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Sicherheitsunterweisung März 2015
• Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS
• Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015
• Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien zu tun?
• Was ist mit den vorhandenen Betriebsanweisungen zu tun?
Universität Hohenheim
J. Hosseinzadeh
werden Stoffe als Gefahrstoffe bezeichnet, die folgende Eigenschaften haben:
• explosionsgefährlich
• brandfördernd
• extrem- oder leicht- oder entzündbar
• Akut giftig oder giftig oder
gesundheitsschädlich
• ätzend, reizend
• sensibilisierend
• krebserzeugend
• fortpflanzungsgefährdend
• erbgutverändernd
• umweltgefährlich
• sonstige chronisch schädigende Eigenschaften
• Kind im Mutterleib schädigend
Gefahrstoffe
Prinzipiell muss mit den Stoffen, deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht, wie mit
Gefahrstoffen umgegangen werden.
Oder Stoffe, die obige Eigenschaften entstehen lassen oder freisetzen
Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist jeder verpflichtet, sich über die Gefährlichkeit des Stoffes
oder Gemisches anhand der Betriebsanweisungen oder Sicherheitsdatenblätter zu informieren.
Die Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter müssen von den Verantwortlichen zur
Verfügung gestellt werden. Die ermittelten besonderen Gefahren (R-Sätze bzw. H-Sätze) und
Sicherheitsratschläge (S-Sätze bzw. P-Sätze) sind zu beachten.
Aufnahme von Gefahrstoffen in den Körper
• durch Einatmen,
• durch Verschlucken,
• durch Resorption durch die Haut,
• über Schleimhaut oder Verdauungstrakt.
Informationspflicht
§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
…… gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen und ihrer physikalisch
chemischen Wirkungen,…..
§ 7 Grundpflichten
Der Verantwortlicher darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine
Gefährdungsbeurteilung nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach
Abschnitt 4 ergriffen worden sind.
Gefährdungsbeurteilung ist:
1- Kernelement für die Einstufung des Stoffes
2- Und die Kennzeichnung des Stoffes
Ohne Gefährdungsbeurteilung:
• Können viele Stoffe unnötig als giftige Stoffe eingestuft werden
• All diese Stoffe müssen dann unter Verschluss aufbewahrt werden
• Spezielle Betriebsanweisungen müssen erstellt werden
Gefährdungsbeurteilung (Gefahrstoffverordnung)
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Bisher Neu
Gefahrensymbole in schwarzem
Aufdruck auf orangegelbem Grund
mit einem Buchstaben
Gefahrenpiktogramm als rotumrandetes, auf der
Spitze stehendes Quadrat mit einem schwarzen
Symbol auf weißem Grund ohne Buchstabe
Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Buchstabe z.B. T oder T+ Signalwörter „Gefahr“ oder „Achtung“
R - Sätze H - Sätze ( Hazard statement , Gefahrenhinweise)
S - Sätze P - Sätze ( Percautionary statements ,
Sicherheitshinweise)
Signalworte
Einstufung und Kennzeichnung hängt von der Wirkung des Gefahrstoffes ab.
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Kriterien Signalwort
1 A 3 Minuten: Zerstörung
der Haut
Gefahr
1 B 1 Stunde: Zerstörung
der Haut
1 C 4 Stunden: Zerstörung
der Haut
2 4 Stunde: Reizung der
Haut
Achtung
GHS Piktogramm (Gesundheitsgefahr)
Das neue Piktogramm „Gesundheitsgefahr“ und Kategorien
Neues Piktogramm
„Gesundheitsgefahr“
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Alte Gefahrensymbole
Sensibilisierung der
Atemwege
Kategorie 1 , 1 A, 1 B
Gesundheitsschädlich
Giftig
Aspirationsgefahr Kategorie 1
CMR Stoffe (karzinogen,
mutagen,
Reproduktionstoxizität
Spezifische Zielorgan -
Toxizität
- einmalige Exposition
- wiederholte Exposition
(chronisch)
Kategorie 1A, 1B
und 2
Kategorie 1 und 2
GHS Piktogramm (Ausrufezeichen)
Das neue Piktogramm „Ausrufezeichen“ und Kategorien
Neues Piktogramm
„Ausrufezeichen“
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Alte Gefahrensymbole
1. Akute Toxizität Kategorie 4
Gesundheitsschädlich
Reizend
2. Reizung der Haut Kategorie 2
3. Schwere
Augenreizung
Kategorie 2
4. Sensibilisierung der
Haut
Kategorie 1, 1A, 1B
5. Spezifische
Zielorgan - Toxizität
(einmalige Exposition)
6. Atemwegreizung
oder Betäubende
Wirkung
Kategorie 3
Gefahrenklasse Gefahrenkategorie
Akute Toxizität Kategorie 4
Reizung der Haut Kategorie 2
Schwere Augenreizung Kategorie 2
Sensibilisierung der
Haut
Kategorie 1, 1A, 1B
Spezifische
Zielorgan - Toxizität
(einmalige Exposition)
Atemwegreizung
oder betäubende
Wirkung
Kategorie 3
Gefahrenklassen und Kategorien
Die Gefahrenklassen beschreiben die Art der Gefährdung.
Die Gefahrenkategorien unterteilen die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr.
GHS Piktogramm Gefahrenklasse Kriterien Gefahrenkategorie Signalwort H - Sätze
Ätzwirkung auf Haut 3 Min. bis 4 Std.
Zerstörung der
Haut
1A, 1B oder 1 C Gefahr H314 verursacht
schwere
Verätzungen der
Haut und
Augenschäden
Reizwirkung auf die
Haut
Bis 4 Std.
Reizung der
Haut
2 Achtung H315 verursacht
Hautreizungen
Schwere
Augenschädigung
Bis 4 Std.
Zerstörung des
Auges
1 Gefahr H318 verursacht
schwere
Augenschäden
Schwere Augenreizung Bis 4 Std.
Reizung des
Auges
2 Achtung H319 verursacht
schwere
Augenreizung
Korrosiv gegenüber
Matallen
Korrosionsrate
6,25 mm/a
1 Achtung H290 kann
gegenüber Metallen
korrosiv sein
GHS Piktogramme
Neue Piktogramme für Gesundheitsgefahren
GHS 05 GHS 06 Totenkopf GHS 07 Ausrufezeichen GHS 08 Gesundheitsgefahr
• ätzend
• schwere Augenschäden
• lebensgefährlich
• giftig
• gesundheitsschädlich
• reizend
• hautsensibilisierend
• betäubend
• krebserzeugend,
mutagen ,
fruchtbarkeitsbeeinträch-
tigend
Kind im Mutterleib
Schädigend (CMR-
Stoffe -
• organschädigend
• atemwegssensibilisie-
rend
• beim Verschlucken
lebensgefährliche
Lungenschäden
Entzündbare Flüssigkeiten
Flammpunkt
Bisher GHS
Ab 60°C nur H- Sätze kein Piktogramm
55 ° C
23 ° C entzündbar
Entzündlich kein Gefahrensymbol
21 ° C
leicht entzündbar
Leitchtentzündlich
0 ° C
Hochentzündlich extrem entzündbar
Frist zur Umstellung auf GHS
Welche Auswirkungen hat GHS auf den Betrieb, was ist zu tun?
1. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und Informationsermittlung sollte
festgelegt werden, ob aktuell Sicherheitsdatenblätter für die neu gekennzeichneten
Chemikalien vorhanden sind.
2. Gefahrstoffkataster sollte überprüft und die neuen Einstufungen nach GHS ergänzt
werden.
3. Die Betriebsanweisungen sind sukzessive zu überprüfen und auf neue
Einstufungen und Kennzeichnungen umzustellen.
4. In den Laboratorien und Lagern müssen die Kennzeichnungen von Behältern,
Apparaturen, Rohrleitungen, Standgefäßen und Flaschen, die gefährlich Stoffe
oder Gemische enthalten, bis spätestens 01.06.2015 Schritt für Schritt auf GHS
umgestellt werden.
Explosionsgefährlich
Gefahr Gefahr/Achtung
Gefahr Gefahr/Achtung Gefahr/Achtung Achtung
Achtung
Leicht-/Hochentzündlich Brandfördernd Umweltgefährdend
Sehr giftig / Giftig Ätzend Gesundheitsschädlich /
Reizend
CMR 1+2 CMR 3 Organschädigend
Achtung Gefahr Gefahr Achtung chronisch
Achtung
-/-
Neue Piktogramme und Signalwörter (im Vergleich)
Kennzeichnungen Gefahrstoffverordnung/GHS
Position 1: Symbol für akute Toxizität
Position 2: Symbol für CMR-Eigenschaft oder weiteres Symbol für akute Toxizität
Position 3: Symbol für physikalisch-chemische Eigenschaften
Etikett mit 3 Piktogrammen in hierarchischer Reihenfolge:
Piktogramme erhalten Untertitel zur Gefahrenbeschreibung
Kennzeichnung von Behältnissen TRGS 200
Symbol-Hierarchie:
> > >
> >
*
**
Stoffname
akute Toxizität CMR oder weitere akute Toxizität
Phys.-Chem.- Gefahr
* * * *
GHS 01
Explosiv Oxidationsmittel Ätzend / Korrosiv
GHS 03 GHS 05
Piktogramme mit einem Untertitel
Modifizierte GHS-Piktogramme
GHS 04
Verdichtetes Gas
Extrem entzündbar Leicht entzündbar Selbstentzündlich Entzündbar
GHS 02
Piktogramme entzündlich mit verschiedenen Untertiteln
Modifizierte GHS-Piktogramme
Giftig Lebensgefahr
GHS 06
Piktogramme giftig mit verschiedenen Untertiteln
Modifizierte GHS-Piktogramme
Gesundheits- schädlich
Betäubend Reizend Allergisierend
bei Hautkontakt Schädigt die
Organe
GHS 07
Piktogramme Ausrufezeichen mit verschiedenen Untertiteln
Modifizierte GHS-Piktogramme
CMR-Stoff Kat. 1 Schädigt die
Organe Allergisierend bei Einatmen
Tödlich bei Verschlucken
CMR-Stoff Kat. 2
GHS 08
Piktogramme Gesundheitsgefahr mit verschiedenen Untertiteln
Modifizierte GHS-Piktogramme
Explosiv Extrem entzündbar Leicht entzündbar Selbstentzündlich Oxidationsmittel
Lebensgefahr Giftig
Ätzend / Korrosiv Gesundheits-
schädlich Betäubend Reizend
Allergisierend bei Hautkontakt
Schädigt die Organe
CMR-Stoff Kat. 1 Schädigt die
Organe Allergisierend bei Einatmen
? Ungeprüfter
Forschungsstoff Entwickelt giftige Gase mit Wasser/Säure
Im trockenen Zustand explosiv
Reagiert heftig mit Wasser
Kann gefährlich altern
Tödlich bei Verschlucken
Entzündbar
CMR-Stoff Kat. 2
Modifizierte GHS-Piktogramme (Übersicht)