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Sicherheitsbelehrung SS 2011 PC-A Praktikum · →Teilnahme an und Verstehen der...

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie 1 20.05.2011 Vorbesprechung zum Anfängerpraktikum in Physikalischer Chemie im SS 2011 Sicherheitsbelehrung und Laserschutzunterweisung PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner 20.05.2011
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Page 1: Sicherheitsbelehrung SS 2011 PC-A Praktikum · →Teilnahme an und Verstehen der Sicherheitsbelehrung ist durch Unterschrift zu bestätigen, sonst kein Zutritt zu den Laboratorien

PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie1 20.05.2011

Vorbesprechung zum Anfängerpraktikum in Physikalischer Chemie im SS 2011

Sicherheitsbelehrungund

Laserschutzunterweisung

PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner

20.05.2011

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Sicherheitsbelehrung

und LaserschutzunterweisungAllgemeine Hinweise (1. Teil)

Laserschutzunterweisung

Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten (2. Teil),Fluchtwege, Erste Hilfe, Telefon, Notduschen, Feuerlöscher etc.

→ Teilnahme an und Verstehen der Sicherheitsbelehrung ist durch Unterschrift zu bestätigen, sonst kein Zutritt zu den Laboratorien

Kenntnis über Sicherheitsbestimmungen wird von den Betreuern abgefragt

Sicherheitsvorschriften liegen im Praktikum aus

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Allgemeine HinweiseVoraussetzung für Praktikum

Broschüre „Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien“ (GUV-I 8553)bisherige Sicherheitsbelehrungen (z. B. in der Anorganischen und Organischen Chemie)fachliches Wissen

Regeln im Anfänger-Praktikum für Physikalische Chemie:

Fluchtwege sind frei zu halten (sperrige Gegenstände in Spinden verschließen)Schutzbrille ist im Praktikum immer zu tragen – bitte selbst mitbringen (geschlossene Schuhe, Labormantel, Schutzhandschuhe)Essen, Trinken und Rauchen sind in den Praktikumsräumen nicht erlaubt.Verwendung und Entsorgung von Chemikalien entsprechend der R- (H-)und S- (P)-Sätze (Entsorgung in speziell gekennzeichneten Flaschen)

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Aus dem Inhalt

Kap. 3: Der Umgang mit Chemikalien

Kap. 4: Chemische Apparaturen

Kap. 5: Reinigen und Entsorgen

Kap. 6: Brand- u. ExplosionsgefahrenKap. 7: Arbeiten mit elektrischen

BetriebsmittelnKap. 8: Arbeiten mit Strahlung

Kap. 9: Gefahren für die Gesundheit

Kap. 11: Erste Hilfe bei Chemieunfällen

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GUV-I: 8553

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GUV-I: 8553

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie7 20.05.2011

GUV-I: 8553

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie8 20.05.2011

Allgemeine Hinweise (2)

Aus alt mach neu: GHS: Global harmonisiertes System

R10 entzündlich

H221 Entzündbares Gas.H222 Extrem entzündbares Aerosol.H223 Entzündbares Aerosol.H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H228 Entzündbarer Feststoff.

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie9 20.05.2011

Allgemeine Hinweise (2)

Aus alt mach neu: GHS: Global harmonisiertes System

R10 entzündlich

H221 Entzündbares Gas.H222 Extrem entzündbares Aerosol.H223 Entzündbares Aerosol.H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H228 Entzündbarer Feststoff.

H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan

entzünden können.H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.

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Allgemeine Hinweise (3)Bedenken Sie: Entsorgung von Chemikalien belastet die Umwelt und kostet Geld ⇒ sparsamer Umgang mit Chemikalien!

Vorsicht beim Umgang mitGlas-/Vakuumapparaturen: BruchgefahrLasern: spezielle SchutzbrillenGasflaschen: Einweisung beachten

Verhalten im Notfall (s. a. Erste-Hilfe-Kurs): Ruhe bewahrenbei Unfall: Alarmieren, Retten (Erste Hilfe), Sichern (Verletzte, Gefahrenquelle)bei Feuer: Alarmieren, Retten, Sichern (auch Fenster und Türen schließen)Sicherheitseinrichtungen: Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher, Augenspülung, Löschdecke, Notdusche, Not-Aus-Schalter, Telefon (Notruf: 3333). Notruf: Wo? (Geb. 30.44, 4. OG) Was geschah? Wieviele Verletzte? Welche Art der Verletzung? Wer meldet? – Warten auf Rückfragen. Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten � Laborführung

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie11 20.05.2011

LaserschutzunterweisungLASER: Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation

Vereinfachtes Schema:

quasi monochromatischgeringe Divergenzkohärenthohe EnergiedichteEmission im sichtbaren und für Menschen unsichtbaren Spektralbereichkontinuierlicher oder gepulster Betrieb

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie12 20.05.2011

LaserschutzunterweisungLaserschutzbereiche: Zutritt nur nach Unterweisung

Laserschutzbereiche müssen gekennzeichnet sein

Umgang mit Lasern muß gemeldet werden

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie13 20.05.2011

Gefährdungen: direkt und indirekt (z. B. durch Reflexionen)

Schutzmaßnahmen

Laserstrahlen durch geeignete Maßnahmen abkapselnnie direkt in den Laserstrahl schauen (auch nicht mit Laserschutzbrillen)Laserschutzbrillen tragen, aber: Laserschutzbrillen sind nicht resistent

gegen viele Chemikalien→ Risikoabwägung, weitere Maßnahmen notwendigLaserschutzunterweisung mind. 1x jährlichkeine reflektierenden Gegenstände am Körper tragenim Zweifelsfall Betreuer fragen

Laserschutzunterweisung

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie14 20.05.2011

Laserklassen (Auszüge)

Klasse 1: zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich (oft gekapselte Laser)Klasse 1M: zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, wenn keine optischenInstrumente (z. B. Teleskope) verwendet werdenKlasse 2: Laser mit sichtbarer Strahlung (400 bis 700 nm); Augenschutz istüblicherweise durch Lidschlußreflex sichergestelltLaser ab 5 mW müssen bei der Sicherheitsabteilung gemeldet werdenKlasse 2M: Laser mit sichtbarer Strahlung; Lidschutzreflex, wenn keine weiterenoptischen Instrumente eingesetzt werdenKlasse 3R: Laser mit zugänglicher Strahlung, die die max. zulässige Bestrahlungfür eine Zeit von 0,25 s (sichtbare Strahlung) überschreiten (für unsichtbare Laser gelten andere Zeiten)Klasse 3B: direkter Strahl für das Auge und in besonderen Fällen auch für dieHaut gefährlich, diffuses Streulicht i.a. ungefährlichKlasse 4: Hochleistungslaser mit Ausgangsleistungen oberhalb 500 mW sehr gefährlich für Auge und Haut, auch diffus reflektierte Strahlung kann gefährlich sein

Laserschutzunterweisung

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PD Dr. Andreas-Neil Unterreiner Institut für Physikalische Chemie15 20.05.2011

Laborbegehung

nach

Gruppeneinteilung


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