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Social-Media-Leitfaden · Social-Media-Auftritte unterliegen, wenn nicht eine rein private Nutzung...

Date post: 04-Nov-2019
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Präsidialverwaltung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Referat 22 Online-Dienste 20.02.2017 Social Media Policy Seite 1 Social-Media-Leitfaden der Universität Hamburg Januar 2016 Kontakt: Giselind Werner, Tel.: +49 40 42838-2571, [email protected] Daniel Meßner, Tel.: +49 40 42838-9448, daniel.meß[email protected] Janine Fricke, Tel.: +49 40 42838-9448, [email protected]
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Präsidialverwaltung

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Referat 22 Online-Dienste

20.02.2017 Social Media Policy Seite 1

Social-Media-Leitfaden

der Universität Hamburg

Januar 2016

Kontakt:

Giselind Werner, Tel.: +49 40 42838-2571, [email protected]

Daniel Meßner, Tel.: +49 40 42838-9448, daniel.meß[email protected]

Janine Fricke, Tel.: +49 40 42838-9448, [email protected]

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Referat 22 Online-Dienste

20.02.2017 Social Media Policy Seite 2

1 Social Media an der Universität Hamburg .................................................................................. 3

2 Warum wir eine Richtlinie brauchen ........................................................................................... 3

3 Wer kann einen Social-Media-Auftritt betreiben ....................................................................... 3

4 Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten ........................................................................... 4

4.1 Urheberrecht .......................................................................................................................... 4

4.2 Recht am eigenen Bild ........................................................................................................... 5

4.3 Impressumspflicht ................................................................................................................. 5

4.3.1 Infotext ............................................................................................................................... 6

4.4 Datenschutz ........................................................................................................................... 7

4.4.1 Worin besteht das Risiko? ................................................................................................ 7

4.4.2 Datenschutzkonforme Einbindung von Social-Plugins (Like-Button) ...................... 8

4.5 Haftung .................................................................................................................................. 8

4.6 AGB ......................................................................................................................................... 8

5 Wenn Sie für eine Einrichtung der Universität Hamburg posten, twittern, bloggen etc. ...... 9

5.1 Allgemeine Leitlinien ............................................................................................................. 9

5.2 Beschwerdemanagement ................................................................................................... 10

5.3 Wenn Sie privat posten ....................................................................................................... 11

5.4 Netiquette ............................................................................................................................ 11

6 Monitoring und Updating ........................................................................................................... 12

7 Zwischen Markenbildung und Markenschutz: Social-Media-Icons ....................................... 12

7.1 Nutzung des UHH-Logos ..................................................................................................... 12

7.2 Corporate Design bei Blogs ................................................................................................. 13

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Referat 22 Online-Dienste

20.02.2017 Social Media Policy Seite 3

1 Social Media an der Universität Hamburg

Soziale Medien – wie Facebook, Twitter, Instagram oder Blogs – sind wichtige Kommunikationsplatt-

formen, die helfen, über die Universität Hamburg zu informieren und die Vielfalt von Forschung und

Lehre nach außen zu kommunizieren. Durch die Nutzung von Online-Medien lässt sich die Reichweite

einer Meldung erheblich vergrößern und neue Zielgruppen (jenseits von Fachpublikum und Presse)

ansprechen. Darüber hinaus bieten Social Media die Chance, mit den eigenen Zielgruppen ins direkte

Gespräch zu kommen und von ihren Rückmeldungen zu profitieren.

Ziele, die die Universität Hamburg mit der Nutzung von sozialen Medien verfolgt:

Steigerung der positiven Wahrnehmung der Marke

Kundenfreundlichkeit leben, erreichbar sein

2 Warum wir eine Richtlinie brauchen

Die Universität Hamburg hat Richtlinien für die Nutzung von Online-Medien, um sicherzustellen, dass

gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, und um zu gewährleisten, dass die Universität Hamburg im

Netz und besonders in den sozialen Medien einheitlich auftritt und angemessen repräsentiert wird.

Angestellte der Universität, die sich in sozialen Medien engagieren, sollten sich ihrer Verantwortung

bewusst sein, wenn sie diese nutzen, um über ihre Arbeit und die Universität zu kommunizieren.

Gegenstand dieser Policy ist ausdrücklich nur die Nutzung sozialer Medien im Namen der Universität

bzw. einer Einrichtungen derselben.

3 Wer kann einen Social-Media-Auftritt betreiben

Prinzipiell kann jede Einrichtung der Universität einen eigenen Social-Media-Auftritt (einen Twitter-

Account, eine Facebook-Fanpage, Google+-Unternehmensseite etc.) betreiben, wenn geklärt ist,

welche Ziele mit dem Auftritt verfolgt werden sollen.

dass die Ressourcen dafür dauerhaft zur Verfügung stehen.

dass sich der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen lohnt.

Bei der Abwägung von Kosten und Nutzen sollten Sie Folgendes bedenken:

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20.02.2017 Social Media Policy Seite 4

1. dass der Aufbau einer Followerbasis sehr lange dauern kann und Sie als kleinere Einrichtung der

Universität möglicherweise nie so viele Follower generieren können, dass Sie eine hohe Reichweite

erhalten.

2. dass Sie regelmäßig (möglichst täglich) interessante Posts bieten sollten und den Account auch

täglich beobachten sollten.

3. dass Sie bei passenden Posts auch die zentralen Accounts bespielen können, wenn Sie der Redaktion

([email protected]) Kenntnis geben.

Wenn Sie sich entschließen, einen neuen Kanal zu eröffnen – geben Sie uns unbedingt Bescheid, damit

wir uns gegenseitig vernetzen können und Sie in den Verteiler aufgenommen werden können!

4 Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten

4.1 Urheberrecht

Informieren Sie sich als Betreiber eines Social-Media-Auftritts über die urheberrechtlichen Implikationen.

Das Urheberrecht schützt die Interessen des geistigen Schöpfers eines Werkes (Wort, Bild, Ton oder

Musik). Verstöße gegen das Urheberrecht können zu teuren Abmahnungen, Unterlassungserklärungen

und Schadenersatzforderungen führen.

Urheberrechtsgesetz UrhG

Bedenken Sie, dass die Praxis im Internet nicht immer die rechtliche Lage widerspiegelt und damit

durchaus seine Gefahren birgt.

Bedenken Sie bspw., dass Sie Facebook beim Hochladen eines Bildes oder Videos weltweite

Nutzungsrechte einräumen, vgl. Nutzungsbedingungen von Facebook. Klären Sie also, ob die

Nutzungsrechte der Bilder oder Videos, die Sie hochladen, eine solche Verwendung erlauben.

§ 31 UrhG (Einräumung von Nutzungsrechten)

Denselben Schutz genießen auch die Thumbnails, die beim Verlinken einer Webseite in der Preview auf

Facebook angezeigt werden. Ein Thumbnail anzeigen sollten Sie nur, wenn die Nutzungsrechte geklärt

sind, sonst gehen Sie das Risiko ein, abgemahnt zu werden.

Hier finden Sie weitere Hinweise zum Thema und eine Vorlage für eine Nutzungsvereinbarung mit

einem Fotografen: https://www.intranet.uni-hamburg.de/themen/oeffentlichkeitsarbeit/fotos-

videos/nutzungsvereinbarungen-foto.html

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20.02.2017 Social Media Policy Seite 5

4.2 Recht am eigenen Bild

Personen, die Sie auf Fotografien festhalten, müssen zustimmen, dass ihr Bild weiterverwendet wird. Es

gilt das Recht am eigenen Bild, vgl.

§ 22 KunstUrhG

Hierzu gelten aber auch Einschränkungen, vgl.

§ 23 KunstUrhG

Eine Vorlage für eine schriftliche Einverständniserklärung, den sogenannten Model-Vertrag, finden Sie

auf dieser Webseite: https://www.intranet.uni-hamburg.de/themen/oeffentlichkeitsarbeit/fotos-

videos/nutzungsvereinbarungen-foto.html

4.3 Impressumspflicht

Social-Media-Auftritte unterliegen, wenn nicht eine rein private Nutzung und insbesondere wenn eine

Nutzung zu Marketingzwecken vorliegt, wie andere Onlinemedien der Impressumspflicht, vgl.

§ 5 Telemediengesetz (TMG)

Informationen über den Diensteanbieter (in diesem Falle Sie als Betreiber der Seite) wie Name und

Anschrift sowie bei juristischen Personen Informationen über die Rechtsform sowie den

Vertretungsberechtigten müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Ein Link auf ein bestehendes Impressum reicht aus, muss aber auf der ersten Seite des jeweiligen Social-

Media-Auftritts ersichtlich sein.

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Beispiele:

4.3.1 Infotext

Stellen Sie in Infotexten, wie sie bei Facebook und Twitter bspw. vorgesehen sind, den Bezug zur

Universität deutlich her. Der Text sollte kurz und informativ sein und schon im ersten Satz den Bezug zur

Universität herstellen.

Bsp. https://www.facebook.com/AlumniUniHamburg/info

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„Alumni Universität Hamburg e.V. ist der zentrale Alumni-Verein der Universität Hamburg

(www.alumni-uhh.de). Impressum: http://www.alumni-uhh.de/impressum.html

[…]“

4.4 Datenschutz

Social Media und Datenschutz stehen in einem problematischen Verhältnis zueinander, darüber sollte

sich jeder, der soziale Medien nutzt, im Klaren sein. Wenn man sich dennoch entscheidet, soziale Medien

zu nutzen, sollte das Risiko auch für die Nutzer/innen (bspw. in Hinweisen wie Netiquetten) benannt

bzw. transparent gemacht und durch datenbewusstes Handeln minimiert werden.

Insbesondere gilt: Persönliche und personenbezogene Daten anderer Personen sollten nicht

veröffentlicht werden. Überlegen Sie auch gut, welche Ihrer eigenen Daten Sie frei zugänglich ins

Internet stellen. Nehmen Sie entsprechende Passus bspw. in Ihre Netiquette auf, s.u.

4.4.1 Worin besteht das Risiko?

Unternehmen wie Facebook, Google und Twitter legen nicht offen, in welcher Form sie

personenbezogene Daten erheben und für welche Zwecke sie sie nutzen und ggf. an Dritte weitergeben.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, es sei

denn, sie ist explizit erlaubt. Personenbezogen sind Daten, wenn sie eindeutig bestimmten natürlichen

Personen zugeordnet werden können. Verarbeitung umfasst bspw. das Speichern, Nutzen und Löschen

von Daten.

Nebenbei: Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die sogenannte „verantwortliche Stelle“, d.h. „jede

Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies

durch andere im Auftrag vornehmen lässt“ (§3 Abs. 7 BDSG).

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4.4.2 Datenschutzkonforme Einbindung von Social-Plugins (Like-Button)

Sogenannte Social Plugins wie der Facebook-Like-Button sind problematisch, da Daten nicht erst bei

Klick auf den Button übermittelt werden, sondern schon mit Aufruf der Webseite, auf der das Plugin

installiert ist. Website-Betreiber haben keinen Einfluss darauf, welche Nutzerdaten z.B. Facebook

erhebt. Daher sollten Social Plugins auf den Webseiten der Universität Hamburg nicht verwendet

werden.

Stattdessen wird eine datenschutzkonforme Lösung empfohlen, die von verschiedenen Anbietern

kostenlos bereitgestellt wird, bspw.

https://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-26-Social-Media-Buttons-datenschutzkonform-nutzen-

2463330.html

Sollten Sie hier Bedarf haben, schicken Sie gern eine Mail an: [email protected].

4.5 Haftung

Laut Telemediengesetz (TMG) § 10 sind Betreiber von Social-Media-Auftritten nicht für fremde

Informationen verantwortlich, sofern

„1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im

Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen

die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu

sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.“

Daraus leitet sich ab, dass Sie unverzüglich handeln (löschen) müssen, wenn Ihnen ein rechtswidriger

Inhalt gemeldet wird.

Eine Haftung ohne Kenntnis ist jedoch auch möglich, wenn Sie Ihre Prüfpflichten vernachlässigen. Das

heißt, prüfen Sie lieber doppelt, bevor Sie Inhalte teilen oder einen Link posten, ob sich hinter einem

geteilten Inhalt bspw. eine Urheberrechtsverletzung verbirgt.

4.6 AGB

Nutzer von sozialen Netzwerken müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen

Dienstes befolgen. Da sich die AGB regelmäßig ändern, liegt es in der Verantwortung der Nutzer, sich zu

informieren und auf dem Laufenden zu halten (und Konsequenzen daraus zu ziehen).

Hier finden sich die Links zu den AGBs der populärsten Plattformen und Dienste:

Facebook

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Twitter

Instagram

Snapchat

WhatsApp

Google+

XING

LinkedIn

Flickr

YouTube

Wikipedia

Wordpress

Blogger

5 Wenn Sie für eine Einrichtung der Universität Hamburg

posten, twittern, bloggen etc.

Angestellte der Universität Hamburg, die im Namen einer Einrichtung der Universität in einem sozialen

Netzwerk Meldungen veröffentlichen (posten, twittern etc.), dürfen keine persönlichen Informationen

oder persönliche Meldungen publizieren. Bitte trennen Sie deutlich zwischen privaten und beruflichen

Accounts.

Jedes Mitglied der Universität ist für das, was er bzw. sie in den sozialen Medien macht, selbst

verantwortlich. Bitte gehen Sie bewusst mit dieser Verantwortung um, in Ihrem eigenen Interesse und

im Interesse der Universität.

5.1 Allgemeine Leitlinien

Folgende inhaltliche Leitlinien zur Nutzung von Social Media empfehlen wir:

Think twice.

Lieber zwei Mal nachdenken, bevor Sie etwas posten. Das Netz vergisst nichts, auch das nicht, was Sie

vermeintlich löschen. Bevor Sie etwas posten, überlegen Sie sich, was passieren würde, wenn Ihr Post

einem breiten Publikum zugänglich gemacht wird. Posten Sie nur das, was Sie auch öffentlich vertreten

würden. Sie sollten auch immer die möglichen Reaktionen auf Posts bedenken. Wenn Sie Zweifel haben,

beraten Sie sich mit Kollegen oder auch gern mit der Kommunikationsabteilung.

Seien Sie akkurat.

Überprüfen Sie die Fakten und kontrollieren Sie die Rechtschreibung. Bedenken Sie, dass Sie im Namen

einer Bildungseinrichtung posten.

Seien Sie respektvoll.

Bleiben Sie auch bei kontroversen Kommentaren und Posts respektvoll und sachlich. Achten Sie die

Würde des anderen. Wenn Sie merken, dass Sie emotional zu sehr involviert sind, nehmen Sie Abstand,

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warten Sie ein paar Minuten und reagieren Sie erst dann, wenn Sie wieder sachlich mit dem Thema

umgehen können.

Seien Sie relevant.

Bemühen Sie sich, das zu posten, was Relevanz für Ihre Zielgruppe hat und ihr einen Mehrwert bietet.

Treten Sie mit Ihren Followern in den Dialog.

Seien Sie aktiv.

Ein Social-Media-Account verlangt Aufmerksamkeit und regelmäßige Betreuung. Ein erfolgreicher Social-

Media-Kanal braucht regelmäßige Updates und interessanten Content. Haben Sie immer im Blick, was

auf Ihrem Kanal passiert. Vernetzen Sie sich auch mit anderen Social-Media-Accounts an der Universität,

liken und teilen Sie deren Inhalte, sollten Sie auch bei Ihnen passen. So profitieren alle von der erhöhten

Sichtbarkeit.

Geben Sie keine vertraulichen Informationen weiter.

Veröffentlichen Sie keine vertraulichen Informationen über die Universität Hamburg, ihre Studierenden,

ihre Alumni oder Beschäftigten.

Verhalten Sie sich deeskalierend.

Don’t feed the troll. Im Zweifel wenden Sie sich direkt per Telefon oder Mail an die Social-Media-

Redaktion: [email protected] oder Durchwahl -2571.

5.2 Beschwerdemanagement

Es ist selten, aber wenn es passiert, sollten Sie darauf vorbereitet sein: Wenn Beschwerden auf Ihrem

Social-Media-Kanal gepostet werden, sollten Sie entscheiden, welcher Kategorie die Beschwerde

angehört und entsprechend reagieren:

1. Der unzufriedene „Kunde“.

Jemand drückt seine Unzufriedenheit über einen realen Umstand aus (negative Erfahrung):

Können Sie direkt Abhilfe schaffen? Dann tun sie das und kommunizieren Sie es. Falls Sie die

Angelegenheit weiterleiten müssen, kommunizieren Sie auch das sowie später das Ergebnis Ihrer

Bemühungen. Wenn Sie sich entscheiden, über die Privatnachrichten mit der Person zu

kommunizieren, dann geben Sie darauf beim ursprünglichen Post einen Hinweis.

2. Der irregeleitete „Kunde“.

Jemand beschwert sich über offensichtlich inkorrekte Fakten: Stellen Sie die Fakten richtig, wenn

Sie sachkompetent sind, wenn nicht, leiten Sie die Angelegenheit weiter und kommunizieren Sie

es. Im zweiten Schritt können Sie die Person auch direkt weiterverweisen an die zuständige Stelle.

Wenn Sie sich entscheiden, über private Nachrichten mit der Person zu kommunizieren, dann

geben Sie darauf beim ursprünglichen Post einen Hinweis.

3. Der Choleriker.

Jemand beschwert sich, der notorisch unzufrieden ist oder es ist nicht klar, ob es Satire oder ein

Witz ist? Sie können versuchen, eine sachliche, richtigstellende Antwort zu geben, es wird jedoch

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nicht verfangen. Daher haben Sie die Wahl, gar nicht darauf zu antworten. Sie sollten es jedoch

beobachten und ggf. an die betreffende Stelle und die Abteilung für Kommunikation weiterleiten.

Sollten Beleidigungen gepostet werden (besonders wenn sie sich gegen einzelne Personen

richten) oder andere Inhalte, die gegen die Netiquette verstoßen, sollten Sie den Post oder

Kommentar löschen (ggf. mit einem Hinweis darauf, dass Sie den Post gelöscht haben).

4. Der Troll.

Jemand beschwert sich, der offenbar Spaß daran hat, anderen zu schaden und an keiner

sachlichen Kommunikation interessiert ist? Ignorieren Sie den Post. Sollten Beleidigungen

gepostet werden (besonders wenn es sich gegen einzelne Personen richten) oder andere Inhalte,

die gegen die Netiquette verstoßen, sollten Sie den Post oder Kommentar löschen.

Wenn Sie sich unsicher sind (und natürlich unbedingt, wenn etwas aus dem Ruder zu laufen droht),

kontaktieren Sie uns! [email protected] oder Durchwahl -2571.

Wenn nicht, leiten Sie bitte die Beschwerde an die richtige Stelle weiter (und informieren Sie im Zweifel

ebenfalls die Kommunikationsabteilung) und kommunizieren Sie das an denjenigen, der sich beschwert

hat.

5.3 Wenn Sie privat posten

Angestellte der Universität sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, wenn sie diese nutzen, um

über ihre Arbeit und die Universität zu kommunizieren.

Transparenz. Sie sollten unbedingt kenntlich machen, in welcher Beziehung Sie zur Universität stehen

(bspw. Ihre Funktion angeben).

Privatmeinung. Machen Sie dabei unbedingt deutlich, dass es sich um Ihre Privatmeinung handelt.

Sprechen Sie in der Ich-Form und trennen Sie Fakten klar von Meinungen. In Ihrem Profil können Sie

bspw. eine Klausel wie folgende hinterlegen: „Die Meinungen, die hier geäußert werden, sind meine

eigenen und repräsentieren nicht notwendigerweise die meines Arbeitgebers.“

5.4 Netiquette

Hinterlegen Sie in den Infotexten Ihrer Social-Media-Kanäle wo möglich eine Netiquette, auf die sich

berufen können und die Sie leitet.

Für Social Media haben wir – angelehnt an andere vergleichbare Regeln – folgende Regeln formuliert:

Wir freuen uns über einen konstruktiven Austausch!

Wir möchten aber darum bitten, allgemeine Umgangsformen zu beachten. Kommentare oder

Posts, deren Inhalt

o rechtswidrig,

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o pornografisch,

o extremistisch,

o rassistisch,

o beleidigend,

o ruf- oder geschäftsschädigend ist

o oder zu einer Straftat auffordert,

werden ohne Begründung gelöscht.

Auch Werbung oder andere kommerzielle Inhalte werden entfernt.

Persönliche und personenbezogene Daten anderer Personen sollten nicht veröffentlicht werden.

Bitte überlegen Sie auch gut, welche Ihrer eigenen Daten Sie frei zugänglich ins Internet stellen.“

6 Monitoring und Updating

Der/die Betreiber/in eines Social-Media-Auftritts ist verantwortlich für dessen Monitoring, die Pflege

und das Aktualisieren des Contents, um die Korrektheit der Inhalte sicherzustellen und um zeitnah auf

Kommentare oder auf gemeldete Inhalte (s. Punkt Haftung 4.5) reagieren zu können.

Es wird empfohlen, sich eine automatische Benachrichtigung über Aktivitäten auf der Site einzurichten

und/oder den Auftritt, den man verantwortet, mindestens einmal pro Werktag zu kontrollieren.

Zum Monitoring gibt es diverse kostenfreie Tools, die Sie nutzen können.

7 Zwischen Markenbildung und Markenschutz: Social-Media-

Icons

7.1 Nutzung des UHH-Logos

Viele Einrichtungen der Universität Hamburg möchten das Logo der Universität für ihre Social-Media-

Icons nutzen, um ihre Zugehörigkeit zur Universität auszudrücken und um sich von vergleichbaren

Accounts zu unterscheiden.

Die Bildmarke des UHH-Logos darf jedoch ausschließlich beim zentralen Account der Universität

Hamburg in den verschiedenen sozialen Medien genutzt werden, um die Unverwechselbarkeit

anzuzeigen und Authentizität sicherzustellen.

Das Markenzeichen der Universität ist geschützt und darf unter keinen Umständen in abgewandelter

Form in den sozialen Medien genutzt werden.

Stattdessen empfehlen wir die Nutzung von fotografischen Abbildungen des UHH-Logos, wie diese

Beispiele zeigen:

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Falls Sie bei der Findung eines Social-Media-Icons für Ihren Social-Media-Auftritt Hilfe brauchen, bieten

wir Ihnen gern unsere Unterstützung an.

Bedenken Sie bitte, dass Social-Media-Icons keine Logos sind und auch nicht als solche gebraucht werden

sollten. Nutzen Sie sie also ausschließlich in den sozialen Medien und nicht etwa in Printprodukten.

7.2 Corporate Design bei Blogs

Das Universitätskolleg betreibt eine sogenannte Blogfarm, die auf der freien Blog-Software Wordpress

basiert. Mitglieder der Universität können dort auf einfachem Weg einen Blog beantragen, der den

Corporate-Design-Vorgaben der Universität Hamburg entspricht und die üblichen Blog-Funktionalitäten

bereitstellt.

Informationen finden Sie hier: https://www.blogs.uni-hamburg.de/

Bedenken Sie auch hier die Impressumspflicht (s.o.) und ergänzen Sie darin folgenden Passus:

„Der/die Blogbetreiber/in ist Mitglied [am besten konkrete Funktion angeben] der Universität Hamburg.

Die Meinungen und Ansichten des Blogbetreibers/der Blogbetreiberin spiegeln jedoch nicht

notwendigerweise die der Universität Hamburg oder anderer Einrichtungen der Universität wider.“


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