www.svagw.at
GESUND IST
GESÜNDER
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (Mehr-) Wert für Österreichs Selbständige
Christian Kienberger 23. November 2016 Wirtschaftskammer Wien [email protected]
2
Agenda
1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen
2. Unsere Prämien – Tipps, Hilfen und Unterstützung
3. Unsere Angebote KV, PV, UV
4. Das Pensionskonto
5. Gesetzliche Änderungen 2017
6. SVA Gesundheitsangebote
7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz
3
SVA Budget 2015: 4,7 Mrd. Euro
Pensionsversicherung 3,6 Mrd. Euro
Gesundheitsversicherung 1,0 Mrd. Euro
Bundespflegegeld 140 Mio. Euro
SVA - das zweitgrößte Versicherungsinstitut Österreichs
- Verwaltungskosten: 2,2 % des Gesamtaufwandes
- ausgeglichene Gebarung in der Krankenversicherung
- Pensionsversicherung: Partnerleistung plus Ausfallshaftung durch Bundesmittel
- Bundespflegegeld wird als Versorgungsleistung im Bundesauftrag durchgeführt
PV
KV
BPG
KV Versichertenstock 1993 354.941
KV Versichertenstock 2015 801.885
Veränderung in % 223%
Versichertengruppen und Einbeziehungsjahr(e):
SVA - eine wachsende Versichertengemeinschaft
1 : 2,7
Mehr als 50% der 400.000 aktiv SVA Versicherten sind EPU!
78 % der EPU‘s üben ihre Selbständigkeit hauptberuflich aus.
22 % der EPU‘s üben ihre Selbständigkeit nebenberuflich aus.
Umsätze von hauptberuflichen EPU´s 20 % erzielen einen Jahresumsatz unter € 10.000,- Umsätze von nebenberuflichen EPU´s 51 % erzielen einen Jahresumsatz unter € 10.000,-
2016 bereits rund 60.000 24h-Betreuerinnen (30% aller EPU) SVA versichert !!
EPU
– Q
uote
SVA
SVA - ein wachsender Träger
Struktur Beitragsgrundlage KV 2016 Versicherte Ö 412.242 Versicherte Wien 95.060
Mindestbeitragsgrundlage = 415,72 € / Monat 2016 Höchstbeitragsgrundlage = 5.670,00 € / Monat 2016 Versichertenstock BGRL ≤ 415,72 €: 48% Versichertenstock Höchst BGRL: 5,5% Versichertenstock zwischen Mindest und Höchst: 46,5%
[WERT] = 48%
191.533 = 46,5%
22.292 = 5,5%
48.837= 51%
41.800 = 44%
4.423 = 4,5%
0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000
bis Mindest
zw. Mindest u. Höchst
Höchst
Anzahl der Versicherten Be
itrag
sgru
ndla
ge
Wien Österreich
Einkommenslage (lt. EKSt. bzw. BGRL-Stat.)
Spielbestimmend ist der Gesetzgeber:
Existenzsicherung von Kleinbetrieben
132 GSVG-Novellen seit 1977 - in der Regel 3 Novellen jährlich Aktuelle SVA Forderungen: - Abschaffung PV Beitrag für aktive Pensionisten - mehr Flexibilität in der Beitragsvorschreibung - Flexibilisierung der Wahlarzt - Kostenerstattung
* **
* Verzugszinsen Halbierung: von 7,88 % 2016 auf 3,38 % 2017 – fortan SV Verzugszinsen laut BAO
* geplante schrittweise Absenkung auf ASVG Geringfügigkeitsgrenze: von 740,88 auf 425,70 (Werte 2017)
Existenzsicherung von Kleinbetrieben
9
Agenda
1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen
2. Unsere Prämien – Tipps, Hilfe und Unterstützung
3. Unsere Angebote KV, PV, UV
4. Das Pensionskonto
5. Gesetzliche Änderungen 2017
6. SVA Gesundheitsangebote
7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz
SVA Prämien
Die Vorschreibung ist der „Painpoint“:
SVA Prämien
*PV € 415,72 € Neue Selbständige * € 76,91 € Neue
Selbständige
31,80
318,00
31,80
318,00
124,18
1.490,16
SVA Prämien
Von 100 Euro SVA-Beiträgen fließen ...
TIPPS, damit Beitragsvorschreibung nicht länger Painpoint bleibt !
SVA TIPP: Flexible Beitragsentrichtung
1. Herabsetzung der Beitragsgrundlage 2. Vereinbarung von Ratenzahlungen 3. Stundung des Beitrages 4. Prüfung, ob ein VZ-Stopp/Nachlass möglich ist 5. Ansuchen um Kostenanteilsbefreiung 6. ASVG Beiträge melden (Differenzvorschreibung) 7. Neugründer: Nachbelastung zinsfrei auf 3 Jahre verteilen 8. ev. auf monatliche Beitragszahlung umsteigen 9. Überbrückungshilfe beantragen:
• Saldenübersicht • Beitragsvorschreibung • Jahresübersicht
SVA TIPP: Flexible Beitragsentrichtung
Persönliche Daten sicher einsehen mit der Handysignatur
17
Agenda
1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen
2. Unsere Prämien – Tipps, Hilfen und Unterstützung
3. Unsere Angebote KV, PV, UV
4. Das Pensionskonto
5. Gesetzliche Änderungen 2017
6. SVA Gesundheitsangebote
7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz
Leistungen der Pensionsversicherung
Durchschnittspensionen Arbeiter 942 Euro Angestellte 1.551 Euro Bauern 818 Euro Notariat 5.918 Euro Nationalbank 6.270 Euro
Leistungen der Krankenversicherung
Durchschnittsrisiko Krankenversicherung: 1.727,00 Euro / Jahr Mindestprämie Krankenversicherung: 381,60 Euro / Jahr Höchstprämie Krankenversicherung: 5.205,00 Euro / Jahr
Unfall am Weg zur Arbeit:
• Bergung/Transport • 15 Tage stationär (pauschal SVA, Rest Land) • Anschlussheilverfahren, Rehabilitation • Ärztliche Hilfe, Heilmittel • Physiotherapien, Hilfsmittel • Unterstützungsleistung • Betriebshilfe (SL oder Zuschuss) • Hilfe für Unternehmer in Not • Zusatzversicherung – Krankengeld (optional) • Unfallmeldung an die AUVA (Unfallrente?)
Risikoabdeckung Krankenversicherung
Risikoabdeckung Krankenversicherung
Beispiel für Operationskosten: (ohne Pflegeaufwand, Rehabilitationskosten, allfälliges Krankengeld,….)
Blinddarmoperation € 880,--
Hüftoperation € 6.130,--
Herzklappenoperation € 11.440,--
Hepatitis Heilmittel € 87.000,--
monatliche Mindestprämie KV 2016: € 31,80 Blinddarmoperation 28 Monate Mindestprämie
Hüftoperation 193 Monate ~ 16 Jahre Mindestprämie
Herzklappenoperation 360 Monate ~ 30 Jahre Mindestprämie
Hepatitis Heilmitteltherapie 24 Wo 2.736 Monate ~ 228 Jahre Mindestprämie
Arbeitsunfälle Arbeiter: 69.026 Angestellte: 25.557 Freie Dienstnehmer: 79
Leistungen der Unfallversicherung Unfallheilbehandlung Rehabilitation Unfallrenten, Hinterbliebenenleistungen
Unfallversicherung
23
Agenda
1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen
2. Unsere Prämien – Tipps und Hilfen
3. Unsere Angebote KV, PV, UV
4. Das Pensionskonto
5. Gesetzliche Änderungen 2017
6. SVA Gesundheitsangebote
7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz
geboren bis 31.12.1954 geboren ab 1.1.1955
Alt: Bemessungsgrundlagensystem Die besten 348 (2017) mtl. Beitragsgrundlagen (= 29 Jahre) vor dem Stichtagsjahr werden berücksichtigt. Jährliche Ausdehnung des Bemessungszeitraumes um weitere 12 Monate bis 480 KM im Jahr 2028 (40 Jahre).
Neu: Pensionskonto Gesamtgutschrift ergibt sich aus allen jährlichen Teilgutschriften, dh. Gesamterwerbseinkommen wird berücksichtigt. Jede Beitragsgrundlage bis zum Stichtag ist relevant.
Systematik des Pensionskontos
Systematik des Pensionskontos
FAQ rund um die Pension/das Pensionskonto
Warum sollte man Einblick in das Pensionskonto nehmen?
Wie lange können Beschäftigungsjahre nachgemeldet werden?
Warum ist meine Bruttopension so niedrig?
Zählen auch Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Pension zu den Versicherungszeiten?
Werden Kindererziehungszeiten eingerechnet?
Kann ich in mein Pensionskonto Einblick nehmen?
Kann man auch meine tatsächliche Pensionshöhe berechnen?
Was kann man machen, um seine Pensionshöhe noch aufzubessern?
Pensionsplanung
Pensionsplanung - Höherversicherung
Pensionskonto - Weiterarbeit lohnt sich:
Beispiel:
Mann, 45 Versicherungsjahre Pensionsantritt im Jahr 2017 (Korridorpension)
angenommenes Einkommen: durchschnittlich € 2.200;
Pension mit 62. Lj.: 1.560,- €
Pension mit 67. Lj.: 2.244,- €
Abschlag bei Korridorpension
zusätzliche Gutschriften und
Zuschlag bei Pensionsantritt nach Regelalter
1.694,001.833,00
1.978,00
1.560,00
2.244,00
62 63 64 65 67
Erhöhung der Pension um 43,8 % 29
Fragen FAQ rund um die Pension/das Pensionskonto
TIPP
Sichern Sie sich den Online-Zugang zum Pensionskonto
Finden Sie den optimalen Zeitpunkt für den Antritt der Pension
Machen Sie eine Hochrechnung mit dem Pensionskostenrechner der SVA
Nachkauf Schul- Studienzeiten überlegen (1.108 € bzw. 2.593 € / BJ älter)
Einkauf der Neuzugangsjahre überlegen (bis 1987 PV-Neuzugangsbeitragsgrundlage fix)
Pensionssplitting mit Partner besprechen
- für Jahre ab 2005 möglich
- NEU: mit Pensionsreform 2017 ausgeweitet - für 7 statt 4 Jahre möglich
31
Agenda
1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen
2. Unsere Prämien – Tipps und Hilfen
3. Unsere Angebote KV, PV, UV
4. Das Pensionskonto
5. Gesetzliche Änderungen 2017
6. SVA Gesundheitsangebote
7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz
Aktuelle Werte 2017 „Pensionsreform“ 2017 Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze
Neuerungen beim KBG – Kindergeldkonto und Familienbonus
Rechtssicherheit für Selbständige – Die Sozialpartnereinigung
Beitragspflicht für Gewinnausschüttungen an gf. GmbH Gesellschafter
32
Neuerungen in der SV ab 2017
33
Voraussichtliche Werte 2017
Verzugszinsen: von 7,88% auf 3,38% Optionenmodell: kl. 81,81€ groß 102,24€
SL-Grenze: 69.719,99 € Höchstbeitrag HV PV: 9.960,00 €
Anreiz für „längeres Arbeiten“: Bei Pensionsverzicht in den ersten drei Jahren nach dem regulären Pensionsalter - Frauen bis 63 / Männern bis 68 – Halbierung der PV Beiträge + Aufschubbonus wie bisher in Höhe von 4,2 Prozent /Jahr
Erhöhung „Mindestpension“: AZ bei 30 Beitragsjahren 1.000 € statt bisher 883 € - AZ als Versicherungsleistung - Konsequenzen (??).
Pensionssplitting: - Übertragung von Teilgutschriften für 4 statt wie bisher für 7 Jahre möglich
- Meldung bis zum 10 LJ des Kindes möglich (statt wie bisher bis zum 7 LJ)
Rechtsanspruch auf Rehabilitation, wenn Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zumindest in absehbarer Zeit "wahrscheinlich" (ASVG) wird.
Neu - Zusammensetzung Alterssicherungskommission und Einbeziehung „öffentlicher Dienst“.
Vorschläge vom Ministerrat ans Parlament weiter geleitet – Umsetzung offen:
Gesetzliche Änderungen 2017 - Pensionsreform
1. Neuerungen Meldepflicht-Änderungsgesetz für ASVG: Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze ab 2017; Vollversicherung nur mehr dann, wenn aus einem
oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen Entgelt über monatlicher Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017 425,70 €). Aber: - DG: UV Beitrag 1,3% bleibt aufrecht - DG: Dienstgeberabgabe 16,4%, wenn Lohnsumme geringf. Beschäftigter das 1,5 fache der Geringfügigkeit überschreitet - DN: Vollversicherung, wenn Entgelt aus mehreren Beschäftigungen über Geringfügigkeitsgrenze - DN: hat Möglichkeit zur Selbstversicherung (bei geringfügiger Beschäftigung)
2. Neuerungen Meldepflicht-Änderungsgesetz für GSVG: Entfall des Beitragszuschlags für neue Selbstständige, wenn die Meldung für die Pflichtversicherung
spätestens acht Wochen nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides erfolgt.
3. Neuerungen Meldepflicht-Änderungsgesetz für GSVG und ASVG:
Halbierung der Verzugszinsen von 7,88% auf 3,38% (ab 2017 Höhe nach Bundesabgabenordnung BAO).
Gesetzliche Änderungen 2017 - Beitragsbereich
Für Geburten ab 01.03.2017
Pauschalmodelle werden zu flexiblem KBG-Konto
Wahl zw. einkommensabhängigem KBG und flexiblem KBG Konto
Flexible Bezugsdauer: 365 - 851 Tage für eine Person 456 - 1063 Tage für beide Elternteile
Für max. 31 Tage können die Elternteile bei erstmaligem Bezugswechsel parallel KBG beziehen.
Die Bezugsart kann einmal geändert werden
Mutter und Vater können Bezug zweimal wechseln (also maximal 3 Blöcke à mindestens 61 Tage)
36
Kinderbetreuungsgeld (KBG) – Neue Rechtslage ab 01.03.2017
Neu: Kinderbetreuungsgeld Konto
Neu: Familienzeit- bzw. Partnerschaftsbonus
Familienzeitbonus:
Familienzeitbonus 22,60 € / Tag für Inanspruchnahme des „Papa-Monats“
Erwerbstätigkeit binnen 91 Tagen nach Geburt des Kindes für 28 - 31 Tage unterbrochen
Während Inanspruchnahme: aufrechte KV / PV
Auch bei Mehrlingsgeburten nur einmaliger Anspruch!
Anspruch des Vaters auf KBG reduziert sich um Anspruch aus Familienzeitbonus!
Partnerschaftsbonus „halbe-halbe“:
Annähernd gleiche Aufteilung des Leistungsbezugs (mindestens 60 : 40)
Bonus jeweils 500,-- € pro Kind (beide: 1.000,-- €) – auch bei Mehrlingsgeburten!
https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/kbg-vergleichsrechner.html
37
Kinderbetreuungsgeld (KBG) – Neue Rechtslage ab 01.03.2017
Die Sozialpartnereinigung zur Rechtssicherheit für Selbständige
1. Vorabprüfungen: - Neue Selbständige (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)
- Freie Gewerbe laut Liste, welche von SVA, SVB, GKK gemeinsam erstellt wird Vorabprüfung auf Basis eines Fragebogens
- Freiwillige Statusmeldungen durch Versicherte bei der SVA
2. stärkere Einbindung der SVA bei GPLA Verfahren: - Bei Verdacht auf Umqualifizierung ist die SVA zur gleichberechtigten Beteiligung an den Erhebungen zu verständigen.
- In der GPLA Prüfung wird ein gemeinsam erstellter Fragebogen verwendet.
38
3. Bindungswirkung festgestellter Sachverhalte: - Nach erfolgter Vorabprüfung ist die GKK für spätere GPLA-Prüfung an die Entscheidung aus dieser Vorabprüfung gebunden. - Bei GPLA (ohne Vorabprüfung) ist die GKK bei späterer erneuter Prüfung an das Ergebnis dieser GPLA gebunden. - Voraussetzungen: Sachverhalt wurde festgestellt; keine geänderten Tatsachen. 4. Beitragszahlungen: - Entrichtete Beiträge werden an die GKK überwiesen. - SVA Beiträge sind auf die DG Zahlung anzurechnen.
Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
39
VwGH 95/08/0183 und 2011/08/0108:
„Bei Einkünften aus Kapitalvermögen handelt es sich um Einkünfte, die nach § 25 Abs. 1 letzter Satz zur Bildung der Beitragsgrundlage heranzuziehen sind.“
„ Bei Unternehmern unterliegen nicht nur die Tätigkeitseinkünfte, sondern der gesamte Unternehmerlohn der BGL nach dem GSVG.
Der Gesellschafter-GF bezieht folgende Einkünfte:
Gewerbliche Einkünfte aus der GF-Tätigkeit Kapitaleinkünfte aus der Gesellschafter-Stellung Beitragspflicht auch für die Ausschüttungen! SVA werden Kapitaleinkünfte von der Finanz seit 2016 technisch-automatisch zur Verfügung gestellt Umsetzungsverordnung zum praktischen Verwaltungsprozedere noch ausstehend
40
Agenda
1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen
2. Unsere Prämien – Tipps und Hilfen
3. Unsere Angebote KV, PV, UV
4. Das Pensionskonto
5. Gesetzliche Änderungen 2017
6. SVA Gesundheitsangebote
7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz
SVA TIPP FÜR IHRE GESUNDHEIT
• Individuelles Programm • Qualitätsgesichertes Programm
SVA TIPP FÜR IHRE GESUNDHEIT
• SVA Bewegt • SVA Is(s)t-Gesund Sportartikel und –geräte • SVA Aktiv Camp • Bonus für SV-Junior • Bonus für „My Sugar“ Schulungen (Therapie Aktiv)
43
Agenda
1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen
2. Unsere Prämien – Tipps und Hilfen
3. Unsere Angebote KV, PV, UV
4. Das Pensionskonto
5. Gesetzliche Änderungen 2017
6. SVA Gesundheitsangebote
7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz
• Zusatzversicherung (Krankengeld ab dem 4. Tag)
• Geldleistungsoption in der Krankenversicherung
• Arbeitslosenversicherung (Frage Restanspruch)
• Höherversicherung in der Pensionsversicherung
• Höherversicherung in der Unfallversicherung
SVA TIPP „Pimp up my Versicherung“
SVA TIPP
Herzlichen Dank!