechts-

anspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 4

Der § 9a –Grundgebühr- Abs. 2 wird auf Grund der Richtlinie des Europäischen

Parlaments 2004/22/EG neu gefasst und lautet dann:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit

Dauerdurchfluss (Q³)

bis 4 m³/h 42,-€/Jahr

bis 10 m³/h 54,- €/Jahr

bis 16 m³/h 84,- €/Jahr

über 16 m³/h 168,- €/Jahr

§ 5

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

Riedenburg,

Stadt Riedenburg

Lösch

Erster Bürgermeister

11.a Satzung zur 6. Änderung der Wasserabgabesatzung Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 863

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 154

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat festgestellt, dass der Ortsteil Emmerthal im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Riedenburg in der Wasserabgabesatzung nicht aufgeführt ist. Beschluss-Nr. 114: Der Stadtrat beschloss einstimmig folgende Satzung zur 6. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungs-anlage der Stadt Riedenburg (Wasserabgabesatzung - WAS) vom 15.12.1981:

Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung für

den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Riedenburg folgende Satzung zur 6. Änderung

der Wasserabgabesatzung vom 15.12.1981:

§ 1

In § 1 Abs. 1 wird nach dem Pillhausen eingefügt: , Emmerthal

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis

Kelheim in Kraft.

Riedenburg,

Stadt Riedenburg

Lösch

Erster Bürgermeister

TOP 12: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- satzung Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 632

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband empfiehlt der Stadt Riedenburg die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in einigen Punkten der aktuellen Entwicklung anzupassen. Beschluss-Nr. 115: Der Stadtrat beschloss einstimmig folgende Satzung zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung der Stadt Riedenburg (BGS-EWS) vom 14.08.2003:

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 155

Aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in der derzeit

geltenden Fassung erlässt die Stadt Riedenburg folgende Satzung zur 5. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 14.08.2003:

§ 1

Der Wortlaut des § 3 –Entstehen der Beitragsschuld- wird an die aktuelle Muster-

satzung angepasst und lautet dann:

(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern

sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs.

2a KAG, entsteht die –zusätzliche- Beitragsschuld mit dem Abschluss der

Maßnahme.

(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor

dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit

Inkrafttreten dieser Satzung.

§ 2

Nach § 7 wird folgender § 7a –Beitragsablösung- neu eingefügt:

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ab-

lösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechts-

anspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den

Landkreis Kelheim in Kraft.

Riedenburg,

Stadt Riedenburg

Lösch

Erster Bürgermeister

TOP 13: Windkraftplanung – Beratung über weiteres Vorgehen Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 861

Hierzu trug Erster Bürgermeister Lösch zunächst das Protokoll zu TOP 2 der nicht-öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.06.2015 vor, das damit als veröffentlicht gilt.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 156

Er kündigte an, in nächster Zeit ein Gespräch mit den Windkraftkritikern, der Planerin der Stadt und Herrn Meier-Menz sowie Herrn Stadler als Vertreter der Windkraftplaner über das weitere Vorgehen führen zu wollen. TOP 14: Vorlage der Jahresrechnung 2014 Sachbearbeiter: Fr. M. Gabler/ A. Schels Aktenzeichen: II-g

Sachverhalt: Hiermit wird die Jahresrechnung 2014 dem Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO). Zusammenstellung siehe Anlage! Beschluss-Nr. 116: Der Stadtrat beschloss einstimmig:

Die Jahresrechnung 2014 wurde dem Stadtrat ordnungsgemäß vorgelegt und

wird zur Prüfung an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Nach der Prüfung durch den RPA erfolgen die Feststellungs- und

Entlastungsbeschlüsse des Stadtrats lt. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO.

TOP 15: Dienstleistungsvertrag über Stromausschreibung für 2017 – 2019 Sachbearbeiter: A. Schels Aktenzeichen: II - 861

Sachverhalt: Die derzeitigen Stromlieferverträge laufen zwar erst Ende des Jahres 2016 aus, jedoch empfiehlt der Bayerische Gemeindetag (BayGT) die Ausschreibung für die Jahre 2017 bis 2019 vorzuziehen, da man sich dadurch die derzeit günstigen Strompreise sichern könne. Da der BayGT keine Rahmenvereinbarungen mehr mit Stromversorgungs-unternehmen trifft und inzwischen Gesellschafter des Dienstleistungsunternehmens KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH geworden ist, sollte -wie im Jahr 2013 geschehen- , wiederum eine Bündelausschreibung (für Bezirk Niederbayern) von der KUBUS GmbH durchgeführt und die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen dem BayGT als ausschreibende Stelle übertragen werden. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2017 bis 2019 - Normalstrom, bei dem der Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich sein kann - alternativ 100 % Ökostrom beschafft werden.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 157

Die Verwaltung bittet um folgenden Beschluss: 1. Erster Bürgermeister Lösch wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. 2. Die Stadt übertragt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elek-trische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. 3. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „100 % Ökostrom“ beschafft werden. Beschluss-Nr. 117: Der Stadtrat beschloss einstimmig: 1. Erster Bürgermeister Lösch wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung

und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung

und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer

Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

2. Die Stadt übertragt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elek-

trische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den

Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

3. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung „100 % Ökostrom“ beschafft

werden.

TOP 16: Sanierung Parkplatz an der St.-Anna-Brücke – Auftragsvergabe Sachbearbeiter: Hr. Schattat Aktenzeichen: 631

Sachverhalt: Die Arbeiten für die Sanierung der Parkplätze bei der Stadtbrücke,Pflaster- und Asphaltarbeiten wurden ausgeschrieben. 6 Firmen haben ein Kostenangebot abgegeben. Es ergibt sich folgende Wertungsreihenfolge: Swietelsky, Biburg 44.541,56 EUR KSK Tiefbau, Painten Prem Straßenbau, Kelheim Zehentbauer, Altmannstein Stanglmeier, Abensberg Pusch Bau, Kinding Es wird vorgeschlagen, den Auftrag zu vergeben an: Swietelsky Baugesellschaft mbH, Industriestraße 10, 93354 Biburg

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 158

Beschluss-Nr. 118: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Der Auftrag für die Sanierung des Parkplatzes an der St.-Anna-Brücke wird vergeben

an die Swietelsky Baugesellschaft mbH, Industriestraße 10, 93354 Biburg zum

Bruttopries von 44.541,56 EUR.

TOP 17: Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens für die Feuerwehr Riedenburg Sachbearbeiter: Fr. Dillinger Aktenzeichen: IV - 0917

Sachverhalt: Für den derzeitigen Kommandowagen der Feuerwehr Riedenburg, Bj. 09.06.1989, Km-Stand: 117.668 km, TÜV: 04/2017, soll ein Ersatz beschafft werden. Hierzu wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden folgende Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:

- Auto Bierschneider, Riedenburg - Auto Fritsch GmbH, Riedenburg - KFZ Scheidl, Riedenburg - Auto Vasall, Riedenburg - Furtner & Ammer KG, Landau/Isar - Martin Schäfer GmbH, Flehingen

Von drei Firmen, Auto Fritsch, Auto Bierschneider und Martin Schäfer GmbH, wurden Angebote abgegeben, wovon das Angebot von Auto Bierschneider nicht vollständig ist (ohne Einbau Gerätelagerung) und somit nicht gewertet werden kann. Es ergibt sich folgendes Ergebnis: Auto Fritsch GmbH, Riedenburg Mazda CX 5 SportlineSkyactive 175D 51.907,15 € Martin Schäfer GmbH, Flehingen Audi Q 5 Nach Überprüfung der Angebote und Gesprächen mit den Anbietern wird von Seiten der Verwaltung das Angebot der Auto Fritsch GmbH als das wirtschaftlichere Angebot gesehen.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 159

Beschluss-Nr. 119: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Die Beschaffung des Kommandowagens für die Feuerwehr Riedenburg erfolgt bei

Auto Fritsch GmbH, Riedenburg zum Bruttopreis von 51.907,15 €.

TOP 18: Widmung eines Feldweges auf Flur-Nr. 671/2 Gmkg. Eggersberg Sachbearbeiter: Hausen Christa Aktenzeichen: III-h-63114

Sachverhalt: Der Feld- und Waldweg Fl.Nr. 671/2 Gemarkung Eggersberg ist im Eigentum der Stadt Riedenburg aber bisher noch nicht öffentlich gewidmet. Ein Teil des Feld- und Waldweges Fl.Nr. 671/2 Gemarkung Eggersberg mit einer Länge von etwa 65 m befindet sich innerhalb des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 19 (Schinderweg), die restliche Strecke von ca. 175 m bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Riedenburg – Thann ist bisher noch nicht gewidmet. Dieser Feldweg steht im Eigentum der Stadt Riedenburg. Die Widmung soll nachgeholt werden. Beschluss-Nr. 120: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Der bisher nicht gewidmete Feldweg auf Fl.Nr. 671/2 Gemarkung Eggersberg

(Teilfläche) in einer Länge von 175 m wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr.

61 gewidmet. Der Weg ist nicht ausgebaut im Sinn des Art. 54 Abs. 1 Satz 1

BayStrWG.

Träger der Straßenbaulast sind deshalb diejenigen, deren Grundstücke über den

Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte).

Der Weg beginnt an der GVS Riedenburg – Thann bei Fl.Nr. 671 und endet beim

Weg Nr. 19, Fl.Nr. 667/4 Gemarkung Eggersberg.

TOP 19: Zuschuss der Musikerkameradschaft Kelheim e.V. für das Kneipen- shuffle 2015 Sachbearbeiter: A. Schels Aktenzeichen: II - 312

Sachverhalt:

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 160

Per E-Mail vom 19.06.2015 beantragte die MKK für die Durchführung des Kneipen-shufle 2015 einen Zuschuss von 400,00 €, um den organisatorischen Ablauf und die Sicherstellung der Ordnung gewährleisten zu können. Die MKK will damit die Wirte entlasten und den Anwohnern eine möglichst ruhige Nacht bieten. Bei dem Antrag handelt es sich um einen Wiederholungsfall, denn im Vorjahr wurde ein gleichlautender Antrag mit derselben Betragshöhe gestellt. Beschluss-Nr. 121: Der Stadtrat beschloss einstimmig: Der Musikkameradschaft Kelheim e. V. wird für die Durchführung der Kneipenshuffle

2015 in Riedenburg ein Zuschuss von 400,00 € bewilligt.

TOP 20: Verschiedenes 20.1 Beschilderung der Parkplätze in der Innenstadt Sachbearbeiter: Fr. Hausen Aktenzeichen: III - 631

Erster Bürgermeister Lösch berichtete, dass die ursprünglich favorisierte Lösung, alle Parkplatzschilder abzubauen und nur noch an den Eingängen des verkehrsberuhigten Bereichs auf die geltende Regel hinzuweisen laut Polizei nicht machbar ist. Da der Pflasterbelag in der Altstadt teilweise so gestaltet ist, dass irrtümlicherweise Parkplätze angenommen werden können, ist der bisherige Beschilderungsumfang weiterhin erforderlich. 20.2 Pausenverkauf Sachbearbeiter: A. Schels Aktenzeichen: II - 203

SM Dietz wies darauf hin, dass nach dem letzten Elternbericht der Pausenverkauf an der Grund- und Mittelschule eingestellt wird. Es handelt sich hierbei um eine gewerbliche Tätigkeit, Erster Bürgermeister Lösch wird hierzu mit Frau Rektorin Ferstl ein Gespräch führen. 20.3 Parksituation an der Austraße Sachbearbeiter: Fr. Hausen Aktenzeichen: III - 631

SM Simon wies darauf hin, dass an der Austraße gegenüber dem Anwesen Bachhuber und gegenüber dem Profi-Baumarkt teilweise verkehrsbehindernd geparkt wird. Hier sollte die Politesse mit nachschauen.

Öffentliche Stadtratssitzung am 30.07.2015 Seite 161

20.4 Böschung Schulsportplatz Sachbearbeiter: Hr. Schattat Aktenzeichen: III - 521

SM Kaffl-Höng berichtete, dass die Böschung des Schulsportplatzes teilweise keine ordentliche Eingrünung aufweise und bat um Nachbesserung. 20.5 Feuerwehrhaus Riedenburg Sachbearbeiter: Hr. Schattat Aktenzeichen: III - 622

SM Schiefer verwies auf eine Durchfeuchtung des Mauerwerks am Anbau des Feuerwehrhauses Riedenburg und fragte nach einer Mauertrocknung. Erster Bürgermeister Lösch berichtete, dass Architekt Berr den Auftrag habe, diesen von ihm zu vertretenden Mangel zu beheben. 20.6 Info-System Sachbearbeiter: Hr. Müller Aktenzeichen: V - 853

SM Schmid fragte wann das neue Info-System an der Tourist-Information installiert werde. Dies wird lt. Ersten Bürgermeister Lösch in den nächsten Tagen erfolgen. 20.7 Wanderweg um die Rosenburg Sachbearbeiter: Hr. Müller Aktenzeichen: V - 853

SM Wöhrl wies darauf hin, dass der Wanderweg um die Rosenburg in einem schlechten Zustand sei und dringend nachgebessert werden müsse. Herr Wagner wies darauf hin, dass es um die Rosenburg nur einen Wanderweg gebe und dass dieser vom Bauhof aktuell nachgearbeitet worden sei. Erster Bürgermeister Lösch bat SM Wöhrl eine gemeinsame Ortsbesichtigung an. Riedenburg, 03.08.2015 Stadt Riedenburg Lösch Wagner Erster Bürgermeister Protokollführer


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