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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) … · Artikelbezeichnung Salpetersäure verdünnt,...

Date post: 17-Sep-2018
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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt am: 25.05.2012 Salpetersäure verdünnt, ca. 2 Mol/L (=12%) geändert am: 30.05.2016 Seite 1 von 12 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Artikelnummer 46650 Artikelbezeichnung Salpetersäure verdünnt, ca. 2 Mol/L (=12%) REACH Zurzeit ist eine Registrierungsnummer nicht erforderlich, da die Registrierungsnummer jährliche Menge zu gering ist. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Laborchemikalie zur Verwendung durch Fachkundige, nicht für medizinische und Haushaltszwecke. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma SCS Schulchemieservice GmbH * 53123 Bonn * Deutschland * Tel. +49 (0)228 7979-81 Auskunftsgebender Bereich e-mail: [email protected] 1.4 Notrufnummer Telefon: +49 (0)228 7979-81 * Telefax: +49 (0)228 7979-82 (08:30 bis 16:00 Uhr) 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs (Einstufung gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008, CLP) Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B, H314 Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1, H290 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden sie unter Abschnitt 16. 2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Kennzeichnung nach VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 CLP Gefahrenpiktogramme GHS 05 Signalwort: GEFAHR
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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt am: 25.05.2012 Salpetersäure verdünnt, ca. 2 Mol/L (=12%) geändert am: 30.05.2016

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1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator

Artikelnummer 46650

Artikelbezeichnung Salpetersäure verdünnt, ca. 2 Mol/L (=12%)

REACH Zurzeit ist eine Registrierungsnummer nicht erforderlich, da die Registrierungsnummer jährliche Menge zu gering ist.

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Identifizierte Verwendungen Laborchemikalie zur Verwendung durch Fachkundige, nicht für medizinische und Haushaltszwecke.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma SCS Schulchemieservice GmbH * 53123 Bonn * Deutschland * Tel. +49 (0)228 7979-81 Auskunftsgebender Bereich e-mail: [email protected]

1.4 Notrufnummer Telefon: +49 (0)228 7979-81 * Telefax: +49 (0)228 7979-82 (08:30 bis 16:00 Uhr)

2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

(Einstufung gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008, CLP)

Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B, H314 Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1, H290

Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden sie unter Abschnitt 16.

2.2 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Kennzeichnung nach VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 CLP

Gefahrenpiktogramme

GHS 05

Signalwort: GEFAHR

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt am: 25.05.2012 Salpetersäure verdünnt, ca. 2 Mol/L (=12%) geändert am: 30.05.2016

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Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Sicherheitshinweise P260 Dampf nicht einatmen.

P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit

Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P309+P310 BEI Exposition oder Unwohlsein: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

2.3 Sonstige Gefahren Keine bekannt.

3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

Chemische Charakterisierung: Wässrige Lösung. 3.1 Stoffe

Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Gemisch. 3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe (GHS Einstufung) Chemische Bezeichnung (Konzentration) BEZEICHNUNG Gehalt CAS-Nr: EINECS-Nr.:

(EG-Nr) INDEX-Nr. Einstufung

Salpetersäure 12% 7697-37-2 231-714-2 007-004-00-1 Oxidierende Flüssigkeit, Kategorie 3, H272

Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A, H314 Korrosiv gegenüber Metallen,

Kategorie 1, H290

Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden sie unter Abschnitt 16.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme

Nach Einatmen: Frischluft. Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen.

Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen. Nach Verschlucken: Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser), Erbrechen vermeiden

(Perforationsgefahr!), Sofort Arzt konsultieren. Keine Neutralisationsversuche.

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4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Reizung und Ätzwirkung, reizende Wirkungen, Husten, Atemnot, Blutiges Erbrechen, Tod Für Nitrite/Nitrate allgemein gilt: nach Resorption großer Mengen Methämoglobinämie. Erblindungsgefahr! 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine Information verfügbar.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Löschpulver, Kohlendioxid (CO2). Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Ungeeignete Löschmittel: Für diesen Stoff/dieses Gemisch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Nicht brennbar. Durch Umgebungsbrand Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden: Stickstoffoxide

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät. Hautkontakt durch Einhalten eines Sicherheitsabstandes oder Tragen geeigneter Schutzkleidung vermeiden.

Weitere Information: Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wassersprühnebel kühlen. Gase/ Dämpfe/ Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen

anzuwendende Verfahren Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal: Substanzkontakt vermeiden. Dämpfe/Aerosole

nicht einatmen. Für angemessene Lüftung sorgen. Gefahrenzone räumen, Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen.

Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Weiteres Auslaufen und das Eindringen in die Kanalisation und oberirdische Gewässer verhindern.

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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Kanalisation abdichten. Auffangen, eindeichen und abpumpen. Mögliche Materialeinschränkungen beachten! (Angaben in Abschnitt 7.2 bzw. Abschnitt 10.5). Mit flüssigkeitsbindendem und neutralisierendem Material aufnehmen. Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte Keine.

7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Arbeiten unter Abzug vornehmen. Stoff nicht einatmen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Dicht verschlossen. Nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen lagern.

Angaben zu den Lagerbedingungen

Lagertemperatur: +2°C bis +25°C 7.3 Spezifische Endanwendungen Laborchemikalie

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung

8.1 Zu überwachende Parameter

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

Inhaltsstoffe

Basis Wert Grenzwerte Spitzenbegrenzungswert Anmerkungen

Salpetersäure (7697-37-2) EG-Wert Kurzzeitwert 1 ppm (ECTLV) 2,6 mg/m

3

TRGS 900 AGW: 1 ppm

2,6 mg/m3

Empfohlene Überwachungsmethoden

Die Methoden zur Messung der Arbeitsplatzatmosphäre müssen den allgemeinen Anforderungen der DIN EN 482 und der DIN EN 689 entsprechen.

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren, haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Siehe Abschnitt 7.

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt am: 25.05.2012 Salpetersäure verdünnt, ca. 2 Mol/L (=12%) geändert am: 30.05.2016

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Individuelle Schutzmaßnahmen Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.

Atemschutz Atemschutz: Erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.

Möglichst im Abzug arbeiten. Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille erforderlich Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Säurefeste Schutzkleidung.

erforderlich bei Auftreten von: Dämpfen/Aerosolen Empfohlener Filtertyp: Filter E-(P2)

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltung, Reinigung und Prüfung von Atemschutzgeräten nach den Benutzerinformationen des Herstellers ausgeführt und entsprechend dokumentiert werden.

Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374 tragen.

Viton (R) 0,7 mm > 480 min

Naturlatex 0,60 mm > 120 min

Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen.

Die o. g. Empfehlung gilt nur für das genannte Produkt und den genannten Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen oder abweichenden Bedingungen muss man sich mit einem CE-genehmigten Handschuhlieferanten in Verbindung setzen. Andere Schutzmaßnahmen Säurefeste Schutzkleidung. Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille (Bügelgestell mit Seitenschutz). Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

Handschutz

Vollkontakt:

Handschuhmaterial:

Handschuhdicke:

Durchdringungszeit:

Spritzkontakt:

Handschuhmaterial:

Handschuhdicke:

Durchdringungszeit:

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erstellt am: 25.05.2012 Salpetersäure verdünnt, ca. 2 Mol/L (=12%) geändert am: 30.05.2016

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Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugender Hautschutz empfohlen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Arbeiten unter Abzug vornehmen. Stoff nicht einatmen. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Form flüssig Farbe farblos Geruch stechend Geruchsschwelle Keine Information verfügbar. pH-Wert Keine Information verfügbar. Schmelzpunkt <0 °C Siedepunkt/Siedebereich >100°C

Flammpunkt: Verdampfungsgeschwindigkeit:

nicht anwendbar. Keine Information verfügbar.

Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Explosionsgrenzen:

untere

Keine Information verfügbar. Keine Information verfügbar.

obere Keine Information verfügbar.

Dampfdruck: Relative Dampfdichte

Keine Information verfügbar. Keine Information verfügbar.

Relative Dichte: 1,026 g/cm3

bei 20°C Wasserlöslichkeit

Verteilungskoeffizient; n-Octanol/Wasser Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskosität, dynamisch

bei 20°C löslich log Po/w: -2,3 (25°C) Methode: OECD-Prüfrichtlinie 107 (wasserfreie Substanz) Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten. Keine Information verfügbar. Keine Information verfügbar. Keine Information verfügbar.

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Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften

Keine Information verfügbar. Keine Information verfügbar.

9.2 Sonstige Angaben Zündtemperatur nicht anwendbar

10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine Information verfügbar 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil. 10.3 Mögliche gefährliche Reaktionen Heftige Reaktionen möglich mit: Laugen, Metallpulvern, Alkali- und Erdalkalimetalle

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Erhitzung. 10.5 Unverträgliche Materialien

Metalle

Bei Lagerung in verkehrsrechtlich zugelassenen Behältnissen ist keine Unverträglichkeit mit dem

Behältermaterial zu erwarten.

Kunststoffmaterialien (Flaschen und/oder Verschlüsse) können mit der Zeit brüchig werden –

gegebenenfalls Verschlüsse erneuern oder umfüllen.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

bei Brand: siehe Kapitel 5.

11. Toxikologische Angaben

(Alle Angaben bezogen auf Fremd-Sicherheitsdatenblatt)

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität LDLO Mensch Dosis: 430 mg/kg (wasserfreie Substanz) (IUCLID) Symptome: Gewebeschäden, Mund, Speiseröhre, Magen-Darm-Trakt, starke Schmerzen (Perforationsgefahr!), blutiges Erbrechen

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LC50 Ratte Dosis: 0,13 mg/l, 4h (Stickstoffdioxid) (wasserfreie Substanz) Symptome: Verätzungen der Schleimhaut, Husten, Atemnot, mögliche Folgen: Schädigung des Atemtrakts, die Inhalation kann Ödeme im Respirationstrakt bewirken.

Hautreizung Kaninchen Ergebnis: Verursacht Verätzungen. (wasserfreie Substanz) (IUCLID)

Verursacht schwere Verätzungen.

Augenreizung Kaninchen Ergebnis: Verursacht Verätzungen. (wasserfreie Substanz) (IUCLID)

Verursacht schwere Augenschäden.

Erblindungsgefahr!

Gentoxizität in vitro Ames test Ergebnis: negativ Methode: OECD-Prüfrichtlinie 471 (wasserfreie Substanz)

Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, einmalige Exposition, eingestuft.

Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.

Aspirationsgefahr Keine Einstufung in Bezug auf Aspirationstoxizität.

11.2 Weitere Information

Weitere Information: Stark ätzende Substanz.

Systemische Wirkungen: Nach Verschlucken: Tod

Sonstige Angaben

Für Nitrite/Nitrate allgemein gilt: nach Resorption großer Mengen Methämoglobinämie. Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden.

Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.

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12. Umweltbezogene Angaben

(Alle Angaben bezogen auf Fremd-Sicherheitsdatenblatt)

12.1 Toxizität

Toxizität gegenüber Fischen LC50 Spezies: Gambusia affinis (Texaskärpfling) Dosis: 72 mg/l Expositionszeit: 96 h (wasserfreie Substanz) (IUCLID)

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Biologische Abbaubarkeit

Die Methoden zur Beurteilung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen

nicht anwendbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser

log Po/w: -2,3 (25°C) Methode: OECD-Prüfrichtlinie 107 (wasserfreie Substanz) Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.

12.4 Mobilität im Boden Keine Daten vorhanden 12.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung Eine PBT/vPvB Beurteilung ist nicht verfügbar, da eine chemische Sicherheitsbeurteilung nicht erforderlich ist / nicht durchgeführt wurde. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Henry-Konstante 2482 Pa*m

3/mol

Bevorzugte Verteilung im Kompartiment Luft.

Sonstige ökologische Hinweise Biologische Effekte: Schädigende Wirkung durch pH-Verschiebung. Bildet trotz Verdünnung noch ätzende Gemische mit Wasser. Verursacht keine biologische Sauerstoffzehrung. Gefahr für Trinkwasser. Weitere Angaben zur Ökologie Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen!

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13. Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften

der Entsorgung zuführen. Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV

branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. 13.3 Anmerkungen Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungs-

einrichtungen getrennt behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen.

14. Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer UN 2031 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR/RID Salpetersäure IMDG NITRIC ACID EmS: F-A,S-B IATA NITRIC ACID

14.3 Transportgefahrenklassen 8 14.4 Verpackungsgruppe II 14.5 Umweltgefahren Nicht erforderlich bei Gebinden bis 5 kg / 5 L 14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender Siehe Abschnitte 6 – 8 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Die Abgabe erfolgt ausschließlich in verkehrsrechtlich zugelassenen und geeigneten Verpackungen.

Mögliche Abweichungen in anderen Ländern sind nicht berücksichtigt.

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15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften

für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen): Nicht anwendbar. Verordnung (EG) Nr. 850/2004 (Persistente organische Schadstoffe): Nicht anwendbar.

Verordnung (EG) Nr. 689/2008 (Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien): Nicht anwendbar für laborübliche Mengen (max. 10 kg).

Beschränkungen gemäß Titel VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Bei ausschließlicher Verwendung als Laborchemikalie zu Forschungs-, Entwicklungs-, Lehr- und Analysezwecken, keine Beschränkung.

EU Vorschriften Störfallverordnung 96/82/EC Richtlinie 96/82/EG trifft nicht zu Beschäftigungsbeschränkungen Beschäftigungsbeschränkungen nach dem

Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.

Nationale Vorschriften Lagerklasse VCI 5.1 B entzündend wirkende Stoffe Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdender Stoff) Merkblatt BGRCI: M004 Reizende Stoffe / Ätzende Stoffe M050 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und

2015/830/EU.

16. Sonstige Angaben

Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Schulungshinweise

Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen.

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Literaturangaben und Datenquellen

Vorschriften

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung 2015/830/EU.

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2015/1221/EU.

Änderungen gegenüber der Vorversion

in Punkt 2

in Punkt 15

in Punkt 16

16.1 Legende

ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

CAS Chemical Abstracts Service

DIN Norm des Deutschen Instituts für Normung

EC Effektive Konzentration

EG Europäische Gemeinschaft

EN Europäische Norm

IATA-DGR International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulations

IBC-Code Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut

ICAO-TI International Civil Aviation Organization-Technical Instructions

IMDG-Code International Maritime Code for Dangerous Goods

ISO Norm der International Standards Organization

IUCLID International Uniform Chemical Information Database

LC Letale Konzentration

LD Letale Dosis

Log Kow Verteilungskoeffizient zwischen Okatanol und Wasser

MARPOL Maritime Pollution Convention = Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

OECD Organisation for Economic Cooperation and Development

PBT Persistent, biakkummulierbar, toxisch

RID Ordnung für die international Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

UN United Nations (Vereinte Nationen)

VOC Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen)

vPvB sehr persistent und sehr bioakummulierbar

VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe

WGK Wassergefährdungsklasse

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten vom Benutzer nur als Leitfaden verstanden werden. Wir schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die beim Umgang oder im Kontakt mit diesen Chemikalien auftreten können.


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