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Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruhe Bahnhofplatz ...€¦ · 2018) und „wettbewerbe...

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Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Karlsruhe Bahnhofplatz Süd Neugestaltung Planungskonkurrenz auf dem Gebiet der Freiraum- und Verkehrsplanung
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Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt

Karlsruhe Bahnhofplatz Süd Neugestaltung

Planungskonkurrenz auf dem Gebiet der Freiraum- und Verkehrsplanung

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Inhaltsverzeichnis

A ALLGEMEINE BEDINGUNGEN – VERFAHREN ....................................................................................................... 2

1. AUFTRAGGEBER ......................................................................................................................................... 2

2. ANLASS UND ZWECK DES VERFAHRENS .......................................................................................................... 2

3. GEGENSTAND UND ART DER PLANUNGSKONKURRENZ ..................................................................................... 2

4. TEILNEHMENDE PLANUNGSTEAMS ................................................................................................................ 2

5. JURY ........................................................................................................................................................ 4

6. VORPRÜFUNG ............................................................................................................................................ 4

7. LEISTUNGEN .............................................................................................................................................. 5

8. BEURTEILUNGSKRITERIEN ............................................................................................................................ 6

9. UNTERLAGEN............................................................................................................................................. 6

10. TERMINE ................................................................................................................................................... 7

10.1 RÜCKFRAGEN UND PFLICHTKOLLOQUIUM ....................................................................................................... 7

10.2 ABGABE .................................................................................................................................................... 7

10.3 PRÄSENTATION UND SITZUNG DER JURY ........................................................................................................ 7

11. HONORAR ................................................................................................................................................. 8

12. WEITERE BEARBEITUNG ............................................................................................................................... 8

B AUFGABE ............................................................................................................................................................ 9

1. ANLASS UND ZIEL ....................................................................................................................................... 9

2. PLANUNGSGEBIET ...................................................................................................................................... 9

3. ÜBERGEORDNETE VERKEHRSPLANUNG......................................................................................................... 11

4. ANFORDERUNGEN .................................................................................................................................... 11

4.1 GESTALTUNG ........................................................................................................................................... 11

4.2 BARRIEREFREIHEIT .................................................................................................................................... 12

4.3 LICHTKONZEPT ......................................................................................................................................... 12

4.4 NUTZUNG ............................................................................................................................................... 12

4.5 VERKEHR ................................................................................................................................................ 12

C ANLAGEN .......................................................................................................................................................... 14

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2 | PLANUNGSKONKURRENZ KARLSRUHE BAHNHOFPLATZ SÜD – NEUGESTALTUNG

A ALLGEMEINE BEDINGUNGEN – VERFAHREN

1. AUFTRAGGEBER

Auftraggeberin ist die Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe.

Anschrift: Stadt Karlsruhe

Stadtplanungsamt

Lammstraße 7

D-76124 Karlsruhe

http://www.karlsruhe.de

Telefon: 0721 / 133-61 91

Fax: 0721 / 133-61 09

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner: Clemens Fritz, Andrea Thielemann

2. ANLASS UND ZWECK DES VERFAHRENS

Mit der Neubebauung des ehemaligen Bahnareals südlich des Karlsruher Hauptbahnhofs soll auch der Bahnhofplatz Süd

mit einer Fläche von ca. 4.900 m² neu gestaltet werden. Der Platz wird nördlich von der Außenwand der Tiefgarage unter

den Bahngleisen (Höhe ca. 4.00 m) mit dem Zugang zur Bahnhofspassage und östlich und westlich von zwei neuen

Bürohäusern (Höhe ca. 44.00 m) umgeben sein. Er soll ein attraktives Entree für den südlichen Eingang zum Hauptbahnhof

bilden und als Verknüpfungspunkt von Individualverkehr und Bahn dienen. Eine besondere Herausforderung ist der

Umgang mit der durch die hohe angrenzende Bebauung bestimmten Raumbildung.

Ziel des Verfahrens ist es, einen überzeugenden Gestaltungsvorschlag für den Bahnhofplatz Süd zu erhalten, der die

verkehrlichen Nutzungsansprüche mit den repräsentativen Anforderungen an den Platz gelungen verbindet. Dabei gilt es,

die unterschiedlichen verkehrlichen Anforderungen mit der erforderlichen Möblierung, gegebenenfalls raumbildenden

Elementen und einem Lichtkonzept gestalterisch ansprechend und selbstverständlich in die Platzgestaltung zu integrieren.

3. GEGENSTAND UND ART DER PLANUNGSKONKURRENZ

Gegenstand der Planungskonkurrenz ist die freiräumliche und verkehrliche Neugestaltung des Karlsruher Bahnhofplatzes

Süd. Die Planungskonkurrenz ist auf fünf Arbeitsgemeinschaften begrenzt. Der Planungskonkurrenz ist ein

Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Unter den qualifizierten Bewerbenden wurden 5 Teilnehmende ausgewählt (siehe

Punkt 4).

Das Verfahren ist nicht anonym. Die Entwürfe werden der Jury von den Teilnehmenden am Tag der Jurysitzung persönlich

präsentiert (siehe Punkt 10.3). Die Jury legt eine Rangfolge der Arbeiten fest.

4. TEILNEHMENDE PLANUNGSTEAMS

Die Aufgabe erfordert die Auseinandersetzung mit städtebaulichen, architektonischen, freiraumplanerischen und

verkehrlichen Belangen. Teilnahmeberechtigt sind nur Planungsteams aus Stadtplanern oder Landschaftsarchitekten mit

Verkehrsplanern. Das Hinzuziehen von Lichtplanern wird empfohlen.

Die Federführung liegt bei den Stadtplanern bzw. Landschaftsarchitekten. Die Teams können in Ihrer Zusammensetzung im

Verlauf des Verfahrens nicht verändert werden.

Die Bewerbungsphase der Planungskonkurrenz lief vom 1. August bis zum 7. September 2018 und wurde in

„wettbewerbe aktuell“ (Ausgabe August 2018, Erscheinungsdatum 1. August 2018) sowie den „Badischen Neuesten

Nachrichten“ (Erscheinungsdatum 28. Juli 2018) und der Stadtzeitung (Erscheinungsdatum 27. Juli 2018) veröffentlicht.

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Zudem wurde der Hinweis auf die Ausschreibung auf den Internetportalen von „competitionline“ (ab dem 1. August

2018) und „wettbewerbe aktuell“ (ab dem 18. Juli 2018) sowie auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe (ab dem

1. August 2018) bekanntgegeben.

Die eingegangenen Bewerbungen wurden von einem von der Jury unabhängigen Gremium anhand eines Punktesystems

bewertet. Die Bewerber mussten folgende Nachweise erbringen:

Projektblätter 1. Nachweis inkl. Abbildungen von Wettbewerbserfolgen (Preisträger, Preisgruppe oder Ränge, keine Anerkennung) für

eine städtische Platzgestaltung mit Nennung der Flächengröße, des Planungszeitraums, der erbrachten Leistungsphasen und ggf. weiterer Projektbeteiligter.

(max. 5 Blätter DIN A3 Blatt-quer)

je Erfolg 1 Punkt, bis 5 Punkte

2. Nachweis eines bereits realisierten oder derzeit zu realisierenden Projekts vergleichbarer Aufgabenstellung, z. B.

Bahnhofsplatz oder städtische Platzgestaltung mit größerem Anteil an Verkehrsplanung mit Nennung der Flächengröße, des Planungszeitraums und ggf. weiterer Projektbeteiligter.

(1 DIN A3 Blatt-quer)

bis 5 Punkte

3. Nachweis inkl. Abbildungen eines frei wählbaren weiteren realisierten Projekts auf dem Gebiet der Stadt-/

Freiraumplanung mit verkehrsplanerischen Anforderungen und Nennung des Planungszeitraums, der erbrachten Leistungsphasen sowie ggf. weiterer Projektbeteiligter.

(1 DIN A3 Blatt-quer)

bis 5 Punkte

Unter den eingegangenen 24 Bewerbungen wurden folgende Teilnehmende ausgewählt bzw. gelost:

Glück Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart mit brenner BERNHARD Ingenieure GmbH, Aalen

bauchplan ).(, München mit berchtoldkrass space&options, Karlsruhe & dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd

club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln mit RÖVER Ingenieurgesellschaft mbH, Gütersloh

faktorgruen Landschaftsarchitekten PartG mbB, Freiburg mit Modusconsult GmbH, Karlsruhe

Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin mit HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin

Als mögliche Nachrücker wurden ausgewählt bzw. ausgelost:

1. Nachrücker Latz &Partner, Kranzberg

2. Nachrücker GTL Michael Triebswetter, Kassel

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5. JURY

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen und ist vor der endgültigen Abfassung dieser Ausschreibung gehört worden:

Fachjuroren (Gesamtzahl acht Personen)

Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg

Daniel Fluhrer, Baubürgermeister der Stadt Karlsruhe

Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner, Leiterin Stadtplanungsamt Karlsruhe

Cornelia Lutz, Leiterin Gartenbauamt Karlsruhe

Prof. Dr. Ing. Jan Riel, Verkehrsplaner, Karlsruhe

Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf

Dietmar Schaber, stellvertretender Leiter Tiefbauamt Karlsruhe

Prof. Zvonko Turkali, Architekt und Stadtplaner, Frankfurt am Main

Stellvertretende Fachjuroren (Gesamtzahl vier Personen)

Georg Gerardi, Stadtplaner und Architekt, Stadtplanungsamt Karlsruhe

Thomas Ruppert, Tiefbauamt Karlsruhe – Bereich Straßenwesen

Ulrich Wagner, Verkehrsplaner Stadtplanungsamt Karlsruhe

Klaus Weindel, stellvertretender Leiter Gartenbauamt Karlsruhe

Sachjuroren (Gesamtzahl sieben Personen)

Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe

Rainer Dommermuth, S.K.E.T. Gesellschaft für Immobilienmanagement mbH, Montabaur

Hermann Brenk, Stadtrat CDU

Istvan Pinter, Stadtrat Grüne

Michael Zeh, Stadtrat SPD

Lüppo Cramer, Stadtrat Kult

Tom Høyem, Stadtrat FDP

Stellvertretende Sachjuroren (Gesamtzahl sieben Personen)

Anne Sick, Leiterin Hochbauamt Karlsruhe

Gerd Graf, Architekt, Montabaur

Tilman Pfannkuch, Stadtrat CDU

Zoe Mayer, Stadträtin Grüne

Dr. Raphael Fechler, Stadtrat SPD

Michael Haug, Stadtrat Kult

Karl-Heinz-Jooß, Stadtrat FDP

Sach- und Fachverständige Beraterinnen und Berater ohne Stimmrecht

Rolf Band, stellvertretender Bahnhofsmanager Karlsruhe, Vertretung: Matthias Ebinger und Steffen Hippel

Dr. Martina Hillesheimer, Vorsitzende der Bürger-Gesellschaft der Südstadt

Joachim Hornuff, Vorsitzender Bürgerverein Weiherfeld-Dammerstock

Jürgen Sickinger, Vorsitzendender Bürgerverein Südweststadt, Vertretung: Vlado Bulic

Andrea Scholz, Wirtschaftsförderung Karlsruhe

Marion Schuchardt, Behindertenkoordinatorin Stadt Karlsruhe

6. VORPRÜFUNG

Die Vorprüfung wird die abgegebenen Planungen insbesondere auf die im Aufgabenteil beschriebenen Anforderungen hin

überprüfen. Sie erfolgt durch:

Hille Architekten + Stadtplaner BDA dwb

Bahnhofstraße 23

55218 Ingelheim

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sowie folgenden Vertretern der Stadtverwaltung:

– Clemens Fritz, Stadtplanungsamt Bereich Stadtbild

– Stefan Schwartz., Stadtplanungsamt Bereich Verkehr

– Walter Burg, Gartenbauamt

– Sonja Strehle, Gartenbauamt

– Sigrid Puschmann, Tiefbauamt

– Manfred Weiß, Stadtwerke – Beleuchtung

Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere sach- und fachverständige Berater und Vorprüfer zu benennen.

7. LEISTUNGEN

Es werden nachfolgende Leistungen verlangt:

(Die Art der Darstellung ist grundsätzlich frei wählbar, das Format der Ergebnispläne ist jedoch auf maximal 2 DIN A0

Pläne im Hochformat festgelegt. Die Pläne sind ungefaltet einzureichen)

1 Leitidee frei wählbar freie plakative Darstellung des Gesamtkonzeptes für den

Planungsbereich mit Aussagen zu:

- Nutzung

- Freiflächen

- Verkehrsabwicklung

mit ggf. textlichen Ergänzungen

Gestaltkonzept

Lageplan

M 1:200 mit

- Oberflächengestaltung

- Materialien

- Farbigkeit

- Möblierung

- Lichtkonzept

- ggf. Vegetation,

- den benachbarten baulichen Strukturen

Schnitte

M 1:200 - in Nord-Süd-Richtung mit Anschluss an die

Bahnhofspassage und Ansicht der geplanten

angrenzenden Bebauung, Blickrichtung West

- in West-Ost-Richtung mit Anschluss an die geplante

Bebauung und Ansicht Bahnhofszugang

1 Detail M 1:50 Darstellung in Grundriss und Schnitt eines aussagekräftigen

Teilausschnitts, frei wählbar

zwei

Visualisierungen

max. DIN A3

Größe

Maximal zwei räumliche Darstellungen auf Basis der

mitgelieferten Grundlagenperspektiven (vgl. Anlage C 7.).

Erläuterungen

max. 2 DIN A4-

Seiten

Die Erläuterungen sind in den Plänen darzustellen:

Erläuternde Skizzen, Zeichnungen sind gewünscht.

- zur Gesamtidee

- dem Verkehrskonzept

- den gestalterischen Absichten

- zur Materialqualität

- den funktionalen Lösungsansätzen.

Erläuternde Skizzen, Zeichnungen sind in den Plänen

darzustellen.

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6 | PLANUNGSKONKURRENZ KARLSRUHE BAHNHOFPLATZ SÜD – NEUGESTALTUNG

Die genannten Leistungen müssen in einer Ausfertigung für die Jurysitzung und in einer Ausfertigung für die

Vorprüfung (Papier max. 100g/m²) eingereicht werden. Zudem sind die Pläne einfach auf DIN A3 verkleinert

abzugeben. Darüber hinaus sind folgende digitale Daten einzureichen:

Zusätzlicher Plan für die Vorprüfung

Berechnungs- und Flächenplan

Vermaßung der Fahrbahnen, Fußgängerbereiche, Stellplätze

(PKW, Fahrrad), Leuchtenabstände

Datenträger Alle Pläne sind auf einem Datenträger im jpg-Format

(Auflösung 300 dpi), DWG-Format und pdf-Format (in

Vektorgrafik) abzugeben.

Verfassererklärung

Einverständniserklärung

Erklärung der Teilnehmenden (bevollmächtigte Vertretung)

entsprechend des ausgegebenen Vordrucks (vgl. Anlage

C 9.1)

Einverständniserklärung, die eine Bereitstellung der Arbeiten

im Internet zusagt (vgl. Anlage C 9.2)

Präsentation

als PDF-Datei

Vorstellung der eigenen Arbeit am Tag der Jurysitzung.

Die Präsentation muss dem Stadtplanungsamt 2 Tage vor

Jurysitzung (siehe Punkt 10.3 Termine) vorliegen, da ansonsten

nicht gewährleistet werden kann, dass die Präsentation

einwandfrei und ohne Verzögerungen vor Ort läuft.

8. BEURTEILUNGSKRITERIEN

Gesamtidee zur Gestaltung Bahnhofplatz Süd

Qualität und Funktionalität des stadträumlichen Konzepts

Funktionalität der Verkehrsführung

Qualität und Gestaltung der weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Gastronomie, Handel, Reisebedarf)

Gestaltungsqualität der freiräumlichen Elemente (z.B. Stadtmöbel, Bodenbeläge) und des Lichtkonzeptes

Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhaltung unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwurfskonzeptes

Die Jury behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu präzisieren und zu gewichten.

9. UNTERLAGEN

Die Unterlagen bestehen aus dem vollständigen Ausschreibungstext (Teil A und B) sowie den unter Teil C aufgeführten

Anlagen.

Voraussetzung für den Erhalt der für die Bearbeitung des Verfahrens ebenfalls notwendigen Anlagen (Teil C der

Ausschreibung) ist, dass von den Teilnehmenden zuvor eine Datenschutzerklärung unterschrieben wird. Das

Datenschutzformular wird den Teilnehmenden vor Ausgabe der Anlagen (Teil C der Ausschreibung) per Mail zugesandt.

Das Formular ist dann ausgefüllt und unterzeichnet per Fax oder E-Mail an die Auftraggeberin bis spätestens

10. Oktober 2018 zu senden:

Fax an: 06132 - 41804, E-Mail an: [email protected]

Wenn das Formular der Auftraggeberin vorliegt, sind die Anlagen (Teil C der Ausschreibung) erhältlich und werden in Form

eines Links zum Downloaden der Dateien an die Teilnehmenden (bevollmächtigte Vertreter) gemäß Zeitplan verschickt.

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10. TERMINE

Juryvorbesprechung 27. September 2018

Digitaler Versand/Bereitstellen der Unterlagen 41. KW 2018

Schriftliche Rückfragen bis 19. Oktober, bis 12:00 Uhr

Pflichtkolloquium (vorab 14.00 Uhr 2. Juryvorgespräch) 25. Oktober 2018 um 15.00 Uhr

Abgabe der Arbeiten 14.Dezember 2018, bis 16:00 Uhr

Abgabe der Präsentation 30. Januar. 2019

Jurysitzung 1. Februar 2019

Ausstellung der Arbeiten ab 7. KW 2019

10.1 RÜCKFRAGEN UND PFLICHTKOLLOQUIUM

Rückfragen können schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) bis zum 15.Oktober 2018 gerichtet werden an:

Hille Architekten + Stadtplaner BDA

E-Mail: [email protected]

Die Rückfragen werden im Rahmen des Pflichtkolloquiums am 25. Oktober beantwortet. Das Kolloquium findet um

15.00 Uhr im K-Punkt, Ettlinger-Tor-Platz 1a, 76137 Karlsruhe statt. Vorab trifft sich die Jury um 14.00 Uhr zum

2. Juryvorgespräch. Jurorinnen und Juroren, Teilnehmende, Beraterinnen und Berater werden dazu eingeladen. Die

Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend.

Das Ergebnisprotokoll wird an alle Teilnehmenden bis voraussichtlich 30. Oktober 2018 per E-Mail verschickt und ist

Bestandteil der Ausschreibung.

10.2 ABGABE

Planabgabe

Abgabetermin ist Freitag, der 14. Dezember 2018

Bis 16.00 Uhr können die entsprechenden Unterlagen abgegeben werden bei:

Hille Architekten + Stadtplaner BDA dwb

Bahnhofstraße 23

55218 Ingelheim

Für Arbeiten, die von einem Kurierdienst abgegeben oder per Post aufgegeben werden, ist die o. g. Adresse zu verwenden.

Es gilt der Poststempel.

10.3 PRÄSENTATION UND SITZUNG DER JURY

Am Freitag, den 1. Februar 2019 ab 9.15 Uhr tagt die Jury. Die Arbeiten werden der Jury von den Bearbeitern ab

9.30 Uhr vorgestellt. Die Sitzung findet im Rathaus am Marktplatz im Kleinen Sitzungssaal statt. Danach werden

die Juroren in einer internen Sitzung eine Empfehlung zur Umsetzung einer der Arbeiten aussprechen.

Die Reihenfolge der Präsentation ist wie folgt vorgesehen:

930 Uhr faktorgruen Landschaftsarchitekten PartG mbB, Freiburg mit Modusconsult GmbH, Karlsruhe

1015 Uhr Glück Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart mit brenner BERNHARD Ingenieure GmbH, Aalen

1100 Uhr bauchplan ).(, München mit berchtoldkrass space&options, Karlsruhe & dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd

1145 Uhr club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln mit RÖVER Ingenieurgesellschaft mbH, Gütersloh

1230 Uhr Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin mit HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin

Die Präsentation der Teilnehmer muss dem Stadtplanungsamt am 30. Januar 2019 vorliegen, da ansonsten nicht

gewährleistet werden kann, dass die Präsentation einwandfrei und ohne Verzögerungen vor Ort läuft.

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11. HONORAR

Die Teilnahme an der Planungskonkurrenz wird als Pauschalhonorar vergütet:

Honorar: 8.400,- Euro pro Planungsteam (inkl. MwSt.)

Mit diesem Honorar sind sämtliche Leistungen abgedeckt.

Auswärtige Planungsteams erhalten die Reisekosten erstattet. Die Reisekosten werden nur für bis zu zwei Personen pro

Planungsteam vergütet.

Das Planungsteam, das mit dem 1. Rang ausgezeichnet wird, erhält eine weitere Vergütung von 1.600,-

Euro (inkl. MwSt.)

12. WEITERE BEARBEITUNG

Die Auftraggeberin wird ein Planungsteam unter Würdigung der Empfehlung der Jury mit der Erstellung der

Freiflächenplanung beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt

auf Grundlage der HOAI § 38 Freianlagen und §45 Verkehrsanlagen. Es wird die Honorarzone III angesetzt und bis

Leistungsphase 5 beauftragt.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch die Planungskonkurrenz erbrachte Leistungen bis zur Höhe des

genannten Honorars nicht erneut vergütet, wenn das Ergebnis des Verfahrens in seinen wesentlichen Teilen unverändert

der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Die Arbeiten gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht bleibt bei den Verfassern.

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B AUFGABE

1. ANLASS UND ZIEL

Nachdem wesentliche Teile der Neubebauung des ehemaligen Bahnareals südlich des Karlsruher Hauptbahnhofes mit

großen Bürogebäuden abgeschlossen sein werden, soll der Bahnhofplatz Süd entsprechend ausgebaut werden. Die

vorangegangene, provisorische Platzgestaltung entspricht der neuen Bedeutung dieses Platzes und den neuen

funktionalen und stadträumlichen Bezügen nicht mehr. Sie ist auch teilweise im Zuge der Bauarbeiten oder wird mit dem

möglichen Bau einer Tiefgarage unter dem Platz rückgebaut.

Der Platz wir zukünftig von ca. 44.00 m hohen Bürogebäuden östlich und westlich begrenzt werden. Der so entstehende

Stadtraum stellt eine besondere entwurfliche Herausforderung dar.

Ziel des Verfahrens ist es, einen überzeugenden Gestaltungsvorschlag für den Bahnhofplatz Süd zu erhalten, der die

funktionalen und verkehrlichen Anforderungen mit den repräsentativen Nutzungsansprüchen an den Platz gelungen

verbindet.

2. PLANUNGSGEBIET

Das Planungsgebiet grenzt südlich an den Karlsruher Hauptbahnhof an. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„Hauptbahnhof Süd“ (siehe Anlagen C 3. Bebauungsplan) aus dem Jahr 2006 und ist der zentrale öffentliche Platz dieses

Planbereiches.

Luftbild Stadtplanungsamt 2002

Das Areal war im Zuge der Verlegung des Karlsruher Hauptbahnhofes im Jahr 1913/14 mit Bahnbetriebsgebäuden und

Werkstätten bebaut worden. Davon sind das ehemalige Heizkraftwerk mit Kohlenbunker und das südlich daran

anschließende Wohnhaus, sowie ein weiteres westlich gelegenes Wohnhaus erhalten. Diese Gebäude sind Kulturdenkmale

nach § 2 DSchG BW. Im Westen befindet sich darüber hinaus noch das Stellwerksgebäude auf einem bahneigenen

Grundstück. Weitere historische Bestandsgebäude sind nicht mehr vorhanden.

Als Folgenutzung war seit den späten 1980er Jahren vorgesehen, hier für das Zentrum für Kunst und Medientechnologie

(ZKM) ein neues Gebäude zu bauen. Der entsprechende Bebauungsplan kam jedoch wegen der Entscheidung, das ZKM im

Hallenbau A der Industriewerke Karlsruhe (IWKA) zu realisieren, nicht zur Rechtskraft. Die Wettbewerbsergebnisse und die

in der Folge erstellten Gutachten im Zusammenhang mit der ZKM - Planung zeigten, dass eine sehr hohe Bebauungsdichte

auf dem Areal möglich ist. Diese wurde im Zuge der Bauleitplanung auch so vorgesehen und wird gegenwärtig realisiert.

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Übersichtsplan Verkehrsplanung/Bebauungspläne/B-Planentwürfe/Aktuelles Projekt StplA 2018 (siehe auch Anlage C 4.)

Südlich und westlich der Schwarzwaldstraße beziehungsweise der Stadtbahnlinie sind größere Verwaltungsgebäude und

ein Hotel vorhanden. Weitere ähnliche Projekte sind im Plangebiet selbst und östlich davon geplant.

Der Bebauungsplan setzt ein Kerngebiet fest, das durch die Ansiedlung besonders besucherintensiver Funktionen die

(verkehrliche) Lagegunst nutzt.

Gegenwärtig werden östlich und westlich des Platzes neue Bürohochhäuser fertiggestellt. Die Erdgeschosse sind nahezu

über die gesamte Gebäudebreite ausschließlich als Empfangszonen für die dort ansässigen Firmen vorgesehen, durch

mehrere Stufen vom Platz getrennt und nicht öffentlich zugänglich (siehe Anlagen C 5. Umgebende Bebauung). Nördlich

grenzt die Außenwand der Bahnhofstiefgarage mit den Zugängen zur Bahnhofspassage, den Parkierungseinrichtungen

und im westlichen Bereich zur Fahrradstation an.

Schnittdarstellung der in der Ausführung befindlichen umgebenden Bebauung (Schnitt/Höhenlage der TG nicht festgelegt)

Die zu bearbeitende Platzfläche umfasst ca. 4.900 m² und schließt entwurfsabhängig auch den südlich gelegenen Teil der

Straße Hinterm Hauptbahnhof mit ein (siehe Anlagen C 2. Lageplan)

Im Jahr 1998 hat die Stadt Karlsruhe einen Wettbewerb Empfangsgebäude Hauptbahnhof Süd durchgeführt. Dessen

Ergebnis kann nicht unverändert umgesetzt werden, da die zwischenzeitlich im Bau befindliche Platzrandbebauung andere

Rahmenbedingungen definiert.

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3. ÜBERGEORDNETE VERKEHRSPLANUNG

Der Hauptbahnhof ist Knotenpunkt nationaler und internationaler Nord/Süd- und Ost/Westverbindungen. Der

Anschlusspunkt “Schwarzwaldkreuz” der Südtangente erschließt die kürzeste Verbindung zur A 5 Frankfurt-Basel, zur A 8

Stuttgart-München und zur A 65 Pfalz, Elsass, Saarland. Über den nördlichen Bahnhofsvorplatz ist das Gebiet darüber

hinaus hervorragend an den innerörtlichen und regionalen öffentlichen Personennahverkehr angebunden.

Das zurzeit im Betrieb befindliche Provisorium und der ebenso provisorische Busbahnhof sind über eine innere, parallel zur

Schwarzwaldstraße verlaufende Straße Hinterm Hauptbahnhof mit Zufahrt von der Schwarzwaldstraße erschlossen. Die

Straße Hinterm Hauptbahnhof erschließt auch die Bebauung beidseits des Platzes.

Die übergeordnete Verkehrskonzeption im Bahnhofsumfeld sieht den Bahnhofplatz Nord mit den Bus- und

Bahnhaltestellen als Schwerpunkt für den öffentlichen Verkehr. Dem gegenüber dient der zu bearbeitende Bahnhofplatz

Süd als Schwerpunkt für den Individualverkehr. Daher sind neben den repräsentativen Funktionen besonders die

verkehrlichen Belange zu berücksichtigen.

Verkehrsplanung Schwarzwaldstraße/Hinterm Hauptbahnhof, StplA 2018 (siehe auch Anlage C 4.)

Im Zuge der Neubebauung wurde das nähergelegene Verkehrsnetz untersucht und eine Gesamtplanung erstellt, die

teilweise umgesetzt ist, teilweise noch verwirklicht werden wird (siehe Anlagen C 4. Verkehrsplanung).

4. ANFORDERUNGEN

4.1 GESTALTUNG

Wesentliche gestalterische Ziele und Anforderungen sind diese:

- Der Platz soll ein attraktives Entree für die Bürogebäude und den südlichen Eingang zum Hauptbahnhof bilden.

- Er soll eine hohe Aufenthaltsqualität bieten.

- Die Materialität des Platzes soll sich mit der der platzbegleitenden Gebäude und der umgebenden Flächen

auseinandersetzten. Diese sind im Anhang C 5. (Fassaden) ausführlich beschrieben.

- Der Entwurf soll Aussagen zur Gestaltung der nördlichen Platzwand (Außenwand der Bahnhofsgarage) machen.

- Der Zugang zur Bahnhofspassage und zur Fahrradstation Hauptbahnhof Süd soll attraktiv gestaltet werden.

- Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit, insbesondere das Blindenleitsystem sollen gestalterisch integriert sein (siehe

Punkt 4.2).

- Maßnahmen zur Klimaanpassung/ zum sommerlichen Hitzeschutz sind erwünscht und gestalterisch zu

integrieren.

- Maßnahmen zum Freihalten von nicht unmittelbar verkehrlich benötigten Flächen sind darzustellen.

- Das Handbuch Stadtmobiliar der Stadt Karlsruhe (siehe Anlagen C, Punkt 8 Stadtmobiliar) ist als Anregung zu

verstehen.

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Das noch vorhandene Vordach auf der Nordseite ist Teil des Provisoriums und somit disponibel. Alternative Lösungen im

Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes (siehe Punkt 4.4) sind möglich und gegebenenfalls auch als verbindendes

Gestaltungselement von Interesse.

Auf dem Bahnhofplatz Süd befinden sich diverse Leitungstrassen der Ver- und Entsorgung. Diese sollen so berücksichtigt

werden, dass weder eine Überbauung noch Baumpflanzungen mit einem Abstand von weniger als 2,50 m zur

Leitungsachse vorgesehen werden (siehe Anlagen C 2.2 Lageplan/Unterirdische Infrastruktur).

Optional soll in der Zukunft unter dem Platz die Planung einer durchgängigen Tiefgarage möglich sein. Es ist jedoch zurzeit

nicht absehbar, ob und wann diese realisiert wird. Daher wird für die aktuelle Aufgabenstellung davon ausgegangen, dass

Baumpflanzungen außerhalb der Leitungsschutzzonen möglich sind. Der beigefügte Entwurf einer möglichen Tiefgarage

(siehe Anlagen C.5.) ist als Machbarkeitsskizze zu verstehen. Er ist nicht abschließend abgestimmt und - falls grundsätzlich

weiterverfolgt - bezüglich seiner Höhenlage und Aufteilung noch weiter auszuarbeiten. Es wird angestrebt bis zum

Kolloquium am 25. Oktober weitere Informationen bereitstellen zu können.

4.2 BARRIEREFREIHEIT

Die Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil der Planung. Sie muss die Anforderungen der geltenden DIN 18040-3

erfüllen. Ein Bestandteil der Barrierefreiheit ist ein Blindenleitsystem, das aber nicht als gesondertes oder gar gestalterisch

störendes Element wahrgenommen werden soll. Daher liegt die Herausforderung in der gestalterischen Integration des

Blindenleitsystems in die Platzgestaltung. Das Leitsystem muss eine durchgängige Führung Blinder und Sehbehinderter

vom Zugang der Bahnhofspassage über den Platz ermöglichen (siehe hierzu auch Punkt 4.5 Fußgängerverkehr). Dabei

muss sowohl eine taktile Führung für Blinde nach DIN 32984, als auch eine kontrastreiche Führung für Sehbehinderte

nach DIN 32975 gewährleistet sein. Das Leitsystem ist in den Plänen darzustellen.

4.3 LICHTKONZEPT

Der Bahnhofplatz Süd ist ganzjährig und über nahezu den gesamten Tagesverlauf intensiv frequentiert. Daher ist ein

Lichtkonzept erforderlich, das neben den funktionalen Anforderungen auch bei Dunkelheit den Entwurfsgedanken erlebbar

macht und die Raumbildung unterstützt. Es ist in den Plänen/Erläuterungen entsprechend darzustellen.

Folgende Hinweise der Stadtwerke sind zu beachten:

Die Auslegung der Beleuchtungsanlage für den Bahnhofplatz soll sich an den normativen Kriterien der aktuell gültigen

Norm (z. B. DIN EN 13 201) orientieren. Hierbei sind die verkehrlichen Nutzertypen und die spezifischen Einflussfaktoren

zu berücksichtigen. Zur ersten Orientierung wurde diesbezüglich vonseiten des Fachbereichs Straßenbeleuchtung vorab die

Beleuchtungsklasse C4 (bzw. CE4) mit einem Wartungswert für die mittlere, horizontale Beleuchtungsstärke von 10 lux

und einer Gesamtgleichmäßigkeit von mindestens 0,4 ermittelt. Im Hinblick auf die Ökonomie bei Errichtung und Betrieb

der künftigen Anlage kann bzw. darf bei der Auswahl der Leuchten durchaus auf aktuelle LED-Leuchtentypen aus dem

derzeitigen Stadtmöblierungsbuch bzw. aus der (näheren) Umgebung des Bahnhofplatzes zurückgegriffen werden.

4.4 NUTZUNG

Soweit entwurflich möglich und mit den primären, verkehrlichen Anforderungen vereinbar werden Vorschläge zu

weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten der Platzfläche für Gastronomie, Handel, Reisebedarf, Infopunkt für Leihräder,

etc. erwartet, da die platzbegleitende Bebauung dafür nicht zur Verfügung steht. In Frage kommen zum Beispiel

Baulichkeiten auf dem Platz oder an die nördliche Wand angelehnt.

4.5 VERKEHR

Der Fußgängerverkehr von der Straße Hinterm Hauptbahnhof zum Zugang der Bahnhofspassage soll möglichst direkt und

wenig umwegig geführt werden. Besonderes Augenmerk ist auf die östliche Richtung zum Verbindungstunnel zum

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STADTPLANUNGSAMT | 13

späteren Fernbusterminal an der Fautenbruchstraße zu richten (siehe Anlage C 4. Verkehrsplanung). Die Verkehrsströme

sollen möglichst entzerrt organisiert sein, insbesondere der PKW-Verkehr im Bereich der Einfahrt von der

Schwarzwaldstraße zur Straße Hinterm Hauptbahnhof mit den anschließenden Stellplatzbereichen, sowie die

Verflechtungen mit dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr im Zugangsbereich zum Bahnhof und zur Fahrradstation

Hauptbahnhof Süd.

Die rückwärtigen (nördlichen) Erschließungsbereiche der neuen Bürogebäude müssen für Lieferverkehr und Feuerwehr

Hindernisfrei über den Platz erreichbar sein. Sie grenzen als Privatstraßen mit Zugangskontrolle nordöstlich und

nordwestlich an den Platz. An der nordwestlichen Zufahrt stellt sich im Bereich des Zuganges zur Fahrradstation die Frage,

wie die dort zusammenkommenden, unterschiedlichen Höhenlagen verknüpft werden.

Hindernisfrei erreichbar muss für Fahrzeuge bis 7,5 to auch der Eingang zur Bahnhofspassage sein, um den Lieferverkehr

für die Geschäfte im südlichen Bereich der Bahnhofspassage zu ermöglichen.

Folgende weitere verkehrliche Funktionen sind zu gewährleisten:

- 150 Fahrradstellplätze

- 20 Motorradstellplätze

- mindestens 10 Taxenstellplätze, vom Bahnhofseingang aus sichtbar

- Haltemöglichkeit für einen Bus der Verkehrsbetriebe für Linien- bzw. Schienenersatzverkehr

- Vorfahrt für Busse im Einzelfall (Fantransport)

- 10 Kurzzeitstellplätze für Hol- und Bringverkehr

- Fußgängerführung zu allen Parkplätzen und zur Unterführung Fernbusterminal

- Erschließung der Fahrradstation Hauptbahnhof Süd

Behindertenstellplätze, Carsharing und E-Mobile sollen zukünftig in der bestehenden Tiefgarage unter den Gleisen

organisiert werden, brauchen also bei der Platzgestaltung nicht unmittelbar berücksichtigt zu werden

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14 | PLANUNGSKONKURRENZ KARLSRUHE BAHNHOFPLATZ SÜD – NEUGESTALTUNG

C ANLAGEN

Die Anlagen sind als Datei-Dokumente gespeichert und werden als Download bereitgestellt. Alle Pläne sind im UTM-

Koordinatensystem mit gekürzten Koordinaten angelegt.

Die Gliederung dieser Seite entspricht der Gliederung der Ordner und Unterordner, die als Download erhältlich sind.

1. Übersichtsplan (.pdf)

2. Lagepläne 2.1 Liegenschaftskarte mit den Layern:

- Geltungsbereich, (.dxf) - Höhenangaben (.dxf) - angrenzende Erdgeschosszone (.dxf) - Grünflächen und Bäume (.dxf)

2.2 Unterirdische Infrastruktur (.pdf)

3. Bebauungsplan (.pdf) 3.1 Planerischer Teil 3.2 Textlicher Teil

4. Verkehrsplanung (.pdf)

5. Umgebende Bebauung (.pdf,.dwg,.dxf)

6. Fotos 6.1 Luftbild von 2017 (.tif) mit World-Transformations-Datei (.tfw) 6.2 Bestandsfotos (.jpg) 6.3 Modellfotos Stadtmodell (.jpg)

7. Grundlage Visualisierung (.jpg)

8. Stadtmobiliar (.pdf)

9. Erklärungen 9.1 Verfassererklärung (.docx) 9.2 Einverständniserklärung Veröffentlichung Internet (.docx)


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