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Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler...Lage im Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“ 07-LSG-71-4)....

Date post: 06-Jul-2020
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FASSBENDER WEBER INGENIEURE PartGmbB Dipl.-Ing. (FH) M. Faßbender Dipl.-Ing. A. Weber Brohltalstraße 10 Tel.: 02633/4562-0 E-Mail: [email protected] 56656 Brohl-Lützing Fax: 02633/4562-77 Internet: www.fassbender-weber.ingenieure.de Bebauungsplan "Schulzentrum Bad Neuenahr - 3. Änderung" Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Landschaftsplanerische Vorabeinschätzung - Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung eines Bebauungs- planverfahrens nach § 13 a BauGB Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler Gemarkung: Bad Neuenahr Flur: 2 Bearbeitung: Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Erhard Wilhelm Stand: März 2019 Anlage 3.1
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FASSBENDER WEBER INGENIEURE PartGmbB

Dipl.-Ing. (FH) M. Faßbender Dipl.-Ing. A. Weber Brohltalstraße 10 Tel.: 02633/4562-0 E-Mail: [email protected] 56656 Brohl-Lützing Fax: 02633/4562-77 Internet: www.fassbender-weber.ingenieure.de

Bebauungsplan "Schulzentrum Bad Neuenahr -

3. Änderung"

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Landschaftsplanerische Vorabeinschätzung

- Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung eines Bebauungs-planverfahrens nach § 13 a BauGB

Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler Gemarkung: Bad Neuenahr Flur: 2

Bearbeitung: Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Erhard Wilhelm

Stand: März 2019

Anlage 3.1

Landschaftsplanerische Potentialabschätzung Seite I

BPL „Schulzentrum Bad Neuenahr-Ahrweiler, 3. Änderung“ März 2019

Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler Gemarkung: Bad Neuenahr Flur: 2

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Inhaltsverzeichnis

1� Vorbemerkungen ............................................................................................................. 1�1.1� Anlass 1�

1.2� Derzeitig gültiges Bauplanungsrecht/ Vorgaben bestehender Bebauungspläne ........................2�

1.3� Geplante Festsetzungen des Bebauungsplans ...........................................................................3�

1.4� Planungen im räumlichen Umfeld ................................................................................................4�

1.5� Lage des Planungsgebiets ..........................................................................................................4�

2� Standortbedingungen, Potentiale von Natur und Landschaft ...................................... 4�2.1� Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope, VBS ..............................................................................5�

2.2� Abiotische Faktoren .....................................................................................................................5�

2.3� Biotische Faktoren .......................................................................................................................7�

2.4� Landschafts-/Siedlungsbild, Erholungsfunktion ........................................................................ 13�

3� Voraussichtliche Auswirkungen auf die Potentiale von Natur und Landschaft ........ 14�3.1� Biotop- und Artenschutzpotential .............................................................................................. 14�

3.2� Boden 14�

3.3� Wasser 15�

3.4� Klima 15�

3.5� Landschafts-/Siedlungsbild, Erholungsfunktion ........................................................................ 15�

4� Natura 2000 -Verträglichkeit .......................................................................................... 17�5� Zusammenfassende Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung eines

Verfahrens nach § 13a BauGB ...................................................................................... 21�

Anlage:

Landschaftsplanerischer Bestandsplan M. 1: 500

Landschaftsplanerische Potentialabschätzung Seite 1

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1 Vorbemerkungen

1.1 Anlass

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler möchte einen Bebauungsplan "Schulzentrum Bad Neue-nahr - 3. Änderung" aufstellen.

Hintergrund der 3. Änderung ist im Wesentlichen die Schaffung der bauleitplanerischen Vo-raussetzungen zur Realisierung der im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2022 für diesen Bereich vorgesehenen Eingangskonzeption sowie die dauerhaften Folgenutzungen.

Es soll eine Erholungs- und Freizeitanlage mit diversen attraktiven Angeboten entstehen. Die-ses ergänzend kann (saisonal betriebene) Gastronomie mit sportlichen und kurzweiligen Angeboten (Skate- und Minigolfanlage, Spielfelder für Beachvolleyball und Badminton) einen Beitrag zum gesamtstädtischen Freizeit- und Tourismusangebot schaffen.

Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wer-den. Hierzu müssen die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens erfüllt sein.

Der vorliegende Beitrag dient somit der Prüfung, ob ein Verfahren nach § 13a BauGB durch-geführt werden kann.

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß § 13 a BauGB darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nur aufge-stellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt 1. weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungsplä-

ne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder

2. 20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes ge-nannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

Wird in einem Bebauungsplan weder eine zulässige Grundfläche noch eine Größe der Grund-fläche festgesetzt, ist bei Anwendung des Satzes 2 die Fläche maßgeblich, die bei Durchführung des Bebauungsplans voraussichtlich versiegelt wird.

Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zuläs-sigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.

Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beein-trächtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen

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von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

1.2 Derzeitig gültiges Bauplanungsrecht/ Vorgaben bestehender Bebau-ungspläne

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist vollständig bauplanungs-rechtlich erfasst.

Der größte Teil des Planungsgebiets befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbe-

reichs des rechtskräftigen Bebauungsplans "Schulzentrum Bad Neuenahr", welcher 1974/1975 aufgestellt wurde und 1992 in Kraft getreten ist. Der planungsrelevante Bereich ist als „Sondergebiet (Schule; Baugrundstück für den Gemein-bedarf)“ festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4; es sind 4 Vollgeschosse zulässig.

Der nördliche Teil des vorgesehenen Änderungsgebiets liegt im Geltungsbereich einer 1. Än-derung des Bebauungsplans. Mit der 1. Änderung wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Tennishalle geschaffen.

Abb. 1: Derzeitig gültiges Bauplanungsrecht (unmaßstäblich)

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1.3 Geplante Festsetzungen des Bebauungsplans Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst insgesamt eine Fläche von rund 29.780 m².

Im Rahmen der 3. Änderung ist die Festsetzung von folgenden Nutzungen vorgesehen:

• Sonstiges Sondergebiet (SO), Zweckbestimmung „Spiel und Freizeit“ (SO); diese wird un-terteilt in „SO1“ und „SO2“

• Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, „Parkplatz / Multifunktionsplatz“ (P/M)

• Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß-/Rad-/Wanderwege“ (F/R/W)

• öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spiel- und Erlebnispark“ (S/E)

• öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Erlebnispark“ (E)

• öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage"

• Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Abb. 2: Planzeichnung zum Bebauungsplan-Vorentwurf „"Schulzentrum Bad Neuenahr - 3. Ände-

rung" (unmaßstäblich)

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1.4 Planungen im räumlichen Umfeld Auf einer Freifläche zwischen dem vorgesehenen Geltungsbereich der 3. Änderung und den Tennisplätzen sind die Errichtung und der Betrieb eines Blockheizkraftwerks geplant. Hierzu wird ein Bebauungsplan „Schulzentrum Bad Neuenahr, 4. Änderung“ aufgestellt.

1.5 Lage des Planungsgebiets

Das Planungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Es handelt sich um einen Freiflächenkomplex, welcher sich östlich des Apollinaris-Stadions befindet. Die süd-liche Grenze wird durch den Uferbereich der Ahr gebildet, die nördliche Grenze durch die Kreuzstraße. Östlich des Plangebiets befinden sich das Gelände der Berufsbildenden Schule des Landkrei-ses Ahrweiler sowie eine Tennisanlage. Nördlich der Kreuzstraße beginnt das Baustellengelände des 1. Bauabschnitts des Verkehrs-infrastrukturprojekts „Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Hauptstraße/ Heerstraße“.

2 Standortbedingungen, Potentiale von Natur und Landschaft

Die Standortbedingungen werden nachfolgend dargestellt.

Das Untersuchungsgebiet umfasst den vorgesehenen räumlichen Geltungsbereich des Be-bauungsplans sowie die angrenzenden Bereiche.

Die Untersuchungen und Bewertungen basieren auf einer örtlichen Erfassung der Biotopstruk-turen mit ihren spezifischen Merkmalen sowie Darstellungen digitaler Informationsdienste der Naturschutzverwaltung, der Wasserwirtschaftsverwaltung und des Landesamts für Geologie und Bergbau. Zudem wird eine fledermauskundliche Untersuchung aus 2013 ausgewertet.

Die Darstellung und Abgrenzung der Biotop-/Nutzungstypen sind dem landschaftspflegeri-schen Bestandsplan (Biotoptypen, Nutzungsstrukturen) zu entnehmen.

GEMARKUNG: Bad Neuenahr

FLUR: 2

FLURSTÜCKE: siehe Bestandsplan

TK 25: 5408

FLÄCHE: ca. 3 ha

NATURRAUM: `Mittelrheingebiet`

NATURRAUMLICHE UNTEREINHEIT: `Ahrmündungstal`

NUTZUNGSSTRUKTUREN: Grünflächen (Sportplatz/ Freifläche für Hunde), Frei-flächen ohne Nutzung

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2.1 Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope, VBS Nationale Schutzgebiete:

Lage im Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“ 07-LSG-71-4).

Schutzzweck des insgesamt etwa 93.000 Hektar großen Gebiets ist 1. die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts; 2.die Bewahrung und Pflege der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes im Bereich

der vulkanischen Osteifel mit dem Ahr-und Rheintal; 3.die nachhaltige Sicherung des Erholungswertes; 4.die Verhinderung und Beseitigung von Landschaftsschäden im Bereich des Tagebaus.

Internationale bzw. EU-Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete): nicht tangiert

Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet, das FFH-Gebiet „Ahrtal“ (FFH-5408-302), befindet sich etwa 20 m südlich der Grenze des vorgesehenen räumlichen Geltungsbereichs. Das FFH-Gebiet ist linear im Bereich der Ahr ausgewiesen. Nähere Angaben sind Kap. 5 zu entnehmen. Schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster Rheinland-Pfalz: nicht tangiert

Das nächstgelegene schutzwürdige Biotop „Ahr östlich Bad Neuenahr“ (BK-5408-0070-2010) ist südlich des Betrachtungsgebiets im Bereich der Ahr auskartiert.

Die Ahr unterliegt in dem Abschnitt in Höhe des Untersuchungsgebiets dem Pauschalschutz nach § 30 BNatSchG. Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS), Kreis Ahrweiler: Die Zielekarte der VBS (Stand: 1992) trifft in dem planungsrelevanten Bereich die Darstellung „Entwicklung von mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte“.

2.2 Abiotische Faktoren

BODEN

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich liegt im Bereich der Niederterrasse der Ahr. Für diese sind geringmächtige Mittel- bis Grobkiesen charakteristisch, welche von Lehm überdeckt sind.

Als Bodentypen haben sich überwiegend Vegen - verbreitet Auenparabraunerden und gering verbreitet Gley-Vegen aus kiesführendem Auenschluff über tiefem Flusssandkies (Auenter-rasse) – gebildet.

Es ist davon auszugehen, dass die natürliche Bodenstruktur zumindest bereichsweise anthro-pogen verändert wurde.

Das Plangebiet befindet sich teilweise innerhalb der Bodenschutzfläche „Ablagerungsstelle Bad Neuenahr-Ahrweiler, An den Arken“ (Reg.-Nr.: 131 00 007 – 0205). Durchgeführte Unter-suchungen hatten eine Einstufung der Fläche als „nicht altlasten-verdächtig“ zu Folge.

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RELIEF

Das Gelände befindet sich im Bereich der Niederterrasse der Ahr. Es fällt nur sehr schwach in Richtung der Ahr ab.

Die natürliche Geländegestalt wurde im Gebiet zumindest bereichsweise anthropogen verän-dert.

Die Höhenlage beträgt zwischen ca. 85 und 88 m über NN.

KLIMA, LOKALKIMA

Makroklima

Bad Neuenahr-Ahrweiler liegt im subatlantisch-ozeanisch beeinflussten Klimaraum des links-rheinischen Schiefergebirges.

Lokalklima/ Geländeklima

Das Ahrtal stellt eine Kaltluftbahn dar. Die offenen Freiflächen im Untersuchungsgebiet stellen Kaltluftentstehungsflächen dar. Ein wirksamer Luftaustausch zum zentralen Siedlungsraum von Bad Neuenahr-Ahrweiler besteht aufgrund der topografischen Bedingungen nicht.

Die Gehölzbestände im Plangebiet zeichnen sich durch gewisse kleinklimatische Gunstwir-kungen aus, nehmen jedoch nur unmittelbar lokalen Einfluss auf die standörtlichen Klimaverhältnisse.

Aufgrund des geringen Talgefälles entstehen im Ahrmündungstal häufig Inversionswetterla-gen. In der stabilen Luftschichtung reichern sich Emissionen an. Dies führt zu einer höheren Schadstoffbelastung. Das Untersuchungsgebiet ist bioklimatisch gesehen einem bestehenden Belastungsraum zuzuordnen.

Immissionen

Schalleinträge ergeben sich durch den Schulbetrieb der benachbarten Berufsbildenden Schu-le und die Nutzung der Sportanlagen (Apollinaris-Stadion, Tennisanlage). Außerdem treten Immissionsbelastungen durch Kfz-Verkehr auf der etwa 170 m nördlich ver-laufenden Bundesstraße 266 sowie auf der etwa 420 m entfernten BAB 3 auf. Des Weiteren ergeben sich Geräuscheinträge durch den Baustellenbetrieb im Bereich des Verkehrsinfrastrukturprojekts „Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Hauptstra-ße/ Heerstraße“.

WASSERHAUSHALT1:

Grundwasser:

Hydrogeologisch ist das Planungsgebiet den quartären Terrassensedimente des Mittelrheins und seiner Nebenflüsse zuzuordnen (Quelle: Hydrogeologische Übersichtskarte HÜK 200). Die Bereiche weisen silikatische Porengrundwasserleiter auf.

Die Durchlässigkeit der Deckschichten ist hoch. Daraus resultiert eine ungünstige Schutzwir-kung der Deckschichten.

Hinweise auf Staunässe, wasserführende Bodenzonen usw. treten in den planungsrelevanten Bereichen nicht auf.

1 Quelle: Digitaler Informationsdienst der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz (www.geoportal-wasser.rlp.de)

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Das Betrachtungsgebiet liegt innerhalb der Zone III A des per Rechtsverordnung festgesetzten Heilquellenschutzgebiets „Bad Neuenahr-Ahrweiler“ (401000995).

Oberflächengewässer:

In dem vorgesehenen räumlichen Geltungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer.

Die Ahr (Gewässer II. Ordnung) verläuft etwa 20 m südlich der südlichen Plangebietsgrenze. Die Gewässerstruktur der Ahr wurde in Höhe des Projektgebiets im Rahmen der Gewäs-

serstrukturgütekartierung Rheinland-Pfalz als „stark verändert“ eingestuft.2

Der südöstliche Bereich sowie der südliche Randbereich des vorgesehenen räumlichen

Geltungsbereichs befinden sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Ahr. Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des überschwemmungsgefährdeten Gebiets (HQ extrem).

KULTUR- UND SACHGÜTER

Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.

2.3 Biotische Faktoren

HEUTIGE POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION (HPNV)

Die heutige potentielle natürliche Vegetation im Gebiet ist der Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald basenreicher Feuchtstandorte.

BIOTOP-/NUTZUNGSTYPEN

Im Plangebiet befinden sich ein Rasen-Sportplatz, eine Freilauffläche für Hunde, ein Ab-schnitt des Ahruferwegs mit begleitender Allee sowie weitere derzeitig ungenutzte Freiflächen.

Nachfolgend werden die kennzeichnenden Biotop-/Nutzungstypen im Betrachtungsgebiet er-läutert. Die Einteilung erfolgt gemäß dem Kartierschlüssel zur Biotopkartieranleitung für Rheinland-Pfalz. Der landschaftspflegerische Bestandsplan enthält eine kartografische Darstellung.

• Einzelbäume (BF3)/ Baumgruppen (BF2)/ Trockene Annuellenflur (LA1): Auf verschiedene Freiflächen im Plangebiet wurden Freistellungsmaßnahmen durchge-führt, so dass sich diese Bereiche derzeitig als weitgehend vegetationslose bis lückenhaft bewachsene Bereiche mit einem Besatz aus freistehenden Einzelbäumen bzw. Baumgrup-pen darstellen. Kennzeichnend für die Bodenvegetation sind Arten einjähriger Pioniergesellschaften, be-reichsweise auch Efeu und Immergrün. Die Vegetationsdecke ist lückenhaft ausgeprägt bis fehlend.

2 Quelle: Digitaler Informationsdienst der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP (www.geoportal-wasser.rlp.de)

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Die Bäume weisen ein mittleres bis höheres Entwicklungsalter auf. Hinsichtlich des Ent-wicklungsstands überwiegt geringes bis mittleres Baumholz. Charakteristische Baumarten sind Acer platanoides (Spitzahorn), Robinia pseudacacia (Robinie), Fraxinus excelsior (Esche), Quercus robur (Eiche), Rosskastanie (Aesculus hip-pocastanum), Prunus avium (Vogelkirsche), Populus nigra „Italica“ (Säulen-Pappel).

• Einzelbäume (BF3)/ Rasen (HM4): Südwestlich der Berufsbildenden Schule befindet sich eine etwa 1.200 m² große Rasenflä-che, auf welcher sich zwei Laubbäume befinden. Die Rasenfläche wird zeitweise als Fußball-Kleinspielfeld genutzt.

Abb. 3: Rasenbereiche und freigestellte Flächen mit Baumbestand im südlichen Bereich des

Plangebiets

• Baumreihe (BF1): Entlang des Ahruferwegs befindet sich eine beidseitige Baumreihe (Allee) aus Rosskasta-nien (Aesculus hippocastanum) im hohen Bestandsalter Die Bäume weisen Brusthöhendurchmesser von 50-60 cm und mehr auf. Tierökologisch relevante Kleinstruk-turen wie Höhlungen, Astabbrüche, abstehende Rinde u.ä. treten zahlreich auf.

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Abb. 4: Allee entlang des Ahruferwegs

• Strauchhecke (BD2): Zwischen der Freifläche für Hunde und dem Sportplatz wurde eine etwa 40 m lange Hecke angelegt, welche hauptsächlich aus standortgerechten Sträuchern aufgebaut ist.

• Gehölzstreifen (BD3): Auf einer Böschung zwischen der Freifläche für Hunde und der Kreuzstraße befindet sich ein streifenartiger Gehölzbestand, welcher vorwiegend aus Sträuchern und standortgerech-ten Laubbäumen im mittleren Bestandsalter aufgebaut ist. Charakteristische Arten sind Acer platanoides (Spitzahorn), Salix caprea (Salweide), Hasel (Corylus avellana), Lonicera spec. (Geißblatt), Ligustrum vulgare (Liguster), Clematis vital-ba (Waldrebe).

Abb. 5: Gehölzstreifen auf einer Böschung im Übergang zur Kreuzstraße

• Baumhecke (BD6): Am östlichen Rand des Apollonaris-Stadion befindet sich –weitgehend außerhalb des Plangebiets - ein streifenartiger, lückenhafter Gehölzbestand, welcher vorwiegend aus

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standortgerechten Laubbäumen im mittleren Bestandsalter aufgebaut ist. Der Unterwuchs besteht vorrangig aus Efeu.

Abb. 6: Baumhecke am östlichen Rand des Apollonaris-Stadions

• Mittelgebirgsfluss (FO1) (außerhalb): Die Ahr (Gewässer II. Ordnung) verläuft etwa 20 m südlich der südlichen Plangebietsgren-ze. Am Ufer stocken lediglich einzelne Weiden und Eschen. Die Gewässerstruktur der Ahr wurde in Höhe des Plangebiets im Rahmen der Gewässerstrukturgütekartierung Rhein-

land-Pfalz als „stark verändert“ eingestuft.3

• Rasen (HM4): Zwischen dem Ahruferweg und der Ahr befindet sich eine Rasenfläche.

• Sport- und Freizeitanlage (mit Tieren) (SG0): Im nördlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine etwa 3.00 m² große Freilauffläche für Hunde. Diese stellt sich als Rasenfläche dar. Nördlich und südlich wird die Freifläche von Gehölzstrukturen begrenzt (siehe BD2 und BD3).

Abb. 7: Freilauffläche für Hunde

3 Quelle: Digitaler Informationsdienst der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP (www.geoportal-wasser.rlp.de)

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• Sport- und Freizeitanlage, Ballsport (SL0): - Eine etwa 13.000 m² große, eingefriedete Scherrasenfläche wird als Sportgelände vor-

rangig für Leichtathletik und Ballsportarten genutzt. Der Rasen wird intensiv gepflegt. - Tennisplatz und Tennishalle östlich des Plangebiet sowie Apollonaris-Stadion

Abb. 8: Sportgelände im Planungsgebiet

• Fuß-/Radwege (VB5); - bituminös befestigter Ahruferweg - befestigte (wassergebundene) Wege, vegetationslos

• Siedlungsflächen, zivile öffentliche Einrichtungen (SD0) (außerhalb): Gelände der Berufsbildenden Schule; kennzeichnend sind überbaute und versiegelte Flä-che sowie Freiflächen mit Rasenbereichen und Laubbaumbestand.

TIERWELT

Aktuelle faunistische Erhebungen liegen für das Plangebiet nicht vor.

Im Jahr 2013 wurde im Auftrag der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler eine fle-dermauskundliche Untersuchung zur Nutzung der Bäume im Bereich Kurpark und entlang der Ahr bis zum Apollinaris-Stadion durchgeführt4. Das damalige Untersuchungs-gebiet endete unmittelbar westlich des vorgesehenen Geltungsbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplans und umfasste dort den Bereich zwischen Ahr und dem Apollinaris-Stadion. Die Untersuchungen kamen zur dem Ergebnis, dass der Uferbereich der Ahr, begrenzt von den Baumreihen entlang des Fuß- und Radwegs, ein intensiv genutztes Jagdhabitat für Fledermäuse darstellte. Dieses wurde v.a. von Individuen der Zwergfledermaus ge-nutzt. Die Tagesquartiere, ggf. auch Wochenstubenquartiere der Art befanden sich nach gutachterlicher Einschätzung an unterschiedlichen Gebäuden in der Umgebung.

4 siehe: Fledermauskundliche Stellungnahme zur Nutzung der Bäume im Bereich Kurpark und entlang der Ahr bis zum Apollinaris-Stadion. Im Auftrag der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler. Bearbeitung: Büro für Faunistik und Freilandforschung Dipl.-Biol. J. Trasberger. Stand: März 2014

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Auch wurden im gesamten Untersuchungsgebiet Individuen des Großen Abendseglers nachgewiesen, wobei eine Häufung der Nachweise auf der Höhe des Parkhauses, östlich des Casinos, im Bereich des Apollonaris-Stadions und des Kurparks festzustellen war. Im Zuge der Erhebungen konnten zwei Balzquartiere des Großen Abendseglers identifiziert werden (etwa 850 m bzw. 1,2 km vom derzeitigen Plangebiet entfernt). In den langsam fließenden Abschnitten der Ahr westlich des Kurparks konnten jagende Wasserfledermäuse nachgewiesen werden. Des Weiteren wurden Individuen der Rau-hautfledermaus und der Langohrfledermaus festgestellt.

Zusammenfassend wurden die Baumreihen entlang des Ahruferwegs als hervorragende Jagdgebietsstruktur für Fledermäuse bewertet, welche aufgrund des alten Baumbestands mit Vorkommen von Höhlungen, Astabbrüchen und abstehender Rinde ein hohes Quar-tierpotential bieten. Eine Nutzung der Bäume im gesamten Jahresverlauf als Wochenstuben-, Paarungs-, Zwischen- und Winterquartier wurde nicht ausgeschlossen.

Abb. 9: Ausschnitt aus der Karte „Fledermauskontakte 2013“ der fledermauskundlichen Untersu-

chung von 2013 (unmaßstäblich)

Unter Berücksichtigung dieser Untersuchungsergebnisse ist davon auszugehen, dass in-nerhalb des vorgesehenen Geltungsbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplans die alten, baumhöhlenreichen Kastanien entlang des Ahruferwegs ein gutes Quartierpotential für verschiedene Fledermausarten bieten. Zudem dienen die linearen Gehölzstrukturen potentiell als Leitlinie bei Jagd- und Transferflügen von Fledermäusen. Auch kann das gesamte Plangebiet potentiell als Teil eines Jagdhabitats von Fledermäu-sen frequentiert werden.

Die Baumbestände und Gehölzstreifen im Plangebiet bieten zudem insbesondere für ge-hölzgebundene Vogelarten verschiedene Lebensraumangebote (Brutmöglichkeiten, Nahrungsangebote, Refugialangebote, Singwarten). Neben Freibrütern/ Baumbrütern sind Brutmöglichkeiten für höhlenbrütende Vogelarten in den Baumreihen entlang des Ahru-ferwegs vorhanden. Die offenen Freiflächen können zumindest bedingt als Nahrungshabitate genutzt werden.

Beeinträchtigungen hinsichtlich der Habitatnutzung ergeben sich insbesondere

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- durch Geräusch-/Lichteinträge und Bewegungsunruhe, welche sich aufgrund des an-grenzenden Schulzentrums und der Sportstätten im Gebiet und im Anschluss ergeben

- durch Störreize von Spaziergängern, Radfahrern und freilaufenden Hunde im Gebiet

2.4 Landschafts-/Siedlungsbild, Erholungsfunktion

Das Betrachtungsgebiet befindet sich gemäß dem digitalen Landschaftsinformationssys-tem LANIS innerhalb des Landschaftsraums „Ahrmündungstal“, einer Flusslandschaft des Mittelgebirges.

Das planungsrelevante Gelände befindet sich innerhalb eines Gebiets in den Ahrauen, welcher nach Osten an den zentralen Siedlungsbereich der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler anschließt und nach Norden von der Bundesstraße 266 sowie nach Osten von der Ahr begrenzt wird.

Die örtliche Wahrnehmung wird insbesondere im südlichen, der Ahr zugewandten Bereich des Plangebiets geprägt durch die Freiflächen mit Laubbaumbestand, durch welche das Gelände einen parkartigen Charakter erhält. Besonders markant ist dabei die Allee aus al-ten Kastanien entlang des Ahruferwegs. Im nördlichen Bereich wird das Erscheinungsbild durch die weitläufigen Rasenflächen im Bereich eines Sportgeländes und einer Hunde-Freilauffläche geprägt; teilweise werden diese durch randliche, heckenartige Gehölzbestände eingefasst.

Die umliegenden baulichen Anlagen der benachbarten Berufsbildenden Schule, der Ten-nisanlage und des Apollonaris-Stadions, die Blickbeziehungen zum Hochhaus „Augustinum“, die umliegenden Verkehrsflächen sowie die Baustellenflächen im Bereich des nahe gelegenen Verkehrsinfrastrukturprojekts wirken sich nachteilig auf die örtliche Wahrnehmung aus und verleihen dem Gebiet eine gewisse urbane Prägung.

Von Teilbereichen des Plangebiets sind die zumeist bewaldeten Hangzonen des Ahrtals einsehbar. Im Übrigen bestehen keine weitreichenden Blickbeziehungen.

Erholungsfunktion, Einrichtung für die Erholungs-/Freizeitnutzung

Das planungsrelevante Gelände befindet sich innerhalb eines Gebiets östlich des zentra-len Siedlungsbereichs, in welchem neben dem Schulzentrum verschiedene Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen untergebracht sind.

Das Gebiet ist durch verschiedene Wege für Fußgänger und Radfahrer erschlossen und dient zusammen mit umliegenden Freiflächen als innenstadtnahes Freizeit-/ Erholungs-gebiet.

Über eine Brücke über die Ahr besteht eine fußläufige Anbindung an den Lennépark bzw. den Kaiser-Wilhelm-Park südlich der Ahr.

Der Ahruferweg stellt einen Abschnitt des „Ahr-Radwegs“ dar.

Innerhalb des Plangebiets befinden sich eine Sportanlage sowie eine Freilauffläche für Hunde. Auch im räumlichen Umfeld liegen Einrichtungen für die Sport-/Freizeitnutzung; hierzu gehören Tennisplatz und Tennishalle nördlich bzw. östlich des Plangebiets sowie Sport-/ Fußballplätze westlich des Geländes. Unmittelbar westlich liegt ein Wohnmobil-Stellplatz.

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3 Voraussichtliche Auswirkungen auf die Potentiale von Natur und

Landschaft Nachfolgend werden die voraussichtlich zu erwartenden Auswirkungen auf die Potentiale von Natur und Landschaft bei der Verwirklichung der Bauleitplanung aufgeführt.

Eingriffe in Vegetationsbestände sind im Bereich der vorgesehenen Sondergebiete 1 und 2 sowie der geplanten Verkehrsflächen (Park-/Multifunktionsplatz, neu geplante Wege) zu erwarten. Im Bereich der vorgesehenen Grünflächen und der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind dagegen keine relevanten Ein-griffe in vorhandene Vegetationsstrukturen zu erwarten.

3.1 Biotop- und Artenschutzpotential Im Zuge der Verwirklichung der Bauleitplanung ist eine Inanspruchnahme von Vegetations-strukturen im Bereich der vorgesehenen Sondergebiete 1 und 2 sowie der geplanten Verkehrsflächen möglich. Potentiell betroffen sind vorrangig Rasenflächen.

• Etwaige Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen:

- Rasenflächen: bis ca. 13.700 m²

- Gehölzstreifen: bis ca. 250 m²

- Strauchhecken: bis ca. 290 m²

- Baumhecken: bis ca. 320 m²

- Pionierfluren (stark lückig): bis ca. 750 m²

• Verlust der Habitatfunktionen der betroffenen Vegetationsstrukturen

• Auftreten bau- und nutzungsbedingter Störreize (v.a. Geräusche)

Vorbelastungen: Störeinwirkungen v.a. durch Freizeitnutzung (Sportstätten. Spaziergänger, Hunde usw.), Schulzentrum, Baustellenbetrieb und Verkehrsflächen

Hinsichtlich der Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans ist aufgrund der bestehenden Festsetzung des Plangebiets als „Sondergebiet (Schule; Baugrundstück für den Gemeinbe-darf)“ eine Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen derzeitig grundsätzlich zulässig. Der Rechtsplan enthält keine Festsetzungen zum Erhalt von Vegetationsbeständen und weist kei-ne Grünflächen im Änderungsbereich aus. Im Rahmen der 3. Änderung ist nunmehr eine Festsetzung von Grünflächen sowie einer „Flä-che zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ vorgesehen.

3.2 Boden

Planungsbedingt sind Beeinträchtigungen bzw. nachhaltige Verluste ökologischer Bodenfunk-tionen durch Versiegelung, Befestigung zumindest im Bereich der vorgesehenen Sondergebiete 1 und 2 sowie der geplanten Verkehrsflächen zu erwarten.

• Verlust bzw. Einschränkung der ökologischen Bodenfunktionen durch Versiegelung bzw. Befestigung: Unter Berücksichtigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs ist mit einer maxima-len Neuversiegelung bzw. Neubefestigung von etwa 12.500 m² zu rechnen.

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Vorbelastung: durch anthropogene Veränderungen der Bodenstruktur

Da das Plangebiet als „Sondergebiet (Schule; Baugrundstück für den Gemeinbedarf)“ im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzt ist, ist eine Versiegelung bzw. Befestigung von Bodenflächen derzeitig im gesamten Plangebiet zulässig.

3.3 Wasser Oberflächengewässer werden nicht tangiert. Die Bodenverhältnisse und die Vegetation im eingriffsrelevanten Bereich geben keine Hinweise aus staunasse oder wasserzügige Boden-zonen.

Der südöstliche Bereich sowie der südliche Randbereich des vorgesehenen räumlichen

Geltungsbereichs befinden sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Ahr. Die Errichtung baulicher Anlagen ist dort verboten. Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb der Zone III A des per Rechtsverordnung festge-setzten Heilquellenschutzgebiets „Bad Neuenahr-Ahrweiler“.

• Verlust des Infiltrationsvermögens für Niederschlagswasser im Zusammenhang mit der Neuversiegelung, Erhöhung des oberflächlichen Abflusses

Vorbelastungen: durch anthropogene Veränderungen des Geländes

Aufgrund der bestehenden Ausweisung des Plangebiets als „Sondergebiet (Schule; Bau-grundstück für den Gemeinbedarf)“ im rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Versiegelung bzw. Befestigung von Grundflächen derzeitig im gesamten Plangebiet zulässig.

3.4 Klima

Die von der Planung tangierten Freiflächen stellen Kaltluftentstehungsflächen dar, ein wirksa-mer Luftaustausch zum zentralen Siedlungsraum von Bad Neuenahr-Ahrweiler besteht aufgrund der topografischen Bedingungen aber nicht. Auch die Gehölzbestände zeichnen sich durch gewisse kleinklimatische Gunstwirkungen aus, nehmen jedoch nur unmittelbar lokalen Einfluss auf die standörtlichen Klimaverhältnisse

• Inanspruchnahme von Freiflächen mit kleinklimatischen Gunstwirkungen (ohne relevanten Einfluss auf siedlungsklimatische Verhältnisse)

• Auftreten von nutzungsbedingten Emissionen im Rahmen einer Freizeit-/Spielnutzung

• Auftreten baubedingter Emissionen

Vorbelastungen: Schall-/Schadstoffimmissionen, bestehende Nutzung

Da das Plangebiet als „Sondergebiet (Schule; Baugrundstück für den Gemeinbedarf)“ im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzt ist, sind eine Inanspruchnahme von Vegetations-strukturen und eine Versiegelung/ Befestigung von Grundflächen derzeitig grundsätzlich zulässig.

3.5 Landschafts-/Siedlungsbild, Erholungsfunktion Durch die planungsbedingt zu erwartende Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen (siehe Kap. 4.1) können sich gewisse Beeinträchtigungen des örtlichen Erscheinungsbilds ergeben.

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Für die örtliche Wahrnehmung besonders relevante Strukturelemente sind von der Planung aber nicht betroffen, hauptsächlich handelt es sich um Rasenflächen.

Durch eine funktionsgerechte Gestaltung und Durchgrünung der vorgesehenen Sondergebiete sowie des geplanten Parkplatzes/ Multifunktionsplatzes können etwaige nachhaltige Beein-trächtigungen jedoch minimiert werden.

Vorbelastungen ergeben sich insbesondere durch die zumeist großvolumigen baulichen Anla-gen des angrenzenden Schulzentrums, die Tennishalle, den benachbarten Baustellenbetrieb sowie durch Geräuscheinträge.

• Beeinträchtigung des örtlichen Erscheinungsbilds durch Inanspruchnahme von Vegetati-onsstrukturen

Eine besondere Fernwirkung entfaltet das Planungsgelände nicht.

Das Angebot an Einrichtungen für Erholung, Freizeit und Spiel im Stadtgebiet wird bei Ver-wirklichung der Bauleitplanung deutlich aufgewertet. Hinsichtlich der Erholungsfunktion werden sich somit positive Auswirkungen ergeben.

Hinsichtlich der Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans sind aufgrund der bestehen-den Festsetzung des Plangebiets als „Sondergebiet (Schule; Baugrundstück für den Gemeinbedarf)“ eine Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen und eine Überbauung von Grundflächen derzeitig grundsätzlich zulässig.

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4 Natura 2000 -Verträglichkeit

Natura 2000-Gebiete werden von der Planung nicht tangiert.

Die Gebietskulisse des nächstgelegenen Natura 2000-Gebiets, des FFH-Gebiets „Ahrtal“ (FFH-5408-302), beginnt etwa 20 m südlich der Grenze des vorgesehenen räumlichen Gel-tungsbereichs. Im beigefügten landschaftspflegerischen Bestandsplan ist die Abgrenzung der Gebietskulis-se in Höhe des Projektgebiets dargestellt.

Das Schutzgebiet ist linear im Bereich der Ahr ausgewiesen. Es weist eine Gesamtgröße von 1.659 ha auf.

Charakteristisch sind das Fließgewässersystem der Ahr und Nebenbäche; zudem die Ahr bei Altenahr mit ausgeprägter Flussschleife, vielfältig exponierte Fels- und Steilhangbereiche mit Trocken- und Halbtrockenrasen, außerdem Buchenwälder, Trocken- und Gesteinshaldenwäl-der.

Das Schutzgebiet beinhaltet das Fließgewässersystem der Ahr und ihrer Nebenbäche, zudem Waldflächen auf den Hangzonen des Ahrtals und der Seitentäler.

Schutzwürdig sind insbesondere vielfältige Xerotherm-Biotopkomplexe, naturnahe Fließge-wässer mit natürlicher Dynamik, Lachs- und Groppe-Habitate, natürliche Felsen und strukturreiche Wälder, Vorkommen von Maculinea nausithous südwestlich von Bad Boden-dorf.

Die für das Schutzgebiet wertgebenden Arten sind Groppe, Bachneunauge, Lachs, Spanische Flagge, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Prächtiger Dünnfarn, Gelbbauchunke, Hirsch-käfer, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr.

Als Erhaltungsziele des FFH-Gebiets wurden festgelegt:5

„Erhaltung oder Wiederherstellung - der natürlichen Gewässer- und Uferzonendynamik, der typischen Gewässerlebensräume

und -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität und Durchgängigkeit der Fließgewässer für Wanderfische,

- von Laubwald und nicht intensiv genutztem Grünland,

- von unbeeinträchtigten Felslebensräumen,

- von artenreichem Magerrasen,

- von Schmetterlingslebensräumen im Grünland (insbesondere Maculinea nausithous),

- von Habitaten der Gelbbauchunke.“ Für das FFH-Gebiet „Ahrtal“ liegt ein Bewirtschaftungsplan (BWP 2011-01-N) vor. Dieser ist im Landschaftsinformationssystem LANIS (www.naturschutz.rlp) veröffentlicht. Im Bereich des Plangebiets befinden sich laut der Maßnahmenkarte zum Bewirtschaftungs-plan keine Ziel- und Maßnahmenräume. Innerhalb der planungsrelevanten Bereiche treten keine FFH-Lebensraumtypen auf. Die mindestens etwa 20 m vom Plangebiet entfernt verlaufende Ahr wird gemäß der Grundla-genkarte zum Bewirtschaftungsplan dem FFH-Lebensraumtyp 3260 (Fließgewässer mit

5 Quelle: s.o.

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flutender Wasservegetation“ zugeordnet (siehe Abb. 7), obgleich die Gewässerstruktur der Ahr im Rahmen der Gewässerstrukturgütekartierung Rheinland-Pfalz in Höhe des Plangebiets als „stark verändert“ eingestuft wurde. Durch die Verwirklichung der Planung kommt es aber zu keiner Tangierung des Fließgewäs-sers. Eine Zerstörung oder Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen durch die Planung ist aus-zuschließen.

Abb. 10: Ausschnitt aus der Grundlagenkarte zum Bewirtschaftungsplan des FFH-Gebiets (un-

maßstäbliche Darstellung). Quelle: www.naturschutz.rlp.de Hinsichtlich der für das FFH-Gebiet kennzeichnenden Arten ist es nicht auszuschließen, dass das Planungsgebiet von insektenjagenden oder transferfliegenden Individuen des Großen Mausohrs überflogen wird. Im Zuge der fledermauskundlichen Untersuchungen im Jahr 2013 wurde die Art allerdings nicht festgestellt. Bei den alten Kastanien entlang des Ahruferwegs sind zahlreiche Quartierangebote für höh-lenbewohnende Fledermäuse vorhanden, ggf. können Einzelquartiere für Individuen des Großen Mausohrs vorhanden sein. Quartierrelevante Strukturen werden bei Umsetzung der Planung aber nicht beseitigt. Somit werden bei Verwirklichung der Planung keine Vegetationsstrukturen o.ä. beansprucht, welche für eine schutzgebietskennzeichnende Population dieser Fledermausart essentiell be-deutsam sind.

Vorkommen der sonstigen gebietskennzeichnenden Arten können im Planungsgebiet ausge-schlossen werden, da keine geeigneten Lebensraumstrukturen vorhanden sind. Im Zuge der Verwirklichung der Planung werden Störreize auftreten. Baubedingt sind insbe-sondere Bewegungsunruhe und Geräusche wirksam. Nutzungsbedingt werden im Zuge der zu erwartenden Freizeitnutzung vor allen Schallemissi-onen und Bewegungsunruhe auftreten. Gegenüber dem derzeitigen Zustand ist zumindest während der Zeit der Landesgartenschau 2022 eine deutliche Zunahme von Nutzern bzw. Be-suchern des Geländes zu erwarten.

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Aufgrund der Distanz zwischen dem Vorhabensgebiet und dem FFH-Gebiet, der zeitlichen Begrenzung der Landesgartenschau sowie aufgrund der Vorbelastungen vor allem durch Stör-reize von Schulzentrum, Freizeitnutzung, Baustellenbetrieb innerhalb des Verkehrsinfrastrukturprojekts sowie Verkehrsflächen ist aber nicht zu befürchten, dass die zu-sätzlichen bau- und nutzungsbedingten Störreize eine solche Intensität erreichen, durch welche sich relevante Beeinträchtigungen etwaiger lokaler Populationen von kennzeichnen-den Tierarten im FFH-Gebiet ergeben könnten.

In der Grundlagenkarte zum Bewirtschaftungsplan sind auch keine Vorkommen von FFH-Arten in der Umgebung des Projektbereichs bzw. im Bereich des Schutzgebiets dargestellt, siehe Abb. 10.

Bei der Beurteilung der Natura 2000-Verträglichkeit ist zudem zu berücksichtigen, dass im Rahmen der 3. Änderung nunmehr Grünflächen bzw. eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Bereich eines bislang festgesetzten Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Schule“ (Baugrundstück für den Gemeinbedarf) festgesetzt werden. Im Übergangsbereich zur Ahr wird das baulich derzeitig noch Zulässige somit deutlich redu-ziert. Die geplanten Grünflächen bzw. die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bilden zukünftig einen Pufferbereich im Übergang zur Schutzgebietskulisse. Hinsichtlich der oben aufgeführten Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet sind durch das Vorha-ben keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Es kommt zu keiner Beeinträchtigung der natürlichen Gewässer- und Uferzonendynamik, von Gewässerlebensräumen und -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität und Durchgängigkeit von Fließgewässern für Wanderfische. Auch ergeben sich keine Beeinträchtigungen von Laubwald und nicht intensiv genutztem Grünland, von Felslebensräumen, von artenreichem Magerrasen, von Schmetter-lingslebensräumen im Grünland (insbesondere Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling) oder von Habitaten der Gelbbauchunke.

Im Hinblick auf etwaige Kumulationswirkungen ist darauf hinzuweisen, dass auf einer Freiflä-che zwischen dem vorgesehenen Geltungsbereich der 3. Änderung und den Tennisplätzen die Errichtung und der Betrieb eines Blockheizkraftwerks geplant sind; hierzu wird eine 4. Än-derung des Bebauungsplans „Schulzentrum Bad Neuenahr“ durchgeführt. Eine Prognose der

Natura 2000-Verträglichkeit6 ergab, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks des FFH-Gebiets „Ahrtal“ durch Bau und Betrieb des Blockheizkraftwerks vorliegen. Umwelterhebliche Auswirkungen, die zusammen mit der vor-liegenden Bauleitplanung eine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets „Ahrtal“ bewirken könnten, sind nicht zu erwarten.

Zusammenfassend betrachtet liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks des FFH-Gebiets „Ahrtal“ bei Verwirklichung der 3. Änderung des Bebauungsplans vor.

6 siehe: Landschaftsplanerische Vorabeinschätzung - Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung eines Bebau-ungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB. Stand: Jan. 2019

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Sonstige Natura 2000-Gebiete sind mindestens etwa 6,5 km vom Planungsgebiet entfernt. Beeinträchtigungen können aufgrund dieser Distanz ausgeschlossen werden.

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5 Zusammenfassende Prüfung der Voraussetzungen für die Durch-führung eines Verfahrens nach § 13a BauGB Die Aufstellung eines Bebauungsplans "Schulzentrum Bad Neuenahr - 3. Änderung" dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB). Das planungsrelevante Gelände steht in einem Bebauungszusammenhang zwischen Schulzentrum, Tennishalle und anderen Sportanlagen und befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungs-plans. Die in § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB angeführten weiteren verfahrensrechtlichen Vo-raussetzungen sind im vorliegenden Fall ebenfalls gegeben: Der Umfang des bebaubaren Bereichs im Bereich der geplanten Sondergebiete und des Park-/ Multifunktionsplatzes liegt bei ca. 15.300 m². Bebauungspläne, die der Grundfläche der 3. Änderung hinzuziehen wären, liegen im Bereich des geplanten Blockheizkraftwerks vor. Die zulässige Grundfläche umfasst hier 1.600 m². Die Grundfläche umfasst somit insgesamt weniger als 20.000 m².

§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB ist nicht zu prüfen, da Nr. 1 bereits erfüllt ist.

Es werden mit der Bebauungsplanänderung keine Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BauGB). Dies wird durch dezidierte Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sicher-gestellt. Hinsichtlich etwaiger Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) wird auf Kap. 4 verwiesen; demnach sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks des nächstgelegenen FFH-Gebiets „Ahrtal“ oder sonstiger Natura 2000-Gebiete gegeben. Des Weiteren dürfen keine Anhaltspunkte vorliegen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind (§ 13a Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 BauGB). Dies wäre insbesondere der Fall, wenn das Plangebiet in der Nähe eines Stör-fallbetriebes liegen würde. Der nächste Betrieb mit Betriebsbereichen, die den Anforderungen der 12. Verordnung zum BImSchG unterliegen, befindet sich in Bad Brei-sig (Großhandel mit chemischen Erzeugnissen). Der Betrieb liegt in einer Entfernung von etwa 10 km zum Planungsgebiet. Aufgrund dieser Distanz kann diese Voraussetzung als erfüllt angesehen werden, es liegen keine entsprechenden Anhaltspunkte vor.

Demnach kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB aufgestellt werden.


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