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Schwanger?! - profamilia.de · b Beratung und Unterstützung 43 • Allgemeine...

Date post: 18-Sep-2018
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Schwanger ? ! Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter in der Wetterau Fachdienst Frauen und Chancengleichheit
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Schwanger?!Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter

in der Wetterau

FachdienstFrauen und Chancengleichheit

Impressum

HerausgeberinWetteraukreisFachdienst Frauen und Chancengleichheit

BezugFachdienst Frauen und ChancengleichheitLeonhardstr. 761169 FriedbergTel. 06031 83-5301Fax 06031 [email protected]

Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und garantieren nicht für die Richtigkeit aller Angaben.

Konzept und Umsetzung: Arbeitskreis Schwanger?!

Endredaktion: Martina Alberti, Caritasverband, FriedbergSarah Parrish, Fachdienst Frauen und Chancengleichheit

Gestaltung: Christine Wigge, FriedbergFotos: © Claudia Paulussen, Hannes Eichinger, Harald07, Violetstar, Sandor Jackal, David Davis, Arne Pastoor, gigi1807, Franck Boston – Fotolia.com und Privat

Stand 11/2010

Liebe Leserin, lieber Leser,

gerne überreichen wir Ihnen die Broschüre Schwanger?!und hoffen, dass diese Ihnen in den nächsten Monatenein guter Wegbegleiter sein wird.

Nicht erst durch die Geburt eines Kindes, sondernbereits in den Monaten davor verändert sich das Lebenwerdender Mütter und Väter grundlegend: Sie müssen sich neu orientieren, berufliche und privateZielsetzungen in Hinblick auf ein Leben mit Kind neuüberdenken und als werdende Mutter auch Rücksichtauf neue körperlichen Bedürfnisse nehmen. Die vorliegende Broschüre möchte werdende Mütter undVäter in der Wetterau in dieser wichtigen Zeit begleitenund Wissenswertes in der Region vermitteln.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf den rechtlichen undsozialen Veränderungen, die es zu bewältigen gilt.

Darüber hinaus soll die vorliegende Broschüre auchFachkräfte aus den verschiedensten Bereichen unter-stützen und miteinander vernetzen.

Landrat Joachim Arnold Kornelia SchäferLeiterin Fachdienst Frauen und Chancengleichheit

Grußwort

Liebe werdende Mütter und Väter,

Sie erwarten ein Kind, wir freuen uns mit Ihnen! Mit demvorliegenden Leitfaden möchten wir Ihnen die Planungdes anstehenden neuen Lebensabschnittes erleichtern!

Wir, die Redakteurinnen dieses Leitfadens, beraten inunterschiedlichen Institutionen bereits seit vielen Jahrenschwangere Frauen und ihre Partner in der Wetterau.Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass werdendeMütter sich medizinisch meist gut versorgt wissen undbei Unsicherheiten und Fragen ihre Frauenärztinnen und-ärzte und/oder Hebammen ansprechen. Was ihnen oftfehlt, ist eine regionale Orientierung in Bezug auf dierechtlichen und sozialen Aspekte rund um die Schwan-gerschaft und die Geburt eines Kindes. Wie viel Geldbrauchen wir für ein Leben mit Kind? Wer kann unsunterstützen? Welche Anträge gilt es wo zu stellen? Oder was ändert sich, wenn ich alleinerziehend bin?

Diese und ähnliche Fragen will Ihnen der Leitfaden be-antworten. Außerdem finden Sie eine Checkliste amEnde der Broschüre. Hier können Sie auf einen Blicksehen, wann und was in der Schwangerschaft, rund umdie Geburt und danach erledigt werden kann. Bei vielenThemen, wie z. B. dem Elternzeit- und Elterngeldgesetz,hätte es den Umfang dieser Broschüre gesprengt, diesein allen Einzelheiten darzustellen. Stattdessen haben wirauf bekannte kostenfreie Broschüren und Internetseitenverwiesen. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in

Ämtern, Einrichtungen und Initiativen, die unsere Fragenkompetent beantwortet haben.Für Fragen, die Ihnen der Leitfaden nicht beantwortenkann, haben wir jederzeit ein offenes Ohr und werdenversuchen, Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen!

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den neuenLebensabschnitt!

Ihr Arbeitskreis Schwanger?!

Martina Alberti, Caritasverband Gießen e. V., Friedberg

Sarah Parrish, Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises

Susanne Martin-Ploner, Diakonisches Werk Wetterau

Helga Hartmann, pro familia Friedberg e. V.

Einleitung

5

Grußwort 3Einleitung 4Inhaltsverzeichnis 5

y Baby und Beruf 7

• Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg 8• Mutterschutz 9• Elternzeit und Elterngeld 10• Teilzeit- und Befristungsgesetz 11• Arbeitslosigkeit 11• Schule, Ausbildung und Studium 12• Kinderbetreuung 13

x Finanzielle Hilfen 15• Mutterschaftsgeld 16• Kindergeld 17• Elterngeld 18• Kinderzuschlag 20• Bundesstiftung Mutter und Kind 21• Arbeitslosengeld II 22• Wohngeld 24• Übernahme und Bezuschussung von Betreuungskosten 25• BAföG 26• BaB 27

c Alleinerziehend 28• Trennung und Scheidung 29• Beistandschaft 30• Anerkennung der Vaterschaft 31• Sorge- und Umgangsrecht / Begleiteter Umgang 32

Inhalt

inhaltsverzeichnis

Inhalt

• Betreuungsunterhalt 33• Unterhaltsvorschuss 33• Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende 34• Weitere unterstützende Angebote 35

v Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby 36• Schwangerschaftsvorsorge 37• Pränataldiagnostik 37• Geburtsvorbereitung und Geburt 38• Geburtsurkunde und Namensgebung 40• Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung 40• Krankenversicherung des Kindes 41• Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen 42

b Beratung und Unterstützung 43• Allgemeine Beratung/Selbsthilfegruppen 44• Familienunterstützende Angebote 44• Beratung für Mütter und Väter mit Migrationshintergrund 46• Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder 47• Pflegefamilie/Adoption 47• Seelische und körperliche Gesundheit 48• Frühförderung für Kinder mit Behinderung 49• Schuldnerberatung 49• Tafeln 49

n Schwangerschaftskonflikt 50

m Schwangerschaftskalender mit Checkliste 52

Stichwortverzeichnis 56

6

y

7

Baby und Beruf

• Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg

• Mutterschutz

• Elternzeit und Elterngeld

• Teilzeit- und Befristungsgesetz

• Arbeitslosigkeit

• Schule, Ausbildung und Studium

• Kinderbetreuung

Baby und Beruf

Der berufliche Wiedereinstieg nach Schwangerschaftund Geburt eines Kindes kann durch eine frühzeitigePlanung, die schon vor dem Ausstieg beginnt, erleichtert werden. Wenn Sie und Ihr Partner den beruflichen Aus- undWiedereinstieg planen, sollten Sie sich mit folgendenFragen auseinandersetzen:

• Wer von Ihnen möchte wann und wie lange Ihr Kind betreuen. Oder möchten Sie eine Kinderbetreuung, z. B. eine Tagesmutter oder eine Kinderkrippe suchen? > siehe Kinderbetreuung, S. 13, 14

• Wie wird die Elternzeit verteilt und welche Arbeitszeitmodelle passen dazu? > siehe Elternzeit, S. 10

• Bietet Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Kinder-betreuung oder andere familienfreundliche Maßnahmen an, z. B. Arbeiten von zuhause?

• Wie können Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber während der Familienzeit halten und beruflich auf dem Laufenden bleiben, z. B. indem Sie Fortbildun-gen besuchen oder Vertretungen übernehmen?

Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg

Wenn Sie sich entschieden haben, sollten Sie IhreVorstellungen mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Sie werden Ihre Pläne vermutlich immer wieder an neue Gegebenheiten anpassen müssen, aberAbsprachen mit Ihrem Arbeitgeber haben den Vorteil,dass Sie bereits im Vorfeld signalisieren, dass Ihr Beruf Ihnen wichtig ist.

Der Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Beruflicher Wiedereinstieg die Broschüre „Wegweiser – Beruflicher Wiedereinstieg“ herausgegeben. Hier erhalten Sie viele Tipps und Informationen, und es werden Ihnen Institutionen imWetteraukreis vorgestellt, die Sie bei Ihrem Aus- undWiedereinstieg unterstützen können. Sie erhalten diese Broschüre beim

Fachdienst Frauen und Chancengleichheitdes WetteraukreisesLeonhardstr. 7 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

oder im Internet unter www.wetteraukreis.de

beruflicher wiedereinstieg8

Baby und Beruf

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Baby und Beruf

Was und für wen?

Für Sie als werdende berufstätige Mutter gilt das Mutter-schutzgesetz vor, während und nach der Schwanger-schaft. Es schützt Sie vor Kündigung, vor Gesundheits-gefahren in der Schwangerschaft, und es sichert IhrenLebensstandard. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einemArbeitsverhältnis stehen, also auch für Teilzeitbeschäf-tigte, geringfügig Beschäftigte (Minijobs) und Frauen inAusbildung. Ihre Staatsangehörigkeit ist nicht entschei-dend, solange Ihr Arbeitsplatz in Deutschland ist. Bei Bewerbungs- oder Einstellungsgesprächen sind Sienicht verpflichtet, den potentiellen Arbeitgeber über dieSchwangerschaft zu informieren (mit wenigen Ausnah-men).Die vierzehnwöchige Mutterschutzfrist beginnt sechs

Wochen vor der Geburt und endet in der Regel achtWochen nach der Geburt. Findet die Geburt vor demerrechneten Geburtstermin statt, verlängert sich dieMutterschutzfrist um die Anzahl der Tage, die Sie vor derGeburt nicht in Anspruch genommen haben. Währenddieser Zeit besteht ein allgemeines Beschäftigungsver-bot. Auf eigenen Wunsch können Sie in der Zeit vor derGeburt weiterarbeiten. Meistens wird es jedoch zuanstrengend und Sie sollten sich Ruhe gönnen. Während der 14-wöchigen Mutterschutzfrist erhalten SieMutterschaftsgeld. > siehe Finanzielle Hilfen,Mutterschaftsgeld, S. 16.

Kündigungsschutz besteht ab Beginn der Schwanger-schaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Ent-bindung (falls Sie danach Elternzeit nehmen, verlängertsich der Kündigungsschutz bis zum Ablauf der Eltern-zeit).

Schutz am Arbeitsplatz• Sie haben während der gesamten Schwangerschaft

Anspruch auf bezahlte Freistellung für ärztliche Untersuchungs- und Beratungstermine.

• Wenn Ihr Kind geboren ist, haben Sie das Recht, Ihr Kind auch während der Arbeitszeit zu stillen.

• Am Arbeitsplatz genießen Sie einen besonderen Schutz, z. B. bei Nacht-, Wochenend- oder Mehr-arbeit, bei schwerer körperlicher Arbeit wie Akkord- oder Fließbandarbeit sowie bei Kontakt mit Gefahrenstoffen.

Broschüre Über Ausnahmen und Sonderregelungen, beispielsweise bei befristeten Arbeitsverträgen, Konkurs des Unternehmens oder für Beamtinnen informiert ausführlich die Broschüre: Mutterschutzgesetz, Leitfaden zum MutterschutzSie können sie bestellen oder herunterladen unter: www.bmfsj.de, Stichwort: Publikationen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend I Glinkastraße 24 I 10117Berlin

Mutterschutz mutterschutz

Baby und Beruf

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Sie und Ihr Partner können bis zum drittenGeburtstag Ihres Kindes Elternzeit – eine unbe-zahlte Freistellung von der Arbeit – nehmen. Dasgilt auch für befristete Verträge, für Teilzeitarbeitund geringfügige Beschäftigungen. In dieser Zeit haben Sie Kündigungsschutz, blei-ben gesetzlich krankenversichert, und Ihr Arbeit-geber muss Ihnen nach der Elternzeit Ihren altenbzw. einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.Befristete Arbeitsverträge verlängern sich durchdie Elternzeit nicht. Finanziell werden Sie für einen Teil der Eltern-zeit durch das Elterngeld unterstützt. (> siehe Elterngeld, S. 18)

Sie können entscheiden, wer von Ihnen Elternzeit nimmt,ob Sie beide Elternzeit nehmen möchten und für wel-chen Zeitraum. Es gibt dabei ganz unterschiedlicheModelle. Beide Partner können beispielsweise gemein-sam Elternzeit nehmen und bis zu 30 Wochenstundenarbeiten. Das Einkommen verringert allerdings das Elterngeld. In dieser Zeit haben Sie beide Kündigungsschutz. Sie können die Elternzeit auch untereinander in zweiAbschnitte aufteilen.

Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit müssenSie Ihren Arbeitgeber schriftlich informieren. Dieser

Elternzeite

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muss auf Ihre Wünsche eingehen, sofern sie nicht demGesetz widersprechen.

Mit der Anmeldung der Elternzeit legen Sie sich verbind-lich darauf fest, für welche Zeiträume Sie sich in denersten beiden Jahren nach der Geburt entschiedenhaben. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist jedochauch eine Änderung möglich.

Das dritte Jahr Elternzeit müssen Sie spätestens siebenWochen vor Ende des zweiten Jahres anmelden. Mit demEinverständnis Ihres Arbeitgebers können Sie dies auchnach dem 3. Geburtstag bis zum 8. Geburtstag IhresKindes nehmen, z. B. in dem Jahr, in dem Ihr Kind ein-geschult wird.

Beanspruchen beide Elternteile gleichzeitig die Eltern-zeit, können sie jeweils bis zu 3 Jahre von der Arbeitfreigestellt werden, wobei sich bei dieser Variante natürlich die Frage des Lebensunterhaltes stellt.

Wird die Elternzeit zeitlich getrennt voneinander ge-nommen, ist die Elternzeit auf max. 3 Jahre pro Kind(und nicht pro Elternteil) begrenzt. Elternzeit, die die Mutter nimmt, begrenzt somit dieElternzeit für den Vater und umgekehrt.

Broschüre „Elterngeld und Elternzeit”zu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter:www.bmfsj.de, Stichwort: Publikationen

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Baby und Beruf

Es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit. Hat Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Angestellte, haben SieAnspruch auf eine Teilzeiterwerbstätigkeit von 15–30Wochenstunden, es sei denn, dringende betrieblicheGründe stehen dem entgegen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die verschiede-nen Möglichkeiten flexibler Arbeitszeit oder Teilzeit, umgemeinsam eine individuelle Lösung für Ihre persönlicheSituation zu finden.

Broschüre „Teilzeit – ALLES was RECHT ist. Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber und Arbeit-geberinnen.“ Kostenfrei zu bestellen beim

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Tel. 0180 5151510 I Wilhelmstr. 49 I 10117 Berlinwww.bmas.bund.de

www.teilzeit-info.de

Teilzeit- und Befristungsgesetz Arbeitslosigkeit

teilzeit- undbefristungs-gesetz

Sollten Sie während der Schwangerschaft arbeitsloswerden, z. B. weil Ihr Arbeitsvertrag befristet war oderIhr Betrieb in Insolvenz gehen musste, können Sie ALG Ibeantragen, sofern Ihre Anwartschaftszeit erfüllt ist.Die Regelanwartschaftszeit ist erfüllt, wenn Sie in denletzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und demBeginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate ineinem Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung,Krankengeldbezug) gestanden haben.Während der Mutterschutzfrist (in der Regel sechsWochen vor und acht Wochen nach der Geburt) erhaltenSie das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosen-geldes.

Wann und Wo?

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle FriedbergLeonhardstraße 17 I 61169 FriedbergTel. 01801 5551-11 (3,9 Cent die Minute)[email protected]

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle BüdingenAm Junkerngarten 3 I 63654 Büdingen Tel. 01801 5551-11 (3,9 Cent die Minute)[email protected]

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle GießenNordanlage 60 I 35390 Gießen Tel. 01801 5551-11 (3,9 Cent die Minute)[email protected]

Wenn Sie während der Ausbildung schwanger gewordensind, bestehen für Sie mehrere Möglichkeiten, IhreAusbildung zu Ende zu führen.Sie können Ihre Ausbildung für die Zeiten der Mutter-schutzfristen unterbrechen und danach fortsetzen. WennSie Elternzeit in Anspruch nehmen (bis zu drei Jahren),bleibt während dieser Zeit Ihr Berufsausbildungsver-hältnis bestehen. Abschlussprüfungen können Sie u. U.auch während der Mutterschutzfrist absolvieren. BeiFehlzeiten durch die Schwangerschaft können Sie IhreAusbildungszeit verlängern lassen. Anträge müssen beider für Sie zuständigen Stelle, der Industrie- und Han-delskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK),beantragt werden. Kindesväter oder Großeltern könnensich für die Betreuung eines Kindes ganz oder teilweisefreistellen lassen, wenn ihre Partnerin bzw. Tochter nochin der Ausbildung ist. Das Berufsausbildungsgesetzsieht außerdem die Möglichkeit vor, unter bestimmtenVoraussetzungen eine Berufsausbildung in Teilzeit zumachen. Damit soll jungen Müttern und Vätern dieChance gegeben werden, trotz Elternschaft eine Berufs-ausbildung abzuschließen. Hierfür gibt es zwei Varian-ten: Die wöchentliche Arbeitszeit kann verkürzt werdenauf mindestens 25 Wochenstunden, ohne dass sich dieAusbildungszeit verlängert. Bei einer Arbeitszeit vonweniger als 25 Stunden verlängert sich die Ausbildungum maximal ein Jahr. Ihr Gehalt wird entsprechend IhrerStundenzahl angepasst. Ergänzende Leistungen können

Schwanger während Schule, Ausbildung und Studium

Sie beantragen, vgl. hierzu das Kapitel Finanzielle Hilfen.Um Ihre Situation zu besprechen undLösungsmöglichkeiten zu entwickeln, sollten Sie sich andie für Sie zuständige Ausbildungsberatung wenden.

Wenn Sie während der Schulausbildung schwangerwerden, ist es wichtig, alle anstehenden – insbesondereorganisatorischen – Fragen rechtzeitig mit der Schule zuklären. Hier kann der Vertrauenslehrer ein wichtigerAnsprechpartner sein.Auch bei einer Schwangerschaft während des Studiumssollten rechtzeitige Planungen und Absprachen hinsicht-lich des weiteren Studienverlaufes, der Betreuungsmög-lichkeiten für das Kind, der finanziellen Unterstützungs-möglichkeiten etc. gemacht werden. (> siehe Kapitel Finanzielle Hilfen)

Wann und Wo?

Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe helfen Ihnen, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, in Konflikten zu vermitteln oder Sie bei Behördenan-gelegenheiten zu unterstützen. > Adressen, siehe S. 51

Broschüre „Young & Mum – Tipps und Infos für junge Mütter“ im Wetteraukreis. Erhältlich beim:

Dienstleistungszentrum des WetteraukreisesEuropaplatz I Gebäude A I 61169 Friedberg Tel. 06031 83-0

www.schwanger-unter-20.de12

Baby und Beruf

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Bislang besteht in Deutschland lediglich ein Recht aufeinen Kindergartenplatz mit Halbtagsbetreuung ab demdritten Lebensjahr des Kindes. Für eine ganztägige Be-treuung und für jüngere Kinder gibt es noch keinenRechtsanspruch. Auch im Wetteraukreis wird das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter dreiJahren stetig ausgebaut, es entspricht aber noch nichtdem tatsächlichen Bedarf. Wenn Sie und Ihr Partnerinnerhalb der ersten drei Jahre wieder in den Beruf ein-steigen möchten, eine Ausbildung beginnen oder Ihreunterbrochene Ausbildung fortsetzen wollen, empfehlenwir Ihnen, Ihr Kind so früh wie möglich, am bestenbereits während der Schwangerschaft, in einer Krippeoder bei einer/m Tagesmutter/-vater anzumelden.

> siehe Übernahme und Bezuschussung vonBetreuungskosten, S. 25

Krippen und Kindergärten im Wetteraukreis

Unter www.wetteraukreis.de, Suchbegriff: Kindertagesstättensind alle Betreuungsmöglichkeiten im Wetteraukreis nach Orten und Betreuungsformen aufgelistet.

Tagesmütter/-väter im Wetteraukreis

Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern BüdingenEvangelische Familien-BildungsstätteBahnhofstraße 29 I 63654 BüdingenTel. 06042 979470 I Fax 06042 [email protected]

Butzbach und UmgebungAWO „Beratungsstelle für Tages- und Pflege-personen von Kindern und Jugendlichen“Marktplatz 21-22 I 35510 ButzbachTel. 06033 6150 I [email protected]

Nidda und UmgebungAWO „Beratungsstelle für Tages- und Pflegepersonen von Kindern und Jugendlichen“ I Ludwigstraße 13 63667 Nidda I Tel. 06043 [email protected]

Niddatal/Assenheim und UmgebungAWO mobiles Beratungsbüro I donnerstags 14–18:00 UhrTel. 06034 [email protected]

Friedberg/Bad Nauheim und UmgebungEvangelische Familien-BildungsstätteAm Goldstein 4b, Alte Wäscherei 61231 Bad Nauheim I Tel. 06032 [email protected]

Bad Vilbel und Dortelweil-WestEvangelische Familien-Bildungsstätte Tel. 06101 497926 oder 06031 3497000 [email protected]

Kinderbetreuung im Wetteraukreis

Baby und Beruf

NOKI (Notkindergarten)Der NOKI (Notkindergarten) in Friedberg ist eine guteLösung für Zeiten, in denen Ihre reguläre Betreuung aus-fällt, z. B. in den Ferien, wenn Ihre Tagesmutter krank istoder Ihre Kinderkrippe streikt. Sie sollten vorab einenTermin vereinbaren, um die Einrichtung kennen zu ler-nen. Im Notfall können Sie dann Ihr Kind kurzfristig dortunterbringen. Öffnungszeiten sind ganzjährig montagsbis freitags von 7:00–18:00 Uhr für Kinder von 0–14Jahren. Die Kosten liegen bei 6–7 Euro pro Stunde.

FAB GmbH Frauen Arbeit BildungGrüner Weg 8 I 61169 FriedbergTel. 06031 693719-0 I [email protected]

Notmütterruf für den WetteraukreisDer Notmütterruf für den Wetteraukreis vermittelt Ihneneine Notmutter, die zu Ihnen nach Hause kommt. Siekocht, kauft ein und kümmert sich um die Kinder, wennSie oder Ihr Partner krank sind und Ihr Kind nicht betreu-en können. Ihre Krankenkasse übernimmt unter be-stimmten Bedingungen anteilige Kosten. Hierzu könnenSie sich beim Notmütterruf oder bei Ihrer Krankenkasseinformieren.

Notmütterruf für den WetteraukreisTel. 06032 35784 I Mobil 0157 [email protected] I www.muefaz.de

Kurzfristige und flexible Kinderbetreuung

BabysittervermittlungDie Mütter- und Familienzentren in Bad Nauheim (Müfaz)und in Karben (Müze) führen eine Babysitterkartei undvermitteln zuverlässige Babysitter.

Müfaz Bad Nauheimwww.muefaz.de I Tel. 06032 31233

Müze Karbenwww.mueze-karben.de I Tel. 06034 5098974

MinikindergartenHier können Kinder ab 18 Monaten ca. zwei Malwöchentlich für drei Stunden erste Erfahrungen mitGleichaltrigen ohne Mama und Papa sammeln.

Müfaz Bad Nauheimwww.muefaz.de I Voranmeldung unter Tel. 06032 31233

Müze Karbenwww.mueze-karben.de I Tel. 06034 5098974

Bad Vilbelwww.dksb-bv.de I Tel. 06101 88219

kinderbetreuung

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Baby und Beruf

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xFinanzielle Hilfen

In diesem Kapitel haben wir für Sie Informationen undWissenswertes rund um staatliche Förderungen und finanzielle Hilfen zusammengestellt.

Im Einzelnen sind dies:

• Mutterschaftsgeld

• Kindergeld

• Elterngeld

• Kinderzuschlag

• Bundesstiftung Mutter und Kind

• Arbeitslosengeld II (AlG II)

• Wohngeld

• Unterhaltsvorschuss (s. Kapitel Alleinerziehend)

• Übernahme, Bezuschussung oder steuerliche Absetzung

von Betreuungskosten

• BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

• BaB (Berufsausbildungsbeihilfe)

Finanzielle hilfen

Finanzielle Hilfen

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Während der Schutzfristen sechs Wochen vor der Geburtbis acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes erhaltenSie Mutterschaftsgeld, wenn Sie Mitglied einer gesetzli-chen Krankenkasse sind und in einem Arbeitsverhältnisstehen. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. BeiMehrlings- und Frühgeburten im medizinischen Sinneverlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen.Bei einer Geburt vor dem errechneten Termin verlängertsich die Schutzfrist um die Tage, die Sie vorher nicht inAnspruch genommen haben.

Das Mutterschaftsgeld entspricht Ihrem durch-schnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate

vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einen Teil bezahlt Ihre Krankenkasse (bis zu 13 Euro täglich),

den Differenzbetrag übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Arbeitslosengeld I–Empfängerinnen erhaltenMutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes

von Ihrer Krankenkasse.

Arbeitslosengeld II–Empfängerinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld.

Broschüre „Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz“ zu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsfj.de

Hotline: Tel. 0180 1907050

Wann und Wo?

Zur Antragstellung benötigt Ihre Krankenkasse eineärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichenGeburtstermin. Diese darf frühestens sieben Wochen vor dem errechne-ten Geburtstermin ausgestellt sein. Es ist zu empfehlen,diese in Kopie auch an Ihren Arbeitgeber zu schicken.Nach der Geburt benötigt Ihre Krankenkasse die standesamtliche Geburtsurkunde (> vgl. Kapitel Rundum die Geburt, S. 40), die Ihnen extra für Mutterschafts-leistungen ausgestellt wird.

> Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied in einer gesetzlichen Kranken-versicherung sind oder privat bzw. familienversichertsind, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversi-cherungsamtes.

Bundesversicherungsamt I MutterschaftsgeldstelleFriedrich-Ebert-Allee 38 I 53113 Bonn

www.mutterschutzgeld.de

Hotline Tel. 0228 619 1888

Täglich 9:00 Uhr bis 12:00 Uhrdonnerstags 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mutterschaftsgeld

mutterschaftsgeld

Finanzielle Hilfen

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Mit der Geburt Ihres Kindes besteht der Anspruch aufKindergeld. Das Kindergeld ist einkommensunabhängig.Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgtmonatlich (Stand 1.11.2010):

Für Ihre ersten zwei Kinder je 184 EuroFür Ihr drittes Kind 190 EuroFür jedes weitere Kind 215 Euro

Wenn Sie und Ihr Partner zusammenleben oder ver-heiratet sind, müssen Sie entscheiden, wer von Ihnendas Kindergeld beantragen will.

Wann und Wo?

Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie unmittelbar nach der Geburt bis zum sechsten Lebensmonat IhresKindes. Sie können diesen entweder • unter www.arbeitsagentur.de (Suchbegriff: Formula-

re Kindergeld) herunterladen oder

• bei der Arbeitsagentur Friedberg oder bei der Stadt-verwaltung Friedberg abholen:

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle FriedbergLeonhardstraße 17 I 61169 FriedbergTel. 0180 15551111

Stadtverwaltung Friedberg I Mainzer-Tor-Anlage 661169 Friedberg I Tel. 06031 88-1

• eventuell auch bei den Stadt- oder Gemeinde-verwaltungen vor Ort erhalten.

Kindergeld

> Den ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit der eigens dafür vorgesehenen Geburtsurkunde (vgl. Rund um die Geburt) an die Familienkasse, die beider örtlichen Agentur für Arbeit angesiedelt ist.

Für Bürger und Bürgerinnen aus dem Wetteraukreis ist dies die

Familienkasse in Gießen I Nordanlage 60 I 35390 Gießen Tel. 01801 546-337 [email protected]

Sind Sie Angehörige/r des öffentlichen Dienstes, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienst-herrn.

Wenn Sie das Kindergeld erstmalig anmelden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

+ Kindergeld für AlleinerziehendeAls Alleinerziehende/r wird das Kindergeld an Sie ausgezahlt. Allerdings kann der unterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltszahlungen grundsätzlich um die Hälfte des Kindergeldes kürzen.

+ Kindergeld für Migrantinnen und MigrantenIn Deutschland lebende Migrantinnen und Migrantenkönnen unter bestimmten ausländerrechtlichen Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bitte erfragen Sie bei der Familienkasse in Gießen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.Familienkasse in Gießen I Nordanlage 60 I 35390 GießenTel. 01801 546-337 [email protected]

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Ab der Geburt eines Kindes können Sie und Ihr Partnerbis zu 14 Monate lang Elterngeld erhalten, wenn Sie indieser Zeit Elternzeit nehmen und Ihr Kind betreuen.Elterngeld erhalten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitneh-mer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und er-werbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie

• Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,

• nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,

• mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und • einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen

Aufenthalt in Deutschland haben.

Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein kann dieLeistung für mindestens zwei und maximal zwölf

Monate beziehen. Arbeiten Mutter oder Vater währenddes Elterngeldbezuges in Teilzeit, darf die Wochen-arbeitszeit pro Person 30 Stunden nicht übersteigen.

Tipp! Wenn Sie als Vater in der ersten Zeit nach der Geburt Elternzeit nehmen möchten, können Sie dies

ab der Geburt des Kindes und somit bereits währendder Mutterschutzfrist der Mutter, die für acht Wochennach der Geburt gilt, tun. So haben Sie die Möglichkeit,Ihr Kind in den ersten acht Wochen gemeinsam zubetreuen. > Siehe Elternzeit, Seite 10

Elterngeld

Höhe des Elterngeldes Maßgebend für die Höhe des Elterngeldes ist Ihr Netto-einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor derGeburt des Kindes. Das Elterngeld ersetzt dann in derRegel 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes weg-fallenden monatlichen Erwerbseinkommens und beträgtmaximal 1.800 Euro. Den Mindestbetrag von 300 Euroerhalten Sie auch, wenn Sie nicht erwerbstätig sind oderSozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten. DasElterngeld darf auf die Sozialleistungen nicht angerech-net werden. (Achtung! Die Bundesregierung plant eineGesetzesänderung, nach der bei ALG II Empfängern/-innen das Elterngeld auf das Einkommen angerechnetwird. Stand 1.12.2010)

Wenn Sie oder Ihr Partner Geringverdiener sind, wird dasElterngeld erhöht. Liegt Ihr Einkommen unter 1.000 Euro,erhalten Sie mehr als 67% Elterngeld (für je 20 Euro, diedas Einkommen unter 1.000 Euro liegt, erhalten Sie 0,1% mehr). Wenn Sie mehrere Kinder haben, wird dasElterngeld erhöht. Den Geschwisterbonus erhalten Sie,wenn ein weiteres Kind geboren wird, bevor das ersteKind 36 Monate alt ist oder wenn Sie neben dem Babynoch zwei Kinder unter 6 Jahren haben. Der Geschwi-sterbonus beträgt 10% des Elterngeldes, mindestensaber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich dasElterngeld um 300 Euro für jedes weitere Kind. Mutter-schaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld

Finanzielle Hilfen

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einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, werden aufdas Elterngeld angerechnet. Das heißt, die Mutter erhältin den ersten Wochen nach der Geburt, wenn SieArbeitnehmerin ist und deshalb Mutterschaftsgelderhält, kein Elterngeld.

Wann und Wo?

Das Elterngeld muss nach der Geburt schriftlich bean-tragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einenAntrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kanneinmal ohne Angabe von Gründen und zusätzlich einmalin Härtefällen geändert werden.

Falls Sie den Antrag nicht direkt nach der Geburt stellen,beachten Sie bitte, dass rückwirkende Zahlungen nur fürdie letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistetwerden, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangenist.

> Die Anträge erhalten Sie• bei vielen Gemeinde- und Stadtverwaltungen

im Wetteraukreis

im Internet unter www.familien-atlas.deunter Geld – Finanzielle Hilfen – Elterngeld–Publikationen zusammen mit weiteren Informationen rund um das Thema Elterngeld

> Den ausgefüllten Antrag senden Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreises an das

Hessische Amt für Versorgung und Soziales GießenPostanschrift: Postfach 101052 I 35340 GießenHausanschrift: Südanlage 14 A I 35390 GießenTel. 0641 7936-0 I Fax: 0641 [email protected]

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 15:30 UhrFreitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Telefon-Hotline zum ElterngeldInformationen und fachliche Auskünfte zum Eltern-geld können unter der Rufnummer 0641 3034444 beim Hessischen Versorgungsamt in Gießen abgefragt werden. Außerdem bietet das Hessische Versorgungsamt bei der Stadt Friedberg eine Sprechstunde an (jeden 2. Monat am ersten Dienstag des Monats von 13:00 bis 16:30 Uhr).Stadtverwaltung Friedberg I Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg I Tel. 06031 88-1

Broschüre Über Einzelheiten, Ausnahmen und Sonderregelungen informiert ausführlich die Broschüre: Elterngeld und ElternzeitZu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsj.de, Stichwort: Publikationen

Finanzielle Hilfen

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kinderzuschlagIst Ihr Einkommen ausreichend, um Ihren eigenen Bedarfzu decken, aber zu niedrig, um darüber hinaus denBedarf Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder zu decken, könnenSie einen Kinderzuschlag beantragen, wenn

• der Bedarf der Familie durch den Kinderzuschlag und evtl. Wohngeld gedeckt ist und kein Anspruch auf ALG II besteht.

Wenn Sie Unterhalt für Ihr Kind bekommen, gilt dieserals Einkommen des Kindes und wird mit dem Kinder-zuschlag verrechnet.Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 140 Euro monatlichje Kind. Die Zahlung ist auf insgesamt 36 Monatebegrenzt.

Wann und Wo?

Kinderzuschlag können Sie nach der Geburt des Kindes, ggf. gemeinsam mit dem Kindergeld, bei Ihrer Familienkasse beantragen. Für Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreises ist dies die

Familienkasse in GießenNordanlage 60 I 35390 Gießen I Tel. 01801 546-337 [email protected]

Auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist nicht ihr Dienstherr, sondern die für ihren Wohnort zuständige Familienkasse zuständig.

Kinderzuschlag

Tipp!

Da relativ wenige Familien und Alleinerziehende tatsächlich einen Anspruch auf den Zuschlag haben, besteht die Möglichkeit, vor der Antragstellung den Kinderzuschlagsrechner im Internet zu nutzen. Hier können Sie schnell und unverbindlich überschlagen, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. www.bmfsj.de/Kinderzuschlagsrechner

> Sie können den Antrag

• auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de herunterladen,Formulare für Bürgerinnen und Bürger, Antrag auf Kinderzuschlag,

• bei der Agentur für Arbeit Friedberg oder bei der Stadtverwaltung Friedberg abholen,

Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle FriedbergLeonhardstraße 17 I 61169 FriedbergTel. 0180 1555 111

Stadtverwaltung Friedberg I Mainzer-Tor-Anlage 661169 Friedberg I Tel. 06031 88-1

• eventuell auch bei Stadt- oder Gemeindeverwaltun-gen vor Ort abholen.

> Den ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen über Ihr Einkommen etc. an die oben genannte Familienkasse in Gießen.

Finanzielle Hilfen

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Diese Stiftung wurde im März 1993 eingerichtet und wirdaus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Ziel derStiftung ist es, eine Notlage, die durch eine Schwanger-schaft entstehen kann, zu mildern oder zu beseitigen.

Sie können Geld aus der Bundesstiftung beantragen,wenn• Sie schwanger sind,

• Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist

• und Ihr Einkommen bzw. das Familieneinkommen unter einer bestimmten Obergrenze liegt.

Andere Ihnen evtl. zustehende Sozialleistungen, wie z. B. Wohngeld, ALG II etc., müssen vorrangig beantragtwerden. Die Mittel aus der Stiftung sind in der Regel ein-malige Leistungen für die Erstausstattung des Kindes. In seltenen begründeten Fällen kann eine finanzielleHilfe bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres desKindes gewährt werden.

Der Zuschuss darf nicht auf andere Sozialleistungenwie z. B. ALG II angerechnet werden. Er ist steuerfreiund nicht pfändbar.

Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Mittel ausder Bundesstiftung.

Wann und Wo?

Den Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung müssenSie vor der Geburt stellen.

Im Wetteraukreis können Sie bei einer der folgendenSchwangerenberatungsstellen einen Antrag stellen:

Caritasverband GießenAußenstelle FriedbergKleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 26 I 63667 NiddaTel. 06043 9640-0 I [email protected]

pro familia Friedberg Saarstraße 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

bundesstiftung

Finanzielle Hilfen

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Durch eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes können werdende Mütter und Väter in eine schwierigefinanzielle Lage geraten. Wenn Sie mit Ihrem Einkommenund Ihren sonstigen finanziellen Möglichkeiten IhrenBedarf für Lebensunterhalt und Wohnung nicht deckenkönnen, ist es möglich, staatliche Unterstützung zubeantragen.

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die Grundsiche-rung für Erwerbsfähige, Arbeitssuchende undErwerbstätige mit niedrigem Einkommen undderen Bedarfsgemeinschaften.

Schwangere ab der 13. Schwangerschafts-woche und Mütter mit einem Kind unter sechsJahren können elternunabhängig ALG II bean-tragen. Dies gilt z. B. auch für schwangere

Schülerinnen, die noch bei ihren Eltern wohnen, unab-hängig vom Einkommen ihrer Eltern.Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, gelten Sieals Bedarfsgemeinschaft, das heißt, Ihr gemeinsamesEinkommen gilt als Berechnungsgrundlage dafür, ob Siehilfebedürftig sind. Dies gilt für verheiratete und nichtverheiratete Paare. Eine Arbeitsaufnahme bis zum dritten Lebensjahr IhresKindes ist für das betreuende Elternteil nur dann zu-mutbar, wenn eine für das Kind adäquate Kinder-betreuung gewährleistet ist.

Arbeitslosengeld II (ALG II)

Schwangere erhalten:• ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbin-

dung einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft in Höhe von 17% des Regelsatzes,

• ab der 13. Schwangerschaftswoche einen einmaligenZuschuss für Schwangerschaftsbekleidung,

• ab der 32. Schwangerschaftswoche einen Zuschuss für Babybekleidung, Kinderwagen, Hochstuhl, Kinderbett, Matratze, Kleiderschrank für das Kind, Kissen, Bezüge, Decke etc. (soweit Bedarf besteht).

Wann und Wo?

> Wenn Sie ALG II beantragen möchten, sollten Sie dies bei der JobKOMM möglichst früh während Ihrer Schwangerschaft tun. Sie erhalten dort den Antrag und Informationen darüber, welche Unterlagen Sie benötigen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Behörde möglichst früh über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen sollten (z. B. durch Kopie oder Vor-lage Ihres Mutterpasses), da Ihnen als Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf zusteht.

Der Tag Ihrer Antragstellung ist der Beginn des Berechnungszeitraumes für die Leistungen, die Sie erhalten.

Finanzielle Hilfen

23arbeitslosengeld ||

> Im Wetteraukreis können Sie ALG II in dem Ihrem Wohnort am nächsten gelegenen Jobcenter in Friedberg, Büdingen, Butzbach oder Bad Vilbel beantragen.

JobKOMM FriedbergSteinkaute 2a I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

JobKOMM BüdingenGymnasiumstr.2 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 [email protected]

JobKOMM ButzbachSchlossplatz 4 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 [email protected]

JobKOMM Bad VilbelFriedberger Straße 191 I 62228 Bad Vilbel Tel. 06101 [email protected]

Der Bescheid über die Höhe des Ihnen zustehendenArbeitslosengeldes kann für Laien schwer nachvollzieh-bar sein. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zurAntragstellung haben, können Sie sich an folgendeBeratungsstellen im Wetteraukreis wenden:

Caritasverband Gießen e. V. I Außenstelle FriedbergKleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 26 I 63667 NiddaTel. 06043 9640-0 I [email protected]

pro familia FriedbergSaarstraße 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

+ ALG II für Alleinerziehende, siehe S. 34

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Finanzielle Hilfen

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Wohngeld ist ein Mietzuschuss, Wohneigentümer können einen Lastenzuschuss erhalten. Beides isteinkommensabhängig. Bezieher von Arbeits-losengeld II erhalten kein Wohngeld.

Durch die Geburt Ihres Kindes kann dieSituation eintreten, dass Ihre finanziellen MittelIhren Bedarf nicht mehr decken. Dann haben Siedie Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Der Bezug von Wohngeld hängt u.a. von derPersonenzahl im Haushalt, der Höhe der Miete

und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder ab. Die Beträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau.

Wohngeld kann auch als Lastenzuschuss für Besitzereiner Eigentumswohnung oder eines Eigenheimesgewährt werden.

Wann und Wo?

> Die Wohngeldstelle des Wetteraukreises in Friedberg ist für die Bearbeitung von Anträgen für Städte und Gemeinden bis 20.000 Einwohner zuständig

Tel. 06031 83-5322 und 83-5321

Wohngeld

> Folgende Städte und Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern verfügen über eigene Wohngeldstellen:

Magistrat der Stadt Bad NauheimTel. 06032 343-209 oder 343-316

Magistrat der Stadt Bad Vilbel Tel. 06101 6022-91 oder 6022-78

Magistrat der Stadt Büdingen Tel. 06042 8841-24 oder 8841-29

Magistrat der Stadt ButzbachTel. 06033 99-5190 oder 99-5221

Magistrat der Stadt FriedbergTel. 06031 882-40 oder 882-39

Magistrat der Stadt KarbenTel. 06039 481-501

Tipp!

Die Mieten für öffentlich geförderte Sozialwohnungensind in der Regel niedriger als die Mieten auf dem freienWohnungsmarkt. Bei einem niedrigen Einkommen oderSozialleistungsbezug können Sie einen Wohnberechti-gungsschein erhalten, mit dem Sie sich auf eine solcheWohnung bewerben können. Die Wartezeiten auf eineWohnung können allerdings sehr lang sein.

Zuständig hierfür sind die jeweiligen Stadt- oderGemeindeverwaltungen.

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Finanzielle Hilfen

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Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, könnenSie als ergänzende Hilfe zu Ihrem Erwerbseinkommeneine finanzielle Unterstützung für die Betreuung IhrerKinder erhalten. Ihr Familieneinkommen darf hierfür eine maßgeblicheEinkommensgrenze, die individuell ermittelt wird, nichtübersteigen.

Wann und Wo?

Sobald Sie eine Betreuung gefunden haben, sei es eineTagesmutter, eine Kinderkrippe, einen Kinderhort odereinen Kindergarten, können Sie einen Antrag auf Kosten-übernahme beim Fachdienst Jugend, Familie undSoziales des Wetteraukreises stellen. Bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren undüber sechs Jahren ist die Voraussetzung für eine Be-zuschussung, dass die Eltern oder Elternteile wegenBerufstätigkeit oder Ausbildung (auch schulischer) aufeine Betreuung angewiesen sind. In der Kindergartenzeit im Alter von drei bis sechs Jahrenwerden die Kindergartenkosten unabhängig von Berufs-tätigkeit in schwierigen finanziellen Familiensituationenganz oder teilweise übernommen.

Anträge und ein Merkblatt mit allen benötigtenUnterlagen erhalten Sie bei dem:

Wetteraukreis I Der KreisausschussFachbereich Jugend, Familie und SozialesFachdienst FamilienförderungGebäude B I Europaplatz I 61169 FriedbergTel. 06031 83-3301 und

im Internet unter www.wetteraukreis.de unter Service – Kinder, Jugend, Familie und Frauen – Stichwort: Kinderbetreuungskosten können Sie die Anträge herunterladen und erhalten weitere Infos und eine Liste mit allen benötigten Unterlagen.

Tipp!

Elternteile, die beide berufstätig sind oder erwerbs-tätige Alleinerziehende können Betreuungskosten bis zu 4.000 Euro jährlich steuerlich absetzen.

Mehr dazu unter www.familien-wegweiser.deStichwort: Kinderbetreuungskosten

Übernahme und Bezuschussung von Betreuungskosten

betreuungskosten

Finanzielle Hilfen

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Als Schülerin oder Studentin haben Sie unter bestimm-ten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine staatlicheUnterstützung, das so genannte BAföG, zu erhalten.Voraussetzungen sind die deutsche Staatsbürgerschaft(für ausländische Schülerinnen/Schüler undStudentinnen/Studenten gibt es Ausnahmeregelungen)und die Unterschreitung einer Einkommensgrenze.Hierbei werden das eigene Einkommen, das EinkommenIhres Partners/Ihrer Partnerin und das Einkommen IhrerEltern berücksichtigt.(Die Einkommensgrenzen hängen von unterschiedlichenFaktoren ab und müssen individuell berechnet werden.)

Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kindern: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Studiumfortzuführen oder Ihr Studium zu unterbrechen. WennSie Ihr Studium fortführen, wird Ihre BAföG-Förderungs-zeit verlängert.

Verlängerung der finanziellen Förderung:Für die Schwangerschaft wird die Förderungszeit für einSemester verlängert, bis zur Vollendung des 5. Lebens-jahrs des Kindes wird die Förderungszeit für ein Semester pro Lebensjahr verlängert, also für insgesamt sechsSemester.Ihre BAföG-Schulden erhöhen sich dadurch jedoch nicht,da die Verlängerung der finanziellen Förderungen alsZuschuss und nicht als Darlehen erfolgt.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Außerdem bekommen Sie einen Kinderbetreuungs-zuschlag von monatlich 113 Euro für anfallende Kinder-betreuungskosten für das erste Kind, 85 Euro für jedesweitere Kind. Wenn Sie oder Ihr Partner das Studium unterbrechen,um Ihr Kind nach der Geburt zu betreuen, wird dasBAföG zunächst für drei Monate weitergezahlt. Danach können Sie sich beurlauben lassen und habenmöglicherweise Anspruch auf ALG II. > siehe Kapitel ALG II, S. 22

Wichtig:Auch wenn Sie selbst keine Leistungen nach SGB IIerhalten, können Kinder von Studierenden Sozialgeldnach SGB II erhalten. Außerdem haben erwerbsfähigeStudierende Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerzie-hende und auf Mehrbedarf wegen Schwangerschaft.

Informationen aus dem Internet

www.tacheles-sozialhilfe.de

www.studis-online.de

www.bafoeg.bmbf.de

Wichtig:BAföG muss jedes Jahr neu beantragt werden und wirdnicht rückwirkend bezahlt. Die Hälfte der BAföG-Gelderbezahlt der Staat, die andere Hälfte muss nach demStudium zurückgezahlt werden.

bundesausbildungsfoerderungsgesetzFinanzielle Hilfen

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ungsgesetzBerufsausbildungsbeihilfe (BaB)

Wann und Wo?

Weiterführende Informationen

Anträge über das Amt für AusbildungsförderungHotline zum BAföG: 0800 2236-341Studentenwerk Gießen – Hochschulorte im Zuständigkeitsbereich: Friedberg, Fulda, Gießen

Studentenwerk GießenOtto-Behaghel-Straße 23-27 I 35394 GießenTel. 0641 40008-0 I Fax: 0641 [email protected]/studentenwerk

Informationen zum Schüler-BAföG im WetteraukreisFachstelle Sonstige soziale Hilfen und MigrationBismarckstraße 2 I 61169 Friedberg Tel. 06031 83-3501

Tipp!

Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Studentenwerkes in Berlinwww.studentenwerke.de Vor Ort können Sie sich bei den Sozialberatungsstellendes Deutschen Studentenwerkes an den Universitäten,Fachhochschulen etc. informieren.

Befinden Sie sich in einer beruflichen Ausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme und könnenwährend Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen,da die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus ent-fernt ist, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantra-gen. Sind Sie älter als 18 Jahre oder verheiratet oder habenbereits ein Kind, können Sie auch eine BaB erhalten.

Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, diefür Ihren Wohnort zuständig ist.Dort werden die Voraussetzungen für die Förderunggeprüft unter Heranziehung Ihres eigenen Einkommens, das Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners.

> Die für Ihren Wohnort zuständige Arbeitsagentur siehe S. 11.

Finanzielle Hilfen

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alleinerziehend

Alleinerziehend

Immer mehr Mütter und Väter sind alleinerziehend. Dies gilt auch für denWetteraukreis. Im Folgenden haben wir für Sie kurz die rechtlichen Aspekteeiner Trennung/Scheidung mit einem oder mehreren Kindern und die staat-lichen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, aufgelistet. Da es jedoch sehr von Ihrer persönlichen Situation abhängt, welcheLeistungen und rechtlichen Aspekte für Sie tatsächlich in Frage kommenund von Bedeutung sind, empfehlen wir zunächst, die allgemeinenBeratungsangebote im Wetteraukreis zu nutzen.

• Trennung und Scheidung

• Beistandschaft

• Anerkennung der Vaterschaft

• Sorge- und Umgangsrecht/Begleiteter Umgang

• Betreuungsunterhalt

• Unterhaltsvorschuss

• Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende

• Weitere unterstützende Angebote

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Alleinerziehend

Wenn Sie und Ihr/e Partner/in sich während derSchwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes tren-nen oder scheiden lassen, ist dies meist mit tiefgreifen-den Veränderungen für Sie als Eltern und für IhrKind/Ihre Kinder verbunden. Sie und Ihr/e Partner/inkönnen auf verschiedene Angebote im Wetteraukreiszurückgreifen, die den Trennungsprozess begleiten undunterstützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie hierzwar u. a. auch rechtliche Informationen erhalten, unterUmständen kann es jedoch notwendig sein, sich rechtli-chen Beistand bei einer Anwältin/einem Anwalt zuholen.

Allgemeine BeratungsangeboteDie Beraterinnen und Berater unterstützen Sie in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben rechtlicheBasisinformationen, helfen Ihnen bei der Entschei-dungsfindung und vermitteln Sie ggf. weiter.

pro familiaSaarstr. 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauEhe-, Familien- und ErziehungsberatungSaarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 7252-0www.diakonie-wetterau.deund Bahnhofstraße 26 I 63667 NiddaTel. 06043 96400

Caritasverband Gießen e. V.Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Caritasverband Gießen e. V.Berliner Str. 2 I 63654 BüdingenTel. 06042 3922 I [email protected]

WetteraukreisBeratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ElternAm Seebach 1c I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3241

Allgemeiner Sozialer Dienst des WetteraukreisesDer Allgemeine Soziale Dienst wird von den Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern der Fachstellen Jugendhilfe an-geboten. Bitte lassen Sie sich mit der/m zuständigenMitarbeiter/-in für Ihren Wohnort verbinden!

WetteraukreisFachstelle Jugendhilfe West (zuständig für Bad Nauheim, Ober-Mörlen, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg)Schlossplatz 4 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 74820

Fachstelle Jugendhilfe Büdingen (zuständig für Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ranstadt)Berliner Straße 31 I 63654 BüdingenTel. 06042 989-3221

Fachstelle Jugendhilfe Friedberg (zuständig für Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben) Gebäude B I Europaplatz61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3231

Trennung und Scheidung

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Alleinerziehend

> Mediation – Ein fairer Weg bei Trennung und Scheidung

Mediation heißt „Vermittlung“ und wird als außerge-richtliches Verfahren bei strittigen Fragen im Verlaufeeiner Trennung/Scheidung eingesetzt.

Bitte erkundigen Sie sich bei allgemeinen Beratungs-stellen, siehe S. 29.

Buchtipp! „alleinerziehend. Tipps und Informationen“, Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundes-verband e. V. Zu bestellen unter www.vamv.de oder in der

VAMV-Geschäftsstelle Hessen I Adalbertstr. 15/1760486 Frankfurt I Tel. 069 97981879 I [email protected]

Die Beistandschaft ist eine freiwillige Unterstützungs-leistung, die allen Müttern nicht ehelicher Kinder vom Jugendamt angeboten wird. Hierfür genügt ein form-loser schriftlicher Antrag.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nichteingeschränkt.Neben Beratung und Unterstützung kann das Jugendamtdurch eine freiwillige Beistandschaft das Kind z. B.gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vorGericht vertreten. Dies wird hauptsächlich bei Fragen derVaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung vonUnterhalt in Anspruch genommen.

Im Wetteraukreis können Sie bei den Fachstellen derJugendhilfe eine Beistandschaft beantragen.

Adresse siehe Allgemeiner Sozialer Dienst, S. 29

Broschüre! „Die Beistandschaft“ Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendGlinkastr. 24 I 101117 Berlin I www.bmfsfj.de

Beistandschaft

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Um als alleinerziehende Mutter Ihre und die AnsprücheIhres Kindes/Ihrer Kinder gegenüber dem Vater geltendmachen zu können, z. B. den Unterhalt, ist die Anerken-nung der Vaterschaft notwendig.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, giltder Ehemann als der rechtliche Vater, eine Anerkennungist nicht notwendig. Ist der Ehemann nicht der leiblicheVater, bedarf es ggf. einer Vaterschaftsanerkennung desleiblichen Vaters.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt mit dem Vater nichtverheiratet sind, kann dieser die Vaterschaft beimJugendamt des Wetteraukreises oder beim Standesamtanerkennen. Dies können Sie auch bereits vor derGeburt Ihres Kindes erledigen. Sie müssen als Mutterder Anerkennung zustimmen.Zuständig für den Wetteraukreis sind die Fachstellen Jugendhilfe des Fachbereiches Jugend, Familie undSoziales.

Adresse siehe Allgemeine Beratungsangebote, S. 29

Wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht anerkennt, kann eine gerichtliche Feststellung angeordnet werden. Um diese zu erwirken, haben Sie verschiedeneMöglichkeiten:

• Im Rahmen einer freiwilligen Beistandschaft (siehe Beistandschaft S. 30) hilft Ihnen das Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft.

• Sie lassen sich durch einen Anwalt/eine Anwältin vertreten. Die Kosten müssen Sie selbst überneh-men. In den Gelben Seiten finden Sie unter dem Stichwort Familienrecht Anwälte und Anwältinnen, die hierauf spezialisiert sind. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Um die Kosten fürdas Erstgespräch abzudecken, können Sie bei geringem Einkommen einen „Beratungshilfe-schein“ beim Amtsgericht beantragen.

• Sie reichen eine Vaterschaftsklage bei der Rechts-antragsstelle des zuständigen Familiengerichts am Amtsgericht ein. Diese nimmt den Antrag jedoch nur entgegen und darf bei Rückfragen keine rechtliche Auskunft erteilen.

Amtsgericht Frankfurt (zuständig für Bad Vilbel)Gerichtsstr. 2 I 60313 Frankfurt I Tel. 069 1367-01

Amtsgericht Friedberg I Homburger Str. 1861169 Friedberg I Tel. 06031 603-0

Amtsgericht Büdingen I Stiegelweise 1 63654 Büdingen I Tel. 06042 982-0

> Sie können auch eine Rechtsberatung einholen, siehe S. 46.

Anerkennung der Vaterschaft

vaterschaft Alleinerziehend

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Sind Sie als Eltern Ihres Kindes verheiratet oder habenSie übereinstimmend Sorgeerklärungen für Ihr Kindabgegeben, üben Sie auch nach einer Trennung oderScheidung die elterliche Sorge gemeinsam für Ihr Kindaus. Wenn einer von Ihnen einen Antrag auf alleinigeSorge stellen möchte, wird das Gericht überprüfen, welche Sorgerechtsform dem Wohl des Kindes dient.

Unabhängig vom Sorgerecht hat das von derTrennung betroffene Kind/ die von der Trennungbetroffenen Kinder ein Recht auf Umgang mitbeiden Elternteilen. Außerdem hat jedes Elternteil,die Großeltern des Kindes, die Geschwister desKindes und enge Bezugspersonen, die für das Kindtatsächlich Verantwortung tragen oder getragenhaben, ein Recht auf Umgang.

Auch nach einer Trennung oder Scheidung sollen diegewachsenen familiären Beziehungen so weit wie mög-lich erhalten bleiben. Wichtig für eine gemeinsame Ent-scheidung hinsichtlich des Umganges ist es, das WohlIhres Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Das persönli-che Gespräch mit Ihrem Kind und das genaue Wahrneh-men seiner Wünsche und Bedürfnisse sind von zentralerBedeutung.Wenn es zwischen Ihnen als Eltern Uneinigkeit über ge-troffene Regelungen zum Umgang gibt, können Sie sichgemeinsam beraten lassen oder eine Mediation in An-spruch nehmen.

> Beratungsangebote im Wetteraukreis, siehe S. 29

Ihr Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern-teilen. Eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilenwirkt sich auf die Entwicklung Ihres Kindes positiv aus.Ist die Förderung des Kontaktes zwischen Kind und demElternteil, bei dem es nicht lebt, wegen hochstrittigerKonflikte nicht möglich, kann ein begleiteter Umgang der Anbahnung, Wiederherstellung und Weiterführungder Umgangskontakte dienen.Psychologische bzw. sozialpädagogische Fachkräfteberaten und unterstützen diesen Prozess und werdendurch die zuständigen Fachstellen Jugendhilfe desWetteraukreises vermittelt. Der begleitete Umgang wird durch das Familiengerichtangeordnet.

Broschüre „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendzu bestellen unter www-bmfsj.de

Elternvertrag: Sorgevereinbarung – gelebte Eltern-autonomie bei Trennung und Scheidungzu bestellen unter www.vamv.de oder in der

VAMV-Geschäftsstelle Hessen I Adalbertstr. 15/1760486 Frankfurt I Tel. 069 97981879 I [email protected]

Sorge- und Umgangsrecht Begleiteter Umgang

sorgerecht

Alleinerziehend

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Nach einer Trennung hat derjenige von Ihnen, bei demdie Kinder leben, Anspruch auf Betreuungsunterhalt biszum dritten Geburtstag des Kindes. Ob Sie verheiratetwaren oder nicht, ist hierfür unerheblich. Ob der Betreu-ungsunterhalt auch nach dem dritten Geburtstag bezahltwerden muss, hängt von der Betreuungssituation vorOrt und anderen Faktoren ab, die eine Vollzeitbeschäfti-gung des alleinerziehenden Elternteils erschweren.Grundsätzlich sind Sie auf eine freiwillige Leistung desanderen Elternteils oder eine gerichtliche Einzelfallent-scheidung angewiesen. Im Einzelfall kann unter Berück-sichtigung Ihrer Lebensbedingungen auch ein Betreu-ungsunterhalt über das 3. Lebensjahr hinaus gerichtlichfestgelegt werden. (Der BGH stellte jüngst in einemUrteil klar, dass Alleinerziehenden nicht generell einVollzeitjob zugemutet werden kann.)

> vgl. Allgemeine Beratung, Wetteraukreis, S. 29

UnterhaltsvorschussErziehen Sie Ihr Kind alleine und bekommt Ihr Kind kei-nen oder nur Unterhalt unterhalb des Mindestunterhalts,können Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse Unter-haltsvorschuss beantragen. Die Höhe richtet sich nachdem Alter Ihres Kindes und beträgt seit dem 1. Januar 2010 • für Kinder bis unter 6 Jahren 133 EUR/Monat

• für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 180 EUR/MonatDie Auszahlung erfolgt kalendermonatlich im Voraus.Diese Leistung erhalten Sie längstens für 72 Monate. Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 12 Jahre altwird. Sie sind verpflichtet, Auskunft über den unterhalts-pflichtigen Elternteil zu erteilen. Verweigern Sie Ihre Mit-wirkung bei der Feststellung der Vaterschaft, ist der An-spruch auf Unterhaltsvorschussleistung ausgeschlossen.

Wann und Wo?

> Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie bei allen Städte- und Gemeindeverwaltungen des Wetteraukreises. Sie benötigen für die Antragstel-lung außer dem Antrag auch eine aktuelle Melde-bescheinigung. Diese können Sie zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwal-tung abholen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an

Fachstelle Jugendhilfe Büdingen Standort NiddaBahnhofstr. 61 I 63667 Nidda I Tel. 06043 985-413

> Mehr Infos und den Antrag finden Sie auch im Internet unter www.wetteraukreis.de I Service Kinder, Jugend, Familie, Frauen I Unterhaltsvorschuss I Antrag und Merkblatt

Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“, zu beziehen über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009 I 18132 Rostock I Tel. 01805 8090 [email protected] I www.bmfsfj.de

Betreuungsunterhalt unterhalt

Alleinerziehend

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Sind Sie ohne eigenes Einkommen oder ist Ihr Einkom-men so gering, dass es nicht für den Lebensunterhalt fürSie und Ihr/e Kind/er ausreicht, sollten Sie für sich ALGII und für Ihr Kind Sozialgeld beantragen. Anspruch aufALG II haben Sie, wenn Sie zwischen 15 und 64 Jahre altsind, in der Lage wären, mindestens drei Stunden täglicherwerbstätig zu sein und Ihren gewöhnlichen Aufenthaltin Deutschland haben.Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des drittenLebensjahres haben, wird Ihnen eine Erwerbstätigkeitnicht zugemutet. Nach dem dritten Lebensjahr ist eineErwerbstätigkeit zumutbar, wenn die Betreuung IhresKindes in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflegegewährleistet ist.

Die Regelleistung für eine Alleinerziehende beträgt zumjetzigen Zeitpunkt 359 Euro. Hinzu kommt ein Mehrbe-darf von 36 Prozent der Regelleistung, wenn Sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder dreiKindern unter 16 Jahren zusammenleben. Im anderen Fallwerden 12 Prozent Mehrbedarf für jedes minderjährigeKind zuerkannt, höchstens jedoch 60% der Regel-leistung. Den Kindern stehen Leistungen (Sozialgeld) wie folgt zu:

• Kinder bis zum 6. Geburtstag(60% der Regelleistung) 215 Euro

• Kinder bis zum 14. Geburtstag(70% der Regelleistung) 251 Euro

• Kinder bis zum 25. Geburtstag (80% der Regelleistung) 287 Euro

(Stand 1.12.2010. Änderungen sind abzusehen.)

Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft und Hei-zung in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. DieHöhe der Unterkunftskosten wird bemessen am Raum-bedarf der Bedarfsgemeinschaft und am örtlichenMietzinsniveau.

Leben Sie zu Beginn der Schwangerschaft noch im Haus-halt Ihrer Eltern bzw. eines Elternteils, können Sie ALG IIbeantragen oder Unterhalt von Ihren Eltern fordern. Die Wahl liegt bei Ihnen. Sie haben ungeachtet dessen,ob ein Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Elternbesteht, die Möglichkeit, ALG II/Sozialgeld zu beantra-gen. Wenn Sie sich entscheiden, ALG II zu beantragen, erhal-ten Sie den Regelsatz für Kinder bis zum 25. Geburtstag(da Sie noch bei Ihren Eltern leben) zuzüglich des Mehr-bedarfs für Schwangere.Nach der Geburt des Kindes haben Sie Anspruch auf dieRegelleistung für Alleinerziehende zuzüglich des Mehr-bedarfs für Alleinerziehende.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende

alg || sozialgeld

Alleinerziehend

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Wann und Wo? > Im Wetteraukreis können Sie ALG II bei der Ihrem

Wohnort am nächsten gelegenen JobKOMM GmbH in Friedberg, Büdingen, Butzbach oder Bad Vilbel beantragen:

JobKOMM FriedbergSteinkaute 2a I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

JobKOMM BüdingenGymnasiumstr. 2 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 [email protected]

JobKOMM ButzbachSchlossplatz 4 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 [email protected]

JobKOMM Bad VilbelFriedberger Straße 191 I 62228 Bad Vilbel Tel. 06101 [email protected]

Weitere unterstützende AngeboteBegleitung von alleinerziehenden Müttern und Vätern in Konfliktsituationen

Kornelia BrückmannEvangelisches Dekanat Büdingen Diakonisches Werk NiddaBahnhofstr. 26 I 63360 Nidda I Tel. 06043 9640-0

Treffpunkt für Alleinerziehendejeweils am zweiten Samstag im MonatEvangelisches Gemeindehaus Auf dem Graben 37 I 63660 NiddaBitte erfragen Sie die genauen Termine bei Kornelia Brückmann I Tel. 06043 9640-0

Sommerfreizeit für alleinerziehende Frauen und ihre KinderDas evangelische Dekanat Büdingen bietet in Zu-sammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Wetteraueine Freizeit für alleinerziehende Frauen mit ihrenKindern an. An den Vormittagen werden für die Frauenkreative, entspannende und „frauenbewegende“ Aktivi-täten angeboten, die Kinder werden in dieser Zeit vonHonorarkräften betreut. Die Nachmittage sind für ge-meinsame Unternehmungen vorgesehen. – Bitte erfragenSie die genauen Termine bei Kornelia Brückmann, siehe oben.

Thematische Wochenenden und BildungsangeboteAuch der Caritasverband in Büdingen organisiertvielfältige Angebote besonders für Alleinerziehende,von Wochenenden bis zu Bildungsangeboten.

Caritasverband Gießen e. V. (Ansprechpartnerin Helga Schäfer) Berliner Str. 2 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 3922

SonstigesDesweiteren gibt es im Wetteraukreis diverse Eigen-initiativen (Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen etc.),die Alleinerziehendentreffen organisieren.

Alleinerziehend

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schwangerschaftgeburt

vSchwangerschaft, Geburtund die erste Zeit mit dem Baby

• Schwangerschaftsvorsorge

• Pränataldiagnostik

• Geburtsvorbereitung und Geburt

• Geburtsurkunde und Namensgebung

• Vaterschaftsanerkennung (siehe Kapitel Alleinerziehend)

• Krankenversicherung des Kindes

• Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen

Schwangerschaft Geburt

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Die Schwangerschaftsvorsorge besteht aus regelmäßi-gen Vorsorgeuntersuchungen, die meistens von IhrerFrauenärztin/Ihrem Frauenarzt durchgeführt werden. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen können auch voneiner Hebamme durchgeführt werden. Es besteht eingesetzlicher Anspruch auf diese Untersuchungen und sie werden von den Krankenkassen bezahlt. Die Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel zuBeginn der Schwangerschaft einmal pro Monat, ab der32. Schwangerschaftswoche zweimal pro Monat und ab der 36. Schwangerschaftswoche wöchentlich durchge-führt. Die Vorsorgestandardtests sind: drei Ultraschall-untersuchungen, Gewichts- und Blutdruckkontrollen, Blut- und Urinuntersuchungen.

Broschüre: Rund um Schwangerschaft und Geburt, BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kostenlos erhältlich bei der BZgA I 51101 Köln oder per E-Mail: [email protected] I Best.-Nr. 13500000

Im Wetteraukreis bekommen Sie die Broschüre bei allen Schwangerenberatungsstellen, Adressen > siehe S. 51

Pränataldiagnostik Im Rahmen der Vorsorge werden Ihnen von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt häufig weitere Untersuchungen angeboten,um mit Hilfe spezieller Verfahren eventuelle Fehl-bildungen oder Auffälligkeiten zu erkennen bzw. eineRisikoeinschätzung zu geben. Hierfür gibt es sog.

Schwangerschaftsvorsorge

individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht zurBasisversorgung der Krankenkassen gehören. Die Kostenmüssen Sie selbst tragen. Hierzu gehört z. B. der AFP-Test (Alphafetoproteintest), aber auch alle über die dreiStandarduntersuchungen hinausgehenden Ultraschall-untersuchungen. Besteht ein auffälliger Wert oder liegenandere Risiken vor, werden zur Abklärung von den Ärz-tinnen/Ärzten Spezialuntersuchungen, wie z. B. eineFruchtwasseruntersuchung (14. bis 20. Woche) odereine Chorionzottenbiopsie (10. bis 12. Woche), empfohlen. Sind die zusätzlichen Untersuchungen medizinisch indi-ziert, werden sie von den gesetzlichen Krankenkassenübernommen. Ein auffälliger Wert muss nicht immerbedeuten, dass tatsächlich eine Entwicklungsverzöge-rung oder Behinderung des Kindes vorliegt. Die Unter-suchungsverfahren können nicht voraussagen, wieschwer Ihr Kind wirklich betroffen ist und welchen Ver-lauf die Erkrankung nehmen wird. Bevor Sie sich für eineUntersuchung entscheiden, sollten Sie und Ihr Partnersich genau informieren und mit den eventuellen Folgenauseinandersetzen. Sie sollten bedenken, dass dieBefunde nicht immer eindeutig sind. Sie haben ein Rechtauf Wissen, aber auch ein Recht auf Nicht-Wissen. Wirdpränatal eine Schädigung des Kindes diagnostiziert, kön-nen Sie und Ihr Partner eine vertiefende psychosozialeBeratung in Anspruch nehmen, (§ 2 SchKG). IhrFrauenarzt/Ihre Frauenärztin ist verpflichtet, Sie auf dieAngebote der zuständigen Schwangerenberatungs-stellen (siehe S. 51) hinzuweisen.

schwangerschaftsvorsorge

Um sich und Ihren Partner auf die Geburt einzustimmen,Atem- und Entspannungstechniken zu erlernen,Informationen rund um die Geburt zu erhalten oder auchum andere Schwangere kennen zu lernen, können Sieverschiedene Geburtsvorbereitungskurse besuchen.

Werden die Kurse von Hebammen geleitet, übernehmendie Krankenkassen die entstehenden Kosten ganz oderteilweise. Ihr/e zuständiger/e Gynäkologe/Gynäkologinstellt Ihnen auf Nachfrage ein Rezept hierfür aus.

Im Wetteraukreis bieten die Evangelische Familien-Bildungsstätte in Bad Nauheim, die Familien- undMütterzentren, das Hochwaldkrankenhaus, Hebammenund Geburtshäuser Geburtsvorbereitungskurse an. Die Kursinhalte sind z. B. Schwangerengymnastik,Säuglingspflegekurs, Yoga für Schwangere, Risiko-schwangerschaftsbetreuung oder allgemeine Geburts-vorbereitung etc.

Evangelische Familien-Bildungsstätte WetterauAlte Wäscherei I Am Goldstein 4b I 61231 Bad NauheimFax: 06032 [email protected]

Anmeldung und Kursinformation: Tel.06032 34970 I Fax: 06032 3497200 [email protected] www.ev-familien-bildungsstaette.de

Hochwaldkrankenhaus Chaumont-Platz 1 I 61231 Bad NauheimZentrale: Tel. 06032 7020 Infos und Kurse: Tel. 06032 702-347

www.hebammen-hessen.de (nach Landkreisen sortiert)

> Geburtshäuser siehe S. 39

GeburtUm sich gut auf die Geburt vorzubereiten, ist es wichtig,dass Sie rechtzeitig mit der gewünschten Geburtsklinik,einem Geburtshaus oder einer Hebamme Kontakt auf-nehmen. Sie haben meist auch die Möglichkeit, denKreißsaal bzw. die Räumlichkeiten der Geburtshäuser zubesichtigen, um sich ein Bild vor Ort zu machen. MitHilfe einer Hebamme sind auch Hausgeburten möglich.

KrankenhäuserIm Wetteraukreis ist das Hochwaldkrankenhaus in BadNauheim das einzige Krankenhaus mit einer Entbin-dungsstation. Sie können aber auch in einem Kranken-haus in der Umgebung Ihr Kind zur Welt bringen, z. B. in Frankfurt, Hanau, Lich, Gießen und Bad Homburg.

Hochwaldkrankenhaus Chaumont-Platz 1 I 61231 Bad NauheimZentrale: Tel. 06032 7020 Infos und Kurse: Tel. 06032 702-347

Geburtsvorbereitung und Geburt

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GeburtshäuserNeben der Geburt im Krankenhaus gibt es auch dieMöglichkeit, in einem so genannten Geburtshaus zu ent-binden. Hier werden Sie nur von Hebammen, nicht vonÄrzten oder Ärztinnen, betreut. Geburtshäuser in dernäheren Umgebung, die über Krankenkassen abrechnen,finden Sie in Pohlheim-Holzheim und in Frankfurt. Hierkönnen Sie sich vor Ort oder auf deren Internetseitenüber Hausgeburtshilfe, hebammenbegleitete, selbstbe-stimmte Geburten und vieles mehr informieren.

Geburtshaus Frankfurt e.V.Böttgerstraße 22 I 60389 Frankfurt / Main Tel. 069 527282 I Fax 069 516046 [email protected] Telefon-Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9:00-12:00

Geburtshaus Holzheim GbRHebammengemeinschaft und Geburtshaus Familienplanung - Schwangerschaft - Geburt -Wochenbett - KurseHauptstraße 81 I 35415 Polheim-HolzheimTel. 06004 9145-23 I Fax 06004 [email protected] www.geburtshaus-holzheim.de

Unter www.geburtshaus.de finden Sie eine Liste aller Geburtshäuser in Deutschland.

HebammenBei einer Geburt im Krankenhaus sind immerauch eine oder mehrere Hebammen anwesend.Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie dieHebamme, die Sie bei der Geburt betreut, kennen, können Sie eine so genannte Beleg-hebamme buchen. Diese betreut Sie bereitswährend der Schwangerschaft und führtVorsorgeuntersuchungen bei Ihnen zu Hausedurch. Sie verpflichtet sich außerdem, Sie beider Geburt im Krankenhaus zu begleiten und übernimmtmeist auch die Nachsorge im Wochenbett. Die Kranken-kasse übernimmt die Kosten für eine Hebamme in derSchwangerschaft, während der Geburt und in den erstenacht Wochen nach der Geburt des Kindes. Im Wochen-bett und während der Stillzeit können Sie eine Still-beratung von einer Hebamme in Anspruch nehmen.

Hebammenlisten erhalten Sie per mail oder Post (bitte frankierten Rückumschlag beilegen) bei:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V.Geschäftsstelle I Kasseler Str. 1A I 60486 Frankfurt a. M.Tel. 069 79534971

Wetteraukreis Der Kreisausschuss Gesundheit, Medizinalaufsicht I Europaplatz I Gebäude B61169 Friedberg I Tel. 06031 83 2311

oder im Internet unter www.wetteraukreis.de Unter Service/ Gesundheit /Hebammen im Wetteraukreis

www.hebammen-hessen.de (nach Landkreisen sortiert)

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Schwangerschaft Geburt

Erste Zeit mit dem Baby

Die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde (nicht des Wohnortes!),innerhalb einer Woche angezeigt werden. In der Regelwird dies von der Entbindungsklinik veranlasst. Vom Standesamt erhalten Sie mehrere Geburtsurkunden, die Sie z. B. für die Beantragung des Kindergeldes, des Elterngeldes oder für religiöse Zwecke benötigen. Bei der Antragstellung müssen die Originale eingereichtwerden.

Bestimmung des GeburtsnamensSpätestens einen Monat nach der Geburt muss derNachname Ihres Kindes dem zuständigen Standesamtmitgeteilt werden. Sind Sie und der Vater des Kindesmiteinander verheiratet und haben Sie einen gemeinsa-men Ehenamen, wird dieser der Geburtsname IhresKindes. Haben Sie keinen gemeinsamen Ehenamen odersind Sie nicht miteinander verheiratet ohne gemeinsameelterliche Sorge für das Kind, müssen beide Elternteilevor dem Standesbeamten eine schriftliche Erklärungüber den Geburtsnamen des Kindes abgeben. Ein Kinddarf nur einen Nachnamen besitzen. Der Doppelname der Eltern kann nicht auf das Kindübertragen werden. Wenn keine gemeinsame elterlicheSorge besteht, erhält das Kind in der Regel den Namendes sorgeberechtigten Elternteils. Die Standesämter sindbei den Städten und Gemeindeverwaltungen vor Ortangesiedelt. Bitte fragen Sie vor Ort nach.

Wenn Sie und Ihr Partner zusammenleben, aber nichtverheiratet sind, muss der Vater des Kindes die Vater-schaft urkundlich anerkennen, die Mutter muss dieserAnerkennung urkundlich zustimmen. Dies können Sievor oder nach der Geburt erledigen.

Wenn Sie und Ihr Partner zusammenleben, aber nichtverheiratet sind, können Sie außerdem das gemeinsameSorgerecht für Ihr Kind ausüben.

Wann und Wo?

Zuständig für die Vaterschaftsanerkennung und dieSorgerechtserklärung im Wetteraukreis sind die Fach-stellen Jugendhilfe des Fachbereiches Jugend, Familieund Soziales. Bitte erfragen Sie vorab telefonisch diejeweiligen Öffnungszeiten und zuständigen Sachbear-beiter. Mitzubringen sind der Mutterpass (vor der Geburt) bzw. die Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt)und die Personalausweise oder Reisepässe beiderElternteile. Die Anerkennung und Sorgerechtserklärung sind kostenlos.

Geburtsurkunde und Namensgebung Vaterschaftsanerkennung undSorgerechtserklärung

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Wetteraukreis Fachbereich Jugend, Familie und Soziales

Fachstelle Jugendhilfe West (Bad Nauheim, Ober-Mörlen, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg)Schlossplatz 4 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 74820

Fachstelle Jugendhilfe Büdingen(Altenstadt, Büdingen, Glauberg, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ranstadt)Berliner Straße 31 I 63654 BüdingenTel. 06042 989 3221

Fachstelle Jugendhilfe Friedberg(Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben)Europaplatz, Gebäude B I 61169 Friedberg Tel. 06031 83-3231

Sie sollten Ihr Kind baldmöglichst nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden.

• Sind Sie und der Vater des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung, so steht es Ihnen frei, bei welchem Elternteil Ihr Neugeborenes beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert wird

• Sind beide Elternteile privat krankenversichert,muss Ihr Kind auch in der privaten Kranken-versicherung versichert werden

• Ist einer der Partner privat versichert, können Sie Ihr Neugeborenes nur dann in der gesetz-lichen Krankenversicherung anmelden, wennder privat versicherte Elternteil nicht mehr verdient als der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Partner.

Dies gilt allerdings nur, wenn Sie verheiratet sind oder zusammenleben. Wenn Sie getrennt leben, ist es üblich, das Kind bei dem Partner mit krankenzuversichern, bei dem das Kind wohnt.

Krankenversicherung des Kindes

krankenversicherung

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Erste Zeit mit dem Baby

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, besteht fürSie die Möglichkeit, sich eine Berechtigungskarte fürden Second-Hand-Kinderladen „Kinderkiste“ desCaritasverbandes ausstellen zu lassen. In den beidenLäden in Friedberg und Büdingen erhalten Sie preis-werte gebrauchte Kinderkleidung und Spielzeug.

In den Kleiderläden des Deutschen Roten Kreuzes, imZonta Club in Bad Nauheim oder im Kleiderstübchen inButzbach erhalten Sie ebenfalls gebrauchte Kleidung.

Viele Kindergärten und Kirchengemeinden bieten regel-mäßig Flohmärkte für Kinderutensilien an. Orte undTermine entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse odererfragen Sie sie vor Ort.

Caritasverband Gießen e. V.Kleiderladen „Kinderkiste” Schirngasse 5 I 61169 FriedbergTel. 0176 52369318 I Tel. 06031/5834

Caritasverband Gießen e. V.Kleiderladen „Kinderkiste“An der Fahrbach 3 I 63654 BüdingenTel. 0176 52366162 I Tel. 06042 3922

Kleiderstübchen(Pfarrverband Butzbach und Malteser Hilfsdienst)Griedeler Str. 64 (Jugendbahnhof) I 35510 ButzbachTel. 06033 5237

DRK KleiderlädenHomburger Straße 26 I 61169 Friedberg Tel. 06031 6000252

Limesgalerie I Jakob-Rumpf-Str. 235510 Butzbach I Tel. 06033 745-1664

Vorstadt 15 I 63654 BüdingenTel. 06042 9751065

Forsthausstr. 4 I 63683 Ortenberg-BleichenbachTel. 06041 8238112

Landgrabenstr. 10 I 61118 Bad VilbelTel. 06101 9876238

Bad Nauheimer Str. 8 I 61203 ReichelsheimTel. 06035 1895890

Zonta Club KleiderkammerBlücherstraße 23 I 61231 Bad NauheimTel. 06032 927848

Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen

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babyausstattungSchwangerschaft Geburt

Erste Zeit mit dem Baby

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Beratung und Unterstützung

• Allgemeine Beratung/Selbsthilfegruppen

• Familienunterstützende AngeboteWellcome I Zwillingselterntreff I Mütter- und Familienzentren Frauenzentrum I FAB I Evangelische Familien-Bildungsstätte Wetteraukreis, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

• Beratung für Mütter und Väter mit Migrationshintergrund

• Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen

und ihre Kinder

• Pflegefamilie/Adoption

• Seelische und körperliche und Gesundheit

• Frühförderung für Kinder mit Behinderung

• Schuldnerberatung

• Tafeln

Wenn Sie Fragen haben, sich verunsichert fühlen, Infor-mationen benötigen oder einfach jemanden brauchen,der Ihnen zuhört, können Sie sich an folgendeBeratungsstellen wenden:

Caritasverband Gießen e.V.Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauSaarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

pro familia Friedberg e. V.Saarstr. 30 I 61169 FriedbergTel. 06031 2336 I [email protected]

Fachdienst Frauen und ChancengleichheitLeonhardstraße 7 I 61169 [email protected]. 06031 83-5301

SelbsthilfegruppenIm Wetteraukreis gibt es diverse Selbsthilfegruppen, die Ihnen die Möglichkeit bieten, sich mit Menschen, die sich in vergleichbaren Krisensituationen befinden, auszutauschen.

Selbsthilfe-Kontaktstelle des WetteraukreisesEuropaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-2345 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr I [email protected] oder

Selbsthilfe-Kontaktstelle der Bürgeraktive Bad Vilbel e. V.Am Marktplatz 2-4 I 61118 Bad VilbelTel: 06101-13 84 I [email protected]

Ein Beispiel hierfür ist die Selbsthilfegruppe „Schattenund Licht e. V.” in Bad Vilbel. Hier treffen sich Frauen, diean einer postpartalen Depression leiden, d. h. an einerDepression, die sich nach der Geburt eines Kindes ent-wickeln kann. Hierunter leiden 10 bis 20 Prozent allerMütter.

Selbsthilfegruppe „Schatten und Licht e. V.” Informationen und Kontakt Tel: 06101 5585578www.schatten-und-licht.de www.sandravarnhorn.de I [email protected]

Familienunterstützende AngeboteWellcome – praktische Hilfe für Familien nach der GeburtHier erhalten Sie praktische Unterstützung, wenn Sie sichdurch die Geburt Ihres Kindes überfordert fühlen und Hilfebrauchen.

Wellcome Friedberg/HessenEvangelische Familien-BildungstätteKaiserstr. 167 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 687075 [email protected]

Allgemeine Beratung/Selbsthilfegruppen

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Beratung undUnterstützung

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ZwillingselterntreffHier werden regelmäßige Stammtische zum Erfahrungs-austausch und Basare veranstaltet. Informationen unter

www.zwillinge-wetterau-mkk.de oder telefonisch unter 06108 796479 I www.zwillingsforum.de

Mütter- und FamilienzentrenIn den Mütter- und Familienzentren finden Sie umfang-reiche Angebote für Schwangere, junge Mütter undFamilien:

Müfaz – Mütter- und Familienzentrum e.V. Bad NauheimFriedberger Str. 10 I 61231 Bad Nauheim Tel. 06032-31233 I [email protected] I www.muefaz.de

MüZe – Mütter- und Familienzentrum Karben e. V.Berliner Str. 12 I 61184 Karben (Burg-Gräfenrode)Tel. 06034 5098974 I [email protected]

PaMuKi – Familienzentrum e. V.Vogelsbergstr. 21 I 63674 Altenstadt I Tel. 06047 [email protected] I www.pamuki.de

Frauenzentrum Wetterau e.V.Auch hier werden diverse Kurse und Gesprächskreise für Frauen angeboten. Informationen unter:

Frauenzentrum Wetterau e. V. I Wintersteinstraße 3 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

Frauen Arbeit Bildung e.V. (FAB)FAB bietet in den Bereichen Bildung, Betreuung undErnährung ein umfangreiches Angebotsspektrum fürFrauen.

FAB I Am Sauerborn 11 I 61209 EchzellTel. 06008 9181-0 I [email protected]

Evangelische Familien-Bildungsstätte WetterauAuch hier können Sie ein breites Kursangebot nutzen.

Evangelische Familien-Bildungsstätte WetterauAlte Wäscherei I Am Goldstein 4b I 61231 Bad NauheimTel. 06032 3497000 I [email protected]

Es kann Situationen oder Phasen in Ihrem Leben geben,in denen Sie sich überfordert fühlen oder eine familiäreKrise Sie belastet. Hier bekommen Sie Unterstützung:

Wetteraukreis:Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ihre ElternAm Seebach 1c I 61169 FriedbergTel. 06031 833241 I [email protected]

Fachbereich Jugend, Familie und SozialesAllgemeiner Sozialer Dienst (ASD)Europaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3231

Diakonisches Werk Wetterau, Ehe-, Familien-, ErziehungsberatungSaarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

angeboteBeratung undUnterstützung

Ausländer- und Asylrecht, Arbeits-, Sozial- und Miet-rechtOrganisiert über das Internationale Zentrum Friedbergkönnen Flüchtlinge, Migranten/-innen und mittelloseDeutsche eine Rechtsberatung erhalten. Mit Beratungs-schein ist die Beratung kostenlos, ohne Beratungsscheinmüssen Sie 10 Euro zahlen.

Internationales Zentrum Die aktuellen Termine finden Sie unter www.internationales-zentrum-friedberg.de Anmeldung: Tel. 06008 9181244 I [email protected] Ort: Albert Stohr Haus (Bibliothek kath. Gemeindehaus)Ludwigstr. 34 I 61169 Friedberg

Eine Rechtberatung bei Gericht können Sie in der Nähenur beim Amtsgericht in Frankfurt einholen. Diese kosteteinmalig 10 Euro. Sie können allerdings nicht anrufen,sondern müssen mit Ihren Unterlagen vorsprechen.

Rechtsberatung Amtsgericht FrankfurtGerichtsstr. 2 I 60313 Frankfurt I Tel. 069 1367-0Rechtsberatung I Täglich 9:30 – 11:45 UhrDonnerstags bis 14:00 Uhr I Gebäude B, 1. Stock, Zi.108

Anwaltssprechstunde Familie und Rechtam 1. Donnerstag im Monat, kostenlos Bitte anmelden bei

Müfaz – Mütter- und Familienzentrum e.V. Bad NauheimFriedberger Str. 10 I 61231 Bad Nauheim Tel. 06032 31233 I [email protected] I www.muefaz.de

Bei Frauen und Familien mit Migrationshintergrund kanneine Schwangerschaft besondere Fragestellungen recht-licher, familiärer oder finanzieller Art hervorrufen. MitIhren Fragen können Sie gerne in die o. g. Schwangeren-beratungsstellen vom Diakonischen Werk, von pro fami-lia oder vom Caritasverband kommen (siehe S. 51).Falls sprachliche Kommunikationsprobleme bestehen,möchten wir Sie bitten, eine Person Ihres Vertrauens alsDolmetscher/-in mitzubringen.

Im Wetteraukreis stehen Ihnen außerdem weitereBeratungsstellen und Ansprechpartner zur Verfügung:

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband BüdingenMigrationserstberatungsstelle63654 Büdingen I Vogelsbergerstr. 94 I Tel. 06042 880617

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband FriedbergMigrationserstberatungsstelle61169 Friedberg I Homburger Str. 26 I Tel. 06031 6000-208

Wetteraukreis, Fachbereich Jugend, Familie und SozialesStabstelle IntegrationEuropaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3003

Fachdienst Migration beim Wetteraukreis61169 Friedberg I Bismarckstr. 2 I Tel. 06031 83-3501

Jugendmigrationsdienst61169 Friedberg I Bismarckstr. 2 I Tel. 06031 1660304

Internationales Zentrum FriedbergIntegrationslotsen I Tel. 06031 12364

Beratung für Mütter und Väter mit MigrationshintergrundRechtsberatung

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Beratung undUnterstützung

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Kreisstadt Friedberg Hessen I IntegrationsberatungsstelleFrau Sabine Schäfer I 61169 FriedbergMainzer-Tor-Anlage 6 I Tel. 06031 7399621

Frauenzentrum Wetterau e. V. Wintersteinstr. 3 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

Migrationsbeauftragte der Hessischen Polizei Grüner Weg 3 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

Deutsch-ausländischer Freundschaftskreis DAF e. V.61184 Karben I Bahnhofstr. 205 I Tel. 06039 6742

Hilfe für Frauen in GewaltsituationenWenn Sie unter der Gewalttätigkeit Ihres Partners oderanderer Personen leiden, holen Sie sich Unterstützungund Hilfe. Sie können sich wenden an:

Frauen-Notruf für den Wetteraukreis e. V.Hinter dem Brauhaus 9 I 63667 Nidda I Tel. 06043 4471

Beratungsstelle für von Gewalt betroffene Frauen und ihre KinderSaarstaße 30 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 166773

Frauenhaus Wetterau e. V. I Postfach 10 32 2761169 Friedberg I Tel. 06031 15353 oder 15354

Wildwasser Wetterau e.V.In der Burg 18 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 64000

Neben der Inanspruchnahme von Beratung oder familienunterstützenden Maßnahmen (S. 45) besteht die Möglichkeit bzw. manchmal auch die Notwendig-keit, Ihr Kind kurz- oder langfristig in einer Pflege-familie unterzubringen oder, wenn es Ihr Wunsch ist, zur Adoption freizugeben.

Fachservice Pflegefamilie:AWO BeratungsstelleJohann-Sebastian-Bach-Str. 26 I 35510 ButzbachTel. 06033 6150 I [email protected]

AWO BeratungsstelleGerbergasse 2 I 63667 NiddaTel. 06043 [email protected]

Evangelische Familien-BildungsstätteAm Goldstein 4b I 61231 Bad NauheimTel. 06032 3497000www.ev-familien-bildungsstaette.dewww.fachservice-pflegefamilie.de

Evangelische Familien-BildungsstätteAm Hain 4 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 979472www.ev-familien-bildungsstaette.de

Adoptionsberatung und -vermittlung:Caritasverband Gießen e. V.Beratung und Soziale DiensteKleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 692114 I [email protected]

Pflegefamilie/Adoptionmigrationshintergrund

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Seelische und körperliche Gesundheit

Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Wetteraukreis Schützenrain 9 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected] I www.drogenberatung-jj.de

Caritasverband Gießen e. V.Psychosoziale Beratungsstelle für SuchtkrankeKleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 4488Suchtberatung.friedberg@caritas-giessen.dewww.caritas-giessen.de

Diakonisches WerkPsychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB)Saarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

(Weitere psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen des Diakonischen Werkes befinden sich in Büdingen, Butzbach, Karben und Nidda, zu erfragen unter o. a. Telefonnummer.)

Für akute Krisensituationen:

Sozialpsychiatrisches Krisentelefon für den Wetteraukreis I Tel. 0700 0399 0399 Fr., Sa., So., Feiertage 17:00 bis 23:00 Uhr

Elterntelefon (gebührenfrei) I Tel. 0800 1110-550

Rund um die Uhr steht Ihnen gebührenfrei die Telefonseelsorge zur Verfügung unter: Tel. 0800 1110-111 oder Tel. 0800 1110-222

Beratung undUnterstützung

Folgende Beratungsstellen vermitteln Mutter-Kind-Kuren:

Caritasverband Gießen e. V.Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Caritasverband Gießen e. V.Berliner Str. 2 I 63654 BüdingenTel. 06042 3922 I [email protected]

Kreisverband der AWO Wetterau e. V.Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5724 I [email protected]

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)Homburger Str. 26 I 61169 FriedbergTel. 06031 6000210 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauSaarstr. 55 I 61169 FriedbergTel. 06031 7252-0 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstr. 26 I 63667 NiddaTel. 06043 96400 I [email protected]

gesundheit

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Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinderim Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, diebehindert oder von einer Behinderung bedroht sind, wie auch für ihre Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes.

Informationen über die Frühförderung im Wetteraukreis erhalten Sie über den Fachdienst Familienförderung Tel: 06031 83-3328 oder 06031 83-3301 und über die

Lebenshilfe e.V. I FrühförderstelleHauptstr. 25-29 I 61169 FriedbergTel: 06031 68456-0 I [email protected]

Schuldnerberatung

Caritasverband GießenSchuldnerberatung Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 719873 [email protected]

Diakonisches Werk I SchuldnerberatungBahnhofstr. 26 I 63667 NiddaHotline mittwochs 9:00 bis 12:30 Uhr Tel. 06043 9640244 I [email protected]

Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, können Siean verschiedenen Orten im Wetteraukreis Lebensmittelvon den „Tafeln“ erhalten. Hierfür benötigen Sie eineKundenkarte. Wo diese ausgestellt wird und welcheZugangsbedingungen bestehen, erfragen Sie bitte beider für Ihren Wohnort zuständigen Tafel.

Friedberger TafelKleine Klostergasse 11 I 61169 FriedbergTel. 06031 6844624

Büdinger Tafel (zusätzliche Ausgabestellen in Ortenberg und Altenstadt)Berlinerstraße 25 I 63654 BüdingenTel. 06042 955744

Butzbacher TafelKrachbaumgasse 1-7 I 35510 Butzbach Tel. 06033 9242406

Bad Vilbeler TafelRitterstraße 34 I 61118 Bad VilbelTel. 06101 8027272

Schottener Tafel – Ausgabestelle Niddac/o Ev. Stadtmission NiddaJohanniterstr. 15 I 63667 Nidda I Tel. 06043 9869-597

Frühförderung für Kinder mitBehinderung

Tafeln

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Beratung undUnterstützung

Schwanger zu sein, bedeutet nicht für jede Frau oderjedes Paar Glück und Freude. Häufig werden durch eineSchwangerschaft auch Gefühle von Angst, Unsicherheitund Zweifel hervorgerufen. Nicht jede Schwangerschaftist geplant und erwartet.

Wenn Sie Zweifel haben und verunsichert sind, solltenSie die Hilfe und Unterstützung der zuständigenSchwangerschaftsberatungsstellen vor Ort in Anspruchnehmen. Hier werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt,auch in persönlich sehr schwierigen Lebenssituationenein Leben mit Kind zu meistern. Sie werden unterstütztund auf dem Weg zu einer Entscheidung begleitet.

Sollten Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, so ist die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB gesetzlich vorgeschrieben. Die Beratung wird ergebnisoffen geführt.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Hilfe für dieschwangere Frau und der Schutz des ungeborenenLebens. Die Beratung ist kostenfrei, anonym und unter-liegt der Schweigepflicht. In einem geschützten Raumwird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihre Sorgen undNöte zu besprechen, mit der Sicherheit, in IhrerEntscheidung angenommen und akzeptiert zu werden.

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Schwangerschaftskonflikt

Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis straffrei, wenn

• Sie ein Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle, die Ihnen auf Wunsch einen Beratungsschein ausstellt, hatten

• Sie den Abbruch möchten und durch einen Arzt/eine Ärztin durchführen lassen

• mindestens drei Tage zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch liegen

• Sie dem Arzt/der Ärztin die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB vorlegen.

Nach einer Beratung (§ 219 StGB) stellen im Wetterau-kreis das Diakonische Werk und pro familia auf IhrenWunsch hin einen Beratungsschein aus.

Der Caritasverband berät ebenfalls im Schwanger-schaftskonflikt, stellt aber keine Scheine aus.

Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenzeliegt, übernimmt das Land Hessen die Kosten für einenSchwangerschaftsabbruch. Hierfür müssen Sie einenAntrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Caritasverband Gießen e. V.Kleine Klostergasse 16 I 61169 FriedbergTel. 06031 5834 I [email protected]

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 26 I 63667 Nidda I Tel.06043 96400schwangerenberatung@diakonie-wetterau.dewww.diakonie-wetterau.de

pro familia Friedberg e. V.Saarstraße 30 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 [email protected]

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Schwngerschafts-konflikt

WANNDer richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden

Während der Schwangerschaft

3./4. Monat

3./4. MonatWenn Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen

Frühschwangerschaft3./4. Monat

Frühschwangerschaft 3./4. Monat

WASWas Sie jetzt schon erledigen können

Finanzielle Unterstützung: Antrag bei der Bundesstiftung Mutterund Kind (einkommensabhängig)

Finanzielle Unterstützung: Antrag auf ALG IIund auf Mehrbedarf für Schwangere undSchwangerschaftsbekleidung

Hebamme suchen für die Betreuung währendder Schwangerschaft und nach der Geburtoder eine Beleghebamme, die sie bei derGeburt begleitet

Sie können Ihren Arbeitgeber über dieSchwangerschaft informieren, Mitteilungs-pflicht besteht nur in wenigen Fällen.Bedenken Sie aber, dass der Mutterschutzerst in Kraft treten kann, wenn dieSchwangerschaft bekannt ist (z. B. Schutzbei Kontakt mit Gefahrenstoffen bei derArbeit u. ä.)

INFOS

Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 21www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 22

Kapitel Rund um Schwangerschaftund Geburt, S. 39

Kapitel Baby und Beruf,Mutterschutz, S. 9

mCheckliste für werdende Eltern in der WetterauIn dieser Liste finden Sie alles Organisatorische, das für Sie als werdende Eltern wichtig ist: während derSchwangerschaft, rund um die Geburt und nach der Geburt Ihres Kindes. Damit Sie den notwendigen „Papierkram“ mög-lichst schnell erledigen können, haben wir die jeweils frühest möglichen Termine angegeben.

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Checkliste

WANN

Ab 5. Monat

Mitte bis Ende der Schwangerschaft

Mitte bis Ende der Schwangerschaft

Mitte bis Ende der Schwangerschaft

Mitte bis Ende der Schwangerschaft

Zehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, wenn Sie ALG II beziehen

Ab 6. Monat, wenn Sie nicht verheiratet sind

INFOS

Kapitel Rund um Schwanger-schaft und Geburt,Geburtsvorbereitung S. 38

Kapitel Baby und Beruf, Elternzeitund Elterngeld, S. 10

Kapitel Finanzielle Hilfen,Kindergeld S. 17

Kapitel Finanzielle Hilfen,Elterngeld S. 18, 19

Kapitel Baby und Beruf,Kinderbetreuung, S. 13

Kapitel Finanzielle Hilfen,Arbeitslosengeld II, S. 22

Kapitel Rund um Schwanger-schaft und Geburt, S. 40

WAS

Geburtsvorbereitungskurs und andereKurse, wie z. B. Schwangerschaftsgymnastik,Schwangerschaftsyoga, Säuglingspflegekurs

Dauer und Aufteilung der Elternzeit mitIhrem Partner planen und ggf. mit Ihrenjeweiligen Arbeitgebern besprechen

Antrag auf Kindergeld besorgen und aus-füllen, aber erst nach der Geburt einreichen

Antrag auf Elterngeld besorgen und ausfüllen, aber erst nach der Geburtmit Geburtsurkunde einreichen

Zu empfehlen! Anmeldung in einerKinderkrippe, wenn eine Betreuung in denersten zwei Jahren gewünscht ist

Antrag auf Babyausstattung stellen

Vaterschaftsanerkennung

INFOS

Kapitel Alleinerziehend,Beistandschaft, S. 30

Kapitel Finanzielle Hilfen,Mutterschaftsgeld, S. 16

Kapitel Rund um Schwanger-schaft und Geburt, Geburtsur-kunde u. Namensgebung, S. 40

Kapitel Rund um Schwanger-schaft und Geburt, Krankenver-sicherung des Kindes, S. 41

Kapitel Baby und Beruf, Elternzeitund Elterngeld, S. 10

Kapitel Finanzielle Hilfen,Elterngeld, S. 18, 19

WAS

Beistandschaft beantragen

Mutterschaftsgeld beantragen

Anmeldung des Kindes beim Standesamt(Geburtsurkunde wird dort erstellt)

Antrag auf Familienkrankenversicherung

Schriftliche Anmeldung der Elternzeit, fallsdiese direkt nach der Mutterschutzfristbeginnen soll

Antrag auf Elterngeld zusammen mit derGeburtsurkunde einreichen. Es empfiehltsich, die Anträge auf Eltern- und Kindergeldschon vor der Geburt vorzubereiten.

WANN

Ab etwa 8. Monat, falls Vaterschaft und/oderUnterhaltszahlungen klärungsbedürftig sind

Frühestens sieben Wochen vordem errechneten Geburtstermin

Rund um die Geburt

Direkt nach der Geburt

Direkt nach der Geburt

Binnen einer Woche nach der Geburt

Nach der GeburtBis zu drei Monate nach derGeburt (eine rückwirkende Aus-zahlung des Elterngeldes kannnur für drei Monate erfolgen)

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Checkliste

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WANN

Nach der Geburt

Nach der Geburt

Nach der Geburt, wenn Sie BAföG oder BaB bekommen

Nach der Geburt

Nach der Geburt

Nach der Geburt, wenn Sie und der Vater des Kindesgetrennt leben

Sechs Wochen vor dem zweiten Geburtstag Ihres Kindes

WAS

Antrag auf Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag zusammen mit derGeburtsurkunde des Kindes abgeben

Kinderbetreuungszuschlag beantragen

Antrag auf Sozialgeld für das Kind,wenn Sie ALG II oder BAföG beziehen

Antrag auf Wohngeld (einkommensab-hängig), nicht für Bezieher/-innen von ALG II

Unterhalt vom Vater des Kindes,wenn er zahlungsfähig ist;Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist

Antrag auf Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf einen Zeitraum vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes, z. B. das Jahr, in dem Ihr Kind eingeschult wird

INFOS

Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 17

Kapitel Finanzielle Hilfen, BAföG,S. 26

Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 22,26 und 34

Kapitel Finanzielle Hilfen,Wohngeld, S. 24

Kapitel Alleinerziehend,Unterhaltsvorschuss, S. 33

Kapitel Baby und Beruf, Elternzeitund Elterngeld, S. 10

Checkliste

Adoption S. 47

Alleinerziehend S.28

Arbeitslosengeld I S. 16

Arbeitslosengeld II S. 22, S. 16

Arbeitslosigkeit S. 10

Ausbildung S. 12, S. 26, S. 27

Babyausstattung S. 42, S. 21

Begleiteter Umgang S. 32

Behinderung des Kindes S. 37, S. 49

Beistandschaft S. 30

Beratung S. 43

Beratungsschein S. 46, S. 51

Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg S.8

Berufsausbildung S. 11, S., S. 12

Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) S. 27

Beschäftigungsverbot S. 8

Betreuungskosten S. 25

Betreuungsunterhalt S. 33

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) S. 26

Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” S. 21

Caritasverband S. 44 und auf anderen Seiten

Chorionzottenbiopsie S. 37

Diakonisches Werk S. 44 und auf anderen Seiten

Elternzeit S. 10

Elterngeld S. 10, S. 18

Elterntelefon S. 48

Evangelische Familien-Bildungsstätte S. 38, S. 45

Fachdienst Frauen und Chancengleichheit S. 8, S. 44 und andere Seiten

Familienkasse S. 17

Frauen Arbeit Bildung (FAB) S. 45

Frauenhaus S. 47

Frauen-Notruf S. 47

Frauenzentrum S. 45

Fruchtwasseruntersuchung S. 37

Frühförderung S. 49

Frühgeburten S. 16

Geburt S. 36, S. 38

Geburtshaus S. 39

Geburtskliniken S. 38

Geburtsurkunde S. 40

Geburtsvorbereitung S. 38

Geburtsvorbereitungskurs S. 38

Stichwortverzeichnis

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a

b

c

cde

f

g

Stichwort-verzeichnis

g

m

m

n

p

rs

Geschwisterbonus S. 18

Gesundheit S. 48

Gewalt S. 47

Hausgeburt S. 39

Hebamme S. 39

Hebammenliste S. 39

Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) S. 37

JobKOMM S. 23

Kinderbetreuung S. 13

Kinderbetreuungszuschlag S. 26

Kindergärten S. 13

Kindergartenplatz S. 12, S. 13

Kindergeld S. 17

Kinderzuschlag S. 20

Kinderzuschlagsrechner S. 20

Krankenhaus S. 38

Krankenversicherung (Kind) S. 41

Krippen S. 13

Kündigungsschutz S. 9

Lastenzuschuss S. 24

Mediation S. 30

Mehrbedarf ALG II S. 22

Mehrlingsgeburten S. 16, S. 18, S. 45

Mietzuschuss S. 24

Migrantinnen und Migranten S. 46

Mutter-Kind-Kuren S. 48

Mutterschaftsgeld S. 16

Mutterschaftsgeldstelle S. 16

Mutterschaftsleistungen S. 16

Mutterschutz S. 9

Mutterschutzfrist S. 9

Mutterschutzgesetz S. 9

Mütterzentren S. 45

Namensgebung S. 40

Notkindergarten S. 14

Notmütterruf S. 14

Pflegefamilie S. 47

Pränataldiagnostik S. 37

pro familia S. 44 und auf anderen Seiten

Psychische Probleme S. 48

Rechtsberatung S. 46

Scheidung S. 29

Schulausbildung S. 12

Schuldnerberatung S. 49

57

h

k

l

Stichwort-verzeichnis

w

t

tSchule S. 12

Schutz am Arbeitsplatz S. 9

Schwangerenberatungsstellen S. 21, S. 37, S. 50 und auf anderen Seiten

Schwangerschaftsabbruch S. 51

Schwangerschaftsbekleidung S. 42

Schwangerschaftskonflikt S. 50

Schwangerschaftsvorsorge S. 37

Second-Hand-Läden S. 42

Selbsthilfegruppen S. 44

Sorgerecht S. 32

Sorgerechtserklärung S. 40

Sozialpsychiatrisches Krisentelefon S. 48

Sozialwohnung S. 24

Spielsachen S. 42

Stillzeit S. 9

Studentenwerk S. 27

Studium S. 12, S. 26

Sucht S. 48

Tafeln S. 49

Tagesmütter S. 13

Teilzeit- und Befristungsgesetz S. 11

Teilzeitarbeit S. 11

Telefonseelsorge S. 48

Trennung S. 29

Ultraschalluntersuchung S. 37

Umgangsrecht S. 32

Umstandsmode S. 42

Unterhalt S. 31, S. 33

Unterhaltsvorschuss S. 33

Vaterschaftsanerkennung S. 31

Versorgungsamt S. 19

Vorsorgeuntersuchung S. 37

Wellcome S. 44

Wildwasser S. 47

Wohnberechtigungsschein S. 24

Wohngeld S. 24

Wohngeldstelle S. 24

58

Stichwort-verzeichnis

s

u

v

Diakonisches Werk WetterauBahnhofstraße 2663667 NiddaTel. 06043 96400schwangerenberatung@diakonie-wetterau.dewww.diakonie-wetterau.de

Caritasverband Gießen e. V.Kleine Klostergasse 1661169 FriedbergTel. 06031 [email protected]

Pro Familia Friedberg e. V.Saarstraße 3061169 FriedbergTel. 06031 [email protected]

Fachdienst Frauen und ChancengleichheitLeonhardstraße 761169 FriedbergTel. 06031 [email protected]

Mit freundlicher Unterstützung von


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