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Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen –...

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Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler Fachbeitrag zum Regionalplan OWL 2035 Borgholzhausen, im Oktober 2018
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Stadt Borgholzhausen

Siedlungsflächen-Konzept

Kommunaler Fachbeitrag zum

Regionalplan OWL 2035

Borgholzhausen, im Oktober 2018

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Ansprechpartner:

Stadt Borgholzhausen

Masch 2 | 33829 Borgholzhausen

Kerstin Otte, fon [05425] 807 60

Alexander Bloch, fon [05425] 807 66

Stadtplanung und Kommunalberatung

Tischmann Schrooten

Stadtplaner, Architektin PartGmbB

Berliner Straße 38, 33378 Rheda-Wiedenbrück

[email protected]

fon 05242 5509-0

Dirk Tischmann

Mirko Horvat

Borgholzhausen, Oktober 2018

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Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 1

Gliederung

1. Einführung ............................................................................... 3

2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen ....................................... 5

2.1 Landes- und regionalplanerische Rahmenbedingungen .............. 5

2.2 Naturraum und Siedlungsgeographie, Siedlungsstruktur ............ 7

2.3 Demografische Struktur und Entwicklung ............................. 10

2.4 Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt .................................. 12

2.5 Bestehende städtebauliche Plankonzepte ............................. 13

2.6 Konversions- und Brachflächen ........................................... 13

2.7 Überlegungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den

Klimawandel .................................................................... 14

2.8 Aktuelle städtebauliche Planverfahren und Entwicklungen ....... 17

2.9 Innenentwicklung und zusätzlicher Siedlungsflächenbedarf ..... 19

3. Regionalplan OWL 2035 – Kommunale Zielsetzungen auf

Regionalplanebene .................................................................. 21

4. Regionalplan OWL 2035 – Entwicklungskonzept Siedlungsflächen . 23

4.1 Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt

Borgholzhausen ................................................................ 23

4.2 Tabu- und Ausschlussbereiche für Bauflächenentwicklungen ... 25

4.3 Zentralörtlich bedeutsamer ASB und zentraler

Versorgungsbereich .......................................................... 30

4.4 Ortsteile im Freiraum ........................................................ 32

4.5 Suchräume und Potenzialflächen für die zukünftige ASB-

Siedlungsentwicklung ....................................................... 33

4.6 Rücknahme/Tausch von bisherigen ASB-Flächen ................... 47

4.7 Tausch von bisherigen GIB-Flächen in ASB-Flächen mit

gewerblichem Schwerpunkt und entsprechende

Neudarstellung von ASB-Flächen ........................................ 48

4.8 Zweckgebundene ASB-Flächen ........................................... 49

5. Regionalplan OWL 2035 – weitere planungsrelevante Handlungsfelder

............................................................................................ 50

5.1 Abgrabungen ................................................................... 50

5.2 Freiraumbelange ............................................................... 50

5.3 Freizeitnutzungen im Außenbereich ..................................... 50

5.4 Aufgabe der Straßentrasse L 785n ...................................... 51

6. Zusammenfassung: Flächenkonzept und Priorisierung ................... 52

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2 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

7. Anhang und Verzeichnisse ........................................................55

Anhang ..................................................................................55

Abbildungsverzeichnis ..............................................................55

Tabellenverzeichnis ..................................................................55

Quellenverzeichnis ...................................................................55

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Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 3

1. Einführung

Der alte Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold – Teil-

abschnitt Oberbereich Bielefeld aus dem Jahr 2004 hat seinen Planungs-

horizont erreicht. Das Plankonzept basiert auf Datengrundlagen und Pla-

nungsentscheidungen aus dem Zeitraum zwischen 1996 und 2002. Auf-

grund der aktuellen Entwicklungen mit einem sehr hohen Nachfragedruck

im Bereich Kreis Gütersloh/Stadt Bielefeld und nach Neuaufstellung des

Landesentwicklungsplans LEP steht daher die grundlegende Überprüfung

und Neufassung des Regionalplans mit dem Planungshorizont 2035 an.

Die Bezirksregierung Detmold bereitet die Erarbeitung des Planentwurfs im

Jahr 2019 vor. Eine wichtige Grundlage des künftigen Regionalplans ist

der intensive und frühzeitige Austausch mit allen Kommunen im Regional-

plan-Bereich. Die ersten Abstimmungsgespräche wurden im Kreis Güters-

loh Ende 2017/Anfang 2018 geführt. Bis Herbst 2018 sollen die Gesprä-

che mit allen Kommunen im Regierungsbezirk abgeschlossen sein.

Im Zuge der Kommunalgespräche im Kreis Gütersloh wurden die wichtigen

Themen des künftigen Regionalplans und die Überlegungen der Bezirks-

regierung zur Vorgehensweise besprochen. Das erste Kommunalgespräch

in Borgholzhausen fand am 30.11.2017 im Rathaus statt. In diesem Ge-

spräch hat die Stadt die planerischen Rahmenbedingungen für die

Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren – soweit absehbar – darge-

legt und die aktuellen Planungsüberlegungen erläutert.

Die Bezirksregierung hat vorgeschlagen, die mittel- bis langfristigen Ent-

wicklungsvorstellungen der Kommunen im Rahmen eines „kommunalen

Fachbeitrags“ insbesondere zu den möglichen künftigen Wohn- und Sied-

lungsflächen (i. W. ASB-Flächen) zu erarbeiten – in ähnlicher Form wie im

Zuge der bereits im Jahr 2016 erfolgten Gewerbeflächen-Diskussion.1

Dieses wird auch als große Chance gesehen, angesichts der besonderen

Herausforderungen und Zielkonflikte auf allen Planungsebenen frühzeitig

die kommunalen Ziele zu formulieren und in das Verfahren einbringen zu

können. Bevölkerungs- oder Bedarfsprognosen etc. sind nicht Gegenstand

der Fachbeiträge, diese werden im Zuge des Regionalplan-Verfahrens

durch IT.NRW und durch die Bezirksregierung erarbeitet. Die Fachbeiträge

werden gesammelt und ebenso wie Fachbeiträge zu anderen Themen wie

Landwirtschaft, Forst, Naturschutz etc. ausgewertet und als Arbeitsgrund-

lage für die Neuaufstellung des Regionalplans genutzt.

Der Kreis Gütersloh und die Stadt Borgholzhausen besitzen weiterhin eine

hohe Wirtschaftskraft und Attraktivität. Der aktuelle Strukturbericht des

Kreises Gütersloh verdeutlicht erneut die positive Entwicklung im Kreis –

auch im Vergleich mit Ostwestfalen und mit dem Land NRW insgesamt.2

1 Vgl. Stadt Borgholzhausen 2016: Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept

und Kreis Gütersloh 2017, Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 2017. 2 Vgl. Kreis Gütersloh 2018, Strukturbericht 2018 für den Kreis Gütersloh.

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4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet wie andere Kommunen im Kreis-

gebiet entsprechend eine bislang relativ stabile Bevölkerungsentwicklung.

Im Zuge der Neuaufstellung des heutigen Regionalplans, Teilabschnitt Ober-

bereich Bielefeld, in den Jahren 1996 bis 2004 wurde für die Stadt

Borgholzhausen ein Wachstum der Einwohnerzahl von 8.473 Personen

(1996) auf 9.049 Einwohner bis zum Planungshorizont 2015 prognosti-

ziert (Orientierungswert). Zum Stichtag 31.12.2017 mit 8.946 Einwohner

in Borgholzhausen wurde diese Einwohnerzahl nur knapp unterschritten

(gemäß Einwohnermeldeamt Borgholzhausen).

Nach dem absehbaren Lückenschluss der A 33 zwischen den Anschluss-

stellen Borgholzhausen und Halle (geplante Verkehrsfreigabe Ende 2019)

wird die Nachfrage am Wohn- und Gewerbestandort Borgholzhausen

voraussichtlich steigen.

Die Stadt Borgholzhausen hat in den letzten Jahren die Problematik der

überplanten, aber zu einem erheblichen Teil nicht verfügbaren Wohn-,

Misch- und Gewerbeflächen intensiv aufgearbeitet. Flächen für Wohn- und

Mischnutzungen wurden ebenso wie ggf. gewerblich nutzbare Flächen ge-

prüft. In der Kernstadt wurden Bebauungspläne überarbeitet, die Flächen

wurden z. T. durch ein Umlegungsverfahren gemäß § 45 ff BauGB mobi-

lisiert. Grundsätzliches Ziel ist aus Gründen des boden- und kostensparen-

den Bauens und der Verkehrsvermeidung sowie zum Schutz des Außen-

bereichs eine – soweit städtebaulich und nachbarschaftlich vertretbar –

Nachverdichtung im Innenbereich nach dem Grundsatz „Innenentwicklung

vor Außenentwicklung“. Da jedoch in Borgholzhausen inzwischen kaum

noch größere, relativ konfliktarme Reserveflächen im Innenbereich beste-

hen und keine Sonderstandorte oder Konversionsflächen vorhanden sind,

die Umnutzungspotenziale bieten, ist der Planungsspielraum hier begrenzt.

Die Stadt Borgholzhausen betreibt zudem eine aktive Baulandpolitik und

versucht soweit möglich über den Zwischenerwerb der Neubauflächen

deren zielgemäße Nutzung zu steuern.

Somit steht die Stadt Borgholzhausen vor der Aufgabe, die strategischen

Entscheidungen für die langfristige Siedlungsflächenentwicklung vorzube-

reiten und Potenzialflächen für mögliche spätere Weiterentwicklungen zu

benennen. Die Entscheidung für eine konkrete Entwicklung ist dann zu

einem späteren Zeitpunkt – je nach regionalplanerischer Abstimmung und

tatsächlichem Bedarf – im Zuge der Bauleitplanung zu treffen.

Der kommunale Fachbeitrag zum Regionalplan 2035 umfasst somit

einen Überblick über die planerische Ausgangslage und über Rahmen-

bedingungen in Borgholzhausen (Kapitel 2),

die Formulierung der zentralen kommunalen Zielsetzungen auf Regional-

planebene (Kapitel 3),

ein städtebauliches Entwicklungskonzept für potenzielle Siedlungs-

flächen auf Flächennutzungsplan-Ebene mit Priorisierung (Kapitel 4, 6),

Aussagen zu weiteren, absehbar auf Regionalplanebene relevanten

städtebaulichen Handlungsfeldern (Kapitel 5).

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Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 5

2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen

2.1 Landes- und regionalplanerische Rahmenbedingungen

Die Stadt Borgholzhausen ist im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW

(LEP) als Grundzentrum eingestuft worden, das auf Bielefeld als Ober-

zentrum ausgerichtet ist.

Der zeichnerisch festgelegte Siedlungsraum umfasst den Stand der Bau-

leitplanung bzw. der Regionalplanung bis zum Jahr 2012. Der Kammzug

des Teutoburger Walds, welcher sich sowohl westlich als auch östlich

bzw. südöstlich des Siedlungsraums der Kernstadt Borgholzhausens er-

streckt, wird als Gebiet zum Schutz der Natur dargestellt. Der westliche

Bereich liegt zudem im Bereich eines großflächigen Gebiets zum Schutz

des Wassers. Ebenso ist der Bereich Nordbruch am südlichen Übergangs-

bereich des Stadtgebietes Borgholzhausen zu den Nachbarkommunen Halle

(Westf.) und Versmold als Gebiet zum Schutz der Natur festgelegt

worden.

Gemäß geltendem LEP vom 08.02.2017 sind für die gemeindliche Ent-

wicklung neben allgemeinen Zielen und Grundsätzen wie z. B. Grundsatz

2-2 Daseinsvorsorge und neben den zu beachtenden Freiraumfunktionen

gemäß 7. Freiraum insbesondere die folgenden Ziele und Grundsätze unter

6. Siedlungsraum von besonderer Bedeutung, zu Inhalten und Einzelheiten

wird auf den LEP verwiesen:

6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum

6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung

6.1-2 Grundsatz Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“

6.1-3 Grundsatz Leitbild „dezentrale Konzentration“

6.1-4 Ziel Keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen

6.1-5 Grundsatz Leitbild „nachhaltige europäische Stadt“

6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung

6.1-7 Grundsatz energieeffiziente u. klimagerechte Siedlungsentwicklung

6.1-8 Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen

6.1-9 Grundsatz Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastruktur-

kosten und Infrastrukturfolgekosten

6.2 Ergänzende Festlegungen für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)

6.2-1 Grundsatz Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame ASB (zASB)

6.2-2 Grundsatz Nutzung des schienengebundenen ÖPNVs

6.2-3 Grundsatz steuernde Rücknahme nicht mehr erforderlicher Sied-

lungsflächenreserven

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6 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

6.3 Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und

industrielle Nutzungen (GIB)

6.3-1 Ziel Flächenangebot

6.3-2 Grundsatz Umgebungsschutz

6.3-3 Ziel Neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

6.3-4 Grundsatz Interkommunale Zusammenarbeit

6.3-5 Grundsatz Anbindung neuer Bereiche für gewerbliche und indus-

trielle Nutzungen

Derzeit wird ein Änderungsverfahren zum LEP NRW durchgeführt, hervor-

zuheben sind für den Bereich Ostwestfalen-Lippe insbesondere angestreb-

te Erleichterungen im ländlichen Raum für etwas mehr Flexibilität in der

Baulandentwicklung und in Ortsteilen unter 2.000 Einwohner sowie für die

Entwicklung vorhandener Betriebe (Ziele 2-3 und 2-4).3

Die Stadt Borgholzhausen liegt im Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan

für den Regierungsbezirk Detmold, Oberbereich Bielefeld, Detmold 2004,

Auszug siehe nachfolgende Abbildung 1) nördlich der großräumigen, ver-

bindenden Achse mit A 33, B 68 und Bahntrasse Haller Willem zwischen

den Oberzentren Bielefeld und Osnabrück. Die Kernstadt Borgholzhausen

wird im Regionalplan als zusammenhängender allgemeiner Siedlungs-

bereich (ASB) dargestellt, ASB-Neuentwicklungen sind auf diesen Bereich

zu konzentrieren. Die weiteren Ortsteile bzw. Bauernschaften in Borgholz-

hausen mit deutlich weniger als 2.000 Einwohnern werden nicht im

Regionalplan dargestellt und sind i. W. im Rahmen der Eigenentwicklung

zu sichern.

Die drei gewerblich-industriellen Schwerpunkte werden im Regionalplan als

Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Einer

davon schließt südlich an den ASB der Kernstadt an. Die beiden weiteren

Standorte befinden sich – deutlich abgegrenzt – südwestlich der Kernstadt

in den Kreuzungsbereichen der überörtlichen Verkehrsachsen Bahntrasse

Haller Willem, B 68 und L 785 sowie L 785 und A 33 (siehe Abb. 1).

Die in Kapitel 2.2 erläuterten naturräumlichen und siedlungsgeographi-

schen Rahmenbedingungen sind im Regionalplan gut erkennbar durch die

den Siedlungsraum umgebenden Waldbereiche und Freiraum- und Agrarbe-

reiche mit überlagernden Freiraumfunktionen (Schutz der Natur, Schutz der

Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Grundwasser- und Gewäs-

serschutz) dargestellt.

3 Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 2018: Geplante Änderungen des LEP

NRW (Entwurf – Stand: 17. April 2018).

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Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 7

Allgemeine Freiraum- und Agrar-

bereiche

Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)

Freiraumfunktion Schutz der Natur

Bereiche für gewerbliche und indus-

trielle Nutzungen (GIB)

Freiraumfunktion Schutz der Land-

schaft und landschaftsorientierte

Erholung

Straßen für den vorwiegend groß-

räumigen Verkehr

Abb. 1 Ausschnitt aus dem gültigen Regionalplan

Stand: Blätter 10 und 11, 2004 ohne Maßstab Nord

2.2 Naturraum und Siedlungsgeographie, Siedlungsstruktur

Borgholzhausen liegt im nordwestlichen Teil des Kreises Gütersloh an der

Grenze zum niedersächsischen Landkreis Osnabrück und zur Stadt Dissen.

Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von ca. 56 km² und wird naturräum-

lich sowie siedlungsgeographisch durch den von Nordwest nach Südost

verlaufenden Höhenzug des Teutoburger Waldes sowie durch die sich süd-

lich anschließende, flachwellige Parklandschaft des „Ostmünsterlands“

geprägt. Die Kernstadt Borgholzhausen liegt im Bereich eines Passüber-

gangs des Teutoburger Waldes, das nördliche Stadtgebiet reicht bis ins

Ravensberger Hügelland. Der Bereich Borgholzhausen-Bahnhof geht in das

durch Grünland, Acker und Gehölzzüge gegliederte und in den Niederun-

gen feuchte „Ostmünsterland“ über.

Das FFH-Gebiet „Östlicher Teutoburger Wald“ umfasst im Südosten und

im Westen der Kernstadt große Bereiche des Waldbestands um Ravens-

berg-Barenberg und Johannisegge. Diese Bereiche sind großflächig auch

als Naturschutzgebiete festgesetzt worden. Zwischen geplanten Bauflä-

chen und einem FFH-Gebiet sind ausreichende Abstände einzuhalten, um

die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets nicht zu gefährden.

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8 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Der nördliche Teilbereich der Stadt Borgholzhausen liegt im Naturpark

„Nördlicher Teutoburger Wald-Wiehengebirge“, dessen südliche Grenze die

parallel zum Kammzug verlaufende B 68 bildet. Das Gebiet wird weiterhin

über die Naturparkgrenzen hinaus durch die Landschaftsschutzgebiete

(LSG) des Kreises überplant. Dabei sind vor allem die LSG „Osning“,

„Teutoburger Wald“ und „Bäche des Ostmünsterlands“ von Bedeutung.

Die Siedlungsentwicklung ist seit Jahrhunderten durch die naturräumlichen

Gegebenheiten bestimmt worden. Die Höhenzüge des Teutoburger Waldes

begrenzen die Siedlungsentwicklung der Kernstadt Borgholzhausen. Die

am Südhang entspringenden Bäche prägen das vom Teutoburger Wald aus

leicht abfallende, durch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie

Einzelhöfe und Streubebauung charakterisierte Ostmünsterland. Die Stadt

achtet darauf die naturräumlichen Gegebenheiten zu erhalten und ggf.

wieder aufzuwerten. So wird u. a. die Optimierung der Biotopverbünde

durch die beidseits der L 785 und südlich der Kernstadt angestrebte Wald-

brücke zur Wiedervernetzung des Teutoburger Walds sowie die Gewässer-

aufwertung des Violenbachs vorangetrieben.

Besondere kulturlandschaftsprägende Bauwerke im Stadtgebiet sind die

Burganlage Ravensberg, die Wasserschlösser Holtfeld und Haus Brincke

sowie die evangelische Kirche und die katholische Pfarrkirchen St. Marien

und St. Nikolaus (vgl. Landschaftsverband Westfalen-Lippe 2017 Band II:

S.129 f.). Weitere kulturhistorische Sehenswürdigkeiten sind der Luisen-

turm, das Kultur- und Heimathaus (Ackerbürgerhaus), der Spiekerhof

(Pony- und Reiterhof), das Schulze Ladencafé sowie die Natur- und Frei-

lichtbühne im ehemaligen Bönkerschen Steinbruch.

Der Landschafts- und Siedlungsraum wird neben den naturräumlichen Ge-

gebenheiten auch von der verkehrlichen Erschließung und von den Haupt-

verkehrsverbindungen beeinflusst. Die bedeutenden überregionalen Ver-

kehrszüge A 33, B 68 und die Bahntrasse Haller Willem verlaufen im süd-

lichen Stadtgebiet parallel zum Teutoburger Wald.

Im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof bilden die Autobahnanschlussstelle

der A 33 mit der Weiterführung über die B 476 und die beiden bisherigen

Bundesstraßen B 68 und B 476 den Verkehrsschwerpunkt im Stadtgebiet

Borgholzhausen. Von diesem Knotenpunkt aus verbindet die L 785 diesen

südlichen Nebenkern mit dem im Norden gelegenen Siedlungsschwerpunkt

der Kernstadt. Die im Regionalplan noch dargestellte Ortsumgehungstrasse

L 785n soll aus Sicht der Kommune angesichts der bisher überhaupt nicht

absehbaren Realisierungschance und nach dem in den Jahren 2009/2010

erfolgten Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt aus dem Regionalplan

herausgenommen werden. Die Autobahnanschlussstelle der A 33 befindet

sich direkt an der Stadtgrenze Versmold/Borgholzhausen. Aus Osnabrück

kommend endet die A 33 hier derzeit noch. Mit dem Lückenschluss ab

Ende 2019 wird die Autobahntrasse Richtung Halle (Westf.) künftig weit-

gehend parallel zur bisherigen B 68 verlaufen und Borgholzhausen-Bahnhof

und die B 68 insbesondere von dem sehr hohen Lkw-Durchgangsverkehr

entlasten.

Im Rahmen der Gemeindereform im Jahr 1969 wurden die bis dahin eigen-

ständigen 12 Ortsteile bzw. Bauernschaften aus dem Amt Borgholzhausen

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Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 9

zur heutigen Stadt Borgholzhausen zusammengeschlossen. Die heutige

Kernstadt Borgholzhausen umfasst mit rund 4.600 Einwohnern etwa die

Hälfte der Bevölkerung der Kommune, liegt in einer offenen Senke des

Teutoburger Walds und bildet den eindeutigen Siedlungsschwerpunkt der

Stadt mit den wichtigen Infrastruktureinrichtungen (siehe Übersicht in

Abb. 2).

Abb. 2 Übersicht: Infrastruktur in Borgholzhausen-Kernstadt aus: Handlungsstrategie

Stadtentwicklung 2025+, Karte 4 – Fokus Siedlungsschwerpunkt

vgl. Stadt Borgholzhausen 2018 ohne Maßstab Nord

Die kleineren Ortslagen im Bereich Borgholzhausen/Bahnhof (Oldendorf,

Casum, Holtfeld und Berghausen) und im übrigen Stadtgebiet (Kleekamp,

Barnhausen und Westbarthausen) mit jeweils rund 600 bis 800 Einwoh-

nern umfassen neben der Streubebauung noch erkennbare kleine Sied-

lungsbereiche, die weiteren Bauernschaften sind durch Hofstellen und

Streubebauung geprägt.

Prägend für die Siedlungsentwicklung war die Lage entlang der den Teuto-

burger Wald querenden historischen Wegeverbindung (Borgholzhausener

Pass) und südlich des Kammzuges die Lage an den parallel zum Teuto-

burger Wald verlaufenden Hauptverkehrswegen B 68 und Bahntrasse

Haller Willem. Die Bahnlinie hat zwischen den Oberzentren Bielefeld und

Osnabrück wieder erhebliche Bedeutung gewonnen und bietet eine sehr

gute Anbindung an diese.

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10 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Die zentralen Ziele der langfristigen Stadtentwicklung sind

die Sicherung und Weiterentwicklung der Kernstadt als Siedlungs-

schwerpunkt und als kommunales Zentrum mit den entsprechenden

Infrastrukturausstattungen und Funktionszuweisungen,

die Sicherung der Eigenentwicklung in den kleineren Ortslagen und

Bauernschaften und

die langfristige Sicherung einer gesunden Wirtschaftsstruktur und eines

ausgewogenen wohnortnahen Arbeitsplatzangebots, auf das Kommuna-

le Gewerbe- und Industrieflächenkonzept (2016) wird ausdrücklich

Bezug genommen.

Bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen soll möglichst eine Bündelung auf

die Kernstadt als Wohn-, Arbeitsplatz- und Versorgungsstandort erfolgen,

ohne aber die Eigenentwicklungspotenziale der kleinen Siedlungsbereiche

und Bauernschaften zu gefährden.

Die städtebauliche Situation in den Borgholzhausener Wohngebieten ist

vornehmlich geprägt durch frei stehende Einfamilienhäuser und Doppel-

häuser in überwiegend 1½- bis 2-geschossiger offener Bauweise. Einige

Quartiere im Stadtgebiet umfassen auch Mehrfamilienhäuser. Schwer-

punkt der Wohnbauentwicklung in den letzten Jahren war die Ortslage

Borgholzhausen mit Nachverdichtungen im Innenbereich und dem Neubau-

gebiet Enkefeld im Südwesten des Siedlungsbereichs.

Der verbliebene Außenbereich im Stadtgebiet Borgholzhausen ist durch

Hofanlagen und durch die für Ostwestfalen typische und weit verbreitete

Streubebauung gekennzeichnet.

Für die bisher an der Anschlussstelle Borgholzhausen von Osnabrück aus

endende A 33 ist der Lückenschluss zwischen den Anschlussstellen Borg-

holzhausen und Halle (Westf.) für Ende 2019 geplant. Über die A 33 und

die bisherige B 68 sowie über die L 785 ist die sehr gute Anbindung an

das Fernstraßennetz in Richtung Bielefeld und Osnabrück gewährleistet.

Ergänzend ist Borgholzhausen über ein Netz von Landes- und Kreisstraßen

gut in das regionale Umfeld eingebunden.

Die gewerbliche Entwicklung in der Kernstadt wird durch die beiden größe-

ren Betriebe Schüco und Bartling geprägt. Der Entwicklungsspielraum für

weitere Betriebe ist in der Kernstadt aufgrund der städtebaulichen und

landschaftsräumlichen Rahmenbedingungen begrenzt. Der gewerbliche

Schwerpunkt der Kommune hat sich daher im Bereich Borgholzhausen-

Bahnhof und an der A 33-Anschlusstelle mit sehr guter verkehrlicher An-

bindung entwickelt, hierzu wird ebenfalls auf das Kommunale Gewerbe-

und Industrieflächenkonzept (2016) verwiesen.

2.3 Demografische Struktur und Entwicklung

Am Stichtag 31.12.2017 lebten in der Stadt Borgholzhausen 8.946 Ein-

wohner (gemäß Einwohnermeldeamt Borgholzhausen). Die nachfolgende

Abbildung 3 zeigt ab Mitte der 1980er Jahre ein i. W. stetiges Bevölke-

rungswachstum. Der Vergleich mit der Bevölkerungsentwicklung des

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Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 11

Landes NRW belegt für die Stadt Borgholzhausen in diesem Zeitraum ein

deutlich stärkeres prozentuales Wachstum. Gemäß Information der Be-

zirksregierung im Kommunalgespräch ergibt sich auch im Vergleich zum

Regierungsbezirk Detmold ein stärkeres Bevölkerungswachstum. Der Kreis

Gütersloh und Borgholzhausen verzeichnen dagegen eine ähnliche Wachs-

tumsdynamik (vgl. Bezirksregierung Detmold 2017: 4-7).

Abb. 3 Bevölkerungsentwicklung im Vergleich

vgl. IT.NRW 2017 (Stichtag 31.05.2017)

Auch in Borgholzhausen zeigen sich die typischen demographischen Ent-

wicklungen in der alternden bundesdeutschen Gesellschaft, das Bevölke-

rungswachstum der letzten Jahrzehnte geht zurück auf Wanderungs-

gewinne aufgrund der Attraktivität und wirtschaftlichen Stärke der

Kommunen im Kreis Gütersloh (vgl. Bezirksregierung Detmold 2017: 4-7).

Die Bezirksregierung Detmold hat im Rahmen des Kommunalgesprächs

Strukturdaten für die Stadt Borgholzhausen vorgestellt, die aktuell im

Kommunalprofil von IT.NRW für die Stadt Borgholzhausen verfügbar sind. 4

Weitere Aussagen können dem Strukturbericht 2018 für den Kreis Güters-

loh entnommen werden.5

4 IT.NRW (2017) – Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen: Kommunalprofil Borgholz-

hausen. Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Geschäftsbereich

Statistik, Düsseldorf, 2017. 5 Vgl. Kreis Gütersloh (2018): Strukturbericht 2018 für den Kreis Gütersloh. pro Wirtschaft

GT GmbH, Gütersloh, 2018.

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12 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

In den bisherigen Daten von IT.NRW sind jedoch noch nicht die aktuellen

politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre berück-

sichtigt, die insgesamt offenbar zu deutlich stärkeren Wanderungs-

gewinnen im Raum Kreis Gütersloh/Stadt Bielefeld führen. Für die Fort-

schreibung des Regionalplans OWL 2035 werden daher überarbeitete

Datengrundlagen und Prognosen im Winter 2018/2019 von IT.NRW

erwartet, auf deren Grundlage dann die konkreten regionalplanerischen

Zielsetzungen und Flächenkontingente für die einzelnen Kommunen

ermittelt werden.

Somit erfolgt in dem vorliegenden Fachbeitrag keine weitere Erörterung

der demographischen Entwicklungen. Festzuhalten ist in diesem Rahmen

aber,

dass die Bevölkerungszahlen in der Region nicht so deutlich zurück-

gehen wie vor einigen Jahren noch erwartet bzw. im Raum Kreis

Gütersloh/Bielefeld/Paderborn sogar noch weiter steigen,

dass ein erheblich größerer Wohnraumbedarf im Kreis Gütersloh in na-

hezu allen Nachfragesegmenten besteht als bisher allgemein prog-

nostiziert und

dass die Kommune potenzielle Flächenentwicklungen unabhängig von

kurzfristigen Prognosen benennen und mit einer Priorisierung versehen

wird, der regionalplanerisch eingeräumte mittel- bis langfristige Pla-

nungsspielraum ist dann auf Ebene des Regionalplans 2035 zu ent-

scheiden.

2.4 Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt

Im Zuge der Erarbeitung des kommunalen Gewerbe- und Industrieflächen-

konzepts der Stadt Borgholzhausen im Jahr 2016 hat sich gezeigt, dass

die Stadt ein starker Wirtschaftsstandort ist, dessen Wirtschaftsstruktur

durch das produzierende Gewerbe geprägt ist. Besonders stark vertreten

sind die Branchen metallverarbeitendes Gewerbe, Logistik, Kunststoffver-

packungen und Chemie. Wichtige Unternehmen sind z. B. Schüco Inter-

national KG, Bartling GmbH & Co. KG, Fechtel Transportgeräte GmbH,

WST Westfalia Systemtechnik GmbH, Bostik GmbH, Kraftverkehr Nagel

GmbH & Co. KG, Schröter GmbH & Co. KG, Rolko Kohlgrüber GmbH,

Specht Fleischwaren GmbH und Glocken-Beune GmbH (vgl. Stadt Borg-

holzhausen 2016).6

Die wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der sozialversicherungs-

pflichtig Beschäftigten und eine Reihe weiterer Eckdaten stellen sich für

den Kreis Gütersloh und für die Stadt Borgholzhausen insgesamt positiv

dar (vgl. Kreis Gütersloh 2018).

6 Siehe dort mit weiteren Nachweisen.

Page 15: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 13

2.5 Bestehende städtebauliche Plankonzepte

In der Stadt Borgholzhausen liegen aus städtebaulicher Sicht und mit Blick

auf die Inhalte des Fachbeitrags Siedlungsflächen insbesondere die

folgenden vorbereitenden Rahmenplanungen und Plankonzepte vor:

Städtebaulicher Rahmenplan Borgholzhausen – Kernstadt/Bahnhof,

Borgholzhausen, September 2001/März 2003; Stadt Borgholzhausen

und Planungsbüro Nagelmann Tischmann: Umfassende Rahmenpla-

nung mit Bestandsaufnahmen, Leitbild- und Zieldiskussion sowie

Rahmenkonzept (als wichtige Arbeitsgrundlage für die letzten 15

Jahre der Stadtentwicklung).

Einzelhandelskonzept für die Stadt Borgholzhausen, März 2012;

Stadt Borgholzhausen und Büro Stadt + Handel: Einzelhandels-

konzept als eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Einzel-

handels und der städtebaulichen Rahmenbedingungen für den Handel

im Stadtgebiet.

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Borgholzhausen, August

2013; Stadt Borgholzhausen und infas enermetric Consulting GmbH:

Zieldefinition für die Reduktion der CO2-Emissionen und Leitfaden für

die künftige Klimaschutzarbeit.

Stadt Borgholzhausen - Kommunales Gewerbe- und Industrieflächen-

konzept, Borgholzhausen, Juni 2016; Stadt Borgholzhausen und Pla-

nungsbüro Tischmann Schrooten: Fachbeitrag zur Gewerbe-/Indus-

trieflächenentwicklung für das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept

2017 des Kreises Gütersloh und für die Neuaufstellung des Regional-

plans OWL 2035.

Mobilitätskonzept für die Stadt Borgholzhausen, April 2017; Stadt

Borgholzhausen (Nolkemper/Vieweg): Zieldefinition und Maßnahmen-

erarbeitung zu zentralen Mobilitätsthemen inkl. Ideenspeicher.

Ländliches Wegenetzkonzept Stadt Borgholzhausen, November

2017; Stadt Borgholzhausen und GeKomm GmbH: Umfassende

Konzeption mit Bestandsanalyse, konzeptioneller Ausrichtung,

Erarbeitung künftiger Finanzierungsformen/-modelle und Handlungs-

empfehlungen.

2.6 Konversions- und Brachflächen

Im Stadtgebiet Borgholzhausen bestehen weder im Innen- noch im Außen-

bereich Sonderstandorte oder Konversionsflächen wie größere Bahn-

flächen, militärische oder altindustrielle Standorte oder Standorte mit

Sondernutzungen, die brach gefallen sind und Umnutzungspotenziale

bieten könnten. Die frühere Nato-Raketenstation im Bereich Sundern in

Borgholzhausen liegt im schützenswerten Freiraum und gemäß Regional-

plan in einem Bereich mit Freiraumfunktion zum Schutz der Natur und

kommt nicht für eine gewerbliche Nutzung in Frage.

Derzeit besteht in Borgholzhausen nur ein Standort mit aufgegebenen Ge-

werbenutzungen, der durch Folgenutzungen entwickelt werden kann (bzw.

muss):

Page 16: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

14 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Poppenburg-Gelände (Fleischwarenfabrik und Wohnhaus mit Park-

anlage): Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Hans Poppenburg GmbH

& Co. KG, Gesamtgröße ca. 2,5 ha, seit über einem Jahrzehnt unge-

nutztes, brachliegendes stadtbildprägendes Areal. Derzeit nur teilweise

genutzt; Darstellung im FNP: gewerbliche Baufläche, Lage im ASB ge-

mäß Regionalplan.

Entwicklungsperspektive: Die Gewerbebrache soll durch den Bebau-

ungsplan Nr. 33 „Hahnenwiese“ überplant und neu entwickelt werden;

dieser befindet sich zzt. in Aufstellung, grundlegende eigentumsrecht-

liche Fragen konnten aber leider noch nicht geklärt werden. In Betracht

gezogen wird eine teilweise gewerbliche Nutzung durch die Fa. Bartling

im südlichen Streifen entlang des Haller Wegs (ggf. mit einem Mitarbei-

ter-Parkhaus) sowie gemischte Nutzungen und verdichtete Wohn-

nutzungen im Norden und im Osten in 2. Reihe.

2.7 Überlegungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den

Klimawandel

Die durch den Menschen verursachte Änderung der klimatischen Ver-

hältnisse ist heute erkennbar, aktuelle Klimamodelle liefern Erkenntnisse zu

den voraussichtlichen Entwicklungen. Der Klimawandel betrifft demnach

auch in Ostwestfalen die Grundlagen verschiedener Lebensbereiche und

hat Auswirkungen auf unsere Art zu wohnen und zu arbeiten, auf Bereiche

wie Mobilität, Energieversorgung und Landwirtschaft sowie auf Flora und

Fauna.

Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Detmold

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-

Westfalen (LANUV) hat im März 2018 den ersten nordrhein-westfälischen

„Fachbeitrag Klima“ für eine Regionalplanung an die Bezirksregierung

Detmold übergeben.7 Der Fachbeitrag enthält Informationen und Hinweise

zum Klimawandel in Ostwestfalen-Lippe sowie zu Maßnahmen zum Klima-

schutz und zur Anpassung an den Klimawandel.

Die Ergebnisse zeigen, dass der Klimawandel auch auf regionaler Ebene

messbar ist und die Folgen sichtbar werden. So ist die durchschnittliche

Jahrestemperatur im Regierungsbezirk Detmold im Zeitraum von 1981 bis

zum Jahr 2010 im Vergleich zum Zeitraum von 1951 bis zum Jahr 1980

von 8,5 Grad Celsius auf 9,3 Grad Celsius angestiegen. Die Zahl der

Sommertage mit einer Temperatur höher als 25 Grad ist gestiegen (im

Durchschnitt derzeit drei Tage mehr pro Jahr), die Zahl der Eis-/Frosttage

mit Temperaturen unter 0 Grad Celsius sank um durchschnittlich acht

Tage pro Jahr. Bis zur Mitte des Jahrhunderts gehen die Klimamodelle von

einem weiteren Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperaturen um 0,7

bis 1,5 Grad Celsius aus. Bis zum Jahr 2100 könnten 1,5 bis 4,3 Grad

Celsius hinzukommen. Winterliche Niederschläge steigen ebenso wie die

Zahl der Extremwetterereignisse.

7 LANUV (2018) – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-

Westfalen: Fachbeitrag Klima für die Planungsregion Detmold. LANUV, Recklinghausen,

2018.

Page 17: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 15

Die darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen beziehen sich vor allem

auf stadtklimatische Aspekte und auf den Schutz von wichtigen Flächen

im Außenbereich vor Bebauung oder Luftverschmutzung, in denen kältere

Luft entsteht und von hier aus in die Hitzebereiche hinein zirkulieren kann.

Auf regionaler Betrachtungsebene wird für Borgholzhausen der südöstlich

der Stadt verortete Teilbereich des Teutoburger Walds nördlich angrenzend

und im Bereich des Ravensberg-Barenberg als bioklimatischer Gunstraum

mit überörtlicher Bedeutung genannt. Diesen gilt es grundsätzlich zu

sichern. Die stadtklimatische Prüfung konzentriert sich auf städtische

Wärmebelastungsräume, Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftbahnen

i. W. für die großen Städte Bielefeld und Paderborn, im ländlich geprägten

Raum ergeben sich hier nur wenige Aspekte.

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Borgholzhausen und städte-

bauliche Projekte mit besonderen Klimaschutzzielen

2013 hat die Stadt Borgholzhausen das kommunale integrierte Klima-

schutzkonzept inklusive dessen Umsetzung beschlossen.8 Kernziel ist die

Reduktion der örtlichen CO2-Emissionen um 30 % bis zum Jahr 2030

(Basisjahr 2010). Das Konzept fokussiert sich damit vorrangig auf die

Themen Energieverbrauch und -gewinnung. Maßnahmen wurden u. a. in

den Bereichen erneuerbare Energie, Energieeffizienz im Gewerbe, Wohn-

gebäude, Mobilität, Bürgerbeteiligung und Beratung sowie Information er-

arbeitet und beschlossen. Fragen der räumlichen Planung mit Flächen-

diskussionen auf FNP-Ebene sind dagegen nicht Teil des Konzepts.

Die Stadt Borgholzhausen entwickelt jedoch auf dieser Grundlage auch

konkrete städtebauliche Projekte mit besonderen Klimaschutzzielen: Auf

Grundlage des Bebauungsplans Nr. 30 „Enkefeld“ wird derzeit eine Teil-

fläche als Klimaschutzsiedlung im Rahmen des Landesprogramms „100

Klimaschutzsiedlungen“ realisiert (Satzungsbeschluss März 2015, Erschlie-

ßung 2016, derzeit Vermarktung und Bebauung).

Des Weiteren nimmt die Stadt regelmäßig am European Energy Award teil

und wurde mehrfach ausgezeichnet (u. a. 2015 und 2018 Goldzertifi-

zierung).9

Räumliche/städtebauliche Relevanz im Zuge der Flächendiskussion

Auf lokaler räumlicher Ebene besitzen aus klimatischer Sicht insbesondere

die klimabedeutsamen Flächen große Bedeutung. Besonders zusammen-

hängende und vernetzte Grünflächen haben neben der ökologischen Be-

deutung und der Funktion als Naherholungsraum auch klimatische Wirkun-

gen. In diesen Grün-/Freiflächen entsteht Kaltluft, der Landschaftswasser-

haushalt wird reguliert. Die Kaltluft hat angesichts steigender Tempera-

turen hohe Bedeutung für die Durchlüftung des Siedlungsraums und kann

8 Stadt Borgholzhausen (Hrsg.) (2013): Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt

Borgholzhausen, infas enermetric Consulting GmbH, Borgholzhausen, 2013. 9 Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren zur Erfassung der Energie- und

Klimaschutzaktivitäten (vgl. European Energy Award 2018).

Page 18: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

16 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

durch nachhaltige Planung gezielt genutzt werden. So können die in den

umliegenden Grün- und Freiflächen (Frischluftentstehungsgebiete) ent-

stehenden Kaltluftmassen durch fingerförmig in die Siedlungsbereiche

reichende Frischluftbahnen geführt werden und die tagsüber erhitzten

Bereiche nachts abkühlen.

Ein besonderes Augenmerk soll daher auf den Schutz zusammenhängender

Grünflächen mit Gliederungs-, Frischluftentstehungs- und Frischluftleiter-

funktion gelegt werden. In Borgholzhausen sind dieses insbesondere die

Hanglagen des Teutoburger Walds und der durch den Siedlungsbereich

ziehende Violenbach mit seinem Niederungsbereich im Süden und Norden

sowie der Talzug Wichlinghauser Weg im Osten. Auch kleine innerstädti-

sche Grünflächen wie der Bereich Generationenpark/Kindergarten/Garten-

straße entlang des Violenbachs in der Ortsmitte, die Grünflächen um das

Rathaus und der Friedhof besitzen neben der Erholungsfunktion ökologi-

sche und klimatische Bedeutung. Grundsätzlich ist allerdings festzuhalten,

dass die in weiten Bereichen nur wenig verdichtet bebaute Ortslage mit

Gärten und Grünflächen hier soweit heute bekannt keine klimatischen Kon-

fliktlagen erkennen lassen.

Urbanes Grün dient Mensch und Umwelt und ist eine Grundlage für nach-

haltige Entwicklung. Letztere geht einher mit einem behutsamen Umgang

mit der nur begrenzt verfügbaren und daher wertvollen Ressource Fläche.

Daher muss eine vernünftige Balance zwischen der allgemein geforderten

Nachverdichtung im Innenbereich und dem Schutz von innerstädtischen

Grün- und Freiflächen gewahrt werden. Nachverdichtung „um jeden Preis“

und ohne Rücksicht auf städtebauliche, siedlungsklimatische oder nachbar-

schaftliche Belange gefährdet langfristig die Qualität der Siedlungsberei-

che.

Ein weiterer Aspekt des Klimawandels sind zunehmende Starkregen-

ereignisse. Der Neubau von Wohnungen und die Erschließung von Gewer-

beflächen bewirken die zunehmende Verdichtung und Versiegelung von

Flächen und belasten die bestehenden Entwässerungsinfrastrukturen.

Neben dem Kühleffekt kann durch Schutz und Schaffung von Grünflächen

in den Ortslagen ein effizientes Regenwassermanagement zum Schutz vor

Überschwemmungen und zur Entlastung des Kanalisationsnetzes umge-

setzt werden. Auch (technische) Maßnahmen wie Versickerung durch akti-

ve Bodenfilterpassage (versickerungsfähige Oberflächen, Mulden-Becken-

Rigolsysteme, Dach- und Fassadenbegrünungen) sowie Speicherung und

Verdunstung oder Nutzung (Bewässerung, Gebäudekühlung, WC-Spülung)

können einen Beitrag zum Klimaschutz sowie der Klimaanpassung leisten.

Die Stadt versucht dieses in der Erschließungsplanung umzusetzen und

bietet entsprechende Beratungsangebote für Bauwillige.

Die für das Stadtgebiet zentrale Vorflut Violenbach wurde in den vergan-

genen Jahren hydraulisch optimiert und ökologisch aufgewertet, ist aber

weiter Engpass bei allen weiteren Versiegelungen. Auch im Kanalnetz be-

stehen Engpässe, an denen derzeit allerdings gearbeitet wird.

Im Zuge der aktuell beschlossenen Auslagerung des kommunalen Bauhofs

vom heutigen Standort neben dem Freibad an die Sundernstraße sollen der

Violenbach und der innerörtliche Grünzug weiter aufgewertet werden.

Page 19: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 17

Durch kurze Wege (Nutzungsmischungen bzw. günstige Zuordnung von

Nutzungen, Anbindungen) und eine attraktive Anbindung an das ÖPNV-

Netz kann das Verkehrsaufkommen mit positiven Auswirkungen auf die

Umwelt reduziert werden. Auch dieser Aspekt wird im Rahmen der

Bauleitplanung von der Stadt berücksichtigt, aufgrund der begrenzten

Flächenverfügbarkeit bzw. privater Interessen sind hier jedoch häufig Ziel-

konflikte zu bewältigen. Bezüglich der derzeitigen stündlichen Taktung des

ÖPNVs (Haller Willem und Buslinien), insbesondere der Verbindung zu den

Oberzentren Bielefeld und Osnabrück, wäre eine halbstündige Taktung

erstrebenswert.

2.8 Aktuelle städtebauliche Planverfahren und Entwicklungen

Die Stadt Borgholzhausen erarbeitet gegenwärtig eine Handlungsstrategie

für die Stadtentwicklung 2025+. Diskutiert und geprüft werden in Ab-

stimmung mit den bestehenden relevanten städtischen Planungen strate-

gische Entwicklungsziele für die gesamtstädtische Entwicklung sowie För-

dermöglichkeiten für Vorhaben.10

Derzeit erfolgt die Erschließung des 1. Bauabschnitts des in den letzten

Jahren intensiv diskutierten Wohngebiets „Enkefeld“ im Südwesten des

Siedlungsbereichs (Bebauungsplan Nr. 30, teilweise Entwicklung als Klima-

schutzsiedlung). Im 2. Bauabschnitt stehen noch nicht alle Teilflächen zur

Verfügung, innerhalb der kommenden 1–2 Jahre wird eine schrittweise

Erschließung und Vermarktung angestrebt. Nach Vermarktung der Grund-

stücke im Enkefeld stehen keine baureifen kommunalen Wohnbauflächen

im Stadtgebiet mehr zur Verfügung.

In der Bauleitplanung werden derzeit die folgenden größeren Flächenent-

wicklungen im Stadtgebiet planerisch vorbereitet:

a) Misch-/Gewerbegebiet „Hahnenwiese“ (Bebauungsplan Nr. 33)

Ziel: Mobilisierung und Umnutzung des ehemaligen Betriebsgeländes

der Firma Poppenburg am Haller Weg, Gesamtgröße ca. 2,5 ha,

derzeit nur teilweise genutzt (siehe Kapitel 2.6).

Planungsstand: Fortsetzung des Planverfahrens erst nach grundlegender

Klärung eigentumsrechtlicher Fragen sinnvoll.

Relevanz: Stadtbildprägendes Areal, hohes Potenzial an Wohneinheiten,

großer politischer Wunsch an zeitnaher Entwicklung.

b) Erweiterung des Gewerbegebiets Bebauungsplan Nr. 12.2 „Am Stadt-

graben“

Ziel: Baurechtliche Absicherung von Erweiterungsmöglichkeiten und

Süderschließung der Fa. Schüco, Neuordnung der Erschließung

des südlichen Stadtgebiets und Entwicklung der nicht mehr von

der Fa. Schüco benötigten Flächen als kernstadtbezogenes Gewer-

begebiet für kleine und mittlere Betriebe, Flächengröße brutto rund

10 Stadt Borgholzhausen – Handlungsstrategie Stadtentwicklung 2025+, in Bearbeitung;

Stadt Borgholzhausen, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft

und Planungsbüro Tischmann Schrooten

Page 20: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

18 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

10 ha einschließlich bestehender Betriebsflächen, Planstraße und

randlicher Eingrünung.

Planungsstand: Aufstellungsbeschluss gefasst, derzeit weitere Abstim-

mungen mit Behörden etc., Vorentwurfskonzept in Vorbereitung,

Planverfahren 2018/2019.

Relevanz: Sämtliche Gewerbeflächen für kleine und mittlere Unterneh-

men sind vermarktet, Reserveflächen am Bahnhof sind eigentums-

rechtlich nicht verfügbar, Ausweisung zur Deckung des örtlichen

wie auch regionalen Bedarfs.

c) Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets Borgholzhausen /

Versmold (IBV)

Ziel: Langfristige Erweiterungsoption für das interkommunale Gewerbe-

gebiet IBV, die verfügbaren Flächenkontingente des Zweckver-

bands sind heute weitestgehend vermarktet, daher sind im Zuge

der Regionalplan-Neuaufstellung Erweiterungsmöglichkeiten zu

erarbeiten.

Planungsstand: Der Rat der Stadt Borgholzhausen und die Stadtver-

tretung Versmold haben Grundsatzbeschlüsse für die Fortsetzung

der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen des Zweckver-

bands für das IBV über den 2. BA hinaus gefasst, als Suchräume

für die angestrebte Erweiterung kommen aus Sicht der Kommunen

und des Zweckverbands grundsätzlich Flächen beidseits der A 33

in Frage (siehe Kapitel 4.1 und Plankarte mit den dargestellten

Suchräumen Abb. 4).

Relevanz: Hohe Nachfrage aus örtlichem und regionalem Umfeld (20 –

30 km Umkreis nach größeren GIB-Flächen, voraussichtlich An-

fang 2019 alle Flächen im Eigentum des Zweckverbandes veräu-

ßert).

d) Bebauungsplan Bartling

Ziel: Baurechtliche Ordnung des Gewerbestandortes Bartling und seines

Umfelds inklusive baurechtliche Absicherung einer geplanten Süd-

Erweiterung mit neuer Erschließung unter Beachtung der umlie-

genden Wohn- und Mischbebauung.

Planungsstand: Vorbereitende Arbeiten und Gutachten erfolgen derzeit,

FNP-Änderung und Aufstellungsbeschluss B-Plan in 2019 ange-

strebt.

Relevanz: Dringend gewünschte Erweiterungsmöglichkeiten der Fa.

Bartling, verkehrliche Entlastung der Kernstadt durch neue Er-

schließung von Süden.

e) Wohngebiet Hamlingdorf

Ziel: Entwicklung eines Wohngebiets für den mittel bis langfristigen

Bedarf und Abstimmung mit den angrenzenden Entwicklungen

(Bebauungsplan Nr. 12.2 „Am Stadtgraben“).

Planungsstand: Vorbereitende Arbeiten und Gutachten erfolgen derzeit,

zeitnahe FNP-Änderung und Aufstellungsbeschluss B-Plan ange-

strebt, nähere Details siehe Steckbrief B1.

Page 21: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 19

2.9 Innenentwicklung und zusätzlicher Siedlungsflächenbedarf

Die Stadt Borgholzhausen verfolgt eine aktive Baulandpolitik. Die Nach-

verdichtung im Innenbereich ist – soweit städtebaulich und nachbarschaft-

lich vertretbar – nach dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ zu-

nächst vorrangiges Ziel. Gründe sind boden- und kostensparendes Bauen,

Minderung des Verkehrsaufkommens, Stärkung der zentralen Ortslage

Borgholzhausen und der Infrastruktur, Schutz des Außenbereichs u. v. m.

Die hierbei verfolgte Doppelstrategie bei der Wohnbaulandentwicklung um-

fasst einerseits die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen und

andererseits eine bedarfsgerechte, stufenweise Entwicklung neuer Bau-

grundstücke in geeigneter Lage als Ergänzung und Abrundung zur Deckung

der Nachfrage.

Die Stadt bemüht sich intensiv um Nachverdichtungen und Entwicklungen

von Reserveflächen im Innenbereich. Die Verwaltung hat darüber hinaus

ein internes Baulückenverzeichnis angelegt und die Eigentümerfamilien der

Grundstücke mit potenziellen Nachverdichtungsmöglichkeiten angespro-

chen. Weiterhin unterstützt die Stadt durch Energieberatungen oder das

städtische Förderprogramm „Jung kauft Alt“ junge Familien dabei, ältere

Immobilien zu erwerben und diese energetisch aufzurüsten. Darüber hinaus

versucht die Stadt durch Anpassung heute nicht mehr üblicher und ge-

botener Vorgaben hinsichtlich inhaltlicher und gestalterischer Festsetzun-

gen innerstädtische Flächen zu nutzen, Brachen zu vermeiden und neuen

Flächenverbrauch zu minimieren. Die Mobilisierungsquote für zusätzliche

Baumaßnahmen in der Innerortslage ist jedoch – wie in vielen anderen

Kommunen auch – aus vielerlei Gründen mäßig. Im Innenbereich ist eine

Aktivierung privater Reserveflächen und Baulücken gegen den Wunsch der

Eigentümerfamilien mit den kommunalen planungsrechtlichen und politi-

schen Rahmenbedingungen kaum möglich.

Der Innenbereich gemäß § 34 BauGB und rechtskräftige Bebauungspläne

wurden schrittweise überprüft. Die Stadt Borgholzhausen bemüht sich in-

tensiv, zusätzliche Baumöglichkeiten durch Überarbeitung bestehender Be-

bauungspläne sowie ggf. auch durch ein Umlegungsverfahren gemäß

§ 45 ff. BauGB zu schaffen und begleitet private Bauvorhaben in diesem

Sinne soweit städtebaulich vertretbar auch positiv. Beispiele sind aus den

letzten Jahren:

Bebauungsplan Nr. 4 „In der Lake“, 4. Änderung, Nachverdichtung

durch Gebäude mit verschiedenen Wohnformen im Bereich Goethe-

straße/Jammerpatt.

Bebauungsplan Nr. 18 „Uphof“, 1. Änderung, Umnutzung eines

ehemaligen Gewerbegrundstücks direkt in der Stadtmitte durch zwei

Mehrfamilienhäuser und einen öffentlichen Parkplatz.

Bebauungsplan Nr. 22 „Klockenbrink/Kampgarten“, 1. Änderung,

Neuordnung der Erschließung und Nachverdichtung zwischen Rathaus,

Kaiserstraße und Bielefelder Straße, 14 neue Grundstücke durch Umle-

gungsverfahren.

Bebauungsplan Nr. 16 „Sport- und Freizeitzentrum“, 2. Änderung,

Umnutzung einer Grünfläche (Reserveparkplatz) durch drei Mehrfami-

lienhäuser (18 Wohneinheiten) im Eckbereich Haller Weg/Osningstraße.

Page 22: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

20 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Bebauungsplan Nr. 19 „Am hohen Garten“, Neuordnung der Erschlie-

ßung und Nachverdichtung zwischen Friedhof und L 785, 17 neue

Grundstücke durch Umlegungsverfahren.

Größtes verbleibendes Nachverdichtungspotenzial ist somit das derzeit

nicht verfügbare Poppenburg-Gelände.

Die nach Erschließung des Baugebiets Nr. 30 „Enkefeld“ mittel- bis lang-

fristig weiter zu erwartende Nachfrage nach Baumöglichkeiten kann somit

nicht alleine durch Aktivierung verbliebener innerörtlicher Potenziale

gedeckt werden. Ziel der Stadt Borgholzhausen ist es daher, weiterhin

schrittweise zusätzliche, möglichst ortskern- bzw. infrastrukturnahe Flä-

chen bedarfsgerecht als Wohnbauland zu entwickeln. Um die Nachfrage

nach Wohneigentum, insbesondere für Familien, aber auch nach teilweise

verdichteten Wohnformen mit kleineren Wohneinheiten und alternativen

Wohnformen (z. B. Mehrgenerationenwohnen, Senioren-WGs) mittelfristig

decken zu können, sollen weiterhin bedarfsgerecht auch Neubaugrund-

stücke in ausreichender Zahl und möglichst flexibel – je nach Standort der

Planung – bereitgestellt werden. Dieses wird die Erschließung zusätzlicher

Neubauflächen in den Ortsrandlagen erfordern. Aufgrund der oben darge-

legten Situation ist eine zeitnahe Weiterentwicklung einer potentiellen Bau-

fläche erforderlich.

Die Baukostenentwicklungen sowie die steigenden Bodenpreise auch in

Borgholzhausen – sowohl im Innenbereich als auch bei potenziellen Neu-

bauflächen in Randlagen – dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Wohn-

raum so teuer wird, dass gerade der dringend benötigte Bedarf an günsti-

gem Wohnraum überhaupt nicht mehr gedeckt werden kann. Die gegen-

wärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die unzureichenden

Fördermöglichkeiten für kostengünstigen Wohnungsbau schränken den

Spielraum in den Kommunen schon erheblich ein. Daher benötigen die

Kommunen in den nächsten Jahren zumindest einen ausreichenden pla-

nerischen Spielraum für Flächenmobilisierung und Grunderwerb, um nicht

von einzelnen Eigentümerfamilien abhängig zu sein und um diesen Wohn-

raumbedarf besser abdecken zu können.

Page 23: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 21

3. Regionalplan OWL 2035 – Kommunale Zielsetzungen auf

Regionalplanebene

Die Stadt Borgholzhausen bietet eine hohe Lebensqualität und hat sich als

attraktiver Wohn- und Gewerbestandort mit einer guten kleinstädtischen

Infrastrukturausstattung entwickelt. Die Stadt hat sich in der naturräum-

lichen Lage am bzw. im Teutoburger Wald und etwas abgesetzt von den

Oberzentren Bielefeld und Osnabrück ihren eigenständigen Charakter be-

wahrt. Der Standort Borgholzhausen ist jedoch aufgrund der Lage und der

Verkehrsanbindung einschließlich Bahntrasse Haller Willem auch sehr gut

angebunden an die prosperierende Region Ostwestfalen und bietet eine

große Zahl an wohnortnahen Arbeitsplätzen mit einer zukunftsfähigen

Wirtschaftsstruktur.

Auf Grundlage des Leitbilds „nachhaltige europäische Stadt“11 sind die

Sicherung und eigenständige Weiterentwicklung der Stadt Borgholzhausen

und der heutigen Standortqualitäten sowie die langfristige Sicherung der

wohnortnahen Infrastrukturausstattung und Arbeitsplätze zentrale Aufga-

benfelder für die Kommunalpolitik. Die räumliche Planung muss in diesem

Rahmen eine angemessene Versorgung mit benötigtem Wohnraum, mit

Infrastruktur- und Nahversorgungseinrichtungen, Arbeitsplätzen und Ge-

werbeflächen etc. ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen der landesplanerischen Ziel-

vorgaben gemäß LEP (vgl. Kapitel 2.1) als „Leitplanken“ für die künftige

städtebauliche Entwicklung der Kommune insbesondere die folgenden

übergeordneten planerischen Zielsetzungen angestrebt:

a) Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungs- und Wirtschaftsent-

wicklung nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenent-

wicklung“ mit Fortsetzung der Doppelstrategie von einerseits Nachver-

dichtung im Innenbereich und andererseits bedarfsgerechten ergänzen-

den Entwicklungen verträglicher Neubauflächen…

b) …aber: Nachverdichtungen im Innenbereich müssen insbesondere städ-

tebaulich, kleinklimatisch, ökologisch und nachbarschaftlich vertretbar

sein – keine Nachverdichtung „um jeden Preis“.

c) Fortsetzung der aktiven Baulandpolitik der Kommune durch Zwischen-

erwerb potenzieller Entwicklungsflächen und deren bedarfsgerechter

Entwicklung und wo nötig Maßnahmen der Bodenordnung (Umlegungs-

verfahren gemäß § 45 ff. BauGB), ...

11 Vgl. LEP NRW, 6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt": Die Siedlungs-

entwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen Stadt" kompakt gestaltet

werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitplanung sollen durch

eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zuord-

nung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und

zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. Große Siedlungsbereiche sollen

siedlungsstrukturell und durch ein gestuftes städtisches Freiflächensystem gegliedert und

aufgelockert werden. Dies soll auch Erfordernisse zur Anpassung an den Klimawandel

erfüllen. Orts- und Siedlungsränder sollen erkennbare und raumfunktional wirksame

Grenzen zum Freiraum bilden.

Page 24: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

22 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

d) … Voraussetzung hierfür: Eröffnung angemessener Entwicklungsspiel-

räume für die Stadtentwicklung durch Darstellung ausreichender alter-

nativer Entwicklungsmöglichkeiten im Regionalplan OWL 2035.

e) Sicherung der Kernstadt Borgholzhausen als zentralörtlich bedeutsamer

ASB (zASB) mit einer guten Versorgungs- und Infrastrukturausstattung,

die langfristig zu sichern und weiter zu entwickeln ist (langfristige Aus-

lastung!)

f) Förderung einer lebendigen Kernstadt durch verträgliche Nutzungs-

mischungen mit Wohnen, Handel, Dienstleistungen, öffentlichen Ein-

richtungen, Kleingewerbe etc., …

g) … aber wenn geboten ebenso auch angemessene Gliederung ggf. kon-

fliktträchtiger konkurrierender Nutzungen, insbesondere Gliederung zwi-

schen ggf. emittierenden Gewerbenutzungen und schutzbedürftigen

Nutzungen wie Wohnen.12

h) Weiterentwicklung der räumlich ablesbaren Siedlungsstruktur im Land-

schaftsraum Teutoburger Wald und östliches Münsterland, …

i) … ebenso Sicherung und Entwicklung der historischen Siedlungs- und

Landschaftsstrukturen und

j) Erarbeitung eines sinnvollen Konzepts für die naturschutzrechtliche Ein-

griffsregelung in Zusammenarbeit mit Fachbehörden und Landwirt-

schaft.

k) Optimierung des Biotopverbunds durch Entwicklung einer Waldbrücke/

Grünachse und Gewässerentsiegelung (Pustmühlenbach, Hengberg-

bach).

Der sparsame und verantwortungsvolle Umgang mit dem begrenzten Gut

Fläche/Boden hat in der planerischen Diskussion einen besonderen Stellen-

wert. Der künftige Regionalplan muss jedoch als Planungsinstrument auch

sachgerechte Entwicklungsspielräume für die Kommunen zulassen. Sofern

potenzielle Entwicklungsflächen nicht bedarfsgerecht und für einen sozial-

verträglichen Bodenpreis verfügbar gemacht werden können, müssen ver-

tretbare Alternativen entwickelt werden können. Es dürfen keine Abhän-

gigkeiten von einzelnen Eigentümerfamilien entstehen. Die Flächendarstel-

lung im Regionalplan muss diese zusätzlichen Spielräume bereitstellen, die

Kontingentierung kann dann über einen sachgerechten Bedarfsnachweis

als Voraussetzung für die konkrete Bauleitplanung im Einzelfall in der Lauf-

zeit des künftigen Regionalplans erfolgen.

Auch in Borgholzhausen ist eine nachhaltige, der räumlichen Lage ange-

passte Entwicklung angestrebt, die auf Naturschutz, Landschaftsbild und

Naherholungsraum Rücksicht nimmt. Dieser restriktive Ansatz wird schon

daraus erkennbar, dass in der Vergangenheit bei weitem nicht alle ver-

fügbaren Flächen aus dem Gebietsentwicklungsplan 2004 entwickelt

worden sind.

12 Hinweis: Zu den gewerblichen Entwicklungszielen wird auf die ausführliche Darlegung im

kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen, Juni

2016, verwiesen (siehe dort, Kapitel 4).

Page 25: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 23

4. Regionalplan OWL 2035 – Entwicklungskonzept

Siedlungsflächen

4.1 Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt

Borgholzhausen

Die Stadt Borgholzhausen hat im Jahr 2016 das oben genannte kommuna-

le Gewerbe- und Industrieflächenkonzept erstellt (siehe dort). Dieses Kon-

zept wurde als Grundlage für den Fachbeitrag Gewerbe- und Industrie-

flächenkonzept 2017 des Kreises Gütersloh genutzt und dient ebenfalls als

Fachbeitrag für die Neuaufstellung des Regionalplans.

Das Konzept beinhaltet zunächst eine ganze Reihe von Aussagen und

Zielen für die Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Gewerbe-

standorte in Borgholzhausen. Nach den dort in Kapitel 4.1 aufgestellten

Leitsätzen 1 und 2 werden eine flächensparende und bedarfsgerechte

Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, eine gesunde Wirtschaftsstruktur

und ein wohnortnahes, möglichst hochwertiges Arbeitsplatzangebot an-

gestrebt. Übergeordnetes Ziel ist die langfristige Sicherung der Stadt

Borgholzhausen als attraktiver, eigenständiger Lebensmittelpunkt der Be-

völkerung. Nachverdichtung und Innenentwicklung haben Vorrang vor der

weiteren Außenentwicklung.

Gemäß Leitsatz 3 soll die Bestandspflege der vorhandenen Betriebe und

die Sicherung der vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete zunächst

Schwerpunkt der kommunalen Gewerbepolitik sein. Die Bereitstellung der

bisher nicht verfügbaren, aber erschlossenen Bauflächen in diesen Gebie-

ten ist von besonderer Bedeutung, auch um den vorzeitigen Druck auf

Neubauflächen zu mindern.

Nach den Leitsätzen 4 und 5 sind zusätzliche Entwicklungen möglichst im

städtebaulich sinnvollen Anschluss an den Bestand vorzusehen. Eine be-

darfsgerechte Erweiterung der Gewerbe- und Industriegebiete für den zu

erwartenden Bedarf in den nächsten rund 15–20 Jahren ist aus Sicht des

Gewerbeflächenkonzepts grundsätzlich anzustreben. Eine besondere Be-

deutung kommt dem interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/

Versmold (IBV) und der weiteren interkommunalen Zusammenarbeit zu.

Als Ergebnis der Standortdiskussion in Kapitel 4.3 besteht im Rahmen der

vorgeschlagenen drei Aufgabenbereiche ein mittel- bis langfristig sinnvoll

umzusetzendes Flächenpotenzial für die weitere gewerblich-industrielle

Entwicklung in der Stadt Borgholzhausen:

(1) Kernstadt Borgholzhausen: Standortsicherung und Weiterentwicklung

der vorhandenen Betriebe Schüco International und Bartling, ergänzt

durch kleinteiliges kernstadtbezogenes Gewerbe.

(2) Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für

ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe durch

eine dringend erforderliche Mobilisierung der Reserveflächen im

Gewerbegebiet Am Bahnhof. Derzeit gibt es keine Verkaufsbereit-

Page 26: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

24 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

schaft seitens der Eigentümer, Tauschflächen fehlen aufgrund der Be-

darfe für das interkommunale Gewerbegebiet IBV und für die A 33.

(3) Interkommunales Gewerbegebiet IBV: Bedarfsgerechte Fortsetzung der

Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold, Arrondierung des 1. und 2.

Bauabschnitts und Prüfung einer ggf. mittel- bis langfristig zu erschlie-

ßenden Erweiterung.

Unabhängig von dieser Flächendiskussion sind kleingewerbliche Entwick-

lungen, Büronutzungen etc. weiterhin soweit wie möglich im vorhandenen

Siedlungsbereich in Gebieten mit gemischten Nutzungen unterzubringen.

Das verfügbare bzw. neu zu entwickelnde Gewerbeflächenpotenzial ist für

tatsächlich hierauf angewiesene Betriebe vorzuhalten, insbesondere be-

triebsunabhängige Wohnnutzungen sind unbedingt zu verhindern.

Der Rat der Stadt Borgholzhausen hat in seiner Sitzung am 30.06.2016

das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept beschlossen. Das Konzept der

Stadt Borgholzhausen und die Beratungsergebnisse sind entsprechend in

den weiteren Diskussionsprozess über die Gewerbe-/Industrieflächenent-

wicklung auf Ebene des Kreises Gütersloh eingebracht worden.

Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die diese

Ergebnisse aus dem Jahr 2016 grundsätzlich in Frage stellen.

Offen ist derzeit noch die angestrebte langfristige Erweiterungsoption für

das Interkommunale Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold (IBV). Die

Satzung des Zweckverbands beschränkt diesen räumlich bisher auf den

jetzt erschlossenen 1. und 2. Bauabschnitt. Der Rat der Stadt Borgholz-

hausen und die Stadtvertretung Versmold haben jedoch bereits Grundsatz-

beschlüsse für die Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit im

Rahmen des Zweckverbands für das IBV über den 2. BA hinaus gefasst.

Die verfügbaren Flächenkontingente des von beiden Kommunen getrage-

nen Zweckverbands sind heute weitestgehend vermarktet, daher sind im

Zuge der Regionalplan-Neuaufstellung Erweiterungsmöglichkeiten zu erar-

beiten.

Auf die bisherige Flächendiskussion und auf das kommunale Gewerbe- und

Industrieflächenkonzept (siehe dort) wird verwiesen. Planungsstand ist,

dass als Suchräume für die angestrebte Erweiterung aus Sicht der Kom-

munen und des Zweckverbands grundsätzlich Flächen beidseits der A 33

in Frage kommen. In dem nachfolgenden Planausschnitt sind die Such-

räume auf Grundlage der bisherigen Diskussionen eingetragen.

Konkretere Aussagen zu den ggf. in Frage kommenden Suchräumen

IBV.S1, NI.3b, IBV.S7 und IBV.S8 und zu deren konkreter Abgrenzung

oder gar eine Priorisierung sind derzeit noch nicht möglich. Nach Ab-

schluss derzeit laufender Voruntersuchungen werden entsprechende

Beschlüsse der beiden beteiligten Kommunen im Frühjahr 2019 ange-

strebt, damit die Ergebnisse im weiteren Regionalplanverfahren berück-

sichtigt werden können.

Page 27: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 25

Abb. 4 Arbeitskarte zum Fachbeitrag, hier Ausschnitt im Bereich des IBV im Grenzbereich

Borgholzhausen/Versmold mit Suchräumen für eine Erweiterung des Gebiets

Stand: Oktober 2018 Maßstab i. O. 1:15.000 Nord

4.2 Tabu- und Ausschlussbereiche für Bauflächenentwicklungen

Die weitere Siedlungsentwicklung hat bindende fachgesetzliche Schutz-

gebietskategorien und landes- und regionalplanerische Ziele und Vorgaben

zu berücksichtigen (vgl. auch Kapitel 2.1). Natura 2000-Gebiete (FFH-

Gebiete und Vogelschutzgebiete), Waldgebiete und Überschwemmungs-

gebiete kommen ebenso wie Gebiete zum Schutz der Natur, regionale

Grünzüge und Bereiche für Sicherung und Abbau oberflächennaher Boden-

schätze gemäß Regionalplan nicht für die weitere Siedlungsflächendiskus-

sion in Frage. Nur in besonderen Einzelfällen können z. B. in Überschwem-

mungs- oder Waldgebieten oder bei Aufgabe oberflächennaher Abbau-

flächen Ausnahmen denkbar sein.

Die Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets steht dagegen angesichts

der großflächigen Ausweisung des Freiraums im Kreis Gütersloh als Land-

schaftsschutzgebiet einer Siedlungsentwicklung nicht grundsätzlich ent-

gegen, hier sind im Einzelfall die Fragestellungen und mögliche Alterna-

tiven mit den Fachbehörden zu erörtern.

In Kapitel 2.2 sind die naturräumlichen Rahmenbedingungen dargelegt

worden. Tabuzonen für künftige Flächenentwicklungen sind insbesondere

Page 28: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

26 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

die Höhenzüge bzw. Waldgebiete des Teutoburger Waldes, die die

Kernstadt im Westen, Nordosten, Osten und Süden umgeben, die

Violenbach-Niederung im Norden und die wichtigen, gliedernden siedlungs-

nahen Grünzüge. Diese Bereiche sind jeweils durch entsprechende Schutz-

gebietsfestlegungen und Zielvorgaben gesichert. Insbesondere die Wald-

gebiete südöstlich und westlich der Kernstadt im Bereich Ravensberg/

Barenberg bzw. Johannisegge sind zusätzlich zum Schutzstatus als Land-

schaftsschutzgebiet noch als FFH-Gebiet Östlicher Teutoburger Wald (DE-

4017-301) und als Naturschutzgebiete NSG Ravensberg – Barenberg (GT-

034) sowie NSG Johannisegge – Schornstein und südexponierte Kamm-

lage (GT-035) ausgewiesen.

Darüber hinaus stehen Teilbereiche mit besonderen siedlungsräumlichen

Restriktionen und mit bereits festgelegten Planungszielen bzw. mit Vor-

belastungen durch Gewerbe- und Verkehrsnutzungen nicht für die aktuelle

ASB-Diskussion zur Verfügung. Zu nennen sind hier der Grünzug der

Violenbach-Niederung, die Südhanglage im Bereich Bienenfeld, die von der

Stadt angestrebte Biotopverbindung (Waldbrücke) zwischen der Kernstadt

Borgholzhausen und Borgholzhausen Bahnhof, die Gewerbestandorte

Schüco und Bartling mit Erweiterungsoptionen oder die (von der Kommune

nicht mehr gewünschte) Trasse der L 785n im Westen der Kernstadt.

Hieraus resultieren aus heutiger Sicht Ausschlussbereiche für Potenzial-

flächen, langfristig können über den aktuellen Zielhorizont hinaus hier aber

auch ggf. neue Entwicklungen erfolgen, wenn z. B. die Trasse der L 785n

endgültig auch auf den übergeordneten Planungsebenen gestrichen

worden ist.

Zunächst werden nachfolgend die Tabu- und Ausschlussflächen mit bin-

denden Restriktionen und weiteren Einschränkungen für die Siedlungs-

flächendiskussion in Borgholzhausen zusammenfassend dargelegt, in Kapi-

tel 4.5 werden dann die danach aus heutiger Sicht verbleibenden, ggf.

geeigneten und in Frage kommenden Potenzialflächen erörtert.

a) Siedlungsbereich Borgholzhausen

In der folgenden Übersichtskarte auf Grundlage des Flächennutzungsplans

sind die Tabu- und Ausschlussbereiche im Umfeld des Siedlungsbereichs

der Kernstadt Borgholzhausen dargestellt:

Page 29: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 27

Wichtige gliedernde Grünachsen/-züge

im Siedlungsbereich oder in Randlagen

Weitere Ausschlussbereiche für ASB-

Entwicklungen

Abb. 5 Arbeitskarte zum Fachbeitrag, hier Ausschnitt des Siedlungsbereiches Borgholz-

hausen mit Tabu-/Ausschlussflächen

Stand: Oktober 2018 Maßstab i. O. 1:15.000 Nord

Die Teilbereiche im Umfeld der Ortslage Borgholzhausen, die nicht für eine

Siedlungsentwicklung in Frage kommen, werden wie folgt bewertet:

Randlage zum Teutoburger Wald (Johannisegge) im Westen: Der Wald-

bereich Johannisegge mit Mittelhanglage begrenzt hier aufgrund der

vielfältigen Bedeutung für Natur-/Arten-/Landschaftsschutz dauerhaft

den Siedlungsraum, die im Regionalplan und im Flächennutzungsplan

(nachrichtlich) eingetragene mögliche Trassenführung der L 785n stellt

den äußersten Randbereich des Entwicklungsspielraums für Siedlungs-

tätigkeit im Bereich Am Hardenberg dar.

Die bisherige Abgrenzung des ASB im Westen stellt in etwa den auch

heute noch für sinnvoll gehaltenen Grenzbereich dar, je nach möglichem

Plankonzept könnten ggf. kleinere Über- oder Unterschreitungen denk-

bar sein. Zu beachten sind hier neben der für die Bevölkerung in der

Vergangenheit wichtigen Bedeutung des Bereichs als Rodelhang auch

der heute hier über einen kleinen Feldweg führende Fernwanderweg

Hermannsweg. Ein städtebauliches Konzept muss diese Aspekte ebenso

berücksichtigen wie städtebauliche Fragen in der Hanglage und die

angrenzende Bahnhofstraße L 785.

Page 30: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

28 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Randlage beidseits der Wellingholzhauser Straße im Nordwesten: Die

alte Trassenplanung der L 785n u. a. im Regionalplan unterbindet hier

heute einen weiteren Entwicklungsspielraum im Nordwesten beidseits

der Wellingholzhauser Straße. Langfristig könnte sich nach Aufgabe

dieser Trasse und je nach Entscheidung bzw. Erschließung der heute im

Zeithorizont 2035 in Frage kommenden Potenzialflächen hier zumindest

eine kleinere neue Entwicklungsperspektive ergeben.

Siedlungsrandlage im Norden: Waldrandlage, 220 kV-Freileitung,

Hanglage, L 785 und Violenbach-Niederung mit Schutzstatus als

Landschaftsschutzgebiet (LSG-3915-0001, LSG-3915-0002) und Bio-

topverbundsflächen (VB-DT-3815-004, VB-DT-3815-005) begrenzen

heute den Planungsspielraum. Im Zuge der Verlegung der aufgerüsteten

380 kV-Trasse als Erdkabel eröffnet sich oberhalb der L 785 im Bereich

Goldbrede eine gewisser Spielraum für Abrundungen, die Violenbach-

Niederung kommt aus Gründen des Natur-/Artenschutzes nicht in Frage.

Hangzug Sundernberg im Nordosten oberhalb der Sundernstraße: Der

Hangzug des Sundernbergs mit Schutzstatus als Landschaftsschutz-

gebiet (LSG-3815-0001) und Biotopverbundsfläche (VB-DT-3815-007)

sowie die 220 kV-Freileitung begrenzen heute den Siedlungsbereich. Im

Zuge der Verlegung der aufgerüsteten 380 kV-Trasse als Erdkabel er-

öffnet sich oberhalb der Sundernstraße ggf. ein (begrenzter) Spielraum

für eine Bauzeile mit im Mittel 1–2 Bautiefen.

Hangzug Riesberg zwischen Heidbrede und Wichlinghauser Weg sowie

Siektal Wichlinghauser Weg und Oberlauf des Violenbachs bis zur

Violenbach-Niederung im Osten: Der gesamte Bereich Heidbrede, Wich-

linghauser Weg, Bienenfeld und Violenbach-Niederung (tlw. LSG, ge-

schützte und schutzwürdige Biotope, Verbundsfläche) ist im Zuge der

bisherigen Planverfahren im Bereich Bienenfeld intensiv erörtert worden.

Bis auf die nördliche, im FNP bereits dargestellte Teilfläche am Haller

Weg wird nach nochmaliger Anfrage beim Kreis Gütersloh keine Ent-

wicklungsmöglichkeit gesehen.

Die südliche, Richtung Violenbach orientierte Teilfläche soll analog zur

eingeschränkten Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 21 „Bienenfeld“

im Jahr 1997 (Herausnahme der südöstlichen Teilfläche mit ca. 1,4 ha

Größe gemäß Verfügung der Bezirksregierung vom 15.05.1997) auch

aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden.

Siedlungsrandlage und Bereich Hamlingdorf im Süden: Waldrandbereich

und Hangzug liegen im Süden deutlich weiter entfernt von der heutigen

Ortsrandsituation, das Gelände steigt hier vergleichsweise langsam an.

Daher eröffnet sich im Bereich Hamlingdorf im Vergleich zu den o. g.

Ortsrandlagen ein deutlich größerer Planungsspielraum, der entspre-

chend auch bereits im Regionalplan 2004 sowohl für die Entwicklung

eines ASB im Südosten entlang des Hamlingdorfer Wegs als auch für

die Erweiterung des GIB südlich der Fa. Schüco aufgenommen worden

war.

Diese Entwicklungsperspektiven sollen aus heutiger Sicht nach wie vor

beibehalten werden, die genaue Abgrenzung der Plangebiete zum

Außenbereich hin soll hier der künftigen Bauleitplanung überlassen

Page 31: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 29

werden (vgl. aktuelle Planung zur Erweiterung des Gewerbegebiets „In

der Lake“ durch den Bebauungsplan Nr. 12.2 „Gewerbegebiet Am

Stadtgraben“, Kapitel 2.8).

Siedlungsrandlage im Bereich Enkefeld und Weststraße/Berghauser Weg

im Südwesten: Im Zuge der Entwicklung des aktuell erschlossenen Bau-

gebiets Enkefeld wurde die Abgrenzung zum Freiraum im Südwesten

festgelegt, eine langfristige Entwicklung in Richtung Waldrand bzw.

über die Geländekuppe hinaus ist nicht vorgesehen (vgl. Bebauungsplan

Nr. 30 „Enkefeld“).

Im Südwesten und Westen schließt dann weiter die geplante Trasse der

L 785n an, die eine Flächendiskussion darüber hinaus heute nicht zu-

lässt (siehe oben). Allerdings werden kleinflächige Arrondierungen im

Bereich Weststraße/Berghauser Weg für denkbar gehalten. Langfristig

kommt nach endgültiger Aufgabe der alten Trassenplanung der L 785n

und über den Zeithorizont des in Aufstellung befindlichen Regionalplans

hinaus auch hier eine Diskussion über spätere Entwicklungen in Frage

(siehe oben, Randlage beidseits der Wellingholzhauser Straße im

Nordwesten).

b) Siedlungsbereich Borgholzhausen-Bahnhof

Im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof mit sehr guter verkehrlicher Anbin-

dung hat sich der gewerbliche Schwerpunkt der Kommune entwickelt. Die

Gewerbeflächen sind im Regionalplan als GIB dargestellt, ASB sind dort

nicht aufgenommen worden.

Aufgrund der geringen Größe wird eine zusätzliche, eigenständige ASB-

Neudarstellung voraussichtlich nicht möglich, in Frage kommt jedoch ggf.

eine abgestimmte Entwicklungsperspektive im Zusammenhang mit einer

Neudarstellung heutiger GIB-Flächen im Bereich Hof Schütte als ASB-

Fläche mit Schwerpunkt Gewerbe (vgl. Kapitel 2.1 und Kapitel 4.7).

Der kleine Siedlungsbereich mit Wohn- und Mischnutzungen (B-Plan Nr. 26

„Kernbereich Berghausen“) zwischen Osnabrücker Straße, Bahnhofstraße

und Gewerbegebiet Hof Schütte könnte ggf. in Richtung Westen

abgerundet bzw. erweitert werden (siehe nachfolgende Plandarstellung).

Naturräumliche Tabu- oder Ausschlussflächen, die gegen eine derartige

kleinflächige Entwicklung sprechen könnten, liegen hier nicht vor.

Allerdings befinden sich im Nordwesten landwirtschaftliche Betriebe mit

Viehhaltung bzw. mit einer Biogasanlage. In Kapitel 4.5 wird im Anschluss

an die Diskussion der Suchräume und Potenzialflächen in der Kernstadt

Borgholzhausen für diesen Bereich ebenfalls ein Steckbrief beigefügt.

Page 32: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

30 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Wichtige gliedernde Grünachsen/-züge

im Siedlungsbereich oder in Randlagen

Weitere Ausschlussbereiche für ASB-

Entwicklungen

Abb. 6 Arbeitskarte zum Fachbeitrag, hier Ausschnitt mit dem Siedlungsbereich Borgholz-

hausen Bahnhof und IBV sowie mit Tabu-/Ausschlussflächen

Stand: Oktober 2018 Maßstab i. O. 1:15.000 Nord

4.3 Zentralörtlich bedeutsamer ASB und zentraler Versorgungs-

bereich

a) Zentralörtlich bedeutsamer ASB (zASB)

Im Landesentwicklungsplan NRW legt Grundsatz 6.2-1 die Ausrichtung der

Stadtentwicklung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungs-

bereiche (Abkürzung: zASB) fest. Diese zASB verfügen über ein räumlich

gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und

Versorgungseinrichtungen und werden im Regionalplan OWL von der

Regionalplanung in Abstimmung mit der Kommune festgelegt.

Ziel ist die langfristige und flächendeckende Sicherung der Grundver-

sorgung und der weiteren zentralen Infrastruktur in jeder Stadt. Im Interes-

se der Tragfähigkeit, der Erschließung und Verkehrsverminderung, der

Ausbildung einer kompakten Siedlungsstruktur etc. sollen neue ASB –

soweit erforderlich – unmittelbar anschließend an vorhandene zASB fest-

gelegt werden.

Sofern besondere Rahmenbedingungen wie Topographie oder andere

vorrangige Raumfunktionen dieses nicht zulassen, können neue ASB auch

im Zusammenhang mit einem anderen, bereits im Regionalplan darge-

stellten ASB entwickelt werden.

Page 33: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 31

Nach den Erläuterungen des LEP zum Grundsatz 6.2-1 (siehe dort) werden

andere vorhandene ASB, die nicht über die zentralörtlich bedeutsame

Infrastruktur verfügen, die aber aufgrund ihrer Größe und Einwohnerzahl

(über 2.000 Einwohner) raumbedeutsam sind, ebenfalls weiterhin im Re-

gionalplan dargestellt. In diesen Siedlungsbereichen soll die Abrundung

bereits baulich geprägter Flächen Vorrang besitzen. Neue Siedlungsflächen

sollen angesichts der absehbaren Bevölkerungsrückgänge im Interesse der

Auslastung der Infrastruktur in den zASB in der Regel nicht aufgenommen

werden. Sofern vorhandene Ortsteile im Zuge ihrer Eigenentwicklung über

die Darstellungsschwelle von 2.000 Einwohnern hinauswachsen, sollen

diese ebenfalls künftig im Regionalplan dargestellt werden.

Die Kernstadt Borgholzhausen mit rund 4.600 Einwohnern stellt den zen-

tralen Siedlungsbereich der Stadt dar, umfasst die in Borgholzhausen we-

sentlichen Einrichtungen der Infrastruktur sowie der Daseinsvorsorge und

ist damit als zentralörtlich bedeutsamer ASB einzustufen. Ziel der Stadt-

entwicklung ist, diesen Schwerpunkt mit seinen entsprechenden Funk-

tionszuweisungen langfristig zu sichern und zu stärken und damit die

Grundversorgung für das gesamte Stadtgebiet auf Dauer zu erhalten.

b) Zentraler Versorgungsbereich

Das kommunale Einzelhandelskonzept der Stadt Borgholzhausen ist im

Jahr 2012 beschlossen worden.13 Das Einzelhandelskonzept dient als

wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Einzelhandels und der

städtebaulichen Rahmenbedingungen für den Handel im Stadtgebiet. Der

gemäß Gutachten abgegrenzte „zentrale Versorgungsbereich“ ist in der

nachfolgenden Abbildung dargestellt:

13 Einzelhandelskonzept für die Stadt Borgholzhausen. Stadt Borgholzhausen und Büro

Stadt + Handel, Dortmund, März 2012.

Page 34: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

32 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Abb. 7 Einzelhandelskonzept der Stadt Borgholzhausen, hier zentraler Versorgungsbereich

vgl. Stadt Borgholzhausen 2012: S. 73 ohne Maßstab Nord

4.4 Ortsteile im Freiraum

Die Kernstadt Borgholzhausen umfasst mit rund 4.600 Einwohnern etwa

die Hälfte der Bevölkerung und wird im Regionalplan als zusammen-

hängender allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die weiteren

Ortsteile bzw. Bauernschaften in Borgholzhausen mit deutlich weniger als

2.000 Einwohnern werden nicht im Regionalplan dargestellt und sind i. W.

im Rahmen der Eigenentwicklung zu sichern. Unter Nutzung der vorhande-

nen Infrastruktur sind geringfügige Eigenentwicklungspotenziale u. a.

durch einseitig bebaute Straßen am Siedlungsrand gegeben. Die kleineren

Ortslagen im Bereich Borgholzhausen/Bahnhof (Oldendorf, Casum, Holtfeld

und Berghausen) und im übrigen Stadtgebiet (Kleekamp, Barnhausen und

Westbarthausen) mit jeweils rund 600 bis 800 Einwohnern umfassen

neben der Streubebauung noch erkennbare kleine Siedlungsbereiche, die

weiteren Bauernschaften sind durch Hofstellen und Streubebauung ge-

prägt (siehe Kapitel 2.1 und 2.2).

Eine Sonderstellung nimmt der Bereich Borgholzhausen-Bahnhof als ge-

werblicher Schwerpunkt der Kommune ein. Die Gewerbeflächen sind im

Regionalplan als GIB dargestellt, ASB sind dort jedoch ebenfalls nicht auf-

genommen worden. Aufgrund der geringen Größe wird eine zusätzliche,

eigenständige ASB-Neudarstellung voraussichtlich nicht möglich, in Frage

Page 35: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 33

kommt jedoch ggf. eine abgestimmte Entwicklungsperspektive im Zusam-

menhang mit einer Neudarstellung heutiger GIB-Flächen im Bereich Hof

Schütte als ASB-Fläche mit Schwerpunkt Gewerbe (vgl. Kapitel 2.1 und

Kapitel 4.7).

Der kleine Siedlungsbereich mit Wohn- und Mischnutzungen zwischen

Osnabrücker Straße, Bahnhofstraße und Gewerbegebiet Hof Schütte

könnte ggf. in Richtung Westen abgerundet bzw. erweitert werden (siehe

Abbildung 6, Kapitel 4.2). In Kapitel 4.5 wird im Anschluss an die

Diskussion der Suchräume und Potenzialflächen in der Kernstadt Borgholz-

hausen für diesen Bereich ebenfalls ein Steckbrief beigefügt.

4.5 Suchräume und Potenzialflächen für die zukünftige ASB-

Siedlungsentwicklung

Zwischenergebnis: Suchräume in der Kernstadt Borgholzhausen

Unter Berücksichtigung der in Kapitel 4.2 erläuterten Tabu- und Aus-

schlussbereiche und der städtebaulichen, raumordnerischen und fach-

gesetzlichen Rahmenbedingungen im Stadtgebiet verbleiben somit als

mögliche Suchräume für potenzielle Flächenentwicklungen mit dem Ziel-

horizont Regionalplan OWL 2035 die beiden folgenden größeren Such-

bereiche in der Kernstadt Borgholzhausen, die im Kartenausschnitt in Abb.7

aus dem gültigen Regionalplan durch einen (Entwicklungs-)Pfeil angedeutet

sind:

1. Bereich Hamlingdorf im Süden der Kernstadt: Die wesentlichen Flächen-

potenziale bestehen nach wie vor in der südlichen Ortsrandlage im Bereich

Hamlingdorf (siehe Regionalplan 2004 mit entsprechenden ASB-Poten-

zialen im Bereich Hamlingdorfer Weg und mit der GIB-Entwicklung im Be-

reich Schüco/In der Lake-Erweiterung).

2. Bereich Am Hardenberg westlich der Bahnhofstraße: Entwicklungs-

möglichkeiten bestehen ebenfalls weiterhin in der westlichen Ortsrandlage

im Bereich Am Hardenberg (tlw. bereits FNP-Darstellung und ASB-Poten-

ziale gemäß Regionalplan 2004).

Hinzu kommen als kleinere Entwicklungsmöglichkeiten die beiden folgen-

den Bereiche, die jedoch aufgrund der städtebaulichen und landschafts-

pflegerischen Rahmenbedingungen so eindeutig abgegrenzt sind, dass hier

keine „Suchbereiche“, sondern bereits konkret abzugrenzende Potenzial-

flächen vorliegen:

3. Erweiterung des Baugebiets Bienenfeld: Entwicklung der Baufläche am

Haller Weg gemäß der bereits erfolgten Darstellung als Wohnbaufläche

im FNP. Möglichkeit der vorrangigen Umsetzung einer einzeiligen Bebau-

ung nördlich des Haller Weges.

4. Bereich östlich entlang der Sundernstraße und Heidbreder Weg: Ent-

wicklung entlang der Sundernstraße in Abhängigkeit von der konkreten

Lage der Verlegung der aufgerüsteten 380 kV-Trasse als Erdkabel (aber

Page 36: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

34 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

trotz geringer Tiefe mit größerem Potenzial aufgrund der anbaubaren

Straßenlänge Sundernstraße). Begrenzter Spielraum allerdings im nord-

westlichen Teilbereich für im Mittel 1-2 Bautiefen mit hoher Priorität,

Ergänzung südöstlicher Teilbereich östlich am Faßbrink nachrangig.

Langfristig und über den Zielhorizont 2035 der vorliegenden regionalplan-

Neuaufstellung hinaus kommen ggf. zusätzlich zwei Suchräume in Frage,

wenn die alte, von der Kommune nicht mehr gewünschte Trassenplanung

der L 785n u. a. im Regionalplan endgültig aufgegeben worden ist (siehe

„?“ in Abb. 7):

Flächen beidseits der Wellingholzhauser Straße im Nordwesten,

Flächen im Bereich Berghauser Weg/Weststraße.

Abb. 8 Regionalplan, Ausschnitt mit Suchräumen in Borgholzhausen

Stand: Blätter 10 u. 11, 2004, Legende (Auszug) siehe Abb. 1, ohne Maßstab Nord

Page 37: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 35

Die heute für möglich gehaltenen Bereiche Nr. 1 bis Nr. 4 in der Kernstadt

Borgholzhausen werden mit Blick auf den Planungshorizont 2035 des

Regionalplans als mögliche Potenzialflächen in den nachfolgenden

Steckbriefen geprüft:14

B 1 Potenzialfläche „Hamlingdorf“ am südöstlichen Ortsrand

B 2 Potenzialfläche „Am Hardenberg“ am westlichen Ortsrand

B 3 Potenzialfläche „Bienenfeld“ am östlichen Ortsrand

B 4 Potenzialfläche „Sundernstraße/Heidbrede“ am nordöstlichen

Ortsrand

Darüber hinaus kommen kleine Bereiche zur Abrundung in Frage, die im

Anschluss an die Steckbriefe zu den o. g. Flächen Nr. 1 bis 4 zusammen-

fassend ergänzt und diskutiert werden.

Zwischenergebnis: Suchraum im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof

Der Bereich Borgholzhausen-Bahnhof kommt als Ergänzung zur bisherigen

gewerblichen Entwicklung eine eventuelle Erweiterung des kleinen Sied-

lungsbereichs mit Wohn- und Mischnutzungen in Richtung Westen entlang

der Osnabrücker Straße in Frage (siehe oben). Eine erweiterte ASB-

Darstellung wäre nach dem bisherigen Kenntnisstand vermutlich nur im

Zusammenhang mit einer Neudarstellung heutiger GIB-Flächen im Bereich

Hof Schütte als ASB-Fläche mit Schwerpunkt Gewerbe möglich (vgl. auch

Kapitel 4.7).

Naturräumliche Tabu- oder Ausschlussflächen, die gegen eine derartige

kleinflächige Entwicklung sprechen könnten, liegen hier nicht vor. Aller-

dings befinden sich im Nordwesten landwirtschaftliche Betriebe mit Vieh-

haltung bzw. mit einer Biogasanlage. Im Anschluss an die Diskussion der

Suchräume und Potenzialflächen in der Kernstadt Borgholzhausen wird für

diesen Bereich ebenfalls ein entsprechender Steckbrief beigefügt.

14 Hinweis: Die Erarbeitung der Steckbriefe basiert auf der Auswertung der vorhandenen

Bauleitpläne (insbes. FNP) und Rahmenplanungen der Kommune sowie der übergeord-

neten Planwerke (Regionalplan). Darüber hinaus wurde auf einschlägige Fachinformatio-

nen und Kartenwerke zurückgegriffen (Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Regional-

planung/Regierungsbezirk Detmold, Bodenkarte und Karte der schutzwürdigen Böden in

NRW etc.) sowie Geodaten des Geoportals für den Kreis Gütersloh (interaktive Karten,

u. a. zu Infrastruktureinrichtungen) und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,

Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW - Umweltdaten vor

Ort) abgefragt. Die Bestandsaufnahmen wurden im Rahmen von Ortsbesichtigungen von

Mai bis Juli 2018 durchgeführt.

Die Entfernungen wie die Distanz zu Infrastruktureinrichtungen wurden für jede Potenzial-

fläche von einem zentral gelegenen Ausgangspunkt innerhalb der jeweiligen Fläche aus

zum entsprechenden Zielpunkt gemessen.

Page 38: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

36 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Steckbrief B1: Kernstadt Borgholzhausen, Bereich Hamlingdorf am südöstlichen Ortsrand

Flächengröße ca. 13 ha

Bestand:

Überwiegend Ackernutzung, am

östlichen Rand tlw. Grünland;

westlich Hofstellen mit Gehölz-

bestand und Streubebauung.

Mögliche Erschließung:

Anschluss über Hamlingdorfer

Weg und neu geplante Erschlie-

ßungsstraße „Am Stadtgraben/

Gewerbe“ nach Westen (siehe B-

Plan Nr. 12.2), gute untergeord-

nete Anbindung für Fußgänger/

Radfahrer zur Ortsmitte nach

Norden (Großes Moor und Kleines

Moor).

Zusammenfassende Bewertung:

Bereich für ASB-Entwicklung als

Fortsetzung des Siedlungsgebiets

weiterhin geeignet, Größenord-

nung offen, Abschnittbildung

sinnvoll.

Vorschlag:

Potenzialfläche mit erster Priorität,

Voraussetzung Bodenordnung/

Grunderwerb möglich.

Übersicht Bereich B1 (Kartengrundlage: FNP-Auszug):

Auszug aus: Arbeitskarte - ohne Maßstab - Nord

Lage im Ortsgrundriss Südliche Ortsrandlage der Kernstadt zwischen dem Siedlungsbereich Großes Moor im

Osten und dem Bereich In der Lake mit Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten im Westen.

Regionalplan Bereich B1 bereits großflächig als ASB dargestellt, angrenzend an die Kernstadt Borgholz-

hausen (künftig: zASB). Im Süden und Osten angrenzend Allgemeiner Freiraum- und

Agrarbereich mit Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte

Erholung; Bereich für gewerblich-industrielle Nutzungen weiter im westlichen Umfeld.

FNP und Nutzungen im

Umfeld

Fläche für die Landwirtschaft, tlw. Grünfläche, Querung durch Trasse der damals geplan-

ten Sammelstraße (wird reduziert durch Gewerbeerschließung gemäß B-Plan Nr. 12.2, s.

dort). Im Umfeld: Wohn- und Mischbauflächen im Nordosten und Nordwesten, gewerbliche

Bauflächen im Westen, Grünflächen im Norden und Osten, im südlichen und östlichen

Umfeld Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen deutlich abgesetzt weiter im Süden.

Nähe zur Infrastruktur

(Luftlinie)

Entfernung zur Ortsmitte ca. 750 m,

Kindergarten ca. 700 m, Grundschule ca. 750 m, weiterführende Schule ca. 950 m.

Sport-/Freizeiteinrichtungen: Sportplatz ca. 550 m, Schwimmbad ca. 850 m. Nahver-

sorgung in der Ortslage ca. 600 m, medizinische Grundversorgung in der Kernstadt (zASB).

Satzungen/B-Pläne Nicht vorhanden.

Anbindung

MIV Anschluss über Hamlingdorfer Weg und neu geplante Erschließungsstraße „Am Stadt-

graben/Gewerbe“ nach Westen zur L 785, ggf. untergeordnete Anbindung nach Norden zur

Kernstadt.

ÖPNV Straße Buslinien über Ravensberger Straße sowie über Bahnhofstraße (L 785) Richtung Bielefeld

und Richtung Bahnhof/Versmold Haltestelle „Ravensberger Straße (ehemals Schützen-

haus)“ nördlich ca. 400 m.

ÖPNV Schiene Bahnhaltepunkt Haller Willem Borgholzhausen-Bahnhof ca. 2,6 km südwestlich über L 785

gut erreichbar.

Fußgänger/Radfahrer Gute Verknüpfung über Sammel-/Wohnstraßen Richtung Kernstadt, Radweg an L 785 zum

Bahnhof.

Page 39: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 37

Umweltbelange

Mensch, Gesundheit,

Bevölkerung

Wohnnutzungen (Streubebauung, Hofstellen) im südwestlichen Randgebiet, weiter im

Westen Gewerbegebiet Schüco mit geplanter Erweiterung und neuer leistungsfähiger

Sammelstraße, im Freiraum im Süden/Osten weitere Hofstellen und Wohngebäude.

Tiere, Pflanzen,

biologische Vielfalt,

Natura 2000-Gebiete

Im Landschaftsplan „Osning“ ohne Festsetzung. LSG „Sieke des Ravensberger Hügel-

landes“ (LSG-3915-0002) östlich und „LSG-Osning“ (LSG-3915-0001) angrenzend.

Biotope und Verbund-

flächen

Nicht direkt betroffen. Östlich angrenzend nicht benannte gesetzlich geschützte Biotope

„GB-3915-218“, „GB-3915-194“ und schutzwürdiges Biotop „Oberlauf des Violenbachs“

(BK-3915-116, ökologische Aufwertung vor einigen Jahren); nordöstlich angrenzend

Verbundsystem „Strukturreiche Grünlandtäler östlich Borgholzhausen“ (VB-DT-3915-008).

Wald Keine Waldflächen im Gebiet vorhanden, Wald im Süden in ca. 600 m (Teutoburger Wald),

östlich angrenzend Gehölzstreifen.

Artenschutz Auf landwirtschaftlichen Flächen bisher keine Konflikte bekannt, z. T. feuchte Grünland-

flächen im östlichen Umfeld am Violenbach, frühzeitig artenschutzrechtliche Prüfung und

Abgrenzung zum Violenbach empfehlenswert.

Fläche, Boden Überwiegend Braunerde (Wasserspeicher im 2-Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung

als Regulations- und Kühlungsfunktion) und tlw. Gley.

Altlasten Bisher nicht bekannt.

Wasser

Gewässer/ÜSG

Keine Gewässer und keine Überschwemmungsgebiete im Gebiet selbst vorhanden. Im

Nordosten angrenzend Violenbach, Gewässerzug freizuhalten und ggf. weiter aufwerten.

Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Wasserschutzgebiet Hamlingdorf im Süden ca. 150 m entfernt.

Luft, Klima, Klima-

schutz

Allgemeine Funktion für Klima/Luft – keine besondere Konfliktlage in wenig verdichteter

Ortsrandlage erkennbar. Lage/Ausrichtung nach Süden positiv, solarenergetische Nutzung

möglich, verkehrsmindernde Verknüpfung mit Stadtmitte möglich.

Landschaft Plangebiet schiebt sich in den sensiblen Freiraum Richtung Kammzug des Teutoburger

Waldes, Einzelhöfe etc. teilweise mit prägenden Gehölzgruppen/Bäumen.

Kulturgüter, sonstige

Sachgüter

Keine Schutzobjekte gemäß Denkmalliste (Stand August 2018) bekannt, Gebiet mit typi-

scher Kulturlandschaft im Bereich des Teutoburger Waldes.

Konflikte/Mängel/Restriktionen

Landwirtschaft und

weitere konkurrierende

Nutzungen

Überplanung als Baugebiet führt zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft.

Hofstellen und Streubebauung sind städtebaulich sinnvoll einzubinden.

Potenzielle Betriebserweiterung der Fa. Bartling im Norden (Machbarkeit geprüft), ausrei-

chende Gliederung/Abstände sind zu beachten. Städtebauliche Einbindung des Baugebiets

in Siedlungsrandlage und Landschaftsraum wichtig.

Potenzielle Immissions-

konflikte

Leistungsfähige Anbindung über Plangebiet Nr. 12.2 Richtung Westen zur L 785 gut mög-

lich, Verkehrszunahme und Emissionen gegenüber Umfeld in dem Rahmen voraussichtlich

gut zu bewältigen.

Emissionen/Konflikte im Umfeld: Ggf. ortsübliche Geruchseinwirkungen durch die Land-

wirtschaft, aber östlich in 1 km Entfernung Intensivtierhaltung mit Biogasanlage (Güllever-

stromung). Ggf. potenzielle Immissionen im nördlichen und westlichen Plangebiet durch

mittel-/langfristige Gewerbeentwicklung, eine frühzeitige Abstimmung der Planungsziele

Wohnen und Gewerbe erfolgt bereits (Erweiterung Fa. Bartling, Erweiterung Am Stadtgra-

ben/In der Lake, u. a. Fa. Schüco).

Leitungstrassen, Wind-

kraft, Biogasanlagen

Biogasanlage s. o. Entwässerung: Pumpstation für die Schmutzwasserentwässerung erfor-

derlich, Regenentwässerung mit RRB im Gebiet, RW-Kanalplanung erforderlich.

Weitere Konflikte Langfristige Gebietsgröße und Entwicklung bzw. Abgrenzung Richtung Violenbach und

Teutoburger Wald prüfen, schutzwürdige Böden.

Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen

Gebiet in attraktiver landschaftsräumlicher Lage, für Einzel-/Doppelhäuser und tlw. für

Mehrfamilienhäuser geeignet. Gute Verknüpfung für Fußgänger/Radfahrer zur Stadtmitte

und zur Infrastruktur (Beitrag zur Auslastung und Sicherung der Infrastruktur in der Kern-

stadt = künftig zASB). Kfz-Erschließung über geplante Erweiterung des GE-Gebiets „Am

Stadtgraben“, u.a. Fa. Schüco ohne zusätzliche Belastung von größeren Siedlungsgebieten

möglich. Einbindung der regionaltypischen Hofstellen in Siedlungsrandlage gut möglich.

Hoher Naherholungswert im Umfeld, Anbindung an Wirtschafts-/Wanderwege sichern.

Abschnittweise Erschließung auf Grundlage eines städtebaulicher Rahmenplans sinnvoll,

langfristig ggf. teilweise Flächenreduzierung im Süden und Osten.

Page 40: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

38 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Steckbrief B2: Kernstadt Borgholzhausen, Bereich Am Hardenberg am westlichen Ortsrand

Flächengröße B2.1 ca. 2,6 ha und

B2.2 ca. 1,1 ha

Bestand:

Überwiegend Ackernutzung;

saisonale Nutzung als Rodelhang,

entlang der Gebiete verlaufende

Wirtschafts-/Wanderwege.

Mögliche Erschließung:

B2.1 über Straße Am Blömkenberg

und ggf. Anbindung an Bahn-

hofstraße (L 785) über Am Har-

denberg. B2.2 über bisherigen

Feldweg an Bahnhofstraße

(L 785). Sehr gute Anbindung für

Fußgänger/ Radfahrer zur

Ortsmitte.

Zusammenfassende Bewertung:

Bereiche für ASB-Entwicklung als

Fortsetzung des Siedlungsgebiets

weiterhin geeignet, Abschnitt-

bildung ggf. sinnvoll.

Vorschlag:

B2.1 separat und kurzfristig ent-

wickelbar (erste Priorität). B2.2

mit zweiter Priorität, wenn Boden-

ordnung/ Grunderwerb möglich.

Übersicht Bereich B2 (Kartengrundlage: FNP-Auszug):

Auszug aus: Arbeitskarte - ohne Maßstab - Nord

Lage im Ortsgrundriss Westliche Ortsrandlage der Kernstadt, angrenzend an dem Siedlungsbereich Am Blömken-

berg mit Wohngebiet und Gemeinbedarfsfläche im Norden und Berghauser Weg im Süden,

im Osten angrenzend an die Ortslage mit Nahversorgungszentrum.

Regionalplan Potenzialflächen bereits großflächig als ASB dargestellt, angrenzend an die Kernstadt Borg-

holzhausen (künftig: zASB). Im Westen angrenzend Allgemeiner Freiraum- und Agrar-

bereich und Waldbereich mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschafts-

orientierte Erholung sowie Grundwasser- und Gewässerschutz.

FNP und Nutzungen im

Umfeld

Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Im Umfeld: Wohnbauflächen im Norden,

Osten und Süden, Mischbauflächen und gewerbliche Bauflächen im Osten und Südosten,

Gemeinbedarfsfläche im Nordosten, Flächen für die Landwirtschaft, Wald und geplanter

Trasse der L 785n im Westen (Hinweis: Umsetzung der L 785n nicht realistisch und von

der Stadt Borgholzhausen auch nicht mehr beabsichtigt).

Nähe zur Infrastruktur

(Luftlinie)

Entfernung zur Ortsmitte ca. 400-550 m,

Kindergarten ca. 600-750 m, Grundschule ca. 850 m-1 km, weiterführende Schule ca.

950 m-1,1 km. Sport-/Freizeiteinrichtungen: Schwimmbad ca. 600-800 m,

Sportplatz/Sporthalle ca. 950 m-1,1 km.

Nahversorgung direkt südöstlich, medizinische Grundversorgung in der Kernstadt (zASB).

Satzungen/B-Pläne Nicht vorhanden.

Anbindung

MIV Lage direkt angrenzend an die Bahnhofstraße (L 785), kleine Teilabschnitte im Norden sind

über bestehende Straßen Am Blömkenberg, Am Hardenberg und über die Wellingholz-

hauser Straße (K 25) zu erschließen.

ÖPNV Straße Buslinien über Bahnhofstraße L 785 Richtung Bielefeld und Richtung Bahnhof/Versmold

Haltestellen „Berghauser Weg“ im Süden in ca. 150 m Entfernung (von B.2.2) und

„Klingenhagen (Ehemals Funke)“ im Nordosten in ca. 300 m (von B.2.1).

ÖPNV Schiene Bahnhaltepunkt Haller Willem Borgholzhausen-Bahnhof ca. 2,5-2,8 km südwestlich über

L 785 gut erreichbar.

Fußgänger/Radfahrer Sehr gute Anbindung an die östlich anschließende Stadtmitte, Radweg an L 785 zum

Bahnhof

Page 41: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 39

Umweltbelange/Schutzgüter

Mensch, Gesundheit

und Bevölkerung

Wohnnutzungen angrenzend im Norden, Süden und Osten, östlich zudem Einzelhandels-

standort. Im Freiraum westlich und südlich landwirtschaftliche Flächen und Wald, Fern-

wanderweg Hermannsweg entlang Am Hardenberg, saisonale Nutzung als Rodelhang.

Tiere, Pflanzen und

biologische Vielfalt

Im Landschaftsplan „Osning“, hier LSG „Osning“ (LSG-3915-0001); nordwestlich FFH-

Gebiet „Östlicher Teutoburger Wald“(DE-4017-301) in ca. 250 m Entfernung.

LSG, NSG, FFH-Gebiet,

ND etc.

Biotope

Nicht direkt betroffen. Angrenzend im Südwesten schutzwürdiges Biotop „Grünland-

Waldkomplex am Haarberg bei Borgholzhausen“ (BK-3815-021); nordwestlich ca. 200 m

Verbundsystem „Teutoburger Wald nördlich Borgholzhausen“ (VB-DT-3815-001).

Wald Keine Waldflächen im Gebiet selbst vorhanden, Wald aber südwestlich angrenzend und

westlich in ca. 150 m.

Artenschutz Auf landwirtschaftlichen Flächen bisher keine Konflikte bekannt, angrenzende Waldflächen

und Gehölzstrukturen mit Artenschutzpotenzial, frühzeitige artenschutzrechtliche Prüfung

empfehlenswert.

Fläche, Boden Überwiegend Parabraunerde (fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Rege-

lungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit). Stellenweise Rendzina (tiefgrün-

dige Sand- oder Schuttböden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Biotopentwicklungs-

potenzial für Extremstandorte) vorhanden.

Altlasten Bisher nicht bekannt.

Wasser

Gewässer/ÜSG

Keine Gewässer und keine Überschwemmungsgebiete im Gebiet selbst oder im

unmittelbaren Umfeld vorhanden

Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Trinkwasserschutzgebiet Borgholzhausen-Holland im Westen angrenzend.

Klima, Luft;

Klimaschutz

Allgemeine Funktion für Klima/Luft – keine besondere Konfliktlage in wenig verdichteter

Ortsrandlage erkennbar.

Lage/Ausrichtung in Osthanglage führt ggf. teilweise zu Einschränkungen für solarenergeti-

sche Nutzung, verkehrsmindernde Verknüpfung mit Stadtmitte, Zentrumsnähe positiv.

Landschaft Plangebiet schiebt sich hangaufwärts in den sensiblen Freiraum Richtung Höhenzug des

Teutoburger Waldes, im Plankonzept landschaftsräumliche Einbindung beachten!

kulturelles Erbe und

sonstige Sachgüter

Keine Schutzobjekte gemäß Denkmalliste bekannt (Stand August 2018).

Konflikte/Mängel/Restriktionen

Landwirtschaft Überplanung als Baugebiet führt zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft.

Konkurrierende

Nutzungen

Städtebauliche Einbindung der Baugebiete in Siedlungsrandlage und Landschaftsraum

wichtig; ausreichende Abstände zum Wald im Bereich B.2.2 sind zu beachten.

Potenzielle Immissions-

konflikte

Leistungsfähige Anbindung direkt an die Bahnhofstraße sehr gut ohne Belastung vorhan-

dener Wohngebiete möglich, Verkehrszunahme und Emissionen gegenüber Umfeld in dem

Rahmen voraussichtlich gut zu bewältigen.

Emissionen/Konflikte im Umfeld: Verkehrsimmissionen durch Bahnhofstraße (L 785) erfor-

dert frühzeitig Immissionsschutzkonzept; Landwirtschaft im ortsüblichen Rahmen, keine

Intensivtierhaltung im Umfeld bekannt.

Leitungstrassen Keine Anlagen bekannt (Hinweis: Aktuelle Richtfunktrassen liegen nicht vor).

Schmutzentwässerung über eine Pumpstation direkt in die Druckrohrleitung, Entwässerung

nach heutigem Stand aufwändig wegen Entfernung zur Vorflut und bestehender Leitungs-

abschnitte mit begrenzter Dimensionierung.

Weitere Konflikte Schutzwürdige Böden, der Fernwanderweg Hermannsweg und die zeitweise Nutzung als

Rodelhang sind im Plankonzept zu beachten. Befreiung aus dem Landschaftsschutz

notwendig.

Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen

Gebiet in attraktiver landschaftsräumlicher Lage, für Einzel-/Doppelhäuser tlw. für kleinere

Mehrfamilienhäuser geeignet. Sehr gute Verknüpfung für Fußgänger/Radfahrer zur Stadt-

mitte und zur Infrastruktur (zASB); Kfz-Erschließung möglich, ggf. Ausbau der Anbindung

an die L 785 mit Abbiegetasche/Abbiegespur/Kreisverkehr erforderlich. Teilfläche im

Norden kurzfristig über den Weg „Am Blömkenberg“ erschließbar. Hoher Naherholungs-

wert im Umfeld, Anbindung an Wirtschafts-/Wanderwege sichern.

Rahmenbedingungen und Plankonzept sollten auf Grundlage eines städtebaulichen Rah-

menplans geprüft werden.

Page 42: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

40 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Steckbrief B3: Kernstadt Borgholzhausen, Bereich Bienenfeld am östlichen Ortsrand

Flächengröße ca. 4,5 ha

Bestand:

Überwiegend Ackernutzung, am

nördlichen Rand Wirtschaftsweg.

Mögliche Erschließung:

Anschluss über den Haller Weg,

sehr gute Anbindung für Fußgän-

ger/Radfahrer Richtung Ortsmitte.

Zusammenfassende Bewertung:

Bereich für ASB-Entwicklung als

Fortsetzung des Siedlungsgebiets

geeignet und bereits im FNP dar-

gestellt. Südlicher Randbereich

Bienenfeld: Weiterhin Konflikte

Natur-/Landschaftsschutz.

Vorschlag:

Potenzialfläche mit zweiter

Priorität, soweit Flächen mit erster

Priorität entwickelt werden

können; Voraussetzung Boden-

ordnung/Grunderwerb möglich.

Übersicht Bereich B3 (Kartengrundlage: FNP-Auszug):

Auszug aus: Arbeitskarte - ohne Maßstab - Nord

Lage im Ortsgrundriss Östliche Ortsrandlage der Kernstadt, angrenzend an den Siedlungsbereich Bienenfeld.

Regionalplan Bereich B3 bisher nicht als ASB dargestellt, angrenzend an die Kernstadt Borgholzhausen

(künftig: zASB).

Im Norden, Osten und Süden angrenzend Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit Frei-

raumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung.

FNP und Nutzungen im

Umfeld

Wohnbauflächen und tlw. Fläche für die Landwirtschaft (nördlich Haller Weg).

Im Umfeld: Wohnbauflächen im Westen, Flächen für die Landwirtschaft im Norden, Osten

und Süden sowie Grünflächen im Norden und Süden. Waldflächen deutlich abgesetzt wei-

ter im Südosten und Norden.

Nähe zur Infrastruktur

(Luftlinie)

Entfernung zur Ortsmitte ca. 750 m,

Kindergarten ca. 650 m, Grundschule ca. 450 m, weiterführende Schule ca. 600 m.

Sport-/Freizeiteinrichtungen: Sportplatz ca. 300 m, Sporthalle 650 m und Schwimmbad

650 m.

Nahversorgung in der Ortslage ca. 750 m, medizinische Grundversorgung in der Kernstadt

(zASB)

Satzungen/B-Pläne Nicht vorhanden.

Anbindung

MIV Über Haller Weg Richtung Stadtmitte und Bahnhofstraße (L 785) westlich in ca. 950 m.

ÖPNV Straße Buslinien über Bahnhofstraße L 785 Richtung Bielefeld und Richtung Bahnhof/Versmold

Haltestellen „Ravensberger Straße (ehemals Schützenhaus)“ südwestlich ca. 750 m sowie

„Violenbachschule Nord“ im Norden in ca. 500 m Entfernung.

ÖPNV Schiene Bahnhaltepunkt Haller Willem Borgholzhausen-Bahnhof ca. 3,1 km südwestlich über L 785

gut erreichbar.

Fußgänger/Radfahrer Sehr gute Verknüpfung über Sammel-/Wohnstraßen Richtung Kernstadt, von dort Möglich-

keit über Radweg an L 785 zum Bahnhof.

Page 43: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 41

Umweltbelange

Mensch, Gesundheit,

Bevölkerung

Wohnnutzungen westlich angrenzend (s. B-Plan Nr. 31 Bienenfeld Erweiterung). Im Frei-

raum im Norden, Osten, Süden keine Hofstellen und Wohngebäude.

Tiere, Pflanzen,

biologische Vielfalt,

Natura 2000-Gebiete

Im Landschaftsplan „Osning“, hier „LSG-Osning“ (LSG-3915-0001). LSG „Sieke des

Ravensberger Hügellandes“ (LSG-3915-0002) südlich angrenzend.

Biotope und Verbund-

flächen

Teilfläche nördlich des Haller Wegs nicht benanntes gesetzlich geschütztes Biotop GB-

3815-102 und schutzwürdiges Biotop „Siektal am Wichlinghauser Weg in Borgholzhausen“

(BK-3815-144); südlich angrenzend schutzwürdiges Biotop „Oberlauf des Violenbachs“

(BK-3915-116); tlw. in den Randbereichen zugehörig zum Verbundsystem „Strukturreiche

Grünlandtäler östlich Borgholzhausen“ (VB-DT-3915-008).

Wald Keine Waldflächen im Gebiet vorhanden, Wald nördlich ca. 150 m (Riesberg östlich Borg-

holzhausen).

Artenschutz Im Süden auf Hangzug und Richtung Violenbach hohes Artenschutzpotenzial, frühzeitige

Artenschutzprüfung erforderlich.

Fläche, Boden Überwiegend Parabraunerde (fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Rege-

lungs- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit), tlw. Rendzina (tiefgründige Sand-

oder Schuttböden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Biotopentwicklungspotenzial für

Extremstandorte) und tlw. Gley.

Altlasten Bisher nicht bekannt.

Wasser

Gewässer/ÜSG

Keine Gewässer und keine Überschwemmungsgebiete im Gebiet selbst vorhanden.

Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Wasserschutzgebiet Borgholzhausen-Hamlingdorf im Süden ca. 500 m

entfernt.

Luft, Klima, Klima-

schutz

Allgemeine Funktion für Klima/Luft – keine besondere Konfliktlage in wenig verdichteter

Ortsrandlage erkennbar. Lage/Ausrichtung nach Süden positiv, Nordhanglage beachten,

verkehrsmindernde Verknüpfung mit Stadtmitte.

Landschaft Plangebiet schiebt sich in den sensiblen Freiraum/Talzug Richtung Osten

Kulturgüter, sonstige

Sachgüter

Keine Schutzobjekte gemäß Denkmalliste (Stand August 2018) bekannt, Bereich mit typi-

scher Kulturlandschaft im Bereich des Teutoburger Waldes.

Konflikte/Mängel/Restriktionen

Landwirtschaft und

weitere konkurrierende

Nutzungen

Überplanung für Neubaugebiet WA führt zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft.

Naturschutzbelange im Süden beachten.

Potenzielle Immissions-

konflikte

Verkehrsentwicklung durch Neubebauung kann zu Konflikten mit Altanliegern im Bereich

Haller Weg führen, Klärung potenzieller Konfliktlagen mit Altanliegern aber aufgrund der

begrenzten Gebietsgröße grundsätzlich möglich.

Emissionen/Konflikte im Umfeld: Landwirtschaft im ortsüblichen Rahmen, aber südöstlich

in 950 m Entfernung Intensivtierhaltung mit Biogasanlage (Gülleverstromung).

Einwirkender Verkehrslärm im Gebiet unproblematisch.

Leitungstrassen, Wind-

kraft, Biogasanlagen

Biogasanlage (Gülleverstromung) südöstlich in 950 m Entfernung, weitere Anlagen nicht

bekannt (Hinweis: Aktuelle Richtfunktrassen liegen nicht vor).

Anschlussmöglichkeit an die Trennkanalisation im Haller Weg, SW unproblematisch, RW-

Kanal im Haller Weg bereits ausgelastet, ggf. Regenrückhaltung im Gebiet erforderlich

sonst über das RRB Osningstraße, hier ist ggf. auch eine Erweiterung des Beckens erfor-

derlich.

Weitere Konflikte Langfristige Gebietsgröße und Entwicklung bzw. Abgrenzung Richtung Süden geprüft, er-

hebliche Konflikte Natur-/Landschaftsschutz, daher Rücknahme der südlichen FNP-Teil-

fläche, schutzwürdige Böden. Im Gegensatz zur Siedlungsabrundung (siehe B1) B3 eher

Keil in die Landschaft.

Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen

Gebiet in sehr attraktiver landschaftsräumlicher Lage, für Einzel-/Doppelhäuser geeignet.

Gute Verknüpfung für Fußgänger/Radfahrer zur Stadtmitte und zur Infrastruktur. Kfz-

Erschließung über Haller Weg möglich. Hoher Naherholungswert im Umfeld.

FNP-Flächenreduzierung im Süden. Möglichkeit der vorrangigen Umsetzung einer einzeili-

gen Bebauung nördlich des Haller Weges.

Page 44: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

42 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Steckbrief B4: Kernstadt Borgholzhausen, Bereich Sundernstraße/Heidbrede

am nordöstlichen Ortsrand

Flächengröße ca. 7,5 ha

Bestand:

Überwiegend Ackernutzung, nord-

westlich Wohnnutzung, 220 kV-

Höchstspannungsfreileitung

querend (Aufrüstung 380 kV- und

Erdkabel geplant).

Mögliche Erschließung:

Mögliche 1–2 Bauzeilen entlang

der vorhandenen Sammelstraße

Sundernstraße sowie ggf. neuer

Erschließungsansatz östlich des

Faßbrinks.

Zusammenfassende Bewertung:

Bereich für ASB-Entwicklung als

Fortsetzung des erschlossenen

Siedlungsgebiets gut geeignet,

falls 380-kV-Erdkabel etwas abge-

setzt verlegt wird.

Vorschlag:

Potenzialfläche nördlicher Teil ent-

lang Sundernstraße mit erster Prio-

rität, wenn geplantes 380-kV-Erd-

kabel Erdkabel in ausreichendem

Abstand verlegt wird. Südlicher

Teil ggf. nachrangige Priorität auf-

grund aufwendiger Erschließung.

Übersicht Bereich B4 (Kartengrundlage: FNP-Auszug):

Auszug aus: Arbeitskarte - ohne Maßstab - Nord

Lage im Ortsgrundriss Nordöstliche Ortsrandlage der Kernstadt nördlich entlang der Sundernstraße angrenzend an

die Siedlungsbereiche Am Tempel, Heidbrede und Faßbrink.

Regionalplan Bereich B4 bisher nicht als ASB dargestellt, angrenzend an die Kernstadt Borgholzhausen

(künftig: zASB). Im Norden, Osten und Westen angrenzend Allgemeiner Freiraum- und

Agrarbereich mit Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Er-

holung.

FNP und Nutzungen im

Umfeld

Fläche für die Landwirtschaft. Im Umfeld: Wohnbauflächen im Süden, Fläche für die Land-

wirtschaft im Norden, Osten und Westen; querend 220 kv Höchstspannungsfreileitung;

Waldflächen (Sundernberg) nördlich ca. 100 – 150 m.

Nähe zur Infrastruktur

(Luftlinie)

Entfernung zur Ortsmitte ca. 800 m,

Kindergarten ca. 300 m, Grundschule ca. 500 m, weiterführende Schule ca. 300 m.

Sport-/Freizeiteinrichtungen: Sporthallen ca. 250 m, Sportplatz ca. 350 m, Schwimmbad

ca. 600 m.

Nahversorgung in der Ortslage ca. 800 m – 1,2 km.

Medizinische Grundversorgung in der Kernstadt (zASB).

Satzungen/B-Pläne Nicht vorhanden.

Anbindung

MIV Über Sundernstraße, Osningstaße und Heidbreder Weg sehr gute Anbindung an

Ortslage/Infrastruktur bzw. an die Bahnhofstraße (L 785).

ÖPNV Straße Buslinien über Bahnhofstraße L 785 Richtung Bielefeld und Richtung Bahnhof/Versmold

Haltestellen „Gesamtschule“ ca. 200 m sowie „Sundernstraße (ehemals Strothenke)“ im

Nordwesten in ca. 450 m Entfernung.

ÖPNV Schiene Bahnhaltepunkt Haller Willem Borgholzhausen-Bahnhof ca. 3,8 km südwestlich über L 785

gut erreichbar.

Fußgänger/Radfahrer Sehr gute Verknüpfung über Sammel-/Wohnstraßen Richtung Stadtmitte, von dort Möglich-

keit über Radweg an L 785 zum Bahnhof.

Page 45: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 43

Umweltbelange

Mensch, Gesundheit,

Bevölkerung

Im Nordwesten Wohnnutzungen vorhanden, kann gut eingebunden werden.

Weitere Wohnnutzungen in angrenzenden Siedlungsbereichen südlich Sundernstraße (s. B-

Pläne Nr. 29 Am Tempel, Nr. 28 Heidbrede II, Nr. 23 Osterfeld-Erweiterung sowie VEP

Nr. 1 Heidbrede). Derzeit 220 kV-Höchstspannungsfreileitung, umsetzbar nur bei zukünf-

tiger Realisierung einer Erdverkabelung.

Tiere, Pflanzen,

biologische Vielfalt,

Natura 2000-Gebiete

Im Landschaftsplan „Osning“, hier nordwestlicher Teil im „LSG-Osning“ (LSG-3915-0001).

Im Norden „LSG-Teutoburger Wald“ (LSG-3815-0001) ca. 50-100 m entfernt und im

Süden „LSG-Osning“ (LSG-3915-0001) angrenzend.

Biotope und Verbund-

flächen

Schutzwürdiges Biotop „Glatthaferwiese südl. ehem. NATO-Gelände in Borgholzhausen“

(BK-3815-145) im südlichen Teil des Gebiet. Im Umfeld schützenswerte Biotope im Norden

„Buchenwälder am Barnhausener Muschelkalkzug“ (BK-3815-032) ca. 200 m entfernt.

Im nördlichen Umfeld Verbundfläche „Barnhauser Muschelkalkzug – Westteil“ (VB-DT-

3815-007) in ca. 200 m Entfernung.

Wald Keine Waldflächen im Gebiet vorhanden, Gehölzstrukturen im westlichen Bereich der

Hofstellen und Streubebauung. Waldflächen im nördlichen Umfeld (Sundernberg) in ca.

150 m.

Artenschutz Auf landwirtschaftlichen Flächen in Siedlungsrandlage bisher keine Konflikte bekannt, auf-

grund Lage (Bauzeilen an Sammelstraße) und Vorbelastung keine besonderen Konflikte er-

wartet.

Fläche, Boden Überwiegend Rendzina-Braunerde, westlich tlw. Parabraunerde (fruchtbare Böden mit sehr

hoher Funktionserfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbar-

keit) im Bereich der Wohnnutzungen.

Altlasten Bisher nicht bekannt.

Wasser

Gewässer/ÜSG

Keine Gewässer und keine Überschwemmungsgebiete im Gebiet selbst vorhanden. Im

Nordwesten in ca. 100 m Entfernung Violenbach.

Wasserschutzgebiet Nicht betroffen.

Luft, Klima, Klima-

schutz

Allgemeine Funktion für Klima/Luft – keine besondere Konfliktlage in wenig verdichteter

Ortsrandlage erkennbar.

Lage/Ausrichtung nach Süden positiv, solarenergetische Nutzung möglich, verkehrsmin-

dernde Verknüpfung mit Stadtmitte möglich.

Landschaft Nördlicher Teilbereich als Bauzeile (i. W. 1-2 Baureihen) entlang vorhandener Sundern-

straße und südliche Teilbereich östlich des Faßbrinks, aufgrund Lage und Vorbelastung

keine besonderen Konflikte erwartet.

Kulturgüter, sonstige

Sachgüter

Keine Schutzobjekte gemäß Denkmalliste (Stand August 2018) bekannt, Bereich mit typi-

scher Kulturlandschaft im Bereich des Teutoburger Waldes.

Konflikte/Mängel/Restriktionen

Landwirtschaft und

weitere konkurrierende

Nutzungen

Überplanung als Baugebiet führt zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft.

Städtebaulich sinnvolle Einbindung ist möglich.

Potenzielle Immissions-

konflikte

Leistungsfähige Anbindung vor allem über Sundernstraße sehr gut möglich, Verkehrszu-

nahme und Emissionen gegenüber Umfeld voraussichtlich gut zu bewältigen.

Emissionen/Konflikte im Umfeld: 380 kv-Erdverkabelung zwingende Voraussetzung, Land-

wirtschaft im ortsüblichen Rahmen, keine Intensivtierhaltung im Umfeld bekannt.

Leitungstrassen, Wind-

kraft, Biogasanlagen

Derzeit 220 kV-Höchstspannungsfreileitung, Aufrüstung auf 380 kV geplant (s. o.).

Nordwestlich Anschlussmöglichkeit an den RW und SW-Kanal Sundernstraße unproblema-

tisch, Regenrückhaltung über vorhandene RRB Sundernstraße; südöstlich Erweiterung der

Kanalisation erforderlich und Anschluss an Kanalisation im Donneresch, Regenrückhaltung

dezentral auf den Grundstücken.

Weitere Konflikte Westlich tlw. schutzwürdige Böden.

Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen

Gebiet in attraktiver landschaftsräumlicher Lage, für Einzel-/Doppelhäuser, ggf. auch für

einzelne kleinere Mehrfamilienhäuser geeignet. Einschränkung: 380 kV-Erdkabel beeinflusst

ggf. Attraktivität. Teilbereich Nordwest höhere Priorität, ggf. Abschnittsbildung sinnvoll.

Sehr gute Verknüpfung für Fußgänger/Radfahrer zur Stadtmitte und zur Infrastruktur

(zASB); Kfz-Erschließung über Sundernstraße und Bahnhofstraße ohne zusätzliche Belas-

tung von größeren Siedlungsgebieten möglich. Hoher Naherholungswert im Umfeld.

Page 46: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

44 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Steckbrief Borgholzhausen-Bahnhof: Suchraum Osnabrücker Straße/Brinkstraße

Flächengröße ca. 12 ha

Bestand:

Überwiegend Ackernutzung und

Grünland, tlw. Wohnnutzung ent-

lang Osnabrücker Straße (K 26),

Berghauser Mühlenbach/Casumer

Bach queren den Bereich, tlw.

Gehölzstrukturen, Regenwasser-

rückhaltebecken.

Mögliche Erschließung:

Anschluss über Brinkstraße und

Osnabrücker Straße, sehr gute An-

bindung für Fußgänger/Radfahrer

Richtung Ortsmitte/Bahnhof.

Zusammenfassende Bewertung:

Potenzieller Bereich für ASB-Ent-

wicklung als Fortsetzung des Sied-

lungsgebiets.

Vorschlag:

Suchraum mit nachrangiger Prio-

rität, Potenzialflächen in heutiger

Ortsrandlage aber mit erster Prio-

rität für Eigenentwicklung im Orts-

teil; Voraussetzung Bodenordnung/

Grunderwerb möglich.

Übersicht Bereich (Kartengrundlage: FNP-Auszug):

Auszug aus: Arbeitskarte - ohne Maßstab - Nord

Lage im Ortsgrundriss Westliche Ortsrandlage des Siedlungsbereichs Borgholzhausen Bahnhof.

Regionalplan Bisher als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, westlich mit Freiraumfunktion Schutz

der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dargestellt. B 68 (heute K 26) als

Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Nord- und

südöstlich GIB, südlich Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, westlich und nördlich All-

gemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und

landschaftsorientierte Erholung. Östlich L 785n als Straße für den vorwiegend überregio-

nalen und regionalen Verkehr und südlich Bahntrasse (Haller Willem) als Schienenweg für

den überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt.

FNP und Nutzungen im

Umfeld

Fläche für die Landwirtschaft. Von Süd nach Nord querende B 476n bisher als geplante

Hauptverkehrsstraße und südliche B 68 (heute K 26) als Hauptverkehrsstraße dargestellt.

Im Umfeld: Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen, Grünfläche und

Fläche für den Gemeinbedarf im Osten, Flächen für die Landwirtschaft im Süden, Westen

und Norden. Südlich zudem Bahntrasse (Haller Willem) als Bahnanlage dargestellt.

Nähe zur Infrastruktur

(Luftlinie)

Kindergarten angrenzend, Entfernung zur Grundschule ca. 1,3 km, weiterführende Schule

ca. 3,5 km. Sport-/Freizeiteinrichtungen: Sportplatz ca. 2,5 km, Sporthalle 1,3 km.

Nahversorgung in der Kernstadt ca. 2,6 km, medizinische Grundversorgung in der Ortslage

in ca. 450 m.

Satzungen/B-Pläne Nicht vorhanden.

Anbindung

MIV Direkte Anbindung über B 68/K 26 Richtung Halle (Westf.) und Dissen/Bad Rothenfelde,

über L 785/B 476 Richtung Borgholzhausen Kernstadt und Versmold in ca. 400 m und

über A 33 Richtung Osnabrück und zukünftig Bielefeld in ca. 1,6 km.

ÖPNV Straße Buslinien über Bahnhofstraße L 785/B 476 Richtung Borgholzhausen Gesamtschule und

Versmold Bhf/ZOB Haltestellen „Abzw. Bahnhof“ sowie „Bahnhof Borgholzhausen“

westlich in ca. 400 m Entfernung.

ÖPNV Schiene Bahnhaltepunkt Haller Willem Borgholzhausen-Bahnhof ca. 450 m westlich sehr gut

erreichbar.

Fußgänger/Radfahrer Sehr gute Verknüpfung über Radweg an K 26 zum Bahnhof. Möglichkeit über Radweg an

L 785 Richtung Kernstadt.

Page 47: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 45

Umweltbelange

Mensch, Gesundheit,

Bevölkerung

Wohnnutzungen entlang K 26 sowie östlich mit Kindergarten und Regenwasser-

rückhaltebecken (B-Plan Kernbereich Berghausen) angrenzend.

Tiere, Pflanzen,

biologische Vielfalt,

Natura 2000-Gebiete

Im Landschaftsplan „Osning“, hier Bereich des Berghauser Mühlenbachs als „LSG Bäche

des Ostmünsterlandes“ (LSG-3915-0003). Naturpark TERRA.vita (NTP-012)

Biotope und Verbund-

flächen

Bereich des Berghauser Mühlenbachs zugehörig zum Verbundsystem „Casumer Bach und

Pustmühlenbach“ (VB-DT-3815-003).

Wald Keine Waldflächen im Gebiet vorhanden, nordöstlich angrenzend Gehölzstreifen.

Artenschutz Berghauser Mühlenbach und Casumer Bach tlw. mit Artenschutzpotenzial, frühzeitige

Artenschutzprüfung sinnvoll.

Fläche, Boden Überwiegend Pseudogley-Braunerde, tlw. Gley.

Altlasten Bisher nicht bekannt.

Wasser

Gewässer/ÜSG

Berghauser Mühlenbach und Casumer Bach fließen durchs Gebiet.

Wasserschutzgebiet Nicht betroffen.

Luft, Klima, Klima-

schutz

Allgemeine Funktion für Klima/Luft – keine besondere Konfliktlage in wenig verdichteter

Ortsrandlage erkennbar. Lage/Ausrichtung nach Süden positiv.

Landschaft Plangebiet schiebt sich in den durch Bebauung entlang der K 26 bereits vorbelasteten

Freiraum Richtung Westen

Kulturgüter, sonstige

Sachgüter

Keine Schutzobjekte gemäß Denkmalliste (Stand August 2018) bekannt, Bereich mit typi-

scher Kulturlandschaft im Bereich des Teutoburger Waldes.

Konflikte/Mängel/Restriktionen

Landwirtschaft und

weitere konkurrierende

Nutzungen

Überplanung für Neubaugebiet WA/MI führt zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft.

Abstand zu Fließgewässer (Berghauser Mühlenbach, Casumer Bach) beachten.

Potenzielle Immissions-

konflikte

Klärung potenzieller Konfliktlagen mit Altanliegern je nach Erschließung und Anbindung an

den Bestand.

Emissionen/Konflikte im Umfeld: Landwirtschaft nördlich in 300 m Entfernung mit

Intensivtierhaltung und in 650 m Biogasanlage. Verkehrslärm entlang der K 26.

Leitungstrassen, Wind-

kraft, Biogasanlagen

Biogasanlage nördlich in 650 m Entfernung, weitere Anlagen nicht bekannt (Hinweis:

Aktuelle Richtfunktrassen liegen nicht vor).

Weitere Konflikte Langfristige Gebietsgröße und Entwicklung bzw. Abgrenzung Richtung Westen/Norden zu

prüfen, im Bereich des Berghauser Mühlenbachs Landschaftsschutz, Abstand einhalten.

Verträgliche Einbindung in den Landschaftsraum geboten.

Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen

Gebiet für Einzel-/Doppel-/Mehrfamilienhäuser geeignet. Sehr gute Verknüpfung für Fuß-

gänger/Radfahrer zum Bahnhof. Kfz-Erschließung über K 26 und Brinkstraße möglich.

Hoher Naherholungswert im Umfeld.

Page 48: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

46 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

In der Kernstadt Borgholzhausen kommen als kleinere, ergänzende

Bereiche zur Abrundung der künftigen ASB-Darstellungen die folgenden

Flächen in Frage, wobei die Fläche im Bereich Sportzentrum bereits

erschlossen wird:

Bereich am westlichen Ortsrand im Bereich Weststraße/Samlandweg

Lage, Größe: Ortsrandlage

westlich Samlandweg und

unterhalb Berghauser Weg,

Größe ca. 0,5 ha

Nutzung, Ausgangslage:

Ackerflächen, östlich angren-

zend Wohnbebauung,

Erschließung über Sanlandweg/

Weststraße und Berghauser

Weg

FNP-Darstellung: Fläche für die

Landwirtschaft

Planungsvorschlag: ASB-Erwei-

terung als Arrondierung wg.

vorhandener Anbindung

Ggf. betroffene Umweltbelange:

kleinflächige Arrondierung,

keine besonderen Betroffen-

heiten erwartet

Übersicht:

Auszug aus: Arbeitskarte – ohne Maßstab – Nord

Bereich am nördlichen Ortsrand oberhalb der Goldbrede

Lage, Größe: Ortsrandlage

oberhalb Goldbrede/Dietrich-

Bonhoeffer-Straße, Größe ca.

0,9 ha

Nutzung, Ausgangslage:

Ackerflächen, östlich und süd-

lich angrenzend Wohnbebau-

ung, Erschließung über Gold-

brede/Dietrich-Bonhoeffer-

Straße

Voraussetzung: Verlegung der

220 kV-Freileitung bzw. neu der

380 kV-Trasse als Erdkabel mit

ausreichendem Abstand

FNP-Darstellung: Fläche für die

Landwirtschaft

Planungsvorschlag: ASB-Erwei-

terung als Abrundung

Ggf. betroffene Umweltbelange:

kleinflächige Abrundung, keine

besonderen Betroffenheiten

erwartet

Übersicht:

Auszug aus: Arbeitskarte – ohne Maßstab – Nord

Page 49: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 47

Bereich am östlichen Ortsrand Höhe Sportzentrum

Lage, Größe: ehem. Teil

Grünfläche Osningstraße/Haller

Weg, Größe ca. 0,4 ha

Nutzung, Ausgangslage:

Grünfläche (Reserveparkplatz),

angrenzend Wohnbebauung,

Grünflächen und Sportanlage,

Erschließung über Osning-

straße/Haller Weg

Planungsrecht neu: B-Plan Nr.

16, 2. Änderung (§ 13a

BauGB), hier Umnutzung durch

drei zentrumsnahe Mehrfami-

lienhäuser am Haller Weg

FNP-Darstellung: Grünfläche

Planungsvorschlag: ASB-Erwei-

terung als Abrundung

Ggf. betroffene Umweltbelange:

kleinflächige Abrundung, keine

besonderen Betroffenheiten

Übersicht:

Auszug aus: Arbeitskarte – ohne Maßstab – Nord

4.6 Rücknahme/Tausch von bisherigen ASB-Flächen

Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans sind die bisherigen Flächen-

darstellungen zu überprüfen. Mit Blick auf Ziel 6.1-1 und Grundsatz 6.2-3

des LEP sind nicht mehr benötigte oder nicht mehr erforderliche bzw. nicht

mehr umsetzbare ASB- oder GIB-Flächen zurückzunehmen oder zu tau-

schen. Die Bezirksregierung wird die Bedarfsermittlung auf Grundlage der

noch zu aktualisierenden Bevölkerungsprognosen im Zuge des Aufstel-

lungsverfahrens für den Regionalplan durchführen, hieraus ergeben sich

dann später die stadtbezogenen Flächenkontingente.

Aufgabe der Kommunen ist es dagegen zum jetzigen Zeitpunkt, die bisheri-

gen Flächendarstellungen zu überprüfen und Bereiche, die aus städte-

baulichen, naturräumlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr sinnvoll zu

entwickeln sind, ggf. für eine Rücknahme vorzuschlagen.

Nach Überprüfung der bisherigen ASB-Darstellungen des Regionalplans aus

dem Jahr 2004 stellt die Stadt Borgholzhausen fest, dass der noch ver-

bleibende Planungsspielraum im Bereich der Potenzialfläche B1 „Hamling-

dorf“ weiterhin als ASB-Erweiterung in Frage kommt und insofern eine

Rücknahme hier nicht angestrebt wird. Für den Bereich der Potenzialfläche

B2 „Am Hardenberg“ wird tlw. eine Rücknahme angestrebt (s. Kap. 4.5

Steckbrief B2).

Ergänzend wird auf die Aussagen zu möglichen Flächenentwicklungen im

kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzept (2016) Bezug genom-

men (siehe dort).

Page 50: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

48 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

4.7 Tausch von bisherigen GIB-Flächen in ASB-Flächen mit

gewerblichem Schwerpunkt und entsprechende Neudarstellung

von ASB-Flächen

Im LEP wird vorgegeben, dass in den Regionalplänen für emittierende

Gewerbe- und Industriebetriebe ein geeignetes Flächenangebot vorzusehen

ist (siehe LEP, Ziel 6.3-1).

Tatsächlich haben sich aber viele Gewerbe- und Industriegebiete, die bis-

her im Regionalplan als GIB dargestellt sind, so entwickelt, dass emittie-

rende Betriebe hier künftig nicht mehr anzusiedeln sind. Gründe sind z. B.

die frühere Praxis der Ausweisung auch von kleineren Gewerbegebieten

als GIB, wirtschaftlicher Strukturwandel und Umnutzung von Altstand-

orten mit eher kleingewerblichen und gemischten Folgenutzungen sowie

(häufig schon früher vorhandene und einfach überplante) Wohnnutzungen

in den Gebieten. Zudem können heute großflächige Einzelhandelsbetriebe

nicht mehr in GIB entwickelt werden. Diese „abgestuften“ Gewerbegebiete

sollen im Regionalplan künftig in der Regel als ASB mit Zielsetzung der

weiteren gewerblichen Entwicklung aufgenommen werden.

Die Abstufung bestehender, aber nicht entsprechend nutzbarer GIB-

Flächen zu ASB-Flächen kann in den oben skizzierten Fällen sinnvoll sein,

auch um den Planungsspielraum der Kommune hier künftig zu erweitern.

Die Fragestellung ist jedoch aus kommunaler Sicht gleichwohl nicht unpro-

blematisch, da z. B. größeren Betrieben nur schwer das „Signal Abstu-

fung“ mit ggf. steigender Planungsunsicherheit zu vermitteln ist.

Fraglich ist auch, ob in der dicht besiedelten bzw. durch Streubebauung

gekennzeichneten Region OWL das im LEP angedeutete idealtypische

Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO bei Beachtung der weiteren Ziele und

Grundsätze des LEP wie Anschluss an bestehende ASB und GIB überhaupt

umgesetzt werden kann oder ob nicht gerade hierfür auch ausreichende

Sicherheitsabstände gemäß § 50 BImSchG erforderlich sind.

a) Tausch von bisherigen GIB-Flächen in ASB-Flächen mit gewerblichem

Schwerpunkt

In der Kernstadt Borgholzhausen wird der GIB-Standort Schüco, hier das

Gewerbegebiet „In der Lake“ (Bebauungspläne Nr. 4 und Nr. 12 „In der

Lake“ sowie ergänzend Bebauungsplan Nr. 30 „Enkefeld“, östlicher Ab-

schnitt) im Norden und im Westen auch durch kleinere Betriebe genutzt.

Auch die derzeit in Aufstellung befindliche Erweiterung im Süden und

Osten sieht neben Flächen für die Fa. Schüco auch Flächen für kleinere

Gewerbebetriebe vor (Bebauungsplan Nr. 12.2 „Gewerbegebiet Am

Stadtgraben“). Insofern kommt dieser Bereich für eine ASB-Gewerbe-Dis-

kussion in Frage.

Im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof wird auch das nordwestlich des

Knotenpunkts B 68/L 785 gelegene Gewerbegebiet Hof Schütte (Be-

bauungsplan Nr. 25 „Hof Schütte“) überwiegend durch typische kleinere

und mittlere Gewerbebetriebe im Sinne des § 8 BauNVO genutzt. In

Page 51: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 49

beiden Gebieten ist allerdings bisher großflächiger Einzelhandel nicht vor-

handen und wird auch nicht angestrebt.

Auf das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Kommune wird jeweils

verwiesen (vgl. Stadt Borgholzhausen 2016: Kapitel 2.5 Steckbriefe etc.).

Beide Gewerbestandorte kommen im Sinne der o. g. Zielsetzung des LEP

nach dem heute bekannten Diskussionsstand ggf. als ASB-Flächen mit ge-

werblichem Schwerpunkt in Frage. Aus kommunaler Sicht ist jedoch mit

Blick auf die Fa. Schüco das „Signal Abstufung“ mit ggf. steigender Pla-

nungsunsicherheit kritisch und keinesfalls gewollt.

Im Bereich Bahnhof/Hof Schütte ist insbesondere auch von Bedeutung,

welche sonstigen Auswirkungen eine derartige Neudarstellung als ASB-

Fläche mit gewerblichem Schwerpunkt haben kann. Ggf. könnte dann

ergänzend zum Bereich Hof Schütte auch eine Ergänzungsfläche für Wohn-

Mischnutzungen gemäß Steckbrief in Kapitel 4.5 möglich werden (siehe

oben).

Aufgrund der ungeklärten Fragen zu diesem Themenkreis unterbreitet die

Stadt Borgholzhausen hier zunächst keinen konkreten Planungsvorschlag,

sondern bittet um weitere Erörterungen der möglichen Folgen einer Um-

widmung.

b) Neudarstellung von ASB-Flächen mit gewerblichem Schwerpunkt

Im Gewerbe- und Industrieflächenkonzept wird der Bereich östlich der

Bahnhofstraße (L 785) gegenüber des Gewerbegebiets „Hof Schütte“ als

stadtbezogenes Flächenangebot für ortsansässiges Gewerbe und kleinere

bis mittlere Betriebe mit Priorität II vorgeschlagen (vgl. Stadt Borgholz-

hausen 2016: Kapitel 4.3 mit potenziellen Flächenentwicklungen etc.).

Dieser Bereich kommt wie der Bereich Hof Schütte ggf. als ASB Fläche mit

gewerblichem Schwerpunkt nach Klärung der unter a) angesprochenen

offenen Punkte in Frage.

4.8 Zweckgebundene ASB-Flächen

Im aktuellen Regionalplan sind in einigen Kommunen ASB-Flächen für

zweckgebundene Nutzungen aufgenommen worden. Beispiele sind Ein-

richtungen des Bildungs-, Gesundheits- oder Polizeiwesens (Universität

Bielefeld, v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Polizeischule Stuken-

brock) oder regionalbedeutsame militärische Einrichtungen.

Derartige ASB-Flächen für zweckgebundene Nutzungen sind in Borgholz-

hausen nicht vorhanden, es besteht kein Änderungsbedarf für den künf-

tigen Regionalplan.

Page 52: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

50 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

5. Regionalplan OWL 2035 – weitere planungsrelevante

Handlungsfelder

5.1 Abgrabungen

In der Regionalplanung ist auch die Versorgung mit Rohstoffen zu be-

rücksichtigen, in Borgholzhausen liegen jedoch gegenwärtig keine Bereiche

für Sicherung und Abbau oberflächennaher oder unterirdischer Boden-

schätze vor (siehe LEP, Rohstoffversorgung, Grundsätze 9.1-1 bis 9.1-3).

5.2 Freiraumbelange

Freiraumbelange und fachgesetzliche Schutzgebietskategorien sind im Zu-

ge der weiteren Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen. In der kommu-

nalen Diskussion über Nachverdichtungen, Suchbereiche und Potenzial-

flächen werden Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebie-

te), Waldgebiete, Überschwemmungsgebiete, Gebiete zum Schutz der

Natur, regionale Grünzüge ebenso wie lokal bedeutsame gliedernde Grün-

züge, Bachläufe etc. beachtet (vgl. Kapitel 2.1, 4.2, 4.5).

Die unterschiedlichen Freiraumbelange und (teilweise konkurrierenden)

Nutzungsansprüche werden im Regionalplanverfahren auf Grundlage wie-

terer Fachbeiträge geprüft und abgewogen. Aus Sicht der Stadt Borgholz-

hausen ist hierbei wichtig, dass der identitätsstiftende Landschafts-

charakter im Bereich des Teutoburger Waldes und des Ostmünsterlandes

erhalten bleibt und dass das funktionierende heutige Gemeinwesen der

Kommune im ländlichen Raum mit den unterschiedlichen Raumansprüchen

(Siedlungs-, Natur- und Erholungsraum, Landwirtschaft, Gewerbeent-

wicklung etc.) dauerhaft weiter entwickelt werden kann.

5.3 Freizeitnutzungen im Außenbereich

Im Freiraum sind neben den o. g. Schutzzielen und Funktionen auch die

Belange der Naherholung der örtlichen Bevölkerung sowie Sport- und Frei-

zeitnutzungen zu berücksichtigen (siehe LEP, Grundsatz 7.1-8).

Die Stadt Borgholzhausen bietet hier für die landschaftsbezogene Erholung

und für die aktive Freizeitgestaltung (Wandern, Laufen, Radfahren, Reiten

etc.) mit dem Höhenzug des Teutoburger Waldes sowie mit den Über-

gangsbereichen zum Ravensberger Hügelland im Norden und zum Ost-

münsterland im Süden und Südwesten einen sehr reich strukturierten Frei-

raum mit außerordentlich attraktiven Möglichkeiten, gemeinsam mit den

benachbarten Kommunen auch über die Stadtgrenzen hinaus. Neben dem

Hermannsweg und Radwanderwegen des Ostmünsterlands sind als beson-

dere Sehenswürdigkeiten im Stadtgebiet z. B. die Burg Ravensberg, das

Wasserschloss Haus Brincke, das Wasserschloss Holtfeld und der Luisen-

turm zu nennen.

Diese Qualitäten sollen weiterhin für die örtliche Bevölkerung und für die

touristische Nutzung nutzbar bleiben. Hierzu ist neben der naturräumlichen

Ausstattung auch das gut nutzbare Wegesystem zu erhalten und ggf. –

Page 53: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 51

landschaftsverträglich – auszubauen, ebenso sind nach Möglichkeit Hotel-

und Gastronomiestandorte zu sichern und auszubauen.

Im Regionalplan 2004 ist dementsprechend der Freiraum weitgehend mit

der Zusatzfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erho-

lung überlagert. Diese Zielsetzung wird weiterhin geteilt.

Ggf. für den Regionalplan bedeutsame Ferieneinrichtungen und Freizeit-

anlagen bestehen in der Stadt Borgholzhausen dagegen nicht und sind

auch nicht vorgesehen.

Eine Reihe von Freizeiteinrichtungen haben allerdings örtliche und überört-

liche Bedeutung, zu nennen sind insbesondere Bauer Bernd (Erlebnishof für

Kinder) und die Natur- und Freilichtbühne im ehemaligen Bönkerschen

Steinbruch mit Sommerakademie. Als Option bietet die FNP-Darstellung

Sondergebiet Freizeit und Erholung ggf. die Möglichkeit in Barnhausen

einen Campingplatz oder ähnliches zu errichten.

5.4 Aufgabe der Straßentrasse L 785n

Die im Regionalplan noch dargestellte Ortsumgehungstrasse L 785n soll

aus Sicht der Kommune gestrichen werden. Angesichts der bisher über-

haupt nicht absehbaren Realisierungschance und nach dem in den Jahren

2009/2010 erfolgten Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt strebt die

Stadt die Streichung aus dem Landesstraßenbedarfsplan, aus dem Regio-

nalplan und aus dem Flächennutzungsplan an. Die Stadt hat hierzu bereits

ein 17. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans eingeleitet und be-

antragt die Herausnahme aus dem Landesstraßenbedarfsplan.

Page 54: Stadt Borgholzhausen Siedlungsflächen-Konzept Kommunaler … · 4 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet

52 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

6. Zusammenfassung: Flächenkonzept und Priorisierung

Der Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbe-

reich Bielefeld, aus dem Jahr 2004 muss überarbeitet und an die heutigen

landesplanerischen Zielsetzungen gemäß Landesentwicklungsplan NRW

angepasst werden. Die Bezirksregierung Detmold bereitet derzeit die Erar-

beitung des Planentwurfs vor.

Eine wichtige Grundlage des künftigen Regionalplans ist der intensive und

frühzeitige Austausch mit allen Kommunen im Regionalplan-Bereich. Im

Vorfeld des Aufstellungsverfahrens sollen daher die mittel- bis langfristigen

Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen im Rahmen eines „kommunalen

Fachbeitrags“ insbesondere zu den potenziellen künftigen Wohn- und Sied-

lungsflächen (i. W. ASB-Flächen) eingebracht werden – in ähnlicher Form

wie im Zuge der bereits im Jahr 2016 erfolgten Gewerbeflächen-Diskus-

sion.15 Die kommunalen Fachbeiträge werden ebenso wie Fachbeiträge zu

anderen Themen (Landwirtschaft, Forst, Naturschutz etc.) ausgewertet

und als Arbeitsgrundlage für die Neuaufstellung des Regionalplans genutzt.

Grundsätzliches Ziel der Stadt Borgholzhausen ist aus Gründen des boden-

und kostensparenden Bauens, zur Minderung des Verkehrsaufkommens

sowie zum Schutz des Außenbereichs eine – soweit städtebaulich, klein-

klimatisch, ökologisch und nachbarschaftlich vertretbar – Nachverdichtung

im Innenbereich nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenent-

wicklung“. Da jedoch in Borgholzhausen kaum noch relativ konfliktarme

Reserveflächen im Innenbereich bestehen und keine Sonderstandorte oder

Konversionsflächen vorhanden sind, die Umnutzungspotenziale bieten, ist

der Planungsspielraum hier begrenzt.

Aufgrund der hohen Wirtschaftskraft und der großen Attraktivität der

Stadt Borgholzhausen und der Region Kreis Gütersloh/Stadt Bielefeld ver-

zeichnet die Stadt Borgholzhausen wie andere Kommunen im Kreisgebiet

eine bislang relativ stabile Bevölkerungsentwicklung. Nach dem nunmehr

absehbaren Lückenschluss der A 33 zwischen Halle/Schnatweg und Borg-

holzhausen – Stand heute – ab Ende 2019 wird die Nachfrage am Wohn-

und Gewerbestandort Borgholzhausen voraussichtlich weiter steigen.

Somit steht die Stadt Borgholzhausen vor der Aufgabe, die strategischen

Entscheidungen für die langfristige Siedlungsflächenentwicklung vorzu-

bereiten und Potenzialflächen für mögliche spätere Weiterentwicklungen

zu benennen. Schwerpunkt des vorliegenden kommunalen Fachbeitrags

zum Regionalplan 2035 ist daher das städtebauliche Entwicklungskonzept

für potenzielle Siedlungsflächen auf Flächennutzungsplan-Ebene. Die Aus-

wahl einer bestimmten Fläche und die Entscheidung für eine konkrete Ent-

wicklung werden jedoch je nach Bedarf erst zu einem späteren Zeitpunkt

durch den Rat der Stadt im Zuge der Bauleitplanung getroffen.

15 Siehe Stadt Borgholzhausen, Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept,

Borgholzhausen, Juni 2016 und

Kreis Gütersloh, Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 2017, Kreis Gütersloh/proGT

Wirtschaft, Februar 2017.

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Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 53

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bevölkerungs-

und Bedarfsprognosen etc. nicht Gegenstand dieser kommunalen Fach-

beiträge sind, da diese Prognosen im Zuge des Regionalplan-Verfahrens

durch IT.NRW und durch die Bezirksregierung selbst nach einem auf

Landesebene abgestimmten Verfahren erarbeitet werden.

Zum Verständnis des Fachbeitrags ist noch ein zweiter wesentlicher Punkt

zu beachten: Der schwierige Bodenmarkt erschwert die Entwicklung

kostengünstigen, in der Region dringend benötigten Wohnraums erheblich.

Somit ist eine sinnvolle Flexibilität in der städtebaulichen Planung und im

Grunderwerb unverzichtbar, um Abhängigkeiten zu vermeiden, diese setzt

aber planerisch vertretbare Flächenalternativen auch für eine kleinere Kom-

mune wie Borgholzhausen voraus! Die Stadt Borgholzhausen betreibt in

diesem Rahmen eine aktive Baulandpolitik und steuert soweit möglich über

den Zwischenerwerb potenzieller Entwicklungsflächen und/oder über Maß-

nahmen der Bodenordnung deren zielgemäße Nutzung.

Vor diesem Hintergrund werden die folgenden Flächenpotenziale ein-

schließlich möglicher Spielräume für Alternativen für den Zeithorizont des

Regionalplans bis zum Jahr 2035 vorgeschlagen:

Potenzialflächen in der Kernstadt Borgholzhausen (zASB) – nach Priorität:

Potenzialfläche Planungsziel, Größe Priorität

B1 Potenzialfläche „Hamlingdorf“ im Südosten Wohngebiet, ca. 13 ha I

B4 Potenzialfläche „Sundernstraße/Heidbrede“

im Nordosten Wohngebiet, ca. 7,5 ha I

B2 Potenzialfläche „Am Hardenberg“ im

Westen

Wohngebiet, B2.1 ca. 2,6

ha und B2.2 ca. 1.1 ha

I

und II

B3 Potenzialfläche „Bienenfeld“ im Osten Wohngebiet, ca. 4,5 ha

(bereits als FNP-Reserve) II

Ergänzung: Suchraum im Ortsteil Borgholzhausen-Bahnhof:

Suchraum/Potenzialfläche Planungsziel Priorität

Westliche Erweiterung Osnabrücker

Straße/Brinkstraße

- Potenzialfläche für Eigenentwicklung

- Suchraum für zusätzliche Entwicklung

Wohn-/Mischnutzungen

I

(offen)

Tab. 1 Übersicht: Potenzielle Flächenentwicklungen und vorgeschlagene Prioritäten

Als Ergebnis der Potenzialflächendiskussion kommen in Borgholzhausen

vorrangig die Bereiche B1, B4 (Voraussetzung: Erdkabel mit ent-

sprechendem Abstand zum Siedlungsrand) und B2.1 sowie nachgeordnet

die Bereiche B2.2 und B3 mit einer Flächenkulisse von zusammen rund

28,7 ha (brutto) in Frage. Darin enthalten sind allerdings auch u. a.

Grünflächen, Flächen für die Regenrückhaltung oder Straßenverkehrs-

flächen für die Erschließung, sodass die im Nachhinein für Wohnzwecke

zur Verfügung stehenden Flächen eine deutliche geringere Größe

aufweisen.

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Nach Klärung der möglichen Flächenpotenziale ist mit der Bezirksregierung

die konkrete Vorgehensweise abzustimmen. Sofern erforderlich ist bei be-

grenzten Entwicklungsspielräumen z. B. bei Fläche B1 „Hamlingdorf“

und/oder B4 „Sunderstraße/Heidbrede“ eine südliche Teilfläche (vorerst)

nicht als ASB aufzunehmen, um als Standortalternative auch Teilflächen

im Bereich B2 „Am Hardenberg“ beizubehalten und ggf. mobilisieren zu

können.

Der Ausweisung des gesamten Bereichs B2 mit der Darstellung der bereits

im GEP enthaltenen Fläche „Am Hardenberg“ ist im Zuge der Beratungen

im Fachausschuss nicht zugestimmt worden. Aufgrund dessen ist eine

Variante mit der Darstellung der Flächen B2.1 und B2.2 erarbeitet worden,

die im Fachausschuss am 29.10.2018 und im Rat am 08.11.2018 in-

tensiv erörtert wurden. In der Abschlusspräsentation für die Ratssitzung

am 08.11.2018 ist ein Testentwurf für die künftige Aufteilung des

Bereichs Hardenberg in zwei Teilbereiche beigefügt (siehe dort, wird als

Anlage nach dem Ratsbeschluss beigefügt).

Unabhängig von dieser Diskussion der Flächen auf Steckbriefebene sind

die in Kapitel 4.5 genannten kleinen Ergänzungen an der Goldbrede und im

Bereich Weststraße/Samlandweg sowie der unabhängig von der Fläche B2

„Am Hardenberg“ mobilisierbare nördliche Bereich an der Straße Am

Blömkenberg sehr wichtig, um als Zwischenschritte bei entsprechender

Mobilisierbarkeit zusätzlich einzelne Baumöglichkeiten zu eröffnen.

Im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof kann der Blick nach Inbetriebnahme

der A 33 und verkehrlicher Entlastung künftig darauf gerichtet werden,

Lebensqualität und städtebauliche Aspekte zu entwickeln und dem Sied-

lungsbereich wieder Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.

In den kleineren Ortschaften und Bauernschaften soll im Rahmen der

Eigenentwicklung der natürlichen Entwicklung der Bevölkerung und dem

inneren Bedarf, der sich insbesondere durch die Verbesserung der Wohn-

und Wohnumfeldverhältnisse, die Erweiterung ortsansässiger Betriebe und

die Weiterentwicklung der technischen und sozialen Infrastruktur ergeben

kann, Rechnung getragen werden.

Borgholzhausen, im Oktober 2018

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Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 - Fachbeitrag: Siedlungsflächen 55

7. Anhang und Verzeichnisse

Anhang

A.1 Stadt Borgholzhausen: Kommunaler Fachbeitrag zum Regionalplan OWL 2035 -

Siedlungsflächen-Konzept, hier Abschluss-Präsentation vom 29.10.2018 mit

Testentwurf Hardenberg.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Ausschnitt aus dem gültigen Regionalplan .................................................. 7

Abb. 2 Übersicht: Infrastruktur in Borgholzhausen-Kernstadt aus: Handlungsstrategie

Stadtentwicklung 2025+, Karte 4 – Fokus Siedlungsschwerpunkt ................ 9

Abb. 3 Bevölkerungsentwicklung im Vergleich ..................................................... 11

Abb. 4 Arbeitskarte zum Fachbeitrag, hier Ausschnitt im Bereich des IBV im

Grenzbereich Borgholzhausen/Versmold mit Suchräumen für eine Erweiterung

des Gebiets .......................................................................................... 25

Abb. 5 Arbeitskarte zum Fachbeitrag, hier Ausschnitt des Siedlungsbereiches

Borgholzhausen mit Tabu-/Ausschlussflächen ........................................... 27

Abb. 6 Arbeitskarte zum Fachbeitrag, hier Ausschnitt mit dem Siedlungsbereich

Borgholzhausen Bahnhof und IBV sowie mit Tabu-/Ausschlussflächen .......... 30

Abb. 7 Einzelhandelskonzept der Stadt Borgholzhausen, hier zentraler

Versorgungsbereich ............................................................................... 32

Abb. 8 Regionalplan, Ausschnitt mit Suchräumen in Borgholzhausen ...................... 34

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Übersicht: Potenzielle Flächenentwicklungen und vorgeschlagene Prioritäten . 53

Quellenverzeichnis

Bezirksregierung Detmold, Bezirksplanungsbehörde (2004): Regionalplan für den Regie-

rungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld. Detmold.

Bezirksregierung Detmold, Bezirksplanungsbehörde (2017): Erarbeitung des Entwurfs des

Regionalplans OWL: Datenblatt für das Kommunalgespräch mit der Stadt

Borgholzhausen, Detmold, 2017.

Stadt Borgholzhausen (Hg.) (2013): Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt

Borgholzhausen. infas enermetric Consulting GmbH, Borgholzhausen, 2013.

Stadt Borgholzhausen (Hg.) (2016): Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept.

Planungsbüro Tischmann-Schrooten, Rheda-Wiedenbrück, 2016.

Stadt Borgholzhausen (Hg.) (2012): Einzelhandelskonzept für die Stadt Borgholzhausen.

Stadt Borgholzhausen und Büro Stadt + Handel, Dortmund, März 2012

Stadt Borgholzhausen (Hg.) (2017): Mobilitätskonzept für die Stadt Borgholzhausen. Stadt

Borgholzhausen, Borgholzhausen, April 2017.

Stadt Borgholzhausen (Hg.) (2017): Ländliches Wegenetzkonzept Stadt Borgholzhausen.

November 2017; Stadt Borgholzhausen und GeKomm GmbH: Umfassende Konzeption

mit Bestandsanalyse, konzeptioneller Ausrichtung, Erarbeitung künftiger

Finanzierungsformen/-modelle und Handlungsempfehlungen.

Stadt Borgholzhausen (Hg.) (2018): Handlungsstrategie Stadtentwicklung 2025+.

Planungsbüro Tischmann-Schrooten, Rheda-Wiedenbrück, 2018 (derzeit in

Bearbeitung).

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56 Stadt Borgholzhausen – Regionalplan OWL 2035 – Fachbeitrag: Siedlungsflächen

Geologisches Landesamt NRW (1983): Bodenkarte von NRW 1:50.000, Blatt L 4116

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, (Hrsg.) (2018):

Geplante Änderungen des LEP NRW, Entwurf - Stand: 17. April 2018. Düsseldorf,

2018.


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