Date post: | 05-Apr-2015 |
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Sportförderung desSportförderung desFreistaates BayernFreistaates Bayern
Änderung der Übungsleiterbezuschussung in Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)
Pauschalierung – warum?
• Verwaltungsvereinfachung
• Planungssicherheit für Staat und Verein ???
• Verstärkte Förderung der Jugendarbeit
• Qualitätssicherung
Förderumfang der Pauschale
• Übungsleiter
•Großgeräte
•Sportbetriebspauschale
Fördervoraussetzungen
• Mitglied beim Bayerischen Landessport-Verband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Sportschützenbund
• Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis einschl. 26 Jahren)
• Jugendanteil von mind. 10 % der Gesamtmitgliederzahl
• Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen Antragsjahres anzugeben (muss mit den Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB übereinstimmen)
• Max. 4 % der aktiv eingesetzten Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl werden gefördert
• Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME
Förderjahr / Antragsgrundlage
Bis zum Jahr 2005 war die Antragsgrundlage für die jeweilige Förderung die ÜL-Stundenabrechnung aus dem Vorjahr.
Die bisherigen Übungsleiterzuwendungen sind mit Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft getreten.
Ab dem Jahr 2006 ist die Antragsgrundlage die Anzahl der vor-gelegten Lizenzen.
Den Vereinen geht durch diese Änderung dennoch kein Förderjahr verloren!!
2004 2005 2006
LizenzenÜL-Std. 2003 ÜL-Std. 2004
Förderjahr
ÜL-Std. 2005
Antragsgrundlage
Was ist zu beachten (1)!!!
• Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2006(Übereinstimmung mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung)
• Beitrags-Ist-Aufkommen zum 31.12.2005
• Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei Lizenzteilung
• Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet werden.
• Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden gewertet(z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x 650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden Lizenzarten gehalten werden.
Was ist zu beachten (2)!!!
• Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine(Übereinstimmung mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung)
• Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten gewertet(Lizenzteilung ist nicht möglich)
• Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein. EntsprechendeFortbildungsmaßnahmen sind nachzuweisen
• Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich
• Abgabefrist 1. März 2006 – Vollständiger Antrag
• Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben
Antragsverfahren / Bewilligung
• Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereins-pauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde(Landratsamt/kreisfreie Stadt)
• Antrag muss spätestens am 1. März des Zuwendungsjahreseingegangen sein
• Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden
• Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Mitteilung der FE durch das Kultusministerium durch die Kreisverwaltungsbehörden
Berechnungsverfahren
Berechnungsformel:
Erwachsene Mitglieder+ Jugendliche x 10+ eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4 %)= ME (Mitgliedereinheit)
Beispiel:
980 Erwachsene490 Jugendliche57 Volllizenzen
980 + 490 x 10 + (57 x 650) = 42.930 ME x (Fördereinheit) ? = xxx €
Zuschuss des Landkreises Würzburg
Der Landkreis Würzburg verfährt analog der Richtlinien des Freistaates Bayern.
Die Bezuschussung bezieht sich jedoch ausschließlich wie bisher auf die Förderung der Jugendarbeit (Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre).
Vielen DankVielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeitfür Ihre Aufmerksamkeit
LANDRATSAMT WÜRZBURGKommunale Jugendarbeit - Sport
Um den Vereinen die Umstellung auf die
neue Fördersituation zu erleichtern,
können im Förderjahr 2006 alle Lizenzen
anerkannt werden, die bis zum 31.12.2005
Gültigkeit besaßen
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Ausnahme:
Beispiel für max. 4 % Lizenzen
Erwachsene Mitglieder: 980Sonstige Mitglieder: 490Übungsleiterlizenzen:57 gültige anerkannte Lizenzen (nur bei Verein A eingesetzt)4 gültige anerkannte „halbe“ Lizenzen
Gesamtmitgliederzahl: 1.470 daraus 4 % = 58,8Damit können max. 59 Lizenzen in die Berechnung mit einfließen
Berechnung:
980 + 490 x 10 + (57 x 650 + 4 x 325) = 44.230 ME
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Muster (1)
Muster (2)
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