BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 1
Sonderausbildung für
psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
Otto Wagner Spital
2006/2007
Abschlussarbeit
BEZUGSPFLEGE
Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Kann bei Patienten im stationären psychiatrischen Bereich durch
Implementierung von Bezugspflege anstatt Funktionspflege eine hohe
Zufriedenheit von betroffenen und beteiligten Personen erreicht werden?
vorgelegt von
Siegfried Schwarzenberger
Betreuer
PDGKP Josef Eberl
Wien, am 21.Jänner 2007
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 2
Abstract
Ich habe diese Facharbeit nach den Grundsätzen des Evidence Based
Nursings geschrieben. In dieser Arbeit versuche ich die folgende
Forschungsfrage zu beantworten: „Kann bei Patienten im stationären
psychiatrischen Bereich durch Implementierung von Bezugspflege anstatt
Funktionspflege eine hohe Zufriedenheit von betroffenen und beteiligten
Personen erreicht werden?“
Im ersten Hauptteil beschäftige ich mich mit den Unterschieden von
Bezugspflege und Funktionspflege. Dies geschieht durch das
Herausarbeiten der verschiedenen Definitionen, Hauptmerkmale, sowie
den jeweiligen Kritikpunkten. Schwerpunkt in dieser Arbeit ist die
Bezugspflege und somit habe ich diesem Teil mehr Beachtung gegeben.
Hier versuche ich das Kriterium der Zufriedenheit durch die Bezugspflege
herauszuarbeiten.
Im zweiten Teil der Facharbeit erläuterte ich ein Umsetzungskonzept zur
Etablierung einer pflegerisch-therapeutischen Beziehung, das einer
Nursing Best Practice Guidline zugrunde liegt. Weiters wird hier eine
psychiatrische Station vorgestellt und versucht ein theoretisches und
praxisnahes Konzept zu erarbeiten, dass die Umstellung auf das
Bezugspflegesystem ermöglichen könnte.
In den Schlussbetrachtungen werden die Ergebnisse vorgestellt und
herausgearbeitet.
Ich habe mich in dieser Arbeit, wegen des wissenschaftlichen Anspruches
um eine eher sachliche, nüchterne Sprache bemüht. Jedoch war es mir
wichtig meinen persönlichen Sprachstil einzubringen und so bitte ich den
Leser es zu entschuldigen, wenn die Ausdrucksweisen nicht ganz sachlich
sind.
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
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Inhaltsverzeichnis
Abstract.......................................................................................................2
1 Einleitung ......................................... .......................................... 4
1.1 Motivation zur Wahl des Themas ................................................ 4
1.2 Ausgangslage.............................................................................. 4
1.3 Pflegefrage .................................................................................. 5
1.4 Literaturbewertung....................................................................... 5
2 Hauptteil I - Bezugspflege vs. Funktionspflege ..... ................. 7
2.1 Definitionen.................................................................................. 7
2.2 Hauptmerkmale der Bezugspflege .............................................. 9
2.2.1 Qualitätsnormen zu Bezugspflege............................................. 10
2.2.2 Vorraussetzungen bzw. Prinzipien für Bezugspflege................. 13
2.2.3 Kritik an der Bezugspflege......................................................... 17
2.3 Hauptmerkmale von Funktionspflege ........................................ 18
2.3.1 Kritik an der Funktionspflege ..................................................... 19
3 Hauptteil II - Umsetzung in die Praxis........... ....................... 21
3.1 Etablierung einer pflegerisch - therapeutisch Beziehung........... 21
3.1.1 Fachliche und Persönliche Kompetenzen.................................. 21
3.1.2 Aus- und Weiterbildung ............................................................. 23
3.1.3 Organisation .............................................................................. 23
3.1.4 Grundsätze zur Implementierung .............................................. 25
3.2 Station C3 – KH Rosenhügel..................................................... 26
4 Schlussbetrachtungen ............................... ............................. 29
5 Legende............................................ ........................................ 30
6 Literaturverzeichnis............................... .................................. 31
Anhang………………………………………………………………………….32
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
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1 Einleitung
1.1 Motivation zur Wahl des Themas
Während meiner Ausbildung zum allgemeinen diplomierten Gesundheits-
und Krankenpfleger, und während der Sonderausbildung zum
psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege konnte ich eine Reihe
von Praktika an verschiedenen allgemeinen und psychiatrischen Stationen
absolvieren.
Die Organisation der Pflege wurde unterschiedlich an den Abteilungen
geregelt: Funktionspflege, Gruppen- bzw. Zimmerpflege, Bezugspflege
und Mischbilder dieser Organisationsformen.
Auf der Station C3 des Krankenhauses Hietzing, mit neurologischem
Zentrum Rosenhügel, konnte ich ein Praktika im Bereich geistig
behinderte Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen absolvieren. Auf
dieser Station wird derzeit aufgrund organisatorischer und inhaltlicher
Rahmenbedingungen Gruppen- bzw. Zimmerpflege angewendet.
Während meiner Themensuche für diese Diplom-Arbeit habe ich mich an
die Stationsleitung von C3, DGKS Hertha Denner gewendet. Sie plant, mit
ihrem Pflegeteam auf das Bezugspflegesystem umzustellen.
1.2 Ausgangslage
Bezugspflege wird in den meisten psychiatrischen Stationen als die
bestmöglichste Organisationsform der Pflege genannt. Leider scheitert es
oftmals an organisatorischen oder inhaltlichen Rahmenbedingungen,
warum Bezugspflege nicht angewendet werden kann.
In der Bezugspflege kann die Pflegeperson ihr erworbenes Fachwissen
hervorragend für den Patienten, Angehörige und das interdisziplinäre
Team einbringen. Die Pflege wird von der Aufnahme bis zur Entlassung
geplant, durchgeführt bzw. organisiert und koordiniert.
Im Rahmen der Professionalisierung und Etablierung von diplomierten
Pflegepersonen wird das Bezugspflegesystem „die Organisationsform“ im
psychiatrischen Pflegebereich werden müssen.
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1.3 Pflegefrage
Bezugspflege ist im stationären Pflegebereich, vor allem in der
psychiatrischen Pflege, grundsätzlich allen bekannt. Was jedoch
unterscheidet Bezugspflege zu anderen Pflegeorganisationssystemen?
Welche Vorraussetzungen benötigt Bezugspflege, mit seinen Vor- und
Nachteilen? Und welche Auswirkung hat dies auf die stationären
Rahmenbedingungen, auf das Pflegepersonal, den Patienten, das
interdisziplinäre Team und die Angehörigen?
In Zusammenarbeit mit meinem Betreuer DGKP Josef Eberl ergab sich
folgende Fragestellung:
Kann bei Patienten im stationären psychiatrischen Bereich durch
Implementierung von Bezugspflege anstatt Funktionspflege eine hohe
Zufriedenheit von betroffenen und beteiligten Personen erreicht werden?
Daraus abgeleitet möchte ich folgende Begriffe und Inhalte im Hauptteil
bearbeiten:
� Definitionen von Pflegeorganisationsformen
� Hauptmerkmale, Vorraussetzungen von Bezugspflege
� Hauptmerkmale Funktionspflege
� Auswirkung auf das interdisziplinäre Team und auf die Zufriedenheit
der betroffenen und beteiligten Personen
� Umsetzungskonzepte in die Praxis
1.4 Literaturbewertung
Zu den einzelnen Begriffen bzw. Schlagwörtern findet sich ausreichend
Literatur in Form von Büchern, Studien, Zeitschriftenartikel und Vorträgen.
Die Literatursuche wurde vorrangig im Internet durchgeführt, sowie in
Bibliotheken.
Definitionen von Pflegeorganisationsformen finden sich in zahlreichen
Büchern wie z.B. im Buch Lehrbuch Psychiatrische Pflege oder im Internet
auf www.pflegewiki.de/wiki/Primary_Nursing.
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Zu dem Thema Hauptmerkmale, Vorraussetzungen von Bezugspflege
fand ich eine Studie von Needham I. und Abderhalden Ch. mit dem Titel
Bezugspflege in der stationären psychiatrischen Pflege der
deutschsprachigen Schweiz: Empfehlungen zur Terminologie und
Qualitätsnormen, sowie eine Studie von Needham I. Rezeption der
Bezugspflege in der psychiatrischen Pflege im deutschsprachigen Raum:
eine Literaturübersicht.
In zahlreichen Artikeln in Zeitschriften und Büchern werden die
Hauptmerkmale von Funktionspflege beschrieben und dargestellt wie im
Artikel von Elkeles Th. Kritik an der Funktionspflege sowie im Internet auf
www.pflegewiki.de/wiki/Funktionspflege.
Die Auswirkung auf das interdisziplinäre Team und auf die Zufriedenheit
der betroffenen und beteiligten Personen werden in den Studien von
Needham I. und Abderhalden Ch. (siehe oben) mitbehandelt.
Die RNAO (Registered Nurses Association of Ontario) bietet eon
Umsetzungskonzept in die Praxis mit dem Titel Establishing Therapeutic
Relationship - Nursing Best Practice Guidline an.
Direkt zu meiner Pflegefrage fand ich eine ähnliche Arbeit vom deutschen
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Deutsche
Altershilfe) mit dem Titel PLANUNGSHIFLE – Bezugs(Personen)pflege.
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2 Hauptteil I - Bezugspflege vs. Funktionspflege
Bezugspflege ist in der aktuellen Entwicklung der Pflege als
Arbeitsablauforganisation nicht mehr wegzudenken. Dieses Konzept hebt
alle Anteile der professionellen Pflege anhand der Aufgabenbereiche
hervor. Im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich kann die Pflegeperson
mittels der Pflegeplanung selbständig, unabhängig und professionell
arbeiten. Im mitverantwortlichen und interdisziplinären Tätigkeitsbereich
kann sie durch ihr vorhandenes Wissen über den Patienten als Vermittler
und Koordinator auftreten, um während des Krankenhausaufenthaltes
eine bestmögliche Behandlung zu ermöglichen.
Primary Nursing (=Primärpflege) hat sich in den 60er Jahren in den USA
(von Marie Manthey) aus der Gruppenpflege entwickelt und wird
hauptsächlich im englischsprachigen Ländern angewendet.
Bezugspflege hat sich aus Primary Nursing entwickelt und wird
vorwiegend im deutschsprachigen Bereich verwendet. Trotz inhaltlicher
Gemeinsamkeiten weisen diese Organisationsformen Unterschiede auf.
2.1 Definitionen
Bezugspflege - Needham/Abderhalden (2002)
„Jeder Patient hat eine pflegerische Bezugsperson, die auf der Grundlage
des Pflegeprozesses für die Einführung auf der Station und während des
gesamten Aufenthalts, dort im Rahmen einer unterstützenden Beziehung
für eine Zielgerichtete, der individuellen Situation angepasste,
interdisziplinäre abgesprochene Pflege des Patienten und für die
Betreuung der Angehörigen verantwortlich ist.“ (SAUTER /
ABDERHALDEN / NEEDHAM/ WOLFF 2004, S.221)
Primary Nursing - Anderson / Choi (1980):
Primary Nursing ist als Pflegesystem so organisiert, dass es die
kontinuierliche und umfassende pflegerische Versorgung der Patienten
maximiert. Den Schwerpunkt bildet eine Pflegeperson, die über die
professionelle / organisatorische Autonomie verfügt, die Verantwortung
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und Rechenschaftspflicht für die Pflegeplanung und, soweit möglich, die
umfassende pflegerische Versorgung bestimmter Patienten während ihres
Krankenhausaufenthalts zu übernehmen. Im Idealfall erstreckt sich diese
Verantwortung auch auf die Wiederaufnahme eines Patienten, auf
häusliche Pflege und die weitere ambulante Versorgung.
(www.pflegewiki.de/wiki/Primary_Nursing)
Funktionspflege - Allgemeine Definition
Eine Tätigkeitsorientierte Organisationsform der Pflege, bei der eine
bestimmte Pflegende für bestimmte Interventionen bei allen PatientInnen
zuständig ist. Pflegende X führt zum Beispiel alle Injektionen bei allen
PatientInnen durch, Pflegende Y. und Z. machen die Betten. (SAUTER /
ABDERHALDEN / NEEDHAM/ WOLFF 2004, S.219)
Unterschiede und Gemeinsamkeiten: Primary Nursing vs. Bezugspflege:
Wie bei Primary Nursing wird in der Bezugspflege dem Patient eine
Pflegeperson individuell zugeteilt. Die Pflegeperson betreut in ihrer Schicht
ihre Bezugspatienten und alle weiteren Patienten in ihrer Gruppe. Die
Pflegeperson teilt dem interdisziplinären Team mit, für welche Patienten
sie zuständig ist.
Im Bezugspflegesystem werden im Gegensatz zu Primary Nursing die
organisatorischen Aufgaben (ärztlicher Bereich, Sozialarbeiterische
Tätigkeiten) vom interdisziplinären Team aus organisiert und durchgeführt.
Diesbezüglich wird die Verantwortung verteilt. Das Bezugspflegesystem ist
keine „Einzel-Personen-Pflege“.
Im Unterschied zu Primary Nursing trägt die Bezugspflegeperson nicht die
alleinige Verantwortung (24Stunden / 7Tage die Woche) für den
Patienten. Die Bezugspflegeperson begleitet den Patienten während des
Dienstes und hat bis auf Ausnahmen (Urlaub, besondere Vereinbarungen
im Team, usw.) keine Vertretung.
(www.pflegewiki.de/wiki/Primary_Nursing)
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2.2 Hauptmerkmale der Bezugspflege
Im Vordergrund des Bezugspflegesystems steht die Beziehung zum
Patienten und die umfassende Verantwortung für den Pflegeprozess
während seines Krankenhausaufenthaltes von der Aufnahme bis zur
Entlassung. Hierbei ist eine ressourcen- und patientenorientierte
Grundhaltung erforderlich, die sowohl psychische, physische, sowie die
soziokulturellen und biografischen Gesichtspunkte beachtet. In der
partnerschaftlichen Beziehung zu dem Patienten sollte die Möglichkeit
bestehen, diesen in seiner Entwicklung positiv zu beeinflussen.
Durch eine eindeutige Zuteilung einer hauptverantwortlichen
Bezugspflegeperson zu einem Patienten besteht Transparenz für den
Patienten und das interdisziplinäre Team bezüglich der Verantwortung in
der Pflege und des Pflegeprozesses. Die Bezugspflegeperson soll
differenziert nach seinen individuellen und persönlichen Fähigkeiten
eingesetzt werden und sollte eine kontinuierliche Beziehung zum
Patienten aufbauen und gewährleisten können. Um die kontinuierliche
Pflege durch die Bezugspflegeperson zu gewährleisten ist ein individuelles
Stationskonzept mit Dienstplanregelung erforderlich. Zu den
Eigenschaften einer Bezugsperson sollten Reflexionsbereitschaft und
Kritikfähigkeit gehören.
Das Bezugspflegesystem beinhaltet eine weitgehende
Entscheidungsbefugnis über den Pflegeprozess. Durch die hohe
Eigenverantwortung und einem klaren Tätigkeitsbereich grenzt sich in der
Bezugspflege das Berufsfeld der Pflege von den anderen Berufsfeldern
erheblich ab. In Kooperation mit anderen Berufsgruppen wird der
Krankenhausaufenthalt koordiniert und geplant. Die Pflegeperson ist der
Hauptansprechpartner für den Patienten und das interdisziplinäre Team
und sichert den Informationsfluss an diese.
Beinhaltet das Stationskonzept die Nachbetreuung des Patienten auch
nach seiner Entlassung aus der Station, so sollte diese die zuständige
Bezugspflegeperson übernehmen. (vgl. NEEDHAM, ABDERHALDEN
2000, S. 5f)
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2.2.1 Qualitätsnormen zu Bezugspflege
Diese folgenden Kriterien können als Orientierung und Grundlage für die
Formulierung weiterer Konzepte, Standards und Kriterien dienen. Weiters
können sie als Grundlage für Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und
-prüfung verwendet werden.
Hierzu gibt es drei Qualitätsmerkmale:
1. Strukturkriterien
2. Prozesskriterien
3. Ergebniskriterien
Ad 1) Strukturkriterien
� Grundsätzlich sollte ein Konzept auf der Station erarbeitet werden, das
die klare Beschreibung der Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortlichkeiten der Bezugspflegeperson vorsieht (z.B.
Stellenbeschreibung, interne Regelungen).
� Die Zuteilung der Pflegeperson erfolgt (je nach Stationskonzept)
bereits bei der Aufnahme des Patienten innerhalb einer
Teamentscheidung und wird von der Stationsleitung überwacht und
koordiniert. Bei der Zuteilung sollte folgendes beachtet werden:
� ob die Pflegeperson dienstlich Zeit hat
� ob das Geschlecht der Pflegeperson für den Patienten von
Bedeutung ist
� ob die Arbeitssituation zusätzliche Aufgaben zulässt
� ob die Kompetenz oder die Erfahrung ausreicht
� Das individuelle Anforderungsprofil an Bezugspflegepersonen kann
unterschiedlich aufgefasst werden. Festzuhalten ist, dass die
Bezugspflege nicht von Hilfspersonal (Pflegehelfer, Praktikanten, usw.)
übernommen werden kann bzw. sollte.
� Bei der täglichen Arbeitsverteilung werden die grundlegenden und
außerplanmäßigen dienstlichen Aufgaben (z.B. Angehörigengespräch)
berücksichtigt.
� Die Stationsleitung sollte unterstützend und koordinierend bei der
Organisation des Bezugspflegesystems mitwirken und eventuell
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spezielle Anleitungs- und Ausbildungsprogramme sowie Beratung od.
Supervision für die Pflegeperson ermöglichen.
(vgl. NEEDHAM; ABDERHALDEN 2000, S. 7ff)
Ad 2) Prozesskriterien
Die Arbeitsablaufgestaltung richtet sich nach den individuellen Strukturen
(siehe Strukturkriterien) auf der Station und dem Aufgabenbereich der
Bezugspflegeperson.
� Die Bezugspflegeperson informiert den Patienten über Art und
Gestaltung der Zusammenarbeit und führt ihn ins Stationsleben ein.
� Im Rahmen des Pflegeprozesses ist die Pflegeperson bei seinen
Bezugspatienten, für die Pflegeanamnese, -planung und -evaluierung,
verantwortlich. Dies passiert in Zusammenarbeit mit dem Patienten,
der über alle Schritte des Pflegeprozesses informiert wird.
� Die Herstellung von Kontakten (z.B. Angehörige, Nachbetreuende
Stellen, usw.) für den Patienten nach Außen muss mit diesem
abgesprochen werden und darf nur bei dessen Einwilligung erfolgen.
� Entlassungsplanung passiert im interdisziplinären Team und sollte eine
Evaluierung der Bezugspflege mit dem Patienten beinhalten.
� Aufgabe der Bezugspflegeperson ist es, den Informationsfluss für den
Patienten, das interdisziplinäre Team und das Pflegeteam zu
gewährleisten. Weites koordiniert die Pflegeperson Termine für
Gespräche, Ausgänge, usw. und nimmt an pflegerischen und
interdisziplinären Fallbesprechungen über seinen Bezugspatienten teil.
� Ein Wechsel der Bezugspersonen erfolgt nur bei schwerwiegenden
pflegetherapeutischen Gründen und nach gründlicher Reflexion im
Team. Je nach Stationskonzept kann unterstützend eine zweite
Bezugsperson eingesetzt werden oder als Vertretung bei Urlaub.
� Eine positive Grundhaltung gegenüber dem Patienten sowie eine
reflektierte Beziehung sind enorm wichtig in der Zusammenarbeit. Die
Pflegeperson orientiert sich an den Bedürfnissen des Patienten und
übernimmt die Gestaltung der Beziehung nach seinen pflegerisch-
therapeutischen Zielen.
(vgl. NEEDHAM; ABDERHALDEN 2000, S. 10ff)
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Im psychiatrischen Bereich spielt Beziehungsarbeit die bedeutende Rolle
im Bezugspflegesystem. Die US-Amerikanerin Hildegard Peplau (1909 -
1999) beschreibt hierzu 1952 vier Interaktionsphasen:
� Orientierungsphase
� Identifikations- bzw. Arbeits- oder Nutzungsphase
� Ablösungsphase
Nach ihrem psychodynamischen Modell, besteht das Ziel darin dass sich
beide Partner (Patient und Pflegeperson) weiterentwickeln und sich bei
den zwischenmenschlichen Problemen unterstützen.
(de.wikipedia.org/wiki/Zwischenmenschliche_Beziehungen_in_der_Pflege)
Ad 3) Ergebniskriterien
Die Frage ob das Bezugspflegesystem eingesetzt werden sollte oder
nicht, richtet sich nach seinen positiven Auswirkungen auf die Pflege.
Diese können folgendermaßen beschrieben werden:
� Das Vertrauen, die Zufriedenheit, der Informationsstand und die
Beziehung zwischen Pflegepersonen und Patienten werden verbessert.
� Mehr Autonomie und Einfluss in der Pflegebehandlung erhöhen die
Berufszufriedenheit der Pflegepersonen.
� Angehörige werden mehr in die Pflege einbezogen.
� Der Pflegeprozess kann im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich
besser umgesetzt werden.
� Die Pflegequalität kann gesteigert werden.
� Das Berufsbild der psychiatrisch diplomierten Gesundheits- und
Krankenpflegeperson wird gestärkt.
� Die Interdisziplinäre Zusammenarbeit wird erleichtert.
(vgl. NEEDHAM; ABDERHALDEN 2000, S. 13)
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2.2.2 Vorraussetzungen bzw. Prinzipien für Bezugspf lege
Beziehung
Die Beziehung ist „das Arbeitsinstrument“ für das Bezugspflegesystem.
Dies gewinnt dadurch an Bedeutung, dass viele psychiatrische Patienten
Beziehungsstörungen bzw. –konflikte haben. Um Beziehungsarbeit leisten
zu können werden berufliche wie soziale Kompetenzen erwartet. Weiters
werden neben beruflichem Fachwissen auch persönliche Eigenschaften
wie Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft oder ein guter
Umgang mit Nähe und Distanz erwartet. Eine professionelle Beziehung
sollte Vertrauen, Empathie, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Echtheit, eine
persönliche Anteilnahme und Wertschätzung des Patienten durch die
Bezugspflegeperson beinhalten. Anzumerken ist, dass der
Beziehungsprozess vielen nicht beeinflussbaren Bedingungen ausgesetzt
ist und somit die Beziehung auch eine unsicher Variable in der
Bezugspflege bleibt. (vgl. NEEDHAM 2000, S. 8ff)
Kontinuität der Pflege
Um das persönliche Menschenbild sowie die Ganzheitlichkeit des
Patienten wahrnehmen zu können wird eine kontinuierliche Beziehung
durch die Pflegepersonen benötigt. Sie ermöglicht die Entstehung einer
Vertrauensbasis, die für eine umfassende, kompetente, sowie individuelle
Bezugspflege erforderlich ist. Für eine kontinuierliche Beziehung wird eine
patientenorientierte Dienstplangestaltung benötigt, die wiederum
Flexibilität und persönliche Motivation der Pflegepersonen benötigt.
Beziehungsstörungen, Personal- oder Patientenfluktuationen,
Krankenstände, usw. können zu einer Diskontinuität in der Betreuung
führen und einen Wechsel der Bezugsperson erfordern. Dies sollte jedoch
die Ausnahme bleiben. Eher kann ein Wechsel stattfinden wenn eine
Pflegeperson besonders gut mit einem Patienten kann. (vgl. NEEDHAM
2000, S. 11)
Vertretung in der Bezugspflege
Ist die Bezugspflegeperson dienstlich abwesend, wird diese vertreten. Die
Vertretung übernimmt die Aufgaben dieser Pflegeperson, führt die
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Tagesbetreuung durch und trägt hierfür die Verantwortung. Wer die
Vertretungsaufgaben übernimmt, wird im Team, mit dem Patienten und
der Pflegeperson selbst im Vorhinein besprochen. Auszugehen ist, dass
zwischen Bezugspflegeperson und Vertretung eine gute Zusammenarbeit
stattfinden sollte. Die Bezugspflegeperson trägt die Verantwortung, dass
die vertretende Pflegeperson bestellt wird und dass sie ausreichend (im
Rahmen der Pflegeplanung) informiert ist. (vgl. NEEDHAM 2000, S. 11f)
Zuteilung der Pflegepersonen
Bevor die Übernahme von Bezugspflege oder dessen Vertretung
stattfinden sollte, ist einerseits eine fachliche Ausbildung sowie ein
Mindestmaß an Arbeitsstundenzahl und anderseits ein Mindestmaß an
Erfahrung erforderlich. Die Aufgabenzuteilung geschieht in Absprache mit
der Stationsleitung. Der Zuteilungszeitpunkt kann bei Eintritt der Patienten,
im Verlauf einiger Tage oder bereits zuvor (bei bekannten Patienten)
erfolgen. Optimal wäre es, wenn die Pflegeperson die den Erstkontakt und
das Anamnesegespräch macht, die Bezugspflege übernehmen kann. Bei
der Zuteilung sollten pflegerische Kapazitäten berücksichtigt werden.
Gegebenenfalls können die Pflegepersonen selbst oder der Patient eine
Wahl treffen. Geschlechtsspezifische Überlegungen oder unterschiedliche
Interessen von Pflegepersonen sollten berücksichtigt werden. (vgl.
NEEDHAM 2000, S. 12f)
Kooperation im Team
Die Zusammenarbeit betrifft das Pflegeteam selbst, die anderen
Berufsgruppen und Institutionen sowie natürlich die Patienten und deren
Angehörige. Innerhalb eines interdisziplinären Teams sollten gegenseitige
Unterstützung, Akzeptanz, und Ehrlichkeit vorhanden sein, sowie die
Identifikation mit dem eigenen Handeln bestehen. In der Zusammenarbeit
mit dem Patienten sollte dieser aktiv an der Pflege teilnehmen, teilhaben
bzw. mitentscheiden können und es sollte eine gemeinsame Zielsetzung
bei der Bewältigung des Problems stattfinden. Die Bezugpflegeperson
bezieht die Patienten und deren Angehörige in die Pflege, den
Pflegeprozess und die Behandlung ein. (vgl. NEEDHAM 2000, S. 13)
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Multiprofessionelle Teamarbeit
Im Team sollte es möglich sein, dass man sich gegenseitig unterstützt und
abstützt. Es ist wertvoll, wenn im Team gemeinsame Entscheidungen und
Ziele gefasst werden können und wenn ein Austausch auch innerhalb der
Berufsgruppen stattfinden kann. Weiters sollten Konflikte gemeinsam
gelöst werden können und ev. unklare Kompetenzen geklärt werden.
Hierzu sind ein guter Kontakt, ein ausreichender Informationsfluss und
eine gute Kommunikation innerhalb des interdisziplinären Teams
Vorrausetzung. Im pflegerischen, wie im multidisziplinären Team ist ein
gemeinsames Leitbild bzw. Konzept zur Umsetzung der Behandlung und
Betreuung, wie z.B. die Bezugspflege von Vorteil. Interdisziplinär können
also Ziele und die Pflegeplanung abgesprochen werden, wobei die
Bezugspflegeperson Ansprechpartner des pflegerischen Bereichs ist. (vgl.
NEEDHAM 2000, S.13ff)
Koordination
Die Bezugspflegeperson koordiniert und organisiert im Team die
Betreuung bzw. Behandlung des Patienten mit. Sie versucht ein
Bindeglied zwischen dem interdisziplinären Team und dem Patienten
sowie den Angehörigen zu sein. Zu den Koordinationsaufgaben gehört es,
Kontakte und diverse Tätigkeiten zu planen, die Pflegeplanung zu
erstellen und umsetzen, sowie den Informationsfluss zum Patienten und
dem Team zu gewährleisten. Treten Kompetenzverteilungen oder
-überschneidungen auf, müssen diese im Team besprochen und geplant
werden. Die Bezugspflegeperson koordiniert die pflegerischen Aufgaben
des Bezugspatienten. (vgl. NEEDHAM 2000, S. 15)
Reflexion
In der Pflege ist reflektierendes, kritisches Denken Vorrausetzung um
Bezugspflege durchführen zu können. Es sollte also Bereitschaft bei der
Pflegeperson bestehen, sich selbst oder durch andere, überprüfen zu
lassen. Hierzu bieten sich Supervision, Praxisbegleitung, Teamgespräche,
Fallbesprechungen oder Patientenvorstellungen an. Die Evaluation der
Dokumentation, der Pflegeplanung und des Therapiekonzeptes, sowie der
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Fortschritte des Patienten und der Pflegequalität fällt ebenfalls in den
Bereich der Reflexion. Die Bezugspflegeperson reflektiert ins besondere
die eigene Rolle, ihre Handlungen sowie die Beziehung zu und die
Zusammenarbeit mit den Patienten und den Angehörigen. Weiters sollten
das Nähe- und Distanzverhältnis, auftretende Beziehungsschwierigkeiten
und unterschiedliche Meinungen reflektiert werden. Reflexion kann die
Qualität der Bezugspflege verbessern, Beziehungsstörungen vermeiden
und das Team abstützen. (vgl. NEEDHAM 2000, S. 16)
Verantwortung
Um Verantwortung übernehmen zu können wird
Verantwortungsbereitschaft, hohe pflegerische Kompetenz und
Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Strukturelle Vorrausetzungen sollten
gegeben sein damit die Pflegeperson überhaupt Verantwortung
übernehmen kann. Die Kompetenzbereiche mit denen die Pflegepersonen
seitens der Leitung ausgestattet sein sollten, werden benötigt, um
eigenständig, selbstverantwortlich und autonom handeln zu können.
Verantwortung übernehmen heißt zuständig und verantwortlich zu sein
und seine Arbeit transparent gegenüber anderen zu machen.
Aufgabenbereiche der Bezugspflegeperson sind: Gestaltung der
Pflegeplanung, schriftliche Dokumentation, die Bestellung einer
Vertretung, interdisziplinär abgesprochene Pflege sowie die Betreuung
von Angehörigen. (vgl. NEEDHAM 2000, S. 17)
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2.2.3 Kritik an der Bezugspflege
Die Bezugspflege beinhaltet für den Pflegenden Gefahren und
Belastungen wie ein zu privater oder persönlicher Umgang mit dem
Patienten. Trotz möglicher Sympathien und Asympathien, muss beachtet
werden dass die professionelle Haltung nicht verloren geht.
Beziehungsfallen, -verwicklungen bis zu symbiotischen Beziehungen
können entstehen. Schwierigkeiten in der Bezugspflege können durch
mangelnde Abgrenzung oder durch unkooperative Patienten oder
Angehörige entstehen. Um professionelle Beziehungsarbeit leisten zu
können ist die Reflexion dieser notwendig. Es ist zwar oftmals eine
beständige Beziehung erwünscht, in der Praxis aber häufig unpraktikabel
und unrealistisch bzw. nicht möglich. Es besteht die Gefahr, dass sich die
Bezugspflegepersonen für zu wichtig halten bzw. zu Einzelkämpfern
werden und sich nicht mehr in einem interdisziplinären Team einfinden
können. Findet keine partnerschaftliche Teamarbeit statt, kann es zu
Beziehungs- bzw. Berufskonkurrenz sowie zu Unzufriedenheit kommen,
was sich wiederum negativ auf den Patienten auswirkt. Schwierigkeiten
können auftreten, wenn Absprachen oder Informationen innerhalb eines
Teams nicht weitergeben werden. Weiters ist es schwierig wenn zu viele
Personen an der Behandlung oder Betreuung beteiligt sind. Das
Übernehmen von Verantwortung durch die Bezugspflegeperson ist nicht
immer eine Motivationsfeder, sondern kann sich auch negativ auswirken.
Hervorzuheben ist aber, dass die Bezugspflegeperson im Team direkten
Einfluss auf die Gesamtbehandlung hat und die pflegerische Arbeit somit
aufwertet. Das eigenständige Arbeiten bewirkt weiters eher eine höhere
Zufriedenheit als das funktionelle oder hilfsarbeiterische Arbeiten. Das
Bezugspflegesystem unterstützt die Eigenverantwortlichkeit und die
Professionalisierung der Pflege. (vgl. NEEDHAM 2000, S. 8-17)
Das Bezugspflegesystem hat zahlreiche positive Auswirkungen auf den
Arbeitsalltag psychiatrischer Stationen (siehe S. 12, Ergebniskriterien).
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2.3 Hauptmerkmale von Funktionspflege
Bei dieser Arbeitsorganisationsform werden die direkten bzw. indirekten
Pflegetätigkeiten am Patienten sowie die sonstigen Aufgaben nach
funktionellen und verrichtungsbezogenen Gesichtspunkten unterteilt. Den
einzelnen Pflegepersonen werden die jeweiligen Aufgaben (Blutdruck
messen, Verbandswechsel, usw.) zur Durchführung an den Patienten (alle
oder einer Gruppe) zugewiesen.
Die Zuteilung der „Einzelaufträge“ bzw. die Arbeitszerlegung erfolgt meist
nach hierarchischen Gesichtspunkten → je patientenferner eine Tätigkeit
(Arztvisiten, Schreibarbeit, usw.), umso höher das Sozialprestige.
Beim Pflegeprozess werden meist die pflegeplanenden (Anamnese,
Diagnose, Planung, Evaluation) und -ausführenden (Pflegemaßnahme)
Tätigkeiten von unterschiedlichen Pflegepersonen (je nach Dienst)
durchgeführt. Die Verantwortung des Pflegeprozesses obliegt der
Stationsleitung, die diese Aufgaben koordiniert. Der eigenverantwortliche
Tätigkeitsbereich beschränkt sich auch bei pflegerischen Maßnahmen
„nur“ auf die Durchführungsverantwortung.
Die Koordination der pflegetherapeutischen Maßnahmen findet über die
Stationsführung statt und gewährleistet eine kontinuierliche pflegerische
Leistung. Der direkte Kommunikations- und Informationsaustausch im
interdisziplinären Team findet indirekt über die Leitungsebene statt.
Beziehungsarbeit und Kommunikation mit dem Pat. wird nicht als einzelne
Tätigkeit bzw. Arbeitshandlung angesehen. So findet Beziehungsarbeit auf
Eigenmotivation des Pflegepersonals statt.
Die Fähigkeiten des Pflegepersonals werden bei der Funktionspflege auf
einzelne professionelle Tätigkeiten „herabgesetzt“. Die pflegerische Arbeit
erfordert ein hohes Maß an Wissen über pflegerische
Handlungsmöglichkeiten, Improvisations- und Konzentrationsvermögen,
sowie Geschicklichkeit, Genauigkeit und Reaktionsschnelligkeit. Durch
das Funktionspflegesystem werden diese Fertigkeiten und Fähigkeiten
nicht ausreichend ausgeschöpft. (vgl. ELKELES 1997, S.49-61)
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2.3.1 Kritik an der Funktionspflege
Funktionspflege ist ein traditionelles, auf Gewohnheiten aufgebautes
Pflegesystem in Krankenhäusern, das schwer veränderbar ist und dem
heutigen professionellen Pflegebild nicht mehr entspricht.
Hier wird vor allem die veraltete Arbeitsstruktur, die hohe Arbeitsteiligkeit
sowie der eingeschränkte Verantwortungsbereich kritisiert. Weiters
besteht meist ein hierarchisches Entscheidungsmuster mit autokratischem
Führungsstil. Dies bietet wenig Raum für persönliche Entfaltung, für
Kreativität, Arbeitsfreude und Identifikation mit Organisationszielen und
-ergebnissen.
Dies führt zur sozialen Beziehungslosigkeit bei der Funktionspflege, was
im Widerspruch zur patientenorientierten und ganzheitlichen Pflege steht.
Den Produktivitäts- und Zeitökonomischen Vorteilen stehen ein
Mehraufwand an Koordination der einzelnen Aufgabenbereiche sowie
vermehrte Arbeitswege und –überschneidungen gegenüber.
Oftmals besteht Unklarheit wer für welche Aufgaben zuständig ist. Somit
unterbleibt die vorgesehene Pflegehandlung, sie wird doppelt bzw.
mehrfach verrichtet oder sie wird überhaupt am „falschen“ Patienten
verrichtet. Pflegefehler treten durch Routinisierung von Tätigkeitsabläufen
mit fehlender Flexibilität und unklaren Zuständigkeiten häufig auf.
Aufgrund dieser oben genannten Punkte und dem eingeschränkten
Handlungs- und Entscheidungsspielraum dieser Arbeitsorganisationsform
kommt es zu einer Demotivation der Pflegepersonen.
Demotivierende Aspekte an der Funktionspflege sind vor allem:
� Fehlende Verantwortung
� Mangelnde Informiertheit
� Monotonie
� Sinnentleerung der Arbeit und
� Qualitative Unterforderung
(vgl. ELKELES 1997, S.49-61)
In der Praxis ist grundsätzlich die Funktionspflege auch eine nützliche
Arbeitsorganisation, wenn es sich um Administration oder patientenferne
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 20
Tätigkeiten handelt. Funktionspflege lässt sich grundsätzlich mit allen
Pflegorganisationsformen verbinden.
So findet z.B. ein Bezugspflegegespräch mit dem Thema
Pflegeevaluierung bei seinem Patienten statt und Funktionspflege wird im
Rahmen der Medikamenten- oder Essensverteilung, sowie der Anmeldung
für Röntgenuntersuchungen durchgeführt.
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Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 21
3 Hauptteil II - Umsetzung in die Praxis
3.1 Etablierung einer pflegerisch - therapeutisch B eziehung
Die RNAO – Registered Nurses Association of Ontario hat 2006 eine
Nursing Best Practice Guidline bzw. ein Umsetzungskonzept mit dem
Thema einer Herstellung einer therapeutischen Beziehung herausgeben.
3.1.1 Fachliche und Persönliche Kompetenzen
1 Erforderliches Fachwissen
Die Pflegeperson sollte ein allgemeines Fachwissen haben, um sich in
eine therapeutische Beziehung begeben zu können.
Die Pflegeperson sollte:
� ein Hintergrundwissen durch Ausbildung, Fortbildungen und
Lebenserfahrung haben.
� Wissen über interpersonelle und Entwicklungstheorien, sowie
Unterschiede von zwischenmenschlichen Beziehungen haben.
� Wissen über beeinflussende soziale, kulturelle, religiöse Einflüsse und
Faktoren auf die therapeutische Beziehung haben.
� die „Welt“ des Patienten mit seiner Lebensgeschichte verstehen und
herausfinden bzw. erkennen was für den Patienten wichtig ist.
� Wissen über Gesundheit/Krankheit, über Symptome von Erkrankungen
und diesbezügliche pflegetherapeutische Interventionen haben.
� Wissen über Gesundheitssystem, wie z.B. Selbsthilfegruppen, soziale
Unterstützungen, usw. haben.
� Wissen über Systeme wie z.B. Familiensysteme funktionieren, haben.
(vgl. RNAO 2006, S.18ff)
2 Reflektierende Praxis/Selbstreflexion
Die Herstellung einer therapeutischen Beziehung erfordert einige
Eigenschaften von Pflegerpersonen:
� Sich selbst und den Prozess der Selbstreflexion kennen, um eine
Beziehung zum Patienten herstellen zu können.
� Gedanken, Gefühle so kongruent, emphatisch ausdrücken
können wie es der Patient braucht.
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� Selbstbewusstsein in Bezug auf sich und die Arbeit.
� Die Fähigkeit sich in die Beziehung professionell einlassen zu
können und den Patient als Partner in der Entwicklung der
therapeutischen Beziehung sehen.
� Professionellen Umgang mit seiner eigenen Rolle in der
Beziehungssituation.
(vgl. RNAO 2006, S.20fff)
3 Der pflegetherapeutische Prozess
Die Pflegeperson muss über die Phasen einer professionellen
therapeutischen Beziehung und deren Bedeutung für den Patienten
Bescheid wissen. Nach Hildegard Peplau gibt es eine Orientierungs-,
Arbeits-, Ablösungsphase.
In der Orientierungsphase treffen fremde Menschen mit ihren vorgefassten
Meinungen, Erwartungen und Erfahrungen aufeinander. Es ist ein Prozess
des kennen lernens in der versucht wird Vertrauen, Respekt, Ehrlichkeit
und positiver Wertschätzung aufzubauen. Ziel ist es, eine sichere,
tragfähige und stabile Beziehung zu gestalten
In der Arbeitsphase finden die pflegetherapeutischen Interventionen statt.
Hier werden Problemen mögliche Lösungsstrategien entgegengesetzt.
Dieser Prozess ist beweglich um muss oftmals evaluiert, reflektiert und
besprochen werden. Während der Beziehung werden Gedanken, Gefühle
und das Verhalten des Patienten in Bezug auf das Problem reflektiert und
validiert
Die Ablösungsphase besteht darin dass die Beziehung reflektiert und
evaluiert und mit gegenseitigem Verständnis gelöst wird. Die Pflegeperson
und der Patient müssen erkennen dass das Ende einer Beziehung
förderlich für den Patienten sein kann.
Die Beziehung sollte bewusst von der Pflegeperson gesteuert werden um
das Wachstum und die Gesundheit des Patienten zu fördern. Die
Pflegeperson wendet hierbei erlernte Kommunikations- bzw.
Gesprächstechniken an. (vgl. RNAO 2006, S.23ff)
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Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 23
3.1.2 Aus- und Weiterbildung
4 Ausbildung der Pflegepersonen
Die Pflegepersonen müssen die Möglichkeit haben den therapeutischen
Beziehungsprozess zu erlernen. Dies sollte neben der Wissensvermittlung
von theoretischen Inhalten auch die Möglichkeit der praktischen
Durchführung der Beziehungsarbeit beinhalten. (vgl. RNAO 2006, S.26)
5 Professionelle Entwicklung
Die Organisation bzw. die Leitungsfunktion sollte die professionelle
therapeutische Beziehung als die Pflegepraxis ansehen. Weiters sollte sie
die Pflegepersonen unterstützen und beraten wie sie diese anwenden und
entwickeln können. Instrumente zur Unterstützung können Beratung,
Supervision, Coaching, Falldarstellungen, usw. sein. Eine ständige
Weiterbildung in Bezug auf die therapeutische Beziehung ist erforderlich.
Eine Weiterbildung für Pflegepersonen könnte folgende Punkte
beinhalten:
� Selbstreflexion
� Überblick über die Theorien und Modelle bezüglich
therapeutischer Kommunikation
� Grundregeln in der therapeutischen Beziehung, wie Empathie,
Vertrauen, Grenzen, usw.
� Reflexion der therapeutischen Beziehung und Erfahrungen
(vgl. RNAO 2006, S.27)
3.1.3 Organisation
6 Kontinuität der Pflege
Die Organisationen müssen ein individuelles System schaffen um die
Bezugspflege bzw. die therapeutische Beziehung zu ermöglichen und die
Kontinuität der Beziehung zu gewährleisten. (vgl. RNAO 2006, S.29)
7 Dienstplanregelung
Um eine dauerhafte kontinuierliche Pflegebeziehung gewährleisten zu
können ist es erforderlich dass mind. 70% des Pflegepersonals Vollzeit
(=40 Stunden pro Woche) angestellt ist. (vgl. RNAO 2006, S.29)
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8 Zeit für die Pflegebeziehung
Um eine therapeutische Beziehung herstellen zu können müssen den
Pflegepersonen Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die
Beziehungsarbeit sollte als Hauptaufgabe des Pflegepersonals angesehen
werden. Ein Ausgleich kann in administrativen oder in „pflegefremden“
Tätigkeiten geschaffen werden. (vgl. RNAO 2006, S.30)
9 Stellenbesetzung
Es ist wesentlich, dass die Pflegeperson über breites Fachwissen und eine
allgemeine Sachkenntnis verfügt um den komplexen Pflegealltag, mit all
seinen Entscheidungen für den Patienten, zu bewältigen. In diesem
Pflegealltag wird ein hohes Wissensniveau und hohe persönliche, wie
fachliche Fähigkeit vom Pflegepersonal erwartet. (vgl. RNAO 2006, S.31)
10 Wohlbefinden des Pflegepersonals
Die Organisation kann die Pflegepersonen bei der therapeutischen
Beziehung zum Patienten dadurch unterstützen, indem sie für deren
größtmögliche Zufriedenheit sorgt. Es ist eine hohe emotionale,
psychische, wie physische Anforderung an das Personal sich für die
therapeutische Beziehung zu engagieren. (vgl. RNAO 2006, S.32)
11 Evidenzbasierte Praxis
Die Pflegeorganisationen müssen Rahmenbedingungen schaffen um neue
wissenschaftliche Erkenntnisse in die therapeutische Beziehung einfließen
zu lassen. Hierzu müssen neben den Fort- und Weiterbildungen finanzielle
und zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um das Wissen
auf aktuellem Stand zu halten. (vgl. RNAO 2006, S.33)
12 Pflegeleitung
Organisationen sollten auf ein Verhältnis mit offener Kommunikationsbasis
zwischen Pflegepersonal und Pflegeleitung achten. Die Pflegeleitung,
Stationsleitung, Bereichsleitung sowie auch die Direktionsebenen sollten
miteinbezogen werden um für ein positives Klima, indem Motivation und
Vertrauen herrscht, sorgen zu können. (vgl. RNAO 2006, S.33)
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Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 25
13 Supervision und Coaching
Jede Pflegeperson sollte die Möglichkeit haben den therapeutischen
Beziehungsprozess zu überprüfen bzw. zu evaluieren. Um Supervision
und Coaching ermöglichen zu können, werden finanziellen Mittel benötigt.
Weiters können die zwischenpersonellen Fähigkeiten durch
Mitarbeitergespräche, Pflegevisiten, usw. evaluiert werden. (vgl. RNAO
2006, S.34)
14 Qualitätsstandards
Pflegeorganisationen sollten Richtlinien, wie die Best-Practice-Guidline, in
der therapeutischen Beziehung anwenden oder zumindest in den
stationären Pflegestandards in der Praxis umsetzen. Weiters könnten die
Leistungen und Entwicklungen der Pflege in einer Jahresübersicht
bekannt gemacht werden. (vgl. RNAO 2006, S.35)
3.1.4 Grundsätze zur Implementierung
Um eine bestmöglichste Praxisrichtlinie erstellen zu können, sollte vorweg
geklärt werden, ob Zeit für Planung, ob organisatorische und betriebliche
Unterstützung vorhanden sind und ob eine ev. Veränderung bzw.
Verbesserung erfolgreich durchgeführt werden könnte.
Dies beinhaltet:
� Einschätzung der organisatorischen Veränderungsmöglichen und der
Hindernisse in der Umsetzung.
� Einbeziehung aller Mitarbeiter (ob in direkt oder indirekt
unterstützender Funktion) in den Prozess der Implementierung.
� Benennung einer qualifizierten Pflegeperson, die für die Bildung und
Umsetzung einer neuen Richtlinie „verantwortlich“ ist
� Gelegenheiten für Diskussionen geben, um die bestmögliche,
umfassendste Pflegerichtlinie erhalten zu können
� Möglichkeiten zur Reflexion auf persönlicher und organisatorischer
Ebene in Bezug auf Erfahrung mit Umsetzungskonzepten von
Praxisrichtlinien.
(vgl. RNAO 2006, S.35)
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Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 26
3.2 Station C3 – KH Rosenhügel
Die Station C3, des Krankenhauses Hietzing mit neurologischem Zentrum
Rosenhügel, ist eine Station die sich auf den Bereich geistig behinderte
Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen spezialisiert hat. Es ist eine
Station mit 20 Betten und ausgerichtet für stationäre akute, therapeutische
oder rehabilitative Aufenthalte zur Behandlung von psychischen
Störungen und Krankheiten, einschließlich stationärer Psychotherapie und
Rehabilitationsplanung. Das interdisziplinäre Team besteht aus
Pflegepersonen, Ärzten, Psychologen, Sozialpädagogen, Ergo- und
Physiotherapeuten, sowie Musiktherapeuten.
Die Pflege ist organisiert nach Gruppen- bzw. Zimmerpflege. Dies ergibt
sich aus der räumlichen Aufteilung mit einer jeweiligen Gruppengröße von
5-8 Patienten. Es wird getrennt zwischen einer männlichen und weiblichen
Aufteilung. Die Mindestanzahl des Pflegepersonals auf der Station besteht
aus zwei Pflegepersonen. Die Stationsführende und –stellvertretende
Pflegeperson ist wochentags anwesend.
Das Pflegepersonal besteht hauptsächlich aus allgemein und
psychiatrisch diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
sowie Pflegehelfern mit den jeweiligen fachlichen Tätigkeitsbereichen auf
der Station. Es besteht eine freie Dienstplangestaltung mit 12½h Diensten.
Es werden oftmals mehrere Dienste hintereinander gereiht um im
Gegenzug mehrere arbeitsfreie Tagen (bis 7 freie Diensttage) zu haben.
Der Pflegeprozess passiert in der Gruppe, wobei die Anamnese und
Planung meist von derselben Pflegeperson gemacht wird. Die
Durchführung sowie die Evaluierung obliegen den jeweiligen
Diensthabenden Pflegepersonen. Die Stationsleitung unterstützt das
Pflegeteam bei diesem Prozess. Die Verantwortung des Pflegeprozess
von der Aufnahme bis zur Entlassung wird vom Team bzw. der
Stationsleitung getragen. Angehörigenarbeit, Koordination der Pflege
innerhalb des interdisziplinären Teams und im Weiteren der
Bezugspflegearbeit wird von der Stationsleitung durchgeführt.
Die Grundhaltung der Station ist ressourcen- und patientenorientiert. Die
Pflegeprinzipien sind das Normalitätsprinzip, sowie das Selbst-Pflege-
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 27
Defizit Modell nach Orem. Die Beziehungsgestaltung zum Patienten wird
nicht explizit als Pflegetätigkeit ausgewiesen sondern entsteht individuell
durch persönliches Engagement und Interesse der Pflegepersonen.
Ressourcen bei der Umsetzung
� Fachspezifisches Wissen des Pflegepersonals
� Jahrelange Erfahrung
� Funktionierende Interdisziplinäre Zusammenarbeit
� Informationsprozess auf breiter Basis
� Engagiertes, aufgeschlossenes Team
� Junges und älteres Pflegepersonal
Mögliche Hindernisse bei der Umsetzung
� Dienstplangestaltung
o Viele freie Tage hintereinander
o Tag, Nachtdienst
o 12 ½ h Dienste
� mehr Verantwortungsgefühl des PP
� Angst vor Veränderung des PP
� Zusätzliche Arbeit durch Angehörigenbetreuung
Mögliche Ideen für ein Umsetzungskonzept
� Bezugnahme auf die Nursing Best Practice Guidline zur Herstellung
einer therapeutischen Beziehung (siehe 3.1) von RNAO
� Ressourcen des Pflegepersonals unterstützen und fördern durch
fachliche und Persönlichkeitsentwickelnde Fort- und Weiterbildung
(z.B. für Beziehungsprozess, Pflegeprozess, usw.)
� Dienstpläne ev. neu regeln (z.B. max. 4 freie Tage / Woche) um eine
kontinuierliche Pflegebeziehung gewährleisten zu können
� Supervision und Teamsupervision anbieten bzw. weiter anbieten
� Arbeitskreis Bezugspflege (ev. mit anderen Berufsgruppe) einsetzen:
o Mit dem Ziel Bezugspflege zu implementieren
o möglichen Zeitplan zur Implementierung erstellen
o Hinzuziehen von internen oder externen Pflegefachleuten
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 28
o Einbeziehung aller Mitarbeit im Prozess der Implementierung
o Bezugnahme auf die Guidline
o Gelegenheiten für Diskussionen geben
o Reflexion auf persönlicher und organisatorischer Ebene in Bezug
auf Erfahrungen mit Bezugspflege und Umsetzungskonzepte
o Evaluierung dieses Prozesses
o Existierende Umsetzungskonzepte einfließen lassen, z.B. von
Schossmaier G. (2000/2001), Chancen und Grenzen einer
therapeutischen Beziehung Patient ↔ Pflegeperson,
(www.oegkv.at/uploads/media/Schossmaier.pdf)
� Aufgaben klären:
o Aufgaben und Verantwortung bzgl. Pflegeprozess, Evaluierung,
Angehörigenbetreuung, Teambesprechungen, usw.
o Abgrenzungen und Gemeinsamkeiten gegenüber anderen
Berufsgruppen klären
o Ev. ein Bezugspflegeteam von 2PP für einen Pat. stellen
o Zeitplan einer Bezugspflegeausbildung erstellen bzw. wie man
neue Mitarbeiter diesbezüglich ausbilden kann
� Unterstützung sichern durch Stationsleitung und Organisation:
o Können Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden
o Finanzielle, persönliche Ressourcen ev. verbessern
o Kommunikation verstärken
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 29
4 Schlussbetrachtungen
Diese Facharbeit mit dem Titel BEZUGSPFLEGE – Die
Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege versucht die
Auswirkung von Bezugspflege auf die Zufriedenheit der betroffenen und
beteiligten Personen zu klären.
Im ersten Hauptteil werden meiner Meinung nach die positiven Merkmale
der Bezugspflege gegenüber der Funktionspflege ausgeführt. So finden
sich hier deutliche Unterscheidungen in Bezug auf die Verantwortung, die
interdisziplinäre Teamarbeit, das Menschenbild bzw. die Grundhaltung
gegenüber dem Patienten sowie den eigenständigen Tätigkeitsbereich
einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson.
Im zweiten Teil wird das Umsetzungskonzept von RNAO zur Etablierung
einer therapeutischen Beziehung vorgestellt, dass sich, wenn die nötigen
Ressourcen und Vorraussetzungen geschaffen werden können, als
durchaus umsetzbar erweist. Ein Konzept zur Umstellung auf das
Bezugspflegesystem an einer psychiatrischen Station wird dargestellt.
Aus der Literatur lässt sich keine eindeutige Antwort auf meine
Forschungsfrage ableiten, da die Zufriedenheit von vielen unsicheren
Faktoren abhängig ist.
Ich bin für mich in dieser Arbeit jedoch zu dem Schluss gekommen, dass
die Zufriedenheit der betroffenen und beteiligten Personen in der
Bezugspflege im Allgemeinen größer ist als in der Funktionspflege.
Es ist festzuhalten dass es im Bereich der Bezugspflege noch einiges an
Arbeit zu tun gibt. Dies betrifft einerseits die noch wenigen vorhanden
wissenschaftlichen Studien zur Bezugspflege und deren Auswirkungen,
sowie andererseits die praktische Umsetzung dieses
Pflegeorganisationssystems auf einem Großteil der psychiatrischen
Stationen.
Siegfried Schwarzenberger
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 30
5 Legende
S. Seite
bzw. beziehungsweise
z.B. zum Beispiel
vs. versus
bzgl. bezüglich
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 31
6 Literaturverzeichnis
Elkeles, Thomas (1997): Kritik an der Funktionspflege. In: Büssing, Andre
(Hrsg.)(1997): Von der funktionalen zur ganzheitlichen Pflege –
Reorganisation von Dienstleistungen. Verlag für Angewandte Psychologie
Göttingen
Needham I., Abderhalden Ch. (Hrsg.)(2000): Bezugspflege in der
stationären psychiatrischen Pflege der deutschsprachigen Schweiz:
Empfehlungen zur Terminologie und Qualitätsnormen. 1.Auflage
(www.pflegeforschung-psy.ch/BP_Empfehlungen%20Terminolog.pdf)
Needham I. (Hrsg.)(2000) Rezeption der Bezugspflege in der
psychiatrischen Pflege im deutschsprachigen Raum: eine
Literaturübersicht
(pflegeforschung-psy.ch/BP_Literatur.pdf)
RNAO – Registered Nurses Association of Ontario (Hrsg.), Nursing Best
Practice Guidline (2006) - Establishing Therapeutic Relationship.
(www.rnao.org/Storage/15/936_BPG_TR_Rev06.pdf)
Sauter D., Abderhalden Ch., Needham I., Wolff St. (Hrsg.)(2004):
Lehrbuch Psychiatrische Pflege. 1.Auflage Verlag Hans Huber, Hogrefe
AG, Bern
Internetseiten:
www.pflegewiki.de/wiki/Primary_Nursing (15. September 2006)
de.wikipedia.org/wiki/Zwischenmenschliche_Beziehungen_in_der_Pflege
(15.September 2006)
www.geroweb.de/krankenpflege/funtionspflege-bezugspflege.html
(15.September 2006)
BEZUGSPFLEGE – Die Pflegeorganisationsform in der psychiatrischen Pflege
Siegfried Schwarzenberger – SAB 06/07 32
Anhang