Date post: | 06-Apr-2015 |
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Schulung für Wahlausschüsse am 22.1.2009
Herzlich Willkommen!
Unsere Themen
das Wahlverfahren der Wahlausschuss die Wahlregeln
Wahlverfahren (1)
geheime Wahl persönliche Stimmabgabe
Voraussetzung: § 7 MAVO, Aktives Wahlrecht –>
Wählerverzeichnis § 8 MAVO, Passives Wahlrecht –>
Kandidatenliste Kandidatur ist bindend
Wählerverzeichnis
Liste der wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (aktives Wahlrecht § 7 MAVO) Name (Abteilung) Alter (über 18 Jahre)
Beschäftigungsbeginn (seit 6 Monaten bei dem Dienstgeber angestellt)
Mitarbeiter im Sinne der MAVO § 3
alle Beschäftigte der Einrichtung außer:
Trägervertreter (z.B. Geschäftsführer, Kirchenvorstand)
Leiter der Einrichtung Mitarbeiter, die selbstständig kündigen dürfen Sonstige leitende Mitarbeiter
nicht ZDL nicht Ein-Euro-Jobber
Wahlverfahren (2)
an einem Wahltag geheime Stimmabgabe auf einem Stimmzettel ankreuzen von bis zu (Größe der MAV) Namen Stimmenauszählung durch den Wahlausschuss unmittelbare Feststellung des Wahlergebnisses
Sonderform Briefwahl Stimmzettelbrief Wahlbrief
Wahlausschuss
MAV bestellt die Mitglieder
Persönliche Voraussetzung
Zusammensetzung Auftrag >>
Wahlausschuss: der Auftrag (1)
Vorbereitung der Wahl erstellen des Wählerverzeichnisses Information der Kolleginnen und Kollegen über
Modalitäten der Wahl, Fristen, Rechte Kolleginnen und Kollegen auffordern, Wahlvorschläge zu
machen erstellen einer Kandidatenliste erstellen eines Stimmzettels erstellen der Briefwahlunterlagen
Wahlausschuss: der Auftrag (2)
Durchführung der Wahl Ermöglichung der geheimen Wahl am Wahltag Feststellen des Wahlergebnisses Protokoll von der Wahl fertigen
verbleibende Aufgaben nach der Wahl Einberufen der konstituierenden Sitzung der neuen MAV Entscheidung über Wahlanfechtungen
Wahlausschuss: die Kür (1)
Werbung für die MAV-Wahl Information der Kolleginnen
und Kollegen über MAV-Arbeit Vertrauen stärken in die
Möglichkeiten der MAV Handlungsaufforderung zur
aktiven und passiven Wahlbeteiligung
Wahlausschuss: die Kür (2)
Werbung für Kandidaturen informieren über die Anforderungen
an MAV-Mitglieder Vertrauen stärken in die eigenen
Handlungsfähigkeiten auffordern, Kolleginnen und
Kollegen für eine Kandidatur vorzuschlagen
auffordern, selbst zu kandidieren
Wahlregeln
Größe der MAV = Anzahl der max. Stimmen schriftliche, geheime Wahl durch Ankreuzen der
Namen auf dem Stimmzettel Bemerkungen und zu viele Wahlkreuze machen den
Stimmzettel ungültig öffentliche Auszählung der Stimmen bei Stimmengleichheit wird gelost gewählt sind die Kandidaten mit den meisten
Stimmen bis Rang (Größe der MAV) die übrigen sind Ersatzmitglieder
Wahlanfechtung
nur in der Woche nach der Wahl schriftlich beim Wahlausschuss angemahnter Fehler muss Wahl
entscheidend sein Wahlausschuss entscheidet über die
Anfechtung Klage beim Kirchlichen Arbeitsgericht
zur Überprüfung ist möglich