SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZ-PRÜFUNG
Inkl. Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung und
zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sowie zur Sicherung des Erhaltungszustandes
Inkl. Aufnahmen zum Bestand von Vogel- und Fledermausarten
Einbeziehungssatzung Rinding „Yogahaus“
Stadt Ebersberg,
Gemarkung Oberndorf
Verfasser:
Harald Niederlöhner Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. FH Marina Pagel, B.Sc. Schmidzeile 14 83512 Wasserburg a. Inn
Tel.: +49 (0)8071 – 7 26 68 60 Fax: +49 (0)8071 – 7 26 68 61 E-mail: [email protected] www.la-niederloehner.de
Antragsteller:
Stadt Ebersberg Marienplatz 1 85560 Ebersberg
Tel.: 08092 / 8255-38 Fax: 08092 / 8255-72 E-Mail: [email protected] www.ebersberg.de
06.07.2018
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 2 von 69
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ......................................................................................................................... 4 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................... 4 1.2 Datengrundlagen.............................................................................................................. 4 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ........................................................ 4
2 Beschreibung des Untersuchungsraums mit Lebensräumen (Grobfilter) .......................... 4 2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums ............................................................................ 4 2.2 Beschreibung der Lebensräume ...................................................................................... 5 2.3 Biotopkartierte Flächen, Artenschutzkartierung ................................................................ 9
3 Vorhabensbeschreibung ................................................................................................ 14 3.1 Baubedingte Wirkfaktoren .............................................................................................. 16 3.2 Anlagenbedingte Wirkfaktoren ....................................................................................... 16 3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ....................................................................................... 16
4 Liste der prüfungsrelevanten Arten ................................................................................ 16
5 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sowie zur Sicherung des Erhaltungszustandes ........................................ 17
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung ......................................................................................... 17 5.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) CEF-Maßnahmen ................................................................................................................... 20
5.3 Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes FCS-Maßnahme (engl. favorable conservation status) ....................................................................................................... 21
6 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten .................................................... 21 6.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ....................... 21 6.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-
Richtlinie ........................................................................................................................ 37
7 Gutachterliches Fazit ..................................................................................................... 40
8 Literaturangaben ............................................................................................................ 40
9 Anhang .......................................................................................................................... 41 9.1 Abschichtungsliste ............................................................................................................. 9.2 Hinweise zu Fledermausbrettern der Fledermauskoordinationsstelle Südbayern ............... 9.3 Kartierbögen der Begehungen ........................................................................................... 9.4 Ergebnisse der Bat-Corder-Aufzeichnungen ......................................................................
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Untersuchungsraum mit Umgriff. Luftbild aus FinWeb © Bayerische Vermessungs-
verwaltung ................................................................................................................... 5 Abb. 2: Luftbild des Planungsgebiets aus Fis Natur © Bayerische Vermessungsverwaltung ..... 6 Abb. 3: Norden des Bestandsgebäudes .................................................................................... 6 Abb. 4: Höhlenstruktur in Bestandsbaum .................................................................................. 6 Abb. 5: Gefällte Obstbäume mit Jungbaumbestand .................................................................. 6 Abb. 6: Nordrand des Planungsgebiets ..................................................................................... 6 Abb. 7 Westseite des Bestandsgebäudes ................................................................................. 7 Abb. 8: Westansicht des Bestandsgebäudes ............................................................................ 7 Abb. 9: Blick entlang Südseite Scheune Richtung Osten: lagerndes Holz, Kompost etc. ........... 7 Abb. 10: Blick von Terrasse Bestandsgebäude Richtung Nordwesten: lagernde Steine ............ 7 Abb. 11: Scheune ...................................................................................................................... 7 Abb. 12: Ostseite der Scheune .................................................................................................. 7 Abb. 13: gemauerter Raum in der Scheune .............................................................................. 8 Abb. 14: Dachboden der Scheune............................................................................................. 8 Abb. 15: Fischteich .................................................................................................................... 8 Abb. 16: Grundwasser gespeister Teich innerhalb Untersuchungsgebiets ................................ 8 Abb. 17: Feuchtfläche ............................................................................................................... 8 Abb. 18: Feuchtfläche ............................................................................................................... 8 Abb. 19: Wassergraben ............................................................................................................. 8 Abb. 20: eingezäunter Teich im Norden mit Entengrütze ........................................................... 8 Abb. 21: Luftbildausschnitt mit Biotopkartierung (rot) und ABSP-Flächen (grün) aus FinView
© Bayerische Vermessungsverwaltung ..................................................................... 10 Abb. 22: Unmaßstäblicher Ausschnitt aus dem Lageplan mit Neubau und Baumbestandsplan
(Aufnahme nach Rodung der 3 Obstbäume nördlich des Bestandsgebäudes) .......... 15
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1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Ebersberg sieht die bauplanungsrechtliche Neuordnung im Weiler Rinding vor. Um eine Beeinträchtigung gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten (alle europäischen Vogel-arten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) sowie der „Verantwortungsarten“1 nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG auszuschließen, wird mit dieser Relevanzprüfung untersucht, ob prü-fungsrelevante Arten im Untersuchungsraum vorkommen oder potentiell vorkommen und gegen-über dem geplanten Vorhaben wirkungsempfindlich sind. 1.2 Datengrundlagen
Als Datengrundlagen wurden herangezogen: - saP-Hilfe des LfU: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/ (aufgerufen im
Januar 2017) - ASK-Daten des betroffenen Gebiets (Info durch UNB) - Abschichtungslisten-Grundlage: http://www.freistaat.bayern//dokumente/leis-
tung/420643422501 (aufgerufen im Januar 2017) - Begehungen des Geländes am 29.03.2018 - Kartierungen am 01.05.2018, 28.05.2018, 02.07.2018 - Bat-Corder-Aufnahmen vom 30.04.-01.05.
1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen
Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2015.
2 Beschreibung des Untersuchungsraums mit Lebensräumen (Grobfilter)
2.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde anhand der art-spezifischen Lebensraumansprüche gewählt. Es wurden je nach Aktivitätsradius der potentiell vorkommenden Tierarten unterschiedliche Habitate wie Gehölze und landwirtschaftliche Flächen im Wirkbereich im und um den Geltungsbereich untersucht.
1 Hinweis zu den „Verantwortungsarten“: Diese Regelung wird erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverord-
nung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesra-tes wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt.
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Abb. 1: Untersuchungsraum mit Umgriff. Luftbild aus FinWeb © Bayerische Vermessungsverwaltung
2.2 Beschreibung der Lebensräume
Es handelt sich beim Untersuchungsgebiet um einen kleinen Ort mit landwirtschaftlichen Höfen, Wohnhäusern, kleinem Gewerbe und umgebenden Flächen. Das Planungsgebiet liegt am westlichen Rand des Weilers Rinding. Die beiden überplanten Flur-stücke 1272/3 und 1142/3, Gemarkung Oberndorf, Gemeinde Ebersberg grenzen beide im Os-ten an die Straße Rinding. Weiter westlich liegt das Kerngebiet der Siedlung Rinding. Südlich des Planungsgebiets liegen eine landwirtschaftlich genutzte Wiese sowie ein Feldgehölz. Westlich grenzt ein System von kleinen Wassergräben (Breite durchschnittlich ca. 25 cm) an, das auch einen Fischteich speist, der direkt im Südwesten anschließt. Im Fischteich werden Fo-rellen und Störe gehalten. Das Wasser ist etwa 1,0-1,5 m tief und klar. Hinter den Wassergräben – weiter westlich – liegen landwirtschaftlich genutzte Wiesen sowie ein kleiner Forst (Nadel-misch-Bestand). Die Wassergräben sind größtenteils von einem schmalen Gehölzsaum beglei-tet. Im Norden grenzt ebenso Grünland an. Inmitten dieser Wiese (leicht östlich) liegt ein kleiner, eingezäunter Teich mit einer starken Wasserlinsen-Auflage. Der Teich ist von Herrn Bachleitner gepachtet. In einem Telefonat vom 11.04.2018 bestätigte Herr Bachleitner, dass im Teich Fische gehalten werden. Beim Planungsgebiet handelt es sich um ein reich strukturiertes nach Westen hin abfallendes Gelände. Das bestehende Gebäude ist gemauert, mit Holz verschalt und mit Ziegel gedeckt. Der südlich des Bestandsgebäudes stehende Schuppen ist ebenso aus Holz mit Ziegeldach. Eben-erdig ist ein gemauerter Raum, der zum Dach hin aber nicht vollständig geschlossen ist. Der Dachbereich des Schuppens (oberhalb des gemauerten Raums) ist mithilfe einer Leiter zugäng-lich und von Osten her nicht geschlossen. Der östliche Bereich der beiden Planungs-Flurstücke ist reich mit Gehölzen bestanden. Über-wiegend handelt es sich um heimische Sträucher und Obst- bzw. Nussbäume. Die Bäume sind zum Teil sehr alt und weisen Höhlenstrukturen auf. Drei Obstbäume waren zum Zeitpunkt der Begehung am 29.03.2018 bereits gefällt. Es handelte sich vermutlich um Zwetschgenbäume. Beim westlichen Bereich der beiden Planungs-Flurstücke dagegen handelt es sich um eine feuchte bis nasse Wiese. Teilbereiche werden laut Aussage des Grundbesitzers 2 Mal jährlich, andere 1 Mal jährlich und andere gar nicht gemäht. Ein kleiner, von Grundwasser gespeister Teich ist daher stark von Stauden überwachsen. In diesem Teich haben die Grundbesitzer schon des Öfteren Laich beobachten können.
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Abb. 2: Luftbild des Planungsgebiets aus Fis Natur © Bayerische Vermessungsverwaltung
Abb. 3: Norden des Bestandsgebäudes
Abb. 4: Höhlenstruktur in Bestandsbaum
Abb. 5: Gefällte Obstbäume mit Jungbaumbestand
Abb. 6: Nordrand des Planungsgebiets
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Abb. 7 Westseite des Bestandsgebäudes
Abb. 8: Westansicht des Bestandsgebäudes
Abb. 9: Blick entlang Südseite Scheune Richtung Os-
ten: lagerndes Holz, Kompost etc.
Abb. 10: Blick von Terrasse Bestandsgebäude Richtung
Nordwesten: lagernde Steine
Abb. 11: Scheune
Abb. 12: Ostseite der Scheune
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Abb. 13: gemauerter Raum in der Scheune Abb. 14: Dachboden der Scheune
Abb. 15: Fischteich
Abb. 16: Grundwasser gespeister Teich innerhalb Un-
tersuchungsgebiets
Abb. 17: Feuchtfläche
Abb. 18: Feuchtfläche
Abb. 19: Wassergraben
Abb. 20: eingezäunter Teich im Norden mit Entengrütze
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Gemäß der LFU-Arbeitshilfe Artinformation wurden folgende Lebensräume aus folgenden Grob-filter-Kriterien ausgewählt:
Alpine Felsen
Alpine Rasen
Alpine Zwergstrauchheiden
Alpine Wälder
Quellen
Fließgewässer
Stillgewässer
Moore
Nasswiesen
Magerrasen
Rohböden
Felsen
Weinberge
Hecken
Streuobst
Nadelwälder
Laub-/Mischwälder
Nass-/Feuchtwälder
Trockenwälder
Grünland
Äcker
Böschungen
Höhlen
Siedlungen
2.3 Biotopkartierte Flächen, Artenschutzkartierung
Der westliche Teil des Planungsgebiets ist amtlich kartiertes Biotop. Es handelt sich um Teilflä-che 2 des Biotops 7938-0105 „Quellhang mit Bach und Ufergehölzen bei Rinding“. Der Bereich des Planungsgebiets wird folgendermaßen beschrieben: „ein direkt unterhalb Rinding liegender, ca. 10-15 Grad geneigter, überwiegend nordexponierter sickernasser Hangabschnitt, der von mehreren klaren Quellbächlein durchzogen wird.“ Als Biotoptypen sind genannt: Kleinröhrichte, Unterwasser- und Schwimmblattvegetation, Landröhrichte, Seggen oder binsenreiche Nasswie-sen und Sümpfe, feuchte und nasse Hochstaudenfluren der planaren bis montanen Gelände-höhe. Das amtlich kartierte Biotop ist auch im Arten- und Biotopschutzprogramm (=ABSP) (Objetknum-mer 7938 B105.2) als „Quellhang mit Bach bei Rinding“ mit regionaler Bedeutung erfasst. Es handelt sich um einen Bachtal-Komplex mit Teich, Weiher sowie Nasswiese und feuchter Exten-sivwiese oder –weide. Im ABSP wird das Biotop folgendermaßen beschrieben „Sickernasser Hangabschnitt mit Quellbächen, Großseggenbestände, Landröhricht, Nasswiese und Fischteich-anlage mit P: Potamogeton densus (ü); Bach mit kiesiger Sohle, vegetationsfreie Kiesbänke, stellenweise Ufergehölze, Großseggen und Hochstaudenfluren“
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Abb. 21: Luftbildausschnitt mit Biotopkartierung (rot) und ABSP-Flächen (grün) aus FinView © Bayerische Vermes-sungsverwaltung
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1. Punkt: TK25 7938 Objektnr 45
a. Gebirgsstelze 29.03.1978 1 Stk
2. Punkt: TK25 7938 Objektnr 24
a. Leucojum vernum (=Märzenbecher) 29.03.1978 30 Stk
3. Punkt TK25 7938 Objektnr 119 Lagebeschr TEICH U. BACH IN D. NAEHE V. RINDING Lebensraumtyp G150 Teich (ablaßbar!)
a. Kleiner Wasserfrosch 16.07.1992 1 Stk
b. Anax imperator (=Große Königslibelle) 16.07.1992 1 Stk
c. Coenagrion puella (=Hufeisen-Azurjungfer) 16.07.1992 1 Stk
d. Libellula quadrimaculata (=Vierfleck) 16.07.1992 1 Stk
e. Tettigonia viridissima (=Grünes Heupferd) 16.07.1992 1 Stk
f. Argiope bruennichi (=Wespenspinne) 16.07.1992 1 Stk
1
2
3
4-7
9-11
8
12
13
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4. Punkt: TK25 7938 Objektnr 469 VObn 79380004 Lagebeschr Röhricht, ca.440m SSW Englmeng Merkmale Weitere Lebensraumtypen/Ausstattung: Nitrophytische Hochstaudenflur; Feuchtgebüsche; Initiale Gebüsche und Gehölze; Großseggenried; Bultenvegetation; Phragmites-Schilf (Schilfrohr)
a. Aegopinella nitens (=Weitmündige Wachsschnecke) 26.08.2008 1 Stk Frei-landerfassung
b. Arion fuscus (=Braune Wegschnecke) 26.08.2008 1 Stk
c. Arion vulgaris (=Spanische Wegschnecke) 26.08.2008 1 Stk
d. Balea biplicata (=Gemeine Schließmundschnecke) 26.08.2008 1 Stk
e. Cepaea hortensis (=Garten-Bänderschnecke) 26.08.2008 1 Stk
f. Fruticicola fruticum (Genabelte Strauchschnecke) 26.08.2008 1 Stk
g. Succinea putris (=Gemeine Bernsteinschnecke) 26.08.2008 1 Stk
h. Vertigo pygmaea (Gemeine Windelschnecke) 26.08.2008 0 Stk ursprgl. An-zahl: 1
5. Punkt: TK25 7938 Objektnr 468 VObn 79380003 Lagebeschr Röhricht, ca.480m SSW Englmeng Weitere Lebensraumtypen/Ausstattung: Graben; Feuchtgebüsche; Großseggenried; Phragmites-Schilf (Schilfrohr); Schlenkenvegetation
a. Arion vulgaris (=Spanische Wegschnecke) 26.08.2008 1 Stk
b. Balea biplicata (=Gemeine Schließmundschnecke) 26.08.2008 1 Stk
c. Deroceras laeve (=Wasserschnegel) 26.08.2008 1 Stk
d. Fruticicola fruticum (Genabelte Strauchschnecke) 26.08.2008 1 Stk
e. Succinea putris (=Gemeine Bernsteinschnecke) 26.08.2008 1 Stk
f. Zonitoides nitidus (Glänzende Dolchschnecke) 26.08.2008 1 Stk
g. Pisidium personatum (= Quell-Erbstenmuschel) 26.08.2008 1 Stk
h. Bythinella conica (Gesamtart) (=Quellschnecke) 26.08.2008 1 Stk
6. Punkt: TK25 7938 Objektnr 467 VObn 79380002 Lagebeschr Streuwiese, ca.520m SSW Englmeng, bultig am Teich-rand Weitere Lebensraumtypen/Ausstattung: Teich (ablaßbar!); Bultenvegetation; Streuwiese
a. Carychium tridentatum (= Schlanke Zwerghornschnecke) 26.08.2008 1 Stk Frei-landerfassung
b. Euconulus praticola (= Dunkles Kegelchen) 26.08.2008 1 Stk
c. Punctum pygmaeum (= Punktschnecke) 26.08.2008 1 Stk
d. Succinea putris (Gemeine Bernsteinschnecke) 26.08.2008 1 Stk
e. Trochulus hispidus (= Gemeine Haarschnecke) 26.08.2008 1 Stk
f. Vertigo angustior (= Schmale Windelschnecke) 26.08.2008 1 Stk
g. Vertigo pygmaea (= Gemeine Windelschnecke) 26.08.2008 1 Stk
7. Punkt: TK25 7938 Objektnr 466 VObn 79380001 Lagebeschr Quelle, ca.510m SSW Englmeng, breiter Sicker-quellaustritt am Fuß von gehölzbestandener Geländestufe, kiesiger Quelltrichter
a. Bythinella conica (Gesamtart) (=Quellschnecke) 26.08.2008 1 Stk Freilander-fassung
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8. ASK-Gewäs-ser:
TK25 7938 Objektnr 5 Weitere Lebensraumtypen/Ausstattung: Weiher; Gewässer-Begleit-gehölze, linear; Wiesen und Weiden / Grünland Nutzung: Fischerei/Teichwirtschaft Landschaftselemente in der Umgebung des Fundorts: Wiesen und Weiden / Grünland
a. Frösche (unbestimmt) 17.04.1980 1 Stk Freilanderfassung
9. Punkt: TK25 7938 Objektnr 418 Lagebeschr Kiesgrube östlich Dieding zwischen Rinding und Traxl
a. Bergeidechse 02.05.2005 1 Stk
b. Zauneidechse 22.04.2005 1 Stk
c. Zauneidechse 02.05.2005 1 Stk
d. Gelbbauchunke, Nominatform 02.05.2005 1 Stk Zufallsfund. Selten
10. Punkt: TK25 7938 Objektnr 546 VObn Ebersberg 03 Lagebeschr Kies- und Quetschwerk der MKU westlich von Traxl Bemerkung Köbele 2013: Kein Nachweis der Wechselkröte. Suk-zession im Landlebensraum für Wechselkröte bereits zu weit fortge-schritten.
a. Laubfrosch 08.05.2013 15 Stk
b. Teichfrosch 08.05.2013 2 Stk
11. ASK-Gewäs-ser:
TK25 7938 Objektnr 6 Lagebeschr KIESGRUBE ZWISCHEN RINDING UND TRAXL ÖSTLICH DIEDING Weitere Lebensraumtypen/Ausstattung: Gewässer-Begleitgehölze, linear; Kraut-/ Staudenflur / Saum; Rohboden; Kiesgrube m.See (Nassabbau) Bemerkung zur Ausstattung/Vegetation: GEWÄSSER= 2000 QM GROßER FLACHER SCHLÄMMWEIHER Bemerkung zur Umgebung des Fundorts: GEHÖLZE, LANDWIRT-SCHAFTLICHE NUTZFLÄCHE, STRAßE
a. Molche (unbestimmt) 14.09.1980 1 Stk Freilanderfassung
b. Braunfrösche (unbestimmt) 14.09.1980 50 Stk
c. Gelbbauchunke, Nominatform 14.09.1980 4 Stk
d. Gelbbauchunke, Nominatform 19.06.1999 1 Stk
e. Grünfrösche (unbestimmt) 14.09.1980 100 Stk
f. Laubfrosch 14.09.1980 200 Stk
12. ASK-Gewäs-ser:
TK25 7938 Objektnr 7 Lagebeschr WEIHER BEI DIEDING Weitere Lebensraumtypen/Ausstattung: Weiher; Verlandungsröh-richt Nutzung: Fischerei/Teichwirtschaft Landschaftselemente in der Umgebung des Fundorts: Wiesen und Weiden / Grünland; Nadelwald
a. Grünfrösche (unbestimmt) 00.00.1980 1 Stk
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13. ASK-Punkt: TK25 7937 Objektnr 1047 VObn ObjID: 10931 Lagebeschr OBERNDORF, SPEICHER DER KIRCHE ST. GEORG Lebensraumtyp S220 Kirche Bemerkung 2000: Plecotus und M. myo. Kot, evtl. Kot einer weite-ren kleinen Art
a. Gatt. Plecotus (=Langohrfledermäuse) 25.07.1986 1 Stk
b. Gatt. Plecotus (=Langohrfledermäuse) 17.06.2000 1 Stk
c. Großes Mausohr 25.07.1986 3 Stk
d. Großes Mausohr 17.06.2000 1 Stk Kot in DAch und Turm
3 Vorhabensbeschreibung
Im Weiler Rinding, Gemeindegebiet Ebersberg, soll ein Yoga-Haus errichtet werden. Da sich die zu bebauende Fläche momentan im Außenbereich befindet, ist geplant das Gebiet mittels einer Einbeziehungssatzung zum Bebauungsgebiet zu machen. Laut Plan ist das Yogahaus im Süden des bestehenden Gebäudes (Rinding 2) zu errichten. Das geplante Gebäude soll etwa 7,2 m Traufhöhe und knapp 10,0 m Firsthöhe aufweisen. Für die Gäste des Yogahauses sind im Norden des Bestandsgebäudes acht Parkplätze zu er-stellen. Da das Gelände nach Westen hin abfällt, sollen Naturstein-Gabionen einen Teil des Hö-henunterschieds überbrücken. Der Parkplatz wird von Norden und Osten her mit Sträuchern eingegrünt. Westlich des Parkplatzes werden 16 Obstbäume als Kompensation für das geplante Vorhaben gepflanzt. Selbst wenn der Eingriff nur innerhalb des Geltungsbereichs stattfindet, können auch Auswirkun-gen über den Geltungsbereich hinaus wirken, sodass angrenzende Biotope durch das Vorhaben in ihrer Lebensraumfunktion beeinträchtigt sein können. Der Untersuchungsraum wurde dem-entsprechend gewählt. Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die erhebliche Beein-trächtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenar-ten verursachen können. Das Vorhaben spielt sich innerhalb einer Distanz von ca. 40 m von der Straße entfernt ab.
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Abb. 22: Unmaßstäblicher Ausschnitt aus dem Lageplan mit Neubau und Baumbestandsplan (Aufnahme nach Rodung der 3 Obstbäume nördlich des Bestandsgebäudes)
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3.1 Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren und –prozesse treten, zeitlich begrenzt, in der Bauphase auf. Mit fol-genden Störungen ist während der Bauphase zu rechnen:
- Rodungen und Gehölz-Rückschnitte o 3 Zwetschgenbäume (bereits gefällt) o 1 Nussbaum, D=70 cm mit 2-3 Spechtlöchern (2-3 cm tief) o Holundergebüsch: D = 30+20+20 o Sträucher an neuer Zufahrt zu Neubau: ca. 1 Meter Hecke
- Wurzelschädigung des Apfelbaums an Zufahrt Neubau - Gehölzumsetzungen: Junge Obstbäume auf geplanter Parkplatzfläche - Entfernung von lagernden Materialien: Holz und Kompost ca. 3 m³, Stein ca. 2 m³ (vgl.
Abb. 9 und Abb. 10) - Aufgrabung, Verdichtung, Austausch und Umlagerung von Boden - Emissionen durch den Bau (Lärm, Staub, Abgase, Licht) - Zeitweise Flächeninanspruchnahme (Baulager, Baustraße, etc.): das genaue Ausmaß
wird mit der Abhandlung der Eingriffsregelung dargestellt - Abriss von Gebäuden (Scheune)
3.2 Anlagenbedingte Wirkfaktoren
Anlagebedingte Wirkprozesse entstehen durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Mit folgenden anlagenbedingten Wirkungen ist zu rechnen:
- Versiegelung und Flächeninanspruchnahme: das genaue Ausmaß wird mit der Abhand-lung der Eingriffsregelung dargestellt
- Veränderte hydrogeologische Bedingungen durch verringerten Oberflächenwasserab-fluss
- Verschattung 3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Mit betriebsbedingten Wirkprozessen ist durch die Nutzung nach Umsetzung der geplanten Maß-nahme zu rechnen:
- Emissionen (Licht, Lärm, etc.) - Störung durch Bewegung und Licht, Erhöhung des Kollisionsrisikos
4 Liste der prüfungsrelevanten Arten
Zur Ermittlung des saP-relevanten Artenspektrums wurde mit den „Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt gearbeitet. Die kom-plette Liste findet sich im Anhang. Im ersten Schritt wurden alle Arten von einer weiteren Untersuchung ausgeschlossen, die ihr Verbreitungsgebiet nicht im Untersuchungsraum haben. Hierzu wurden alle bekannten Arten mit Vorkommen im Landkreis Ebersberg überprüft. Im nächsten Schritt wurden die Arten abgeschichtet, deren Lebensraumansprüche nicht mit den Lebensräumen im Untersuchungsgebiet übereinstimmen. Hierzu wurde der oben genannte Grobfilter (Kapitel 2) verwendet. Konnten weitere Argumente gefunden werden (artspezifische Lebensraumansprüche), die einen Ausschluss von der Prüfung rechtfertigen, ist dies in der hin-zugefügten „Kommentar“-Spalte in den Tabellen des Anhangs erklärt. Im letzten Schritt wurde schließlich die Wirkungsempfindlichkeit jeder Art hinsichtlich des Vorha-bens überprüft. Dabei wurden nur Arten ausgeschlossen, bei denen mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können. Es
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wurde davon ausgegangen, dass das Gebot der Fällung und des Gehölzrückschnitts aus-schließlich außerhalb der Vogelbrutzeit eingehalten wird (vgl. BNatSchG § 39 (5)), sodass alle weitverbreiteten, ungefährdeten Vogelarten ausgeschlossen wurden. Die Vogelbrutzeit dau-ert an von 01.03 bis 30.09. Folgende Arten konnten im Rahmen der Relevanzprüfung nicht ausgeschlossen werden und wurden weiter geprüft:
Fledermäuse Säugetiere
(außer Fleder-mäuse)
Reptilien Amphibien Höhlenbrü-tende Vogelar-ten
Braunes Langohr
Breitflügelfleder-
maus
Fransenfledermaus
Graues Langohr
Großer Abendseg-
ler
Großes Mausohr
Kleine Bartfleder-
maus
Kleinabendsegler
Mopsfledermaus
Mückenfledermaus
Nordfledermaus
Rauhautfledermaus
Wasserfledermaus
Zweifarbfledermaus
Zwergfledermaus
Haselmaus Schlingnatter
Zauneidechse
Gelbbauchunke
Kammmolch
Kleiner Wasser-
frosch
Laubfrosch
Feldsperling
Gartenrotschwanz
Grauspecht
Grünspecht
Halsbandschnäpper
Kleinspecht
Kuckuck
Mittelspecht
Trauerschnäpper
Waldkauz
Waldohreule
Zwergschnäpper
5 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologi-schen Funktionalität sowie zur Sicherung des Erhaltungszustandes
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu min-dern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:
V1 Prüfen und Abdecken von Höhlenstrukturen Vor jeglichen Abrissarbeiten und vor weiteren Fällungen ist das geplante Baufeld inkl. Ar-beitsraum mit farbigen Holzpflöcken vor Ort abzustecken. Anschließend prüft eine fachkun-dige Person September / Anfang Oktober, ob sich in / an den betroffenen Bäumen (Stamm und / oder Wurzelraum (=Kronenraum+1,5 m) innerhalb der Pflöcke) Höhlenstrukturen be-finden. Auf gleiche Weise wird die Holzfassade der Scheune untersucht. Der Zeitpunkt Sep-tember / Anfang Oktober stellt sicher, dass die Wochenstubenzeit der Fledermäuse abge-schlossen ist, sich die Tiere aber noch nicht im Winterschlaf befinden – gleichzeitig ist das Brutgeschäft von Vögeln (weitgehend) abgeschlossen. Haselmäuse sind je nach Witterung ab Ende Oktober / Anfang November im Winterschlaf. Falls Höhlenstrukturen gefunden werden, ist von der fachkundigen Person zu prüfen, ob die Höhlenstrukturen bewohnt sind. Falls dies ebenfalls bejaht wird, ist in Absprache mit der Un-
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teren Naturschutzbehörde Ebersberg zu klären, ob zusätzlich zu den unten genannten Maß-nahmen weitere Vorkehrungen zu treffen sind. Sollten die Höhlenstrukturen unbewohnt sein, sind die Öffnungen sofort mit Folie abzude-cken. Befestigung ausschließlich am oberen Ende mit Nägeln. So können Höhlenbewohner, die nicht entdeckt wurden (Käfer, etc.) flüchten, aber nicht zurück. In jedem Fall werden Stamm-/Astabschnitte mit den Höhlenstrukturen gemäß CEF 1 wieder-verwendet. Die Untersuchung durch die fachkundige Person ist der UNB mind. 1 Woche zuvor anzu-kündigen. Nach Durchführung ist der UNB eine Dokumentation über die Untersuchung und die u.U. getroffenen Maßnahmen binnen 2 Wochen zuzusenden.
V2 Schutz von Bestandsgehölzen gemäß DIN 18920 Zu erhaltende Bäume, Sträucher und Heckenstrukturen sind inkl. Wurzelraum (mind. Kro-nenbereich vor Rückschnitt + 1,5m) gemäß DIN 18920 zu schützen. Daher ist im Anschluss an das Abstecken des Eingriffsraums (V1) der Schutzbereich der Gehölze mit einem Biotopschutzzaun zu markieren. Dieser ist aus Holz zu fertigen und VOR Beginn jeglicher Arbeiten aufzustellen und erst nach Fertigstellung zu entfernen. So werden Lagerung, Befahrung und sonstige (flächige) Eingriffe vermieden, Für die Hasel-maus sowie Gehölz-brütende Arten und Höhlenbewohner werden so Habitate und Rück-zugsräume gesichert.
V3 zeitliche Einschränkung bei Fällung und Rückschnitt von Gehölzen o Eine Fällung sowie ein Rückschnitt ist generell nur zwischen 01.10. und 28.02. – also au-
ßerhalb der Vogelbrutzeit (diese gilt: 01.03.-30.09.) zulässig. o Für die Fällung von Bäumen, die Höhlenstrukturen aufweisen (können), werden Fällung
und Rückschnitt je nach Witterung September bis Mitte Oktober zugelassen. So wird ver-hindert, dass in den Bäumen Fledermäuse oder andere Arten Winterquartier beziehen. Die Tiere sind noch ausreichend mobil um zu flüchten und Tiere, die Bäume zur Aufzucht der Jungen (Vögel) bewohnen, haben ihr Brutgeschäft in der Regel abgeschlossen. Grundsätzlich ist für eine Fällung innerhalb der Vogelbrutzeit (in diesem Fall September) eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde Ebersberg einzuho-len. Die Gehölze sind dann von einer fachkundigen Person auf das Vorkommen von brü-tenden Vögeln (und anderen Arten) hin zu untersuchen. Falls sich brütende Vögel im Baum aufhalten, darf die Fällung erst erfolgen sobald die Jungvögel das Nest endgültig verlassen haben.
o Schnittgut ist (auch in Zukunft) den Totholzhaufen (CEF 3) zuzuführen.
V4 zeitliche Einschränkung zur Rodung Aufgrund des nicht auszuschließenden Vorkommens der Haselmaus, dürfen Rodungsarbei-ten (Wurzeln) ausschließlich in der Zeit Mai bis September – maximal Anfang Oktober – er-folgen, da die Haselmaus im Winter ihr Schlafnest unter Wurzeln hat.
V5 zeitliche Beschränkung Abräum-, Erd- und Bodenarbeiten und vorherige Mahd Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass geschützte Arten im Untersuchungsraum ihr Winterversteck einrichten (Kammmolch, Zauneidechse, Gelbbauchunke2) oder dass Zau-neidechsen oder Schlingnattern Ihre Eier im Baufeld legen, sind Abräum-, Baufeldfreiräu-mungs-, Erd- und Bodenarbeiten je nach Witterung nur im Zeitraum Mitte August bis Ende September zulässig. So wird sichergestellt, dass keine Eier geschädigt werden (bereits ge-schlüpft) und Alttiere – sollten sie schon die Winterquartiere aufgesucht haben – noch aus-reichend mobil sind, um zu flüchten.
V6 zeitliche Beschränkung bei Abriss der Scheune Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fledermäuse zwischen dem gemauerten Raum und der Holzwand leben, wird der Abriss der Holzwand zeitlich beschränkt. Um Fort-pflanzungs-, Aufzucht- und Überwinterungszeiten zu umgehen, wird der Abriss je nach Wit-terung nur im September zugelassen.
2 Gelbbauchunken suchen oft schon im August ihre Winterverstecke auf, allerdings befinden sich die Tiere dann noch
nicht in der Winterruhe, sodass sie notfalls flüchten können.
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V7 Umsetzen von Bäumen mit Durchmesser < 15 cm Die jungen Bäume im Bereich des geplanten Parkplatzes werden außerhalb des Eingriffsge-biets eingepflanzt. Der momentane Gehölzbestand wird somit nicht weiter dezimiert und die Bäume erfüllen dann bei entsprechendem Alter wichtige Habitatfunktionen. Der überwiegende Teil findet auf Flurstück 1272/3 Platz. Die Witterung muss für eine Um-pflanzung geeignet sein (frostfrei und nicht zu trocken). Die Pflanzung ist fachgerecht auszu-führen, mit einem Dreibock zu sichern und mind. 2 Jahre zu pflegen (Ausmähen, Gießen, Befestigung nachrichten bzw. entfernen).
V8 Erhalten des alten Apfelbaums bei neuer Zufahrt Der alte Apfelbaum an der neuen Zufahrt zum Neubau D=50cm wird erhalten. Sollte der Baum durch die Bauarbeiten, die sehr nah an den Baum heranrücken werden, Schaden nehmen, so ist er dennoch (auch tot) zu erhalten und bietet so potentiellen Lebensraum für Insekten, Fledermäuse und Höhlen-bewohnende Vogelarten.
V9 Mahd Baufeld Zur Vergrämung evtl. vorhandener Tiere (v.a. Reptilien) ist das Baufeld vor Beginn der Ar-beiten streifenweise tief zu Mähen. Arbeitsfortschritt – wo möglich – in Richtung zu erhalten-der Hecke.
Tabelle 1: Übersicht über die zeitlichen Einschränkungen durch Vermeidungsmaßnahmen
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Prüfen /
Abdecken
von Höh-
lenstruk-
turen
Fällung /
Rück-
schnitt
Gehölze
ohne
Höhlen-
struktur
Aus-
nahme-
Geneh-
migung
Fällung /
Rück-
schnitt
Gehölze
mit Höh-
lenstruk-
tur
Aus-
nahme-
Geneh-
migung
Rodung
(Wurzeln)
Abräum-/
Erd-/ Bo-
denarbei-
ten
Abriss
Scheune
Durchführung der Arbeiten nicht möglich Durchführung eingeschränkt möglich Durchführung möglich
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5.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorge-zogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) CEF-Maßnah-men
Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) werden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:
CEF1 Aufhängen gefällter Baumstämme Die Bereiche des zu fällenden Nussbaums, die Höhlenstrukturen aufweisen (insb. ein Ast mit 3 Stück 2-3 cm tiefen Spechtlöchern) sind auf dem Grundstück in ausreichendem Ab-stand von den Eingriffsflächen (mind. 5 Meter) an einem Holzpfahl in etwa 2-3 m Höhe (Un-terkante) aufzuhängen. Der UNB ist die Fertigstellung anzuzeigen. Sollten unerwarteter Weise weitere Bäume mit Höhlenstrukturen gefällt werden, so ist ge-nauso zu verfahren wie mit dem Nussbaum.
CEF2 Hecken-Ersatzpflanzung Pro gerodetem Laufmeter Hecke ist ein neuer Laufmeter Hecke zu pflanzen. Die neue He-cke ist dem Bestandsgebüsch in der Nordwestecke des Flurstücks 1142/3 anzuschließen und mind. 3-reihig zu pflanzen. Es sind ausschließlich heimische Straucharten zu verwen-den. Qualität mind. 2xv, H=60-100cm. Die Pflanzung muss vor Rodung fertig gestellt sein. Die Pflanzung ist fachgerecht auszuführen und mind. 2 Jahre zu pflegen (Ausmähen, Gie-ßen). Der UNB ist die Fertigstellung anzuzeigen.
CEF3 Anlage von zwei Totholzhaufen Anlage von zwei Totholzhaufen in sonnenexponierter Lage in der Nähe von weiteren Ver-steckmöglichkeiten für Kleintiere (in Hecken oder in Heckennähe) – Verortung: Nordwest-ecke des Flurstücks 1142/3. Größe je Haufen: 1-2 m³. Das Material ist in völlig ungeordne-ter Weise auszurichten. Material, das nicht auf der Fläche gewonnen wird, ist zu liefern. Geeignet ist ausschließlich unbehandeltes Holz. Mind. 50 % des Totholzes mit Rinde. Ausschließlich Verwendung hei-mischer Gehölzarten. Anteil von Koniferen maximal 30 %. Die Anlage muss vor Baubeginn abgeschlossen sein. Die Haufen sind jährlich mit dem Rückschnitt der Hecken vor Ort zu ergänzen. Der UNB ist die Fertigstellung anzuzeigen.
CEF4 Anlage eines Reptilien-Winterquartiers Herstellen eines Reptilien-Winter-Habitats als Ersatzlebensraum für verloren gegangene Strukturen. Anlage in sonnenexponierter Lage – Verortung: Nordwestecke des Flurstücks 1142/3, östlich von Totholzhaufen. Größe ca. 2 m³. Bodeneinstand mind. 0,8 m. Materialien: Bruchsteine aus Naturstein 30/50. Verfüllmaterial: Natur-Sand. Nordseite mit Bodenaushub andecken (max. 25% der Oberfläche) Bereicherung mit 0,25 m³ Totholz (Abdeckung der Steine max. 25 %, übriges Material da-neben lagern) Material, das nicht auf der Fläche gewonnen wird, ist zu liefern. Geeignet ist ausschließlich unbehandeltes Holz. Mind. 50 % des Totholzes mit Rinde. Ausschließlich Verwendung heimischer Gehölzarten. Anteil von Koniferen maximal 30 %. Die Anlage muss vor Baubeginn abgeschlossen sein. Der UNB ist die Fertigstellung anzu-zeigen.
CEF5 Aufhängen von Vogelnistkästen für Höhlenbrüter Als Ersatz für den Verlust von potentiellen Brutstätten (3 Zwetschgenbäume, 1 Nussbaum mit 3 Höhlenstrukturen) sind 6 Vogelnistkästen mit unterschiedlichen Öffnungsgrößen zwi-schen 2,5 und 4,5 cm aufzuhängen. Bzgl. der Zwetschgenbäume ist – da sie vor der Bege-hung gefällt wurden – nichts über das Vorhandensein von Höhlenstrukturen bekannt, es wird daher die Annahme getroffen: pro Zwetschgenbaum eine Höhlenstruktur. Anbringen an Bestandsbäumen oder an Pfosten in Gebüsch (freier Anflug muss möglich sein) in mind. 2 m Höhe innerhalb des nicht-beeinflussten Bereichs auf den Grundstücken. Öffnung zeigt nach Südosten. Die Nistkästen sind vor Fällung von Bäumen aufzuhängen. Der UNB ist die Fertigstellung anzuzeigen.
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CEF6 Aufhängen von Fledermauskästen Als Ersatz für den Verlust von potentiellen Habitaten (3 Zwetschgenbäume, 1 Nussbaum) sind 3 Fledermauskästen (für Höhlenbewohner) aufzuhängen. Anbringen an Bestandsbäu-men oder an Pfosten in Gebüsch (freier Anflug muss möglich sein) in mind. 2 m Höhe in-nerhalb des nicht-beeinflussten Bereichs auf den Grundstücken. Öffnung zeigt nach Südos-ten. Die Kästen sind vor Fällung des Nussbaums aufzuhängen. Der UNB ist die Fertigstellung anzuzeigen.
5.3 Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes FCS-Maßnahme (engl. favor-able conservation status)
„Um eine Verschlechterung des Erhaltungszustands wie geboten zu verhindern, können […] nach Auffassung der EU-KOMMISSION (2007:69) spezielle kompensatorische Maßnahmen eingesetzt werden, die häufig als „Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands“ oder als FCS-Maßnahmen bezeichnet werden, da sie dazu dienen, einen günstigen Erhaltungszu-stand (Favourable Conservation Status) zu bewahren.“3
FCS1 Fledermausbrett an Neubau Anbringen eines Fledermausbretts an dem neugebauten Gebäude gemäß den Hinweisen der Fledermauskoordinationsstelle Südbayern. Abschluss der Montage direkt im Zuge der Fertigstellung der Fassade. Der UNB ist die Fertigstellung anzuzeigen.
6 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten
6.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
6.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie
Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:
Schädigungsverbot (s. Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschä-digen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsfor-men. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.
Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Pflanzenarten Die Relevanzprüfung legt nahe, dass keine relevanten Pflanzenarten im Untersuchungsraum vorkommen oder vom Vorhaben betroffen sind. Bei den Begehungen wurden keine Sichtungen gemacht, die eine Korrektur dieser Feststellung nötig machen.
3 https://www.bfn.de/themen/planung/eingriffe/besonderer-artenschutz/ausnahmeregelung.html, aufg. am 29.05.2018
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6.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie
Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:
Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang gewahrt wird.
Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechte-rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.
Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsfor-men im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tö-tungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadens-vermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht.
6.1.2.1 Säugetiere
Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Tierarten des Anhang IV FFH-RL
Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Säugetierarten
deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR
Fransenfledermaus (Vorkommen vermutet) Myotis natteri - 3 Günstig
Große Bartfledermaus Myotis brandtii V 2 Ungünstig/ unzureichend
Großer Abendsegler (Vorkommen vermutet) Nyctalus noctula V 3 Ungünstig/ unzureichend
Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V V Günstig
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 Ungünstig/ unzureichend
Zweifarbfledermaus (Vorkommen vermutet) Vespertillip murinus D 2 Unbekannt
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - Günstig
RL D Rote Liste Deutschland und
RL BY Rote Liste Bayern 0 ausgestorben oder verschollen
1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion
V Arten der Vorwarnliste
D Daten defizitär
EHZ Erhaltungszustand vgl. Tabelle 1
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Betroffenheit der Säugetierarten
Fledermäuse (Microchiroptera)
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Kleinabendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus
Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: 2,V,D Bayern: 2,3,V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
Fledermäuse unterscheidet man generell in solche, die eher in und an Gebäuden Quartier nehmen und Fledermäuse, die vorrangig in Baumhöhlen- und Spalten wohnen. Dabei wird zwischen Wochenstuben, den Aufzuchtquartieren der Fleder-mäuse, und frost- und störungsfreien Winterquartieren sowie Übergangsquartieren für Einzeltiere unterschieden. Als Lebensstätten sind vor allem Wochenstuben und Winterquartiere zu beachten. „Als Insektenfresser finden Fledermäuse im Winter nicht genügend Nahrung und sind darauf bedacht, die Energie, die sie sich im letzen Sommer in Form von Fettreserven angelegt haben, zu sparen. Sie tun das, indem sie in der kalten Jahreszeit sämtliche Stoffwechselfunktionen auf ein Minimum einschränken. Dabei kann die Körpertemperatur auf bis zu 3°C abfallen. Dieser Zustand wird als Winterschlaf bezeichnet. Die Tiere verbringen diese Zeit in frostfreien aber möglichst kühlen und feuchten Winterquartieren wie Kellern, Brunnen, Bunkern, Stollen aber auch in Kirchen und Burgen. Fledermäuse wachen im Winter ca. alle 3 Wochen auf, um sich zu putzen und das bei der Fettverbrennung im Körper anfallende Wasser als Urin abzugeben. Jedes „Aufwachen“ kostet Energie und jede zusätzliche Störung (z. B. durch den Menschen) kann bedeuten, dass die Fledermaus im Frühjahr nicht mehr die nötige Energie zum Aufwachen hat. Wenn die Tage im März-April wieder etwas wärmer werden, beginnt für Fledermäuse wieder die „Jagdsaison“ und die ersten Insekten werden vertilgt. Auf der Wanderung von den Winterquartieren in die Sommerquartiere werden Zwischenquartiere genutzt. Vor allem die Weibchen, bei denen jetzt die Befruchtung stattgefunden hat und der Embryo langsam wächst, bevorzugen wärmere Quartiere, um die Entwicklung des Jungtieres zu beschleunigen. Ab April bis Mai ziehen sie in die sogenannten Wochenstuben, in denen die Geburt und die Jungenaufzucht stattfindet. Die Männchen wohnen in dieser Zeit vereinzelt oder in kleineren Gruppen in getrennten Quartieren. Dadurch werden die Nahrungsgründe der Wochenstubenkolonie nicht überstrapaziert. Die Geburt der Jungtiere – die meisten Fledermausarten bringen 1-2 Junge zur Welt – beginnt Anfang Juni. Anschließend dauert es ca. 6-8 Wochen bis der Nachwuchs flugfähig ist. Ab August beginnt die sogenannte „Schwärmzeit“, die etwa 8 Wochen andauert. In dieser Zeit lernen die flüggen Jungtiere alle wichtigen Quartiere vor allem die Winterquartiere kennen. Hierbei kann es manchmal zu Einflügen in Wohnungen, sogenannten "Invasionen", kommen! In dieser Zeit beginnen die Männchen wieder mit der Balz und versuchen, Weibchen durch Balzrufe in ihr Quartier zu locken. Fledermäuse sind polygam, paaren sich also mehrmals mit jeweils anderen Partnern. Die Paarungszeit kann sich bis in den Spätherbst hinziehen. Die weiblichen Fledermäuse speichern das Sperma bis zum nächsten Frühjahr und verhindern so eine Geburt der Jungtiere im nahrungsarmen Winter. Ab November geht’s dann wieder in die Winterquartiere und das Fledermausjahr kann von Neuem beginnen.“4
Lokale Population:
In der Nacht vom 30.04.2018 zum 01.05.2018 wurde westlich der Scheune ein Batcorder aufgestellt, der die Fledermausrufe aufgenommen hat. Dabei wurde folgendes festgestellt: - Nachweis der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Rufe gleichmäßig über die Nacht verteilt vermutlich wird
Untersuchungsgebiet als Jagdhabitat genutzt - Nachweis Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus): sehr wenige Rufe. keine Aussage zu Habitatart möglich - Nachweis Myotis-Arten: Rufe zu den Abend- und Morgenstunden Quartierverdacht
o Bartfledermaus (Myotis brandtii / Myotis mystacinus) o Unsicherer Nachweis von Fransenfledermaus (Myotis natteri)
- Unsicherer Nachweis: entweder Zweifarbfledermaus (Vespertillip murinus) oder Großer Abendsegler (Nyctalus noc-
tula)) Telefonat mit Dr. Andreas Zahn von der Fledermauskoordinationsstelle Südbayern am 14.05.2018: Nach Beschreibung der Situation vor Ort hält Dr. Zahn den Schuppen für ein wenig geeigentes Habitat. Wenn dann können sich Tiere zwischen gemauertem Raum und Holzwand aufhalten, aber das sei unwahrscheinlich, da ja Einflug nur über Bodennähe erfolgen kann (und das machen Fledermäuse eigentlich nicht) oder über abstehende Bretter (unwahrscheinlich bei tragender Wand. Er empfiehlt Abriss des Schuppens (oder zumindest Holzverkleildung) im September.
4 https://www.lfa-fledermausschutz-mv.de/Jahreszyklus.18.0.html, aufg. am 19.07.2017
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Fledermäuse (Microchiroptera)
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Kleinabendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus
Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Eine abschließende Bewertung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich.
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Durch Rückschnitt und Fällung von Bäumen mit Höhlenstrukturen sind potentielle Ruhestätten von höhlenbewohnenden Fledermausarten betroffen. Durch den Abriss der Scheune mit Holzverschalung sind möglicherweise potentielle Habitate von Spalten-bewohnenden Fledermäusen betroffen.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandsgehölze) V7 Erhaltung von zukünftigen Habitaten V8 Erhaltung von Lebensstätten (Apfelbaum)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF1 Ersatzhabitate in unbeeinflussten Bereichen in gleichem Umfang wie entfernte Habitate (Stammab-
schnitte) CEF6 Ersatzhabitate in unbeeinflussten Bereichen (Fledermauskasten)
FCS-Maßnahmen erforderlich: FCS1 Ersatzhabitat nach Beendigung der Baumaßnahmen an selber Stelle wie potentielles Ursprungshabitat
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fledermäuse zwischen dem gemauerten Raum und der Holzwand der Scheune oder in den umstehenden Bäumen brüten oder überwintern, sind Maßnahmen erforderlich.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Bestandsgehölze) V3 Keine Störung während Wochenstuben- oder Überwinterungszeit V6 Keine Störung während Wochenstuben- oder Überwinterungszeit V8 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflusstem Bereich (Apfelbaum)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF1 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Stammabschnitte) CEF6 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Fledermauskasten)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fledermäuse zwischen dem gemauerten Raum und der Holzwand der Scheune oder in den umstehenden Bäumen leben, sind Maßnahmen zu treffen, um eine Schädigung bzw. Tötung auszu-schließen bzw. das Risiko so zu minimieren, dass es nicht signifikant erhöht wird.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Bestandsgehölze) V3 Tötungsrisiko deutlich verringert, da Tiere außerhalb der Wochenstuben- oder Überwinterungszeit flüchten
können (Fällung)
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Fledermäuse (Microchiroptera)
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Kleinabendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus
Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL
V6 Tötungsrisiko deutlich verringert, da Tiere außerhalb der Wochenstuben- oder Überwinterungszeit flüchten können (Abriss Scheune)
V8 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Apfelbaum)
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: Bayern: Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
„Die Haselmaus kann verschiedenste Waldtypen besiedeln. Sie gilt als eine Charakterart artenreicher und lichter Wälder mit gut ausgebildeter Strauchschicht. In Haselmaus-Lebensräumen muss vom Frühjahr bis zum Herbst ausreichend Nahrung vorhanden sein, die aus Knospen, Blüten, Pollen, Früchten und auch kleinen Insekten besteht. Wichtig sind energiereiche Früchte im Herbst, damit sich die Tiere den notwendigen Winterspeck anfressen können. Haselmäuse können als Bilche, im Unterschied zu echten Mäusen, keine Gräser und Wurzen verdauen und sind damit ge-zwungen, einen Winterschlaf zu halten. Dieser dauert je nach Witterung von Oktober/November bis März/April. Die Tiere bauen kugelige Nester mit seitlichem Eingang aus fest gewebtem Gras und Blättern. Diese werden in Höhlen, auch künstlichen (Vogelnistkästen), in dichtem Blattwerk (z.B. Brombeerbüschen) oder in Astgabeln der Strauch- oder Baumschicht, ab ca. 0,5 - 1 m Höhe bis in die Gipfel angelegt. Überwintert wird in einem speziellen Winterschlafnest zu-meist unter der Laubstreu oder in Erdhöhlen, aber auch zwischen Baumwurzeln oder in Reisighaufen. Adulte Haselmäuse sind sehr ortstreu und besetzen feste Streifgebiete. In den meisten Lebensräumen kommen sie natürli-cherweise nur in geringen Dichten (1-2 adulte Tiere / ha) vor. Die Tiere können bis zu sechs Jahre alt werden, die Weib-chen bekommen allerdings nur ein- bis zweimal pro Jahr Nachwuchs, und dann auch nur höchstens 4 bis 5 Junge. Haselmäuse sind nachtaktiv und bewegen sich meist weniger als 70 m um das Nest. Dabei sind sie fast ausschließlich in der Strauch- und Baumschicht unterwegs. Gehölzfreie Bereiche können daher für die bodenmeidende Art bereits eine Barri-ere darstellen. Erschließungslinien im Wald werden meist nur bei Astkontakt im Kronenbereich gequert. […] Aktuelle Untersuchungen (Schulz et al. 2012) belegen inzwischen regelmäßige Vorkommen der Haselmaus in Gehöl-zen entlang von Straßen einschließlich Autobahnen, sofern diese zumindest teilweise an größere Wälder anschließen, ob-wohl hier erhebliche Störungen durch Licht, Lärm, Emissionen und Luftwirbel vorhanden sind. […]“5
Lokale Population:
Es wurde keine lokale Population nachgewiesen. Der nächste Nachweis liegt in ca. 2,5 km Entfernung in einem Garten in Gsprait bei Ebersberg (ASK-Punkt 7937-0205). Potentiell eignet sich die Heckenstruktur im Süden des Bestandsgebäudes als Lebensraum.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Eine abschließende Bewertung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich.
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
5 http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Muscardinus+avellanarius, aufg.
am 19.07.2017
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 26 von 69
Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Durch Rodung, Fällung und Rückschnitt sind vom Vorhaben potentielle Lebensräume betroffen.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandsgehölze) V7 Erhaltung von zukünftigen Habitaten V8 Erhaltung von Lebensstätten (Apfelbaum)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF1 Ersatzhabitate in unbeeinflussten Bereichen in gleichem Umfang wie entfernte Habitate (Stammab-
schnitte) CEF2 Ersatzhabitate in unbeeinflussten Bereichen in gleichem Umfang wie entfernte Habitate (Hecken) CEF5 Zusätzliche Ersatzhabitate in unbeeinflussten Bereichen (Vogelnistkästen)
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Durch Rodung, Fällung und Rückschnitt sind vom Vorhaben potentiell Winterquartiere und Nester betroffen.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Bestandsgehölze) V3 Keine Störung während Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase (Tiere sind im Winterschlaf im Wurzelbereich) V4 Keine Störung während Winterschlaf V8 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Apfelbaum)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF1 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Stammabschnitte) CEF2 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Hecken) CEF5 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Vogelnistkästen)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Aufgrund von Rodung, Fällung und Rückschnitt sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Tötungs- und Verletzungsrisiko der potentiell im Untersuchungsgebiet lebenden Haselmaus nicht signifikant zu erhöhen.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Bestandsgehölze) V3 Tötungsrisiko deutlich verringert, da Tiere im Wurzelbereich Winterschlaf halten V4 Tötungsrisiko deutlich verringert, da Tiere nicht im Winterschlaf und somit nicht im/am Boden V8 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereich (Apfelbaum)
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 27 von 69
6.1.2.2 Reptilien
Schlingnatter (Coronella austriaca)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
„Die Art besiedelt ein breites Spektrum wärmebegünstigter, offener bis halboffener, strukturreicher Lebensräume. Entschei-dend ist eine hohe Dichte an "Grenzlinienstrukturen", d. h. ein kleinräumiges Mosaik an stark bewachsenen und offenen Stellen sowie Gehölzen bzw. Gehölzrändern, gern auch mit Strukturen wie Totholz, Steinhaufen und Altgrasbeständen. Dort muss ein hohes Angebot an Versteck- und Sonnplätzen, aber auch Winterquartiere und vor allem ausreichend Beutetiere vorhanden sein. Deshalb werden trockene und Wärme speichernde Substrate bevorzugt, beispielsweise Hanglagen mit Halbtrocken- und Trockenrasen, Geröllhalden, felsige Böschungen oder aufgelockerte steinige Waldränder. Die Tiere besiedeln aber auch anthropogene Strukturen, insbesondere Bahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Trockenmauern, Hochwasserdämme oder (Strom- und Gas-) Leitungstrassen, die auch als Wander- und Ausbreitungslinien wichtig sind. Auch am Siedlungsrand kann man die Tiere vor allem in naturnah gepflegten Gärten sowie an unverfugtem Mauerwerk finden. Insgesamt gelten Schlingnattern als sehr standorttreu; mit Aktionsdistanzen von meist deutlich unter 500 Metern sind sie nicht sehr mobil, allerdings können Winterquartiere bis zu 2 km vom üblichen Jahreslebensraum entfernt sein. Populationsdichten und Reviergrößen werden durch eine Reihe von Faktoren (Strukturangebot, Klima, Nahrung) beein-flusst. Sie differieren auch jahreszeitlich sehr stark. Entlang linearer Strukturen wie Bahndämme, Waldwege oder Trocken-mauern können hohe Bestandsdichten erreicht werden. Schlingnattern sind wie die meisten Reptilien tagaktiv, vorwiegend bei feucht-warmen Witterungsverhältnissen. Sie können über 10 Jahre alt werden, sind aber erst im 3. oder 4. Jahr geschlechtsreif. Die Paarung erfolgt von April bis Mai; die le-bendgebärenden Weibchen setzen Ende Juli bis September durchschnittlich 4-8 Jungtiere ab, pflanzen sich aber nur alle zwei Jahre fort. Die Winterruhe - meist einzeln, in trockenen, frostfreien Erdlöchern oder Felsspalten - dauert je nach Witte-rungsverlauf von Anfang Oktober bis Anfang November und endet Mitte März bis Anfang Mai. Schlingnattern ernähren sich hauptsächlich von Reptilien sowie von Spitz- und echten Mäusen, vereinzelt auch von Jungvö-geln. Jungtiere benötigen kleine Eidechsen oder Blindschleichen […]“6
Lokale Population:
Es wurde keine lokale Population nachgewiesen. Potentiell eignen sich die Heckenstruktur sowie die lagernden Holzstapel und dergleichen im Süden des Bestandsgebäudes als Lebensraum und vor allem als Winterversteck.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Eine abschließende Bewertung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich.
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Durch die Baufeldfreiräumung sind potentielle Winterquartiere, Versteck- und Sonnplätze betroffen.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandshecken)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Ersatz für verlorengegangene Lebensstätten (Hecken) CEF3 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Reptilien-Winterquartier)
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
6 http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Coronella+austriaca, aufg. am
19.07.2017
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 28 von 69
Schlingnatter (Coronella austriaca)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Durch die Baufeldfreiräumung kann es sein, dass Schlangen während der Fortpflanzungs-, Eireifungs- oder Überwinte-rungszeit gestört werden.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungs- oder Eireifephase V9 Vergrämung durch Mahd
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Hecken) CEF3 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Reptilien-Winterquartier)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Durch die Baufeldfreimachung können Tiere verletzt oder getötet werden
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungs- oder Eireifephase V9 Vergrämung durch Mahd
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
„Die wärmeliebende Zauneidechse besiedelt ein breites Biotopspektrum von strukturreichen Flächen (Gebüsch-Offenland-Mosaik) einschließlich Straßen-, Weg- und Uferrändern. Geeignete Lebensräume sind wärmebegünstigt, bieten aber gleich-zeitig Schutz vor zu hohen Temperaturen. Die Habitate müssen im Jahresverlauf ein Mosaik unterschiedlichster Strukturen aufweisen, um im Jahresverlauf trockene und gut isolierte Winterquartiere, geeignete Eiablageplätze, Möglichkeiten zur Thermoregulation, Vorkommen von Beutetieren und Deckungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Dabei ist häufig eine sehr enge Bindung der Zauneidechse an Sträucher oder Jungbäume festzustellen. Normalerweise Ende Mai bis Anfang Juli legen die Weibchen ihre ca. 5-14 Eier an sonnenexponierten, vegetationsarmen Stellen ab. Dazu graben sie wenige cm tiefe Erdlöcher oder -gruben. Je nach Sommertemperaturen schlüpfen die Jungtiere nach zwei bis drei Monaten. Das Vorhandensein besonnter Eiablageplätze mit grabbarem Boden bzw. Sand, ist einer der Schlüsselfaktoren für die Habitatqualität. Über die Winterquartiere, in der die Zauneidechsen von September /Oktober bis März/April immerhin den größten Teil ihres Lebens verbringen, ist kaum etwas bekannt. Die Art soll ‚üblicherweise‘ innerhalb des Sommerlebensraums überwintern. Die Wahl dieser Quartiere scheint in erster Linie von der Verfügbarkeit frostfreier Hohlräume abzuhängen. Grundsätzlich sind auch offene, sonnenexponierte Böschungen oder Gleisschotter geeignet. Da Zauneidechsen wechselwarme Tiere sind, die auf schnelle Temperaturzufuhr angewiesen ist, um aktiv werden zu kön-nen, werden Bereiche mit Ost-, West- oder Südexposition zum Sonnen bevorzugt.
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 29 von 69
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
Die Tiere ernähren sich im Wesentlichen von bodenlebenden Insekten und Spinnen.“7
Lokale Population:
Der UNB Ebersberg liegt eine Meldung über eine Sichtung von Zauneidechsen im Gebiet vor. Bei den eigenen Erhebungen konnte das Vorkommen der Art weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Telefonat mit Dr. Andreas Zahn von der Fledermauskoordinationsstelle Südbayern am 14.05.2018: Nach Beschreibung der Situation vor Ort ist Dr. Zahn der Meinung, dass der Untersuchungsraum momentan gut als Habitat geeignet ist (lagernde Materialien, Hecken, etc). Ausgleich sollte vorwiegend über Totholzhaufen südexponiert in Heckennähe (oder in Hecken selbst) geschehen. Bei jedem Rückschnitt der Hecken sind neue Äste auf alten Haufen zu legen.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Eine abschließende Bewertung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich.
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Potentielle Lebensstätten liegen im Untersuchungsraum v.a. in Form von lagernden Holz, Steinen, etc. als auch in Form von Hecken vor. Durch die Baufeldfreiräumung ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Teil der Strukturen beseitigt wird.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandshecken)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Ersatz für verlorengegangene Lebensstätten (Hecken) CEF3 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Reptilien-Winterquartier)
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zauneidechsen (sollten sie vorkommen) während der Fortpflanzungs-, Eireife- oder Überwinterungszeit gestört werden. Besonderes Risiko besteht während der Baufeldfrei-machung.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungs- oder Eireifephase V9 Vergrämung durch Mahd
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Hecken) CEF3 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Reptilien-Winterquartier)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
7 http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Lacerta+agilis, aufg. am
19.07.2017
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 30 von 69
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zauneidechsen (sollten sie vorkommen) verletzt oder gar getötet werden. Besonderes Risiko besteht während der Baufeldfreimachung.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungs- oder Eireifephase V9 Vergrämung durch Mahd
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
6.1.2.3 Amphibien
Gelbbauchunke (Bombina variegata)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
„Die Gelbbauchunke ist eine "Pionierart", die neue Gewässer rasch besiedeln kann, aber bei zu starker Beschattung, Ver-krautung oder Fischbesatz wieder verschwindet. […] Heute besiedelt die Gelbbauchunke häufig vom Menschen geschaffene Ersatzlebensräume wie Abbaustellen (Kies- und Tongruben, Steinbrüche) oder militärische Übungsplätze. Hier findet sie noch geeignete Laichgewässer: offene, be-sonnte Klein- und Kleinstgewässer wie wassergefüllte Wagenspuren, Pfützen, Tümpel, Regenrückhaltebecken oder Grä-ben, die gelegentlich auch austrocknen können, also in der Regel fischfrei sind. Die einzigen natürlichen Laichgewässer findet man meist nur noch im Wald: quellige Bereiche, Wildschwein-Suhlen oder Wurfteller nach Sturmschäden, fließendes Wasser wird gemieden. Wie bei den meisten Amphibien spielen die Gewässer eine zentrale Rolle im Leben der Gelbbauchunke: Hier treffen sich die Geschlechter nach der Überwinterung, hier findet je nach Witterung ab April bis Juli/August die Paarung, das Ablaichen und die Entwicklung der Kaulquappen statt. Die Laichgewässer sind meist flache, besonnte Kleingewässer in frühen Suk-zessionsstadien. Der Laich (kleine Klumpen aus meist nur 10-20 Eiern) wird ins freie Wasser abgelegt und sinkt dann auf den Grund, oder wird - falls Pflanzen vorhanden sind - an diesen ebenfalls bodennah befestigt. Je nach Temperaturverlauf schlüpfen die Larven nach ca. einer Woche und metamorphisieren nach ein bis zwei (drei) Monaten. Die Jungtiere sind nach 2-3 Jahren geschlechtsreif; im Freiland werden Gelbbauchunken bis zu 15 Jahre alt. Die erwachsenen, hauptsächlich nachtaktiven Tiere sind dann im Hochsommer eher in tieferen und pflanzenreichen Ge-wässern in der Nähe der Laichgewässer zu finden. Tagsüber verstecken sie sich auch an Land in Spalten oder unter Stei-nen. Bereits ab August werden dann Landlebensräume zur Überwinterung aufgesucht. Die Überwinterung findet meist in Verstecken in einem Umkreis von wenigen hundert Metern um die Gewässer statt, denn die erwachsenen Tiere sind sehr ortstreu. Jungtiere dagegen können bis zu vier Kilometer weit wandern und damit neue Lebensräume erschließen.“8
Lokale Population:
Bei den Begehungen wurden keine Tiere gesichtet. Ein ausführliches Monitoring der Gewässer im und um das Untersuchungsgebiet mit Lebendfallen, etc. wurde nicht durchgeführt. Der Untersuchungsraum eignet sich von der Lebensraumausstattung als Landhabitat (Lagermaterialien, Hecken). Die anderen Gewässer im Untersuchungsraum sind
8 https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Bombina+variegata aufg. am
21.07.2017
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 31 von 69
Gelbbauchunke (Bombina variegata)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
entweder nicht fischfrei oder zu vegetationsreich. Als Laichplatz kommt evtl. das kleine Abbaugebiet im Norden des Untersuchungsraums in Frage.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Die Datenlage ist nicht ausreichend für eine abschließende Einschätzung.
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Es ist nicht mit einer Schädigung von Wasserlebensräumen zu rechnen. Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Landlebensräume zerstört werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandshecken)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Ersatz für verlorengegangene Lebensstätten (Hecken) CEF3 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Winterquartier)
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere während der Überwinterungszeit gestört werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungszeit
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Hecken) CEF3 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Winterquartier)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere verletzt oder getötet werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungszeit
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 32 von 69
Kammmolch (Triturus cristatus)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
„Der Kammmolch […] nutzt […] ein großes Spektrum an stehenden Gewässern sowohl im Wald als auch im Offenland, von Weihern in verschiedensten Abbaustellen über Teiche und Regenrückhaltebecken bis hin zu Altwässern, Gräben und Weihern in Auen. Nur stark saure Gewässer und solche mit viel Faulschlamm (z. B. wegen starken Laubeintrags) werden gemieden. Optimal sind nicht zu kleine, besonnte, fischfreie und "stabile" Stillgewässer, die neben vielen (Unter-)Wasser-pflanzen auch noch pflanzenfreie Schwimmzonen aufweisen. Wichtig sind geeignete Landlebensräume in der Nähe, beispielsweise Feucht- und Nasswiesen, Brachen oder lichte Wälder mit Tagesverstecken wie Steinhaufen, Holzstapel, Mäusebauen, Wurzelteller oder Totholz. Wanderungen in die Laichgewässer finden von Februar bis Juni statt. Die Eier werden einzeln in eigens geformte "Taschen" von Wasserpflanzenblättern geklebt. Die Larven wandeln sich je nach Temperatur nach 2-4 Monaten in typische Molche um, die aber erst nach 2-3 Jahren geschlechtsreif werden. Zwischen Juni und Oktober wandern die Kammmolche von den Gewässern wieder ab. Außerdem sind zwischen September und Dezember auch noch Herbstwanderungen der Kammmolche bekannt, entweder schon zum Überwintern wieder in die Laichgewässer oder in die Winterquartiere. Manche Individuen überwintern in Verstecken an Land, andere auch im Gewässer. An Land gehen erwachsene Kammmolche nachts auf Nahrungssuche und erbeuten diverse Kleintiere (Insekten, Würmern, Schnecken usw.); im Wasser fressen sie Insektenlarven, Wasserasseln oder -schnecken, aber auch Amphibienlarven und -eier. Die Larven fressen entsprechend kleinere Wassertiere wie Wasserflöhe oder Dipterenlarven. Kammmolche können bis in über 1000 m weit zwischen Winterquartieren und Laichgewässern wandern. Ein großer Teil der Population verbleibt jedoch im direkten Umfeld, meist in einem Umkreis von einigen hundert Metern um die Laichgewässer.“9
Lokale Population:
Bei den Begehungen wurden keine Tiere gesichtet. Ein ausführliches Monitoring der Gewässer im und um das Untersuchungsgebiet mit Lebendfallen, etc. wurde nicht durchgeführt. Der Untersuchungsraum eignet sich von der Lebensraumausstattung sowohl als Wasser- (v.a. Grundwasser-Teich) als auch als Landhabitat (Lagermaterialien, Hecken).
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit Eine abschließende Bewertung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich:
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Es ist nicht mit einer Schädigung von Wasserlebensräumen zu rechnen. Sollten bei den Bauarbeiten anderweitige Erkennt-nisse gewonnen werden (sehr hoch anstehendes Grundwasser, Anschneiden von Grundwasserlinsen, etc.), so ist unver-züglich mit der Unteren Naturschutzbehörde Ebersberg Kontakt aufzunehmen. Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Landlebensräume zerstört werden. V.a. bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandshecken)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Ersatz für verlorengegangene Lebensstätten (Hecken) CEF3 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Winterquartier)
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
9 http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Triturus+cristatus aufg. am
30.05.2018
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 33 von 69
Kammmolch (Triturus cristatus)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere während der Fortpflanzungs-, Eireife- oder Überwinterungszeit gestört werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstö-rung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungszeit
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Hecken) CEF3 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Winterquartier)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere verletzt oder getötet werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungszeit
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: Bayern: Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
„Kleine Wasserfrösche sind unter den drei Grünfrosch-Arten diejenige, die am wenigsten stark an das Gewässerumfeld als Lebensraum gebunden sind. Sie bewohnen Au- und Bruchwälder sowie andere Laub- und Mischwaldgebiete abseits großer Flussauen, innerhalb derer sie auf der Suche nach Nahrung oder neuen Lebensräumen (vor allem Jungtiere) regelmäßige Wanderungen über Land unternehmen und dabei auch in steppenähnliche, feuchte und halboffene (verbuschte) Landschaf-ten vordringen. Vielfach kommt die Art zusammen mit dem Teichfrosch (P. esculentus) vor; reine lessonae-Populationen finden sich typischerweise in Moorgebieten innerhalb von Wäldern. Große oder vegetationsarme Stillgewässer werden eher gemieden […]. Die meisten Kleinen Wasserfrösche überwintern an Land. Zwischen April und September wandern die Tiere wieder in ihre Laichgewässer ein. Bevorzugt werden kleinere, eher nährstoffarme, auch saure Gewässer in Abbaustellen, Flussauen, Nie-der- und Übergangsmooren, die sonnenexponiert, vegetationsreich und gut strukturiert sind. Die Tiere sitzen meist an fla-chen Uferstellen, wo sie bei Störungen mit einem Sprung ins tiefere Wasser flüchten können. In der Paarungszeit von Mai bis Juni besetzen die Männchen zwar kleine Reviere, bilden an flachen Wasserstellen aber größere Rufgemeinschaften. Die Weibchen setzen mehrere Laichballen nacheinander in kleinen Klümpchen von je "nur" einigen hundert Eiern (insgesamt max. ca. 3.000 Eier) im seichten Wasser ab und heften sie meist an Pflanzen an. Die nach wenigen Tagen schlüpfenden Kaulquappen entwickeln sich abhängig von Temperatur und Nahrungsangebot (Blau- und Grünalgen) innerhalb von ca. 1-3 Monaten. Kleine Wasserfrösche fressen terrestrisch lebende Insekten, Spinnen, Schnecken und Würmer, aber auch andere Amphi-
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 34 von 69
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
bien, die sie oft mehrere hundert Meter vom Gewässer in Sümpfen, Mooren, feuchten Wiesen und Wäldern finden. Aquati-sche Organismen wie Wasserläufer oder -käfer machen weniger als die Hälfte der Nahrung aus.“10
Lokale Population:
Bei den Begehungen wurden keine Tiere gesichtet oder gehört. Ein ausführliches Monitoring der Gewässer im und um das Untersuchungsgebiet wurde nicht durchgeführt. Der Untersuchungsraum eignet sich von der Lebensraumausstattung sowohl als Wasser- (v.a. Grundwasser-Teich) als auch als Landhabitat (v.a. Hecken).
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Eine abschließende Bewertung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich:
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Es ist nicht mit einer Schädigung von Wasserlebensräumen zu rechnen. Sollten bei den Bauarbeiten anderweitige Erkennt-nisse gewonnen werden (sehr hoch anstehendes Grundwasser, Anschneiden von Grundwasserlinsen, etc.), so ist unver-züglich mit der Unteren Naturschutzbehörde Ebersberg Kontakt aufzunehmen. Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Landlebensräume zerstört werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandshecken)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Ersatz für verlorengegangene Lebensstätten (Hecken) CEF3 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Winterquartier)
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere während der Überwinterungszeit gestört werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten. Es ist nicht anzunehmen, dass das Bauvorhaben Einflüsse auf die Wanderaktivität der Art hat, da die Gewässerstrukturen in Nord-Süd-Richtung verlaufen und so das Eingriffsgebiet nicht gekreuzt wird.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungszeit
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Hecken) CEF3 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Winterquartier)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
10 http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Pelophylax+lessonae, aufg. am
21.07.17
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 35 von 69
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere verletzt oder getötet werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungszeit
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
Laubfrosch (Hyla arborea)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
„Ein Laubfrosch-Lebensraum ist ein Biotopkomplex aus drei Teiljahreslebensräumen: Ruf- und Laichgewässer, terrestrisches Umland (Sommerlebensraum) und Winterquartier. […] Sie können Wanderungen von mehreren Kilometern zurücklegen, wobei die Männchen wanderfreudiger als die Weibchen sind; als maximale Wanderstrecke wurde 12 km festgestellt. Aber auch schon der Aktionsradius um das Laichgewässer herum beträgt bis zu 2 km[…]. Insofern ist der Laubfrosch eine geeignete Leitart für die Biotopvernetzung. Als Grundlage für ihre Wanderungen sind Wanderkorridore wie Hecken, Wald- und Wegränder, Raine, Gräben oder auch reich strukturiertes Grünland von essenzieller Bedeutung. Der Laubfrosch ist eine Charakterart naturnaher, extensiv genutzter Wiesen- und Auenlandschaften. Die tag- und nachtaktive Art besiedelt Lebensräume mit hohem, schwankendem Grundwasserstand - Flussauen, naturnahe Wälder mit Gewässer tragenden Lichtungen, große flache Seen mit Schilfröhricht und umliegenden Offenlandbiotopen, Teichlandschaften, aber auch Abbaustellen mit "frühen" Sukzessionsstadien -, wo es ausgedehnte Feuchtflächen in Kombination mit Hecken und Gebüschen sowie geeigneten Laichgewässern gibt. Letztere sollten gut besonnt und sommerwarm sein, nicht tief (maximal etwa einen halben Meter) oder zumindest Flachufer besitzen. In Frage kommen weitgehend fischfreie (oder vielfältig strukturierte) Altwässer und Weiher sowie extensiv genutzte Teiche, aber auch Überschwemmungstümpel, Fahrspuren oder tiefere Pfützen. Dornige Heckensträucher, insbesondere Brombeeren, sind wichtige Sommerlebensräume für den "Heckenfrosch": Sie bieten auf engstem Raum alles Notwendige: Schutz vor Feinden, Sonnplätze auf den Brombeerranken, Schatten im Innern bei zu starker Sonneneinstrahlung und Nahrung in Form von Insekten, die von Blüten und Früchten angezogen werden. Als Wärme liebende Art kann der Laubfrosch bei Temperaturen um 10°C und hoher Feuchtigkeit zwar bereits ab Ende Februar das Winterquartier verlassen, ist aber meist erst im April / Mai an seinen Laichgewässern anzutreffen, wo die Männchen in der Abenddämmerung mit ihren weit hörbaren Balzkonzerten die Weibchen anlocken. Das eigentliche Laichgeschäft dauert je nach Witterung oft nur wenige Tage. Dabei legt ein Laubfrosch-Weibchen ca. 10-50 walnussgroße Laichballen mit durchschnittlich je ca. 40 Eiern, die oft in den sonnenexponierten Flachwasserzonen an Pflanzen angeheftet werden. Die Kaulquappen entwickeln sich innerhalb von ca. 40-90 Tagen und gehen spätestens im August an Land. Die Jungtiere bleiben in der Ufervegetation oder im Gewässerumfeld und sitzen dann auf großen Blättern meist blütenreicher Hochstauden; sie werden nach ein bis zwei Jahren geschlechtsreif. […] Die adulten Laubfrösche verlassen nach dem Ablaichen meist die Gewässer und verbringen den Sommer bis über einen Kilometer entfernt in Hochstauden, Röhricht, Hecken, Gebüschen und Bäumen (bis in die Kronenregion hinein!). Wichtig ist eine hohe Luftfeuchte in Verbindung mit einem reichen Angebot an Nahrung. Zum Spätherbst hin suchen die Tiere frostfreie Verstecke wie Baumhöhlen, Erdlöcher, Spalten, Stein- oder Totholzhaufen zur Überwinterung auf. Adulte Laubfrösche ernähren sich hauptsächlich von Insekten und Spinnen.“11
11 http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Hyla+arborea aufg. am
30.05.2018
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Laubfrosch (Hyla arborea)
Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL
Lokale Population:
Bei den Begehungen wurden keine Tiere gesichtet oder gehört. Ein ausführliches Monitoring der Gewässer im und um das Untersuchungsgebiet wurde nicht durchgeführt. Der Untersuchungsraum eignet sich von der Lebensraumausstattung sowohl als Wasser- (v.a. Grundwasser-Teich) als auch als Landhabitat (v.a. Hecken).
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Eine abschließende Bewertung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich:
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Es ist nicht mit einer Schädigung von Wasserlebensräumen zu rechnen. Sollten bei den Bauarbeiten anderweitige Erkennt-nisse gewonnen werden (sehr hoch anstehendes Grundwasser, Anschneiden von Grundwasserlinsen, etc.), so ist unver-züglich mit der Unteren Naturschutzbehörde Ebersberg Kontakt aufzunehmen. Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Landlebensräume zerstört werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandshecken)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Ersatz für verlorengegangene Lebensstätten (Hecken) CEF3 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Ersatzhabitat im unbeeinflussten Bereich (Winterquartier)
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere während der Überwinterungszeit gestört werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten. Es ist nicht anzunehmen, dass das Bauvorhaben Einflüsse auf die Wanderaktivität der Art hat, da die Gewässerstrukturen in Nord-Süd-Richtung verlaufen und so das Eingriffsgebiet nicht gekreuzt wird.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungszeit
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Hecken) CEF3 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Totholzhaufen) CEF4 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Winterquartier)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Ohne Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere verletzt oder getötet werden. V.a. bei der Fällung sowie bei der Baufeldfreiräumung bestehen Gefahren der Zerstörung von Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2 Rückzugsmöglichkeit im unbeeinflussten Bereich (Bestandsgehölze) V5 Keine Störung während Überwinterungszeit
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
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6.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogel-schutz-Richtlinie
Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:
Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumli-chen Zusammenhang gewahrt wird.
Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechte-rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.
Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tie-ren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusam-menhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaß-nahmen signifikant erhöht.
Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten Tab. 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum potenziell vorkommenden saP-relevanten Eu-ropäischen Vogelarten
deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR
Feldsperling Passer montanus V V g
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V 3 u
Grauspecht Picus canus 2 3 s
Grünspecht Picus viridis u
Halsbandschnäpper Ficedula albicollis 3 3 u
Kleinspecht Dryobates minor V V u
Kuckuck Cuculus canorus V V g
Mittelspecht Leiopicus medius u
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 3 V g
Waldkauz Strix aluco g
Waldohreule Asio otus u
Zwergschnäpper Ficedula parva V 2 u
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Tab. 3: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Europäischen Vogelarten
deutscher Name wissenschaftlicher Name
RL D RL BY EHZ KBR Kommentar
Amsel Turdus merula - - „Allerweltsart“ Sicht- und Hörbeobachtung First Be-standsgebäude / Baum Hörbeobachtung an Baum + Birken am Fischweiher
Buchfink Fringilla coelebs - - „Allerweltsart“ Hörbeobachtung First Bestandsgebäude / Baum
Verhören an Sträucher an der Straße
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - „Allerweltsart“ Hörbeobachtung an Nussbaum
Kleiber Sitta europaea - - „Allerweltsart“ Sichtbeobachtung bei Nussbaum südlich Bestandsgebäude
Kohlmeise Parus major - - „Allerweltsart“ Sicht- und Hörbeobachtung First Be-standsgebäude und an Nussbaum
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - „Allerweltsart“ Verhöhren an Baum
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - - „Allerweltsart“ Sicht- und Hörbeobachtung an Gebüsch in der Nähe des Fischteichs
Zilpzalp Phylloscopus collybita - - „Allerweltsart“ Hörbeobachtung bei Nussbaum südlich Bestandsgebäude
Verhören an Nussbaum und Nachbar-grundstück
fett streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG)
RL BY Rote Liste Bayerns und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2
Höhlenbrütende Vogelarten (Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauspecht, Grünspecht, Halsband-
schnäpper, Kleinspecht, Kuckuck, Mittelspecht, Trauerschnäpper, Waldkauz, Waldohreule, Zwergschnäpper) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL
1 Grundinformationen
Rote-Liste Status Deutschland: V-2 Bayern: V-2 Art(en) im UG nachgewiesen potenziell möglich
Status:
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns
günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht
Höhlenbrütende Arten legen Ihre Eier in Höhlen und Halbhöhlen.
Lokale Population:
Im Untersuchungsraum liegen an und in den alten (Obst-)Bäumen viele Höhlen vor, die potentiell saP-relevanten Arten als Brutplatz dienen. Bei den Begehungen wurden Höhlenbrüter nachgewiesen, allerdings zählten diese allesamt zu den „Allerweltsarten“. Trotz fehldendem Nachweis ist nicht auszuschließen, dass saP-relevanten Arten betroffen sind. Zudem sind alle europäischen Vogelarten geschützt – auch wenn sie nicht relevant im Sinne dieser Untersuchung sind. Die hier festgelegten Maßnahmen kommen auch anderen Gehölzbrütern (Freibrütern) zugute.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: Eine abschließende Bewertung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich
hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)
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Höhlenbrütende Vogelarten (Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauspecht, Grünspecht, Halsband-
schnäpper, Kleinspecht, Kuckuck, Mittelspecht, Trauerschnäpper, Waldkauz, Waldohreule, Zwergschnäpper) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL
2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 - 3 u. 5 BNatSchG
Durch Rückschnitt und Fällung dezimiert sich das im Untersuchungsraum vorhandene Spektrum an Lebensstätten.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Erhaltung von Lebensstätten (Bestandsgehölze) V7 Erhaltung von zukünftigen Habitaten V8 Erhaltung von Lebensstätten (Apfelbaum)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF1 Ersatzhabitate in unbeeinflussten Bereichen in gleichem Umfang wie entfernte Habitate (Stammab-
schnitte) CEF2 Ersatzhabitate in unbeeinflussten Bereichen in gleichem Umfang wie entfernte Habitate (Hecken) CEF5 Zusätzliche Ersatzhabitate in unbeeinflussten Bereichen (Vogelnistkästen)
Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG
Ohne die Ergreifung von Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vögel während der Fortpflanzung- ung Aufzuchtzeit durch das Baugeschehen (v.a. Fällung und Rückschnitt von Gehölzen) gestört werden.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Bestandsgehölze) V3 Keine Störung während Brut V8 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Apfelbaum)
CEF-Maßnahmen erforderlich: CEF1 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Stammabschnitte) CEF2 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Hecken) CEF5 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Vogelnistkästen)
Störungsverbot ist erfüllt: ja nein
2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 u. 5 BNatSchG
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass saP-relevante Vögel im Untersuchungsraum leben, sind Maßnahmen zu tref-fen, um eine Schädigung bzw. Tötung auszuschließen bzw. das Risiko so zu minimieren, dass es nicht signifikant erhöht wird. Gefahren bestehen vor allem beim Bau (Fällung und Rückschnitt von Gehölzen). Das neue Gebäude hat relativ kleine Fensterflächen.
Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V1 Prüfung auf Vorkommen von Höhlenbewohnern und Verhinderung von Besiedelung V2 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereichen (Bestandsgehölze) V3 Kein Eingriff während Brutzeit Tiere können flüchten V8 Rückzugsmöglichkeit in unbeeinflussten Bereich (Apfelbaum)
Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein
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7 Gutachterliches Fazit
Das Bauvorhaben kann – sofern die in diesem Bericht festgelegten Maßnahmen ergriffen wer-den und nach derzeitigem Kenntnisstand– ohne das Auslösen von Verbotstatbeständen umge-setzt werden.
8 Literaturangaben
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2010): Arbeits-hilfe Vögel und Straßenverkehr. Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna“ der Bundesanstalt für Straßenwesen, online ver-fügbar unter http://www.kifl.de/pdf/ArbeitshilfeVoegel.pdf BUNDESAMT FüR NATURSCHUTZ (2016): FFH-VP-Info: Fachinformationssystem zur FFH-Verträglichkeitsprüfung, Stand 2016, online verfügbar unter www.ffh-vp-info.de BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2015): Arteninformationen für die spezielle ar-tenschutzrechtliche Prüfung: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/
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9 Anhang
9.1 Abschichtungsliste
Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP) (Fassung mit Stand 01/2013)
Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums
Die folgenden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt geprüften Tabellen bein-halten alle in Bayern aktuell vorkommenden - Arten des Anhangs IVa und IVb der FFH-Richtlinie, - nachgewiesenen Brutvogelarten in Bayern (1950 bis 2008) ohne Gefangen-
schaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste In Bayern ausgestorbene/verschollene Arten, Irrgäste, nicht autochthone Arten sowie Gastvögel sind in den Listen nicht enthalten. Anhand der dargestellten Kriterien wird durch Abschichtung das artenschutzrechtlich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum des Vorhabens er-mittelt. Von den sehr zahlreichen Zug- und Rastvogelarten Bayerns werden nur diejenigen er-fasst, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind.
Abschichtungskriterien (Spalten am Tabellenanfang): Schritt 1: Relevanzprüfung V: Wirkraum des Vorhabens liegt:
X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern
oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.)
0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern
L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum-
Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer):
X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt
oder keine Angaben möglich (k.A.)
0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt
E: Wirkungsempfindlichkeit der Art:
X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können
0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen
werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur
weitverbreitete, ungefährdete Arten)
Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als
nicht-relevant identifiziert und können von einer weiteren detaillierten Prüfung ausge-
schlossen werden. Sie sind zur Unterstützung der Lesbarkeit nicht farbig hinterlegt
Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie ist die Prüfung mit Schritt 2
fortzusetzen. Sie sind grau hinterlegt
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Schritt 2: Bestandsaufnahme
NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen X = ja 0 = nein
PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkommen
ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich X = ja 0 = nein
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Auf Grund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Ergebnisse der in der Relevanzprü-fung (Schritt 1) vorgenommenen Abschichtung nochmals auf Plausibilität zu überprüfen. Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, werden der weiteren saP zu-grunde gelegt. Für alle übrigen Arten ist dagegen eine weitergehende Bearbeitung in der saP entbehrlich. Weitere Abkürzungen: RLB: Rote Liste Bayern: für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
D Daten defizitär
V Arten der Vorwarnliste
x nicht aufgeführt
- Ungefährdet
nb Nicht berücksichtigt (Neufunde)
für Gefäßpflanzen: Scheuerer & Ahlmer (2003)
00 ausgestorben
0 verschollen
1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
RR äußerst selten (potenziell sehr gefährdet) (= R*)
R sehr selten (potenziell gefährdet)
V Vorwarnstufe
D Daten mangelhaft
- ungefährdet
RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLB für Tiere): für Wirbeltiere: Bundesamt für Naturschutz (2009)12 für Schmetterlinge und Weichtiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2011)13 für die übrigen wirbellose Tiere: Bundesamt für Naturschutz (1998) für Gefäßpflanzen: KORNECK ET AL. (1996)
sg: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
SQ: Sommerquartier WQ: Winterquartier
Betrachtet werden die für den Landkreis Ebersberg bekannten Tierarten.
12 Bundesamt für Naturschutz (2009, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze
Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn - Bad Godesberg
13 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2011, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(3). Bonn - Bad Godesberg
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9.1.1 A Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Tierarten: V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
Fledermäuse
X 0 Bechsteinfle-dermaus
Myotis bech-steinii
3 2 x Lebensraum: Alte, strukturreiche Laub-/Mischwälder mit ausge-prägtem Unterholz Jagdgebiet: unmittelbar um Quartiere, Auflesen der Beute von Substrat, Ästen Sommerquartier (=SQ): Baum-höhlen, Nistkästen Winterquartier (=WQ): unterirdi-sche Höhlen, Keller, bis 50 km zu Sommerlebensraum
Keine Waldgebiet im Un-tersuchungsraum
X X X 0 Braunes Lan-gohr
Plecotus auri-tus
- V x Lebensraum: v.a. Wälder, auch Nadelholzbestände, Gehölzstruk-turen in Siedlungen Jagdgebiet: langsamer wendiger Flug in dichter Vegetation, Beute-suche auf Oberfläche von Gehöl-zen SQ: Gebäude (Spalten in Dach-böden, Kirchtürmen, Außenver-kleidungen), Baumhöhlen, Vogel- / Fledermauskästen WQ: unterirdische Quartiere aller Kategorien (Höhlen, Keller) Besonderheiten: Sehr ortstreu (<50km)
Potentiell durch Baumfäl-lung beeinträchtigt
X X X 0 Breitflügelfle-dermaus
Eptesicus se-rotinus
3 G x Lebensraum: Tiefere Lagen mit offenen bis parkartigen Landschaften, hoher Grünlan-danteil Jagdgebiet: über Baumkronen, über Viehweiden/Wiesen SQ: spaltenförmige Verstecke im Dachbereich von Gebäuden WQ: Höhlen / unterirdische Quar-tiere, aber auch Zwischendecken von Gebäuden Besonderheiten: Standorttreu, WQe <50km vom Sommerle-bensraum
Potentiell durch Abriss Scheune beeinträchtigt
X X X ? Fransenfle-dermaus
Myotis natte-reri
3 - x Lebensraum: Sehr variabel: Wäl-der + Siedlungen Jagdgebiet:: Wälder, gehölzrei-che Landschaftsteile, Beutefang im Flug von Ästen, Blättern. Flu-ghöhe in allen Vegetationsschi-chten, bis 6km um Quartier SQ: Baumhöhlen, Nistkästen (v.a. Nadelwald), Hohlblocksteine von Stallungen, Spalten im Gebälk von Dachböden, Kirchtür-men WQ: Spalten in unterirdischen Höhlen, Kellern mit hoher Luf-tfeuchtigkeit, max. 40km zu Som-merlebensraum
Potentiell durch Baumfäl-lung und Abriss Scheune beeinträchtigt
X X X 0 Graues Lan-gohr
Plecotus aus-triacus
3 2 x Lebensraum: Dorffledermaus Jagdgebiet: freies Grünland, Bra-chen, gehölzreiche Siedlungsbe-reiche, Streuobstwiesen, Gärten am Ortsrand, Laub- und Mi-schwälder SQ: starker Kulturfolger, Ortsrandbereiche, geräumige Dachstühle in Gebäuden WQ: unmittelbare Nähe zu SQ, auch etwas höhere Lagen; v.a. in trockenen, kühlen Spalten Dach-gebälk von Dachböden, auch un-terirdische Keller, Gewölbe Besonderheiten: Sehr sesshaft
Potentiell durch Abriss Scheune beeinträchtigt
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V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
0 X X X Große Bartfleder-maus
Myotis brandtii 2 V x Wald und Gewässer; SQ: spal-tenförmige Quartieren, einzelne Gebäude o. Baumhölen; WQ: un-terirdische Höhlen o. Keller;
0 Große Hufei-sennase
Rhinolophus ferrumequinum
1 1 x
X X X ? Großer Abendsegler
Nyctalus noc-tula
3 V x Lebensraum: Typische Laubwal-dart, Tiefere, gewässerreiche La-gen mit Auwäldern und anderen älteren Baumbeständen Jagdgebiet: freier Luftraum in 15-50m Höhe, bevorzugt an Gewässern, über Wald, auch in Parkanlagen SQ: Baumhöhlen (Spechthöhlen), Nistkästen, Außenverkleidungen, Spalten an hohen Gebäuden, vereinzelt Felsspalten WQ: an Gebäuden (Kolonie größer als Wochenstube), Bäu-men Besonderheiten: Ausgeprägtes Wanderverhalten bis 1.000km, traditionelle Nutzung von Quar-tieren
Potentiell durch Baumfäl-lung und Abriss Scheune beeinträchtigt
X X X 0 Großes Mau-sohr
Myotis myotis V V x Lebensraum: Gebäudefleder-maus, Gebiete mit hohem Wal-danteil Jagdgebiet: standorttreu, feste Flugrouten entlang linearen Strukturen bis 10km um Quartier, strukturreiche Landschaft mit ho-hem Anteil geschlossener Wäl-der, Altersklassen-Laubwald mit geringer Kraut- und Strauchschi-cht sowie hindernisfreiem Luf-traum bis in 2m Höhe SQ: Wochenstuben: warme, geräumige Dachböden ohne Zu-gluft und Störungen, selten Brüc-kenpfeiler; Einzeltiere: Baumhöhlen, Felsspalten, Dach-böden, Gebäudespalten, Fleder-mauskästen WQ: unterirdische Verstecke in Höhlen, Kellern, Stollen, teils > 100 km von SQ Besonderheiten: Keine Quar-tierswechsel von Kolonien inne-rhalb Wochenstubenzeit, keine Umsiedlung möglich
Potentiell durch Abriss Scheune beeinträchtigt
X X X X Kleine Bartfle-dermaus
Myotis mysta-cinus
- V x Offene, halboffene Landschaften mit einzelnen Gehölzbeständen, SQ: Spaltenquartiere in Gebäuden; WQ: Höhlen, Keller
Potentiell durch Abriss Scheune beeinträchtigt
0 Kleine Hufei-sennase
Rhinolophus hipposideros
1 1 x Ortstreu, Laub- und Mischwälder, strukturreiche Landschaft; SQ: Dachböden; WQ: unterirdische Höhlen u. Stollen
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V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
X X X 0 Kleinabend-segler
Nyctalus leis-leri
2 D x Lebensraum: Wald- und Baum-fledermaus in Laub-/ Mischwäl-dern, Parkanlagen mit hohem, al-tem Laubholzbestand Jagdgebiet: großer Aktionsradius (bis 4 km), opportunistischer Jäger, freie Flugfläche: Lichtun-gen, Windwurfflächen, Kahl-schläge; über Gewässern, Bach-/Flussauen SQ: Höhlen in Bäumen (Astlöcher, Stammrisse), ergän-zend Nistkästen, Gebäudequar-tiere selten, häufiger Quartier-wechsel WQ: in Bayern nicht bekannt Besonderheiten: Wandernde Fle-dermausart, Überwinterungen in bis zu 1.500 km entfernten Gebieten
Potentiell durch Baumfäl-lung beeinträchtigt
X X X X Mopsfleder-maus
Barbastella barbastellus
2 2 x Lebensraum: Wälder. Von Nadel-wald über Mischwald zu Laub- und Auwäldern Jagdgebiet: sehr mobil, 4-5 km um Quartier, Waldwege als Leitli-nien. SQ: ursprünglich in Waldgebie-ten, dort vor allem hinter abste-hender Rinde, seltener auch in Baumhöhlen oder –spalten, häu-figer Quartierwechsel; sekundäre Quartiere an Gebäudespalten in dörflichem Umfeld hinter Holzver-kleidungen, Fensterläden und überlappenden Brettern an Scheunenwänden WQ: unterirdisch in Höhlen oder in Gewölben; tolerant gegenüber Kälte und geringer Luftfeuch-tigkeit (Hangplatz in von Witte-rung beeinflussten Eingangsbe-reichen, teils in Bäumen als WQ bei milderen Temperaturen) Besonderheiten: ortstreu, < 40 km, überdurchschnittlich oft als Verkehrsopfer aufgefunden
Potentiell durch Baumfäl-lung und Abriss Scheune beeinträchtigt
X X X 0 Mückenfle-dermaus
Pipistrellus pygmaeus
D D x Gewässer- und waldreiche Gebiete; SQ: Spalträume an Gebäuden; WQ: wenig bekannt, Baumspalten
Potentiell durch Baumfäl-lung und Abriss Scheune beeinträchtigt
X X X 0 Nordfleder-maus
Eptesicus nils-sonii
3 G x Naturnahe, reich strukturierte Na-del- und Laubwaldhabitate oft in Gewässernähe; SQ: Spalten u. Dachschrägen; WQ: Höhlen u. Stollen; kälteresistent
Potentiell durch Baumfäl-lung und Abriss Scheune beeinträchtigt
0 Nymphenfle-dermaus
Myotis alca-thoe
- 1 x
X X X 0 Rauhautfle-dermaus
Pipistrellus nathusii
3 - x Lebensraum: Tieflandart in natür-lichen Baumquartieren Jagdgebiet: Jagd im freien Luf-traum (nähe zu Vegetation) ent-lang linienartiger Strukturen, Fließ- und Stillgewässer bzw. de-ren randliche Schilf- und Gebüschzonen SQ: natürliche Baumquartiere, ersatzweise in Nistkästen oder hinter Fassadenverkleidungen in waldreicher Umgebung, Nähe zu nahrungsreichen Gewässern WQ: Baumhöhlen und –spalten, Brennholzstapel, selten Höhlen oder Felsspalten Besonderheiten: Weit wandernde Art
Potentiell durch Baumfäl-lung und Abriss Scheune beeinträchtigt
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 46 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
X X X 0 Wasserfleder-maus
Myotis daubentonii
- - x Mehrzahl in Wald, an Wasser, SQ va. in Baumhöhlen, Fleder-mauskästen, selten in Gebäuden; WQ: Höhlen, Keller; vermutlich weiter verbreitet
Potentiell durch Baumfäl-lung beeinträchtigt
0 Weißrandfle-dermaus
Pipistrellus kuhlii
D - x
0 Wimperfleder-maus
Myotis emargi-natus
2 2 x Weitgehend ortstreu; Nahrungs-suche oft in Viehställen; SQ: Dachstühle großer Gebäude; WQ: kaum bekannt; Höhlen d. Alpen;
X X X ? Zweifarbfle-dermaus
Vespertilio mu-rinus
2 D x Gewässer, Agrarflächen, Sied-lungen, SQ: Spaltenquartiere an Gebäuden WQ: va. in hohen Ge-bäuden, Höhlen
Potentiell durch Abriss Scheune beeinträchtigt
X X X X Zwergfleder-maus
Pipistrellus pi-pistrellus
- - x Lebensraum: Sehr anpassungs-fähig, in Dörfern und Großstäd-ten Jagdgebiet: Gehölzsäume aller Art, Gärten oder von Gehölzen umstandene Gewässer, Straßen-laternen, im geschlossenen Wald, Waldwege SQ: Spaltenquartiere an Gebäu-den in Spalten an Hausgiebeln, in Rollladenkästen, hinter Ver-kleidungen und Fensterläden, gelegentliche Quartierwechsel WQ: in Mauerspalten, in Ritzen zwischen Dachgebälk, hinter Fassadenverkleidungen, in Kase-matten, in Eingangsbereichen von Höhlen; in Spalten verbor-gen, nur die äußersten Tiere sind sichtbar
Potentiell durch Abriss Scheune beeinträchtigt
Säugetiere ohne Fleder-mäuse
0 Baumschläfer Dryomys nit-edula
R R x
X 0 Biber Castor fiber - V x Fließ- und Stillgewässer, mit aus-gedehnten Weichholzauen
Kein Eingriff in Gewässer, Feuchtgebiete. Fließge-wässer zu klein
0 Birkenmaus Sicista betulina G 1 x
0 Feldhamster Cricetus crice-tus
2 1 x
0 Fischotter Lutra lutra 1 3 x Nahrungs- u. strukturreiche Gewässersysteme wie Fischtei-che mit ufernahen Ver-steckmöglichkeiten
X X X Haselmaus Muscardinus avellanarius
- G x Charakterart artenreicher, lichter Wälder mit gut ausgebildeter Strauchschicht ; Nester ab 0,5m Höhe in Blattwerk oder Ast-gabeln ; Überwinterung unter Laubstreu, in Erdhöhlen oder zwischen Baumwurzeln, Reisighaufen; nachtaktiv, ortstreu
Bereich südlich Bestands-gebäude potentiell als Le-bensraum geeignet. Durch Rodung / Überbauung möglicherweise beeinträch-tigt
0 Luchs Lynx lynx 1 2 x
0 Wildkatze Felis silvestris 1 3 x
Kriechtiere
0 Äskulapnatter Zamenis lon-gissimus
1 2 x Lichte warme Laubwälder mit sonnigen Strukturen; klassischer Kulturfolger (auch innerorts); Straßen- Stützmauern u. Böschungen als Versteck, Eiablage und Überwinte-rungsquartiere
0 Europ. Sumpfschild-kröte
Emys orbicula-ris
1 1 x
0 Mauerei-dechse
Podarcis mu-ralis
1 V x
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V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
X X X Schlingnatter Coronella au-striaca
2 3 x Wärmebegünstigte, offene bis halboffene, strukturreiche Le-bensräume, Überwinterung in trockenen, frostfreien Erdlöchern oder Felsspalten; Aktionsradius meist < 500 m
Potentiell betroffen durch Überbauung
0 Östliche Sma-ragdeidechse
Lacerta viridis 1 1 x
X X X Zauneidechse Lacerta agilis V V x Gebüsch-Offenland-Mosaik; Wärmebegünstige Lebensräume u. Schutz vor hohen Temperatu-ren, Eiablage in wenigen cm tiefen Bodenlöchern
Potentiell betroffen durch Überbauung
Lurche
0 Alpensala-mander
Salamandra atra
- - x Habitatwahl höhenabhängig; meist Misch- und Laubwälder mit sturkturreichem Untergrund; oft in Gewässernähe; nachtaktiv
0 Geburtshel-ferkröte
Alytes obstetri-cans
1 3 x
X X X Gelbbau-chunke
Bombina varie-gata
2 2 x Pionierart, offene, besonnte und fischfreie Klein- und Kleinstge-wässer zur Laichablage; Über-winterung innerhalb weniger hun-dert Meter um Gewässer
Grundwasser-Teich als Laichplatz zu vegetatoins-reich. Abbaugebiet in nörd-licher Richtung eher als Laichgebiet geeignet. Kein Eingriff in Feuchtgebiete. Überwinterungsplätze po-tentiell durch Überbauung betroffen
X X X Kammmolch Triturus crista-tus
2 V x Besonnte, fischfreie Stillgewäs-ser, Verstecke wie Steinhaufen, Totholz in der Nähe
Kein Eingriff in Gewässer, Feuchtgebiete. Potentielle Beeinträchti-gung von Verstecken durch Überbauung Totholzhaufen südlich Bestandsgebäude
X X X Kleiner Was-serfrosch
Pelophylax lessonae
D G x Au- und Bruchwälder, Laub- und Mischwaldgebiete, feuchte halb-offene Landschaften; kleine nähr-stoffarme, sonnenexponierte, ve-getationsreiche Laichgewässer
Grundwasser-Teich als po-tentieller Laichplatz. Kein Eingriff in Feuchtgebiete. Überwinterungsplätze po-tentiell durch Überbauung betroffen
0 Knoblauch-kröte
Pelobates fus-cus
2 3 x
0 Kreuzkröte Bufo calamita 2 V x
X X X Laubfrosch Hyla arborea 2 3 x Sommerquartier: dornige He-ckensträucher, Wiesen-, Auen-landschaften, Ruf-/Laichgewäs-ser: fischfreie Altwässer, Tümpel, Winterquartier: frostfreie Verste-cke; weite Wanderung entlang Korridoren
Grundwasser-Teich als po-tentieller Laichplatz. Kein Eingriff in Feuchtgebiete. Überwinterungsplätze po-tentiell durch Überbauung betroffen
0 Moorfrosch Rana arvalis 1 3 x
X X 0 Springfrosch Rana dalma-tina
3 - x Hartholzauen, lichte Laub-mischwälder, Waldwiesen; son-nenexponierte, vegetationsrei-che, meist fischfreie Stillgewäs-ser in Waldnähe
Grundwasser-Teich als po-tentieller Laichplatz. Kein Eingriff in Feuchtgebiete.
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V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
X 0 Wechselkröte Pseudepidalea viridis
1 3 x Steppenart, die durch eine enge Bindung an trocken-warme Land-schaften mit geringer Walddichte und geringen jährlichen Nieder-schlägen an Trockenheit und Wärme (aber auch Kälte) gut an-gepasst ist. Bevorzugt offene, sonnenexponierte Lebensräume mit lückiger, niederwüchsiger Vegetation und grabfähigen Böden. Als Laichgewässer dienen der Pi-onierart stark sonnenexponierte, vegetationsarme, fischfreie, meist flache Stillgewässer Laichperiode ab Ende April bis ca. Juni (oder länger). Kaul-quappen schlüpfen nach wenigen Tagen, entwickeln sich je nach Temperatur in ein bis drei Monaten. Ab September bis Oktober über-wintern sie in selbst gegrabenen oder unterirdischen, frostsicheren Hohlräumen, auch Kellern oder landwirtschaftlichen Gebäuden
Gewässer entweder nicht fischfrei oder nicht vegeta-tionsfrei
Fische
0 Donaukaulb-arsch
Gymnocepha-lus baloni
- x Moderate Strömungsverhältnisse mit Totholzanzeil, sandig- schlammigen Untergrund; Laich-habitate in strömungsberuhigten Bereichen; Nahrung: wirbellose Kleinlebewesen am Gewässer-boden
Libellen
0 Asiatische Keiljungfer
Gomphus fla-vipes
G G x
0 Östliche Moosjungfer
Leucorrhinia albifrons
1 1 x Nährstoffarme Stillgewässer mit unterschiedlichem Säuregrad; dichte Gewässervegetation nahe der Wasseroberfläche; fischfrei oder fischarm
0 Zierliche Moosjungfer
Leucorrhinia caudalis
1 1 x Relativ flache Stillgewässer mit geringen Wasserstandschwan-kungen, teilweise Verlan-dungsvegetation ; Laichhabitate : submerse Vegetation bis an die Wasseroberfläche
0 Große Moos-jungfer
Leucorrhinia pectoralis
1 2 x Charakteristisch für Hochmoore; etwas nährstoffreiche, ganzjährig Wasser führende Zwischenmoor-bereiche, verlandete Seen; Fischfreiheit ist günstig
0 Grüne Keil-jungfer
Ophiogom-phus cecilia
2 2 x Charakteristisch für naturnahe Flüsse und größere Bäche an Mittel- und Unterläufe; kiesig- sandiger Grund; bevorzugt son-nige Uferbereiche mit wenig Gehölzen
0 Sibirische Winterlibelle
Sympecma paedisca (S. braueri)
2 2 x
Käfer
0 Großer Ei-chenbock
Cerambyx cerdo
1 1 x
0 Fam. Lauf-käfer
Carabus vario-losus nodu-losus
1 1 x Grund- oder quellwasserge-prägte Feuchtwälder; WQ: mor-sches Totholz; ausbreitungs-schwach
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V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
0 Scharlach-Plattkäfer
Cucujus cinna-berinus
R 1 x Laub- und Mischwälder, Auwäl-der ; morsche, pilzbefallene Gehölze an Bach- und Flussläu-fen ; ausreichender Starkholzan-teil nötig
0 Breitrand Dytiscus latis-simus
1 1 x
X X 0 Schmalbindi-ger Breitflü-gel-Tauchkä-fer
Graphoderus bilineatus
0 1 Größere, doch meist flache meso- bis oligotrophe Stillgewäs-ser, möglichst mit reicher Unter-wasser- und Ufervegetation. Wichtig ist eine ausreichende Be-sonnung der Gewässer. Im Spätsommer schlüpfen die Käfer und suchen ein geeignetes Fort-pflanzungsgewässer. Ent-wicklungszeit nur gut 2 Monate
Kein Eingriff in Gewässer
0 Eremit Osmoderma eremita
2 2 x
0 Alpenbock Rosalia alpina 2 2 x
Tagfalter
X X 0 Wald-Wiesen-vögelchen
Coenonympha hero
2 2 x In den Mooren des Alpenvorlan-des werden am Waldrand oder auf Waldlichtungen gelegene Feuchtbrachen, Brachebereiche mit höheren Gehölzanteilen so-wie die schmalen Saumbereiche zwischen Waldrand und offenen, gemähten Streuwiesenflächen bevorzugt besiedelt. Die Kraut-schicht dominieren dabei Pfeifen-gras und Seggen. Hochstauden-reiche Feuchtbrachen meiden die Imagines weitgehend. Wichtige Habitatfaktoren schei-nen eine hohe Luftfeuchte bei gleichzeitig guter Besonnung zu sein. Junge Sukzessionsstadien mit Faulbaum- oder anderem Ge-hölzaufwuchs sind für viele baye-rische Habitate charakteristisch, Eine lückige und inhomogene Struktur der Krautschicht mit of-fener Streu ist für die Eiablage von Bedeutung.
Keine Eingriff in Feuchtbe-reiche oder selten gemähte Bereiche
0 Moor-Wiesen-vögelchen
Coenonympha oedippus
1 1 x
0 Kleiner Mai-vogel
Euphydryas maturna
1 1 x
0 Thymian-Ameisenbläu-ling
Maculinea arion
2 3 x Trockenwarme, lückig bewach-sene Kalk-Magerrasen-Kom-plexe/ Borstgrasrasen/ entwäs-serte Niedermoore; Arznei-Thy-mian (Thymus pulegioides agg.) bei kühlerem Mikroklima oder Gew. Dost (Origanum vulgare) bei trockenwarmem Mikroklima; Anwesenheit der Ameise Myr-mica
X X 0 Dunkler Wie-senknopf-Ameisenbläu-ling
Maculinea nausithous
V V x Pfeifengraswiesen, Feuchtwie-sen, Glatthaferwiesen und feu-chte Hochstaudenfluren; Vor-kommen des Großen Wiesen-knopfs (Sanguisorba officinalis) zur Eiablage
Kein Eingriff in Feuchtwie-sen und Hochstaudenflure
X X 0 Heller Wie-senknopf-Ameisenbläu-ling
Maculinea te-leius
2 2 x Hohe Habitatansprüche, Pfeifen-graswiesen, Feuchtwiesen, Glat-thaferwiesen und feuchte Hoch-staudenfluren; Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sangui-sorba officinalis) zur Eiablage
Kein Eingriff in Feuchtwie-sen und Hochstaudenflure
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V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
0
Gelbringfalter Lopinga achine
2 2 x Lichte, relativ luftfeuchte Wälder mit grasreichem Unterwuchs und geringer Oberholzdeckung, Lar-valhabitat in bodenfeuchten Standorten mit dichtem Grasbe-stand (urspr. Auwälder)
0 Flussampfer-Dukatenfalter
Lycaena di-spar
- 3 x
0 Blauschillern-der Feuerfal-ter
Lycaena helle 2 2 x
0 Apollo Parnassius apollo
2 2 x Offene, sonnenexponierte felsige Hänge; einzige Nahrungsquelle: weißer Mauerpfeffer; Bruthabitat: vollsonnig, trockene Felsoberflä-che
0 Schwarzer Apollo
Parnassius mnemosyne
2 2 x
Nachtfalter
0 Heckenwollaf-ter
Eriogaster catax
1 1 x
0 Haarstrang-wurzeleule
Gortyna borelii 1 1 x
0 Nachtkerzen-schwärmer
Proserpinus proserpina
V - x
Schnecken
0 Zierliche Tel-lerschnecke
Anisus vorticu-lus
1 1 x Pflanzenreiche, meist kalkreiche, klare Stillgewässer und Gräben; zwittrig
0 Gebänderte Kahnschne-cke
Theodoxus transversalis
1 1 x Saubere, sauerstoffreiche Fließ-gewässer mit steinigem Grund und Ufer; Nahrungsquelle: Algen-aufwuchs im Uferbereich; ge-trenntgeschlechtlich
Muscheln
X X 0 Bachmuschel, Gemeine Flussmuschel
Unio crassus 1 1 x saubere, aber eher nährstoffrei-chere Bäche und Flüsse mit mä-ßig strömendem Wasser und sandig-kiesigem Substrat
Kein Eingriff in Gewässer
Gefäßpflanzen: V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
0 Lilienblättrige Becherglocke
Adenophora liliifolia
1 1 x
X X 0 Kriechender Sellerie
Apium repens
2 1 x Aquatische Lebensräume wie stark schüttende Quellbäche; ter-restrische Lebensräume mit feucht/ nassen Untergrund; nied-rigwüchsige Vegetation mit offe-nen Bodenstellen
Kein Eingriff in Feuchtge-biete
0 Braungrüner Streifenfarn
Asplenium adulterinum
2 2 x
0 Dicke Trespe Bromus grossus
1 1 x
0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia
1 1 x
X 0 Europäischer Frauenschuh
Cypripedium calceolus
3 3 x Lichte Laub-, Misch- und Nadel-wälder; teilweise oberflächenver-sauerte Lehm-, Ton- und Rohbö-den
Keine Waldhabitate im Un-tersuchungsraum
0 Böhmischer Fransenenzian
Gentianella bohemica
1 1 x
X X 0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris
2 2 x Vorkommen in unterschiedlichen: Vegetationstypen: in Knollendis-tel-Pfeifengraswiesen und in Kalkmagerrasen, Kalkflachmoo-ren sowie in wechselfeuchten Pfeifengras-Rutschhängen und lichten Kiefernwäldern. Die Knollen sind sehr resistent gegen Austrocknung
Kein Eingriff in Feuchtge-biete
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 51 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Kommentar
0 Sand-Silber-scharte
Jurinea cyanoides
1 2 x
0 Liegendes Büchsenkraut
Lindernia procumbens
2 2 x
X X 0 Sumpf-Glanz-kraut
Liparis lo-eselii
2 2 x Kalkreiche Moor- und Anmoor-standorte mit dauerhafter Boden-durchfeuchtung (kein dauerhaft hoher Wasserstand)
Kein Eingriff in Feuchtge-biete
0 Froschkraut Luronium natans
0 2 x
0 Bodensee-Ver-gissmeinnicht
Myosotis rehsteineri
1 1 x
0 Finger-Küchen-schelle
Pulsatilla patens
1 1 x
0 Moor-Steinbrech Saxifraga hirculus
0 1
X X 0 Sommer-Wen-delähre
Spiranthes aestivalis
2 2 x Besonnte, ungestörte Kalk-Quell-moore; kontinuierlich durchnäss-ten Wurzelraum; kleinwüchsig und konkurrenzschwach; lückige und niedrigwüchsige Vegetation nötig
Kein Eingriff in Feuchtge-biete
0 Bayerisches Fe-dergras
Stipa pul-cherrima ssp. bava-rica
1 1 x
0 Prächtiger Dünnfarn
Trichoma-nes specio-sum
R - x
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 52 von 69
9.1.2 B Vögel
Nachgewiesene Brutvogelarten in Bayern (2005 bis 2009 nach RÖDL ET AL. 2012) ohne Gefangenschaftsflüchtlinge, Neozoen, Vermehrungsgäste und Irrgäste
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
0 Alpenbraunelle Prunella col-laris
- R -
0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus
- R -
0 Alpen-schneehuhn
Lagopus muta
2 R -
0 Alpensegler Apus melba 1 R -
0 Alpenstrandläu-fer
Calidris al-pina
0 1 In Bayern Durchzügler, Nah-rungsflächen in Schwemm- und Schlickflächen
0 X Amsel*) Turdus me-rula
- - - Freibrüter, Kulturlandschaft, Wälder, Parks, Gärten
100 „Allerweltsart“
0 Auerhuhn Tetrao uro-gallus
1 1 x
0 Bachstelze*) Motacilla alba
- - - Nest oft in Halbhöhlen; of-fene Kulturlandschaft, Nah-rungshabitate: Schotterflä-chen von Flüssen, meidet Wald
200 „Allerweltsart“
0 Bartmeise Panurus bi-armicus
R - -
X X 0 Baumfalke Falco subbu-teo
- 3 x Freibrüter, Brut in Gehölzrändern, Lichtungen in Altholzbeständen; Nähe offener Flächen, Feucht-gebieten; Brutnachweis va. im Umfeld v. Moorkomple-xen
Flucht-distanz 200m
Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
X X 0 Baumpieper Anthus trivi-alis
2 3 - Bodenbrüter, lichte Wälder, Niedermoorflächen mit Baumgruppen, selten Streu-obstbestände und Hecken, lockere Krautschicht, son-nige Grasflächen mit Alt-grasbestand
200 Keine Eingriffe in Feuchtflächen. He-cken im Norden des Bestandsgebäudes zu nah an Siedlung
X 0 Bekassine Gallinago gallinago
1 1 x Bodenbrüter, Moore, feuchte Grasländer
500 Kein Vorkommen im Untersuchungsraum bekannt, zu hohe Vegetation im Bio-top, störungsemp-findlich – aufgrund bestehender Wald-flächen, Straßen und Gebäude kann Vorkommen im Wirkraum ausge-schlossen werden
0 Berglaubsänger Phyllosco-pus bonelli
- - x Bodenbrüter; Bruthabitat: sonnenexponierte, lichte und trockene Hänge, Flach- und Hochmoore mit Spirken-bestände
0 Bergpieper Anthus spi-noletta
- - - Boden- und Halbhöhlenbrü-ter; Mittelstreckenzieher; of-fene Grasvegetation, ober-halb der Waldgrenze Alm-wiesen und Matten mit ein-zelnen Büschen, Bäumen, Steine/Felsblöcke; in tiefe-ren Lagen extensiv bewei-dete Wiesen, kleinere Fich-tenbestände
14 Nach BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (2010), BUNDESAMT FüR
NATURSCHUTZ (2016)
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 53 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Beutelmeise Remiz pen-dulinus
V - - Freibrüter; Verlandungszo-nen stehender und fließen-der Gewässer mit üppiger Vegetation
100 Keine Verlandungs-zonen im Untersu-chungsgebiet
0 Bienenfresser Merops api-aster
R - x
X X 0 Birkenzeisig Carduelis flammea
- - - Freibrüter in Astgabeln; Teil-zieher; Bergwälder und Hei-den an der Baumgrenze, auch Gärten, Parks, Fried-höfe mit einzeln stehenden Koniferen oder Birkengrup-pen; isolierte /stark aufgeloc-kerte Baum- und Gebüschgruppen mit Grün-land
100 Keine Fällung von Birken oder Konife-ren
0 Birkhuhn Tetrao tetrix 1 1 x Bodenbrüter; Feuchtwiesen und einschürige Mähwiesen; Bruthabitat: alpine Matten mit Zwergstrauchheiden, La-tschen, oder Grünerlen
400
0 Blässhuhn*) Fulica atra - - - Nest im Seichtwasser/an Pflanzen am Ufer; stehende, langsam fließende Gewäs-ser
100 „Allerweltsart“
X X 0 Blaukehlchen Luscinia sve-cica
- - x Freibrüter, Feuchtgebiete; seltener Brutvogel
200 Keine Eingriff in Feuchtgebiete
0 Blässgans Anser albi-frons
- - Bodenbrüter; Winterquartier: ausgedehnte Grünland- und Ackerflächen in Niederung großer Flußläufe
0 Blaumeise*) Parus caeru-leus
- - - Höhlenbrüter; Laub-/Misch-wald, Parks, Gärten, Feldge-hölz
100 „Allerweltsart“
X X 0 Bluthänfling Carduelis cannabina
2 3 - Freibrüter, sonnige, tro-ckene Flächen, offene, he-cken- und buschreiche Kul-turlandschaft
200 Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
0 Brachpieper Anthus cam-pestris
0 1 x Bodenbrüter; Magerstand-orte in sommerwarmen Klimabereichen, Mosaik of-fener, sandiger Gebiete mit spärlichem Pflanzenbe-wuchs, Zwergsträuchern und niedrigen Bäumen
200
0 Brandgans Tadorna tadorna
R - - Brut in Erdhöhlen oder halb-offenen Nistplätzen in hoher Vegetation; nährstoffreiche, durch Wasserstands-schwankungen mit Schlammfluren oder offe-nem Schlickboden verse-hene Altarme großer Flüsse, künstliche Gewässer
100
X X 0 Braunkehlchen Saxicola rubetra
1 2 - Bodenbrüter, extensiv genu-tztes Grünland, mäßig feu-chte Wiesen und Weiden; nur noch vereinzelter Brutvogel in Streuwiesen-komplexen
200 Keine Eingriffe in potentielle Stand-orte für Bodenbrut
0 Bruchwas-serläufer
Tringa glare-ola
- 1 Bodenbrüter, Rastgebiete in nahrungsreichen Flachwas-serzonen, größeren Schlam-mufern von Flüssen, Alt-wässern, Teichen und Bag-gerseen, Kläranlagen, über-schwemmte Grün-landflächen
0 X Buchfink*) Fringilla coe-lebs
- - - Freibrüter; Bäume 100 „Allerweltsart“
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 54 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
0 Buntspecht*) Dendroco-pos major
- - - Höhlenbrüter; Laub- und Na-delwald, Parks, Feldge-hölze, Gärten, nahe an Häu-sern
300 „Allerweltsart“
X 0 Dohle Coleus monedula
V - - Höhlenbrüter, Nisthabitat: Höhlen und Nischen in Sied-lungen oder Altholzbestän-den, oft auch Kaninche nbauten;
100 Scheune zur Brut ungeeignet. Bäume im Eingriffs-bereich zu niedrig für Brut
X X 0 Dorngrasmücke Sylvia com-munis
V - - Nest in Stauden, niedrigen Sträuchern (Brennnessel), offene Landschaft mit He-cken, kleinen Gehölzen
200 Keine Eingriffe in Gebüsche in Ge-wässernähe. Hecke im Süden des Be-standsgebäudes zu siedlungs-/straßen-nah
0 Dreizehen-specht
Picoides tri-dactylus
- - x Höhlenbrüter; autochthone, meist lückige Fichten- oder Tannenwälder; Totholzbe-stände zur Nahrungssuche
X X 0 Drosselrohrsän-ger
Acrocepha-lus arundi-naceus
3 - x Freibrüter, Nest zwischen Schilfhalmen über dem Wasser aufgehängt; dichte, überschwemmte Altschilfbe-stände an Teichen und Was-serläufen
Fluchtdis-tanz 30m
Keine Eingriffe in Feuchtflächen
0 Eichelhäher*) Garrulus glandarius
- - - Freibrüter; Wälder, Kultur-land, größere Ge-hölze/Parks/Gärten
100 „Allerweltsart“
X 0 Eisvogel Alcedo atthis 3 - x Höhlenbrüter, langsam fließende klare Gewässer mit Steilwänden / Böschun-gen
200 Keine Steilwände an Wassergräben
0 Elster*) Pica pica - - - Freibrüter; offene Kultur-landschaft mit einzelnen Baumgruppen, Hecken, Bü-schen, Waldränder, teilw. in Siedlungen
100 „Allerweltsart“
X 0 Erlenzeisig Carduelis spinus
- - - Freibrüter, oft Nadelbäume, hochstämmige Fichtenbe-stände
200 Keine entsprechen-den Nadelholzgrup-pen im Untersu-chungsraum
X 0 Feldlerche Alauda ar-vensis
3 3 - Bodenbrüter in Gras- / Krautvegetation, offene Feldflur: Brachflächen, Ex-tensivgrünland, Sommerge-treide
500 Untersuchungs-gebiet zu wenig of-fen für Art
X X 0 Feldschwirl Locustella naevia
V 3 - Brut in Bodennähe in dichter Vegetation, flächige niedrige Vegetation, einzelne erhöhte Sitzwarten
100 Kein Eingriff in Ex-tensivwiese, wenig störungsempfindlich
X X X 0 Feldsperling Passer mon-tanus
V V - Nest in Baumhöhlen, Nist-kästen, Gebäuden; offene Kulturlandschaft mit Feldge-hölz
100 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Le-bensstätten)
0 Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris
R R x Kleinere bis hohe Fels-wände; vegetationslose Fel-sabbrüche mit Spalten und Simse für Nestanlage
0 Fichtenkreuz-schnabel*)
Loxia curvi-rostra
- - - „Allerweltsart“
0 Fischadler Pandion ha-liaetus
1 3 x
0 Fitis*) Phyllosco-pus trochilus
- - - Nest in Bodennähe, busch-reiche Wälder, Parks, Gär-ten, Feldgehölz
200 „Allerweltsart“
X 0 Flussregenpfei-fer
Charadrius dubius
3 - x Bodenbrüter, vegetation-sarmes Gelände mit grobkörnigem Substrat möglichst in Gewässernähe
200 Keine entsprechen-den Rohboden-Ha-bitate im Untersu-chungsraum
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 55 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Flusssee-schwalbe
Sterna hi-rundo
3 2 x Bodenbrüter, Kiesbänke Störradi-ous Brut-kolonie 200m
Keine entsprechen-den Rohboden-Ha-bitate im Untersu-chungsraum
X 0 Flussuferläufer Actitis hypo-leucos
1 2 x Bodenbrüter, Pioniervege-tation kiesiger und sandiger Flussaufschüttungen
200 Keine entsprechen-den Rohboden-Ha-bitate im Untersu-chungsraum
X 0 Gänsesäger Mergus mer-ganser
- V - Höhlen- und Halbhöhlenbrü-ter, vegetationsarme, fisch-reiche, klare Seen und Bä-che mit geeigneten Bruthöh-len in Ufernähe (alte Bäume, Felswände, Dachböden,…)
300 Höhlen in evtl. betroffenen Bäumen zu klein für Gänse-säger
0 Gartenbaum-läufer*)
Certhia brachyda-ctyla
- - - „Allerweltsart“
0 Gartengra-smücke*)
Sylvia borin - - - „Allerweltsart“
X X X 0 Gartenrotsch-wanz
Phoenicurus phoenicurus
3 V - Höhlen-/Halbhöhlenbrüter; lichte, trockene Laubwälder, Lichtungen, Waldränder, Parkanlagen mit altem Baumbestand
100 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Le-bensstätten)
0 Gebirgsstelze*) Motacilla ci-nerea
- - - „Allerweltsart“
X X 0 Gelbspötter Hippolais ic-terina
3 - - Freibrüter, lockere, sonnige Laubbestände mit einzelnen höheren Bäumen und Gebüsch als Unterwuchs
200 Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
0 Gimpel*) Pyrrhula pyrrhula
- - - Freibrüter; Buschdickichte von Wäldern, Parks, Fried-höfen, Gärten, Obstbauge-biete, dichte Nadelholzbe-stände
100 „Allerweltsart“
0 Girlitz*) Serinus seri-nus
- - - Freibrüter; Parks, Gärten, Friedhöfe, überwiegend of-fene Kulturlandschaft
200 „Allerweltsart“
X X 0 Goldammer Emberiza ci-trinella
- V - Bodenbrüter, offene, reich strukturierte Kultur-landschaft
100 Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
0 Grauammer Emberiza calandra
1 V x Bodenbrüter, offene, weit-räumige, reich strukturierte Landschaft, nicht in Wald-nähe
300
X 0 Graugans Anser anser - - - Bodenbrüter; Bruthabitat: natürliche Seen des Alpen-vorlandes, Stauseen; Wie-sen und Weiden in Umge-bung nötig
100 Keine geeigneten Gewässer im Unter-suchungsraum
X X 0 Graureiher Ardea cine-rea
V - - Freibrüter, gelegentlich Bo-denbrüter; Nest hoch auf Laub- und Nadelbäumen, gelegentlich in Schilf und Weidengebüsch, gewässer-reiche Lebensräume, Feu-chtgebiete, Grünland
Störradius Kolonie 200m
Keine Koloniebrut möglich. Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
0 Grauschnäp-per*)
Muscicapa striata
- - - Halbhöhlenbrüter; Wald-rand, Waldlichtung, Gärten Parks, häufig an Häusern
100 „Allerweltsart“
X X X 0 Grauspecht Picus canus 3 2 x Höhlenbrüter, laubholzrei-che Mischwälder, Streuobst-bestände
400 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Le-bensstätten)
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 56 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Großer Brach-vogel
Numenius arquata
1 1 x Bodenbrüter; ausgedehnte Wiesengebiete in Flus-stälern / Niedermooren mit nur geringen Sichthindernis-sen, feuchte Wirt-schaf-tswiesen
400 Zu intensive Nut-zung und zu viele Sichthindernisse im Untersuchungsraum
0 Grünfink*) Carduelis chloris
- - -
X X X 0 Grünspecht Picus viridis - - x Höhlenbrüter, lichte (Laub-) Wälder, Übergangsbereiche von Wald zu Offenland; in Ortschaften Altholz- und Streuobstbestände
200 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Le-bensstätten)
X 0 Habicht Accipiter gentilis
V - x Baumbrüter, Nadel-, Laub- und Mischwälder mit strukturreichen Landschafts-teilen
200 Keine ausreichen-den Waldstandorte im Untersuchungs-raum
0 Habichtskauz Strix uralen-sis
R R x
X X X 0 Halsband-schnäpper
Ficedula al-bicollis
3 3 x Höhlenbrüter. Laubwälder und Laubmischwälder mit dominierender Eiche oder Buche ohne oder nur mit ge-ringem Unterwuchs. Auch brütet die Art in mehrschich-tigen, unterwuchsreichen Auwäldern, insbesondere Hartholzauen. Streuobstbestände, Obst-gärten, Feldgehölze oder Parkanlagen hingegen ha-ben nur untergeordnete Be-deutung.
Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Le-bensstätten)
0 Haselhuhn Tetrastes bonasia
3 2 -
0 Haubenlerche Galerida cri-stata
1 1 x
0 Haubenmeise*) Parus crista-tus
- - - Höhlenbrüter ; Nadelwald / nadelholzreicher Mischwald, selten Gärten / Parks, sofern Nadelbäume vorhanden
100 „Allerweltsart“
X 0 Haubentaucher Podiceps cri-status
- - - Nest schwimmend an Was-serpflanzen, große Still-gewässern mit zumindest ansatzweise vorhandener Uferverlandung
100 Keine entsprechen-den großen Gewäs-ser im Untersu-chungsraum
0 X Hausrot-schwanz*)
Phoenicurus ochruros
- - - Halbhöhlenbrüter; urspr. Felsbrüter, Gebäudebrüter
100 „Allerweltsart“
0 Haussperling*) Passer do-mesticus
- V - Nest in Löchern in Gebäu-den/ Baumhöhlen / Kletter-pflanzen an Mauern, gele-gentlich Kugelnester in Bäu-men; Siedlungen
100 „Allerweltsart“
0 Heckenbrau-nelle*)
Prunella mo-dularis
- - - Nest in Bodennähe bis max. 3m; Gebüsch / Dickicht in Wald, Park, Garten, Hecke, verwildertes Buschland
100 „Allerweltsart“
0 Heidelerche Lullula arbo-rea
2 V x
X 0 Höckerschwan Cygnus olor - - - Bodenbrüter, eutrophe, ste-hende oder langsam flie-ßende Gewässer mit Flach-wasserzonen und reichlich submerser Vegetation
100 Keine entsprechen-den Flachwasserzo-nen im Untersu-chungsraum
X 0 Hohltaube Columba oenas
V - - Höhlenbrüter in Schwarz-spechthöhlen, Nistkästen in Waldbeständen, Altbe-stände von Eichen, einzelne Obstbäume
500 Keine Brut in Siedlungen
0 Jagdfasan*) Phasianus colchicus
- - - Bodenbrüter; Trockenge-biete, Niederungen: Acker, Wiesen, Weiden, Wälder
„Allerweltsart“
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 57 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
0 Kampfläufer Philomachus pugnax
0 1 In Bayern Durchzügler; Rastgebiete in nahrungsrei-chen Flachwasserzonen, Schlammufern an Flüssen, Altwässern, Baggerseen und Altwässern, über-schwemmte Grünlandflä-chen in Gewässernähe, feuchte Ackerflächen
0 Kanadagans Branta cana-densis
- - - Bodenbrüter; Stillgewässer wie künstliche Tümpel oder Seen mit angrenzenden kurzrasigen Flächen, Bin-dung an Aussetzungsorte
0 Karmingimpel Carpodacus erythrinus
1 - x Freibrüter; Bruthabitat: hal-boffene, buschreiche Land-schaften; oft Feuchgebiete; ausgebildete Gebüschstruk-tur und nach Möglichkeit ein üppiger, vielfältiger Pflan-zenwuchs
300
0 Kernbeißer*) Coc-cothraustes coccothraus-tes
- - - Freibrüter; hochstämmige alte Laubwälder, Parks, Obstplantagen, Gärten Friedhöfe
100 „Allerweltsart“
X 0 Kiebitz Vanellus va-nellus
2 2 x Bodenbrüter, offene, flache, baumarme Landschaften, Äcker / extensiv bewirts-chaftete Wiesen mit Feuch-tstellen
200/400 Gelände mit zu vie-len Sichthindernis-sen. Keine offenen Böden (Acker, Moor, etc.)
X X 0 Klappergra-smücke
Sylvia cur-ruca
3 - - Nest in Hecken und niedri-gen (Dorn-) Sträuchern, di-chte, niedrige Büsche, Feld-hecken, junge Nadelhol-zaufforstungen
100 Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
0 Kleines Sumpfhuhn
Porzana parva
- 3 Bodenbrüter; Bruthabitat: ausgedehnte Röhrichtbe-stände, vorzugsweise was-serständige Bestände und ebensolche Verlandungsge-sellschaften
0 X Kleiber*) Sitta euro-paea
- - - Höhlenbrüter; Laub-/ Misch-wald, Parks, Gärten
200 „Allerweltsart“
X X X 0 Kleinspecht Dryobates minor
V V - Höhlenbrüter, naturnahe und altholzreiche Laub- und Mischwälder Oftmals Brutplätze auch in Feldgehölzen, kleineren Baumgruppen in halbof-fener Landschaft, in Alleen und Obstbaumbeständen, auch in Parkanlagen und Hausgärten geschlossener Siedlungen.
200 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Lebensstätten)
X 0 Knäkente Anas querquedula
1 2 x Bodenbrüter; vegetations-reiche Stillgewässer des Tieflandes mit Seichtwas-serzonen
Fluchtdis-tanz 120m
Fischteiche ohne Seichtwasserzonen. Grundwasserteich sehr vegetations-reich
0 X Kohlmeise*) Parus major - - - Höhlenbrüter; va. Bäume in Siedlungsbereich
100 „Allerweltsart“
X 0 Kolbenente Netta rufina - - - Bodenbrüter, Nest in Gewässernähe; Flachseen, Teiche mit reichlichem Was-serpflanzenvorkommen, di-chte Ufervegetation in mil-dem Klima
Fluchtdis-tanz 120m
Keine entsprechen-den Gewässer aus-reichender Größe im Untersuchungs-raum
X 0 Kolkrabe Corvus co-rax
- - - Fels- und Baumbrüter, Fel-sen, größere Gehölze
Fluchtdis-tanz 500m
Keine entsprechen-den Bruthabitate im Untersuchungsraum
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 58 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Kormoran Pha-lacrocorax carbo
- - - Freibrüter, Nest i.d.R. auf Bäumen, stets in Kolonien, offene Wasserflächen zur Nahrungssuche
Störradius Kolonie 200m
Keine ausreichend großén Wasserflä-chen im Untersu-chungsraum, keine bekannten Brutkolo-nie
X 0 Kornweihe Circus cya-neus
0 1 Bodenbrüter; Winterliche Schlafbestände: höhere Ve-getation wie Schilfbestände; Bruthabitate: Heidegebiete, Mooren, Dünen
Fluchtdis-tanz 150m
Keine ausreichend großen Feuchtge-biete im Untersu-chungsraum
0 Kranich Grus grus 1 - x Bodenbrüter an und im Wasser; feuchte Nieder- und Hochmoore, Bruchwäl-der, Sümpfe
Fluchtdis-tanz 500m
X 0 Krickente Anas crecca 3 3 - Bodenbrüter; Nest meist in unmittelbarer Gewässernähe, aber auch weiter entfernt; flache, dec-kungsreiche Binnen-gewässer
Fluchtdis-tanz 150m
Keine entsprechen-den Gewässer im Untersuchungsraum
X X X 0 Kuckuck Cuculus ca-norus
V V - Brutparasit bei Frei- und Höhlenbrütern, offene und halboffene Landschaften mit Hecken, Kulturlandschaft
300 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Lebensstätten)
X 0 Lachmöwe Larus ridi-bundus
- - - Bodenbrüter; Inseln mit niedriger Vegetation in ste-henden Gewässern, am Au-ßenrand von Verlandungs-zonen
Störradius Kolonie 200m
Keine entsprechen-den Gewässer im Untersuchungsraum
X 0 Löffelente Anas clypeata
1 3 - Bodenbrüter in dichter Ufervegetation, meist direkt am Wasser; (kleine), flache, eutrophe Binnengewässer, Verlandungszonen und freie, nicht verkrautete Was-serflächen
Fluchtdis-tanz 150m
Keine entsprechen-den Gewässer im Untersuchungsraum
0 Mauerläufer Tichodroma muraria
R R - Nest in oft tiefen Felsspal-ten; vielfältig strukturierte Felswände mit Spalten- und Höhlenangebot; Wandexpo-sition spielt große Rolle
X 0 Mauersegler Apus apus 3 - - Höhlenbrüter, Nest meist in horizontalen Hohlräumen von Gebäuden
Kein Eingriff an ho-hen Gebäuden. Keine Kolonie be-kannt
X 0 Mäusebussard Buteo buteo - - x Freibrüter, Laub-, Nadel- und Mischwälder, Feldge-hölze, Nahrungshabitat kurzrasige offene Flächen
200 Keine entsprechend hohen Bäume im Untersuchungs-gebiet
X 0 Mehlschwalbe Delichon ur-bicum
3 3 - Nest außen an Gebäuden unter Vorsprüngen, Jagd in offenen Landschaften
100 Kein Eingriff an ho-hen Gebäuden. Keine Kolonie be-kannt
0 Misteldrossel*) Turdus viscivorus
- - - Freibrüter; Misch-/ Laub-wald, reiner Nadelwald, teils Parkvogel
100 „Allerweltsart“
X 0 Mittelmeer-möwe
Larus micha-hellis
- - Bodenbrüter; Nistplätze auf festem Untergrund; offen und gut einsehbar; tagaktiv
Keine entsprechen-den einsehbaren Gewässer-Habitate im Untersuchungs-raum
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 59 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X X X 0 Mittelspecht Dendroco-pos medius
- - x Brütet in Hartholzauen, Ei-chen-Hainbuchenwäldern, Eichen-Birken-Wäldern, Er-lenbrüchen sowie in (sehr alten) Tiefland-Buchenwäl-dern mit hohem Alt- und Totholzanteil, ganz allge-mein in reifen, grobborkigen Laubwäldern mit hohem Alt-holz- und Biotopbaumanteil; gelegentlich auch Parks und Streuobstwiesen.
Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Lebensstätten)
0 X Mönchsgrasmü-cke*)
Sylvia atrica-pilla
- - - Napfnest in Bodennähe; un-terholzreiche Wälder, Bü-sche, niedrige Bäume in Parks, Gärten, jungen Baumschonungen, etc.
200 „Allerweltsart“
0 Moorente Aytha nyroca 0 1
X X 0 Nachtigall Luscinia me-garhynchos
- - - Nest in dichter Krautschicht nah an Gebüsch, unmittel-bar am Boden oder 30-50cm darüber; Weich- und Hartholzauen der Flusstäler, in Nordbayern auch typisch für feuchte bis trockene, lichte und gebüschreiche Ei-chenwälder, klimabegüns-tigte Trockenhänge mit Buschwerk, Weinbergsge-lände, in Unterfranken auch in Parks, alten Gärten in Städten
200 Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
0 Nachtreiher Nycticorax nycticorax
R 2 x Freibrüter meist in Baum- und Buschweiden; Sümpfe, Feuchtgebiete, Auwälder, Seen und Flüsse; Bruthabi-tat: Altwasserkomplexe; di-chte Vegetation zur Dec-kung nötig; dämmerungs- und nachtaktiv
Störradius Kolonie 200m
X 0 Neuntöter Lanius collu-rio
V - - Freibrüter, Nest in Büschen aller Art (v.a. Dornbüschen), trockene und sonnige Lage in offenen und halboffenen Landschaften
200 Betroffene Gebü-sche ausschließlich im Süden des Be-standsgebäudes. Dort aber direkt an der Straße. Art zu störungsempfindlich
0 Ortolan Emberiza hortulana
1 3 x
0 Pfeifente Anas penel-ope
0 R In Bayern Durchzügler; ve-getationsreiche Gewässer, auf Grasländern, Äckern
Fluchtdis-tanz 120m
X 0 Pirol Oriolus orio-lus
V V - Freibrüter, Nest meist hoch in Laubbäumen (Eichen, Pappeln, Erlen), Laubwald / reine Kiefernwälder, va. Waldschneisen
400 Keine Wälder im Un-tersuchungsraum
0 Prachttaucher Gavia arctica - - Bodenbrüter: auf dem Meer in Küstennähe oder Binnen-gewässer; Bruthabitat: Bin-nengewässer und Hoch-moore; tag- und nachtaktiv
0 Purpurreiher Ardea pur-purea
R R x Boden- und Freibrüter; Brut-habitat: stark verlandete Alt-wässer und Seeufer mit dichter Schilf- und Weiden-vegetation; dämmerungs- und nachtaktiv
Störradius Kolonie 200m
0 Rabenkrähe*) Corvus corone
- - - Freibrüter; offene Kultur-landschaft, Waldränder, Parks, in Städten
Fluchtdis-tanz 200m
„Allerweltsart“
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 60 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Raubwürger Lanius excubitor
1 2 x Freibrüter, Nest in hohen, dichten (Dorn-) Büschen und Bäumen; offene bis halbof-fene Landschaften mit ein-zelnen Bäumen und Sträu-chern sowie Hecken
300 Betroffene Gebü-sche ausschließlich im Süden des Be-standsgebäudes. Dort aber direkt an der Straße. Art zu störungsempfindlich
X 0 Rauchschwalbe Hirundo ru-stica
V 3 - Nischenbrüter, Nest meist in frei zugänglichen Gebäu-den, gelegentlich auch Au-ßennester
100 Kein Eingriff an ho-hen Gebäuden
X 0 Raufußkauz Aegolius fu-nereus
- - x Höhlenbrüter; ausgedehnte Nadelwaldgebiete mit einem strukturreichen Mosaik von Altholzbeständen; Bruthabi-tat: Schwarzspechthöhlen; nachtaktiv
Fluchtdis-tanz 20m
Keine entsprechen-den Wälder im Un-tersuchungsraum
X 0 Rebhuhn Perdix perdix 2 2 - Bodenbrüter; offenes, reich strukturiertes Ackerland auf wärmeren, fruchtbaren Böden in niederschlagsar-men Gebieten mit mildem Klima, klein parzellierte Feldfluren mit unterschie-dlichen Anbauprodukten, Grenzlinienstrukturen, un-befestigte Feldwege
300 Keine entsprechen-den Brut-Habitate im Untersuchungs-raum
0 Reiherente*) Aythya fulig-ula
- - - Nest in Vegetation am Was-ser oder in Röhrichtzone; Seen, Küste
100 „Allerweltsart“
0 Ringdrossel Turdus tor-quatus
- - -
0 Ringeltaube*) Columba pa-lumbus
- - - Freibrüter; Kulturlandschaft, Stadtvogel
100 „Allerweltsart“
0 Rohrammer*) Emberiza schoeniclus
- - - Bodenbrüter, in Stauden; sumpfiges Gelände mit Schilf, Großseggenge-büsch, gelegentlich Feucht-wiesen
100 „Allerweltsart“
0 Rohrdommel Botaurus stellaris
1 3 x Ausgedehnte Verlandungs-zonen an Still- (meist künst-lich); und zum Teil auch Fließgewässern, Brut- und Nahrungshabitat: lockeres mehrjähriges Schilfröhricht mit eingestreuten offenen Wasserflächen; Nest bo-dennah im Röhricht ver-steckt; tag- und dämme-rungsaktiv
X 0 Rohrschwirl Locustella luscinioides
- - x Schilfbestandene Ufer von Seen, Niedermoore oder Flussufer; ausgedehnte Al-tschilf-bestände mit Knickschilfunterbau nötig; tagaktiv
Fluchtdis-tanz 20m
Keine ausgedehn-ten Schilfbestände im Untersuchungs-raum
X 0 Rohrweihe Circus aeru-ginosus
- - x Nest in Altschilf, selten Gebüsch bis 1,5m Höhe; Al-tschilfbestände in Feucht-gebietsflächen und Verlan-dungszonen stehender oder sehr langsam fließender natürlicher oder künstlicher Gewässer, teils Ackerbruten
Fluchtdi-stanz 300m
Kein Eingriff in Feu-chtgebiete
0 Rostgans Tadorna fer-ruginea
- -
0 Rotdrossel Turdus ilia-cus
- -
0 Rotkehlchen*) Erithacus ru-becula
- - - Nest in Bodenvertiefungen, Böschungen, zwischen Wur-zeln, Gestrüpp, gelegentlich Mauerlöcher, andere Höh-len; Gebüsch, Hecken, Un-terholz
100 „Allerweltsart“
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 61 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Rotmilan Milvus mil-vus
V V x Freibrüter in Laub-/Mischwäldern, auf Strom-masten, reich strukturierte Landschaften
Fluchtdis-tanz 300m
Keine hohen Bäume oder Strommasten im unmittelbaren Untersuchungsge-biet
0 Rotschenkel Tringa tota-nus
1 3 x Bodenbrüter in großen Grünlandflächen; benötigt Bodenfeuchte
200
0 Saatgans Anser fabalis - -
X X 0 Saatkrähe Corvus frugi-legus
- - großflächig strukturreiche Kulturlandschaften mit wei-ten Flusstälern, trockenen bis feuchten Wiesen und Weiden, Auwäldern und Feldgehölzen sowie Städten und Dörfern. Die Brutplätze liegen inzwischen fast aus-schließlich siedlungsnah, in Ortschaften oder mitten in Städten mit kurzrasigen Grünflächen als Nahrungs-habitaten.
Keine Beeinträchti-gung von potentiel-len Bruthabitaten (hohe Bäume)
0 Schellente Bucephala clangula
- - Höhlenbrüter in Baumhöhlen und Nistkästen; oligotrophe bis mäßig eutrophe Stilge-wässer (mind. 1,6 ha) und Flüsse mit anliegendem Waldbestand
100
X X 0 Schilfrohrsän-ger
Acrocepha-lus schoenobae-nus
- - x Röhrichtbrüter; landseitige Abschnitte der Verlandungs-zonen von Gewässern, ver-sumpfte Wiesen und Grä-ben; Bruthabitat: bodennah im Schilf, in Hochstauden o-der Seggenbülten
100 Kein Eingriff in Feuchtgebiete
X X 0 Schlagschwirl Locustella fluviatilis
V - - Im weitesten Sinn Auwälder oder fortgeschrittene Suk-zessionsstadien von Verlan-dungszonen stehender oder fließender Gewässer. Kom-bination von dichter Strauch- und Baumschicht (meist Pappeln, Weiden, Eschen, Erlen) mit üppiger Krautschi-cht (oft Brennnesseln). Bo-denfeuchtigkeit. Daneben gibt es auch regelmäßig Beobachtungen in völlig an-deren, auch trockenen Bio-topen wie Windwurfflächen, Kahlschlägen und Waldrän-dern oder sogar Streuobst-beständen mit dichter Kraut-schicht.
Kein Eingriff in Feuchtgebiete. Streuobstbestand ohne üppige Kraut-schicht
X 0 Schleiereule Tyto alba 3 - x Halbhöhlenbrüter; Brut in einzeln stehenden, expo-nierten Gebäuden (z.B. Kir-chtürme, Scheunen); Jagd in offenem Gelände, am Sied-lungsrand, entlang von Wegen und Straßen
300 Keine einzeln ste-henden oder hohen Gebäude
X X 0 Schnatterente Anas stre-pera
- - - Bodenbrüter in unmittelbarer Gewässernähe, Brut vorwie-gend an flachgründigen, aufgestauten Gewässern im Tiefland, auch Teichgebiete oder flussbegleitende Alt-wässer
Fluchtdis-tanz 200m
Keine Eingriffe an Gewässern
0 Schneesperling Montifringilla nivalis
R R -
0 Sch-wanzmeise*)
Aegithalos caudatus
- - - Freibrüter; unterholzreiche Laub- und Mischwälder, Flussauen, Parks
100 „Allerweltsart“
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 62 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Schwarzhal-staucher
Podiceps ni-gricollis
2 - x Bruthabitat: Stillgewässer mit gut entwickelter Ufer- und Seichtwasservegetation und ausreichend offener Wasserfläche; tag- und nachtaktiv
100 Keine Ufer-/Seicht-wasservegetation, Kein Eingriff in Feuchtflächen
X X 0 Schwarzkehl-chen
Saxicola ru-bicola
V - - Bodenbrüter, Nest in klei-nen, durch Vegetation abge-schirmten Bodenmulden, bevorzugt in Hanglage; offe-nes, gut besonntes Gelände mit niedriger Vegetation und Jagdwarten (Hochstauden, verheidete Hochmoore, Feuchtwiesen, Brach-/Ru-deralflächen)
200 Kein Eingriff in Feuchtgebiet, wenig störungsempfindlich
X 0 Schwarz-kopfmöwe
Larus mela-nocephalus
R - - Bodenbrüter; stehende Ge-wässer; Existenz einer Lach-möwenkolonie erforderlich; Bruthabitat: meist in Lach-möwenkolonien; schwer zu-gängliche Inseln mit niedri-ger Vegetation oder am Au-ßenrand von Verlandungs-zonen
Störradius Kolonie 200m
Keine entsprechen-den Gewässer oder Lachmöwenkolo-nien im Untersu-chungsraum
X X 0 Schwarzmilan Milvus mi-grans
- - x Freibrüter va. in Laubbäu-men, Waldränder, Feldge-hölze in offener, halboffener Landschaft, Jagd in Feucht-gebieten
300 Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
X 0 Schwarzspecht Dryocopus martius
- - x Höhlenbrüter; geschlossene Altbestände von Laub-, Misch- und Nadelwäldern
300 Keine entsprechen-den Wälder im Un-tersuchungsraum
X 0 Schwarzstorch Ciconia nigra - - x Freibrüter; Nest in hohen Waldbäumen mit freiem An-flug; lichte Altholzbestände großer Waldgebiete
Fluchtdis-tanz 500m
Keine entsprechen-den Wälder im Un-tersuchungsraum
0 Seeadler Haliaeetus albicilla
R -
0 Seidenreiher Egretta gar-zetta
- - x Freibrüter; Seichtwasserbe-reiche zum jagen; Bruthabi-tat: Sümpfe und Verlan-dungszonen mit Bäumen und Büschen
0 Singdrossel*) Turdus philo-melos
- - - Freibrüter; lichte Wälder, Parks, Gärten, isolierte Feld-gehölze
200 „Allerweltsart“
0 Silbermöwe Larus argen-tatus
- -
0 Silberreiher Casmero-dius albus
- - Schilfbrüter; vegetation-sfreie Flachwasserstellen zum jagen; Bruthabitat: große Schilfgebiete; tagaktiv
0 Singschwan Cygnus cy-gnus
- R
0 Sommergold-hähnchen*)
Regulus igni-capillus
- - - Freibrüter in Napfnest; Na-del- und Mischwald, einzeln stehende Fichtengruppen, Friedhof, Garten
100 „Allerweltsart“
X X 0 Sperber Accipiter ni-sus
- - x Freibrüter; Feldgehölz, Wal-drandnähe, Landschaften mit vielfältigem Wechsel von Wald, offenen Flächen
Fluchtdis-tanz 150m
Keine Eingriffe ein-zeln stehenden, ho-hen Bäumen (pot. Brutbaum)
0 Sperbergra-smücke
Sylvia niso-ria
1 3 x
X 0 Sperlingskauz Glaucidium passerinum
- - x Höhlenbrüter; autochthone Fichtenwälder; Bruthabitat: ältere, unterholzreiche Na-del- und Mischwälder mit aufgelockerter Struktur; dämmerungsaktiv
500 Keine entsprechen-den Wälder im Un-tersuchungsraum
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 63 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
0 Spiessente Anas acuta - 3 Bodenbrüter in Gewässernähe, auch weit davon entfernt; offene Nie-derungslandschaften und Moorgebiete mit großen ste-henden Binnengewässern, Überschwemmungsflächen, Stauseen, Fischteiche mit Ufervegetation
Fluchtdis-tanz 300m
0 Star*) Sturnus vul-garis
- - - Höhlenbrüter; Laubwälder, Gärten, Parks, Alleen, Feld-gehölze
100 „Allerweltsart“
0 Steinadler Aquila chry-saetos
R R x Felsbrüter; Bereich der Waldgrenze; Bruthabitat: Brutplätze sind in der Regel kleinere Felswände; tagaktiv
0 Steinhuhn Alectoris graeca
R R x
0 Steinkauz Athene noc-tua
3 3 x
0 Steinrötel Monticola saxatilis
1 2 x
0 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe
1 1 -
0 Steppenmöwe Larus cachinnans
- R Bodenbrüter, mediterraner und gemäßigter Lebenraum, Steppen, Binnenland
0 Sterntaucher Gavia stellata
- -
0 Stieglitz*) Carduelis carduelis
- - - Freibrüter; Waldränder, Obstgärten, Hecken-landschaften, Parks
100 „Allerweltsart“
0 Stockente*) Anas pla-tyrhynchos
- - - Gewässer 100 „Allerweltsart“
0 Straßentaube*) Columba li-via f. domes-tica
- - - Freibrüter; Siedlungen „Allerweltsart“
0 Sturmmöwe Larus canus R - - Bodenbrüter, Nester auf ve-getationsarmen Böden mit freier Rundumsicht; Brut auf trockenem Untergrund auf Inseln, Landzungen, in Sümpfen mit kurzer Vegeta-tion, Schutz vor Bodenfein-den
Keine entsprechen-den vegetationsar-men Brut-Habitate im Untersuchungs-raum
0 Sumpfmeise*) Parus palustris
- - - Höhlenbrüter in Laub- und Mischwäldern mit altem Baumbestand, Totholz, lich-tem Unterwuchs
100 „Allerweltsart“
0 Sumpfohreule Asio flam-meus
0 1
0 X Sumpfrohrsän-ger*)
Acrocepha-lus palustris
- - - Fließgewässer und Fechtge-biete; Bruthabitat: üppige, feuchte Hochstaudenfluren bevorzugt an Gräben oder Gewässerufern
200 „Allerweltsart“
X 0 Tafelente Aythya ferina - - - Bodenbrüter; Brut an eutro-phen, teils künstlich ange-legten Stillgewässern mit gut entwickelter Ufervegetation; außerhalb der Brutzeit an fließenden Gewässern, Stauseen
Fluchtdis-tanz 150m
Keine entsprechen-den eutrophen Ge-wässer mit Flach-wasserzonen im Un-tersuchungsraum
0 Tannenhäher*) Nucifraga caryocatac-tes
- - - Freibrüter; dichte Bergna-delwälder; vegetationsarme Stellen zum vergraben von Wintervorrat; Bruthabitat: hohe Gehölze
100 „Allerweltsart“
0 Tannenmeise*) Parus ater - - - Höhlenbrüter; Nadel- und Mischwald, in großen Parks / Gärten
100 „Allerweltsart“
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 64 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Teichhuhn Gallinula chloropus
- V x Nest in dichter Bodenvege-tation in, über oder am Was-ser, auch höher in Büschen oder Bäumen; Bäche, Still-gewässer ab etwa 200 m² mit Verlandungs- oder Röhrichtvegetation, meist an künstlichen Gewässern
100 Gewässer im Unter-suchungsgebiet zu klein
X 0 Teichrohrsän-ger
Acrocepha-lus scir-paceus
- - - Nest zwischen Schilfhalmen (u.a. Stängeln) 60-80 cm über dem Boden aufgehängt; Schilfröhricht der Verlandungszone größerer und kleinerer, ste-hender und langsam fließen-der Gewässer
400 Keine ausreichend großen Schilfge-biete. Kein Eingriff an Feuchflächen
X X X 0 Trauerschnäp-per
Ficedula hy-poleuca
V 3 - Höhlenbrüter; Langstre-ckenzieher; Laub- und Mischwälder, Parks, Gärten mit Baumhöhlen/Nistkästen
200 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Le-bensstätten)
0 Trauersee-schwalbe
Chlidonias niger
0 1 Kolonienbrüter; Feuchwie-sen mit Gewässernähe; Bruthabitat: Schwimmnest auf schwimmender oder submerser Vegetation, Schlammbänken oder Brut-flößen
Störradius 100m
0 Tüpfelsumpf-huhn
Porzana por-zana
1 3 x Bodenbrüter; konstanter Wasserstand nötig; Wasser-tiefe nicht tiefer als 30 cm; Bruthabitat: Fischtei-chgebiete an Seen und Alt-wässern mit ausgedehnter Seggenzone oder feucht-nassen Grasgesellschaften; tag- und dämmerungsaktiv
Fluchtdi-stanz 60m
0 Türkentaube*) Streptopelia decaocto
- - - Freibrüter; in der Nähe men-schlicher Siedlungen
100 „Allerweltsart“
X X 0 Turmfalke Falco tinnun-culus
- - x Baum-, Felsen- und Gebäu-debrüter; Kulturlandschaft, Siedlungsgebiete
Fluchtdi-stanz 100m
Kein EIngriff an ho-hen Bäumen oder hohen Gebäuden
X X 0 Turteltaube Streptopelia turtur
2 2 x Freibrüter; halboffene Kul-turlandschaft, lichte Stellen mit unterholzreichen Struk-turen. Zu Bruthabitaten zäh-len Auwälder, Feldgehölze, parkartig aufgelockerte Baum- und Buschgruppen, aber auch ausgedehnte Obstbaumkulturen mit älte-ren Bäumen
500 Insofern Baumfäl-lung außerhalb der Vogelbrutzeit er-folgt, keine erhebli-che Eingriffe
X X 0 Uferschnepfe Limosa li-mosa
1 1 x Bodenbrüter, Nest auf feu-chtem Untergrund, auch in höherer Vegetation; weitläu-fige, als Grünland genutzte Niederungsgebiete und Tal-landschaften, feuchte bis nasse, weiche Böden zur Nahrungssuche, dauerfeu-chte Wiesenstandorte
200 Kein Einrgiff in Feu-chtfläche
X 0 Uferschwalbe Riparia ripa-ria
V V x Höhlenbrüter; Kiesgruben und Steinbrüche mit Steil-hängen und Gewässernähe; Bruthabitat: selbst gegra-bene Röhren in sandig-leh-migen Steilwänden mit freier An- und Abflugmöglichkeit; tag- und dämmerungsaktiv
Störradius Kolonie 200m
Keine entsprechen-den Steilhänge im Untersuchungs-raum. Kiesabbauflä-che nordwestlich des Untersuchungs-gebiets nicht durch Vorhaben betroffen
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 65 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Uhu Bubo bubo - - x Halbhöhlen- oder Freibrüter, kein Nestbau; nach Boden-relief und -bedeckung reich gegliederte Landschaften, gut strukturierte (Misch-) Wälder mit nicht zu dichtem Baumbestand
500 Keine Wälder oder Abbaubereiche im direkten Eingriffsbe-reich
0 Wacholderdros-sel*)
Turdus pila-ris
- - - Freibrüter; Feldgehölz, Waldrand, Parks, Gärten
200 „Allerweltsart“
X 0 Wachtel Coturnix co-turnix
3 V - Bodenbrüter, Nest am Bo-den in flachen Mulden zwi-schen hoher Kraut- und Grasvegetation; offene Kul-turlandschaft, relativ hohe Krautschicht, unbefestigte Wege
Fluchtdi-stanz 50m
Zu intensive Nut-zung des Gebiets, störungsempfindlich Gebiet nicht offen genug
0 Wachtelkönig Crex crex 2 2 x Bodenbrüter in feuchtem Wiesengelände; Langstrec-kenzieher; feuchte Wiesen in Flussniederungen, Sümpfe, Bergwiesen, Bra-chflächen, gelegentlich Ge-treidefelder
Fluchtdi-stanz 50m
Waldbaumläu-fer*)
Certhia fami-liaris
- - - Nest in Baum- und Rinden-spalten; Wälder, auch reine Nadelwälder
100 „Allerweltsart“
X X X 0 Waldkauz Strix aluco - - x Höhlen- und Halbhöhlenbrü-ter, ausnahmsweise auch in Nestern anderer Vögel oder am Boden; lichte Altholzbe-stände, reich strukturierte Landschaften mit altem Baumbestand, Siedlungsge-biete
500 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Le-bensstätten)
Waldlaubsän-ger*)
Phyllosco-pus sibilatrix
- - - Bodenbrüter; Laubhoch-wald, va. Buchenbestände
200 „Allerweltsart“
X X X 0 Waldohreule Asio otus - - x Freibrüter in Nestern ande-rer Vögel; Feldgehölze, Waldrand, in Mooren auf dem Boden; im Winter häu-fig in der Nähe menschlicher Siedlungen
500 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen
X 0 Waldschnepfe Scolopax ru-sticola
- V - Bodenbrüter; nicht zu dichte Laub- und Laubmischwälder mit gut entwickelter Kraut- und Strauchschicht, Boden-feuchtigkeit, Moore, waldge-säumte Bachläufe
300 Keine entsprechen-den Waldhabitate im Untersuchungsraum
X 0 Waldwasserläu-fer
Tringa ochropus
R - x Freibrüter, benutzt alte Dros-sel- oder Taubennester in Bäumen am Rand schlam-mig-vegetationsarmer Berei-che; Wälder, offene Gewäs-ser
200 Keine entsprechen-den Waldgebiete im Untersuchungs-raum, zu störungs-empfindlich für Sied-lungsgebiet
0 Wanderfalke Falco pere-grinus
- - x Fels- und Nischenbrüter; Brut an steilen Felswänden, Steinbrüchen oder hohen Gebäuden, bevorzugt in of-fenem Gelände, an Gewäs-sern mit reichem Vogelle-ben, Baumbruten in Bayern nicht belegt
Fluchtdis-tanz 200m
X X 0 Wasseramsel Cinclus cin-clus
- - - Nischenbrüter, Nest um-fangreiche Mooskugel an, über oder hinter stark strö-mendem Wasser; schnell fließende, flache Bäche mit hoher Wasserqualität und steinigem Untergrund aus Geröll, Kies und Sand nötig; tag- und nachtaktiv
100 Keine Eingriffe an Gewässern
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 66 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Wasserralle Rallus aqua-ticus
3 V - Bodenbrüter; Nest im Röh-richt zwischen Halmen oder auf schwimmender Unter-lage; Röhricht- und Großs-eggen-Bestände an Still- und Fließgewässern
300 Keine ausgedehn-ten Röhricht-/Schilf-bestände. Kein Ein-griff in Feuchtflä-chen
0 Weidenmeise*) Parus mon-tanus
- - - Brut in jungen Mischwäldern mit Dickichten, feuchten Ge-bieten mit morschen Gehöl-zen
100 „Allerweltsart“
0 Weißrücken-specht
Dendroco-pos leucotus
3 2 x Höhlenbrüter, Nest in abge-storbenen, stark vermorsch-ten Bäumen; Naturnahe Mischwälder mit überwie-gendem Laubholzanteil; ho-her Anteil an Alt- und Totholz nötig
400
X 0 Weißstorch Ciconia cico-nia
- 3 x Freibrüter, Nest an einzel-nen hohen Gebäuden, Mas-ten, Bäumen in Gebieten mit hoher Dichte an Teichen, Feuchtgebieten; Nahrungs-flächen: offenes, störungsar-mes, feuchtes oder extensiv genutztes Grünland mit möglichst hohem Anteil an Kleinstrukturen
100 Standorttreu, kein Vorkommen im Un-tersuchungsgebiet bekannt
0 Wendehals Jynx torquilla 1 2 x
X X 0 Wespenbus-sard
Pernis apivorus
V 3 x Freibrüter, Nest meist in Waldrandnähe auf Laub-, seltener auf Nadelbäumen in lichten Altholzbeständen; reich gegliederte Landschaft mit Wald
Fluchtdis-tanz 200m
Art zu störungsemp-findlich für die sied-lungsnahe Berei-che, in denen Ein-griffe stattfinden
X 0 Wiedehopf Upupa epops
1 3 x Höhlen- und Halbhöhlenbrü-ter; offene, warme, trockene Landschaften, schüttere Pflanzendecke, lockerer Bo-den, locker bestandene Waldflächen, Ackerland-schaften mit extensiver Bo-dennutzung, Siedlungen
300 Keine entsprechen-den trockenen Habi-tate mit extensiver Bodennutzung im Untersuchungsraum
X 0 Wiesenpieper Anthus pra-tensis
1 2 - Bodenbrüter; Nest in selbst gescharrter Mulde; offene bis halboffene, baum- und straucharme Landschaften in gut strukturierter, de-ckungsreicher Krautschicht auf meist feuchten Standor-ten mit einzelnen höheren Strukturen
200 Landschaft nicht baumarm
X X 0 Wiesenschaf-stelze
Motacilla flava
- - - Brut ursprünglich vor allem in Pfeifengraswiesen und bultigen Seggenrieden in Feuchtgebieten. Heute in extensiv bewirtschafteten Streu- und Mähwiesen auf nassem und wechselfeuch-tem Untergrund, sowie Vieh-weiden. Auch klein parzel-lierte Ackeranbaugebiete mit einem hohen Anteil an Hack-früchten (Kartoffeln, Rüben) sowie Getreide- und Maisflä-chen
Kein Eingriff in Feuchtflächen
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 67 von 69
V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Lebensraumansprüche Effekt-distanz
Straßen-lärm [m]14
Kommentar
X 0 Wiesenweihe Circus pygargus
R 2 x Bodenbrüter. Brutvorkom-men in feuchten Niederun-gen, Flachmooren und brei-ten Flusstälern inzwischen selten. Brutgebiete sind fruchtbare Ackerlandschaften mit gerin-gen bis mittleren Nieder-schlagsmengen. Sie sind arm an Gehölzstrukturen, weiträumig offen und flach-wellig.
Keine Acker und kein Moor im Unte-suchungsgebiet
0 Wintergold-hähnchen*)
Regulus reg-ulus
- - - Kugelnest in Bodennähe; Büsche, Hecken, Dickicht von Wäldern, Parks, Gärten, auch offenes Kulturland
100 „Allerweltsart“
0 Zaunkönig*) Troglodytes troglodytes
- - - Nest in Bodennähe; unter-holzreiche Wälder, Gärten, Parks
100 „Allerweltsart“
0 Ziegenmelker Caprimulgus europaeus
1 3 x
0 X Zilpzalp*) Phyllosco-pus collybita
- - - Bewaldete Habitate mit lü-ckiger Kraut- und reich struk-turierter Strauch- und Baum-schicht, Nest bodennah oder etwas höher im Gebüsch, Altschilf
200 „Allerweltsart“
0 Zippammer Emberiza cia R 1 x
0 Zitronenzeisig Carduelis ci-trinella
V 3 x
X 0 Zwergdommel Ixobrychus minutus
1 2 x Nest bodennah im Altschilf oder etwas höher im Ge-büsch, reich strukturierte, dichte Schilfbestände nötig; Bruthabitat: Verlandungszo-nen von Seen; tag- und nachtaktiv
Fluchtdis-tanz 50m
Störungsempfind-lich, deshalb Brut in den kleinflächigen, von bewirtschafte-ten Flächen umge-benen Röhrichtbe-ständen auszu-schließen
0 Zwergohreule Otus scops R R x
X X X 0 Zwergschnäp-per
Ficedula parva
2 V x Höhlen- und Nischenbrüter; Bruthabitat hochstämmige Altbestände naturnaher Laub- und Mischwälder; ta-gaktiv
100 Potentiell durch Fäl-lung / Rückschnitt betroffen – auch wenn außerhalb Vo-gelbrutzeit (Schädi-gungsverbot von Le-bensstätten)
0 Zwergtaucher*) Tachybaptus ruficollis
- - - Kleine Stillgewässer, lang-sam fließende Bäche / Flüsse mit ausgeprägter Verlandungszone, gut aus-gebildeter Unterwasser- und Schwimmblattvegetation
100 „Allerweltsart“
0 Zwergschwan Cygnus be-wickii
- -
0 Zwergsäger Mergellus al-bellus
- -
*) weit verbreitete Arten („Allerweltsarten“), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 68 von 69
Anhang Abschichtungsliste: Gebiete mit internationaler (Ramsar), nationaler (AEWA) und landesweiter (BY) Bedeutung für die wich-
tigsten Wasservogelarten in Bayern nach Daten der Internationalen Wasservogelzählung. (Tabelle nur
für den internen Gebrauch, nicht zitierfähig).
Artnennung erfolgte nur in der jeweils höchsten Kategorie. Nicht berücksichtigt sind maximale Rastbe-
stände, die zwischen den Zählterminen auftreten können.
* = unvollständige Datenlage bzw. nicht alle Zählungen durchgeführt
Gebiet Internationale Bedeu-
tung
Nationale Bedeutung Landesweite Bedeutung
Ismaninger Teichgebiet Kolbenente, Löffelente,
Schnatterente
Bläßhuhn Gänsesäger, Haubentaucher, Hö-
ckerschwan, Kormoran, Krickente,
Pfeifente, Reiherente, Schellente,
Stockente, Tafelente
Chiemsee Bläßhuhn, Kolbenente,
Reiherente, Schellente,
Tafelente
Haubentaucher, Höckerschwan, Kor-
moran, Krickente, Löffelente, Schnat-
terente, Stockente
Ammersee Haubentaucher, Kormo-
ran, Reiherente, Schell-
ente, Tafelente
Bläßhuhn, Gänsesäger, Kolbenente,
Löffelente, Stockente
Donau: km 2246-2405 * Bläßhuhn, Höcker-
schwan, Kormoran, Rei-
herente, Schellente
Gänsesäger, Zwergtaucher, Kri-
ckente, Stockente, Tafelente
Starnberger See * Bläßhuhn, Haubentau-
cher, Kolbenente, Rei-
herente, Tafelente,
Höckerschwan, Kormoran, Schellente
Bodensee Bayern * Bläßhuhn, Hauben-
taucher, Reiherente
Höckerschwan, Schellente, Tafelente
Main: Grenze Ufr,/Ofr,- Kitzin-
gen/Hohenfeld *
Kormoran, Tafelente Bläßhuhn, Gänsesäger, Haubentau-
cher, Höckerschwan, Reiherente,
Stockente
Altmühlsee Kormoran, Löffelente Gänsesäger, Haubentaucher, Krick-
ente
Inn: Stausee Egglfing-Obernberg Krickente, Schnat-
terente
Kormoran, Pfeifente, Schellente,
Stockente
Lechstau Feldheim Krickente, Schnat-
terente
Kormoran, Tafelente
Isar: Stausee Eching Krickente, Schnat-
terente
Höckerschwan
Inn: Stausee Ering-Frauenstein Schnatterente Höckerschwan, Kormoran, Krickente,
Pfeifente, Stockente
Main: Kitzingen/Hohenfeld-Rothen-
fels *
Kormoran Bläßhuhn, Gänsesäger, Reiherente,
Stockente, Tafelente
Donau: Bertoldsheimer Stausee Schnatterente Krickente, Pfeifente, Schellente
Isar: Stausee Moosburg Schnatterente Bläßhuhn, Löffelente, Pfeifente
Waginger See mit Umgebung * Haubentaucher Bläßhuhn, Tafelente
Zellsee * Schnatterente
Main: Rothenfels-Staustufe Mainf-
lingen *
Bläßhuhn, Gänsesäger, Haubentau-
cher, Höckerschwan, Kormoran, Rei-
herente, Stockente, Tafelente
Rötelseeweiher u, angrenz, Regen-
fluß
Gänsesäger, Kormoran, Krickente,
Schnatterente
Inn: Unterer Inn - Salzachmündung
(gesamte OÖ Salzach)
Krickente, Schellente, Schnatterente,
Stockente
Brombachsee Gänsesäger, Haubentaucher, Kormo-
ran
Kahler Baggerseen Haubentaucher, Kormoran, Tafelente
Mittelfränkisches Weihergebiet: Gr,
+ Kl, Bischofsweiher
Haubentaucher, Löffelente, Tafelente
Rothsee Gänsesäger, Haubentaucher, Kormo-
ran
Inn: Stauraum KW Braunau Kormoran, Krickente, Schnatterente
Landschaftsarchitektur Niederlöhner Relevanzprüfung Einbeziehungssatzung Rinding Yogahaus 83512 Wasserburg am Inn Seite 69 von 69
Gebiet Internationale Bedeu-
tung
Nationale Bedeutung Landesweite Bedeutung
Kochelsee Bläßhuhn, Haubentaucher, Tafelente
Wöhrder Stausee * Höckerschwan, Stockente, Tafelente
Altmaingebiet/Baggerseengebiet
Sennfeld-Hirschfeld
Haubentaucher, Kormoran
Bamberg Hafen: Hallstadt - Staffel-
bach *
Kormoran, Tafelente
Inn: Stauraum KW Ingling, Höckerschwan, Kormoran
Oberegger Günzstausee Gänsesäger, Krickente
Staffelsee Haubentaucher
Baggerseen Feldmoching Bläßhuhn
Inn: Stausee Schärding-Neuhaus Höckerschwan
Isar: Stausee Altheim Tafelente
Kellmünzer Stausee * Tafelente
Lechstau Lechbruck * Bläßhuhn
Oberlindach - Simetshof - Gottes-
gab
Tafelente
Tegernsee Haubentaucher
Forggensee * Haubentaucher
Illerstaustufe VI: Kardorf * Krickente
Illerstaustufe VII: Maria Steinbach * Krickente
Illerstaustufe VIII: Frönenbach -
Rothenstein *
Kormoran
Inn: Stauraum Perach - Stammham Krickente
Isar: Stausee Dingolfing Kormoran
Lechstau 19 östl, Schwabstade * Höckerschwan
Lechstau Prem * Höckerschwan
Riegsee - Froschhauser Weiher Haubentaucher
Schlosspark Nymphenburg mit
Ost-Rondell *
Höckerschwan
Vilsstausee Gänsesäger
Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern Department Biologie II an der LMU
Dr. Andreas Zahn H.-Löns-Str. 4
84478 Waldkraiburg Tel. 08638/ 86117
Beispiel für ein Fledermausbrett
• Breite des Spalts durch unterschiedlich Breite der senkrechten Latten variieren ( ca. 1cm-
4cm Spaltenbreite).
• Abstand zwischen den senkrechten Latten ca. 50-70 cm
• Oben: Etwa die Hälfte der Abteile dicht schließen, die andere Hälfte offen lassen (2cm
Abstand zum Dachvorstand), so dass die Tiere unten und oben einfliegen können.
• Oben geschlossene und offene Abteile sollen sich abwechseln.
• Diese Fledermausbretter sollten rund um das Gebäude angebracht werden, damit die Tiere
je nach Witterung verschieden temperierte Hangplätze aufsuchen können.
• Bei glattem Putz sollte eine Rückwand aus ungehobelten Brettern angebracht werden, die
unten als Anflugbrett ca. 20cm vorsteht. Der dann allseitig geschlossene Kasten kann etwa so
aussehen:
Spalt 1cm
Spalt 4cm
Anbringung Fledermausbrett ohne Rückwand
Ca 60-80 cm; rot:
Verschluss über dem
Fenster; Farbe egal, nicht
ganz hell
Brett (ca 30cm breit) oder
Fledermausflachkasten.
Innen: Spalt 2cm breit
Kasten mit Rückwand (Holz sägerau und unbehandelt), unten vorstehend als 5-10cm
breites Landebrett; Innenweite des Kastens 2cm.
Ca 30cm
Ca 35 cm
Rinding
Rinding, Ebersberg: Dorfrand, Bäume, Gewässer, Scheune mit Holzverschalung, Grünland
Aufnahme von-bis: 30.04.2018 19:45 01.05.2018 06:00
69 Aufnahmen, mind. 4 Arten (Zwerg-, Bart-, Mopsfled. & evtl. Zweifarbf. (oder Abendsegler). Einige Myotis waren nicht auswertbar: => evtl. weitere Art, z. B. Fransenfled.?, aber unsicher
Recording.filename Recording.recordingTimeRecording.length Recording.callCountArt Bem.
20180430-RINDING___-000010.raw 30.04.2018 20:34 1,212 6 Zwergf.
20180430-RINDING___-000011.raw 30.04.2018 20:35 2,273 14 Zwergf.
20180430-RINDING___-000012.raw 30.04.2018 20:36 2,138 13 Zwergf.
20180430-RINDING___-000013.raw 30.04.2018 20:42 2,269 19 Zwergf.
20180430-RINDING___-000014.raw 30.04.2018 20:45 2,204 18 Zwergf.
20180430-RINDING___-000015.raw 30.04.2018 20:49 1,679 10 Bartf.
20180430-RINDING___-000016.raw 30.04.2018 20:50 4,202 56 Bartf.
20180430-RINDING___-000017.raw 30.04.2018 20:51 0,463 0 Mkm
20180430-RINDING___-000018.raw 30.04.2018 20:54 1,712 13 Mkm
20180430-RINDING___-000019.raw 30.04.2018 20:54 0,827 3 Mkm
20180430-RINDING___-000020.raw 30.04.2018 20:56 2,2 20 Mdau eher Bartf.
20180430-RINDING___-000021.raw 30.04.2018 20:57 2,908 19 Bartf.
20180430-RINDING___-000021.raw 30.04.2018 20:57 2,908 19 Bartf.
20180430-RINDING___-000022.raw 30.04.2018 20:58 2,011 18 Bartf.
20180430-RINDING___-000023.raw 30.04.2018 20:58 1,929 17 Bartf.
20180430-RINDING___-000024.raw 30.04.2018 21:00 0,819 5 Mkm
20180430-RINDING___-000025.raw 30.04.2018 21:00 2,236 15 Bartf.
20180430-RINDING___-000025.raw 30.04.2018 21:00 2,236 15 Bartf.
20180430-RINDING___-000026.raw 30.04.2018 21:01 2,802 21 Mkm
20180430-RINDING___-000028.raw 30.04.2018 21:14 1,126 7 Myotis
20180430-RINDING___-000027.raw 30.04.2018 21:14 0,463 1 Fransenfled.? unsicher
20180430-RINDING___-000029.raw 30.04.2018 21:30 0,971 5 Mopsf. Sozialruf oder Übergang oder final bzz
20180430-RINDING___-000030.raw 30.04.2018 21:30 1,024 3 Mopsf.
20180430-RINDING___-000031.raw 30.04.2018 21:30 0,463 1 Mopsf.
20180430-RINDING___-000032.raw 30.04.2018 21:35 1,573 8 Mkm
20180430-RINDING___-000033.raw 30.04.2018 21:35 1,708 11 Myotis
20180430-RINDING___-000034.raw 30.04.2018 21:52 1,987 9 Myotis
20180430-RINDING___-000035.raw 30.04.2018 21:59 2,753 13 Zwergf.
20180430-RINDING___-000036.raw 30.04.2018 22:17 0,823 2 Myotis
20180430-RINDING___-000037.raw 30.04.2018 22:35 0,807 3 Myotis
20180430-RINDING___-000038.raw 30.04.2018 22:35 2,101 12 Bartf.
20180430-RINDING___-000039.raw 30.04.2018 23:04 0,463 1 Zwergf.
20180430-RINDING___-000040.raw 30.04.2018 23:04 0,893 3 Zwergf.
20180430-RINDING___-000041.raw 30.04.2018 23:05 0,729 4 Zwergf.
20180430-RINDING___-000042.raw 30.04.2018 23:05 3,498 31 Zwergf.
20180430-RINDING___-000043.raw 30.04.2018 23:08 0,463 1 Zwergf.
20180430-RINDING___-000044.raw 30.04.2018 23:08 2,372 17 Zwergf.
20180430-RINDING___-000045.raw 30.04.2018 23:43 1,13 4 Mkm fast Bogenrufe: Fransenfled?
20180501-RINDING___-000046.raw 01.05.2018 01:23 0,709 3 Zwergf.
20180501-RINDING___-000047.raw 01.05.2018 01:23 0,934 3 Zwergf.
20180501-RINDING___-000048.raw 01.05.2018 01:35 0,463 2 evtl. Zweifarbf.
20180501-RINDING___-000049.raw 01.05.2018 01:35 1,147 3 Nyctaloid
20180501-RINDING___-000050.raw 01.05.2018 01:35 0,852 3 evtl. Zweifarbf. Zweifarb- oder Abendsegler
20180501-RINDING___-000051.raw 01.05.2018 01:35 0,471 2 evtl. Zweifarbf.
20180501-RINDING___-000052.raw 01.05.2018 01:35 0,471 1 evtl. Zweifarbf. Zweifarb oder Abendsegler
20180501-RINDING___-000053.raw 01.05.2018 01:35 4,129 23 Zwergf.
20180501-RINDING___-000054.raw 01.05.2018 02:00 2,589 9 Zwergf.
20180501-RINDING___-000055.raw 01.05.2018 02:01 1,921 14 Zwergf.
20180501-RINDING___-000056.raw 01.05.2018 02:24 2,011 9 Zwergf.
20180501-RINDING___-000057.raw 01.05.2018 02:24 0,463 1 Mopsf.
20180501-RINDING___-000058.raw 01.05.2018 02:51 0,463 0 Mkm
20180501-RINDING___-000059.raw 01.05.2018 02:51 1,974 17 Bartf.
20180501-RINDING___-000060.raw 01.05.2018 02:56 0,541 2 Mkm Mbart
20180501-RINDING___-000061.raw 01.05.2018 03:01 0,463 1 Mkm
20180501-RINDING___-000062.raw 01.05.2018 03:36 1,475 6 Mopsf.
20180501-RINDING___-000063.raw 01.05.2018 03:42 3,371 27 Bartf.
20180501-RINDING___-000064.raw 01.05.2018 04:12 1,978 12 Myotis
20180501-RINDING___-000065.raw 01.05.2018 04:12 0,463 2 Mkm
20180501-RINDING___-000066.raw 01.05.2018 04:13 1,79 15 Bartf.
20180501-RINDING___-000067.raw 01.05.2018 04:13 1,884 12 Bartf.
20180501-RINDING___-000068.raw 01.05.2018 04:13 4,538 19 Zwergf.
20180501-RINDING___-000069.raw 01.05.2018 04:30 4,608 29 Zwergf.
20180501-RINDING___-000070.raw 01.05.2018 04:58 0,799 0 keine Fle.: maus
20180501-RINDING___-000071.raw 01.05.2018 05:05 2,576 16 Bartf.
20180501-RINDING___-000072.raw 01.05.2018 05:06 0,938 2 Mopsf.
20180501-RINDING___-000073.raw 01.05.2018 05:06 1,54 7 Mopsf.
20180501-RINDING___-000074.raw 01.05.2018 05:13 2,576 24 Bartf.
20180501-RINDING___-000075.raw 01.05.2018 05:14 3,187 16 Zwergf.
20180501-RINDING___-000076.raw 01.05.2018 05:17 3,748 32 Mema
20180501-RINDING___-000076.raw 01.05.2018 05:17 3,748 32 Mkm vmt. Mbart
20180501-RINDING___-000077.raw 01.05.2018 05:19 2,593 23 Bartf.
20180501-RINDING___-000078.raw 01.05.2018 05:24 0,659 1 Mema
20180501-RINDING___-000079.raw 01.05.2018 05:25 4,35 38 Bartf.
Art EBE Rinding Nachgewiesen
Fledermäuse
Braunes Langohr x
Breitflügelfledermaus x
Fransenfledermaus x ?
Graues Langohr x
Große Bartfledermaus Bartfled.
Großer Abendsegler x ? (Nyctaloid spec. )
Großes Mausohr x
Kleinabendsegler x
Kleine Bartfledermaus x Bartfled.
Mopsfledermaus x x
Mückenfledermaus x
Nordfledermaus x
Rauhautfledermaus x
Wasserfledermaus x
Weißrandfledermaus
Zweifarbfledermaus x vmtl. (Nyctaloid spec. )
Zwergfledermaus x x