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Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht...

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Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg Förderkennzeichen: 01VSF16001 Akronym: Projekttitel: Vertragsevaluation der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie, Psy- chosomatik und Psychotherapie in Baden-Württemberg gem. § 73 SGB V Förderzeitraum: 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2019 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................... 1 1. Einleitung ........................................................................................................................... 5 2. Projektdurchführung ....................................................................................................... 11 Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität auf der Grundlage von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie) ............................................................................................................................................. 12 Arbeitspaket 2 (AP2): Kostenvergleichsanalyse auf der Grundlage von Sekundärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung)......................................................................................................... 15 Arbeitspaket 3 (AP3): Evaluation der Diagnosespezifität bei depressiven Erkrankungen anhand von Sekundärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung) .............................................................. 17 Arbeitspaket 4 (AP4): Evaluation der Struktur- und Prozessqualität auf der Grundlage von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie) ......................................................................................................................... 20 3. Methodik .......................................................................................................................... 21 Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität im Sinne der Auswirkung auf die Patient*innen auf der Grundlage von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie) .............................................................. 22 Studiendesign.................................................................................................................................... 22 Ein- und Ausschlusskriterien........................................................................................................... 23 Fallzahlberechnungen...................................................................................................................... 23 Datenerhebung und Instrumente.................................................................................................... 25 Auswertungsstrategien .................................................................................................................... 27 Durchführung der Primärdatenerhebung ...................................................................................... 29 Arbeitspaket 2 (AP2): Kostenvergleichsanalyse auf der Grundlage von Sekundärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung)......................................................................................................... 30 Studiendesign.................................................................................................................................... 30
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Page 1: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Schlussbericht

(gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF)

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020

gefördert durch

Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Förderkennzeichen: 01VSF16001

Akronym:

Projekttitel: Vertragsevaluation der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie, Psy-chosomatik und Psychotherapie in Baden-Württemberg gem. § 73 SGB V

Förderzeitraum: 1. Juli 2017 bis 31. Dezember 2019

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................... 1

1. Einleitung ........................................................................................................................... 5

2. Projektdurchführung ....................................................................................................... 11

Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität auf der Grundlage von Primärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie)

............................................................................................................................................. 12

Arbeitspaket 2 (AP2): Kostenvergleichsanalyse auf der Grundlage von Sekundärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und

Versorgungsforschung) ......................................................................................................... 15

Arbeitspaket 3 (AP3): Evaluation der Diagnosespezifität bei depressiven Erkrankungen

anhand von Sekundärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für

Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung) .............................................................. 17

Arbeitspaket 4 (AP4): Evaluation der Struktur- und Prozessqualität auf der Grundlage von

Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische

Psychologie) ......................................................................................................................... 20

3. Methodik .......................................................................................................................... 21

Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität im Sinne der Auswirkung auf die

Patient*innen auf der Grundlage von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf,

Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie) .............................................................. 22

Studiendesign .................................................................................................................................... 22

Ein- und Ausschlusskriterien ........................................................................................................... 23

Fallzahlberechnungen ...................................................................................................................... 23

Datenerhebung und Instrumente.................................................................................................... 25

Auswertungsstrategien .................................................................................................................... 27

Durchführung der Primärdatenerhebung ...................................................................................... 29

Arbeitspaket 2 (AP2): Kostenvergleichsanalyse auf der Grundlage von Sekundärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und

Versorgungsforschung) ......................................................................................................... 30

Studiendesign .................................................................................................................................... 30

Page 2: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 2 Stand: 29.06.2020

Ein- und Ausschlusskriterien ........................................................................................................... 30

Zielgrößen .......................................................................................................................................... 31

Matching ............................................................................................................................................. 32

Statistische Analysen: ...................................................................................................................... 33

Arbeitspaket 3 (AP3): Evaluation der Diagnosespezifität von Sekundärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und

Versorgungsforschung) ......................................................................................................... 33

Studiendesign .................................................................................................................................... 33

Ein- und Ausschlusskriterien ........................................................................................................... 34

Zielgrößen .......................................................................................................................................... 34

Auswertungsstrategien .................................................................................................................... 34

Arbeitspaket 3 (AP3): Zusätzliche Analysen zur Wartezeit bis zur psychotherapeutischen

Behandlung und zur Leitlinientreue der Behandlung bei Depression (Universitätsklinikum

Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung) ........... 34

Ein- und Ausschlusskriterien ........................................................................................................... 34

Zielgrößen .......................................................................................................................................... 35

Auswertungsstrategien .................................................................................................................... 36

Arbeitspaket 4 (AP4): Evaluation der Struktur- und Prozessqualität auf der Grundlage von

Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische

Psychologie) ......................................................................................................................... 37

Studiendesign .................................................................................................................................... 37

Ein- und Ausschlusskriterien ........................................................................................................... 37

Fallzahlberechnungen ...................................................................................................................... 38

Datenerhebung und Instrumente.................................................................................................... 38

Auswertungsstrategien .................................................................................................................... 39

Durchführung der Primärdatenerhebung ...................................................................................... 39

4. Finanzierungsplan ........................................................................................................... 39

5. Projektergebnisse und Schlussfolgerungen ................................................................. 39

Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität im Sinne einer Auswirkung auf

patientenbezogene und patientenberichtete Parameter auf der Grundlage von Primärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie)

............................................................................................................................................. 39

Stichprobe ......................................................................................................................... 40

Dropout ............................................................................................................................. 41

Ergebnisse zur Evaluation der Effektivität im Sinne einer Auswirkung auf

patientenbezogene und patientenberichtete Parameter..................................................... 42

Ergebnisse zur Evaluation zur differenziellen Effektivität ................................................... 45

Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Evaluation in AP 1 ................................ 48

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 3 Stand: 29.06.2020

Arbeitspaket 2 (AP2): Kostenvergleichsanalyse auf der Grundlage von Sekundärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und

Versorgungsforschung) ......................................................................................................... 50

Stichprobe ......................................................................................................................... 50

Ergebnisse zu der Entwicklung der direkten und indirekten Kosten ................................... 52

Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 2 ........................................... 55

Arbeitspaket 3 (AP3): Evaluation der Diagnosespezifität von Sekundärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und

Versorgungsforschung) ......................................................................................................... 56

Stichprobe ......................................................................................................................... 56

Explorative Ergebnisse zur Evaluation der Diagnosespezifität........................................... 56

Ergebnisse zu den zusätzlichen Analysen des Arbeitspakets 3: Rate an leitliniengerecht

behandelten Patient*innen mit mittel- und schwergradiger Depression ............................. 59

Ergebnisse zu den zusätzlichen Analysen des Arbeitspakets 3: Wartezeiten bis zur

psychotherapeutischen Behandlung bei mittel- und schwergradiger Depression ............... 60

Sensitivitätsanalyse zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 3 ........................................... 63

Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 3 ........................................... 64

Arbeitspaket 4 (AP4): Evaluation der Struktur- und Prozessqualität auf der Grundlage von

Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische

Psychologie) ......................................................................................................................... 66

Stichprobe ......................................................................................................................... 66

Teilnahmemotivation ......................................................................................................... 67

Zufriedenheit mit dem PNP-Vertrag ................................................................................... 67

Bewertung der Patientenbehandlung im PNP-Vertrag ....................................................... 68

Bewertung der Kooperation und Koordination im PNP-Vertrag .......................................... 70

Verbesserungsvorschläge ................................................................................................. 71

Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Evaluation der Struktur- und

Prozessqualität .................................................................................................................. 71

6. Beitrag für die Weiterentwicklung der GKV-Versorgung und Fortführung nach Ende der Förderung .................................................................................................................. 72

7. Erfolgte bzw. geplante Veröffentlichungen ................................................................... 78

8. Handlungs- oder Transferempfehlungen ....................................................................... 79

9. Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 82

10. Tabellenverzeichnis ........................................................................................................ 85

11. Abbildungsverzeichnis ................................................................................................... 87

12. Anhang ............................................................................................................................. 89

Anhang Arbeitspaket 1 .......................................................................................................... 89

T0-Fragebogen (gekürzt) .............................................................................................................. 89

T1-Fragebogen ................................................................................................................................ 89

Patienteninformation zur versichertenbezogenen Primärdatenerhebung ...................... 89

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 4 Stand: 29.06.2020

Einwilligungserklärung und Datenschutzbelehrung ............................................................. 89

Anhang Arbeitspaket 2 .......................................................................................................... 99

Anhang Arbeitspaket 3 .........................................................................................................101

Anhang Arbeitspaket 4 .........................................................................................................106

Interviewleitfaden: qualitative Interviews mit PNP-Behandler*innen ............................. 106

Quantitativer Fragebogen für Querschnittsbefragung mit PNP-Behandler*innen ..... 108

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 5 Stand: 29.06.2020

1. Einleitung

Psychische Störungen als gesamtgesellschaftliches Thema tragen am häufigsten zur krankheits-

bedingten Behinderung bei. Zudem haben Personen mit der Diagnose einer psychischen Störung

deutlich mehr Ausfalltage als Personen mit anderen Diagnosen (Robert-Koch-Institut (Hrsg.),

2015, S. 112). Personen mit depressiven Störungen melden doppelt so viele Arbeitsunfähigkeits-

tage im Vergleich zu Personen ohne diese Diagnose. Depressionen und depressive Symptome

haben eine besondere Bedeutung laut Gesundheitsbericht des RKI (Robert-Koch-Institut), weil

sie häufig in Folge oder zusammen mit anderen Erkrankungen oder chronischem Stress und le-

bensverändernden Ereignissen auftreten (Robert-Koch-Institut (Hrsg.), 2015, S. 113). Über 16%

von etwa 4 Millionen verlorenen Erwerbtätigkeitsjahren durch Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und

vorzeitigem Tod betreffen psychische und Verhaltensstörungen und stehen damit insgesamt an

2. Stelle mit deutlich steigender Tendenz (Robert Koch-Institut (Hrsg.), 2009, S. 26) (Robert-Koch-

Institut (Hrsg.), 2015, S. 141). Zugleich sind Fehlzeiten am Arbeitsplatz ein wichtiger Indikator für

die gesundheitliche Lage Erwerbstätiger (Robert-Koch-Institut (Hrsg.), 2015, S. 158): Das Robert

Koch-Institut stützt sich dabei auf den Fehlzeiten-Report 2014 des Wissenschaftlichen Instituts

der AOK, wonach im Jahr 2010 12,2 % aller Fehltage auf psychische Erkrankungen zurückzufüh-

ren waren. Ein Blick in die regelmäßigen Auswertungen der Bundespsychotherapeutenkammer

(BPtK) zeigt einen über die Jahre nahezu kontinuierlichen Anstieg bis auf 14,7 % im Jahr 2016,

womit psychische Störungen nach Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems die zweithäufigste

Ursache für Fehltage darstellen (Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), 2020).

Am Beispiel depressiver Störungen gemäß G-BA-Gutachten 2011 zum „Modellprojekt Verfahren

zur verbesserten Versorgungsorientierung“ zeigte das Ergebnis eines Abgleichs der Konsistenz

von Diagnosekodierung z.B. bei Psychotherapeut*innen, die einerseits der Krankenkasse und

andererseits dem Gutachter übermittelt wurden, eine Abweichung von über 40%. Dabei wurden

im Bericht an den Gutachter signifikant mehr unterschiedliche Diagnosen angegeben oder gänz-

lich (Arbeitsgruppe Versorgungsorientierung / Priorisierung des Plenums des Gemeinsamen Bun-

desausschusses (Hrsg.), 2011, S.61f.).

Im Gutachten wird auf „die besondere Bedeutung der Diagnostik als „Eingangspforte“ zur Be-

handlung“ hingewiesen. Bezogen auf den vertragsärztlichen Sektor gebe es auch im fachärztli-

chen Bereich Hinweise auf Verbesserungspotentiale, zumal der große Anteil unspezifischer Di-

agnosen auffallend sei. Bei einer undifferenziert dokumentierten Diagnose bestehe jedoch im ver-

tragsärztlichen Sektor laut G-BA-Gutachten „in der Folge kaum Wissen und Kenntnis über die

Angemessenheit der daraus abgeleiteten therapeutischen Konsequenzen“ (Arbeitsgruppe Ver-

sorgungsorientierung / Priorisierung des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses

(Hrsg.), 2011, S.209, 210, 216).

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 6 Stand: 29.06.2020

Hinsichtlich Fehl-, Über- und Unterversorgung wird zudem insbesondere auf folgende Aspekte

hingewiesen (Arbeitsgruppe Versorgungsorientierung / Priorisierung des Plenums des Gemein-

samen Bundesausschusses (Hrsg.), 2011, S.209, 226 - 229):

• zu lange Wartezeiten für ambulante Psychotherapie wie auch für nervenärztliche Behand-

lung,

• zu niedrige Behandlungsraten,

• mangelhafte Angebotslage im Kinder- und Jugendbereich,

• kosten-effektive gruppentherapeutische Angebote gäbe es fast nur im stationären Sektor,

• die Therapie solle von einem fachspezifisch qualifizierten Behandler durchgeführt werden

(Psychiater, Nervenarzt, Psychotherapeut),

• es sei eine Verbesserung der Steuerung und Zuweisung mit zeitlich effektiven Überwei-

sungs- und Zuweisungsmodellen zu schaffen

• mangelnder Rückgriff auf Behandlerseite auf evidenzbasierte Maßnahmen und Behand-

lungsketten

Ausgangslage, Ziele und Fragestellungen/Hypothesen des Projektes

Ausgangslage

Im Jahr 2011 (Versorgungsstart Modul Psychotherapie: 01.07.2012, Versorgungsstart Module

Neurologie und Psychiatrie: 01.01.2013, Versorgungstart Modul Kinder- und Jugendpsychiatrie:

01.01.2019) wurde zwischen der AOK Baden-Württemberg, der Bosch BKK, der MEDIVERBUND

AG, dem MEDI Baden-Württemberg e.V., der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN),

dem Landesverband Baden-Württemberg der Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psy-

chiatrie und Psychotherapie e.V., der Freien Liste der Psychotherapeuten und der Deutschen

Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV) der Facharztvertrag zur Versorgung in den Fachge-

bieten der Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (im Folgenden: PNP-Ver-

trag) gemäß § 73c SGB V (a.F.) geschlossen. Der PNP-Vertrag zielt darauf ab, ergänzend zum

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V, die Umsetzung einer qua-

lifikations- und qualitätsbezogenen Versorgung zu fördern sowie den eingeschriebenen Versi-

cherten eine qualitative hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung bei psychi-

schen und neurologischen Erkrankungen zu ermöglichen.

Am PNP-Vertrag nehmen insgesamt 871 Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen in Baden-

Württemberg teil (Controllingbericht AOK Baden-Württemberg: Teilnehmerentwicklung im Haus-

und FacharztProgramm, Stand 16.04.2020). Von den 1,6 Mio. Versicherten, die in den HZV-Ver-

trag der AOK Baden-Württemberg eingeschrieben sind, nehmen 731.317 gleichzeitig auch am

Facharzt-Programm teil (Controllingbericht AOK Baden-Württemberg: Teilnehmerentwicklung im

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 7 Stand: 29.06.2020

Haus- und FacharztProgramm, Stand 16.04.2020). Das Facharzt-Programm besteht aus den

Facharztverträgen für die Indikationsgebiete Kardiologie, Gastroenterologie, Neurologie, Psychi-

atrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Orthopädie, Rheuma-

tologie, Urologie, Diabetologie und Nephrologie.

Ziele und Fragestellungen bzw. Hypothesen

Ziel im Rahmen der beantragten Studie war es, eine multiperspektivische Evaluation des PNP-

Vertrages bei der Behandlung von Menschen mit den häufigsten bzw. für die Versorgung rele-

vantesten psychischen und neurologischen Erkrankungsgruppen durchzuführen. Daher fokus-

sierte sich die Evaluation auf das Beispiel der Behandlung von Menschen mit einer von acht Fo-

kuserkrankungen (Primärdiagnosen): Bipolare Störungen (F31.x), depressiven Störungen (F32.x,

F33.x, F34.1), Angststörungen (F40.x, F41.x), Anpassungsstörungen (F43.2), somatoforme Stö-

rungen (F45.x), Störungen durch Alkoholabusus (F10.x), Schizophrenien (F20.x) und Multiple

Sklerose (G35.x). Neben ihrer hohen Prävalenz begründete sich die Schwerpunktlegung auf

diese acht Störungsgruppen dadurch, dass diese Erkrankungen eine hohe Komorbidität aufwei-

sen und von den gleichen Behandler*innen behandelt werden.

Insgesamt erfolgte die Evaluation des PNP-Vertrages auf der Basis von patientenbezogenen Pri-

mär- und Sekundärdaten. Zur umfassenden Beurteilung der Behandlungsqualität und Wirtschaft-

lichkeit des Vertrages wurden im Zentrum der wissenschaftlichen Evaluation des PNP-Vertrages

die folgenden Perspektiven betrachtet:

a) Die Effektivität des PNP-Vertrages bzw. die Effekte des PNP Vertrags auf die Patient*innen

(Primärdaten)

b) Eine Kostenvergleichsanalyse der Versorgungsarten (Sekundärdaten)

c) Die Untersuchung der Diagnosespezifität des PNP-Vertrages (Sekundärdaten)

d) Die Bewertung der Struktur- und Prozessqualität im Behandler*innennetz anhand von be-

handlerbezogenen Primärdaten

Generell wurden zur Evaluation des PNP-Vertrages hinsichtlich der a) Effektivität, b) der Kosten-

vergleichsanalyse und c) der Untersuchung der Diagnosespezifität drei Patient*innengruppen be-

trachtet und untersucht:

• Die Interventionsgruppe (IG-PNP) umfasste Patient*innen, die aufgrund einer der Fo-

kusdiagnosen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten hatten und zu diesem Zeit-

punkt am Facharzt-Programm teilnahmen. Eine Intervention im engeren Sinne – also ein

Kontakt zu einem PNP-Facharzt - wurde nicht vorausgesetzt.

• In der ersten Kontrollgruppe (KG-HZV) wurden Patient*innen betrachtet, die ebenfalls

eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Folgenden: AU-Schreibung) aufgrund einer

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 8 Stand: 29.06.2020

Fokusdiagnose erhalten hatten, nicht am Facharzt-Programm, aber am Hausarzt-Pro-

gramm teilnahmen (https://www.hausarzt-bw.de/website/var/assets/7.oeffentlichkeitsar-

beit/7.3-pressemitteilungen/180918_hzv_evaluation_broschuere_final.pdf).

• Die zweite Kontrollgruppe (KG-RV) stellte in Bezug auf die Versorgung eine Regelver-

sorgungsbedingung (engl.: usual-care) dar. Das bedeutet, dass Patient*innen in der Re-

gelversorgung (Haus- und Facharztversorgung ohne patientenseitige Teilnahme am

Haus-/Facharztprogramm) betrachtet werden, die eine der Fokusdiagnose erhalten hat-

ten.

Zur Evaluation der d) Struktur- und Prozessqualität wurden die für die Patient*innen im Facharzt-

programm relevanten Behandler*innen befragt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit am Haus- und

Facharztprogramm teilnahmen.

Konkret wurden in den einzelnen Arbeitspaketen im Rahmen der Evaluation des PNP-Vertrages

die folgenden Hypothesen bzw. Fragestellungen bezüglich der genannten Perspektiven bearbei-

tet:

Zur Bewertung der a) Effektivität der Versorgung wurde die folgenden Hauptfragestellungen an-

hand einer prospektiven Erhebung von Primärdaten unter Prüfung der dargestellten Hypothesen

untersucht:

- Ist die Behandlung von Patient*innen mit einer der Fokuserkrankungen im Rah-

men des PNP-Vertrags effektiver als die Behandlung in der hausarztzentrierten

Versorgung (HZV) und der Regelversorgung (RV)?

- Hypothese a1: Es wurde erwartet, dass die Interventionsgruppe (IG-PNP) eine höhere

„gesundheitsbezogene Lebensqualität“ (primäres Outcome) aufweist als die Kontroll-

gruppen (KG-HZV, KG-RV).

- Hypothese a2: Es wurde erwartet, dass die Interventionsgruppe (IG-PNP) eine höhere

funktionale Gesundheit, eine niedrigere „krankheitsspezifische Symptombelastung“,

weniger Beeinträchtigung der „Aktivität und Partizipation“ und eine höhere „Patienten-

zufriedenheit“ (sekundäre Outcomes) aufweist als die Kontrollgruppen (KG-HZV, KG-

RV).

- Für welche Patient*innen der acht fokussierten psychischen bzw. neurologi-

schen Erkrankungen erweist sich die Versorgung im PNP-Vertrag als (beson-

ders) effektiv?

- Hypothese a3: Es wurde erwartet, dass insbesondere chronifizierte Patient*innen und

Patient*innen mit schweren Fokuserkrankungen von der Behandlung im PNP-Vertrag

profitieren. Dementsprechend wurde erwartet, dass Chronifizierung (operationalisiert

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 9 Stand: 29.06.2020

über die Erkrankungsdauer) und Schweregrad (operationalisiert über die Ausgangs-

schwere und Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage) signifikante Moderatoren des Inter-

ventionseffektes darstellen.

Zur Durchführung der b) Kostenvergleichsanalyse galt es zu prüfen, inwiefern der Selektiver-

trag einen Einfluss auf die Leistungsinanspruchnahme, die Arbeitsunfähigkeitstage und die damit

verbundene Krankengeldzahlung nehmen kann. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden

Fragestellungen und Hypothesen überprüft:

- Können durch die Teilnahme am PNP-Vertrag die Kosten für stationäre Behand-

lungen aufgrund einer der Fokuserkrankungen reduziert werden?

- Hypothese b1: Es wurde erwartet, dass die Kosten für stationäre Aufenthalte aufgrund

einer der Fokuserkrankungen von Patient*innen der IG-PNP gegenüber Patient*innen

der KG-HZV bzw. KG-RV niedriger sind.

- Kann durch die Teilnahme am PNP-Vertrag die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage

aufgrund einer der Fokuserkrankungen reduziert werden?

- Hypothese b2: Es wurde erwartet, dass die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage und die

Höhe der Brutto-Krankengeldtage aufgrund einer der Fokuserkrankungen für Patien-

ten der IG-PNP gegenüber Patienten der KG-HZV bzw. KG-RV in einem 12-monatigen

Follow-Up-Zeitraum niedriger sind.

Im Zusammenhang mit c) der Analyse der Diagnosespezifität wurde anhand von depressiven

Störungen (F32.x, F33.x) untersucht, inwieweit der Selektivvertrag Einfluss auf die Kodiergenau-

igkeit – als Voraussetzung für eine hohe Versorgungsqualität – im Behandlungsprozess bewirken

kann. Dieses Krankheitsbild ist hierfür gut geeignet, da die Kodiergenauigkeit bei einer depressi-

ven Störung nur erfolgen kann, wenn der/die Behandler*in den Schweregrad, d.h. ob es sich um

eine leichte, mittlere oder schwere depressive Störung handelt, bestimmt. Anderenfalls erfolgt

lediglich eine unspezifische Kodierung (z.B. „sonstige depressive Störung“, „nicht näher bezeich-

nete depressive Störung“). Die explorativ untersuchte Fragestellung war folgende:

- Kann durch die Teilnahme am PNP-Vertrag eine spezifischere Kodierung im Be-

handlungsprozess erreicht werden?

Es wurde untersucht, inwieweit sich die Kodiergenauigkeit zwischen Patient*innen der IG-

PNP gegenüber Patient*innen der KG-HZV bzw. KG-UC in einem 12-monatigen Follow-

Up-Zeitraum unterscheiden. Aufgrund des explorativen Charakters wurden zu dieser Fra-

gestellung keine Hypothesen formuliert.

Page 10: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 10 Stand: 29.06.2020

Ähnlich wurden d) zur Bewertung der Struktur- und Prozessqualität ein explorativer Untersu-

chungscharakter ohne Hypothesenbildung genutzt. In diesem Zusammenhang wurden die ver-

tragsteilnehmenden Behandler*innen hinsichtlich der Motivation zur Teilnahme am PNP-Vertrag,

der Zufriedenheit mit dem PNP-Vertrag und der interprofessionellen Zusammenarbeit (auch ein-

schließlich der Unterstützung durch den Sozialen Dienst der AOK) befragt. Zudem wurden der

Vermittlungsprozess sowie die Nutzung und Bewertung der einzelnen Vertragselemente unter-

sucht.

Darstellung der Projektstruktur

Abbildung 1: Organigramm des Konsortiums Evaluation § 73c PNP BW

Die Evaluation des Vertrages nach § 73c SGB V a.F. im Indikationsgebiet Psychiatrie, Neurologie,

Psychotherapie und Psychotherapie in Baden-Württemberg wurde durch ein Konsortium beste-

hend aus der Konsortialführerin AOK Baden-Württemberg sowie den Konsortialpartnern Institut

und Poliklinik für Medizinische Psychologie und dem Institut für Gesundheitsökonomie und Ver-

sorgungsforschung am Zentrum für Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Hamburg-

Eppendorf durchgeführt (Abbildung 1). Die Bosch BKK, die MEDIVERBUND AG, der Berufsver-

band Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Landesverband Baden-Württemberg der Fachärzte für

Konsortialführerin

AOK BW

Konsortialpartner

Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie,

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Evaluation zur Effektivität auf Basis von erhobenen

Primärdaten, Messung von Struktur- und

Prozessqualität auf Basis von erhobenen

Primärdaten

Konsortialpartner

Institut für Geusndheitsökonomie und Versorgungsforschung,

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Datenaufbereitung und -auswertung von

Sekundärdaten für Kostenvergleichsanalyse;

Analysen zur Diagnosespezifität auf

Grundlage von Sekundärdaten

Administrative Aufgaben; Projektmanagement;

Durchführung der Primärdatenerhebung;

Datenmanagement; Bereitstellung pseudonyimisierter Abrechnungsdaten

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 11 Stand: 29.06.2020

Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie e.V., die Freie Liste der Psycho-

therapeuten e.V., die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. und MEDI Baden-Württem-

berg e.V. unterstützen das Vorhaben als Kooperationspartner.

Die AOK Baden-Württemberg verantwortete als Konsortialführerin das Gesamtvorhaben und

stellte die für die Evaluation benötigten pseudonymisierten Abrechnungsdaten zur Verfügung.

Zudem war die AOK Baden-Württemberg im Rahmen Ihrer Konsortialführerschaft damit vertraut,

die Datenerhebung für die Primärdaten u.a. durch die Versendung der Fragebögen an die aus-

gewählten Versicherten der acht fokussierten psychischen bzw. neurologischen Erkrankungs-

gruppen durchzuführen. Die Koordination und Ausführung der auf Basis von erhobenen patien-

tenbezogenen Primärdaten und bereitgestellten Abrechnungsdaten durchgeführten statistischen

Analysen erfolgten durch die beteiligten Institute des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf

(UKE). Das Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie war als evaluierende Einrichtung

an den Arbeitspaketen Effektivitätsmessung (AP 1) und Bewertung von Struktur- und Prozess-

qualität anhand der erhobenen patienten- und behandlerbezogenen Primärdaten (AP 4) beteiligt.

Hierbei war das Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie für die Dateneingabe, das

Datenmanagement und die Datenauswertung der erhobenen patientenbezogenen Primärdaten

sowie die Konzeption der quantitativen Fragebögen aus den zuvor durchgeführten qualitativen

Interviews zur Umsetzung der Behandlerbefragung verantwortlich. Die Kostenvergleichsanalyse

(AP 2) und Analyse der Diagnosespezifität (AP 3) anhand von Routinedaten der AOK Baden-

Württemberg erfolgte durch das Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung des

Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Darüber hinaus war das Institut für Gesundheitsöko-

nomie und Versorgungsforschung zur Vorbereitung der gesundheitsökonomischen Evaluation an

der Abstimmung und Aufbereitung der verwendeten Routinedatensätze beteiligt. Auch wurden

deskriptive Analysen zur Inanspruchnahme und Kosten sowie zur Diagnosespezifität zur gemein-

samen Diskussion im Konsortium vorbereitet und durchgeführt. Zudem wurden gemeinschaftlich

wichtige Zielgrößen definiert, Datendefinitionen, Datenschutzvereinbarungen und Datenlieferun-

gen abgestimmt sowie Zwischenergebnisse bzw. Zwischenberichte für den Förderer verfasst.

Ferner fanden zu Abstimmungs- und Präsentationszwecken gemeinsame Workshops bzw. Tele-

fonkonferenzen des Konsortiums, teilweise mit den Vertragspartner*innen, statt.

2. Projektdurchführung

Die AOK Baden-Württemberg war als Konsortialführerin, neben den bei Fördervorhaben üblichen

administrativen und kommunikativen Aufgaben sowie deren Abstimmung innerhalb des Konsorti-

ums, insbesondere mit der für die Evaluation erforderlichen Bereitstellung von pseudonymisierten

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Abrechnungsdaten sowie damit in Verbindung stehenden Aufgaben (z.B. Abstimmung Datensatz-

beschreibung und Datenschutzkonzept) betraut. Auch war es Aufgabe der AOK Baden-Württem-

berg, die Datenerhebung für die Primärdaten u.a. durch die Versendung der Fragebögen an die

ausgewählten Versicherten der acht fokussierten psychischen bzw. neurologischen Erkrankungs-

gruppen durchzuführen. Weiterleitungs-, Konsortial- und Datenschutzvertrag (inklusive Daten-

schutzkonzept und Datensatzbeschreibung) wurden innerhalb des Konsortiums fristgerecht ab-

gestimmt und unterzeichnet. Der Weiterleitungsvertrag zwischen der AOK BW und dem UKE

wurde fristgerecht bis zum 31.08.2017 geschlossen (Meilenstein 1). Die Datenschutzvereinba-

rung zwischen der AOK BW und dem UKE wurde erstellt und seitens der AOK BW und des UKE

geprüft. Das Datenschutzkonzept lag fristgerecht bis zum 30.09.2017 vor (Meilenstein 2). Die

Kommunikation und Diskussion der Ergebnisse erfolgte in gemeinsamen Workshops mit den Ver-

tragspartnern gemäß Meilensteinplan. Ferner wurden bedarfsgemäß zur Absprache der weiteren

Vorgehensweise im Projekt über den gesamten Projektzeitraum Jour-Fix-Telefonkonferenzen im

Konsortium durchgeführt.

Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität auf der Grundlage von Primärdaten (Uni-

versitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psycholo-

gie)

In der Zeit vom 01.07.2017 bis 22.09.2017 wurde der Ethikantrag erarbeitet, um ihn bei der Ethik-

kommission der Ärztekammer Hamburg einzureichen. Die Dokumente wurden in erster Fassung

am 20.07.2017 bei der Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg eingereicht. Eine Eingangs-

bestätigung mit der Bitte um Nachreichung überarbeiteter Dokumente wurde von der Ethikkom-

mission auf den 01.08.2017 datiert. Die Überarbeitung betraf überwiegend formelle Änderungen.

Die Nachreichung erfolgte am 17.08.2017. Das positive Ethikvotum mit der Bearbeitungsnummer

PV5621 ist auf den 22.09.2017 datiert. Somit lag das Ethikvotum fristgerecht vor (Meilenstein 4).

Das Erhebungsinstrument wurde parallel zur Vorbereitung des Ethikantrags erstellt. Hierzu wur-

den etablierte, standardisierte Instrumente genutzt, psychometrische Eigenschaften der Instru-

mente recherchiert sowie Fragen zur Soziodemographie und Inanspruchnahme ausgewählt (s.

Anhang zu AP1, PDF-Nr. 1 „T0-Fragebogen (gekürzt)“ sowie PDF-Nr. 2 „T1-Fragebogen“). Das

Erhebungsinstrument konnte fristgerecht zum 30.09.2017 fertig gestellt werden (Meilenstein 5).

Die Evaluationsstudie wurde am 06.10.2017 beim Deutschen Register Klinischer Studien regis-

triert (DRKS-ID: DRKS00013114) und ist dort öffentlich einsehbar (Link:

https://www.drks.de/drks_web/navigate.do?navigatio-

nId=trial.HTML&TRIAL_ID=DRKS00013114). Das Studienprotokoll wurde am 25.10.2018 in der

Fachzeitschrift BMC Psychiatry veröffentlicht (Magaard et al., 2018).

Der Beginn der Erhebung der Daten für die Effektivitätsevaluation verzögerte sich um 8 Wochen

(Meilenstein 6, Soll: 01.10.2017; Ist: 27.11.2017). Die erste Ziehung der Versicherten der AOK

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 13 Stand: 29.06.2020

BW, die für die Primärdatenerhebung angeschrieben wurden, erfolgte am 27.11.2017. Die Ver-

zögerung beim Start der Datenerhebung kam neben einer nötigen Verlängerung der Qualitätssi-

cherung für den Selektionsmechanismus zur Datenziehung auch durch die hohe Auftragslast bei

der Deutschen Post vor den Weihnachtsfeiertagen zustande. Diese Abweichungen des Planes

konnten mit einer höheren Zahl an anschreibbaren Versicherten ausgeglichen werden. Die An-

zahl der 14-tägig selektierten Versicherten fiel höher aus als ursprünglich erwartet. Am

20.02.2018 fand ein Arbeitstreffen mit dem Institut und der Poliklinik für Medizinische Psychologie

des UKE und der AOK BW statt, um sich gemeinsam hinsichtlich des Arbeitspaketes 1 auszutau-

schen und abzustimmen. Die Versichertenbefragung zur t0-Erhebung wurde gemäß Projektzeit-

plan von November 2017 bis April 2018 durchgeführt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum im

14-tägigen Rhythmus n = 9.488 AOK-Versicherte angeschrieben, von denen bis zum 13.07.2018

n = 690 (7 %) an der Befragung teilgenommen haben. Damit lag die tatsächlich erreichte Fallzahl

deutlich unter der ursprünglich erwarteten Fallzahl von n = 2.100 Versicherten zum t0-Zeitpunkt

(angenommenen Responserate 40%). Diese reduzierte Fallzahl war aus vergleichbaren Studien

der projektdurchführenden Institute nicht zu erwarten.

Folgende Maßnahmen wurden im Zeitraum zwischen November 2017 und April 2018 zur Erhö-

hung der Responserate eingeleitet:

1. Anfertigung eines vereinfachten Anschreibens mit Hinweis auf telefonische Kontaktmög-

lichkeit (Studientelefon) zur Verbesserung der Verständlichkeit.

2. Überarbeitung des Fragebogens mit einer Kürzung von 19 auf 10 Seiten (s. Anhang zu

AP1, PDF-Nr. 1 „T0-Fragebogen (gekürzt)").

3. Versendung eines Erinnerungsschreibens für Versicherte, die vier Wochen nach Rek-

rutierung keinen Fragebogen oder/und keine datenschutzrechtliche Einverständniser-

klärung abgegeben haben.

4. Die Zahl der angeschriebenen Versicherten im Zeitraum von November 2017 bis April

2018 konnte erhöht werden. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 9.488 Versicherte

selektiert und angeschrieben.

Durch eine Anpassung der Teststärke (Power) von 0,90 auf 0,80 sowie die Berücksichtigung bis-

heriger Erkenntnisse zu Stichprobencharakteristika wurde eine neue präzisere Fallzahl von n =

893 Teilnehmenden zum t0-Zeitpunkt und n = 536 Teilnehmenden zum t1-Zeitpunkt kalkuliert (s.

Antrag auf Anpassung des Evaluationskonzepts). Aufgrund der Ausweitung des Erhebungszeit-

raumes und der notwendigen Anpassung des Evaluationskonzepts wurde am 29.08.2018 ein An-

trag auf mittelneutrale Projektlaufzeitverlängerung und Anpassung des Evaluationskonzeptes

beim Förderer gestellt und am 05.11.2018 von diesem bewilligt. Ebenfalls wurde eine Änderungs-

vereinbarung zum Konsortialvertrag einschließlich Datenschutzvertrag hinsichtlich der DSGVO-

konformen Anpassung der Anhänge PDF-Nr. 3 „Patienteninformation zur versichertenbezogenen

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 14 Stand: 29.06.2020

Primärdatenerhebung“ und PDF-Nr. 4 „Einwilligungserklärung und Datenschutzbelehrung“ ge-

schlossen. Mit der Genehmigung der Anträge war es möglich, den Erhebungszeitraum bis Okto-

ber 2018 zu verlängern und anstelle der 5.300 geplanten Versicherten insgesamt n = 14.483 se-

lektierte Versicherte anzuschreiben.

Abbildung 2: Flussdiagramm der Primärdaten (Effektivität).

Die auf der Grundlage der neuen Fallzahl- und Powerkalkulation neu angestrebte Fallzahl der t0-

Erhebung von n=893 wurde mit n=1.104 zu t0 erreicht und übertroffen (s. Abbildung 2). Nach-

träglich mussten n=6 Versicherte mit von den Ärzt*innen stornierten AU-Diagnosen ausgeschlos-

sen werden. Weitere Ausschlussgründe betrafen Betreuungsverhältnisse, Umzüge außerhalb

von Baden-Württemberg oder das Versterben von Versicherten. Die Responserate zu t0 betrug

7,6%. Die Erhebung zum zweiten Zweitpunkt t1 wurde vorbereitet und am 07.12.2018 begonnen.

Die Teilnehmer*innen zu t0 (n=1.104) wurden angeschrieben und mit einem Reminderschreiben

nach vier Wochen erinnert. Der Meilenstein 23 (Ende der Erhebung der Daten für die Evaluation

(Effektivität)) konnte am 26.10.2019 mit vier Wochen Verzug (Soll: 30.09.2019) aufgrund der

Entscheidung, auf Nachzügler zu warten, abgeschlossen werden. Die zum t1-Zeitpunkt vorlie-

genden Daten von n = 725 Versicherten (s. Abbildung 2) übertrafen ebenfalls die neu angestrebte

Fallzahl zu t1 von n = 536. Die Rücklaufquote im Rahmen der t1-Erhebung entsprach mit 65,7%

der Erwartung und dem der Powerkalkulation zugrunde gelegten Dropout von 40% zwischen t0

und t1. Der Meilenstein 24 (Dateneingabe und Bereinigung der Daten (Effektivität)) konnte frist-

gerecht bis zum 15.11.2019 erreicht werden. In die Analysestichprobe mit n=988 Personen, wur-

den diejenigen Fälle miteinbezogen, die entweder zu beiden oder nur zu einem Messzeitpunkt

einen gültigen Wert in der primären Zielgröße aufwiesen. Dabei mussten n=116 Versicherte ohne

gültige Werte in der primären Zielgröße und/oder in den Kovariaten des Modells ausgeschlossen

werden (s. Methodik Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität im Sinne der Auswirkung

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 15 Stand: 29.06.2020

auf die Patient*innen auf der Grundlage von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppen-

dorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie) Auswertungsstrategien; S. 27). Die Aus-

wertung der Daten fand vom 15.11.2019 bis 05.05.2020 statt und konnte aufgrund von mangeln-

den personellen Ressourcen nicht fristgerecht zum 31.12.2019, sondern erst zum 05.05.2020

(Meilenstein 25) abgeschlossen werden. Die Gesamtergebnisse aller drei Arbeitspakete wurden

am 08.05.2020 erstmalig der Konsortialführung und den Vertragspartner*innen vorgestellt und

mit ihnen diskutiert.

Arbeitspaket 2 (AP2): Kostenvergleichsanalyse auf der Grundlage von Sekundärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Versor-

gungsforschung)

Am 16. Mai 2017 wurde ein erstes Arbeitstreffen zur Besprechung der zur Verfügung stehenden

Routinedaten durchgeführt. Die Bereitstellung der Routinedaten für Versicherte der AOK BW für

die Jahre 2015 und 2016 erfolgte am 15.11.2017 durch das aQua-Institut GmbH Göttingen. Die

Bereitstellung der Routinedaten für das Jahr 2014 erfolgte am 22.12.2017. Die leichte Hinaus-

schiebung bei der Datenbereitstellung durch die AOK BW kam durch eine AOK-interne Verzöge-

rung bei der Qualitätssicherung der Daten zustande. Des Weiteren verzögerte sich die Datenlie-

ferung von zwei Datentabellen aufgrund einer AOK-internen Anpassung des Datensatzes. Dies

betraf die Tabelle mit den Daten zu erbrachten ambulanten Leistungen als auch die Tabelle zur

Erwerbsminderungsrente, welche erst am 20.02.2018 geliefert wurden. Diese Verzögerungen ha-

ben den Ablauf der Analysen jedoch kaum beeinträchtigt, da mit der Überprüfung und Aufberei-

tung der anderen Tabellen umgehend begonnen werden konnte.

Die Routinedaten wurden hinsichtlich ihrer Qualität (Vollständigkeit und Plausibilität) vom auswer-

tenden Institut – unter Ausnahme der ambulanten Daten – bis zum Ende des Jahres 2017 geprüft.

Es wurde für alle gelieferten Tabellen geprüft, ob diese das zu erwartende Format, den zu erwar-

tenden Umfang und einen realistischen Umfang von fehlenden Werten aufwiesen. Des Weiteren

wurden Tests zur Datenqualität durchgeführt. Dies beinhaltete u.a. Plausibilitätstests zur Identifi-

kation von unrealistischen Datumsangaben, Kostenpunkten, Altersangaben etc. Zudem wurden

Analysen zu jahresübergreifenden Fällen – welche in mehreren Tabellen auftauchen sollten –

durchgeführt. Unstimmigkeiten wurden mithilfe von Spezialisten der AOK geklärt und bereinigt.

Sobald die restlichen Tabellen geliefert wurden, wurden diese ebenfalls umgehend geprüft und

anschließend aufbereitet.

In den ersten beiden Quartalen des Jahres 2018 wurden die Daten aufbereitet. Dies umfasste die

Aggregation der Kostensegmente auf Personenebene für den Follow-Up Zeitraum, die Anwen-

dung von Ein- und Ausschlusskriterien, die Einteilung der eingeschlossenen Versicherten auf die

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 16 Stand: 29.06.2020

Vertragsgruppen sowie Ausreißeranalysen. Der Meilenstein 9 (Datenaufbereitung, Datenexper-

tise (Routinedaten)) konnte fristgerecht noch vor dem 30.04.2018 erreicht werden. Anschließend

wurden für das Entropy Balancing weitere Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahreszeit-

raum des Patientenkollektivs ermittelt. Gemäß des Meilensteins 10 wurden die Vertragsgruppen

via Entropy Balancing gewichtet, um für potenzielle Selektionseffekte zu adjustieren und eine

Vergleichbarkeit zwischen den Gruppen herzustellen. Am 13.04.2018 fand ein Arbeitstreffen zwi-

schen dem Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung des UKE und der AOK

BW statt, um sich hinsichtlich der Arbeitspakete 2 und 3 auszutauschen und das weitere Vorge-

hen abzustimmen. Im Vorfeld wurden bereits erste deskriptive Analysen zur Inanspruchnahme

und zu den Kosten sowie auch zur Diagnosespezifität durchgeführt, welche dann gemeinsam

diskutiert werden konnten. In den Quartalen 3 und 4 des Jahres 2018 wurde die Datenaufberei-

tung noch einmal angepasst, um die Erkenntnisse aus dem Projekttreffen berücksichtigen zu kön-

nen. Es wurde bestimmt, welche Leistungen insbesondere bei der Behandlung von psychischen

Erkrankungen erbracht werden. Anschließend wurden die spezifischen Kostenanteile ausgewie-

sen, welche auf diese spezifischen Leistungen zurückgeführt werden können. Im Gegensatz zu

allgemeinen Kostensegmenten werden diese spezifischen Kostensegmente fast ausschließlich

durch die psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Versorgung beeinflusst, wes-

halb Effekte auf diese spezifischen Kostensegmente eher auf Veränderungen durch den PNP-

Vertrag zurückgeführt werden können. Diese Differenzierung wurde als notwendig eingestuft, da

die Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung für Versicherte im Facharztprogramm so-

wohl vom PNP-Vertrag als auch von weiteren Selektivverträgen bestimmt werden können. Andere

Selektivverträge könnten die allgemeinen Versorgungskosten potenziell beeinflussen, da allge-

meine Kosten sowohl auf psychische als auch auf körperliche Erkrankungen (z.B. beim Vorliegen

von entsprechenden Komorbiditäten) zurückgehen könnten. Dahingegen ist eine Beeinflussung

der psychiatrischen und neurologischen – Versorgungskosten durch andere Selektivverträge eher

unwahrscheinlich, da psychotherapeutische, neurologische und psychiatrische Interventionen –

wodurch entsprechende Kosten anfallen würden – ausschließlich zur Behandlung von psychi-

schen/neurologischen und nicht von sonstigen (körperlichen) Erkrankungen eingesetzt werden.

Trotz dieser zusätzlichen Aufbereitungen konnten die deskriptiven Analysen zur Inanspruch-

nahme und den Kosten (Meilenstein 14) bis zum 30.9.2018 umgesetzt werden. Zudem wurde

damit begonnen geeignete statistische Modelle zur Abbildung der Kostenverteilung und der Ver-

teilung der Arbeitsunfähigkeitstage auszuwählen.

Im ersten Quartal 2019 wurden geeignete statistische Modelle zur Abbildung der Kostenverteilung

und der Verteilung der Arbeitsunfähigkeitstage ausgewählt (Meilenstein 18). Zur Analyse der

Kostensegmente (Medikamentenkosten, ambulante und stationäre Kosten, sowie Krankengeld-

zahlungen) wurden zweistufige allgemeine lineare Modelle als geeignet identifiziert, da diese die

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 17 Stand: 29.06.2020

beobachteten Kostenverteilungen sehr gut modellieren konnten. Dies liegt daran, dass diese Ver-

fahren die Entstehung von Kosten (binomiale Verteilung) und die Höhe der positiven Kosten

(Gamma-Verteilung) getrennt voneinander modellieren, sodass die vielen Personen ohne ange-

fallene Kosten in bestimmten Bereichen (insbesondere im stationären Bereich) angemessen be-

rücksichtigt werden. Zudem können mit diesem Vorgehen umfassendere Aussagen getroffen wer-

den als bei einstufigen Verfahren. Für die Arbeitsunfähigkeitstage wurde die Eignung von ver-

schiedenen Zählmodellen überprüft, wobei sich ein negativ-binomiales Modell aufgrund der beo-

bachteten Verteilung und der großen Varianz in den Arbeitsunfähigkeitstagen als am geeignets-

ten herausgestellt hat. Die ausgewählten Modelle wurden genutzt, um die gefundenen deskripti-

ven Unterschiede zwischen den Vertragsgruppen inferenzstatistisch abzusichern. Im zweiten

Quartal 2019 wurden die Modelle angewandt. Des Weiteren wurden Sensitivitätsanalysen ge-

rechnet, um die Robustheit der Ergebnisse zu überprüfen. Hierzu wurden die Analysen mit zu-

sätzlichen Einschlusskriterien (keine Vertragswechsel im Follow-Up-Zeitraum) und ohne die Aus-

reißeradjustierung wiederholt. Die Ergebnisse der Kostenvergleichsanalyse wurden am 17. Juli

2019 auf dem Kongress der International Health Economics Association in Basel und am 9. Ok-

tober 2019 auf dem Deutschen Kongress für Versorgungsforschung in Berlin vorgestellt. Die in-

ferenzstatistischen Analysen wurden finalisiert und für eine Veröffentlichung im European Journal

of Health Economics vorbereitet (Meilenstein 20). Das Manuskript zur Kostenvergleichsanalyse

wurde am 17.03.2020 final beim European Journal of Health Economics mit dem Titel „How does

the integration of collaborative care elements in a gatekeeping system affect the costs for mental

health care in Germany?“ angenommen (Engels et al., 2020).

Arbeitspaket 3 (AP3): Evaluation der Diagnosespezifität bei depressiven Erkrankungen an-

hand von Sekundärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesund-

heitsökonomie und Versorgungsforschung)

Im dritten Arbeitspaket wurde eine Subgruppe der Stichprobe zur Kostenvergleichsanalyse unter-

sucht. Dementsprechend mussten zunächst keine zusätzlichen Aufgaben für die Bearbeitung des

AP 3 durchgeführt werden. Erst in den ersten beiden Quartalen 2018 wurden zusätzliche Ein-

schlusskriterien geprüft und einige zusätzliche Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahres-

zeitraum bestimmt (Meilenstein 11). Da sich das Versichertenkollektiv in AP2 und AP3 unter-

scheidet, war eine separate Balancierung (mittels Entropy Balancing) notwendig, welche erfolg-

reich umgesetzt werden konnte. Im AP 3 wurden lediglich Patient*innen berücksichtigt, die auf-

grund von Depression arbeitsunfähig geschrieben wurden, da nur bei diesem Versichertenkollek-

tiv eindeutig zwischen spezifischen und unspezifischen Diagnosen unterschieden werden kann.

Im dritten Quartal 2018 wurden die ambulanten Diagnosedaten für das AP 3 aufbereitet. Es wurde

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 18 Stand: 29.06.2020

für jedes Quartal im Anschluss zur Einschlussdiagnose u.a. ermittelt, ob mindestens eine spezifi-

sche Diagnose für die depressive Störung vergeben wurde und welcher Facharzt-/Psychothera-

peutengruppe (sowohl auf Hausarzt- als auch auf Facharztebene) der/die ausstellende Behand-

ler*in angehörte. Die Aggregation erfolgte auf Quartalsebene, um zeitliche Entwicklungen erken-

nen zu können. Die deskriptiven Analysen zur Diagnosespezifität wurden differenziert für ver-

schiedene Fachgruppen fristgerecht bis zum 30.09.2018 (Meilenstein 15) abgeschlossen. Um

zu überprüfen, ob die Unterschiede zwischen den Vertragsgruppen statistisch abzusichern sind,

wurden Chi-Quadrat-Tests mit einer Rao-Scott Korrektur angewandt. Zudem wurden explorative

und graphische Trendanalysen zur Auswertung der Daten für die Diagnosespezifität umgesetzt.

Diese Analysen wurden im ersten Quartal 2019 gemäß Meilenstein 19 planmäßig abgeschlos-

sen.

Es war das Ziel des AP 3 zu prüfen, ob im PNP Vertrag schneller eine spezifische Diagnose

gestellt wird, da eine (frühzeitige) spezifische Diagnose als Voraussetzung für die Einleitung der

evidenzbasierten Versorgungswege angesehen wird und deshalb ein Ziel des PNP Vertrags dar-

stellt.

Abweichungen zum ursprünglich geplanten Vorgehen: Ad-hoc-Analysen bei der mittelgra-

digen und schweren Depression

Zusätzlich zur Diagnosespezifität wurden noch weitere Indikatoren betrachtet. Wir haben uns für

diese zusätzlichen Ad-hoc-Analysen entschieden, weil wir die Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

2 und 3 und den Wirkmechanismus des PNP-Vertrags besser verstehen wollten. Um den Sinn

dieser Analysen zu verdeutlichen, weisen wir bereits auf einige Ergebnisse der Evaluation hin, da

diese Ergebnisse die zusätzlichen Analysen motivierten.

Im Rahmen der Kostenvergleichsanalyse zeigte sich eine signifikante Reduktion der Arbeitsunfä-

higkeitstage und der Krankengeldzahlungen im Facharztprogramm im Vergleich zu der hausarzt-

zentrierten Versorgung und der Regelversorgung (siehe Abschnitt 5 „Projektergebnisse und

Schlussfolgerungen“ zum Arbeitspaket 2). Zudem haben die Analysen zur Diagnosespezifität er-

geben, dass die Wahrscheinlichkeit für eine spezifische Diagnose durch Allgemeinmediziner und

Internisten für Versicherte in der hausarztzentrieten Versorgung und im Facharztprogramm im

Vergleich zur Regelversorgung deutlich erhöht ist (siehe Abschnitt 5 zum Arbeitspaket 3). Den-

noch konnte auf der Grundlage der geplanten Analysen des Arbeitspaketes 2 und 3 keine Aus-

sage dazu getroffen werden, wie sich die Versorgung von psychisch Erkrankten in dem Selektiv-

vertrag PNP konkret verändert hat.

Der PNP Vertrag bietet - z.B.: über ein gestuftes Vergütungskonzept für Psychotherapeuten und

den Wegfall von Gutachten zur Beantragung einer Psychotherapie - Anreize für die Aufnahme

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 19 Stand: 29.06.2020

neuer Patient*innen und eine zeitnahe Versorgung von Patient*innen mit akuten psychischen Er-

krankungen. Deshalb könnte der PNP-Vertrag die Wartezeit bis zu einer psychotherapeutischen

Behandlung für akute Fälle reduzieren. Dementsprechend wurde die Wartezeit bis zur psycho-

therapeutischen Behandlung als weiteres Outcome untersucht. Da im PNP-Vertrag zudem klare

Behandlungspfade für eine Vielzahl von ICD-Diagnosen definiert wurden, könnte – auf der Grund-

lage einer spezifischen Diagnosestellung – eine geeignetere und leitliniengerechte Behandlung

erreicht werden. Dies lässt sich aufgrund der hohen Anzahl an psychischen Erkrankungen und

der Heterogenität der Behandlungsempfehlungen je nach Erkrankung nicht für alle psychischen

Erkrankungen überprüfen. Wir haben uns daher entschieden, die Behandlung von der größten,

homogenen Subgruppe (Patienten mit Depression) näher zu untersuchen. Dabei ist zu berück-

sichtigen, dass bei einer leichten depressiven Episode u.a. im Versorgungsvertrag vereinbart

wurde, dass die Betreuung zunächst hausärztlich im Sinne einer aktiv abwartenden Begleitung

erfolgt.

Es wurde überprüft, wie sich der Anteil an Patienten, der eine Psychotherapie und/oder eine (leit-

liniengerechte) Pharmakotherapie erhält, zwischen den Vertragsmodellen unterscheidet. Da sich

die Empfehlungen zur Psychotherapie und Pharmakotherapie je nach Schweregrad der Depres-

sion unterscheiden, wurden diese Analysen separat für die einzelnen Schweregrade durchge-

führt.

In den ersten beiden Quartalen 2019 wurden für diese Analysen zusätzliche Einschlusskriterien

geprüft und die Patient*innen mit Depression nach der Schwere ihrer Diagnose eingeteilt. Diese

Unterteilung war notwendig, da die S3-Leitlinien, welche in unserer Studie die Grundlage für die

Beurteilung einer leitliniengetreuen Behandlung bilden, unterschiedliche Behandlungsansätze

(pharmakologische oder psychotherapeutische Interventionen) je nach Schweregrad der Depres-

sion empfehlen. Alle Subgruppen wurden jeweils mittels Entropy Balancing adjustiert, um ver-

gleichbare Gruppen zu erhalten. Daraufhin wurden sowohl die Daten zur Einnahme von Antide-

pressiva und die ambulanten Daten zu den stattgefundenen psychotherapeutischen Interventio-

nen aufbereitet, um die Eignung der Behandlung in Abhängigkeit des diagnostizierten Schwere-

grad beurteilen zu können. Zudem wurde die Verzögerung zwischen der ersten Diagnosestellung

und dem Beginn einer Psychotherapie sowie die Therapiefrequenz bestimmt. Anschließend wur-

den geeignete Modelle zur inferenzstatistischen Analyse ausgewählt, die Ergebnisse aufbereitet

und die Erkenntnisse verschriftlicht (Meilenstein 21). Das Manuskript zu diesen Analysen wurde

beim Journal BMC Psychiatry unter dem Titel „Depression treatment in Germany – comparing

guideline adherence and waiting time for psychotherapy between different health plans“ einge-

reicht (Engels et al., submitted).

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 20 Stand: 29.06.2020

Arbeitspaket 4 (AP4): Evaluation der Struktur- und Prozessqualität auf der Grundlage von

Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizi-

nische Psychologie)

Im Zeitraum vom 01.09.2017 bis 15.02.2018 wurde ein Interviewleitfaden für die qualitative Be-

fragung sowie ein Samplingplan erstellt, mit dem die Interviewpartner*innen ausgewählt wurden.

Anschließend wurden im Zeitraum vom 19.02.2018 bis 22.02.2018 mit insgesamt n = 9 Vertre-

ter*innen aller am Vertrag teilnehmenden relevanten Behandlergruppen (Hausärzt*innen, Fach-

ärzt*innen, Psychotherapeut*innen) Interviews geführt. Am 20.02.2018 fand ein Arbeitstreffen

zwischen den Projektpartner*innen statt, in dem über die Durchführung der quantitativen Behand-

lerbefragung zur Evaluation der Struktur- und Prozessqualität beraten wurde.

Im Zeitraum vom 26.02.2018 bis zum 29.05.2018 wurden die Interviews transkribiert, inhaltsana-

lytisch ausgewertet und auf dieser Basis der quantitative Fragebogen zur Behandlerbefragung für

die Evaluation der Struktur- und Prozessqualität erstellt. Zur Überprüfung der Verständlichkeit,

Vollständigkeit und Inhaltsvalidität des Fragebogens sowie zur Akzeptanzgewinnung bei den

Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen wurde der Fragebogen im Juni und Juli 2018 auch mit

allen Vertreter*innen der PNP-Vertragspartner abgestimmt. Die Erstellung des Erhebungsinstru-

ments Struktur- und Prozessqualität (Meilenstein 12) wurde somit fristgerecht zum 31.07.2018

erreicht.

In Abstimmung mit Vertreter*innen der PNP-Vertragspartner wurde entschieden, statt der Befra-

gung der Zufallsstichprobe von n = 400 Behandler*innen mit PNP-Vertrag eine Vollerhebung aller

n = 720 Behandler*innen mit PNP-Vertrag durchzuführen, um Selektionsverzerrungen zu vermei-

den und das Risiko für eine geringe und damit weniger repräsentative Fallzahl zu verringern. Dies

wurde auch im Antrag auf Anpassung des Evaluationskonzepts beschrieben. Zudem wurde be-

antragt, die Incentives für die Teilnehmenden dieser Fragebogenbefragung von 40,- auf 20,- zu

reduzieren, um die Sachausgaben stabil zu halten.

Die quantitative Erhebung wurde vorbereitet und die Unterlagen wurden im August 2018 an alle

n = 720 Behandler*innen im PNP-Vertrag verschickt. Somit wurde der Meilenstein 13 (Beginn

Datenerhebung Struktur- und Prozessqualität (Primärdaten)) ebenfalls fristgerecht bis zum

15.08.2018 erreicht. Acht Wochen nach der Versendung der Fragebögen wurden im Oktober

2018 alle angeschriebenen Behandler*innen, die zu dem Zeitpunkt keinen Fragebogen oder/und

keine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung abgegeben hatten, mit einem Erinnerungs-

schreiben und beiliegenden Studienunterlagen erneut motiviert, an der Studie teilzunehmen. Pa-

rallel wurde mit der Eingabe und Bereinigung der erhobenen Daten begonnen. Die Datenerhe-

bung konnte bereits vor dem Plan abgeschlossen werden (Meilenstein 16; Soll: 15.02.2019 Ist:

31.12.2018). Es lagen 430 verwertbare Fragebögen von 720 angeschriebenen am 73c-Vertrag

PNP teilnehmenden Behandler*innen vor. Damit wurde eine Rücklaufquote von 59,7% erreicht.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 21 Stand: 29.06.2020

Die Dateneingabe und Bereinigung der Daten (Meilenstein 17) sowie die Auswertung der Daten

konnte fristgerecht abgeschlossen werden (Meilenstein 22), sodass die Ergebnisse der Struktur-

und Prozessevaluation am 12.03.2019 den Projektpartner*innen und am 10.10.2019 der wissen-

schaftlichen Öffentlichkeit im Rahmen des Deutschen Kongresses für Versorgungsforschung prä-

sentiert werden konnten. Am 17.01.2020 wurden die Ergebnisse online in der wissenschaftlichen

Zeitschrift „Psychiatrischen Praxis“ veröffentlicht (Magaard et al., 2020).

3. Methodik

Insgesamt erfolgte die Evaluation des PNP-Vertrages unter Einbezug der bereits beschriebenen

Untersuchungsperspektiven auf den folgenden drei Daten- und Analyseebenen:

a) Die Effektivität der Behandlung im PNP-Vertrag wurde im Rahmen einer prospek-

tiven kontrollierten quasi-experimentellen Interventionsstudie mit zwei Messzeit-

punkten in einer konsekutiven Patient*innenstichprobe mit den bereits beschriebenen

acht Haupterkrankungen evaluiert.

Hauptzielgröße bzw. primäres Outcome ist bei der Untersuchung der Effektivität die ge-

sundheitsbezogene Lebensqualität, die über Patientenratings anhand des Gesundheits-

fragebogens SF-36 (Psychischer Summenscore) operationalisiert wurde. Sekundäre Out-

comes sind die funktionale Gesundheit, krankheitsspezifische Symptombelastung sowie

Zufriedenheit mit der Versorgung und Patientenbeteiligung.

b) Die Kostenvergleichsanalyse wurde mit Hilfe einer retrospektiven Sekundärda-

tenanalyse unter Verwendung eines quasi-experimentellen Designs auf Basis von

Routinedaten der AOK Baden-Württemberg umgesetzt. Genutzte Hauptzielgrößen der

Kostenvergleichsanalyse sind die ambulanten und stationären Versorgungskosten sowie

die Medikamentenkosten innerhalb eines Jahres nach Diagnosestellung. Ferner wurden

Leistungsinanspruchnahmen in den einzelnen Sektoren analysiert. Arbeitsunfähigkeits-

tage und Kosten durch Krankengeld wurden als Indikatoren für Produktivitätsausfälle un-

tersucht.

c) Für die Evaluation der Diagnosespezifität wurde eine explorative, retrospektive

Sekundärdatenanalyse unter Verwendung der gleichen Versichertenstichprobe als Da-

tengrundlage entsprechend der Kostenvergleichsanalyse durchgeführt. Im Rahmen der

Routinedatenanalyse zur Bewertung der Diagnosespezifität wurde die Diagnosegenauig-

keit sowohl zum Zeitpunkt der Diagnosestellung als auch im betrachteten 12-Monats-

Follow-Up untersucht.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 22 Stand: 29.06.2020

d) Hinsichtlich der Bewertung der Struktur- und Prozessqualität wurde die Sicht der

vertragsteilnehmenden Behandler*innen gewählt. Hierzu wurde eine entsprechende Pri-

märdatenerhebung durchgeführt. Mehrere Outcomeparameter entstammten einem für

die Evaluation spezifisch entwickelten quantitativen Fragebogen, welcher sich an ein im

UKE eingesetztes Messverfahren anlehnte. Das spezifische methodische Vorgehen ist

nachfolgend detailliert in den arbeitspaketbezogenen Abschnitten dargestellt:

Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität im Sinne der Auswirkung auf die Pati-

ent*innen auf der Grundlage von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppen-

dorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie)

Studiendesign

Die Auswirkungen des Facharztprogramms auf patientenberichtete Endpunkte wurden im

Rahmen einer prospektiven kontrollierten quasi-experimentellen Interventionsstudie

mit zwei Messzeitpunkten in einer konsekutiven Patientenstichprobe mit den acht fokussier-

ten psychischen bzw. neurologischen Erkrankungen untersucht. Der erste Messzeitpunkt

(Prä-Messung, t0) war die Baseline-Erhebung zu Beginn der Behandlung, operationalisiert

über die erstmalige Krankschreibung nach mindestens einem Jahr ohne Krankschreibung

aufgrund einer psychischen Erkrankung (F-Diagnose) bzw. im Fall einer erstmaligen Krank-

schreibung aufgrund einer Multiplen Sklerose nach mindestens einem Jahr ohne Krankschrei-

bung aufgrund einer Multiplen Sklerose. Die Erhebung der Post-Messung (t1) erfolgte 12 Mo-

nate nach der t0-Messung. Die Interventionsgruppe hatte durch eine Einschreibung in das

Facharztprogramm der AOK BW Zugang zu einer Versorgung gemäß den Leistungen des

PNP-Vertrags durch eine*n PNP-Behandler*in (IG-PNP). Dabei war eine Inanspruchnahme

einer Intervention, beispielsweise eines Arzt-Patienten-Gesprächs oder einer Therapie, keine

Voraussetzung für die Zuordnung zu dieser Gruppe. Die Interventionsgruppe wurde einerseits

mit der Kontrollgruppe verglichen, die durch eine Einschreibung in das Hausarztprogramm

der AOK BW Zugang zur Versorgung in der hausarztzentrierten Versorgung hatte (KG-HZV),

und andererseits mit einer Kontrollgruppe verglichen, die Zugang zur Regelversorgung hatte

(KG-RV). Es wurden konsekutiv Patient*innen für die drei Gruppen (IG-PNP, KG-HZV, KG-

RV) eingeschlossen, die im Erhebungsquartal wegen einer der acht psychischen bzw. neuro-

logischen Erkrankungen krankgeschrieben wurden (s.o.).

Die Bedingung einer Krankschreibung war darin begründet, dass über dieses Merkmal eine

zeitnahe Identifikation potentieller Studienteilnehmer*innen und ein gut realisierbarer Zugang

über die AOK BW möglich waren. Ein weiterer Grund war auch, dass dadurch die Homogeni-

tät der verglichenen Gruppen (bezüglich Verlauf und Schwere der Erkrankung) erhöht und ein

möglicher Selektionsbias reduziert werden sollte. Aus ethischen und vertragsrechtlichen

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 23 Stand: 29.06.2020

Gründen konnte keine randomisierte Zuweisung der teilnehmenden Patient*innen auf die

Gruppen (IG-PNP, KG-HZV, KG-RV) erfolgen. Um den Einfluss potentieller Störvariablen zu

minimieren, wurde zum einen auf Designebene eine regionale Gleichverteilung angestrebt.

Dafür wurden Patient*innen der IG-PNP aus dem gesamten Bundesland Baden-Württem-

berg, d.h. aus der gesamten Population der PNP-Vertrags-Teilnehmer*innen, angeschrieben.

Die Kontrollgruppen wurden in den gleichen Regionen ausgewählt, was den Einfluss regio-

naler Unterschiede senkt. Des Weiteren wurden Unterschiede, die aufgrund des quasi-expe-

rimentellen Designs zwischen der Interventions- und den Kontrollgruppen vorhanden waren,

mittels Entropy Balancing kontrolliert.

Ein- und Ausschlusskriterien

Die Ein- und Ausschlusskriterien sind in Tabelle 1 abzulesen.

Tabelle 1: Ein- und Ausschlusskriterien

1. Alter ≥ 18 Jahre

2. Zu Einschluss bei der AOK Baden-Württemberg versichert

3. Wohnort in Baden-Württemberg

4. Arbeitsunfähigkeitsdiagnose aufgrund von einer der folgenden Fokuserkrankun-

gen: Bipolare Störungen (F31.x), depressive Störungen (F32.x, F33.x, F34.1),

Angststörungen (F40.x, F41.x), Anpassungsstörungen (F43.2), somatoforme

Störungen (F45.x), Störungen durch Alkoholabusus (F10.x), Schizophrenien

(F20.x) und Multiple Sklerose (G35.x).

5. In Behandlung bei eine*r Ärzt*in oder Therapeut*in mit Zulassung in Baden-

Württemberg

6. Bei Patient*innen mit psychischen Erkrankungen: Keine Arbeitsunfähigkeitsdi-

agnose in den 12 Monaten vor der Diagnosestellung aufgrund von psychischen

Erkrankungen (Fxx.x)

Bei Patient*innen mit Multiple Sklerose: keine Arbeitsunfähigkeitsdiagnose in

den 12 Monaten vor der Diagnosestellung aufgrund von Multiple Sklerose

(G35.x)

7. Kein bestehendes Betreuungsverhältnis

Fallzahlberechnungen

Für die Effektivitätsanalysen der Hauptfragestellung wurde eine Stichprobengröße ange-

strebt, bei der mit einer ausreichenden Teststärke (Power) ein klinisch relevanter Effekt be-

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 24 Stand: 29.06.2020

züglich des primären Outcomes „psychische Lebensqualität“ (SF-36) zwischen der Interven-

tionsgruppe IG-PNP und den Kontrollgruppen KG-HZV und KG-RV zum Messzeitpunkt t1

nachgewiesen werden sollte.

Im Verlauf machte ein deutlich geringerer Rücklauf als erwartet eine Anpassung der Test-

stärke (Power) von 0,90 auf 0,80 nötig. Zudem konnte mit Erkenntnissen über Stichpro-

bencharakteristika eine neue präzisere Stichprobenkalkulation erfolgen. Auf der Basis der

Daten der ersten N = 626 Teilnehmenden (Stand 07.06.2018) konnte ermittelt werden, dass

die Anzahl AU-schreibender Ärzt*innen pro Gruppe deutlich höher und damit der zufällige

Effekt durch die Arztpraxen deutlich geringer ausfiel als in der ursprünglichen Fallzahlkalku-

lation. In der neueren präziseren Fallzahlkalkulation wurde angenommen, dass durchschnitt-

lich 100 Ärzt*innen (statt 20 Ärzt*innen) pro Gruppe behandeln. Diese Fallzahlkalkulation wird

im Folgenden erläutert:

Die Annahme des zu erzielenden Effektes beruhte auf den Ergebnissen von aktuellen Meta-

Analysen (Gilbody, Bower, Fletcher, Richards, & Sutton, 2006; Thota et al., 2012; Woltmann

et al., 2012), die für die Behandlung in komplexen Versorgungsnetzen kleine bis mittlere Ef-

fektstärken nachweisen konnten. Eine kleine bis mittlere Effektstärke im Vergleich von zwei

Gruppen wird nach Cohen als d=0,30 definiert. Bei einer angenommenen Korrelation von

r=0,4 zwischen der Baseline- und der Follow-Up-Ausprägung des primären Endpunktes war

eine Stichprobengröße von insgesamt n=441 Patient*innen (pro Untersuchungsbedingung

ca. n=147) notwendig für die Identifikation eines solchen Effektes mit einer Typ I Fehlerwahr-

scheinlichkeit von α=0,05 und einer Teststärke (Power) von 0,80 (80%; entspricht einer Typ

II Fehlerwahrscheinlichkeit von β=0,20) in einem Design ohne den zufälligen Effekt der Arzt-

praxen. Bei einer angenommenen Intraklassen-Korrelation von ρ=0,10 (10% Varianz im Out-

come ist auf Unterschiede zwischen Ärzt*innen zurückzuführen) und durchschnittlich 100

Ärzt*innen in jeder Gruppe muss die Stichprobegröße mit einem Design-Effekt von

DEF=1,047 (1+(147/100-1)*0,10) multipliziert werden, um die gewünschte Teststärke unter

Berücksichtigung des zufälligen Effektes beibehalten zu können. Somit sollten in jeder Ver-

trags- bzw. Kontrollgruppe ca. 153 Patient*innen (460 Patient*innen insgesamt) in die Analy-

sen eingeschlossen werden. Diese Stichprobengröße sollte die Identifizierung von klinisch

relevanten Effekten (d=0,40) mit einer Teststärke über 80% auch in Subgruppen, die lediglich

50-60% der Stichprobe ausmachen (z.B. störungsspezifische Analysen), ermöglichen.

Da die Versicherten sich nicht gleichmäßig auf die Gruppen aufteilen (IG-PNP ≈ 27%, KG-

HZV ≈ 22%, KG-RV ≈ 51%) und erst nach t0 über die AOK BW ermittelt werden konnte,

welche Studienteilnehmer*innen zu welcher Gruppe gehörten, wurde die Fallzahl um 16,5%

überkalkuliert, um Powereinbußen zu kompensieren. Diese Schätzung basierte auf einem

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 25 Stand: 29.06.2020

Expertenurteil und bezieht den Allocation Ratio von 2,33 (das Verhältnis zwischen der größ-

ten und kleinsten Gruppe) mit ein. Demnach sollten Daten von insgesamt 536 Versicherten

in die Analysen eingeschlossen werden. Aus den Erfahrungen abgeschlossener Projekte der

Antragsteller*innen sowie den Rücklaufschwierigkeiten dieses Projektes wurde die Schät-

zung der Dropout-Quote im Verlauf angepasst. Zum Baseline-Zeitpunkt wurde der Rücklauf

im Verlauf von den erwarteten 40% auf ca. 7% korrigiert. Zum Follow-Up-Zeitpunkt wurde ein

Studien-Drop-out von ca. 40% veranschlagt. Ausgehend von den geschätzten Drop-out-Quo-

ten mussten ca. n=12.800 Patient*innen angeschrieben werden. Entsprechend der Kalkula-

tion sollten so n=538 Patient*innen in die Auswertung einbezogen werden (vgl. Abbildung 3).

Ein Interventions-Dropout ist als gering einzuschätzen, da die teilnehmenden Patient*innen

vertraglich über einen Zeitraum von 12 Monaten und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit über

den Erhebungszeitraum an die Teilnahme am Versorgungsvertrag gebunden sind. Für die

Gruppe der Patient*innen, die im Laufe der Datenerhebung umziehen, den Versicherungs-

status wechseln oder versterben, werden Drop-out-Analysen zur Untersuchung selektiver Ef-

fekte durchgeführt. Gleiches gilt für die Patient*innen, die die Studienteilnahme zu t1 abbre-

chen (Studien-Drop-out).

Abbildung 3: Überblick über die geplanten Fallzahlen.

Datenerhebung und Instrumente

Die Hauptzielgröße des AP1 war die Effektivität des PNP-Vertrags gemessen mit patienten-

berichteten Outcomes. Die gesundheitsbezogene Lebensqualität, operationalisiert über die

Psychische Summenskala des SF-36 (Bullinger & Kirchberger, 1998), ist die primäre Ziel-

größe. Der SF-36 besteht aus 36 Items, die sich acht Subskalen zuordnen lassen: körperliche

Funktionsfähigkeit, körperliche Rollenfunktion, Schmerz, allgemeine Gesundheitswahrneh-

mung, Vitalität, soziale Funktionsfähigkeit, emotionale Rollenfunktion und psychisches Wohl-

befinden. Diese Skalen lassen sich zu zwei übergeordneten Dimensionen, der psychischen

GesamtpopulationAOK BW Versicherte

Anschreiben der AOK BW Versicherten mit AU wegen Fokuserkrankungen im Indexquartal ca. n = 12.800 (IG-PNP ≈ 3.415; KG-HZV ≈ 2.822; KG-RV ≈ 6.564)

Teilnehmer*innen KG-RVt0 Baselinen = 459

Teilnehmer*innen IG-PNP t0 Baselinen = 239

KG-RVt1 (12-Monats-Follow-up)

n = 276

IG-PNPt1 (12-Monats-Follow-up)n = 143

7% Rücklauf

Teilnehmer*innen KG-HZVt0 Baselinen = 198

KG-HZVt1 (12-Monats-Follow-up)

n = 119

40 % Studien-Drop-Out 40 % Studien-Drop-Out 40 % Studien-Drop-Out

7% Rücklauf 7% Rücklauf

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 26 Stand: 29.06.2020

Summenskala (primäre Zielgröße) und der körperlichen Summenskala (sekundäres Outcome

funktionale Gesundheit), zuordnen (Bullinger et al., 2003). Die standardisierten Werte reichen

von 0 (schlechteste Lebensqualität) bis 100 (beste Lebensqualität). Der Mittelwert beträgt 50

und die Standardabweichung 10 Punkte. Weitere Zielgrößen waren funktionale Gesundheit,

krankheitsspezifische Symptombelastung und Zufriedenheit mit der Versorgung und Behand-

lung (s. Tabelle 2).

Zur Überprüfung der Patientenzufriedenheit wurde der Fragebogen zur Zufriedenheit in der

ambulanten Versorgung (ZAPA) eingesetzt (Scholl et al., 2011). Er weist gute psychometri-

sche Eigenschaften auf und ist durch seine Kürze und Akzeptanz bei Patient*innen für den

Einsatz in dieser Studie gut geeignet (Scholl et al., 2011). Der linear transformierte Summen-

wert liegt zwischen 0 (sehr unzufrieden) und 100 (sehr zufrieden).

Fragebögen, die ebenfalls funktionale Gesundheit erfassten, wie der EQ-5D-5L (Dolan, 1997;

Herdman et al., 2011) sowie krankheitsspezifische Symptombelastungsfragebögen von Er-

krankungen mit geringer Prävalenz (ESI-K (Maß, 2001), ADNM-20 (Einsle, Köllner, Danne-

mann, & Maercker, 2010; Lorenz, 2016), MSIS-29 (Hobart, Lamping, Fitzpatrick, Riazi, &

Thompson, 2001; Schönberg, 2013)) wurden im Verlauf gestrichen, um den Rücklauf zu er-

höhen.

Zusätzlich zu den Zielgrößen wurden noch soziodemographische Variablen wie Alter, Ge-

schlecht, Urbanisierungsgrad (operationalisiert über Postleitzahlen), höchster Schulab-

schluss und Erwerbsstatus im Selbstbericht erhoben. Zudem wurden im Selbstbericht das

Inanspruchnahmeverhalten im Vorjahreszeitraum (ambulante Termine bei Hausärzt*in; am-

bulante Termine bei Psychiater*in, Psychotherapeut*in, Neurolog*in, Psychosomatiker*in;

Krankenhausaufenthalt wegen psychischer oder neurologischer Erkrankung; Medikamenten-

einnahme aufgrund von psychischer oder neurologischer Erkrankung) sowie der Gesund-

heitszustand im Vorjahreszeitraum (AU-Tage, Erkrankungsdauer aufgrund von psychischer

Erkrankung oder Multipler Sklerose) erfasst.

Weiterhin wurden die AU-Diagnosen, der Zeitpunkt der AU-Stellung, die pseudonymisierte

AU-schreibende Praxis sowie alle gesicherten Diagnosen im Zeitraum 12 Monate vor der AU-

Stellung bis 2 Wochen nach der AU-Stellung erfasst, die pseudonymisiert von der AOK BW

an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf übermittelt worden waren. Auf der Basis der

gesicherten ambulanten und stationären Diagnosen und den dazugehörigen ICD-10 Codes

wurden 31 Elixhauser-Subskalen bestimmt, welche eine Vielzahl von körperlichen Komorbi-

ditäten sowie Drogenabhängigkeit, Depression und Psychosen abbilden. Die körperliche

Komorbidität wurde als Summe der körperlichen Komorbiditäten auf dieser Grundlage be-

stimmt.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 27 Stand: 29.06.2020

Tabelle 2: Eingesetzte Instrumente

Zielgröße Instrument

Primäres Outcome

Gesundheitsbezogene Lebensqualität Short-Form Gesundheitsfragebogen

(SF-36): Psychischer Summenscore

(Bullinger & Kirchberger, 1998)

Sekundäre Outcomes

Funktionale Gesundheit Short-Form Gesundheitsfragebogen

(SF-36): Körperlicher Summenscore

(Bullinger & Kirchberger, 1998)

Krankheitsspezifische

Symptombelastung

Depressivität Patient Health Questionnaire (PHQ-9),

Depressionsscreening (Spitzer,

Kroenke, Williams, & the Patient Health

Questionnaire Primary Care Study

Group, 1999)

Ängstlichkeit Generalized Anxiety Disorder Screener

(GAD-7) (Löwe et al., 2008)

Somatoforme

Beschwerden

Somatic Symptom Scale – 8 (SSS-8)

(Gierk et al., 2014)

Alkoholbezogene

Beschwerden

Alcohol Use Disorders Identification

Test, short form (AUDIT-C) (Bush, Kivla-

han, McDonell, Fihn, & Bradley, 1998)

Zufriedenheit mit der Versorgung und Pati-

entenbeteiligung

Fragebogen zur Zufriedenheit mit der

ambulanten Versorgung (ZAPA) (Scholl

et al., 2011)

Auswertungsstrategien

Die statistischen Analysen wurden in den beiden beteiligten Instituten des Universitätsklini-

kums Hamburg-Eppendorf durchgeführt. Aufgrund des quasi-experimentellen Designs wur-

den mögliche Unterschiede zwischen der Interventions- und den beiden Kontrollgruppen

durch Entropy Balancing kontrolliert. Die Hauptauswertung (Hypothese a1, Hypothese a2)

wurde mittels linearen gemischten Modellen mit festen Effekten für Gruppe (IG-PNP/KG-

HZV/KG-RV), Zeit und Zeit*Gruppe (Interaktionsterm) sowie zufälligem Effekt für die jeweils

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 28 Stand: 29.06.2020

betrachtete Zielgröße zu t0 (Random Intercept) durchgeführt. In einem linearen gemischten

Modell können unterschiedliche Ebenen berücksichtigt werden (z.B. Ebene der Person und

der Praxis), die variieren können, deren Variation aber nicht Teil des zu prüfenden Effekts

sind. Ein weiterer Vorteil dieser Modelle ist, dass Fälle mit einbezogen werden können, die

nur zu einem Zeitpunkt einen gültigen Wert in der Zielgröße aufweisen. Damit können mehr

Daten und damit mehr Informationen in die Schätzung einfließen. Zur Kontrolle von mögli-

chem Clustering sollte ein zufälliger Effekt für die behandelnde Hausarztpraxis berücksichtigt

werden. Dies erübrigte sich, da die Verteilung von Versicherten auf viele Praxen (durch-

schnittlich ca. 1,2 Versicherte pro Praxis) keine Clusterbildung zeigte. Als weitere Kovariaten

mit festen Effekten wurden Alter, Geschlecht und die AU-Diagnose berücksichtigt. Für die

Modelle zur Überprüfung der Patientenzufriedenheit (Hypothese a2, Teil 3) wurden keine fes-

ten Effekte für Zeit sowie Zeit*Gruppe ins Modell aufgenommen, da hier lediglich Outcome-

Werte zu t1 vorlagen. Zudem wurden körperliche Komorbidität und Urbanisierungsgrad als

zusätzliche Kovariaten zu den oben benannten Kovariaten als feste Effekten aufgenommen,

da sie Unterschiede zu t0 aufwiesen. Hier wurde also eine Kovariatenadjustierung anstelle

des Entropy Balancing durchgeführt. Die explorative Analyse von potenziellen patientenseiti-

gen Effektmoderatoren (Hypothese a3) erfolgte mittels des Einschlusses der entsprechenden

Variablen und Interaktionseffekte (Variable*Zeit, Variable*Gruppe, Variable*Gruppe*Zeit) ins

Analysemodell des Primären Outcomes. Für folgende Variablen zu t0 wurden Interaktionsef-

fekte untersucht: AU-Diagnosen, gesundheitsbezogene Lebensqualität, körperliche Komorbi-

dität, Erkrankungsdauer, Depressivität, Ängstlichkeit, somatoforme Beschwerden, alkoholbe-

zogene Beschwerden, selbstberichtete AU-Tage, Alter, Geschlecht und Schulbildung.

Versicherte der Kontrollgruppen, die sich im Laufe des Erhebungsjahres entschlossen hatten,

am PNP-Vertrag teilzunehmen sowie Versicherte, die im Laufe des Jahres den PNP-Vertrag

kündigten, wurden für die Intention-to-treat-Analyse (Hauptanalyse) eingeschlossen.

Dropout-Analysen wurden deskriptiv auf der Ebene der Nicht-Teilnehmer*innen und Teilneh-

mer*innen zu t0 durchgeführt. Hierzu übermittelte die AOK BW aggregierte Daten über Alter,

Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Gesundheitsdaten im Vorjahreszeitraum (AU-Tage, An-

zahl der F-Diagnosen (keine, eine, mehr als eine), Diagnosen chronischer Erkrankungen (Eli-

xhauser-Skalen)). Zudem wurden deskriptiv Dropout-Analysen zur Untersuchung des Drop-

outs zwischen t0 und t1 untersucht, indem Teilnehmer*innen mit und ohne Daten zu t1 hin-

sichtlich soziodemographischer Variablen, Gesundheitszustand zu t0 und Inanspruchnahme

im Vorjahreszeitraum verglichen wurden.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 29 Stand: 29.06.2020

Durchführung der Primärdatenerhebung

Die Datenerhebung der Primärdaten erfolgte im gesamten Gebiet Baden-Württembergs

durch eine Mitarbeiter*in der AOK BW (Studienkoordinator*in). Vorgesehen war folgender

Ablauf der Datenerhebung unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit: Ab dem Start der Er-

hebung wurde jede*r Patient*in, der/die wegen einer der acht fokussierten psychischen bzw.

neurologischen Erkrankungen krankgeschrieben wurde (Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeits-

bescheinigung) und die Einschlusskriterien (siehe Ein- und Ausschlusskriterien) erfüllt, iden-

tifiziert. Diese Patient*innen wurden über die/den Studienkoordinator*in durch ein Anschrei-

ben über die Studie sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme informiert. Diesem Anschreiben

lagen eine schriftliche Patienteninformation, zwei Exemplare der Einwilligungserklärung so-

wie ein mit einem Code versehener t0-Fragebogen (s. Anhang zu AP1, PDF-Nr. 1 „T0-Fra-

gebogen (gekürzt)) bei. Die Einwilligungserklärungen wurden von den teilnehmenden Ver-

sicherten in einem separaten Rückumschlag an den/die Studienkoordinator*in der AOK, die

codierten Fragebögen an das Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie gesendet.

Auf den Einwilligungserklärungen war der Code der Versicherten ebenfalls vermerkt. Die per-

sonenbezogenen Versichertendaten sowie die über die Pseudonymisierung verschlüsselten

Codes waren ausschließlich dem/der Studienkoordinator*in zugänglich. Der/die Studienko-

ordinator*in erhielt vom Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie eine Liste mit

Codes, von denen Fragebögen zu t0 ausgefüllt zurückgesendet wurden. Der/die Studienko-

ordinator*in meldete daraufhin die Codes, von denen eine Einwilligungserklärung vorlag, an

das Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie. Nur die Fragebögen der Versicher-

ten, von denen eine Einwilligungserklärung vorlag, wurden weiter verarbeitet und ausgewer-

tet. Zudem wurden Gruppenzugehörigkeit (IG-PNP, KG-HZV, KG-RV) sowie Fokusdiagno-

sen und weitere gesicherte Diagnosen im 12-Monatszeitraum für die teilnehmenden Versi-

cherten vom/von der Studienkoordinator*in an das Institut und Poliklinik für Medizinische Psy-

chologie gemeldet, sodass diese Daten über die Codes mit den erhobenen Primärdaten zu-

sammengefügt werden konnten.

Um den Rücklauf im Verlauf zu erhöhen, wurde ein vereinfachtes Anschreiben mit Hinweis

auf eine telefonische Kontaktmöglichkeit (Studientelefon) zur Verbesserung der Verständlich-

keit eingeführt. Zudem wurde der Fragebogen um 9 Seiten auf insgesamt 10 Seiten, gekürzt

und ein Erinnerungsschreiben für Versicherte, die vier Wochen nach Rekrutierung keinen

Fragebogen oder/und keine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung abgegeben ha-

ben, wurde installiert (s. Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität auf der Grundlage

von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizi-

nische Psychologie) Im Verlauf wurde die Einwilligungserklärung und Studieninformation ge-

mäß der DSGVO angepasst (s. Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität auf der

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 30 Stand: 29.06.2020

Grundlage von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik

für Medizinische Psychologie).

Die Versendung der t1-Fragebögen (s. Anhang zu AP1,T0-Fragebogen (gekürzt)„T1-Fra-

gebogen“) erfolgte ebenfalls über die/den Studienkoordinator*in der AOK auf der Basis der

Liste mit den Codes der Versicherten, von denen zu t0 sowohl ein Fragebogen als auch eine

Einwilligungserklärung vorlag. Den Versicherten wurde ein Gutschein im Wert von 15,- Euro

als Aufwandsentschädigung zugesendet. Nach vier Wochen wurde ebenfalls ein Erinne-

rungsschreiben an Versicherte versendet, die keinen t1-Fragebogen zurückgeschickt hatten.

Im Falle des Widerrufs der Einwilligungserklärung wären die bereits erhobenen Daten ge-

löscht worden. Dies ist jedoch im Projektverlauf nicht eingetreten. Ein Widerruf bereits ano-

nymisierter Daten ist nicht mehr möglich.

Die Dateneingabe, das Datenmanagement und die Auswertung der Primärdaten erfolgte aus-

schließlich am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Zur Überprüfbarkeit von For-

schungsergebnissen können vollständig anonymisierte Datensätze, die ebenfalls keinerlei

Rückschlüsse auf die Person zulassen (Löschung von Geburtsmonat und –jahr, Ausfülldatum

sowie Freitextantworten), in wissenschaftlichen Veröffentlichungen zugänglich gemacht wer-

den.

Arbeitspaket 2 (AP2): Kostenvergleichsanalyse auf der Grundlage von Sekundärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Ver-

sorgungsforschung)

Studiendesign

Die Kostenvergleichsanalyse wurde mit Hilfe einer retrospektiven Sekundärdatenanalyse un-

ter Verwendung eines quasi-experimentellen Designs auf Basis von Routinedaten der AOK

BW durchgeführt.

Ein- und Ausschlusskriterien

Die Stichprobe umfasste Versicherte der AOK BW mit Wohnort in Baden-Württemberg, die

zum Zeitpunkt der Baseline-Erhebung ≥18 Jahre alt und kontinuierlich in den Jahren 2014 bis

2016 bei der AOK-BW versichert waren. Zudem wurden ausschließlich Versicherte berück-

sichtigt, die aufgrund einer der acht fokussierten Diagnosen erstmals nach mindestens einem

Jahr aufgrund dieser Diagnose arbeitsunfähig geschrieben wurden (d.h. keine AU-Schrei-

bung in den 12 Monaten vorher aufgrund einer F-Diagnose bzw. bei der Fokusdiagnose „Mul-

tiple Sklerose“ keine AU-Schreibung in den 12 Monaten vorher aufgrund der Diagnose Mul-

tiple Sklerose). Die Tabelle 3 stellt die Einschlusskriterien und die 8 ausgewählten Fokuser-

krankungen übersichtlich dar.

Tabelle 3: Einschlusskriterien

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 31 Stand: 29.06.2020

1. Alter ≥ 18 Jahre

2. Kontinuierlich in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei der AOK Baden-Württem-

berg versichert

3. Wohnort in Baden-Württemberg

4. Arbeitsunfähigkeitsdiagnose im Jahr 2015 aufgrund von einer der folgenden Fo-

kuserkrankungen: Bipolare Störungen (F31.x), depressive Störungen (F32.x, F33.x,

F34.1), Angststörungen (F40.x, F41.x), Anpassungsstörungen (F43.2), somato-

forme Störungen (F45.x), Störungen durch Alkoholabusus (F10.x), Schizophrenien

(F20.x) und Multiple Sklerose (G35.x).

5. Bei Patient*innen mit psychischen Erkrankungen: Keine Arbeitsunfähigkeitsdiag-

nose in den 12 Monaten vor der Diagnosestellung im Jahr 2015 aufgrund von psy-

chischen Erkrankungen (Fxx.x)

Bei Patient*innen mit Multiple Sklerose: keine Arbeitsunfähigkeitsdiagnose in den

12 Monaten vor der Diagnosestellung im Jahr 2015 aufgrund von Multiple Sklerose

(G35.x)

6. Vollständige Kostendaten und plausible Aufenthaltsdauer in Krankenhäusern und

realistische Gesamtkosten (z.B. wurde geprüft, ob die aggregierten Gesamtkosten

positiv sind)

Zielgrößen

Hauptzielgrößen für die Kostenvergleichsanalyse sind die stationären Versorgungskosten so-

wie die Krankengeldzahlungen und Arbeitsunfähigkeitstage im Follow-Up-Zeitraum. Dennoch

ist ein Überblick über die Gesamtkosten und die anderen Kostensegmente essenziell, um

eine ganzheitliche Beurteilung zu ermöglichen. Deshalb wurden zudem die ambulanten Kos-

ten und die Medikamentenkosten innerhalb eines Jahres nach Diagnosestellung verglichen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Kostensegmenten und den Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund

aller Diagnosen wurden die Anteile dieser Zielgrößen bestimmt, die mit hoher Wahrschein-

lichkeit mit den Fokuserkrankungen zusammenhängen, da die Hypothesen b1 und b2 sich

im Speziellem auf Kosten im Zusammenhang mit diesen Fokuserkrankungen beziehen. Bei

diesen spezifischen Anteilen wurden lediglich die Leistungen und Medikamente berücksich-

tigt, die aufgrund der primär abrechnenden Fachgruppe bzw. aufgrund Ihrer ATC-Klassifika-

tion zumeist für die Behandlung von psychischen und neurologischen Erkrankungen abge-

rechnet werden. Die Tabelle 4 gibt einen Überblick wie die spezifischen Anteile je Kosten-

segment ausgewiesen wurden.

Tabelle 4: Ermittlung der Anteile der Zielgröße, die mit neurologischen und psychiat-rischen Erkrankungen zusammenhängen

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 32 Stand: 29.06.2020

Zielgröße Vorgehen beim Bestimmen der spezifischen Anteile

Ambulante Kosten

Kosten im Zusammenhang mit den ambulanten PNP-Abrech-

nungsziffern und den Äquivalenten aus der Regelversorgung

(EBM-Kapitel 14, 16, 21, 22, 23 und 35)

Medikamentenkosten

Kosten für Medikamente aus den Kategorien: Tranquillantien,

Antidepressiva, Neuroleptika, Psychostimulantien und weiteren

Psychopharmaka, Immuntherapeutika (zur Behandlung von

Multipler Sklerose), Muskelrelaxanzien (symptomatische The-

rapie)

Stationäre Kosten

Kosten für stationäre Aufenthalte aufgrund von Fokusdiagno-

sen (Hauptdiagnose). Zudem musste die Behandlung in einer

der folgenden Abteilungen stattfinden: 28xx Neurologie, 29xx

Allgemeine Psychiatrie, 30xx Kinder- und Jugendpsychiatrie,

31xx Psychosomatik/Psychotherapie

Krankengeldzahlungen /

AU-Tage

Zahlungen und Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund der Fokusdi-

agnosen

AU: Arbeitsunfähigkeit

Bei den spezifischen Krankengeldzahlungen und Arbeitsunfähigkeitstagen wurden lediglich

die Zahlungen und Arbeitsunfähigkeitstage im Zusammenhang mit einer der acht Fokuser-

krankungen gewertet. Jegliche Kostenvariablen wurden zensiert. Dabei wurden alle Werte

über dem 99% Perzentil der positiven Kosten durch das 99% Perzentil der positiven Kosten

ersetzt. Diese Zensierung führt dazu, dass die wenigen extremen Ausreißer, welche in der

Regel nicht auf psychiatrische Erkrankungen zurückzuführen sind, die Ergebnisse nicht ver-

zerren.

Matching

Entropy Balancing (EB): Die Teilnahme am PNP-Vertrag obliegt der individuellen Motivation

und Entscheidung der Versicherten. Daher muss davon ausgegangen werden, dass sich Teil-

nehmer*innen unter Umständen systematisch von Nichtteilnehmer*innen unterscheiden. Um

diesen Selektionsbias, der das Outcome verzerren könnte, zu minimieren, wird EB einge-

setzt. EB basiert auf einem Entropie-maximierenden Verfahren zur Gewichtung der Beobach-

tungen, sodass eine Balance zwischen der Interventions- und gewichteten Kontrollgruppe

bezüglich definierter Kriterien erfüllt wird. Das EB erfolgt anhand von Patientencharakteristika

(z.B. Alter, Geschlecht, Region, Versicherungsart, Kosten für Behandlungen), welche für den

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 33 Stand: 29.06.2020

individuellen Vorjahreszeitrum der Versicherten bestimmt wurden. Die Vorjahreskosten wur-

den äquivalent zu den Kosten des Follow-Up-Zeitraums mit der beschriebenen Methode zen-

siert. Zudem wurden 31 Elixhauser-Subskalen, welche eine Vielzahl von körperlichen Komor-

biditäten sowie Drogenabhängigkeit, Depression und Psychosen abbilden, auf der Grundlage

von gesicherten ambulanten und stationären Diagnosen und den dazugehörenden ICD-10

Codes bestimmt, um in der Balancierung Komorbiditäten angemessen zu berücksichtigen.

Statistische Analysen

Zur Analyse der Kostensegmente wurden zweistufige allgemeine lineare Modelle verwendet.

Diese wurden ausgewählt, da diese Modelle die vielen Personen ohne angefallene Kosten in

bestimmten Bereichen (insbesondere im stationären Bereich) angemessen berücksichtigen

können. Hierzu wird die Entstehung von Kosten (erste Stufe) mit einer binomialen Verteilung

und die Höhe der positiven Kosten (zweite Stufe) mit einer Gamma-Verteilung getrennt von-

einander modelliert. Ein zentraler Vorteil dieses Vorgehens ist, dass umfassendere Aussagen

ermöglicht werden, da separate Effekte der Vertragszugehörigkeit für die Entstehung von

Kosten und die Höhe der Kosten ermittelt werden. Im stationären Bereich lässt sich somit

eher einschätzen, ob sich die Wahrscheinlichkeit für eine Hospitalisierung oder die Dauer der

Hospitalisierung durch die Vertragszugehörigkeit verändert hat.

Zur Analyse der Arbeitsunfähigkeitstage wurde die Eignung von verschiedenen Zählmodellen

überprüft. Als potenziell geeignete Modelle wurden ein Tobit-Modell, ein zensiertes Poisson-

Modell als auch ein zensiertes negativ-binomiales Modell ausgewählt. Alle diese Modelle sind

zensiert und nehmen somit an, dass die beobachteten Arbeitsunfähigkeitstage noch höher

ausgefallen wären, wenn der Beobachtungszeitraum nicht nach 12 Monaten beendet gewe-

sen wäre. Dieses Vorgehen berücksichtigt, dass Versicherte mit der maximalen Anzahl an

Arbeitsunfähigkeitstagen im Follow-Up-Zeitraum nicht am nächsten Tag wieder direkt zur Ar-

beit gegangen wären. Stattdessen nehmen diese Modelle eine realistischere Verteilung nach

dem Abschluss der Studie für dieses Kollektiv an und adjustieren die Mittelwerte entspre-

chend.

Arbeitspaket 3 (AP3): Evaluation der Diagnosespezifität von Sekundärdaten (Universi-

tätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungs-

forschung)

Studiendesign

Die Evaluation der Diagnosespezifität wurde anhand einer explorativen, retrospektiven Se-

kundärdatenanalyse durchgeführt. Als Datengrundlage dienten dieselben Versicherten wie

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 34 Stand: 29.06.2020

bei der Kostenvergleichsanalyse (siehe Tabelle 3); es wurden allerdings nur die Patient*innen

mit der Fokusdiagnose Depression ausgewählt.

Ein- und Ausschlusskriterien

Die Stichprobe umfasste Versicherte der AOK BW mit Wohnort in Baden-Württemberg, die

zum Zeitpunkt der Baseline-Erhebung ≥18 Jahre alt und kontinuierlich in den Jahren 2014 bis

2016 bei der AOK-BW versichert waren. Zudem wurden lediglich Versicherte berücksichtigt,

die aufgrund einer Depression (F32.x oder F33.x) erstmals nach mindestens einem Jahr auf-

grund einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben wurden.

Zielgrößen

Outcomeparameter der Routinedatenanalyse sind die Diagnosegenauigkeit sowohl zum Zeit-

punkt der Diagnosestellung als auch die Entwicklung der Diagnosegenauigkeit im 12-Monats-

Follow-Up. Hierzu wird jeweils im Quartal der Diagnosestellung bzw. 1, 2, 3 und 4 Quartale

nach der Diagnosestellung bestimmt, ob bereits mindestens eine spezifische Diagnose – also

eine F32.0-F32.3 oder F33.0-F33.3 ICD-10 Diagnose – kodiert wurde. Als unspezifische Di-

agnosen wurden die ICD-10 Diagnosen F32.8, F32.9, F33.8 und F33.9 gewertet.

Auswertungsstrategien

Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Gruppen trotz des potenziellen Selektionseffekts her-

zustellen, wurden die Kontrollgruppen erneut via Entropy Balancing gewichtet, sodass sich

die Gruppen zum Baseline-Zeitpunkt in einer Vielzahl von Kontrollvariablen nicht mehr unter-

scheiden. Der Anteil der Versicherten mit einer spezifischen Diagnose wurde anschließend

mittels Chi-Quadrat-Tests und graphisch miteinander verglichen. Es wurden die Anteile der

Patient*innen, die mindestens eine spezifische Diagnose im Quartal der Diagnosestellung

bzw. im 1, 2, 3 oder 4 Quartal nach der Diagnosestellung hatten, stratifiziert nach IG-PNP,

KG-HZV und KG-RV gegenübergestellt.

Arbeitspaket 3 (AP3): Zusätzliche Analysen zur Wartezeit bis zur psychotherapeuti-

schen Behandlung und zur Leitlinientreue der Behandlung bei Depression (Universi-

tätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungs-

forschung)

Ein- und Ausschlusskriterien

Für die Zusatzanalysen zur Betrachtung der Wartezeit bis zum Beginn einer Psychotherapie

und dem Anteil der Patient*innen mit einer leitliniengetreuen Behandlung wurden zusätzliche

Einschlusskriterien geprüft, um die Validität der Depressionsdiagnose noch besser abzusi-

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 35 Stand: 29.06.2020

chern. Diese zusätzlichen Kriterien sollten gewährleisten, dass für die eingeschlossenen Pa-

tient*innen sowohl mit hoher Sicherheit eine Depression vorliegt als auch der Schweregrad

eingeschätzt werden kann. Hierzu wurde zusätzlich zu den Einschlusskriterien aus der Ta-

belle 3 geprüft, ob mindestens eine stationäre F32.x oder F33.x ICD-10 Diagnose oder min-

destens zwei gesicherte ambulante F32.x oder F33.x ICD-10 Diagnosen dokumentiert wur-

den. Diese Diagnosen konnten innerhalb des Einschlussquartals und der zwei darauffolgen-

den Quartale kodiert werden.

Es wurde zwischen leichten (F32.0 oder F33.0), mittelgradigen (F32.1 oder F33.1) und schwe-

ren Depressionen (F32.2, F32.3, F33.2 oder F33.3) unterschieden. Zudem wurden die Grup-

pen in Patient*innen mit einer ersten depressiven Episode (F32.x) oder einer rezidivierenden

Episode (F33.x) aufgeteilt. Die Versicherten wurde jeweils entsprechend der schwersten Di-

agnose eingeteilt, die sie im Einschlussquartal und den darauffolgenden Quartalen erhalten

haben (Annahme rezidivierend > Erstepisode und schwer > mittelgradig > leicht).

Zielgrößen

Die Wartezeit bis zur ersten Psychotherapiestunde konnte nicht direkt erfasst werden, da der

Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme zu einem bzw. einer Psychotherapeut*in in Routine-

daten nicht dokumentiert wird. Stattdessen wurde der zeitliche Abstand in Tagen zwischen

dem Datum der ersten Depression-Arbeitsunfähigkeitsdiagnose und der ersten Psychothera-

piestunde verwendet. Da nach den S3-Leitlinien sowohl bei mittelgradiger Depression als

auch bei schwerer Depression eine Psychotherapie indiziert ist, wurde die Wartezeit gemein-

sam für alle mittelgradigen und schweren Fälle analysiert.

Hinsichtlich der Empfehlungen zu einer angemessenen Pharmakotherapie und Psychothera-

pie bei Depression gibt es unterschiedliche Vorgaben je nach Schweregrad. Deshalb wurde

der Anteil der Patient*innen, der eine Pharmakotherapie mit Antidepressiva und/oder eine

psychotherapeutische Intervention (eine mindestens 50-minütige Therapiestunde) erhält,

stratifiziert je Schweregrad ermittelt. Zudem wurde zwischen einer adäquaten und einer

(noch) nicht adäquaten Pharmakotherapie unterschieden. Als adäquate Pharmakotherapie

wurde die Behandlung mit mindestens 180 Tagesdosen mit einem einzigen Antidepressivum

gewertet. Dies entspricht ca. einer 6-wöchigen Akutbehandlung mit einer anschließenden

4,5-monatigen Erhaltungstherapie. Es wurden alle abgerechneten Medikamente gewertet bei

denen das Abgabedatum im individuellen 12-monatigen Follow-Up lag. Entsprechend der S3-

Leitlinien für Depression wurde die Kombination von MAO-Inhibitoren und selektiven Seroto-

nin- bzw. Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmern (SSRI/SNRI) als inadäquat eingestuft. Zu-

dem ist nach den S3-Leitlinien lediglich eine Kombinationstherapie mit Mianserin oder

Mirtazapin mit SSRI oder trizyklischen Antidepressiva einer Monotherapie nachweislich bei

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 36 Stand: 29.06.2020

sonst therapieresistenten Patient*innen überlegen. Deshalb wurden bei der gleichzeitigen

Gabe dieser Wirkstoffe die Tagesdosen beider Wirkstoffe gewertet. Ansonsten zählten je-

doch ausschließlich die Tagesdosen des zuletzt verschriebenen Wirkstoffes, um zwar einer-

seits Wechsel zwischen Wirkstoffen zu ermöglichen aber andererseits nur Monotherapien

(und nachweislich überlegene Kombinationstherapien) als adäquat einzustufen.

Auswertungsstrategien

Es wurden sowohl die Subgruppen mit unterschiedlichen Schweregraden als auch die Ko-

horte mit allen mittelgradigen und schweren Fällen separat mittels Entropy Balancing adjus-

tiert. In der Gruppe mit unterschiedlich schweren Fällen wurde zusätzlich zu den üblichen

Kontrollvariablen noch für den Schweregrad kontrolliert, damit keine Vertragsgruppe im

Durchschnitt aufwendiger zu behandelnde Patient*innen beinhaltet. Innerhalb der Subgrup-

pen wurde mittels Chi-Quadrat-Test ermittelt, ob sich der Anteil der Patient*innen, die mit

Antidepressiva und/oder Psychotherapie behandelt wurden, signifikant zwischen den Ver-

tragsgruppen unterscheidet. Da die Vertragsgruppen stratifiziert je Schweregrad in dem An-

teil der Patient*innen, der eine bestimmte Behandlungsart oder keine Behandlung bekommt,

verglichen werden können, sind sehr viele potenzielle Vergleiche möglich. Wir haben zwi-

schen 6 verschiedenen Behandlungsraten differenziert (Kombination von Psychotherapie mit

adäquater Pharmakotherapie, Kombination von Psychotherapie mit nicht adäquater Pharma-

kotherapie, adäquate Pharmakotherapie, nicht adäquate Pharmakotherapie, Psychotherapie

und keine Behandlung). Diese 6 Raten können zwischen der Regelversorgung und PNP und

der Regelversorgung und der hausarztzentrierten Versorgung verglichen werden. Zudem

können diese Vergleiche stratifiziert für die 4 betrachteten Schweregrade (mittelgradigen

Erstepisode, mittelgradigen rezidivierende Episode, schwere Erstepisode und schwere re-

zidivierende Episode) durchgeführt werden. Es gibt somit 48 mögliche Vergleiche (6*2*4),

weshalb das Signifikanzniveau mit der Bonferroni-Korrektur auf ca. 0.001 adjustiert wurde,

um trotz der vielen Vergleiche eine geringe Wahrscheinlichkeit für zufällige Signifikanzen zu

haben.

Für alle Versicherte mit mittelgradiger und schwerer Depression wurde bestimmt, wie sich

die Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von psychischen Erkrankungen über den Follow-Up-

Zeitraum entwickeln. Die kumulierten Arbeitsunfähigkeitstage bis zu einem bestimmten Zeit-

punkt fungierten dabei als Proxy für die akute Belastung der Patient*innen. Um zu prüfen, ob

im PNP-Vertrag Patient*innen mit einer akuten Belastung schneller psychotherapeutisch be-

handelt werden als in der Regelversorgung, wurde auf einen Interaktionseffekt zwischen der

Vertragszugehörigkeit und den kumulierten Arbeitsunfähigkeitstagen auf die Wartezeit ge-

testet. Sofern der PNP-Vertrag den Behandlungsbedarf stärker berücksichtigt, sollte es im

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 37 Stand: 29.06.2020

PNP-Kollektiv einen stärkeren Zusammenhang zwischen den Arbeitsunfähigkeitstagen und

der Wartezeit bis zur Therapie geben als in der Regelversorgung.

Zur Analyse der Wartezeit und der Therapiefrequenz wurde eine Erweiterung einer Cox-

Regression mit robusten Standardfehlern für wiederkehrende Ereignisse angewandt. Da

diese Erweiterung auf Prentice, Williams und Peterson zurückgeht (Prentice, Williams, &

Peterson, 1981), wird dieses Modell im folgenden PWP-Modell genannt. Es wurden unter-

schiedliche Risiken für die erste Therapiestunde, die zweite bis sechste (üblicherweise die

Probatorik innerhalb der psychotherapeutischen Behandlung) und die folgenden Therapie-

sitzungen angenommen. Dies ist wichtig, da die Wahrscheinlichkeit für die Fortsetzung einer

bereits begonnenen Therapie selbstverständlich deutlich höher ist als die Wahrscheinlichkeit

mit einer Psychotherapie zu beginnen.

Arbeitspaket 4 (AP4): Evaluation der Struktur- und Prozessqualität auf der Grundlage

von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für

Medizinische Psychologie)

Studiendesign

Für die Bewertung der Struktur- und Prozessqualität wurde eine fragebogengestützte Voller-

hebung aller relevanten PNP-Behandler*innen durchgeführt. Es wurde dafür eine Mixed-Me-

thods-Studie mit einem explorativ sequentiellen Design (Creswell, 2014) realisiert. Auf der Ba-

sis einer qualitativen Interviewbefragung und Datenanalyse wurde ein für den Versorgungs-

vertrag spezifisches Evaluationsinstrument entwickelt, das in einer quantitativen Primärdaten-

erhebung im Querschnitt eingesetzt wurde.

Ziel dabei war es, die Akzeptanz und Bewertung des PNP-Vertrags aus Sicht der im PNP-

Vertrag eingeschriebenen Behandelnden zu evaluieren sowie mögliche Probleme und Ver-

besserungsmöglichkeiten in der klinischen Praxis zu identifizieren.

Ein- und Ausschlusskriterien

Angeschrieben bzw. befragt wurden alle Psychotherapeut*innen oder Ärzt*innen mit einer

Kassenzulassung in Baden-Württemberg, die zum Zeitpunkt 06.09.2017 in mindestens eines

der drei Module (Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie) des PNP-Vertrags eingeschrieben

waren. Dies konnten Psychotherapeut*innen oder Ärzt*innen mit einem Facharzttitel in den

Fächern Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik oder Psy-

chotherapie sein.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 38 Stand: 29.06.2020

Fallzahlberechnungen

Alle n = 720 Behandelnden im PNP-Vertrag (Haus-, Fachärzt*innen, Psychotherapeut*innen)

wurden angeschrieben. Da es sich um eine explorative Datenerhebung handelte und eine

Vollerhebung angestrebt wurde, erfolgte hier keine Power-Kalkulation.

Datenerhebung und Instrumente

Zunächst wurde auf der Basis leitfadengestützter qualitativer Interviews (vgl. Interviewleitfa-

den: qualitative Interviews mit PNP-Behandler*innen, S. 99 im Anhang zu AP4) mit betei-

ligten Behandler*innen ein für den Versorgungsvertrag spezifisches Evaluationsinstrument

entwickelt. Die Entwicklung dieses quantitativen Fragebogens für die Querschnittsbefragung

erfolgte in Anlehnung an ein im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf entwickeltes Mess-

verfahren (siehe auch Heddaeus, Steinmann, Liebherz, Härter, & Watzke, 2015). Für die qua-

litativen Interviews erfolgte die Auswahl der Interviewten mit gezieltem Sampling (Palinkas et

al., 2015), wodurch n=9 Behandelnde für jede mögliche Kombination von Berufsgruppe (Haus-

ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, andere Fachärzt*innen) und genutztem PNP-Vertragsmo-

dul (Psychotherapie, Neurologie, Psychiatrie) berücksichtigt wurden. Es wurde auf Heteroge-

nität bezüglich Region (Stadt vs. Land), Berufserfahrung, Teilnahmedauer am PNP-Vertrag,

Geschlecht sowie psychotherapeutischer Richtlinienverfahren geachtet. Neun von 20 ausge-

wählten und kontaktierten Behandelnden erklärten sich zur Teilnahme bereit und wurden in

ihren Praxen von zwei Projektmitarbeiter*innen interviewt. Erfragt wurden die Gründe für die

Teilnahme am Vertrag, die Gesamtbewertung und die Nutzung der einzelnen Elemente des

Vertrags sowie die Zufriedenheit mit der interprofessionellen Zusammenarbeit (z.B. die Moti-

vation zur Teilnahme am PNP-Vertrag, die Zufriedenheit mit dem PNP-Vertrag hinsichtlich der

Organisation und der Prozesse sowie die Bewertung der Auswirkungen auf die Versorgung).

Zudem wurde spezifisch auf den Vermittlungsprozess eingegangen. Die Interviews dauerten

durchschnittlich 35 Minuten (SD=9), wurden digital aufgezeichnet, transkribiert, anonymisiert

und mithilfe der thematischen Analyse (Braun & Clarke, 2006) ausgewertet. Der quantitative

Fragebogen (vgl. im Anhang zu AP4 PDF-Nr. 5 „Quantitativer Fragebogen für Quer-

schnittsbefragung mit PNP-Behandler*innen“) enthielt folgende Bereiche: Teilnahmemoti-

vation (25 Items), Zufriedenheit mit dem PNP-Vertrag (6 Items), Bewertung der Patientenbe-

handlung (29 Items; allgemein, Indikation, Zugang, Einstellung zu den Rationalen des PNP-

Vertrags), Bewertung der Kooperation und Koordination (11 Items), Organisation und Verbes-

serungsvorschläge (8 Items; offene Items) sowie Angaben zur Person, zur Vertragsteilnahme

und Patientenversorgung (11 Items). Der Fragebogen beinhaltete Items mit einer vier-stufigen

Likert-Skala („trifft zu“, „trifft eher zu“, „trifft eher nicht zu“, „trifft nicht zu“), die entweder alle

oder einzelne Module betreffen, sowie offene Fragen nach wahrgenommenen Problemen und

Verbesserungsvorschlägen.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 39 Stand: 29.06.2020

Auswertungsstrategien

Die Struktur- und Prozessqualität wurde anhand einer querschnittlichen Primärdatenerhe-

bung untersucht. Der Fragebogen wurde spezifisch für den zu evaluierenden Versorgungs-

vertrag entwickelt. Es erfolgte eine deskriptive Auswertung mithilfe des Softwareprogramms

SPSS 18. Die Antwortkategorien „trifft eher zu“ und „trifft zu“ wurden dabei gemeinsam als

Zustimmung und die Antwortkategorien „trifft eher nicht zu“ und „trifft nicht zu“ als Ablehnung

berichtet. Offene Items wurde mithilfe des Softwareprogramms MAXQDA 10 thematisch

(Braun & Clarke, 2006) mit einem induktiv-deduktiven Vorgehen analysiert.

Durchführung der Primärdatenerhebung

Alle Behandler*innen, die in mindestens eins der drei PNP-Module eingeschrieben waren,

wurden vorab über den MEDI-Verbund über die PNP-Evaluation informiert. Anschließend er-

hielten sie eine Studieninformation, eine Einwilligungserklärung (in doppelter Ausführung) so-

wie einen Fragebogen. Es wurden nur Fragebögen von Behandler*innen ausgewertet, von

denen eine schriftliche informierte Einwilligung sowie ein ausgefüllter Fragebogen am Institut

und Poliklinik für Medizinische Psychologie des UKEs einging. Alle Teilnehmenden, von de-

nen nicht beides am UKE einging, wurden nach acht Wochen erneut per Brief erinnert. Alle

Teilnehmenden erhielten eine Aufwandsentschädigung im Wert von 20 Euro für das Ausfüllen

der Fragebögen. Die Interviewteilnehmenden erhielten 40 Euro für Ihre Teilnahme am Inter-

view.

4. Finanzierungsplan

Die Mittelverwendung der Konsortialpartner war entsprechend des aufgestellten Finanzie-

rungsplans notwendig und dem Forschungsprojekt angemessen. Mittel wurden ausschließlich

den vorgesehenen Zwecken zugeführt. Die Personalmittel wurden so umgewidmet, dass das

Projekt kostenneutral um ein halbes Jahr verlängert werden konnte. Zudem wurden die Sach-

mittel stabil gehalten, indem die Incentives für die Teilnehmenden der Struktur- und Prozess-

evaluation von 40,- auf 20,- reduziert wurden.

5. Projektergebnisse und Schlussfolgerungen

Arbeitspaket 1 (AP1): Evaluation der Effektivität im Sinne einer Auswirkung auf patien-

tenbezogene und patientenberichtete Parameter auf der Grundlage von Primärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psy-

chologie)

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 40 Stand: 29.06.2020

Stichprobe

N=14.483 Versicherte wurden für die Analyse eingeschlossen. N=1.104 erfüllten zum Zeit-

punkt t0 die Einschlusskriterien und n=725 zum Zeitpunkt t1 (s. Abbildung 2). Von n=988 Ver-

sicherten lagen Daten für die Hauptanalyse vor, da für diese mindestens ein gültiger Wert in

der Hauptzielgröße (psychische Summenskala) zu t0 und/oder zu t1 sowie gültige Werte in

den Kovariaten Alter, Geschlecht und AU-Diagnosen zu t0 vorlagen. Die Teilnehmer*innen zu

t0 hatten ein durchschnittliches Alter von 46,0 Jahren (Standardabweichung: 12,2) und 61,5

% waren Frauen. Die Stichprobe verteilte sich ungleichmäßig auf die drei Versorgungsver-

träge. Zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsdiagnose waren n=308 (27,9%) im Facharztpro-

gramm, und n=242 (21,9%) ausschließlich im Hausarztprogramm eingeschrieben, während

n=554 (50,2%) in der Regelversorgung waren. Die Interventionsgruppe (IG-PNP) machte also

28% der Stichprobe aus und hatte durch die Teilnahme am Facharztprogramm potentiell Zu-

gang zur Versorgung im PNP-Vertrag. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Versicherten der

Interventionsgruppe auch tatsächlich eine Intervention erhalten haben oder Kontakt zu PNP-

Behandler*innen hatten. Zwischen den drei Gruppen zeigten sich Unterschiede mit kleinem

bis mittleren Effekt in den Kontrollvariablen Alter (Eta²= .022), Anzahl körperlicher Ko-Diagno-

sen (Eta² = .025) und dem Urbanisierungsgrad (Cramér-V = .1) (s. Tabelle 5).

Tabelle 5: Deskriptive Statistiken zu den Kontrollvariablen für den individuellen Vor-jahreszeitraum der Versicherten

Variable (t0) Gruppe n

Alter (M, SD)

HzV

RV

PNP

228

520

292

45.4 (11.6)

44.6 (12.7)

48.8 (11.1)

Anzahl körperlicher Ko-Diagnosen in den

vorangegangenen 12 Monaten

(M, SD)

HzV

RV

PNP

242

554

308

1.35 (1.56)

1.41 (1.68)

2.01 (2.0)

Urbanisierungsgrad [Kreisfreie Großstädte]

(%)

HzV

RV

PNP

223

510

284

9.4

20.8

16.2

Urbanisierungsgrad [Städtische Kreise] (%)

HzV

RV

PNP

223

510

284

67.7

64.3

65.5

Urbanisierungsgrad [Ländliche Kreise mit

Verdichtungsansätzen] (%)

HzV

RV

PNP

223

510

284

20.2

13.9

15.5

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Urbanisierungsgrad [Dünn besiedelte ländli-

che Kreise] (%)

HzV

RV

PNP

223

510

284

2.7

1.0

2.8

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogram (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiat-rie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung.

Einen Überblick über alle weiteren Kontrollvariablen ausgewertet für die Vertragsgruppen fin-

den sich in der Tabelle 18 im Anhang AP1.

Ergebnisse des Entropy Balancings

Das Entropy Balancing konnte erfolgreich durchgeführt werden. Die Tabelle 20 im Anhang zu

AP1 zeigt, dass sich die Unterschiede in den Mittelwerten und Standardabweichungen der

Kontrollvariablen durch die Adjustierung stark reduzieren.

Dropout

Bei der deskriptiven Betrachtung der Unterschiede zwischen selektierten Versicherten, die an

der Studie zu t0 teilnahmen (Teilnehmer*innen), und selektierten Versicherten, die nicht zu t0

an der Studie teilnahmen (Nicht-Teilnehmer*innen), wird deutlich, dass im Durchschnitt ältere

Personen, ein höherer Anteil an Frauen, ein niedrigerer Anteil an Versicherten mit einer nicht-

deutschen Staatsbürgerschaft sowie ein höherer Anteil Versicherten mit mehr als einer psy-

chischen Ko-Diagnose in den letzten 12 Monaten vor t0 an der Studie teilnahmen (s. Tabelle

6). Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass, im Vergleich zu der Gesamtpopulation an ange-

schriebenen Versicherten, jüngere Personen, Männer, Personen mit nicht-deutscher Staats-

bürgerschaft und mit weniger psychischen Komorbiditäten in der Studie leicht unterrepräsen-

tiert waren. Die Anzahl der AU-Tage im den vorangegangenen 12 Monaten ist für Nicht-Teil-

nehmer*innen und Teilnehmer*innen vergleichbar. Hinsichtlich ausgewählter psychischer o-

der neurologischer Diagnosen im Vorjahreszeitraum ähnelten sich die Gruppen (s. Tabelle

19 im Anhang von AP1).

Tabelle 6: Dropout Teilnehmer*innen vs. Nicht-Teilnehmer*innen

Variable (t0) Gruppe Teilnehmer*innen

(n=1.110)

Nicht-Teilnehmer*innen

(n=13.373)

Alter (M, SD)

HzV

RV

PNP

45.3 (11.7)

44.4 (12.6)

48.8 (10.9)

41.5 (12.9)

40.2 (12.9)

46.1 (11.9)

Geschlecht [weiblich] (%)

HzV

RV

PNP

65.8

66.2

62.6

55.7

55.4

58.4

Staatsangehörigkeit HzV 8.9 25.9

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[nicht-Deutsch] (%) RV

PNP

13.6

10.8

27.8

24.9

Anzahl der AU-Tage in den

vorangegangenen 12 Mona-

ten

(M, SD)

Hzv

RV

PNP

23.5 (27.3)

20.9 (30.4)

28.0 (37.3)

22.1 (27.6)

18.7 (26.2)

27.7 (34.8)

Anzahl psychischer Ko-Di-

agnosen in den letzten 12

Monaten [eine] (%)

HzV

RV

PNP

26.9

24.1

19.3

26.8

26.3

24.2

Anzahl psychischer Ko-Di-

agnosen in den letzten 12

Monaten [> eine] (%)

HzV

RV

PNP

48.5

56.7

64.7

40.2

41.8

53.4

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogram (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiat-rie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung. 1.110 Teilnehmer*innen zu t0 inklusive 6 Teilnehmer*innen, die aufgrund von stornierten AU-Diagno-sen nachträglich ausgeschlossen wurden.

Hinsichtlich des Studiendropouts von t0 zu t1 ergaben sich deskriptiv keine größeren Unter-

schiede hinsichtlich der untersuchten soziodemographischen Variablen, Gesundheitszustand

zu t0 und Inanspruchnahme im Vorjahreszeitraum (s. Tabelle 18 im Anhang von AP1).

Ergebnisse zur Evaluation der Effektivität im Sinne einer Auswirkung auf patien-

tenbezogene und patientenberichtete Parameter

Es wurde überprüft, ob Teilnehmende am Facharztprogramm (IG-PNP) effektiver in Bezug

auf einige patientenbezogene und patientenberichtete Parameter versorgt sind als in der

hausarztzentrierten Versorgung (KG-HzV) und in der Regelversorgung (KG-RV). Die mittels

Entropy Balancing und für die Kovariaten adjustierten Mittelwerte der „gesundheitsbezogenen

Lebensqualität“ zu t1 (Hauptzielgröße) unterschieden sich nicht zwischen den Gruppen.

Die geschätzten Mittelwertsunterschiede zwischen der IG-PNP und der KG-RV betrugen -

0.20 (SE (Standardfehler)=1.04, 95%-Konfidenzintervall (KI) = -2.24; 1.83, p = .845) und zwi-

schen der IG-PNP und der KG-HzV betrugen 0.18 (SE=1.13, 95%-KI = -2.04; 2.40, p = .875).

Die Hypothese a1, dass die Interventionsgruppe (IG-PNP) eine höhere „gesundheitsbezo-

gene Lebensqualität“ aufweist als die Kontrollgruppen (KG-HZV, KG-RV), konnte somit nicht

bestätigt werden. Die adjustierte Lebensqualität stieg im Durchschnitt um 7.95 Punkte von t0

zu t1 (SE=0.94, 95%-KI = 6.10; 9.80, p < .001). Personen mit AU-Depressionsdiagnose hatten

einen adjustierten Mittelwert, der 5.80 Punkte niedriger ist (SE=1.44, 95%-KI = -8.63; -2.97, p

< .001). Personen mit einer AU-Angstdiagnose wiesen einen adjustierten Mittelwert auf, der

3.10 Punkte niedriger ist (SE=1.44, 95%-KI = -5.93; -0.27, p = .032) als Personen ohne diese

AU-Diagnosen.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 43 Stand: 29.06.2020

Einen Überblick über das gesamte Modell ist hier zu finden (Tabelle 7).

Tabelle 7: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der primären Zielgröße „gesundheitsbezogene Lebensqualität“

Schätzer SE DF t-Wert p-Wert

95%-Konfidenzin-tervall

Konstante 33,26 2,29 987 14,51 <,001 28,76; 37,76

RV zu PNP -0,20 1,04 987 -0,20 ,845 -2,24; 1,83

HzV zu PNP 0,18 1,13 987 0,16 ,875 -2,04; 2,40

Zeit [t1] 7,95 0,94 987 8,44 <,001 6,10; 9,80

Alter 0,04 0,03 987 1,16 ,247 -0,03; 0,10

Geschlecht [männlich] 0,18 0,79 987 0,22 ,823 -1,38; 1,74

AU-Diagnose: Depression -5,80 1,44 987 -4,02 <,001 -8,63; -2,97

AU-Diagnose: Somatoforme Störung

0,19 1,50 987 0,13 ,090 -2,75; 3,13

AU-Diagnose: Angststörung -3,10 1,44 987 -2,15 ,032 -5,93; -0,27

AU-Diagnose: Alkoholabusus 1,47 3,35 987 0,44 ,660 -5,10; 8,04

AU-Diagnose: Multiple Sklerose 4,25 2,44 987 1,74 ,082 -0,54; 9,04

AU-Diagnose: Schizophrenie 1,44 3,52 987 0,41 ,682 -5,46; 8,35

AU-Diagnose: Bipolare Störung -3,26 4,93 987 -0,66 ,508 -12,93; 6,41

Zeit * RV (vs. PNP (Interaktions-term)

-1,42 1,34 987 -1,05 ,293 -4,05; 1,22

Zeit * HzV (vs. PNP (Interakti-onsterm)

-1,89 1,38 987 -1,37 ,170 -4,60; 0,81

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogram (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade.

Auch die mittels Entropy Balancing und für die Kovariaten adjustierten Mittelwerte der „funk-

tionalen Gesundheit“ zu t1 unterschieden sich nicht zwischen den Gruppen. Die geschätzten

Mittelwertsunterschiede zwischen der IG-PNP und der KG-RV betrugen -0.38 (SE=0.85,

95%-KI=-2,05; 1,29, p = .656) und zwischen der IG-PNP und der KG-HzV betrugen 0.43

(SE=0.96, 95%-KI=-1,45; 2,31, p = .654) (s. Tabelle 21). Die Hypothese a2 (Teil 1), dass die

Interventionsgruppe (IG-PNP) eine höhere „funktionale Gesundheit“ aufweist als die Kontroll-

gruppen (KG-HZV, KG-RV), konnte somit nicht bestätigt werden. Ferner war der Interaktions-

effekt zwischen Regelversorgung (vs. IG-PNP) und der Zeit signifikant. Dementsprechend

ergeben sich Hinweise darauf, dass Versicherte in der Regelversorgung stärker über die Zeit

an funktionaler Gesundheit gewinnen als Versicherte im PNP-Vertrag (s. Abbildung 4).

Die adjustierten Mittelwerte der krankheitsspezifischen Symptombelastungen Depressivität

(PHQ-9; s. Tabelle 22), Ängstlichkeit (GAD-7; s. Tabelle 23), Somatoforme Beschwerden

(SSS-8; s. Tabelle 24), alkoholbezogene Beschwerden (AUDIT-C; s. Tabelle 25) zu t1 unter-

schieden sich ebenfalls nicht zwischen den Gruppen. Die Hypothese a2 (Teil 2), dass die

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 44 Stand: 29.06.2020

Interventionsgruppe (IG-PNP) eine niedrigere krankheitsspezifische Symptombelastung auf-

weist als die Kontrollgruppen (KG-HZV, KG-RV), konnte somit ebenfalls nicht bestätigt wer-

den.

Die adjustierten Mittelwerte von t0 zu t1 unterschieden sich über alle Gruppen für die „gesund-

heitsbezogene Lebensqualität“ (primäres Outcome) genauso wie für Depressivität (PHQ-9),

Ängstlichkeit (GAD-7) und somatoforme Beschwerden (SSS-8). Die Lebensqualität nahm von

t0 zu t1 zu, während die krankheitsspezifische Symptombelastung der drei genannten Ziel-

größen abnahm (s. Tabelle 7; Tabelle 22, Tabelle 23 sowie Tabelle 24 im Anhang von AP1).

Abbildung 4: Interaktionsplot der Zweifachinteraktion zwischen Zeit * Regelversorgung (vs. PNP) mit der Zielgröße funktionale Gesundheit. Anmerkung: Abgebildet sind die vorhergesagten Mittelwerte des Multilevel Modells der funktionalen Gesundheit, wenn für die an der Zweifachinteraktion beteiligten Variablen die entsprechenden Werte eingesetzt werden und für alle weiteren Kovariaten der Wert 0 eingesetzt wird. Werte von 0 sind nicht bei allen Kovariaten realistisch und kommen in der Population vor. Deshalb sind auch vorhergesagte Werte außerhalb der

zu erwartenden Skalenspanne der abhängigen Variable möglich.

Die für die Kovariaten adjustierten Mittelwerte der Patientenzufriedenheit mit Hausärzt*innen

(s. Tabelle 26), Fachärzt*innen der Neurologie, Psychiatrie oder Psychosomatik (s. Tabelle

27) und mit Psychotherapeut*innen (s. Tabelle 28) unterschieden sich ebenfalls nicht zwi-

schen den drei Gruppen. Auch der 3. Teil der Hypothese a2, dass die Interventionsgruppe

(IG-PNP) eine höhere „Patientenzufriedenheit mit Behandler*innen“ aufweist als die Kontroll-

gruppen (KG-HZV, KG-RV), konnte somit in dieser Untersuchung nicht bestätigt werden.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 45 Stand: 29.06.2020

Ergebnisse zur Evaluation zur differenziellen Effektivität

Es wurde deskriptiv analysiert, ob patientenseitige Effektmoderatoren den Effekt der Inter-

vention beeinflussten, indem die potentiellen Moderatoren in das primäre Analysemodell auf-

genommen wurden. Hierbei ist zu beachten, dass viele Signifikanztests durchgeführt wurden,

was zu einer Alphainflation und damit einer Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für falsch posi-

tive Ergebnisse führen kann. Die Ergebnisse zeigen, dass die Dreifachinteraktion zwischen

Zeit, Gruppe und Moderator für folgende Moderatoren nicht signifikant wurde: Alter

(Zeit*RV*Alter = -0,14 [KI = -0,37; 0,10], t = -1,12, p = .263; Zeit*HzV*Alter = -0,08 [KI = -0,33;

0,17], t =-0,63, p = .530), Schulbildung (Zeit*RV*Schulbildung = 2,28 [KI = -3,81; 8,37], t =

0,73, p = .463; Zeit*HzV*Schulbildung = -3,75 [KI= -10,16; 2,66], t = -1,15, p = .252), Erkran-

kungsdauer (Zeit*RV*Erkrankungsdauer = 0,01 [KI= -0,01; 0,02], t = 0,92, p = .360;

Zeit*HzV*Erkrankungsdauer= -0,01 [KI = -0,03; 0,00], t = -1,49, p = .143), Depressivität

(Zeit*RV*Depressivität = 0,25 [KI = -0,13; 0,64], t = 1,29, p = .198; Zeit*HzV*Depressivität =

-0,06 [KI = -0,46; 0,34], t = -0,31, p = .758), Ängstlichkeit (Zeit*RV*Ängstlichkeit= 0,03 [KI = -

0,38; 0,44], t = 0,14, p = .889; Zeit*HzV*Ängstlichkeit = -0,37 [KI = -0,81; 0,07], t = -1,64, p =

.102), somatoforme Beschwerden (Zeit*RV*Somatoforme Beschwerden= 0,08 [KI = -0,33;

0,49], t = 0,39, p = .698; Zeit*HzV* Somatoforme Beschwerden = -0,01 [KI = -0,43; 0,42], t =

-0,04, p = .970), alkoholbezogene Beschwerden (Zeit*RV*Alkoholbezogene Beschwerden =

-0,34 [KI = -1,56; 0,89], t = -0,54 p = .590; Zeit*HzV*Alkoholbezogene Beschwerden = 0,08

[KI = -1,19; 1,35], t = 0,13, p = .900), selbstberichtete AU-Tage (Zeit*RV*AU-Tage = 0,04 [KI

= -0,01; 0,09], t = 1,55, p = .121; Zeit*HzV*AU-Tage = 0,03 [KI = -0,04; 0,10], t = 0,78, p =

.436) und Geschlecht (Zeit*RV*Geschlecht= -3,68 [KI = -9,11; 1,17], t = -1,33, p = .183;

Zeit*HzV*Geschlecht= -0,79 [KI = -6,39; 4,80], t = -0,28, p = .781).

Es ergeben sich explorative Hinweise darauf, dass die Größe der Gruppenunterschiede be-

züglich der zeitlichen Änderung von folgenden drei Variablen abhängig sind: gesundheitsbe-

zogene Lebensqualität zu t0, körperliche Komorbidität operationalisiert über die Anzahl der

körperlichen Ko-Diagnosen in den letzten 12 Monaten vor Einschluss und die AU-Diagnose

Multiple Sklerose. Von den AU-Diagnosen war ausschließlich der Interaktionsterm AU-Diag-

nose Multiple Sklerose * Zeit * Gruppe RV (vs. PNP) signifikant (Zeit*RV*AU-Diagnose Mul-

tiple Sklerose = -14,99 [KI = -29,71; -0,27], t = -2,00, p = .046). Es ergaben sich Hinweise

darauf, dass Versicherte mit einer AU-Diagnose Multiple Sklerose bezüglich der gesundheits-

bezogenen Lebensqualität stärker vom PNP-Vertrag profitieren als von der Regelversorgung,

während Versicherte mit einer psychischen AU-Diagnose in ähnlichem Ausmaß von allen

Verträgen profitieren (s. Abbildung 5). Allerdings ist hier zusätzlich zur Alphainflation limitie-

rend zu erwähnen, dass aufgrund der sehr geringen Fallzahl pro Gruppe (IG-PNP: n=7; KG-

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 46 Stand: 29.06.2020

RV: n=17) die Ergebnisse mit besonderer Vorsicht zu interpretieren sind, da sie dadurch Aus-

reißer anfällig sind. Alle Ergebnisse der Interaktionsterme zwischen Zeit, Gruppe und AU-

Diagnose sind in Tabelle 29 im Anhang dargestellt.

Abbildung 5: Interaktionsplot der Dreifachinteraktion zwischen AU-Diagnose Multiple Sklerose * Zeit * Regelver-sorgung (vs. PNP). Anmerkung: Abgebildet sind die vorhergesagten Mittelwerte des Multilevel Modells der ge-sundheitsbezogenen Lebensqualität, wenn für die an der Dreifachinteraktion beteiligten Variablen die entspre-chenden Werte eingesetzt werden und für alle weiteren Kovariaten der Wert 0 eingesetzt wird. Werte von 0 sind nicht bei allen Kovariaten realistisch und kommen in der Population vor. Deshalb sind auch vorhergesagte Werte außerhalb der zu erwartenden Skalenspanne der abhängigen Variable möglich.

Ferner war der Interaktionseffekt zwischen der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu t0,

der Gruppe HzV (vs. PNP) und der Zeit signifikant (Zeit*HzV*gesundheitsbezogene Lebens-

qualität zu t0 = 0,19 [KI = 0,03; 0,35], t = 2,33, p = .020), während dieser Effekt für die Gruppe

RV (vs. PNP) nicht signifikant wurde (Zeit*RV*gesundheitsbezogene Lebensqualität zu t0 =

0,05 [KI =-0,11; 0,20], t = 0,59, p = .558). Dies weist darauf hin, dass Versicherte mit einer

gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu t0, die eine Standardabweichung unter dem Mittel-

wert liegt, stärker vom PNP-Vertrag profitieren könnten als von der hausarztzentrierten Ver-

sorgung. Hingegen könnten Versicherte mit einer gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu

t0, die eine Standardabweichung über dem Mittelwert liegt, in ähnlichem Ausmaß von allen

Verträgen profitieren könnten (s. Abbildung 6).

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 47 Stand: 29.06.2020

Abbildung 6: Interaktionsplot der Dreifachinteraktion zwischen gesundheitsbezogener Lebensqualität zu t0 *Zeit * HzV (vs. PNP). Anmerkung: Abgebildet sind die vorhergesagten Mittelwerte des Multilevel Modells der gesund-heitsbezogenen Lebensqualität, wenn für die an der Dreifachinteraktion beteiligten Variablen die entsprechenden Werte eingesetzt werden und für alle weiteren Kovariaten der Wert 0 eingesetzt wird. Werte von 0 sind nicht bei allen Kovariaten realistisch und kommen in der Population vor. Deshalb sind auch vorhergesagte Werte außerhalb der zu erwartenden Skalenspanne der abhängigen Variable möglich.

Der Interaktionseffekt zwischen der körperlichen Komorbidität, der Gruppe HzV (vs. PNP) und

der Zeit wurde ebenfalls signifikant (Zeit*HzV*Körperliche Komorbidität = 1,80 [KI = 0,28;

3,32], t = 2,32, p = .021), während dieser Effekt für die Gruppe RV (vs. PNP) nicht signifikant

wurde (Zeit*RV*Körperliche Komorbidität = 0,21 [KI = -1,08; 1,50], t = 0,32, p = .750). Dies

weist darauf hin, dass Versicherte mit einer geringeren körperlichen Komorbidität (eine Stan-

dardabweichung unter dem Mittelwert) weniger von der hausarztzentrierten Versorgung pro-

fitieren könnten als von der Versorgung im PNP-Vertrag. Versicherte mit einer stärkeren kör-

perlichen Komorbidität (eine Standardabweichung über dem Mittelwert) könnten in ähnlichem

Ausmaß von beiden Verträgen profitieren (s. Abbildung 7).

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 48 Stand: 29.06.2020

Abbildung 7: Interaktionsplot der Dreifachinteraktion zwischen körperlicher Komorbidität *Zeit * HzV (vs. IG-PNP). Anmerkung: Abgebildet sind die vorhergesagten Mittelwerte des Multilevel Modells der gesundheitsbezogenen Lebensqualität, wenn für die an der Dreifachinteraktion beteiligten Variablen die entsprechenden Werte eingesetzt werden und für alle weiteren Kovariaten der Wert 0 eingesetzt wird. Werte von 0 sind nicht bei allen Kovariaten realistisch und kommen in der Population vor. Deshalb sind auch vorhergesagte Werte außerhalb der zu erwar-tenden Skalenspanne der abhängigen Variable möglich.

Die Hypothese a3, dass insbesondere chronifizierte Patient*innen und Patient*innen mit

schweren Fokuserkrankungen von der Behandlung im PNP-Vertrag profitieren, kann nicht

eindeutig bestätigt werden. Es ergeben sich jedoch Hinweise dafür, dass die Größe der Grup-

penunterschiede bezüglich der zeitlichen Änderung der gesundheitsbezogenen Lebensqua-

lität von der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu t0, der körperlichen Komorbidität und

der AU-Diagnose Multiple Sklerose der Versicherten abhängig sein könnten. Diese Ergeb-

nisse sind aufgrund der teilweise geringen Fallzahlen und der möglichen Alphainflation jedoch

nur mit Vorsicht zu interpretieren. Zudem ist zu beachten, dass Versicherte mit Arbeitsunfä-

higkeit aufgrund einer F-Diagnose oder Multipler Sklerose im Vorjahreszeitraum aus der Stu-

die ausgeschlossen wurden und somit nicht berücksichtigt werden konnten.

Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse des Arbeitspakets 1

Zusammenfassend ergaben sich in dieser Untersuchung keine signifikanten Unterschiede

hinsichtlich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität (primäre Zielgröße), der funktionalen

Gesundheit, der Depressivität, der Ängstlichkeit, der somatoformen Beschwerden, der alko-

holbezogenen Beschwerden und der Patientenzufriedenheit mit den verschiedenen, relevan-

ten ambulanten Behandler*innen zwischen den Gruppen. Es ergaben sich Hinweise darauf,

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 49 Stand: 29.06.2020

dass die Größe der Gruppenunterschiede bezüglich der zeitlichen Änderung abhängig von

der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu t0, der körperlichen Komorbidität und der AU-

Diagnose Multiple Sklerose ist.

Relevant für die Interpretation der Ergebnisse ist, dass das Design der prospektiven kontrol-

lierten quasi-experimentellen Interventionsstudie die komplexe Versorgungsrealität bestmög-

lich untersuchen kann. Da aufgrund von ethischen und vertragsrechtlichen Gründen keine

randomisierte Zuordnung zu den Gruppen möglich war, ist eine mögliche Verzerrung durch

die Einschreibung in ein bestimmtes Versorgungsmodell jedoch nicht auszuschließen (Selek-

tionsbias). Die Kontrolle für Unterschiede zwischen den Gruppen hinsichtlich der Baseline-

ausprägungen mittels Entropy Balancing ermöglichte eine bessere Vergleichbarkeit der Grup-

pen, basierend auf bekannten, a priori festgelegten soziodemographischen und klinischen

Variablen. Dennoch kann nicht dafür kontrolliert werden, dass sich die Interventions- und

Kontrollgruppen bereits zu Beginn hinsichtlich bestimmter Merkmale unterscheiden können,

die unbekannt oder nicht beobachtbar sind. Zur Interpretation der Ergebnisse ist es relevant,

dass die Effektivität der Einschreibung in verschiedenen Versorgungsmodelle untersucht

wurde und nicht, welche Versorgung konkret in Anspruch genommen wurde (sog. Intention-

to-treat-Ansatz). Die Interventionsgruppe (IG-PNP) hat durch die Teilnahme am Facharztpro-

gramm potentiell Zugang zu Leistungen des PNP-Vertrags. Dies bedeutet jedoch nicht, dass

alle Versicherten der Interventionsgruppe auch tatsächlich Leistungen des PNP-Vertrags er-

halten bzw. wahrgenommen haben. Da dieser Ansatz die Perspektive der Versicherten mit

ihrem jeweiligen Vertrag untersuchte, sind zudem „Kontaminationseffekte“ auf Behand-

lerebene nicht ausgeschlossen. Es ist also durchaus möglich, dass ein*e PNP-Behandler*in

oder ein*e HzV-Behandler*in Versicherte der KG-RV, der KG-HzV und der IG-PNP behandelt,

ohne dabei Unterschiede in der klinischen Versorgung zu machen. Aus Versichertenperspek-

tive ist es jedoch relevant, ob z.B. durch die Teilnahme am Facharztprogramm eine leitlinien-

gerechte Versorgung schneller angeboten wird und dadurch diese Gruppe ggf. stärker profi-

tieren kann. Es wird also die Effektivität des PNP-Vertrags unter den Bedingungen der Ver-

sorgungsrealität mit den Kontrollgruppen verglichen.

Die patientenberichteten Zielgrößen stellen ebenfalls eine Stärke des Designs dar, da sie die

Untersuchung von gesundheitsbezogener Lebensqualität und von spezifischen Symptom-

maße ermöglichen.

Bei der Betrachtung der Ergebnisse von AP 1 muss beachtet werden, dass die niedrige

Responserate von ca. 8% zu t0 und ca. 5% zu t1 die Generalisierbarkeit der Ergebnisse limi-

tiert. Basierend auf den Dropout-Analysen ist davon auszugehen, dass Männer, Versicherte

mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit und Versicherte mit weniger psychischen Komorbi-

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 50 Stand: 29.06.2020

ditäten in den letzten 12 Monaten vor Einschluss sowie jüngere Versicherte leicht unterreprä-

sentiert sind. Mögliche Erklärungen hierfür wie Sprachbarrieren, geringere Motivation zur Teil-

nahme aufgrund einer geringeren Identifikation als Person mit einer psychischen Erkrankung

und eine höhere Teilnahmemotivation von Frauen können diskutiert werden.

Arbeitspaket 2 (AP2): Kostenvergleichsanalyse auf der Grundlage von Sekundärdaten

(Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Ver-

sorgungsforschung)

Stichprobe

N=55.472 Versicherte erfüllten die Einschlusskriterien für die Kostenvergleichsstudie. Diese

hatten ein durchschnittliches Alter von 42,7Jahren mit einer Standardabweichung von 12,6

Jahren. 57,5 % der Stichprobe waren weiblich und 85,5% waren regulär bei der AOK Baden-

Württemberg versichert. Die Stichprobe verteilte sich ungleichmäßig auf die drei Versorgungs-

verträge. Zum Zeitpunkt ihrer Arbeitsunfähigkeitsdiagnose im Jahre 2015 waren N=7.894 der

55.472 Versicherten im Facharztprogramm eingeschrieben. Somit sind ca. 14% der Stich-

probe von den Veränderungen des PNP Vertrages potenziell betroffen, wobei diese Gruppe

nicht notwendigerweise auch eine*n teilnehmende*n Psychiater*in, Psychotherapeut*in oder

Neurolog*in aufsucht. Aus der hausarztzentrierten Versorgung wurden n=14,974 (27%) und

aus der Regelversorgung n=32,604 (59%) Versicherte eingeschlossen. Zwischen diesen

Gruppen zeigten sich systematische Unterschiede hinsichtlich der ausgewählten Kontrollvari-

ablen (siehe Tabelle 8).

Tabelle 8: Deskriptive Statistiken zu den Kontrollvariablen für den individuellen Vorjah-

reszeitraum der Versicherten

Kategorie / Variable: HZV (N=14,974) RV (N=32,604) PNP (N=7,894)

M SD M SD M SD

Soziode-

mographi-

sche Vari-

ablen

Geschlecht 0.43* 0.49 0.43* 0.49 0.40 0.49

Alter 42.71* 12.45 41.67* 12.68 46.96 11.57

Region: Großstadt 0.12* 0.33 0.18* 0.39 0.15 0.35

Region: Kleinstadt 0.69 0.46 0.67* 0.47 0.70 0.46

Region: Land 0.19* 0.39 0.14 0.35 0.15 0.36

Kosten und

Inan-

spruch-

nahme

Ambulante Kosten (€) 584.18* 508.94 534.57* 557.92 913.61 686.58

Stationäre Kosten (€) 323.92* 1410.76 345.35* 1438.79 473.86 1726.69

Medikamentenkosten (€) 412.96* 1517.66 412.18* 1609.89 579.87 1647.14

Krankenhaustage 0.73* 5.13 0.80* 5.27 1.08 6.15

Krankengeldzahlungen (€) 91.50* 761.00 85.67* 746.46 172.96 1091.78

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 51 Stand: 29.06.2020

Kategorie / Variable: HZV (N=14,974) RV (N=32,604) PNP (N=7,894)

M SD M SD M SD

Produktivi-

tätsverluste Arbeitsunfähigkeitstage 23.00* 32.45 20.70* 30.97 30.32 40.66

Elixhauser

(ICD-10)

(physiolo-

gisch)

Herzrhythmusstörung 0.06* 0.24 0.06* 0.23 0.09 0.28

Herzklappenfehler 0.15* 0.36 0.14* 0.35 0.24 0.43

Hypertonie (kompliziert) 0.24* 0.43 0.21* 0.41 0.34 0.47

Störung des Lungenkreis-

laufs 0.20* 0.40 0.19* 0.39 0.24 0.43

Diabetes (unkompliziert) 0.06* 0.24 0.05* 0.23 0.10 0.30

Diabetes (kompliziert) 0.04* 0.19 0.02* 0.14 0.07 0.26

Hypothyreose 0.27* 0.44 0.24* 0.43 0.36 0.48

Chronische Lebererkran-

kung 0.06* 0.25 0.06* 0.24 0.10 0.30

Tumor ohne Metastasen 0.03* 0.18 0.03* 0.18 0.05 0.22

Rheumatoide Arthritis 0.04* 0.18 0.03* 0.17 0.06 0.24

Adipositas 0.12* 0.33 0.11* 0.31 0.17 0.38

Elixhauser

(ICD-10)

(psycholo-

gisch)

Alkoholabhängigkeit 0.07* 0.26 0.08* 0.27 0.06 0.24

Depression 0.72* 0.45 0.7* 0.46 0.78 0.42

Angststörung 0.17* 0.37 0.19* 0.39 0.22 0.41

Somatoforme Störung 0.30* 0.46 0.33 0.47 0.33 0.47

Drogenmissbrauch 0.02 0.13 0.02* 0.14 0.02 0.13

Psychose 0.02 0.14 0.03 0.16 0.02 0.16

IG Interventionsgruppe, KG Kontrollgruppe, HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztpro-gramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversor-gung, M Mittelwert, SD Standardabweichung, Refernzkategorien: bei Geschlecht männlich, für alle an-deren dummy kodierten Variablen bedeutet die 1 dass der Status oder die Erkrankung vorhanden war, Mittelwerte und Standardabweichung wurden für den Vorjahreszeitraum bestimmt und auf die zweite Nachkommastelle gerundet., * signifikant von der Interventionsgruppe abweichend auf einem Signifi-kanzniveau von 1% (berechnet mittels T-Test für unabhängige Stichproben oder Z-Test)

Die Abbildung 8 zeigt exemplarisch die Unterschiede zwischen den Vertragsgruppen in den

relevantesten Kostensegmenten für den individuellen Vorjahreszeitraum der einbezogenen

Versicherten.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 52 Stand: 29.06.2020

Abbildung 8: nicht adjustierte Vorjahreskosten in den drei Vertragsmodellen. Jegliche Kosten wurden auf ganze Zahlen gerundet.

Die durchschnittlichen Vorjahreskosten waren deskriptiv im Facharztprogramm sektorenüber-

greifend höher als in der HZV und der Regelversorgung. Einen Überblick über die Unter-

schiede zwischen den Vertragsgruppen zu denwichtigsten betrachteten Kontrollvariablen gibt

die Tabelle 8; alle zusätzlich berücksichtigten Kontrollvariablen liefert Tabelle 30 im Anhang

AP2. In diesen Tabellen sind im Facharztprogramm insbesondere die höheren Komorbiditäts-

raten bei Depressionen, aber auch bei körperlichen Erkrankungen wie Herzklappenfehlern,

Hypothyreose und Hypertonie auffällig. Im Facharztprogramm wurde bei ca. 78% der Stich-

probe eine Depression im Vorjahreszeitraum diagnostiziert, während dies in HZV lediglich bei

72% und in der Regelversorgung lediglich bei 70% zutraf. Noch größere Unterschiede zeigten

sich hinsichtlich der Elixhauser Skala Hypertonie, kompliziert (PNP: 34%, HZV: 24%, RV:

21%) und der Skala Hypothyreose (PNP: 36%, HZV: 27%, RV: 24%). Tendenziell deuten die

Unterschiede darauf hin, dass sich Versicherte, die sich für eine Teilnahme am Facharztpro-

gramm entscheiden, systematisch von den Versicherten in der hausarztzentrierten Versor-

gung und der Regelversorgung unterscheiden. Die Versicherten im Facharztprogramm sind

im Durchschnitt älter, leiden häufiger an bestimmten Komorbiditäten und verursachen höhere

Kosten. Dies bestätigt die Notwendigkeit einer Adjustierung mithilfe von Entropy Balancing.

Ergebnisse zu der Entwicklung der direkten und indirekten Kosten

Es wurde überprüft, ob durch die Teilnahme am PNP-Vertrag die Kosten für stationäre Be-

handlungen aufgrund einer der Fokuserkrankungen reduziert werden können. Abbildung 9

gibt hierzu zunächst einen Überblick über die Entwicklung der wichtigsten Kostensegmente

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 53 Stand: 29.06.2020

in den jeweiligen Vertragsgruppen im 12-monatigen Follow-Up-Zeitraum. Die berichteten

Zahlen wurden bereits mittels Entropy Balancing adjustiert, um für die systematischen Unter-

schiede zum Einschlusszeitpunkt zu kontrollieren.

Abbildung 9: adjustierte Kosten im 12-monatigen Follow-Up-Zeitraum in den drei Vertragsmodellen. Jegliche Kos-

ten wurden auf ganze Zahlen gerundet.

Zudem wurden die Unterschiede zwischen den Gruppen noch einmal tabellarisch in der Ta-

belle 9 dargestellt, welche zudem die Unterschiede in den Arbeitsunfähigkeitstagen angibt.

Tabelle 9: Adjustierte deskriptive Statistiken für alle zentralen Ergebnismaße

HZV PNP RV Gesamt

Variable M SD M SD M SD M SD

Gesamtkosten (allge-

mein) 6074.5 (9957.5) 5693.6 (9126.3) 6091.8 (9749.4) 5953.3 (9619.0)

Gesamtkosten (spezi-

fisch) 2703.6 (6369.4) 2562.3 (6091.0) 2693.5 (6253.6) 2653.1 (6239.2)

Stationäre Kosten (allg.) 2364.3 (6136.3) 2187.5 (5755.1) 2381.3 (6043.6) 2311.1 (5981.0)

Stationäre Kosten

(spez.) 749.3 (3390.4) 783.5 (3513.1) 753.7 (3347.5) 762.2 (3417.6)

Ambulante Kosten (allg.) 1069.1 (936.6) 1092.4 (933.3) 1083.7 (946.9) 1081.8 (939.0)

Ambulante Kosten (allg.) 307.4 (652.7) 306.3 (633.5) 331.3 (640.2) 315.0 (642.3)

Medikamentenkosten

(allg.) 856.9 (2589.9) 827.5 (2516.7) 853.2 (2596.0) 845.9 (2567.8)

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 54 Stand: 29.06.2020

HZV hausarztzentrierte Versorgung PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychi-

atrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung,

AU Arbeitsunfähigkeit, Mittelwerte und Standardabweichung (in Klammern) wurden für das 12 mona-

tige Follow-Up bestimmt. Die deskriptiven Statistiken der Kontrollgruppen RV und HZV wurden mit

den Gewichten aus dem Entropy Balancing adjustiert. Allgemeine Kosten beinhaltet alle abgerechne-

ten medizinischen Leistungen. Die spezifischen Anteile beinhaltet lediglich die abgerechneten Leis-

tungen, die aller Wahrscheinlichkeit nach für die Behandlung der Fokuserkrankungen aufgewandt

wurden.

Tabelle 10 gibt zudem einen Überblick über die Ergebnisse der zweistufigen Modelle, welche

inferenzstatistische Aussagen zu Unterschieden in den Kostensegmenten zwischen den Ver-

tragsgruppen ermöglichen. Die Koeffizienten der zweistufigen Modelle wurden in Mittelwerts-

differenzen transformiert, um die Unterschiede leichter interpretieren zu können. Des Weite-

ren sind in der Tabelle 10 ebenfalls die Ergebnisse zu den spezifischen Anteilen der Gesamt-

kosten aufgeführt, welche direkt auf die Behandlung von psychischen und neurologischen

Erkrankungen zurückgeführt werden können.

Tabelle 10: Geschätzte Mittelwertsdifferenzen auf Basis der zweistufigen Modelle

Allgemeine Kosten

(diagnoseübergreifend)

Spezifische Kosten

(Behandlung der Fokusdi-

agnosen)

Gruppenvergleich Schätzer SE Schätzer SE

Gesamt-

kosten

PNP vs. RV -398.32 *** (117.45) -187.55 * (83.38)

HZV vs. RV -17.44 (121.12) 1.17 (86.49)

PNP vs. HZV -380.88 *** (117.16) -188.72 * (85.54)

Stationäre

Kosten

PNP vs. RV -193.69 * (84.12) 29.77 (54.75)

HZV vs. RV -16.92 (86.41) -4.49 (54.21)

PNP vs. HZV -176.77 * (84.33) 34.26 (55.24)

Ambulante

Kosten

PNP vs. RV 8.70 (13.91) -25.02 *** (8.82)

HZV vs. RV -14.60 (13.55) -23.95 ** (8.77)

Medikamentenkosten

(spez.) 235.0 (1509.4) 242.1 (1494.5) 225.6 (1474.0) 234.2 (1492.7)

Krankengeldzahlung

(allg.) 1506.6 (4423.7) 1329.2 (4013.0) 1493.7 (4358.6) 1443.2 (4269.5)

Krankengeldzahlung

(spez.) 1411.8 (4382.7) 1230.3 (3951.7) 1382.9 (4303.8) 1341.7 (4217.5)

AU-Tage (allg.) 91.5 (105.9) 89.0 (102.0) 91.3 (105.9) 90.6 (104.6)

AU-Tage (spez.) 72.4 (108.6) 69.3 (104.0) 72.6 (108.1) 71.4 (106.9)

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 55 Stand: 29.06.2020

Tabelle 10: Geschätzte Mittelwertsdifferenzen auf Basis der zweistufigen Modelle

Allgemeine Kosten

(diagnoseübergreifend)

Spezifische Kosten

(Behandlung der Fokusdi-

agnosen)

Gruppenvergleich Schätzer SE Schätzer SE

PNP vs. HZV 23.31 (13.81) -1.08 (9.50)

Medika-

mentenkos-

ten

PNP vs. RV -25.65 (19.73) 16.55 (8.75)

HZV vs. RV 3.72 (20.10) 9.44 (8.69)

PNP vs. HZV -29.38 (19.73) 7.11 (8.84)

Kranken-

geldzahlun-

gen

PNP vs. RV -164.47 * (70.27) -152.49 * (69.68)

HZV vs. RV 12.83 (74.99) 28.86 (74.90)

PNP vs. HZV -177.31 ** (72.20) -181.34 ** (71.97)

Arbeitsun-

fähigkeits-

tage

PNP vs. RV -3.84 * (1.79) -5.38 ** (1.94)

HZV vs. RV 0.16 (1.83) -0.11 (2.01)

PNP vs. HZV -3.99 * (1.79) -5.27 ** (1.94)

HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiat-

rie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, die allgemeinen Kosten

beinhaltet alle entstandenen Kosten, die spezifischen Kosten beinhaltet lediglich den Anteil der Kosten

die höchstwahrscheinlich mit der Behandlung der acht Fokusdiagnosen zusammenhängen, *p<.05,

**p<.01, ***p<.001, N=55,472.

Die allgemeinen stationären Kosten sind in PNP signifikant niedriger als in der Regelversor-

gung, wobei die absolute Differenz bei 193,69 € liegt. Die Hypothese b1, welche geringere

Kosten für stationäre Aufenthalte von Patient*innen der IG-PNP gegenüber Patient*innen der

KG-HZV bzw. KG-RV postulierte, konnte dennoch nicht vollständig bestätigt werden, da die

spezifischen stationären Behandlungskosten in PNP nicht niedriger waren.

Hinsichtlich der Hypothese b2, die von geringeren indirekten Kosten in PNP ausging, zeigten

sich hingegen konsistente Effekte. Es zeigten sich niedrigere Arbeitsunfähigkeitstage und

Krankengeldzahlungen in PNP im Vergleich zur Regelversorgung und im Vergleich zur haus-

arztzentrierten Versorgung. Diese Effekte konnten sowohl für alle dokumentierten Arbeitsun-

fähigkeitsbescheinigungen als auch für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammen-

hang mit einer der Fokuserkrankungen bestätigt werden.

Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 2

Das Facharztprogramm, welches den Selektivvertrag PNP beinhaltet, konnte in dieser Studie

differenziert hinsichtlich der Kosten für die Behandlung eines größeren Kollektivs von Versi-

cherten mit psychischen Erkrankungen mit der Regelversorgung und der hausarztzentrieten

Versorgung verglichen werden.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 56 Stand: 29.06.2020

Hierbei zeigten sich klare Effekte für abnehmende Produktivitätsverluste im Facharztpro-

gramm: Die Krankengeldzahlungen und die Arbeitsunfähigkeitstage waren signifikant niedri-

ger im Vergleich zur hausarztzentrierten Versorgung und der Regelversorgung. Zudem zeig-

ten sich diese Effekte sowohl diagnoseübergreifend als auch für Produktivitätsverluste auf-

grund der selektierten psychischen und neurologischen Erkrankungen. Es ist somit wahr-

scheinlich, dass diese Verringerung der Produktivitätsverluste auf die veränderten Rahmen-

bedingungen des Selektivvertrags PNP zurückgeführt werden kann. Das Facharztprogramm

beinhaltet zwar weitere Selektivverträge, allerdings regeln diese zusätzlichen Selektivverträge

nicht die ambulante Versorgung von psychischen und neurologischen Erkrankungen, weshalb

Einflüsse auf spezifische – mit diesen Erkrankungen zusammenhängenden Produktivitätsver-

lusten – unwahrscheinlich sind.

Hinsichtlich der stationären Kosten zeigten sich keine konsistenten Effekte. Da die stationären

Kosten aufgrund der psychiatrischen und neurologischen Fokuserkrankungen im Facharzt-

programm nicht niedriger waren als in der Regelversorgung, kann trotz der Verringerung der

allgemeinen stationären Kosten im Facharztprogramm nicht geschlussfolgert werden, dass

der Selektivvertrag PNP die Wahrscheinlichkeit einer Hospitalisierung verringert und dadurch

stationäre Kosten senkt. Stattdessen könnten die geringeren stationären Kosten auch auf die

anderen Selektivverträge (z.B.: Kardiologie) im Facharztprogramm zurückzuführen sein, ins-

besondere da die Kohorte des Facharztprogramms teils hohe Raten an körperlichen Komor-

biditäten aufwies, welche im Facharztprogramm womöglich umfassender als in der Regelver-

sorgung behandelt werden.

Arbeitspaket 3 (AP3): Evaluation der Diagnosespezifität von Sekundärdaten (Universi-

tätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungs-

forschung)

Stichprobe

Das zusätzliche Einschlusskriterium einer Arbeitsunfähigkeitsdiagnose aufgrund von Depres-

sion erfüllten n=29.037 der ursprünglich selektierten n= 55.472 Versicherten. Bevor die Kon-

trollgruppen HZV und RV mittels Entropy Balancing gewichtet wurden, zeigten sich ebenso

wie beim Arbeitspaket 2 durchschnittlich höhere Vorjahreskosten für die Versicherten im

Facharztprogramm. Die Tabellen 31 und 32 im Anhang zum Arbeitspaket 3 geben einen de-

taillierten Überblick über alle berücksichtigten Kontrollvariablen und die Unterschiede in die-

sen Kontrollvariablen vor der Balancierung.

Explorative Ergebnisse zur Evaluation der Diagnosespezifität

Die Abbildung 10 vergleicht die Diagnosespezifität zwischen dem Facharztprogramm, der

hausarztzentrierten Versorgung und der Regelversorgung. Es wurde dargestellt, wie groß der

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 57 Stand: 29.06.2020

Anteil der Versicherten ist, der jeweils nach einem, zwei, drei oder vier Quartalen nach dem

Quartal der AU-Diagnose im Jahr 2015 eine spezifische bzw. eine unspezifische Depressions-

diagnose erhält. Bei den spezifischen Diagnosen wurde zudem die Fachgruppe des ausstel-

lenden Arztes mitberücksichtigt.

Abbildung 10: Anteil der Versicherten mit dokumentierter Depressionsdiagnose (N=29.037) für die eine spezifische bzw. eine unspezifische Depressionsdiagnose dokumentiert wird. HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Fach-arztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung. Bei mehreren dokumentierten spezifischen Diagnosen wurde die Diagnose mit der voraussichtlich höchsten Vali-dität berücksichtigt (andere Disziplin < Hausarzt < Neurologe oder FA für Nervenheilkunde < Psychiater/Psycho-

therapeut).

Es zeigen sich signifikant höhere Raten an spezifisch diagnostizierten Versicherten mit De-

pression in HZV und PNP. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass bei Fachärzt*innen für

psychische Erkrankungen kaum qualitative Verbesserungen durch den Selektivvertrag PNP

zu erwarten sind, da diese bereits in der Regelversorgung fast ausschließlich spezifische Di-

agnosen vergeben. Des Weiteren ist es für diese Fachärzt*innen/Psychotherapeut*innen im

PNP Vertrag notwendig, spezifische Diagnosen zu vergeben, um entsprechend evidenzbasiert

behandeln zu können.

Wir haben uns deshalb in unseren weiteren inferenzstatistischen Analysen auf die Fach-

ärzt*innen für Allgemeinmedizin und Innere Medizin konzentriert, da diese als Hausärzt*innen

oft die erste Anlaufstelle für Patient*innen mit Depression sind und es keine direkten finanzi-

ellen Anreize für eine detaillierte Dokumentation des Schweregrades gibt. Hier unterscheiden

wir zwischen kontaktabhängigen Raten und kontaktunabhängigen Raten. Ersteres bezeichnet

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 58 Stand: 29.06.2020

den Anteil an Patient*innen, der eine spezifische Diagnose bekommt, sofern er eine Depres-

sionsdiagnose vom Facharzt für Allgemeinmedizin und innere Medizin erhalten hat. Letzteres

bezieht sich auf die generelle Wahrscheinlichkeit eine spezifische Depressionsdiagnose vom

Facharzt für Allgemeinmedizin zu erhalten, und zwar unabhängig davon ob ein Kontakt statt-

fand oder eine Diagnose gestellt wurde.

Es zeigt sich – wie auch in Abbildung 10 zu erkennen - eine hohe Relevanz der Allgemeinme-

diziner bei der Diagnose von Depression. Da die meisten Diagnosen von Allgemeinmedizinern

vergeben werden, ist eine genaue Diagnostik und eine entsprechende Kompetenz der Be-

handler*innen hier besonders wichtig. Es zeigen sich zudem signifikant höhere Raten an spe-

zifischen Diagnosen durch Allgemeinmediziner für Versicherte im Facharztprogramm und in

der hausarztzentrieten Versorgung im Vergleich zu Versicherten der Regelversorgung.

Tabelle 11: Unterschiede in den kontaktunabhängigen Raten an spezifischen Diagno-sen

Quartale PNP RV HZV PNP vs. RV HZV vs. RV

EQ 41.7 %*** 27.6 % 40.4 %*** F(1,21017)=267.6, p<0.001 F(1,24379)=227.41, p<0.001

EQ+1Q 45.7 %*** 32.6 % 44.7 %*** F(1,21017)=214.05, p<0.001 F(1,24379)=186.74, p<0.001

EQ+2Q 47.9 %*** 35.5 % 47.4 %*** F(1,21017)=190.14, p<0.001 F(1,24379)=178.90, p<0.001

EQ+3Q 49.8 %*** 37.9 % 49.6 %*** F(1,21017)=171.52, p<0.001 F(1,24379)=168.99, p<0.001

EQ+4Q 51.8 %*** 39.5 % 51.1 %*** F(1,21017)=180.63, p<0.001 F(1,24379)=163.72, p<0.001

EQ Einschlussquartal, Q Quartal bzw. Quartale, Unterschiede in den kontaktunabhängigen Raten nach einem

Chi-Quadrat-Test mit Rao-Scott-Korrektur: HZV n=8019, PNP n=4657, RV n=16361

Die Tabelle 11 und Tabelle 12 zeigen, dass dieser Effekt unabhängig vom Zeithorizont (ver-

glichen wurde ein Zeitraum vom Einschlussquartal bis 0, 1, 2, 3, oder 4 Quartalen nach dem

Einschlussquartal) – und unabhängig davon ob kontaktabhängige oder kontaktunabhängige

Raten betrachtet werden – bestätigt werden kann.

Tabelle 12: Unterschiede in den kontaktabhängigen Raten an spezifischen Diagnosen

Quartal PNP RV HZV PNP vs. RV HZV vs. RV

EQ 66.4 %*** 50.2 % 65.2 %*** F(1,12306)=192.9, p<0.001 F(1,14483)=172.27, p<0.001

EQ+1Q 68.8 %*** 54.1 % 67.3 %*** F(1,13313)=173.91, p<0.001 F(1,15663)=149.18, p<0.001

EQ+2Q 70.2 %*** 56.3 % 69.4 %*** F(1,13774)=164.52, p<0.001 F(1,16171)=156.45, p<0.001

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 59 Stand: 29.06.2020

EQ+3Q 71.7 %*** 58.6 % 71.1 %*** F(1,14050)=152.07, p<0.001 F(1,16481)=150.49, p<0.001

EQ+4Q 73.6 %*** 60.1 % 72.4 %*** F(1,14268)=167.35, p<0.001 F(1,16724)=151.04, p<0.001

EQ Einschlussquartal, Q Quartal bzw. Quartale, Unterschiede in den kontaktabhängigen Raten nach einem

Chi-Quadrat-Test mit Rao-Scott-Korrektur: dargestellt ist der Anteil der Versicherten, der eine spezifische

Depressionsdiagnose von einem Facharzt für Allgemeinmedizin und innere Medizin erhält, sofern dieser eine

Depression diagnostiziert.

Ergebnisse zu den zusätzlichen Analysen des Arbeitspakets 3: Rate an leitlinien-

gerecht behandelten Patient*innen mit mittel- und schwergradiger Depression

Die Unterschiede in den Behandlungsraten zwischen den Vertragsgruppen sind relativ gering.

Nach der Bonferroni-Korrektur zur Adjustierung des Signifikanzniveaus konnte lediglich der

Unterschied in der Rate unbehandelter Patient*innen in der Subgruppe mit einer mittelgradi-

gen Erstepisode inferenzstatistisch abgesichert werden. Für Patient*innen mit einer mittelgra-

digen Erstepisode (F32.1) ist der Anteil an Patient*innen ohne Behandlung in PNP um 8.5%

und damit signifikant höher als in der Regelversorgung, F(1,4016)=22.988, p<0.001. In der

hausarztzentrierten Versorgung ist der Anteil unbehandelter Patient*innen in dieser Sub-

gruppe mit einem Unterschied von 7.7% ebenfalls signifikant höher als in der Regelversor-

gung, F(1,4681)=19.155, p<0.001.

Die Abbildung 11 zeigt die genauen Behandlungsraten je nach Schweregrad, Vertragszuge-

hörigkeit und Art der Behandlung. Deskriptiv zeigt sich hier ein klarer Unterschied in der Be-

handlungsart je nach Schweregrad. Depressionen mit einem höheren Schweregrad werden

häufiger umfassend mit einer Kombination aus Psychotherapie und Pharmakotherapie be-

handelt. Zudem ist der Anteil an nicht mit Psychotherapie oder Pharmakotherapie behandel-

ten Patient*innen mit zunehmenden Schweregrad wesentlich niedriger. Dennoch gibt es einen

bedeutenden Anteil an im Follow-Up-Zeitraum nicht leitliniengerecht behandelten Patient*in-

nen – insbesondere bei Patient*innen mit mittelgradigen Erstepisoden. Bei Patient*innen mit

einer mittelgradigen Erstepisode liegt der Anteil der Patient*innen, der nach den S3-Leitlinien

keine psychotherapeutische oder pharmakotherapeutische Intervention erhalten hat, je nach

Vertragszugehörigkeit zwischen 29% und 37,5%.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 60 Stand: 29.06.2020

Abbildung 11: bedingte Behandlungsraten je nach Schweregrad der Depression und je nach Vertragszugehörig-keit. HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, *p<.05, **p<.01, ***p<.001, nach der Bonferroni Korrektur weichen lediglich Anteilswerte mit *** signifikant von dem Anteil der Regelversorgung ab, N=5.918 hatten eine Erstepisode (akut) und N=4.879 eine rezidivierende Episode mit mittelgradiger Schwere. N=2.458 hatten eine Erstepisode (akut) und N=3.696 eine rezidivierende Episode einer schweren Depression.

Ergebnisse zu den zusätzlichen Analysen des Arbeitspakets 3: Wartezeiten bis

zur psychotherapeutischen Behandlung bei mittel- und schwergradiger Depression

Hinsichtlich der Wartezeit bis zur Psychotherapie zeigte sich ein signifikanter Interaktionsef-

fekt zwischen der Vertragszugehörigkeit und der kumulierten Anzahl an Arbeitsunfähigkeits-

tagen aufgrund von psychischen Erkrankungen. Die Tabelle 13 zeigt die mit der Exponential-

funktion transformierten Koeffizienten des PWP-Modells. Durch die Transformation lässt sich

der Einfluss der Variablen auf die Wahrscheinlichkeit einer Therapiestunde besser abschät-

zen, da die Koeffizienten nach der Transformation als prozentuale Veränderung der Wahr-

scheinlichkeit durch die Steigerung der jeweiligen Variable um 1 interpretiert werden können.

Tabelle 13: Ergebnisse und Koeffizienten des PWP-Modells

Variable Erste Sitzung Alle Sitzungen

Exp(Koef.) Sig. Exp(Koef.) Sig.

Arbeitsunfähigkeit (in Monaten) 1.23 (0.01) *** 1.23 (0.01) ***

PNP 1.00 (0.04) 1.00 (0.04)

HZV 0.93 (0.05) 0.93 (0.05)

Interaktion: AU-Monate x PNP 1.06 (0.01) *** 1.06 (0.01) ***

Interaktion: AU-Monate x HZV 1.01 (0.02) 1.01 (0.02)

Interaktion: 2-6 Therapiesitzung x PNP 1.02 (0.05)

Interaktion: über Therapiesitzung x PNP 0.96 (0.06)

Interaktion: 2-6 Therapiesitzung x AU-Monate 0.81 (0.01) ***

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 61 Stand: 29.06.2020

Interaktion: über Therapiesitzung x AU-Monate 0.83 (0.01) ***

Interaktion: 2-6 Therapiesitzung x HZV 1.1 (0.06)

Interaktion: über Therapiesitzung x HZV 1.07 (0.07)

Interaktion: 2-6 Therapiesitzung x PNP x AU-Monate 0.96 (0.02) *

Interaktion: über Therapiesitzung x PNP x AU-Monate 0.94 (0.02) ***

Interaktion: 2-6 Therapiesitzung x HZV x AU-Monate 1.01 (0.02)

Interaktion: über Therapiesitzung x HZV x AU-Monate 0.99 (0.02)

HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiat-

rie, Neurologie und Psychotherapie), Exp Exponentialfunktion, Koef. Koeffizient des Prentice, Willi-

ams und Peterson Modells, Sig. Signifikanz, *p<.05, **p<.01, ***p<.001, alle Koeffzienten wurden mit

der Exponentialfunktion transformiert um die Interpretation zu erleichtern.

Im Facharztprogramm inkl. PNP steigt die Wahrscheinlichkeit, die erste Psychotherapie-

stunde zu erhalten für jeden zusätzlich Monat, in dem ein Versicherter aufgrund einer psychi-

schen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben ist, 6% stärker als in der Regelversorgung,

β=.06, z=4.02, p<.001. Die Abbildung 12 zeigt, wie sich dieser Effekt auf die Wahrscheinlich-

keit, eine Therapiestunde zu erhalten, auswirkt. Während bei einer geringen Anzahl von Ar-

beitsunfähigkeitstagen der Unterschied zwischen den Versorgungsangeboten zu vernachläs-

sigen ist, ist die Wahrscheinlichkeit nach 3 Monaten oder 90 AU-Tagen im Facharztprogramm

bereits um fast 19% (1.063=1.19) höher als in der Regelversorgung.

Abbildung 12: Einfluss der Vertragszugehörigkeit (Facharztprogramm inkl. PNP vs. Regelversorgung) und der kumulierten Anzahl von AU-Monaten (Monate, in denen ein Versicherter aufgrund einer der Fokuserkrankungen arbeitsunfähig geschrieben war) auf die Wahrscheinlichkeit mit einer Psychotherapie zu beginnen.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 62 Stand: 29.06.2020

Hinsichtlich der zweiten bis zur sechsten Therapiesitzung zeigte sich ein entgegengesetzter

Effekt, β= -.04, z=-2.26, p=.023. Dies bedeutet, dass der stärkere Einfluss der Arbeitsunfä-

higkeitstage in PNP für die Sitzungen 2 bis 6 abnimmt. In Abbildung 13 wurde dargestellt, wie

sich dieser entgegengesetzte Effekt auswirkt. Hierzu wurde dargestellt, wie lange die Versi-

cherten – je nach Vertragszugehörigkeit (PNP vs. RV) und je nachdem, wie viele Tage die

Versicherten bereits arbeitsunfähig geschrieben waren – zwischen der zweiten bis zur sechs-

ten Therapiestunde auf ihre nächste Therapiestunde warten. Es zeigt sich unabhängig von

der Vertragszugehörigkeit, dass ca. 40% in 1-wöchigen und weitere 40% in 2- bis 3-wöchigen

Abständen Psychotherapie erhalten. Diese Abstände zwischen den Sitzungen können als

Therapiefrequenz gedeutet werden. Somit könnte die Abbildung 13 Hinweise liefern, ob im

Facharztprogramm bei Patient*innen mit einem höheren Bedarf in kürzeren zeitlichen Abstän-

den Therapiestunden angeboten werden. Hierfür gibt es jedoch keine ökonomischen Anreize,

und es zeigt sich auch tatsächlich kein bedeutsamer Zusammenhang zwischen der Vertrags-

zugehörigkeit, den Arbeitsunfähigkeitstagen (als Indikator für den Versorgungsbedarf) und

der Wartezeit zwischen den Therapiesitzungen für die zweite bis zur sechsten Therapie-

stunde.

Abbildung 13: Einfluss der Vertragszugehörigkeit (Facharztprogramm inkl. PNP vs. Regelversorgung) und der kumulierten Anzahl von AU-Monaten (Monate, in denen ein Versicherter aufgrund einer der Fokuserkrankungen arbeitsunfähig geschrieben war) auf die Wahrscheinlichkeit eine weitere Therapiestunde zu erhalten.

Der gleiche Effekt zeigt sich auch für die darauffolgenden Therapiesitzungen, β= -.07, z=-

3.95, p<.001. Somit zeigt sich der stärkere Einfluss der Arbeitsunfähigkeitstage im PNP-Ver-

trag primär für die erste Therapiesitzung und nicht für die anschließenden Sitzungen. Das

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 63 Stand: 29.06.2020

Facharztprogramm reduziert also die Wartezeit bis zur Therapie bei Patient*innen mit einer

höheren Belastung, aber der Einfluss auf die Therapiefrequenz (der zeitliche Abstand zwi-

schen den Sitzungen) ist gering. Die Abbildung für die Sitzungen nach der sechsten Thera-

piestunde ist im Anhang zum Arbeitspaket 3 (Abbildung 15) dargestellt.

Sensitivitätsanalyse zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 3

Der höhere Anteil an nicht ausreichend behandelten Versicherten mit einer mittelgradigen

Erstepisode im Facharztprogramm und in der hausarztzentrierten Versorgung könnte ein In-

diz für schlechtere Zugangsbedingungen in den neuen Vertragsmodellen sein. Um zu prüfen,

ob lediglich einzelne Kontakte oder auch umfassende psychotherapeutische und psychiatri-

sche Interventionen verhindert werden, haben wir in einer Sensitivitätsanalyse die Anteile der

Versicherten verglichen, die mehr als 10 Psychotherapiesitzungen und/oder eine adäquate

Pharmakotherapie erhalten. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 14 dargestellt.

Tabelle 14: Hospitalisierungsrate und Anteile der Versicherten je Vertragsmodell und Schwe-regrad die innerhalb der ersten 12 Monate mindestens 10 Psychotherapiestunden und/oder eine angemessene Pharmakotherapie mit Antidepressiva erhalten

Mittelgradigen Depression Schwere Depression

Erste Episode Rezidivierende Episode Erste Episode Rezidivierende Epi-

sode

RV PNP HZV RV PNP HZV RV PNP HZV RV PNP HZV

N 2781 1236 1901 2300 1146 1433 1415 423 620 2005 769 922

Adäquate Pharmakot. & ≥10 PT-Sitzungen

4.8% 4.7% 3.9% 9.8% 8.6% 6.6%* 6.2% 5.2% 4.8% 12% 12.1% 14.5%

≥10 PT-Sit-zungen

6.2% 5.6% 6.0% 6.3% 7.2% 5.9% 3.4% 3.3% 2.6% 2.7% 4.0% 5.1%*

Adäquate Pharmakot.

15.0% 13.0% 13.7% 18.7% 16.8% 17.6% 18.7% 19.1% 19.2% 24.2% 21.8% 22.7%

Keine emp-fohlene Therapie**

74.0% 76.7% 76.4% 65.2% 67.4% 69.8%* 71.7% 72.3% 73.3% 61.1% 62.0% 57.7%

Stat. Auf-enthalt

3.8 % 3.1 % 2.6 % 7.7 % 7.1 % 5.7%* 17.7% 13.2%* 16.1% 33.7% 30.8% 33.2%

RV Regelversorgung, HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivver-trag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), N Stichprobenumfang, ** hinsichtlich der Definition einer adä-quaten Pharmakotherapie wurde sich an den S3-Leitlinien zur Behandlung von Depression orientiert. Die ge-wählten Grenzwerte von mindestens 180 Tagesdosen eines Antidepressivums für eine adäquate Pharmakothe-rapie und 10 erforderlichen Psychotherapiestunden sind nicht notwendigerweise ausreichend zur effektiven Be-handlung von Depression. Innerhalb des begrenzten Beobachtungszeitraums von 12 Monaten ist ein strengeres Kriterium jedoch kaum zu erfüllen.

Bei der Betrachtung dieser strengeren Kriterien zeigen sich keine signifikanten Unterschiede

zwischen den Gruppen. Es können also keine bedeutsamen Unterschiede hinsichtlich rele-

vanter Versorgungsindikatoren nachgewiesen werden, die sich merklich auf die Qualität der

Versorgung auswirken würden. Die aggregierten Anteile über alle Vertragsgruppen wurden

im Anhang zum Arbeitspaket 3 in der Tabelle 35 dargestellt.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 64 Stand: 29.06.2020

Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen des Arbeitspakets 3

Im AP 3 wurde an zwei unterschiedlich selektierten Stichproben mit einer Depressionsdiag-

nose geprüft, inwiefern sich im Facharztprogramm die Diagnosespezifität, die bedarfsorien-

tierte Vergabe von Psychotherapieplätzen und der Anteil an Patient*innen, der eine leitlinien-

gerechte Behandlung bekommt, im Vergleich zur Regelversorgung verändert.

Die explorative Analyse zur Diagnosespezifität zeigte, dass im Vergleich zur Regelversorgung

insbesondere die Wahrscheinlichkeit, eine spezifische Depressionsdiagnose vom Hausarzt

zu erhalten im Facharztprogramm deutlich erhöht ist. Dies bedeutet, dass die behandelnden

Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin und Innere Medizin den Schweregrad einer Depression

häufiger bei Versicherten im Facharztprogramm als in der Regelversorgung einschätzten und

dokumentierten. Allerdings zeigte sich ein ähnlich ausgeprägter Effekt ebenfalls für die Versi-

cherten in der hausarztzentrierten Versorgung, weshalb diese Verbesserung nicht auf die ver-

änderten Rahmenbedingungen im PNP-Vertrag zurückgeführt werden kann. Stattdessen

könnte dieser Effekt mit einem Selektionseffekt auf Behandlerseite zusammenhängen, da sich

Hausärzt*innen willentlich für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung entschei-

den. Der einzige formale Unterschied zwischen Allgemeinmediziner der HZV im Gegensatz

zu den Allgemeinmedizinern der Regelversorgung ist jedoch, dass -HZV-Ärzte eine Fortbil-

dung zur Abrechnung der psychosomatischen Grundversorgung absolviert haben müssen.

Zudem haben Hausärzt*innen in der hausarztzentrierten Versorgung nach eigenen Angaben

mehr Zeit für Patient*innen im Facharztprogramm und der hausarztzentrierten Versorgung,

u.a. durch die Einführung einer exklusiven Abendsprechstunde für dieses Kollektiv. Diese län-

geren Gesprächszeiten könnten ebenfalls zu einer genaueren Diagnostik beitragen.

Hinsichtlich der bedarfsorientierten Vergabe von Psychotherapieplätzen zeigte sich ein stär-

kerer Einfluss der Arbeitsunfähigkeit auf die Wartezeit bis zur Therapie für Versicherte im

Facharztprogramm als für Versicherte in der Regelversorgung und der hausarztzentrieten

Versorgung. Der PNP-Vertrag bietet diesbezüglich auch klare ökonomische Anreize (z.B.:

über ein gestaffeltes Vergütungssystem, welches die Aufnahme von Patient*innen mit schwe-

ren psychischen Erkrankungen und einen schnellen Therapiebeginn belohnt). Es könnte aus

Sicht der Gesellschaft – sowie gesundheitsökonomisch – deutliche Vorteile bieten, Patient*in-

nen mit einem höheren Bedarf schneller zu behandeln falls diese a) stärker von einer Behand-

lung profitieren bzw. b) stärker unter längeren Wartezeiten zu leiden hätten oder c) sich ihr

Zustand durch Wartezeiten stärker verschlechtern würde als der Zustand von Patient*innen

mit einer geringeren Krankheitslast. Alle drei Effekte sind zumindest zu erwarten, obgleich es

bisher keine eindeutigen empirischen Belege für diese Annahmen gibt.

In der Sensitivitätsanalyse zum AP3 wurde der Anteil der Versicherten mit Depression vergli-

chen, der innerhalb des begrenzten Beobachtungszeitraums von 12 Monaten mindestens 10

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 65 Stand: 29.06.2020

Psychotherapiesitzungen und/oder mindestens 180 Tagesdosen eines Antidepressivums

(zzgl. weiterer Qualitätskriterien: z.B.: Vermeidung von der gleichzeitigen Verschreibung meh-

rerer Antidepressiva) erhalten hat. Dabei zeigte sich, dass lediglich 24.3% der Versicherten

mit einer mittelgradigen Erstepisode und 27.6% mit einer schweren Erstepisode eines oder

beide dieser Kriterien erreichen. Zudem würde das Erreichen der Grenzwerte noch keine leit-

liniengerechte Behandlung gegen Depression darstellen, da die Empfehlungen der S3-Leitli-

nien an den begrenzten Beobachtungszeitraum angepasst und entsprechend reduziert wur-

den. Patient*innen mit rezidivierender Depression erreichen die Grenzwerte zwar häufiger

(32.5% mit einer rezidivierenden, mittelgradigen Episode und 39.7% mit einer rezidivieren-

den, schweren Episode) und werden zudem häufig stationär behandelt, aber unabhängig vom

Schweregrad bleibt ein größerer Anteil der Versicherten unzureichend behandelt. Ob diese

geringen Behandlungsraten durch veränderte Rahmenbedingungen für Fachärzt*innen/Psy-

chotherapeut*innen verändert werden können, bleibt jedoch unklar, da in der Literatur be-

schriebene Schwierigkeiten, wie Vorbehalte der Patient*innen gegenüber psychiatrischen

und psychotherapeutischen Behandlungsangeboten und eine unzureichende Ausbildung zur

Diagnostik von Depression im primärärztlichen Bereich, nur schwer durch neue Abrechnungs-

möglichkeiten im fachärztlichen bzw. psychotherapeutischen Bereich behoben werden kön-

nen. Ein höheres Potenzial für qualitative und ökonomische Verbesserungen bieten möglich-

erweise integrative Versorgungsformen mit direkteren Kooperationsmöglichkeiten (z.B. die

gemeinsame Behandlung durch Hausärzt*innen und Spezialist*innen für psychische Erkran-

kungen im selben medizinischen Versorgungszentrum), bessere Fortbildung für Allgemein-

mediziner zur Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen und Fortbildungen

für Psychiater*innen und Psychotherapeut*innen zu aktuellen Leitlinien und Best-Practices.

Zudem bieten Collaborative-Care-Ansätze, die wie der PNP-Vertrag Kooperation und Koor-

dination zwischen ambulanten Behandlern fördern möchten, häufig die Möglichkeit für Haus-

ärzt*innen, sich telefonisch bei Psychiater*innen/Psychotherapeut*innen rückzuversichern,

und ein Fallmanagement für chronisch und schwer erkrankte Patient*innen, da Patient*innen

mit schweren psychischen Erkrankungen mit der Selbstorganisation ihrer Behandlung oft

überfordert sind. Auch wenn der PNP-Vertrag über Kooperationspauschalen und eine bes-

sere Einbindung des Sozialen Dienstes der AOK Komponenten dieses Ansatzes umsetzt,

erfüllt der Vertrag nicht die Standards, die für Collaborative Care notwendig wären.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 66 Stand: 29.06.2020

Arbeitspaket 4 (AP4): Evaluation der Struktur- und Prozessqualität auf der Grundlage

von Primärdaten (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für

Medizinische Psychologie)

Stichprobe

An der schriftlichen Befragung nahmen insgesamt N = 430 Behandelnde teil (Rücklaufquote:

60 %). Von den Teilnehmenden waren 88 % im Modul Psychotherapie (vs. 83 % der Nichtteil-

nehmer*innen), 17 % im Modul Psychiatrie (vs. 20 % der Nichtteilnehmer*innen) und 13 % im

Modul Neurologie (vs. 22 % der Nichtteilnehmer*innen). Insgesamt waren 15 % in mehr als

einem Modul eingeschrieben (s. Tabelle 15).

Tabelle 15: Stichprobencharakteristika der Struktur- und Prozessevaluation

Merkmal N (gesamt)

Alter in Jahren (MW, SD) 55,6 (8,6) 388

Geschlecht weiblich 53% 429

PNP-Module, für die sich die Behandelnden einge-schrieben haben

nur „Psychotherapie“ 81% 430

nur „Psychiatrie“ 2%

nur „Neurologie“ 2%

„Psychiatrie“ und „Neurologie“ 8%

„Psychotherapie“ und „Psychiatrie“ 4%

alle drei Module 3%

Einschreibejahr 2012 33% 383

2013 13%

2014 12%

2015 11%

2016 17%

2017 9%

2018 6%

Berufserfahrung in Jahren 1-10 8% 430

11-20 20%

21-30 39%

≥ 30 33%

Praxisform Einzelpraxis 65% 426

Berufsausübungsgemeinschaft 20%

Praxisgemeinschaft 14%

Durchschnittliche Anzahl an Kassenpatient*innen pro Quartal

≤ 50 31% 420

51 – 100 35%

101 – 500 14%

≥ 501 – 1000 13%

≥ 1001 6%

Anteil der PNP-AOK-Pati-ent*innen an allen Kas-senpatient*innen (MW, SD)

32 (22) 420

Facharzttitel* Allgemeinmedizin, Innere Medizin 24% 170

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 67 Stand: 29.06.2020

Neurologie und Psychiatrie 35% Psychiatrie und Psychotherapie 33% Psychosomatische Medizin und

Psychotherapie 15%

Ausbildung Psychothera-pie (für die Behandelnden im Modul Psychotherapie)*

Verhaltenstherapie 67% 373

Tiefenpsychologisch fundierte Psy-chotherapie

38%

Analytische Psychotherapie 5%

Systemische Psychotherapie 14%

Klientel (für die Behan-delnden im Modul Psy-chotherapie)*

Kinder und Jugendliche 31% 377

Erwachsene 91%

MW= Mittelwert, SD= Standardabweichung, *= Mehrfachnennungen möglich.

Teilnahmemotivation Die häufigsten Gründe für die Teilnahme sind die alternative Abrechnungsmöglichkeit zur

Kassenärztlichen Vereinigung (88 % Zustimmung), die Möglichkeit zur verbesserten Patien-

tenversorgung (87 %) und der verbesserte Zugang zur Versorgung (80 %). Weniger hohe Zu-

stimmungsraten erhielten die Gründe Anregung der Berufsverbände (56%), gezielte Förde-

rung von psychosozialer Behandlung (52%) bzw. Prävention und Prophylaxe (47%), verbes-

serte Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst der AOK (45%), Anfrage vom MEDI-Verbund

oder der AOK BW (44%), verbesserte Koordination und Kooperation (42%), Anfragen von

Patient*innen (18%) und Bitte von zuweisenden Ärzt*innen (7%). Mehr Zeit für ärztliche Ge-

spräche durch bessere Vergütung fand Zustimmung von 86 % der Teilnehmenden an den

Modulen Psychiatrie oder Neurologie. Hingegen wurden Zusatzpauschalen und abrechen-

bare Einzelleistungen für mehr Koordination und Kooperation (53%), für Monitoring (48%) und

weitere Zuschläge wie z.B. Strukturzuschläge (50%) von einem geringeren Anteil der Teilneh-

menden an den Modulen Psychiatrie oder Neurologie als Teilnahmegründe angegeben. Die

Teilnahmegründe mit der höchsten Zustimmungsrate im Modul Psychotherapie waren die feh-

lende Begrenzung des Kontingents für niederfrequente Psychotherapie (98 % Zustimmung),

der Wegfall des Gutachterverfahrens (97 %), die flexible Gestaltung des Settings (94 %), die

bessere Vergütung (91 %) und die finanzielle Förderung der ersten Sitzungen (84 %). Weitere

Teilnahmegründe im Modul Psychotherapie wie die Möglichkeit andere Verfahren, Methoden

und Techniken anzubieten (57%), gezielte Förderung von Gruppenpsychotherapie (40%)

bzw. von Kinder- und Jugendpsychotherapie (23%) wurde deutlich weniger zugestimmt.

Zufriedenheit mit dem PNP-Vertrag Insgesamt fällt die Bewertung des PNP-Vertrags überwiegend positiv aus (s. Abbildung 14).

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 68 Stand: 29.06.2020

Abbildung 14: Zufriedenheit mit dem PNP-Vertrag.

Bemerkung: Bewertung der Zufriedenheit mit dem PNP-Vertrag aus der Perspektive der PNP-Behandelnden

(n=430). Die Prozentwerte zeigen die Zustimmungsraten („trifft zu“, „trifft eher zu“, „trifft eher nicht zu“, „trifft nicht

zu“) zu den angegebenen Items auf der vier-stufigen Likert-Skala.

Bewertung der Patientenbehandlung im PNP-Vertrag Aus der Sicht der Teilnehmenden profitierten vor allem beeinträchtigte Patient*innen (Tabelle

16). 26 % der Teilnehmenden gaben an, dass manche Patientengruppen weniger vom Vertrag

profitieren, z. B. durch höheren Behandlungsbedarf (z. B. von Patient*innen mit Anpassungs-

störungen, Demenz oder chronischen Erkrankungen) als durch den Vertrag vorgesehen. Etwa

die Hälfte stimmte einem verbesserten Zugang zur Behandlung durch den PNP-Vertrag zu

(Tab. 9), 45 % benannten Probleme hierbei, wie z. B. begrenzte Kapazitäten der Behandeln-

den, Verzögerungen bei der Einschreibung und fehlende Zugangsvoraussetzungen der Pati-

ent*innen, z. B. keine*n HzV-Hausärzt*in. Ferner wurden Informationsdefizite sowohl auf Sei-

ten der Behandler*innern als auch auf Seiten der Patient*innen als Problem beim Zugang zur

Behandlung im PNP-Vertrag genannt. Ein Fünftel gab an, durch den Vertrag weitere PT oder

FÄ einstellen zu können (vgl. Tabelle 36 im Anhang zu AP4).

Die Bewertung der Behandlung im PNP-Vertrag fiel überwiegend positiv aus (Tabelle 16).

Probleme bei der Behandlung wurden von 20 % benannt, wie z. B. Einschränkungen durch

diagnosebezogene Versorgungspfade sowie fehlende Anreize durch geringe Vergütung be-

stimmter Leistungen wie z.B. Labordiagnostik (EEG, Tests etc.) oder telefonische therapeuti-

sche Gespräche.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 69 Stand: 29.06.2020

Tabelle 16: Bewertung der Patientenbehandlung im PNP-Vertrag. Zustimmungsraten der PNP-Behandelnden

Items zu Diagnostik und Behandlung im PNP-Vertrag % (trifft eher zu; trifft zu)

N (ge-samt)

Durch die Teil-nahme am PNP-Vertrag profitieren aus meiner Sicht Patient*innen …

… mit chronischen Erkrankungen. 94 427

… in akuten Krisensituationen. 91 429

… mit erhöhtem psychosozialen Unter-stützungsbedarf.

86 423

… mit komorbiden Erkrankungen. 79 408

… Kinder und Jugendliche. 43 345

Durch die Teil-nahme am PNP-Vertrag kommen mehr … in meine Praxis.

… schwer erkrankte Patient*innen … 55 430

… sozial am Rande stehende Patient*in-nen …

51 430

Durch die Teil-nahme am PNP-Vertrag …

… kann ich eine frühere und bedarfsge-rechtere Behandlung gewährleisten.

84 430

… können Krankenhausaufenthalte ver-mindert werden.

80 425

… plane ich individuellere und flexiblere Behandlungen.

63 427

… kann Fehlversorgung eher reduziert werden.

62 423

… setze ich die indizierten Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen besser um.

46 424

… setze ich Leitlinienempfehlungen in meiner Praxis besser um.

35 424

… stelle ich spezifischere Diagnosen 27 426

Einstellung zu den Rationalen des PNP-Vertrags

Von der vernetzten Versorgungsgestal-tung im PNP-Vertrag bin ich überzeugt.

79 422

Die diagnosebezogenen Versorgungs-pfade und Behandlungsserien des PNP-Vertrags sind verständlich.

71 422

Die ICD-konforme Diagnosestellung be-stimmt die Qualität einer adäquaten und leitlinienkonformen Behandlung.

66 421

Die diagnosebezogenen Versorgungs-pfade und Behandlungsserien des PNP-Vertrags sind hilfreich für die Patienten-versorgung.

63 418

Durch die Teil-nahme am PNP-Vertrag … (nur Psychiatrie und Neurologie)

… habe ich mehr Zeit für ärztliche Bera-tungsgespräche und Gesprächsbehand-lungen.

80 79

… setze ich rationale Pharmakotherapien einschließlich Monitoring besser um.

60 78

… erstelle ich häufiger individuelle Ver-sorgungspläne.

46 79

… behandle ich akute Patient*innen frühzeitiger und bei Bedarf

91 369

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 70 Stand: 29.06.2020

Durch die Teil-nahme am PNP-Vertrag … (nur Psychothera-pie)

hochfrequenter.

… führe ich Patient*innen besser den in-dizierten psychotherapeutischen Verfah-ren und Methoden zu.

64 369

… habe ich bei Kindern und Jugendlichen mehr Zeit für die Diagnostik.

48 148

Die Prozentwerte zeigen die aufaddierten Zustimmungsraten („trifft zu“, „trifft eher zu“) zu den angegebenen Items

auf der vier-stufigen Likert-Skala.

Bewertung der Kooperation und Koordination im PNP-Vertrag Etwas über die Hälfte stimmte einer Verbesserung der Kooperation und Koordination durch

den Vertrag zu (Tabelle 17) und 21 % benannten Probleme, wie z. B. fehlende oder wenig

informative Befunde oder kein Unterschied zur Kooperation in der Regelversorgung. Ferner

wurden Probleme in der Kooperation mit dem Sozialen Dienst der AOK (z.B. schlechte Er-

reichbarkeit, wenig Kapazitäten) sowie im Austausch mit Mitarbeiter*innen der AOK berichtet.

In Tab. 17 ist zudem die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit dargestellt.

Von den Teilnehmenden am Modul Neurologie (n=54) haben 54 % die Fortbildung von der

MFA zur EFA (Multiple Sklerose, Epilepsie, Parkinson, Demenz) genutzt; davon fanden 93 %

sie hilfreich. Ferner haben 54 % der Teilnehmenden am Modul Neurologie EFAs (Multiple

Sklerose, Epilepsie, Parkinson, Demenz) eingesetzt; davon fanden 90 % sie hilfreich.

Tabelle 17: Bewertung der Kooperation und Koordination im PNP-Vertrag. Zustim-

mungsraten der PNP-Behandelnden

Items zu Kooperation und Koordination im PNP-Vertrag % (trifft eher zu; trifft zu)

N (ge-samt)

Durch die Teilnahme am PNP-Vertrag …

… hat sich die Kooperation mit Behandelnden verbessert.

59 427

… hat sich die Koordination von weiterführenden Hilfsangeboten verbessert.

54 424

… nutze ich das Unterstützungs-angebot des Sozialen Dienstes mehr.

53 426

Ich bin zufrieden mit der Zusammenar-beit mit …

… dem MEDI-Verbund. 95 424

… der AOK BW. 88 415

… den Hausärzt*innen in der Hausarztzentrierten Versorgung.

84 412

… dem Sozialem Dienst der AOK. 79 386

… den Psychiatern im PNP-Ver-trag.

72 346

… den Psychotherapeut*innen im PNP-Vertrag.

70 292

… den Neurologen im PNP-Ver-trag.

60 264

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 71 Stand: 29.06.2020

Die Prozentwerte zeigen die aufaddierten Zustimmungsraten („trifft zu“, „trifft eher zu“) zu den angegeben Items

auf der vier-stufigen Likert-Skala.

Verbesserungsvorschläge Vorschläge zur Verbesserung der Organisation und der Patientenversorgung im PNP-Vertrag

(s. Tabelle 36 im Anhang zu AP4) wurden von jeweils 26 % bzw. 56 % der Teilnehmenden

angegeben. Sie lassen sich inhaltlich den Themen Patientenbehandlung (z. B. Versorgung

von Heimpatient*innen, Patient*innen mit Demenz, geistiger Behinderung, chronischen Er-

krankten), Organisation und Rahmen (z. B. Entkoppelung des PNP-Vertrags von der HzV-

Teilnahme; Einschreibung vereinfachen; Wegfall der Mindestanzahl für höher vergütete erste

Sitzungen), Kommunikation und interprofessionelle Zusammenarbeit (z. B. weitere Behan-

delnde zur Teilnahme motivieren; bessere Information für Patient*innen) sowie Vergütung und

Leistungskatalog (z. B. Erweiterung des Diagnoseschlüssels; Erhöhung der Vergütung) zu-

ordnen.

Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der Evaluation der Struktur- und Pro-

zessqualität

Im AP 4 wurde der PNP-Vertrag der initiierenden Krankenkassen u.a. AOK BW aus der Per-

spektive der teilnehmenden Behandelnden hinsichtlich der Bereiche Teilnahmemotivation, In-

dikation, Zugang, Behandlung, Kooperation und Koordination sowie Organisation evaluiert.

Der PNP-Vertrag wurde von den teilnehmenden Behandelnden überwiegend positiv bewertet.

Wesentliche Motivatoren zur Teilnahme stellen die alternative Abrechnungsmöglichkeit zur

Kassenärztlichen Vereinigung, die Möglichkeit bessere und besser zugängliche Versorgung

anbieten zu können (z.B. durch kürzere Wartezeiten), höhere Vergütungen bestimmter Leis-

tungen (z.B. erste Sitzungen, Gesprächsleistungen) sowie Entbürokratisierungen dar.

Obwohl der Vertrag aus der Sicht der Mehrzahl der Behandelnden eine frühere und bedarfs-

gerechtere Behandlung ermöglicht und ein Fünftel die Behandlungskapazitäten durch das

Einstellen von Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen erweitern konnte, wurden patien-

tenseitige Barrieren der Teilnahme an der HzV und am Facharztprogramm sowie behandler-

seitige Kapazitätsgrenzen benannt. Patientenseitige Barrieren könnten z.B. durch eine wei-

tere Vereinfachung und Beschleunigung der Einschreibung sowie durch Lockerung der Arzt-

bindung abgebaut werden. Ferner sind die Ergebnisse bzgl. eines verbesserten Zugangs für

schwerer Erkrankte und sozial benachteiligte Patient*innen zur Versorgung uneindeutig.

Es bleibt offen, inwieweit die Kooperation und Koordination der Vertragspartner*innen verbes-

sert wird. Die Hälfte der Behandelnden nahm diesbezüglich eine Verbesserung wahr und

Probleme, wie mangelnde Kooperation mit Hausärzt*innen, wurden berichtet.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 72 Stand: 29.06.2020

Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass einige von Betroffenen mit depressiven

und Angststörungen benannte Versorgungsbarrieren der Regelversorgung, wie die späte Di-

agnosestellung und der späte Therapiebeginn (Kivelitz, Watzke, Schulz, Härter, & Melchior,

2014) durch den Vertrag reduziert werden können. Ferner lässt sich sagen, dass die überwie-

gende Akzeptanz des PNP-Vertrags sowie die Verbesserungsvorschläge der Behandelnden

der Weiterentwicklungen der Struktur- und Prozessqualität des Vertrags dienen können. Col-

laborative Care Elemente könnten im Rahmen einer Weiterentwicklung des Vertrags stärker

integriert werden.

Stärken und Schwächen

Als Stärken der Struktur- und Prozessevaluation sind die Auswahl relevanter Fragebogenin-

halte basierend auf qualitativen Interviews, der Einbezug möglichst vieler PNP-Behandelnden

(60%) sowie die Einbettung in ein multiperspektivisches Evaluationskonzept zu nennen. Die

Ergebnisse werden in ihrer Aussagekraft dadurch begrenzt, dass die Bewertungen der Struk-

tur- und Prozessqualität auf einer Selbsteinschätzung der Behandelnden beruhte, die durch

soziale Erwünschtheit (z.B. Hemmungen, Kritik am Vertrag anzubringen), ethische Aspekte

(Gleichbehandlung aller Patient*innen) sowie den Recall-Bias (Erinnerungsprobleme) verzerrt

sein kann. Auch der Selektions-Bias muss beachtet werden, da nur in den Vertrag einge-

schriebene Behandelnde angeschrieben wurden, die vermutlich grundsätzlich positiver und

offener als nicht eingeschriebene Behandelnde gegenüber dem Vertrag eingestellt waren.

Zudem waren Psychotherapeut*innen etwas überrepräsentiert und prägten damit das Ge-

samtbild der Evaluation stärker.

6. Beitrag für die Weiterentwicklung der GKV-Versorgung und Fortführung nach Ende

der Förderung

Mit dem vorliegenden Forschungsvorhaben wurde erstmals die multiperspektivische Evalua-

tion eines flächendeckenden Versorgungsvertrages für psychisch bzw. neurologisch er-

krankte Menschen in einem Bundesland gewährleistet und dem Mangel an systematisch eva-

luierten komplexen Versorgungsmodellen in Deutschland entgegengewirkt. Insbesondere die

Betrachtung verschiedener Versorgungsebenen und Outcomes unter Einsatz methodisch

hochwertiger Designs ermöglichte eine umfassende Beurteilung der Wirksamkeit auf patien-

tenbezogene und patientenberichtete Outcomes wie Lebensqualität, Symptombelastung und

Patientenzufriedenheit (AP1), Kosten (AP2), Kodiergenauigkeit bei Depression (AP3) und Ak-

zeptanz aus Sicht der Behandler*innen (AP4) des Selektivvertrags, die als wesentliche Grund-

lage für die Weiterführung, Weiterentwicklung und Übertragung auf andere Bundesländer die-

nen könnte.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 73 Stand: 29.06.2020

Die Ergebnisse des Projekts können für die AOK BW, für weitere Krankenkassen, welche die

Implementierung eines entsprechenden Versorgungsvertrages planen, sowie für versor-

gungspolitische Entscheidungen insgesamt von großer Bedeutung sein:

Die Ergebnisse dieser Evaluation erlauben wissenschaftliche Aussagen über die Effektivität

des PNP-Vertrags im Sinne der Auswirkungen des Vertrags auf patientenbezogene und

patientenberichtete Parameter, die Patientenzufriedenheit und über das Kosteneinspa-

rungspotential eines komplexen, in einem Bundesland sehr gut ausgebauten und großen

Versorgungsvertrages. In dieser Intention-to-treat Untersuchung zeigte sich bei diesem Kol-

lektiv mit Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen bzw. neurologischen Fokusdiagnose

hinsichtlich gesundheitsbezogener Lebensqualität, funktionaler Gesundheit und verschiede-

ner Symptommaße (Depressivität, Ängstlichkeit, somatoforme Beschwerden, alkoholbezo-

gene Beschwerden) kein Unterschied zwischen den drei untersuchten Gruppen (PNP-Vertrag

vs. Hausarztzentrierte Versorgung vs. Regelversorgung). Auch konnten keine Unterschiede

hinsichtlich der Patientenzufriedenheit gezeigt werden. Aber es ergaben sich explorative Hin-

weise darauf, dass die Gruppenunterschiede bezüglich der zeitlichen Änderung abhängig von

der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zu t0, der körperlichen Komorbidität und der AU-

Diagnose Multiple Sklerose unterschiedlich sein könnten, während sich diese Effekte für an-

dere Indikatoren für Chronifizierung und Schweregrad nicht finden lassen. Die Krankengeld-

zahlungen sowie die Arbeitsunfähigkeitstage sind durch den PNP-Vertrag signifikant reduziert

(z. B. um mehrere Tage im Vergleich zur Regelversorgung), was als Ausdruck einer verbes-

serten Teilhabe interpretiert werden kann. Die vorliegenden Ergebnisse konnten somit zeigen,

dass AU-Tage und Krankengeldzahlungen beeinflusst werden können. In der vorliegenden

Evaluation konnten die Wirkfaktoren für die Reduktion der Krankengeldzahlung und der AU-

Tage nicht tiefer untersucht werden. Einsparungen bei den allgemeinen stationären Kosten

sind nicht eindeutig auf den PNP-Vertrag zurückzuführen, sondern sind vermutlich durch die

anderen Facharztverträge des Facharztprogramms erzielt.

Weiterhin konnten über die detaillierten Analysen der Leistungsinanspruchnahme kon-

krete Ansatzpunkte für die weitere Optimierung solcher Versorgungsverträge identifiziert wer-

den. Für Versicherte mit mittelgradiger oder schwerer Depression zeigte sich, dass die AU-

Tage eines bzw. einer Versicherten im Facharztprogramm einen größeren Einfluss auf die

Wahrscheinlichkeit eines zeitnahen Psychotherapiebeginns haben als in der Regelversor-

gung. Dies deutet auf eine stärker am Bedarf der Patient*innen orientierte Vergabe von Psy-

chotherapieplätzen im Facharztprogramm hin. Somit wurde für diese Gruppe der Depressiven

mit dem PNP-Vertrag eine Verkürzung von Wartezeiten bis zur ersten Psychotherapie er-

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 74 Stand: 29.06.2020

reicht, wie u.a. auch im Sondergutachten des Sachverständigenrats Gesundheit zu Entwick-

lung, Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten von Krankengeld von 2015 für die Versorgung

psychischer Krankheiten empfohlen (Sachverständigenrat (Hrsg.), 2015).

Es ließen sich jedoch gemäß Ergebnissen der Ad hoc-Analyse keine Hinweise dafür finden,

dass Versicherte mit Depressionen im PNP-Vertrag zu einem höheren Anteil eine leitlinienge-

rechte Versorgung gemäß der S3-Leitlinien erhalten. Deskriptiv ergaben sich aus den Abrech-

nungsdaten zudem Hinweise darauf, dass die Versicherten im Facharztprogramm im Durch-

schnitt älter sind, häufiger an bestimmten Komorbiditäten leiden und höhere Kosten verursa-

chen als in der hausarztzentrierten Versorgung bzw. der Regelversorgung. Dies gibt einen

explorativen Hinweis darauf, dass beeinträchtigte Versicherte eher in das Facharztprogramm

gelangen, was zu dem Ziel passen würde, chronisch Erkrankte besser zu versorgen.

Die Diagnosespezifität wurde in dieser Untersuchung anhand der Diagnose Depression un-

tersucht. Es zeigte sich, dass Patient*innen mit Depression, die am Facharztprogramm teil-

nehmen eine höhere Wahrscheinlichkeit für spezifische Depressionsdiagnosen haben.

Das kann auch für spätere Projekte, die eine genaue Kodierung der Diagnosen erfordern, von

großer Bedeutung sein.

Folgende Aspekte sollten jedoch bei der Interpretation der Ergebnisse und Ableitung von

Schlussfolgerungen der Ergebnisse der AP 1 bis 3 berücksichtigt werden:

• Die durchgeführten Studien untersuchten die Effekte der Versorgung von Versicherten

in einem bestimmten Versorgungsmodell (PNP-Vertrag vs. hausarztzentrierte Versor-

gung vs. Regelversorgung) unabhängig von der tatsächlich erhaltenen Behandlung

(Intention-to-treat Ansatz). Das betrachtete Versichertenkollektiv der Interventions-

gruppe hatte durch die Teilnahme am Facharztprogramm potentiell Zugang zur Ver-

sorgung im PNP-Vertrag. Die Ergebnisse lassen somit Aussagen über den Effekt des

Versorgungsmodells zu und nicht über die Behandlung, z.B. durch spezielle Behand-

ler*innen oder auch Leistungen des PNP-Vertrags. Der Ansatz einer Intention-to-treat

Analyse ist sinnvoll, da die zentralen Wirkmechanismen des PNP-Vertrages (z.B.

Wegfall des Gutachterverfahrens, höherer Anreiz zur schnellen Behandlung von

akuten und schweren Fällen, besseres Schnittstellenmanagement, Abrechnungsmög-

lichkeiten für zusätzliche Verfahren, Flexibilisierung der Therapiedauer für chronische

Fälle) größtenteils auf das Kollektiv der Patient*innen im Facharztprogramm be-

schränkt ist und z.B. auch der leitliniengerechte Zugang zu spezifischer Versorgung

durch die Teilnahme am Programm verbessert werden soll. Eine mögliche Verzerrung

durch die nicht-randomisierte Einschreibung in die Versorgungsmodelle (Selektions-

bias) wurde hierbei bestmöglich durch die Kontrolle für Unterschiede zwischen den

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 75 Stand: 29.06.2020

Gruppen hinsichtlich der Baselineausprägungen mittels Entropy Balancing realisiert.

Dennoch sind Verzerrungen aufgrund von Unterschieden zwischen Interventions- und

Kontrollgruppen zu Beginn möglich, falls sich die Stichproben durch unbekannte oder

nicht beobachtbare Merkmale unterscheiden. Wichtig ist zudem, dass die Ergebnisse

sich auf Versicherte der AOK BW beziehen, die aufgrund einer der fokussierten psy-

chischen Erkrankungen oder Multiple Sklerose zum ersten Mal oder nach 12-monati-

ger Zeit ohne eine AU aufgrund der beschriebenen Erkrankungen arbeitsunfähig ge-

schrieben wurden. Somit wurde ein klarer Erkrankungsbeginn definiert und die Homo-

genität der verglichenen Gruppen bezüglich Verlauf und Schwere der Erkrankung er-

höht sowie ein möglicher Selektionsbias reduziert.

• In dieser Intention-to-treat Analyse kann der Effekt der fachärztlichen Behandlung

(durch Psychotherapeuten, Psychiater etc.) unterschätzt werden, da viele Patient*in-

nen die fachärztliche Behandlung nicht in Anspruch nehmen. Im AP2 haben 44% der

Teilnehmer der IG-PNP keine Leistungen des PNP-Vertrags in Anspruch genommen

oder erhalten. Wenn ein größerer Anteil der Versicherten zur Inanspruchnahme von

PNP Leistungen motiviert werden könnte, könnte der Effekt also womöglich größer

ausfallen. Bei den anderen Arbeitspaketen liegen Daten zur Inanspruchnahme nicht

vor.

• Die Generalisierung der Ergebnisse auf Versicherte, die bereits länger aufgrund dieser

oder anderer Erkrankungen arbeitsunfähig waren (bzw. im Vorjahr), oder auf Versi-

cherte, die zwar an den fokussierten Erkrankungen leiden, aber arbeitsfähig sind, so-

wie auf Kinder und Jugendliche oder berentete Versicherte steht noch aus.

• In der Analyse zur Diagnosespezifität und in der Zusatzauswertung zu leitliniengerech-

ter Behandlung und Wartezeit bis zur psychotherapeutischen Behandlung (AP3) wur-

den ausschließlich Patient*innen mit depressiven Störungen untersucht. Der Fokus

wurde für diese Analysen auf die mittel- und schwergradige Depression gelegt, da

depressive Störungen eine hohe Prävalenz aufweisen, klare Leitlinienempfehlungen

vorliegen und der Schweregrad einer Depression auf der Grundlage der ICD-10-Sys-

tematik eingeschätzt werden kann. Aber ob potenzielle Wirkmechanismen des PNP-

Vertrags, für die empirische Belege gefunden wurden (z.B. eine stärker am Bedarf

orientierte Vergabe von Psychotherapieplätzen), auch für andere Störungsbilder gel-

ten, kann durch diese Fokussierung nicht belegt werden. Des Weiteren wurde bei der

Beurteilung der leitliniengerechten Versorgung fokussiert eine psycho- oder pharma-

kotherapeutische Behandlung betrachtet. Inwiefern sich die Kooperation und Koordi-

nation zwischen den ambulanten Behandler*innen und die Einbindung des Sozialen

Dienstes sowie anderer externer Anbieter (z.B.: regionale Beratungsangebote) ver-

bessert hat, konnte nicht beurteilt werden. Dies lag zum einen an der Schwierigkeit,

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 76 Stand: 29.06.2020

Kooperation und Koordination auf der Grundlage von Abrechnungsdaten zu messen,

und zum anderen an der mangelnden Verfügbarkeit von Daten zur Nutzung des Sozi-

alen Dienstes der AOK oder von externen Hilfsangeboten. Die Ergebnisse der Effek-

tivitätsmessung mittels Patientenbefragung (AP1) sind durch einen hohen Dropout li-

mitiert, dessen Ursachen nicht bekannt sind. Männer, jüngere Versicherte sowie Ver-

sicherte mit einer nicht-deutschen Staatsbürgerschaft und weniger psychischen Ko-

Diagnosen sind in der Studie unterrepräsentiert.

• Bezüglich der spezifischen ambulanten Kosten zeigte sich eine geringe, aber signifi-

kante Kostenreduktion für die IG-PNP im Vergleich zur RV. Dabei sollte berücksichtigt

werden, dass zum Datenerhebungszeitpunkt die später beschlossenen Nachzahlun-

gen in der Regelversorgung zur Psychotherapie nicht vorlagen. Zusätzlich konnten

mögliche Einspareffekte im PNP-Vertrag aufgrund von einer verringerten Anzahl von

Rezidiv-Fällen nicht betrachtete werden, da sich entsprechende Einspareffekte nicht

in einem 12-monatigen Follow-Up zeigen würden. Der langfristige Einspareffekt

könnte - falls der PNP-Vertrag eine bessere Rezidivprophylaxe durch eine Flexibilisie-

rung der Therapiedauer bieten kann - also womöglich höher sein.

Auf Basis der erhobenen Prozessdaten aus der Perspektive von Behandler*innen im PNP-

Vertrag deutet die Evaluation auf die hohe Akzeptanz der Behandler*innen hin und liefert

Hinweise für die gelungene Implementierung des Versorgungsvertrages. Aus der Sicht

der Behandler*innen im PNP-Vertrag ergaben sich deutliche Hinweise darauf, dass eine früh-

zeitigere, bedarfsgerechte Behandlung, individuellere und flexiblere Behandlungsplanung,

Vermeidung von Krankenhausaufenthalten und die Reduktion von Fehlversorgung durch den

PNP-Vertrag gefördert wurden. Weniger eindeutig sind die Ergebnisse aus Sicht der PNP-

Behandler*innen in Bezug auf die Verbesserung der Behandlungsqualität, einen höheren An-

teil an schwerer Erkrankten und sozial Benachteiligten sowie auf die Verbesserung der Ko-

operation und Koordination zwischen den Behandler*innen. Es ergaben sich auch Hinweise

auf Probleme beim Zugang von Versicherten zum PNP-Vertrag, z.B. aufgrund von eine*r feh-

lenden HzV-Hausärzt*in bzw. bei fehlenden Kapazitäten der PNP-Behandler*innen.

Eine Möglichkeit zur Steigerung der Kapazitäten in den Facharzt- und Hausarztprogrammen

ist die Gewinnung bzw. Ansprache weiterer Behandler*innen. Um die Attraktivität des Ver-

trags für Behandler*innen beizubehalten oder zu steigern, könnten motivationale Aspekte, wie

eine mögliche Verbesserung der Versorgung, verstärkt bzw. genutzt werden. Zur weiteren

Motivation der Behandler*innen zur Teilnahme an den Verträgen könnten Informationen aus

dieser Evaluationsstudie (z.B. Wunsch nach vereinfachter Einschreibung, Wegfall der Min-

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 77 Stand: 29.06.2020

destanzahl für höher vergütete erste Sitzungen) sowie der bereits etablierte, strukturierte Pro-

zess der Weiterentwicklung durch regelmäßige Rücksprachen zwischen den Vertrags-

partner*innen genutzt werden. Die Möglichkeit, den PNP-Vertrag von der Teilnahme an der

hausarztzentrierten Versorgung zu entkoppeln, um den Zugang von Versicherten trotz feh-

lende*r HzV-Hausärzt*in zu ermöglichen, würde die koordinierende, hausärztliche Rolle

schwächen und erscheint demnach nicht zielführend.

Aufgrund der fehlenden Hinweise für die Überlegenheit des PNP-Vertrags hinsichtlich der

Effektivität ergeben sich weitere Hinweise für mögliche Verbesserungen des PNP-Vertrages.

Vorschläge:

Die Verbesserung der Psychoedukation und Gesundheitskompetenz der Patient*innen durch

spezifische Maßnahmen und/oder Materialien könnte einen möglichen Ansatzpunkt liefern.

Um die Risikopopulationen chronisch kranker Menschen noch besser zu erreichen, die z.B.

wegen psychischen Erkrankungen lange AU-Zeiten haben oder rezidivierend erkranken,

könnte ein systematisches Screening und ein forciertes frühzeitiges Einschreiben erwogen

werden. Eine weitere Möglichkeit zur Steigerung der Wirksamkeit ist der Einsatz eines syste-

matischen Monitorings der Behandlungsverläufe und das systematische Erfassen von Be-

handlungsergebnissen. Zudem wäre es überlegenswert, die „Interventionsdosis“ des PNP-

Vertrags zu erhöhen, indem z.B. verstärkt Schulungen oder Trainings als Vorbereitung für

Behandler*innen im Netzwerk eingesetzt werden. Darüber hinaus könnte die Kooperation

durch regelmäßige Netzwerktreffen verbessert werden und diese Treffen könnten zur Quali-

tätsverbesserung bzw. -sicherung genutzt werden (vgl. Heddaeus et al., 2015). Die Koopera-

tion könnte zudem durch den Einsatz von Case Managern (vgl. Bower, Gilbody, Richards,

Fletcher, & Sutton, 2006) oder die Verbindung mit gemeindepsychiatrischen Teams (Greve,

2018) weiter gestärkt werden. Zur Förderung und zum Ausbau der Kooperation der Behand-

ler*innen könnten z.B. gemeinsam nutzbare elektronische Patientenakten sowie digitale Kom-

munikationsansätze geprüft werden. Die AOK BW ist hierzu bereits an der Verbesserung der

elektronischen Arztvernetzung durch die Möglichkeit zum intersektoralen Austausch struktu-

rierter Arztbriefe beteiligt. Ferner könnte die spezielle Problematik der Versorgung der mittel-

gradigen Depression könnte z.B. im Rahmen von interdisziplinären Qualitätszirkeln aufgegrif-

fen werden, weil speziell in der HZV die höchste Multimorbidität und niedrigste Statusgruppe

hausärztlich betreut wird (Institut für Allgemeinmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Univer-

sität, Frankfurt/Main und Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Univer-

sitätsklinikums Heidelberg (Hrsg.), 2019).

Über das hier dargestellte Forschungsvorhaben hinausgehende Fragestellungen betreffen

den Effekt des PNP-Vertrages im Vergleich zur hausarztzentrierten Versorgung sowie zur

Regelversorgung über einen längeren Beobachtungszeitraum als 12 Monate sowie Analysen

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 78 Stand: 29.06.2020

bezogen auf bestimmte Patientengruppen (z.B. für Patient*innen mit Psychosen). Analysen

darüber, ob sich konkrete Prozesse, wie z.B. die Kooperation und Koordination oder psycho-

soziale Aspekte die Behandlung verändern, stehen ebenfalls in Zukunft noch aus.

7. Erfolgte bzw. geplante Veröffentlichungen

• Magaard, J. L., Seeralan, T., Engels, A., Meister, R., Kriston, L., König, H. H., Hawighorst-

Knapstein, S., Chaudhuri, A. & Härter, M. (2020). Effectiveness of a collaborative mental

health care program for treatment of patients with mental or neurological disorders in Ger-

many: a prospective non-randomized controlled trial [in preparation].

• Engels, A., Reber, K. C., Magaard, J. L., Härter, M., Hawighorst-Knapstein, S., Chaudhuri,

A., ... & König, H. H. (2020). How does the integration of collaborative care elements in a

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tion study. BMC psychiatry, 18(1), 347.

• Veröffentlichung des Abschlussberichtes gemäß Nr. 18 der ANBest-IF auf der Homepage

„https://neueversorgung.de“

Page 79: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 79 Stand: 29.06.2020

8. Handlungs- oder Transferempfehlungen

Mit der Verknüpfung von Haus- und Facharzt-Programm legte die AOK Baden-Württemberg

das Fundament für eine qualitativ hochwertige und versorgungsstufenübergreifende Grund-

versorgung. Für das bereits mehrfach – auch in Verbindung mit ausgewählten Facharzt-Pro-

grammen – evaluierte Hausarzt-Programm ist bereits belegt, dass es der Regelversorgung

mit Blick auf eine individuelle, bedarfsgerechte und patientenzentrierte Versorgung insbeson-

dere chronisch Kranker überlegen ist sowie Informationsverluste, Versorgungslücken sowie

Über-, Unter- und Fehlversorgung reduzieren kann (Institut für Allgemeinmedizin der Johann

Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt/Main und Abteilung Allgemeinmedizin und Versor-

gungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg (Hrsg.), 2019).

Die Teilnehmer*innen des Facharzt-Programms unterschieden sich systematisch von den

Versicherten in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und der Regelversorgung: Sie sind

im Durchschnitt älter (Differenz knapp 3 Jahre) und haben eine höhere Anzahl körperlicher

Komorbiditäten (Seite 49 PNP-Evaluation). Dies kann als Hinweis gewertet werden, dem An-

spruch des PNP-Vertrags entsprechend kränkere Versicherte besser zu versorgen und bei

psychischen Störungen vor allem die Arbeitsunfähigkeit zu mindern und damit die Teilhabe

am Leben zu fördern.

Wird unter Teilhabe am Leben verstanden, dass jene Patient*innen weniger stark durch ihre

Erkrankung eingeschränkt sind, die den Anforderungen ihres Alltags eher gewachsen sind,

zeigte sich in der Evaluation, dass die Versorgung im Rahmen des PNP-Vertrags der in der

hausarztzentrierten Versorgung und in der Regelversorgung überlegen ist: Teilnehmer*innen

der Interventionsgruppe weisen im Beobachtungszeitraum signifikant weniger AU-Tage auf

als in den beiden Kontrollgruppen (S. 53 PNP-Evaluation). Dieser Effekt zeigte sich sowohl

diagnoseübergreifend als auch im Zusammenhang mit den selektierten psychischen und neu-

rologischen Erkrankungen. Dies ist ein möglicher Hinweis darauf, dass sich diese Verringe-

rung der Fehlzeiten am Arbeitsplatz – und damit einer höheren Teilhabe am Leben – auf die

veränderten Rahmenbedingungen des PNP-Vertrags zurückführen lässt. Ein deutlicher Ein-

fluss auf Krankheiten und Risikofaktoren liegt in dem sozioökonomischen Status neben Ge-

schlecht, Alter und vor allem Multimorbidität und geht mit komplexen gesundheitlichen Prob-

lemen einher (Robert-Koch-Institut (Hrsg.), 2015, S. 33ff.)

Spezifische Diagnosen durch Hausärzt*innen bei Versicherten mit depressiven Störungen im

Facharzt- und im Hausarzt-Programm weisen im Vergleich zur Regelversorgung signifikant

höhere Raten auf(Seite 55 und Seite 65, PNP-Evaluation).

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 80 Stand: 29.06.2020

Dies untermauert die Vertragslogik, die ambulante, hausärztliche Versorgung eng mit der

fachärztlichen Versorgung zu verzahnen. Dies insbesondere deshalb, weil es vordringliches

Ziel sein muss, gefährdete Menschen und solche mit einem hohen Rückfallrisiko, frühzeitig

zu erkennen, diagnostisch korrekt einzuordnen und ihnen den Zugang zu entsprechend ge-

eigneten Therapiemaßnahmen zu ermöglichen (Quelle: RKI, 2010; Gesundheitsberichterstat-

tung des Bundes, Heft 51, Depressive Erkrankungen).

Wird die Dauer einer AU-Schreibung als Indikator für die Schwere der Erkrankung gewertet,

zeigt sich, dass schwerer erkrankte Patient*innen zum Beispiel mit depressiver Störung im

PNP-Vertrag früher eine Therapie erhalten als in den Kontrollgruppen. Sie müssen also we-

niger lange auf eine adäquate Behandlung warten als Patient*innen in der gleichen Situation,

die den beiden Kontrollgruppen angehören (S. 58, PNP-Evaluation).

Positiv zu werten ist auch die Einschätzung des PNP-Vertrags durch die teilnehmenden Be-

handler*innen. Sie benennen eine verbesserte Patientenversorgung, einen erleichterten Zu-

gang zur Versorgung sowie mehr Zeit für das Arzt-Patienten-Gespräch als wesentliche Moti-

vation, am Vertrag teilzunehmen. Insbesondere die Psychotherapeut*innen benennen als

Verbesserung im Vergleich zur Regelversorgung den Wegfall der Kontingentierung bei nie-

derfrequenter Psychotherapie sowie des Gutachterverfahrens sowie die flexible Gestaltung

des Settings.

Die gezeigten Verbesserungen im Rahmen des PNP-Vertrags, wie die zuverlässigere Indika-

tionsstellung für alle F-Diagnosen als Grundlage für die Behandlungsstandards, die Versor-

gung schwerer erkrankter, komorbider und älterer Patient*innen und eine geringere Arbeits-

unfähigkeit lassen sich schwerlich einzelnen Komponenten der Vertragsstruktur zuordnen.

Warum die Patientenzufriedenheit, gesundheitsbezogene Lebensqualität, Symptomlast und

funktionale Gesundheit in der Interventionsgruppe nicht höher ausgefallen ist als in den Kon-

trollgruppen, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Mit zu berücksichtigen ist jedoch, dass

die Behandler*innen, die am PNP- bzw. Hausarzt-Vertrag teilnehmen, häufig sowohl Pati-

ent*innen aus der Interventionsgruppe als auch aus den beiden Kontrollgruppen behandeln.

Aus dem Kontext der Disease-Management-Programme ist bekannt, dass Behandler*innen

Patient*innen die gleichen Therapien anbieten, unabhängig davon, ob sie in eine bestimmte

Versorgungsform eingeschrieben sind oder nicht. Zudem sind Teilnehmer*innen des Fach-

arzt-Programms immer auch in die HZV eingeschrieben. Auch dies könnte ein Faktor sein,

der zu diesem Ergebnis beigetragen hat.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 81 Stand: 29.06.2020

Auch wenn die Überlegenheit des PNP-Vertrages hinsichtlich der Effektivität, Patientenzufrie-

denheit und Behandlungskosten gegenüber der Regelversorgung und der hausarztzentrierten

Versorgung auf der Basis der Daten nicht belegt werden konnte, konnten Hinweise auf eine

Verbesserung der Kodiergenauigkeit von Depressionsdiagnosen, niedrigere Krankengeldzah-

lungen und weniger Arbeitsunfähigkeitstage sowie ein stärkerer Zusammenhang der AU-Tage

und der Wahrscheinlichkeit eines zeitnahen Therapiebeginns im PNP-Vertrag gefunden wer-

den. Unseres Erachtens reichen diese Ergebnisse des Forschungsvorhabens zwar nicht aus,

um die Überführung des PNP-Vertrags in die Regelversorgung zu empfehlen. Wie unter 6.

beschrieben empfehlen wir jedoch eine Weiterentwicklung des Vertrages mit Fokus auf den

Ausbau möglicher weiterer kollaborativer Elemente. Anschließend wäre eine weiterführende

Prozess- und Ergebnisevaluation des überarbeiteten Vertrages bzw. der damit verbundenen

Interventionsmöglichkeiten sinnvoll.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 82 Stand: 29.06.2020

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 84 Stand: 29.06.2020

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 85 Stand: 29.06.2020

10. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ein- und Ausschlusskriterien .................................................................................... 23 Tabelle 2: Eingesetzte Instrumente .......................................................................................... 27 Tabelle 3: Einschlusskriterien ................................................................................................... 30 Tabelle 4: Ermittlung der Anteile der Zielgröße, die mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen zusammenhängen ............................................................................................. 31 Tabelle 5: Deskriptive Statistiken zu den Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten ......................................................................................... 40 Tabelle 6: Dropout Teilnehmer*innen vs. Nicht-Teilnehmer*innen ............................................ 41 Tabelle 7: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der primären Zielgröße „gesundheitsbezogene Lebensqualität“ .................................................................................... 43 Tabelle 8: Deskriptive Statistiken zu den Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten ......................................................................................... 50 Tabelle 9: Adjustierte deskriptive Statistiken für alle zentralen Ergebnismaße .......................... 53 Tabelle 10: Geschätzte Mittelwertsdifferenzen auf Basis der zweistufigen Modelle .................. 54 Tabelle 11: Unterschiede in den kontaktunabhängigen Raten an spezifischen Diagnosen ....... 58 Tabelle 12: Unterschiede in den kontaktabhängigen Raten an spezifischen Diagnosen ........... 58 Tabelle 13: Ergebnisse und Koeffizienten des PWP-Modells.................................................... 60 Tabelle 14: Hospitalisierungsrate und Anteile der Versicherten je Vertragsmodell und Schweregrad die innerhalb der ersten 12 Monate mindestens 10 Psychotherapiestunden und/oder eine angemessene Pharmakotherapie mit Antidepressiva erhalten ........................... 63 Tabelle 15: Stichprobencharakteristika der Struktur- und Prozessevaluation ............................ 66 Tabelle 16: Bewertung der Patientenbehandlung im PNP-Vertrag. Zustimmungsraten der PNP-Behandelnden .......................................................................................................................... 69 Tabelle 17: Bewertung der Kooperation und Koordination im PNP-Vertrag. Zustimmungsraten der PNP-Behandelnden ............................................................................................................ 70 Tabelle 18: Stichprobencharakteristika der Teilnehmer*innen zu t0 und zu t1 .......................... 89 Tabelle 19: Dropout Teilnehmer*innen vs. Nicht-Teilnehmer*innen (Diagnosen im Vorjahreszeitraum) ................................................................................................................... 91 Tabelle 20: Nicht adjustierte und adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvariablen mit den Gewichten der Hauptanalyse mit der primären Zielgröße gesundheitsbezogene Lebensqualität (n=988) ......................................................................... 91 Tabelle 21: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße funktionale Gesundheit ............................................................................................. 92 Tabelle 22: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Depressivität ............................................................................................................. 93 Tabelle 23: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Ängstlichkeit ............................................................................................................. 93 Tabelle 24: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße somatoforme Beschwerden ...................................................................................... 94 Tabelle 25: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße alkoholbezogene Beschwerden ................................................................................ 94 Tabelle 26: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Patientenzufriedenheit mit Hausärzt*innen ............................................................... 95 Tabelle 27: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Patientenzufriedenheit mit Fachärzt*innen (Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik) ................................................................................................................................................. 96 Tabelle 28: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Patientenzufriedenheit mit Psychotherapeut*innen ................................................... 97 Tabelle 29: Ergebnisse der linearen gemischten Modelle zur Prüfung der Interaktionseffekte zwischen Zeit, Gruppe und AU-Diagnosen ............................................................................... 97

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 86 Stand: 29.06.2020

Tabelle 30: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den übrigen Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahreszeitraum ......................................................... 99 Tabelle 31: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten mit der Arbeitsunfähigkeitsdiagnose Depression ..............................................................................................................................101 Tabelle 32: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten mit der Arbeitsunfähigkeitsdiagnose Depression ..............................................................................................................................102 Tabelle 33: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten mit einer mittelgradigen oder schweren Depression ..............................................................................................................................103 Tabelle 34: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvariablen für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten mit einer mittelgradigen oder schweren Depression ..............................................................................................................................104 Tabelle 35: Aggregierte Hospitalisierungsrate und Anteile der Versicherten je Schweregrad die innerhalb der ersten 12 Monate mindestens 10 Psychotherapiestunden und/oder eine angemessene Pharmakotherapie mit Antidepressiva erhalten ................................................105 Tabelle 36: Qualitative Ergebnisse der Struktur- und Prozessevaluation zu Verbesserungsvorschlägen zum PNP-Vertrag aus der Sicht der Behandelnden .....................109

Page 87: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 87 Stand: 29.06.2020

11. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Organigramm des Konsortiums Evaluation § 73c PNP BW.................................. 10 Abbildung 2: Flussdiagramm der Primärdaten (Effektivität). ..................................................... 14 Abbildung 3: Überblick über die geplanten Fallzahlen. ............................................................. 25 Abbildung 4: Interaktionsplot der Zweifachinteraktion zwischen Zeit * Regelversorgung (vs. PNP) mit der Zielgröße funktionale Gesundheit. ....................................................................... 44 Abbildung 5: Interaktionsplot der Dreifachinteraktion zwischen AU-Diagnose Multiple Sklerose * Zeit * Regelversorgung (vs. PNP). ............................................................................................ 46 Abbildung 6: Interaktionsplot der Dreifachinteraktion zwischen gesundheitsbezogener Lebensqualität zu t0 *Zeit * HzV (vs. PNP). ............................................................................... 47 Abbildung 7: Interaktionsplot der Dreifachinteraktion zwischen körperlicher Komorbidität *Zeit * HzV (vs. IG-PNP). .................................................................................................................... 48 Abbildung 8: nicht adjustierte Vorjahreskosten in den drei Vertragsmodellen. Jegliche Kosten wurden auf ganze Zahlen gerundet. ......................................................................................... 52 Abbildung 9: adjustierte Kosten im 12-monatigen Follow-Up-Zeitraum in den drei Vertragsmodellen. Jegliche Kosten wurden auf ganze Zahlen gerundet. .................................. 53 Abbildung 10: Anteil der Versicherten mit dokumentierter Depressionsdiagnose (N=29.037) für die eine spezifische bzw. eine unspezifische Depressionsdiagnose dokumentiert wird. ........... 57 Abbildung 11: bedingte Behandlungsraten je nach Schweregrad der Depression und je nach Vertragszugehörigkeit.. ............................................................................................................. 60 Abbildung 12: Einfluss der Vertragszugehörigkeit (Facharztprogramm inkl. PNP vs. Regelversorgung) und der kumulierten Anzahl von AU-Monaten (Monate, in denen ein Versicherter aufgrund einer der Fokuserkrankungen arbeitsunfähig geschrieben war) auf die Wahrscheinlichkeit mit einer Psychotherapie zu beginnen. ...................................................... 61 Abbildung 13: Einfluss der Vertragszugehörigkeit (Facharztprogramm inkl. PNP vs. Regelversorgung) und der kumulierten Anzahl von AU-Monaten (Monate, in denen ein Versicherter aufgrund einer der Fokuserkrankungen arbeitsunfähig geschrieben war) auf die Wahrscheinlichkeit eine weitere Therapiestunde zu erhalten. ................................................... 62 Abbildung 14: Zufriedenheit mit dem PNP-Vertrag. .................................................................. 68 Abbildung 15: Einfluss der Vertragszugehörigkeit (Facharztprogramm inkl. PNP vs. Regelversorgung) und der kumulierten Anzahl von AU-Monaten (Monate, in denen ein Versicherter aufgrund einer der Fokuserkrankungen arbeitsunfähig geschrieben war) auf die Wahrscheinlichkeit eine weitere Therapiestunde zu erhalten. ..................................................105

Page 88: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 88 Stand: 29.06.2020

Impressum

Der vorliegende Schlussbericht des Projektes „Vertragsevaluation der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie, Psy-

chosomatik und Psychotherapie in Baden-Württemberg gem. § 73 SGB V“ wurde in Zusammenarbeit zwischen

dem Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie und dem Institut für Gesundheitsökonomie und Versor-

gungsforschung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf als unabhängige Evaluatoren und Konsortialpart-

ner sowie der Konsortialführung, der AOK Baden-Württemberg, erstellt.

Konsortialführung

AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart

Ansprechpartnerinnen: PD Dr. med. Sabine Hawighorst-Knapstein (E-Mail: [email protected]),

Dr. med. Ariane Chaudhuri (E-Mail: [email protected])

Konsortialpartner und Evaluatoren

1) Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, Zentrum für Psychosoziale Medizin, Universitätsklinikum

Hamburg-Eppendorf, Martinistr. 52, W26, 20246 Hamburg

Leitung: Prof. Dr. phil. Dr. med. Martin Härter (E-Mail: [email protected])

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen: Dr. rer. biol. hum. Julia Magaard (E-Mail: [email protected]) und Tha-

ranya Seeralan, M. Sc. (E-Mail: [email protected])

2) Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung, Zentrum für Psychosoziale Medizin, Universi-

tätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Martinistr. 52, W37, 20246 Hamburg

Leitung: Prof. Dr. med. Hans-Helmut König, MPH (E-Mail: [email protected])

Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Alexander Engels, M. Sc. (E-Mail: [email protected])

Die folgenden Berichtsabschnitte wurden inhaltlich von folgenden Personen primär verantwortlich bearbeitet.

Einleitung

- AOK Baden-Württemberg, Autor*innen: PD Dr. med. Sabine Hawighorst-Knapstein, Dr. med. Ariane

Chaudhuri

Projektdurchführung, Methodik, Projektergebnisse und Schlussfolgerungen

- Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE; Autor*innen: Dr. Julia Magaard, Tharanya

Seeralan M. Sc., Prof. Dr. Dr. Martin Härter

- Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung, UKE; Autor*innen: Alexander Engels

M. Sc., Prof. Dr. Hans-Helmut König

Beitrag für die Weiterentwicklung der GKV-Versorgung und Fortführung nach Ende der Förderung

- AOK Baden-Württemberg: Mitwirkung an der Konzeption

- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: wissenschaftliche Beratung

Handlungs- oder Transferempfehlungen

- AOK Baden-Württemberg: Mitwirkung an der Konzeption

- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: wissenschaftliche Beratung

Tabellen, Abbildungen, Verzeichnisse sowie Anhänge

- Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, UKE; Autor*innen: Dr. Julia Magaard, Tharanya

Seeralan M. Sc., Prof. Dr. Dr. Martin Härter

- Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung, UKE; Autor*innen: Alexander Engels

M. Sc., Prof. Dr. Hans-Helmut König

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 89 Stand: 29.06.2020

12. Anhang Anhang Arbeitspaket 1

T0-Fragebogen (gekürzt) s. PDF Nr. 1

T1-Fragebogen s. PDF Nr. 2

Patienteninformation zur versichertenbezogenen Primärdatenerhebung s. PDF Nr. 3

Einwilligungserklärung und Datenschutzbelehrung s. PDF Nr. 4 Tabelle 18: Stichprobencharakteristika der Teilnehmer*innen zu t0 und zu t1

Variable (t0) Vertrag n (t1)

Teilnehmer*innen t1 (n=725)

n (t0) Teilnehmer*innen t0

(n=1.104)

Alter (M, SD)

HzV

RV

PNP

148

343

217

47.0 (11.1)

45.4 (12.4)

49.1 (10.9)

228

520

292

45.4 (11.6)

44.6 (12.7)

48.8 (11.1)

Geschlecht [weiblich] (%)

HzV

RV

PNP

148

345

218

68.9

68.1

62.4

230

528

295

66.1

65.5

61.4

Anzahl der AU-Tage in den vorangegangenen 12 Monaten (M, SD)

HzV

RV

PNP

139

333

213

32.6 (25.7)

44.6 (63.8)

41.4 (44.2)

222

503

284

39.0 (41.6)

42.7 (52.8)

45.7 (51.4)

Medikamente aufgrund von psych./neuro. Er-krankung [ja] (%)

HzV

RV

PNP

145

345

217

42.8

48.4

58.1

225

525

292

46.7

46.1

55.5

Krankenhaustage auf-grund von psych./neuro. Erkran-kung [ja] (%)

HzV

RV

PNP

149

343

215

10.7

14.0

13.5

229

520

288

13.1

13.5

14.9

Amb. Facharzt- /Psy-chotherapietermine aufgrund von psych./neuro. Erkran-kung [≥ 1] (%)

HzV

RV

PNP

150

351

217

58.0

64.1

66.8

232

532

291

59.1

60.3

63.6

Psychische Summens-kala (M, SD)

HzV

RV

PNP

133

326

195

31.0 (13.8)

29.2 (12.8)

31.2 (11.9)

208

489

260

30.3 (13.4)

29.9 (13.0)

31.4 (12.2)

Depressivität (M, SD)

HzV

RV

PNP

150

350

217

11.3 (6.4)

12.5 (6.4)

11.6 (5.8)

223

532

291

12.2 (6.7)

12.5 (6.4)

11.8 (6.0)

Ängstlichkeit (M, SD)

HzV

RV

PNP

150

350

218

9.4 (5.5)

10.4 (5.7)

9.9 (5.6)

233

531

293

10.0 (5.7)

10.4 (5.7)

10.1 (5.7)

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 90 Stand: 29.06.2020

Somatoforme Be-schwerden (M, SD)

HzV

RV

PNP

149

349

218

11.9 (6.7)

12.8 (6.6)

13.3 (6.0)

231

530

293

12.6 (6.6)

12.9 (6.6)

13.5 (6.2)

Riskanter Alkoholkon-sum [ja] (%)

HzV

RV

PNP

144

346

214

10.4

18.8

14.5

224

523

286

12.9

18.9

15.7

AU-Diagnose [Depres-sion] (%)

HzV

RV

PNP

151

353

221

65.6

58.6

62.9

242

554

308

66.1

59.7

63.3

AU-Diagnose [Somato-forme Störung] (%)

HzV

RV

PNP

151

353

221

21.2

28.9

22.6

242

554

308

19.8

28.0

22.4

AU-Diagnose [Angst-störung] (%)

HzV

RV

PNP

151

353

221

10.6

16.1

15.8

242

554

308

11.2

14.3

17.5

AU-Diagnose [Alkohol-abusus] (%)

HzV

RV

PNP

151

353

221

2.6

1.1

0.9

242

554

308

2.5

1.3

0.6

AU-Diagnose [Multiple Sklerose] (%)

HzV

RV

PNP

151

353

221

4.0

2.8

2.7

242

554

308

3.7

3.2

2.6

AU-Diagnose [Schizo-phrenie] (%)

HzV

RV

PNP

151

353

221

0.0

2.0

2.3

242

554

308

0.0

1.4

1.9

AU-Diagnose [Bipolare Störung] (%)

HzV

RV

PNP

151

353

221

0.0

0.0

0.5

242

554

308

0.2

0.4

0.5

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 91 Stand: 29.06.2020

Tabelle 19: Dropout Teilnehmer*innen vs. Nicht-Teilnehmer*innen (Diagnosen im Vorjah-reszeitraum)

Diagnosen (Vorjahreszeitraum) Gruppe Teilnehmer*innen

(n=1.110) Nicht-Teilnehmer*innen

(n=13.373)

Depression (%)

HzV

RV

PNP

34.9

33.5

31.7

32.9

33.0

30.1

Somatoforme Störung (%)

HzV

RV

PNP

11.0

12.8

10.0

13.0

15.1

11.3

Angststörung (%)

HzV

RV

PNP

7.1

8.9

8.4

7.1

9.2

7.3

Alkoholbezogene Störung (%)

Hzv

RV

PNP

2.1

1.3

1.2

1.7

1.6

1.3

Neurodegenerative Störung (%)

HzV

RV

PNP

2.5

2.5

1.8

1.4

1.6

1.3

Psychotische Erkrankung (%)

HzV

RV

PNP

0.3

0.8

1.3

0.8

0.8

0.8

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung. 1.110 Teilnehmer*innen zu t0 inklusive 6 Teilnehmer*innen, die aufgrund von stornierten AU-Diagnosen nach-träglich ausgeschlossen wurden.

Tabelle 20: Nicht adjustierte und adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvariablen mit den Gewichten der Hauptanalyse mit der primären Zielgröße ge-sundheitsbezogene Lebensqualität (n=988)

Variablen

RV (vor EB)

n=493

HzV (vor EB)

n=218

PNP

n=277

RV (nach EB)

HzV (nach EB)

Alter (M, SD) 44,2 (12,77) 45,5 (11,58) 48,6 (11,10) 48,6 (11,10) 48,6 (11,09)

Geschlecht [weiblich] (%)

65,5 66,5 61,7 61,7 61,7

Schulabschlussa [(Fach)Abitur] (%)

32,0 27,0 22,7 22,7 22,7

Erwerbsstatusb [voll-zeitbeschäftigt] (%)

63,0 57,7 60,0 60,0 60,0

Regionc [Stadt] (%) 84,7 77,0 81,7 81,7 81,7

Selektion [Q2/Q3 2018] (%)

36,5 35,8 35,0 35,0 35,0

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 92 Stand: 29.06.2020

gesundheitsbezogene Lebensqualitätd (M, SD)

29,76 (12,92) 30,18 (13,41) 31,21 (12,29) 31,0 (12,85) 31,62 (11,97)

Depressivitäte (M, SD) 12,48 (6,46) 12,20 (6,72) 11,71 (5,82) 12,10 (6,27) 12,28 (6,25)

Ängstlichkeitf* (M, SD) 10,29 (5,69) 10,04 (5,72) 10,04 (5,66) 10,18 (5,85) 10,05 (5,57)

Somatoforme Be-schwerdeng (M, SD)

12,78 (6,51) 12,57 (6,59) 13,44 (6,08) 13,57 (6,42) 13,79 (6,49)

Alkoholbezogene Be-schwerdenh (M, SD)

2,52 (2,33) 2,34 (2,15) 2,36 (2,14) 2,30 (2,15) 2,38 (2,27)

AU-Tagei (M, SD) 43,22 (52,12) 40,26 (42,68) 43,70 (47,05) 44,29 (52,74) 44,34 (48,11)

Amb. Facharzt- /Psy-chotherapietermine aufgrund von psych./ neuro. Erkrankungj [≥ 1] (%)

60,6 59,0 63,7 63,7 63,7

Krankenhaustage auf-grund von psych./ neuro. Erkrankungk [≥ 1] (%)

13,2 12,5 14,1 14,3 13,8

Medikamentenein-nahme aufgrund von psych./ neuro. Erkran-kungl [ja] (%)

46,8 45,2 55,1 55,7 55,3

Körperliche Komorbidi-tät (Anzahl an Diagno-segruppen) (M, SD)

1,39 (1,68) 1,29 (1,52) 2,0 (1,98) 2,0 (1,99) 2,0 (1,98)

Diagnose: Depression [ja] (%)

79,5 79,8 88,4 88,4 88,4

Diagnose: Somato-forme Störung [ja] (%)

46,7 34,9 43,7 43,7 43,7

Diagnose: Angststö-rung [ja] (%)

30,6 23,4 32,1 32,1 32,1

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogram (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, EB Entropy Balancing, M Mittelwert, SD Stan-dardabweichung. a N=956, b N=974, c N=958, d N=928, e N=977, f N=978, g N=976, h N=957 i N=938, j N=977, k

N=965, l N=965. * Anmerkung: Riskanter Alkoholkonsum ist für Frauen bei einem Punktwert von ≥4 und für Männer ab ≥5.

Tabelle 21: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße funktionale Gesundheit

Schätzer SE DF t-Wert p-Wert 95%-Konfidenz- intervall

Konstante 57,78 1,95 987 29,59 <,001 53,95; 61,62

RV zu PNP -0,38 0,85 987 -0,45 ,656 -2,05; 1,29

HzV zu PNP 0,43 0,96 987 0,45 ,654 -1,45; 2,31

Zeit [t1] -0,13 0,68 987 -0,19 ,852 -1,47; 1,21

Alter -0,29 0,03 987 -9,99 <,001 -0,34; -0,23

Geschlecht [männlich] 0,33 0,69 987 0,49 ,626 -1,01; 1,68

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 93 Stand: 29.06.2020

AU-Diagnose: Alkoholabusus 1,89 2,95 987 0,64 ,521 -3,89; 7,68

AU-Diagnose: Schizophrenie 2,33 2,99 987 0,78 ,436 -3,54; 8,20

AU-Diagnose: Bipolare Störung -0,63 4,19 987 -0,15 ,880 -8,86; 7,59

AU-Diagnose: Depression -0,03 1,24 987 -0,03 ,978 -2,47; 2,40

AU-Diagnose: Angststörung 0,04 1,24 987 0,03 ,973 -2,39; 2,47

AU-Diagnose: Somatoforme Störung -2,62 1,29 987 -2,04 ,042 -5,15; -0,10

AU-Diagnose: Multiple Sklerose -4,50 2,11 987 -2,14 ,033 -8,63; -0,36

Zeit * RV (vs. PNP (Interaktionsterm) 2,24 0,98 987 2,30 ,022 0,33; 4,16

Zeit * HzV (vs. PNP (Interaktionsterm) -0,23 1,00 987 -0,22 ,822 -2,19; 1,74

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade.

Tabelle 22: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Depressivität

Schätzer SE DF t-Wert p-Wert 95%-Konfidenz- intervall

Konstante 11,07 1,12 1026 9,90 <,001 8,87; 13,26

RV zu PNP 0,25 0,48 1026 0,51 ,609 -0,70; 1,19

HzV zu PNP 0,06 0,54 1026 0,12 ,904 -0,99; 1,12

Zeit [t1] -2,11 0,41 1026 -5,21 <,001 -2,91; -1,32

Alter -0,01 0,02 1026 -0,85 ,393 -0,05; 0,02

Geschlecht [männlich] -0,35 0,39 1026 -0,90 ,371 -1,11; 0,41

AU-Diagnose: Alkoholabusus -1,53 1,66 1026 -0,92 ,357 -4,80; 1,73

AU-Diagnose: Schizophrenie -0,09 1,69 1026 -0,05 ,959 -3,40; 3,23

AU-Diagnose: Bipolare Störung 1,49 2,47 1026 0,60 ,547 -3,36; 6,34

AU-Diagnose: Depression 2,37 0,71 1026 3,34 ,001 0,98; 3,76

AU-Diagnose: Angststörung 0,69 0,71 1026 0,97 ,331 -0,71; 2,09

AU-Diagnose: Somatoforme Störung

0,11 0,74 1026 0,15 ,878 -1,33; 1,56

AU-Diagnose: Multiple Sklerose -0,54 1,21 1026 -0,45 ,653 -2,93; 1,84

Zeit * RV (vs. PNP (Interaktions-term)

0,05 0,58 1026 0,08 ,937 -1,09; 1,18

Zeit * HzV (vs. PNP (Interaktions-term)

0,37 0,59 1026 0,63 ,530 -0,79 1,53

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade.

Tabelle 23: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Ängstlichkeit

Schätzer SE DF t-Wert p-Wert 95%-Konfidenz- intervall

Konstante 8,92 1,01 1025 8,85 <,001 6,94; 10,89

RV zu PNP 0,07 0,43 1025 0,15 ,879 -0,78; 0,92

HzV zu PNP -0,27 0,48 1025 -0,55 ,581 -1,22; 0,68

Zeit [t1] -2,71 0,36 1025 -7,49 <,001 -3,42; -2,00

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 94 Stand: 29.06.2020

Alter -0,01 0,01 1025 -0,38 ,707 -0,03; 0,02

Geschlecht [männlich] -0,07 0,35 1025 -0,21 ,831 -0,76; 0,61

AU-Diagnose: Alkoholabusus -1,49 1,51 1025 -0,99 ,324 -4,44; 1,47

AU-Diagnose: Schizophrenie 1,05 1,47 1025 0,72 ,474 -1,83; 3,93

AU-Diagnose: Bipolare Störung 1,59 2,20 1025 0,72 ,470 -2,72; 5,90

AU-Diagnose: Depression 2,00 0,63 1025 3,16 ,002 0,76; 3,24

AU-Diagnose: Angststörung 1,49 0,64 1025 2,34 ,019 0,24; 2,74

AU-Diagnose: Somatoforme Störung

0,14 0,66 1025 0,21 ,836 -1,16; 1,43

AU-Diagnose: Multiple Sklerose -1,20 1,09 1025 -1,10 ,271 -3,35; 0,94

Zeit * RV (vs. PNP (Interaktions-term)

0,69 0,52 1025 1,33 ,185 -0,33; 1,70

Zeit * HzV (vs. PNP (Interaktions-term)

0,96 0,53 1025 1,82 ,069 -0,07; 2,00

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade.

Tabelle 24: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße somatoforme Beschwerden

Schätzer SE DF t-Wert p-Wert

95%-Konfidenzin-tervall

Konstante 10,12 1,17 1026 8,62 <,001 7,81; 12,42

RV zu PNP -0,34 0,49 1026 -0,69 ,490 -1,31; 0,63

HzV zu PNP -0,57 0,56 1026 -1,01 ,314 -1,67; 0,54

Zeit [t1] -1,08 0,38 1026 -2,87 ,004 -1,82; -0,34

Alter 0,05 0,02 1026 3,16 ,002 0,02; 0,09

Geschlecht [männlich] -1,32 0,41 1026 -3,20 ,001 -2,13; -0,51

AU-Diagnose: Alkoholabusus -3,48 1,78 1026 -1,96 ,050 -6,96; 0,01

AU-Diagnose: Schizophrenie -1,24 1,71 1026 -0,73 ,468 -4,60; 2,12

AU-Diagnose: Bipolare Störung 0,33 2,60 1026 0,13 ,900 -4,78; 5,43

AU-Diagnose: Depression 1,55 0,74 1026 2,10 ,036 0,10; 3,01

AU-Diagnose: Angststörung 0,92 0,74 1026 1,24 ,214 -0,54; 2,39

AU-Diagnose: Somatoforme Störung

1,05 0,77 1026 1,36 ,174 -0,46; 2,56

AU-Diagnose: Multiple Sklerose -0,49 1,28 1026 -0,38 ,704 -3,00; 2,03

Zeit * RV (vs. PNP (Interaktions-term)

0,00 0,54 1026 -0,01 ,994 -1,06; 1,05

Zeit * HzV (vs. PNP (Interaktions-term)

0,06 0,55 1026 0,10 ,918 -1,02; 1,13

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade.

Tabelle 25: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße alkoholbezogene Beschwerden

Schätzer SE DF t-Wert p-Wert 95%-Konfidenz- intervall

Page 95: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 95 Stand: 29.06.2020

Konstante 2,44 0,38 1016 6,38 <,001 1,69; 3,20

RV zu PNP 0,04 0,16 1016 0,28 ,780 -0,27; 0,35

HzV zu PNP -0,04 0,18 1016 -0,24 ,813 -0,40; 0,32

Zeit [t1)] -0,21 0,11 1016 -2,00 ,046 -0,42; 0,00

Alter -0,01 0,01 1016 -1,65 ,099 -0,02; 0,00

Geschlecht [männlich] 0,94 0,13 1016 7,01 <,001 0,68; 1,20

AU-Diagnose: Alkoholabusus 2,33 0,58 1016 4,03 <,001 1,20; 3,47

AU-Diagnose: Schizophrenie -0,51 0,56 1016 -0,90 ,369 -1,62; 0,60

AU-Diagnose: Bipolare Störung -0,13 1,01 1016 -0,13 ,894 -2,11; 1,84

AU-Diagnose: Depression 0,11 0,25 1016 0,45 ,650 -0,37; 0,60

AU-Diagnose: Angststörung -0,28 0,25 1016 -1,14 ,253 -0,76; 0,20

AU-Diagnose: Somatoforme Störung

0,02 0,26 1016 0,06 ,949 -0,49; 0,52

AU-Diagnose: Multiple Sklerose -0,19 0,42 1016 -0,45 ,656 -1,01; 0,64

Zeit * RV (vs. PNP (Interaktions-term)

-0,07 0,15 1016 -0,48 ,629 -0,38; 0,23

Zeit * HzV (vs. PNP (Interaktions-term)

0,04 0,16 1016 0,25 ,800 -0,27; 0,35

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade.

Tabelle 26: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Patientenzufriedenheit mit Hausärzt*innen

Schätzer SE DF t-Wert p-Wert 95%-Konfidenz- intervall

Konstante 23,17 29,85 646 0,78 ,438 -35,44; 81,79

RV zu PNP -1,67 1,87 646 -0,89 ,373 -5,35; 2,01

HzV zu PNP -1,70 2,28 646 -0,75 ,454 -6,18; 2,77

Alter 0,04 0,07 646 0,60 ,551 -0,10; 0,18

Geschlecht [weiblich] -6,05 1,74 646 -3,47 ,001 -9,47; -2,63

AU-Diagnose: Depression [keine]

6,65 3,08 646 2,16 ,031 0,61; 12,70

AU-Diagnose: Somatoforme Störung [keine]

6,13 3,17 646 1,94 ,053 -0,08; 12,35

AU-Diagnose: Angststörung [keine]

6,37 3,16 646 2,02 ,044 0,16; 12,57

AU-Diagnose: Alkoholabusus [keine]

2,38 6,79 646 0,35 ,726 -10,95; 15,72

AU-Diagnose: Multiple Skle-rose [keine]

2,63 5,30 646 0,50 ,620 -7,78; 13,04

AU-Diagnose: Schizophrenie [keine]

4,57 6,63 646 0,69 ,491 -8,45; 17,59

AU-Diagnose: Bipolare Störung [keine]

18,13 20,57 646 0,88 ,379 -22,28; 58,53

Körperliche Komorbidität -0,15 0,46 646 -0,31 ,755 -1,06; 0,77

Urbanisierungsgrad [keine kreisfreien Großstädte]

9,77 6,20 646 1,58 ,115 -2,40; 21,94

Page 96: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 96 Stand: 29.06.2020

Urbanisierungsgrad [keine städ-tischen Kreise]

10,53 5,96 646 1,77 ,078 -1,17; 22,24

Urbanisierungsgrad [keine länd-liche Kreise mit Verdichtungs-ansätzen]

9,39 6,21 646 1,51 ,131 -2,80; 21,59

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie,

Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade.

Tabelle 27: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Patientenzufriedenheit mit Fachärzt*innen (Neurologie, Psychiatrie, Psychoso-matik)

Schätzer SE DF t-Wert p-Wert 95%-Konfidenz intervall

Konstante 58,44 38,48 338 1,52 ,130 -17,25; 134,13

RV zu PNP -4,36 2,73 338 -1,60 ,111 -9,72; 1,01

HzV zu PNP -1,06 3,58 338 -0,30 ,797 -8,11; 5,98

Alter 0,38 0,11 338 3,40 ,001 0,16; 0,60

Geschlecht [weiblich] 0,15 2,65 338 0,06 ,955 -5,05; 5,36

AU-Diagnose: Depression [keine]

-4,79 4,19 338 -1,14 ,254 -13,03; 3,45

AU-Diagnose: Somatoforme Störung [keine]

-0,24 4,41 338 -0,05 ,957 -8,91; 8,43

AU-Diagnose: Angststörung [keine]

-1,60 4,29 338 -0,37 ,710 -10,02; 6,83

AU-Diagnose: Alkoholabusus [keine]

-7,20 10,28 338 -0,70 ,484 -27,41; 13,02

AU-Diagnose: Multiple Skle-rose [keine]

-12,48 6,26 338 -1,99 ,047 -24,80; -0,17

AU-Diagnose: Schizophrenie [keine]

-5,64 7,00 338 -0,81 ,421 -19,41; 8,13

AU-Diagnose: Bipolare Störung [keine]

6,63 22,40 338 0,30 ,767 -37,43; 50,69

Körperliche Komorbidität 0,36 0,69 338 0,52 ,603 -1,00; 1,72

Urbanisierungsgrad [keine kreisfreien Großstädte]

11,50 10,36 338 1,11 ,268 -8,87; 31,87

Urbanisierungsgrad [keine städ-tischen Kreise]

8,14 10,01 338 0,81 ,417 -11,56; 27,83

Urbanisierungsgrad [keine länd-lichen Kreise mit Verdichtungs-ansätzen]

10,70 10,36 338 1,03 ,302 -9,68; 31,09

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie,

Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade.

Page 97: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 97 Stand: 29.06.2020

Tabelle 28: Ergebnisse des allgemeinen linearen gemischten Modells mit der sekundären Zielgröße Patientenzufriedenheit mit Psychotherapeut*innen

Schätzer SE DF t-Wert

p-Wert

95%-Konfidenzinter-vall

Konstante 62,57 34,09 271 1,84 ,068 -4,55; 129,68

RV zu PNP 1,38 2,84 271 0,49 ,627 -4,20; 6,96

HzV zu PNP -2,31 3,59 271 -0,64 ,521 -9,37; 4,76

Alter -0,01 0,11 271 -0,13 ,895 -0,23; 0,20

Geschlecht [weiblich] 1,50 2,73 271 0,55 ,582 -3,86; 6,87

AU-Diagnose: Depression [keine]

-2,08 4,38 271 -0,48 ,635 -10,71; 6,55

AU-Diagnose: Somatoforme Störung [keine]

-0,89 4,62 271 -0,19 ,847 -9,98; 8,20

AU-Diagnose: Angststörung [keine]

3,26 4,14 271 0,79 ,431 -4,89; 11,42

AU-Diagnose: Alkoholabusus [keine]

-0,89 10,14 271 -0,09 ,930 -20,85; 19,07

AU-Diagnose: Multiple Skle-rose [keine]

-13,86 12,77 271 -1,09 ,279 -38,99; 11,27

AU-Diagnose: Schizophrenie [keine]

1,70 9,29 271 0,18 ,855 -16,58; 19,98

AU-Diagnose: Bipolare Störung [keine]

- - 271 - - -

Körperliche Komorbidität 0,17 0,70 271 0,24 ,810 -1,22; 1,55

Urbanisierungsgrad [keine kreisfreien Großstädte]

16,27 12,31 271 1,32 ,187 -7,95; 40,50

Urbanisierungsgrad [keine städ-tischen Kreise]

13,34 11,98 271 1,11 ,267 -10,25; 36,92

Urbanisierungsgrad [keine länd-liche Kreise mit Verdichtungs-ansätzen]

12,84 12,25 271 1,05 ,295 -11,27; 36,96

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie,

Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade. Anmer-

kung: Bei der AU-Diagnose Bipolare Störung gab es in dieser Teilstichprobe keine Varianz.

Tabelle 29: Ergebnisse der linearen gemischten Modelle zur Prüfung der Interaktionsef-fekte zwischen Zeit, Gruppe und AU-Diagnosen

Interaktionsterm Schätzer SE DF t-Wert

p-Wert

95%-Konfidenz- intervall

Zeit*RV*AU-Diagnose Alkoholabusus -11,46 12,32 987 -0,93 0,352 -35,63 12,71

Zeit*HzV*AU-Diagnose Alkoholabusus 8,43 11,32 987 0,74 0,457 -13,78 30,64

Zeit*RV*AU-Diagnose Schizophrenie -1,98 11,16 987 -0,18 0,859 -23,88 19,91

Zeit*HzV*AU-Diagnose Schizophrenie a a a a a a a

Zeit*RV*AU-Diagnose Bipolare Störung a a a a a a a

Zeit*HzV*AU-Diagnose Bipolare Störung a a a a a a a

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 98 Stand: 29.06.2020

Zeit*RV*AU-Diagnose Depression 4,78 2,76 987 1,73 0,084 -0,65 10,20

Zeit*HzV*AU-Diagnose Depression -0,56 2,81 987 -0,20 0,843 -6,08 4,96

Zeit*RV*AU-Diagnose Angststörung 0,71 3,61 987 0,20 0,844 -6,37 7,79

Zeit*HzV*AU-Diagnose Angststörung 6,17 3,87 987 1,59 0,111 -1,42 13,77

Zeit*RV*AU-Diagnose Somatoforme Störung

0,50 3,15 987 0,16 0,873 -5,69 6,70

Zeit*HzV*AU-Diagnose Somatoforme Störung

-1,15 3,27 987 -0,35 0,726 -7,56 5,27

Zeit*RV*AU-Diagnose Multiple Sklerose -14,99 7,50 987 -2,00 ,046 -29,71; -0,27

Zeit*HzV*AU-Diagnose Multiple Skle-rose

-10,56 7,53 987 -1,40 ,161 -25,35 4,22

HzV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Selektivvertrag Psychiatrie,

Neurologie und Psychotherapie), RV Regelversorgung, SE Standardfehler, DF Freiheitsgerade. Neben

dem Interaktionsterm wurden in allen sieben Modellen feste Effekte für die Parameter Konstante, RV zu

PNP, HzV zu PNP, Zeit, Alter, Geschlecht, AU-Diagnosen sowie die Zweifachinteraktionen: Zeit*RV,

Zeit*HzV, RV*AU-Diagnose, HzV*AU-Diagnose, AU-Diagnose*Zeit aufgenommen. a Die Parameter des In-

teraktionsterms konnte aufgrund von fehlender Varianz nicht geschätzt werden.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 99 Stand: 29.06.2020

Anhang Arbeitspaket 2

Tabelle 30: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den übrigen Kontroll-

variablen für den individuellen Vorjahreszeitraum

Kategorie Variable Kontrollgruppe (nicht adjustiert) Interventionsgruppe

N=14,974 N=32,604 N=7,894

HZV UC PNP

M SD M SD M SD

Einschluss-

quartal

Erstes Quartal 2015 0.25* 0.43 0.25* 0.43 0.22 0.41

Zweites Quartal 2015 0.25 0.43 0.24 0.43 0.24 0.43

Drittes Quartal 2015 0.25 0.43 0.25 0.43 0.26 0.44

Viertes Quartal 2015 0.26* 0.44 0.26* 0.44 0.28 0.45

Höchster

Schul-ab-

schluss

Allg. Hochschulreife 0.02 0.14 0.03* 0.16 0.02 0.14

Mittlere Reife 0.05 0.21 0.05 0.22 0.04 0.21

Hauptschulabschluss 0.5* 0.50 0.48 0.50 0.47 0.50

Kein Schulabschluss 0.21 0.41 0.19* 0.39 0.21 0.41

Keine Angabe 0.22* 0.42 0.25 0.43 0.26 0.44

Elixhauser

(ICD-10)

Gewichtsverlust 0.01 0.11 0.02 0.12 0.01 0.11

Elektrolytstörung 0.02 0.15 0.03 0.16 0.03 0.16

Anämie 0.00 0.07 0.00 0.05 0.00 0.06

Mangelanämie 0.05 0.21 0.04* 0.20 0.05 0.21

Herzinsuffizienz 0.02* 0.15 0.02* 0.13 0.06 0.23

Störung des Lungenkreis-

laufs 0.00* 0.05 0.00* 0.06 0.01 0.07

Vaskuläre Erkrankungen 0.02* 0.13 0.02* 0.13 0.04 0.19

Hypertonie (unkompliziert) 0.05* 0.21 0.02* 0.14 0.09 0.28

Lähmung 0.01 0.09 0.01 0.09 0.01 0.10

Neurodegenerative Erkran-

kung 0.04 0.19 0.04 0.18 0.04 0.19

Nierenversagen 0.02* 0.13 0.01* 0.10 0.03 0.17

Chronische Lebererkran-

kung 0.01* 0.08 0.01* 0.08 0.01 0.11

Lymphdrüsenkrebs 0.00 0.04 0.00 0.05 0.00 0.06

Metastase 0.00 0.06 0.00 0.07 0.01 0.07

Gerinnungsstörungen 0.01 0.12 0.01* 0.11 0.02 0.13

Versiche-

rungsstatus

Regulär versichert 0.87* 0.33 0.83* 0.37 0.91 0.29

Familienversichert 0.10* 0.30 0.11* 0.31 0.07 0.25

Rentner 0.01 0.09 0.01 0.10 0.01 0.10

Fehlender Versicherungs-

status 0.02* 0.13 0.05* 0.21 0.01 0.10

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 100 Stand: 29.06.2020

HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm inkl. PNP Vertrag, RV Regelversorgung, M

Mittelwert, SD Standardabweichung, Mittelwerte und Standardabweichung wurden für den Vorjahreszeit-

raum bestimmt und auf die zweite Nachkommastelle gerundet., für alle dummy kodierten Variablen be-

deutet die 1 dass der Status oder die Erkrankung vorhanden war, * bedeutet dass der Anteil oder der Mit-

telwert signifikant von dem der Interventionsgruppe auf einem Signifikanzniveau von 1% abweicht (be-

rechnet mittels T-Test für unabhängige Stichproben oder Z-Test)

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 101 Stand: 29.06.2020

Anhang Arbeitspaket 3

Tabelle 31: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvariab-

len für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten mit der Arbeitsunfähigkeits-

diagnose Depression

Kategorie Variable Vertragszugehörigkeit

HZV N=8,019 PNP N= 4,657 RV N=16,361

M SD M SD M SD

Kosten und

Inan-

spruch-

nahme

Ambulante Kosten 603,51 532,04 946,24 704,42 574,91 594,39

Stationäre Kosten 304,22 1362,14 454,66 1690,92 357,60 1490,62

Medikamentenkosten 357,01 1157,81 547,95 1382,93 358,20 1283,63

Krankengeldzahlungen 98,49 794,25 190,75 1166,19 97,46 818,10

Arbeitsunfähigkeitstage 23,92 33,19 31,33 41,88 22,04 33,07

Krankenhaustage 0,66 4,23 1,06 6,50 0,87 5,79

Sozio-de-

mographi-

sche Vari-

ablen

Alter 43,89 12,13 47,58 11,19 43,10 12,43

Geschlecht (1 = “männlich“) 0,41 0,49 0,39 0,49 0,40 0,49

Region: Land 0,19 0,39 0,16 0,36 0,14 0,35

Region: Kleinstadt 0,69 0,46 0,70 0,46 0,67 0,47

Region: Großstadt 0,12 0,33 0,14 0,35 0,19 0,39

Familienversichert 0,09 0,29 0,06 0,24 0,10 0,30

Regulär versichert 0,88 0,32 0,92 0,28 0,85 0,36

Fehlender Versicherungsstatus 0,02 0,13 0,01 0,10 0,04 0,20

Rentner 0,01 0,09 0,01 0,10 0,01 0,10

Einschluss-

quartal

Erstes Quartal 2015 0,25 0,43 0,22 0,41 0,25 0,43

Zweites Quartal 2015 0,25 0,43 0,24 0,43 0,24 0,43

Drittes Quartal 2015 0,25 0,43 0,26 0,44 0,25 0,43

Viertes Quartal 2015 0,25 0,43 0,28 0,45 0,26 0,44

Elixhauser

(ICD-10)

(psycholo-

gisch)

Alkoholabhängigkeit 0,04 0,20 0,04 0,19 0,04 0,20

Drogenmissbrauch 0,02 0,13 0,02 0,13 0,02 0,14

Psychose 0,02 0,12 0,02 0,15 0,02 0,14

Depression 0,91 0,29 0,92 0,27 0,91 0,28

Angststörung 0,14 0,35 0,19 0,39 0,16 0,37

Somatoforme Störung 0,19 0,39 0,24 0,43 0,22 0,41

N=29.037. HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm inkl. PNP Vertrag, RV Regelver-

sorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung, Mittelwerte und Standardabweichung wurden für den

Vorjahreszeitraum bestimmt und auf die zweite Nachkommastelle gerundet., für alle dummy kodierten Va-

riablen bedeutet die 1 dass der Status oder die Erkrankung vorhanden war, * bedeutet dass der Anteil o-

der der Mittelwert signifikant von dem der Interventionsgruppe auf einem Signifikanzniveau von 1% ab-

weicht (berechnet mittels T-Test für unabhängige Stichproben oder Z-Test)

Page 102: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 102 Stand: 29.06.2020

Tabelle 32: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvari-

ablen für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten mit der Arbeitsunfähig-

keitsdiagnose Depression

Kategorie Variable Vertragszugehörigkeit

RV N=8,501 GP N= 4,876 PNP N=3,574

Mean SD Mean SD Mean SD

Elixhauser

(ICD-10)

(physiologi-

cal)

Herzinsuffizienz 0,02 0,15 0,06 0,24 0,02 0,13

Herzrhythmusstörung 0,05 0,22 0,08 0,28 0,06 0,23

Herzklappenfehler 0,15 0,36 0,24 0,43 0,15 0,35

Störung des Lungenkreislaufs 0,00 0,05 0,01 0,07 0,00 0,06

Vaskuläre Erkrankungen 0,02 0,14 0,04 0,19 0,02 0,13

Hypertonie (kompliziert) 0,25 0,43 0,35 0,48 0,22 0,42

Hypertonie (unkompliziert) 0,05 0,21 0,09 0,29 0,02 0,15

Lähmung 0,01 0,09 0,01 0,09 0,01 0,09

Neurodegenerative Erkrankung 0,02 0,14 0,02 0,15 0,02 0,14

COPD 0,21 0,41 0,25 0,44 0,19 0,39

Diabetes (unkompliziert) 0,07 0,26 0,11 0,31 0,06 0,24

Diabetes (kompliziert) 0,04 0,21 0,08 0,27 0,02 0,15

Hypothyreose 0,28 0,45 0,37 0,48 0,26 0,44

Nierenversagen 0,02 0,14 0,03 0,17 0,01 0,11

Chronische Lebererkrankung 0,06 0,24 0,10 0,29 0,06 0,24

Magengeschwür 0,01 0,08 0,01 0,10 0,01 0,08

Lymphdrüsenkrebs 0,00 0,05 0,00 0,06 0,00 0,06

Metastase 0,00 0,06 0,01 0,08 0,01 0,07

Tumor ohne Metastasen 0,04 0,19 0,05 0,23 0,04 0,19

Rheumatoide Arthritis 0,04 0,19 0,06 0,24 0,03 0,18

Gerinnungsstörungen 0,01 0,11 0,02 0,13 0,01 0,10

Adipositas 0,13 0,34 0,18 0,38 0,12 0,32

Gewichtsverlust 0,01 0,12 0,01 0,11 0,02 0,13

Elektrolytstörung 0,02 0,13 0,02 0,15 0,02 0,14

Anämie 0,01 0,07 0,00 0,06 0,00 0,06

Mangelanämie 0,04 0,19 0,05 0,21 0,04 0,19

N=29.037. HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm inkl. PNP Vertrag, RV Regelver-

sorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung, Mittelwerte und Standardabweichung wurden für den

Vorjahreszeitraum bestimmt und auf die zweite Nachkommastelle gerundet., für alle dummy kodierten Va-

riablen bedeutet die 1 dass der Status oder die Erkrankung vorhanden war, * bedeutet dass der Anteil o-

der der Mittelwert signifikant von dem der Interventionsgruppe auf einem Signifikanzniveau von 1% ab-

weicht (berechnet mittels T-Test für unabhängige Stichproben oder Z-Test)

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 103 Stand: 29.06.2020

Tabelle 33: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvariab-

len für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten mit einer mittelgradigen o-

der schweren Depression

Kategorie Variable Vetragszugehörigkeit

RVN=8,501 GP N= 4,876 PNP N=3,574

Mean SD Mean SD Mean SD

Direkte und

indirekte

Kosten und

Inan-

spruch-

nahme

Ambulante Kosten 574.91* 594.39 603.51* 532.04 946.24 704.42

Stationäre Kosten 357.60* 1490.62 304.22* 1362.14 454.66 1690.92

Medikamentenkosten 358.20* 1283.63 357.01* 1157.81 547.95 1382.93

Krankengeldzahlungen 97.46* 818.1 98.49* 794.25 190.75 1166.19

Arbeitsunfähigkeitstage 22.04* 33.07 23.92* 33.19 31.33 41.88

Krankenhaustage 0.87 5.79 0.66* 4.23 1.06 6.50

Schwere-

grad

mittelgradigen Erstepisode 0.33 0.47 0.39* 0.49 0.35 0.48

mittelgradigen, rezidivierende Epi-

sode 0.27* 0.44 0.29* 0.46 0.32 0.47

schwere Erstepisode 0.17* 0.37 0.13 0.33 0.12 0.32

schwere, rezidivierende Episode 0.24 0.42 0.19* 0.39 0.22 0.41

Sozio-

demo-gra-

hische Va-

riablen

Alter 43.10* 12.43 43.89* 12.13 47.58 11.19

Geschlecht (1 = “männlich“) 0.40 0.49 0.41 0.49 0.39 0.49

Region: Land 0.14 0.35 0.19* 0.39 0.16 0.36

Region: Kleinstadt 0.67* 0.47 0.69 0.46 0.70 0.46

Region: Großstadt 0.19* 0.39 0.12* 0.33 0.14 0.35

Einschluss-

quartal

Erstes Quartal 2015 0.25* 0.43 0.25* 0.43 0.22 0.41

Zweites Quartal 2015 0.24 0.43 0.25 0.43 0.24 0.43

Drittes Quartal 2015 0.25 0.43 0.25 0.43 0.26 0.44

Viertes Quartal 2015 0.26* 0.44 0.25* 0.43 0.28 0.45

Elixhauser

(ICD-10)

(physiolo-

gical)

Alkoholabhängigkeit 0.04 0.20 0.04 0.20 0.04 0.19

Drogenmissbrauch 0.02 0.14 0.02 0.13 0.02 0.13

Psychose 0.02 0.14 0.02* 0.12 0.02 0.15

Depression 0.91 0.28 0.91 0.29 0.92 0.27

Angststörung 0.16* 0.37 0.14* 0.35 0.19 0.39

Somatoforme Störung 0.22* 0.41 0.19* 0.39 0.24 0.43

N=16.951. HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm inkl. PNP Vertrag, RV Regelver-

sorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung, Mittelwerte und Standardabweichung wurden für den

Vorjahreszeitraum bestimmt und auf die zweite Nachkommastelle gerundet., für alle dummy kodierten Va-

riablen bedeutet die 1 dass der Status oder die Erkrankung vorhanden war, * bedeutet dass der Anteil o-

der der Mittelwert signifikant von dem der Interventionsgruppe auf einem Signifikanzniveau von 1% ab-

weicht (berechnet mittels T-Test für unabhängige Stichproben oder Z-Test)

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 104 Stand: 29.06.2020

Tabelle 34: Nicht adjustierte Mittelwerte und Standardabweichung zu den Kontrollvari-

ablen für den individuellen Vorjahreszeitraum der Versicherten mit einer mittelgradigen

oder schweren Depression

Kategorie Variable Vertragszugehörigkeit

RV N=8,501 HZV N= 4,876 PNP N=3,574

Mean SD Mean SD Mean SD

Elixhauser

(ICD-10)

(physiologi-

cal)

Herzinsuffizienz 0.02* 0.13 0.02* 0.15 0.06 0.24

Herzrhythmusstörung 0.06* 0.23 0.05* 0.22 0.08 0.28

Herzklappenfehler 0.15* 0.35 0.15* 0.36 0.24 0,43

Störung des Lungenkreislaufs 0.00 0.06 0.00* 0.05 0.01 0.07

Vaskuläre Erkrankungen 0.02* 0.13 0.02* 0.14 0.04 0.19

Hypertonie (kompliziert) 0.22* 0.42 0.25* 0.43 0.35 0.48

Hypertonie (unkompliziert) 0.02* 0.15 0.05* 0.21 0.09 0.29

Lähmung 0.01 0.09 0.01 0.09 0.01 0.09

Neurodegenerative Erkrankung 0.02 0.14 0.02 0.14 0.02 0.15

COPD 0.19* 0.39 0.21* 0.41 0.25 0.44

Diabetes (unkompliziert) 0.06* 0.24 0.07* 0.26 0.11 0.31

Diabetes (kompliziert) 0.02* 0.15 0.04* 0.21 0.08 0.27

Hypothyreose 0.26* 0.44 0.28* 0.45 0.37 0.48

Nierenversagen 0.01* 0.11 0.02* 0.14 0.03 0.17

Chronische Lebererkrankung 0.06* 0.24 0.06* 0.24 0.10 0.29

Magengeschwür 0.01 0.08 0.01 0.08 0.01 0.10

Lymphdrüsenkrebs 0.00 0.06 0.00 0.05 0.00 0.06

Metastase 0.01 0.07 0.00 0.06 0.01 0.08

Tumor ohne Metastasen 0.04* 0.19 0.04* 0.19 0.05 0.23

Rheumatoide Arthritis 0.03* 0.18 0.04* 0.19 0.06 0.24

Gerinnungsstörungen 0.01* 0.10 0.01 0.11 0.02 0.13

Adipositas 0.12* 0.32 0.13* 0.34 0.18 0.38

Gewichtsverlust 0.02* 0.13 0.01 0.12 0.01 0.11

Elektrolytstörung 0.02 0.14 0.02 0.13 0.02 0.15

Anämie 0.00 0.06 0.01 0.07 0.00 0.06

Mangelanämie 0.04 0.19 0.04 0.19 0.05 0.21

N=16.951. HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm inkl. PNP Vertrag, RV Regel-

versorgung, M Mittelwert, SD Standardabweichung, Mittelwerte und Standardabweichung wurden für

den Vorjahreszeitraum bestimmt und auf die zweite Nachkommastelle gerundet., für alle dummy kodier-

ten Variablen bedeutet die 1 dass der Status oder die Erkrankung vorhanden war, * bedeutet dass der

Anteil oder der Mittelwert signifikant von dem der Interventionsgruppe auf einem Signifikanzniveau von

1% abweicht (berechnet mittels T-Test für unabhängige Stichproben oder Z-Test)

Page 105: Schlussbericht · 2020. 7. 1. · Schlussbericht (gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF) Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 1 Stand: 29.06.2020 gefördert durch Konsortialführung: AOK Baden-Württemberg

Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 105 Stand: 29.06.2020

Abbildung 15: Einfluss der Vertragszugehörigkeit (Facharztprogramm inkl. PNP vs. Regelversorgung) und der kumu-lierten Anzahl von AU-Monaten (Monate, in denen ein Versicherter aufgrund einer der Fokuserkrankungen arbeitsun-fähig geschrieben war) auf die Wahrscheinlichkeit eine weitere Therapiestunde zu erhalten.

Tabelle 35: Aggregierte Hospitalisierungsrate und Anteile der Versicherten je Schwere-

grad die innerhalb der ersten 12 Monate mindestens 10 Psychotherapiestunden und/o-

der eine angemessene Pharmakotherapie mit Antidepressiva erhalten

Unspezifisch / leicht

Mittelgradige Depression Schwere Depression

Erste Epi-

sode

Rezidivie-rende Epi-

sode

Erste Epi-sode

Rezidivie-rende Epi-

sode

N 6294 5918 4879 2458 3696

Adäquate Phar-makot. & ≥10 PT-Sitzungen

15.4% 13.9% 17.7% 19% 22.9%

≥10 PT-Sitzun-gen

1.6% 4.5% 8.3% 5.4% 12.9%

Adäquate Phar-makot.

2.9% 5.9% 6.5% 3.1% 3.9%

Keine empfoh-lene Therapie**

80.2% 75.7% 67.5% 72.4% 60.3%

RV Regelversorgung, HZV hausarztzentrierte Versorgung, PNP Facharztprogramm (beinhaltet den Se-lektivvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie), N Stichprobenumfang, ** es wurde sich an den Empfehlungen der S3-Leitlinien zur Behandlung von Depression orientiert. Für die vollständige Operationalisierung von adäquater Pharmakotherapie siehe Abschnitt Methodik und Operationalisie-rung.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 106 Stand: 29.06.2020

Anhang Arbeitspaket 4

Interviewleitfaden: qualitative Interviews mit PNP-Behandler*innen

Einleitung

Die folgenden Fragen befassen sich mit Ihren Erfahrungen und Einschätzungen zum Facharztvertrag

PNP. Wir möchten Sie persönlich in Ihrer Rolle als Vertreter/in und Expert/in für Ihre/r Berufsgruppe

(psychotherapeutisch tätige Hausärzte/-ärztinnen / Fachärzte/-ärztinnen / Psychotherapeuten/-therapeutin-

nen mit einer Teilnahme am PNP-Vertrag) befragen. Ziel dieser Befragung ist es, ein möglichst ganzheit-

liches Bild verschiedener Bewertungen des PNP-Vertrags und einzelner Vertragsteile, mit positiven

sowie negativen Aspekten, zu erhalten. Auf der Grundlage der Interviews werden wir einen Fragebogen

erstellen, der allen Behandlern im PNP-Vertrag zugesendet wird, um die Bewertung und Akzeptanz des

PNP-Vertrages aus Sicht der teilnehmenden Hausärzte/-ärztinnen, Fachärzte/-ärztinnen und Psychothera-

peuten/-therapeutinnen zu beurteilen. Sowohl die Teilnahme am Interview als auch am Fragebogen ist

freiwillig und Ihre Daten werden anonym ausgewertet. Zur Qualitätssicherung nehmen wir das Interview

auf. Diese Audioaufnahme werden wir anschließend transkribieren und anonymisiert auswerten. Die AOK

Baden-Württemberg erhält lediglich anonymisierte und aggregierte Daten über diese Behandlerbefra-

gung (z.B. zusammengefasste/kategorisierte Aussagen, Mittelwerte, Prozentangaben) und erhält keinerlei

Rückmeldung zu Ihrer Studienteilnahme.

- Haben Sie noch weitere Fragen?

- Einwilligungserklärung & Aufwandsentschädigung

- Audioaufnahme starten

Allgemeine Angaben

1. Ihr Geschlecht 1 weiblich

2 männlich

2. Ihr Geburtsjahr 19____

3. Seit wie vielen Jahren sind Sie als Arzt/Psychotherapeut tätig? ___ Jahre

4. Seit wie vielen Jahren sind Sie in der ambulanten Versorgung

tätig?

___ Jahre

5. Wie viele Jahre nehmen Sie bereits am PNP-Vertrag teil? ___ Jahre

6. In welchen PNP-Modulen sind Sie eingeschrieben? 1 Psychotherapie

2 Psychiatrie

3 Neurologie

7. Wie viele Patient/-innen behandeln Sie ca. im Quartal? ___ Patient/-innen

8. Wie viele davon sind bei der AOK versichert? ___ Patient/-innen / __ %

9. Wie viele davon sind im PNP-Vertrag eingeschrieben? ___ Patient/-innen / __ %

10. Wenn Sie psychotherapeutisch tätig sind:

In welchen therapeutischen Verfahren sind Sie ausgebildet?

(Mehrfachnennungen sind möglich)

1 Psychoanalyse

2 Tiefenpsychologische Psychotherapie

3 Verhaltenstherapie

4 Systemische Therapie

5 Gesprächspsychotherapie

Code: _ _ _ _ _ _ _ Interviewerin: SL / JM Ort: Praxis Datum: _ _ . _ _ . 2018

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 107 Stand: 29.06.2020

6 Anderes: ____________________

11. Wenn Sie psychotherapeutisch tätig sind:

Behandeln Sie Patient/-innen im Gruppensetting? Wie viele?

0 nein

1 ja -> ___ Patient/-innen / __ %

12. Wenn Sie Fachärztin/Facharzt sind:

Welchen Facharzttitel haben Sie?

1 FA für Allgemeinmedizin

2 FA für Innere Medizin

3 FA für Neurologie

4 FA für Nervenheilkunde

5 FA für Neurologie und Psychiatrie

6 FA für Psychiatrie und Psychotherapie

7 FA für Psychosomatische Medizin und PT

8 FA für Psychotherapeutische Medizin

9 Anderer: _____________________

Motivation zur Teilnahme / Vorteile

1.) Was waren Ihre Gründe zur Teilnahme am PNP-Vertrag?

2.) Hat sich das bestätigt?

3.) Welche weiteren Vorteile haben Sie von der Teilnahme am PNP-Vertrag?

4.) Was können Sie sich für weitere Gründe zur Teilnahme am PNP-Vertrag für Ihre Berufsgruppe

vorstellen?

Teilnahme-Hindernisse / Nachteile

5.) Hatten Sie auch Bedenken bezüglich der Teilnahme am PNP-Vertrag? Welche waren das?

6.) Hat sich das bestätigt?

7.) Welche weiteren Nachteile bzw. Herausforderungen ergeben sich durch Ihre Teilnahme am

PNP-Vertrag?

8.) Welche weiteren Bedenken und Barrieren könnte es aus Sicht Ihrer Berufsgruppe bezüglich der

Teilnahme am PNP-Vertrag geben?

Erfahrungen mit dem und Bewertungen des PNP-Vertrags

Patientenbehandlung

9.) Bietet der PNP-Vertrag Ihnen die Möglichkeit Patient/-innen mit PNP-Vertrag anders zu behan-

deln als Patient/-innen der Regelversorgung?

a. Wenn nein, warum nicht?

b. Wenn ja, inwiefern unterscheidet sich die Behandlung?

i. Behandlungsergebnisse?

ii. Indikation (profitieren einzelne Patientengruppen)?

iii. Frühzeitige Behandlung?

iv. Leitlinien-gerechtere Behandlung?

Vergütung

10.) Welche Vorteile bringt der Leistungskatalog mit sich?

11.) Welche Schwierigkeiten bringt der Leistungskatalog mit sich?

12.) Wie könnte der Leistungskatalog verbessert werden?

Organisation und Rahmen

13.) Inwiefern hat sich Ihr Arbeitsalltag seit der Teilnahme am PNP-Vertrag verändert?

14.) Wie empfinden Sie die Zusammenarbeit mit der AOK Baden-Württemberg?

15.) Wie zufrieden sind Sie mit der Organisation (Einschreibung, Fortbildungen)?

a. Weshalb?

b. Was könnte an der Organisation verbessert werden?

16.) Wie erleben Sie die Anforderungen an Sie durch Schulungen und Qualitätsmaßnahmen?

a. Was könnte an den Schulungen und Qualitätsmaßnahmen verbessert werden?

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 108 Stand: 29.06.2020

17.) Gab es Schwierigkeiten mit der Anschaffung und Umstellung auf neue Soft- und Hardware

(z.B. Vertragssoftware, Onlinefähigkeit)?

Kommunikation/ interprofessionelle Zusammenarbeit

18.) Welche Erfahrungen haben Sie mit der interprofessionellen Zusammenarbeit im Rahmen des

PNP-Vertrages gemacht?

a. Mit Hausärzten/-ärztinnen

b. Mit Fachärzten/-ärztinnen

c. Mit Psychotherapeuten/-therapeutinnen

d. Mit Sozialem Dienst der AOK BW

e. Mit sonstigen

f. Zufriedenheit?

g. Verbesserungsvorschläge?

Weitere Fragen

19.) Welche Aspekte sollten in der Fragebogenbefragung der PNP-Behandler/-innen berücksichtigt

werden, die wir noch nicht besprochen haben?

Abschluss

- Weitere Planung:

o Auswertung der Interviews

o Erstellung eines Behandler-Fragebogens

o Versendung des Fragebogens an alle teilnehmenden PNP-Behandler

- Aufwandsentschädigung auszahlen (Verzögerung durch Verwaltung)

- Dank und Verabschiedung

Quantitativer Fragebogen für Querschnittsbefragung mit PNP-Behandler*innen s. PDF Nr. 5

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gefördert durch

Schlussbericht

(gemäß Nr. 14.1 ANBest-IF)

Tabelle 36: Qualitative Ergebnisse der Struktur- und Prozessevaluation zu Verbesserungsvorschlägen zum PNP-Vertrag aus der Sicht der Behandelnden

Ebene Kategorie Explikation

1 PATIENT*INNENBEHANDLUNG Aussagen, die sich auf die allgemeinen Verbesserungsvorschläge der Behandlung bestimmter Patient*innengruppen im PNP-Vertrag beziehen.

1.1 Verkürzung der Gesprächstherapiezeit als Notfallkapazität

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass mehr Patient*innen behandelt werden könnten, wenn die Ge-sprächszeit bei denjenigen Patient*innen verkürzt werden würde, die sonst keine Termine bekämen.

1.2 Verbesserung der Versorgung von Pati-ent*innen mit hirnorganischen Folge-schäden

Aussagen, die sich auf die Verbesserung der Versorgung von Patient*innen mit hirnorganischen Schäden beziehen, ohne zu spezifizieren in welcher Weise.

1.3 Verbesserung der psychosozialen Ver-sorgung von chronisch kranken Pati-ent*innen durch engere Zusammenar-beit aller Akteure

Aussagen, die sich auf die Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Patient*innen mit chroni-schen Erkrankungen beziehen, vor dem Hintergrund einer engen Zusammenarbeit aller beteiligten Ak-teure.

1.4 Verbesserung der Versorgung von De-menzerkrankten

Aussagen, die sich auf die Verbesserung der Versorgung von Patient*innen mit Demenz beziehen, ohne zu spezifizieren in welcher Weise.

1.5 Verbesserung der Versorgung von geis-tig behinderten Patient*innen

Aussagen, die sich auf die Verbesserung der Versorgung von Patient*innen mit geistigen Behinderungen beziehen, vor dem Hintergrund einer Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse; z.B. durch die Berücksichtigung eingeschränkter Kommunikationsmöglichkeiten in Zusatzpauschalen.

1.6 Verbesserung der Versorgung von Heimpatient*innen

Aussagen, die sich auf die verbesserte Versorgung von Heimpatient*innen beziehen, ohne zu spezifizie-ren in welcher Weise.

2 ORGANISATION UND RAHMEN Aussagen, die sich auf Verbesserungsvorschläge beziehen, die auf organisatorische Aspekte des PNP-Vertrages sowie seiner Regularien zurückzuführen sind und die Patient*innen und Behan-delnden im PNP-Vertrag betreffen.

2.1 Zusätzliche Kennzeichnung der Fach-arztprogramm-Teilnahme auf der Versi-chertenkarte

Aussagen, die sich auf den Vorschlag einer zusätzlichen Bezeichnung auf der Versichertenkarte bezie-hen, aus der ersichtlich wird, ob die zu behandelnde Person im Facharzt-Vertrag eingeschrieben ist; z.B. wie bei der Befreiungskarte.

2.2 Formblätter aktualisieren: Gendern, Therapeut*innen erwähnen

Aussagen, die sich auf den Vorschlag einer Aktualisierung der Formblätter und Teilnahmeerklärung im PNP-Vertrag beziehen; u.a. Ergänzung der weiblichen Form / gendern; u.a. Aufnahme der Berufsform von Psychotherapeut*innen als Ergänzung zu den Ärzt*innen.

2.3 Einführung einer analogen Dokumenta-tion per Hand

Aussagen, die sich auf die Einführung oder Beibehaltung einer händischen Dokumentation beziehen; z.B. Beibehaltung der Formulareinschreibung und Anlegung von standardisierten Patientenakten mit den rele-vanten Befunden, die Patient*innen mitführen, bis die EDV aufgebaut ist.

2.4 Zugang / Einschreibung der Patient*in-nen

Aussagen, die sich auf Verbesserungsvorschläge zum Zugang und der Einschreibung der Patient*innen beziehen.

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Akronym: Förderkennzeichen: 01VSF16001

Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 110 Stand: 22.06.2020

Ebene Kategorie Explikation

2.4.1 Automatische Beendigung des PNP-Vertrages nach Behand-lungsabschluss

Aussagen, die sich auf den Vorschlag einer automatischen Beendigung der Vertragszugehörigkeit nach einem Behandlungsabschluss (z.B. Therapieende) beziehen.

2.4.2 Freie Wahl von Fachärzt*innen Aussagen, die sich auf den Vorschlag einer Aufhebung der festen (Fach-) Arztbindung für die Patient*innen im PNP-Vertrag beziehen. Dieser Vorschlag knüpft an der Gewährleistung einer freien Facharzt -Wahl an. Als Gründe für diesen Verbesserungsvorschlag wurde benannt, dass der Zugang für die Patient*innen dadurch niedrigschwelliger wäre und somit weniger große Hürden zum Vertragseintritt vorliegen würden. Weitere Aussagen bezogen sich auf den Vorschlag der Einführung von Ausnahmeregelungen für die Bin-dung an Fachärzt*innen aus dem PNP-Vertrag z.B. für Patient*innen, die eine besondere Bindung zu lang-jährigen Fachärzt*innen haben. (Eine Orientierung an den PNP-Verträgen der TK und DAK wurde vorge-schlagen.)

2.4.3 Mehr Patient*innen in Haus-arztzentrierte Versorgung (HzV) und Facharztzentrierte Versorgung (FzV) einschrei-ben

Aussagen, die sich auf den Vorschlag beziehen, mehr Patient*innen der AOK BW in die HzV- sowie FzV einzuschreiben. (Eine Orientierung an den PNP-Verträgen der TK und DAK wurde vorgeschlagen)

2.4.4 Entkopplung des PNP-Vertra-ges von HzV-Teilnahme

Aussagen, die sich auf den Vorschlag beziehen, die HzV-Teilnahmevoraussetzung für die Teilnahme am PNP-Vertrag für Kinder, Jugendliche und Erwachsene abzuschaffen. Auf diese Weise soll eine Behandlung auch ohne der Einschreibung in den HzV-Vertrag ermöglicht werden. Als Gründe wurde benannt, dass (1) teilweise zu wenig Hausärzt*innen mit HzV verfügbar wären, (2) die freie Hausarztwahl eingeschränkt wird und (3) Patient*innen ihre Hausärzt*innen nicht wechseln möchten, (4) die Teilnahmemotivation der Pati-ent*innen dadurch eingeschränkt wird und (5) Patient*innen, die nicht wollen, dass ihre/ihr Hausärzt*in von der psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung erfährt. (Eine Orientierung an den PNP-Ver-trägen der TK und DAK wurde vorgeschlagen.)

2.4.5 Einschreibung vereinfachen und beschleunigen

Aussagen, die sich auf den Vorschlag beziehen, die Einschreibung von Patient*innen in den PNP-Vertrag zu beschleunigen bzw. die Latenzzeit zwischen Einschreibung in den HzV und FzV, und damit die Abrech-nung über den FzV, abzuschaffen sowie die Einschreibung zu allgemein vereinfachen; damit z.B. keine Kurzzeittherapie über die KV vorgeschaltet werden muss.

2.5 Schulungen Aussagen, die sich auf Verbesserungsvorschläge beziehen, die die Informationsweitergabe und Schulun-

gen für Behandelnde betreffen.

2.5.1 Abrechnungsschulungen vor Ort, online oder per Telefon anbieten

Aussagen, die sich auf den Vorschlag beziehen, den Zugang zu Abrechnungsschulungen für Behandelnde sowie des Praxispersonals mithilfe von lokalen Angeboten, Online-Tools oder Telefonschulungen zu ver-einfachen.

2.5.2 Regelmäßige Informationen für HzV/PNP-Behandelnde

Aussagen, die sich auf den Vorschlag von regelmäßigeren und verständlicheren Informationsveranstaltun-gen zum PNP-Vertrag für Hausärzt*innen, Fachpersonal und PNP-Behandelnde beziehen; z.B. zu den Themen: Informationsaustausch, Unterstützungsangebot, Abrechnungsziffern, rationaler Pharmakothera-pie und Leitlinien.

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2.6 Software verbessern Aussagen, die sich auf Vorschläge zu einer verbesserten Praxissoftware für den PNP-Vertrag beziehen.

2.6.1 Einführung eines Medikamen-ten-Wechselwirkungspro-gramms

Aussagen, die sich auf die Einführung eines Programms zur automatischen Kontrolle von Wechselwirkun-gen verschiedener Medikamente beziehen.

2.6.2 Kompatibilität mit anderen Systemen

Aussagen, die sich auf die Verbesserung der Kompatibilität der Soft- und Hardware mit anderen Betriebs-systemen (z.B. Unterstützung bei Installation auf Mac®), mit Abrechnungssystemen anderer Kassen (z.B. einheitliche Software und Ziffern mit PNP-Verträgen der DAK, TK) und mit der Praxissoftware für KV- Pa-tient*innen (z.B. Psychprax®) beziehen (z.B. Medi-Verbund-System statt IT-Connector).

2.6.3 Verwendung einer einfache-ren, günstigeren Software

Aussagen, die sich auf den Vorschlag der Verwendung einer günstigeren und bedienerfreundlicheren Soft-ware beziehen.

2.6.4 Verbesserung der Serverver-bindung für Einschreibeabfra-gen

Aussagen, die sich auf den Verbesserungsvorschlag einer stabileren Serververbindung für Einschreibe-Abfragen beziehen.

2.7 Regularien und Auflagen Aussagen, die sich auf Vorschläge zur Verbesserung der Regularien und allgemeinen Auflagen im PNP-

Vertrag beziehen.

2.7.1 Möglichkeit der Abrechnung über eigene LANR

Aussagen, die sich auf den Vorschlag einer eigenen Abrechnung pro behandelnde Person, anhand der LANR, anstelle von gemeinsamer Abrechnung beziehen; z.B. in Praxisgemeinschaft, MVZ, mit angestellten Psychotherapeut*innen in einer Praxis.

2.7.2 Verlängerung der Abrech-nungsmöglichkeit

Aussagen, die sich auf den Vorschlag der Verlängerung der Abrechnungsmöglichkeit durch die Lockerung der Frist für die direkte Abrechnung nach Quartalsende beziehen.

2.7.3 Erhöhung der Nutzerfreund-lichkeit bei der Abrechnung

Aussagen, die sich auf die Reduktion des zeitlichen Aufwands bei der Abrechnung beziehen; z.B. PTE1 nicht mehr zählen müssen, wann PTE2 kommt; durch die Vereinheitlichung der Abrechnungsregeln für alle Krankkassen, die PNP-Vertrag haben.

2.7.4 Wegfall der Mindestanzahl für PTE1 Sitzungen als Anreiz

Aussagen, die sich auf den Vorschlag zur Abschaffung oder Reduktion der Mindestanzahl für PTE1-Sit-zungen pro Quartal beziehen. Die Aussagen beziehen sich auf die subjektive Einschätzung, (1) dass diese Anzahl zu hoch angesetzt bzw. unrealisierbar ist (z.B. wegen zu wenig Anfragen, zu wenig Kapazitäten der Behandelnden bei Aufrechterhaltung der Qualität der Behandlung), (2) dass sich die Mindestanzahl negativ auf die subjektive Motivation auswirkt (3) sowie ein Gefühl von Ungerechtigkeit nach sich zieht. (Eine Ori-entierung an den PNP-Verträgen der TK und DAK wurde vorgeschlagen.)

2.7.5 Lockerung der Quartalsbe-grenzung für die Abrechnung von PTE2

Aussagen, die sich auf den Vorschlag zur Lockerung der Quartalsregelung (= 20 PTE2-Sitzungen in vier Quartalen) beziehen, die z.B. bei längeren Klinikaufenthalten von Patient*innen nicht eingehalten werden können.

2.7.6 Abschaffung der Überwei-sungspflicht

Aussagen, die sich auf den Vorschlag beziehen, die Überweisungspflicht vom/von der Hausärzt*in abzu-schaffen.

2.7.7 Abschaffung der KV Vorgaben zur telefonischen Sprechzeit

Aussagen, die sich darauf beziehen, die KV-Vorgaben zur telefonischen Sprechzeit abzuschaffen.

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2.7.8 Ausdehnung der Altersbegren-zung auf 25 Jahre bei PTE4 im Bereich KJP

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass die Altersbegrenzung für die PTE4 im Bereich der Psychothera-pie von Kindern und Jugendlichen parallel zur Regelversorgung auf das Alter zwischen 21 und 25 Jahren ausgeweitet werden sollte.

2.7.9 Längere Perspektive des PNP-Vertrags für Einstellungen wichtig

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass eine längere Perspektive des PNP-Vertrags für die Einstellung von Kolleg*innen eine Voraussetzung wäre.

2.7.10 Lockerung der Vorgabe zur schnellen Terminvergabe für PNP

Aussagen, die sich auf den Wunsch beziehen, die Vorgaben zur schnellen Terminvergabe und zur Termin-vergabe für alle Patient*innen innerhalb des PNP-Vertrages zu lockern, da sie als unrealistisch einge-schätzt werden.

2.7.11 Vereinfachen (am Bespiel von DAK und TK)

Aussagen, die sich auf den Wunsch nach Vereinfachungen (z.B. von Bedingungen und Abrechnungsver-fahren) und Entbürokratisierungen des PNP-Vertrages der AOK BW beziehen. (Eine Orientierung an den PNP-Verträgen der TK und DAK wurde vorgeschlagen.)

3 KOMMUNIKATION UND INTERPROFESSIO-NELLE ZUSAMMENARBEIT

Aussagen, die sich auf Verbesserungsvorschläge beziehen, die die Kommunikation und interpro-fessionelle Zusammenarbeit im PNP-Vertrag bzw. mit den Haus*ärztinnen der HzV betreffen.

3.1 Motivation anderer Kassen zur Vertrags-teilnahme

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass andere Krankenkassen von einer Vertragsteilnahme überzeugt werden sollten.

3.2 Verbesserte Zusammenarbeit mit AOK BW: Erreichbarkeit und Informiertheit

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass AOK BW Mitarbeitende besser über die PNP- und HzV-Ver-tragsinhalte informiert sein sollten (z.B. durch Schulungen) und die Mitarbeitenden, die bei Abrechnungs-fragen betreuen, besser erreichbar sein sollten.

3.3 Behandelnde zur HzV- bzw. PNP-Teil-nahme motivieren

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass es einen Mangel an Haus- und Kinderärzt*innen in der HzV-Versorgung und Kinder- und Jugendpsychiater*innen in der PNP-Versorgung gebe sowie der Vorschlag, Hausärzt*innen vermehrt und mit besserem Informationsmaterial über HzV und PNP-Vertrag aufzuklären.

3.4 Bessere Information und Aufklärung der Patient*innen über PNP

Aussagen, die sich auf den Wunsch nach der besseren Aufklärung von Patient*innen über den PNP-Ver-trag durch Hausärzt*innen und AOK BW, über Behandlungsmöglichkeiten (z.B. Sozialen Dienst der AOK BW), begrenzte Kapazitäten (AOK BW sollte keine Behandlungsversprechen machen) und Vorteile für die Kinder der PNP- Patient*innen beziehen.

3.5 Bessere Vernetzung der Behandelnden Aussagen, die sich auf die Verbesserung der Vernetzung von Behandelnden beziehen; z.B. durch einen abrufbaren elektronischen Zugang zur Patientenakte für alle Behandelnden, Arbeitskreise von Ärzt*innen sowie Therapeut*innen.

3.6 Pflicht für Befundmitteilung, Überwei-sung und Berichte

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass bei der Zuweisung von Patient*innen an Therapeut*innen und Fachärzt*innen Hausärz*tinnen relevante Befunde mitteilen sollten.

3.7 Weniger Druck durch AOK BW auf Pati-ent*innen

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass AOK-Mitarbeitende Patient*innen weniger unter finanziell moti-vierten Druck setzen sollten, bestimmte Behandlungen aufzusuchen; z.B. Angebote, die die Rentenkasse zahlt oder schnellstmöglich zur Arbeit zurückzukehren.

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3.8 Mehr vernetzte Angebote zum berufli-chen Wiedereinstieg

Aussagen, die sich auf den Vorschlag beziehen, dass mehr Angebote zur beruflichen Wiedereingliederung eingeführt werden sollten; z.B. Zusammenarbeit mit Betrieben, die psychisch erkrankte Menschen einstel-len oder eine Vermittlung durch Therapeut*innen.

3.9 Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst

Aussagen, die sich auf eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst beziehen; z.B. verbes-serte telefonische Erreichbarkeit, Erhöhung der Zuweisungen, Übersendung der "Vermittlungspapiere", die Möglichkeit zum wertschätzenden Austausch über gemeinsame Patient*innen.

4 VERGÜTUNG UND LEISTUNGSKATALOG Aussagen, die sich auf Verbesserungsvorschläge beziehen, die die Vergütung und den Leistungs-katalog im PNP-Vertrag betreffen.

4.1 Allgemeine Erhöhung der Vergütung

Aussagen, die sich auf Wünsche nach höherer Vergütung allgemein (z.B. wie DAK), pro Fall oder von speziellen Leistungen wie z.B. Auftragsleistungen (Gruppenpsychotherapie), nach Anpassung der Vergü-tung von Neurologie und Psychiatrie sowie ärztlichen und psychotherapeutischen Honorare, nach einer jährlichen Anpassung der Vergütung (z.B. als Inflationsausgleich), damit Vergütung der KV-Vergütung wei-terhin überlegen bleibt sowie nach zeitaufwandbezogener Vergütung beziehen.

4.2 Diagnosespezifische Behandlungspfade

Aussagen, die sich auf Verbesserungsvorschläge beziehen, die die diagnosespezifischen Behandlungs-pfade betreffen.

4.2.1 Erweiterung des Diagnose-schlüssels

Aussagen, die sich auf Vorschläge zur Verbesserung durch Aufhebung der Einschränkung des Leistungs-katalogs auf einige Diagnosen beziehen, die die Abrechnung bestimmter Leistungen rechtfertigen (z.B. Ausdehnung auf das gesamte F-ICD-Diagnosespektrum zur Abrechnung von PTE/PTE1/niederfrequente Behandlung; PTE1 sollte für F34.2, F25.9, F25, F43.2 abrechenbar sein; keine Diagnosebedingungen im KJP-Bereich (Modul 1), Einbeziehen von Depersonalisation als Traumafolgestörung, Einbeziehen von Biofeedback als effektive Behandlungsform für Trauma).

4.2.2 Möglichkeiten von Verdachts-diagnosen in den ersten fünf Sitzungen

Aussagen, die sich auf den Vorschlag beziehen, in den ersten fünf Sitzungen die Möglichkeit zuzulassen, Verdachtsdiagnosen zu vergeben.

4.2.3 Auflösung diagnosebezogene Versorgungspfade

Aussagen, die sich auf die Auflösung von diagnosebezogenen Versorgungspfaden beziehen werden als sinnlos empfunden, da Behandelnde das selbst können und die Pfade oft nicht nachvollziehbar scheinen.

4.3 Aufnahme bestimmter Leistungen in den

Leistungskatalog Aussagen, die sich auf Verbesserungsvorschläge beziehen, die die Aufnahme von bestimmten Leistungen in den Leistungskatalog betreffen.

4.3.1 Mehr Therapiezeit bei Persön-lichkeitsstörungen > 300 Minu-ten pro Quartal

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass die vorgesehenen 300 Minuten pro Quartal bei Patient*innen mit schweren Persönlichkeitsstörungen nicht ausreichen und daher erhöht werden sollten.

4.3.2 Gruppenbehandlung: Weitere Verfahren und Weiterbehand-lung

Aussagen, die sich auf den Wunsch nach der Fortführung/Erweiterung einer Gruppenbehandlung, ohne Quartalsbegrenzung, oder der Einführung von weiteren Behandlungsverfahren (wie z.B. Bewegungsthera-pie, Gestaltungstherapie) beziehen.

4.3.3 Weiterentwicklung im KJP-Be-reich z.B. Hypnose, Elternge-spräche

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass der Ziffernkranz für Kinder- und Jugendlichen Psychothera-peut*innen ausgeweitet werden sollte; z.B. auf die Möglichkeit von Elterngesprächen und Hypnose bei entsprechender Qualifikation.

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Schlussbericht Evaluation §73c PNP BW 114 Stand: 22.06.2020

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4.3.4 Vergütung von Botulinumtoxin-Therapie

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass die Botulinumtoxin-Therapie vergütet werden sollte.

4.3.5 Vergütung von Hausbesuchen Aussagen, die sich darauf beziehen, dass Hausbesuche vergütet oder angereizt werden sollten.

4.3.6 Abrechnungsmöglichkeit von Ausschlussdiagnostik

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass der Ausschluss von bestimmten Diagnosen abgerechnet werden können sollte und die Einführung einer Pauschalvergütung, sofern keine abrechenbare Diagnose vorliegt, sinnvoll wäre.

4.3.7 Vergütung von telefonischen Therapiegespräche

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass telefonische Therapiegespräche bekannter Patient*innen vergü-tet werden sollten.

4.3.8 Kombination von Ziffern bei der Behandlung von Pati-ent*innen mit neurologischen und psychiatrischen Komorbi-ditäten

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass neurologische und psychiatrische Ziffern nebeneinander abre-chenbar sein sollten.

4.3.9 Abrechnungsmöglichkeit für Koordinationsziffer für den Be-richt an Hausärzt*innen wäh-rend stationärem Aufenthalt

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass die Koordinationsziffer für Berichte an die Hausärzt*innen auch abrechenbar sein sollte, wenn Patient*innen sich aktuell in der Klinik befinden, da der Austausch trotzdem notwendig sei.

4.3.10 Abrechnungsmöglichkeit für Diagnostik und Testverfahren

Aussagen, die sich auf den Wunsch nach separater Abrechnungsmöglichkeit von Diagnostik und Testver-fahren beziehen; z.B. bei hohem Aufwand von Diagnostik bei Demenz oder neurologischen Erkrankungen, elektro-physiologischen Messungen, Karpaltunnel.

4.3.11 Einführung der Abrechnung des EEGs

Aussagen, die sich darauf beziehen, dass EEG-Untersuchungen abrechenbar sein sollten.

5 RESTKATEGORIE: Keine Verbesserungs-vorschläge zu dem PNP-Vertrag der AOK BW

Aussagen, die keine Verbesserungsvorschläge enthalten oder unverständlich bzw. unleserlich und dadurch unkodierbar waren.


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