Soziale Sicherung Soziale Sicherung 20122012
Michael Bauer Michael Bauer
Schwenninger Krankenkasse Mainz Schwenninger Krankenkasse Mainz
1
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein ....
Grundgesetz
.... sozialer Bundesstaat
- Artikel 20 Absatz 1 GG -.
SozialstaatsprinzipSozialstaatsprinzip
Grundlage für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit
17. Nov. 1881
15. Juni 1883
6. Juli 1884
22.Juni 1889
16.Juli 1927
26. Mai 1994
17. Nov. 1881
15. Juni 1883
6. Juli 1884
22.Juni 1889
16.Juli 1927
26. Mai 1994
Kaiserliche Botschaft
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenvers.
Pflegeversicherung
Kaiserliche Botschaft
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenvers.
Pflegeversicherung
KV
UV
RV
AlV
PV
KV
UV
RV
AlV
PV
2
Geschichtliche EntwicklungGeschichtliche Entwicklung
Grundprinzipien der SozialversicherungGrundprinzipien der Sozialversicherung
Prinzip der Versicherungspflicht
Prinzip der Beitragsfinanzierung
Prinzip der Solidarität
Prinzip der Selbstverwaltung
Prinzip der Äquivalenz
3
SGB
BAföG
BEEG
BKGG
GSiG
Wohngeldgesetze der Bundesländer,
BVG, OEG und entsprechende Gesetze.
Gesetze zur sozialen SicherungGesetze zur sozialen Sicherung
SGB I
Allgemeiner Teil
SGB II
Grundsicherung für Arbeit Suchende
SGB III
Arbeitsförderung
SGB IV
Gemeinsame Vorschriften
SGB V
Krankenversicherung
SGB VI
Rentenversicherung
SGB VII
Unfallversicherung
SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX
Rehabilitation & Teilhabe behinderter Menschen
SGB X
Verwaltungsverfahren usw.
SGB XI
Pflegeversicherung
SGB XII
Sozialhilfe
Das SozialgesetzbuchDas Sozialgesetzbuch
Sicherung eines menschenwürdigen Daseins
Schaffung von gleichen Voraussetzungen für die freie
Entfaltung der Persönlichkeit
Schutz und Förderung der Familie
Erwerb des Lebensunterhalts durch frei gewählte Tätigkeit
Abwendung oder Ausgleich besonderer Belastungen des
Lebens
Ziele bzw. Aufgaben des SGBZiele bzw. Aufgaben des SGB
Bildungs- und Arbeitsförderung
Sozialversicherung
Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
Minderung des Familienaufwands
Zuschuss für eine angemessene Wohnung
Kinder- und Jugendhilfe
Sozialhilfe
Teilhabe Behinderter
Soziale RechteSoziale Rechte
KV
PV
UV
RV
RV
AlV
KV
PV
UV
RV
RV
AlV
Krankheit
Pflegebedürftigkeit
Arbeitsunfall,Berufskrankheit
Erwerbsminderung
Alter
Arbeitslosigkeit
Krankheit
Pflegebedürftigkeit
Arbeitsunfall,Berufskrankheit
Erwerbsminderung
Alter
Arbeitslosigkeit
Typische Gefährdungen
Die Kosten für Arzt und Krankenhaus können Ersparnisse schnell aufzehren
5
Euro
Vorsorge durch Sparen?Vorsorge durch Sparen?
Die Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft.
SolidargemeinschaftSolidargemeinschaft
Verwaltungs-rat
Verwaltungs-rat
hauptamtlicher Vorstandhauptamtlicher Vorstand
SelbstverwaltungSelbstverwaltung
Die Krankenkasse nennt die zuständige Stelle,
sie informiert und berät den Einzelnen!
8
Krankenkasse als Auskunfts- und BeratungsstelleKrankenkasse als Auskunfts- und Beratungsstelle
Versicherte PersonenVersicherte PersonenK
ran
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PflichtversichertePflichtversicherte
AuszubildendeAuszubildende
ArbeitsloseArbeitslose
weiterePersonenkreise z.B.
Rentner und Behinderte
weiterePersonenkreise z.B.
Rentner und Behinderte
Freiwillig VersicherteFreiwillig Versicherte
ArbeitnehmerArbeitnehmer Selbstständig Tätige
Selbstständig Tätige
andere Versicherungs-
berechtigte
andere Versicherungs-
berechtigte
Versicherte PersonenVersicherte Personen
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Versicherungsfreie PersonenVersicherungsfreie Personen
z. B.: Beamte, Richter, Berufssoldaten, geringfügig Beschäftigte.
Für den Fall der Arbeitslosigkeit ist eine private Versicherung möglich!Für den Fall der Arbeitslosigkeit ist eine private Versicherung möglich!
möglich
folgt KV
möglich
möglich
möglich
folgt KV
möglich
möglich
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Unfallversicherung
KV
PV
RV
UV
KV
PV
RV
UV
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Freiwillige VersicherungFreiwillige Versicherung
Unterschiede GKV-PKVUnterschiede GKV-PKV
GKV
Einkommens-abhängige Beiträge
Solidaritätsprinzip
Sachleistungsprinzip Äquivalenzprinzip
Kostenerstattungsprinzip
Prämienhöhe nachdem Versicherungs-risiko, z. B. Alter.
BeitragsfreieFamilienversicherung
PKV
PKV PKV LKKSeekasseKnappschaft
LKKSeekasseKnappschaft
Ersatz-kassenErsatz-kassen
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Anbieter auf dem GesundheitsmarktAnbieter auf dem Gesundheitsmarkt
Jede Ersatzkasse derenZuständigkeit sich auf den
Beschäftigungs- oder Wohnorterstreckt
Ortskrankenkasse desBeschäftigungs- oder Wohnorts
Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-See
BKK oder IKK für den jeweiligen
Betrieb oder wenn deren Satzung
dies vorsieht (d.h. sie geöffnet ist)
KK bei der zuletzt eineMitgliedschaft oder Familien-Versicherung bestanden hat
oder bei der der EhegatteVersichert ist
KrankenkassenwahlrechteKrankenkassenwahlrechte
Zusatzleistungen, Service &
kundenorientiertes Handeln Versichertennähe, betriebsbezogene
Gesundheitssicherung,
Service
Vorteile meiner KrankenkasseVorteile meiner Krankenkasse
Arbeitgeber Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag
Anmeldungzur
Krankenkasse
17
Anmeldung zur SozialversicherungAnmeldung zur Sozialversicherung
Grundsatz: Jeder Beschäftigte erhält einen Sozialversicherungsausweis.
Grundsatz: Jeder Beschäftigte erhält einen Sozialversicherungsausweis.
Sozialversicherungsausweis
Musterfrau, Anna12171170B502
Vorlagepflicht,
Mitführungs-pflicht.
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SozialversicherungsausweisSozialversicherungsausweis
durch .... Beiträge, sonstige Einnahmen, staatliche Zuschüsse zur Rentenversicherung.
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Finanzierung der SozialversicherungFinanzierung der Sozialversicherung
Arbeitgeber und versicherungspflichtige Arbeitnehmer tragen grundsätzlich jeweils die Hälfte der Beiträge.
Zur KV zahlt der Versicherte seit dem 01.01.2006 noch einen Sonderbeitrag i.H.v. 0,9 %
BeitragstragungBeitragstragung
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallver-sicherung zahlt der Unternehmer allein.
50 %
50 %
Der Arbeitgeber trägt
den Beitrag allein bei
Ausbildungsvergütung
bis 325,00 € monatlich.
Gilt nur für Azubis
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BeitragstragungBeitragstragung
100 %
EntgeltabrechnungJanuar
Brutto- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Solidarzuschlag
- Krankenkasse
- Pflegekasse
- Rentenversicherung
- Arbeitsförderung
Netto
3.000,00 €3.000,00 €
? €? €
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Abzüge vom BruttoarbeitsentgeltAbzüge vom Bruttoarbeitsentgelt
Beiträge bis zur BBG i.H.v.3.825,00 €
Beiträge bis zur BBG i.H.v.3.825,00 €
Beitragssätze 2012Beitragssätze 2012
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
19,6 %
3,0 %
15,5 %
1,95 %Bzw.2,2 %
Kinderlose
Gesundheitsfonds seit 2009Gesundheitsfonds seit 2009
Der Gesundheitsfonds – zentrale Sammelstelle aller Einnahmen für GKV
Beitragszahler / -innenStaat Arbeitgeber / -innen
Gesundheitsfonds Prozentualer Beitrag(Festlegung durch Bundesregierung)
Prozentualer Beitrag (Festlegung durch Bundesregierung)
Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen
Einheitlicher Betrag für alle Versicherten (plus Risikoausgleich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand)
zur
Prävention, Kuration, Rehabilitation.
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Leistungen der GKVLeistungen der GKV
Um die Leistungen der Krankenkasse erhalten zu können, legt der Versicherte seinem Arzt die KV-Karte vor.
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VersichertenkarteVersichertenkarte
ElectronicVERSICHERTEN- KARTE
5923973 0001789005Bernd Muster
1Status
Die KV-Karte wird zukünftig von der eGk abgelöst. Es wird eine Karte sein, auf der eine ganze Reihe von Daten gespeichert werden können z.B. Notfalldaten, elektronische Patientenakte, Arztbriefe etc.
Elektronische GesundheitskarteElektronische Gesundheitskarte
Leistungen zur Früherkennung, Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung, Krankengeld, Leistungen zur
Familienplanung, Leistungen bei
Schwangerschaft und
Mutterschaft.
LeistungsartenLeistungsarten
Der Verwaltungsrat kann den Leistungskatalog der Krankenkasse erweitern, wenn das Gesetz dies vorsieht.
SatzungSatzung
SGB VSGB V
Möglichkeiten der SelbstverwaltungMöglichkeiten der Selbstverwaltung
Praxisgebühr, Arznei-, Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Behandlung in Vorsorge-
bzw. Rehabilitations-einrichtungen,
häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe,
Fahrkosten.
Praxisgebühr, Arznei-, Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Behandlung in Vorsorge-
bzw. Rehabilitations-einrichtungen,
häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe,
Fahrkosten.
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Zuzahlungen grds. 10 % der Kosten – mind. 5 max. 10 € bis zur Belastungsgrenze.
Zuzahlungen grds. 10 % der Kosten – mind. 5 max. 10 € bis zur Belastungsgrenze.
EigenanteileEigenanteile
Höhe des KrankengeldesHöhe des Krankengeldes
Regelentgelt
100,00 €Kranken-
geld
70,00 €
70%70%Beispiel
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Nettoarbeits-entgelt
82,00 €90 % = 73,80 €
Das Krankengeld wird der wirtschaftlichen Entwicklung
angepasst.
Längere ArbeitsunfähigkeitLängere Arbeitsunfähigkeit
Sind Leistungen zur Teilhabe zu erbringen?
Leistungen bei PflegebedürftigkeitLeistungen bei Pflegebedürftigkeit
Pflegesachleistungen Pflegegeld Pflegehilfsmittel Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Vollstationäre Pflege
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Soziale Absicherung der PflegepersonenSoziale Absicherung der Pflegepersonen
Unfallversicherungsschutz,
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung
32
arbeiten unter einem Dachzum Wohl ihrer Solidargemeinschaft.
arbeiten unter einem Dachzum Wohl ihrer Solidargemeinschaft.
Krankenkasse und PflegekasseKrankenkasse und Pflegekasse
Kranken-kasse
Kranken-kasse
KVKV
Pflege-kasse
Pflege-kasse
PVPV
Krankenkasse zahlt
Verletztengeld für den Unfallversicherungsträger,
Versorgungskrankengeld für denTräger der sozialen Entschädigung.
33
€
Aufgaben für andere TrägerAufgaben für andere Träger
gewerbliche Berufsgenossenschaften,
Eisenbahn-Unfallkasse,
Unfallkasse Post und Telekom,
Feuerwehr-Unfallkassen,
Unfallkassen der Länder und Gemeinden,
landwirtschaftliche Berufsgenossen-
schaften,
Unfallkasse des Bundes.
UnfallversicherungsträgerUnfallversicherungsträger
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Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung
Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung
Heilbehandlung,
Leistungen zur Teilhabe
- medizinische, berufliche,
- soziale, ergänzende, sonstige,
Entschädigung durch Geldleistungen
- Verletzten- bzw. Übergangsgeld,
- Sterbegeld, Renten, Abfindung,
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
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Leistungen der gesetzlichen UnfallversicherungLeistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
RentenversicherungsträgerRentenversicherungsträger
Für die Rentenversicherung sind seit 2005 Bundesträger und Regionalträger zuständig
Bundesträger Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Regionalträger Deutsche Rentenversicherung „Regional“ z. B. Deutsche Rentenversicherung "Rheinprovinz“ Zusatz für jeweilige regionale Zuständigkeit
Seit dem1.1.2005 werden Versicherte einem Versicherungsträger anhand der Versicherungsnummer zugeordnet, die bei Eintritt in die RV vergeben wird.
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Gesetzliche RentenversicherungGesetzliche Rentenversicherung
Teilhabe vor Rente
Leistungen zur Teilhabe
sollen die Erwerbsfähigkeit
erhalten, bessern oder
wiederherstellen!
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
Renten wegen Alters
- Teilrente, Vollrente,
Renten wegen Todes, z. B.
- an die Witwe, an die Waisen.
RentenartenRentenarten
RentenformelRentenformel
40
persön-liche Ent-geltpunkte
xxaktuellerRenten-wert
Rentenart-faktor
xx
Zum 1. Juli eines jeden Jahres soll der aktuelle
Rentenwert an die allgemeine Einkommensentwicklung
angepasst werden.
41
Rentenanpassung?Rentenanpassung?
Berufsberatung, Arbeitsberatung,
Arbeitsvermittlung,
Förderung der beruflichen
Bildung,
Förderung der beruflichen Eingliederung
behinderter Menschen,
Leistungen an Arbeitgeber.
42
Leistungen der Bundesagentur für ArbeitLeistungen der Bundesagentur für Arbeit
Leistungsarten sind u. a.
Arbeitslosengeld,
Unterhaltsgeld,
Übergangsgeld,
Arbeitsförderungsgeld,
Ausbildungsgeld,
Winterausfallgeld,
Kurzarbeitergeld,
Insolvenzgeld.
Entgeltersatzleistungen Bundesagentur für ArbeitEntgeltersatzleistungen Bundesagentur für Arbeit
• Anspruchsberechtigt
• Erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und unter
65 Jahren
• Hilfebedürftig ist, wer seinen Bedarf und den Bedarf
seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Angehörigen aus den einzusetzenden Mitteln und
Kräften nicht in vollem Umfang decken kann
Stichwort „Hartz IV“Stichwort „Hartz IV“
• Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der
Sozialhilfe
• Regelleistung = 374€ (seit 01.01.2012)
• Zuzüglich weiterer Pauschalbeträge für Ehegatten und
Kinder
• Zuzüglich Leistungen für Unterkunft
Stichwort „Hartz IV“Stichwort „Hartz IV“
Mit-
wir-
kung
Angabe von Tatsachen, persönliches Erscheinen, Pflicht zur Teilnahme an
Untersuchungen, aktive Teilnahme an
Heilbehandlung und Rehabilitationon.
MitwirkungspflichtenMitwirkungspflichten
Kindergeld nach dem BKGG,
Elterngeld nach dem BEEG.
Leistungen nach Geburt eines KindesLeistungen nach Geburt eines Kindes
Opfer einer Gewalttat ?
Kriminalitätsopfer ?
Gesundheitsschaden bei Wehr- bzw. Zivildienst ?
Kriegsopfer ?
Opfer einer Gewalttat ?
Kriminalitätsopfer ?
Gesundheitsschaden bei Wehr- bzw. Zivildienst ?
Kriegsopfer ?
Soziales EntschädigungsrechtSoziales Entschädigungsrecht
Wohngeld
Weitere soziale LeistungenWeitere soziale Leistungen
Behindertenrecht
Grundsicherung
Kinder- und Jugendhilfe
Ausbildungs-förderung
Unterhalts-vorschuss
Sozialhilfe
Steigende Lebenserwartung schafft Finanzierungsprobleme. Der Anteil der Alten steigt ständig.
Soziale Sicherung in ZukunftSoziale Sicherung in Zukunft
RevisionRevision
BerufungBerufung
KlageKlage
WiderspruchWiderspruch Gericht
Rechtsbehelfe bzw. RechtsmittelRechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel