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SEPA Informationen aus dem Fundraising Frühstück

Date post: 15-May-2015
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Erfahren Sie aus erster Hand, was für die SEPA Umstellung von Interesse ist.
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27.09.2013 SEPA Ort, Datum Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie als zuverlässiger Partner
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Page 1: SEPA Informationen aus dem Fundraising Frühstück

27.09.2013

SEPA

Ort, Datum

Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie als zuverlässiger Partner

Page 2: SEPA Informationen aus dem Fundraising Frühstück

27.09.2013

SEPA

Partner Ziele Definition

Ihre Berliner Sparkasse

unterstützt Sie

als Kunden bei der

Umsetzung der SEPA

und bietet Ihnen neue,

zukunftsorientierte

SEPA-Produkte an.

SEPA ermöglicht grenzen-

loses Bezahlen in ganz

Europa durch die Nutzung

einheitlicher Zahlungs-

verkehrsinstrumente und

Standards.

Bargeldlose Zahlungen

sollen damit in 33 Staaten

Europas so einfach, sicher

und effizient getätigt

werden wie bereits die

heutigen Inlands-

zahlungen.

SEPA ist der einheitliche

Euro-Zahlungsverkehrs-

raum, in dem inländische

und grenzüberschreitende

Zahlungen in Euro nach

gleichen Regeln behandelt

werden.

SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa

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SEPA

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten

Teilnehmende Länder

Land

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Irland

Island

Italien

Kroatien

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Lettland

Land

Malta

Monaco

Niederlande

Norwegen

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Schweiz

Schweden

Spanien

Slowenien

Slowakei

Tschechische Republik

Ungarn

Zypern

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SEPA

IBAN und BIC – Die neue Kontokennung

IBAN BIC

– International Bank Account Number/

Internationale Bankkontonummer

– Besteht in Deutschland aus dem Länder-

kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl

sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen

Beispiel:

– Business Identifier Code/Internationale

Bankleitzahl

– Besteht aus 8 oder 11 Stellen.

– Enthält in Kurzform den Institutsnamen,

das Land, den Ort und ggf. die Filiale/

das angeschlossene Institut

(z. B. BELADEBE bzw. BELADEBEXXX)

Länderkenn-zeichen

Prüfziffer 2-stellig

Bankleitzahl 8-stelllig

Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen)

DE 87 12345678 0012343121

IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking

und auch auf neuen SparkassenCards zu finden !

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SEPA

Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor

31.03.2012

– Für die 17 Länder mit Euro-

Landeswährung ist die

Erreichbarkeit für SEPA-

Überweisungen und SEPA-

Basis-Lastschriften gesetzlich

vorgeschrieben. Darüber

hinaus sind viele

Zahlungsdienstleister

in den weiteren 16 Ländern

des SEPA-Raumes bereits

erreichbar

– Kunden und Zahlungsdienstleister in

Deutschland müssen SEPA-ready sein

– Die nationalen Euro-Zahlverfahren für

Überweisungen und Lastschriften werden

abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren

ersetzt

– Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe

der IBAN ausreichend (BIC ist optional)

01.02.2014

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SEPA

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick

IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 1.

Auftragswährung ist immer Euro 2.

Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 3.

Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 4.

Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 5.

Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 6.

XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS 7.

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SEPA

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I)

Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro.

Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschrift-mandat (Originalunterschrift erforderlich).

Das Lastschriftmandat ist eine Ermächti-gung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Last-schriften einzulösen.

Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden.

Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung).

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SEPA

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II)

Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften).

Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.

Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.

Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer.

Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format).

Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online).

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SEPA

Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren

Die SEPA-Firmen-Lastschrift

hat folgende Besonderheiten:

Der Zahlungspflichtige

verzichtet auf seinen

Erstattungsanspruch.

Verbraucher sind als

Zahlungspflichtige nicht

zugelassen.

Die Vorlagefrist bei der

Zahlstelle beträgt einheitlich

einen Tag.

Der Zahlungspflichtige muss

vor der ersten Einlösung das

Mandat bei seinem Kredit-

institut bestätigen

(Mitteilung relevanter Mandats-

daten bzw. Kopie des Mandats).

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SEPA

Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung

Das SEPA-Lastschriftmandat…

– ermächtigt den Zahlungsempfänger,

den fälligen Betrag vom Konto des

Zahlungspflichtigen einzuziehen

– weist die Bank des Zahlungs-

pflichtigen zur Einlösung

der Lastschrift an

– ist Voraussetzung für den Einzug von

SEPA-Lastschriften und muss vom

Zahlungspflichtigen eingeholt werden

– enthält Information zu Rückgabe-

rechten

– ist vom Zahlungspflichtigen zu

unterschreiben (kein E-Mandat!)

– gilt grundsätzlich unbefristet,

es sei denn:

– der Zahlungspflichtige widerruft

das Mandat oder

– das Mandat verfällt 36 Monate

nach erstem bzw. letztem Einzug

bei Nichtnutzung

– ist im Original durch den Zahlungs-

empfänger mindestens 14 Monate nach

dem letzten Einzug in der gesetzlich

vorgeschrieben Form aufzubewahren !

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SEPA

Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale

ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal

DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche Bundesbank

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation

eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich

wie folgt zusammen:

– Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden:

http://glaeubiger-id.bundesbank.de

– Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen

– Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar

(Vorbelegung ZZZ)

Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung

eines SEPA-Mandats.

– Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben

– Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen

– Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden

(z. B. Vertrags-/Kundennummer)

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SEPA

Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden

Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift

im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein

für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen

als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt.

Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher

nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen:

Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Berliner

Sparkasse abschließen.

Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstamm-

daten einpflegen.

Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID,

die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.

Page 13: SEPA Informationen aus dem Fundraising Frühstück

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SEPA

Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt

Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von

SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden.

Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht

des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss…

der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom

Zahlungspflichtigen einholen

der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor

dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen

SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht

zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern

können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden !

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SEPA

Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden

Wichtige Handlungsfelder:

Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben

Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen

Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen

Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten

Zahlungen möglichst beleglos einreichen

Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren

* ISO 20022 XML-Standard

Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre

Berliner Sparkasse Konvertierungstools zur Verfügung !

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SEPA

Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich

Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll

Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen

SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen

Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)

Die Berliner Sparkasse bietet umfangreiches Informationsmaterial sowie

Checklisten zum Download an: www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand !

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SEPA

Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich

www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand www.sepadeutschland.de

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SEPA

Fazit

Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin

zum 01.02.2014 stehen insbesondere Vereine vor der Herausforderung,

die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern.

Ihre Berliner Sparkasse begleitet Sie gern als zuverlässiger

Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche

Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit.

Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs

und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose

SEPA-Migration !

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SEPA

Ansprechpartner

Matthias Bieberstein Senior Referent Vertriebssteuerung Firmenkunden Badensche Str. 23 10715 Berlin Tel.: +49 30 8598 3396 [email protected]

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SEPA

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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SEPA

Berliner Sparkasse. Gut für Deutschland. Und Europa.

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SEPA

Zusatzinformationen

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SEPA

Das neue SEPA-Datenformat

Marktgängige Electronic Banking-Produkte unterstützen bereits

die SEPA-Zahlungen (z.B. SFirm 2.5) bzw. werden derzeit fit gemacht +

Einreichung in nur einer Datei für:

– Mehrere Konten und/oder

– Ausführungs- bzw. Fälligkeitstermine und/oder

– Erst-, Folge- und Einmallastschriften

+

Standardkonform und damit zukunftssicher durch Spezifikationen

des European Payments Council bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft +

Ab 01.02.2014 dürfen Zahlungen ausschließlich in diesem

Datenformat eingereicht und verarbeitet werden

XML als Syntax

(ISO-Standard 20022)

Ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift

und die SEPA-Überweisung

Unser Service für Sie: Kostenloser Download der SEPA-Datenformat-

Spezifikation unter: www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand !

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SEPA

Vergleich SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren

SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift

Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in EUR)

National und grenzüberschreitend (in EUR)

Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP

2 bzw. 5 Tage vor Fälligkeit 1 Tag vor Fälligkeit

Bestätigung der Mandats-erteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle

Nicht erforderlich Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise)

Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen

8 Wochen Ausgeschlossen (durch Verzicht)

Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen

13 Monate Nicht relevant (durch Bestätigung gegenüber der Zahlstelle)

Rückgabefrist Zahlstelle Spätestens 5 Tage nach Fälligkeit Spätestens 2 Tage nach Fälligkeit

Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

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SEPA

Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren

SEPA-Basis-Lastschrift Einzugs- ermächtigungsverfahren

Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in Euro)

National (in Euro)

Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht)

Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen

8 Wochen ab Belastung 8 Wochen ab Belastung*

Eindeutige Identifikation des Mandats

Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz)

Nein

Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

Kontonummer und BLZ

Geltungsdauer des Mandats Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung

Unbefristet, bis auf Widerruf

Aufbewahrung des Originalmandats

Beim Zahlungsempfänger Beim Zahlungsempfänger

* Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen

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SEPA

Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren

SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungs- auftragsverfahren

Nutzungsmöglichkeit National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher

National (in Euro)

Festes Fälligkeitsdatum Ja Nein (bei Sicht)

Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen

Nein Nein

Eindeutige Identifikation des Mandats

Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz)

Nein

Kundenkennung IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw. 2016 optional)

Kontonr. und BLZ

Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats

Bestätigung vor Einlösung erforder-lich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger

Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt

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SEPA

Unsere Empfehlung für Firmenkunden: Firmenkundenbroschüre mit Handlungsempfehlungen

Informationen zu SEPA

Die SEPA-Zahlverfahren

Änderungen und Termine

Handlungsbedarf und -empfehlungen

Die Broschüre finden Sie zum kostenlosen Download auf www.berliner-sparkasse.de/sepa-mittelstand !


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