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Seminare 2. Halbjahr 2020 - aulbi.de...Seminare 2. Halbjahr 2020 & 1. Halbjahr 2021 Betriebsräte...

Date post: 26-Jan-2021
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Betriebsräte stärken und begleiten Seminare - Fachtagungen - Inhouse Seminare 2. Halbjahr 2020 & 1. Halbjahr 2021
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  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Seminare - Fachtagungen - Inhouse

    Seminare 2. Halbjahr 2020

    & 1. Halbjahr 2021

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Seminare - Fachtagungen - Inhouse

    Liebe Kolleg*innen,

    Die aktuelle Zeit stellt eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Zäsur dar, die uns allen vielfältige Herausforderungen auferlegt. Als Betriebsrätinnen und Betriebsräte steht Ihr nun vor der besonderen Aufgabe, auf die anstehenden Auswirkungen bei Euren Kolleginnen und Kollegen sowie im Unternehmen zu reagieren.

    Darauf möchten wir Euch vorbereiten!

    Wir haben daher unser Programm für das zweite Halbjahr angepasst, in dem wir die im ersten Halbjahr ausgefallenen Seminare verlegt und zusätzlich neue Themen aufgenommen haben. Unser Anliegen ist es, Euch in unseren Seminaren fit zu machen im Umgang mit Krisenzeiten und den damit einhergehenden Veränderungsprozessen, die uns noch länger begleiten werden.

    Grundlagen und Spezialseminare

    Außerdem möchten wir schon jetzt auf einige unsere Angebote im Grundlagenbereich sowie für unsere Spezialseminare in 2021 hinweisen. Ihr habt somit frühzeitig die Möglichkeit, euch einen Bildungsplan für das kommende Jahr zu erstellen. Für das gesamte Jahr 2021 erhaltet Ihr - wie gewohnt - im Oktober zusätzlich noch das Jahresprogramm in gedruckter Version.

    In diesem Sinne freuen wir uns, Euch ein überarbeitetes und auf Eure Bedürfnisse zugeschnittenes Programm von Arbeit und Leben Bielefeld präsentieren zu können und warten ungeduldig auf den Moment, wenn wir uns alle wiedersehen.

    Herzliche Grüße aus dem Ravensberger Park

    Euer Team von Arbeit und Leben Bielefeld e.V. DGB|VHS

  • Inhaltsverzeichnis

    Seminartitel Seite

    Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit, Elterngeld und die neue Brückenteilzeit 1 Kündigung im Arbeitsrecht (III) 2 Personenzentrierte Gesprächsführung 3 Zeitgemäßes Projektmanagement für Betriebsräte 4 Clever in Rente 1 – Sozialplanregelungen für rentennahe Jahrgänge 5 Clever in Rente 2 – Vorruhestand – Was ist möglich vor der Rente? 6 Clever in Rente 3 – Ausgleich von Rentenabschlägen und Wertguthaben 7 Die Gefährdungsbeurteilung umsetzen (Arbeits- und Gesundheitsschutz III) 8 Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb (Arbeits- und Gesundheitsschutz IV) 9 Die digitale Transformation begleiten 10 Demografie im Betrieb 11Durch Corona veränderte Arbeitsbedingungen als Personalrat aktiv mitgestalten 12 Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) 13 Psychische Belastungen und Stress im Arbeitsleben 14 Gefahrstoffe im Betrieb - Einführung, Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen 15

  • Inhaltsverzeichnis

    Seminartitel Seite

    Arbeitsschutz international: Vom Warenverkehr bis zur Auslandssendung 16 Rechtzeitig unterstützen - Burnout bei Kolleg*innen 17 Selbstführung meistern - BR-Vorsitz im Spannungsfeld verschiedener Anforderungen 18 Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht - Mit Besuch beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt 19 Aktuelles Arbeitsrecht zwischen Rhein und Weser - Arbeitsrechtliche Aspekte und aktuelle Entwicklungen 20 Fachtag: Sicher im Umgang mit Datenschutz 21 Mitbestimmungsrechte bei AT-Angestellten 22 Kolleg*innen schützen - Abmahnung, verhaltensbedingte Kündigung und Aufhebungsvertrag 23 Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge - Neue Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 24 Kurzarbeit in der Corona-Krise: Kurzarbeit und Mitarbeiterqualifizierung statt Kündigung 25 Fachlich mithalten - Wirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmensstrategien im Betrieb erkennen 26 Perfekt im Betriebsratsbüro - Protokolle, Einladungen, Schriftverkehr rechtssicher formulieren 27 Kompetenzen ausbauen - BAG Rechtsprechung für Profis 28 Monatsgespräche, Beschwerden und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreich führen 29 Kurzarbeit in der Corona-Krise: Kurzarbeit und Mitarbeiterqualifizierung statt Kündigung 30

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Seminare - Fachtagungen - Inhouse

    Unsere Seminare im 2. Halbjahr 2020

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur für Alleinerziehende anstrengend und herausfordernd. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen im Betrieb tragen zu mehr Mitarbeiterzufriedenheit und steigender Produktivität bei. In Zeiten des Fachkräftemangels ist Familienfreundlichkeit sogar als Wettbewerbsvorteil zu sehen.

    Welche Möglichkeiten gibt es?

    Die gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen, um eine Auszeit als Arbeitnehmer*in Anspruch nehmen zu können, sind unterschiedlich und zum Teil recht kompliziert und bürokratisch. Gut, wenn sich der Betriebsrat damit auskennt.

    Was bringt das Seminar?

    In diesem Seminar lernst du die rechtlichen Rahmenbedingungen und konkrete Handlungsinstrumente des Betriebsrats kennen um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betrieb zu verbessern.

    - Familienfreundliche Arbeitszeiten: Formen, Möglichkeiten und Mitbestimmung des Betriebsrats

    - Freistellung nach dem Elternzeitgesetz

    - Elterngeld Plus

    - Die neue Brückenteilzeit

    - Weitere Rechte für Mütter und Eltern

    - das neue Mutterschutzgesetz

    - Pflegezeit und Familienpflegezeit

    - Ansprüche nach Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

    Termin: Mo 05.10. - Mi 07.10.

    Seminarort: Légère Hotel Bielefeld

    Zeiten: Mo 09:00 - Mi 16:30

    Referent: Mario Struß

    Preis: pauschal 750,- € zzgl. 515,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-116

    Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit, Elterngeld und die neue Brückenteilzeit

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 1

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Endet ein Arbeitsverhältnis, geht dem oft eine Kündigung voraus. Kündigt der Arbeitgeber, so stellt sich die Frage, welche Kündigungsgründe überhaupt rechtens sind. Der Betriebsrat kann hier Gespräche mit den Betroffenen in Anspruch nehmen und hat ein Recht auf Mitwirkung.

    Worum geht es?

    Es geht grundsätzlich darum, wie sich der Betriebsrat bei drohenden Kündigungen kompetent verhält. Im Detail stellen sich z. B. Fragen danach, ob Arbeitgeber*innen krankheitsbedingt kündigen können, was Abmahnungen mit Kündigungen zu tun haben oder ob Beschäftigte eine Abfindung beanspruchen können.

    Was bringt das Seminar?

    Um die Anwendung des Individual-Arbeitsrechts praxisnah zu erleben, werden wir an einem Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Hannover teilnehmen. Die Vor- und Nachbereitung findet im Seminar mit den Richter*innen der Kammer statt.

    - Beendigungsformen von Arbeitsverhältnissen

    - Kündigung

    - Aufhebungsvertrag

    - Verschiedene Arten von Kündigungen

    - betriebsbedingt, verhaltensbedingt und personenbedingte Kündigungen

    - Kündigungsschutzverfahren

    - Kündigungsschutzklage durch die Beschäftigten

    - Personalabbau durch Kündigungen nach dem Kündigungsschutzgesetz

    - Sonderkündigungsschutz

    - Betriebsratsmitglieder

    - Besondere Personengruppen

    - Beschäftigungssicherung

    - Kurzarbeit

    - Transfer und Qualifizierungsgesellschaften

    Termin: Mo 09.11. - Fr 13.11.

    Seminarort: Fora Hotel, Hannover

    Zeiten: Mo 09:00 - Fr 17:00

    Referenten: Axel von der Straten, Karsten Jessolat

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-310

    Kündigung im Arbeitsrecht (III) Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. 2

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Betriebsräte sind nicht nur Sprachrohr für die Interessen der Belegschaft, wenn es um Konflikte mit dem Arbeitgeber geht. Sie sind häufig auch Vertrauenspersonen für Kolleg*innen. Wenden sich diese an dich als BR-Mitglied, befindest du dich schnell in der Funktion des*der Berater*in. Damit einher geht eine besonders sensible Rolle, der du dir bewusst sein musst.

    Worauf ist zu achten?

    Da die Anliegen von persönlichen, psychischen Problemen bis hin zu Schwierigkeiten am Arbeitsplatz führen, ist ein zugewandter Umgang wichtig, um die erhoffte Unterstützung sein zu können. Dabei geht es nicht darum, die Antwort auf alle Probleme zu haben!

    Was bringt das Seminar?

    Anhand vieler Gesprächssituationen lernst du den Ansatz der personenzentrierten Gesprächsführung kennen und kannst dich selbst in der Rolle als Berater*in schulen.

    - Grundlagen der Kommunikation

    - Kommunikation

    - Feedback

    - Aktives (reflektierendes) Zuhören

    - Der personzentrierte Ansatz nach Carl R Rogers

    - Beziehungsangebot an Kolleg*innen

    - Kongurenz/Echtheit

    - Akzeptanz/bedingungsfreie Wertschätzung

    - Einfühlendes Verstehen/Empathie

    - Coachingprozesse

    - Praktische Übungen

    - Einzelgespräche

    - Gruppen- und Teamgespräche

    - Mitarbeiter*innengespräche

    - Personzentrierte Gespräche führen

    - Konfliktgespräche

    - Mobbing

    - Burnout

    - Suchtprävention

    Termin: Mo 07.09. - Fr 11.09.

    Seminarort: Victor`s Residenz-Hotel, Berlin

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 13:00

    Referentin: Carmen Burian

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 989,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-304

    Personenzentrierte Gesprächsführung Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. 3

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Projektmanagement (PM) gehört zum Alltag jedes Unternehmens. Dabei kennen wir viele unterschiedliche Projektformen: Betriebsräte benötigen für ihre Arbeit zumeist ein eigenes PM-Format zur Umsetzung. Projektmanagement im Betriebsrat muss zielgenau, knappgehalten und transparent sein. Zentrale Techniken stehen im Mittelpunkt, alles Unnötige entfällt.  Im Seminar werden Projekttechniken Schritt-für-Schritt vorgestellt und geübt, Ergebnisse präsentiert und besprochen.   

    Wie kann die Betriebsratsarbeit davon profitieren?

    Anhand einer eingehenden Analyse des Projektablaufs lassen sich Fehler und aufgetretene Störungen beim nächsten Mal vermeiden.

    Was bringt das Seminar?

    Du erwirbst methodische Kompetenzen für Deine Projekte daheim und Du bekommst Tipps, in welcher Weise Dein Gremium die Arbeit im Betriebsrat noch projektorientierter gestalten kann.

    - Grundlegende Arbeitsmethoden im Projektmanagement

    - Basiswerkzeug Sitzungssteuerung

    - Effektive Zeit- und Arbeitseinteilung

    - Das Projekt wird aufgesetzt

    - Projektformen unterscheiden

    - Arten von Projektzielen beschreiben

    - Erfolgs- und Risikofaktoren definieren

    - Projektstrukturplan, Ablauf -und Terminpläne entwickeln

    - Übergänge zu agilen PM-Methoden kennen

    - Projektverlauf gestalten

    - Fördernde und hemmende Bedingungen im Blick haben

    - Umgang mit sachlichen Veränderungen moderieren

    - Arbeitsfähigkeit in Projektgruppen und Ausschüssen verbessern

    - Konflikte in Projektgruppen angehen

    - Projektübergänge sicherstellen

    - Projektergebnisse in Verhandlungen einbringen

    - Ergebnisse präsentieren

    - Umsetzungswege in meinen B-Alltag entwickeln

    Termin: Mo 19.10. - Fr 23.10.

    Seminarort: Maritim Clubhotel, Timmendorfer Strand

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 13:00

    Referent: Peter Weisser

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 909,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-219

    Zeitgemäßes Projektmanagement für Betriebsräte Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. 4

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Seinen Rentenbeginn kann man wählen! Er ergibt sich aus einer von 4 Altersrenten. Die Rentenhöhe ist unter anderem abhängig vom Rentenbeginn und ist oft niedriger als erwartet.

    Zum Rentenbeginn und zur Rentenhöhe kursieren viele Halbwahrheiten, die zu teuren Fehlern führen können. Viele Beschäftigte wollen vor der Regelaltersrente aufhören zu arbeiten. Die Renteninformation der Rentenversicherung lässt nicht erkennen, welche vorzeitigen Aufstiegsmöglichkeiten bestehen und wie sich diese auf die Rentenhöhe auswirken.

    Wie kann der Betriebsrat unterstützen?

    In diesem Seminar werden mit starkem Bezug zur betrieblichen Praxis die Gestaltungsmöglichkeiten betrachtet, die es für die Beschäftigten gibt. Die Auswirkungen von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe werden aufgezeigt und unterschiedliche Wege miteinander verglichen.

    Betriebliche Interessenvertretungen erhalten dadurch einen Überblick über die Auswirkungen der verschiedenen Wege in die Rente. Damit wird eine bessere Grundlage für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bei Personalabbau geschaffen.

    Was bringt das Seminar?

    Nach dem Seminar können Abfindungsregelungen beurteilt werden und die Beschäftigten umfassend zum Übergang in die Rente informiert werden. Die Teilnehmer*innen bekommen im Seminar Programme, um die Rentenbeginne und die Rentenhöhe zu berechnen (Bitte Laptop mit aktueller Excel-Version mitbringen).

    - Rentenauskunft und Renteninformation

    - Was bedeuten die Daten?

    - Verschiedene Altersrenten und deren Voraussetzungen

    - Welche Zeiten zählen?

    - Ermittlung der Rentenbeginne

    - Mit Abschlag

    - Ohne Abschlag

    - Ermittlung der Rentenhöhe

    - Bruttorente

    - Sozialversicherungsbeiträge

    - Steuern und Solidaritätsbeitrag

    - Auswirkungen vorzeitiger Ausstiege auf die Rentenhöhe

    - Hinzuverdienst und Teilrente

    - Wichtige Hinweise für betriebliche Verhandlungen

    Termin: Mo 14.09. - Mi 16.09.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Di 09:30 - Di 17:00

    Referent: Werner oder Tim Buber

    Preis: pauschal 870,- € zzgl. Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-123

    Neu im Programm!

    Clever in Rente 1 – Was ist möglich vor 67? Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich, die sich mit der sozialrechtlichen Beratung der Beschäftigten befassen. 5

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Was hat der Betriebsrat damit zu tun?

    Fast die Hälfte der Beschäftigten wechselt nicht aus einem Job in die Rente.

    Ein Ausscheiden über Transfergesellschaft, Arbeitslosigkeit oder Krankheit/Erwerbsminderung erfolgt oft überraschend und ungeplant. Betriebliche Interessenvertretungen benötigen umfassende Kenntnisse zu diesen Themenfeldern, um notwendige Vereinbarungen abzuschließen und entsprechende Hilfestellungen geben zu können.

    Mit Altersteilzeit lässt sich der Weg in die Rente planen und sie ist oft bereits tariflich oder betrieblich geregelt.

    In diesem Seminar wird mit starkem Bezug zur betrieblichen Praxis dargestellt, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und welche Fehler es zu vermeiden gilt.

    Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist die Teilnahme des Seminars "Clever in Rente 1 - Sozialplanregelungen für rentennahe Jahrgänge.“

    Was bringt das Seminar?

    Die Teilnehmenden bekommen im Seminar Programme, um die entsprechenden Leistungen und Zahlungen zu berechnen. Für die Berechnungen bitte WLAN-fähige Laptops mit aktuellem Microsoft Excel mitbringen. (sofern vorhanden). Das Seminar ist auch für Teilnehmende ohne Erfahrung mit Excel geeignet!

    - Transfergesellschaft: Voraussetzungen, Dauer und Höhe der Leistungen

    - Arbeitslosigkeit: Melde- und Antragsfristen, Bezugsdauer und Höhe von

    ALG I, Sperrzeiten, Ruhenszeiten, Behandlung von Abfindungen

    - Altersteilzeit: Kurzüberblick zu Lage und Dauer

    - Krankheit: Überblick zu Anspruchsdauer und Höhe von Krankengeld

    sowie anschließendem Arbeitslosengeld (wg. Langzeiterkrankung)

    - Erwerbsminderung: Überblick zu den Voraussetzungen und zur Höhe

    der Erwerbsminderungsrente

    - steuerliche Auswirkungen von Entgeltersatzleistungen:

    Progressionsvorbehalt, Steuerklassenwahl

    Termin: Mo 09.11. - Mi 11.11.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mo 09:30 - Mi 15:00

    Referent: Werner oder Tim Buber

    Preis: pauschal 870,- € zzgl. Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-120

    Neu im Programm!

    Clever in Rente 2: Vorruhestand – Was ist möglich vor der Rente?

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich, die sich mit der sozialrechtlichen Beratung der Beschäftigten befassen. 6

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Eine auskömmliche Rente sicherzustellen, dies ist eines der zentralen Themen in der Gesellschaft. Am Ende eines Arbeitslebens steht die Rente und mithin die Frage, ob sie reicht.

    Was hat der Betriebsrat damit zu tun?

    Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer bei der Zahlung einer Abfindung?

    Ausbezahlen lassen, oder doch den Ausgleich von Rentenabschlägen, oder über Wertguthaben vorzeitig in Rente gehen?

    Wenn Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, dann lassen Sie sich diese meist mit hohen Verlusten durch die Besteuerung ausbezahlen. Oft langt der Geldbetrag aber nicht aus, um damit entspannt die bestehende Lücke zum gewünschten Rentenbeginn zu schließen. Betriebliche Interessenvertretungen suchen nach Lösungen und Unterstützung für die betroffenen Arbeitnehmer. In diesem Seminar werden den Interessenvertretungen die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt und sie können das Erlernte direkt im Betrieb anwenden.

    Was bringt das Seminar?

    Die Teilnehmer*innen bekommen Excel-basierende Programme, um Vergleichsberechnungen durchzuführen. Für diese Berechnung wird im Seminar ein W-LAN fähiger Laptop mit der aktuellen Version von Excel benötigt.

    Teilnahmevoraussetzung: "Clever in Rente 1 - Sozialplanregelungen für rentennahe Jahrgänge.“

    - Abfindung

    - Was bleibt Netto?

    - Welcher Auszahlungszeitpunkt ist sinnvoll?

    - Wertguthaben

    - Anwendungsmöglichkeiten und das Verfahren

    - Erreichen des gewünschten Rentenbeginns

    - Welche Lücken können geschlossen werden?

    - Ausgleich von Rentenabschlägen

    - Höhe und Möglichkeiten der Ausgleichszahlung

    - Steuerliche Aspekte

    - Auswirkung des Ausgleichs der Rentenabschläge auf die Rentenhöhe

    - Wertguthaben

    - Erreichen der Rente ohne Abschläge

    - Welche Lücken können geschlossen werden?

    Termin: Do 12.11. - Fr 13.11.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Do 09:30 - Fr 15:00

    Referent: Werner oder Tim Buber

    Preis: pauschal 870,- € zzgl. Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-122

    Neu im Programm!

    Clever in Rente 3 – Ausgleich von Rentenabschlägen und Wertguthaben

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich, die sich mit der sozialrechtlichen Beratung der Beschäftigten befassen. 7

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Die Gefährdungsbeurteilung ist der Dreh- und Angelpunkt des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der dritte Teil der Seminarreihe "Arbeits- und Gesundheitsschutz" beleuchtet die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu gestalten.

    Was kann der Betriebsrat tun?

    Die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung sind vielfältig. Hier können nachhaltige Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Betrieben erzielt werden.

    Was bringt das Seminar?

    Du erhältst die Grundlagen der gesetzlich verpflichtenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG). Abgerundet wird das Seminar durch eine Betriebsexkursion. Wir führen ein Gespräch mit dem dortigen Betriebsrat, das praktische Umsetzungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz eröffnet.

    - Wirtschaftliche Aspekte im Arbeits- und Gesundheitsschutz

    - Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des

    Betriebsrates

    - Möglichkeiten der Prävention im Rahmen des kontinuierlichen

    Verbesserungsprozesses

    - Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG

    - Ablauf, Methodenauswahl

    - Kriterien der Erfassung

    - Dokumentation, Maßnahmenkatalog und Wirksamkeitskontrolle

    - Arbeitsplatzanalysen und Gefährdungsbeurteilungen an ausgewählten Fallbeispielen

    - Muskel-, Skeletterkrankungen und psychische Belastungen als Teil der

    Gefährdungsbeurteilung

    - Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der betrieblichen

    Gesundheitsförderung

    Termin: Mo 05.10. - Fr 09.10.

    Seminarort: Junges Hotel, Hamburg

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 13:00

    Referenten: Rüdiger Granz

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 969,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-203

    Mit Betriebsexkursion und Gespräch mit dem Betriebsrat

    Die Gefährdungsbeurteilung umsetzen (Arbeits- und Gesundheitsschutz III)

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 8

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Eine gute Organisation kann das Thema Gesundheit betrieblich nach vorne bringen. Dazu gehört die Organisation des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und der darin vertretenen Akteure wie Betriebsärzt*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas), Sicherheitsbeauftragte (SiBe) und Ersthelfer*innen. Mit diesen Strukturen befasst sich der letzte Teil der Seminarreihe "Arbeits- und Gesundheitsschutz".

    Was hat der Betriebsrat damit zu tun?

    Verantwortlich für die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist der Arbeitgeber. Der Betriebsrat ist über die Mitbestimmung zu beteiligen. Bislang werden die Einflussmöglichkeiten nicht immer vollständig wahrgenommen.

    Was bringt das Seminar?

    Neben den Rechtsgrundlagen lernst du vorhandene Gestaltungsspielräume kennen und sie im Sinne der Kolleg*innen zu nutzen. Ein gemeinsamer Besuch der Gläsernen Manufaktur oder des Deutschen Hygienemuseums runden das Seminar ab.

    - Rechtsgrundlagen nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen

    - Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses (ASA) nach dem ASiG

    - Der ASA als Element der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

    - Mitwirkung bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 im Betrieb

    - Bestellung des Betriebsarztes und der Sifa und der SiBe

    - Aufgabenfelder des Betriebsarztes und der Fachkraft für

    Arbeitssicherheit

    - Berechnung von Einsatzzeiten für die Grund- und Betriebsspezifische

    Betreuung

    - Die Gestaltung der Arbeitsschutzorganisation in Zusammenarbeit mit

    allen betrieblichen Arbeitsschutzakteuren

    - Die Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates/ der

    Betriebsärzt*in - Strategien und Vorgehensweisen

    Termin: Mo 07.12. - Fr 11.12.

    Seminarort: Hotel Elbflorenz, Dresden

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 13:00

    Referent: Rüdiger Granz

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 719,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-204

    MIt Besuch der Gläsernen Manufaktur oder des Deutschen Hagienemuseums

    Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb (Arbeits- und Gesundheitsschutz IV)

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 9

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen wird unmittelbar von der digitalen Transformation beeinflusst. Bei dieser Aussage scheint die Angst über den Verlust vieler Arbeitsplätze in der Gesellschaft mit. Wir möchten Dir in diesem Seminar das Thema praxisnah bearbeiten und auf Risiken, Chancen und Handlungsmöglichkeiten bei den anstehenden Veränderungsprozessen sehen.

    Was kann man tun?

    Die Wandlung der Unternehmen kann nur gelingen, wenn auch Kolleg*innen mitgenommen werden. Dabei spielen die Themen Personalplanung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung eine zentrale Rolle. Diese Prozesse, unter der Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes, zu begleiten, ist die Zukunftsaufgabe der Betriebsrätinnen und Betriebsräte.

    Was bringt das Seminar?

    Du lernst praxisorientiert die wesentlichen Merkmale der digitalen Transformation kennen. Dabei erlangst Du Handlungswissen, mit dem sich Deine Betriebsratstätigkeit gestalten lässt. Ebenso ist es Dir möglich, die Wünsche der Kolleg*innen in die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens einzubringen. Damit leistest Du einen wesentlichen Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens, bei gleichzeitiger Beschäftigungssicherung der Kolleg*innen.

    - Begriffserklärung wesentlicher Merkmale digitaler Transformation

    - Industriell Produktion

    - Digitales Prozessmanagement

    - Cloud Computing

    - Beschäftigtendatenschutz

    - Speichern von Prozessdaten

    - Verdeckte Leistungsermittlung

    - Qualifizierungsbedarfe erkennen und Kolleg*innen begleiten

    - Auswahl: Wer soll wann, wie und wo zu welchem Zweck qualifiziert

    werden?

    - Anforderungsprofile an Qualifizierungsangebote

    - Der Betriebsrat als Qualifizierungsbegleiter

    - Beschäftigungssicherung

    Termin: Mo 31.08. - Fr 04.09.

    Seminarort: Hotel Schwan und Post, Bad Neustadt

    Zeiten: Mo 09:30 - Fr 15:00

    Referent: Jörg Pielemeier

    Preis: pauschal 1.1175,- € zzgl. 969,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-229

    Die digitale Transformation begleiten Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 10

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Der demographische Wandel verändert Gesellschaft und Arbeitswelt. Alternde Belegschaften und der Bedarf an Fachkräften sind schon seit Jahren präsent. Doch nach wie vor kommt es zum Personalabbau über vorzeitige Entlassungen meist älterer Beschäftigter.

    Was hat der Betriebsrat damit zu tun?

    Der Betriebsrat ist gefordert, gestalterisch Einfluss zu nehmen, damit die Arbeitsbedingungen so verbessert werden, dass Menschen aller Altersstufen beruflich mithalten können.

    Was bringt das Seminar?

    Du lernst Wege kennen, wie altersflexible Arbeitsstrukturen geschaffen werden können, die den vorzeitigen Verschleiß der Arbeitsfähigkeit verhindern. Des Weiteren werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats erörtert.

    - Demographische Entwicklung in Gesellschaft und Betrieben

    - Analyse der betrieblichen Personal- und Altersstruktur

    - Anforderungen an die zukünftige betriebliche Entwicklung

    - Maßnahmenkatalog für altersstabile Arbeitsplätze

    - Altersgerechte Personalplanung

    - Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation

    - Das "Haus der Arbeitsfähigkeit"

    - Inhalte und Aussage des Konzeptes

    - Ziele des betrieblichen Handelns

    - Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle Altersstufen:

    - Mitbestimmung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

    - Systematisches Vorgehen im Umgang mit der Altersproblematik

    Termin: Mo 14.09. - Fr 18.09.

    Seminarort: Junges Hotel, Hamburg

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 13:00

    Referent: Gabor Hill

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 909,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-209

    Mit Besuch der Ausstellung "Dialog im Dunkeln"

    Demografie im Betrieb Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 11

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    In diesem 3-tägigen Workshop arbeiten wir gemeinsam aktiv an den Auswirkungen, die Corona in den Dienststellen bisher gehabt hat.

    Welchen Themen stehen im Vordergrund?

    In einer ersten Bestandsaufnahme schauen wir auf Veränderungen und leiten Gestaltungsmöglichkeiten ab, die uns bei der Anwendung verschiedener Normen, wie beispielsweise dem Grundgesetz, BGB, Personalvertretungsgesetz NRW, ArbSchG, ASiG und verschiedener einschlägiger Verordnungen geboten werden.

    Was bringt das Seminar noch?

    Darüber hinaus wagen wir einen kurzen Einstieg in Verhandlungstechniken. Mit den erworbenen Handlungsmöglichkeiten gestalten wir Ansätze für gute Dienstvereinbarungen und erproben die Umsetzung in Verhandlungen.

    Mit dem Erlernten ist es den Teilnehmer*innen dann möglich, gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen.

    - Bestandsaufnahme der Veränderungen

    - Im Arbeitsschutz

    - Der Arbeitsprozesse

    - Der Interessenvertretung

    - Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz

    - Wo sind Veränderungen zu erkennen

    - Welche Einflussmöglichkeiten hat der Personalrat

    - Grundlage von Dienstvereinbarungen unter den aktuellen

    Umständen

    - Arbeits- und Gesundheitsschutz etablieren

    - Mitwirkung der Belegschaft

    - Ziele der Interessenvertretung

    - Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vorbereiten und gut

    abschließen

    Termin: Mi 23.09. - Fr 25.09.

    Seminarort: Dreiklang Business & Spa Ressort, Kaltenkirchen

    Zeiten: Mo 09:30 - Fr 13:00

    Referenten: Jörg Pielemeier, Holger Wiewel

    Preis: pauschal 750,- € zzgl. 639,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-226

    Beschäftigte schützen - die durch Corona veränderten Arbeitsbedingungen als Personalrat aktiv mitgestalten

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 42 (5) LPVG bzw. § 96 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Personalratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 12

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Grundlage der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer*innen ist der durch den Gesetzgeber im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschriebene Arbeitsschutzausschuss (ASA). In diesem Gremium kommen alle verantwortlichen Personen, die mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz betraut sind, zusammen.

    Was hat der Betriebsrat damit zu tun?

    Da es kaum abschließende Regelungen durch den Gesetzgeber gibt, kann auch der Betriebsrat den ASA nutzen, um gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.

    Was bringt das Seminar?

    Du wirst deine Kenntnisse über die ASA vertiefen. Grundkenntnisse, wie sie die Seminare "Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG1) und II (AuG2)" vermittelt, sind für dieses Seminar empfehlenswert.

    - Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation

    - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    - Die Arbeitsweise des Arbeitsschutzausschusses (ASA)

    - Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses, Aufgaben weiterer

    beteiligter Personen

    - Themen im Arbeitsschutzausschuss

    - Erarbeitung und Umsetzung von Vorschlägen für den betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz

    - Umgang mit Arbeitsunfällen im Betrieb

    - Umsetzung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung

    - Umsetzung des Arbeitsschutzes am Beispiel gesetzlicher und

    Berufsgenossenschaftlicher Normen.

    - Zusammenarbeit mit den Akteuren des Arbeits- und

    Gesundheitsschutzes im Betrieb

    - Geschäftsordnung

    - Einladung, Vorsitz, Themen, Protokoll

    - Modernes Arbeitsschutzmanagement und die Rolle des ASA

    - Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

    - Überwachungs- und Informationsrechte

    - Mitbestimmungsrechte

    - Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats

    - Strategien und Vorgehensweisen des Betriebsrats

    Termin: Mo 28.09. - Do 01.10.

    Seminarort: Best Western Plus Hotel, Bremerhaven

    Zeiten: Mo 11:00 - Do 13:00

    Referent: Sascha Stockhausen

    Preis: pauschal 859,- € zzgl. 499,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-212

    Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 13

    Neu im Programm!

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Umstrukturierungen, unklare Hierarchien, mangelnde Perspektiven, Mehrarbeit, enge Zeitvorgaben, Konflikte - das sind Kennzeichen einer Arbeitswelt, die psychische Belastungen und Stress am Arbeitsplatz auslösen. Die Auswirkungen sind weder für den Einzelnen noch für den Betrieb akzeptabel und reichen von Konzentrationsschwäche über Motivationsverlust bis hin zu psychosomatischen Erkrankungen oder Burn-out.

    Was kann der Betriebsrat tun?

    Als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen sollte sich der Betriebsrat mit verschiedenen Formen und Ursachen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz auskennen. Wie können sie erkannt, thematisiert und gemindert werden - das sind auch seine Themen.

    Was bringt das Seminar?

    Anhand von Beispielen erarbeiten wir Handlungsmöglichkeiten, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern. Zentrales Instrument ist dabei eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung, um die psychischen Belastungen mit zu erfassen.

    - Entstehung psychischer Belastungen im Arbeitsprozess

    - Analyse von Ursachen und Hintergründen psychischer Belastungen

    - Stress und Burn-out: Definition, Ursachen und Auswirkungen

    - Zusammenhang zwischen Belastung und Beanspruchung

    - Gegenstrategien und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

    - Psychische Belastungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung nach

    dem Arbeitsschutzgesetz

    - Instrumente und Verfahren zur Ermittlung psychischer Belastungen

    - Strategien zum Abbau gesundheitsschädigender psychischer

    Belastungen am Arbeitsplatz

    - Gesundheit als Thema betrieblicher Verbesserungsprozesse

    Termin: Mo 09.11. - Fr 13.11.

    Seminarort: Atlantic Hotel Airport, Bremen

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 13:00

    Referent: Gabor Hill

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 1.125,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-214

    Psychische Belastungen und Stress im Arbeitsleben Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 14

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Der Einsatz von gefährlichen Stoffen in der Metall- und Holzindustrie wird immer häufiger. Hinzu kommt: in vielen Bearbeitungsverfahren sind Chemikalien nicht mehr wegzudenken. Doch wie sollen sie gelagert und mit Ihnen umgegangen werden?

    Was kann der Betriebsrat tun?

    Die Einführung und der Umgang mit gefährlichen Stoffen im Betrieb kann durch den Betriebsrat begleitet werden. Die Frage ist, wie Gefährdungen am besten ermittelt und vermieden werden.

    Was bringt das Seminar?

    Am Beispiel einzelner Gefahrstoffe lernst du, wie die spezifische Ermittlung der Gefährdung vorgenommen werden und welche Möglichkeiten der Überprüfung du hast, damit du beurteilen kannst, wie die getroffenen Maßnahmen wirken. Des Weiteren erfährst du, wie Gefahrenstoffe auf den menschlichen Körper einwirken können. Auch die Themen Unfälle und Berufskrankheiten werden in diesem Zusammenhang beleuchtet.

    - Gesetzliche Grundlagen insbesondere die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)

    - Der tätigkeitsbezogene Umgang mit gefährlichen Stoffen im Betrieb - Erfassung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen - Lagern von Gefahrstoffen - Transport von Gefahrstoffen

    - Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen - Maßnahmenplanung und Umsetzung

    - Gestaltung der Unterweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen - Betriebsanweisungen

    - Verwendung und Inhalt von Sicherheitsdatenblättern

    Termin: Mo 23.11. - Fr 27.11.

    Seminarort: Best Western Plus Hotel Steingarten, Gießen

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 13:00

    Referent: Gabor Hill

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 929,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-216

    Gefahrstoffe im Betrieb - Einführung, Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 15

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Die Globalisierung verändert nicht nur die Warenströme, sie verändert auch die Arbeitswelt und die beruflichen Tätigkeiten. Es gilt, diese sich stetig verändernde Situation mit ihren vielen Facetten im Betrieb zu begleiten.

    Welchen Einfluss hat der Betriebsrat?

    Der Betriebsrat hat beachtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die es zu kennen und zu nutzen gilt.

    Was bringt das Seminar?

    Gemeinsam erarbeiten wir Strategien und loten passende Werkzeuge im Arbeits- und Gesundheitsschutz aus. Dabei helfen betrieblichen Praxisbeispiele. Ein Besuch im Museum für Kommunikation rundet das Seminar ab.

    - Veränderungen von Arbeitssystemen - grundlegende Merkmale der Globalisierung

    - Klärung verschiedener Sprachgebräuche und deren Bedeutung für die Arbeitswelt (Flexibilisierung, Liberalisierung, Deregulierung von Normen etc.): - Chancen und Risiken im Globalisierungsprozess - (mögliche) Auswirkungen der Globalisierung auf konkrete

    Arbeitssysteme - Mobile Arbeit - Auslandsentsendung von Arbeitnehmer*innen

    - Kernpunkte Unternehmerischer Interessen - Handlungsstrategien für die Betriebliche Interessenvertretung - Gestaltung der zukünftigen Arbeitsbedingungen unter globalisierten

    Einflüssen - Regelungsinhalte einer Gefährdungsbeurteilung

    "Auslandsentsendung" - Internationaler Warenverkehr

    - Gefahrenquellen - Regelungsinhalte einer Gefährdungsbeurteilung "Überseecontainer"

    Termin: Mo 30.11. - Fr 04.12.

    Seminarort: Intercity Berlin Ostbahnhof, Berlin

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 13:00

    Referenten: Jörg Pielemeier, Bernd Osterhage

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 899,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-213

    Arbeitsschutz international: Vom Warenverkehr bis zur Auslandssendung

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 16

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Sich „ausgebrannt“ fühlen scheint schnell daher gesagt. Häufig verbirgt sich dahinter aber eine emotionale Erschöpfung und Überforderung, der unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen und immens belastend sind. Das dichte Zusammenspiel des sozialen Umfelds und der Arbeitswelt, oder die eigenen Ansprüche, möglichst überall perfekt zu sein, stehen oftmals einer fehlenden Anerkennung durch Mitmenschen, Kolleg*innen und Vorgesetzten entgegen; all dies kann zu einer enormen psychischen Drucksituation führen, aus der man sich nur schwer alleine herauswinden kann.

    Was kann der Betriebsrat tun?

    Als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen sollte der Betriebsrat in jedem Fall ein „offenes Ohr“ für die Probleme der Kolleg*innen haben oder proaktiv auf die Betroffenen zugehen.

    Was bringt das Seminar?

    Du erfährst, welche Symptome und Verhaltensweisen dich zum Handeln auffordern und wie eine Ansprache und Unterstützungsleistung bei betroffenen Kolleg*innen gelingen kann, damit sie sich verstanden fühlen.

    - IndirekteSteuerung von Gruppen und Teams

    - Was ist Burnout? Ursachen in der Arbeitsorganisation

    - (Wie) Kann ich mich als Einzelne/R schützen?

    - Teamanalysen als Methode zur Erfassung psychischer Belastungen

    - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als Antwort des

    Gesetzgebers

    - Strategie zur Beantwortung der Herausforderungen durch indirekte

    Steuerung

    Termin: Mi 16.09. - Fr 18.09.

    Seminarort: Buntes Haus, Bielefeld

    Zeiten: Mi 09:00 - Fr 17:00

    Referent*in: Martina Frenzel, Stephan Siemens

    Preis: pauschal 750,- € zzgl. 385,- € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-315

    Inkl. Theatervorstellung: Yes, we burn!!

    Rechtzeitig unterstützen - Burnout bei Kolleg*innen Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 17

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Die Rolle des/der Betriebsratsvorsitzenden erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, auf neue betriebliche Entwicklungen umgehend zu reagieren, mit widersprüchlichen Erwartungen umzugehen, die Interessen der Belegschaft im Blick zu behalten sowie den Betriebsrat mit seinen Mitgliedern und auch sich selber sicher zu führen.

    Was ist das Problem?

    Die sehr hohe Verantwortung und die vielfältigen Aufgaben in diesem Amt verlangen dir viel ab und bringen die Freude am eigenen Tun manchmal ins Wanken. Das kann leicht zur Überforderung führen und dir den Spaß an diesem wichtigen Amt verderben.

    Was bringt das Seminar?

    Du lernst die konzeptionellen Ansätze von „Selbstführung“ kennen, um diese als Werkzeug im Alltag einsetzen zu können, wenn es darum geht, sich selbst und andere sicher zu führen. Zudem kann dir der Austausch unter Kolleg*innen den Rücken stärken und die Freude an der Aufgabe erhalten.

    - Strategien für den Umgang mit widersprüchlichen Erwartungen entwickeln (Rollenklarheit, Umgang mit „Zwickmühlen“, förderliche Haltungen)

    - Ansätze und Werkzeuge zur Selbstorganisation kennen lernen und vertiefen

    - Gelassenheit in fordernden Situationen verstärken (Umgang mit Stressoren und „Inneren Antreibern“, Stressbewältigung)

    - Eigene Bedürfnisse und Ziele im Blick haben/Grenzen setzen können

    - Eigene Emotionen in Stress-Situationen beeinflussen und zielgerichtet

    steuern

    - Die Lebens-Balance und Gesundheit fördern

    Termin: Mo 19.10. - Mi 21.10.

    Seminarort: Fora Hotel, Hannover

    Zeiten: Mo 09:30 - Mi 17:00

    Referent: Harald Pühl

    Preis: pauschal 750,- € zzgl. 440,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-305

    Selbstführung meistern - BR-Vorsitz im Spannungsfeld verschiedener Anforderungen

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 18

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.

    Seit 1999 hat das BAG seinen Sitz in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt.

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist die höchste arbeitsgerichtliche Instanz der Bundesrepublik. Die Entscheidungen, die hier getroffen werden, sind maßgebend für alle anderen Arbeitsgerichte der Bundesrepublik.

    Im Rahmen dieser Tagung besuchen wir den Siebten Senat des BAGs. Dem siebten Senat sind folgende Urteils- und Beschlussverfahren betreffende Fragen zugeordnet:

    - Beendigung oder Änderung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristung, Bedingung oder aufgrund des AÜG sowie jeweils daran anschließende Ansprüche auf Weiterbeschäftigung;

    - formelles Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Sprecherausschussrecht;

    - Beschlussverfahren einer nach dem SGB IX gebildeten Arbeitnehmervertretungen

    Richter Matthias Waskow des siebten Senats wird Referent der Tagung sein. Er wird die Rechtsprechung des siebten Senats aus erster Hand vermitteln und darüber hinaus die aktuellste Rechtsprechung des BAG referieren.

    Die fachliche, arbeitsrechtliche Begleitung während der gesamten Tagung übernimmt wieder Thomas Schlingmann, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht aus Bielefeld.

    Die Einzelthemen der Tagung hängen von den in der Sitzung verhandelten Fälle und auch von der zu dem Zeitpunkt aktuellen Rechtsprechung des BAG ab. Deshalb gibt es ca. 6 Wochen vor der Tagung einen aktuellen Flyer mit den detaillierten Themen.

    Termin: Mi 16.12. - Fr 18.12.

    Seminarort: Erfurt

    Referent*in: Dorothee Hildebrandt, Thomas Schlingmann, Matthias Waskow

    Preis: pauschal 685,- € zzgl. Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-004

    Mit Besuch beim Bundesarbeitsgericht

    Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht Mit Besuch beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 19

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Unsere Rhein und Weser-Tagung steht für Wissensvermittlung, die aktuell, kompetent und anspruchsvoll ist. Nicht umsonst trägt sie den Stempel "Wissen on top".

    Hier treffen sich BR-Mitglieder, die schon ein solides Basiswissen haben, sich aber stets auf dem Laufenden halten wollen und über neueste Entwicklungen im Arbeitsrecht austauschen möchten.

    Zum Ablauf:

    Gesetzt sind immer zwei Vorträge:

    1. Aktuelle Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht

    und

    2. Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht.

    Ein dritter Part ist die Fragestunde. Hier können Sie Fragen, die Sie entweder vorher schriftlich oder vor Ort eingereicht haben, stellen und bekommen direkt vor Ort kompetent Antworten von den Referenten.

    Darüber hinaus wird immer mindestens ein aktuelles Einzelthema bearbeitet, über das u.U. erst sehr kurzfristig entschieden wird.

    +++Bei zusätzlicher Teilnahme am Datenschutz-Fachtag (Seite 23) gibt es 50€ Rabatt auf die

    Rhein-Weser-Fachtagung!+++

    Inhalte und Themen der Tagung stellt unser Tagungsbeirat zusammen.

    Die Mitglieder des Tagungsbeirats sind:

    - Werner Ziemann, ehem. Vorsitzender Richter am LAG in Hamm, Rechtsanwalt, Bielefeld

    - Peter Schmidt, Vorsitzender Richter am LAG in Hamm

    - Thomas Schlingmann, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Bielefeld

    - Thomas Staude, Betriebsratsvorsitzender Siemens Niederlassung Bielefeld

    Durch die Zusammensetzung garantieren wir stets Professionalität im Vortrag, Aktualität bei den Themen und einen engen Bezug zur betrieblichen Praxis.

    Termin: Mo 16.11. - Di 17.11.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mo 09:30 - Di 17:00

    Referent*in: Dorothee Hildebrandt, Werner Ziemann, Peter Schmidt, Franz Müller, Thomas Schlingmann

    Preis: pauschal 495,- € zzgl. Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-002

    Ein separater Flyer mit den Einzelthemen folgt!

    Aktuelles Arbeitsrecht zwischen Rhein und Weser Arbeitsrechtliche Aspekte und aktuelle Entwicklungen

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 20

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Im Anschluss an unsere Rhein und Weser-Tagung steht der Umgang mit Datenschutz im Fokus des Fachtages.

    Seit dem Inkrafttreten am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen europäischen Ländern verbindlich. Grund genug für uns, als Arbeit und Leben Bielefeld, mit Euch nochmal genauer zu schauen was sich schon getan hat.

    Auf unserer letzten Fachtagung „Aktuelles Arbeitsrecht zwischen Rhein und Weser“ wurden bereits Urteile und deren Bedeutung für Interessenvertretungen vorgestellt. Aufgrund der geführten Gespräche ist es uns wichtig, Euch nochmal ein gutes Paket zu schnüren, welches Euch im Umgang mit Datenschutz imBetrieb sowie Betriebsratsbüro sicher macht. Wir haben diesen Fachtag daher praxisnah geplant und möchten Euch mit diesem Konzept die Arbeit mit den Bestimmungen der DSGVO erleichtern.

    Neben einer rechtlichen Einordnung durch Thomas Schlingmann, wird Sigrid Rose von der TBS anhand praxisnaher Beispiele den Umgang und Eure Mitbestimmungsrechte in der betrieblichen Umsetzung der DSGVO vermitteln.

    Der Fachtag kann als Einzelveranstaltung oder im vergünstigten Paket

    mit der Rhein-Weser-Fachtagung gebucht werden.

    Da sich sowohl Änderungen in der Rechtsprechung ergeben können als

    auch damit verbunden die Rechte und Pflichten für Betriebsräte,

    wird für den Fachtag ein separater Flyer samt Einzelthemen erstellt und

    online zur Verfügung gestellt.

    Termin: Mi 18.11.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mi 09:00 - 17:00

    Referent*in: Sigrid Rose, Thomas Schlingmann & Markus Kollmeier

    Preis: pauschal 250,- €

    Seminar-Nr.: 20ABR-322

    Fachtag: Sicher im Umgang mit Datenschutz Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 21

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    In vielen Betrieben werden Kolleg*innen mit einem AT-Vertrag gelockt. Welche Grundlagen und Auswirkungen einem solchen außertariflichen Vertrag allerdings zugrunde liegen, ist in den meisten Fällen überhaupt nicht bekannt.

    Was haben wir damit zu tun?

    Soweit außertarifliche angestellte Arbeitnehmer*Innen nicht der Gruppe der leitenden Angestellten angehören. gilt auch für sie das Betriebsverfassungsgesetz. Damit werden deren kollektiven Interessen gegenüber dem Arbeitgeber uneingeschränkt vom Betriebsrat wahrgenommen.

    Was bringt das Seminar?

    Wir befassen uns mit den Vertragsinhalten der typischen AT-Verträge und eignen uns Kenntnisse an, um die Verträge auf ihre Wirksamkeit und Einhaltung prüfen zu können. Ziel ist es ebenfalls, die Kolleg*innen mitzunehmen und auf ihre Bedürfnisse zu schauen.

    Am Ende des Seminars wirst du eine Idee davon haben, wie du den Belegschaftsteil der AT-Angestellten gut beraten und als Betriebsrat begleiten kannst.

    - Außertarifliche Angestellte und die Abgrenzung zu leitenden Angestellten

    - Arbeitsvertragliche Besonderheiten

    - Allgemeine Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsrechte des

    Betriebsrats nach dem BetrVG

    - Sichere Anwendung des BGB und der AGB-Kontrolle

    - Aktuelle Probleme und Themen im Bereich der AT-Angestellten

    Termin: Mo 23.11. - Di 24.11.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mo 09:30 - Di 17:00

    Referent: Thomas Schlingmann

    Preis: pauschal 675,- € zzgl. Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-109

    Mitbestimmungsrechte bei AT-Angestellten Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 22

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Auch das gehört zum betrieblichen Alltag: der Arbeitgeber ist mit der Leistung einzelner Arbeitnehmer*Innen nicht zufrieden, moniert Unpünktlichkeit, private Telefonate: Welches Fehlverhalten kann zur Abmahnung oder sogar zur verhaltensbedingten Kündigung führen?

    Was können wir tun?

    Wir können überprüfen, ob die Anforderungen an eine Abmahnung oder gar Kündigung aus betrieblichen, personenbezogenen und verhaltensbedingten Gründen überhaupt gegeben sind und als Betriebsrat schauen wir natürlich auch auf mögliche Ursachen.

    Was bringt das Seminar?

    Dieses Seminar macht dich rundum fit in all den Fragen zur Abmahnung und verhaltensbedingten Kündigung. Anhand konkreter Praxisbeispiele zeigen wir, was du als Betriebsrat für die Betroffenen tun kannst. Du erfährst, wann ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung ist und welche Risiken Arbeitnehmer*Innen dabei umgehen sollten.

    - Abmahnung wegen Fehlverhaltens

    - Wann darf der Arbeitgeber abmahnen?

    - Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

    - Unterscheidung: Ordentliche oder fristlose Kündigung

    - Kündigung wegen Schlecht- oder Minderleistung

    - Arbeitgeberpflichten vor einer Leistungskündigung

    - Aufhebungsvertrag: was muss beachtet werden

    Termin: Mo 24.08. - Mi 26.08.

    Seminarort: Best Western Plus Hotel Ostertor, Bad Salzuflen

    Zeiten: Mo 9:30 - Mi 17:00

    Referent: Albrecht Seidel

    Preis: pauschal 750,- € zzgl. 305,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-113

    Kolleg*innen schützen - Abmahnung, verhaltensbedingte Kündigung und Aufhebungsvertrag

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 23

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 haben sich grundlegende Sachverhalte im Umgang mit Leiharbeitnehmer*innen geändert, die auch die Arbeit im Betriebsrat betreffen.

    Durch die Neufassung des Gesetzes soll die Arbeitnehmerüberlassung wieder auf ihre Kernfunktion zurückkommen, nämlich ausschließlich zur Überwindung vorübergehender Personalengpässe.

    Wie sind wir involviert?

    Auf die neu entstandenen Fristen bei der zeitweisen Beschäftigung muss auch der Betriebsrat ein Auge haben und nach § 99 BetrVG sowie § 14 Abs. 3 AÜG einer Einstellung zustimmen oder diese ablehnen, falls der Einsatz nicht vorübergehend scheint.

    Gleiches gilt für die Beachtung des TV LeiZ sowie der gleichen Entlohnung und Behandlung von Leiharbeitnehmer*innen. Stichwort Equal-Treatment und Equal Pay.

    Was bringt das Seminar?

    Du lernst wesentliche Bestimmungen o.g. Gesetze kennen und bekommst Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Bestimmungen und Handlungsweisen für die Interessenvertretung von Leiharbeitnehmer*innen innerhalb deiner Betriebsratsarbeit.

    -- Überblick über Formen des Drittpersonaleinsatzes

    - Leiharbeit und Werkverträge - Auswirkungen des neuen

    Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auf die Betriebe

    - Missbrauch durch verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    - Nach der AÜG-Reform

    - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

    - Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit

    Termin: Mi 12.08. - Do 13.08.

    Seminarort: Légère, Bielefeld

    Zeiten: Mi 9:30 - Do 15:00

    Referent: Albrecht Seidel

    Preis: pauschal 500,- € zzgl. 295,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-115

    Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge - Neue Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 24

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Das wichtigste Instrument zur Verhinderung betriebsbedingter Kündigungen in dieser Krise ist die Kurzarbeit.

    Schon in der Finanzkrise 2009/2010 war Kurzarbeit ein wirksames Instrument und nach der Krise konnte relativ schnell und planbar wieder gearbeitet werden. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise gibt es einige neue Regelungen und Maßnahmen zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen und zur Unterstützung der Wirtschaft. In unserem Seminar geben wir hierzu einen Überblick und gehen der Frage nach, was sich gegenüber der alten Kurzarbeitsregelung geändert hat und was das für die Beschäftigten und für Betriebsräte bedeutet.

    Was bringt das Seminar?

    Neben den rechtlichen Grundlagen, werden betroffene Betriebsräte über ihre Erfahrungen bei der Einführung von Kurzarbeit berichten und wichtige Tipps für die betriebliche Praxis geben.

    - Kurzer Überblick - die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung und Unterstützung der Betriebe

    - Kurzarbeit: Grundlagen und Besonderheiten in der Corona-Krise

    - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    - Das Antragsverfahren zur Genehmigung von Kurzarbeit und dem

    Erhalt von Kurzarbeitergeld.

    - Höhe und Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld.

    - Corona-Krise: Aktuelle Gesetzeslage zur Ein- und Durchführung von

    Kurzarbeit

    - Nebenverdienst in Kurzarbeit: Was ist erlaubt?

    - Die Rolle und die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung

    von Kurzarbeit

    - Anspruchsgrundlage für die Mitbestimmung des Betriebsrats:

    § 87 Abs. 1, Ziffer 3 BetrVG.

    - Wirtschaftliche Daten des Unternehmens und Bewertung der

    (zukünftigen) Beschäftigungssituation.

    - Wichtige Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen zu Kurzarbeit.

    - Erfahrungsberichte aus betroffenen Betrieben

    - Inhalte einer betrieblichen Regelung

    Termin: Mi 26.08. - Do 27.08.

    Seminarort: Best Western Plus Hotel Ostertor, Bad Salzuflen

    Zeiten: Mi 09:30 - Do 15:00

    Referent: Klaus Pahde

    Preis: pauschal 500,- € zzgl. 325,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-104

    Kurzarbeit in der Corona-Krise: Kurzarbeit und Mitarbeiter*innenqualifizierung statt Kündigung

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 25

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Kostendruck, Change Management, Reorganisation, agiles Arbeiten, etc., wer kennt es nicht.

    Betriebsratsmitglieder beschäftigen sich tagtäglich mit den Fragen: Wie steht es um meinen Betrieb? Wie ist die wirtschaftliche Lage tatsächlich? Welche Auswirkungen hat die Finanzplanung auf die Belegschaft? Welche Auswirkungen haben aktuelle Unternehmensstrategien?

    Was können wir tun?

    Dieses Seminar gibt dir einen Einblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge und aktuelle Unternehmensstrategien.

    Was bringt das Seminar?

    Dieses Seminar vertieft die erworbenen Kenntnisse des Seminars „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“. Nach dem Seminar kannst du mit dem Arbeitgeber qualifiziert über Themen wie Finanzierung, Kosten, Qualitätsmanagement, Personalwesen und Marketing diskutieren. Du kennst deine Informations- und Beratungsrechte, aber auch deine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und kannst sie zielgerichtet anwenden.

    - Unternehmensrechtsformen und Haftung

    - Unternehmensstrukturen - Klassisch, Matrix, Profit-Center

    - Unternehmensstrategien

    - Investition und Kalkulation; Outsourcing

    - Qualitätsmanagement

    - Finanzierung

    - Personalwesen

    - Marketing - Absatzplanung

    - Mitwirkungs-, Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten

    des BR

    - Konsequenzen für Arbeitsplätze und Beratungen des Betriebsrats mit

    dem Arbeitgeber

    Termin: Mo 31.08. - Fr 04.09.

    Seminarort: Welcome Hotel, Meschede

    Zeiten: Mo 09:30 - Fr 13:00

    Referent: Rainer Niebur

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 830,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-105

    Fachlich mithalten - Wirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmensstrategien im Betrieb erkennen

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 26

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Auch die Arbeit im Betriebsrat unterliegt bestimmten Formalien, die laut Betriebsverfassungsgesetz zwingend einzuhalten sind, um bspw. Einladungen, Sitzungen, Protokolle und vor allem Beschlüssen Rechtssicherheit zu verleihen.

    Worauf ist zu achten?

    Was nach komplizierten Vorgaben klingt und scheinbar schriftstellerische Fähigkeiten voraussetzt, ist gut umsetzbar, wenn auf bestimmte Dinge geachtet wird (z.B. Frist und Form der Einladung, etc.).

    Was bringt das Seminar?

    Für alle, die als Schriftführer*in im Betriebsratsbüro tätig sind, wird in diesem Seminar genau dieses Wissen vermittelt. Du wirst perfekt darauf vorbereitet, Beschlüsse rechtlich einwandfrei zu fassen und damit für deren Wirksamkeit zu sorgen. Die rechtlichen Anforderungen werden im Einzelnen an vielen praktischen Beispielen erläutert. Du erhältst Tipps und Hinweise, wie die erforderlichen Schriftstücke anzufertigen sind.

    - Einladungen zu der Betriebsratssitzung gem. § 29 BetrVG

    - Protokolle / Sitzungsniederschrift gem. § 34 BetrVG

    - Beschlüsse protokollieren

    - Aufbau- und Formulierungshilfen für weiteren Schriftverkehr

    - Formblätter und praktische Übungen

    Termin: Mo 31.08. - Fr 04.09.

    Seminarort: Légère, Bielefeld

    Zeiten: Mo 9:30 - Fr 13:00

    Referent*in: Gaby Tegeder, Jörg Pielemeier

    Preis: pauschal 1.025,- € zzgl. 949,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-112

    Perfekt im Betriebsratsbüro - Protokolle, Einladungen, Schriftverkehr rechtssicher formulieren

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 27

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Dieses Seminar bietet den Raum, die Tragweite von Bundesarbeitsgerichtsurteilen für das eigene Betriebsratsgremium abzuschätzen.

    Um welche Themen geht es?

    Gemeinsam erfahren wir, zu welchen Sachverhalten das Bundesarbeitsgericht Urteile gesprochen hat.

    Was bringt das Seminar?

    Das Seminar bietet viel Raum für Diskussionen, die dich in die Lage versetzen sollen, einen Abgleich zur gelebten Praxis im Betrieb zu erstellen. Gemeinsam mit unserem Referenten werden wir Schlussfolgerungen ziehen, wie wir die aktuelle Rechtsprechung handlungsorientiert in die tägliche Betriebsratsarbeit einbauen können.

    Nach diesem Seminar wirst du viele wertvolle Tipps und Handlungshilfen für deine Arbeit im Gremium gesammelt haben.

    - BAG - Urteile, ein Überblick

    - Berührte Rechtsnormen des BetrVG

    - Umgang mit minder- und herrschender Meinung

    - Verknüpfung verschiedener Gesetze und Normen für die eigene

    Betriebsratstätigkeit nutzen

    Termin: Mo 21.09. - Mi 23.09.

    Seminarort: Welcome Hotel, Paderborn

    Zeiten: Mo 09:30 - Mi 15:00

    Referent: Thomas Schlingmann

    Preis: pauschal 750,- € zzgl. 485,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-103

    Kompetenzen ausbauen - BAG Rechtsprechung für Profis

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 28

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll (...) zum Wohle der Arbeitnehmer*innen und des Betriebes zusammenzuarbeiten.

    Welche Kompetenzen brauchen wir?

    Für diese Zusammenarbeit gibt es verschieden im Betriebsverfassungsgesetz verankerte Anlässe. Als erfolgreiche Interessenvertretung benötigst du Grundlagen, um diesen Aufgaben mit verschiedenen Verhandlungstechniken und Methoden gewachsen zu sein.

    Was bringt das Seminar?

    In verschiedenen Trainingssituationen zeigen wir dir, wie du typische Konfliktsituationen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber konstruktiv lösen kannst.

    - Vertrauensvolle Zusammenarbeit: rechtliche Grundlagen

    - Strategien für ein erfolgreiches Miteinander

    - Monatsgespräche gem. §74 BetrVG

    - Behandlung von Beschwerden

    - Grundlagen für eine erfolgreiche Gesprächskultur

    - Struktur und Phasen einer gelungenen Verhandlung

    - Effektive Verhandlungsmethoden

    - Grenzen vertrauensvoller Zusammenarbeit und Handlungsmöglichkeiten

    des Betriebsrates

    Termin: Mo 26.10. - Mi 28.10.

    Seminarort: Hotel Haus Griese, Möhnesee-Körbecke

    Zeiten: Mo 09:30 - Mi 15:00

    Referent*in: Jörg Pielemeier, Gaby Tegeder

    Preis: pauschal 750,- € zzgl. 459,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-106

    Monatsgespräche, Beschwerden und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreich führen

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 29

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Das wichtigste Instrument zur Verhinderung betriebsbedingter Kündigungen in dieser Krise ist die Kurzarbeit.

    Schon in der Finanzkrise 2009/2010 war Kurzarbeit ein wirksames Instrument und nach der Krise konnte relativ schnell und planbar wieder gearbeitet werden. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise gibt es einige neue Regelungen und Maßnahmen zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen und zur Unterstützung der Wirtschaft. In unserem Seminar geben wir hierzu einen Überblick und gehen der Frage nach, was sich gegenüber der alten Kurzarbeitsregelung geändert hat und was das für die Beschäftigten und für Betriebsräte bedeutet.

    Was bringt das Seminar?

    Neben den rechtlichen Grundlagen, werden betroffene Betriebsräte über ihre Erfahrungen bei der Einführung von Kurzarbeit berichten und wichtige Tipps für die betriebliche Praxis geben.

    - Kurzer Überblick - die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung und Unterstützung der Betriebe

    - Kurzarbeit: Grundlagen und Besonderheiten in der Corona-Krise

    - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    - Das Antragsverfahren zur Genehmigung von Kurzarbeit und dem Erhalt

    von Kurzarbeitergeld.

    - Höhe und Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld.

    - Corona-Krise: Aktuelle Gesetzeslage zur Ein- und Durchführung von

    Kurzarbeit.

    - Nebenverdienst in Kurzarbeit: Was ist erlaubt?

    - Die Rolle und die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von

    Kurzarbeit

    - Anspruchsgrundlage für die Mitbestimmung des Betriebsrats:

    § 87 Abs. 1, Ziffer 3 BetrVG.

    - Wirtschaftliche Daten des Unternehmens und Bewertung der (zukünftigen)

    Beschäftigungssituation.

    - Wichtige Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen zu Kurzarbeit.

    - Erfahrungsberichte aus betroffenen Betrieben

    - Inhalte einer betrieblichen Regelung

    Termin: Mi 04.11. - Fr 06.11.

    Seminarort: Ringhotel Drees, Dortmund

    Zeiten: Mi 09:00 - Fr 13:00

    Referent: Klaus Pahde

    Preis: pauschal 750,- € zzgl. 370,00 € Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 20ABR-107

    Kurzarbeit in der Corona-Krise: Kurzarbeit und Mitarbeiterqualifizierung statt Kündigung

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 30

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Unsere Seminare im 1. Halbjahr 2021*

    Seminare - Fachtagungen - Inhouse

    *Zeiten und Orte können sich noch ändern

  • Inhaltsverzeichnis

    Seminartitel Seite

    Jugend- und Auszubildendenvertretung Typ A 31 Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht (II) 32 Souverän moderieren - Die erfolgreiche Sitzung 33 Konstruktiver Umgang mit Konflikten 34 Basis der Kommunikation im Betrieb - (Grundlagenseminar Modul I) 35 Gefahrstoffe im Betrieb - Einführung, Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen 36 BetrVG Teil 1 - Grundlagen der betrieblichen Mitwirkung 37 BetrVG Teil 2 - Durchsetzbare Mitbestimmungsrechte 38 Clever in Rente – Sozialplanregelungen für rentennahe Jahrgänge 39 Clever in Rente 1 – Was ist möglich vor 67? 40 Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern - Mutterschutz, Eltern und Pflegezeit und die neue Brückenteilzeit 41 Mitbestimmungsrechte bei AT-Angestellten 42 Kolleg*innen schützen - Abmahnung, verhaltensbedingte Kündigung und Aufhebungsvertrag 43 Clever in Rente 2: Vorruhestand – Was ist möglich vor der Rente? 44 Clever in Rente 3 – Ausgleich von Rentenabschlägen und Wertguthaben 45 Sicher und gesund im Betrieb - Arbeits- und Gesundheitsschutz II 46

  • Inhaltsverzeichnis

    Seminartitel Seite

    Minderheiten schützen - Das neue Schwerbehindertenrecht 47 Gesundheit schützen - Lärm und Lasten 48 Gefahrstoffe im Betrieb - Einführung, Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen 49 Gesundheitsrisiken erkennen - Grundlagen und Rechtsprechung (Arbeits- und Gesundheitsschutz I) 50 Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis (BEM) 51 Die Gefährdungsbeurteilung umsetzen (Arbeits- und Gesundheitsschutz III) 52 Selbstführung meistern - BR-Vorsitz im Spannungsfeld verschiedener Anforderungen 53 Kenntnisse vertiefen - Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) 54 Openspace - Die Büroräume der Zukunft gestalten 55 Arbeits- und Gesundheitsschutz in ganzheitlichen Produktionssystemen (GPS) 56

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Als Mitglied der JAV bist Du die Stimme der Azubis und der jungen Arbeitnehmer*innen!

    Worum geht es?

    Kaum sind die Wahlen vorbei und die Arbeit als JAV soll beginnen, da steht sich die Frage: Was genau kann die JAV eigentlich tun? Was sind ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten? Wie arbeitet die JAV erfolgreich als Team?

    Das bringt das Seminar!

    In diesem Seminar erarbeiten wir gemeinsam Schritt für Schritt die notwendigen Grundlagen für die JAV-Arbeit. Immer gepaart mit Beispielen aus der Praxis und Übungen. So findest Du schon im Seminar Lösungen für einen guten Start in eine erfolgreiche JAV-Arbeit.

    - Die Aufgaben der JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz

    - Im Überblick: die Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungs-

    rechte

    - Die Geschäftsführung der JAV gem. § 65 BetrVG (JAV-Sitzungen,

    Rundgänge, Kostenübernahme, Schulungsansprüche)

    - So läuft die JAV-Sitzung: Einladung, Tagesordnung, Protokoll,

    Beschlussfassungen, Beschlussfähigkeit der JAV, Nachrücken von Ersatzmitgliedern

    - Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gem. § 70 BetrVG

    - Die wichtigste Rechte und Pflichten der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb aus dem Berufsbildungsgesetz

    - Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

    - Die Jugend- und Auszubildendenversammlung gem. § 71 BetrVG

    - Der Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung gem. § 78a BetrVG

    - Erfahrungsaustausch

    Jugend- und Auszubildendenvertretung Typ A - Grundlagen für eine erfolgreiche JAV-Arbeit

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 31

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Die Rechte und Pflichten innerhalb des Arbeitsverhältnisses sind vielfältig und, je nach Perspektive, Grund für Auseinandersetzungen. Als Betriebsratsmitglied musst du dich mit den Einzelheiten auskennen und wissen, an welchen Stellen der Betriebsrat steuernd eingreifen kann und an welchen nicht.

    Worum geht es?

    Es geht die rechtlichen Grundlagen zur Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen. Schwerpunkt ist das komplexe Zusammenspiel von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie ihre Auswirkungen auf einzelne Arbeitsverträge.

    Was bringt das Seminar?

    Um die Anwendung des Individual-Arbeitsrechts praxisnah zu erleben, werden wir an einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht teilnehmen. Die Vor- und Nachbereitung findet im Seminar mit den Richter*innen der Kammer statt, die wir besuchen werden.

    - Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze

    - Das Zusammenspiel von Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

    - Formen von Einstellung

    - Leiharbeit

    - Befristung

    - Teilzeit etc.

    - Arbeitsrechtliche Bestimmungen rund um die Einstellung

    - Benachteiligungsverbot (AGG)

    - Fragerecht des Arbeitgebers

    - Einstellungsverfahren

    - Inhalte und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitsvertrags durch den

    Betriebsrat

    - Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

    Termin: Mo 01.03. - Fr 05.03.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mo 8:30 - Fr 13:00

    Referent*in: Franziska Szagun, Christian Treu

    Preis: N.N.

    Seminar-Nr.: 21ABR-307

    Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht (II) Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 32

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Im Laufe deiner Tätigkeit als Betriebsrätin oder Betriebsrat kommen eine Menge Sitzungen auf dich zu. Es wird viel diskutiert und jede*r wird sich ganz unterschiedlich an den Themen beteiligen, die z.T. weitreichende Entscheidungen zur Folge haben. Gut, wenn du hier souverän moderieren kannst.

    Worauf kommt es an?

    Eine souveräne Sitzungsleitung lässt einerseits genügend Raum für die unterschiedlichen Standpunkte, fasst aber an den passenden Stellen zusammen, um den Austausch von Argumenten nicht ausufern zu lassen. Im Laufe einer Sitzung gibt es eine Menge in puncto Moderation zu beachten.

    Was bringt das Seminar?

    Du wirst verschiedene Moderationstechniken erlernen und einüben, damit du dich f¸r die folgenden BR-Sitzungen gut vorbereitet fühlst.

    - Gesprächs- und Moderationstechniken

    - sicheres Auftreten

    - begleitende oder direktive Leitung

    - Argumentationshilfen

    - Methoden

    - Gesprächsführung

    - Diskussionsleitung

    - Schlichtungsgespräche

    - Entscheidungsfindung

    - SMART-Methode

    - ZIM-Methode

    Termin: Mi 24.03. - Fr 26.03.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mi 08:30 - Fr 16:00

    Referent: Markus Kollmeier

    Preis: N.N.

    Seminar-Nr.: 21ABR-311

    Souverän moderieren - Die erfolgreiche Sitzung Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 33

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Ob wir wollen oder nicht, Konflikte sind immer wieder Bestandteil unseres Alltags- und Arbeitslebens. Im positiven Sinne können Konflikte notwendige Veränderungen und Fortschritte anregen. Als belastend werden sie häufig dann empfunden, wenn uns Ideen und Möglichkeiten zur Lösung fehlen und die Konflikte zu Stagnation oder Eskalation führen.

    Was können wir tun?

    Als Mitglied des Betriebsrates ist es quasi deine Aufgabe, in Konflikten zwischen Belegschaft und Arbeitgeber*innen zu vermitteln. Aber auch innerhalb der Belegschaft oder im Betriebsrat selbst sind Konflikte alltäglich. Bevor du sie klären kannst, musst du sie verstehen können.

    Was bringt das Seminar?

    Du erfährst, welche Arten von Konflikten es gibt und mit welchen Werkzeugen du sie bearbeiten und lösen kannst. Das Gelernte soll dir helfen, Eskalationspotentiale einzuschätzen und einen konstruktiven, lösungsorientierten Zugang zu Konflikten zu gewinnen, damit die eigene Handlungsfähigkeit in schwierigen Situationen bewahrt bleibt. Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch runden das Seminar ab.

    - Konfliktformen

    - Konfliktstrukturen

    - Konfliktursachen in Unternehmen

    - Konfliktzusammenhänge verstehen: Werkzeuge und Leitlinien

    - Eigenes Konfliktverhalten: Problem- oder lösungsorientiert?

    - Kolleg*innen beraten: Methoden und Tipps für den Umgang mit

    Konfliktparteien

    - In Konflikten vermitteln: Gesprächsbegleitung und Grenzen der

    Unterstützung

    Termin: Mo 31.05. - Mi 02.06.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mo 8:30 - Mi 16:00

    Referent: Peter Weisser

    Preis: N.N.

    Seminar-Nr. 21ABR-305

    Konstruktiver Umgang mit Konflikten Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 34

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Als Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung wirst du oftmals im Betrieb um die Vermittlung in Konflikten oder Auseinandersetzungen gebeten, die sich aus der Arbeitsorganisation und Gestaltung von Prozessen ergeben. In diesem komplexen Miteinander entstehen oftmals Strukturen und Prozessabläufe, die nicht den Erwartungen der Kolleg*innen entsprechen.

    Was ist das Problem?

    Dauerhaft verdeckte und ignorierte Konflikte führen zu Unzufriedenheit und in letzter Instanz zu einer verminderten Arbeitsleistung bis hin zur "inneren Kündigung". Diese Konflikte erkennen und benennen zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung für deren Lösung.

    Was bringt das Seminar?

    In den Modulen I und II des Grundlagenseminars Beratung geht es darum, Strukturen von Konflikten in Organisationen zu erkennen. Es geht um Kommunikationsmodelle, Gesprächstechniken sowie Grundlagen der Konfliktdiagnostik und -deutung. Abschließend lernst du die Grundlagen der systemischen Organisationsbeschreibung kennen.

    - Grundlegende Kommunikationsmodelle

    - Basis der Gesprächsführung im betrieblichen Kontext

    - Systematische Gesprächstechniken Teil I

    - Grundannahmen

    - Werte

    - Gesetzlichkeiten in der Beratung

    - Konfliktlösungsansätze - Beilegung von Konflikten im Einfluss von

    Fairness und Macht

    - Basics verschiedener Verhandlungsmodelle

    - Havard I und II

    - Rubinstein-Verhandlungsmodell

    Termin: Mi 10.03. - Fr 12.03.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mi 09:30 - Fr 15:00

    Referenten: Holger Wiewel, Jörg Pielemeier

    Preis: N.N.

    Seminar-Nr.: 21ABR-219

    Basis der Kommunikation im Betrieb (Grundlagenseminar Modul I)

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich, die sich mit der sozialrechtlichen Beratung der Beschäftigten befassen. 35

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Der Einsatz von gefährlichen Stoffen in der Metall- und Holzindustrie wird immer häufiger. Hinzu kommt: in vielen Bearbeitungsverfahren sind Chemikalien nicht mehr wegzudenken. Doch wie sollen sie gelagert und mit Ihnen umgegangen werden?

    Was kann der Betriebsrat tun?

    Die Einführung und der Umgang mit gefährlichen Stoffen im Betrieb kann durch den Betriebsrat begleitet werden. Die Frage ist, wie Gefährdungen am besten ermittelt und vermieden werden.

    Was bringt das Seminar?

    Am Beispiel einzelner Gefahrstoffe lernst du, wie die spezifische Ermittlung der Gefährdung vorgenommen werden und welche Möglichkeiten der Überprüfung du hast, damit du beurteilen kannst, wie die getroffenen Maflnahmen wirken. Des Weiteren erfährst du, wie Gefahrenstoffe auf den menschlichen Körper einwirken können. Auch die Themen Unfälle und Berufskrankheiten werden in diesem Zusammenhang beleuchtet.

    - Gesetzliche Grundlagen insbesondere die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)

    - Der tätigkeitsbezogene Umgang mit gefährlichen Stoffen im Betrieb

    - Erfassung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen

    - Lagern von Gefahrstoffen

    - Transport von Gefahrstoffen

    - Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen

    - Maßnahmenplanung und Umsetzung

    - Gestaltung der Unterweisung beim Umgang mit Gefahrstoffen

    - Betriebsanweisungen

    - Verwendung und Inhalt von Sicherheitsdatenblättern

    Termin: Mo 12.04.- Fr 16.04.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mo 11:00 - Fr 15:00

    Referent: Gabor Hill

    Preis: pauschal 1.025,- zzgl. Hotelkosten

    Seminar-Nr.: 21ABR-215

    Neu im Programm!

    Gefahrstoffe im Betrieb - Einführung, Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 36

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    In diesem Seminar bekommst Du eine optimale Grundlage für deine Tätigkeit im Betriebsrat. Du erfährst welche Rechte und Pflichten Du als Betriebsratsmitglied hast, wie der Betriebsrat seine Geschäfte zu führen hat, wie Beschlüsse gefasst werden und welche allgemeinen Aufgaben der Betriebsrat als Gremium hat.

    Was wir im Seminar geboten?

    Praxisnah und anschaulich wird dir der Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz und anderen wichtigen Gesetzen für die Betriebsratsarbeit vermittelt.

    Darum solltest Du dich anmelden

    Um erfolgreiche Betriebsratsarbeit mache zu können sind Grundlagenschulungen ein MUSS und darüber hinaus lernst Du von erfahrenen Referent*innen auf was Du vorbereiteten solltest und kannst Dich mit weiteren Kolleg*innen über die bisherigen Erfahrungen austauschen.

    - Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz und weiteren Gesetzen

    - Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied

    - Sitzungen, Beschlüsse und Ausschüsse des Betriebsrats

    - Schulungs- und Freistellungsansprüche

    - Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats

    - Die abgestuften Beteiligungsrechte:

    - Informationsrechte

    - Mitwirkungsrechte

    - Mitbestimmungsrechte

    Termin: Mo 22.03.- Fr 26.03.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mo 10:00 - Fr 13:00

    Referentin: Gaby Tegeder

    Preis: N.N.

    Seminar-Nr.: 21ABR-104

    Neu im Programm!

    BetrVG Teil 1 - Grundlagen der betrieblichen Mitwirkung Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 37

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    In diesem Seminar steht die echte, erzsingbare Mitbestimmung des Betriebsrates im Mittelpunkt. In welchen Fällen der Betriebsrat diese weitestgehende Einflussmöglichkeit hat steht im § 87; den nehmen wir genau unter die Lupe.

    Worum geht es noch?

    Es geht immer um Sachverhalte, bei denen der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren muss und zu einer Einigung mit ihm kommen sollte. Das Ergebnis ist in der Regel eine Betriebsvereinbarung. Dafür gibt es rechtliche Anforderungen, die im Seminar vermittelt werden.

    Darum solltest Du dich anmelden

    Erzwingbare Mitbestimmung bedeutet auch, dass bei einer Nichteinigung mit dem Arbeitgeber ein Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden kann. Auch dieses Verfahren wird im Seminar besprochen. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ignoriert oder bestreitet, dass ein Sachverhalt mitbestimmungspflichtig ist. Dass kann der Betriebsrat ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen. Klar, dass auch dieses Vorgehen an Beispielen praxisnah erläutert wird.

    - Gesetzes- und Tarifvorrang

    - Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG

    - Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten

    - Betriebsvereinbarungen gem. § 76 BetrVG

    - Einigungsstelle gem. § 77 BetrVG

    - Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gem. §§ 80 ff ArbGG

    Termin: Mo 17.05. - Fr 21.05.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Mo 10:00 - Fr 13:00

    Referentin: Gaby Tegeder

    Preis: N.N.

    Seminar-Nr.: 21ABR-108

    Neu im Programm!

    BetrVG Teil 2 - Durchsetzbare Mitbestimmungsrechte Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich. 38

  • Betriebsräte stärken und begleiten

    Eine auskömmliche Rente sicherzustellen, dies ist eines der zentralen Themen in der Gesellschaft. Am Ende eines Arbeitslebens steht die Rente und mithin die Frage, ob sie reicht.

    Was hat der Betriebsrat damit zu tun?

    Die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen steigt aktuell deutlich an. Wenn ein Interessenausgleich Personalabbau vorsieht, werden im Sozialplan meistens Abfindungen vereinbart. Für Beschäftigte, die rentennah sind, ist dies häufig nicht die günstigste Regelung. Mit einer guten Kombination von Vorruhestandsregelungen und Wegen über ein Wertguthaben lassen sich finanzielle Einbußen beim Übergang in die Rente oft verringern.

    Was bringt das Seminar?

    In diesem Tagesseminar arbeiten wir mit einem neu entwickelten Programm. Damit ermitteln wir die Lücken bis zum persönlichen Rentenbeginn mit und ohne Abschlag. Zusätzlich vermitteln wir einen Überblick über alle Vorruhestandsregelungen, über sinnvolle Auszahlungstermine für Abfindungen sowie mögliche Alternativen wie Wertguthaben oder Ausgleich von Rentenabschlägen.

    Interessenvertreter*innen haben nach diesem Seminar bessere Voraussetzungen, Maßnahmen zum Übergang in die Rente zu vereinbaren.

    - Rentenbeginn und deren Auswirkung auf die Rentenhöhe

    - Altersteilzeit (früher aufhören – mehr Rente)

    - Transfergesellschaft

    - Arbeitslosigkeit (Sperre, Bezugsdauer, Ruhen/Anrechnung von

    Abfindungen)

    - Entlassungsentschädigung - Welche Regelung ist wann am

    günstigsten?

    - Abfindung, Wertguthaben, Ausgleich von Abschlägen)

    Termin: Di 16.03.

    Seminarort: N.N.

    Zeiten: Di 09:30 - Di 17:00

    Referent: Werner oder Tim Buber

    Preis: N.N.

    Seminar-Nr.: 21ABR-103

    Clever in Rente – Sozialplanregelungen für rentennahe Jahrgänge

    Seminarinhalte

    Freistellung: Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX ist die Teilnahme an diesem Seminar für alle Betriebsratsmitglieder bzw. Schwerbehindertenvertretungen erforderlich, die sich mit der sozialrechtlichen Beratung der Beschäftigten befassen. 39

  • Betr


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