Date post: | 22-Mar-2016 |
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Service | Info 01/12
Zivildienst & Bundesheer
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Inhalt
3 Vorwort 4 Stellung 6 Tauglichkeit10 Zivildienst16 Finanzielles22 Bundesheer32 Finanzielles34 Kontakte
Foto: BundesheerFoto: ÖRK/Anna Stöcher
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Spätestens wenn der Stellungsbescheid ins Haus flattert, tauchen meist Fragen über Fragen auf:
Mache ich Präsenz- oder Zivildienst? Bei welchen Einrichtungen und Organisationen kann ich
meinen Zivildienst ableisten? Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung? Kann ich spezielle
Wünsche äußern? Wo werde ich einrücken? Wie viel werde ich verdienen? Wie sieht es mit
Urlaub aus?
Antworten auf alle diese Fragen bietet dir die Junge ÖVP Oberösterreich im Rahmen ihres um-
fassenden Serviceangebotes für Präsenz- und Zivildiener. Wir sehen uns nämlich nicht nur als
Stimme der Jungen in der Politik, sondern wollen dich auch im Alltag bestmöglich unterstützen.
Infoabende und Sprechtage
Wir bieten dir nicht nur diese Informationsbroschüre, sondern auch Informationsabende und
Sprechtage, bei denen deine konkreten Fragen und Anliegen beantwortet werden. Aber auch
unsere Service-Hotline, Tel.: 0732/7620–600, steht dir jederzeit zur Verfügung. Wir beantworten
deine Fragen aber auch gerne via e-mail unter [email protected].
Wir wünschen dir schon jetzt einen spannenden und erlebnisreichen Zivil- oder Präsenzdienst!
LAbg. Mag. Helena KirchmayrLandesobfrau
Vorwort
Foto: Bundesheer Dr. Josef PühringerLandeshauptmann
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Stellungspflicht
Wann du zur Stellung musst, erfährst du
aus der Stellungsaufforderung, die dir vom
Bundesheer einige Wochen vor der Stellung
zugesandt wird. Für alle Oberösterreicher
wird die Stellung in Linz, Ergänzungsabteilung
Militärkommando OÖ, Garnisonstraße 36,
durchgeführt. Mit der Einladung zur Stellung
kannst du in jenem Jahr rechnen, in dem du 18
Jahre alt wirst. Es besteht allerdings die Mög-
lichkeit ab dem vollendeten 17. Lebensjahr um
eine Vorverlegung des Stellungstermins beim
Militärkommando Oberösterreich anzusuchen.
Stellungsstraße
Am ersten Tag musst du dich um 07:00 Uhr
bei der Stellungskommission in Linz einfin-
den. Das Programm dauert ca. bis 16:00 Uhr.
Verpflegung und Übernachtung sind frei. Wer
nicht will, muss aber weder im Stellungshaus
essen noch schlafen. Bei langer Anreise
kannst du auch schon die Nacht vor Beginn
der Stellung im Stellungshaus verbringen.
Am zweiten Tag ist um 07:30 Uhr Beginn und
gegen 14:00 Uhr Schluss. Zur Stellung musst
Stellung
Achtung: Schickt dir das Bundesheer keine Aufforderung, bist du
trotzdem stellungspflichtig. Deinen Termin erfährst du jedenfalls aus der
Stellungskundmachung am Gemeindeamt und im Internet unter
http://www.bmlv.gv.at/rekrut/stellung_einberufung/stellung.shtml
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du vom Arbeitgeber bzw. Schuldirektor frei
bekommen.
Mitzunehmende Dokumente
• gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Rei-
sepass, Führerschein, Personalausweis)
• Staatsbürgerschaftsnachweis (hinfäl-
lig, wenn du einen gültigen Reisepass
mitnimmst)
• Geburtsurkunde
• Sozialversicherungskarte (e-card)
• ev. Heiratsurkunde
• den bereits ausgefüllten, von der zu-
ständigen Ergänzungsabteilung/Militär-
kommando zugesandten medizinischen
Fragebogen
• ev. notwendige ärztliche Zeugnisse (Rönt-
genbilder, Befunde…)
• Impfpass
• Brille oder Kontaktlinsen
• Berechtigungsnachweis (z.B. Führer-
schein, Amateurfunkerzeugnis, Luftfahr-
schein, Bergführerschein, Skilehrerschein,
Schifffahrtslizenz, …)
• Bestätigungen über absolvierte Ausbil-
dung (Lehrvertrag, Schulbesuchs- oder
Dokumente
Foto: Bundesheer/Simader
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Tauglichkeit
Tauglichkeitsgrade
• Tauglich
Der Stellungspflichtige ist für den Dienst
im Bundesheer geeignet.
• Vorübergehend Untauglich
Der Stellungspflichtige ist zum Zeitpunkt
der Stellung nicht für die Ableistung des
Wehr- und Zivildienstes geeignet, z.B.
nach einem Beinbruch. Die Stellung wird
in diesem Fall zu einem Zeitpunkt, an
dem der vorübergehende Hinderungs-
grund voraussichtlich weggefallen ist,
wiederholt.
• gänzlich Untauglich
Der Stellungspflichtige ist wegen dau-
ernder gesundheitlicher Schäden für die
Ableistung des Wehr- und Zivildienstes
ungeeignet.
• Beschluss ausgesetzt
Wenn auf Grund des momentanen Ge-
sundheitszustandes des Stellungspflich-
tigen weitere Fachärztliche Befunde not-
wendig sind, so kann der Beschluss über
die Tauglichkeit auch später erfolgen.
Inskriptionsbestätigungen, Maturazeug-
nis, Lehrabschlusszeugnis, Gesellen-,
Meisterbrief)
Stellungskommission
Die Tauglichkeit wird durch einen Beschluss
der Stellungskommission festgestellt und dir
schriftlich am Ende des zweiten Stellungstages
bekannt gegeben. Gegen diesen Beschluss
ist kein Rechtsmittel zulässig. Ein Beschluss
auf Tauglichkeit ist nur mit Zustimmung des
Heeresarztes möglich, der darüber hinaus vor
seiner Entscheidung einen Stellungspflichtigen
zu einer fachärztlichen Untersuchung schicken
kann.
Im Laufe dieser zwei Stellungstage wird dein
allgemeiner Gesundheitszustand und deine
Kondition überprüft. Weiters werden psycho-
logische Tests durchgeführt und somit deine
psychische Belastbarkeit festgestellt.
Achtung: Während der gesamten Stellung herrscht absolutes
Alkoholverbot! Wer alkoholiisiert erwischt wird, dem drohen
ernste Konsequenzen.
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Aufschub
Aufschub
Bis zur Beendigung jener Ausbildung, die du
zu Beginn des Kalenderjahres, in dem du zum
ersten Mal zur Stellung aufgefordert wurdest,
bist du von der Einberufung ausgeschlossen.
Du solltest daher zur Stellung jene Beweis-
mittel mitbringen, aus denen ersichtlich ist,
in welcher Ausbildung du am ersten Jänner
des Stellungsjahres standest, in welcher
Ausbildung du dich jetzt befindest und wie
lange diese Ausbildung noch dauern wird. Die
Höchstaltersgrenze für den Ausschluss ist der
15. September jenes Jahres, in dem du das
28. Lebensjahr vollendest.
Wenn du einen Antrag auf Aufschub stellen
willst, so solltest du ein formloses, aber sehr
gut begründetes Schreiben mit dem beigefüg-
ten Beweismittel (Schulbesuchsbestätigung,
Lehrvertrag) möglichst noch vor Erhalt deines
Einberufungsbefehls – ev. schon bei der Stel-
lung – einbringen.
Befreiung
In Spezialfällen ist aus wirtschaftlichen oder
familiären Gründen auch eine gänzliche
Befreiung vom Wehr- oder Zivildienst möglich.
Auch dein Arbeitgeber kann einen Antrag auf
Befreiung vom Wehrdienst einreichen, die auch
du unterschreiben musst. Dieser Antrag muss
direkt an das Bundesministerium für Landes-
verteidigung gerichtet werden und sollte alle
notwendigen Beweismaterialien beinhalten (zB
Gewerbeschein, Übergabevertrag,…)
Wenn du dem Orden einer anerkannten Reli-
gionsgemeinschaft beigetreten oder Priester
bist, oder als Absolvent theologischer Studien
im Seelsorgedienst bzw. im Lehramt tätig bist,
brauchst du keinen Wehr- oder Zivildienst
zu absolvieren. Dabei musst du jedoch einer
gesetzlich anerkannten Kirche oder Religions-
gemeinschaft angehören.
Tipp: Genauere Infos zur Stellung findest du unter
www.stellung.liwest.at
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Kündigungs- und Entlassungs-schutz
Den Einberufungsbefehl musst du unverzüg-
lich nach der Zustellung deinem Dienstgeber
zur Kenntnis bringen. Bei Unterlassung der
sofortigen Mitteilung verlierst du den Kündi-
gungs- und Entlassungsschutz (=Freihaltung
des Arbeitsplatzes bis maximal einen Monat
nach der Beendigung des Präsenzdienstes
bzw. freiwillig verlängerten Präsenzdienstes).
Für den gesamten Schriftverkehr (Aufschuban-
trag, Zivildienstantrag, Vorsprachen,…) ist für
dich die Ergänzungsabteilung des Miliärkom-
mandos Oberösterreich zuständig.
Militärkommando Oberösterreich
Ergänzungsabteilung
Garnisonsstraße 36
4017 Linz
Tel.: +43(0)50201 - 0
Dienstgeber
Foto: Bundesheer
Zivildienst
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Zivildiener werden
Seit 1975 kann jeder männliche österreichi-
sche Staatsbürger, der von der Stellungskom-
mission für „tauglich zum Wehrdienst“ befun-
den wurde, an Stelle des Bundesheeres einen
Wehrersatzdienst (= Zivildienst) leisten. Viele
Jahre hindurch führte der Weg zum Zivildienst
nur über eine eigene Kommission. Inzwi-
schen ist es unkomplizierter geworden, seiner
Wehrpflicht im zivilen Bereich nachzukommen.
Rechtliche Grundlage für den Zivildienst ist
das Zivildienstgesetz 1986, das bis heute aber
zahlreiche Novellen erfahren hat.
Einschränkungen
Keinen Zivildienst leisten dürfen Personen, die:
• eine Gerichtsvorstrafe zu mehr als
sechs Monaten Gefängnisstrafe wegen
Androhung oder Anwendung von Gewalt
mit Waffen oder Sprengmittel gegen Men-
schen haben.
• Bei einem Wachkörper des Bundes oder
einer Gemeinde (Polizei, Zoll-, Justizwa-
che) arbeiten
Einsatzbereiche
• Krankenanstalten und
Gesundheitsvorsorge
• Rettungswesen
• Behindertenhilfe
• Sozialhilfe bspw. in der Landwirtschaft,
Alten- und Krankenbetreuung
• Betreuung Drogenabhängiger
• Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern
und Menschen in Schubhaft
• Katastrophenhilfe und Zivilschutz
• zivile Landesverteidigung und
Justizanstalten
• öffentliche Sicherheit und
Sicherheit im Straßenverkehr
• inländische Gedenkstätten (für NS-Opfer)
• Umweltschutz
• Jugendarbeit
Zivildienst
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Auslandszivildienst
Diese Sonderform dauert 12 Monate (statt
neun Monaten) und findet im Rahmen eines
ausländischen Projektes einer österreichischen
Organisation statt.
Mögliche Trägerorganisationen:
• Verein für Dienste im Ausland,
www.auslandsdienst.at/ooe,
• Verein „Eine Welt – OÖ Landlerhilfe“,
www.landlerhilfe.at,
Niederreithstraße 37, 4020 Linz
Bei Fragen zum Auslandszivildienst:
• Referat III/7/b des Bundesministeriums
für Inneres
Telefonisch: Referatsleiter
MinR Mag. Wolfgang Gschliffner
Tel.: 01/53126-3436
E-Mail: [email protected]
Weitere Infos zum Auslandszivildienst findest du unter:
www.gedenkdienst.at | www.sozialdienst.at |
www.friedensdienst.at
Auslandszivildienst
Foto: Jakob Dall - Danish Red Cross
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Erklärung zum Zivildienst
Sobald das Stellungsergebnis vorliegt, kannst
du innerhalb von sechs Monaten, spätestens
aber bis vor dem zweiten Tage vor Erhalt des
Einberufungsbefehles erklären, nicht Präsenz-
dienst, sondern Zivildienst leisten zu wollen.
Dies brauchst du nicht speziell zu begründen,
die Formulierung steht bereits im Antrag
drinnen:
„Ich kann die Wehrpflicht nicht erfüllen, weil
ich es – von den Fällen persönlicher Notwehr
und Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgrün-
den ablehne, Waffengewalt gegen Menschen
anzuwenden und daher bei der Ableistung des
Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.
Ich will deshalb Zivildienst leisten.“
Gleichzeitig musst du einen Lebenslauf be-
kannt geben, aus dem deine Schulausbildung
ebenso hervor geht wie spezielle Kenntnisse
(Führerschein, Taucherprüfung,…)
Wünsche
In dieser Erklärung kannst du ganz konkret
angeben, bei welcher Zivildiensteinrichtung
du deinen Zivildienst leisten möchtest. Diese
Organisation kann dich auch persönlich beim
Innenministerium anfordern, wofür du jedoch
zuerst mit dieser Einrichtung in Kontakt treten
musst.
Abgabezeitpunkt
Diese Erklärung kannst du bereits bei der
Stellung zu Protokoll geben. Erfahrungsgemäß
geben aber viele die Zivildiensterklärung erst
nach der Stellung ab. Es empfiehlt sich, das
dafür vorgesehene Formular zu verwenden. Du
erhältst es bei der Stellungskommission, bei
den Gemeinden und Bezirkshauptmannschaf-
ten sowie im Büro der Jungen ÖVP Oberös-
terreich.
Ausfüllen, unterschreiben, einmal als Beleg-
Exemplar kopieren und innerhalb von sechs
Monaten ab deinem Stellungstermin ein-
geschrieben an das Militärkommando OÖ
senden.
Erklärung z. ZD.
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Feststellungsbescheid über Zivil-dienstpflicht
Etwa sechs Wochen später erhältst du vom
Innenministerium erstmals einen Bescheid.
Darin erfährst du, ob deine Zivildiensterklä-
rung rechtskonform ist und ob du von nun an
zivildienstpflichtig bist.
Zuständigkeit
Von jetzt an ist die Zivildienstserviceagentur
für dich zuständig. Das Bundesheer kann dich
nicht mehr einberufen. Als Ausnahme gilt,
wenn du deine Zivildiensterklärung widerrufst
(siehe unten).
Ablehnung des Antrags
Die Zivildiensterklärung wird nicht auf inhalt-
liche Begründungen geprüft, sondern nur
nach formalen Gesichtspunkten. Das Ergebnis
dieser Überprüfung wird dir in Form des Fest-
stellungsbescheides mitgeteilt. So kann die
Erklärung im wesentlichen nur dann abgelehnt
werden, wenn …
Zivildienst
TIPPTipp: Die Erklärung zum Zivildienst erhältst du
auch im Büro der JVP-Landesleitung!
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• vom Wehrpflichtigen eine strafbare
Handlung im Zusammenhang mit Waffen
oder Sprengstoff begangen wurde und
eine rechtskräftigen Verurteilung zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als sechs Mona-
ten vorliegt.
• der Wehrpflichtige einem Wachkörper des
Bundes oder der Gemeinde angehört,
z.B. Gendarmerie, Polizei, Justiz- oder
Zollwache.
• die Frist für die Abgabe der Erklärung
abgelaufen ist.
• die Zivildiensterklärung unter Vorbehalt
oder Bedingungen abgegeben wurde.
• die Zivildiensterklärung unvollständig ist.
• der Wehrpflichtige auf Besitz und Erwerb
von genehmigungspflichtigen Waffen
nicht verzichtet.
Zuweisung
Im Zuweisungsbescheid (sechs Monate bis
sechs Wochen vor Dienstantritt) erfährst du,
wann du, bei welcher Organisation, welche
Aufgaben erfüllen musst und wann dein Zivil-
dienst endet.
Ablehnung
Foto: ÖRK/Anna Stöcher
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Widerruf
Du hast von nun an nur mehr 14 Tage Zeit, es
dir anders zu überlegen. Das bedeutet, wenn
du lieber doch Präsenzdienst leisten möchtest,
müsstest du deine schriftliche Widerrufserklä-
rung (formloses Schreiben) spätestens am 14.
Tag an die Zivildienstserviceagentur absenden.
Danach gibt es aber kein Zurück mehr!
Du unterliegst von jetzt an bis zu deinem 50.
Lebensjahr einer besonderen Meldepflicht:
Wenn du in eine andere Gemeinde Österreichs
übersiedelst, musst du dich dort gesondert als
„Zivildiener“ melden (bis zum 50. Lebensjahr
kannst du im Katastrophen- oder Kriegsfall zu
einem außerordentlichen Zivildienst herange-
zogen werden).
Zuweisungstermine
Die Zuweisungstermine zum Zivildienst sind
jeweils am Beginn eines Kalendermonates
möglich.
Dauer
Der ordentliche Zivildienst dauert neun Mo-
nate (seit 01.01.2006) inklusive zwei Wochen
Dienstfreistellung. Beim Auslandszivildienst
sind es 12 Monate.
Dienstzeit
Die tägliche und wöchentliche Dienstzeit rich-
tet sich nach den Erfordernissen der Verwen-
dung. Es gelten folgende Regelungen:
• Bei Turnus- und Bereitschaftsdiensten
darf die Dienstzeit höchstens 52 Stunden
betragen. Ansonsten besteht für die
wöchentliche Normaldienstzeit ein Limit
von 45 Stunden.
• Darüber hinaus können noch Überstun-
den von max. 15 Stunden angeordnet
werden. Die Höchstwochenarbeitszeit
liegt bei 60 Stunden.
• An Sonn- und Feiertagen ist grundsätz-
lich dienstfrei. Eine Ausnahme stellen
Turnusdienste dar. Hier besteht auch die
Möglichkeit, an zwei Wochenenden pro
Monat zum Dienst eingeteilt zu werden.
Widerruf
Achtung: Der Arbeitgeber (bei einem bestehenden Dienstverhältnis)
bzw. das AMS (bei Bezug von Arbeitslosengeld) sind unverzüglich
über die Zuweisung zu informieren!
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• Nachtdienst ist bis zu 24 Stunden pro
Woche möglich. Im 8-Wochen-Durch-
schnitt dürfen es bis zu 16 Stunden pro
Woche sein.
Dienstfreistellung
Zivildiener haben das Recht auf zwei Wochen
Dienstfreistellung. Das Ausmaß beträgt zwölf
Arbeitstage bei einer Sechs-Tage-Woche, bei
einer Fünf-Tage-Woche zehn Arbeitstage. Über
den Verbrauch der Dienstfreistellung solltest
du rechtzeitig eine Vereinbarung mit deinem
Vorgesetzten treffen.
In dringenden Fällen, insbesondere aus fami-
liären oder sonstigen persönlichen Gründen,
kannst du darüber hinaus um eine Dienstfrei-
stellung im unbedingt notwendigen Ausmaß
ansuchen, höchstens jedoch bis zu zwei Wo-
chen. Auf eine Sonderdienstfreistellung hast
du jedoch keinen Rechtsanspruch.
Krankenstand
Als Zivildienstleistender bist du und deine
mitversicherten Angehörigen nach dem ASVG
(Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)
kranken- und unfallversichert. Von der Service-
gebühr für die e-card und der Rezeptgebühr
für Arzneimittel bist du übrigens befreit.Die An-
und Abmeldung beim Sozialversicherungsträ-
ger (Gebietskrankenkasse in deren Sprengel
du den Hauptwohnsitz hast) erfolgt durch die
Zivildienstserviceagentur.
Finanzielles
Die Organisation, der du zugewiesen wirst,
muss für alle finanziellen und sozialrechtlichen
Belange für dich sorgen:
• monatliche Pauschalvergütung:
301,40 Euro (ab 01.02.2012)
• angemessene Verpflegung, auch während
deiner Dienstfreistellung oder deines
Krankenstandes; meist in Form einer
Pauschale von bis zu 16 Euro pro Tag;
abhängig von der Zivildiensteinrichtung
• entsprechende Kleidung und deren Reini-
gung (soweit für den Dienst erforderlich)
• Anmeldung und Bezahlung deiner Un-
fall- und Krankenversicherung bei der
Gebietskrankenkasse
Finanzielles
Finanzielles: Als Zivildiener erhältst du eine
monatliche Pauschalvergütung von 301,40 Euro.
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• die gänzliche Ausbildung, die für deinen
Zivildienst erforderlich ist
• Fahrtkosten zwischen deiner Wohnung
und der Zivildiensteinrichtung: Pauschale
für die Jahreskarte für öffentl. Verkehrs-
mittel oder (falls du ein Quartier
brauchst, weil du länger als 2 Stunden hin
und retour fahren müsstest) Fahrtkosten
für 4 Teilstrecken pro Monat
Sonstige Leistungen
• Beihilfen
• Gebührenbefreiung für Arztrezepte, Am-
bulanzbehandlungen für Krankenhausauf-
enthalte
• freiwillige Preisermäßigungen durch
Firmen und Veranstalter
• mit Zivildienstausweis (erhältlich durch
Antrag bei deiner Organisation): 50 %
Ermäßigung bei den ÖBB (gilt leider nicht
für Bundesbusse)
• VORTEILScard Zivildienst (kostenlos in
ganz Österreich auf den Strecken der
ÖBB (2. Klasse)fahren)
• Befreiung von GIS-Gebühren (nur auf
Antrag): GIS-Hotline 0810 00 10 80
Finanzielles
Foto: Paulwip/pixelio.de
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Familienbeihilfe
Eltern von Zivildienern erhalten für die gesamte
Dauer des Zivildienstes keine Familienbeihilfe.
Ist ein Zivildiener bereits Vater und hat vor
Dienstantritt für sein eigenes Kind – bedingt
durch seine Berufsausübung – Familienbeihilfe
bezogen, erhält er diese auch weiterhin. Aller-
dings ist die Familienbeihilfe bei der jeweiligen
Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat
(Sozialhilfeabteilung) zu beantragen!
Wenn ein Zivildiener unterhaltspflichtig ist
(lediges Kind), bekommt er dafür über Antrag
(wie Familienbeihilfe) eine Unterhaltsbeihilfe.
Die Antragsfrist läuft bis drei Monate nach
Dienstantritt. Die Auszahlung erfolgt dann
rückwirkend ab Beginn des Zivildienstes.
Wir empfehlen dir, sämtliche Beihilfen bereits
ab Erhalt des Zuweisungsbescheides zu bean-
tragen. Das verkürzt in der Regel die Wartezeit.
Beihilfen
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Wohnkostenbeihilfe
Bist du während deines Zivildienstes Woh-
nungsmieter oder –eigentümer, gibt es für dich
eine Wohnkostenbeihilfe. Auch diese musst
du selbst in der Sozialhilfeabteilung deiner Be-
zirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsit-
zes (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
beantragen. Bedingungen:
• Du musst im Miet- oder Kaufvertrag als
Zahlungspflichtiger (Mieter, Untermie-
ter, Eigentümer oder Miteigentümer)
aufscheinen.
• Nicht als Wohnung gelten: Zimmer in der
elterlichen Wohnung, Wohngemeinschaft,
Mitbewohner einer Unterkunft mit einer
anderen Person oder Wohnen gegen
nicht festgelegte Zahlungsverpflichtung.
• Wer erst ab Erhalt des Zuweisungsbe-
scheids eine Wohnung anmietet oder
kauft, bekommt keine Wohnkostenbei-
hilfe.
• Die Einkünfte anderer im gemeinsamen
Haushalt Wohnender werden der Bemes-
sungsgrundlage angerechnet.
• Antragsfrist: 3 Monate ab Dienstantritt.
Beihilfen
Foto: istockphoto.com
Tipp: Den Antrag auf Wohnkostenbeihilfe kannst du unter
http://www.bundesheer.at/formular/index.shtml online ausfüllen und
abschicken!
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Vertrauensperson
Eine Vertrauensperson vertritt alle der Einrich-
tung zugewiesenen Zivildiener und hat deren
Interessen zu fördern. Er hat das Recht, vom
Vorgesetzten gehört zu werden bzw. Vorschlä-
ge zu erstatten.
Die Zivildienstleistenden wählen aus ihren
Reihen in Einrichtungen ab 5 bis 19 Zivildienst-
leistenden eine Vertrauensperson und einen
Stellvertreter. In Einrichtungen mit 20 und mehr
Zivildienstleistenden werden ein Vertrauens-
mann und zwei Stellvertreter gewählt.
Allgemeine Pflichten
Der Zivildiener hat die ihm von der Einrich-
tung im Rahmen des Zuweisungsbescheides
aufgetragenen Dienstleistungen gewissenhaft
zu verrichten und muss die Weisungen seiner
Vorgesetzten befolgen. Zudem hat sich der
Zivildiener der notwendigen Schulungen durch
den Rechtsträger der Einrichtung zu unterzie-
hen.
Eine dienstliche Weisung darf u.a. nur dann
abgelehnt werden, wenn diese:
• die Menschenwürde verletzt
• von einem unzuständigen Organ erteilt
wurde
• durch eine andere Weisung unwirksam
wurde
• durch eine Änderung der Verhältnisse
überholt ist
• in keiner Beziehung zum Zivildienst steht
• die Befolgung gegen strafgesetzliche
Vorschriften verstoßen würde
Pflichten
Bundesheer
22
Einberufungsbefehl
Zum Grundwehrdienst kannst du
• ab deinem 18. Geburtstag
• nach Ablauf von sechs Monate nach erst-
maliger Festellung der Tauglichkeit oder
• mit dem Ablauf einer vorübergehenden
Untauglichkeit oder
• mit Ende eines Aufschubs, Ausschlusses
oder einer befristeten Befreiung
einberufen werden.
Der Einberufungsbefehl wird im Normalfall ein
bis vier Monate vor dem Einrückungstermin
ein bis vier Monate vor dem Einrückungster-
min zugestellt (muss nicht sein).
Wehrdienst ist Friedensdienst
Der österreichische Soldat dient dem Frieden.
Dem Frieden dienen heißt, durch die Fähigkeit
zur Kriegsführung Kriege von unserem Land
fernzuhalten und somit Österreich den Frieden
zu erhalten. Unser Heer leistet seinen Beitrag
zur österreichischen Sicherheitspolitik, indem
jedem Angreifer eine militärische Rentabili-
tätsrechnung anbietet. Wer einen Angriff auf
Österreich erwägt, wird vor dem Angriff das
Für und Wider seiner Chancen abwägen. Bei
dieser Beurteilung soll er wissen, dass ihm der
Angriff Verluste bringen würde, die in keinem
realen Verhältnis zum angestrebten Ziel des
Angriffes stehen. Dann wird der Angriff nicht
gestartet und Österreich ein Krieg erspart. Be-
sonders wichtig ist für die Friedenssicherung
natürlich auch die Zusammenarbeit in der EU.
Funktionssoldaten
Für die Durchführung des normalen Dienstbe-
triebes ist es auch notwendig, Wehrpflichtige
ihrem zivilen Beruf entsprechend einzusetzen,
etwa Köche in der Küche, Mechaniker in der
Werkstätte, Angestellte als Schreiber, usw.
Die allgemeine Wehrpflicht
...dauert vom vollendeten 17. Bis zum voll-
endeten 50. Lebensjahr, für Offiziere, Unter-
offiziere sowie für Spezialisten bis zum 65.
Lebensjahr. Die Wehrpflicht umfasst die Stel-
lungspflicht, den Präsenzdienst, die Verwah-
rung, Annahme und Rückgabe von Bekleidung
und Ausrüstung sowie den Beurlaubten-Stand.
Einberufung
23
Der Präsenzdienst
…besteht derzeit im Wesentlichen aus dem 6
Monate dauernden Grundwehrdienst.
Etwa ein Viertel aller Oberösterreicher
müssen den Präsenzdienst in den Kasernen
der benachbarten Bundesländer ableisten,
weil andere Bundesländer ein zu geringes
Wehrpflichtigen aufkommen haben bzw. in
Oberösterreich anteilsmäßig wenig Bundes-
heer stationiert ist.
Der Milizoffizier
Maturanten können sich für eine Ausbildung
in einer Führungsfunktion in der Miliz melden.
Voraussetzung ist eine Meldung für das Einjäh-
rig-Freiwilligen-Jahr (EF) sowie der erfolgreiche
Abschluss von Prüfungen und Kursen.
Der Zapfenstreich
Als Zapfenstreich bezeichnet man jenen Zeit-
punkt zu dem der Soldat im Bett zu sein hat.
Normalerweise ist der Zapfenstreich auf 24:00
Uhr festgelegt. In der ersten Woche kann Foto: Bundesheer
Präsenzdienst
24
der Zapfenstreich auch schon auf 22:00 Uhr
festgelegt werden. Als Leistungsanreiz wird
jedoch bei besonderen Leistungen ab dem 4.
Ausbildungsmonat Überzeit gewährt. Dabei
darfst du bis eine Stunde vor Dienstbeginn die
Kaserne verlassen.
Der Haarschnitt
Der militärische Haarschnitt muss aus hygie-
nischen bzw. militärischen Gründen kurz und
gepflegt sein. Die Haare dürfen den
• Hemdkragen nicht berühren
• die Ohren, die Stirn nicht verdecken und
• der Haaransatz sollte bei den Ohrläpp-
chen beginnen.
Erlaubt sind Oberlippenbärte und Kotletten,
sofern sie den dichten Sitz der Schutzmaske
nicht beeinträchtigen. Kinn und Backenbärte
sind nicht erlaubt.
Was du in die Kaserne mitbringen solltest
Empfehlenswert ist es, Wattestäbchen, Zahn-
stocher, Sicherheitsnadeln, Papiertaschentü-
Allgemeines
25
cher, ein Paar Hausschuhe, Schuhputzzeug
(schwarze Schuhputzcreme), Taschenmesser,
Taschenlampe, Insektenschutzmittel, Nähzeug,
Schreibzeug, Medikamente und Korkstoppel
(zum Tarnen) mitzunehmen. Wenn du eine
empfindliche Haut hast, lohnt es sich im
„Army-Shop“ einen Tarnstift zu kaufen.
Toilettartikel:
• Rasierapparat (nass oder elektrisch, ev.
Batterien)
• 2 Zahnbüsten (eine für dich, eine zum
Reinigen für das Gewehr)
• Kamm
• Zahn- und Hautcreme
• Fuß- und Hautpuder
• Handbürste
• Wundpflaster
• Nagelschere
• Toiletttasche
• Frottierhandtuch
Privatwäsche:
• 3 Garnituren Unterwäsche
• 3 Paar Socken
Allgemeines
Foto: Bundesheer/Minich
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• Pyjama
• Reservekleidung
Sonstiges:
• Einberufungsbefehl
• amtlicher Lichtbildausweis
Handy
Da es schwierig ist, dich beim Bundesheer
telefonisch zu erreichen, ist es sicher nicht
schlecht, wenn du dein Handy mitnimmst.
Allerdings ist es während der Dienstzeit
untersagt, dein Telefon eingeschaltet bei dir
zu tragen. Für Übungen wie der „Feldwoche“
empfiehlt es sich, eine wasserdichte Hülle für
das Telefon mitzunehmen.
…und noch ein paar wichtige Infos
Die Kleidung sollte sportlich und leger sein. Da
du erst nach der zweiten Ausbildungswoche
die Kaserne in Uniform verlassen darfst, ist es
ganz nützlich, wenn du über zusätzliche zivile
Kleidung verfügst. Allerdings darfst du im Nor-
malfall bereits am ersten Wochenende nach
dem Einrücken wieder nach Hause fahren, wo
du frische Wäsche holen kannst.
Überlege es dir genau ob du mit dem Privat-
fahrzeug einrückst, denn nicht in jeder Kaserne
steht ein bewachter Parkplatz zur Verfügung.
Dein Auto steht dann womöglich eine Woche
unbeaufsichtigt vor der Kaserne. Am Wochen-
ende könnte dann so manches (Alufelgen,
Antenne,…) fehlen.
Lasse am besten größere Geldbeträge sowie
Wertgegenstände (zB Sparbücher, Disc-
Man,…) zu Hause. Kameradschaftsdiebstahl
ist nicht ausgeschlossen.
Der Tagesablauf
06:00: Tagwache
06:00-06:45: Waschen, Anziehen, Bettenbau,
Frühstück
06:45-07:20: Reinigung des Zimmers und des
Unterkunftsbereiches, Vorbereiten auf den
Dienst
07:20: Antreten auf dem Antreteplatz
07:30: Standeskontrolle, Meldung
07:40-12:00: Dienst laut Dienstplan
Tagesablauf
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12:00-12:45: Mittagessen
12:45-16:00: Dienst laut Dienstplan
16:00-16:15: Befehlsausgabe
24:00: Zapfenstreich
Zum täglichen Dienst gehören auch das
Grundlagentraining und ein leistungssteigern-
des Lauf- und Konditionstraining. Pro Woche
hast du mit einer Nachtübung zu rechnen.
Die ersten Tage beim Bundesheer
Das Kleiderausfassen
Das Bundesheer bemüht sich, dass jeder Sol-
dat nach Möglichkeit eine gut passende Uni-
form bekommt. Auch hierzu einige Hinweise:
Lass dich beim Kleiderausfassen nicht durch
die Drängerei der wartenden Kameraden oder
den altbewährten Ruf „Passt! Passt!“ aus der
Ruhe bringen. Wenn dir eine Jacke oder Hose
nicht passt, so verlange eine andere probieren
zu dürfen. Die Auswahl ist nämlich größer als
du glaubst.
Die Schuhe, vor allem die Feldschuhe ll, soll-
ten gut passen. Ziehe neue Schuhe den alten,
bereits getragenen, vor.
Stopp für Schikanen
Die Bestimmungen hinsichtlich Spindordnung
und Bettenbau wurden wesentlich entschärft.
Sie können nicht mehr so leicht wie früher
Anlass für Schwierigkeiten (kein Urlaubs-
schein,…) mit dem Vorgesetzten sein.
Führerschein beim Heer
Die Möglichkeit, einfach beim Bundesheer
gratis einen Führerschein, der später auch
noch im Zivilleben gültig ist, zu erwerben,
besteht kaum mehr. Wenn du aber Bundes-
heerkraftfahrer werden willst, meldest du das
am besten bei der Stellung und in den ersten
Tagen nach deinem Einrücken.
Der Soldatenvertreter
Nach ihrem Einrücken wählen die Soldaten ei-
ner Kompanie ihren Vertreter, den sogenannten
Soldatenvertreter. Wahlberechtigt sind alle Sol-
daten die am Stichtag bei einer militärischen
Dienststelle eingeteilt sind. Wählbar sind alle
Wahlberechtigten. Die gesetzliche Grundlage
Soldatenvertreter
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für den Soldatenvertreter bieten das Wehrge-
setz und die Allgemeine Dienstvorschrift. Diese
legen ganz klar die rechtliche Stellung, Befug-
nisse und Schulung der Soldatenvertreter fest.
Tätigkeiten des Soldatenvertreters:
• Mitwirklung bei der Bekleidungsausgabe,
• Vorschläge zur Unterbringung und Ver-
pflegung,
• Mitspracherecht bei Dienstfreistellungen,
• Die ev. Vertretung eines Soldaten bei
Bitten, Wünschen und Beschwerden an
einen Vorgesetzten,
• Mitwirkung im Disziplinarverfahren
• Die Soldatenvertreter haben in Ausübung
ihres Amtes auf die Erfordernisse eines
geordneten, zweckmäßigen und wirt-
schaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu
nehmen.
Auslandsreisen während des Präsenzdienstes
Reisen ins Ausland sind grundsätzlich als
Ausnahme anzusehen. Sie sind melde-
und genehmigungspflichtig. Bei Reisen in
Soldatenvertreter
Foto: Bundesheer
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visapflichtige Länder sind im eigenen Interesse
Hinweise und Belehrungen besonders zu
beachten. Militärische Ausweise sind bei der
Dienststelle abzugeben, die Erkennungsmarke
ist zu tragen.
Auslandseinsatz
Auslandseinsätze sind zurzeit vor allem im Ko-
sovo oder auf dem Golan möglich. Dazu hast
du erstmals (Antrag eventuell einige Wochen
nach dem Einrücken stellen) eine Chance nach
der Absolvierung von mindestens fünf Mona-
ten Grundwehrdienst.
Der Auslandseinsatz ist interessant und finan-
ziell lukrativ (bis Euro 3.000,- netto als Rekrut).
Den 6-monatigen Präsenzdienst in Österreich
ersetzt der UNO-Einsatz allerdings nicht.
Wichtige Waffengattungen
Die Jägertruppe
Sie trägt die Hauptlast des Kampfes und wird
praktisch überall eingesetzt. Umfassende und
vielseitige Aufgabenstellung und Ausrüstung
sind charakteristische für die Jägertruppe.
Vom automatischen Schnellfeuergewehr
bis zur schweren Unterstützungswaffe, vom
Scharfschützengewehr bis zur Panzerab-
wehrkanone steht dem Jäger eine Vielfalt
von Waffen zur Verfügung. Eigens geschulte
Spezialisten findet man bei Gebirgs-, Jagd-
kommando- und Luftlandeinheiten.
Die Panzertruppen
Typische Merkmale: Schnelligkeit, Beweg-
lichkeit, Panzerung und hohe Feuerkraft. Sie
kämpft gegen eingedrungene gepanzerte
Feindkräfte mit Jagd- und Kampfpanzern.
Unterstützt wird diese Gruppe dabei von
Panzergrenadieren, welche neben ihnen – je
nach Gelände – aus dem Schützenpanzer oder
abgesessen werden.
Die Artillerie
Sie sind unentbehrlich für Jäger und Pan-
zerverbände, da sie mit ihren Geschützen
den Feind bis über 20 km bekämpfen kann.
Um eine möglichst hohe Treffgenauigkeit
zu gewährleisten, benötigt man ein großes
Team von Spezialisten, wie zB Beobachter in
Auslandseinsatz
Tipp: Genau Infos zum Auslandseinsatz erhältst du bei der Hotline für Auslandseinsätze unter 0810/810161.
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vorderster Linie, Rechentrupps, Waffenmeister
und Geschützbedienungen.
Die Fliegerabwehrtruppe
Sie dient vorwiegend zum Schutz von Kampf-
und Versorgungseinheiten gegen Angriffe
aus dem Luftraum. Radargesteuerte Waffen,
Elektronenrechner, hohe Feuergeschwindigkeit
und Zielsicherheit sind die typischen Merkmale
dieses modernen Waffensystems.
Die Fliegertruppe
Österreich ist auch der Luftraum über unserem
Land. Eindringende fremde Flugzeuge werden
identifiziert, abgedrängt, zur Landung ge-
zwungen. So schützt die Fliegertruppe unsere
Neutralität in der Luft. Hubschrauber unterstüt-
zen das Heer durch Transporte und fliegende
Rettungseinsätze im Frieden.
Hinter jeder Flugzeugbesatzung steht aber
auch ein Großaufgebot von Spezialisten,
Flugzeugwarte, Bodentechniker, Flugsicherer,
Flugmeldepersonal, die Männer vom Wetter-
dienst,… Im Frieden und im Einsatz haben
Luftraumüberwachung, Gruppentransport,
Versorgungsaufgaben und der fliegende
Rettungsdienst (Bergungen) gleich große
Bedeutung.
Die Pioniertruppe
Die Pioniere sind eine technische Spezialtrup-
pe. Neben Hilfs- und Katastropheneinsätze im
Frieden sichern sie im Kampf die Bewegun-
gen der eigenen Truppe und behindern das
Vorgehen des Feindes. Brückenbau, Fähren
und Sperren und der Umgang mit Sprengmittel
sind ihre Aufgaben. Vom Außenbordmotor am
Glasfiberboot bis zu schweren Arbeits- und
Baumaschinen beherrschen sie vielfältige
Geräte. Luftschutzpioniere werden zur ABC-
Abwehr eingesetzt.
Die Fernmeldetruppe
Für ein modernes Heer sind zeitgemäße
Fernmeldemittel einfach unerlässlich. Dem
Bundesheer stehen zur raschen und sicheren
Übermittlung von Befehlen und Meldungen
Fernsprech-, Fernschreib-, Funk-, Funkfern-
schreib- und Richtfunkgeräte zur Verfügung.
Waffengattungen
31
Gut geschultes Fernmeldepersonal sorgt dafür,
dass die Führung auch weit auseinanderlie-
gender Truppenteile gewährleistet ist.
Die Sanitätstruppe
Schon im Frieden fällt der San-Truppe die
wichtige Aufgabe der gesundheitlichen Be-
treuung der Präsenzdiener zu. Im Einsatzfall
versorgen die Sanitäter die Verwundeten oder
Erkrankten von „Erster Hilfe“ bis zu Operati-
onen.
Die Versorgungstruppe
Jeder Bissen Brot, jeder Schuss Munition,
jeder Tropfen Treibstoff, und die erforderlichen
Ersatzteile müssen der Truppe nachge-
schoben werden; bei jedem Wetter, in jedem
Gelände und bei jeder Gefechtslage. Schon
im Frieden hat die Versorgungstruppe diese
Aufgabe zu erfüllen, da das Bundesheer ein
Großverbraucher von Gütern aller Art ist.
Die Militärstreife
Sie arbeitet eng mit Polizei und Gendarmerie
zusammen. Kontrollen von Heereskraftfahrzeu-
gen, Verkehrsregelungen,… gehören zu ihrem
Aufgabenbereich.
Sozialleistungen und Cash
Soldaten, die den Grundwehrdienst oder Aus-
bildungsdienst ableisten, sind abgesichert. Für
dich und deine Familie wird gesorgt, während
du den Grundwehrdienst absolvierst.
Wenn du jedoch ein Problem nicht lösen
kannst, wendest du dich am besten an den
Betreuungsreferenten, der innerhalb der ersten
drei Wochen nach Antritt deines Präsenzdiens-
tes bei deiner Kompanie eine Belehrung über
die sozialen Aspekte halten wird.
Überdies kannst du dich auch an die Zentrale
Auskunfts- und Bürgerservicestelle des Bun-
desministeriums für Landesverteidigung und
in Geldangelegenheiten an die Kundentelefone
des Heerespersonalamtes wenden.
Waffengattungen
32
Geldleistungen während des Grundwehr- und Ausbildungs-dienstes
Monatsgeld: 198,11 Euro
Monatsprämie: 103,27 Euro
Summe: 301,38 Euro
Dienstgradzulage:
Gefreiter 53,39 Euro
Erhöhtes Monatsgeld im Einsatz (zB Grenz-
überwachung): 455,93 Euro
Monatsgeld und -prämie werden übrigens
jährlich leicht angehoben.
Fahrtkosten
Fahrtkosten zwischen deinem Wohnort und
der Kaserne mit öffentlichen Verkehrsmitteln
werden rückerstattet. Darüber hinaus kannst
du 4x monatlich je 80 km kostenlos mit der
Bahn oder dem Bus fahren.
Service-Hotlines beim Bundesheer
Bürgerservicestelle des Bundesministeriums
für Landesverteidigung
Tel. 0810/200 106
aus ganz Österreich zum Ortstarif
Kundentelefon des Heerespersonalamtes
Tel. 0810/242 811
Di-Fr, 07:30 bis 16:00 Uhr, Mo bis 19:00 Uhr
aus ganz Österreich zum Ortstarif
Sonstige Sozialleistungen
Unterbringung, die Uniform und die Ausrüs-
tung kosten dich natürlich nichts. Die Verpfle-
gung ist gratis. Wenn du sie nicht in Anspruch
nimmst bekommst du 4,- Euro zurückerstattet.
Für die ärztliche Betreuung und Überwachung
deiner Gesundheit sind in erster Linie die Mili-
tärärzte zuständig. Wenn du eine Behandlung
benötigst, bestimmen sie, ob du in heeresei-
genen Sanitätseinrichtungen behandelt oder
in öffentliche oder private Krankenanstalten
überstellt bzw. zu Fachärzten (Zahnarzt,
Augenarzt,…) überwiesen wirst. Auch dafür
Finanzielles
Finanzielles: Als Präsenzdiener erhältst du
monatlich 301,38 Euro.
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werden die Kosten übernommen.
Falls du Brillenträger bis, wird dir beim Heer
eine Dienst- und Schutzmaskenbrille zur Verfü-
gung gestellt. Bei medizinischer Notwendigkeit
hast du auch Anspruch auf Kontaktlinsen.
Deine Ehepartnerin und deine Kinder sind,
sofern sie nicht selbst pflichtversichert sind,
mit dir bei der Krankenkasse mitversichert.
Wenn du laut Gesetz für andere Personen un-
terhaltspflichtig bist, übernimmt das Bundes-
heer für die Zeit deines Grundwehrdienstes/
Ausbildungsdienstes das Bundesheer diese
Unterhaltsleistungen.
Für deine Kinder erhältst du Familienbeihilfe.
Vorausgesetzt du bist noch nicht 19 Jahre alt
und lebst bei deinen Eltern, bekommen sie
ebenfalls Familienbeihilfe für dich.
Während du den Präsenzdienst ableistest,
zahlst du keinen Kirchenbeitrag. Falls du eine
eigene Wohnung hast, die du während des
Präsenzdienstes beibehalten möchtest, be-
kommst du Wohnkostenbeihilfe zugesprochen.
Finanzielles
Foto: Bundesheer/Filzwieser
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Zivildienstserviceagentur1040 Wien, Paulanergasse 7-9, Postfach 42,
Tel. (01) 585 47 09, Fax: (01) 585 47 09-5819
Telefon-Info-Dienst: (01) 585 47 09-5859
[email protected], www.bmi.gv.at/zivil-
dienst
Bundesministerium für InneresAbteilung III/7
Postanschrift: 1014 Wien, Postfach 100, Tel.
(01) 53126-5594
Mail: [email protected]
Land Oberösterreichwww.land-oberoesterreich.gv.at >Themen >
Gesellschaft und Soziales > Pflichtdienst >
Zivildienst
Militärkommando OberösterreichAmtsgebäude Garnisonstraße, 4017 Linz,
Garnisonstraße 36, Tel. 07221/700, Fax:
07221/700-17270
Junge ÖVP Oberösterreich Tel. 0732/7620-600
Fax. 0732/7620-609
www.jvp.or.at
www.facebook.com/jvpooe
Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der Jungen ÖVP Oberösterreich (JVP) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der JVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die JVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Experten des In-nenministeriums bzw. Ministeriums für Landesverteidigung ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.
Kontakte
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für Schülerinnen u. Schüler INFO 9 Familienratgeber INFO 10 Bundespfl egegeld INFO 11 Urlaub für kinderreiche
Familien INFO 12 Wohnbeihilfe INFO 13 Tipps für Lehrlinge INFO 15 Vortrags- und
Sprechtagsangebote INFO 16 Wichtige Fragen des Ver einsrechtes
INFO 17 Veranstaltungssicher- heitsgesetz
INFO 18 Richtig bewerben INFO 19 Kinderbetreuungsgeld INFO 21 Vereinswesen INFO 22 Abfertigung NEU INFO 23 Besteuerung für Gemeinde- mandatarinnen und Gemeindemandatare INFO 24 Schenken & Erben INFO 25 Arbeitsrecht für Arbeitnehmer-
innen und Arbeitnehmer INFO 26 Drogenschutzbroschüre INFO 27 Steuertipps für Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 28 Sitzungsknigge INFO 29 Bildungswege in Oberösterreich INFO 30 Vereinsfi nanzen INFO 31 Internetkriminalität
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