Skabies und Skabies
crustosa (norvegica)
Praxiserfahrung aus
Sicht der
Hygienefachkraft Frank Schneider
Hygienefachkraft
AGAPLESION ALLGEMEINES
KRANKENHAUS HAGEN
14. November 2018 © AGAPLESION Allgemeines Krankenhaus Hagen 1
Meldepflicht nach der IfSG-
Novellierung von 2017
Bei Erkrankung oder Verdacht:
• Voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung
älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (ausgenommen
Krankenhäuser)
• Obdachlosenunterkunft
• Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern
vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
• Sonstige Massenunterkünfte
• Justizvollzugsanstalt (§ 36 (3a) IfSG)
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Infektionsweg
• In Krankenhäusern und Pflegeheimen geht die Ansteckung meist von
einem Patient aus, an dem sich das Pflegepersonal ansteckt
• Das Pflegepersonal steckt dann andere Patienten oder
Familienangehörige an
• Indexfälle für Epidemien in Pflegeeinrichtungen sind typischerweise
Patienten mit Immunsuppression (medikamentös oder altersbedingt)
oder mit AIDS
• Nicht zeitnah erkannte und bekämpfte Epidemien in Pflegeeinrichtungen
führen rasch zu hartnäckigen Ausbrüchen
• Das Besiedlungsrisiko (Infestationsrisiko) steigt mit der Anzahl der
Milben auf der Hautfläche des Patienten und ist sehr hoch bei der
Scabies crustosa mit Tausenden bis Millionen von Milben auf befallenen
Hautarealen
• Hier können bereits abgelöste Schuppen Milben tragen und zur
Ansteckung führen
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Infektionsweg
• Direkter Haut- zu- Haut- Kontakt ca. 5-10 Minuten (gewöhnliche Skabies)
• Handschütteln, Begrüßungsküsse, Umarmungen reichen für eine
Ansteckung nicht aus
• Die Übertragung eines einzigen begatteten Milbenweibchens oder
mehrerer, geschlechtlich unterschiedlich determinierten Larven reichen
für eine Infestation aus
• Skabies crustosa: abgelöste Schuppen tragen Milben und können zur
Ansteckung führen (Tausende bis Millionen von Milben sitzen auf den
Hautarealen)
• Übertragung über Textilien theoretisch möglich aber unwahrscheinlich
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Hygienemaßnahmen bei
Skabies
• Kleider, Bettwäsche, Handtücher oder andere Gegenstände mit längerem
Körperkontakt (Blutdruckmanschette, Pantoffeln, Stofftiere, etc.) bei
mindestens 50 °C für wenigstens 10 Minuten waschen
• Sonst kontaminierte Gegenstände und Textilien in Plastiksäcke einpacken
und für 72 Stunden bei 21 °C (möglichst konstante Temperatur) lagern
• Betten frisch beziehen
• Matratzen nicht dekontaminieren
• Polstermöbel, Sofakissen oder textile Fußbodenbeläge mit einem
Staubsauger absaugen (Filter und Beutel nach Absaugen entsorgen)
oder für mindestens 48 Stunden lang nicht benutzten
• Gegenstände, mit denen der Patient nur kurzen Kontakt hatte, müssen
nicht dekontaminiert werden
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Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
• Nach Abschluss der ersten ordnungsgemäßen Behandlung können
Kinder und Betreuer eine Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen und
Erwachsene zur Arbeit gehen
• Bei der Behandlung ansonsten gesunder, nicht immunsupprimierter
Patienten mit einem topisch applizierten Antiskabiosum direkt nach der
abgeschlossenen Behandlung bzw. 24 Stunden nach Einnahme von Iver-
mectin
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Hygienemaßnahmen bei
Skabies crustosa
• Einmal-Schutzkittel mit Bündchen bei Kontakt
• Schutzhandschuhe mit langen Stulpen!
• Ggf. Mundschutz (zur zusätzlichen Abdeckung)
• Kopfhaube
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Hygienemaßnahmen bei
Skabies crustosa
• Stationäre Behandlung und strikte Isolation notwendig
• Alle Kontaktpersonen der letzten 6 Wochen vor Manifestation der
Erkrankung sollen untersucht werden
• Kontaktpersonen zeitgleich behandeln
• Sekundäre Kontaktpersonen (längeren Hautkontakt zu primären Kontakt-
personen), können untersucht und im Zweifelsfall ebenfalls behandelt
werden
• Kleidung, Schuhe etc.: Lagerung bei 21°C (konstante Temperatur!)
erfolgt nur, wenn eine Reinigung nicht möglich ist und wird sicherheits-
halber für mindestens 7 Tage (sonst 3 Tage) durchgeführt
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Hygienemaßnahmen bei
Skabies crustosa
• Händedesinfektion nicht wirksam; besser zusätzlich Hände waschen!
• Matratzen und Bettzeug (bezogene Kissen, Decken, Matratzenauflagen,
etc.) sollen vor jeder Therapiewiederholung und nach Entlassung dekon-
taminiert werden (thermisch desinfiziert: 50°C für 10 Minuten, Kerntempe-
ratur beachten) oder wenigstens 7 Tage lang konstant bei mindestens
21°C (konstante Temperatur!) trocken gelagert werden
• Flächenreinigung
• Regelmäßiger (Bett-)Wäsche-/ Textilienwechsel
• Meldepflichten / Informationspflichten:
• Kindereinrichtungen, Schulen u.a. Gemeinschaftseinrichtungen sind zu
informieren (§ 34 Abs. 5 IfSG)
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Hygienemaßnahmen bei
Skabies crustosa
• Aufhebung der Isolation und stationäre Entlassung einen Tag nach der
Therapiewiederholung (keine Schuppung und Hyperkeratosen), nach 2
Wochen
• Täglicher Wechsel der Kleidung, Schuhe, Handtücher und Bettwäsche
mindestens bis 1 Tag nach der zweiten Behandlung
• Kleidung, Schuhe etc.: Lagerung bei 21°C (konstante Temperatur!)
erfolgt nur, wenn eine Reinigung nicht möglich ist und wird sicherheits-
halber für mindestens 7 Tage (sonst 3 Tage) durchgeführt
• Polstermöbel, Sofakissen oder textile Fußbodenbeläge mit einem
Staubsauger absaugen (Filter und Beutel nach Absaugen entsorgen)
oder 7 Tage lang nicht benutzen Cave: Schlussreinigung!
• Matratzen vor jeder Therapiewiederholung und nach Entlassung
dekontaminieren
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Einrichtungsspezifische
Maßnahmen
• Pflegekräfte haben ein höheres Risiko an Skabies zu erkranken als
Bewohner und andere Beschäftigte (Analyse verschiedener Ausbrüche
Vorou R, et al 2007)
• Hohes Übertragungsrisiko auf die Bewohner durch Pflegekräfte möglich
• Identifikation und ggf. zeitgleiche Behandlung von engen Kontakt-
personen beim Pflegepersonal ausschlaggebend für eine wirksame
Unterbrechung der Transmissionskette!
• Hinweis: Die Erkrankung an einer gewöhnlichen Skabies stellt in der
Regel keine Indikation für eine stationäre Aufnahme dar!
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Maßnahmen bei Ausbrüchen
• Ausbruchsmanagement :
• Sicherung der Diagnose
• Bildung eines Führungsteams (Leitungsperson und einer Pflegeperson in
Alten- und Pflegeeinrichtungen und einem in Skabies-Diagnostik und -Be-
handlung erfahrenen Arzt)
• Die Mitglieder sollen über Entscheidungsbefugnisse verfügen, v.a. bzgl.
Finanzierung, Struktur- und Prozeßorganisation (z.B.
Personaleinsatzplanung)
• Betriebsmediziner, Hausärzte der Betroffenen und das Gesundheitsamt
einbinden
• Das Team plant und organisiert die notwendigen Maßnahmen und
überwacht deren Umsetzung
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Maßnahmen bei Ausbrüchen
• Erstellung eines Therapieplans: wer verordnet welches Mittel, wer soll
wann mit welchem Mittel unter welchen räumlichen Bedingungen
behandelt werden? Ist Unterstützung notwendig, z.B. bei Ganzkörper-
einreibung?
• Kostenübernahme der Behandlung von Infestierten, Erkrankungsver-
dächtigen und symptomfreien Kontaktpersonen muss frühzeitig geklärt
werden
• Zeitnahe und zeitgleiche Therapie von Erkrankten und, soweit zutreffend,
engen Kontaktpersonen bei gewöhnlicher Skabies und Scabies crustosa
• Bei gewöhnlicher Skabies: Erkrankten und engen Kontaktpersonen soll
empfohlen werden, enge Kontakte bis nach der erfolgreichen Behandlung
zu vermeiden
• Bei Scabies crustosa gilt diese Empfehlung für alle Kontaktpersonen.
Erkrankte sollen bis nach der erfolgreichen Behandlung isoliert
werden!
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Was kratzt Sie zu
diesem Thema noch?
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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