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SMARTGUIDE FÜR 4 DER SMARTGU DE 1 FÜR - qmm.at [email protected] DER PERFEKTEARZT – und wie ich ihn...

Date post: 25-May-2018
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DER PERFEKTE ARZT – und wie ich ihn finde WENN DER MAGEN SCHMERZT Ursachen und Therapien Rund um Schnupfen, Schnarchen, Asthma & Co SMARTGUIDE DER FÜR (%# $%! !"$ #$$! *) !&$% !"" 3,60 Euro ! ’# &#%! DAS MAGAZIN FÜR KLUGE VORSORGE DER PERFEKTE ARZT – und wie ich ihn finde WENN DER MAGEN SCHMERZT Ursachen und Therapien Rund um Schnupfen, Schnarchen, Asthma & Co SMARTGUIDE DER FÜR (%# $%! !"$ #$$! *) !&$% !"" 3,60 Euro ! ’# &#%! DAS MAGAZIN FÜR KLUGE VORSORGE MEDIADATEN 2014/15 Der SMARTGUIDE FÜR GESUNDHEIT ist Österreichs erster umfassender Ratgeber für Gesundheit, Pflege und Sicherheit DerSMARTGUIDEFÜRGESUNDHEITwendetsichanMenschen,diesichnichtnurGedankenzum Heutemachen,sondernfürsichundihreFamilieauchdieZukunſtabgesichertwissenwollen.Der GuidefunktioniertalsRatgeberfürdieeigenständigeGesundheits-Prävention,erklärt,wasgesund hältundwasheilt,undbietetineinemExtra-TeilwichtigeInformationenrundumdasThemaPflege. www.smartguidegesundheit.at www.qmm.at
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Der SMARTGUIDE FÜR GESUNDHEIT ist Österreichs erster umfassender Ratgeber für Gesundheit, Pflege und SicherheitDer�SMARTGUIDE�FÜR�GESUNDHEIT�wendet�sich�an�Menschen,�die�sich�nicht�nur�Gedanken�zumHeute�machen,�sondern�für�sich�und�ihre�Familie�auch�die�Zukunft�abgesichert�wissen�wollen.�DerGuide�funktioniert�als�Ratgeber�für�die�eigenständige�Gesundheits-Prävention,�erklärt,�was�gesundhält�und�was�heilt,�und�bietet�in�einem�Extra-Teil�wichtige�Informationen�rund�um�das�Thema�Pflege.

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AUFLAGE UND VERTRIEB

ERSCHEINUNGSTERMIN

DRUCKDATEN

Printable PDF: 300 dpi, CMYK, mit Beschnittzeichen und

3 mm Überfüller

Bilder: 300 dpi (im Endformat), CMYK, *.tif, *.eps. *.jpg

Datenübermittlung: Susanne Dressler, E-Mail: [email protected]

T: +43.1.342 24 2-22, +43.676.848 41 88 07

Erscheinungstermin:

22. 9. 2014

Anzeigen-/Druckunterlagenschluss:

5. 9. 2014

SONDERAUSGABE: DIE TOP-KRANKENANSTALTEN UND ÄRZTE ÖSTERREICHSWer erfährt, dass ein Aufenthalt in einer Krankenanstalt erforderlich ist, steht meistens vor dem Problem, das richtige Spital mit der bestmöglichen Behandlung, Fachmediziner und gut geschultem Personal zu finden. Diese SONDERAUSGABE bietet einenÜberblick über die Top-Häuser des Landes für die häufigsten Krankheitsdiagnosen. Namhafte Spezialisten geben ihre Empfehlun-gen ab und umfangreiche Recherchen in den Krankenanstalten ergeben eine Auswahl der Top 150.Auch die Auswahl der Ärzte ist nicht immer einfach: Und auch hier hat die Redaktion recherchiert und einen Überblick zu 150 Spezialisten gefunden. Erscheinungstermin: 24. 3. 2014

Ein Wegweiser, um gesundheitliche Prävention soleicht – und günstig – wie möglich zu gestalten.

Es liegt in unserer Verantwortung, in wieweit wir gesund leben oder aus Mangel an bewusst gesun-der Lebensführung erkranken. Daher widmet sich

die kommende Ausgabe des beliebten SMARTGUIDEFÜR GESUNDHEIT schwerpunktmäßig dem Thema Prophylaxe. Wir zeigen, wie wir uns selbstverantwort-lich – aber mit viel Freude – um das eigene Wohler-gehen kümmern können. Unser Guide gibt Antwortenauf die Fragen: Wie bleibe ich gesund? Wie schaue ichauf mein eigenes Wohlbefinden? Wie kann ich meineGesundheit optimieren? Weil ich es mir wert bin!

Und da wir möchten, dass sich unsere Leserinnen undLeser von der Haarspitze bis zum kleinen Zeh wohlfüh-len, haben wir unser Magazin inhaltlich auch dement-sprechend gegliedert: Mit Themen von Kopf bis Fuß!Wir berücksichtigen dabei ebenfalls, dass auch die ei-gene Optik für seelisches Wohlbefinden sorgt. Erstmalsbeschäftigen wir uns daher in diesem Heft mit medizini-scher Kosmetik. Für ein gutes Bauchgefühl sorgt zudem

unser Schwerpunkt Schwanger-schaft, Geburt und das ersteBaby-Lebensjahr.

Als redaktionelle Partner konn-ten wir namhafte Spezialistensowie die wichtigsten Vorsor-gemediziner des Landes ge-winnen. Ein Extra zum ThemaPflege mit den besten Ein-richtungen sowie hilfreichenInformationen zur finanziellen Absicherung rundet unser Gesundheitsprodukt ab.Auch in der kommenden Ausgabe ist uns unser Erschei-nungsbild wichtig. Ein hochwertiges Layout packt dieThemen aus dem sensiblen Bereich Gesundheit undVorsorge in eine ansprechende und angenehme Optik.

Der SMARTGUIDE FÜR GESUNDHEIT 2014/2015: So wird Ihre Zukunft sicher sehr gut!

Gesamtauflage: 65.000 Stück

Sondervertrieb von 45.000 Stück in medizinischen Einrichtungen.

Medieneigentümer und HerausgeberQMM Quality Multi Media GmbHBeatrixgasse 32, 1030 Wien

RedaktionQMM Quality Multi Media GmbHMariahilfer Straße 51, 5. Stiege (3. Innenhof), 1060 WienT: +43.1.342 24 2-22

ChefredaktionNicole Spilker T: +43.1.34 22 42-0E-Mail: [email protected]

AnzeigenPetra PlachyT: +43.699.17 27 32 23E-Mail: [email protected]

OrganisationBrgitte JankoT: +43.1.342 24 2-22E-Mail: [email protected]

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DER SMARTGUIDE FÜR GESUNDHEIT –WEIL ICH ES MIR WERT BIN!

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ANZEIGENFORMATE

1/1 210 x 265 mm 105 x 265 mm 210 x 130 mm 65 x 265 mm 210 x 85 mm

105 x 130 mm 65 x 210 mm420 x 265 mmabfallend, mit Bunddurchdruck

420 x 130 mmabfallend, mit Bunddurchdruck

1/2 hoch 1/2 quer 1/3 hoch 1/3 quer

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1/1, abfallend € 7.400,–

1/2 hoch € 4.100,–

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1/3 hoch € 2.800,–

1/3 quer € 2.800,–

1/4 klassisch € 2.050,–

1/4 quer € 2.050,–

2/1 € 11.900,–

2 x 1/2 € 7.400,–

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fixe Platzierung: +10%

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Preise zzgl. 5% Werbeabgabe und 20% Um-

satzsteuer

Erscheinung: 1 x jährlich

Auflage: 65.000 Stk.

Seitenanzahl: 132 Seiten

Seitenformat (B x H): 210 x 265 mm

Farbe: 4c

102 smartguide GESUNDHEIT

ADRESSEN

WIEN

CS Pflege- und SozialzentrumRennweg (Caritas Socialis)Oberzellergasse 1, 1030 WienTel.: 01/717 53-0, www.cs.or.at

Haus Malta Senioren-Sitz der MalteserBürgerspitalgasse 1, 1060 WienTel.: 01/597 59 91www.hausmalta.at

KAV – Sozialmedizinisches Zentrum SophienspitalApollogasse 19, 1070 WienTel.: 01/521 03-0www.wienkav.at

Kursana ResidenzenSeniorenresidenz Wien TivoliHohenbergstraße 58, 1120 WienTel.: 01/812 88 66-0www.kursana.at

Haus LiebhartstalThaliastr. 157, 1160 WienTel.: 01/494 36 60www.kwp.at

Haus der BarmherzigkeitTokiostraße 4, 1220 WienTel.: 01/901 81-0www.hausderbarmherzigkeit.at

NIEDERÖSTERREICH

Seniorenwohnheim StadtwaldGoethestraße 23a,3100 Sankt PöltenTel.: 02742/731 82-0www.stadtwald.at

Augustinerheim –NÖ Landespflegeheim KorneuburgIm Augustinergarten 1,2100 KorneuburgTel.: 02262/729 15-0www.lph-korneuburg.at

SeneCura SozialzentrumKrems Gemeinnützige PflegeheimbetriebsgmbH –Betreutes WohnenRingstraße 38,3500 Krems an der DonauTel.: 02732/848 25-0www.senecura.at

OBERÖSTERREICH

Kursana Seniorenresidenz Linz-DonautorFriedrichstr. 4, 4040 LinzTel.: 0732/70 95-0www.kursana.at

Alten- und Pflegeheim Haus NeustadtFlurgasse 40, 4600 WelsTel.: 07242/41 7-0www.wels.at

Alten- und Pflegeheim MünichholzLeharstr. 24, 4400 SteyrTel.: 07252/77 33 33-500www.steyr.at

SALZBURG

Seniorenheim NonntalKarl-Höller-Straße 4,5020 SalzburgTel.: 0662/82 92 16-0www.stadt-salzburg.at

Seniorenwohnanlage derStadtgemeinde Zell am SeePorscheallee 33,5700 Zell am SeeTel.: 06542/571 21-0www.zellamsee.eu

Seniorenheim HalleinParkstr. 1, 5400 HalleinTel.: 06245/832 14-0www.hallein.gv.at

TIROL

Senioren Residenz Veldidenapark InnsbruckNeuhauserstraße 5,6020 InnsbruckTel.: 0512/53 02www.seniorenresidenz.at

Wohn- und Pflegeheim der Stadt KufsteinLindenallee 2, 6330 KufsteinTel.: 05372/602-700www.stadt.kufstein.at

Altenwohnheim Kitzbühel GmbHHornweg 20,6370 KitzbühelTel.: 05356/624 13www.awh-kitz.at

VORARLBERG

SeniorenheimTschermakgarten der St. Anna-Hilfe für ältere Menschen Riedergasse 28,6900 BregenzTel.: 05574/49 36-0www.st.anna-hilfe.at

Senioren Residenz MartinsbrunnenEisengasse 10, 6850 DornbirnTel.: 05572/38 48www.humanocare.at

Seniorenhaus HasenfeldPestalozziweg 5, 6890 LustenauTel.: 05577/830 25-0www.lustenau.at

BURGENLAND

Seniorenpension EisenstadtIng.-Alois-Schwarz-Platz 3,7000 Eisenstadt Tel.: 0676/88 26 60 www.hilfswerk.at

Caritas Haus St. NikolausKardinal Franz König Platz 1,7100 Neusiedl am SeeTel.: 02167/204 24www.caritas-burgenland.at

Altenwohn- und PflegeheimHaus KatharinaKrautgartengasse 4,7141 Podersdorf am SeeTel.: 02177/211 58www.haus-katharina.net

STEIERMARK

Haus der Senioren LiebenauMessendorfer Straße 79,8041 Graz, Tel.: 0316/40 91 80www.haus-der-senioren.at

Seniorenpflegeheim Kaiser Spitalweg 11, 8700 LeobenTel.: 03842/428 49www.pflegeheim-kaiser.at

Wohn- und PflegeheimAugustinerhofKlostergasse 4, 8280 FürstenfeldTel.: 03382/542 28www.augustinerhof.at

KÄRNTEN

Providentia SeniorenwohnheimLeitenweg 61, 9020 KlagenfurtTel.: 0463/435 25-0www.providentia-klagenfurt.at

AVS Pflegeheim Villach Süd„Haus Sonne“Bärengrabenstr. 35, 9500 VillachTel.: 04242/322 60www.avs-sozial.at

Haus SonnhangDr. Arthur-Lemisch-Straße 55,9300 Sankt Veit an der GlanTel.: 04212/724 57 www.shv-stveit.at

BARMHERZIGE BRÜDERALTEN- UND PFLEGEHEIM KRITZENDORFHauptstraße 20 | A-3420 KritzendorfTel. (02243) 460-0 | Fax DW 6200

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Info

ÜberblickLaut Bundesministerium fürArbeit, Soziales und Konsu-mentenschutz (BMASK) ste-hen in Österreich rund 72.000Pflege- und Wohn plätze ininsgesamt 817 Pflegeheimenzur Verfügung. Die Broschüre„Altenheime und Pflegehei-me in Österreich“ gibt einenÜberblick hinsichtlich Größe,Kosten, Service etc. Tel.: 0800/ 20 16 22, www.infoservice.bmask.gv.at

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER QMM QUALITY MULTI MEDIA GMBH1. Allgemeines1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gel-

ten für alle Leistungen der QMM Quality Multi MediaGmbH (im Folgenden „der Verlag“ genannt) im Zu-sammenhang mit Anzeigen- und Beilagenaufträgen inDruckschriften, soweit nicht ausdrücklich und schrift-lich Abweichendes vereinbart wird. Sie sind ein we-sentlicher Bestandteil jedes Angebotes des Verlagesund mit diesem abgeschlossenen Vertrages.1.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass auch im Fall

der Verwendung von Geschäftsbedingungen durchihn von den Bedingungen des Verlages auszugehenist, auch wenn die Bedingungen des Auftraggebersunwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlun-gen des Verlages gelten insofern nicht als Zustimmungzu abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Auftragserteilung – Vertragsabschluss2.1 Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und

durch den Verlag schriftlich angenommen werden.Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestä-tigt werden, binden den Verlag nicht. 2.2 Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne An-

gabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbeson-dere für Werbemaßnahmen, die vomÖsterreichischen Werberat beanstandet wurden.2.3 Es obliegt dem Auftraggeber, sich vor Auf-

gabe des Inserates über den jeweils gültigen Anzei-gentarif, die Höhe der anfallenden Abgaben(insbesondere der Werbeabgabe und Umsatzsteuer)und die jeweils gültigen Bedingungen der „Anzeigen-gestaltung“ zu informieren. Bei Änderungen von An-zeigenpreisen oder der „Anzeigengestaltung“ tretendie neuen Bedingungen – auch bei laufenden Aufträ-gen – sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine an-dere Vereinbarung getroffen wurde.2.4 Auftragsgrundlagen sind die Auftragsbestäti-

gung des Verlages, diese AGB, die jeweils gültigenAnzeigenpreislisten und die jeweils gültige „Anzei-gengestaltung“ in dieser Reihenfolge.2.5 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung

innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuru-fen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zumAbruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auf-trag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der erstenAnzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige inner-halb der in Satz 1 genannten Frist abberufen und ver-öffentlicht wurde.2.6 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berech-

tigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2.5genannten Frist auch über die im Auftrag genannteAnzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.2.7 Der Auftraggeber ist für den Inhalt, die Form

und die rechtliche (insbesondere wettbewerbsrechtli-che, immaterialgüterrechtliche und strafrechtliche) Zu-lässigkeit der Anzeigen und Beilagen alleinverantwortlich. Er sichert ausdrücklich zu, dass er übersämtliche Rechte verfügt, die für die Ausführung desAuftrages erforderlich sind, und die Anzeige/Beilagegegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt.Der Verlag ist zu einer Prüfung der Anzeige/Beilageoder eines Gegendarstellungsbegehrens jedenfallsnicht verpflichtet. Der Auftraggeber hat den Verlag fürden Fall der Inanspruchnahme durch Dritte für sämtli-che Schäden, die dem Verlag aus einem Verstoß desAuftraggebers gegen diese Verpflichtungen und Zusi-cherungen erwachsen, insbesondere auch hinsicht-lich sämtlicher Kosten, die dem Verlag aufgrund deraußergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr derarti-ger Ansprüche entstehen, vollkommen schad- undklaglos zu halten. Erlangt der Auftraggeber Kenntnisvon rechtswidrigen Vorgängen, ist er verpflichtet, denVerlag hiervon umgehend zu verständigen.

3. Druckunterlagen3.1 Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung

des Auftrages erforderlichen Mittel und Informatio-nen, insbesondere Druckunterlagen, spätestens zumjeweils angegebenen Druckunterlagenschluss in ge-eigneter Form gemäß den Bedingungen der jeweilsgültigen „Anzeigengestaltung“ zur Verfügung zu stel-len. Bei verspäteter Anlieferung ist der Verlag berech-tigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vomVertrag zurückzutreten oder ein ihm vorliegendesSujet des Auftraggebers zu verwenden, oder die Ein-schaltung in der auf die Beistellung der Druckunterla-gen folgenden Ausgabe vorzunehmen. 3.2 Der Verlag ist nicht verpflichtet, die vom Auf-

traggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagenauf etwaige Fehler, Vollständigkeit und Richtigkeit zuüberprüfen. 3.3 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen

Wunsch hergestellt. Die Kosten hierfür trägt der Auf-traggeber. Bei nicht fristgerechter Bestätigung desProbeabzuges gilt die Genehmigung zum Druck alserteilt. 3.4 Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunter-

lagen endet 3 Monate nach Schaltung der Anzeige,falls nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Verein-barung getroffen wurde.3.5 Allfällige Produktions- und Kreativkosten sowie

Kosten für eine notwendige Anpassung der Druckun-terlagen sind nicht vom Anzeigenpreis erfasst und

werden daher nach tatsächlichem Aufwand nach Maß-gabe der jeweils aktuellen Preise des Verlages geson-dert fakturiert.

4. BeilagenVor Auftragsausführung sind dem Verlag 2 Wochen

vor dem Erscheinungstermin ein Muster und der Inhaltin geeigneter Form gemäß den Bedingungen der je-weils gültigen „Anzeigengestaltung“ vorzulegen.Punkt 3.5 gilt sinngemäß.

5. Auftragsabwicklung5.1 Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leis-

tung eines Platzierungszuschlages bindend, ansons-ten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht. 5.2 Allfällige Zusagen der Aufnahme von Anzei-

gen in bestimmten Ausgaben sind unverbindlich.5.3 Bei Verschiebung aus technischen Gründen

ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggeberskann weder die Zahlung verweigert noch Schadener-satz verlangt werden.5.4 Kosten, die durch die Änderung der ursprüng-

lich vereinbarten Ausführung sowie beigestelltenDruckunterlagen entstehen, werden dem Auftragge-ber verrechnet.5.5 Ankündigungen, Empfehlungen sowie sons-

tige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichungein Entgelt geleistet wird, werden gemäß § 26 Me-dienG als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“oder „Werbung“ gekennzeichnet, es sei denn, dassZweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oderAnordnung ausgeschlossen werden können.5.6 Farbabweichungen gegenüber dem Original

bleiben aus drucktechnischen Gründen vorbehalten.5.7Der Verlag behält sich vor, Werbemaßnahmen,

die vom Österreichischen Werberat beanstandet wur-den, nicht auszudrucken (einschließlich des sofortigenStopps einer bereits laufenden Werbekampagne). DerVerlag kann insbesondere aus diesem Grund von rechts-verbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten.

6. Abrechnung und Zahlungsbedingungen6.1 Die angebotenen Preise sind die zu diesem

Zeitpunkt aktuellen Tagespreise und gelten bis auf Wi-derruf. Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gülti-gen Anzeigenpreisliste. Bei Änderung derAnzeigenpreisliste treten die neuen Preise auch beiaufrechter Vertragsbeziehung sofort in Kraft.6.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive

anfallender Nebenkosten, allfälliger Werbeabgabenund gesetzlicher Umsatzsteuer.6.3 Der Verlag ist berechtigt, die Auftragsausfüh-

rung ohne Angabe von Gründen von einer Anzahlungeines Teiles oder des gesamten Preises abhängig zumachen.6.4 Sofern keine anderslautenden Zahlungsbedin-

gungen vereinbart wurden, ist die Rechnung bei Er-halt fällig. Zahlungen haben bar ohne jeden Abzug inder vereinbarten Währung mit schuldbefreiender Wir-kung ausschließlich auf das vom Verlag namhaft ge-machte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit derZahlung ist bei Überweisungen die unwiderruflicheGutschrift auf dem vom Verlag bekanntgegebenenKonto maßgebend. 6.5 Ein Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur

dann, wenn ein vom Verlag angenommener schriftli-cher Anzeigenauftrag vorliegt, und dieser Rabatt spä-testens mit der ersten Einschaltung schriftlichvereinbart ist. Rückwirkende Anzeigenaufträge wer-den nicht anerkannt¸ ebenso werden spätere Anzei-genaufträge nicht rückwirkend anerkannt. Rabattekönnen nur mit Zustimmung des Verlages sofort beiRechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablaufdes Rabattjahres gutgeschrieben werden. Rabattjahrist das Kalenderjahr. Rabattabrechnungen sind schrift-lich spätestens drei Monate nach Ablauf des Rabatt-jahres zu legen.6.6 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Ver-

zugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. verrechnet.Weiters werden aus dem Titel des Zahlungsverzugesdie Mahn- und Inkassospesen geltend gemacht.6.7 Bei Verzug mit der Zahlung auch nur einer

Rechnung und/oder Eröffnung des Insolvenzverfah-rens über das Vermögen des Auftraggebers oder ent-sprechenden Antrages werden alle Rechnungensofort zur Zahlung fällig (Terminverlust) und darauf ge-währte Rabatte, Abschläge oder Boni hinfällig. Wennder Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug gerät,können die Erfüllung noch nicht durchgeführter Auf-träge sowie die Annahme weiterer Aufträge abgelehntund von einer Vorauszahlung abhängig gemacht wer-den.6.8 Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die

Kosten einer notwendigen und nicht von vornhereinaussichtslosen Forderungseintreibung (z. B. durcheinen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt derAuftraggeber, auch wenn es sich um vorprozessualeKosten handelt.6.9 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder

die Zurückbehaltung von Zahlungen – aus welchenGründen auch immer – durch den Auftraggeber istmangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.

6.10 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Aus-führung von vom Verlag bestätigten Aufträgen nichtwünscht, wird jedenfalls ein Betrag von 20 % des Inse-ratenwertes zuzüglich bereits angefallener Satz-,Repro- und Lithokosten in Rechnung gestellt. Der Ver-lag behält sich die Geltendmachung weiterer oderweitergehender Ansprüche vor. Erfolgt ein Anzeigen -storno nach Anzeigenschluss wird dem Auftraggeberder volle Anzeigenpreis in Rechnung gestellt.6.11 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch

höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Be-zahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Auf-träge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfülltsind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-preis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.

7.Gewährleistung/Schadenersatz7.1 Der Kunde hat die Einschaltungen umgehend

zu untersuchen und allfällige Mängel binnen fünfWerktagen nach Erscheinen der Einschaltung mittelseingeschriebenen Briefes unter Bekanntgabe desMangels bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprü-che zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nichtrechtzeitig erhoben, so gilt die erbrachte Leistung alsgenehmigt. 7.2 Bei telefonischer Änderung (z. B. im Fall von

Advertorials) übernimmt der Verlag keine Gewähr undHaftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.7.3 Satzfehler und andere Mängel in vom Auftrag-

geber beigestellten Unterlagen hat ausschließlich derAuftraggeber zu vertreten. 7.4 Druckfehler, die vom Verlag zu vertreten sind,

jedoch den Sinn des Inserates nicht wesentlich beein-trächtigen, begründen keine Ansprüche gegen denVerlag. 7.5 In den Fällen eines vom Verlag zu vertreten-

den, unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigenAbdruckes der Anzeige, wodurch der Sinn des Insera-tes oder die Werbewirkung wesentlich beeinträchtigtsind, hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Nachho-lung der mangelfreien Einschaltung zum nächstmögli-chen Termin. In den Fällen, in denen demAuftraggeber eine Ersatzanzeige unzumutbar ist, hater einen Anspruch auf Preisminderung. Weiterge-hende Gewährleistungsverpflichtungen des Verlagessind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft sich derVerlag den Empfehlungen des Gutachterausschussesfür Druckreklamationen. 7.6 Bei Nichterscheinen der Druckschrift oder der

Anzeige aus Gründen, die vom Verlag zu vertretensind, hat der Auftraggeber ebenfalls nur Anspruch aufNachholung der mangelfreien Einschaltung zumnächstmöglichen Termin, soweit dem Auftraggeberdie Nachholung zumutbar ist. 7.7 Der Verlag haftet nur für Schäden aufgrund

Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung desVerlages für Folgeschäden und entgangenen Gewinn,nicht erreichte Ziele sowie für leichte Fahrlässigkeit istin jedem Fall ausgeschlossen. Insbesondere ist eineHaftung des Verlages für Schäden, die durch Nichter-scheinen eines Inserates an einem bestimmten Tagoder durch Druck-, Satz- oder Platzierungsfehler ent-stehen, ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahr-lässigkeit ist mit dem auf den betroffenen Teil derAuflage entfallenden anteiligen Einschaltungsentgeltabsolut begrenzt. Der Auftraggeber hat Verursa-chung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu bewei-sen. Ersatzansprüche verjähren innerhalb von 6Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, je-denfalls in 2 Jahren ab dem vereinbarten – bei wieder-holenden Einschaltungen ersten –Einschaltungstermin.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstandund Erfüllungsort8.1 Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit

österreichischen Rechtes – unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der internationalen Kollisionsnormen– vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.8.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammen-

hang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem derVerlag beteiligt ist, ist ausschließlich die Zuständigkeitdes sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Verla-ges vereinbart. 8.3 Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen

gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verlages.

9. Sonstiges9.1 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sobleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrerWirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksa-men Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlichzulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirt-schaftlich am nächsten kommt.9.2 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Än-

derungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedür-fen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auchfür das Abgehen von der Schriftformerfordernis.

Stand: 1. 1. 2012


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