Date post: | 06-Apr-2015 |
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Spielregeln für die Punktevergabe
VV-ID melden
Einwilligung zur Eintragung von Punkten
Aufzeichnung von Anwesenheit (online)
Aufzeichnung von Aufmerksamkeit (Bild)
Passwort
Zahlung der SeminargebührToni Zitzelsberger
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das Haftungsrisiko von Versicherungsvermittlern
Die eigene Registrierung
können Sie ruhig schlafen ?
Eine Information der Interessengemeinschaft selbständiger Versicherungskaufleute e.V. (Vertretervereinigung der ehemaligen Vereinten)
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Themenübersicht:
Die Protokollierungspflichten des VermittlerRechtliche Grundlagen §11 VersVermV + § 61 VVGPraktische Hinweise
Konkrete HaftungsbeispieleAnsprücheRolle von AnwältenReicht eine Freistellungserklärung
Haftungsgrundlage des Kunden § 278 BGBVerbleibendes Risiko des Vermittlers
VersicherungsmöglichkeitenVorteile der Eigenregistrierung
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Die Protokollierungspflicht des Vermittlers § 61 VVG
Der Vermittler trägt die Verantwortung für das Protokoll !
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Lt. Bafin Das Bafin verlangt ein Beratungsprotokoll in vier Stufen
Zunächst muss der Versicherungsnehmer vom Versicherer über seine Bedürfnisse, Wünsche und persönlichen Verhältnisse befragt werden.
Dies bildet die Grundlage für den dann in der zweiten Phase zu erteilenden Rat zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.
In der dritten Phase müssen dem Versicherungsnehmer die Gründe für den ihm erteilten Rat mitgeteilt werden.
In der abschließenden Phase ist der gesamte Verlauf des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll schriftlich zu fixieren und dem Versicherungsnehmer auszuhändigen.
Protokollierung ist auch während des Vertragsverhältnis notwendig !
Auch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ist ein Versicherer zur Beratung verpflichtet, soweit für diesen ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist (vgl. § 6 Abs. 4 VVG). Insbesondere können sich derartige Beratungspflichten dann ergeben, wenn ein Versicherungsnehmer anzeigt, dass der Versicherungsfall eingetreten ist.
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das freie Beratungsprotokoll als Chance !
Schreiben Sie Ihrem Kunden über welche Vertragsarten gesprochen wurde, und auch worüber nicht gesprochen wurde:
„ Für unser heutiges Gespräch bedanke ich mich und möchte für Sie die wesentlichen Punkte nochmals festhalten:
Anlass unseres Gespräches war die Anschaffung einer neuen Maschine in Ihrer Firma. Ihr Anliegen war es die Neuanschaffung in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Eine generelle Neubestimmung der Summe wurde nicht durchgeführt, da nach Ihrer Auskunft seit der letzten Neuordnung keine Anschaffungen erfolgten und die Summe richtig bestimmt war. Über die übrigen Betriebsversicherung, insbesondere der möglichen Absicherung für Maschinenbruch, haben wir nicht gesprochen „
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das freie Beratungsprotokoll als Chance !
Schreiben Sie Ihrem Kunden was konkret vereinbart wurde, geben Sie Verantwortung, die Sie nicht übernehmen können, an den Kunden ab !
„ Wir haben vereinbart die bisherige Versicherungssumme von 2.000.000,- auf 2.200.000,- zu erhöhen. Bisher besteht für Ihren Betrieb eine Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung. Die Risiken Sturm, Leistungswasser- Elementar und Ertragsausfall sollen wie bisher unversichert bleiben.
Der Versicherungsschein zur Vertragsänderung sollte in den nächsten 3 Wochen bei Ihnen eintreffen. Bitte informieren Sie mich, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig oder mit abweichendem Inhalt zugestellt wird, damit ich Sie ggf unterstützen kann.
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Vertragsart Gesprächsinhalt Ergebnis
Feuerinhaltsversichung Prüfung der Summe Nach Ihren Angaben noch aktuell
Betriebshaftpflicht Erweiterung auf Rückrufkosten, erweiterte Ökodeckung
Rückrufkosten werden nicht gewünscht. Wir erstellen Vorschlag zu Ökodeckung
Firmenrechtsschutz Erweiterung der bisherigen Deckung um Miet- und Straf-RS
Sie wünschen dazu kein Angebot
Zu weiteren Versicherungen erfolgte keine Beratung.
Das freie Beratungsprotokoll als Chance !
Nutzen Sie bei umfangreicheren Beratungen eine MatrixTo – do Liste
für die Agentur
Aufwand soll dem Vertrag
angemessen seinProtokoll für nicht abge-
schlossene Verträge und nicht
geführten Gespräche
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Wer hilft Ihnen wenn Sie ein Anwalt so anschreibt nachdem Sie versucht haben eine Flotte abzuwerben und sich nach den ersten Prämienangeboten die Renta deutlich verschlechtert hat, der Versicherer also sein Angebot nicht einhält
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Und wenn er dann auch noch die Klage mit folgender Forderung einreicht :
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Oder Sie konnten ein Risiko nicht unterbringen und haben es dem VN noch nicht gesagt
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
* Erfüllen Sie die Beratungspflicht vor Abschluß ?
* Können Sie die umfassende Beratung während der Laufzeit gewährleisten ?
* Erfüllen Sie die Beratungspflicht während der Laufzeit ?
* Können Sie diese Dokumentation während der Nachhaftungszeit von 30 Jahren auch nachweisen ?
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Freistellungserklärung der Allianz
Keine Zusage für Abwehrschutz !
1. wir stellen Sie von der Haftung gegenüber Dritten frei, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden, bzw. verzichten bei eigener Inanspruchnahme Ihnen gegenüber auf einen Regress, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Sie haben als unser hauptberuflicher Versicherungsvertreter eine Pflichtverletzung begangen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Vermittlung von Versicherungsprodukten der Allianz-Gruppe oder
- anderen Produkten, die Gegenstand Ihres Vermittlungsauftrages sind (z.B. Bausparverträge) steht.Hiervon wird auch die Vermittlung von Versicherungen für ausländische Allianz-Gesellschaften umfasst. Nicht erfasst werden dagegen z. B. die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen des Ventilgeschäfts an Versicherungsgesellschaften, die nicht zur Allianz-Gruppe gehören, oder Ihre sonstigen Tätigkeiten.
b) Die Pflichtverletzung wurde von Ihnen selbst oder von einem Ihrer Angestellten begangen. Nicht erfasst sind Handlungen Ihrer selbständigen (Unter)-Vermittler.
c) Die Pflichtverletzung wurde fahrlässig begangen. Nicht erfasst wird vorsätzliches Handeln.
d) Sie zeigen uns unverzüglich an, wenn Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Vermittlungstätigkeit für die Allianz Gesellschaften allein gegen Sie geltend gemacht werden, bevollmächtigen uns oder den betroffenen Allianz-Produktgeber zur Abwehr der Haftungsansprüche insbesondere auch zur Prozessführung und stellen uns die notwendigen Informationen zur Verfügung.
Keine Deckung für Beratung ohne Vertragoder für Schadenbearbeitung
Keine Deckung Ventilgeschäft
Keine Deckung für Untervermittler
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Sie haften bis zu 30 Jahre nach Beendigung Ihrer Tätigkeit • können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Vertragspartner die Erklärung unverändert fortführt ??• Können Sie eine Aufhebung der Vereinbarung durch rückwirkenden Versicherungsschutz heilen ??
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Fehlberatung =
Schadentag
Abschluß VHV
Versicherung
DeckungRückwärtsdeckung ?
KündigungFreistellungs-
erklärungBetriebsaufgabe
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Nennung des Passwortes
Kunde mit Schadenersatzanspruch
Vertreter
Versicherer
Lager des Versicherers
§ 278 BGBErfüllungsgehilfe
Regresseingeschränkt
Eigenes Risiko
An
spru
ch
An
spru
ch
Was bedeutet die Freistellungserklärung - Der Haftungsanspruch des VN
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Kunde mit Schadenersatzanspruch
Vertreter
Versicherer
Lager des Versicherers
§ 278 BGBErfüllungsgehilfe
Regresseingeschränkt
Eigenes Risiko
An
spru
ch
An
spru
ch
Haftungsübernahme
durch den Versicherer analog § 278 BGB
Regressverzicht
durch den Versicherer
Rechtliche Wirkung der Freistellungserklärung
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Kunde hat Zahlungserwartung
Vertreter
Versicherer
Lager des Versicherers
Anspruch
Eigenes Risiko
An
spru
ch
An
spru
chDer Versicherer• Bewertet die Rechtslage• Bewertet den Kunden • Bewertet die Agentur
Wie sieht die Praxis aus ?
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Kunde hat Zahlungserwartung
Vertreter
Versicherer
Lager des Versicherers
Anspruch
Eigenes Risiko
An
spru
ch
An
spru
ch
Welche Rolle spielt der Vermögensschaden-Versicherer
Externer VHVVersichererAnspruch
Zahlung
Formuliert Haftungsgrundlage nach BGB
Der Versicherer• Bewertet die Rechtslage• Bewertet den Kunden • Bewertet die Agentur
Anspruch Volldeckung
• Zahlung von Ansprüchen außerhalb § 278 BGB
• Klärung der Rechtslage gegenüber dem Versicherer
• Bewertung des Versicherers dann 100 % nach Rechtslage
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Die gängigen Anbieter zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Rahmenvertrag VVA oder
Einzelvertrag
Rahmenvertrag nur für BVK-
Mitglieder
Rahmenvertrag für VVA -
Südwest
Rahmenvertrag über Mitgliedschaft ISV Vertretervereinigung selbständiger Versicherungskaufleute e.V. ehemals Vereinte
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Angebote der ISV über die ERGO
• EU- konformer Versicherungsschutz mit Deckungssumme 1,5 Mio
für §34f (1) 1,5 Mio• (300.000,- für Finanzdienstleistungen)
• Nebentätigkeiten umfangreich versichert
• Unterstützung durch den Verein im Schadensfall
• Beitrag 325,- € netto
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
weiter Anbieter: BVK / HVR
nur in Verbindung mit Mitgliedschaft Beitrag ca
399,- netto Nur für VVA SW Beitrag aktuell 405,- €
(nur Subsidiärdeckung)
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Deckungsvergleich auf www.isv-treffpunkt.de
ungebundener Vermittler gebundener Vermittler
Warum lohnt sich eine eigene Registrierung nach § 34 d ?
Eigene Registrierung des Vermittlers
ungebundener Vermittler gebundener Vermittler
Eigene Registrierung des Vermittlers
• Haftungsfreistellung und Regressverzicht für Einfirmenvertreter gelten auch für ungebundene Vermittler
• Ventilgeschäft jeder Art unproblematisch, da eigene Erlaubnis und eigen Deckung
Das Haftungsrisiko
Echtes Ventilgeschäft
rechtlich möglich
ungebundener Vermittler gebundener Vermittler
Eigene Registrierung des Vermittlers
Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt durch die IHK bei Erlaubniserteilung und Registereintrag.
Prüfung nur bei begründetem Anlass.
Prüfung der Zuverlässigkeit
Muss sich
Überprüfung der
Zuverlassigkeit
gefallen lassen
Der Erlaubnisträger (Versicherer) ist berechtigt und verpflichtet die Zuverlässigkeit laufend zu prüfen, es gelten die Spielregeln des Erlaubnisträgers .
(z.B. Weiterbildung)
ungebundener Vermittler gebundener Vermittler
Eigene Registrierung des Vermittlers
Wegen der eigenen Erlaubnis gibt es keine Probleme
Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden
Um eine neue Erlaubnis zu erlangen ist der Vermittler auf die Austragung der bisherigen Registrierung angewiesen,
Versicherer hat keinen
Einfluss auf
Berufsausübung
Eigene Registrierung des Vermittlers
Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden
Auszug Versicherungstipp 2 / 2012
ungebundener Vermittler gebundener Vermittler
Eigene Registrierung des Vermittlers
Eine spätere Erlaubniserteilung könnte an den Voraussetzungen scheitern ?
….er darf in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht einschlägig strafrechtlich verurteilt worden sein. Des Weiteren müssen seine finanziellen Verhältnisse geordnet sein, was in der Regel der Fall ist, wenn über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde und er nicht die eidesstattliche Versicherung bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - abgegeben hat. Er muss weiterhin nachweisen, über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt.
Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden
Bestehende Erlaubnis
macht Neuerteilung
überflüssig
ungebundener Vermittler gebundener Vermittler
Selbstverständnis und öffentliche Wahrnehmung
• Ungebundene Vermittler dokumentieren nach außen Ihre Qualifikation und Reputation
• Einzige Voraussetzung ist die Haftungsübernahme des Versicherers
Unabhängigkeit in der
Außendarstellung
Eigene Registrierung des Vermittlers
ungebundener Vermittler
Kosten für die Eigenregistrierung
• Kosten für die Erlaubnis, Führungszeugnis, Registerauszug ca. 200 € - 300 €
• Kosten für die eigene Registrierung ca 25 - 50 €
• laufender Beitrag Vermögensschadenhaftpflicht
Überschaubare Kosten
für Registrierung
Verbesserte
Rechtsposition !
Eigene Registrierung des Vermittlers
Zusammenfassung :
• Denken Sie an Ihre Haftungsrisiko - Auch Ihre Erben haften !• Verlassen Sie sich nicht auf die Freistellungserklärung• Wählen Sie eine VH – Volldeckung ohne Einschränkung auf das
Ventilgeschäft und ohne Subsidiärklausel• Mit einer guten VH-Deckung ist die Eigenregistrierung kein großer
Aufwand mehr• Die eigene Registrierung macht Sie ein Stück unabhängiger !
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Weitere Informationen auf www.isv-treffpunkt.de
Hier finden Sie auch den Weg zur Eigenregistrierung
beschrieben
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
•Unterlagen sind 10 Tage auf www.isv-treffpunkt.de abrufbar.
•Bitte schicken Sie uns bei erstmaliger Seminarteilnahme die „Einwilligung zur Eintragung von Punkten.
•Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr (14,- Mitglieder / 20,- € Gäste ) innerhalb von 10 Tagen.
IBAN DE12694500650151035104 BIC SOLADES1VSS
•Vermerken Sie auf der Überweisung Name, Seminardatum und Passwort. Bei verspäteter Überweisung erfolgt kein Punkteeintrag.
•Alle Info´s finden Sie auf unserer Homepage