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Schulsport in Thüringen - thueringen.de · 4 judo 70 leichtathletik 72 rudern 75 schwimmen 77 ski...

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Schulsportwettbewerbe in Thüringen Schuljahr 2017 / 2018 www.tmbjs.de/schulsport
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Schulsportwettbewerbein ThüringenSchuljahr 2017 / 2018

www.tmbjs.de/schulsport

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Dank für die Unterstützung

den Partnern

den Förderern der Deutschen Schulsportstiftung

den Kooperationspartnern der Deutschen Schulsportstiftung sowie den Bundesländern und Spitzensportverbänden

Dank für die Unterstützung

den Förderern der Deutschen Schulsportstiftung

den Sponsorenpartnern

U_PH_15_FF_Layout 1 22.04.15 15:46 Seite 2

Dank für die Unterstützung

den Förderern der Deutschen Schulsportstiftung

den Sponsorenpartnern

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Dank für die Unterstützung

den Sponsorenpartnern

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BVG Wertmarke

Teilnehmer

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Teilnehmer

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Teilnehmer

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Teilnehmer

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Teilnehmer

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Teilnehmer

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FINALE

76. BUNDESFINALEBERLIN 21. – 25. SEPTEMBER 2008

• BADMINTON • BEACH-VOLLEYBALL • FUSSBALL • GOLF• HOCKEY • LEICHTATHLETIK • RUDERN • SCHWIMMEN • TENNIS

JTFO_Berlin_02_36 23.09.2008 15:27 Uhr Seite 1

FINALE

76. BUNDESFINALEBERLIN 21. – 25. SEPTEMBER 2008

• BADMINTON • BEACH-VOLLEYBALL • FUSSBALL • GOLF• HOCKEY • LEICHTATHLETIK • RUDERN • SCHWIMMEN • TENNIS

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76. BUNDESFINALEBERLIN 21. – 25. SEPTEMBER 2008

• BADMINTON • BEACH-VOLLEYBALL • FUSSBALL • GOLF• HOCKEY • LEICHTATHLETIK • RUDERN • SCHWIMMEN • TENNIS

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76. BUNDESFINALEBERLIN 21. – 25. SEPTEMBER 2008

• BADMINTON • BEACH-VOLLEYBALL • FUSSBALL • GOLF• HOCKEY • LEICHTATHLETIK • RUDERN • SCHWIMMEN • TENNIS

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• HOCKEY • LEICHTATHLETIK • RUDERN • SCHWIMMEN • TENNIS

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FINALE

76. BUNDESFINALEBERLIN 21. – 25. SEPTEMBER 2008

• BADMINTON • BEACH-VOLLEYBALL • FUSSBALL • GOLF• HOCKEY • LEICHTATHLETIK • RUDERN • SCHWIMMEN • TENNIS

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FINALEJTFO_Berlin_02_36 23.09.2008 15:27 Uhr Seite 1

FINALE

76. BUNDESFINALEBERLIN 21. – 25. SEPTEMBER 2008

• BADMINTON • BEACH-VOLLEYBALL • FUSSBALL • GOLF• HOCKEY • LEICHTATHLETIK • RUDERN • SCHWIMMEN • TENNIS

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BundesfinaleBUNDESFINALENESSELWANG

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©JTFO/sampics

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05.04.17 17:49

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1

Schulsport in Thüringen

Informationen zu Schulsportwettkämpfen im Bundeswettbewerb der Schulen

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS

für

Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderschulen und die berufsbildenden Schulen

Wettbewerbe im Schuljahr 2017/2018 Ausschreibungen 2017/2018

Adressen

Meldeformulare Ergebnisse 2016/2017

Wettkampfkalender für das Schuljahr 2017/2018

.

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2

Herausgeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Rüdiger Sperschneider

Bearbeitung und Gestaltung: Rosel Geppert, Petra Eckoldt

Redaktionsschluss: 18. August 2017

Druck und Verarbeitung: Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinforma-tion, Druckerei

Erscheinungsjahr: 2017

Eine Schriftenreihe des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Band 26

Die Personenbezeichnungen in der Broschüre gelten für beide Geschlechter

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3

Inhaltsverzeichnis Grußwort des Thüringer Ministers für Bildung, Jugend und Sport ................................... 6

Einleitung und Übersicht über Wettkampfklassen und Jahrgänge ................................... 7

Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA 7

Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS 8

Standardprogramm 10

Ergänzungsprogramm 11

Termine der Bundesfinalveranstaltungen im Schuljahr 2017/2018 15

Allgemeine Bestimmungen 16

Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen 16

Versicherungsschutz 18

Vorbehalt 19

Anschriften wichtiger Ämter, Organisationen und Verbände ......................................... 20

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 20

Landessportbund Thüringen 20

Schulsportkoordinatoren und Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe bei den Staatlichen Schulämtern 21

Anschriften der Thüringer Sportfachverbände 30

Allgemeine Hinweise zur Durchführung der Schulsportwettbewerbe ............................. 32

Startberechtigung 32

Meldeformalitäten 33

Transport zu den Wettbewerben 34

Meldelisten für die Wettbewerbe 35

Einhaltung der Jahrgänge 35

Finanzierung der Wettbewerbe 36

Funktion der Schieds- und Kampfgerichte 36

Übersicht über den Weg der Thüringer Schulmannschaften zum Landesfinale 39

Wettbewerbe im Standardprogramm ............................................................................ 49

BADMINTOM 49

BASKETBALL 51

BEACHVOLLEYBALL 54

FUßBALL 56

GERÄTETURNEN 59

GOLF 64

HANDBALL 66

HOCKEY 68

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4

JUDO 70

LEICHTATHLETIK 72

RUDERN 75

SCHWIMMEN 77

SKI ALPIN 79

SKILANGLAUF 83

SKISPRUNG 85

TENNIS 87

TISCHTENNIS 90

TRIATHLON 92

VOLLEYBALL 95

Wettbewerbe im Ergänzungsprogramm ........................................................................ 98

Basketball 100

Crosslauf 100

Fußball 101

Handball 102

Leichtathletik 102

Rodeln 103

Tischtennis 104

Volleyball 104

Zweifelderball 105

Talentwettbewerbe .................................................................................................... 108

Vielseitigkeitswettkämpfe für Schulmannschaften 108

Badminton 109

Fußball 110

Golf 112

Hockey 113

Judo 114

Leichtathletik 115

Tischtennis 116

Schulsportwettbewerbe für Förderschulen .................................................................. 119

Fußball 119

Leichtathletik 120

Schwimmen 121

Tischtennis 122

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Thüringer Mannschaften bei den Internationalen Schulweltmeisterschaften ............... 124

Schulweltmeisterschaft Fußball (Mädchen ) vom 21. – 29.05.2017 in Prag (Tschechische Republik) 124

Schulweltmeisterschaft Beachvolleyball vom 27. Mai. – 03. Juni 2017 in Papeete (Französisch Polynesien) 125

Thüringer Ergebnisse im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS ........................................................ 127

Herbstfinale vom 18.09. bis 22.09.2016 in Berlin 127

Winterfinale vom 19. bis 23.02.2017 in Nesselwang 128

Frühjahrsfinale vom 02. bis 06.05.2016 in Berlin 128

Thüringer Landessieger im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Schuljahr 2016/2017 ................. 130

Bundesjugendspiele 2017/2018 ................................................................................ 134

Organisation und Durchführung der Schulsportwett-bewerbe in Thüringen ................. 140

Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996 (GABl. S. 375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2013 (GABl. S. 246) 140

Sicherheit im Schulsport 144

Verhalten bei erhöhter Ozonkonzentration ................................................................. 152

Durchführungsmodalitäten für Lehrerfortbildungen mit dem Ziel der Qualifikationserhaltung/Rettungsfähigkeit für Schulschwimmen unterrichtende Lehrer/-innen ............................................................................................................. 153

Fortbildungsprogramm für Lehrer mit Einsatz im Schwimmunterricht (Anerkennung der Rettungsfähigkeit) ............................................................................................... 154

Sportunterricht bewegt – Ein Thüringer Fortbildungsangebot für Lehrer und Erzieher . 156

Wettkampfkalender Schuljahr 2017/2018 .................................................................. 158

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Grußwort des Thüringer Ministers für Bildung, Jugend und Sport Mit Engagement, Können und Teamgeist sind die Thürin-ger Schülerinnen und Schüler bereits bei den Schulsport-wettbewerben des Jahres 2017 gestartet. Ein besonderer Höhepunkt waren dabei die beiden Medaillen bei den Schulweltmeisterschaften für Schulmannschaften im Fuß-ball der Mädchen für das Sportgymnasium "Joh. Chr. Fr. GutsMuths" Jena und im Beachvolleyball für die Schülerinnen des Pierre-de-Coubertin-Sportgymnasiums Erfurt.

Die Broschüre „Schulsportwettbewerbe in Thüringen“ hat mehrere Zielsetzungen: Zum einen gibt sie einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der schulsportlichen Wett-bewerbe des vergangenen Schuljahres; zum anderen bietet sie alle notwendigen Informa-tionen für die Schulsportwettbewerbe des Schuljahres 2017/2018. Hierzu zählt auch ein umfangreiches Anschriftenverzeichnis, das den Kontakt zum richtigen Ansprechpartner erleichtern soll.

Schulsportliche Wettbewerbe unterstützen und ergänzen auf ideale Weise die im Sportun-terricht gesetzten Bewegungsreize. Im Sinne der Olympischen Winterspiele, die 2018 in Pyeongchang stattfinden, werden auch die in dieser Broschüre ausgeschriebenen Schul-sportwettbewerbe durchgeführt.

Im Schuljahr 2017/2018 steht wiederum der Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS im Mittelpunkt der schul-sportlichen Wettbewerbe. Die hohe Beteiligung am weltweit größten leistungsorientierten Mannschaftswettbewerb für Schülerinnen und Schüler zeigt, dass er nach wie vor ein un-ersetzbarer Teil des Schulsports in Thüringen ist. Zudem ist beabsichtigt, die Schülerin-nen und Schüler über den Schulsport hinaus mit einem vielfältigen Angebot von Sportar-ten, von Traditions-, Trend- und auch Alternativsportarten für die Idee des Sports in der Freizeit und in den Thüringer Sportvereinen zu begeistern.

Herzlich danken möchte ich allen Thüringer Lehrerinnen und Lehrern, den Erzieherinnen und Erziehern, den Sonderpädagogischen Fachkräften, den Schulsportkoordinatoren so-wie Fachberatern schulsportlicher Wettbewerbe, den Fachberatern Sport sowie den Mit-gliedern der Arbeitskreise Schulsport, die mit hohem Engagement und großer Einsatzbe-reitschaft die Wettbewerbe vorbereiten und die wichtige Zusammenarbeit mit den Part-nern und Förderern des Sports gestalten.

Ich hoffe auch im Schuljahr 2017/2018 auf eine hohe Beteiligung an den Schulsportwett-bewerben. Allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Freude und Spaß im sportlichen Wettstreit, faire Wettkämpfe und viel Erfolg.

Ihr

Helmut Holter

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Einleitung und Übersicht über Wettkampfklassen und Jahrgänge

Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA

Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Olympische Sportbund und seine am Bundeswettbewerb beteiligten 16 Sportfachverbände gemeinsam an der Planung und Durchführung von JUGEND TRAI-NIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) mit.

Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstaltun-gen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jewei-ligen Austragungslandes.

Die Deutsche Schulsportstiftung ist für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses größten bundesweiten Jugendsportevents in Deutschland verantwortlich. Der Schulmannschaftswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA basiert auf einem bun-deseinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er allen Schulen in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig, jedoch nur Schulmannschaften1 möglich. Der Wettbewerb ist in – nach Altersstufen ge-ordnete – Wettkampfklassen unterteilt und unterscheidet zwischen einem Standardpro-gramm und einem Ergänzungsprogramm.

Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Es wird – überwiegend getrennt nach Jungen und Mädchen – gegenwärtig in fünf Altersklassen der 19 Sportarten Badmin-ton, Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Golf, Handball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Ski Alpin, Skilanglauf, Skisprung, Tennis, Tischten-nis, Triathlon und Volleyball durchgeführt.

Sportarten und Wettkampfklassen, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbe-werbs. Neben den oben genannten 19 Sportarten werden in einzelnen Ländern als Ergän-zungsprogramm folgende olympische Sportarten in Schulsportwettbewerben bis zur Er-mittlung der Landessieger angeboten: Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snow-boarding, Segeln/Surfen, Wasserball. Hier erfolgt die Ausschreibung in den Ländern auf der Grundlage länderspezi-fischer Regelungen.

1 In der Sportart Skisprung sind auch durch den Deutschen Skiverband (DSV) und der Deut-schen Schulsportstiftung (DSSS) festgelegte „Regionalteams“ im Rahmen des DSV Nach-wuchsprojektes „Auf die Plätze fertig … Ski!“ zum Bundesfinale startberechtigt.

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Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS

Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mit seinen Abteilungen und Fach-verbänden, den 17 Landesbehindertensportverbänden, Special Olympic Deutschland (SOD) sowie der Deutsche Olympische Sportbund gemeinsam an der Planung und Durch-führung von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP) mit.

Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstal-tungen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes.

Die Deutsche Schulsportstiftung ist gemeinsam mit der Deutschen Behindertensportju-gend (DBSJ) für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses bundesweiten Jugendsportevents für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung verantwortlich. JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS basiert auf einem bundes-einheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er den Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Startberechtigt sind Mannschaften aus Förderschulen mit den ausgeschriebenen Förder-schwerpunkten und Mannschaften, die sich aus mehreren Schulen bilden, wenn sie nach den jeweiligen Landesvorgaben, z. B. als Integrationsschulen oder im Rahmen des Inklu-sionsgedankens, arbeiten und die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen. Diese vom Land genehmigten Verbünde/Startgemeinschaften sind beim Bundesfinale startbe-rechtigt, wenn sie auf allen Ausscheidungsebenen in der gleichen Zusammensetzung an den Start gegangen sind. Damit wird die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler mit Be-hinderung bei JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS ermöglicht, die an den Regelschulen im Rahmen der in allen Ländern eingeleiteten Inklusion beschult werden. Der Nachweis über den jeweiligen Förderschwerpunkt muss vorliegen.

Bei JTFP gibt es Wettbewerbe für die Förderschwerpunkte körperlich-motorische Entwick-lung, geistige Entwicklung und Sehen. Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausge-schrieben. Folgende sieben Sportarten gehören im Schuljahr 2017/18 zum Standardpro-gramm von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS:

o. Fußball (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) p. Goalball (Förderschwerpunkt Sehen) q. Leichtathletik (offen für alle Förderschwerpunkte bei JTFP) r. Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) s. Schwimmen (offen für alle Förderschwerpunkte bei JTFP) t. Skilanglauf (Förderschwerpunkte Sehen und geistige Entwicklung) u. Tischtennis (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

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Sportarten, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs.

Neben den genannten paralympischen Sportarten werden in einzelnen Ländern als Ergän-zungsprogramm weitere Sportarten und Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bis zur Ermittlung der Landessieger angeboten. Hier erfolgt die Ausschrei-bung in den Ländern auf der Grundlage länderspezifischer Regelungen.

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Standardprogramm

Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten und Förder-schwerpunkten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landes-sieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonderregelungen ent-scheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kom-mission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK).

Zum Standardprogramm gehören die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III (Ausnahmen: Gerätturnen, Schwimmen, Ski Alpin, Skilanglauf und Skisprung). In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen un-terschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu ent-nehmen. Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, so-fern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.

Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2017/18 im JTFO-Standardprogramm zur Austra-gung kommenden Sportarten:

WKI WK II WK III WK IV

Badminton – 2001 – 20041) 2003 –

1)

– Basketball – 2001 – 2004 2003 – 2006 – Beach-Volleyball – 2001 – 20041)

– – Fußball – 2002 – 2004 2004 – 2006 – Gerätturnen – – 2003 –

2)

2005 – 2008 Golf – 2001 – 20041)

– Handball – 2001 – 2004 2003 – 2006 – Hockey ³) – – 2003 – 2006 – Judo – – 2003 – 2006 – Leichtathletik – 2001 – 2004 2003 – 2006 – Rudern – 2001 – 2003 2004 – 2006 – Schwimmen – – 2003 – 2006 2005 – 2008 Ski Alpin – – – 2005 – 2008 Skilanglauf – – 2003 – 2006 2005 – 20081)

Skisprung – – – 2007 – 2008 Tennis – – 2003 – 2006 – Tischtennis – 2001 – 2004 2003 – 2006 – Triathlon – – 2003 – 2006 – Volleyball – 2001 – 2004 2003 – 2006 –

1) Mixmannschaften mit Festlegung Mädchen- und Jungenanteil 2) Nur für Mädchen 3) Kleinfeldhockey

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Ergänzungsprogramm

Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundesfinale führen.

Zusätzlich werden in den Ländern Sportwettkämpfe bis zum Landesfinale in weiteren olympischen Sportarten wie Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountain-biking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball mit dem Ziel erprobt, diese bei entsprechendem Entwicklungsstand in der Mehrzahl der Län-der und vorhandenen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig in das Standard- bzw. Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs zu integrieren.

Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch die Vielseitigkeitswett-kämpfe des Talentwettbewerbs (Wettkampfklasse IV) und die Grundschulwettbewerbe in der Wettkampfklasse V in den Sportarten des Standardprogramms. Außerdem werden im Ergänzungsprogramm in verschiedenen Ländern Wettbewerbe und Disziplinen in Sportar-ten angeboten, die nicht olympisch sind bzw. als sportartübergreifende schulsportliche Projekte ausgeschrieben sind.

Altersbegrenzung* für die im Schuljahr 2017/18 im JTFO-Ergänzungsprogramm (Sportar-ten des JTFO-Standardprogramms) zur Austragung kommenden Sportarten:

W

WK

WK III WK IV Badminton 1)

1998 – 2002 - - 2005 – Basketball 1998 – 2002 - - 2005 – Beachvolleyball 1)

1998 – 2002 - 2003 –

- Fußball 1998 – 2002 - - 2006 –

Gerätturnen 1998 – 2002 2001 –

2003 –

- Golf 1)

1998 – 2002 - 2003 –

2005 – Hallenhandball 1998 – 2002 - - 2005 – Hockey 3)

1998 – 2002 2001 – 2004 - 2005 – Judo 1998 – 2002 2001 – 2004 - 2005 – Leichtathletik 1998 – 2002 - - 2005 – Rudern 1998 – 2002 - - 2005 – Schwimmen 1998 – 2002 2001 – 2004 - -

Ski Alpin - 2001 – 2004 2003 –

- Skilanglauf 1998 – 2002 2001 – 2004 - - Tennis 1998 – 2002 2001 – 2004 - 2005 –

Tischtennis 1998 – 2002 - - 2005 – Triathlon 1998 – 2002 2001 – 2004 2005 – Volleyball 1998 – 2002 - - 2005 – 1) Nur für gemischte Mannschaften 3) Kleinfeldhockey

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12

Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der Kultusmi-nisterkonferenz (KMK).

Zum Standardprogramm von JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS gehören:

1. Fußball (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) 2. Goalball (Förderschwerpunkt Sehen) 3. Leichtathletik (offen für alle Förderschwerpunkte) 4. Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) 5. Schwimmen (offen für alle Förderschwerpunkte) 6. Skilanglauf (Förderschwerpunkte Sehen und geistige Entwicklung) 7. Tischtennis (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

An den Wettbewerben können Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in gemischten Mannschaften (ohne Festlegung des Mädchen- bzw. Jungenanteils) teilnehmen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.

Eine JTFP-Mannschaft kann sich aus Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zusam-mensetzen, die in den Wettkampfklassen II und III startberechtigt sind. Die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen wird jährlich festgelegt. Einzelheiten sind der nach-stehenden Übersicht zu entnehmen.

Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2017/18 im JTFP-Standardprogramm zur Austra-gung kommenden JTFP-Sportarten:

Förderschwerpunkt WK II WK III Fußball GB 2000 – 2003 2002und jünger Goalball S 2000 – 2003 2002und jünger Leichtathletik 1)

of-

2000 – 2003 2002und jünger Rollstuhlbasketball KM

2000 – 2003 2002und jünger

Schwimmen 1) of-

2000 – 2003 2002und jünger

Skilanglauf S 2000 – 2003 2002und jünger Skilanglauf GB 2000 – 2003 2002und jünger Tischtennis KM

2000 – 2003 2002und jünger

1) In den Wettkampfklassen werden unterschiedliche Disziplinen/Wettbewerbe angeboten. Es erfolgt eine Bewertung in den WK, die zum Gesamtergebnis der Mannschaft zusammengefasst wird.

Das JTFP-Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV der Sportarten des JTFP-Standardprogramms sowie Sportarten, die nicht zum Bundesfinale führen. Die Länder können in ihrer Zuständigkeit für JTFP bis zum Landesfinale Verände-rungen der Altersbegrenzung und im Austragungsmodus vornehmen. Außerdem werden im JTFP-Ergänzungsprogramm in verschiedenen Ländern Wettbewerbe und Disziplinen in Sportarten angeboten, die nicht paralympisch bzw. als schulsportliche Projekte ausge-schrieben sind.

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Bundesfinal-veranstaltungen

ca. 250 Landesfinalver-anstaltungen

ca. 500 (Regierungs-) Bezirks- bzw. Oberschulamtsfinals

ca. 1.000 Zwischenrunden

ca. 10.000 Stadt- und Kreisfinals

Organisation der Bundeswettbewerbe

der Schulen

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JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS (JTFP)2 sind bundesweite Schulsportwettbewerbe mit aufsteigendem Wettkampfsystem für sport-lich talentierte Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung im Alter von 8 bis 19 Jahren. Das Wettkampfsystem beinhaltet fünf Wettkampf-klassen und beginnt in den 16 Ländern mit Stadt- und Kreisfinals und wird über mehrere Ebenen zu den Landes- und Bundesfinalveranstaltungen (für ausgeschriebene Wettkampfklassen und Sportarten im Standardprogramm) geführt. Es richtet sich an alle Grund- und weiterführenden Schulen. Startberechtigt sind nur Schulmannschaften.3

2 Die Ausschreibung JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS regelt die Sportarten, Behinde-rungsarten/Förderschwerpunkte, Wettkampfklassen und Jahrgänge gesondert.

3 Im Skisprung und den Wettbewerben von JTFP gibt es spezielle abweichende Regelungen.

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Termine der Bundesfinalveranstaltungen im Schuljahr 2017/2018

Winterfinale 25. Februar bis 1. März 2018 in Schonach

Ski Alpin, Skilanglauf, Skisprung

Skilanglauf (FS S), Skilanglauf (FS GB)

Frühjahrsfinale 24. April bis 28. April 2018 in Berlin

Badminton, Basketball, Gerätturnen, Handball, Tischtennis, Volleyball

Goalball (FS S), Rollstuhlbasketball (FS KME), Tischtennis (FS KME)

Herbstfinale 23. September bis 27. September 2018 in Berlin

Beach-Volleyball, Fußball, Golf, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Tennis, Tri-athlon

Fußball (FS GB), Leichtathletik (FS offen), Schwimmen (FS offen)

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Allgemeine Bestimmungen

In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule* gebildet werden. Schülerinnen und Schüler, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten.

Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultusbehörden der Länder. In partner-schaftlicher Zusammenarbeit stellen die beteiligten Sportfachverbände ihre Hilfe auf allen Wettkampfebenen zur Verfügung.

Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen Sport-fachverbände einschließlich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Ausschreibung, sofern in dieser nichts anderes festgelegt ist. In Aus-nahmefällen kann unter der Abwägung pädagogischer Aspekte von den oben genannten Regelungen abgewichen werden.

Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf allen Wettkampfebenen Schiedsgerichte ein-zusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden.

Bei den Bundesfinalveranstaltungen gelten für die Entscheidungen der Schiedsgerichte folgende Regeln:

1. Die Schiedsgerichte entscheiden über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Entscheidung der Schiedsgerichte ist nicht möglich.

2. Die Grundlage für die Entscheidungen der Schiedsgerichte bilden die jeweils gültigen Ausschreibungen der Bundeswettbewerbe. In Bereichen, in denen diese keine beson-deren Regelungen treffen, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Sportfachver-bandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefer-tigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt.

3. Ergeben sich nach Abschluss der Finalwettkämpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufes der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch an den stellvertretenden Vorstandsvorsitzen-den für Wettbewerbe der Deutschen Schulsportstiftung zu richten. Der Vorstand berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige Entscheidung.

Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen

Beim Bundesfinale sind nur die Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören (d. h. am Unterricht teilnehmen), welche die Mann-schaft entsendet.4

4 Für JTFP und die Sportart Skisprung gelten spezielle Regelungen.

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Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Startberechtigung für ihre bisherige Schule bei der zuständigen Kultusbehörde für diese Schule erhalten.

Bei den Bundesfinalveranstaltungen in Berlin dürfen Schüler jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten.

Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse nur eine Mannschaft entsen-den.5 Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der KMK.

Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden.6

Die für ein Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften reichen ihre Meldung zur je-weiligen Finalveranstaltung - versehen mit der Bestätigung der Schulleitung - an die für sie zuständige Kultusbehörde (Kultusministerium, Senat u.a.) ein, die die Meldungen ge-schlossen für das Winter-, Frühjahrs- und Herbstfinale an die Organisationsleitung Berlin weiterleiten.

Die Teilnehmerausweise der Schüler und Betreuer werden den Schulen im Vorfeld der Bundesfinalveranstaltung mit der Meldebestätigung durch die OL Berlin ausgefüllt zur Verfügung gestellt. Diese Teilnehmerausweise müssen am Anreisetag bei der Akkreditie-rung vorgelegt werden, versehen mit aktuellen Passbildern aller Schüler und Betreuer der gemeldeten Mannschaft.

Zur Bestätigung der Identität ist es außerdem erforderlich, für jeden Schüler einen amtli-chen Ausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass) vorzulegen. Schüleraus-weise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Für ausländische Schüler, die nicht im Besitz eines amtlichen Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Kopie des Ausweises desjenigen Elternteils akzeptiert werden, in den die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler eingetragen ist.

Durch die Organisationsleitung wird auf der Grundlage dieser Legitimationsnachweise bei der Akkreditierung zur Bundesfinalveranstaltung der Teilnehmerausweis gültig gemacht und die Spiel- bzw. Startberechtigung erteilt. Diese Regelungen sollen bereits bei den Landesfinalveranstaltungen von JTFO und JTFP in den entsprechenden Altersklassen an-gewendet werden.

Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstal-tungen über das zuständige Kultusministerium/die zuständige Senatsverwaltung ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkredi-

5 Für das Bundesfinale Winter trifft diese Regelung nicht zu.

6 Für die Sportarten Fußball (Jungen) und Leichtathletik und alle JTFP-Sportarten gibt es spezi-fische Regelungen zur Anzahl der Betreuer.

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tierung bei der Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorgelegt werden.

Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis der Kostenbeteiligung in Höhe von 55 EURO je Schüler (u.a. für die Fahrt, Unterbringung, Ver-pflegung und das VBB-Ticket in Berlin). Die Überweisung (gemeinsam für alle Schüler) muss spätestens 5 Tage vor Beginn der Bundesfinalveranstaltung dem Einnahmekonto der Deutschen Schulsportstiftung gutgeschrieben sein. Deshalb muss spätestens 10 Tage vor dem Anreisetag die Kostenbeteiligung der Schüler mittels Online-Überweisung über-wiesen werden.

Die Höhe der genannten Kostenbeteiligung ist unter dem Vorbehalt einer eventuell im Vor-feld der jeweiligen Finalveranstaltung notwendig werdenden Erhöhung angesetzt.

Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend der Vereinbarungen der Kommission Sport der KMK über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. Um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung wird das Schieds- bzw. Kampfgericht die Spiel- bzw. Startbe-rechtigung entziehen.

Bei den Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportklei-dung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey und Mädchentennis auch Röcke) anzutre-ten.

Schulmannschaften, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Schieds- bzw. Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen.

Versicherungsschutz

Auf allen Ebenen der Bundeswettbewerbe der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS sind die Wettkämpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schüler und Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversi-cherungen der Verbände/Vereine unfallversichert.

Für alle teilnehmenden Schüler an den Bundesfinalveranstaltungen wird durch die Deut-sche Bahn bei der ERV für die Veranstaltungszeit eine Reisehaftpflichtversicherung abge-schlossen. Die Versicherungsscheine erhalten die Betreuer bei der Akkreditierung. Sie sind bis zum Abschluss der Bundesfinalveranstaltungen und bei Bedarf auch darüber hinaus sorgsam aufzubewahren.

Alle Teilnehmer und Betreuer müssen über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes versichert sein. Ebenso besteht eine eigene Versicherungspflicht der teilnehmenden Schulen für die Sportgeräte und Rollstühle der Teilnehmer.

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Während der Veranstaltung besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für Sportge-räte, Rollstühle und Wertgegenstände der Teilnehmer.

Vorbehalt

Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind durch Be-schlüsse des Vorstandes der Deutschen Schulsportstiftung in Abstimmung mit der Kom-mission Sport der KMK und der Kommission der Spitzensportverbände bei „Jugend trai-niert …“ möglich.

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Anschriften wichtiger Ämter, Organisationen und Verbände

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 27 - Schulsport, Begabungsförderung, Schülerwettbewerbe

Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt

Fax 0361 / 3794 302

Referatsleiter Dr. Rüdiger Sperschneider [email protected]

Tel. 0361 / 3794 270

Stellvertretende Referatsleiterin Annelise Bernuth [email protected]

Tel. 0361 / 3794 513

Referentin Petra Eckoldt [email protected]

Tel. 0361 / 3794 223

Rosel Geppert [email protected]

Tel. 0361 / 3794 271

Anita Hankel [email protected]

Tel. 0361 / 3794 798

Landessportbund Thüringen

Landessportbund Thüringen e.V. Werner-Seelenbinder-Straße 1 99096 Erfurt [email protected]

Tel.

Fax:

0361 / 3 40 54 – 0

0361 / 3 40 54 77

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Schulsportkoordinatoren und Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe bei den Staatlichen Schulämtern

Staatliches Schulamt Mittelthüringen Kreisfreie Stadt Weimar Ralf Duensing Schule Herderschule Weimar, Staatliches regio-

nales FÖZ − Federführender Schulsportkoor-

dinator am Staatlichen Schulamt − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

03643/418973 dienstl. Staatliches Schulamt Mittelthüringen

Schwanseestraße 9, 99423 Weimar 03643/884145 03643/884122 0162/9122086 [email protected]

Kreisfreie Stadt Erfurt Frank Großner Schule Königin-Luise-Gymnasium Erfurt − Vertreter des Federführenden

Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt

− Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

0361/2251438 dienstl. Di/Do P: Hans Loch Straße 62, 99099 Erfurt 0177/9317414 [email protected]

Knut Becker Schule Heinrich-Hertz-Gymnasium Erfurt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe 0361/7911552 dienstl. Di/Do P: Am Wiesengrunde 8, 99089 Erfurt 0174/9156173 [email protected]

Landkreis Weimarer Land Silke Hanemann Schule Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka − Koordinatorin am Schulamt − Fachberaterin für schulsportliche

Wettbewerbe

036458/41192 dienstl. Mi/Do Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka

Bergstraße 9, 99438 Bad Berka 036458/499922 036458/42055 0160/7690073 [email protected]

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Landkreis Sömmerda Carsten Seeber Schule Gymnasium Kölleda − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe 03635/479043 dienstl. Di/Do Landratsamt Sömmerda, Sportamt,

Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda 03634/354260 03634/354427 0152/31838877 [email protected]

Staatliches Schulamt Nordthüringen Landkreis Eichsfeldkreis Jörg Druselmann Schule RS Uder − Federführender Schulsportkoor-

dinator am Staatlichen Schulamt − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

036083/40966 dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Nordthüringen

Franz-Weinrich-Str. 24, 37339 Leinefelde-Worbis

036074/37592 036074/37502 0176/45895744 Joerg.Druselmann@

schulamt. thueringen.de Landkreis Nordhausen Werner Hütcher Schule Herder-Gymnasium Nordhausen − Vertreter des Federführenden

Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt

− Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

03631/4680910 dienstl. Landratsamt Nordhausen

Grimmelallee 20, 99734 Nordhausen 03631/911546 03631/911522 0173/3866246 [email protected]

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Landkreis Kyffhäuserkreis Uwe Rüdiger Schule RS "Juri Gagarin" Bad Frankenhausen − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

034671/6690 dienstl. Di/Do Müldener Str. 11,

06567 Bad Frankenhausen 034671/66915 034671/66915 0170/7503229 [email protected]

Steffen Hommel Schule SBZ Kyffhäuserkreis Schulteil II − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

03632/52290 dienstl. Di/Do Landratsamt Kyffhäuserkreis

Markt 8, 99706 Sondershausen 03632/741253 03632/741-852 (o. -843) [email protected]

Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis Hardy Krause Schule RS Wiebeckschule Bad Langensalza − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

03603/842039 dienstl. Di/Do P: Thamsbrücker Straße 9

99947 Bad Langensalza 03603/128440 0172/3405726 [email protected]

Staatliches Schulamt Ostthüringen Kreisfreie Stadt Gera Reinhard Thiel Schule Zabel-Gymnasium Gera − Federführender Schulsportkoor-

dinator am Staatlichen Schulamt − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

0365/8001515 dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen

Hermann-Drechsler Straße 1, 07545 Gera 0365/54854762 0365/54854666 0172/6321719 [email protected]

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Landkreis Altenburger Land Christian Pilz Schule Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln − Vertreter des Federführenden

Schulsportkoordinators am Staatlichen Schulamt

− Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

034491/27500 dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen

Hermann-Drechsler Str. 1, 07545 Gera 0365/54854761 0365/54854666 0160/5303870 [email protected]

Martina Lengowski-Fischer Schule Regionales FÖZ "Erich Kästner" Altenburg − Fachberaterin für schulsportliche

Wettbewerbe 03447/831703 dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen Hermann-Drechsler Straße 1, 07545 Gera 0365/54854761 0365/54854666 0162/4183329 [email protected]

Landkreis Saale-Holzland-Kreis Steffen Albrecht Schule RS "Auf der Schönen Aussicht" Stadtroda − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe 036428/62218 dienstl. Di/Do SSA Ostthüringen

Hermann-Drechsler Straße 1, 07545 Gera 0365/54854722 0365/54854666 0176/80359180 [email protected]

Kreisfreie Stadt Gera Thomas Schmohl Schule Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium Gera − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

0365/412005 dienstl. Di/Do SSA Ostthüringen

Hermann-Drechsler Straße 1, 07545 Gera 0365/54854763 0365/54854666 0176/38475083 [email protected].

de

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Landkreis Saale-Orla-Kreis Andreas Seidel Schule SGS Tanna − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe dienstl. Do SGS Tanna

Bahnhofstraße 39, 97922 Tanna 036646/284648 32223731660 0172/9178002 [email protected]

Landkreis Greiz Ute Spreda Schule Grundschule Auma − Fachberaterin für schulsportliche

Wettbewerbe 036626/20357 dienstl. Di/Do Staitzer Südstraße 6

07955 Auma-Weidetal 036626/20357 036626/31240 [email protected]

Bärbel Steinert Schule

− Fachberaterin für schulsportliche Wettbewerbe

03661/430069 dienstl. Di/Do P: Untergeißendorf 31

07980 Berga 036623/23903 0177/7980046 [email protected]

Kreisfreie Stadt Jena Kathrin Treske Schule Gymnasium "Otto Schott" Jena − Fachberaterin für schulsportliche

Wettbewerbe 03641/337911 dienstl. Di/Do Karl-Volkmar-Stoy-Schule

Paradiesstraße 5, 07743 Jena 0173/8812393 [email protected]

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Staatliches Schulamt Südthüringen Hans-Heinz Fuchs Schule

− Federführender Schulsportkoor-dinator am Staatlichen Schulamt

− Koordinator am Schulamt

03675/468890 dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Südthüringen

Hölderlinstraße 1, 98527 Suhl 03681/734179 03681/734109 01573/7026318 Hans-

[email protected] Kreisfreie Stadt Suhl & Landkreis Schmalkalden-Meiningen Gerald Querbach Schule − Vertreter des FF Schulsportkoor-

dinators am Staatlichen Schul-amt

− Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

dienstl. Mo-Fr Staatliches Schulamt Südthüringen

Hölderlinstraße 1, 98527 Suhl 03681/734117 03681/734109 Gerald.Querbach@

schulamt.thueringen.de Landkreis Hildburghausen Jens Poprawa Schule

− Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe

036871/309043 dienstl. Di/Do Gymnasium Georgianum

Geschw.-Scholl-Straße 15 98646 Hildburghausen

036871/309045 0151/27042954 [email protected]

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Cornelia Gräf Schule RS "Albert Schweitzer" Saalfeld-Gorndorf − Fachberaterin für schulsportliche

Wettbewerbe 03671/641002 dienstl. Di/Do P: Garnsdorfer Straße 6

07318 Saalfeld 03671/649367 03671/35019 0157/85071620 [email protected]

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André Huster Schule

− Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe

03672/314043 dienstl. Di/Do P: Finkenweg 11

07407 Rudolstadt 03672/413940 0151/56140739 [email protected]

Landkreis Sonneberg Mario Winter Schule SBBS Sonneberg − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe 03675/4050 dienstl. Di/Do Max-Planck-Straße 49

96515 Sonneberg 03675/405229 03675/405101 0174/3731026 [email protected]

Staatliches Schulamt Westthüringen Kreisfreie Stadt Eisenach Andreas Richter Schule RS Wutha-Farnroda − Federführender Schulsportkoor-

dinator am Staatlichen Schulamt − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

036921/96253 dienstl. Mo-Di Staatliches Schulamt Westthüringen

Justus-Perthes-Straße 2a, 99867 Gotha 0361/573415191 Do Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“

Palmental 14, 99817 Eisenach 03691/8233145 03691/8233218 0173/9627597 [email protected]

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Landkreis Gotha Klaus Reum Schule RS Tabarz Vertreter des Federführenden Schul-sportkoordinators am Staatlichen Schulamt − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

036259/62330 dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Westthüringen

Justus-Perthes-Straße 2a, 99867 Gotha 0361/573415154 0361/573415101 01577/1965203 [email protected]

Jörg Hildebrandt Schule KGS "Herzog Ernst" Gotha − Koordinator am Schulamt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe

03621/708087 dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Westthüringen

Justus-Perthes-Straße 2a, 99867 Gotha 0361/573415155 0361/573415101 0176/83526650 [email protected]

Landkreis Ilmkreis Antje Hoffmann Schule GS Osthausen − Koordinatorin am Schulamt − Fachberaterin für schulsportliche

Wettbewerbe

036200/65676 dienstl. Di/Do P: An der Schäferei 13

99326 Ilmtal OT Niederwillingen 03629/775627 0160/1803699 [email protected]

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Landkreis Wartburgkreis Matthias Nickol Schule RS Mihla − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe 036924/31054 dienstl. Di/Do Staat. Berufsschulzentrum „Ludwig Er-

hard“ Palmental 14, 99817 Eisenach

03691/8233145 03691/8233218 0172/7934946 [email protected]

Michael Simon Schule RS „Werratal“ Bad Salzungen − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe 03695/8586984 dienstl. Di/Do RS „Werratal“, Straße der Einheit 18,

36433 Bad Salzungen 03695/8586984 03695/873215 0157/71733294 [email protected]

Landkreis Ilmkreis Peter Unger Schule Staatl. Gymnasium Arnstadt − Fachberater für schulsportliche

Wettbewerbe 03628/600225 dienstl. Di/Do Staatl. Berufsbildende Schule

K.-Liebknecht-Str. 27, 99310 Arnstadt 03628/56280 0174/9270244 [email protected]

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Anschriften der Thüringer Sportfachverbände

Geschäftsstellen

Thüringer Badminton Verband e. V. www.badminton-thueringen.de

07548 Gera, Wiesestraße 111 0365/ 710 61 85 [email protected]

Thüringer Basketball-Verband e.V. www.tbv-online.de

07749 Jena, Am Stadion 1 03641/ 381577 [email protected]

Thüringer Fußball-Verband e. V. www.tfv-erfurt.de

99091 Erfurt, Augsburger Str. 10 0361/ 347 670 [email protected]

Golfverband Sachsen und Thüringen www.mygvst.de Schulsportbeauftr. Frank Joachim Sei-del

09557 Flöha, Gartenweg 16 0151/ 153 094 54 [email protected]

Thüringer Handball-Verband e. V www.thv.info

99096 Erfurt, Schützenstraße 4 0361 / 37 46 238 [email protected]

Thüringer Hockey-Sportverband e.V. www.deutscher-hockey-bund.de/VVI-web/default.asp?lokal=MHV c/o Folker Hochmuth

99099 Erfurt, Rembrandtstr. 23 0361 / 3462 520 [email protected]

Thüringer Judo-Verband e. V. www.thueringer-judoverband.de

99096 Erfurt, Schützenstraße 4 0361 / 37 31 647 [email protected]

Thüringer Leichtathletikverband e. V www.tlv-sport.de

99096 Erfurt, J.-Sebastian Bach Str. 2 0361 / 3460 544 [email protected]

Thüringer Ruderverband e. V. www.thueringen-rudern.de c/o Beate Krause

07751 Jena, Am Wiesenbach 24 0179/1430915 [email protected]

Thüringer Schwimmverband e. V. www.thueringerschwimmverband.de

99096 Erfurt, Schützenstraße 4 0361/ 346 05 33 [email protected]

Thüringer Schlitten- und Bobsportver-band e.V. www.kufensport-thueringen.de

98559 Oberhof, Jägerstraße 10 036842/52 090 [email protected]

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Thüringer Skiverband e.V. www.thueringer-skiverband.de

98559 Oberhof, Am Grenzadler 7 036842/ 532 870 [email protected]

Thüringer Tennis-Verband e. V. www.ttv-tennis.de

99427 Weimar, Buttelstedter Str. 96 03643 / 44 10 60 [email protected]

Thüringer Tischtennis Verband e.V. www.tttv.info

07422 Bad Blankenburg, Wirbacher Str. 10 0361/ 373 1078 [email protected]

Thüringer Triathlon-Verband e.V. www.triathlon-thueringen.de

99432 Weimar, Belvederer Allee 25 03643/ 8335-0 [email protected]

Thüringer Turnverband e.V. www.thueringerturnverband.de

99096 Erfurt, Schützenstraße 4 0361 / 345 56 05 [email protected]

Thüringer Volleyballverband e.V. www.tv-v.de

99091 Erfurt, August-Röbling-Str. 11 0361/ 654 36 92 [email protected]

Thüringer Behinderten- und Reha-Sportverband e.V. www.tbrsv.de

99091 Erfurt, August-Röbling-Str. 11 0361/ 3460 539 [email protected]

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Allgemeine Hinweise zur Durchführung der Schulsportwettbewerbe

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Thüringen

Veranstalter

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit dem Lan-dessportbund Thüringen und den Sportfachverbänden in Thüringen.

Die Schulsportwettbewerbe in Thüringen werden entsprechend der Verwaltungsvor-schrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996, Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen, veröffentlicht im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissen-schaft, Forschung und Kultur (GemAbl.S.375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2013, GABl. S. 246, organisiert und durchgeführt.

Startberechtigung

Am Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind nur Mann-schaften startberechtigt, deren Schüler aus einer Schule kommen.

Entsprechend der Strukturierung der Staatlichen Schulämter werden die überregionalen Schulsportwettbewerbe im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Thüringen als Schulamtsfinals (SF) durchgeführt.

Die Sieger der Stadt- und Kreisfinals qualifizieren sich für das Finale in ihrem Schul-amtsbereich.

Siegt und qualifiziert sich bei den Stadt- bzw. Kreisfinals eine Mannschaft, die nicht am Schulamtsfinale teilnehmen wird, wird der Zweitplatzierte des Wettbewerbs für das Schulamtsfinale nominiert.

Ebenso wird bei der Meldung zum Landesfinale verfahren.

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Sollten die Anmeldungen in einzelnen Sportarten nicht die erforderliche Anzahl erreichen, die für die Durchführung eines Schulamtsfinals notwendig sind, werden die ermittelten Stadt- bzw. Kreissieger zum Landesfinale eingeladen.

Wird wegen einer zu geringen Verbreitung einer Sportart kein Schulamtsfinale, sondern nur ein Landesfinale in dieser Sportart angeboten, können sich Schulmannschaften direkt für das Landesfinale anmelden. Es kann aus diesem Grund eintreten, dass mehre-re Mannschaften eines Schulamtsbereichs bei diesem Landesfinale starten.

Bei einem Schulwechsel nach Austragung der Landesfinalveranstaltung erhält dieser Schüler durch das Thüringer Bildungsministerium eine Starterlaubnis zur Teilnahme am Bundesfinale.

In den Sportarten, die an den drei Sportgymnasien in Thüringen vertiefend unterrichtet werden, kommen die Mannschaften dieser Schulen erst beim Landesfinale zum Ein-satz (Ausnahme Leichtathletik WK IV).

Belegt eine Mannschaft des Sportgymnasiums in einer anderen Sportart beim Schul-amtsfinale den 1. Platz, so erwirbt zusätzlich die zweitplatzierte Mannschaft das Startrecht für das Landesfinale.

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Bestätigung der Schulzugehörigkeit durch den Schulleiter am Tag des Wettbewerbs auf der in dieser Broschüre abgedruckten Schüler-liste beim Ausrichter abzugeben ist. Ist diese Meldeliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vorhanden und kann auch nicht vor Beginn der Endrunde an diesem Tag nachge-reicht werden, so ist eine Teilnahme nur außerhalb der Konkurrenz möglich.

Meldeformalitäten

Die Meldungen der Schulen für das jeweilige Stadt- bzw. Kreisfinale sind an das zustän-dige Staatliche Schulamt zu richten.

Das Meldeformular wird mit Schuljahresbeginn für die Vorplanung an den Schulsportko-ordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe gesandt und dient als Grundlage für das Erstellen und Versenden der konkreten Ausschreibungen für die Schulsportwettbewerbe im Schulamtsbereich.

Der für die Gebietskörperschaft verantwortliche Schulsportkoordinator bzw. Fachbera-ter für schulsportliche Wettbewerbe meldet seinen Teilnehmer am Schulamtsfinale (kei-ne namentliche Meldung) bis zum 08. November (Frühjahrsportarten) bzw. bis zum 28. Februar des laufenden Schuljahres (Sommersportarten) an den für das jeweilige Schulamtsfinale verantwortlichen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schul-sportliche Wettbewerbe des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes.

Für die Wettbewerbe, für die auf Schulamtsebene keine Ausscheide durchgeführt werden, erfolgen die Meldungen der teilnehmenden Schulen direkt an den für das Landesfinale zuständigen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe.

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Dabei ist darauf zu achten, dass die Meldung mit vollständiger Schuladresse erfolgt. Die Sportgymnasien melden ihre Teilnahme an den Wettbewerben in den Sportarten, die vertiefend unterrichtet werden, ebenfalls direkt an das für das Landesfinale zuständige Staatliche Schulamt.

Das mit der Ausrichtung beauftragte Staatliche Schulamt sendet mindestens v i e r Wochen vor Beginn des Schulamtfinals die detaillierte Ausschreibung mit dem Ablauf-plan an die Schulsportkoordinatoren bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe der gemeldeten Kreise.

Die Ausrichter eines Landesfinals versenden diese Informationen mindestens 14 Tage vorher an die Ausrichter der Schulamtsfinals, damit diese Unterlagen den Erstplatzierten der Schulamtsfinals bereits ausgehändigt werden können. Ein Abdruck dieser Schreiben geht an das TMBJS.

Die Ausrichter der Schulamtsausscheide übermitteln die Angaben der für das Landesfina-le qualifizierten Mannschaften unmittelbar an das TMBJS, Ref. 2 7, sowie innerhalb von 5 Tagen an das mit der Ausrichtung des jeweiligen Landesfinales beauftragte Staatliche Schulamt.

Für die verbindliche Anmeldung ist nachstehend abgedrucktes Formular als Teilneh-mermeldung zu verwenden.

Diese Teilnehmermeldung ist ausgefüllt an den Schulsportkoordinator bzw. Fachbera-ter für schulsportliche Wettbewerbe beim für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt zu senden. Dieser plant im Zusammenwirken mit der Schule die Anreise zum Schulsportwettbewerb und sendet die Teilnehmermeldung an den für den Wettbewerb verantwortlichen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbe-werbe weiter.

Transport zu den Wettbewerben

Die Organisation des Transports der jeweiligen Schulmannschaft obliegt dem für die Schule zuständigen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbe-werbe beim jeweiligen Schulamt.

Die Entscheidung über die Wahl des Verkehrsmittels trifft der Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe in Absprache mit dem Betreuer der qualifizierten Mannschaft.

Dabei sollen Fahrten grundsätzlich nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Die Möglichkeiten der Ermäßigung bei diesen Fahrten müssen in Anspruch ge-nommen werden.

Ist der Einsatz von Bussen erforderlich, so sind die Möglichkeiten der gemeinsamen Anreise von qualifizierten Schulmannschaften benachbarter Kreise zu prüfen. Die ge-

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troffene Entscheidung zur Wahl des Verkehrsmittels muss begründet und auf dem vorge-nannten Vordruck Teilnehmermeldung dokumentiert werden.

Rechnungen über die Transportkosten für die Schulmannschaften, die am Schulamts- bzw. Landesfinale teilgenommen haben, sind möglichst am Wettkampftag zu überrei-chen oder innerhalb von 5 Tagen an den Schulsportkoordinator bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes zu senden. (Keine Rechnungen an das TMBJS!)

Meldelisten für die Wettbewerbe

Zum Wettkampf sind die ordnungsgemäß ausgefüllten Schülerlisten – Wettkampfliste – dem Schieds- bzw. Kampfgericht zu übergeben. Ist diese Wettkampfliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vorhanden, kann bei Gruppenspielen (Vorrunde) die Mann-schaft bis zu Beginn der Endrunde am Wettspielbetrieb teilnehmen, wenn der Betreuer bereit ist, die erforderliche Liste nachzureichen (per Fax durch Schulleitung). Liegt die Bestätigung der Schulzugehörigkeit nicht vor Beginn der Endrunde vor, so ist eine weitere Teilnahme nicht möglich. Bei Entscheidungen „Jeder gegen Jeden“ kann die Mannschaft nur außerhalb der Konkurrenz am Wettbewerb teilnehmen. Bei Schülern, die am Wettkampftag nachgemeldet werden, muss die Bestätigung der Schul-Zugehörigkeit durch den Schulleiter vorgelegt werden. Liegt diese Bestätigung nicht vor, darf der Schüler nicht starten.

Ausnahmen:

Für die Leichtathletik ist 14 Tage vor dem Wettbewerb die Wettkampfliste an den Ausrich-ter mit Disziplinangabe zu melden, damit das Computerprogramm vorbereitet werden kann. Namentliche Änderungen am Wettkampftag können nur vorgenommen werden, wenn eine Bestätigung über die Schulzugehörigkeit der betreffenden Schüler durch den Schulleiter vorliegt. Änderungsmeldungen am Wettkampftag sind mindestens eine Stunde vorher abzugeben.

Für die Meldungen zu den Landesausscheiden im Schwimmen sind die entsprechen-den Meldelisten Schwimmen für die Anmeldung zu verwenden.

Das Ergebnis des jeweiligen Wettbewerbs ist innerhalb von 2 Kalendertagen unter Ver-wendung des Formulars Ergebnismeldung per Mail an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Referat 2 7, zu senden. Die Ergebnisprotokolle mit den Mel-delisten der teilnehmenden Mannschaften verbleiben am ausrichtenden Schulamt.

Einhaltung der Jahrgänge

Die Einhaltung der ausgeschriebenen Jahrgänge in den Wettkampfklassen ist unbe-dingt erforderlich. Stichtag ist der 1. Januar der jeweiligen Jahrgänge in der Wettkampf-klasse. Auch der Einsatz eines jüngeren Sportlers führt zur Disqualifikation der gesam-ten Mannschaft.

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In einer Sportart darf jeder Schüler nur in einer Wettkampfklasse zum Einsatz kom-men!

Scheidet ein Schüler mit seiner Mannschaft in der eingesetzten Wettkampfklasse aus, so ist er in der nächsthöheren Ebene der Ausscheide für seine Schule wieder start-berechtigt, sofern sich die Schule qualifiziert hat und er die Jahrgangsanforderungen dieser Wettkampfklasse erfüllt.

Im Schuljahr 2017/2018 werden in der Regel die Wettkampfklassen II und III bis zum Bundesfinale und die Wettkampfklasse IV bis zum Schulamtsfinale geführt. Die Termine sind in vorliegender Broschüre bei der jeweiligen Sportart gesondert aufgeführt.

Finanzierung der Wettbewerbe

Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem zuständigen Staat-lichen Schulamt, wobei die von den Sportvereinen/Sportfachverbänden und kommuna-len Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unter-stützung gern angenommen wird.

Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen.

Die Kosten für die Organisation und Durchführung der ausgeschriebenen Schulamts- und Landesfinals im Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport getragen.

Funktion der Schieds- und Kampfgerichte

Bei allen Wettkämpfen ist ein Schieds-/Kampfgericht zu benennen, das am Wettkampf-tag über alle Einsprüche entscheidet. Proteste, die im Wettkampfgeschehen ihre Ursa-chen haben, sind unmittelbar nach Bekanntwerden des Anlasses schriftlich an den Vorsitzenden des Schieds-/Kampfgerichtes zu richten. Protestgebühren werden nicht erhoben. Verstöße gegen die Bestimmungen der Ausschreibung (falscher Jahrgang, un-vollständige Schülerliste, fehlende Unterschrift des Schulleiters etc.) können jederzeit nach Prüfung des Sachverhalts vom Schieds-/Kampfgericht ohne vorhergehenden Ein-spruch mit Ausschluss der Mannschaft vom Wettkampf geahndet werden. Die Ent-scheidung wird der betroffenen Schule schriftlich vom Vorsitzenden des Schieds-/Kampfgerichts mitgeteilt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Refe-rat 2 7, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt, erhält einen Abdruck dieses Schrei-bens.

Über Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden (Einsatz nicht startberechtigter Schüler), entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Ju-

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gend und Sport, Referat 2 7, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt. Bei schweren Verstößen behält sich das Referat vor, gegenüber der Schule und dem verantwortlichen Mannschaftsbetreuer weitere disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.

Die vorbezeichneten und im Folgenden abgebildeten Formulare sind auch als Online-Formulare zu finden unter:

www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/sport/schulsport/wettbewerbe

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Übersicht über den Weg der Thüringer Schulmannschaften zum Landesfinale

Schulamt Kreis/Stadt

Anzahl der Mannschaften beim Schulamts-finale

Anzahl der Mann-schaften beim Landesfinale

Mittelthüringen

Kreisfreie Stadt Erfurt Kreisfreie Stadt Weimar Landkreis Weimarer Land Landkreis Sömmerda

maximal 5

bei Teilnahme Sport-

gymnasium

maximal 2

bei Teilnahme Sport-

gymnasium

Nordthüringen

Landkreis Eichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis Landkreis Nordhausen Kyffhäuserkreis

maximal 4

maximal 1

Ostthüringen

Kreisfreie Stadt Gera Landkreis Altenburger Land Landkreis Greiz Kreisfreie Stadt Jena Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis

maximal 7

bei Teilnahme Sport-

gymnasium

maximal 2

bei Teilnahme Sport-

gymnasium

Südthüringen

Landkreis Schmalk./Mein. Kreisfreie Stadt Suhl Landkreis Hildburghausen Landkreis Sonneberg Landkreis Saalf.-Rudolstadt

maximal 6

bei Teilnahme Sport-

gymnasium

maximal 2

bei Teilnahme Sport-

gymnasium

Westthüringen

Kreisfreie Stadt Eisenach Wartburgkreis Landkreis Gotha Ilm-Kreis

maximal 4

maximal 1

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Schulname

Straße

Postleitzahl Ort

Telefon Telefax

E-Mail

Unsere Schule nimmt in diesem Schuljahr an folgenden Wettkämpfen teil:

Bitte die Wettkämpfe kennzeichnen! WK I WK II WK III WK IV WK V WK I WK II WK III WK IV WK V

Badminton (Mixed)

Basketball

Beachvolleyball (Mixed)

Crosslauf

Fußball

Gerätturnen

Golf

Handball

Hockey

Judo

Leichtathletik

Schwimmen

Ski Alpin

Skilanglauf

Tennis

Tischtennis

Triathlon

Volleyball

Zweifelderball

Ort, Datum Schulleitung

Jungen bzw. Mixed Mädchen

Meldeformular

Schulstempel

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Schulsportwettbewerbe der Förderschulen

Teilnahmemeldung für das Schuljahr 2017/2018

Schulname

Straße

Postleitzahl Ort

Telefon Fax

Mail

Unsere Einrichtung nimmt an den u.a. Schulsportwett- bewerben n i c h t teil! __________________________________________________

Unsere Einrichtung nimmt in diesem Schuljahr an folgen- den Wettbewerben verbindlich teil: (zutreffendes bitte ankreuzen!)

Fußball Leichtathletik Schwimmen Tischtennis

Mixed (Jg. 2000und jünger)

WK II Mixed (Jg. 2000 – 2003)

WK II Mädchen (Jg. 2000 – 2003)

WK II Mädchen (Jg. 2000 – 2003)

WK II Jungen (Jg. 2000 – 2003)

WK II Jungen (Jg. 2000 – 2003)

WK III Mixed (Jg. 2002und jünger)

WK II Mixed (Jg. 2000 – 2003)

WK II Mixed (Jg. 2000 – 2003)

WK III Mädchen (Jg. 2002und jünger)

WK III Mädchen (Jg. 2002und jünger)

WK III Jungen (Jg. 2002 und jünger)

WK III Jungen (Jg. 2002 und jünger)

WK III Mixed (Jg. 2002und jünger)

WK III Mixed (Jg. 2002und jünger)

Meldebogen vollständig ausgefüllt, mit Schulstempel und Unterschrift versehenen bis zum 26.10.2017 an den Schulsportkoordinator des Staatlichen Schulamtes senden.

_________________________ Schulstempel Datum, Unterschrift Schulleitung

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Schulsportwettbewerbe in ThüringenB u n d e s w e t t b e w e r b d e r S c h u l e n

J U G E N D T R A I N I E R T F Ü R O L Y M P I A

am:

Anreise zum Wettbewerb

Teilnehmermeldung

Teilnehmer alsSchulname:

Anschrift:

Telefon: e-mail:

beim

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung für Gruppen)

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich, weil

Nutzung von Vereinskleinbussen

Nutzung von privaten Transportunternehmen

Name des privaten Transportunternehmens:

Anschrift:

Landesfinale: Schulamtsfinale: WK-Nr.:

Sportart: WK-Kl.:

Ort:

keine direkte Verkehrsverbindung zw. Schul- und Wettkampfort besteht

durch An- und Abreise zum und vom Wettkampfort der erhebliche Zeit- und Reiseaufwand nicht zumutbar bzw. vertretbar ist, insbesondere auch die Nutzung der Schulbusse von und zu den Wohnorten nicht gewährleistet werden kann

-

-

Per Tefax senden an:Für den Wettbewerb verantwortlichen Koordinator für Sport und Wettbewerbe

Name:

Hinweise (z. B. Fahrgemeinschaften)

Kostenvoranschläge wurden eingeholt und können für eine eventuell notwendig werdende Kontrolle vorgewiesen werden.

Bemerkungen:

Datum: Entsendender Koordinator für Sport und Wettbewerbe:

Vorlage mit der Abrechnung des Wettbewerbs beim TMBJS

Telefon: Vorauss. Kosten:

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Meldeliste Leichtathletik 2018

Meldebogen Leichtathletik Datum:

Schule: Telefon:

Fax:

E-Mail:

Wettkampfklasse (bitte ankreuzen): II männlich 01 - 04

II weiblich 01-04

III männlich 03 - 06

III weiblich 03 - 06

IV männlich 05 - 08

IV weiblich 05 - 08

Teilnehmer:

Nr. Name Vorname

Jahr-

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50 m /

75 m /

100 m Weit Hoch Kugel

Ball /

Speer 800 m Staffel

1

2

3

4

5

6

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9

10

11

12

Mannschaftsbetreuer:

Name, Vorname Unterschrift

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49

Wettbewerbe im Standardprogramm

BADMINTON

Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge 2001 – 2004

Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge 2003 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

1 Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Regeln und Wettkampfbestimmungen des Deutschen Badminton-Verbandes. Bezugsquelle gegen Gebühr: MEYER & MEYER Verlag, von-Coels-Str. 390, 52080 Aachen. Tel. 0241/95810-13, Fax. 0241/ 95810-10 E-Mail: [email protected] Die Spielregeln stehen auch als Download be-reit: www.badminton.de/fileadmin/DBV-Satzung2014-15.pdf

2 Eine Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen (einschließlich Ersatzspie-ler), mindestens jedoch aus 3 Jungen und 3 Mädchen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als 3 Jungen und 3 Mädchen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. Es müssen alle sieben Spiele einer Begegnung ausgetragen werden, auch wenn eine Mannschaft vorzeitig durch den Gewinn von vier Punkten bereits ge-wonnen hat. Ein verletzter Spieler kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Falle greift die Ersatzspielerregelung: Vor Beginn einer Begegnung anwesende, im Spielbericht aufgeführte Ersatzspieler (1 Junge und 1 Mäd-chen) können bei Verletzung eines Stammspielers im Verlauf einer Begegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo der verletzte Spieler aufgestellt war.

3 Es werden 2 Jungeneinzel, 2 Mädcheneinzel, 1 Jungendoppel, 1 Mädchendop-pel und 1 gemischtes Doppel ausgetragen. Spielfolge: Spiel: Jungendoppel Spiel: Mädchendoppel Spiel: 1. Jungeneinzel Spiel: 1. Mädcheneinzel Spiel: 2. Jungeneinzel Spiel: 2. Mädcheneinzel Spiel: Gemischtes Doppel

4 Die Rangliste jeder Mannschaft ist vor Turnierbeginn, für Jungen und Mädchen getrennt, nach Spielstärke bei der Turnierleitung abzugeben. Sie gilt für das ge-

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samte Turnier. Entspricht die eingereichte Rangliste nicht der tatsächlichen Spielstärke, so kann das Schiedsgericht vor Turnierbeginn die Rangliste än-dern.

5 Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jeder Spieler kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Der/Die Ranglistenerste muss nicht unbedingt im Einzel spielen. Eine Begegnung besteht aus 7 Spielen. Gespielt wird nach den Wettkampfbe-dingungen des DBV (siehe Punkt 1). Gespielt werden zwei Gewinnsätze bis 21, bei Gleichstand von 20:20 wird so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (22:20, 23:21) erreicht ist (maximal bis 30). In der Vorrunde werden zwei Gewinnsätze bis 15 (Kurz-sätze) gespielt. Im dritten entscheidenden Satz wird beim Gleichstand von 14:14 so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (16:14, 17:15...) erreicht ist (maximal bis 20). Für die Platzierung bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nächstehen-der Reihenfolge:

a) Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen)

b) Spieldifferenz

c) Satzdifferenz

e) Spielpunktdifferenz

f) direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften

2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse II und III gemischte Mannschaften

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1807 Apolda 11.01.2018

NORD 1805 Oldisleben 11.01.2018

OST 1806 Meuselwitz 11.01.2018

SÜD 1832 Themar 30.01.2018

WEST 1801 Ilmenau 09.01.2018

Das Landesfinale findet am 20. Februar 2018 in Jena statt (WK-Nr. 1847).

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BASKETBALL

Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 2001 - 2004

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2003 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

• Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den offiziellen Basketball-Regeln der FIBA und den Vorschriften der Spielord-nung des DBB. Bezug gegen Gebühr bei den Vertriebspartnern des DBB. Infos unter Tel. 02331 / 106-0 oder im Internet auf der Homepage unter www.basketball-bund.de Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball).

• Die Spielzeit beträgt für alle Spiele 2 x 10 Minuten, ausgenommen sind not- wendige Verlängerungen. Die Halbzeitpausen betragen 2 Minuten. In jeder Halbzeit darf von jeder Mannschaft eine Auszeit von einer Minute genommen wer-den. Der Art. 49.2 (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) ent-fällt. Die Endspielteilnehmer werden durch Überkreuzspiele der Gruppenersten mit den Gruppenzweiten ermittelt.

• Mit dem 4. Foul scheidet ein Spieler aus dem betreffenden Spiel aus.

• Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft sechs persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauffolgenden Spielerfouls mit zwei Frei-würfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit.

• In Abänderung des Artikels 8.7 beträgt die Dauer einer Verlängerungsperiode 3 Minuten.

• Bei einem disqualifizierenden Foul ist der Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht über weitergehende Maßnahmen.

• Eine Mannschaft besteht aus maximal neun Spielern. Die Mannschaftsaufstel-lung darf während eines Turniers nicht verändert werden.

• Jede Mannschaft muss mit zwei Trikotsätzen mit unterschiedlichen Farben ausgestattet sein.

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2. Platzierung von Mannschaften

Zur Platzierung von Mannschaften werden die §§ 42 und 45 der DBB-Spielordnung herangezogen.

§ 42

1. Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte.

2. Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit geringerer Anzahl an Spie-len besser platziert.

3. Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge ermittelt:

• nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander;

• nach dem höheren Wert des Korbquotienten aus den Spielen dieser Mannschaf-ten untereinander;

• nach dem höheren Wert des Korbquotienten aus allen Spielen des Wettbewerbs;

• nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spie-len des Wettbewerbs.

4. Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statthaft.

§ 45

Verzichtet ein Verein (bzw. eine Schule) für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen.

3. Sonderbestimmungen für das Bundesfinale

1. Es besteht kein Recht auf Einspielzeit.

2. Beim Bundesfinale in Berlin beträgt die Spielzeit bei den Endspielen 2 x 12 Mi-nuten.

3. Beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der Wettkampfklasse III die Anwendung der “Mann-Mann-Verteidigung“ zwingend vorgeschrieben.

Regeln zur „Mann-Mann-Verteidigung“: Spätestens innerhalb des 6,25m-Raumes muss jedem Angreifer ein Verteidiger deutlich erkennbar zugeordnet sein.

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Strafe: Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen den offiziellen Betreuer verhängt. Die Überwachung der Einhaltung der “Mann-Mann-Verteidigung” obliegt dem vom Veranstalter eingesetzten Kommissar. Der technische Kommissar kann hierfür zu jeder Zeit das Spiel unterbrechen, sollte aber möglichst bis zum nächsten „toten Ball“ warten.

4. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse II und III Mädchen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1812 Erfurt 16.01.2018

NORD 1823 Bad Langensalza 23.01.2018

OST 1842 Kahla 15.02.2018

SÜD 1831 Saalfeld 30.01.2018

WEST 1809 Arnstadt 16.01.2018

Das Landesfinale findet am 6. März 2018 in Kahla statt (WK-Nr. 1857).

Wettkampfklasse II und III Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1814 Weimar 17.01.2018

NORD 1816 Bad Langensalza 18.01.2018

OST 1836 Greiz 01.02.2018

SÜD 1819 Neuhaus 18.01.2018

WEST 1804 Bad Salzungen 11.01.2018

Das Landesfinale findet in der WK III am 20. Februar 2018 in Gotha (WK-Nr. 1848) und in der WK II am 27. Februar 2018 in Bad Salzungen (WK Nr. 1853) statt.

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BEACHVOLLEYBALL

Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge 2001 – 2004

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den zum Turnierzeitpunkt für den Bereich der Deutschen Volleyball-Jugend gültigen Offiziellen Beach-Volleyball-Spielregeln der FIVB. Gespielt wird zum Landes- und Bundesfinale mit Bällen der Firma Molten (offizieller Spielball).

(2) Mannschaftsstärke/Spieleranzahl: Eine Mannschaft besteht aus vier Mädchen und vier Jungen einer Schule (inkl. eines Ersatzspielers).

(3) Spielmodus: Gespielt wird 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed) in vier Gruppen mit spä-teren Überkreuz- und Finalbegegnungen. Es werden alle Plätze ausgespielt.

(4) Mannschaftszusammensetzung: Vor jeder Begegnung wird vom Betreuer eine Mel-dung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixed-Mannschaft abgegeben. Jeder Schüler kann nur in einer Mannschaft spielen. Falls sich ein Spieler verletzt, kann er in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als verloren mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden Begegnungen die Mannschaften grundsätzlich neu benannt werden müssen, kann ggf. der Ersatz-spieler zum Einsatz kommen.

(5) Abfolge der Spiele: Alle Spiele einer Begegnung finden parallel statt.

(6) Alle Spiele werden im Modus “Best of three” ausgetragen, also über zwei Ge-winnsätze. Alle Sätze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt, wobei die „Rally-Point“-Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15,...). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Wenn es aus organisatorischen Gründen notwen-dig erscheint oder für die Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung be-steht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte (“Best of three” mit min-destens 2 Punkten Abstand) verkürzen. Seitenwechsel erfolgt dann nach 6 gespielten Punkten.

(7) Abweichend von der Änderung Nr. 6 wird im Finale und im Spiel um Platz 3 jeweils bis 21 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von 2 Punkten erreicht ist. Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Ein notwendiger Ent-

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scheidungssatz wird bis 15 Punkte statt bis 21 Punkte gespielt. Alle anderen Regu-larien (Mindestabstand und Seitenwechsel) werden beibehalten.

(8) Gewinner einer Begegnung/Wertung: Alle Spiele/Endergebnisse der drei Kategorien (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Sie-germannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 od. 2:1) und gleichzei-tig die Wertung (2:0 od. 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchge-führt werden.

(9) Ermittlung der Rangfolge: Für die Ermittlung der Rangfolge gelten folgende Krite-rien in nachfolgender Reihenfolge:

1) Punktverhältnis 2) Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren) 3) Anzahl der gewonnenen Sätze 4) Balldifferenz (Subtraktionsverfahren) 5) Anzahl der gewonnenen Bälle 6) Direktvergleich

(10) Beim Bundesfinale spielen alle Gruppenvierten der Vorrunde in einer Runde jeder gegen jeden die Plätze 13 - 16 aus und haben damit genauso viele Spiele wie die an-deren 12 Teams.

(11) Auszeiten: Jeder Mannschaft steht pro Satz eine Auszeit zur Verfügung.

(12) Einspielzeit: Vor dem Spiel erhalten die Mannschaften 5 Minuten Einspielzeit auf dem Spielfeld.

(13) Schiedsgericht: Die teilnehmenden Teams müssen Schiedsrichteraufgaben über-nehmen. Für die Finalspiele wird vom Ausrichter ein neutrales Schiedsgericht ge-stellt.

(14) Spielfeldgröße: 8 m x 8 m, Netzhöhe: Mädchen 2,24 m, Jungen u. Mixed: 2,35m

(15) Coaching ist während der Auszeiten und Satzpausen gestattet.

2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse II

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1895 Erfurt 17.05.2018

NORD 18107 Nordhausen 30.05.2018

OST 18113 Jena 07.06.2018

SÜD 18104 Bad Blankenburg 29.05.2018

WEST 18117 Bad Salzungen 14.06.2018

Das Landesfinale findet am 19. Juni 2018 in Bad Salzungen statt (WK-Nr. 18118).

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FUßBALL

Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 2002 - 2004

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2004 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Regeln des Deutschen Fußball-Bundes. Bezugsquelle: Deutscher Fußball-Bund, Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 67 88 – 1 Gespielt wird zum Landes- und Bundesfinale mit Bällen der Firma Molten (offizieller Spielball).

(2) Jede Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspieler bei den Jungen aus maximal 15 Spielern, bei den Mädchen aus maximal 10 Spielerinnen. Bei den Jungen können bis zu 4 Spieler und bei den Mädchen bis zu 3 Spielerin-nen pro Spiel ausgewechselt werden. Bei Jungen und Mädchen ist der Rücktausch ausgewechselter Spieler zulässig. Bei den Jungen wird auf Großfeld („normales Spielfeld“) mit 11er-Mannschaften und bei den Mädchen auf Kleinfeld mit 7er-Mannschaften gespielt. Gespielt wird mit einem Wettspielball der Größe 5

(3) Die normale Spielzeit beträgt

bei den Jungen im Wettkampf II: 2 x 40 Minuten im Wettkampf III: 2 x 35 Minuten bei den Mädchen im Wettkampf II: 2 x 35 Minuten im Wettkampf III: 2 x 30 Minuten Beim Bundesfinale können die Spielzeiten an einzelnen Tagen auch verkürzt wer-den, falls der Spielplan dies notwendig macht. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag eine Gesamtspielzeit von 90 Minuten nicht über-schritten werden.

(4) Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten fol-gende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

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1. Punkte 2. Ergebnis der Spiele punktgleicher Mannschaften untereinander 3. Tordifferenz 4. höhere Zahl der erzielten Tore 5. Entscheidungsschießen (Elfmeterschießen bei den Jungen, Neunmeter-

schießen bei den Mädchen)

( 5 ) Beim Bundesfinale werden Spiele der Zwischenrunde und um die Plätze 3 bis 16 nicht verlängert. Die Spielentscheidung erfolgt durch ein Entscheidungs-schießen. Die Endspiele werden bei unentschiedenem Ausgang nach Ablauf der regulären Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt in dieser Zeit keine Ent-scheidung, so wird die Siegermannschaft durch ein Entscheidungsschießen er-mittelt.

( 6 ) Die Mannschaften müssen zu jedem Spiel zwei verschiedenfarbige Spiel-kleidungen bereithalten. Gemäß den Bestimmungen des DFB ist das Tragen von Schienbeinschonern verbindlich vorgeschrieben. „Thermohosen“ dürfen nur ge-tragen werden, wenn sie mit der Farbe der Sporthosen übereinstimmen.

( 7 ) Zum Bundesfinale kann jede Jungenmannschaft von 2 Lehrkräften beglei-tet werden. Im Ausnahmefall kann einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein.

( 8 ) Die Mädchen werden nur von einem Betreuer begleitet.

( 9 ) Vor jedem Spiel werden Ausweiskontrollen vorgenommen. Spieler sind erst dann spielberechtigt, wenn die in den „Hinweisen zur Durchführung der Bun-desfinalveranstaltungen“ geforderten Dokumente bei der Akkreditierung zur Bun-desfinalveranstaltung vorliegen.

2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse II und III Mädchen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1872 Erfurt 26.04.2018

NORD 1882 Birkungen 08.05.2018

OST 1883 Tanna 08.05.2018

SÜD 1873 Sonneberg 26.04.2018

WEST 1887 Arnstadt 15.05.2018

Das Landesfinale findet am 29. Mai 2018 in Jena statt (WK-Nr. 18105).

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Wettkampfklasse II und III Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1884 Erfurt 08.05.2018

NORD 1877 Oldisleben 03.05.2018

OST 1888

1894

WK II - Schmölln WK III - Gera

15.05.2018

17.05.2018

SÜD 1874 Bad Blankenburg 26.04.2018

WEST 1881 Gotha 08.05.2018

Das Landesfinale findet am 12. Juni 2018 in Gotha statt (WK-Nr. 18116).

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GERÄTETURNEN

Wettkampf III Mädchen Jahrgänge 2003 – 2006 Vierkampf: Sprung, Stufenbarren, Schwebebalken, Boden Schwierig-keitsstufen Kür modifiziert LK 4 (Aufgabenbuch 2015)

Wettkampf IV Jahrgänge 2005 – 2008

Mädchen Gerätebahnen in Anlehnung an P4 (Aufgabenbuch 2015) und drei Sonderprüfungen

Jungen Gerätebahnen in Anlehnung an P4 (Aufgabenbuch 2015) und drei Sonderprüfungen

1. Allgemeine Bestimmungen

2. Die Wettkämpfe werden nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner- Bundes (DTB) ausgetragen. Gewertet wird nach den gültigen Wertungsrichtlinien des Deut-schen Turner-Bundes, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Es gelten weiterhin die ergänzenden Hinweise in den Handreichungen, die auf der DTB-Webseite unter „Jugend trainiert für Olympia“ in der Rubrik „Downloads“ veröf-fentlicht sind. www.dtb-online.de/portal/turnen/geraetturnen/jugend-trainiert-fuer-olympia.html

3. In der Wettkampfklasse III besteht eine Mannschaft aus 5 Schülerinnen, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät für das Mannschaftsergebnis zählen. Die Wettkampfklasse IV ist für Mädchen- und Jungenmannschaften ausgeschrieben. Startet eine gemischte Mannschaft, so zählt sie je nach Überzahl des Geschlechts zur Mädchen- oder Jungenmannschaft. Eine Mannschaft besteht aus 5 Schülern, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem Gerät (Geräte-bahnen, Sonderprüfungen Standweitsprung und Stangenklettern) für das Mannschaftsergebnis zählen. Hinzu kommt der Staffellauf, bei dem alle fünf Schüler eingesetzt werden müssen.

4. In der Wettkampfklasse III wird die Schwierigkeitsstufe Kür modifiziert in der Leis-tungsklasse 4 (LK 4) nach dem aktuellen DTB-Aufgabenbuch 2015 Gerätturnen weib-lich geturnt. Beispielübungen bzw. Übungsvorschläge für den WK III sind auf DTB-Webseite veröf-fentlicht. Beim Bundesfinale wird grundsätzlich „Tisch“ gesprungen. Die Gerätehöhen betragen: Sprungtisch 1,10 m oder 1,25 m

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Schwebebalken 1,25 m (bei 20 cm Mattenunterlage) Bodenmusik: Jede Turnerin hat eine eigene, beschriftete CD (Namen und Schule) mit ihrer Kürmusik, die auf Track 1 abzuspielen ist, mitzubringen. Alle Schülerinnen einer Mannschaft können auf die gleiche Musik turnen. Wenn die Musik der Pflichtübung als Kürmusik genutzt wird, muss ebenfalls eine eigene beschriftete CD abgegeben wer-den.

5. Die Inhalte des Wettkampfs IV entsprechen den Inhalten der P4 des DTB. Es werden Gerätebahnen geturnt. Zusätzlich finden drei Sonderprüfungen statt: - Klettern - Standweitsprung - Sprint-Umkehrstaffel

2. Gerätebahnen

Die Gerätebahnen A (Reck, Boden und Sprung) und B (Schwebebalken, Boden und Paral-lelbarren) werden von allen Mannschaftsmitgliedern als Einzelübung geturnt.

In der Gerätebahn C werden die Gruppenübungen 1 (Boden) und 2 (Langbank) von allen Mannschaftsmitgliedern in einem Durchgang absolviert. Die Partnerübung 3 (Boden) wird paarweise (zwei Paare) gezeigt.

Hinweis:

Die im Übungstext aufgeführten Alternativen führen weder zu einem Punktabzug noch zu einem Bonus, d.h. es handelt sich um gleichwertige Alternativen.

1. Gerätebahn A

Reck (schulterhoch)

Aus dem Stand vorlings mit Ristgriff: Hüft-Aufschwung mit Schwungbeineinsatz (aus dem Stand oder aus dem Schritt) oder Hüft-Aufzug in den Stütz; Vorschwung, Rückschwung mit Hüft-Umschwung rückwärts,

a) mit direkt anschließendem Felgunterschwung in den Stand;

oder

b) Vorschwung, Rückschwung in den freien Stütz, Niedersprung, Felgunterschwung mit Schwungbeineinsatz (auch beidbeinig) in den Stand.

Boden (Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m)

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Aus dem Stand: zwei bis drei Schritte vorwärts, Handstütz-Überschlag seitwärts links (Rad), Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schritt vorwärts, Handstütz-Überschlag seit-wärts rechts, Aufrichten in die Bewegungsrichtung, Schließen der Beine in den Stand.

Sprung (Bock 1,10 m oder 1,20 m; Brettabstand variabel)

Sprunggrätsche

2. Gerätebahn B

Schwebebalken (Höhe 1 m)

Aus dem Seitstand vorlings am Schwebebalken: Absprung, Drehhockwende, Aufrichten über die Schrittstellung in den Stand; 1 bis 2 Schritte, Pferdchensprung oder Hocksprung; 1 bis 2 Schritte, ½ Drehung im beidbeinigen Ballenstand; 1 bis 2 Schritte mit Vorspreizen, Vorspreizen gegengleich (rechts – links oder links – rechts); 1 bis 2 Schritte Standwaage (Haltezeit 2 Sec. möglich, aber nicht nötig); Abgang: Anlauf (Anhüpfer erlaubt), Rondat (Radwende) in den Querstand vorlings.

Boden (Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder einem Bodenläufer 12m)

Aus dem Stand: Schritt vorwärts und Aufschwingen in den flüchtigen Handstand (Haltezeit 2 Sek. erlaubt), Abrollen, Aufrichten in den Stand; Strecksprung mit ½ LAD (= Längsach-sendrehung), Rolle rückwärts über den hohen Hockstütz in den Hockstand (Felgrolle er-laubt), Strecksprung mit ½ LAD in den Stand.

Parallelbarren (brusthoch)

Aus dem Innenquerstand auf einem kleinen Kasten: Absprung zum Vorschwung, Rück-schwung, Vorschwung mit Grätschen und Schließen der Beine, Rückschwung, Vor-schwung, Kehre mit ¼ Drehung einwärts in den Außenquerstand vorlings.

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3. Gerätebahn C

Gruppenübung 1:

Schattenrollen (Geräte: Bodenbahn 10 m bestehend aus fünf Matten 1 m x 2 m oder einem Bodenläufer 12 m)

Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander einsetzend, synchron, hintereinan-der, in ununterbrochener Reihenfolge jeweils vier Rollen vorwärts mit direkt anschließen-dem Strecksprung, wobei die Nachfolgenden mit dem Strecksprung nach der Rolle des/r Vorausturnenden beginnen.

Gruppenübung 2:

Schattenhockwenden (Geräte: zwei Turnbänke á 4 m, breite Seite oben, hintereinander gestellt)

Alle fünf Mannschaftsmitglieder turnen nacheinander jeweils acht fortlaufende Hock- wenden in rhythmischer Folge mit oder ohne Zwischenfedern, wobei die Nachfolgen- den mit der zweiten Hockwende des/r Vorausturnenden einsetzen.

Partnerübung 3:

Synchronübung (Geräte: Bodenbahn 10m bestehend aus fünf Matten 1m x 2m oder ei-nem Bodenläufer 12m)

Die Paare turnen jeweils parallel und synchron drei bis fünf verschiedene Übungsteile (darunter mind. zwei akrobatische Elemente) als fließende Bewegungsverbindung.

4. Sonderprüfungen

Standweitsprung (Geräte: Es wird auf Hallenboden ohne Mattenunterlage gesprungen)

Die Mannschaftsmitglieder springen jeweils drei fortlaufende Standweitsprünge. Die Übergänge müssen flüssig (reaktiv) sein, d.h. Zwischenpausen und/oder erneutes Schwungholen sind nicht erlaubt; die jeweiligen Weiten der vier besten Schüler bzw. Schülerinnen werden addiert.

Klettern (Taue/ Stangen; Geräte beim Bundesfinale: Stangen)

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Der Schüler bzw. die Schülerin sitzt auf einem kleinen Kasten im Grätschsitz vor der Stange, die Hände sind an der Stange. Auf Startkommando erfolgt das Klettern (mit den Füßen an der Stange oder Hangeln = ohne Füße an der Stange) bis zu einer festgelegten Markierung (vier Meter vom Boden gemessen). Die Zeiten der vier besten Mannschafts-mitglieder werden addiert.

Staffellauf:

Sprint-Umkehrstaffel mit Übergabe eines Tennisrings; es starten alle fünf Mannschafts-mitglieder. Die Start- und Wendemarken sind an den Grundlinien eines Volleyballfeldes oder einer anderen entsprechenden Spielfeldmarkierung mit einer Länge von 2 x 18 m. Der Start erfolgt aus dem Hochstart neben einer Markierungsstange. Der Wechsel muss korrekt hinter der Stange durchgeführt werden.

In einem festgelegten Bereich (ca. 1,5 m hinter der Markierungsstange) darf sich nur der folgende Läufer aufhalten, alle anderen Läufer befinden sich hinter der Markierung hinter-einander sitzend auf einer Bank.

5. Die Siegerermittlung im WK IV erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

1 Der Sieger des Wettbewerbs wird durch eine Rangfolgeberechnung ermittelt.

2 Hierzu werden die Platzierungen der vier Ranglisten (drei Gerätebahnen und die Sonderprüfungen) addiert.

3 Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Rangfolgesumme.

4 Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Rangfolge bei den drei Geräte- bah-nen. Bei weiterer Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung beim Stan-genklettern.

6. Die Ausschreibung für den WK III und IV im Schuljahr 2016/17, Übungsvorschläge zum WK III, eine Handreichung zum Wettbewerb und Kampfrichterunterlagen sind auf der DTB-Webseite unter www.dtb-online.de/portal/turnen/geraetturnen/jugend-trainiert-fuer-olympia.html abrufbar.

Das Landesfinale findet am 22. Februar 2018 in Meiningen statt (WK – Nr. 1851).

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GOLF

Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge 2001 – 2004

1. Allgemeine Bestimmungen

• Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs ausgetragen. Einsicht-nahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich.

• Eine Mannschaft besteht aus maximal 5 Schülern – sie kann beliebig aus Schü-lerinnen und Schülern bestehen. Jede Mannschaft ist von einer Lehrkraft zu be-treuen. Ein Kapitän ist zu benennen, der aus dem Kreis der Mannschaftsmitglieder kommen kann, oder aber es ist automatisch der Betreuer. Als Begleitper-son/Caddie ist nur der offiziell benannte Betreuer der Schulmannschaft erlaubt und/oder ein Mannschaftsmitglied.

• Teilnahmeberechtigt in einer Mannschaft sind Schüler mit Clubvorgabe -54 oder besser, oder die das Kindergolfabzeichen in Gold abgelegt haben. Der Nachweis über das Kindergolfabzeichen in Gold sind der Turnierleitung am Turniertag vorzulegen. Der Nachweis der Schulzugehörigkeit wird über das von der Schulleitung bestätigte Mannschaftsmeldeformular erbracht.

2. Landesebene

Es werden 5 Einzel über 18 Löcher - Zählspiel nach Stableford (vorgabenwirksam) ge-spielt. Die Summe der 4 besten Einzelergebnisse einer Mannschaft in einer Brutto-Wertung ergibt das Mannschaftsergebnis, d.h. es gibt ein Streichergebnis. Die Netto-Wertung kann als Information für die Schulen aufgeführt werden. Die siegreiche Mann-schaft in der Brutto-Wertung qualifiziert sich als Landessieger für das Bundesfinale. Wenn sich mehr als 12 Mannschaften für das Landesfinale melden, sollten regionale Qualifika-tionsturniere gespielt werden. Diese Qualifikationsturniere können über 9 Löcher gespielt werden.

Es besteht das Recht, in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wettersituation) Ausschrei-bungsänderungen vorzunehmen.

• Die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis ist Turniersieger. Bei Gleichheit wird die Summe der besten 3 Einzelergebnisse gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fortgesetzt (die 2 besten Einzelergebnisse, dann das beste Ein-zelergebnis). Bei weiterer Gleichheit

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• entscheidet das Los. Sollte aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen kein Landes-sieger ermittelt werden, wird das Bundesfinale Golf nicht besetzt.

• Mit der Meldung ist die namentliche Nennung der Schüler inkl. deren Stammvorga-be erforderlich. Die Veränderung der Vorgabe ist dem Ausrichter anzuzeigen und spätestens vor Startbeginn zu korrigieren. Es ist das Meldeformular zu benutzen. Sollte ein gemeldeter Spieler nicht antreten können, kann dieser durch einen ande-ren Spieler der Schule ersetzt werden. Der neue Spieler spielt an Stelle des zu er-setzenden Spielers. Eine Veränderung der bereits abgegebenen Mannschaftsauf-stellung ist der Spielleitung spätestens eine halbe Stunde vor Turnierbeginn mitzu-teilen.

• Die Spielleitung wird in Abstimmung mit der zuständigen Kultusbehörde und dem ausrichtenden Landesgolfverband/Club eingesetzt.

3. Bundesfinalveranstaltung:

Es werden gespielt: 1. Spieltag: 18 Löcher, 2 Vierer (nach Regel 29)

2. Spieltag: 18 Löcher, 4 Einzel

• Als Mannschaftsergebnis wird die Summe der 5 besten Ergebnisse aus den 2 Vie-rern und 4 Einzeln der Mannschaft über CR gewertet.

• Bei gleichem Gesamtergebnis von mehreren Mannschaften für den 1. Platz erfolgt ein Zählspiel-Stechen mit je 2 in der letzten Einzelrunde eingesetzten Spielern der betreffenden Mannschaften, bis eine Mannschaft auf einem Loch eine geringere Anzahl Gesamtschläge (Aggregat der 2 Spieler) als die andere(n) Mannschaft(en) spielt. Bei allen anderen gleichen Gesamtergebnissen der Mannschaften bleibt von den 5 gewerteten Ergebnissen das höchste unberücksichtigt und die Summe der übrigen Ergebnisse wird gewertet. Bei weiterer Gleichheit wird das Verfahren fort-gesetzt, bis das beste Ergebnis entscheidet. Danach entscheidet das Los.

• Sollte ein gemeldeter Spieler nicht antreten können, kann dieser bis zum Aufruf der jeweiligen Startzeit der betreffenden Spielergruppe gegenüber dem Starter durch einen anderen Mannschaftsspieler ersetzt werden. Der neue Spieler spielt an Stelle des zu ersetzenden Spielers.

Das Landesfinale findet am 05. Juni 2018 in Blankenhain statt (WK–Nr. 18111).

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HANDBALL

Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 2001 – 2004

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2003 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

a) Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Spielregeln des Deutschen Handballbundes. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Handballbund (DHB), Geschäfts- stelle, Strobelallee 56, 44139 Dort-mund, Tel.: 0231 / 91 19 10 Zum Landes- und Bundesfinale wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spiel-ball). Zu beachten sind die DHB-Sonderregelungen Jugend:

a) Jugendliche dürfen nur wechseln, wenn sich ihre Mannschaft im Ballbesitz be-findet oder während eines Time-out.

b) Das Team-Time-out entfällt. c) Aufgrund der verkürzten Spielzeit wird die Zeitstrafe von 2 Minuten

auf 1 Minute reduziert. d) Bei allen Spielen des Bundesfinales wird die Anwendung der 2-Linien-Abwehr

in der Wettkampfklasse III zwingend vorgeschrieben (hierzu gehören z.B. die Abwehrformationen: 1:5, 2:4, 3:3, 3:2:1, offensive 5:1). Detaillierte Informationen im Internet: www.dhb.de/fileadmin/redakteure/04_ausbildung/WS_struktur_Folder.pdf

b) Eine Mannschaft besteht aus maximal 11 Spielern. Die Mannschaft muss in jedem Fall mit einem Torwart spielen. Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchs-tens 7 Spieler einschließlich Torwart befinden.

c) Die Spielzeit beträgt beim Bundesfinale in allen Altersklassen bei den Vorrunden-spielen 2 x 10 Minuten, in der Vorschlussrunde und bei Endspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf 2 Minuten festgelegt. Der Ball muss einen Umfang von 54 bis 56 cm haben. In WK III Mädchen muss der Umfang 50 bis 52 cm betragen.

d) Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgen-de Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

(1) nach Punkten,

(2) bei Punktgleichheit nach dem Ergebnis der direkt beteiligten Mannschaften un-tereinander nach Punkten,

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(3) bei Punktgleichheit und Unentschieden im direkten Vergleich zählt die Tordif-ferenz der direkt beteiligten Mannschaften untereinander,

(4) die höhere Plustorzahl der direkt beteiligten Mannschaften untereinander,

(5) die Tordifferenz aller Spiele,

(6) die höhere Plustorzahl aller Spiele.

Ist nach Anwendung dieser Regel eine Entscheidung nicht gefallen, wird der Sieger durch Siebenmeterwerfen entsprechend den Ausführungsbestimmungen für das Siebenmeter-werfen des DHB ermittelt.

e) Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird nach einer Pause von 5 Minuten nochmals um die Seitenwahl bzw. den Anwurf gelost. Die Spielverlängerung dauert 2 x 5 Minuten (Seitenwechsel ohne Pause). Fällt da-bei keine Entscheidung, wird der Sieger durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt.

2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse II und III Mädchen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1808 Weimar 15.01.2018

NORD 1835 Schlotheim 01.02.2018

OST 1817 Altenbg./Ziegelheim 18.01.2018

SÜD 1820 Saalfeld 18.01.2018

WEST 1822 Eisenach/Wutha-F. 23.01.2018

Das Landesfinale der Mädchen findet am 20. Februar 2018 in Bad Langensalza statt (WK-Nr. 1849).

Wettkampfklasse II und III Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1834 Apolda 31.01.2018

NORD 1810 Nordhausen 16.01.2018

OST 1827 Gera 25.01.2018

SÜD 1820 Saalfeld 18.01.2018

WEST 1826 Eisenach/Wutha-F. 25.01.2018

Das Landesfinale der Jungen findet am 22. Februar 2018 in Eisenach bzw. Wutha-Farnroda statt (WK-Nr. 1850).

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HOCKEY

Wettkämpfe

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2003 - 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

• Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Regeln des Deutschen Hockey-Bundes bzw. dem Regelkommentar für Klein-feldhockey. Ergänzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey (Ausgabe 7). Dieser ist über die Kultusbehörden der Länder oder den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen (www.schulhockey.de).

• Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Spielern (5 Feldspieler, 1 Torwart, 3 Auswechselspieler).

• Die normale Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Turnieren kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten verkürzt werden. Beim Bundesfinale beträgt die Spiel- zeit 2 x 12 Minuten, bei Entscheidungsspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf maximal 5 Minuten festgelegt.

• Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten fol-gende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

(1) Punkte

(2) Tordifferenz

(3) höhere Anzahl der erzielten Tore

(4) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften

(5) Siebenmeterschießen (5 Spieler/Spielerinnen jeder Mannschaft).

• Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. Fällt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschießen (5 Spieler jeder Mannschaft) ermittelt; ist der Spielstand dann immer noch unentschieden, erfolgt ein Sie-benmeterschießen paarweise bis zur Entscheidung.

• Beim Bundesfinale gibt es bei Entscheidungs- bzw. Endspielen keine Spielzeit-verlängerung, die Entscheidung wird sofort durch ein Siebenmeterschießen

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herbeigeführt. Endet ein Platzierungsspiel um die Plätze 5-16 unentschieden, so wird beiden Mannschaften der bessere Platz zuerkannt; es gibt keine Verlängerung und kein Siebenmeterschießen.

• Ein Spieler kann verwarnt, mit einer Zeitstrafe von 2 bis 5 Minuten belegt oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden. Die zweite Zeitstrafe innerhalb ei-nes Spieles für denselben Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verhängt. Jede weitere Hin-ausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich. Erhält ein Spieler eine zweite Zeitstrafe während eines Turniers, so ist er automatisch für das nächste Spiel dieses Turniers gesperrt.

Das Landesfinale findet am 24. April 2018 in Jena statt (WK-Nr. 1871).

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JUDO

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2003 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

a) Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Wettkampfregeln und -bestimmungen des Deutschen Judo-Bundes DJB (Jugend, U 17, weiblich/männlich) ausgetragen. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Judo-Bund e.V. (DJB), Otto-Fleck- Schneise 12, 60528 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 67 72 08-16, Fax 67 72 242

b) Für den Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA gelten folgende Sonderrege-lungen:

(1) Würge- und Hebeltechniken sind nicht erlaubt.

(2) Verletzungsbedingte Behandlung ist durch Ärzte/Sanitäter möglich.

(3) Die Mindestgraduierung ist der weiß-gelbe Gürtel (8. Kyu).

(4) Die Wettkampffläche beträgt mindestens 6 x 6m zuzüglich einer Sicherheits-fläche von 3m, zwischen den beiden Wettkampfflächen mindestens 4m. Re-duzierung der äußeren Sicherheitsfläche ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.

(5) Die Wettkampfzeit beträgt 3 Minuten.

c) Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülern (5 Wettkämpfern und maximal 3 Ersatzkämpfern).

d) Auf der Waage wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Pro Gewichtsklasse können 3 Schüler eingewogen werden. Der Start in der nächsthöheren Ge-wichtsklasse ist zulässig. Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens 3 Gewichts-klassen besetzt sein. Die Gewichtsklassen sind: Jungen: bis 43 kg, bis 46 kg, bis 50 kg, bis 55 kg, über 55 kg Mädchen: bis 40 kg, bis 44 kg, bis 48 kg, bis 52 kg, über 52 kg

e) Wettkampfsystem für das Bundesfinale: „Vorgepooltes System mit Final- und Platzierungsrunde“

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1. Tag: Poolsystem mit 4 Pools (1., 2., 3., 4. Plätze in den Pools) 2. Tag: 1. Durchgang Finalrunde und Platzierungsrunde 9. – 16. Platz 3. Tag: Halbfinale und 3. Plätze (2 Matten), Finale (1 Matte)

f) Unentschieden bei

Mannschaftskampf: Sind die Siegpunkte (SP) gleich, entscheiden die Wertungs-punkte (WP). Gibt es hier keine Entscheidung, so wird bei Poolkämpfen unent-schieden (1:1) eingetragen. Bei Ausscheidungskämpfen gibt es einen Stich-kampf. Endet dieser unentschieden, wird nach dem Golden-Score-Prinzip mit Pflichtentscheid weitergekämpft:

(1) War ein Einzelkampf unentschieden, dann wird dieser zum Stichkampf.

(2) Waren mehrere Einzelkämpfe unentschieden, dann wird aus ihnen ein Stichkampf gelost.

(3) War kein Einzelkampf unentschieden, dann wird aus allen Kämpfen ein Stichkampf gelost. Die Mannschaftsführer dürfen vorher eine neue Mann-schaftsaufstellung abgeben.

Poolkämpfen: Der Sieger erhält 2 Gewinnpunkte (GP), der Verlierer 0 GP. Un-entschieden wird mit 1:1 gewertet. Die Reihenfolge der Platzierung der Mann-schaften ergibt sich aus der Anzahl der GP, nachrangig der SP und schließlich der WP aus allen Kämpfen, wobei jeweils die höhere Differenz der Punkte ent-scheidend ist.

Sind alle Differenzen gleich, so entscheidet der höhere Stand der SP, nachrangig der WP. Kann immer noch keine Entscheidung getroffen werden, so entscheiden die untereinander geführten Kämpfe. Weisen Mannschaften identische Anzahlen von positiven und negativen GP, SP und WP auf, so entscheidet der direkte Ver-gleich. Haben diese beiden Mannschaften gegeneinander unentschieden ge-kämpft, dann wird ein Stichkampf in einer auszulosenden Klasse ausgetragen. Im Falle von drei oder mehr absolut gleichstehenden Mannschaften werden Ent-scheidungskämpfe im Pool-System durchgeführt. Die vorher auszulosende Ge-wichtsklasse gilt dann für alle diese Stichkämpfe (siehe oben.)

2. Termine

Das Landesfinale findet am 15. Mai 2018 in Jena statt (WK-Nr. 1891).

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LEICHTATHLETIK

Wettkampfklassen und Disziplinen

Wettkampf II Jahrgänge 2001 – 2004

Wettkampf III Jahrgänge 2003 – 2006

Wettkampf IV Jahrgänge 2005 – 2008 (ab Jahrgangstufe 5)

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) Leichtathletik ausgetragen.

Achtung: Fehlstartregelung (Regel 162.7) für WK II:

Jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart verursacht, ist zu disqualifizieren. Die Fehlstartregelung wird im Standardprogramm nur in der WK II angewandt.

Für die WK III gilt weiterhin, dass ein Fehlstart pro Lauf ohne Disqualifikation des verursachenden Athleten erlaubt ist. Der Wettkämpfer, der diesen Fehlstart verur-sacht hat, ist zu verwarnen. Danach sind in diesem Lauf alle Wettkämpfer zu dis-qualifizieren, die einen Fehlstart verursachen.

Eine Bewertung der Leistungen nach Punkten erfolgt in allen Wettkämpfen nach der Leichtathletik-Punktewertung – nationale Punktetabelle – je nach Zuständigkeit für männ-liche oder weibliche Teilnehmer.

Die Buchausgabe der Punktwertung kann hier bestellt werden:

KD Medienpark Faber GmbH Zum Jagdhaus 12 67661 Kaiserslautern Tel. 0631-35162-0 ; Fay 0631-35162-33 [email protected] www.verlag-dlv.de

Auf der Webseite des Deutschen Leichtathletik-Verbandes erhält man im Servicebereich Informationen zur Punktwertung unter: www.leichtathletik.de/fileadmin/user_upload/12_Service/Wettkampforganisation/02_Arbeitsmaterialien_Broschueren/Punktetabellen/orig_nationale_punktwertung.pdf

a) Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Schülern.

b) Für jede Mannschaft werden 3 Schüler pro Disziplin sowie 2 Staffeln zugelassen, von denen 2 Teilnehmer und eine Staffel gewertet werden. Ein Schüler darf nur in 3 Disziplinen einschließlich der Staffel eingesetzt werden.

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c) Bei Punktegleichheit werden die Mannschaften auf den gleichen Rang gesetzt.

d) Bei Wurf, Stoß und Weitsprung sind jeweils 4 Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet der Schüler nach 3 aufeinander folgenden Fehlversuchen aus.

e) Die Einzelleistungen bei Ausscheidungswettkämpfen in den Ländern können in die Verbands-Bestenlisten aufgenommen werden.

f) Zum Bundesfinale kann jede Mannschaft von 2 Lehrkräften begleitet werden. Im Ausnahmefall kann einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte voll-jährige Person sein.

g) Die Wettbewerbe von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in der Sportart Leichtathletik finden beim Bundesfinale an einer Wettkampfstätte zur gleichen Zeit statt.

h) Dieses inklusive Veranstaltungsformat sollte auch auf Länder- und Regionalebene umgesetzt werden.

Wettkampf II

Jungen 100 m, 800 m, 4 x 100 m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (5 kg), Speerwurf (700 g)

Mädchen 100 m, 800 m, 4 x 100 m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (3 kg), Speerwurf (500 g)

Achtung:

Für die Läufe gilt die Anwendung der Fehlstartregelung unter Ziffer 1.

Wettkampf III

Jungen 75 m, 800 m, 4 x 75 m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (4 kg), Ballwurf (200 g, Durch-messer 75- 85 mm)

Mädchen 75 m, 800 m, 4 x 75 m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen (3 kg), Ballwurf (200 g, Durch-messer 75- 85 mm)

Wettkampf IV

Jungen 50 m, 800 m, 4 x 50 m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Ballwurf (200 g, Durchmesser 75- 85 mm)

Mädchen 50 m, 800 m, 4 x 50 m-Staffel, Weitsprung, Hochsprung, Ballwurf (80 g)

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2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse II, III und IV Mädchen und Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1889 Erfurt 15.05.2018

NORD 18103 Mühlhausen 29.05.2018

OST 18101 Pößneck 23.05.2018

SÜD 1890 Sonneberg 29.05.2018

WEST 18109 Arnstadt 01.06.2018

Das Landesfinale findet am 07. Juni 2018 in Ohrdruf statt (WK-Nr. 18114).

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RUDERN

Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 2001 – 2003

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2004 – 2006

Wettkampf II

Mädchen WK II a Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m

WK II b Gig-Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m

Jungen WK II a Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m

WK II b Gig-Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m

WK II c Gig-Vierer mit Steuermann/frau 1000 m

WK II d Achter 1000 m

Wettkampf III

Mädchen Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m

Jungen Doppelvierer mit Steuermann/frau 1000 m

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Rennen werden – soweit nichts anderes durch diese Ausschreibung festgelegt ist – nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes (RWR und Bestimmungen JuM) ausgetragen. Insbesondere wird auf die Ziffer 2.3.2 und deren Ausführungsbestimmungen in den RWR hingewiesen (Mindest- und Höchstmaße der Gigs müssen eingehalten werden). Die Aufgaben des Schiedsgerichts werden vom Regattaausschuss übernommen, und der DRV-Vertreter bei JTFO kann Entscheidungen gemäß Ziffer 2.1.3 RWR über-nehmen.

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(2) Ein Schüler ist nur startberechtigt, wenn ein Dokument der Schule (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorliegt, aus dem hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine ärztlichen Bedenken bestehen. Anstelle des Doku-ments der Schule wird auch die Juniorenlizenz (Ziffer 2.2.6 RWR) des DRV aner-kannt. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Regattajahr vorhergehenden Jahres erfolgt sein. Für Steuerleute ist die ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforder-lich.

(3) Steuerleute müssen mindestens dem Jahrgang 2005 angehören. Sie dürfen jedoch nicht älter sein als die Teilnehmer, die in der jeweiligen Wettkampfklasse dem äl-testen Jahrgang angehören.

(4) Doppelstarts beim Bundesfinale sind nicht zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Steuerleute.

(5) Ummeldungen7 gemäß Ziffer 2.6.4 RWR – bis zur Hälfte der Mannschaft – sind spä-testens eine Stunde vor Beginn des Rennens (Vorlauf) unter Nachweis der Schul-zugehörigkeit und Vorlage des bei Punkt 2 aufgeführten ärztlichen Unbedenklich-keitszeugnisses bzw. der Jugendlizenz (entfällt, sofern die Ruderer in der Liste des DRV veröffentlicht sind) der bisher nicht gemeldeten Ruderer im Regattabüro vor-zunehmen.

(6) Boote und Bootsanhänger sind vom jeweiligen Bundesland auf eigene Kosten zu versichern. Die Deutsche Ruderjugend ist hier bei Bedarf behilflich. Dieser Bedarf ist bis spätestens 15.7. eines jeden Jahres beim DRV-Jugendsekretariat anzumel-den.

(7) Die Deutschen Schulsportstiftung übernimmt keinerlei Haftung. Die Meldung der Bootstransporte zum/vom Bundesfinale erfolgt über die Kultusbehörden an die Or-ganisationsleitung Berlin. Die Meldung der Bootstransporte muss spätestens bis zum offiziellen Meldeschluss (29. Juli 2017) vorliegen. Die Abrechnung der Boots-transporte erfolgt mit dem dafür vorgesehenen Abrechnungsbogen über die Deut-schen Schulsportstiftung.

7 Diese Ummelderegelung gilt nicht für die Bundesfinalveranstaltung. Hier gelten die Ummel-debestimmungen entsprechend den Regelungen für die Akkreditierung beim Bundesfinale.

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SCHWIMMEN

Wettkampf III Mädchen + Jungen Jahrgänge 2003 – 2006 50 m Rücken, 50 m Freistil, 4 x 50 m Lagenstaffel 50 m Brust, 8 x 50 m Freistilstaffel

Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2005 – 2008

6 x 25 m Freistilstaffel, 6 x 25 m Beinschlagstaffel, 4 x 25 m Brust, 6 x 25 m Koordinationsstaffel, 10 min Mannschaftsdauerschwimmen

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festge-legt ist – nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes ausgetragen. Die Wettkampfbestimmungen können auf den Internetseiten des Deutschen Schwimm-Verbandes eingesehen werden (www.dsv.de).

(2) Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Schülern im Wettkampf III bzw. 8 im Wett-kampf IV.

(3) In der Wettkampfklasse III werden in den Einzeldisziplinen Freistil und Brust je Mannschaft drei, in der Einzeldisziplin Rücken werden zwei Schüler gewertet. Startberechtigt ist in jeder Einzeldisziplin jeweils ein Schüler mehr, als gewertet wird. Ein Schüler darf höchstens in drei Disziplinen (einschließlich der Staffeln) eingesetzt werden. In jeder Staffeldisziplin kann nur jeweils eine Staffel starten. Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich des Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Bei Austausch ist die Regel maxi-mal drei Starts pro Schüler anzuwenden. Das Nachschwimmen erfolgt im An-schluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weitere Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus.

(4) In der Wettkampfklasse IV entfallen die Einzeldisziplinen. Es kommen nur Mann-schaftswettbewerbe in die Wertung. Ein Schüler darf höchstens in vier Disziplinen eingesetzt werden. Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich des Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Das Nachschwimmen erfolgt im Anschluss an den letzten Wettkampf. Wird die nachschwimmende oder eine weite-re Staffelmannschaft der gleichen Schulmannschaft disqualifiziert, scheidet die Mannschaft aus. Bei Austausch ist die Regel maximal vier Starts pro Schüler anzu-wenden.

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(5) In der Wettkampfklasse III wird das Wettkampfergebnis durch die Addition der Wer-tungszeiten ermittelt. In der Wettkampfklasse IV wird das Wettkampfergebnis wie folgt ermittelt: durch die Addition der in den einzelnen Teilwettkämpfen (1-4) er-reichten Zeiten, abzüglich der erzielten Bonussekunden im Teilwettkampf 5. Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Gesamtzeit.

(6) Die Einzelleistungen in der Wettkampfklasse III können in die Verbands-bestenlisten aufgenommen werden, wenn der Schüler über eine ID-Nummer beim DSV registriert ist. Die ID-Nummer ist bei der Meldung mit anzugeben. Es können ferner nur solche Wettkampfergebnisse gewertet werden, die im direk-ten Vergleich mit mindestens einer Mannschaft einer anderen Schule bzw. im Al-leingang vor einem Kampfgericht, in dem die teilnehmende Schule nicht vertreten sein darf, erzielt wurden.

(7) Beim Bundesfinale in Berlin steht ein 25-m-Becken mit elektronischer Zeitmessan-lage zur Verfügung.

(8) Die Wettbewerbe von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS in der Sportart Schwimmen finden beim Bundesfinale an einer Wett-kampfstätte zur gleichen Zeit statt. Darüber hinaus gibt es eine „Inklusionsstaffel“ (8 x 25 m), an der jeweils eine Schülerin und ein Schüler mit und ohne Behinderung der Wettkampfklassen III und IV im Rahmen einer Ländermannschaft teilnehmen.

Das Landesfinale findet am 05. Juni 2018 in Erfurt statt (WK-Nr. 18110).

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SKI ALPIN

Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2005 – 2008

1. Allgemeine Bestimmungen

• Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festge-legt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski Alpin (DWO, neueste Aus-gabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: www.deutscherskiverband.de/leistungssport_ski-alpin_regelwerk_de,355.html Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über ge-änderte Austragungsmodalitäten entscheiden.

• Startberechtigt sind jeweils die besten Schulmannschaften der Länder. Aus einem Land können auch mehrere Mannschaften starten. Für das Bundesfinale sind ins-gesamt maximal 10 Mannschaften startberechtigt. Im Vorfeld der Meldung stim-men die einzelnen Länder gemeinsam mit den Landesverbänden Ski, dem Deut-schen Ski-Verband (DSV) und der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) die mögli-chen Startplätze ab.

• Eine Mannschaft im WK IV (Jahrgänge 2005 - 2008) besteht aus fünf Schülerinnen (Mädchenmannschaft) bzw. fünf Schülern (Jungenmannschaft), die einer Schule angehören müssen.8 Im Rahmen des Bundesfinale Ski Alpin finden zwei Wett-kämpfe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Am ersten Wettkampftag wird ein Vielseitigkeitslauf ausgetragen, am zweiten Tag ein Parallelslalom. In beiden Wettkämpfen gibt es ausschließlich eine Mannschaftswertung für Mädchen und Jungen und keine Einzelwertung. Die Addition der beiden Teamwettkämpfe ergibt dann die Gesamtsieger sowie die Platzierten. Alle fünf Teilnehmer gehen in beiden Wettkämpfen an den Start.

• Für den Vielseitigkeitslauf ist folgender Austragungsmodus vorgesehen: In einem Lauf sollten mehrere Elemente enthalten sein und optimal und attraktiv in das Gelände eingebaut werden mit dem Ziel, eine flüssige und fordernde Fahrt zu ermöglichen. Elemente sind z.B. vielseitige Geländeformen (Wellen, Dächer, Schanzen, Steilkurve, Mulde, etc.), Rhythmusänderungen durch Vertikalkombi-nationen und verzögerte Schwünge sowie Änderungen von Schwungradien und Ge-schwindigkeit.

8 Auf Antrag im Land kann für gemischte Schulmannschaften eine Startgenehmigung für die Beteiligung am Wettbewerb der Jungen erteilt werden.

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• Für den Vielseitigkeitslauf sind die nachfolgenden technischen Daten zu beachten

(1) Höhendifferenz: 120-200 HM

(2) 8 - 20 Slalom (SL) Richtungsänderungen und 5 - 15 Riesenslalom (RS) Rich-tungsänderungen, die Reihenfolge der SL und RS Passagen sind frei wählbar und dem Gelände anzupassen

(3) Bei Slalomtoren nur Kurzkipper oder RS Tore verwenden

(4) Torabstand SL Passage maximal 10m (verzögerte Schwünge max. 13m)

(5) Torabstand RS Passage maximal 20m (verzögerte Schwünge max. 30m)

(6) Mindestens 1 Sprung

• Trainingsläufe zum Kennenlernen der Elemente werden unter Einhaltung der Si-cherheitsbestimmungen zugelassen.

• Die Startreihenfolge beim Vielseitigkeitslauf ist wie folgt festgelegt: Mädchenmannschaften starten zuerst, dann die Jungenmannschaften. Die Reihen-folge der Teams wird ausgelost. Dabei fährt Fahrer 1 von Team 1, dann Fahrer 1 von Team 2, usw. Die Reihenfolge innerhalb der Teams wird vom Team festgelegt.

• Der Vielseitigkeitslauf wird in drei Durchgängen ausgetragen. Die beiden schnells-ten Zeiten jedes Läufers werden gewertet (Modus „two best of three“). Damit hat jede Schulmannschaft 10 Zeiten in der Wertung. Hieraus werden die schnellsten sieben Zeiten addiert. Die Gesamtzeit aus diesen sieben Zeiten ergeben die Sieger-teams Mädchen und Jungen sowie die Platzierten im Vielseitigkeitslauf.

• Der Parallelslalom wird als Parallel-Wettbewerb mit Riesenslalom-Toren und –Flaggen mit einem Torabstand von ca. 10m durchgeführt. Es werden 20-25 rhyth-mische Tore gesetzt, eine kindgerechte Schanze kann eingebaut werden.

• Anhand des Ergebnisses des Vielseitigkeitslaufes werden die Teams gesetzt. Die Teamgröße jeder Schulmannschaft beträgt fünf Teilnehmer. Die Läufer der Mann-schaft A treten einzeln gegen die Läufer der Mannschaft B an. Dabei bestimmt der Mannschaftsführer der Mannschaft A eine Reihung von fünf Läufern. Ebenso wird eine Reihung vom Mannschaftsführer des Teams B aufgestellt. Danach fährt Team A gegen Team B nach folgendem Muster:

Team A Mädchen/Jungen 1 („blauer Kurs“) – Team B Mädchen/Jungen 1 („roter Kurs“)

Team A Mädchen/Jungen 2 („roter Kurs) – Team B Mädchen/Jungen 2 („blauer Kurs“)

Team A Mädchen/Jungen 3 („blauer Kurs“)– Team B Mädchen/Jungen 3 („roter Kurs“)

Team A Mädchen/Jungen 4 („roter Kurs“)– Team B Mädchen/Jungen 4 („blauer Kurs“)

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Team A Mädchen/Jungen 5 („Los-Kurs“)– Team B Mädchen/Jungen 5 („Los-Kurs“)

Die Zuordnung im 5. Lauf wird gelost.

Jeder Lauf zwischen zwei Wettkämpfern besteht aus nur einem Durchgang, es wird kein Wechsel der Kurse durchgeführt. Am Start ist durch eine entsprechen-de technische Starteinrichtung oder durch einen Startrichter dafür zu sorgen, dass Fehlstarts vermieden werden.

• Der Sieger eines Laufes erhält einen Punkt für sein Team. D.h., insgesamt werden pro Teampaarung fünf Punkte vergeben. Bei Gleichstand eines Laufes erhalten beide Teams je 0,5 Punkte. Bei Fehlstart eines Läufers geht der Punkt für den Wer-tungslauf an das korrekt startende Team. Falls beide Wettkämpfer in irgendeinem Lauf stürzen, gewinnt derjenige, der das Ziel als Erster erfolgreich passiert. Falls keiner der Wettkämpfer das Ziel erreicht, gewinnt das Team, dessen Wettkämpfer die längere Distanz zurückgelegt hat.

• Der genaue Modus (Gruppenphase, Halbfinale, Finale, Jeder-gegen-Jeden) wird je nach Anzahl der Teams in der Mannschaftsführersitzung bestimmt. Es wird ein Mo-dus vereinbart, in dem jedes Team mindestens dreimal gegen ein anders Team an-tritt.

• Die Gesamtzahl der erreichten Punkte ergibt das Siegerteam und die Platzierten im Parallelslalom.

• Für die Gesamtwertung gilt folgende Regelung: Die Schulmannschaften erhalten gemäß ihrer Platzierung in jedem der beiden Wettbewerbe (Vielseitigkeitslauf und Parallelslalom) Punkte nach dem Modus des DSV Schülercups:

1. Rang 100 Punkte 2. Rang 80 Punkte 3. Rang 60 Punkte 4. Rang 48 Punkte

5. Rang 44 Punkte 6. Rang 40 Punkte 7. Rang 36 Punkte 8. Rang 32 Punkte

9. Rang 28 Punkte 10. Rang 24 Punkte 11. Rang 22 Punkte 12. Rang 20 Punkte

13. Rang 18 Punkte 14. Rang 16 Punkte 15. Rang 14 Punkte 16. Rang 12 Punkte

Das Team mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das Siegerteam. Bei Gleichstand entscheidet die beste Einzelzeit der jeweiligen Mannschaft im Vielseitigkeitslauf.

• Ausrüstung: Alpinski, Helm und Rückenprotektor sind Pflicht. Die Teilnehmer müs-sen beide Wettbewerbe mit demselben Ski bestreiten.

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Landesebene: Eine Mannschaft im WK IV besteht aus 3 Schülern (Mixteam), die einer Schule angehören müssen. Es sind zusätzlich auch Einzelstarter aus allen Thüringer Schu-len zugelassen!

Es werden zwei Durchgänge im Parallelslalom durchgeführt. Jeder Starter fährt je einmal auf dem roten und blauen Kurs. Die Laufzeiten werden addiert. Bei Sturz oder Fahrfehler erhält der Starter eine Penaltyzeit, die je nach Länge des Laufes vor Ort und vor Beginn des Wettbewerbes festgelegt und bekanntgegeben wird.

Für die Einzelwertung zählt die Summe der beiden Laufzeiten. Für die Mannschaftswer-tung zählt die Summe der Zeiten der drei Starter der Schulmannschaft.

Das Landesfinale findet am 18. Januar 2018 in Heubach statt (WK-Nr. 1821).

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SKILANGLAUF

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2003 – 2006

Wettkampf IV gemischte Mannschaften Jahrgänge 2005 – 2008

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festge-legt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skilanglauf (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geän-derte Austragungsmodalitäten entscheiden.

(2) Startberechtigt sind jeweils die zwei besten Schulmannschaften der Länder. Eine zweite Mannschaft im WK III kann nur dann starten, wenn das betreffende Land auch beim WK IV gemeldet hat.

(3) Eine Mannschaft im WK III besteht maximal aus 7 Schülern, die einer Schule ange-hören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch in den Staffel-wettbewerben an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus 3 Schülern und kann nur aus jenen Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemel-dete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann 2 Staffeln stellen.

(4) Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 2 km in der Freien Technik durch-geführt. Im Staffelwettbewerb (3 x 2,5 km) können in einer Staffel höchstens zwei Schüler in der Freien Technik starten. Der Startläufer startet in der Klassischen Technik.

(5) Für die Gesamtmannschaftswertung im WK III zählt die Summe der Zeiten der fünf besten Einzelläufer und die Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft.

(6) Eine Mannschaft im WK IV besteht aus drei Schülerinnen und drei Schülern, die ei-ner Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den Einzelläufen als auch im Staffelwettbewerb an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus zwei Schülerin-nen und zwei Schülern und kann nur aus jenen Läufern gebildet werden, die auch in den Einzelläufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft stellt eine Staffel.

(7) Der Einzelwettkampf wird als Techniksprint über 1 km in der Freien Technik durch-geführt. Im Staffelwettbewerb (4 x 2 km) starten in einer Staffel zwei Mädchen und zwei Jungen, wovon jeweils ein Mädchen und ein Junge in der Klassischen Technik laufen müssen. Die Reihenfolge der Staffel ist wie folgt festgelegt:

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1. Starter - Mädchen Klassische Technik 2. Starter - Junge Klassische Technik 3. Starter - Mädchen Freie Technik 4. Starter - Junge Freie Technik

(8) Für die Gesamtmannschaftswertung im WK IV zählt die Summe der Zeiten der zwei besten Einzelläuferinnen (Mädchen), der zwei besten Einzelläufer (Jungen) und die Staffelzeit.

(9) Die Wettbewerbe der WK III und IV im Techniksprint finden in der Freien Technik (Skatingski) statt. Die Module können je nach Schnee- und Geländeformation in der Reihenfolge verändert werden.

Das Landesfinale findet am 16. Januar 2018 in Oberhof statt (WK-Nr. 1813).

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SKISPRUNG

Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2007 – 2008

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festge-legt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Skispringen (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Die DWO steht als Download im Internet unter: www.deutscherskiverband.de/leistungssport_skisprung_regelwerk_de,389.html

(2) Die Wettkämpfe werden nach der DWO (Skisprungausrüstung) und dem Reglement Deutscher Schülercup S12/S13 durchgeführt. Ausgenommen ist die Regel des ein-heitlichen Sprunganzuges („DSV Skisprunganzug“). Der Anzug muss eine körper-gerechte Passform haben. Es ist zu berücksichtigen, dass nur Schüler mit Sprungerfahrung am Bundesfinale teilnehmen. Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über ge-änderte Austragungsmodalitäten entscheiden.

(3) Die Teilnehmer werden im Rahmen von Regionalteams zu Mannschaften zusam-mengefasst und durch Trainer der Landesverbände des DSV betreut. Startberech-tigt sind 10 Regionalteams, die sich aus Teilnehmer einer bestehenden DSV-Schulsportkooperation bzw. aus Schulkooperationen außerhalb des DSV-Nachwuchsprojekts zusammensetzen. Der Vorschlag über die Benennung der Re-gionalteams erfolgt durch den DSV und muss durch die DSV-Schulsportkommission genehmigt werden. Die Kultusministerien der Länder ent-scheiden endgültig über die Teilnahme. Die Regionalteams werden bis zum 15. November eines jeden Jahres benannt.

(4) Eine Mannschaft im WK IV besteht aus sechs Wettkämpfern und kann sich aus Jun-gen und Mädchen zusammensetzen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zu-sammensetzung des Regionalteams. Alle Teilnehmer können sowohl im Einzel-wettbewerb als auch im Teamwettbewerb an den Start gehen.

(5) Am Einzelwettbewerb nehmen alle Schüler der Mannschaft teil. Ein Team für den Teamwettbewerb besteht aus drei Schülern und kann nur aus jenen Springern ge-bildet werden, die auch im Einzelspringen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft stellt zwei Teams.

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(6) Der Wettkampf wird beim Bundesfinale auf einer Schülerschanze (K 20m) durchge-führt. Daten der Schanze NP = 15, K = 20, HS = 21

Im Einzel- und Teamwettbewerb gibt es jeweils zwei Wertungsdurchgänge. Für die Ge-samtmannschaftswertung zählen die Summe der Punkte der fünf besten Schüler im Ein-zelspringen und die Punkte des besten Teams im Teamwettbewerb.

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TENNIS

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2003 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Wettkämpfe werden – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festge-legt ist – nach den Regeln der ITF und der Wettspielordnung des Deutschen Tennis-Bundes ausgetragen. Bezugsquelle für das Organisationsheft des DTB (gegen Ge-bühr): Deutscher Tennis-Bund, Hallerstraße 89, 20149 Hamburg, Tel. 040/41 17 80.

(2) Eine Mannschaft besteht einschließlich eines Ersatzspielers aus maximal sechs Spielern, von denen jeweils fünf während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Die Aufstellung erfolgt nach der Rangliste des Deutschen Tennis-Bundes, sofern die Schüler in Ranglisten aufgeführt sind.

(3) Es werden vier Einzel- und zwei Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge:

Mannschaft A Mannschaft B

1. Spiel: Einzel A 2 : B 2

2. Spiel: Einzel A 4 : B 4

3. Spiel: Einzel A 1 : B 1

4. Spiel: Einzel A 3 : B 3

5. Spiel: Doppel D 1(A) : D 1(B)

6. Spiel: Doppel D 2(A) : D 2(B)

Die Doppel werden gleichzeitig nach Beendigung des letzten Einzelspiels (spätes-tens nach 30 Minuten) ausgetragen. Für einen Wettkampf müssen mindestens zwei Tennisplätze zur Verfügung stehen. Werden mehr als zwei Plätze bereitgestellt, so müssen drei bzw. vier Einzelspiele parallel durchgeführt werden.

(4) In einer Mannschaft sind die fünf Spieler und der Ersatzspieler der Spielstärke nach aufzustellen und erhalten in der Mannschaftsmeldung die Platzziffern 1-6. Der an Nummer 1 aufgestellte Spieler muss im ersten Doppel eingesetzt werden. Ein fünfter Spieler muss im Doppel eingesetzt werden.

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(5) Entscheidungen

Zweierbegegnungen:

Jedes gewonnene Einzel und Doppel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet. Hat jede Mannschaft nach Abschluss der Begegnung gleich viele Punkte gewonnen (3:3), so gelten für die Entscheidung folgende Kriterien in nachstehen-der Reihenfolge:

a) bei Wettkämpfen mit zwei Gewinnsätzen:

• Anzahl der gewonnenen Sätze

• bei gleicher Anzahl der gewonnenen Sätze gilt die Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen

• sofern die Anzahl der Spiele für beide Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel

b) bei Wettkämpfen mit langem Satz:

(1) Anzahl der gewonnenen Spiele in allen Sätzen

(2) sofern die Anzahl der Spiele beider Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im 2. Doppel.

(6) Gruppenspiele:

Es werden in jeder Begegnung vier Einzelspiele und zwei Doppelspiele ausgetra-gen. Alle Wettkämpfe werden durch den Gewinn eines langen Satzes (bis 8 Spie-le) entschieden, d.h. das Match ist gewonnen mit wenigstens 8 Spielen und 2 Spielen Vorsprung. Beim Stande von 8:8 entscheidet der Tie-Break.

Alle Mannschaften einer Gruppe spielen gegeneinander. Jede gewonnene Begeg-nung wird mit 2 Punkten für das Gesamtergebnis gewertet.

Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten fol-gende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

a) Punktdifferenz b) Satzdifferenz c) Spieldifferenz d) Ergebnis des Direktvergleichs der Mannschaften e) Sieg im 2. Doppel f) Losentscheid

(7) Zum Bundesfinale in Berlin müssen die Spieler für den Fall einer wetterbedingten Austragung der Spiele in der Halle zusätzliches Schuhwerk (profillos) bereithalten.

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2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse III Mädchen und Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1878 Apolda 03.05.2018

NORD 1893 Nordhausen 17.05.2018

OST 18102 Greiz 24.05.2018

SÜD 1896 Hildburghausen 17.05.2018

WEST 18100 Eisenach 23.05.2018

Das Landesfinale Tennis der Mädchen findet am 31. Mai (WK-Nr. 18108) und der Jungen am 06. Juni 2018 in Apolda statt (WK-Nr. 18112).

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TISCHTENNIS

Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 2001 – 2004

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2003 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Bezugsquelle (gegen Gebühr): Deutscher Tischtennis-Bund (DTTB), Generalsekretariat, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/Main, Tel.: 069 / 69 50 19-0, Fax 069 / 69 50 19-13. Hinweis zum Schläger: Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuch-tend rot, auf der anderen schwarz. Hinweis zum Ball: Gespielt wird mit einem Tischtennisball mit 40 mm Durchmes-ser.

(2) Eine Mannschaft besteht einschließlich eines Ersatzspielers aus maximal sieben Spielern, von denen jeweils sechs während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begeg-nung weniger als sechs Spieler spielbereit sind. Über Ausnahmen vor Ort (z.B. Auf-treten von Verletzungen, Krankheiten etc.) entscheidet das Schiedsgericht.

(3) Es werden sechs Einzel- und drei Doppelspiele ausgetragen.

Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel: Doppel D 1 (A) : D 1 (B) 2. Spiel: Doppel D 2 (A) : D 2 (B) 3. Spiel: Einzel A 5 : B 5 4. Spiel: Einzel A 6 : B 6 5. Spiel: Einzel A 1 : B 1 6. Spiel: Einzel A 2 : B 2 7. Spiel: Einzel A 3 : B 3 8. Spiel: Einzel A 4 : B 4 9. Spiel: Doppel D 3 (A) : D 3 (B) Bei Bedarf kann zeitgleich an 3 Tischen gespielt werden.

(4) Die Spieler sind einschließlich des Ersatzspielers der Spielstärke nach aufzustel-len. Dazu muss eine Kopie des Spielformulars vom Landesfinalwettkampf, aus der die Spielstärkereihenfolge hervorgeht, vorgelegt werden. Die Aufstellung nach der Spielstärke beim Bundesfinale muss der Reihenfolge beim Landesfinale entspre-

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chen. Ein Spieler, die beim Landesfinale der Mannschaft noch nicht angehörte, muss der Spielstärke entsprechend eingeordnet werden.

(5) Die Einzelaufstellung gilt für das gesamte Turnier. Vor Beginn einer Begegnung gibt der Mannschaftsbetreuer bekannt, welche sechs Spieler der Rangliste die Einzel-spiele bestreiten (Eintragung auf dem Spielbogen). Die Doppelaufstellung kann un-ter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert wer-den. Die in einem Spiel auf den Plätzen 1 bis 4 eingesetzten Spieler müssen in den Doppeln 1 oder 2 eingesetzt werden. Im Doppel 3 dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in der jeweiligen Begegnung ab Platz 5 der Einzelaufstellung benannt sind. Jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden.

(6) Es wird auf drei Gewinnsätze bis jeweils 11 Punkte gespielt. Beim Bundesfinale werden alle Gruppenspiele durchgespielt. In der Zwischenrunde und bei den Plat-zierungsspielen können die Spiele nach Erreichen des Siegpunktes abgebrochen werden.

(7) Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgen-de Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Balldifferenz

2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse II und III Mädchen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1818 Kölleda 18.01.2018

NORD 1803 Bleicherode 10.01.2018

OST 1824 Zeulenroda 23.01.2018

SÜD 1828 Hildburghausen 25.01.2018

WEST 1815 Friedrichroda 18.01.2018

Das Landesfinale findet am 14. Februar 2018 in Bleicherode statt (WK-Nr. 1840).

Wettkampfklasse II und III Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1802 Weimar 09.01.2018

NORD 1803 Bleicherode 10.01.2018

OST 1811 Gera 16.01.2018

SÜD 1828 Hildburghausen 25.01.2018

WEST 1815 Friedrichroda 18.01.2018

Das Landesfinale findet am 30. Januar 2018 in Friedrichroda statt (WK-Nr. 1833).

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TRIATHLON

Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge 2003 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

a) Es gelten die Wettkampfbestimmungen der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU) sowie die Bestimmungen der sportartübergreifenden Ausschreibung „Jugend trai-niert für Olympia“, sofern in dieser Ausschreibung und in den Wettkampfbestim-mungen nichts anderes festgelegt ist.

b) Besonders hingewiesen wird auf die Wettkampfkleidung, die lediglich den Auf-druck des Kleidungsherstellers sowie den Schul- oder Stadtnamen der jeweiligen Mannschaft zeigen darf.

c) Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3, maximal 4 Jungen und mindestens 3, maximal 4 Mädchen.

d) Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind die beim Bundesfinale zu absolvierenden Strecken: Schwimmen: 200 m – Radfahren: 3000 m – Laufen: 1000 m

e) Der Wettkampf wird als gemischter Wettbewerb durchgeführt und gliedert sich in zwei Teilwettbewerbe:

• Klassischer Triathlonwettbewerb

Alle Jungen und alle Mädchen starten, nach dem Geschlecht getrennt, in je-weils zwei Startwellen gemeinsam in der klassischen Triathlonreihenfolge (Schwimmen-Radfahren Laufen).

• Staffelwettbewerb

Der Staffelwettbewerb wird nach dem ABC-Modell gestaltet. Jede Schule stellt zwei gemischte Staffeln (zwei Jungen/ein Mädchen und zwei Mädchen/einen Jungen). Der erste Starter schwimmt, der zweite fährt Rad, der dritte läuft – an-schließend schwimmt der zweite Starter, der dritte fährt Rad und der erste läuft – abschließend schwimmt der dritte Starter, der erste fährt Rad und der zweite läuft.

Die Wechsel erfolgen durch eine Körperberührung am Beckenrand bzw. in der Wechselzone.

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f) Wertung Beim klassischen Triathlon kommen jeweils die drei besten Jungen und Mädchen in die Wertung. Ihre sechs Zeiten werden addiert. Kann ein oder mehrere Starter den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letzt-platzierten plus 30 Sekunden gewertet. Beim Staffelwettbewerb werden beide Staffeln gewertet. Sollte eine Staffel nicht das Ziel erreichen oder disqualifiziert werden, wird für sie die Zeit der in ihrem Lauf letztplatzierten Staffel plus 60 Sekunden gewertet. Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe aus den Zeiten der beiden Teilwettbewerbe. Bei Zeitgleichheit zählt die bessere Gesamtzeit beider Staffeln.

2. Wettkampfbestimmungen

a) Schwimmen Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden; das Schwimmen in offenen Gewässern ist auch bei schulischen Triathlon-wettkämpfen ausdrücklich verboten. Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen bzw. Schwimmen im „M-System“ (siehe Grafik) auf einem im Becken mit Schwimmbojen oder Leinen markier-ten Kurs ist ebenfalls zulässig. Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet!

b) Radfahren Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Ge-nehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuho-len. Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben. In Absprache mit dem jeweiligen Ausrichter / Veranstalter / Sachaufwands-träger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden. Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Stre-ckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet werden. Eine gemeinsame Radstreckenbesichtigung vor dem Wettkampf ist anzustreben. Auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbe-

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lagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht! Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf han-delsüblichen Mountain-Bikes durchgeführt. Die Reifenstärke beträgt mindes-tens 1,5 Zoll. Räder mit Klickpedalen/Pedalkörbchen sind nicht gestattet. Hörnchen am Lenker müssen entfernt werden. Offene Lenkerenden müssen verschlossen sein. Aufsatzlenker (sog. „Triathlonlenker“) sind im Schulbereich verboten! Starten die Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v.a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden. Dies ist durch den Veranstalter vor dem Rennen zu überprüfen („Check In“). Werden die Räder von der Schule oder dem Triathlonverband zur Verfügung gestellt, müssen die Schüler in das Bremsen und Schalten eingewiesen wer-den.

c) Laufen Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Or-ganisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen. Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschil-derung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt. Eine Begleitung der Läufer mit dem Fahrrad ist verboten und kann zur Dis-qualifikation des einzelnen Starters bzw. der Staffel führen.

d) Die Landesfinalwettbewerbe können von dieser Ausschreibung abweichen, insbe-sondere wenn dies aus Zeit-, Sicherheits- oder Witterungsgründen sowie lokaler Gegebenheiten geboten ist. Es wird den Veranstaltern der Landesfinalveranstaltung jedoch ausdrücklich empfohlen, in Vorbereitung auf das Bundesfinale den Schwimm-Modus im „M-System“ (siehe Grafik) durchzuführen.

e) Bei Veranstaltungen des Bundeswettbewerbs besteht eine eigene Versicherungs-pflicht der teilnehmenden Schulen für die Fahrräder. Es gibt bei diesen Veranstal-tungen keine gesonderte Diebstahlversicherung über die Veranstalter und Ausrich-ter.

Das Landesfinale findet am 25. Juni 2018 in Weimar statt (WK-Nr. 18119).

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VOLLEYBALL

Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 2001 – 2004

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2003 – 2006

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den aktuellen internationalen Volleyball-Spielregeln (unter Beachtung von Punkt 2), der Bundesspielordnung (BSO) sowie der Jugend-Spielordnung (Anlage 5 zur BSO) des DVV. Für den WK II gelten die Wettkampfbestimmungen der U18, für den WK III die Wett-kampfbestimmungen der U14 der Jugendspielordnung der DVJ. Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball).

(2) In Änderung/Ergänzung zu den Internationalen Volleyball-Spielregeln gelten fol-gende Festlegungen:

(1) In der WK II kann für jedes Spiel ein Libero neu benannt werden. Im Laufe des Turniers können dies somit auch unterschiedliche Spieler sein.

(2) Die "Rally-Point-Zählweise" gilt für das gesamte Spiel. In allen Wettkampfklas-sen gehen alle Spiele über zwei Gewinnsätze. Die ersten Sätze werden bis 25 Punkte, ein eventueller dritter Satz wird bis 15 Punkte gespielt. In diesem Ent-scheidungssatz wird ein Seitenwechsel vollzogen, sobald eine Mannschaft acht Punkte erzielt hat.

(3) Jede Mannschaft erhält zwei Auszeiten zu je 30 Sekunden pro Satz. Es gibt kei-ne technische Auszeit.

(4) Die in den Wettkampfbestimmungen festgelegte Freizone entfällt.

(5) In der WK III wird 4 gegen 4 bei einer Feldgröße von 7m x 7m gespielt.

(3) Eine Mannschaft in der WK II besteht aus maximal 10 Spielern/Spielerinnen ein-schließlich der vier Auswechselspieler. Für die Mannschaft in der WK III können maximal acht Spieler einschließlich der vier Auswechselspieler gemeldet werden.

(4) Netzhöhe: Jungen Mädchen WK II 2,35 m WK II 2,24 m WK III 2,20 m WK III 2,15 m

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5. Für die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten fol-gende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge:

(1) Punktverhältnis (2) Satzdifferenz (3) Anzahl der gewonnenen Sätze (4) Balldifferenz (5) Anzahl der gewonnenen Bälle (6) Direktvergleich

3. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals Wettkampfklasse II und III Mädchen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Ter- MITTE 1839 Erfurt 13.02.2018

NORD WK II 1838 Sondershausen 13.02.2018 WK III 1841 Bad Frankenhausen 15.02.2018

OST 1825 Pößneck 24.01.2018

SÜD 1846 Sonneberg 20.02.2018

WEST 1837 Arnstadt 13.02.2018 Das Landesfinale für die WK II findet am 01. März 2018 in Erfurt und das Landesfinale für die WK III am 01. März 2018 in Gebesee statt (WK-Nr.1855+1854).

Wettkampfklasse II und III Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Ter- MITTE 1843 Sömmerda 15.02.2018

NORD WK II 1838 Sondershausen 13.02.2018 WK III 1841 Bad Frankenhausen 15.02.2018

OST 1830 Gera 30.01.2018 SÜD 1844 Bad Blankenburg 15.02.2018

WEST 1829 Bad Salzungen 30.01.2018 Das Landesfinale findet am 27. Februar 2018 in Gera statt (WK-Nr. 1852).

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Wettbewerbe im Ergänzungsprogramm Das Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs umfasst die im Wettbewerb befindli-chen Sportarten mit den Wettkampfklassen, die beim Bundesfinale nicht vertreten sind. Es schließt die Wettkampfklasse I als älteste und die Wettkampfklasse V als jüngste Al-tersklasse ein.

Die Kultusbehörden der Länder treffen jeweils für ihr Land die Entscheidung und veröffent-lichen

c) welche zusätzliche Sportarten auf Landesebene in den Schulsportwettbewerb auf-genommen werden,

d) welche Wettbewerbe des Ergänzungsprogramms zur Ausschreibung gelangen,

e) bis zu welcher Ebene sie führen,

f) welche Wettkampfinhalte gelten,

g) ob in der Wettkampfklasse IV gemischte Mannschaften starten können, die bei den Jungen gewertet werden,

h) ob eine Trennung nach Schulformen erfolgt oder

i) andere abweichende Organisationsformen gelten.

Für dieses Ergänzungsprogramm zeigen vorrangig die Länder Verantwortung, wobei – so-weit nichts anderes festgelegt ist – für alle Wettkampfklassen die Regelungen gelten, wie sie in den Bestimmungen des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA für die jeweilige Sportart festgehalten sind.

Darüber hinaus werden in einzelnen Ländern schulsportliche Wettbewerbe bis zum Lan-desfinale in den olympischen Sportarten Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball ausgeschrieben.

Teil des Ergänzungsprogramms sind auch die Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstu-fen 3 und 4 (WK V) in den Sportarten des Standardprogramms und die Talentwettbewerbe der Wettkampfklasse IV.

In Abstimmung mit den jeweiligen Spitzenverbänden wird zur weiteren schulischen Erpro-bung im Interesse der Entwicklung einer motorischen Vielseitigkeit in den Sportarten Badminton, Eisschnelllaufen und Inlineskaten, Fußball, Gewichtheben, Gerätturnen, Ho-ckey, Judo, Leichtathletik, Reiten, Radfahren, Schwimmen, Tischtennis und Volleyball ein Talentwettbewerb als Vielseitigkeitsangebot für die Wettkampfklasse IV unterbreitet und weiterentwickelt.

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Geplante Veränderungen bei den Inhalten und der Organisation der Wettbewerbe des Er-gänzungsprogramms sollten zwischen den Ländern und den Spitzenverbänden bzw. Sportfachverbänden in den Ländern einvernehmlich abgestimmt werden.

Für Thüringen:

Zusätzlich zu den im Standardprogramm verankerten Landesfinals in der Wettkampfklas-se IV Gerätturnen, Schwimmen, Ski Alpin und Skilanglauf, die zum Bundesfinale führen, finden in den Sportarten, in denen Schulamtsfinals in der WK IV ausgeschrieben sind, ebenfalls Landesfinals statt.

Die Siegermannschaften des Landesfinals Fußball WK IV am 29.05.2018 in Erfurt qualifi-zieren sich für den DFB-Schul-Cup 2018.

Die Siegermannschaften des Landesfinals Volleyball WK IV am 16.05.2018 in Gebesee qualifizieren sich für den DVJ-Schul-Cup 2018.

In der Wettkampfklasse IV können –außer beim Fußball und beim Volleyball– gemischte Mannschaften starten, die bei den Jungen gewertet werden.

Die Wettkampfklasse I wird um einen Jahrgang nach oben erweitert: Im Schuljahr 2017/2018 Jahrgänge 1998 – 2002.

Für das Ergänzungsprogramm wird der nachfolgende Programmvorschlag angeboten, wo-bei – soweit nichts anderes festgelegt – für alle hier aufgeführten Wettkampfklassen die Regelungen gelten, wie sie in den Bestimmungen des Standardprogramms für die jeweili-ge Sportart festgehalten sind.

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Basketball

Ergänzungsprogramm

Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge 1998 - 2002 Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2005 - 2008

Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1861

1668

Erfurt 13.03.2018

NORD m 1816

w 1823 Bad Langensalza 18.01.2018

23.01.2018

OST 1860 Greiz 13.03.2018

SÜD 1867 Saalfeld 22.03.2018

WEST m 1804

w 1809

Bad Salzungen

Arnstadt

11.01.2018

16.01.2018

Das Landesfinale Basketball findet am 03. Mai 2018 für die Mädchen in Bad Salzungen (WK-Nr. 1876) und für die Jungen in Gotha (WK-Nr. 1875) statt.

Ein Landessieg im Basketball WK IV führt nicht zum Bundesfinale!

Crosslauf

Ergänzungsprogramm

Wettkampf V Mädchen und Jungen Jahrgänge 2007 - 2009

Teilnehmer Pro Landkreis eine Mannschaft einer Grundschule (Kreis-sieger oder freie Auswahl)

Mannschaft 6 Starter (3 Jungen und 3 Mädchen)

Wettkampfmodus Einzelstarts mit individueller Zeiterfassung

Wertung Einzel- und Mannschaftswertung

Das Landesfinale findet am 08. Mai 2018 in Ruhla statt (WK-Nr. 1885).

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Fußball

Ergänzungsprogramm

Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge 1998 – 2002

Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag die Gesamtspielzeit von 110 Minuten nicht überschritten werden.

Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2006 – 2008

Eine Mannschaft besteht aus 10 Schülern (6 Feldspieler und einem Torwart sowie maximal 3 Ersatzspielern, die bei Spielunterbrechungen beliebig ein- und ausgewechselt werden dürfen).

Gespielt wird auf Kleinfeldern mit 5x2-Meter-Toren. Vor den Spielen „Sieben-gegen-Sieben“ müssen alle zehn Spieler drei verschiedene Technikübungen (Dribbeln, Passen, Torschuss) absolvieren. Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen.

Spielzeit: 2 x 12 min

In der Wettkampfklasse IV findet ein Landesfinale statt.

Das Landesfinale wird nach den Vorgaben des DFB-Schul-Cups ausgetragen.

Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1886 Apolda 09.05.2018

NORD 1882 Birkungen 08.05.2018

OST 1883 Tanna 08.05.2018

SÜD 1879 Sonneberg 03.05.2018

WEST 1899 Bad Salzungen 22.05.2018

Das Landesfinale findet am 29. Mai 2018 in Erfurt statt (WK-Nr. 18106).

Die Landessieger bei den Jungen und Mädchen sind für die Teilnahme am DFB-Schul-Cup 2018 in Bad Blankenburg qualifiziert.

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Handball

Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge 1998 - 2002

In der Wettkampfklasse I Jungen muss der Ball einen Umfang von 58 - 60 cm besitzen (IHF-Größe 3).

Die Spielzeit beträgt bei Vorrundenspielen 2 x 10 Minuten und bei Endspielen 2 x 15 Mi-nuten.

Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2005 - 2008

Die Spielzeit beträgt bei allen Spielen 2 x 10 Minuten. Der Ball muss einen Umfang von 52 cm (IHF-Größe 1)aufweisen.

In der Abwehr ist die „Manndeckung ab Mittellinie“ verbindlich.

Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1856 Weimar 05.03.2018

NORD m 1810

w 1835

Nordhausen

Schlotheim

16.01.2018

01.02.2018

OST 1870 Stadtroda 12.04.2018

SÜD 1820 Saalfeld 18.01.2018

WEST 1858 Eisenach 13.03.2018

Das Landesfinale findet am 17. Mai 2018 in Eisenach statt (WK-Nr. 1897). Ein Landessieg im Handball WK IV führt nicht zum Bundesfinale!

Leichtathletik

Ergänzungsprogramm

Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge 1998 – 2002 Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2005 - 2008

Hinweise zum Wettbewerb WK IV sind auf der Seite zum Leichtathletikwettkampf – Stan-dardprogramm zu finden.

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Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1889 Erfurt 15.05.2018

NORD 18103 Mühlhausen 29.05.2018

OST 18101 Pößneck 23.05.2018

SÜD 1890 Sonneberg 29.05.2018

WEST 18109 Arnstadt 01.06.2018

Das Landesfinale der WK IV findet am 07. Juni 2018 in Ohrdruf statt (WK-Nr. 18114). Ein Landessieg in Leichtathletik WK IV führt nicht zum Bundesfinale

Rodeln

Ergänzungsprogramm

Wettkampf V Mädchen und Jungen der Grundschulen

Austragungsort : Rennschlittenbahn Oberhof Ablauf: 1 Trainings- und 2 Rennläufe

Regelungen: Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts ande-res festgelegt ist – nach der Deutschen Rodelordnung ausgetragen.

Wettbewerbe: Es wird ein Mannschaftswettkampf ausgetragen, die Mannschafts-stärke beträgt 3 Schüler, davon werden 2 gewertet.

Teilnehmer: Teilnahmeberechtigt sind alle Schulmannschaften Thüringens, die sich bei den Kreisfinals qualifiziert haben Je Kreis und Wettkampfklasse sind 3 Mannschaften startberechtigt. Die Starthöhen sind so gewählt, dass auch Anfänger teilnehmen kön-nen.

Hinweise: Schlitten und Helme werden gestellt, eigene Schlitten dürfen nicht benutzt werden. Jeder Teilnehmer muss Handschuhe mitbringen. Es darf nicht mit Visier, Krallen und Strecker gefahren werden.

Das Landesfinale findet am 15. Februar 2018 in Oberhof statt (WK-Nr. 1845).

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Tischtennis

Ergänzungsprogramm

Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge 1998 - 2002

Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2005 - 2008

Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE m 1802

w 1818

Weimar

Kölleda

09.01.2018

18.01.2018

NORD 1803 Bleicherode 10.01.2018

OST 1824 Zeulenroda 23.01.2018

SÜD 1828 Hildburghausen 25.01.2018

WEST 1815 Friedrichroda 18.01.2018

Das Landesfinale der WK IV findet am 22. März 2018 in Gebesee statt (WK-Nr. 1868). Ein Landessieg in Tischtennis WK IV führt nicht zum Bundesfinale!

Volleyball

Ergänzungsprogramm

Wettkampf I Mädchen und Jungen Jahrgänge 1998 - 2002

Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2005 - 2008

Teilnehmer sind die Sieger der Schulamtsfinals Volleyball WK IV.

Gespielt wird im Spielmodus „Jeder gegen jeden“ nach folgenden zwischen dem DVV und der Deutschen Schulsportstiftung abgestimmten Kriterien:

(1) Die Mannschaft besteht aus drei Spielern sowie zwei Ergänzungsspielern der Jahr-gänge 2004 und jünger.

(2) Die Feldgröße beträgt 6x6 m; die Netzhöhe 2,15 m.

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Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

Wettkampfklasse IV Mädchen und Jungen

Staatliches Schulamt WK Nr. Austragungsort Termin

MITTE 1866 Gebesee 20.03.2018

NORD 1859 Bad Frankenhausen 13.03.2018

OST 1869 Schmölln 10.04.2018

SÜD 1862 Schleusingen 13.03.2018

WEST 1865 Arnstadt 20.03.2018

Das Landesfinale findet am 16. Mai 2018 in Gebesee statt (WK-Nr. 1892). Die Landessieger bei den Jungen und Mädchen sind für die Teilnahme am DVJ-Schul-Cup 2018 qualifiziert.

Zweifelderball

Ergänzungsprogramm

Wettkampf IV Mädchen und Jungen Jahrgänge 2007 und jünger

Pro Kreis bzw. kreisfreie Stadt darf eine Schulauswahlmannschaft teilnehmen (Kreis- bzw. Stadtfinalsieger).

Die Mannschaft besteht aus 13 Spielern, 10 Feldspieler (5 Mädchen und 5 Jungen), Tor-mann sowie 2 Ersatzspieler (1 Junge, 1 Mädchen). Die Spielzeit beträgt 7 min auf einem Volleyballfeld (18m x 9m ). Alle Plätze werden ausgespielt.

Spielregeln – Zweifelderball

Zu Spielbeginn müssen 5 Mädchen und 5 Jungen auf dem Spielfeld sein. Der Tormann be-findet sich hinter der Grundlinie des gegnerischen Spielfeldes. Das Anwurfrecht wird durch Wählen ermittelt. Anwurf hat der Tormann – sofortiges Abwerfen ist möglich. Schei-det ein Spieler durch Verletzung aus, ohne abgeworfen zu sein, darf nach vorheriger Mel-dung beim Schiedsrichter ein entsprechender Auswechselspieler eingewechselt werden. Der Tormann muss in das Spielfeld, wenn alle Spieler seiner Mannschaft abgeworfen sind. Freiwerfen ist nicht erlaubt.

Das Abwerfen ist aus dem Mannschaftsfeld und von den Seitenlinien erlaubt. Wenn ein Spieler aus dem Mannschaftsfeld läuft, kann er außerhalb des Feldes abgeworfen werden. Der Tormann muss dreimal abgeworfen werden.

Der Schockwurf (Hüftwurf) ist verboten.

Abgeworfen ist ein Spieler, wenn er einen vom Gegner kommenden Ball beim Fangen fallen lässt oder am Körper getroffen wird und der Ball anschließend den Boden berührt.

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Wenn der vom Gegner kommende Ball mehrere Spieler trifft und danach den Boden be-rührt, gilt der erstgetroffene Spieler als abgeworfen.

Die Mannschaft, bei der ein Spieler abgeworfen wurde, kommt nicht automatisch in Ball-besitz.

Ein abgeworfener Spieler muss das Mannschaftsfeld über die eigene Seitenlinie verlassen. Der Spieler begibt sich an eine Linie des gegnerischen Mannschaftsfeldes und kann von dort weiterhin am Spiel teilnehmen (abwerfen).

Fehler:

Erfolgt ein Kopftreffer, so bleibt der Ball bei der Mannschaft, bei der der Kopftreffer erzielt wurde. Geht der Kopf absichtlich zum Ball, zählt der Treffer als Abwurf. Jegliches Übertre-ten der Spielfeldbegrenzung beim Werfen und Fangen. Der Ball wird dem Gegner zuge-sprochen. Das dreimalige Übertreten der Spielfeldbegrenzung zum Zwecke der Verteidi-gung. Der Spieler gilt als abgeworfen. Wenn der Ball die Hallendecke, einschließlich der daran befestigten Geräte, berührt. Zeitspiel – nicht deutlich erkennbarer Drang zum Abwer-fen.

Kein Fehler:

Wenn der vom Gegner kommende Ball vor dem Treffer den Boden berührt (Erdball). Wenn der vom Gegner kommende Ball einen Spieler berührt und anschließend von einem ande-ren Spieler gefangen wird. Wenn der von einem im Mannschaftsfeld befindlichen Spieler geworfene Ball von der Hallenwand abprallt und ins gegnerische Mannschaftsfeld rollt. Unsportliches Verhalten wird durch die Schiedsrichter mit Feldverweis geahndet und der Gegner bekommt den Ball.

Wertung

1. Wertungspunkte Gewonnene Spiele = 2 Pluspunkte; Verlorene Spiele = 2 Minuspunkte Unentschiedene Spiele = 1 Plus- und 1 Minuspunkt

2. Treffer:

Nach Ablauf der Spielzeit werden die Treffer beider Mannschaften gezählt. Die Pluspunk-te des Gegners sind die M inuspunkte der eigenen Mannschaft. Für die Festlegung des Endstandes gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge:

• Differenz der Treffer • Die höhere Trefferzahl • Ergebnis aus dem Direktvergleich der nach den Punkten 1 bis 3 gleich liegenden

Mannschaften

Das Landesfinale findet am 14. März 2018 in Bad Berka statt (WK-Nr. 1863).

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Talentwettbewerbe

Vielseitigkeitswettkämpfe für Schulmannschaften

Im Mittelpunkt der Überlegungen zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Nachwuchsleis-tungssports steht die Aufgabe, Training und Wettkampf für den Nachwuchsbereich auf die Zielvorstellungen eines pädagogisch verantwortbaren, entwicklungsgemäßen und lang-fristigen Leistungsaufbaus auszurichten.

Die erforderliche vielseitige Ausbildung sportlich talentierter Schüler kann durch die Neu-gestaltung der Trainingsinhalte und Erprobung neuer vielseitiger Wettkampfprogramme sichergestellt werden. Diese Forderungen richten sich nicht nur an den Nachwuchsbereich des Vereins-/Verbandssports, sie sind auch an den Schulsport adressiert.

2008 hat die von DOSB und KMK gebildete AG „Talentwettbewerb" eine vorläufige Zu-sammenfassung des gemeinsam entwickelten Talentwettbewerbs für Schüler in verschie-denen Sportarten veröffentlicht. Der Talentwettbewerb soll einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Nachwuchsleistungssportkonzeptes leisten.

Er ist besonders für die Wettkampfklassen IV und V bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA geeignet und für alle olympischen Sportarten, die im Rahmen des Schulsports möglich sind, offen bzw. kann auf weitere olympische Sportarten ausgedehnt werden. Der Talent-wettbewerb gründet auf sportfachlichen Konzepten der Spitzenverbände und pädagogi-schen Zielen des Schulsports. Das Vielseitigkeitsprinzip wird besonders herausgestellt und altersgemäße, ansprechende Wettbewerbsformen werden für junge Talente angebo-ten.

Da im Bereich des Schulsports – Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport – ein vielseitiges Üben durch das breite Spektrum der einbezogenen Sportarten und der sportartübergreifenden Spiel- und Übungsangebote in der Regel sichergestellt ist, gilt es hier, in erster Linie die bisher sportartspezifisch bzw. disziplinspezifisch ausgeschriebe-nen Schulsportwettkämpfe für die Bereiche der jüngsten Jahrgangsstufen (WK IV und V) zu verändern bzw. zu ergänzen

Unter dieser Zielsetzung sind diese Wettbewerbe besonders zur Sichtung und Förderung von sportlich talentierten Schülerinnen und Schülern in den Wettkampfklassen IV und V geeignet. Die Weiterentwicklung des Talentwettbewerbs für Schulmannschaften sollte zukünftig noch stärker aus der Sicht der Talentsichtung vorgenommen werden.

Die mit den Spitzenverbänden abgestimmten Talentwettbewerbe in den einzelnen Sport-arten können unter www.jtfo.de unter der Rubrik „Talentwettbewerbe“ eingesehen wer-den.

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Badminton

Talentwettbewerb

Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge 2005 - 2008

Der Talentwettbewerb ist ein Wettkampf für gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 3 Mädchen und 3 Jungen, zusätzlich können 1 Junge und 1 Mädchen als Ersatz gemeldet werden. An den einzelnen Wettkämpfen sollten mindestens 2 Mädchen teilnehmen.

Wettkampfstruktur

Der Wettkampf besteht aus zwei Bereichen: Badmintonturnier und Zusatzprogramm. Er wird in der Reihenfolge Badmintonturnier und Zusatzprogramm durchgeführt.

(1) Badmintonturnier:

Der Wettkampf besteht aus Halbfeld-Badminton (jeder Schüler macht 2 Spiele im Paarkreuz-System, gespielt wird ein Satz bis 11 Punkte mit Badminton-Zählweise (Rally-Point, ohne Verlänge-rung)).

(2) Zusatzprogramm:

(1) spezifischer Balltransport (jede Mannschaft bildet 2 Teams, pro Durchgang muss jeder Schüler 4 Bälle von der Mitte aus in 4 Ablagezonen transportieren)

(2) Speedminton (jeder Schüler macht 2 Spiele im Paarkreuz-System, gespielt wird ein Satz bis 11 Punkte mit Badminton-Zählweise [Rally-Point, ohne Verlänge-rung])

(3) spezifischer Biathlon (jede Mannschaft bildet 2 Teams, jedes Team läuft gegen ein Team der gegnerischen Mannschaft)

Wertung

Die Ergebnisse werden nach der Länderkampfwertung berechnet. Bei z.B. vier Mann-schaften erhält die erstplatzierte 4, die zweitplatzierte 3, die drittplatzierte 2 Punkte und die viertplatzierte Mannschaft 1 Punkt. Bei Punkt-Gleichstand entscheidet die Rang- folge im Badmintonturnier. Setzt eine Mannschaft nur ein Mädchen in einem Wettkampf ein, so erhält diese Mannschaft nur 80% der erzielten Punkte gutgeschrieben.

Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter www.jtfo.de in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht.

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Fußball

Talentwettbewerb

Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge 2006 – 2008

Wettkampfstruktur

Eine Mannschaft besteht aus 10 Schülern.

Der Wettkampf besteht aus Technikübungen und Fußballspielen (Sieben-gegen-Sieben). Gespielt wird auf Kleinfeldern auf 5x2-Meter-Tore. Vor den Fußballspielen "Sieben-gegen-Sieben" müssen alle 10 Spieler drei verschiedene Technikübungen absolvieren (Dribbeln, Passen, Torschuss). Hat eine Mannschaft (aufgrund von Verletzungen o.ä.) weniger als zehn Mitglieder, so werden Schüler bestimmt, die die Übungen doppelt ausführen. Jeder Schüler hat grundsätzlich bei allen Übungen nur einen Versuch (Ausnahme: unvollstän-dige Spielerzahl s.o.). Die Leistung der gesamten Mannschaft fließt im Sinne einer "Han-dicap-Regelung" ins Spiel ein. Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen.

Technikübung 1: Dribbeln

Aufbau: Den Mannschaften werden zwei parallele Strecken mit einer Länge von 15 Me-tern vorgegeben. Ein Meter vor den beiden Eckpunkten sowie in der Mitte der Strecken werden Markierungshütchen aufgestellt. Die beiden Mannschaften bilden jeweils zwei Fünfer-Gruppen, die sich gegenüber aufstellen. Wird die Teilnehmerzahl von zehn Schü-lern unterschritten und ist die Anzahl ungerade, so erhält die Gruppe mit der größeren Teilnehmerzahl anfänglich den Ball.

Ablauf: Auf Kommando wird der Ball von Seite A zu Seite B gedribbelt, die drei Markie-rungen am Anfang, Mitte und Ende der Strecke müssen dabei umdribbelt werden. Die Richtung beim Umdribbeln, eine Kontaktzahl oder besondere technische Anweisungen werden nicht vorgegeben. Der erste Mitspieler auf der Seite B dribbelt dann den Ball in gleicher Weise zurück zur Seite A. Dies wiederholt sich im Sinne einer Pendelstaffel, bis alle Schüler einmal in Aktion waren (Ausnahme: Ein Team besteht nicht aus zehn Mitgliedern, dann sind mehrere Durchläufe einzelner Schüler zum Ausgleich der Mann-schaftsstärken notwendig).

Wertung: Die Mannschaft, deren letzter Schüler zuerst auf der anderen Seite ist und den Ball auf der Linie zur Ruhe gebracht hat, gewinnt diese Übung und erhält einen Wertungspunkt. Wird der letzte Ball von beiden Mannschaften zeitgleich zur Ruhe gebracht, bekommen beide Mannschaften jeweils einen Punkt.

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Technikübung 2: Passen

Aufbau: Für die beiden Mannschaften werden zwei parallele Strecken mit einer Länge von zehn Metern vorgegeben. An beiden Seiten werden jeweils mittig Hütchentore (zwei Me-ter breit) aufgestellt. Die beiden Mannschaften teilen sich wie in Übung 1 auf.

Ablauf: Jeder Schüler passt den Ball einmal zur anderen Seite (besteht eine Mann-schaft nicht aus zehn Schülern, wird wie in Übung 1 verfahren). Der Ball kann je nach Leistungsstand direkt, aber auch nach Stoppen und gegebenenfalls nach Vorlegen zur anderen Seite gepasst werden. Das Feld zwischen den Schülern darf nicht betreten wer- den. Einzige Ausnahme: Der Ball bleibt, da er zu schwach gespielt wurde, in diesem Feld liegen. Der Schüler, der den Wettbewerb fortsetzten möchte, darf den Ball dann holen und nachdem er zurück hinter die Linie gebracht wurde, weiterspielen oder (wenn es sich um den letzten Schüler handelt) beenden.

Wertung: Die Mannschaft, die nach dem letzten Pass den Ball auf der anderen Seite zuerst auf der Linie zur Ruhe gebracht hat, gewinnt diese Übung und erhält einen Wer-tungspunkt. Wird der letzte Pass von beiden Mannschaften zeitgleich zur Ruhe ge-bracht, bekommt jede Mannschaft einen Punkt.

Technikübung 3: Torschuss

Aufbau: Das Tor wird durch eine Markierung (ein Hütchen oder idealer Weise ein Markie-rungsband) in zwei gleichgroße Hälften geteilt. Zehn Meter (Mädchen) / 16 Meter (Jungen) vor der Torlinie werden Markierungen für beide Mannschaften aufgestellt.

Ablauf: In zehn direkten Duellen versuchen die Schüler, ein Tor aus einer Entfernung von zehn/16 Metern Entfernung zu erzielen. Zielbereich ist die jeweils gegenüberliegen-de Torhälfte. Der Ball muss als Flugball gespielt werden, d. h. er darf vor der Über-querung der Torlinie den Boden nicht berühren. Berührt der Ball - bevor er ins Tor geht - Latte oder Pfosten, ist das Tor gültig. Gelangt der Ball von der Latte oder dem Pfosten nicht direkt oder gar nicht ins Tor, wird der Versuch als Fehlversuch gewertet. In keinem Falle gibt es eine Wiederholung.

Wertung: Die Mannschaft mit den meisten Treffern erhält zwei Wertungspunkte. Bei Gleichstand bekommt jede Mannschaft einen Punkt.

Hinweise zur Durchführung:

Direkt im Anschluss an die Übungen erfolgt das Spiel der an den Übungen beteiligten Mannschaften auf dem Kleinfeld (Sieben-gegen-Sieben). Der Spielstand zu Beginn des Fußballspiels ergibt sich aus den zuvor durchgeführten Übungen. Durch Übung 1 und 2 wird ein Wertungspunkt ausgespielt. Der Sieger der Übung 3 erhält 2 Wertungspunkte. Es kann bei allen Übungen sowie in der Summe zu einem Unentschieden kommen.

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Spielzeit des Fußballspiels:

Zweierbegegnungen: 2 x 25 Minuten (Jungen); 2 x 20 Minuten (Mädchen) Dreier-/Viererbegegnungen (Turniere): 2 x 15 Minuten (Jungen und Mädchen).

Bei Turnieren ist darauf zu achten, dass die Gesamtspielzeit von 120 Minuten nicht überschritten werden soll.

Golf

Talentwettbewerb

Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge 2005 – 2008

1. Spielmodus: Texasscramble über 9 Loch

mit höchstens 4 Schlägern: ein Holz; Eisen 7: Eisen 9; und Putter.

Nach den Abschlägen aller Spieler hat der Flight die Möglichkeit, den Ball weiterzu-spielen, der für ihn an der günstigsten Stelle liegt. Von dieser Stelle darf jeder Spieler einen Ball weiterspielen. Hierzu wird die Stelle markiert und die Bälle dürfen an der Markierung nicht näher zur Fahne auf dem Boden gelegt werden. Die Reihenfolge ist beliebig. In dieser Weise wird das Loch zu Ende gespielt. Gewonnen hat der Flight, der die meisten Stableford-Punkte netto erspielt hat.

2. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den aktuellen Wettspielbedingungen des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des gastgebenden Golfclubs. Einsichtnahme in diese Ver-bandsordnungen ist im Sekretariat des gastgebenden Golfclubs möglich.

3. Vielseitigkeitsaufgaben

Im Golf spielen Gleichgewichts-, Differenzierungs- und die Rhythmusfähigkeit eine wich-tige Rolle.

Inhalte der Vielseitigkeitsaufgabe

Die einzelnen Aufgaben der Vielseitigkeitsaufgaben werden an den Abschlägen durch-geführt, die in Klammern angegeben sind. Die Durchführung erfolgt jeweils vor dem Ab-schlag.

Station 1: Gleichgewichtsfähigkeit; Reaktionsfähigkeit (Abschlag 1)

Der Schüler soll 5mal hintereinander einen Golfball mit seinem Schläger hochspielen, ohne dass der Ball den Boden berührt. Er bekommt pro Kontakt mit der Schlagfläche einen Punkt. Es werden maximal fünf Wertungspunkte vergeben. Der Schüler hat zwei Versuche; der beste Versuch wird gewertet.

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Station 2: Differenzierungsfähigkeit (Abschlag 3)

Aus dem Strecksprung in die Hocke; von der Hocke in den Liegestütz; zurück zur Hocke in den Strecksprung. In 30 Sekunden soll der Schüler so viele Versuche wie möglich ab-solvieren. Für mehr als 10 Versuche erhält der Schüler zwei Punkte, für mehr als 15 Ver-suche drei Punkte und für mehr als 20 Versuche bekommt der Schüler vier Punkte.

Station 3: Rhythmusfähigkeit, Orientierungsfähigkeit (Abschlag 7)

In 30 Sekunden soll der Schüler mit einem Golfschläger seiner Wahl einen Tennisball um so viele Pylonen (Parcours: 5 Pylonen im Abstand von 2 Metern) wie möglich spielen. Pro 5 umspielte Pylonen erhält der Schüler einen Punkt.

Hockey

Talentwettbewerb

Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge 2005 – 2008

Der Talentwettbewerb Hockey ist ein Wettbewerb für Mädchen- und Jungenmannschaf-ten und gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielern, 1 Torwart und 6 Auswechselspielern (Gesamtmannschaftszahl 6 + 6). Es wird der Start gemischter Mannschaften – bei möglichst gleicher Anzahl der Jungen und Mädchen – empfohlen.

Wettkampfstruktur

Der Wettkampf ist ein Hockeymehrkampf aus Hockeyspiel und einem Zusatzprogramm:

1. Hockeyspiel:

Für das Hockeyspiel gelten die Regeln des Deutschen Hockey-Bundes und ergänzend der Regelkommentar für Kleinfeldhockey, Ausgabe 5 des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA.

2. Zusatzprogramm:

Das Vielseitigkeitsprogramm setzt sich aus einem Pool von wählbaren Formen aus fol-genden 3 sportartgerichteten Vielseitigkeitsformen zusammen: Gewandtheitssprint - Prellslalom - Hindernislauf

Wertung

Die Platzierung beim jeweiligen Turnier und der dazugehörigen Vielseitigkeitsaufgabe erfolgt getrennt nach Platzziffern entsprechend der erzielten Ergebnisse bzw. Zeiten, wobei die Platzziffer des Turniers mit 3, die der Vielseitigkeitsaufgabe mit 2 multi-pliziert wird. Beide Produkte werden addiert; die Mannschaft mit der geringsten Punktzahl ist Sieger. Es sollen jedoch auch gesonderte Rangfolgen in der “Spielwer-tung” und in der Wertung der Vielseitigkeitsaufgabe ermittelt werden.

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Hinweise zur Durchführung

Die Übungen des Zusatzprogramms und das Hockeyspiel werden grundsätzlich im Rah-men einer Zweierbegegnung oder als Turnier zusammen absolviert. Das Zusatzpro-gramm wird vor den Hockeyspielen durchgeführt. Das Zusatzprogramm wird in Staffel-form und bei Turnieren im Wechsel mit den Hockeyspielen durchgeführt.

Die Staffeln sollen als Mannschaftsstaffeln parallel durchgeführt werden (dadurch ohne Zeitnahme möglich). In Ausnahmefällen (bei fehlendem Raum) können die Mannschaften auch hintereinander an jeweils einer Station mit Zeitnahme laufen. Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter www.jtfo.de in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht.

Judo

Talentwettbewerb

Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge 2005 – 2008

Wettkampfstruktur

Der Wettkampf besteht aus einem Judowettkampf und aus einem Zusatzprogramm:

1. Judowettkampf:

Die Wettkampfbestimmungen mit den Sonderregelungen dieses Altersbereiches U 12 finden Anwendung.

Gewichtsklasse männlich: 31, 40, 50, ü 50 kg

Gewichtsklasse weiblich: 28, 36, 48, ü 48 kg

Die Platzierung der Mannschaft ergibt den entsprechenden Rangplatz.

2. Zusatzprogramm:

2.1 konditioneller Teil:

• Klimmziehen (30 Sekunden)

• Schlussweitsprung

2.2 koordinativer Teil:

a) Kastenbumeranglauf

b) Sternlauf

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Wertung

Beim Judowettkampf ergibt die Platzierung der Mannschaft den entsprechenden Rang-platz. Für Teil 1 und 2 des Zusatzprogramms werden alle Punkte addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl für die Mannschaft. Die drei Rangplätze aus dem Judowettkampf und dem Zusatzprogramm werden zusammengefasst und ergeben eine Gesamtrang- zahl, aus der sich das Gesamtergebnis der Mannschaft ablesen lässt.

Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise sind unter www.jtfo.de in der Rubrik Talentwettbewerbe veröffentlicht.

Leichtathletik

Talentwettbewerb

Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge 2005 - 2008

Der Talentwettbewerb Leichtathletik ist ein Wettkampf für gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 5 Mädchen und 5 Jungen. Zusätzlich sollen 2 Schüler ge-meldet werden, die in erster Linie als Ersatz bei Verletzungen eingesetzt werden. Sie können jedoch auch im Austausch mit Jungen/Mädchen der Stamm-Mannschaft an ein-zelnen Wettkampfübungen teilnehmen (Gesamtmannschaftszahl: 10 + 2).

Es wird der Start gemischter Mannschaften – bei möglichst gleicher Anzahl der Jungen und Mädchen – empfohlen.

Wettkampfstruktur

Der Wettkampf besteht aus folgenden 5 Mannschaftswettkämpfen:

Lauf (Sprint): 50 m aus dem Hochstart 40 m-Pendelstaffel (Hinweg Slalom mit 4 Slalomstangen im Abstand von 6 m, Rückweg normaler Sprint)

Sprung: Zonenweitsprung (15 m Anlauf)

Wurf: kleiner Heulerball (15 m Anlauf)

Lauf (Ausdauer): 2000 m (im Gelände, auf dem Platz oder auf der Bahn)

Wertung

Für die Disziplinen Sprint, Sprung, Wurf und 2000 m Ausdauerlauf ergeben die Zeiten bzw. Weiten Rangfolgen, die entsprechenden Platzziffern. Die Platzziffern einer Mann-schaft werden addiert und ergeben ein Mannschaftsergebnis bzw. eine Mannschafts-platzziffer, die in die Gesamtwertung einfließt. Für die Disziplin Pendelstaffel ent-spricht die Platzziffer gleich der Rangfolge.

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In der Gesamtwertung werden alle Platzziffern der Mannschaften aus jeder Disziplin addiert. Gewinner ist die Mannschaft mit der niedrigsten Gesamtsumme an Platzziffern.

Hinweise zur Durchführung

Der Wettkampf kann auf allen Sport- und Spielplätzen durchgeführt werden. Als Wett- kampf- und Organisationsgeräte können Materialien eingesetzt werden, die in jeder Sportstätte vorhanden oder kostengünstig bzw. unentgeltlich erhältlich sind. Für die Durchführung ist nur ein geringer Personalaufwand erforderlich. Neben einem Kampf-richter je teilnehmender Mannschaft können Schüler Aufgaben als Helfer übernehmen.

Tischtennis

Talentwettbewerb

Wettkampf IV Mädchen/Jungen Jahrgänge 2005 – 2008

Der Talentwettbewerb c ist ein Wettkampf für Mädchen-, Jungen- und gemischte Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus 6 Spielern und 1 Ersatzspieler (6+1). Beim Start gemischter Mannschaften sollten möglichst 3 Mädchen und 3 Jungen eingesetzt werden.

Wettkampfstruktur

Der Wettbewerb gliedert sich in ein Tischtennisspiel und einen Zusatzwettbewerb.

1.) Tischtennisspiel: Es werden 6 Einzel- und 3 Doppelspiele ausgetragen. Die Spielentscheidung fällt in 2 Gewinnsätzen bis jeweils 11 Punkte.

2.) Zusatzwettbewerb: bestehend aus den folgenden Übungen: a) „Vorwärts – Rückwärts – Seitwärts“ b) Slalomlauf c) „Ziel in den Kasten“ d) „15 heb auf“

Wertung

Die im Zusatzwettbewerb und im Tischtennisspiel erzielten Ergebnisse werden jeweils im Vergleich aller teilnehmenden Mannschaften in Platzziffern (Rangpunkte) umgerech-net. Das Tischtennisspiel und der Zusatzwettbewerb werden 1:1 bewertet: Die Summe der 4 Platzierungen beim Zusatzwettbewerb dividiert durch 4 (berechnet auf 2 Komma-stellen) ergibt die Platzierung im Zusatzwettbewerb. Dazu wird die Platzierung des Tischtennisspiels addiert. Sieger ist die Mannschaft mit der geringsten Gesamtsum-me. Bei gleicher Gesamtsumme entscheidet das jeweilige Ergebnis des Tischtennisspiels zwischen den beiden Mannschaften über die Endplatzierung.

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Hinweise zur Durchführung

Zusatzwettbewerb: Jeweils 6 vor dem Zusatzwettbewerb benannte Schüler einer Mann-schaft bestreiten die Übungen. Sollte eine Mannschaft nur mit 5 Spielern (wegen Verlet-zung etc.) antreten können, so wird von der Wettkampfleitung der Spieler ausgelost, der die entsprechende Übung zweimal absolviert. Der Zusatzwettbewerb muss grundsätz-lich vor dem Tischtennisturnier in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Dauer pro Übung: ca. 15 Minuten; insgesamt ca. 60 Minuten. Eine Mannschaft absolviert im Turnier nur einmal den Zusatzwettbewerb.

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Schulsportwettbewerbe für Förderschulen Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport führt schulsportliche Wettbewer-be für Förderschulen durch. Die Thüringer Förderschulen werden dazu aufgerufen, mit ihren Schulmannschaften an den Landesausscheiden in den Sportarten Fußball, Schwimmen, Tischtennis und in der Leichtathletik teilzunehmen.

Zu den Landesfinals können maximal die Anzahl der in den Ausschreibungen festgeleg-ten Mannschaften teilnehmen. Sofern mehr Anmeldungen zum Landesfinale eingehen, als Teilnehmerplätze vorhanden sind, wird entsprechend des zeitlichen Eingangs der Meldung eine Rangfolge erstellt. Sollten pro Wettkampfklasse und Sportart weniger als 3 Mannschaften melden, entfällt in dieser Wettkampfklasse der Wettkampf.

Meldung

Die Teilnahmemeldung (keine namentliche Meldung) muss bis zum 7. November des lau-fenden Schuljahres schriftlich für alle Wettbewerbe an den Schulsportkoordinator des zuständigen Staatlichen Schulamtes erfolgen.

Die namentliche Meldung erfolgt nach Aufforderung bis spätestens 14 Tage vor Wett-kampfbeginn an den Ausrichter des entsprechenden Wettkampfes. Der Thüringer Behinderten- und RehaSportverband (TBRSV) unterstützt als Partner die Durchführung der Landesfinals.

Bitte die abgedruckten Formulare in der Broschüre bzw. die Onlineformulare ver-wenden.

www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/sport/schulsport/wettbewerbe

Die Förderschulen garantieren die gesundheitliche Unbedenklichkeit für die Teilnahme ihrer Schüler am Wettbewerb.

Der Schulsportwettbewerb der Förderschulen im Tischtennis findet gemeinsam mit dem Landesfinale Tischtennis im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA statt.

Im Fußball, Schwimmen und in der Leichtathletik werden separate Landesfinals durch-geführt.

Fußball

gemischte Mannschaften Jahrgänge 2000 und jünger

Spielberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, unabhängig von der Art oder dem Grad der Behin-derung.

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Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein (vgl. offizielle SO-Sportregeln, Art. 1).

Menschen mit psychischer Behinderung können an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.

Es gelten die FIFA-Regeln (www.fifa.com), sofern nicht gesondert andere Regelungen ge-troffen werden. Gespielt wird auf einem Rasen- oder Kunstrasenfeld mit den Abmessun-gen 50-70m x 35-50m.

Torgröße etwa 2 x 5m. Spielball-Größe 5.

Das Spiel wird zwischen zwei Mannschaften mit je 7 Athleten ausgetragen, von denen ei-ner der Torwart ist. Eine Mindestanzahl von drei Spielern sollte zu jeder Zeit auf dem Feld sein. Die Spielerliste darf nicht mehr als 11 Athleten beinhalten.

Die Spieldauer wird in zwei gleich lange Halbzeiten geteilt (2 x 15 Minuten).

Auswechslungen können in Spielunterbrechungen beliebig oft vorgenommen werden (mit Rückwechsel der Athleten), sofern der Schiedsrichter informiert ist. Der Auswechselspieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn sein Wechselpartner dasselbe verlassen hat.

Ist der Ball außerhalb der Seitenlinie, kann er entweder mit dem Fuß eingestoßen oder ein-geworfen werden.

Der Turniermodus wird nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften festgelegt.

Das Landesfinale findet am 07. Juni 2018 in Gera statt (WK-Nr. 18115).

Der Landessieger kann am Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS vom 23. bis 27. September 2018 in Berlin teilnehmen.

Leichtathletik

Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge 2000 – 2003

Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge 2002 und jünger

Wettkampf II Mädchen 100-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (3 kg) Wettkampf II Jungen 100-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (5 kg)

Wettkampf III Mädchen 75-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (3 kg) Wettkampf III Jungen 75-m, 800-m, Weitsprung, Kugel (4 kg)

Allgemeine Bestimmungen

Die Wettkämpfe werden - soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Amtlichen Leichtathletikbestimmungen (ALB) des Deutschen-Leichtathletik-Verbandes ausgetragen. Eine Bewertung der Leistung nach Punkten in allen Wettkämp-

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fen erfolgt nach der DLV-Mehrkampfwertung (je nach Zuständigkeit für männliche oder weibliche Teilnehmer), Ausgabe 1994.

Eine Mannschaft besteht aus maximal 6 Schülern. Jeder Teilnehmer absolviert alle 4 Disziplinen.

Der Absprung im Weitsprung erfolgt für beide Wettkampfklassen vom Balken.

Das Landesfinale findet am 17. Mai 2018 in Leinefelde statt (WK-Nr. 1898).

Schwimmen

Wettkampf II Mädchen und Jungen und gemischte Mannschaften Jahrgänge 2000 – 2003

Wettkampf III Mädchen und Jungen und gemischte Mannschaften Jahrgänge 2002 und jünger

Bundesebene:

a) Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schülern, die den WK II und WK III an-gehören müssen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung.

b) Je Mannschaft dürfen höchstens 3 Teilnehmer pro Wettkampf antreten. Die jeweils zwei punktbesten Starter einer Mannschaft kommen in die Wertung. Außer im Brustschwimmen, hier kommt nur ein Starter in die Wertung.

c) Für jeden Starter muss, wenn er nicht schon in einer Startklasse, entsprechend der Regeln des Deutschen Behindertensportverbandes – Abteilung Schwimmen, klas-sifiziert wurde, der vereinfachte Klassifizierungsbogen ausgefüllt werden und bis zum Meldeschluss dem Veranstalter vorliegen. Vor Ort kann eine stichpunktartige Überprüfung der angegebenen Startklasse erfolgen.

d) Für die Einholung der Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten ist jeweils die meldende Schule verantwortlich. Außerdem wird mit der Meldung be-stätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Wettkampfteil-nahme der Schüler vorliegen.

Landesebene:

Die Wettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes ausgetragen. Bezugsquelle gegen Gebühr: DSV Wirtschaftsdienst GmbH, Meglinger Str. 49, 81477 München.

Eine Mannschaft besteht aus 7 Schülern.

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In den Einzeldisziplinen Freistil und Brust werden je Mannschaft drei und in der Ein-zeldisziplin Rücken zwei Schüler gewertet. Startberechtigt ist in jeder Disziplin jeweils ein Schüler mehr als gewertet wird. Ein Schüler darf höchstens in vier Disziplinen (einschließ-lich der Staffel) eingesetzt werden. Die Staffel besteht aus vier Startern. Es wird nach Zeit geschwommen.

Das Landesfinale findet am 03. Mai 2018 in Gera statt (WK-Nr. 1880).

Tischtennis

Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 2000 – 2003

Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2002 und jünger

Allgemeine Bestimmungen

Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist nach den Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes.

Eine Mannschaft besteht aus maximal 7 Spielern (6 Spieler, 1 Ersatzspieler).

Die Spieler sind einschließlich des Ersatzspielers der Spielstärke nach aufzustellen. Die Einzelaufstellung wird vor Beginn des Turniers entsprechend der Rangliste auf dem Spielbogen beim Wettkampfleiter bekanntgegeben. Sie gilt für das gesamte Turnier. Die Doppelaufstellung kann unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden:

(1) die Spieler auf den Plätzen 1 bis 4 müssen in den Doppeln 1 und 2 eingesetzt wer-den,

(2) im Doppel 3 kann auch ein Spieler eingesetzt werden, der nicht im Einzel ge-spielt hat,

(3) jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden.

Die Ansetzungen ergeben sich aus nachstehender Spielreihenfolge:

Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B 1. Spiel: Doppel D1(A) D1 (B) 2. Spiel: Doppel D2(A) D2 (B) 3. Spiel: Einzel A5 B5 4. Spiel: Einzel A6 B6 5. Spiel: Einzel A1 B1 6. Spiel: Einzel A2 B2 7. Spiel: Einzel A3 B3 8. Spiel: Einzel A4 B4 9. Spiel: Doppel D3(A) D3 (B)

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Thüringer Mannschaften bei den Internationalen Schulweltmeisterschaften

Schulweltmeisterschaft Fußball (Mädchen ) vom 21. – 29.05.2017 in Prag (Tschechische Republik)

Die diesjährige Schulweltmeisterschaft im Fußball fand in Prag (Tschechische Republik) statt. Dafür qualifizierte sich die Mädchenmannschaft des Sportgymnasium "Joh. Chr. Fr. GutsMuths" Jena .

Nach einer 1:0 Auftaktniederlage gegen Österreich gelangen der Mannschaft am 2. Spiel-tag der Vorrunde bei der ISF-Schulweltmeisterschaft gegen die Teams aus China und Bra-silien hohe, einmal sogar zweistellige Siege. Auch gegen Indien lief es mit 34:1 und gegen Dänemark mit 4:2 bestens. Damit wurde der Einzug ins Viertelfinale perfekt. Neben einem Sieg gegen die Türkei und der Qualifikation für das Halbfinale wurde letzteres erneut ge-gen eine sehr starke österreichische Mannschaft leider knapp verloren. So blieb den Mäd-chen das kleine Finale gegen Brasilien vorbehalten. Natürlich waren alle hochmotiviert und wollten unbedingt als Siegerinnen mit der Bronzemedaille heimfahren. Das Spiel war hart umkämpft und schließlich ging es ins Shoot out. Dieses konnte mit voller Konzentra-tion 7:6 gewonnen werden und damit wurde der Traum der Mädchen wahr.

Der tolle Erfolg wurde nicht nur von ihnen, sondern auch vom Betreuerteam ausgelassen gefeiert. Insbesondere den Trainern, Dr. Michael Zahn und Steffen Beck, ist herzlich für die intensive Vorbereitung und umfassende Betreuung vor Ort zu danken.

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Schulweltmeisterschaft Beachvolleyball vom 27. Mai. – 03. Juni 2017 in Papeete (Französisch Polynesien)

Thüringen konnte in diesem Jahr erneut an der Schulweltmeisterschaft im Beachvolleyball teilnehmen und ging mit 3 Teams bei den U14 Mädchen und U16 Mädchen und Jungen an den Start. Qualifiziert dafür hatte sich das Pierre-de-Coubertin-Gymnasium Erfurt.

Während des Turniers warteten Mannschaften aus 12 Ländern auf die Erfurter, von denen sich besonders das Jungenteam von Anfang an kampfentschlossen zeigte und um jeden Ball offensiv kämpfte. Eine schwere Vorrunde mit dem späteren Weltmeister Brasilien, der in allen Kategorien die gesamte Schulweltmeisterschaft ganz klar dominierte, zehrte an den Kräften der Sportler. Nach hartem Fight und hohem Spieleinsatz belegte das Jungen-team am Ende den 6. Platz.

Die kleinen Mädchen kämpften sich, nachdem sie die Scheu vor der Aufgabe abgelegt hatten, ebenfalls gut ins Turnier und konnten stolz mit einem 5. Platz heimkehren.

Den meisten Grund zum Strahlen hatten allerdings die U16 Mädchen, die insbe-sondere nach einem tollen kleinen Finale gegen die Chinesinnen zeigten, was sie spielerisch zu leisten in der Lage sind. Nach gewonnenem 1. Satz und abgebe-benem 2. Satz rappelten sich die Sportlerinnen noch einmal auf. Spannende Szenen und lautstarke Fans, nicht nur der eigenen deutsche Delegation, begleiteten den Tie Break, der am Ende sicher gewonnen werden konnte.

Ein besonderer Dank für diese ausgezeichnete Leistung gilt allen Betreuern, insbesondere den Trainern, Herrn Marius Stucke, Herrn Jan Wunderlich und Herrn Michael Henke, die es immer wieder schafften, die Sportlerinnen und Sportler auf die kommenden Spiele einzu-stellen und zu motivieren.

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Thüringer Ergebnisse im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA/JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS

Herbstfinale vom 18.09. bis 22.09.2016 in Berlin

Beachvolleyball

II mixed Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 2. Platz

Fußball

II männlich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 9. Platz II weiblich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 1. Platz III männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 3. Platz III weiblich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 3. Platz

Golf

II mixed Wartburgschule Eisenach ohne Wertung

Hockey

III männlich Christliches Gymnasium Jena 13. Platz III weiblich Humboldt-Gymnasium Weimar 16. Platz

Judo

III männlich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 3. Platz III weiblich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 5. Platz

Leichtathletik

II männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 4. Platz II weiblich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 7. Platz III männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 9. Platz III weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 2. Platz

Schwimmen

III männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 6. Platz III weiblich Gymnasium Bergschule Apolda 15. Platz IV männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 4. Platz IV weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 5. Platz

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Tennis

III männlich Edith-Stein-Schule Erfurt 16. Platz III weiblich Edith-Stein-Schule Erfurt 8. Platz

Triathlon

II männlich Friedrich Schiller Gymnasium Weimar 8. Platz

Fußball FS (GB)

Gemischte Mannschaften Jahrgänge 1999 und jünger

Förderzentrum „Janusz Korczak“ Höngeda 6. Platz

Leichtathletik FS (offen)

Gemischte Mannschaften Jahrgänge 1999 und jünger

Schule Am Andreasried Erfurt 11. Platz

Winterfinale vom 19. bis 23.02.2017 in Nesselwang

Skilanglauf

III männlich Sportgymnasium Oberhof 2. Platz III weiblich Sportgymnasium Oberhof 1. Platz IV mixed Sportgymnasium Oberhof 5. Platz IV mixed Heinrich-Ehrhardt-Gymnasium Zella-Mehlis 7. Platz

Ski Alpin

IV männlich Regionalteam Thüringen Jungen 6. Platz IV weiblich Regionalteam Thüringen Mädchen 6. Platz

Skisprung

IV mixed Regionalteam Inselsberg 3. Platz IV mixed Regionalteam Beerberg 5. Platz

Frühjahrsfinale vom 02. bis 06.05.2016 in Berlin

Badminton

II mixed Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 3. Platz III mixed Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 6. Platz

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Basketball

II männlich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena 3. Platz II weiblich Angergymnasium Jena 10. Platz III männlich Gymnasium Arnoldischule Gotha 11. Platz III weiblich Angergymnasium Jena 12. Platz

Gerätturnen

III weiblich Henfling-Gymnasium Meiningen 13. Platz IV männlich Regelschule „Anne Frank“ Themar 13. Platz IV weiblich Edith Stein Schule Erfurt 8. Platz

Handball

II männlich Elisabeth-Gymnasium Eisenach 16. Platz II weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 15. Platz III männlich Osterlandgymnasium Gera 16. Platz III weiblich Gymnasium "Erasmus Reinhold" Saalfeld 16. Platz

Tischtennis

II männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 3. Platz II weiblich Gymnasium "Prof. Fritz Hofmann" Kölleda 11. Platz III männlich Carl-Zeiss-Gymnasium Jena 5. Platz III weiblich Gymnasium "Dr. Max Näder" Königsee 11. Platz III weiblich 2. Ma. Gymnasium "Marie-Curie" Worbis 15. Platz

Volleyball

II männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 6. Platz II weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 10. Platz III männlich Evangelisches Ratsgymnasium Erfurt 11. Platz III weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt 4. Platz

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Thüringer Landessieger im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Schuljahr 2016/2017 Badminton

gemischt Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena gemischt Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena

Basketball

II männlich Sportgymnasium „Johann Chr. Fr. GutsMuths“ Jena II weiblich Angergymnasium Jena III männlich Gymnasium Arnoldischule Gotha III weiblich Angergymnasium Jena

Beachvolleyball

II gemischt Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt

Crosslauf

V gemischt Staatliche Grundschule Marlishausen

Fußball

II männlich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena II weiblich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena III männlich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena III weiblich Sportgymnasium „Joh. Chr. Fr. GutsMuths“ Jena IV männlich Karl-Theodor-Liebe Gymnasium Gera IV weiblich Gymnasium "Prof. Fritz Hofmann" Kölleda

Gerätturnen

III weiblich Henfling-Gymnasium Meiningen IV männlich Regelschule „Anne Frank“ Themar IV weiblich Edith Stein Schule Erfurt

Handball

II männlich Elisabeth-Gymnasium Eisenach II weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt III männlich Osterlandgymnasium Gera III weiblich Gymnasium "Erasmus Reinhold" Saalfeld

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Hockey

III männlich Christliches Gymnasium Jena III weiblich Humboldt-Gymnasium Weimar

Judo

III männlich Sportgymnasium „Johann Chr. Fr. GutsMuths“ Jena III weiblich Sportgymnasium „Johann Chr. Fr. GutsMuths“ Jena

Leichtathletik

II männlich Sportgymnasium "Johann Chr. Fr. GutsMuths" Jena II weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt III männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt III weiblich Edith-Stein-Schule Erfurt IV männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt IV weiblich Gymnasium "MELISSANTES" Arnstadt

Rodeln

männlich Schule am Himmelreich Suhl weiblich Staatliche Grundschule Schmalkalden

Schwimmen

III männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt III weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt IV männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt IV weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt

Skilanglauf

III männlich Sportgymnasium Oberhof III weiblich Sportgymnasium Oberhof IV gemischt Sportgymnasium Oberhof

Tennis

III männlich Staatliches Gymnasium „Ernst Abbe“ Eisenach III weiblich Christliches Gymnasium Jena

Tischtennis

II männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt II weiblich Gymnasium "Prof. Fritz Hofmann" Kölleda III männlich Carl-Zeiss-Gymnasium Jena III weiblich Gymnasium "Dr. Max Näder" Königsee

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Triathlon

III gemischt Friedrich-Schiller-Gymnasium Weimar

Volleyball

II männlich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt II weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt III männlich Evangelisches Ratsgymnasium Erfurt III weiblich Sportgymnasium „Pierre-de-Coubertin“ Erfurt IV männlich Philipp-Melanchthon-Gymnasium Schmalkalden IV weiblich Gymnasium "Hermann Pistor" Sonneberg

Fußball

gemischt Förderzentrum „Janusz Korczak“ Höngeda

Leichtathletik

II gemischt Förderzentrum "Johann-Heinrich-Pestalozzi" Nordhausen III gemischt Staatliches Förderzentrum "August Trinius"

Schwimmen

II männlich Förderzentrum Birkungen II weiblich Förderzentrum Birkungen III männlich Förderzentrum Birkungen III weiblich Förderzentrum Birkungen

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Bundesjugendspiele 2017/2018

Ausschreibung

für den Zeitraum 1. August 2017 – 31. Juli 2018

Bek. d. BMFSFJ v. 04. 04. 2017 – 502 - 2485 – 03/001 (17/18) -

1. Allgemeines

Die Bundesjugendspiele werden jährlich für alle Schulen und Vereine ausgeschrieben. Sie werden federführend durch den Ausschuss für die Bundesjugendspiele unter Beteiligung der Kommission Sport der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, des Deut-schen Olympischen Sportbundes/ der Deutschen Sportjugend, des Deutschen Behinder-tensportverbandes/der Deutschen Behindertensportjugend, des Deutschen Leichtathle-tik-Verbandes, des Deutschen Turner-Bundes und des Deutschen Schwimm-Verbandes betreut.

Das Konzept der Bundesjugendspiele geht von der Erkenntnis aus, dass junge Menschen mit und ohne Behinderung sehr unterschiedliche Motive haben, Sport zu treiben. Es ver-folgt das Ziel, jüngere Jahrgänge systematisch an die in den Bundesjugendspielen enthal-tenen Grundsportarten heranzuführen. Dabei soll auf eine Frühspezialisierung und Einen-gung in ein zu starres Regelwerk verzichtet werden. Für die Jahrgangsstufen 1 – 6 wird deshalb die Angebotsform „Wettbewerb“ empfohlen.

Das „Programm Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ er-möglicht diesen eine gleichberechtigte Teilhabe.

2. Inhalte

Die Bundesjugendspiele lösen den Anspruch ein, Bestandteil einer modernen Sportpraxis zu sein. Es handelt sich um ein abgestimmtes Konzept zwischen den Angeboten der betei-ligten Sportarten.

Die Inhalte der Bundesjugendspiele orientieren sich an den Grundformen der Bewegung und berücksichtigen dabei die Prinzipien der Vielseitigkeit und der Wahlmöglichkeit. Die Bundesjugendspiele werden als Individualwettbewerb in den drei Grundsportarten aus-geschrieben:

Gerätturnen Leichtathletik Schwimmen

Die Bundesjugendspiele sind in drei Angebotsformen gegliedert:

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1. Wettkampf: Sportartspezifischer Mehrkampf der jeweiligen Grundsportart (in der Leichtathletik und im Schwimmen erst ab Jahrgangsstufe 3)

2. Wettbewerb: Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportart

3. Mehrkampf: Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten

Das Konzept enthält sowohl die Wahlmöglichkeit zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Angebotsformen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf.

Idealerweise sollten – soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben – alle drei Ange-botsformen der Bundesjugendspiele durchgeführt werden, um auf die Interessen und Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen soll sich nicht allein auf die Durchführung des Sportfestes beschränken, sondern soll im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden.

3. Information über die Bundesjugendspiele

Alle aktuellen Informationen zu den Bundesjugendspielen sind unter der Domain www.bundesjugendspiele.de abzurufen. Die Internetseite wurde rundum neu gestaltet und technisch optimiert. Sie steht seit Beginn des Jahres 2015 zur Verfügung und ermög-licht Nutzerinnen und Nutzern eine leichtere Orientierung.

Neben dem Handbuch in digitaler Form können hier Hintergründe und Literaturhinweise rund um die Bundesjugendspiele abgefragt werden. Weiterhin besteht natürlich auch noch der Zugang über die Domains www.bmfsfj.de, www.kmk.org und www.dsj.de .

Seit 2015 steht auf der Internetseite ein „Handbuch-Assistent“ bereit. Er unterstützt Nut-zerinnen und Nutzer bei der Zusammenstellung von Inhalten des Handbuchs. Die Funkti-onsweise basiert auf den Bestimmungen zur Durchführung der Bundesjugendspiele und dem Programm „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“. Durch Abfragen der Sportart, Jahrgangsstufe und Angebotsform erstellt der „Handbuch-Assistent“ eine, auf die jeweils getroffene Auswahl und das Regelwerk abgestimmte, Zu-sammenstellung der Handbuchinhalte.

Zur Auswertung der Bundesjugendspiele steht das 2014 weiterentwickelte Online-Auswertungstool zur Verfügung. Ein spezifisches Auswertungsprogramm für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ist darin integriert. Die Software ist über die Domain www.bundesjugendspiele.de unter der Rubrik „Online-Auswertungstool“ und/oder über den „Login“-Bereich im oberen Seitendrittel jeder Unterseite aufzurufen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Internetzugang und ein internetfähiger PC. Durch die Online-Bereitstellung ist das Auswertungsprogramm immer auf dem aktuellen Stand.

Seit 2015 steht zusätzlich eine App (Bundesjugendspiele-App) zur Verfügung. Sie ermög-licht Nutzerinnen und Nutzern unmittelbar an der Sportstätte die Offline-Eingabe von Leis-tungen über ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet). Eine Internetverbindung ist ledig-lich zur Anmeldung und Synchronisation der Daten mit dem Online-Auswertungstool not-

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wendig. Voraussetzung ist ein bereits bestehender Benutzer/innen-Account innerhalb des Online-Auswertungstools.

Die Nutzung des Online-Auswertungstools und der Bundesjugendspiele-App ist kosten-frei. Die Tool-Optimierung und die Ergänzung um die App zur Offline-Eingabe erfolgten auf der Grundlage der Rückmeldungen aus dem Einsatz in der Praxis.

Mit dem „Handbuch-Assistenten“, dem Online-Auswertungstool und der Bundesjugend-spiele-App steht ein ineinandergreifendes Instrumentarium zur Verfügung. Es bietet Nut-zerinnen und Nutzern die Möglichkeit, digital unterstützt die Veranstaltungen zu den Bundesjugendspielen noch effizienter vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Alle Details zur Nutzung können den im Internetauftritt hinterlegten Texten entnommen werden.

Die aktuelle Version des Handbuchs und des Online-Auswertungsprogramms zu den Bundesjugendspielen ist nur über die Domain www.bundesjugendspiele.de abzurufen. Die Bundesjugendspiele-App steht in den jeweiligen Stores (Appstore, Google play) als Download zur Verfügung. Ein Zugang zur App besteht ebenfalls über die Internetseite.

4. Organisation

4.1 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmebe-rechtigt. Die Altersangaben in der Ausschreibung und auf den Wettkampfkarten beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das angegebene Alter erreicht – nicht auf das Alter am Veranstaltungstag.

4.2 Ausrichter

Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschuli-scher Jugendarbeit anzustreben.

4.3 Kampfrichterinnen und Kampfrichter

Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt. Es wird empfohlen, geeignete Schülerinnen und Schüler für die Tätigkeit auszubilden, wobei die Sportorganisationen um Mitarbeit gebeten werden sollten.

4.4 Anforderungen von Urkunden

Die Urkunden werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

4.4.1 Urkundenanforderungen von einzelnen Schulen oder sonstigen Ausrichtern können nur bei folgenden Stellen erfolgen:

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Baden-Württemberg: Schulen aller Schularten fordern die Urkunden bei den unteren Schulaufsichtsbehörden (Staatlichen Schulämtern) an.

Bayern: entsprechend den Angaben im E-Book „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ (www.laspo.de/broschuere).

Berlin: bei den Schulsportberater/innen der bezirklichen Schulämter.

Brandenburg: bei den Staatlichen Schulämtern.

Bremen: bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 -12, 28195 Bre-men.

Hamburg: Zentrales Vordrucklager der Behörde für Schule und Berufsbildung, E-Mail: [email protected], Fax: 040/85508302.

Hessen: bei den Staatlichen Schulämtern.

Mecklenburg-Vorpommern: bei den Staatlichen Schulämtern.

Niedersachsen: bei den Stadt- bzw. Kreisverwaltungen (Sportämtern).

Nordrhein-Westfalen: bei den Ausschüssen für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Rheinland-Pfalz: bei den Sportämtern bzw. –referaten der Stadt- bzw. Kreisverwal-tungen.

Saarland: bei den Landratsämtern der Kreise, dem Schulverwaltungsamt des Regio-nalverbandes Saarbrücken und dem Sportamt der Stadt Saarbrücken.

Sachsen: bei den Schulsportreferenten der Regionalstellen der Sächsischen Bil-dungsagentur.

Sachsen-Anhalt: beim Landesschulamt (LSchA) – Nebenstelle Magdeburg –, Referat 25, Turmschanzenstraße 32/Haus 28, 39114 Magdeburg, E-Mail: [email protected].

Schleswig-Holstein: bei der/dem unter www.schulsport.lernnetz.de ausgewiesenen zuständigen Kreisschulsportbeauftragten.

Thüringen: bei den Staatlichen Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte.

4.4.2 Die unter 4.4.1 aufgeführten Stellen, die Auslandsschulen, die Deutsche Sportju-gend und die Spitzenverbände des Sports bestellen ihre Anforderungen bei

Postanschrift: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock

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Telefon: 03018 / 272 272 1 Fax: 03018 / 10 272 272 1

Gebärdentelefon: [email protected]

Nutzung entweder mit einem VOIP- und videofähigen Gerät, das mit dem Signalisierungs-protokoll SIP umgehen kann (IP-Video_Telefon) oder einem PC mit einer entsprechenden Software (Softclient bzw. Softphone).

E-Mail: [email protected]

4.4.3 Vereine können die Urkunden bei ihren zuständigen Spitzenverbänden bestellen

Deutscher Leichtathletik-Verband (DLV) e. V. Alsfelder Straße 27 64289 Darmstadt E-Mail: [email protected] Internet: www.leichtathletik.de

Deutscher Turner-Bund (DTB) e. V. Otto-Fleck-Schneise 8 60528 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] Internet: www.tuju.de

Deutscher Schwimm-Verband (DSV) e. V. Korbacher Straße 93 34132 KasselE-Mail: [email protected] Internet: www.dsv.de

Deutscher Behindertensportverband (DBS) e. V. - National Paralympic Committee (NPC) Germany - Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung - Tulpenweg 2 – 4 50226 Frechen E-Mail: [email protected] Internet: www.dbs-npc.de

4.5 Berichterstattung

Die Schulen übersenden sofort nach jeder Veranstaltung die Berichtsbögen an die unter 4.4.1 genannten Stellen. In Bayern werden die Berichte entsprechend den Angaben im E-Book „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ (www.laspo.de/broschuere) versandt. In Bran-denburg senden die Schulen ihre Berichtsbögen an die jeweiligen Staatlichen Schuläm-ter. In Hamburg senden die Schulen ihre Berichtsbögen an das Referat Sport in der Behör-de für Schule und Berufsbildung. Im Saarland schicken die Schulen die Berichtsbögen an das Ministerium für Bildung und Kultur.

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Die Auslandsschulen und Vereine schicken ihre Berichte an die Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (E-Mail: [email protected]).

4.6 Download

Die Materialien des Handbuches der Bundesjugendspiele können aus dem Internet herun-ter geladen werden unter der Domain

www.bundesjugendspiele.de .

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Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen

Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums vom 14. September 1996 (GABl. S. 375), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. August 2013 (GABl. S. 246)

Inhaltsübersicht

1. Wettbewerbe 2. Organisation

Beförderung von Schülern zu den Schulsportwettbewerben 3. Kostenerstattung

Beförderungskosten Organisationskosten

4. Abrechnungsverfahren 5. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

1 Wettbewerbe

Das für Schulwesen zuständige Ministerium schreibt für jedes Schuljahr Schulsportwett-bewerbe aus und ruft alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme auf.

Die Schulsportwettbewerbe stellen einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung des Schul-lebens dar und schaffen Begegnungsfelder für Schüler und Lehrer verschiedener Schul-arten. Schulsportliche Wettbewerbe unterstützen in besonderem Maße die Motivation der Kinder und Jugendlichen für den Sport.

Neben den Schulsportfesten, Bundesjugendspielen und weiteren schulsportlichen Wett-bewerben ist aus pädagogischen Gründen insbesondere auf die Mannschaftswettbe-werbe Wert zu legen. Das Kräftemessen im fairen sportlichen Wettstreit, die Identifika-tion mit der Schule und das Zusammentreffen mit anderen Schulmannschaften sind Ansporn, vermitteln Teamgeist und Gemeinschaftsgefühl.

Im Mittelpunkt der Schulsportwettbewerbe in Thüringen steht der Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA.

Die detaillierten Ausschreibungen mit Einzelbestimmungen und Hinweisen zur Organi-sation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe werden in der jährlichen Veröffent-lichung „Schulsportwettbewerbe in Thüringen“ bekannt gemacht. Es ist Aufgabe der Schu-len, aus der Fülle der Wettbewerbsangebote auszuwählen und an den Wettbewerben teil-zunehmen.

Alle in der jeweiligen Veröffentlichung aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveran-staltungen. Für Lehrer, die eine Betreuerfunktion oder Organisationsaufgaben wahrneh-

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men, sind die Schulsportwettbewerbe dienstliche Veranstaltungen. Die erforderlichen Dienstreisen sind zu gewähren.

2 Organisation

Die ausgeschriebenen Wettkämpfe werden im Auftrag des für Schulwesen zuständigen Ministeriums durch die örtlich zuständigen Staatlichen Schulämter organisiert und durchgeführt. Den Staatlichen Schulämtern obliegt die Bereitstellung der für die Orga-nisation und Durchführung der Wettkämpfe erforderlichen Anzahl von Lehrern. Haupt-verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe ist der örtlich zuständige Schulsportkoordinator des Staatlichen Schulamtes. Der Schulsportko-ordinator ist der wichtigste Ansprechpartner für die Sportlehrer. Er koordiniert die not-wendige Zusammenarbeit mit den Partnern in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Sportvereinen. Dabei unterstützen ihn die Mitglieder des Arbeitskreises Schul-sport seiner Region.

2. 1 Beförderung von Schülern zu den Schulsportwettbewerben

Der Transport wird grundsätzlich vom Schulträger organisiert. Die Entscheidung über die Benutzung privateigener Personenkraftwagen trifft der Schulleiter. In der Regel ist eine derartige Beförderung zu Veranstaltungen auf Kreisebene beschränkt. Lehrer, die hier-nach Schüler mit ihrem privateigenen Personenkraftwagen befördern, genießen für diese Fahrten Dienstunfallschutz / Arbeitsunfallschutz.

Für die Schüler besteht während dieser Fahrten gesetzlicher Unfallversicherungs-schutz. Dieser Unfallversicherungsschutz für Schüler ist auch gegeben, wenn Schüler-eltern Schüler mit ihrem Privatfahrzeug zu den oben genannten Schulsportveranstaltun-gen befördern. Als Begleiter sind Eltern nur dann unfallversichert, wenn sie als Er-satzkraft für fehlendes Lehrpersonal eingesetzt und die entsprechenden Fahrkosten von der Schule oder dem Veranstalter getragen werden.

Die Mitnahme von Schülern durch Schüler in privateigenen Personenkraftwagen ist nicht zulässig.

3 Kostenerstattung

Für die finanzielle Absicherung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind die jeweiligen Schulträger zuständig.

Die in der Veröffentlichung „Schulsportwettbewerbe in Thüringen“ aufgeführten Schul-amts- und Landesfinalwettbewerbe werden aus den für den Schulsport zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums finanziert.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe werden Abschlagszahlungen für die Beförderung von Schulmannschaften sowie für sächliche Verwaltungsausgaben (Or-ganisationskosten) für die Schulsportwettbewerbe an die örtlich zuständigen Schulträ-ger (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) geleistet.

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Für die Schulmannschaften und deren Betreuer, die sich für das Bundesfinale im Bun-deswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA qualifiziert haben, werden Fahrkosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Verein JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA erstattet.

3.1 Beförderungskosten

Bei den An- und Abreisen zu Schulsportwettbewerben sind vorrangig öffentliche Ver-kehrsmittel zu nutzen. Dabei sind grundsätzlich Fahrpreisermäßigungen für Gruppen in Anspruch zu nehmen. Liegen triftige Gründe vor, die die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ausschließen (z.B. verkehrt nicht oder nur zu ungünstigen Zeiten zwi-schen Wohn- und Wettkampfort etc.), besteht die Möglichkeit, private Unternehmen zu beauftragen, die den Transport absichern. In diesem Fall sind drei schriftliche Angebote einzuholen. Die Fahrkosten des günstigsten Anbieters werden erstattet.

Bei den durch den Schulleiter gestatteten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstreckenentschädigung nach dem Thüringer Reise-kostengesetz (ThürRKG) in Anspruch nehmen.

Das Gleiche gilt für die eingesetzten Wettkampfleiter, Kampf- und Schiedsrichter sowie Helfer.

3.2 Organisationskosten

Die Organisationskosten umfassen Kosten, die für die Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Wettbewerbs erforderlich sind. Dies betrifft u. a. die Entschädigung aller beim Wettbewerb eingesetzten Personen, wie Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter, Startordner, Sprecher, Zeitnehmer und anderer notwendiger Helfer. Organisationskos-ten beinhalten weiterhin Kosten für Platz- bzw. Hallenmieten, Porto, Bürobedarf sowie für die Absicherung des Wettbewerbs unbedingt notwendige Sportgeräte und Sportmate-rialien, die in einer Schule des für die Ausrichtung des Wettbewerbs territorial zustän-digen Staatlichen Schulamtes zu inventarisieren sind. Zudem werden die für die Durch-führung der Wettbewerbe anfallenden unabweisbaren Kosten im notwendigen Umfang erstattet.

Das für Schulwesen zuständige Ministerium erstattet im Rahmen der Organisationskosten der Regional- und Landesfinals für Schüler und Betreuer einen Verpflegungszuschuss von 3 Euro pro Tag. Diese Mittel sind durch die Unterschrift des jeweiligen Schülers bzw. Betreuers zu belegen.

Die finanzielle Entschädigung der Kampf- und Schiedsrichter bzw. Helfer wird wie folgt geregelt und durch Unterschrift belegt:

- Hauptkampf-/-schiedsrichter o 18 Euro (bis 4 Stunden) o 22 Euro (4 - 8 Stunden)

- Kampf-/Schiedsrichter o 12 Euro (bis 4 Stunden)

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o 15 Euro (4 - 8 Stunden) - Helfer

o Euro (bis 4 Stunden) o Euro (4 - 8 Stunden) o 10 Euro (über 8 Stunden)

In Ausnahmefällen höher ausfallende Vergütungssätze für Hauptkampf-/-schiedsrichter (bei einem zeitlichen Aufwand über 10 Stunden) sind vor Durchführung der Veranstal-tung beim Referat Schulsport des für Schulwesen zuständigen Ministeriums schriftlich zu beantragen. Ein Höchstsatz von 60 Euro darf hierbei nicht überschritten werden.

Die Veranstaltung umfasst Zeiten für die Vor- und Nachbereitung bzw. Auf- und Abbauzei-ten am Wettkampfort.

Sich im Dienst befindliche Lehrkräfte, die als Kampf- und Schiedsrichter eingesetzt werden, erhalten keine zusätzliche finanzielle Entschädigung.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden den auswärtigen Schulmannschaften Über-nachtungskosten in Jugendherbergen bzw. Schullandheimkosten anteilig erstattet. Je Schüler und Betreuer werden die nachgewiesenen Übernachtungskosten, höchstens jedoch 15 Euro pro Nacht, erstattet.

4 Abrechnungsverfahren

Alle Belege sind von den teilnehmenden Schulen vollständig und gut leserlich ausge-füllt bis spätestens 10 Tage nach dem jeweiligen Wettbewerb dem mit der Ausrichtung der Veranstaltung beauftragten Schulsportkoordinator zuzusenden. Der Schulsportkoor-dinator ist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulverwaltungsämtern der Schulträ-ger nach Prüfung dafür verantwortlich, dass eingehende Rechnungen umgehend begli-chen werden. Die Schulverwaltungsämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte senden die Gesamtabrechnungen, einschließlich lesbarer Kopien aller Belege, versehen mit den Vermerken „sachlich richtig“ und „rechnerisch richtig“ mit Unterschrift unverzüg-lich an das für Schulwesen zuständige Ministerium, Referat Schulsport.

5 In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft und zum 31. Dezember 2017 außer Kraft.

Erfurt, den 29. August 2013

Prof. Roland Merten Staatssekretär

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Sicherheit im Schulsport: Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13. Juni 2017

Erster Teil - Grundsätze für die Sicherheit im Schulsport

Für den Sportunterricht ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht wegen der hierbei auftretenden Gefahren von besonderer Bedeutung. Die Sportlehrkraft9 entscheidet auf Grund ihrer fachlichen Kompetenz und unter Beachtung der allgemeinen Sorgfalts-pflicht, ob und in welchem Umfang Hilfen und Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind.

Sportarten mit besonderen Risiken (vgl. Zweiter Teil Nr. 2) erfordern von der Lehrkraft ent-sprechende Qualifikationen für das Unterrichten oder das Leiten von Maßnahmen (Ski-kurse, Wasserwanderungen u.a.).

Werden Schulprojekte/-veranstaltungen, für die die schriftliche Einwilligung der Eltern unbedingt vorliegen muss, von schulfremden fachlich qualifizierten Personen geführt, verbleibt die Verantwortung (Weisung und Leitungsbefugnis) bei der leitenden Lehrkraft.

• Die Sportlehrkraft hat die Sportstätte als erste zu betreten und als letzte zu verlas-sen.

• Sportgeräte und Übungsstätten sind vor ihrer Benutzung von der Sportlehrkraft je-weils auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Nicht betriebssichere Geräte und Übungsstätten dürfen nicht genutzt werden. Mängel sind unverzüglich dem Schullei-ter1 zu melden. Die Sportgeräte sind nur bestimmungsgemäß zu nutzen und ent-sprechend der Hallenordnung so abzustellen, dass im Sportunterricht keine Gefähr-dungen für die Schüler1 entstehen.

• Die Sportlehrkraft hat sich vor Beginn des Unterrichts davon zu überzeugen, dass die Erste-Hilfe-Einrichtungen einsatzbereit sind. Bei Schülerunfällen ist die Lehrkraft verpflichtet, unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und, soweit erforderlich, ärztliche Hil-fe zu veranlassen.

• Lehrkräfte und Schüler haben während des Sportunterrichts sportgerechte Kleidung zu tragen. Um Verletzungen vorzubeugen, sind Uhren und Schmuckgegenstände, einschließlich Ohrstecker, Piercing, während des Sportunterrichts nach Vorgabe der jeweiligen Fachschaft abzulegen, soweit von ihnen Gefahren für den Schüler selbst oder andere Schüler ausgehen können. Lange Haare bzw. Haare, die das Sichtfeld einschränken, sind zu fixieren. Im Weigerungsfall entscheidet die Sportlehrkraft über die Teilnahme des Schülers an der jeweiligen Übung. Bei unfallbedingten Ver-

9 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelten Funktions- und Personenbezeichnungen in die-ser Verwaltungsvorschrift jeweils in männlicher und weiblicher Form.

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letzungen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, kann die Unfallkasse Thüringen im Einzelfall den Unfallverursacher in Regress nehmen.

• Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittver-letzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden. Die Schule soll die Eltern auf das Tragen einer Sportbrille im Sportunterricht hinweisen. Über die Teilnahme eines Schülers mit Sehschwäche und die Einzelheiten der Teilnahme (mit / ohne Brille) entscheidet die Sportlehrkraft unter Berücksichtigung der Risiken der einzelnen Übungen.

• Sportunterricht im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts muss von der Schule, den Lehrkräften und allen Beteiligten so organisiert werden, dass ein optimaler Unter-richt sowie gleichzeitig eine Förderung und Forderung aller Schüler gewährleistet ist.

Zur Gewährung der Sicherheit aller Schüler und Lehrer wird die Anwendung der Verwal-tungsvorschrift auch für alle Thüringer Schulen in freier Trägerschaft empfohlen.

Zweiter Teil – Einzelregelungen

1. Schulschwimmen

1.1 Durchführungsbestimmungen für den Schwimmunterricht

Der Anfangsschwimmunterricht ist in der Doppeljahrgangsstufe 3/4 verbindlich und bis zum Ende der Klassenstufe 4 abzuschließen. Schüler, die ein ärztliches Zeugnis vorwei-sen, das sie vom Schwimmen befreit, nehmen nicht am Schulschwimmen teil, sondern gemäß § 6 Absatz1 Satz 3 Thüringer Schulordnung an anderem Unterricht.

1.1.1 Zu Beginn des Schuljahres sind die Eltern durch den betreffenden Klassenlehrer über die Durchführung der Schwimmausbildung in Kenntnis zu setzen. Die Eltern bestätigen in schriftlicher Form, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme ihres Kin-des am Schwimmunterricht bestehen bzw. sie über alle für den Schwimmunterricht rele-vanten Beeinträchtigungen ihres Kindes Auskunft gegeben haben. Der Schwimmunterricht erfolgt in der Regel ganzjährig. Unter Beachtung der örtlichen Ge-gebenheiten ist die Erteilung des Schwimmunterrichts epochal möglich. Der Schwimmunterricht sollte in den Klassenstufen 5 bis 12 im alternativ-verbindlichen Lernbereich weitergeführt werden. Zu Beginn jedes Schulhalbjahres sind alle Schüler über das Verhalten in der Schwimm-stätte und ihre Besonderheiten sowie über die geltenden Baderegeln aktenkundig zu be-lehren. Dazu gehört auch die Belehrung zum Ablegen von Schmuck (siehe „Grundsätze für die Sicherheit im Schulsport“).

1.1.2 Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich über die gesamte Aufenthaltszeit der Schüler in der Schwimmstätte. Die Lehrkraft hat den Bereich der Schwimmausbildung als erste zu betreten und als letzte

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zu verlassen. Vor jedem Betreten der Schwimmstätte sowie unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Schwimmunterrichts ist die Anwesenheit der Schüler festzustellen. Zur Sicherung der Aufsicht und zur Gewährleistung eventuell notwendiger Rettungsaktio-nen ist die ständige Anwesenheit der den Schwimmunterricht erteilenden Lehrkräfte im Schwimmbeckenbereich erforderlich. Dabei müssen sie ihren Standort so wählen, dass sie alle, insbesondere die im Wasser befindlichen Schüler ihrer Schwimmgruppe, be-obachten können.

Die Schüler sind über die besonderen Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen beim Schwimmunterricht zu belehren. Kopf- und Startsprünge in Becken mit weniger als 1,35 m Wassertiefe sind verboten. Bei allen Sprüngen ins Wasser darf erst gesprungen werden, wenn die Wasserfläche im Sprungbereich frei ist. Lehrkräfte müssen Schwimmkleidung oder andere für den Schwimmunterricht geeignete Kleidung tragen, die eine sofortige Rettung von Schülern ermöglicht.

1.1.3 Bei der Schwimmausbildung im Anfangsunterricht dürfen von einer Lehrkraft höchstens 15 Schüler gleichzeitig unterrichtet werden. Wird diese Messzahl überschritten, ist zusätz-lich die Anwesenheit einer weiteren Schwimmlehrkraft für die Schwimmgruppe erforder-lich.

Im Schwimmunterricht der Förderschule bzw. im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts ist ggf. über den Einsatz weiterer Lehrkräfte/weiterer Sonderpädagogischer Fachkräfte die Teilnahme von Schülern entsprechend ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf zu ge-währleisten. Sonderpädagogische Fachkräfte dürfen dabei nur als Aufsichtskräfte zum Einsatz kommen, die Leitung des Schwimmunterrichts obliegt ausschließlich der Schwimmlehrkraft.

1.1.4 Der Schwimmunterricht ist nur in öffentlichen Schwimmbädern durchzuführen. Der von der Schule genutzte Beckenteil muss vom öffentlichen Badebetrieb abgetrennt sein (z.B. Schwimmleine). Lehrkräfte müssen mit den Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen sowie den gültigen Bestimmungen der jeweiligen Schwimmstätte vertraut sein und sich von der Einsetzbar-keit der Rettungsgegenstände sowie der Materialien der Ersten Hilfe vor jeder Unterrichts-stunde überzeugen. Die Zeitdauer einer Übungseinheit ist entsprechend der Wasser- und Lufttemperatur sowie unter Berücksichtigung der speziellen Alters- und Entwicklungsbesonderheiten der Schü-ler festzulegen.

1.2 Einsatz von Sportlehrkräften im Schwimmunterricht

Voraussetzungen für den Einsatz als Lehrkraft im Schwimmunterricht sind:

• der Nachweis einer Lehrbefähigung für das Fach Sport,

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• der Nachweis der Rettungsfähigkeit (mindestens das Deutsche Rettungs-schwimmabzeichen DRSA in Bronze),

• der Teilnehmernachweis über eine Fortbildung im Auftrag des für Schulwesen zu-ständigen Ministeriums zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit, der nicht älter als drei Jahre sein darf.

Rettungsfähigkeit umfasst Grundkenntnisse der Ersten Hilfe, der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), des Rettungsverhaltens im und am Wasser, Methodik des Schwimm-Anfangsunterrichts einschließlich alters- und verhaltenstypischer Besonderhei-ten sowie Sicherheitsbestimmungen im Schulschwimmen. Schwimmunterricht darf nicht von Lehrkräften mit zeitlich befristeter Unterrichtsbeauftra-gung für das Fach Sport durchgeführt werden. Die Bestätigung als Lehrkraft für den Schwimmunterricht erfolgt für den Zeitraum der Gül-tigkeit des Nachweises zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit durch das zuständige Staatliche Schulamt.

1.3 Schwimmen und Baden bei sonstigen Schulveranstaltungen

Bei Schulveranstaltungen (Schülerfahrten, Schullandheimaufenthalten usw.), bei denen Schülern Gelegenheit zum Schwimmen und Baden in öffentlichen Schwimmbädern und an öffentlich bewachten Badestränden gegeben wird, muss die schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegen. Die Klasse muss vor Beginn der Schulveranstaltung im öffentlichen Schwimmbad bzw. am Badestrand angemeldet sein. Die begleitende Lehrkraft, die nicht über eine Rettungsfähigkeit verfügen muss, behält auch dann die Verantwortung über die Aufsicht der Schüler, wenn in öffentlichen Schwimmbädern bzw. am Badestrand ein geprüfter Schwimmmeister, Facharbeiter für Bäderwirtschaft (Schwimmmeistergehilfe) oder der diensthabende Leiter (mindestens Rettungsschwimmer DRSA Silber) den Badebetrieb überwacht. Schwimmen und Baden außerhalb bewachter Gewässer ist verboten.

2. Weitere Sportarten

2.1 Qualifikation der unterrichtenden Personen10

Eingesetzt werden können Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Sport, die über die jeweili-gen sportartspezifischen Kompetenzen verfügen, die sie

• während der Ausbildung an einer Hochschule/Universität im entsprechenden Wahlfach/Spezialfach oder

• mit einer entsprechenden Qualifikation in einer Fortbildungsmaßnahme des Thü-ringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) oder in einer vom ThILLM anerkannten Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme

10 Volljährige Person, die über die Qualifikation in der entsprechenden Sportart verfügt.

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erworben haben und nachweisen können (Zertifikat, z.B. Schulskileiterschein) oder Lehr-kräfte mit einer Übungsleiter-/Trainerlizenz (z.B. Skilehrer Level 1-4) im entsprechenden Sportfachverband des DOSB bzw. angelehnt an die Richtlinien des DOSB.

Diese Regelungen gelten für alle unter Punkt 2.3 – 2.8 aufgeführten Sportarten.

2.2 Unterrichtsformen

Die unter Punkt 2.3 bis 2.8 aufgeführten Sportarten können in Übereinstimmung mit den gültigen Lehrplänen Sport regulärer Bestandteil des Sportunterrichts sein, aber auch in epochalen Formen als Sport-/Schulprojekte bzw. im Rahmen von Wandertagen und Klas-senfahrten durchgeführt werden. Werden diese Sportarten als Wandertage und Klassenfahrten durchgeführt, muss/müssen neben der begleitenden Lehrkraft, die nicht über die jeweiligen sportlichen Befähigungen verfügen muss, entsprechend dem Personenschlüssel ein oder mehrere qualifizierte Lehr-kräfte (Zertifikat) die Gruppe/Klasse begleiten. Die begleitende Lehrkraft behält die Ver-antwortung über die Aufsicht der Schüler. Die Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten vom 22. Juni 2016 sowie die dazugehörigen Hinweise (FAQ) in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.

2.3 Zweikampfsportarten

Beim Unterrichten der Zweikampfsportarten Judo und Ringen müssen verbindliche Regeln zur Beendigung von Kampfformen und Aktionen mit den Schülern entwickelt werden (z.B. Stopp-Regel). Bei der Durchführung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass sich Übungsräume der kämpfenden Schüler nicht überschneiden (ausreichender Sicherheitsabstand). Würgetechniken sind nicht statthaft. Das Tragen von Brillen ist unzulässig.

2.4 Wintersport

Wegen der besonderen Risiken eines Ski- oder Snowboardlehrgangs in alpinen Gebieten und der sich daraus ergebenden Verantwortung der Lehrkräfte kann die Leitung eines sol-chen Lehrganges nur übernehmen, wer hierfür die notwendige Qualifikation nach Punkt 2.1 erworben hat, insbesondere mit den didaktisch-methodischen Fragen nachweislich vertraut ist und mindestens über grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Skilauf, Ski alpin bzw. Snowboarden verfügt. Entsprechend dem Lehrgangsangebot ist das dafür notwendige Zertifikat (für Skilanglauf, Ski alpin und/oder Snowboard) nachzu-weisen.

Eine dem Kenntnisstand der Schüler entsprechende differenzierte Unterweisung auf der Grundlage der Lehrpläne Sport ist aus Sicherheitsgründen vorzunehmen. Die Gruppenstärke beträgt bei den Anfängern im Skilanglauf und beim Eislaufen maximal 15, bei Ski alpin und beim Snowboarden 12 Schüler. Es ist nicht gestattet, Teilnehmer an Schulskikursen unbeaufsichtigt fahren zu lassen. Beim alpinen Skifahren und Snowboarden besteht für Lehrkräfte und Schüler Helmpflicht.

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Das Tragen von Handschuhen und Helm ist beim Eislaufen und Rodeln Pflicht. Beim Ro-deln darf nicht mit Visier, Krallen und Streckern gefahren werden.

Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen.

2.5 Inlineskating und Skateboarding

Die Sportarten Inlineskating sowie Skateboarding stellen wegen der Risiken besondere Anforderungen an die unterrichtende Lehrkraft. Sie muss über spezifische methodische, sicherheitstechnische und verkehrserzieherische Kenntnisse verfügen. Die praktische Ausbildung setzt das Tragen der vollständigen Schutz- und Sicherheitsaus-rüstung für Lehrkraft und Schüler voraus (Knie-, Hand- und Ellenbogenschoner sowie Sturzhelm).

Wird Inlineskating in der Sporthalle durchgeführt, ist die Zustimmung des Sachaufwands-trägers erforderlich. Die Benutzung der Fahrbahnen und Radwege ist Skatern grundsätz-lich untersagt (§ 24 Absatz 1, § 25 StVO). Beim Skateboarding dürfen nur Skateboards benutzt werden, bei denen die Bremsblöcke nicht entfernt wurden. Als Schutzhelme sind spezielle Skateboardhelme sowie runde Fahrradhelme zulässig.

2.6 Wassersport

Wassersportarten (Kanu, Rudern, Segeln, Surfen) stellen wegen der Risiken besondere Anforderungen an die unterrichtende Lehrkraft. Sie muss über spezifische methodische, sicherheitstechnische und verkehrserzieherische Kenntnisse und zwingend über den Nachweis der aktuellen Rettungsfähigkeit verfügen. Für das Leiten von Wasserwanderungen (Kanu/Rudern) auf fließenden/stehenden Bin-nengewässern ist qualifiziert, wer eine entsprechende Qualifikation bzw. Kompetenzen nachweist und über die aktuelle Rettungsfähigkeit verfügt. Alle teilnehmenden Schüler müssen vor Beginn der Wasserwanderung die Schwimmfä-higkeit nachweisen, d.h. mindestens das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze besitzen oder 15 min. ausdauernd schwimmen können. Auf dem Wasser ist das Tragen der Schwimmweste für alle Teilnehmer Pflicht. Bei Kanufahrten im Wildwasser ist das Tra-gen eines Kopfschutzes erforderlich. Zur Aufsicht eingesetzte begleitende Personen müssen ebenfalls den Nachweis der Ret-tungsfähigkeit, mindestens das deutsche Rettungsschwimmabzeichen DRSA in Bronze, besitzen. Die von einer aufsichtführenden Person beaufsichtigte Schülergruppe darf nicht mehr als 12 Schüler umfassen. Wasserwanderungen sind vorrangig in einheimischen Ge-wässern durchzuführen. Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen.

2.7 Sportklettern/Wandern und Gebirgswandern

Aufgrund der besonderen Risiken beim Sportklettern (an der künstlichen Kletterwand und freies Klettern im Mittelgebirge) bzw. bei Gebirgswanderungen muss die Lehrkraft über spezielle Kenntnisse des Sicherns und Helfens beim Klettern sowie über sicherheitstech-nische Kenntnisse verfügen.

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Die Gruppengröße beim Sportklettern darf maximal 12 Schüler betragen. Beim Sportklettern (Felsklettern) ist das Tragen eines Steinschlagschutzhelmes erforder-lich. Außerdem ist das Tragen von festem und geeignetem Schuhwerk beim Sportklet-tern/Wandern und Gebirgswandern Pflicht. Bei Gebirgswanderungen in unbekannten Ge-bieten sind ausgebildete, erfahrene und ortskundige Fachkräfte hinzuzuziehen. Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen.

2.8. Springen mit dem Mini-Trampolin / Großtrampolin

Das Springen mit dem Mini-Trampolin stellt wegen der Risiken besondere Anforderungen an die unterrichtende Sportlehrkraft. Sie muss über Grundkenntnisse der Methodik des Mini-Trampolin-Springens, über sicherheitstechnische Kenntnisse zur Verhütung von Un-fällen und über Grundfertigkeiten beim Sichern und Helfen während des Einsatzes eines Mini-Trampolins verfügen. Die Sprungausbildung am Mini-Trampolin soll erst dann einsetzen, wenn die Schüler die allgemeine Sprungschulung im vorangegangenen Sportunterricht durchlaufen haben und sich die notwendigen Erfahrungen für Absprung-, Stütz-, Flug- und Landephase angeeig-net haben. Als Aufsprungflächen sind Weichbodenmatten mit Niedersprungauflage zu verwenden, die ein zu tiefes Einsinken in die Matte verhindern, die Standsicherheit erhöhen und da-mit mögliche Drehbrüche bzw. Verstauchungen an Gelenken vermeiden helfen. Hilfeleistung und Sicherheitsstellung sind auch bei einfachen Sprüngen fachgerecht zu gewährleisten.

Das Springen mit dem Großtrampolin ist im Sportunterricht nur zu therapeutischen Zwe-cken im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts bzw. im Sportunterricht der Förderschulen gestattet. Innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft Sport darf das Großtrampolin unter Beach-tung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften verwendet werden. Beim Einsatz eines Großtrampolins ist generell die dafür notwendige zusätzliche Qualifi-kation der Sportlehrkraft (Zertifikat) notwendig.

Dritter Teil - Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote

1. Förderunterricht

Sportförderunterricht umfasst Fördermaßnahmen für Schüler mit Haltungs-, Organleis-tungs- und Koordinationsschwächen sowie für wenig motivierte, leistungsschwache oder bewegungsgehemmte Kinder und Jugendliche. Unter anderem ist es Ziel dieses Unterrichts, über die Erweiterung der sportlichen Fähig-keiten und Fertigkeiten auch zum Abbau von eventuell vorhandenen sozialen Randstel-lungen und somit zu einer ausgeglichenen psychischen und sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beizutragen. Im Sportförderunterricht werden keine Leistungsnachweise verlangt; Benotungen entfal-len.

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1.1 Teilnahme

Die Teilnahme am Sportförderunterricht ist freiwillig. Vor Aufnahme in den Sportförderun-terricht ist die schriftliche Einwilligung der Eltern einzuholen. Die Aufnahme in den Sportförderunterricht sollte in der Regel zu Beginn eines Schulhalb-jahres erfolgen. Eltern können ihr Kind für den Sportförderunterricht vorschlagen. Die Teilnahme am Sport-förderunterricht kann auch auf Empfehlung des Arztes erfolgen. Das Vorschlagsrecht ha-ben auch Lehrkräfte, die Haltungsschwächen oder Organleistungs- bzw. Koordinations-schwächen bei den Schülern feststellen. Das gilt vor allem für die Sportlehrkräfte. Die Entscheidung über die Teilnahme am Sportförderunterricht trifft der Schulleiter mit der Sportlehrkraft.

1.2 Wochenstundenzahl

An Grund-, Regel-, Förder-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen sowie an Gymnasien kön-nen über den in den Stundentafeln ausgewiesenen Sportunterricht hinaus bis zu zwei Wochenstunden Sportförderunterricht eingerichtet werden. Für den Sportförderunterricht können die Ergänzungsstunden laut Stundentafeln oder freiwillige Unterrichtsangebote im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stundenkontingente genutzt werden.

1.3 Größe der Fördergruppen

Bei der Einrichtung des Sportförderunterrichts ist in der Regel von einer Teilnahme von mindestens acht Schülern, bei Förderschulen von mindestens sechs Schülern, auszuge-hen. Eine Gruppe soll in der Regel nicht mehr als 15 Schüler umfassen. Der Sportförderun-terricht kann klassenstufen- und schulübergreifend erteilt werden.

2. Arbeitsgemeinschaften und Kooperationsmaßnahmen „Schule-Sportverein"

Für die Leitung von Arbeitsgemeinschaften Sport und/oder Kooperationsmaßnahmen „Schule-Sportverein“ kann der Schulleiter neben den Sportlehrkräften auch Lehrkräfte der Schule oder andere volljährige Personen beauftragen. Voraussetzung für deren Einsatz als Leiter ist eine gültige Übungsleiterlizenz für die jeweilige Sportart. Die Vergabe von Lehrerwochenstunden ist nur für Lehrkräfte möglich. Schüler über 16 Jahre, die eine Übungsleiterlizenz erworben haben, können vom Leiter im Übungs- und Trainingsverlauf mit Teilaufgaben betraut werden. Die Leitung und Verant-wortung verbleibt jedoch bei der durch den Schulleiter beauftragten Person.

3. Radwandern

Beim Radwandern müssen die teilnehmenden Schüler und Lehrkräfte über ein verkehrssi-cheres Fahrrad verfügen und geschlossenes Schuhwerk tragen. Es besteht Helmpflicht für alle Beteiligten. Für Schülergruppen mit mehr als 12 Schülern sind mindestens zwei Begleitpersonen er-forderlich. Die schriftliche Einwilligung der Eltern ist vor Beginn der Maßnahme einzuholen.

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Vierter Teil - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Thüringer Staats-anzeiger in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten tritt die Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2013 (ABl. TMBWK 02/14 S. 1) außer Kraft.

Erfurt, den 13. Juni 2017

Gabi Ohler Staatssekretärin

Verhalten bei erhöhter Ozonkonzentration: Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19. Januar 2001 (GABl. S. 47)

I. Erhöhte Ozonkonzentration

(1) An Tagen mit erhöhter Ozonkonzentration in der Luft, die durch Rundfunk und Presse bekannt gegeben wird, findet der planmäßige Unterricht statt.

(2) Einschränkungen erfährt lediglich der Sportunterricht. Bei einer erhöhten Ozonkon-zentration zwischen 180 und 360 µg/m3 (Mikrogramm pro cbm) wird empfohlen, län-ger andauernde körperliche Belastungen beim Sportunterricht im Freien zu meiden und in die Halle auszuweichen. Besonders empfindliche Schüler, die akute Symptome (wie Augenbrennen, Reizung der Atemwege) zeigen, können von einzelnen Übungen befreit werden. Sportliche Übungen mit geringer körperlicher Belastung im Freien sind möglich. Asthmatiker sollen vom Sportunterricht im Freien befreit werden. Bei einer Ozonkonzentration von unter 180 µg/m3 sind keine Einschränkungen im Sportunterricht erforderlich. Bei einer Ozonkonzentration von über 360 µg/m3 ist der Sportunterricht im Freien ein-zustellen.

(3) Informationen zum Ozongehalt in der Luft können über die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, den MDR-Videotext (Tafel 527) und über das Internet unter http://www.tlug-jena.de/de/tlug/ sowie unter http://www.umweltbundesamt.de/luft/immissionssituation/index.htm einge-holt werden.

II. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

(2) Sie tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.

Erfurt, den 16. September 2013

Prof. Roland Merten Staatssekretär

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Durchführungsmodalitäten für Lehrerfortbildungen mit dem Ziel der Qualifikationserhaltung/ Rettungsfähigkeit für Schulschwimmen unterrichtende Lehrer/-innen Verfahrensweise

(1) Rettungsfähigkeit von Lehrer/-innen während des Schwimmunterrichts ist die Fähig-keit, eine Schülerin/einen Schüler aus einer lebensgefährdenden Situation im Wasser zu retten und anschließende lebensrettende Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzu-führen.

(2) Zur Rettungsfähigkeit notwendige Inhalte, Anforderungsniveaus und Umfänge von Fortbildungsmaßnahmen (vgl. Anhang) werden durch das Fortbildungsprogramm laut Vereinbarung vom 2. September 2010 vorgegeben.

(3) Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage eines Katalogangebotes (Abrufangebot im Fortbildungskatalog des zuständigen Staatlichen Schulamtes) als regionale Fort-bildung durchgeführt. Verantwortlich für inhaltliche und organisatorische Absprachen sind die zuständigen Fachberater in Zusammenarbeit mit Schulschwimmkoordinato-ren und den Schulsportkoordinatoren der jeweiligen Staatlichen Schulämter. Sie stimmen sich zudem mit den zuständigen DLRG- und DRK-WW-Geschäftsstellen ab.

(4) Vorrangiges Ziel der Fortbildung ist die Stabilisierung der Rettungsfähigkeit durch Wiederholung und Vertiefung wesentlicher Bestandteile der Ausbildung einschließ-lich ausgewählter Lehrgangselemente für Rettungsschwimmer unter dem Gesichts-punkt unterrichtlicher Bedürfnisse. Unter diesem Blickwinkel wird Wissen vermittelt und in der Praxisumsetzung ausführlich geübt.

(5) Eine Prüfung im Sinne der Ausbildungsrichtlinien für Rettungsschwimmer wird weder für Praxis- noch für Theorieanteile abverlangt, vorliegende Ergebnisse können nach Entscheidung der Lehrgangsleitung (Fachberater und Schulsportkoordinato-ren/Schulschwimmkoordinatoren) in Übereinstimmung mit dem Lehrgangsteilneh-mer zur Verlängerung der Einsatzberechtigung (im Sinne der Ausbildungsordnung) im Schwimmunterricht der Schulen herangezogen werden.

(6) In einem Lehrgangsbericht sind die Teilnehmer einschließlich deren erreichter Er-gebnisse aufzuführen. Die Nichterfüllung von Lehrgangselementen führt zur Nichtan-erkennung der Rettungsfähigkeit. Betrifft dies nur einzelne Bereiche, so kann die Ret-tungsfähigkeit nachträglich anerkannt werden, wenn die Erfüllung bis 31.07. des gleichen Jahres nachgewiesen wird.

(7) Der Bericht ist von der Lehrgangsleitung zu unterzeichnen und wird dem Schul-sportkoordinator vorgelegt.

Der Schulsportkoordinator des zuständigen Schulamtes erteilt für jeden Teilnehmer einzeln mit seiner Unterschrift die Verlängerung der Rettungsfähigkeit.

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Fortbildungsprogramm für Lehrer mit Einsatz im Schwimmunterricht (Anerkennung der Rettungsfähigkeit)

Der Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung (mindestens alle 3 Jahre nach vorgegebe-nem Programm) ist Voraussetzung für die jährlich notwendige Einsatzbestätigung des Lehrers/der Lehrerin im Schwimmunterricht durch den Schulsportkoordinator des zu-ständigen Schulamtes (vgl. Verwaltungsvorschrift des TMBWK „Sicherheit im Schul-sport“ vom 25. Februar 2000).

Nachfolgende Schwerpunkte sind bei der Gestaltung der Fortbildung innerhalb des vorgegebenen Mindest-Stundenvolumens und unter Beachtung o. g. Verantwortung verbindlich:

(1) 3 Std.: Theorie und praktische Übungen zur Ersten Hilfe (EH) bei

• typische Sturzverletzungen (z.B. Wirbelsäulenverletzungen bei Sprüngen ins Wasser, Kopfverletzungen beim Ausrutschen auf den Fliesen)

• thermischen Schädigungen, besonders Unterkühlungen

(2) 2. Std.: Theorie und praktische Übungen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

• Erweiterung von Reanimationsmaßnahmen bei Schulkindern mit den Schwer-punkten Atemfrequenz, Atemvolumina und Druckpunkte. Die Übungen sollten an einem handelsüblichen Wiederbelebungsphantom durchgeführt werden. Dabei sind ausreichende Übungsanteile für das Beatmen mit Beatmungsmaske und der Beutel-Beatmung (Handbeatmungsbeutel) zu si-chern.

• HLW unter Berücksichtigung thermischer Schädigungen.

(3) 4 Std.: Theorie und praktische Übungen des Rettungsverhaltens im und am Wasser

• 15 m Streckentauchen

• zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5 kg – Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 1,70 m – 3,00 m)

• 200 m ausdauerndes Schwimmen ohne Zeitvorgabe

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• 50 m Transportschwimmen: Schieben und Ziehen von Personen

• 50 m Schleppen mit Achselgriff und dem Flaig-Fesselschleppgriff

• Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus:

o Halsumklammerung von hinten

o Halswürgegriff von hinten

• 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke abtauchen auf 2 – 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das An-schwimmen fortsetzen

• Demonstration des Anlandbringens

Diese Schwerpunkte (1-3) sollten mindestens 60 % im Stundenvolumen ein- neh-men. Darüber hinaus sind folgende Inhalte in den Fortbildungsmaßnahmen zu berück-sichtigen:

(4) 2. Std.: Methodik des Schwimm-Anfangsunterricht einschließlich alters- und verhaltens-typischer Besonderheiten

(Schüler mit Förderbedarf, Schüler aus Regelschulen und Gymnasien)

(5) Sicherheitsbestimmungen im Schulschwimmen (Verhalten auf dem Weg und in der Schwimmhalle).

Die obligatorischen EH-Lehrgänge der Schulen und Fortbildungen zur Methodik des Schwimm-Anfangsunterrichts können für die Anerkennung des Lehrganges herangezogen werden.

Bei diesen Fortbildungsmaßnahmen können nur Referenten eingesetzt werden, die fol-gende anerkannte Lehrberechtigung nachweisen:

• für Ausbildungsinhalte 1) und 2): Lehrschein Erste Hilfe,

• für Ausbildungsinhalte 3) und 4): Lehrschein Rettungsschwimmen,

• für Ausbildungsinhalt 4): Praxiserfahrung.

Verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen sind die Fachberater und Schulschwimmkoordinatoren. DLRG und DRK-WW, vertreten durch ihre Kreisgeschäftsstellen/Ortsgruppen, gewährleisten in Zusammenarbeit mit ihnen die Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen.

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Sportunterricht bewegt – Ein Thüringer Fortbildungsangebot für Lehrer und Erzieher Im Schuljahr 2017/2018 werden in Thüringen 9 komplexe Fortbildungsveranstaltungen mit „bewegenden“ Fortbildungsangeboten für die Thüringer Lehrer/innen und Erzie-her/innen im Bereich Sport stattfinden.

Im Mittelpunkt stehen aktuelle sportwissenschaftliche, methodische und sicherheitsrele-vante Aspekte ausgewählter Lernbereiche des Sportunterrichts.

Diese sollen Anregungen geben, wie wir Kinder noch vielseitiger, motivierter und freudbe-tonter bewegen können. Darüber hinaus sollen die Veranstaltungen der Information, dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung von Sportlehrer/innen und Erzieher/innen die-nen.

Alle Kollegen/innen haben während der 4-stündigen Fortbildungsveranstaltung die Mög-lichkeit, zwei der drei angebotenen Workshops zu besuchen. Die Teilnehmerzahl ist je-weils auf 100 begrenzt! Wir freuen uns auf unsere Zusammenarbeit und eine bewegende Fortbildungsveranstal-tung.

Ihre Fachberater Sport, Schulsportkoordinatoren und Fachberater schulsportliche Wett-bewerbe

Ort Termin Adresse Hinweis

Erfurt 19.09.2017 13.00 Uhr - 19.00 Uhr

Universitätssporthalle Erfurt, Nordhäuser Str. 63, 99098 Erfurt

Die Sportlehrerkonferenz findet unter Federführung des Thüringer Sport-lehrerverbandes statt.

Eisenach/ Wutha- Farn-roda

28.09.2017 14.00 - 17.30 Uhr

Hörselberghalle Ruhlaer Str. 45 99848 Wutha-Farnroda

Werdau 24.11.2017, 16.30 Uhr - 25.11.2017, 12.00 Uhr

Sportschule Werdau An der Sportschule 1, 08412 Werdau

Nordhausen 18.01.2018 13.00 - 17.00 Uhr

Schmölln 20.03.2018 08.30 - 14.30 Uhr

Ostthüringenhalle Finkenweg 7, 04626 Schmölln

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Ort Termin Adresse Hinweis

Bad Blan-kenburg

12.04.2018 13.00 - 17.00 Uhr

Landesportschule Bad Blankenburg Wirbacher Str. 10, 07422 Bad Blankenburg

Jena 18.04.2018 13.00 - 17.00 Uhr

Staatliches Berufsbil-dendes Schulzentrum Jena-Göschwitz Rudolstädter Str. 95, 07745 Jena

Hildburg- hausen

19.04.2018 14.00 - 18.00 Uhr

Sporthalle Waldstraße 11, 98646 Hildburghausen

Die Sportlehrerkonferenz findet unter Federführung des Thüringer Sport-lehrerverbandes statt.

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Wettkampfkalender Schuljahr 2017/2018 Thüringer Schulamts- und Landesfinals

im Wettbewerb der Schulen

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS

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