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Servicefolder Veranstaltungen

Date post: 17-Mar-2016
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Mit diesem „Servicefolder“ wollen wir dir Ideen für deine künftigen Veranstaltungen anbieten und dir Tipps geben, auf was bei der Organisation besonders zu achten ist. Egal ob vor, während oder nach der Veranstaltung, ob für kleine Gemeinden oder Städte – mit diesen nötigen Basisinfos wird es dir gelingen dein Event erfolgreich über die Bühne zu bringen und dich im Behörden-Dschungel zurecht zu finden.
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Service | Info 01/13 Veranstaltungen, Feste und Aktionen
Transcript
Page 1: Servicefolder Veranstaltungen

Service | Info 01/13

Veranstaltungen, Festeund Aktionen

Page 2: Servicefolder Veranstaltungen

2

Inhalt

3 Vorwort 4 Allgemeines 5 Memberclub 6 Aktionspakete 8 Service 9 Rechtliches12 Jugendschutz

Foto: ÖRK/Anna Stöcher

14 AKM-Abgabe 15 Steuern 17 Lustbarkeitsabgabe 18 Werbung 21 Praxistipps 25 Ideenpool 26 Kontakte & Links

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3

Als größte politische Jugendorganisation des Landes wollen wir unseren Mitgliedern originelle

und mitreissende Events bieten. Rund 300 Orts- und Bezirksgruppen stellen mit ihren Teams Jahr

für Jahr tolle Aktionen auf die Beine – der Aufwand für diese Veranstaltungen wird aber immer

größer.

Mit diesem „Servicefolder“ wollen wir dir Ideen für deine künftigen Veranstaltungen anbieten und

dir Tipps geben, auf was bei der Organisation besonders zu achten ist. Egal ob vor, während

oder nach der Veranstaltung, ob für kleine Gemeinden oder Städte – mit diesen nötigen Basisin-

fos wird es dir gelingen dein Event erfolgreich über die Bühne zu bringen und dich im Behörden-

Dschungel zurecht zu finden.

Wir wünsche dir viel Erfolg!

LAbg. Mag. Helena KirchmayrLandesobfrau

Vorwort

DI Josephus ReisingerLandessekretär

Page 4: Servicefolder Veranstaltungen

4

Schon mit kleinen Festen, Ausflügen und

Aktionen kann eine Ortsgruppe kräftig auf sich

aufmerksam machen. Neue Mitglieder, Part-

ner und Sponsoren lassen sich dann gleich

leichter gewinnen. In einem Team an einem

Strang zu ziehen und so etwas auf die Beine

zu stellen, bringt Spaß und Motivation für mehr

mit sich. Diese Gemeinschaft in der Ortgrup-

pe, aber auch im großen Freundeskreis der

Jungen ÖVP Oberösterreich, macht unseren

Erfolg aus!

Auf Grund von tragischen Ereignissen bei

Großveranstaltungen wurden die Gesetze zum

Veranstalten von großen Events verschärft –

mit dem Ziel bestmögliche Sicherheit für die

Besucher und den Veranstalter zu garantieren.

Auch wenn JVP-Ortsgruppen keine Fußball-

matches in Stadien oder Musikevents mit

hunderttausenden Menschen veranstalten,

die Vorschriften sind ähnlich. Diese Broschüre

zeigt worauf es ankommt – auch wenn es nicht

unbedingt um die besagten Großveranstaltun-

gen geht.

Allgemeines

Page 5: Servicefolder Veranstaltungen

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Monatliche Memberclub-Angebote

Der Memberclub bietet regelmäßig vergüns-

tigte Tickets für Fußball- und Eishockey-

Spitzenspiele oberösterreichischer Topklubs

an. Aber auch die großen Festivals wie das

Novarock oder Frequency fehlen nicht in der

Angebotspallete des Memberclubs. Nutze eine

der vielen Aktionen um für deine Mitglieder

kostengünstig Karten und vielleicht sogar die

Anreise zu organisieren!

Fahrt zum Let’s Dance Ball

Immer am ersten Samstag nach dem 11.

November findet in Linz der Let’s Dance Ball

statt. Für alle JVP-Members gibt es die Tickets

für den größten Jugendball des Landes zu

Spezialpreisen. Zur Bewerbung deiner Fahrt

bekommst du kostenlos Plakate und Flyer im

jeweils aktuellen Balldesign.

Aktionspakete Beachvolleycup und Soccer-

turnier

Für dein Vorrundenturnier im Rahmen des

Beachvolleycups der Jungen ÖVP bekommst

Memberclub

Tipp: Weitere Infos und alle aktuellen Memberclub-Angebote

findest du unter www.jvp.or.at/Memberclub

Page 6: Servicefolder Veranstaltungen

6

Aktionspakete

du jede Menge Unterstützung von der

JVP-Landesleitung für die Organisation und

Durchführung.

Alles was du brauchst ist ein Beachvolleyball-

platz in deiner Gemeinde! Für alle Fußballfans

gibt’s analog dazu eine Aktionspaket für ein

Hallen- oder Rasenturnier.

Die Aktionspakete beinhalten: Vordruck-Plaka-

te in A1, Pokale und Urkunden, Werbemittel,

Matchbälle (nur für Soccerturnier) uvm.

Weitere Infos unter:

www.jvp-beachvolleycup.at

Page 7: Servicefolder Veranstaltungen

7

Junge Aktionspakete

Die „jungen Aktionspakete“ stellen eine

ideale Möglichkeit dar, ein Seminar oder

einen Workshop anzubieten. Die Junge ÖVP

Oberösterreich stellt dazu ein umfangreiches

Servicepaket mit finanzieller Unterstützung

zur Verfügung. Das Angebot der Seminare

und Workshops wird ständig aktualisiert und

erweitert.

Es stehen dir Aktionspakete aus folgenden

Bereichen zur Verfügung:

• Service (Lohnsteuerabend, Veranstal-

tungssicherheitsgesetz, Bundesheer- und

Zivildienstinfo)

• Fun (Tanzkurs, Grillkurs, Trendsportarten

• Persönlichkeitsbildung (Der perfekte Auf-

tritt, Kontern und Schlagfertigkeit, Matura

- was nun?)

Weitere Infos unter:

www.jvp-akademie.at/aktionspakete/infos

Aktionspakete

Tipp: Weitere Servicebroschüren findest du unter www.jvp.or.at!

Page 8: Servicefolder Veranstaltungen

8

Druckangebot Flyer

Die OÖVP betreibt im Heinrich-Gleißner-Haus

in Linz eine hauseigene Druckerei mit spezi-

ellen Konditionen für ihre Teilorganisationen.

Richte am besten deine Druckanfrage an

[email protected]!

Service

Vordruckplakate

Du willst dein Event ankündigen? Du brauchst

Plakate zum Beschreiben für Preislisten oder

Wegweiser? Wir haben für dich A1-Vordruck-

plakate (€ 0,85/Stück).

Kennzeichnungsbänder

Für alle Festlveranstalter gibt’s kostenlos die

obligaten Kennzeichnungsbänder fürs Hand-

gelenk in sechs verschiedenen Farben. Diese

Bänder sind unverzichtbar um Gäste nach

dem Alter entsprechend gemäß den Jugend-

schutzbestimmungen zu kennzeichnen.

Mehrweg-Becher

Du willst die Umwelt schonen und auf Einweg-

Plastik-Becher verzichten? Wir stellen dir

unsere bruchsicheren Kunstoffbecher in drei

verschiedenen Größen (0,3l, 0,5l und Long-

drink) kostenlos zur Verfügung.

Kontakt & Infos: Daniela Eigner,

[email protected] oder 0732/7620-603

Page 9: Servicefolder Veranstaltungen

9

Allgemeines

In den folgenden Abschnitten wollen wir dir die

wesentlichen Dinge hinsichtlich zu beachten-

de Gesetze, Steuern und Abgaben kompakt

zusammenfassen. Welche Punkte sind beim

Veranstaltungssicherheitsgesetz besonders zu

beachten (Behördenzuständigkeiten, Veran-

staltungsort und behördliche Auflagen) und

worauf muss man im Jugendschutzgesetz un-

bedingt achten? Bei den Abgaben behandeln

wir im Wesentlichen die AKM-Abgabe und die

Lustbarkeitsabgabe, da diese für Veranstalter

in der Regel anfallen. Ebenso wollen wir kurz

anführen, was du punkto Steuern als JVP-

Ortsgruppe und Veranstalter zu beachten hast.

Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz

Veranstaltungsanzeige- und bewilligung

Grundsätzlich ist für jede Veranstaltung eine

Veranstaltungsanzeige bzw. -bewilligung erfor-

derlich. Ausgenommen sind nicht öffentliche

Sitzungen und Veranstaltungen im Rahmen

des Vereinsgesetzes (Jahreshauptversamm-

lung), sowie Veranstaltungen mit religiösem

Hintergrund, Veranstaltungen von Bildungs-

einrichtungen, Bildungsveranstaltungen

(Vorträge, Ausstellungen), Brauchtumsveran-

staltungen (Sonnwendfeuer), Hausmessen und

Sportveranstaltungen, die keine Gefährdung

der Zuschauer erwarten lassen (Golfplätze,

Tennisplätze).

Veranstaltungsstättenbewilligung

Veranstaltungsstätten, die überwiegend für

Veranstaltungszwecke bestimmt sind (z.B. Kul-

turhäuser, Mehrzwecksäle und Kinos) benöti-

gen eine Bewilligung. Für Liegenschaften, die

fallweise für Veranstaltungszwecke verwendet

werden (z.B. Festwiese, Maschinenhalle), kann

um eine dauerhafte Bewilligung angesucht

werden. Die Bewilligung umfasst nicht nur

die Veranstaltungsstätte, sondern auch einen

Katalog von Veranstaltungsarten, die vorweg

bewilligt („typisiert“) werden. Antragsberechtigt

ist der Verfügungsberechtigte (z.B. Eigentü-

mer) der Veranstaltungsstätte.

Meldepflichtige Veranstaltungen

Es ist kein Verfahren durchzuführen, wenn

eine Veranstaltung im Rahmen einer Veranstal-

Rechtliches

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tungsstättenbewilligung oder in Gastgewerbe-

betrieben im Rahmen der Betriebsanlagenge-

nehmigung durchgeführt werden. Hier reicht

die bloße Meldung durch den Veranstalter.

Die Meldung ist spätestens zwei Wochen vor

Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde,

in der die Veranstaltung stattfindet, einzu-

bringen. Sie hat die Daten des Veranstalters

sowie Bezeichnung (Art), Tag und Uhrzeit der

Veranstaltung zu enthalten. Die Gemeinde trifft

keine weiteren Veranlassungen, sondern gibt

sie an die Überwachungsbehörde weiter.

Anzeigepflichtige Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen, die nicht im Rahmen

einer Veranstaltungsstättenbewilligung oder

Betriebsanlagengenehmigung durchgeführt

werden, sind anzeigepflichtig. Die Anzeige

muss spätestens sechs Wochen vor Beginn

der Veranstaltung bei der Gemeinde, in der die

Veranstaltung stattfindet, gemacht werden. Die

Gemeinde bearbeitet die Anzeige selbst oder

leitet sie – mit einer Stellungnahme - an die

zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.

Sofern die zuständige Behörde keine beson-

deren Auflagen festlegt, darf die Veranstaltung

schon auf Grund der erfolgten Anzeige durch-

geführt werden.

Behördenzuständigkeiten

Die Zuständigkeit (Gemeinde oder Bezirks-

verwaltungsbehörde) richtet sich nach dem

Fassungsvermögen der Veranstaltungsstät-

te. Bis einschließlich 2.000 Personen ist die

Gemeinde zuständig, darüber die Bezirksver-

waltungsbehörde. Ungeachtet dessen sind

Veranstaltungsmeldungen oder -anzeigen

immer bei der Gemeinde des Veranstal-

tungsortes einzubringen. Die Gemeinde ist

somit der zentrale Ansprechpartner. Überwa-

chungsbehörden sind in Linz, Wels und Steyr

die Bundespolizeidirektionen, in den übrigen

Gemeinden – je nach Fassungsvermögen der

Veranstaltungsstätte – die Gemeinde oder die

Bezirkshauptmannschaft.

Vorschreibung von Auflagen

In einer Verordnung der Landesregierung, die

mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist, sind

allgemein gültige Auflagen für alle Veranstal-

tungen festgelegt („Mindest-Standards“).

Rechtliches

Tipp: Bei weiteren Fragen wende dich an...

... deine Gemeinde bzw. deinen Bürgermeister

... andere Vereine im Ort, die Erfahrung mit Veranstaltungen haben

... Manfred Gattringer im JVP-Landesleitungsbüro ([email protected] oder

0732/7620-604)

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Enthalten sind z. B. Bestimmungen über den

Lärm- und Umweltschutz, Fluchtwege, Größe

und Fassungsvermögen der Veranstaltungs-

stätte, Verwendung und Beschaffenheit von

Veranstaltungsmitteln, Erste-Hilfe-Mindestaus-

stattung, Eintrittskontrolle bei Großveranstal-

tungen (z.B. Zählsystem).

Sie enthält auch ein Verbot von Lockangebo-

ten mit alkoholischen Getränken (Happy Hour,

2-Euro-Party) für Veranstaltungen, die von

Jugendlichen besucht werden dürfen, und Vor-

kehrungen, die der Veranstalter zur Einhaltung

des Jugendschutzgesetzes zu treffen hat.

Diese Verordnung gilt unmittelbar für alle

melde- und anzeigepflichtigen Veranstaltungen

sowie für bewilligte Veranstaltungsstätten. Die

Gemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde

überprüft an Hand der Anzeige, ob diese all-

gemeinen Standards für einen sicheren Ablauf

der Veranstaltung ausreichen oder ob weitere

Auflagen vorgeschrieben werden müssen.

Diese zusätzlichen Auflagen können betreffen:

• zeitliche und örtliche Beschränkungen

(z.B. Sperrstunde), Besucherhöchstzahl

• Verfügbarkeit von Hilf- und Rettungs-

dienste, ärztlicher Präsenzdienst

• Brandsicherheitswache, Sicherheits- und

Überwachungsdienste

• Park- oder Verkehrskonzepte

Schutz der Nachbarn

Wenn trotz der allgemeinen Standards und zu-

sätzlicher Auflagen im Einzelfall, die Sicherheit

nicht garantiert werden kann, hat die Behörde

die Veranstaltung zu untersagen.

Rechtliches

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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) gilt für alle

oberösterreichischen Veranstaltungen. Wenn

wir als Junge ÖVP auch nicht mit allen Be-

stimmungen dieses Gesetzes zu 100 Prozent

einverstanden sind, so halten wir uns trotzdem

daran. Die JVP wird deshalb genau beobach-

tet werden, wie sie bei ihren eigenen Veran-

staltungen das Gesetz einhält. Nachfolgend

haben wir dir die wichtigsten Eckpunkte und

Begriffe zum JuSchG zusammengestellt:

Begriffsbestimmungen (§ 2)

• Jugendliche: Minderjährige bis zur Vollen-

dung des 18. Lebensjahres.

• Erwachsene: Personen, die das 18. Le-

bensjahr vollendet haben

• Erziehungsberechtigte: Eltern(teile), Per-

sonen, denen ein Erziehungsrecht zusteht

• Aufsichtsperson: Erziehungsberechtigte

und Erwachsene, denen die Aufsicht über

Jugendliche im Rahmen ihres Berufes

zukommt (Lehrer, etc.), vom Erziehungs-

berechtigten anvertraut wurden (Erwach-

sene Geschwister, Betreuer von Jugend-

organisationen, etc.) oder gerichtlich

zugesprochen wird.

Pflichten des Veranstalters (§ 3)

Als Veranstalter hast du dafür zu sorgen, dass

die geltenden Jugendschutzbestimmungen

deutlich sichtbar ausgehängt oder aufgelegt

werden. Weiter dafür, dass diese eingehalten

werden (Alterskontrollen, Zutrittsverweigerun-

gen, Anweisung an Mitarbeiter, etc.)

Aufenthalt von Jugendlichen (§ 5)

Jugendlichen ist der Aufenthalt in allgemein

zugänglichen Orten (Straßen, Parks, Kinos,…),

in Gastgewerbebetrieben, in Burschenschen-

ken, bei öffentlichen Veranstaltungen erlaubt…

Ohne Begleitung:

• bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

05:00-22:00

• ab vollendeten 14. Lebensjahr bis 16.

Lebensjahr 05:00-24:00

• ab vollendeten 16. Lebensjahr ohne

Begrenzung

Mit Begleitung:

• ohne zeitliche Begrenzung, sofern das

Wohl der Jugendlichen nicht gefährdet

ist.

Jugendschutz

Tipp: Die zitierten Gesetzestexte findest du unter

ris.bka.gv.at -> Landesrecht -> Oberösterreich zum

Ausdrucken und Nachlesen.

Page 13: Servicefolder Veranstaltungen

13

Generell besteht ein Aufenthaltsverbot für Ju-

gendliche in Nachtclubs, Bordellen, Sexshops

oder dergleichen.

Alkohol, Tabak und Drogen (§ 8)

Grundsätzlich gilt ein Erwerbs- und Kon-

sumverbot von Tabakwaren und Alkohol für

Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebens-

jahr. Ab dem 16. Lebensjahr ist der übermä-

ßige Alkoholkonsum, sowie der Konsum von

gebrannten alkoholischen Getränken (über 14

Volumprozent), auch Mischgetränke, verboten.

Weiters sind sämtliche Substanzen, auch wenn

sie nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen,

die betäubend, aufputschend oder stimulie-

rend wirken für Jugendliche verboten.

Achtung: Alle Mitarbeiter bei einer Veranstal-

tung müssen über die einzelnen Vorschriften

Bescheid wissen!

Gemäß den Strafbestimmungen (§ 12) kann

man als Erwachsener mit bis zu 7.000,- Euro

oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu

sechs Wochen bestraft werden.

Tipp: Kennzeichnungsbänder bieten dir als Veranstalter viele

Vorteile: Übersicht bei der Eintrittskontrolle, Ausschank und

Ausgehzeit. Ein nur einmal verwendbarer Sicherheitsverschluss

schützt vor missbräuchlicher Verwendung.

Jugendschutz

Rainer Sturm/pixelio.de

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Tipp: Viele Veranstaltungsstätten haben mit der AKM einen Pau-

schaulvertrag. In diesem Fall spart man sich die AKM-Gebühr.

Das Darbieten geschützter Musik und/oder

Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut

Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“.

Dafür braucht der Veranstalter eine Auffüh-

rungslizenz, die von der AKM gegen Bezah-

lung erteilt wird.

Die AKM-Abgabe ist ein wichtiges finanzielles

Standbein für Künstler, speziell für Musiker,

die als Urheber ihrer Musik einen gesetzlichen

Anspruch auf angemessenes Entgelt haben.

Tipp: Alle Ortsgruppen der Jungen ÖVP kön-

nen den OÖVP-Rahmenvertrag mit der AKM

nutzen: Bei Pauschalabrechnungen erhält man

bis zu 40% Ermäßigung! Nähere Infos dazu

erhältst du im JVP-Landesleitungsbüro unter

0732/7620-600 oder unter [email protected]

Wichtig ist, dass man sich vor der Veranstal-

tung mit der AKM-Geschäftsstelle in Verbin-

dung setzt. So bleiben einem kostspielige

Überraschungen im Nachhinein erspart. Keine

AKM-Pflicht besteht, wenn keinerlei Entgelt

kassiert wird, die Musiker kein Honorar verlan-

gen und bei der Veranstaltung nichts verkauft

wird.

AKM-Abgabe

Kontakt:

AKM Geschäftsstelle Linz (zuständig für ganz

OÖ, bis auf Braunau/Inn, hierfür Salzburg),

Wiener Strasse 131, Top 02.05., 1.OG.,

Frau Ulrike Böhm, 050717-14510,

[email protected]

www.akm.co.at, Fax: 050717-94599,

[email protected]

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Steuern

Vereine im Steuerrecht

Gemeinnützigkeit

Werden Gelder langfristig angehäuft, führt

dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

Ausnahme: Das Ansparen für ein größeres In-

vestitionsvorhaben, das im Einklang mit dem

begünstigten Zweck beschlossen wurde. Als

Faustregel gilt: Es können Geldmittel bis zur

Höhe der durchschnittlichen Jahreseinnah-

men oder -ausgaben einbehalten werden,

sozusagen als „Polster“ für schlechte Zeiten.

Dass auch ein gemeinnütziger Verein Geld

verdienen darf, heißt jedoch nicht, dass er

das steuerfrei erwirtschaften darf.

Steuerliche Erleichterungen

Körperschaftsteuerliche Erleichterungen

Diese betreffen die Besteuerung des Gewinns

und umfassen die gänzliche Steuerbefreiung

für die Finanzierung des eigentlichen Kern-

bereichs des Vereins (Spenden, Mitglieds-

beiträge) sowie sogenannte unentbehrliche

Hilfsbetriebe (z.B. Sportbetrieb bei Sport-

vereinen oder Konzertveranstaltung eines

Musikvereines).

Daneben gibt es den sogenannten Freibetrag

in der Höhe von 7.300,- Euro bei der Gewin-

nermittlung für die Körperschaftsteuer. Weiters

ist der gesamte Bereich der Vermögensverwal-

tung (zB Vermietung von Liegenschaften) von

der Besteuerung ausgenommen.

Umsatzsteuerliche Erleichterungen

Unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe

– auch die Ortsgruppen der JVP - sind wegen

der sogenannten Liebhabereivermutung von

der Umsatzsteuer befreit. Es dürfen im Ge-

genzug aber auch keine Vorsteuern (=bezahlte

Umsatzsteuer) vom Finanzamt zurückgefordert

werden.

Veranstaltungen

Man muss prinzipiell die großen und klei-

nen Vereinsfeste unterscheiden. Groß ist ein

Vereinsfest dann, wenn die Organisation die

Möglichkeiten des Vereins übersteigt und da-

her ein Veranstalter beauftragt werden muss.

Dies ist zwar nicht das Maß aller Dinge, aber

ein wichtiger Hinweis.

Tipp: Detailliertere Infos zum Thema Steuern findest du in der

Service-Info-Broschüre der OÖVP zum Thema „Vereinsfinanzen“.

Page 16: Servicefolder Veranstaltungen

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Steuerliche Folgen: Kleine Vereinsfeste werden

wie ein entbehrlicher Hilfsbetrieb (z.B. Floh-

markt oder Punschstand) behandelt. Gewinne

unterliegen daher (meist nur theoretisch) der

Körperschaftsteuerpflicht. Ein Teil der Einnah-

men entstehen bei kleinen Vereinsfesten durch

Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Diese unter-

liegen nicht der Körperschaftsteuerpflicht, der

Gewinn und die zu bezahlende Steuer sind

daher entsprechend reduziert.

Große Vereinsfeste sind begünstigungsschäd-

liche Betriebe (z.B. große Zeltfeste, Kantinen,

Fanartikelshop). Sie können daher den Verlust

der gesamten steuerlichen Begünstigungen

des Vereins nach sich ziehen. Davon ausge-

nommen sind Vereine, die auf dem Gebiet der

Sozialdienste tätig sind. Bei ihnen werden gro-

ße Vereinsfeste nicht als begünstigungsschäd-

liche, sondern als entbehrliche Hilfsbetriebe

angesehen. Im Falle eines begünstigungs-

schädlichen Betriebes ist es jedoch möglich,

eine Ausnahmegenehmigung einzuholen.

Steuern

Tipp: Bei weiteren Fragen zum Thema Steuer- und Vereinsrecht

kannst du dich an die Serviceabteilung der OÖVP unter

0732/7620-233 wenden.

Beispiele

Mehrtägiges Zeltfest der JVP Ortsgruppe

• Besucherzahl > Vereinsmitglieder

• aufwändige Organisation, Gewinnabsicht

• -> begünstigungsschädlicher Hilfsbetrieb

• Umsatzsteuerpflicht, wenn > 22.000,-

Umsatz, Ausnahmebewilligung möglich!

• Hinsichtlich Körperschaftssteuer gilt für

Vereine ein Freibetrag i.d.H.v. 7.300,-/Jahr

Punschstand der JVP am Weihnachtsmarkt

• zählt wie ein kleines Vereinsfest

• -> entbehrlicher Hilfsbetrieb

• Keine Umsatzsteuerpflicht

Infoabend der JVP für Jungbürger

• notwendig zur Erreichung des begüns-

tigen Vereinszweckes -> kostenlose

Beratung und Information von jungen

Menschen

• -> unentbehrlicher Hilfsbetrieb

• Keine Steuerpflicht

Page 17: Servicefolder Veranstaltungen

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Lustbarkeitsabgabe

Im Lustbarkeitsabgabengesetz des Landes

Oberösterreich ist geregelt, dass alle Gemein-

den verpflichtet sind, eine Lustbarkeitsabgabe

einzuheben.

Davon betroffen sind Veranstaltungen, welche

dazu dienen deren Besucher zu unterhalten.

Dies sind quasi alle Arten von Veranstaltungen,

die nicht ausschließlich religiösen, politischen

bzw. wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Die Abgabe wird üblicherweise am prozentu-

ellen Anteil an verkauften Eintrittskarten oder

wenn keine Karten ausgegeben werden bzw.

die Ausgabe der Karten nicht überwacht wird,

pauschal berechnet.

Die Anmeldung hat spätestens zwei Tage vor

der Veranstaltung zu erfolgen.

Achtung, auch, wenn die Lustbarkeit nicht

der Abgabenpflicht unterliegt, ist sie bei der

Gemeinde anzumelden!

Die Formalitäten zur Erhebung dieser Abgabe

variieren logischerweise von Gemeinde zu

Gemeinde.

Oft genügt jedoch schon eine einfache Mel-

dung mit den „Eckdaten“ der Veranstaltung,

bzw. genauen Angaben zu deinem Kartenkon-

tingent, falls vorhanden, an deine Gemeinde.

Page 18: Servicefolder Veranstaltungen

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Werbung

Plakatständer sind ein probates Mittel um für

deine Veranstaltung zu werben. Aber Vorsicht:

Nicht überall ist das Plakatieren bzw. sind Pla-

katständer ohne weiteres gestattet. Kläre am

besten mit der Behörde, Gemeinde bzw. Stadt

mögliche Plätze ab und hole dir Genehmigun-

gen ein.

Auf Facebook lässt sich mit wenigen Klicks

eine Veranstaltungsankündigung erstellen. Die

Funktionen zum Einladen der Personen und

Verwalten der Veranstaltung werden ständig

erweitert und verbessert. Passe hier beson-

ders darauf auf, keine Urheber- oder Bildrech-

te zu verletzen.

Happy-Hour-Lockangebote und Flatrate-

Aktionen wirken zwar anfangs in der Pla-

nung verführerisch, führen aber meist nur zu

Problemen im Zusammenhang mit exzessivem

Alkoholkonsum und schaden daher nicht nur

deiner Veranstaltung sondern der Jungen ÖVP

als Organisation an sich.

Aktionismus am Werbestand

Eine erstklassige Möglichkeit um auf die

eigene Ortsgruppe oder ein geplantes Event

aufmerksam zu machen, ist ein Werbestand.

Gerade als Jugendorganisation sollte man

aber am eigenen Stand mehr bieten als nur ein

paar Stehtische.

Um Leute anzulocken bietet sich daher Akti-

onismus an. Was aber ist Aktionismus? Nun

das lässt sich so in einem Satz nicht erklären.

Eines ist aber wichtig: Es muss auffallen! Du

solltest dir die Frage stellen, womit du selbst

nicht rechnen würdest, wenn du einfach ganz

normal durch die Straßen gehst.

Ein sehr einfaches aber extrem effektives Mit-

tel dafür ist ein Bodenplakat aus Papier. Bei

der Gestaltung gibt es keine Grenzen. Es muss

auch keinen ästhetischen Maßstäben gerecht

werden oder sich an Normen wie Hochdeutsch

halten. Habt ihr zum Beispiel ein Thema wie

„Bessere Bildung an den Schulen“ könntet ihr

einen Brief voller Rechtschreibfehler auf ein

Plakat schreiben und irgendwo hinlegen. Auch

eine Veranstaltungsankündigung lässt sich

Page 19: Servicefolder Veranstaltungen

19

Flyeraktion

Ein ebenfalls sehr einfaches Mittel um

Aufmerksamkeit zu erregen, sind die klassi-

schen Flyer. Wie effektiv sie wirklich sind, ist

umstritten, aber sie sind einfache Giveaways

mit allen Infos.

Die Verteilaktion ist leicht geplant: Sucht euch

einen Platz wo viele Jugendliche unterwegs

sind und verteilt sie. In der Regel ist auch

keine Genehmigung notwendig. Seid ihr euch

unsicher, fragt aber trotzdem bei der Gemein-

de, beim Magistrat nach.

Wollt ihr in einem Einkaufszentrum verteilen,

müsst ihr unbedingt vorher bei der Geschäfts-

leitung nachfragen.

Flyer kannst du ganz einfach bei der OÖVP im

Heinrich-Gleißner-Haus drucken lassen. Richte

einfach deine Anfrage an [email protected]

Eine weitere Möglichkeit ist eine Onlinedrucke-

rei wie onlineprinters.at oder flyeralarm.at

Werbung

Tipp: Hast du keine Idee für Aktionismus, schau dir die laufenden

Aktionen der JVP OÖ durch. Fast immer sind aktionistische Ange-

bote dabei, die man als Ortsgruppe leicht und effektiv umsetzen

kann.

so besonders kreativ verbreiten. Beobachtet

einfach nur aus der Entfernung! Ihr werdet

erstaunt sein wie die Leute reagieren.

Um auf Nummer sicher zu gehen, dass es kei-

ne Probleme gibt, solltest du die Aktion mit der

Gemeinde bzw. mit dem Magistrat abklären.

Page 20: Servicefolder Veranstaltungen

20

� guadalajara

� jonas goldbaum

am abend

� vanilla sky

� alone & acoustic

� herbstrock

2. juni 2007wo � austria camp mondsee

Tipps zur Flyerproduktion:

• Die Papierstärke der Flyer sollte bei 135

g/m² bis 250 g/m² (normales Papier hat

ca. 85 g/m²) liegen.

• Designt ihr eure Flyer selbst, müsst ihr in

der Vorlage unbedingt 3 mm zusätzlichen

Rand einplanen. Dieser wird beim Druck

weggeschnitten.

• Achtet auf eine hohe Bildqualität und

mindestens 300 dpi. Verwendet niemals

Fotos/Bilder auf die ihr keine Rechte

habt. Das kann teuer werden!

• Bestellt nicht zu kleine Mengen! Oft sind

größere Mengen sogar insgesamt billiger

als kleinere Einheiten.

• Hast du keine Ahnung wie man einen

Flyer erstellt? Gib bei Youtube Stichwör-

ter wie „Flyer erstellen Tutorial“ ein. Dann

kommen Schritt für Schritt Erklärungen.

Werbung

16SEPT

Beginn: 17.00 UhrSCHOOL INPARTY

Pleschingerstraße 2, 4040 Linz

„Meet and Greet“ mit LH Dr. Josef Pühringer

DJGrillereiSoccercage

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07.09.2009 14:13:49

Page 21: Servicefolder Veranstaltungen

21

Praxistipps

Aushänge: Die geltenden Jugendschutz-

bestimmungen müssen auf deinem Veran-

staltungsgelände gut sichtbar ausgehängt

werden. Besonders empfehlenswert sind

darüber hinaus Hinweise an den Kühlschrän-

ken und Bars, dass an Betrunkene und unter

16-Jährige kein Alkohol ausgeschenkt wird.

Auch alle Helfer müssen über die Bestimmun-

gen Bescheid wissen. Lasse jene am besten

persönlich unterschreiben, dass sie über den

Jugendschutz unterrichtet und etwaige Sicher-

heitsunterweisungen verstanden und erhalten

haben.

Eingangskontrolle: Deine „Türsteher“ müssen

ebenso über die geltenden gesetzlichen Be-

stimmungen Bescheid wissen wie alle anderen

Helfer. Neben Ausweis- und Alterskontrollen

müsse sie auch darauf schauen, dass die

zugelassene Maximal-Anzahl an Gästen am

Veranstaltungsgelände nicht überschritten

wird.

Finanzplan: Für jede Veranstaltung empfiehlt

es sich einen Finanzplan aufzustellen damit

man am Ende auch schwarze Zahlen schrei-

ben kann bzw. einem nicht die Finanzen über

den Kopf wachsen. Folgende Punkte sollten

unbedingt einnahmen- und ausgabenseitig

darin enthalten sein:

• Einnahmen durch Eintrittsgelder, Sponso-

ren (Inserate, Werbebanner, Transparen-

te), Förderungen und sonstig Zuwendun-

gen (Spenden)

• Einnahmen durch Verkäufe (Bewirtung,

CDs, Fan-Artikel)

• Einnahmen durch Gewinnspiele (Tombo-

las, Lotterien)

• Personalkosten (Künstler, Sicherheits-

dienst, Rettungsdienst, Techniker)

• Ausgaben für Werbung (Drucksorten aller

Art)

• Ausgaben für Bewirtung (Ankauf von

Getränken, Lebensmitteln, Servietten)

• Abgaben (AKM, Gemeindeabgaben)

• Versicherung

• Reinigungskosten (WC-Anlagen, Veran-

staltungsstätte)

Page 22: Servicefolder Veranstaltungen

22

Fluchtwege: Fluchtwege sind die kürzesten

jederzeit ungehindert benutzbaren Gehverbin-

dungen (auch Seiten- und Zwischengänge) bis

zum nächsten gesicherten Bereich. Sie müs-

sen folgenden Anforderungen entsprechen:

• Für jeden auf den jeweiligen Fluchtweg

angewiesenen Veranstaltungsteilnehmer

muss eine Fluchtwegmindestbreite von 1

cm zur Verfügung stehen. Ein Abweichen

von dieser Mindestbreite ist nur nach

Durchführung einer Fluchtweganalyse

(Fluchtwegsimulationsberechnung) mit

positivem Ergebnis durch eine Fachper-

son mit entsprechender Ausbildung und

Erfahrung zulässig.

• Fluchtwege müssen in der Mindestbreite

ungehindert frei gehalten werden und

dürfen nicht durch Ein-, Aufbauten oder

sonstige Einrichtungen und Gegenstände

verstellt oder durch Dekorationen, Veran-

staltungseffekte wie künstlichem Nebel,

Schaumeinbringung oder Ähnlichem in

der Benutzbarkeit beeinträchtigt sein.

• In Randbereichen der Fluchtwege dürfen

keine Einrichtungen vorhanden sein, die

bei Umstürzen oder Verschieben eine

Stolpergefahr ergeben können.

• Zu den Ausgängen führende Türen dürfen

während der Veranstaltung nicht versperrt

sein.

• Fluchtwege müssen für die Veranstal-

tungsteilnehmer deutlich sicht- oder

lesbar gekennzeichnet sein und bei nicht

ausreichendem natürlichen Tageslicht mit

einer Fluchtwegorientierungsbeleuchtung

ausgestattet sein.

Fotografiere noch vor Veranstaltungsbeginn

die gesetzten Maßnahmen zum Einhalten

der gesetzlichen Auflagen wie Fluchtweg-

schilder oder diverse Warnhinweise.

Freikarten: Freikarten für deine Veranstal-

tung solltest du behutsam verteilen. Neben

den Sponsoren bieten sich die Vertreter der

Regionalmedien und der Presse, sowie die

JVP-Ortsobleute der umliegenden Gemeinden

bzw. des Bezirkes und die demensprechenden

Gemeindeparteiobleute und –Vorstände eine

als Empfänger von Freikarten an.

Praxistipps

Tipp: Weitere Details zu den Fluchtwegen und anderen Schutzmaß-

nahmen findest du im Veranstaltungs-Sicherheitsgesetz!

Page 23: Servicefolder Veranstaltungen

23

Gehörschutz: Bei Konzerten und Musikver-

anstaltungen darf im gesamten Publikumsbe-

reich der Dauerschallpegel von 93 dB nicht

überschritten werden. Würde die Einhaltung

dieses Wertes zu einer unverhältnismäßigen

Einschränkung der Veranstaltung führen, so ist

ein Dauerschallpegel von 100 dB anzustreben,

wobei an die Besucher gratis Gehörschutz-

mittel (entsprechende Schalldämmung mind.

15 dB, zB. Ohrstöpsel) abzugeben und das

Publikum in angemessener Weise auf die

mögliche Gesundheitsgefährdung des Gehörs

aufmerksam zu machen ist. Diese Werte kön-

nen jedoch aus Gründen des Nachbarschafts-

schutzes reduziert werden.

Nachbarn: Informiere die umliegenden

Nachbarn deiner Eventlocation frühzeitig per

Brief über deine geplante Veranstaltung. Je

mehr Infos diese haben (auch über Auf- und

Abbauarbeiten) desto angenehmer wird sich

das gemeinsame Einvernehmen gestalten.

Als kleines Dankeschön für deren Verständnis

kannst du den Nachbarn vergünstigte Eintritts-

karten oder Getränke- bzw. Essensmarken

zukommen lassen.

Praxistipps

Page 24: Servicefolder Veranstaltungen

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Ordnerdienst: Pro 100 erwarteter Veranstal-

tungsbesucher ist mindestens eine geeignete

und mit den Ordneraufgaben unterwiesene

Person mit den Ordnerdiensten zu betrauen,

sofern in entsprechenden Veranstaltungsbe-

scheiden nicht ausdrücklich anderes vorge-

schrieben wird. Als Ordner gelten alle Perso-

nen (z.B. Parkplatzeinweiser, Kartenkontrollore,

Platzanweiser, haus- oder veranstaltereigene

Ordner, Haustechniker, Securities und aus-

schließlich für die Veranstaltungsüberwachung

abgestellte Exekutivorgane), die eine ordnende

Funktion bei der Durchführung der Veranstal-

tung inne haben. Ein professioneller Sicher-

heitsdienst wird an dieser Stelle empfohlen.

Parteien-Gesetz: Im Zuge des neuen Geset-

zes traten 2012 eigene Regeln in Kraft, was die

Meldepflicht von Spenden und Sponsorings

ab einer gewissen Höhe betrifft.

JVP-Ortsgruppen müssen Spenden über

3.500,- Euro und Sponsorings über 12.000,-

Euro der JVP-Landesleitung melden.

Sicherheitsbegehung: Erfahrungen zeigen,

dass es ratsam ist zeitgerecht mit den Einsatz-

kräften (Rettungsdienst, Exekutive, Feuerwehr)

und dem Ordnerdienst eine Sicherheitsbe-

gehung, ein kurzes „Treffen“, zu vereinbaren.

Wichtige Punkte deiner Location wie Notaus-

gänge, Parkplätze, An- und Abreisestrecken

sowie Brandschutzeinrichtungen und mögliche

Evakuierungspunkte und Verletztenablagen

sollten gemeinsam besichtigt werden, sodass

im Ernstfall alle mit den örtlichen Begebenhei-

ten vertraut sind.

Sponsoring: Für Sponsorings jeder Art emp-

fiehlt es sich eine schriftliche Vereinbarung

zwischen der Ortsgruppe und dem Sponsor

aufzusetzen. Die genaue Leistung (Aufhängen

eines Transparentes, Logopräsenz und ähnli-

ches) sollte möglichst genau definiert und vor

allem auch (mit Fotos) dokumentiert werden.

Praxistipps

Page 25: Servicefolder Veranstaltungen

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Den Ideen für mögliche Veranstaltungen und

Aktionen sind keine Grenzen gesetzt. Wir

haben für dich die beliebtesten zusammenge-

fasst:

Ideenpool

• Bachsäuberungsaktion

• Beachparty

• Bierfest

• Bogenschießen

• Bündeturnier

• Cocktailstand

• Eisstockschießen

• Faschingsball

• Frühshoppen

• Fußballturnier

• Griechische Olympiade

• Grillfest

• Hawaiifest

• Jungbürgerfeier

• Kirtag

• Maskenball

• Mostfest

• Night in white

• Oktoberfest

• Open-Air-Kino

• Podiumsdiskussion

• Probesilvester

• Public-Viewing

• Riesenwuzzlerlturnier

• Sandkastenfüllaktion

• Sautrogrennen

• Sonnwendfeier

• Stand am Weihnachtsmarkt

• Stellungsinfoabend

• Steuerinfoabend

• Tischfußballturnier

• Tischtennisturnier

• Triathlon

• Völkerballturnier

• Volleyballturnier

• Weihnachtsaktion bei RK-Dienststellen,

Pflegeeinrichtungen und Kasernen

• Weihnachtskindergarten

• Weinfest

• Winter-Party

• X-Mas-Feier

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Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der Jungen ÖVP Oberösterreich (JVP) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der JVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die JVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Juristen ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.

Kontakte & Links

Rotes Kreuz

Landesverband OÖ

Körnerstraße 28, 4020 Linz

Tel.Nr. 0732/7644-0

E-Mail: [email protected]

www.o.roteskreuz.at

Landespolizeikommando OÖ

Gruberstraße 35, 4020 Linz

Tel.Nr. 059133 40

www.bundespolizei.gv.at/ooe

Jugendreferat des Landes OÖ

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Tel.Nr. 0732/7720-15519

E-Mail: [email protected]

www.ooe-jugend.at

Oö. Landesfeuerwehrverband

Petzoldstraße 43

A-4017 Linz

Tel.Nr. +43 (0)732 770122 0

Fax: +43 (0)732 770122 90

E-Mail: [email protected]

www.ooelfv.at

Rechtsinformationssystem des

Bundeskanzleramtes

www.ris.bka.gv.at

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Notizen

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Impressum:Herausgeber: Junge ÖVP Oberösterreich

Obere Donaulände 7, 4010 Linz

Telefon: 0732/7620-600

Mail: [email protected], Internet: www.jvp.or.at

Fotos: pixelio.de, istockphoto.com, JVP

Layout: Michael Burda, Michael Polli

Redaktion: Michael Burda, Pit Freisais, Manfred Gattringer,

DI Josephus Reisinger

Stand: April 2013


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