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Sanierungen von Halden des Uranerzbergbaus in Schlema - Bundesamt für …nbn:de:0221... · 2015....

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Jahresbericht 2001
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Jahresbericht 2001

Sanierungen von Halden des Uranerzbergbaus in Schlema

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Bundesamt für Strahlenschutz Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter Tel.: 0 18 88/3 33-11 33 Fax.: 0 18 88/3 33-11 50 Internet: www.bfs.de

Redaktion: Lutz Ebermann

Fotos: BfS - Melanie Quandt, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar GmbH Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE)

Satz und Druck: Schlütersche DRUCK GmbH & Co KG Hans-Böckler-Straße 52 30851 Langenhagen

2002 Bundesamt für StrahlenschutzGedruckt auf Recyclingpapier

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Jahresbericht 2001

Bundesamt für Strahlenschutz

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InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis ........................................................................................................................................................2

Vorwort..........................................................................................................................................................................5

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS ..................................7

Umsetzung der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen“ vom 11.06.2001 – Auswirkungen auf die Tätigkeit des BfS ..........................................................................7

Atomgesetz-Novelle ordnet Kernenergierecht neu – BfS erhält neue Aufgaben ..................................................8

Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen ..............................................................................................................10Zentrale Zwischenlager................................................................................................................................................10

– Transportbehälterlager Gorleben ......................................................................................................................10– Transportbehälterlager Ahaus ..........................................................................................................................10

Dezentrale Zwischenlager (Standort-Zwischenlager, Interimslager) ..........................................................................10– Entsorgungskonzeptionelle Grundlagen ............................................................................................................10– Genehmigungsanträge ......................................................................................................................................10– Technische Konzepte ........................................................................................................................................11– Stand der Genehmigungsverfahren ..................................................................................................................11– Genehmigungserteilungen in 2001 ....................................................................................................................12– Beteiligung der Republik Österreich ..................................................................................................................12

Standort-Zwischenlager in Betrieb ..............................................................................................................................13– Forschungszentrum Jülich ................................................................................................................................13– Zwischenlager Nord (ZLN) in Rubenow ............................................................................................................13

Transport radioaktiver Stoffe – Atomrechtliche Beförderungsgenehmigungen, verkehrsrechtliche Zulassungen und internationale Regelungen ........................................................................14

– Statistische Angaben für 2001 ..........................................................................................................................14

Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen........................................................................................................16– Grundlagen ........................................................................................................................................................16– Lagerung heute und in Zukunft ..........................................................................................................................16– Kontrolle ............................................................................................................................................................16

Endlagerung radioaktiver Abfälle ............................................................................................................................17Nationaler Entsorgungsplan – Der Weg zu einem Endlager........................................................................................17

Projektgruppe Nationaler Entsorgungsplan ............................................................................................................17– Konditionierung und Produktkontrolle ................................................................................................................17Der Weg zu einem Endlager ..................................................................................................................................17– Bisherige Ergebnisse des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) ................................17

Das Bergwerk zur Erkundung des Salzstocks Gorleben ............................................................................................19Das geplante Endlager Schacht Konrad ......................................................................................................................20Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) ............................................................................................20

– Südfeld des ERAM ............................................................................................................................................21– Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Stilllegung................................................................................21– Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung ........................................................................................................21– Vorgezogene Verfüllung des Zentralteils des ERAM (VVZ) ..............................................................................21

Auswirkungen der Konsensvereinbarung auf die Atomkraftwerke in Deutschland ..........................................23Strommengenerfassung und -übertragung ..................................................................................................................23Entwicklung der Leitfäden für die Sicherheitsüberprüfung von Atomkraftwerken ........................................................23Alterungsmanagement in Atomkraftwerken ................................................................................................................25

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Inhaltsverzeichnis

Auswirkungen der Ereignisse vom 11.09.2001 in den USA auf Arbeiten des BfS in ausgewählten Bereichen des Strahlenschutzes, der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit..................26

– Die Terroranschläge in den USA vom 11.09.2001 ............................................................................................26Sicherheit von Atomkraftwerken bei Flugzeugabsturz ................................................................................................26Sicherheit von Transportbehältern ..............................................................................................................................26Beförderung, Aufbewahrung und Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen ........................................................29

– Sicherheit der Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen ..................................................................................29– Sicherheit von Kernbrennstofftransporten ........................................................................................................29– Sicherung von Zwischenlagern und Kernbrennstofftransporten ........................................................................29

Notfallschutz ..............................................................................................................................................................30Anlageninterne Notfallübungen ..............................................................................................................................30Notfallschutz für die Bevölkerung ..........................................................................................................................30– Notfallplanung ....................................................................................................................................................30– Verbesserung der Verfahren des nationalen und internationalen Informationsaustausches

in einem radiologischen Ereignisfall ..................................................................................................................30– Das Alarmierungsnetz ECURIE ........................................................................................................................31– Elektronische Lagedarstellung (ELAN) ..............................................................................................................31– Automatisierter Austausch von Messergebnissen auf europäischer Ebene......................................................32– Datenaustausch zwischen dem ODL-Messnetz des BfS und den KfÜ-Systemen der Länder ..........................32– Notfallschutzübung JINEX1 ..............................................................................................................................32– Barents Rescue Übung 2001 ............................................................................................................................33Nuklearspezifische Gefahrenabwehr ......................................................................................................................33

Ausgewählte Einzelthemen ......................................................................................35

Schutz vor UV-Risiken in Solarien ..........................................................................................................................35– Die gesundheitlichen Risiken der UV-Strahlung ................................................................................................35– Was kann der Nutzer tun? ................................................................................................................................35– Wie kann die Sicherheit in Solarien verbessert werden? ..................................................................................36

Vorsorge und Grenzwerte bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks ................37Vorsorgemaßnahmen ............................................................................................................................................37– Vorsorge bei der Nutzung der Handys ..............................................................................................................37– Umgang mit wissenschaftlichen Unsicherheiten................................................................................................38– Dialog mit der Wissenschaft ..............................................................................................................................38

Neue Aufgaben des BfS im Rahmen der novellierten Strahlenschutzverordnung ............................................39Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung..................39Durch das Strahlenschutzregister neu zu überwachende Berufsgruppen ..................................................................40Berufliche Strahlenexposition durch Radon und Radonzerfallsprodukte ....................................................................40Neuberechnung der zulässigen Aktivitätskonzentrationen in der Fortluft und im Abwasser........................................41

– Ableitung der zulässigen Aktivitätskonzentrationen ..........................................................................................41– Vergleich der Ergebnisse mit den bisherigen Grenzwerten ..............................................................................42

Bauartzulassungen für Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten ......................................................................43

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Inhaltsverzeichnis

Forum Kinder-Umwelt und Gesundheit ..................................................................................................................44

Nuklearmedizinische Untersuchungen in Deutschland: Häufigkeit und Dosis ..................................................46

Berufliche Exposition beim Umgang mit Betastrahlern ........................................................................................48

Das Radon-Handbuch Deutschland ........................................................................................................................50

Häufigkeit kindlicher Krebserkrankungen in der Umgebung von Atomkraftwerken in Bayern ........................51

Die Störfallmeldestelle des Bundesamtes für Strahlenschutz ..............................................................................53

BfS: Fakten und Zahlen ..................................................................................................56

Aufgaben, Aufbau und Organisation ............................................................................................................................56Standorte, Beschäftigte, Haushalt................................................................................................................................56Moderne Verwaltung – Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und Controlling im BfS ..............................................58Das Leitbild des Bundesamtes für Strahlenschutz ......................................................................................................58

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................60

Mobilfunk und Strahlenrisiken – ein Thema gewinnt an Bedeutung ............................................................................60Öffentlichkeitsarbeit bei Erörterungsterminen für Interims- und Standort-Zwischenlager............................................61Natürliche und künstliche UV-Strahlung bergen Risiken ............................................................................................62

Publikationen ......................................................................................................................................64

BfS-Berichte ................................................................................................................................................................64Ausgewählte Beiträge in externen Fachzeitschriften ..................................................................................................64Beiträge in Tagungsbänden / Broschüren....................................................................................................................66

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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

der Rückblick auf das Jahr 2001 unterstreicht die un-mittelbare Bedeutung öffentlicher Diskussion für die Tä-tigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz. Dies zeigtz.B. die Auseinandersetzung über mögliche gesundheits-schädigende Auswirkungen der elektromagnetischenFelder des Mobilfunks. Darüber hinaus wurden die Auf-gaben des BfS wesentlich durch die Vereinbarung zwi-schen der Bundesregierung und der Energiewirtschaftund die daraus resultierende Novelle des Atomgesetzeszur geordneten Beendigung der Nutzung der Kernener-gie sowie die neue Strahlenschutzverordnung bestimmt.

Neu entflammt ist die Sicherheitsdebatte in der Kern-technik durch die Terroranschläge am 11. September2001. Diese Ereignisse haben Fragen zur Sicherheit vonkerntechnischen Anlagen, zur Sicherheit von Kern-brennstofftransporten und Zwischenlagern im Falle ge-zielter Angriffe ebenso wie Fragen zum Notfallschutzaufgeworfen.Die Bundesregierung hat umgehend auf dieseHerausforderung reagiert und in sensiblen BereichenSofortmaßnahmen zur Untersuchung und Überprüfungder Sicherheitseinrichtungen und -organisation ergriffen,um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung zugewährleisten.So sind vertiefte Untersuchungen zu Fragen eines ge-zielten Flugzeugangriffs mit einem Großraumflugzeugauf Kernkraftwerke, Transportbehälter sowie Zwischen-lager für Kernbrennstoffe initiiert sowie Notfallschutzpla-nung und Notfallschutzmaßnahmen einer intensivenÜberprüfung unterzogen worden.

Die Kerntechnik darf nur bei Einhaltung höchster Sicher-heitsanforderungen betrieben werden. Dieser Maßstabgewinnt um so mehr an Bedeutung, je mehr sich dieKernkraftwerke dem Zeitpunkt der endgültigen Abschal-tung nähern. Dafür ist zuverlässige Technik aber nochmehr zuverlässiges Personal notwendig. Es ist eine be-sondere Herausforderung für die Industrie, die Behördenund ihre Gutachter, Maßnahmen zum Erhalt der kern-technischen Kompetenz auf den sicherheitstechnischwichtigen Feldern zu ergreifen.

Diese Kompetenz wird für lange Zeit auch gebraucht imBereich der nuklearen Entsorgung. Mit dem jetzt von derBundesregierung beschriebenen Weg zur neuen Stand-ortsuche eines Endlagers für alle Arten radioaktiver Ab-fälle bis zum Jahr 2030 erhält die Aufgabe des Knowhow-Erhalts und -Ausbaus noch mehr Bedeutung.

Doch auch aktuelle Aufgaben beschäftigten das Bundes-amt im Jahr 2001 in diesem Aufgabenbereich in beson-derem Maße. So wurden alle 17 Erörterungstermine fürdie geplanten standortnahen Zwischen- und Interimsla-ger in Deutschland abgeschlossen. Die Interimslager an

den Standorten der Atomkraftwerke Neckarwestheim,Philippsburg und Biblis wurden genehmigt. Im Endlagerfür radioaktive Abfälle Morsleben (Sachsen-Anhalt) la-gen die Schwerpunkte weiterhin auf den Arbeiten für dasPlanfeststellungsverfahren zur Stilllegung. Teil derabschließenden Stilllegungsmaßnahmen ist die vorgezo-gene Verfüllung im Zentralteil der Grube Bartensleben,mit der einem drohenden Stabilitätsverlust des Gruben-gebäudes entgegengewirkt werden soll.

Im vergangenen Jahr wurden nach dreijähriger Trans-portunterbrechung Beförderungen abgebrannter Brenn-elemente und hochradioaktiver Abfälle wieder aufge-nommen. Nachdem 1998 unzulässige radioaktive Verun-reinigungen an den Behältern und Transportmittelnbekannt wurden, wurden vom BfS nach umfangreicherBegutachtung und Erfüllung eines Kriterienkatalogs inden Genehmigungen Auflagen erlassen, die gewährlei-sten, dass die Kontaminationsgrenzwerte mit der erfor-derlichen Sicherheit eingehalten werden.

Schwerpunkte auf dem Gebiet der des Strahlenschutzesbildeten die Untersuchungen zu erhöhten natürlich undzivilisatorisch bedingten Strahlenexpositionen. Die neueStrahlenschutzverordnung, die am 1. August 2001 inKraft trat, hat dem BfS wichtige neue Aufgaben im ge-sundheitlichen Strahlenschutz übertragen, so die Ge-nehmigung zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ioni-sierender Strahlung am Menschen in der medizinischenForschung. Das Strahlenschutzregister des BfS über-wacht jetzt auch die berufliche Strahlenexposition ausnatürlichen Quellen (kosmische oder der terrestrischeStrahlung an Arbeitsplätzen) und somit Berufsgruppenwie das fliegende Personal, Wasserwerker oder Bergleu-te. Außerdem wurde dem Bundesamt für Strahlenschutzdie Zuständigkeit für die Bauartzulassung von Gerätenund anderen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffeenthalten, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisieren-der Strahlen übertragen.

Vorwort

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Wie in der Kerntechnik bedarf es auch in der Strahlen-forschung großer Anstrengungen zum Kompetenz-erhalt. Im Rahmen der Stärkung der Grundlagenfor-schung ist eine Ausweitung der Vorsorgeforschung er-forderlich.

Vorsorge vor möglichen Gefahren als zukunftsorien-tierte Maxime ist ein wesentlicher Aspekt des Strahlen-schutzes. Neben der ionisierenden Strahlung spielendabei die nichtionisierenden elektromagnetischen Fel-der z. B. des Mobilfunks in der öffentlichen Diskussioneine immer stärkere Rolle. Das BfS tritt weiter für ei-nen umsichtigen Umgang mit dem Mobilfunk ein. Diesbedeutet insbesondere die Berücksichtigung von Vor-sorgeaspekten zur Minimierung möglicher Risiken so-wie die kontinuierliche Überprüfung der Grenzwerte. Zur Klärung wissenschaftlicher Unsicherheiten hat das BfS im Jahr 2001 ein Forschungsprogramm „Mobil-funk“ konzipiert, das von 2002 bis 2005 durchgeführtwird.

Das BfS ist an einer offenen Diskussion über alle Belan-ge des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicher-heit und der nuklearen Entsorgung interessiert. Nicht nurdie im Jahresbericht aufgeführten Ansprechpartner, son-dern alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfS stehenIhnen für Ihre Fragen gern zur Verfügung. Bitte nutzenSie auch das Internetangebot unter www.bfs.de zurweiterführenden Information.

Das Bundesamt für Strahlenschutz – das sind in ersterLinie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen giltmein besonderer Dank.

Ihr

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Vorwort des Präsidenten

Wolfram KönigPräsident

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Umsetzung der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und denEnergieversorgungsunternehmen“ vom 11.06.2001 – Auswirkungenauf die Tätigkeit des BfS

Ansprechpartner: Diethardt Hofer (0 18 88/3 33-17 00)

Einschneidende Änderungen für die Aufgaben des BfSbrachte die am 14. Juni 2000 paraphierte und am 11.Juni 2001 unterzeichnete Vereinbarung zwischen derBundesregierung und den Energieversorgungsunterneh-men (EVU) mit sich, die durch die Novelle des Atomge-setzes (AtG) rechtlich abgesichert wird.

Die wesentlichen Eckpunkte der AtG-Novelle, die Been-digung der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichenStromerzeugung sowie die Einrichtung standortnaherZwischenlager, bedeuten im Zusammenhang mit denFestlegungen in der Vereinbarung vom 11. Juni 2001neue Schwerpunkte und Zielsetzungen der Aufgaben-gebiete des BfS im Bereich der kerntechnischen Sicher-heit, des Transports von Kernbrennstoffen, der Staat-lichen Verwahrung, der Zwischenlagerung von Kern-brennstoffen sowie der Planungen für ein Endlager füralle Arten radioaktiver Abfälle.

Zur Erreichung des Ziels der Minimierung von Transpor-ten zu den zentralen Zwischenlagern in Gorleben undAhaus und im Hinblick auf die nur noch bis zum 1. Juli2005 möglichen Transporte zur Wiederaufarbeitung insAusland müssen an den Standorten der Atomkraftwerkeneue Zwischenlager errichtet werden.Das Konzept der standortnahen Zwischenlagerung be-strahlter Brennelemente wurde von den EVU bereits vorInkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Ver-pflichtung umgesetzt. Sämtliche Atomkraftwerke habenbereits Anträge auf Genehmigung zur Lagerung be-strahlter Brennelemente an den jeweiligen Atomkraft-werksstandorten gestellt. Insgesamt werden vom BfSderzeit 17 Anträge zur Aufbewahrung abgebrannterBrennelemente für 12 Standort-Zwischenlager und 5 In-terimslager bearbeitet, eine bislang nicht dageweseneZahl von kurzfristig abzuwickelnden, z. T. parallel laufen-den Genehmigungsverfahren.

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Neue sicherheitstechnische Fragestellungen im Zu-sammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfällesind Anlass, die weitere Erkundung des Standortes Gor-leben auf seine Eignung hin zu unterbrechen, da die wei-tere Erkundung keinen Beitrag zur Beantwortung der ge-nannten Fragestellungen leisten kann. Für einen künfti-gen Endlagerstandort sollen zunächst Kriterien und einAuswahlverfahren entwickelt werden. Die Kriterien unddas Auswahlverfahren müssen den internationalenStand von Wissenschaft und Technik im Hinblick auf dieSicherheit eines Endlagers erfüllen. Sie müssen darüberhinaus auch zur Akzeptanz in der Gesellschaft beitragen.

Erst nach der verbindlichen Festlegung eines allgemeinakzeptierten Auswahlverfahrens werden die nächstenStufen dieses Prozesses, Vergleich von Standorten unduntertägige Erkundung, durchgeführt.

Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Aufgaben dar,die bis zum Zeitpunkt des Abschaltens der Atomkraft-werke deren sicheren Betrieb gewährleisten. Hinzuwei-sen ist insbesondere auf Fragen, die ausgehend von Be-triebserfahrungen und neuen Erkenntnissen in eine re-gelmäßige Sicherheitsüberprüfung der Atomkraftwerkeeinfließen. Von besonderer Bedeutung im Hinblick aufdie bisherige Betriebsdauer und die Restlaufzeiten derAnlagen sind dabei organisatorische und technischeMaßnahmen, die z. B. durch Alterungsprozesse an Kom-ponenten oder durch den Verlust der Kompetenz desPersonals Auswirkungen auf den sicheren Betrieb habenkönnen.

Die Schwerpunkte der Arbeiten des BfS werden in denfolgenden Beiträgen im Einzelnen dargestellt.

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Ansprechpartner: Michael Brinkmann (0 18 88/3 33-14 10)

Eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Ar-beit des BfS ist das Atomgesetz (AtG), das dem Schutzvon Leben, Gesundheit und Sachgütern vor den Gefah-ren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ioni-sierender Strahlung dient. Daneben bezweckte das AtG42 Jahre lang auch die Förderung der friedlichen Nut-zung der Kernenergie. Dieser Zweck ist nun dem neuenZiel gewichen, die Nutzung der Kernenergie zur gewerb-lichen Stromerzeugung geordnet zu beenden und bis zudiesem Zeitpunkt den geordneten Betrieb der Atomkraft-werke sicher zu stellen. Die neue Ausrichtung des AtG istTeil einer umfangreichen Neuordnung des Kernenergie-rechts, dessen Änderung am 14. Dezember 2001 vomBundestag beschlossen worden war. Im Oktober 2001hatte sich der Bundesrat bereits mit der AtG-Novelle be-schäftigt und keine grundsätzlichen Bedenken gegenden geplanten Ausstieg aus der kommerziellen Erzeu-gung von Strom durch die Nutzung der Kernenergie ge-äußert. Nachdem der Bundesrat am 1. Februar 2002endgültig der Novellierung zustimmte, trat das Gesetzam 27. April 2002 (BGBl. I S. 1351) in Kraft.

Der neue Gesetzeszweck ergibt sich aus der Neubewer-tung der Risiken der Kernenergienutzung zur Energieer-zeugung. Die bestehenden Risiken sind demnach nurnoch für einen begrenzten Zeitraum hinnehmbar. Der

dass nur durch einen Verzicht auf die Nutzung dieserTechnik die Risiken vollständig zu beseitigen sind.

Die neue Zielsetzung des Atomgesetzes ist das Ergebniszahlreicher und mehrjähriger Verhandlungen. Zunächstvereinbarten die Regierungs-Parteien SPD und Bündnis90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag vom 20. Oktober1998 den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergieumfassend und entschädigungsfrei gesetzlich zu regelnund hierfür mit den EnergieversorgungsunternehmenGespräche zu führen. Diese Verhandlungen zwischender Bundesregierung und Vertretern der Energiewirt-schaft wurden mit einer am 14. Juni 2000 paraphiertenVereinbarung abgeschlossen, die am 11. Juni 2001 end-gültig unterschrieben wurde. Die Vereinbarung (Wortlaut

Schwerpunkte – Atomausstieg) sieht vor, dass der Be-trieb von Atomkraftwerken nach Maßgabe festgelegterReststrommengen zeitlich beschränkt wird, dezentraleZwischenlager errichtet sowie ab dem 1. Juli 2005 radio-aktive Abfälle aus dem Betrieb von Atomkraftwerken nurnoch auf dem Weg der direkten Endlagerung entsorgtwerden.

Das von der Bundesregierung daraufhin erarbeitete„Ausstiegsgesetz“ wurde sowohl mit den betroffenen

Verbänden als auch mit den Bundesländern diskutiertund anschließend in das Gesetzgebungsverfahren ein-gebracht. Auch die Bundestagsfraktionen von SPD undBündnis 90/Die Grünen brachten einen gleichlautendenGesetzentwurf auf den parlamentarischen Weg.

Die sich anschließenden parlamentarischen Beratungenwaren sowohl durch die neue Zielsetzung des Atomgeset-zes als auch durch die Terroranschläge am 11. Septem-ber 2001 in den USA geprägt. In einer öffentlichen Anhö-rung des Umweltausschusses des Bundestages befragtendie Parlamentarier eine Reihe von Sachverständigen, da-runter auch den Präsidenten des BfS, Wolfram König, zuden sich aus den Terroranschlägen ergebenden Konse-quenzen für die Novelle des Atomgesetzes. König warsich mit den anderen Sachverständigen darüber einig,dass das Atomgesetz ausreichende Möglichkeiten böte,die erforderliche Vorsorge zu treffen. Auch im Hinblick aufden Gesetzentwurf bestünde, so die Sachverständigen,kein zusätzlicher Novellierungsbedarf, um ausreichendenSchutz vor terroristischen Angriffen zu gewährleisten.

Die vom Bundestag schließlich im Dezember 2001 be-schlossene Atomgesetznovelle hat aufgrund der Neu-ordnung des Kernenergierechts zahlreiche Auswirkun-gen auf die Arbeit des BfS. Bereits vor Inkrafttreten desÄnderungsgesetzes im Jahr 2002 richtete das BfS wäh-rend des Gesetzgebungsverfahrens seine Arbeit auf dieÄnderungen aus.

Die neue Zweckbestimmung des Atomgesetzes, die Nut-zung der Kernenergie zur gewerblichen Stromerzeugunggeordnet zu beenden, wird vor allem durch zwei Festle-gungen erreicht: Neue Atomkraftwerke dürfen nicht mehrerrichtet und betrieben werden, und für die vorhandenenAnlagen werden sog. Reststrommengen festgelegt. So-bald ein Atomkraftwerk die festgelegte Strommenge er-reicht hat, erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb.Allerdings ist es möglich, dass die Anlagen zuvor unter-einander Strommengen (s. Seite 23) übertragen, wobeibei Übertragungen von neuen auf alte Anlagen zusätzlichVoraussetzungen gegeben sein müssen. Das BfS erfasstdie von den Atomkraftwerken übermittelten Daten überdie produzierten und übertragenen Strommengen.

Die Sicherheit der Atomkraftwerke wird während derRestlaufzeit auch durch eine neue gesetzliche Pflicht zurperiodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) für dieseAnlagen gewährleistet. Das BfS arbeitet an der Fort-schreibung der Leitfäden (s. Seite 23) für die PSÜ mit.

Die mit der geordneten Beendigung des Betriebes derAtomkraftwerke verbundenen Fragen der Entsorgungradioaktiver Abfälle sind ebenfalls für das BfS von großerBedeutung. Die Energieversorgungsunternehmen habensich bereits in der am 11. Juni 2001 unterzeichneten Ver-88

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Atomgesetz-Novelle ordnet Kernenergierecht neu – BfS erhält neue Aufgaben

unter www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp; unter

neue Zweck des Atomgesetzes ist dadurch begründet,

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einbarung mit der Bundesregierung verpflichtet, an denStandorten der Atomkraftwerke oder in deren NäheZwischenlager (s. Seite 10 ff.) für die Aufbewahrung vonbestrahlten Brennelementen bis zu deren Endlagerungzu errichten und zu nutzen. Das geänderte Atomgesetzschafft hierfür in § 6 den Rahmen, indem es für dieeinzelnen Zwischenlager, zu denen auch nur für einenkurzen Zeitraum genutzte Interimslager gehören, Rege-lungen enthält. Das BfS ist für die Genehmigung derZwischenlager zuständig.

Die Atomgesetz-Novelle führt auch zu Änderungen beiden Transportgenehmigungen für bestrahlte Brennele-mente nach § 4 AtG, die vom BfS erteilt werden. Durchdie Errichtung von Zwischenlagern werden diese Trans-porte reduziert. Diesem Ziel dient auch die in der Novel-le vorgenommene Ergänzung der Genehmigungsvo-raussetzungen: Transporte in die zentralen Zwischen-lager dürfen vom BfS nur genehmigt werden, wenn eineLagerung der radioaktiven Abfälle in einem Zwischen-lager am Standort oder in der Nähe des jeweiligen Atom-kraftwerkes nicht möglich ist. Nicht mehr genehmigt wer-den Transporte von bestrahlten Brennelementen (s. Sei-te 14 ff.) in Anlagen zur Wiederaufarbeitung, die nachdem 1. Juli 2005 stattfinden sollen, weil dieser Entsor-gungsweg für radioaktive Abfälle nach der AtG-Novelledann nicht mehr zulässig sein wird.

Eine Neuordnung mit Auswirkungen auf die Arbeit desBfS wird im Atomgesetz auch für die Staatliche Verwah-

rung von Kernbrennstoffen (§ 5 AtG, s. Seite 16) vorge-nommen. Mit der Neufassung wird dem Verursacherprin-zip stärker Rechnung getragen. Durch die Regelung wirdvermieden, dass – wie in der Vergangenheit geschehen– Kernbrennstoffe in der Staatlichen Verwahrung aufbe-wahrt werden, obwohl eine Lagerung außerhalb derStaatlichen Verwahrung möglich wäre. Die neue Re-gelung sieht vor, dass die Verwahrung von Kernbrenn-stoffen durch den Staat nachrangig und die letzte Mög-lichkeit für eine sichere Lagerung ist. Die Verursacherder Kernbrennstoffe müssen sich künftig noch intensiverdarum kümmern, ihrer Entsorgungsverpflichtung durchgeeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten selbst nachzu-kommen. Diese „Sorgepflicht“ kann das BfS nach denneuen Regelungen mit Anordnungen und Zwangsgel-dern durchsetzen.

Die Atomgesetz-Novelle hebt darüber hinaus eine Reihevon Regelungen auf, die durch die Novellierung vom 6.April 1998 gesetzlich verankert wurden. So wird dasstandortunabhängige Prüfverfahren nach § 7 c AtG ab-geschafft. Aufgehoben werden auch die Enteignungsre-gelungen. Teile in den Genehmigungen für das Endlagerfür radioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM, s. Seite 20ff.), die die weitere Annahme von radioaktiven Abfällengestatten, werden durch die Novelle unwirksam. In die-sem Punkt zielt das Atomgesetz in die gleiche Richtungwie der vom BfS im Jahr 2001 bereits erklärte Verzichtauf Ausnutzung der Genehmigung, soweit sie die Einla-gerung weiterer radioaktiver Abfälle betrifft.

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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Zentrale ZwischenlagerAnsprechpartner:

Friedrich Heimlich (0 18 88/3 33-17 40)

Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung undden Energieversorgungsunternehmen vom 11.06.2001sieht vor, dass so zügig wie möglich an den Standortender Atomkraftwerke oder in deren Nähe Zwischen-lager errichtet werden. Bis zur Inbetriebnahme die-ser Zwischenlager können abgebrannte Brennele-mente in die zentralen Zwischenlager in Ahaus undGorleben transportiert werden. Die bei der Wiederaufar-beitung deutscher Brennelemente in La Hague und inSellafield entstandenen hochradioaktiven Abfälle (HAW-Kokillen) müssen aus Frankreich und Großbritannienzurückgeführt werden und können nur im Transportbe-hälterlager Gorleben gelagert werden, da nur die-ses Zwischenlager die entsprechende Genehmigung be-sitzt.

Transportbehälterlager GorlebenIm TBL Gorleben dürfen maximal 3800 Tonnen Kern-brennstoff in Form bestrahlter Brennelemente ausLeichtwasserreaktoren sowie HAW-Glaskokillen (vergla-ste hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitungdeutscher Brennelemente) in Behältern auf 420 Stell-plätzen stehend aufbewahrt werden. Diese Festlegungwurde durch das Bundesamt für Strahlenschutz in einerumfassenden Neugenehmigung im Juni 1995 getroffen.Weitere Änderungsanträge zum TBL Gorleben wurdenim Berichtszeitraum mit folgenden Schwerpunkten bear-beitet:Für die weitere Rückführung der HAW-Glaskokillen vonder COGEMA sind kleinere Änderungen wie z. B. die Ver-besserung der Neutronenabschirmung durch Erhöhungder Anzahl und Vergrößerung des Durchmessers derModeratorstäbe an den Behältern der Bauart CASTORHAW 20/28 nötig. Nach der Einlagerung von 6 Behältern CASTOR HAW20/28 im November 2001 befinden sich 5 Behälter mitabgebrannten Brennelementen sowie 15 Behälter mitHAW-Glaskokillen im Lager.

Transportbehälterlager AhausIm TBL Ahaus dürfen maximal 3960 Tonnen Kernbrenn-stoff in Form bestrahlter Brennelemente aus Leichtwas-serreaktoren in CASTOR-Behältern auf 370 Stellplätzeneingelagert werden. Darüber hinaus werden Kugelbrenn-elemente des stillgelegten THTR-Reaktors in 305 klei-nen CASTOR-Behältern auf den restlichen 50 Stellplät-zen stehend aufbewahrt. Weitere Änderungsanträgezum TBL Ahaus werden vom BfS bearbeitet.

Am 24.04.2001 hat das BfS die 2. Änderungsgenehmi-gung für das Transportbehälterlager Ahaus erteilt. Inhaltder Änderungsgenehmigung ist:

1. Die Wiedererlangung der maximal zulässigen Wärme-leistung von 39 kW bzw. 40 kW für zwei Behälterbau-arten, die mit der 1. Änderungsgenehmigung abge-senkt worden war.

2. Das Abfertigungsverfahren bei Verwendung einer sil-berummantelten großen Metalldichtung im Primär-deckel (Nassverpressung).

3. Die Änderung der technischen Annahmebedingungenund der Lagerbelegung (Aufstellung von Behälter miterhöhter Wärmeleistung).

Im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen hat sichdas BfS auch mit Problemen bei der Ausdehnung derModeratorstäbe zur Neutronenabschirmung und den siehaltenden Druckfedern befasst. Neben abgebrannten Brennelementen aus Leistungsre-aktoren sollen im TBL Ahaus Brennelemente aus denForschungsreaktoren Rossendorf, München (FRM II,Genehmigungsverfahren ruht), Berlin und Mainz aufbe-wahrt werden. Die entsprechenden Anträge sind gestelltund durch Unterlagen ergänzt worden.Im Jahr 2001 erfolgten keine weiteren Einlagerungen. Esbefinden sich nach wie vor 305 Behälter CASTORTHTR/AVR sowie 3 Behälter CASTORV/19 und 3 Behäl-ter CASTOR V/52 im Lager.

Dezentrale Zwischenlager (Standort-Zwischenlager, Interimslager)

Ansprechpartner:Bruno Thomauske (0 18 88/3 33-18 00)

Entsorgungskonzeptionelle Grundlagen Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Kernbrennstoff-transporte auf das unbedingt erforderliche Minimum zu re-duzieren und die Wiederaufarbeitung bestrahlter Brenn-elemente zu beenden. Die dezentrale Zwischenlagerungist Bestandteil des Weges der direkten Endlagerung ohneWiederaufarbeitung. Die Lagerung der radioaktiven Abfäl-le an ihrem Entstehungsort oder in dessen Nähe trägt er-heblich zu einer Verringerung des Transportaufkommensbei. Als Element des neuen Entsorgungskonzeptes derBundesregierung dient die dezentrale Zwischenlagerungauf der Grundlage der Vereinbarung zwischen derBundesregierung und den Energieversorgungsunterneh-men vom 11.06.2001 außerdem der Überbrückung desZeitraums, bis – etwa ab dem Jahr 2030 – ein nationalesEndlager für alle Arten radioaktiver Abfälle in Betrieb ge-nommen wird.

GenehmigungsanträgeDem BfS liegen 17 Anträge auf Aufbewahrung abge-brannter Brennelemente in 12 Standort-Zwischenlagern(SZL) und 5 Interimslagern (IL) zur Bearbeitung vor.1) Der

Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen

1010

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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zunächst im Dezember 1999 gestellteAntrag für ein Zwischenlager amStandort Stade wurde im August2001 zurückgezogen, da der Reaktor2003 stillgelegt wird.Die ursprünglich beantragte Mengeaufzubewahrender Kernbrennstoffe(Kapazität in Megagramm (Mg) bzw.Tonnen (t) Schwermetall (SM) wur-de inzwischen für 11 der beantrag-ten 12 Standort-Zwischenlager redu-ziert (siehe Abbildung rechts), liegtaber noch über dem tatsächlichenBedarf.

Technische KonzepteFür die Zwischenlagerung an denStandorten sind drei technischeGrundkonzepte der Zwischenlage-rung realisiert bzw. geplant:

1. Lagerbauweise in den Varianten• WTI/GNS-Konzept (Wandstärke ca. 70 cm bzw. ca. 85

cm, Deckenstärke ca. 55 cm, zweischiffiges Gebäudeaus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hal-len, s. Abb. Seite 12 oben), realisiert bei den zentralenZwischenlagern Gorleben und Ahaus sowie beimZwischenlager Nord (ZLN) in Rubenow/ Greifswald,beantragt für die südlicher gelegenen Standort-Zwischenlager Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmin-gen, Isar und Philippsburg,

• STEAG-Konzept (Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstär-ke ca. 1,3 m, einschiffiges Gebäude). Dieses Konzeptsoll einen besseren Strahlenschutz und einen höherenmechanischen Schutz (z. B. bei einem Flugzeugab-sturz) bieten. Es ist beantragt für die nördlichen Stand-ort-Zwischenlager Lingen, Brokdorf, Krümmel, Bruns-büttel, Grohnde und Unterweser.

2. Lagertunnel• Für das geplante Standort-Zwischenlager Neckarwes-

theim ist die Lagerung in zwei mit Spritzbeton ausge-kleideten Tunnelröhren vorgesehen. Diese unterirdi-sche Sonderlösung wurde aufgrund standortspezifi-scher Gegebenheiten entwickelt und hat den Vorteil,dass die Strahlenexposition in der Umgebung be-sonders gering ist.

3. Interimslager• In Interimslagern, die der Überbrückung der Zeit bis

zur Verfügbarkeit des jeweiligen Zwischenlagers die-nen, erfolgt die Lagerung der Behälter auf einer La-gerfläche des Kraftwerksgeländes. Im Unterschied zu

der aufrechten Aufstellung der Behälter in Zwischenla-gerhallen werden die Behälter in Interimslagern hori-zontal gelagert. Zur weiteren Abschirmung der Gam-ma- und Neutronenstrahlung sowie als Witterungs-schutz erhält jeder Behälter eine eigene Umhausungaus Stahlbeton.

Stand der GenehmigungsverfahrenDie öffentlichen Auslegungen und die Erörterungstermi-ne für die Bundesrepublik Deutschland sind für sämtliche17 Verfahren beendet. Das Jahr 2001 war geprägt voneiner bisher einmaligen Anzahl von insgesamt 14 öffent-lichen Auslegungen von Antragsunterlagen und 14 Erör-terungsterminen.

Die Anzahl der während der Auslegungszeit erhobenenEinwendungen schwankt zwischen ca. 1.700 gegen dasStandort-Zwischenlager Brokdorf und ca. 76.000 gegendas Standort-Zwischenlager Gundremmingen. Die weitausmeisten Einwendungen wurden gegen die drei Zwischen-lager in Bayern erhoben (siehe Tabelle auf Seite 13). DieDauer der Erörterungstermine lag zwischen 2 und 7 Tagen.Die Zahl der insgesamt an Erörterungsterminen anwesen-den Einwenderinnen und Einwender betrug zwischen 16(SZL Brunsbüttel) und ca. 560 (SZL Gundremmingen). DieErörterungstermine verliefen in sachlicher Atmosphäre undwurden ordnungsgemäß beendet.

Insgesamt haben ca. 244.000 Personen Einwendungenerhoben. An den 17 Erörterungsterminen mit insgesamt63 Erörterungstagen nahmen ca. 1.700 Einwenderinnenund Einwender teil.

Zentrale Punkte der Diskussion während der Erörte-rungstermine waren: 1111

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

1) Im Internet des BfS können unter www.bfs.de nähere Informatio-nen zur dezentralen Zwischenlagerung einschließlich einer Übersichts-tabelle über die Genehmigungsanträge abgerufen werden.

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Dezentrales Zwischenlager

ursprünglich beantragt aktuell beantragt Bedarf

* Antrag zurückgezogen** einschließlich Mülheim-Kärlich

Dezentrale Zwischenlager: Beantragte Schwermetallmasse und Bedarf

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• Zuständigkeit des BfS für die Genehmigungsverfahrenbzw. die Frage, ob § 6 AtG oder § 7 AtG die richtigeRechtsgrundlage sei,

• Zuverlässigkeit der Antragsteller,• Sicherheit der Behälter, insbesondere auch bei Stör-

fällen,• Flugzeugabsturz sowie terroristische Angriffe, insbe-

sondere nach den Ereignissen am 11. September2001 in den USA.

Genehmigungserteilungen in 2001Das BfS hat am 10.04.2001 dieatomrechtliche Genehmigung für dasInterimslager Neckarwestheim, am31.07.2001 für das Interimslager Phi-lippsburg und am 20.12.2001 für dasInterimslager Biblis erteilt. Das BfS hatdie sofortige Vollziehbarkeit der Ge-nehmigungen angeordnet. Die Ge-nehmigungen wurden auf 5 Jahre biszum 30.04.2006 (Neckarwestheim),31.07.2006 (Philippsburg) bzw.31.12.2006 (Biblis) befristet. Die Inte-rimslager Neckarwestheim und Phi-lippsburg gingen mit Erteilung der Ge-nehmigung auch in Betrieb. Das BfShat die Genehmigungsbescheide aufseinen Internetseiten veröffentlicht.

Mit diesen Genehmigungen werdenTransporte, insbesondere in die zen-tralen Zwischenlager, entbehrlich. ImRahmen dieser Genehmigungsver-

fahren wurden auch erstmalig Umweltverträglichkeits-prüfungen (UVP) durchgeführt.

Für die Interimslager Neckarwestheim und Philippsburgwurde die Genehmigung von bisher nicht beschiedenenTeilen (z. B. höhere Wärmeleistung des Behälterinven-tars, nasses Beladeverfahren, Verwendung von Silber-und Aluminiumdichtungen) im Rahmen eines jeweilszweiten Genehmigungsschrittes beantragt.

Über die übrigen Genehmigungsan-träge wird nach Vorlage der erforder-lichen Prüfungs- und Begutachtungs-ergebnisse und deren Bewertungdurch das BfS entschieden.

Beteiligung der Republik ÖsterreichDie Republik Österreich wird vom BfSim Rahmen einer grenzüberschreiten-den Umweltverträglichkeitsprüfung(UVP) an den Verfahren für die fürStandort-Zwischenlager Isar (Ohu),Gundremmingen, Grafenrheinfeld, Bi-blis, Neckarwestheim und Philipps-burg beteiligt. Gegen das SZL Isar(Auslegungsfrist vom 10.09.–12.11.2001) wurden ca. 26.500 Einwendun-gen aus Österreich erhoben. Gegendas Verfahren Gundremmingen (Aus-legung vom 26.11.2001 – 28.01.2002) haben ca. 22.000 Einwenderin-nen und Einwender Einspruch erho-ben. Die weiteren vier Auslegungen1212

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Lagerhalle WTI-Konzept, Querschnitt

Erörterungstermin für das Standort-Zwischenlager Biblis (Pfaffenau-Halle Biblis, 25.05–26.05. und 28.–29.05.2001)

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wurden parallel vom 27.12.2001 bis zum 26.02.2002durchgeführt. Gegen die vier Vorhaben haben ca. 3.000in Österreich ansässige Personen Einwendungen erho-ben.

Die Anhörung für die in Österreich ansässigen Einwen-derinnen und Einwender hat am 9. April 2002 in Mün-chen stattgefunden.

Standort-Zwischenlager in BetriebForschungszentrum JülichAm Standort des ehemaligen Versuchsreaktors (AVR)des Forschungszentrums Jülich (FZJ – früher KFA Jü-lich; www.kfa-juelich.de) werden die Brennelemente die-ses Reaktors in kleineren CASTOR-Behältern aufbe-wahrt. Diese Behälter sind jenen für die THTR-Brennele-mente in Ahaus sehr ähnlich. Ende 2001 waren 129 von158 genehmigten Behältern eingelagert.

Zwischenlager Nord (ZLN) in RubenowDas ZLN besteht aus einer achtschiffigen Halle und einemEingangs- und Wartungsbereich für Behälter. Sieben Hal-lenbereiche dienen zur Aufnahme von schwach- undmittelradioaktiven Rückbauabfällen der AtomkraftwerkeGreifswald und Rheinsberg. Im achten Bereich dürfen ma-ximal 585 Tonnen Kernbrennstoffe in Form bestrahlterBrennelemente aus den stillgelegten KKW Greifswald undRheinsberg (KKR) auf 80 Stellplätzen in Behältern derBauart CASTOR 440/84 stehend aufbewahrt werden. DieGenehmigung zur Aufbewahrung bestrahlter Brennele-mente hat das BfS im November 1999 erteilt. Mit der 1.Änderungsgenehmigung wurde die Aufbewahrung vonbestrahlten Brennelementen aus dem KKR genehmigt.Diese wurden vom KKR zum ZLN verbracht und eingela-gert. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für den weite-ren Rückbau des KKR erfüllt. Ende 2001 waren 20 von 80genehmigten Behältern eingelagert.

1313

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Auslegung ErörterungsterminAnzahl Anzahl unter- Erörterungstage Anzahl der am

Einwenderinnen schiedlicher EÖT anwesendenund Einwender Einwendungen Einwenderinnen

(Muster) und Einwender

SZL Lingen 3.552 12 5 110IL Neckarwestheim 4.122 81 3 81IL Philippsburg 5.219 95 4 121SZL Brokdorf 1.668 30 2 26IL Brunsbüttel 1.938 13 2 24SZL Brunsbüttel 2.311 16 2 16IL Biblis 4.059 36 3 60SZL Biblis 5.823 43 4 49SZL Grohnde 9.633 36 3 83SZL Unterweser 17.410 63 6 138IL Krümmel 5.854 28 3 37SZL Krümmel 5.717 34 4 35SZL Isar 45.286 47 4 114SZL Grafenrheinfeld 44.324 41 3 67SZL Gundremmingen 75.953 252 7 566SZL Neckarwestheim 3.488 27 3 48SZL Philippsburg 7.820 43 5 97

Statistik Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

Interimslager Neckarwestheim, unter jeder Umhausung aus Stahlbeton wird ein Castor-Behälter gelagert

Verfahren

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Ansprechpartner: Frank Nitsche (0 18 88/3 33-17 70)

Für den Transport radioaktiver Stoffe hat der Gesetzge-ber im Rahmen des Atom- und Gefahrgutrechts umfas-sende Regelungen erlassen. Zweck der Vorschriften istes, die mit der Beförderung radioaktiver Stoffe verbunde-nen Gefahren, insbesondere die schädliche Wirkung io-nisierender Strahlung für Leben, Gesundheit und Sach-güter auszuschließen bzw. auf ein vertretbares Maß zureduzieren.

Beförderungen von bestrahlten Brennelementen undhochradioaktiven Abfällen (HAW-Glaskokillen aus derWiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente) bedürfeneiner Beförderungsgenehmigung nach § 4 Atomgesetzdurch das BfS. Transporte dieser radioaktiven Stoffe wur-den im Mai 1998 nach Bekanntwerden von Kontamina-tionsgrenzwertüberschreitungen durch das Bundesminis-terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit(BMU, www.bmu.de) gestoppt. Basierend auf dem Krite-rienkatalog des BMU und auf intensiven Studien der GRSKöln und des Öko-Instituts Darmstadt wurde ein Maßnah-menpaket erarbeitet und vom BfS Auflagen zur Einhal-tung der Kontaminationsgrenzwerte in die Beförderungs-genehmigungen aufgenommen.

Auf dieser Basis konnten im März 2001 die Transportewieder aufgenommen werden und – in Erfüllung derprivatrechtlichen Verträge zur Rücknahme der radioak-tiven Abfälle aus Frankreich, die durch Notenwechselzwischen den beiden Ländern flankiert sind – ein Rück-transport von sechs Behältern mit verglasten hochra-dioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederauf-arbeitungsanlage La Hague in das TBL Gorleben erfol-gen.

Der erste Transport bestrahlter Brennelemente zu Wieder-aufarbeitungsanlagen nach Frankreich (COGEMA) wurdeam 10. April 2001 und nach Großbritannien (BNFL) am 24.April 2001 durchgeführt. Erstmals gab es auch größereProteste gegen solche Transporte in Deutschland. Seit-dem wurden bis zum Jahresende 2001 insgesamt 49 Be-hälter mit bestrahlten Brennelementen zu den Wiederauf-arbeitungsanlagen transportiert. Durch die Zusammenfas-sung mehrerer Behälter in einem Beförderungsvorgangerfolgten insgesamt 24 Transporte von verschiedenenKraftwerksstandorten. Außerdem wurde eine Beförde-rungsgenehmigung erteilt, um den gesamten Bestand anbestrahlten Brennelementen des KKW Rheinsberg derEnergiewerke Nord AG (EWN, www.ewn-gmbh.de) in dasZwischenlager Nord bei Lubmin zu verbringen. Der zweiteTransport zur Rücknahme von verglasten hochradioakti-ven Abfällen aus Frankreich mit sechs CASTOR-Behäl-

tern wurde nach Genehmigung durch das BfS im Novem-ber 2001, begleitet durch deutlich geringere Protestaktio-nen als noch im März, durchgeführt.

Die in den Beförderungsgenehmigungen festgelegtenMaßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontami-nationskontrolle und Transportdokumentation sowie Mel-depflichten haben sich in der Praxis bewährt. Bei allenbisher durchgeführten Transporten wurden die zulässi-gen Grenzwerte für die nichtfesthaftende Oberflächen-kontamination eingehalten. Die Wirksamkeit der verbesserten Kontrollmaßnahmenin den absendenden Atomanlagen vor Abtransport hatsich insbesondere auch bei der Feststellung eines Kon-taminationsbefundes im November 2001 im Atomkraft-werk Stade gezeigt.

Weitere Beförderungsgenehmigungen wurden für dieRücknahme von 82 unbestrahlten SNR-Brennelementenaus der Wiederaufarbeitungsanlage in Dounreay in dieStaatliche Verwahrung in Hanau erteilt – die erforder-lichen vier Transporte fanden in der Zeit vom 18.11. bis10.12.01 statt – sowie für drei Transporte so genannterFertigungselemente (unbestrahlte MOX-Brennelemente)aus dem Rückbauprojekt Hanau nach Frankreich in derZeit vom 15.05. bis 1.06..01.Transporte nach Frankreich bzw. England zur Wieder-aufarbeitung werden gemäß der Vereinbarung vom11.06.2001 bis spätestens zum 01.07.2005 beendet.Nach Industrieangaben sind bis dahin noch ca. 450Transportbehälter zu befördern. Die EVU sind gehalten,gegenüber ihren internationalen Partnern alle zumutba-ren vertraglichen Möglichkeiten zu nutzen, um zu einerfrühstmöglichen Beendigung der Wiederaufarbeitung zukommen.

Die Rücktransporte der HAW-Glaskokillen aus Frank-reich bzw. Großbritannien werden voraussichtlich 2011abgeschlossen sein.

Statistische Angaben für 2001Im Jahr 2001 wurden insgesamt 149 Genehmigungenzum Transport von Kernbrennstoffen und 11 Genehmi-gungen für Transporte von Großquellen erteilt, wobeieinzelne Genehmigungen die Durchführung mehrererTransporte gestatten. Durchgeführt wurden im Jahre 2001insgesamt 388 Transporte von Kernbrennstoffen undGroßquellen.Die Abbildungen auf Seite 15 zeigen die Anzahl derTransporte – in Abhängigkeit vom transportierten Mate-rial und in Abhängigkeit vom Verkehrsträger (Straße,See, Eisenbahn und Luft) sowie der Verkehrsart (Inland,Import, Export und Transit).

Transport radioaktiver Stoffe – AtomrechtlicheBeförderungsgenehmigungen, verkehrsrechtlicheZulassungen und internationale Regelungen

1414

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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Beim Transport bestrahlter Brennele-mente handelt es sich hauptsächlichum bestrahltes Material aus For-schungsreaktoren und um bestrahlteBrennelemente aus den deutschenAtomkraftwerken.

Das BfS ist weiter zuständig nach Ge-fahrgutrecht für die Zulassung von sogenannten Typ B-Transportbehältern(Typ B-Versandstücke) für radioaktiveStoffe und von Versandstücken fürspaltbares Material sowie für die Aner-kennung von ausländischen Versand-stückmusterzulassungen. Grundlagefür die Erteilung der Beförderungsge-nehmigung für die o. g. unbestrahltenSNR-Brennelemente in die StaatlicheVerwahrung war z. B. die erstmaligeverkehrsrechtliche Zulassung des Be-hälters mit der HerstellerbezeichnungEinzel-SNR-BE-Behälter (ESBB) alsVersandstückmuster des Typs B(U) fürspaltbare radioaktive Stoffe. Für denTransport- und Lagerbehälter CASTORIIb/9, der mit neun bestrahlten Brenn-elementen beladen werden kann, wur-de am 26.10.2001 ebenfalls erstmaligeine verkehrsrechtliche Zulassung alsVersandstückmuster des Typs B(U) fürspaltbare radioaktive Stoffe erteilt.

2001 wurden vom BfS insgesamt 36Zulassungen und 18 Anerkennungenerteilt sowie 35 verkehrsrechtliche Be-förderungsgenehmigungen ausgestellt.Informationen über vom BfS erteilteBeförderungsgenehmigungen werdenseit Mai 2001 auf der Homepage desBfS veröffentlicht. (www.bfs.de)

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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kontam. Reststoffe

bestrahlte Brennelemente/Brennstäbe

unbestr. Brennelemente/Brennstäbe

Uranhexafluorid

unbestr. Pellets u.a.

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Inland Import Export Transit

Kernbrennstoff- und Großquellentransporte 2001

Kernbrennstofftransporte 2001 (in Abhängigkeit vom Verkehrsträger)

Kernbrennstofftransporte 2001 (in Abhängigkeit von der Verkehrsart)

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Ansprechpartner:Michael Hoffmann (0 18 88/3 33-17 23)

Norbert Esser (0 61 81/58-47 18)

GrundlagenKernbrennstoffe finden Verwendung in Atomkraftwerken,in Forschungsreaktoren sowie in der Industrie. Für denUmgang mit Kernbrennstoffen ist eine atomrechtlicheGenehmigung erforderlich.Der Bund hält für den Fall, dass die erforderliche Geneh-migung nicht vorliegt, eine Einrichtung zur „StaatlichenVerwahrung“ vor. Diese Situation kann auch eintretenbei Fund von Kernbrennstoffen oder bei Verlust der Be-rechtigung des Privaten (bei Insolvenz des bisherigenBesitzers oder bei Entzug der Genehmigung).

Der Bund übernimmt in diesem Fall vorübergehend dieKernbrennstoffe von den Privaten, bis diese wieder dieatomrechtlichen Voraussetzungen für den Umgang mitdiesen Stoffen erfüllen. Das BfS ist nach den Bestim-mungen des Atomgesetzes für den Vollzug dieser Auf-gabe zuständig. Dies gilt auch nach Inkrafttreten der in2001 im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Atomge-setznovelle. Das BfS wird als zuständige Verwahrbehör-de auch nach der Novellierung des Atomgesetzes diePflicht haben, die zur Staatlichen Verwahrung anfallen-den Kernbrennstoffe sicher zu verwahren. Die Novellesieht zusätzlich zu den bisherigen Regelungen vor, dassdas BfS die Privaten künftig zur (Wieder-)Übernahme ih-rer Verantwortung im Umgang mit diesen Kernbrennstof-fen veranlassen kann, indem es Anordnungen erlässt,dass staatlich verwahrte Kernbrennstoffe von den priva-ten Besitzern wieder übernommen werden. Hierdurchwird deutlich, dass die Staatliche Verwahrung von Kern-brennstoffen künftig noch stärker als bisher die Ausnah-me im Umgang mit diesen Stoffen darstellen soll. DenRegelfall bildet – in Umsetzung des umweltrechtlichenVerursacherprinzips – die private Verantwortlichkeit der-jenigen, die einen Einsatz solcher Stoffe aus wirtschaft-lichen oder wissenschaftlichen Gründen wünschen.

Lagerung heute und in ZukunftSeit 1981 betreibt das BfS im so genannten „Spaltstoff-bunker“ auf dem Gelände der Siemens AG (ehemals AL-KEM) in Hanau-Wolfgang ein Kernbrennstofflager zurDurchführung der Staatlichen Verwahrung. Nach demVertrag des Bundes mit der Siemens AG vom26.03.2001 ist dieses Lager bis 2005 (spätestens bis2008) endgültig zu räumen. Danach sollen nach der Kon-zeption des BfS kleinere Mengen Kernbrennstoffe, dieausnahmsweise zur Staatlichen Verwahrung anfallen, ineinem neu einzurichtenden zentralen Lager in unfallsi-cheren Transport- und Lagerbehältern verwahrt werden.Mit der Einrichtung dieses neuen Lagers wird das BfSseiner Pflicht zur Vorsorge nachkommen. Die Vorhaltungeiner Lagereinrichtung für größere Kernbrennstoffmen-gen ist nicht beabsichtigt.

Zur Umsetzung des dargestellten Konzepts werden be-reits jetzt alle Kernbrennstoffe, die nach 2005 in staat-licher Verwahrung verbleiben könnten, in Transport- undLagerbehälter verpackt und in einen neu eingerichtetenRaum des bisherigen „Spaltstoffbunkers“ verbracht. Da-mit werden von Seiten des BfS die technischen Voraus-setzungen für den vorgesehenen zügigen Abtransportder Kernbrennstoffe aus Hanau erfüllt. Den größten Teilder in der Staatlichen Verwahrung befindlichen Kern-brennstoffe bilden die Brennelemente, die für den aufge-gebenen „Schnellen Brüter“ in Kalkar vorgesehen waren.Sie gehören der SNR-300 GmbH, einer 100%igen Toch-ter der RWE Power AG.

Die im Dezember 2001 dem BfS von RWE angelieferten82 Brennelemente des aufgegebenen „Schnellen Brü-ters“ in Kalkar befinden sich bereits in solchen Behältern.Für die in Obhut des BfS befindlichen weiteren 123Brennelemente dieser Anlage wird die Verpackung imJahr 2002 durchgeführt, damit die bis 2005 vorgeseheneRückgabe aller 205 Brennelemente an den BesitzerRWE erfolgen kann.

KontrolleBei der Erfüllung seiner Aufgabe wird das BfS vomBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit überwacht. Darüber hinaus bilanziert dasBfS selbst die in staatlicher Verwahrung befindlichenKernbrennstoffe „grammgenau“ unter der Aufsicht desBundesministeriums für Wirtschaft und Technologie(BMWi, www.bmwi.de). Diese Bilanzen werden von EURATOM (European Atomic Energy Community) undder IAEO (Internationale Atomenergieorganisation,www.iaea.org/worldatom) überprüft.

Außerdem wird das staatliche Verwahrlager durch Über-wachungssysteme von EURATOM und der IAEO kon-trolliert. Hantierungen der eingelagerten Kernbrennstoffeohne Wissen der internationalen Gemeinschaft sind des-halb ausgeschlossen.

Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Ein auf Luftkissen zu bewegender Scherenhubwagen zur Einlagerung von Einzel-SNR-Brennelemente-Behältern (ESBB)

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Nationaler Entsorgungsplan – Der Weg zu einem Endlager

Ansprechpartner:Helmut Röthemeyer

Georg Arens (0 18 88/3 33-18 21)

Eine verantwortungsvolle Atompolitik verlangt, dass alleim Zusammenhang mit der Entsorgung anstehendenProbleme aufgezeigt, bewertet und Lösungen geplantwerden. Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischender Bundesregierung und den Energieversorgungsunter-nehmen vom 14. 06. 2001 wird ein Nationaler Entsor-gungsplan erstellt. Hierzu wurde im Juni 2000 die Pro-jektgruppe „Nationaler Entsorgungsplan“ eingerichtet.Bereits im Februar 1999 hatte der BMU den „ArbeitskreisAuswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)“ einberu-fen. In beiden Expertengremien, die das BMU unterstüt-zen, sind Mitarbeiter des BfS vertreten.

Die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises Auswahlver-fahren Endlagerstandorte werden Ende 2002 und die derProjektgruppe Nationaler Entsorgungsplan im Jahr 2003vorliegen.

Projektgruppe Nationaler EntsorgungsplanDie Beiträge des BfS zum Nationalen Entsorgungsplanbezogen sich im Jahre 2001 schwerpunktmäßig auf dieKonditionierung und Produktkontrolle radioaktiver Abfäl-le mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und dasAufzeigen des Weges des Bundes zu einem Endlagernach Abschluss der Arbeiten des AkEnd.

Konditionierung und ProduktkontrolleDie (vorläufigen) Endlagerungsbedingungen für das ge-plante Endlager Konrad und die Endlagerungsbedingun-gen für das ehemalige Endlager für radioaktive AbfälleMorsleben (ERAM) haben bisher die Randbedingungenfür eine endlagergerechte Konditionierung radioaktiverAbfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vor-gegeben. Im Zuge der Umgestaltung des Endlagerkon-zeptes des Bundes wird die Zielsetzung verfolgt, einEndlager für alle radioaktiven Abfälle etwa 2030 in Be-trieb zu nehmen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit,die Konditionierungsanforderungen für radioaktive Abfäl-le an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.Technischer Regelungsbedarf zur Konditionierung ergibtsich demnach insbesondere aus den beiden Anforde-rungen einer sicheren Zwischenlagerung der radioakti-ven Abfälle bis zu etwa 40 Jahren und der zukünftigenEinlagerbarkeit in einem Endlager, dessen Wirtsfor-mation und Standort erst künftig festgelegt werdenkönnen.

Bezüglich der Zwischenlagerung hat das BMU die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK, www.rskonline.de) beauf-tragt, sicherheitstechnische Anforderungen und Kriterienfür die längerfristige Zwischenlagerung zu erarbeiten.Bei der Fortschreibung der Endlagerungsbedingungenwird vom BfS insbesondere das Ziel verfolgt, dass zu-künftige Endlagerungsbedingungen ohne größeren tech-nischen Aufwand und mit möglichst geringen zusätz-lichen Strahlenexpositionen für das Personal erfüllt wer-den können.

Auch die Vorgehensweise bei der Produktkontrolle ist andie geänderte Situation bei der Endlagerung anzupas-sen. Aufgabe der Produktkontrolle ist es, zu prüfen undzu dokumentieren, dass die nach heutigem Kenntnis-stand bekannten bzw. fortgeschriebenen Anforderungenan endzulagernde radioaktive Abfälle eingehalten wer-den.Ziel ist es, die neue Konzeption zur Konditionierung undProduktkontrolle radioaktiver Abfälle mit vernachlässig-barer Wärmeentwicklung unter Berücksichtigung derZwischen- und Endlageraspekte bis Mitte 2002 festzule-gen.

Der Weg zu einem EndlagerDie Suche nach einem Endlagerstandort soll in 3 Phasenstattfinden.

• In der Phase 1 wird ein Auswahlverfahren durch denArbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte ent-wickelt.

• In der Phase 2 wird das Auswahlverfahren politisch/rechtlich verbindlich festgelegt und

• in der Phase 3 durchgeführt.

Anschließend erfolgt das Planfeststellungsverfahren unddie Errichtung eines Endlagers.

Bisherige Ergebnisse des ArbeitskreisesAuswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)Die bisherigen Ergebnisse des AkEnd sind im 2.Zwischenbericht mit Stand August 2001 umfangreich do-kumentiert. Der Zwischenbericht steht im Internet auf derHomepage des AkEnd (www.akend.de).

Bei der Kriterienentwicklung für das Auswahlverfahrengeht der Arbeitskreis nicht von bestimmten Wirtsgestei-nen (z. B. Salz, Granit oder Ton) aus, sondern er hat ins-gesamt 10 geowissenschaftliche Anforderungen für einegünstige geologische Gesamtsituation aufgestellt. Ne-ben diesen im Hinblick auf die Sicherheit eines Endla-gers ausgerichteten geowissenschaftlichen Anforderun-gen muss das Auswahlverfahren auch für die Akzeptanzin der Gesellschaft wichtige Kriterien erfüllen. Innerhalbdes Auswahlverfahrens muss eine Vermittlung zwischen

Endlagerung radioaktiver Abfälle

1717

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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1818

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

VERFAHRENSSCHRITTE KRITERIEN

Schritt 1Vertikalbewegung,

Störungszone, seis-

mische u. vulkanische

Aktivität

Ausschluss offensichtlich

geologisch ungünstiger

Gebiete

Schritt 2

Ausweisung von Gebieten

mit geologisch günstigen

Voraussetzungen

Schritt 3

Ausschluss von Gebieten,

die aus sozialwiss. Grün-

den nicht in Frage kommen

Schritt 4

Geo- und sozial-

wissenschaftliche

Abwägungskriterien

Ausweisung von Regionen mit

besonders günstigen Voraus-

setzungen

Rangfolge der Regionen fest-

legen (Abwägungsprozess)

Schritt 5Freiwilligkeit /

regionale MediationErmittlung von Standorten

für weitere Untersuchungen

Schritt 6

Übertägige Standortunter-

suchungen und Ordnen der

Standorte nach potenzieller

Eignung (Abwägungsprozess)

Geo- und sozial-

wissenschaftliche

Abwägungskriterien

Schritt 7Freiwilligkeit /

regionale MediationErmittlung von Standorten für

die Eignungsprüfung; event.

Aufstellung von Prüfkriterien

BeiBedarf

Rücksprung

Untersuchungswürdige Flächen

Ergebnis der ersten drei Verfahrensschritte:

Es verbleiben nur Gebiete, die die Mindestanforderungen einer günstigen geologischen

Gesamtsituation und die sozialwissenschaftlichen Mindestanforderungen erfüllen

Es verbleiben nur Standorte, die für die Untertageerkundung in Frage kommen.

BeiBedarf

Rücksprung

BeiBedarf

Rücksprung

Geowissenschaftl.

Kriterien,

Mindestanforderungen

Sozialwissenschaftliche

Ausschlusskriterien

Verfahrensstruktur für das Auswahlverfahren Endlagerstandorte

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dem gesamtgesellschaftlichen Interesse an einer siche-ren und langfristigen Entsorgung der radioaktiven Abfäl-le und den regionalen/lokalen Interessen der Betroffenenermöglicht werden.In der Darstellung auf Seite 18 ist der bisherige Entwurfeiner Verfahrenstruktur für das Auswahlverfahren unddie Einbindung regionaler Interessen dargestellt.Nach den Vorstellungen des AkEnd soll die politisch-rechtliche Festlegung des Auswahlverfahrens in einembreiten gesellschaftlichen Diskurs erfolgen, damit dasVerfahren und seine Zielsetzung eine hohe Legitimitäterhält. Der Prozess soll Ende 2004 abgeschlossen sein.

Auf der Basis der vorläufigen Überlegungen des AkEndhat das BfS eine Gesamtvorstellung des Weges zum be-triebsbereiten Endlager erarbeitet.Am Ende des vom AkEnd vorgeschlagenen Auswahlver-fahrens verbleiben Standorte, die für eine Untertageer-kundung in Frage kommen. Ein Vergleich von Standor-ten untereinander ist auf der Basis der bis dort durchge-führten übertägigen Standorterkundungen i. Allg. nichtmöglich. Ein solcher Vergleich kann erst auf der Basis ei-ner umfangreichen Sicherheitsbewertung durchgeführtwerden. Hierzu sind untertägige Erkundungen und kon-krete Anlagenplanungen – abgestimmt auf die jeweiligenüber- und untertägigen Standortverhältnisse – durchzu-führen.Erst nach Vorlage einer vollständigen Sicherheitsana-lyse kann entschieden werden, ob ein Endlagerstandortdie Voraussetzungen für die Eignung erfüllt. Es ist des-halb vor Beginn der untertägigen Erkundungen zu ent-scheiden, an wie vielen Standorten untertägige Er-kundungen durchgeführt werden sollen. Der AkEndplädiert dafür, dass an mindestens zwei Standortenuntertägige Erkundungen durchgeführt werden.Der Eignungsnachweis erfolgt im Ge-nehmigungsverfahren. Für den Nach-weis können zusätzliche Untersu-chungen erforderlich werden.Erst mit Vorliegen eines vollziehbarenPlanfeststellungsbeschlusses beginntdie Errichtung des Endlagers.Die zeitgerechte Errichtung einesEndlagers für alle Arten von radioak-tiven Abfällen ist mit Terminrisikenbehaftet. Sie können durch rechtzei-tig eingeleitete Maßnahmen gemin-dert werden. Dazu gehören u.a. dieErfassung vorhandener Kenntnisseüber die geologische Situation inDeutschland, die Festlegungen derRahmenbedingungen für die Öffent-lichkeitsbeteiligung und eine Betei-ligung des BfS an den deutschen For-schungs- und Entwicklungsaufgabenin ausländischen Untertagelaborato-rien.

Das Bergwerk zur Erkundung des Salzstocks Gorleben

Ansprechpartner: Günther Tittel (0 18 88/3 33-18 44)

Entsprechend der Vereinbarung zwischen Bundesregie-rung und Energieversorgungsunternehmen wurde abdem 01.10.2000 die untertägige Erkundung des Salz-stocks Gorleben unterbrochen (Moratorium), d.h. es wer-den grundsätzlich nur noch Maßnahmen durchgeführt,die der betrieblichen Sicherheit und dem Werterhalt vonBetriebsmitteln dienen. Hierzu zählen Beraubearbeiten(Herunterreißen loser Salzschalen, um die Gefährdungdurch Herunterstürzen zu vermindern), Revisions-, War-tungs- und Einstellarbeiten an den Seilfahrt- und Förder-anlagen, geotechnische Messungen unter Tage, dasFeinnivellement über- und unter Tage sowie Instandhal-tungsmaßnahmen an den Schächten.

Übertägig wurde hauptsächlich am Rückbau und derVerfüllung der Gefrier- und Temperaturmesslöcher umdie Schächte (siehe Abb. unten) und der nicht mehr be-nötigten Grundwassermessstellen gearbeitet.

Im Zeitraum der Unterbrechung der Erkundung (3 bis 10Jahre) sollen die das Moratorium begründenden konzep-tionellen und sicherheitstechnischen Fragestellungengeklärt werden.

1919

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Rückbauarbeiten im Erkundungsbergwerk Gorleben

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Die Unterbrechung der untertägigen Erkundung machteinen Personalabbau beim Betreiber des Erkundungs-bergwerks, der Deutschen Gesellschaft zum Bau undBetrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE,www.dbe.de) , erforderlich. Um diesen sozialverträglichzu gestalten, sind aus dem Haushalt des Bundesministe-riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit biszu 2,5 Mio. DM (ca. 1,3 Mio. € ) bereitgestellt worden.

Das geplante Endlager Schacht Konrad

Ansprechpartner: Waldemar Hänsel (0 18 88/3 33-18 41)

Im August 1982 beantragte die damals zuständige Phy-sikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB, www.ptb.de)– seit dem 1.11.1989 ist das BfS zuständig – die Einlei-tung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrenszur Einrichtung der Schachtanlage Konrad als Endlagerfür radioaktive Abfälle. Beantragt ist die Endlagerung vonradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeent-wicklung. Diese umfassen ca. 93 % des Volumens der inDeutschland endzulagernden radioaktiven Abfälle.

Das Planfeststellungsverfahren warEnde des Jahres 2001 noch nichtabgeschlossen. Da am 01.08.2001 die neue Strahlenschutzverordnung(StrlSchV) in Kraft getreten ist, warein Teil der Planfeststellungsunterla-gen an die neue Strahlenschutzver-ordnung anzupassen. Die geändertenUnterlagen wurden am 30.07.2001der Genehmigungsbehörde, dem Um-weltministerium des Landes Nieder-sachsen (NMU, www.mu.niedersach-sen.de), übergeben. An dieser Stelleist hervorzuheben, dass das BfS alsfreiwillige Selbstbeschrän-kung eineAbsenkung des Störfallplanungswer-tes von 50 mSv auf 20 mSv vorge-nommen hat, obwohl der Bundesratder geplanten Absenkung dieses Wer-tes in der neuen Strahlenschutzver-ordnung nicht zustimmte.

Die Genehmigungsbehörde prüft dieneuen Sachverhalte. Mit dem Ab-schluss des Planfeststellungsverfah-rens wird im Sommer 2002 gerechnet.

Im Jahr 2001 wurden auf der Schacht-anlage Konrad über und unter Tagenur Arbeiten ausgeführt, die der Offen-haltung des Bergwerks dienten.

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Ansprechpartner: Wilhelm Hund (0 18 88/3 33-18 30)

Die Schachtanlage Bartensleben bei Morsleben im OhreKreis (Sachsen-Anhalt) wurde seit 1971 von der DDR alsEndlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ge-nutzt. Nach der Wiedervereinigung wurde die Geltungder Dauerbetriebsgenehmigung durch eine Übergangs-regelung gemäß § 57 a Atomgesetz (AtG) befristet ver-längert.

Im September 1998 wurde die Einlagerung radioaktiverAbfälle auf Grund eines Beschlusses des Oberverwal-tungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt ausgesetzt.Bis zu diesem Zeitpunkt wurden etwa 37.000 m3 radio-aktive Abfälle mit einer Gesamtaktivität von ca. 9,6 · 1014

Bq (Aktivität bezogen auf den 30.09.1998) eingelagert(d.h. endgelagerte und untertägig zwischengelagerte Ab-fälle).

Mit Schreiben vom 12.04.2001 hat das BfS gegenüberder Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium fürRaumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Lan-

2020

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Der denkmalgeschützte Förderturm der Schachtanlage Konrad

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des Sachsen-Anhalt (MRLU LSA, www.mrlu.sachsen-anhalt.de), ausdrücklich und unwiderruflich erklärt, aufdie Ausnutzung derjenigen Regelungen der Genehmi-gung zu verzichten, die die Annahme weiterer radioak-tiver Abfälle und deren Endlagerung im ERAM ge-statteten. Die sonstigen bestehenden betrieblichen Vor-schriften, insbesondere die zur Überwachung undGewährleistung des Strahlenschutzes, werden selbst-verständlich in vollem Umfang weiter beachtet. Damitwurde der vom BfS aus Sicherheitsgründen bereits voll-zogene Verzicht auf die Einlagerung noch vor Inkrafttre-ten des § 57 a der AtG-Novelle, der diesen Rechtszu-stand festlegt, genehmigungsrechtlich verankert.

Von der Genehmigungsbehörde sind in 2001 drei Ände-rungsgenehmigungen für das ERAM erteilt worden:

1. Modifikation der Schachtförderanlage Bartensleben,

2. Verfüllmaßnahmen im Südfeld, die von BfS parallelzur aufsichtlichen Anordnung vom 14.11.2000 bean-tragt worden waren,

3. Erneuerung der Wasserhaltung im Schacht Bartens-leben.

Südfeld des ERAM Wie bereits im Jahresbericht 2000 beschrieben, musstenauf Grund der Erkenntnisse zur gebirgsmechanischenSituation im Südfeld Resthohlräume in zwei Einlage-rungskammern mit Salzgrus verfüllt werden. Damit solltedie Freisetzung von radioaktiven Stoffen, bedingt durchmögliche First- oder Löserfälle auf die Abfälle, verhindertwerden. Am vorläufigen Ende der Verfüllarbeiten am09. 03. 2001 waren ca. 13.000 m3 Salzgrus in die Einla-gerungskammern eingebracht und damit die dort einge-lagerten Abfälle vollständig überdeckt (mindestens 3 m).Die in den Einlagerungskammern noch verbliebenenResthohlräume sollen nahezu vollständig mit Salzgrusverfüllt werden. Hierfür wurde im September 2001 einentsprechender Genehmigungsantrag beim MRLU LSAgestellt.

Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der StilllegungFür die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Ermitt-lung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungender Stilllegungsmaßnahmen auf die Umwelt wurde derEntwurf einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) aktua-lisiert. Neu aufgenommen wurden die Arbeiten an einerUVS für ein gesondertes Planfeststellungsverfahren zurErrichtung eines Bahnanschlusses für die Schachtanla-ge Bartensleben in Hinblick auf einen schienengebunde-nen Materialtransport für die im Rahmen der Stilllegungerforderlichen Verfüllarbeiten. Nach Abstimmung mit denzuständigen Behörden und Naturschutzverbänden wur-de zu verschiedenen Jahreszeiten die Flora und Fauna

entlang der Trasse zur Dokumentation des IST-Zustan-des erfasst.

Planfeststellungsverfahren zur StilllegungEin Schwerpunkt der Arbeiten für das Planfeststellungs-verfahren war die Erarbeitung von Stilllegungskonzeptenund darauf basierenden Sicherheitsanalysen. Die hierfürim Jahr 2001 geleisteten Arbeiten führten zur Konzentra-tion auf ein Stilllegungskonzept. Der mit Modellrechnun-gen zu führende Langzeitsicherheitsnachweis erfolgt mitzwei verschiedenen Programmen und teilweise unter-schiedlichen Modellansätzen. Systembedingte Unsicher-heiten der Modelle und Modellparameter werden durchprobabilistische Ansätze erfasst.

Das Stilllegungskonzept des ERAM sieht die Errichtungvon definierten Abdichtungen in den Strecken von der 1.bis zur 6. Sohle vor. Für die Planung der Abdichtbauwer-ke sind Ortskenntnisse erforderlich. Daher müssen bis-lang unzugängliche Strecken unterhalb der 4. Sohle, sogenannte Unterwerksbaue, zugänglich gemacht werden.Vorbereitende Arbeiten hierzu wurden aufgenommen.

Vorgezogene Verfüllung des Zentralteils des ERAM (VVZ)Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeiten betraf die vorge-zogene Verfüllung im Zentralteil der Grube Bartensleben(VVZ). Zur Verbesserung des geomechanischen Zustan-des des Zentralteils ist vorgesehen, ausgewählte Ab-baue möglichst zeitnah vollständig mit einem pumpbarenSalzbeton zu verfüllen. Das Hohlraumvolumen dieserAbbaue beträgt ca. 670.000 m3. Vorgesehen ist einetägliche Versatzleistung von bis zu 580 m3.

Für die VVZ ist wie für die Stilllegungsmaßnahmen dieSicherheit der Bauzustände nachzuweisen. Die Ergeb-nisse aus den geomechanischen Berechnungen zeigen,dass sich nach der VVZ langfristig eine Zustandsverbes-serung einstellt. Sie zeigen jedoch auch, dass für einigeTragelemente im Grubengebäude zusätzliche Arbeits-schutzmaßnahmen erforderlich sind. Es wurde ein Kon-zept von Vorsorgemaßnahmen entwickelt.

Wegen großer Fallhöhen in den zu verfüllenden Abbau-en war zu klären, ob eine Entmischung des Verfüllmate-rials beim freien Fall in die Abbaue eintreten könnte.Hierzu wurde im ERAM ein entsprechender Freifallver-such durchgeführt. Nach 21 Tagen wurden Materialpro-ben über Bohrungen aus dem entstandenen Versatzkör-per gewonnen. Die Beurteilung der Bohrkerne ergabenkeine Hinweise auf eine Entmischung des Salzbetons.Die Bohrkerne zeigten ferner eine formschlüssige Anbin-dung des Versatzkörpers an das Salzgebirge und an dasMauerwerk.Nach einer planmäßigen Auslösung der so genanntenWarnschussanlage am 30.11.2001 im Rahmen vorberei-tender Arbeiten zur VVZ war ein ca. 4000 t schwerer 2121

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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Salzbrocken von der Decke eines Abbaus in der 2. Soh-le heruntergefallen. Dadurch wurde die Firste durchbro-chen. In den umliegenden und darunter liegenden Ab-

bauen wurde kein weiterer First- oderLöserfall festgestellt. Personen befan-den sich nicht in der Grube.

Die Auswertung des Firstfalls ergab,dass sich durch das Ereignis die geo-mechanische Situation des Zentral-teils nicht signifikant verändert hat. Inder Folge wird die Arbeitssicherheit anden Arbeitsorten im Zentralteil über-prüft, neu bewertet und mit dem Berg-amt erörtert. Nach Abstimmung mitdem Bergamt sollen die vorbereiten-den Arbeiten zur VVZ fortgeführt wer-den. Das BfS beabsichtigt, im Zentral-teil des ERAM sobald wie möglichVerfüllarbeiten als vorgezogene Maß-nahme zur eigentlichen Stilllegungdes ERAM durchzuführen.

Der Schwerpunkt der Anlagenplanunglag im Jahr 2001 in der Planung der Misch- und Förder-anlage für die geplanten Verfüllmaßnahmen einschließ-lich der dazu erforderlichen Infrastruktur.

2222

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Vorgezogen zu verfüllende Grubenräume des Zentralteils der Grube Bartensleben

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Strommengenerfassung und – übertragung

Ansprechpartner: Hartmut Klonk (0 18 88/3 33-15 30)

Die Atomgesetznovelle ist Basis der Beendigung derKernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung vonElektrizität. Für die heute betriebenen Atomkraftwerkeheißt das, dass nach der Erzeugung einer vereinbartenReststrommenge die Berechtigung zum Betrieb der An-lage erlöschen wird. Die im Einzelnen vereinbarten Rest-strommengen ergeben für jedes Atomkraftwerk eine Be-triebszeit von ungefähr 32 Jahren. Für einige der nochlaufenden älteren Anlagen ist somit das Betriebsendebereits in Sicht.

Beim Bundesamt für Strahlenschutz werden – als neuhierfür zuständige Behörde – die in den Atomkraftwerkenerzeugten Strommengen zukünftig erfasst und regelmä-ßig veröffentlicht. Diese Veröffentlichung wird jährlich er-folgen, wenn ein Atomkraftwerk allerdings kurz vor Voll-endung seiner erzeugbaren Strommenge steht, auchmonatlich. Dadurch wird bei jeder Veröffentlichung deut-lich, wie viel Strom in jeder Anlage noch erzeugt werdendarf.

Für die deutschen Atomkraftwerke ist die ab dem 1. Ja-nuar 2000 noch produzierbare Strommenge in einerAnlage zur Atomgesetznovelle enthalten, die in derVereinbarung zwischen der Bundesregierung und denEnergieversorgungsunternehmen festgelegt wordensind. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt die monat-liche Mitteilungspflicht der Daten an das BfS. Mitgeteiltwerden müssen auch übertragene Stromproduk-tionsrechte. Hierbei kann ein – in der Regel älteres undkleineres Kraftwerk – produzierbare Strommengen aufein anderes „jüngeres“ Atomkraftwerk übertragen. Mitdieser Regelung soll die unternehmerische Flexibilitäterhalten und gleichzeitig darauf hingewirkt werden, dassältere Anlagen vorzeitig außer Betrieb genommen wer-den.

Alle Daten der erzeugten Strommengen müssen über-prüft werden. Hierzu lassen die Stromversorgungsunter-nehmen ihre geeichten Messgeräte von unabhängigenGutachtern regelmäßig prüfen und sich die ordnungsge-mäße Buchführung ihrer erzeugten Strommengen voneiner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigen.Diese Informationen werden ebenfalls beim BfS doku-mentiert.

Entwicklung der Leitfäden für die Sicherheitsüberprüfung von Atomkraftwerken

Ansprechpartner: Thomas Fröhmel (0 18 88/3 33-15 43)

Die Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschlandunterliegen während der Errichtung, des Betriebes undder Stilllegung sowie bei Veränderungen an der Anlageund ihrer Betriebsweise in allen sicherheitsrelevantenBereichen der staatlichen Aufsicht. Im Rahmen der Auf-sicht werden der Zustand der Anlage und ihre Betriebs-weise auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen derGenehmigungsbescheide kontrolliert. Darüber hinaus er-folgt die Prüfung der Notwendigkeit der Umsetzung neu-er sicherheitstechnischer Erkenntnisse aus Betriebser-fahrungen, Sicherheitsanalysen sowie Forschung undEntwicklung.

Im Laufe einer längeren Betriebsphase erweitern sich diesicherheitstechnischen Erkenntnisse; Methoden und dieInstrumentarien für Sicherheitsanalysen werden weiter-entwickelt. Dies soll zu einer Fortentwicklung des Sicher-heitsstatus der Anlage und ihrer Betriebssicherheit füh-ren. Es ist daher zweckmäßig, für jedes in Betrieb be-findliche Atomkraftwerk mit Leichtwasserreaktor inangemessenen Zeitabständen eine gesamtheitliche Si-cherheitsüberprüfung durchzuführen. Eine entsprechen-de Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ), bei derder aktuelle Sicherheitsstatus der Anlage überprüft wird,hat die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) 1988empfohlen. Die PSÜ soll im 10-Jahres-Abstand durchge-führt werden.

Der Genehmigungsinhaber erstellte bisher in Wahrneh-mung seiner Eigenverantwortung für die Sicherheit sei-ner Anlage die PSÜ. Für einige Anlagen wird dies inNebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide ge-regelt.

Für die staatlichen Aufsichtsbehörden ergänzt die PSÜdie Erkenntnisse über den sicherheitstechnischen Anla-genzustand aus der ständigen Aufsicht. Planung undDurchführung der PSÜ sollen in Abstimmung zwischendem Genehmigungsinhaber und der zuständigen Auf-sichtsbehörde erfolgen, wobei die Leitfäden zur PSÜ,“Grundlagen zur Periodischen Sicherheitsüberprüfungfür Atomkraftwerke”, “Sicherheitsstatusanalyse”, “Proba-bilistische Sicherheitsanalyse” und “Deterministische Si-cherungsanalyse” als Orientierung dienen.

Zweck der Leitfäden ist es, eine bundeseinheitliche Vor-gehensweise festzulegen und einen klaren Rahmen hin-sichtlich Ziel und Umfang der PSÜ zu schaffen. Dabei

Auswirkungen der Konsensvereinbarung auf die Atomkraftwerke in Deutschland

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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wird einerseits auf die Darlegung des Sicherheitsstatusder Anlage durch den Genehmigungsinhaber und ande-rerseits auf die Beurteilung durch die Behörde im Hin-blick auf die §§ 17 und 19 Atomgesetz (AtG) eingegan-gen. Abschließend ist die Frage zu beantworten, ob undwelche Sicherheitsverbesserungen durchzuführen sind.Im Rahmen der ersten PSÜ-Runde, die im Wesentlicheninnerhalb der zurückliegenden 10 Jahre durchgeführtwurde und nun kurz vor dem Abschluss steht, wurdenzahlreiche derartige Maßnahmen identifiziert und durch-geführt.Im Rahmen der Novellierung des AtG zur Umsetzung der„Konsensvereinbarung“ wird die Durchführung einer Si-cherheitsüberprüfung zur gesetzlichen Pflicht aller Ge-

nehmigungsinhaber von Atomkraftwerken erhoben.Dazu ist ein fester Zeitplan vorgesehen (siehe Übersichtoben). Die genannten behördlichen Leitfäden zur PSÜund die Dokumente, in denen die technischen Einzel-heiten zur Durchführung der Einzelanalysen festgelegtsind, müssen aktualisiert werden. Das BfS unterstütztdiese Aktualisierung durch Entwicklung von Konzeptenund Entwürfen sowie durch Leitung von und Mitarbeit in Gremien, in denen diese Leitfäden und Dokumenteberaten werden. Gemäß Konsensvereinbarung betei-ligt das BMU die Länder, die RSK und die Betreiber beider Erstellung dieser für die bundeseinheitliche Durch-führung der Sicherheitsüberprüfungen wichtigen Unter-lagen.

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

2000 2004 2006 2008 20102002

entfällt, da Ergebnisse vorliegen

Neckarwestheim 2

Emsland

Isar 2

Philippsburg 2

Grafenrheinfeld

Krümmel

Gundremmingen B/C

Neckarwestheim 1

Brokdorf

Philippsburg 1

Isar 1

Unterweser

Biblis A

Brunsbüttel

Grohnde

Biblis B

Stade

Obrigheim

Zeitplan für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen der deutschen Kernkraftwerke gemäß AtG-Novelle

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Alterungsmanagement in Atomkraftwerken

Ansprechpartnerin: Natalie Bath (0 18 88/3 33-15 41)

Mit der Vereinbarung zwischen der Bundesregierungund den Energieversorgungsunternehmen vom 11. 06.2001 ergibt sich für die deutschen Atomkraftwerke, be-zogen auf vereinbarte Reststrommengen (s. Beitrag„Strommengenerfassung und –übertragung“), einedurchschnittliche Betriebszeit von bis zu 32 Jahren. DieSicherstellung der nach dieser Vereinbarung auch inner-halb der verbleibenden Restlaufzeiten erforderlichenBeibehaltung eines hohen Sicherheitsniveaus der Atom-kraftwerke nach dem Stand von Wissenschaft und Tech-nik erfolgt u.a. im Rahmen eines geeigneten „Alterungs-managements“. Das Alterungsmanagement umfasst dieGesamtheit aller vom Betreiber durchzuführenden orga-nisatorischen und technischen Maßnahmen, die die Be-herrschung der für die Sicherheit eines Atomkraftwerkesbedeutsamen Alterungsphänomene sicherstellen sollen.Die vorrangige Aufgabe des Alterungsmanagements istes, mögliche Alterungsmechanismen zu erfassen undderen schädlichen Auswirkungen gezielt und wirksamvorzubeugen.

Mehr als die Hälfte der deutschen Atomkraftwerke wirdseit über zwei Jahrzehnten betrieben. Die erwartete Le-bensdauer der Großkomponenten eines Atomkraftwer-kes (z. B. Reaktordruckbehälter, Druckhalter, Dampfer-zeuger) beträgt ca. 40 Betriebsjahre. Die Abschätzungder Lebensdauer wird im Rahmen der Auslegung derKomponenten unter Beachtung der zu erwartenden Be-lastungen vorgenommen. Im Laufe des Betriebes kommtes darauf an, die lebensdauerverkürzenden und vor al-lem die sicherheitsrelevanten Einflüsse zu überwachen,die während des Betriebes auf die Komponenten einwir-ken, und deren Auswirkungen rechtzeitig zu erkennenund soweit erforderlich zu beseitigen. Dabei sind alle fürden sicheren Betrieb maßgeblichen Aspekte zu betrach-ten – von den Alterungsprozessen der Systeme undKomponenten bis zum Veralten der betrieblichen Doku-mentation und einem möglichen Verlust der erforder-lichen Kompetenz durch das Ausscheiden von Erfah-rungsträgern aufgrund der sich ändernden Altersstrukturdes Personals.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit misst der Frage eines erforderlichen

Alterungsmanagements und seiner transparenten undnachvollziehbaren Darstellung für die zuständigen Be-hörden eine große Bedeutung bei. Die Reaktor-Sicher-heitskommission wurde beauftragt, eine entsprechendeEmpfehlung zu erarbeiten. Ein Entwurf dieser Empfeh-lung liegt vor und wird in der RSK abschließend disku-tiert. Einzelne anlagenübergreifende Fragestellungenzum Alterungsmanagement werden darüber hinaus imRahmen eines vom BMU geförderten Vorhabens „Identi-fizierung und Verfolgung sicherheitsrelevanter Schwer-punkte beim Alterungsmanagement in Atomkraftwerkenzur bundeseinheitlichen Festlegung behördlicher Anfor-derungen“ untersucht. Ziel dieser Aktivitäten ist die Erar-beitung von bundeseinheitlichen behördlichen Vorgabenfür die Gestaltung des Alterungsmanagements in Atom-kraftwerken. Das BfS unterstützt das BMU bei der Reali-sierung dieser Aktivitäten.

Das für Atomkraftwerke erforderliche und geeigneteAlterungsmanagement wird auch international inten-siv diskutiert. Diese Fachdiskussionen im internationa-len Rahmen werden vom BfS aufmerksam verfolgt undim Rahmen der Unterstützung des BMU wahrgenom-men und ausgewertet. Diesbezügliche Diskussionenund Erfahrungsaustausch fanden u. a. in Gremien derEuropäischen Kommission (www.europa.eu.int), Ar-beitsgruppen der IAEO sowie auf bilateraler Ebene mitInstitutionen anderer Länder mit Kernenergienutzungstatt.

Das umfangreiche und vielschichtige Thema der Alte-rung von Atomkraftwerken, das alle sicherheitsrelevan-ten Bereiche einer Anlage betrifft, bleibt als einer derSchwerpunkte der behördlichen Aktivitäten auch in dennächsten Jahren bestehen. Die aktive Vorgehensweiseder Bundesaufsicht hat eine Reihe von fachlichen Dis-kussionen und Aktivitäten angestoßen, die eine Ab-senkung des Sicherheitsniveaus der deutschen Atom-kraftwerke innerhalb der Restlaufzeiten auch unter denverschärften Bedingungen des liberalisierten Energie-marktes nicht zulassen. Als Reaktion auf die Initiativender Bundesaufsicht wurden inzwischen auch seitens derGutachter und der Betreiber Fachgremien ins Leben ge-rufen, die u.a. an konzeptionellen Lösungen zur Schaf-fung eines effizienten Alterungsmanagements und andiesbezüglichen gutachterlichen Anforderungen arbei-ten. Nunmehr geht es darum, diese Konzepte einer be-hördlichen Bewertung zu unterziehen, um eine effizientebundeseinheitliche Vorgehensweise auf dem Gebiet desAlterungsmanagements zu gewährleisten.

2525

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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Die Terroranschläge in den USA vom 11.09.2001Am Dienstag, dem 11. September 2001, werden in denUSA in einer terroristischen Aktion vier Verkehrsflugzeu-ge auf Inlandsflügen entführt und ihren Zielen entgegen-gesteuert. Im Abstand von weniger als einer Stunde zer-schellen drei der vier Maschinen im Pentagon in Wash-ington DC und in beiden Türmen des World Trade Center(WTC) in New York. Die vierte entführte Maschine stürztin Pennsylvania in freiem Gelände ab. Alle Flugzeugin-sassen – auch die Entführer – kommen ums Leben; imPentagon werden mehr als hundert Personen getötet, inden Trümmern der WTC-Türme sterben Tausende.

Die Diskussion über diese Anschläge hat in Deutschlandunmittelbar nach den Ereignissen begonnen, insbeson-dere auch in den Bereichen Strahlenschutz, Entsorgungradioaktiver Abfälle und Sicherheit von Nuklearanlagen.Im Folgenden wird anhand einiger wichtiger Tätigkeits-felder des BfS dargelegt, in welche Richtungen diese Be-mühungen gehen, was bereits erreicht wurde und wasnoch in Zukunft zu leisten sein wird. Dabei ist zu be-achten, dass aufgrund der gebotenen Vertraulichkeit be-züglich der Bedrohungsszenarien und getroffenerSchutzmaßnahmen der Berichterstattung Grenzen ge-setzt sind.

Sicherheit von Atomkraftwerkenbei Flugzeugabsturz

Ansprechpartner: Rudolf Görtz (0 18 88/3 33-15 40)

Die Atomkraftwerke in Deutschland sind in unterschiedli-chem Maße gegen den Absturz schnellfliegender Militär-flugzeuge ausgelegt. Insbesondere die seit Anfang der80er Jahre errichteten Anlagen müssen entsprechendder Störfallleitlinie der Reaktorsicherheitskommission(RSK, 3. Fassung vom Oktober 1981) einem Aufprall ei-nes 20 Tonnen schweren und ca. 780 km/h schnellen 2-motorigen Kampfjets, (z. B. R4F Phantom) standhalten.Die nach der RSK-Leitlinie ausgelegten Anlagen weisenfolgende Merkmale auf:

• Dickwandiges (bis ca. 2 m) Reaktorgebäude ausStahlbeton, das den Sicherheitsbehälter (das Contain-ment) umgibt und von diesem mechanisch bestmög-lich entkoppelt ist, um den nach innen übertragen Stoß-impuls zu begrenzen,

• Räumlich vom Reaktorgebäude getrenntes Not-standsgebäude, das Notsteuerstelle, Notkühlsystememit zugehöriger Notenergieversorgung (mehrfach)und Wasser- und Treibstoff-Vorräte für mehrstündigen

Bedarf enthält. Das Notstandsgebäude ist ebenfallsgegen Flugzeugabsturz ausgelegt, ebenso die unum-gänglichen Rohr- und Kabeltrassen zum Reak-torgebäude.

Die älteren Anlagen erfüllen diese Anforderungen nichtoder nur teilweise. Nach dem Unfall von Tschernobylwurde insbesondere der Sicherheitsstatus der älteren,vor Inkrafttreten der RSK-Leitlinie gebauten Anlagen –die Druckwasserreaktoranlagen (DWR) Obrigheim undStade und die Siedewasserreaktoranlagen (SWR) derBaulinie 69 (Brunsbüttel, Isar 1 und Philippsburg 1) –auch hinsichtlich Flugzeugabsturz eingehend überprüft.Deren Reaktorgebäude weisen Wanddicken von deutlichgeringerer Stärke auf (z. T. nur 0,6 m, bei den SWRselbst geringere Wandstärken im Bereich vorgelagerterBauwerke). 1992 hat die RSK die ihr vorgelegten Analy-sen beurteilt. Danach kann bei direktem Treffer bei eini-gen älteren Anlagen eine Beschädigung oder Durchdrin-gung des Reaktorgebäudes nicht in jedem Fall aus-geschlossen werden. Die massiven innerenBetonstrukturen würden jedoch Schäden im Innerenweitgehend verhindern; insgesamt trage der LastfallFlugzeugabsturz nicht signifikant zum Anlagenrisiko bei.

Die damals nicht in die Untersuchung einbezogenenDWR-Anlagen Biblis, Unterweser und GKN I , die zwarnach geringeren als den heute gültigen Anforderungenausgelegt wurden, verfügen gegenüber den zuvor ge-nannten Altanlagen über einen besseren Grundschutz.

Als wichtige Sofortmaßnahmen sind insbesondere Maß-nahmen zur Verhinderung einer Flugzeugentführung unddamit eines gezielten Absturzes auf Gebäude und Ein-richtungen anzusehen.

Sicherheit von Transportbehältern

Ansprechpartner: Frank Nitsche (0 18 88/3 33-17 70)

Die Sicherheit von Transportbehältern wird durch dieEinhaltung der Bestimmungen des Gefahrgutrechts ge-währleistet. Diese beruhen auf weltweit anerkanntenund in internationale und nationale Transportvorschriftenumgesetzten Empfehlungen zum sicheren Transport ra-dioaktiver Stoffe der Internationalen Atomenergieorgani-sation (IAEO) in Wien. Diese Sicherheitsstandards derIAEO zum Transport radioaktiver Stoffe werden entspre-chend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaftund Technik und sich weiterentwickelnden praktischenErfahrungen und Erfordernissen kontinuierlich überprüft

Auswirkungen der Ereignisse vom 11.09.2001 in den USA auf Arbeiten des BfS in ausgewählten Bereichen des Strahlenschutzes,der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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und überarbeitet. Die neueste Revision wurde im Jahr2000 von der IAEO veröffentlicht.

Entsprechend der Sicherheitsphilosophie dieser Vor-schriften müssen Transportbehälter, die radioaktive Stof-fe mit hohem Gefährdungspotenzial beinhalten, wie z. B.CASTOR-Behälter zum Transport von bestrahltenBrennelementen oder verglasten hochradioaktiven Ab-fällen (HAW-Glaskokillen), so konstruiert und ausgelegtsein, dass sie selbst bei schweren Unfällen mit kombi-nierten mechanischen und thermischen Einwirkungenihre Sicherheitsfunktion hinsichtlich des Einschlussesund der Abschirmung des radioaktiven Inhaltes gewähr-leisten. Dieser Nachweis ist in einem umfangreichen Zu-lassungsverfahren gegenüber dem BfS als zuständigerZulassungsbehörde zu erbringen. Die Zulassung für ei-nen solchen Transportbehälter für bestrahlte Brennele-mente oder HAW-Glaskokillen als so genanntes TypB(U)F-Versandstück wird erst dann vom BfS erteilt,wenn alle erforderlichen Prüfungen und Nachweisevorliegen und deren positive Begutachtung hinsichtlichder mechanischen und thermischen Auslegung undQualitätsprüfung durch die dafür zuständige Bundes-anstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM,www.bam.de) und bezüglich der Strahlungsabschirmungund Kritikalitätssicherheit durch das BfS abgeschlossensind. Ohne das Vorliegen einer gültigen Typ B(U)F-Zu-lassung können solche Transportbehälter nicht einge-setzt werden.

Aufgrund der massiven Konstruktion und der Typ B(U)F-Eigenschaften gewährleisten diese Transportbehältergleichzeitig auch einen erheblichen Schutz gegenüberterroristischen Angriffen. Davon ausgehend ist in Ver-bindung mit den gemäß § 4 Abs. 2 Atomgesetz für dieBeförderung zu treffenden Sicherungsmaßnahmen(Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Ein-wirkungen Dritter) und den Schutzmaßnahmen der Po-lizei sichergestellt, dass es auch bei etwaigen schwe-ren Sabotageanschlägen nicht zu einer erheblichenFreisetzung von radioaktiven Stoffen aus dem Trans-portbehälter kommen kann. Dieser Aussage liegenBeschussversuche mit Hohlladungsgeschossen aneinem CASTOR-Behälter zugrunde, die von der Ge-sellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH(GRS, www.grs.de) durchgeführt wurden.

Hinsichtlich eines gezielten Flugzeugabsturzes sind fol-gende Aspekte bzw. bereits durchgeführte Untersuchun-gen zu berücksichtigen:

a) CASTOR-Behälter zum Transport von bestrahltenBrennelementen oder HAW-Glaskokillen weisen auf-grund ihrer massiven Bauweise möglicherweise Sicher-heitsreserven auf. Beschussversuche zur Simulationeines Militärmaschinen-Aufpralls mit einem Projektilvon 1000 kg Gesamtmasse und einer Geschwindig-keit von 300 m/s (Simulation des senkrechten Aufprallsdes Triebwerkes als schwerwiegendste mechanischeEinwirkung) auf ein Behälterprüfmuster deuten daraufhin.

b) Ein gezielter Flugzeugabsturz auf einen Transportbe-hälter ist aufgrund der Größe und gegebenenfalls vor-handenen Ortsveränderung des Zieles schwer zu reali-sieren.

c) Bei infolge eines Flugzeugabsturzes gegebenenfallszu unterstellenden „höheren“ Brandbelastungen als beimTyp B-Feuertest (Flammentemperaturen höher als 800°C, Branddauer länger als 30 Minuten) ist die große Wär-mekapazität der CASTOR-Behälter zu berücksichtigen.

d) Die Widerstandsfähigkeit eines speziellen CASTOR-Behälters gegenüber einer äußeren Explosion wurde1999 in einem von der BAM durchgeführten extremenBelastungstest mit einem Originalbehälter der BauartCASTOR THTR/AVR demonstriert, der nach einemBrand der mechanisch/thermischen Wirkung eines ex-plodierenden Bahn-Kesselwagens mit Propangas aus-gesetzt wurde und dabei keine Beeinträchtigung seinerSicherheitsfunktionen zeigte (siehe folgende Abbildun-gen).

Auch für die anderen Transportbehälter für abgebrannteBrennelemente, die wie die CASTOR-Behälter den An-forderungen an Versandstücke vom Typ B(U)F genügenund somit bei ähnlich massiver Bauweise die gleichenSicherheitsfunktionen erfüllen, ist unter Berücksichtigungder realen Transportvorgänge von einer ähnlichenSchutzwirkung gegen Flugzeugabsturz auszugehen.Unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte und bereitsdurchgeführten Untersuchungen werden hinsichtlich derSicherheitsreserven von Transportbehältern für bestrahl-te Brennelemente oder HAW-Glaskokillen gegenüberden Einwirkungen eines Großraumflugzeugabsturzesvertiefte Untersuchungen durchgeführt.

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Großbrandversuch mit einem gasgefüllten Eisenbahnkesselwagen und einem Transportbehälter für radioaktives Material auf dem Versuchsgelände der BAM (Quelle: BAM).

Versuchsstand nach der Explosion des Eisenbahnkesselwagens. Der Transportbehälter wurde aus seiner Auflagegerissen und durch die Luft geschleudert. Die Schutzwirkung blieb erhalten (Quelle: BAM).

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Beförderung, Aufbewahrung und Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen

Ansprechpartner:Michael Hoffmann (0 18 88/3 33-17 23)

Die Ereignisse in den USA am 11.09.2001 haben auchAuswirkungen auf die Tätigkeit des BfS im Rahmen derBeförderung, der Aufbewahrung und der StaatlichenVerwahrung von Kernbrennstoffen nach den §§ 4, 5 und6 des Atomgesetzes. Sie werfen Fragen zur Sicherheitvon Transport und Zwischenlagerung im Hinblick auf denSchutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkun-gen Dritter auf.

Sicherheit der Zwischenlagerung von KernbrennstoffenIm Rahmen der Verfahren zur Erteilung von Genehmi-gungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen inZwischenlagern nach § 6 des Atomgesetzes ist zentralerPrüfpunkt des BfS die Frage, ob die erforderliche Vorsor-ge gegen Schäden durch die Aufbewahrung nach demStand von Wissenschaft und Technik getroffen wird (§ 6Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AtG). Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 AtGgilt dies auch im Rahmen der Staatlichen Verwahrungvon Kernbrennstoffen durch das BfS.

Dies bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesver-fassungsgerichts, dass zu prüfen ist, ob nach dem Maß-stab praktischer Vernunft alle denkbaren Schäden aus-geschlossen werden können. Unterhalb dieser Schwellepraktischer Vernunft liegt der Bereich des so genanntenRestrisikos, das von jedermann hinzunehmen ist. Hiersind unter anderem sehr selten eintretende Schadens-ereignisse einzuordnen. Das BfS ermittelt im Rahmenseiner Genehmigungsverfahren, welche radiologischenAuswirkungen solche seltenen Ereignisse haben kön-nen, um beurteilen zu können, ob zur Risikominimierungim Restrisikobereich von den Antragstellern zusätzlicheMaßnahmen zu verlangen sind.

Dies gilt auch in Bezug auf das Ereignis „Flugzeug-absturz“. Die möglichen Auswirkungen eines Flugzeug-absturzes auf ein Zwischenlager wurden in der Vergan-genheit betrachtet und werden in laufenden Genehmi-gungsverfahren vom BfS geprüft. Das BfS hat hierbeibisher als abdeckenden Lastfall den Absturz einerschnell fliegenden Militärmaschine mit anschließendemBrand von ca. 6 t Treibstoff betrachtet.

Zur Vervollständigung seiner Untersuchungen wird dasBfS daher den Absturz eines Großraum-Verkehrsflug-zeugs auf ein Zwischenlager als abdeckenden thermi-schen Lastfall ergänzend gutachterlich untersuchen las-sen und danach selbst bewerten. Für die am 20.12.2001

genehmigte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen imInterimslager Biblis wurde der Absturz eines Großraum-Verkehrsflugzeuges bereits auf der Grundlage vorläufi-ger konservativer Randbedingungen bewertet.

Sicherheit von KernbrennstofftransportenDie Transportsicherheit wird gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 AtGdurch die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschrif-ten nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicherGüter gewährleistet. Kernbrennstoffe sind danach in un-fallsicheren Verpackungen zu befördern. Unfallsicherheitbedeutet, dass die eingesetzten Behälter einer Vielzahlthermischer und mechanischer Belastungen standhaltenmüssen. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erteiltdas BfS eine so genannte Versandstückmusterzulas-sung, mit der wiederum der Nachweis der Transportsi-cherheit nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 AtG als erbracht gilt.

Sicherung von Zwischenlagern und KernbrennstofftransportenGenehmigungsvoraussetzung für die Aufbewahrung undden Transport von Kernbrennstoffen ist gemäß § 6 Abs. 2,Satz 1 Nr. 4 bzw. § 4 Abs. 2, Satz 1 Nr. 5 AtG der Nachweisdes erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen odersonstige Einwirkungen Dritter durch die jeweiligen Antrag-steller. Bei erteilten Genehmigungen hat das BfS die ent-sprechenden Nachweisführungen der Antragsteller in derVergangenheit positiv bewertet. Es bewertet diese Fragederzeit in den laufenden Genehmigungsverfahren. Für den Bereich der Staatlichen Verwahrung gilt dies ge-mäß § 5 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz.Der gezielte Angriff auf ein Zwischenlager, das Lager derStaatlichen Verwahrung oder einen Kernbrennstofftrans-port mit Hilfe eines Flugzeuges stellt eine sonstige Ein-wirkung Dritter im Sinne der genannten Rechtsvorschrif-ten dar.

Vor dem Hintergrund der Ereignisse in den USA am11.09.2001 hat das BfS Prüfungen eingeleitet, die zum Zielhaben, die Bedeutung dieser Ereignisse für Beförderungs-genehmigungen, Zwischenlagergenehmigungen sowie dieStaatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen bewerten zukönnen. Es hat hierzu verschiedene Gutachterorganisatio-nen beauftragt. Es hat darüber hinaus eine Überprüfungder Bewertungsmaßstäbe für die „Verhinderung einer er-heblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe“ im Falle vonStörmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter initi-iert. Die der Auslegung der Schutzmaßnahmen gegen Ein-wirkungen Dritter zugrunde zu legenden Lastannahmenwerden unter Beteiligung der Sicherheitsbehörden und deratomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehördenauf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Terrorangrif-fen daraufhin überprüft, in welchem Umfang sie zu ändernbzw. zu ergänzen sind. Auch die Ergebnisse ingenieur-technischer Untersuchungen der GRS zu den Randbedin-gungen und Auswirkungen gezielter Abstürze großer Zivil-flugzeuge werden in diese Arbeit einbezogen.

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Notfallschutz

Anlageninterne Notfallübungen

Ansprechpartnerin: Natalie Bath (0 18 88/3 33-15 41)

Alle deutschen Atomkraftwerke verfügen über eine an-lageninterne Notfallorganisation, deren Aufgabe es ist,schwere Störfälle zu vermeiden bzw. ihre Auswirkungensowohl innerhalb der Anlage als auch in der Umgebungzu begrenzen. Diese Organisation besteht aus einemKrisenstab, der strategische Aufgaben im Rahmen desStörfallmanagements übernimmt, und den ausführendenEinsatzeinheiten. Die Bewältigung einer Krisensituationin der Anlage erfordert nicht nur fachspezifische an-lagentechnische Kenntnisse, sondern auch ein effizien-tes Informationsmanagement sowie ein reibungslosesZusammenwirken mit externen Stellen. Dazu gehörendie für die Aufsicht der Anlage und die Katastrophen-schutzmaßnahmen in der Umgebung zuständigenBehörden sowie andere externen Stellen, wie das Kerntechnische Hilfswerk oder Framatome ANP, diedie Betreiber im Rahmen bestehender Verträge unter-stützen sollen.

Die Bereitschaft der Notfallorganisationen der Betreiberund anderer in die Bewältigung der Krisensituation in-volvierten Stellen kann nur im Rahmen geeigneter Not-fallübungen überprüft und trainiert werden. In einer Rei-he vom BMU geförderter und vom BfS fachlich betreuterProjekte wurden Notfallübungen in Referenzanlagen mitder Zielsetzung durchgeführt, Fragestellungen zu einereffizienten Durchführung von solchen Trainingsmaßnah-men zu beantworten und auf dieser Basis eine bundes-einheitliche Empfehlung zu erarbeiten. Zu diesen Frage-stellungen gehören Aspekte wie Erarbeitung vonÜbungsszenarien, Planungs-, Beobachtungs- und Aus-wertungsunterlagen und Übungsfrequenz etc..

Angesichts der Terroranschläge vom 11. September2001 stehen Fragen der Sicherung in Bezug auf kern-technische Einrichtungen im Mittelpunkt laufender Dis-kussionen. In den Forschungsplan des BMU für das Jahr2001 wurde ein Projekt aufgenommen, das die Erarbei-tung von Anforderungen an Sicherungsübungen inAtomkraftwerken zum Ziel hat. Die Arbeiten sind imSeptember 2001 angelaufen. Dabei werden in zweiReferenzanlagen beispielhafte Notfallübungen durch-geführt und dokumentiert, die die Sicherungsaspekteoptimal berücksichtigen und Trainingsmöglichkeitenverbessern. Auf der Grundlage dieser Übungsdoku-mentation sollen bundeseinheitliche Empfehlungen fürein effizientes Training von Sicherungsmaßnahmen beiDurchführung von Notfallübungen in Atomkraftwerkenerarbeitet werden. Die Ergebnisse des angelaufe-nen Projektes sollen Ende 2002 vorliegen und anschlie-ßend Eingang in eine anlagenübergreifende behördlicheEmpfehlung zur Durchführung von Notfallübungen fin-den.

Notfallschutz für die Bevölkerung

Ansprechpartner: Erich Wirth (0 18 88/3 33-67 10)

NotfallplanungSeit dem 11. September 2001 müssen terroristische An-schläge auf kerntechnische Anlagen verstärkt auch beider Notfallplanplanung berücksichtigt werden. DerSchutz der Bevölkerung bei solchen Ereignissen ist Auf-gabe des Strahlenschutzes. Bereits nach der Reaktor-katastrophe in Tschernobyl hat das BfS ein umfassendesMess- und Informationssystem aufgebaut, um in einemNotfall schnell die notwendigen Informationen bereitstel-len zu können, die für eine umfassende Lagedarstellungund eine radiologische Lagebewertung erforderlich sind.Auf der Basis der radiologischen Lagebewertung könnendann geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölke-rung empfohlen werden. Das System beinhaltet u.a. fol-gende Komponenten:

• eine Rufbereitschaft,

• nationale und internationale Informationssysteme,

• radioökologische Modelle (RODOS und PARK, s.a.Jahresbericht BfS 1999) zur Abschätzung der Umwelt-kontamination und der Strahlenexposition des Men-schen,

• flächendeckende Messnetze zur kontinuierlichenÜberwachung der äußeren Strahlenbelastung und derRadioaktivität in der Luft und im Wasser,

• Hubschrauber und Fahrzeuge als mobile Messfahr-zeuge,

• die Zentralstelle des Bundes zur Erfassung, Bewer-tung und Dokumentation der Ergebnisse von Umwelt-messungen.

Das Notfallvorsorgesystem des BfS ist in einer Broschü-re der Reihe „Strahlenthemen“ vom April 2001 ausführ-lich dargestellt (zu beziehen unter 0 18 88/3 33-11 33).Das BfS betrachtet es als wichtige Aufgabe, die Notfall-vorsorge im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zuverbessern und weiter zu entwickeln.

Verbesserung der Verfahren des nationalen undinternationalen Informationsaustausches in einemradiologischen Ereignisfall Der Schutz der Bevölkerung bei nuklearen Unfällenkann nur dann gelingen, wenn die zuständigen Behör-den sensibel und schnell reagieren und dabei das Ver-trauen der Öffentlichkeit und der Medien besitzen. Dazuist eine überzeugende Informationspolitik notwen-dig. Empfehlungen von Schutzmassnahmen müssenrechtzeitig erfolgen und plausibel sein. Sie müssen von3030

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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allen Beteiligten getragen werden. Voraussetzung da-für ist, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländernzu einer einheitlichen Beurteilung der radiologischenLage kommen. Dazu ist ein schneller Informations-tausch notwendig. Im Jahr 2001 leistete das BfS wesent-

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

liche Entwicklungsarbeiten zur Ver-besserung des nationalen undinternationalen Informationsaustau-sches, die nachstehend beschriebenwerden.

Das Alarmierungsnetz ECURIE Das modernisierte Alarmierungsnetzder Europäischen Gemeinschaft ECU-RIE (European Community UrgentRadiological Information Exchange)wurde nach umfangreichen Testpro-zeduren am 4.07.2001 in Betrieb ge-nommen. Durch dieses System wer-den in einem Ereignisfall die Länderder EU schnell mit ersten Informatio-nen über die aktuelle Situation ver-sorgt.

Elektronische Lagedarstellung(ELAN)

Bei einem Ereignis müssen die nationalen Entschei-dungsträger in Bund und Ländern schnell und zeitgleichmit allen wesentlichen Informationen versorgt werden,die zur Beurteilung der Lage und für Entscheidungenüber Maßnahmen notwendig sind. Im Auftrag des BMU

„Push“Alarmmeldung

Informationen

ELAN

Messwerte

Autom. Austausch

Unfallland

Nachbar-länder,

internationale Organi-sationen

„Pull“

Gesamtkonzept „Informationsautausch“ auf internationaler Ebene:1. Erstmeldung (Alarmierung) und Informationen zu wesentlichen Lageänderungen

werden aktiv geschickt („push“, z. B. ECURIE, EMERCON),2. Detaillierte weitere Informationen (Texte, Karten, Diagramme etc.: Dokumente)

müssen von der elektronischen Lagedarstellungen geholt werden („pull“),3. Permanenter automatischer Austausch von Messdaten in einheitlichem Format

zur individuellen rechnergestützten Weiterverarbeitung (z. B. EURDEP).

ELAN

Web-Server

Betreiber

KFÜ

Katastrophen-schutz

Messdienste

BMU

BfS

DWD

Zugriff auf

Informationen

Verknüpfung der

Informationen Web-Server

ELANELANELAN

Bund Land

Lagezentrum

Informations-

lieferung

Behörden, Organisationen, Öffentlichkeit

Organisatorisch-technische Darstellung der „Elektronischen Lagedarstellung“ (ELAN)

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entwickelte das BfS ein computergestütztes Informa-tionssystem, die so genannte Elektronische Lagedar-stellung (ELAN). Mit diesem System sollen in einemEreignisfall alle relevanten Informationen über den Be-triebszustand einer Anlage, über die Kontamination derUmwelt und über die aktuelle und die zu erwartendeStrahlenbelastung der Bevölkerung übersichtlich undthematisch geordnet dargestellt werden.

Automatisierter Austausch von Messergebnissenauf europäischer EbeneDie Staaten der EU betreiben zum Teil sehr unterschied-liche radiologische Umweltüberwa-chungssysteme. Die Einführung deseinheitlichen Datenaustauschverfah-rens „EURDEP“ (European Union Ra-dioactivity Data Exchange Platform) er-möglicht es, dass in einem Ereignisfallalle verfügbaren Daten in einem Zeit-takt von bis zu 2 Stunden übertragenwerden können.

Datenaustausch zwischen demODL-Messnetz des BfS und denKfÜ-Systemen der LänderIn Deutschland ist es Aufgabe desBundes, in einem Ereignisfall bundes-weit die Ortsdosisleistung (ODL) zumessen. Dazu wird vom BfS ein flä-chendeckendes Messnetz mit 2150fest installierten ODL-Messsondenbetrieben. Die Länder installierten ei-gene ODL-Messsysteme in der Umge-bung kerntechnischer Anlagen, die andie Kernkraftwerksfernüberwachungs-systeme (KFÜ) angeschlossen sind.

Durch die Vereinheitlichung der Mess-und Datenübertragungstechnik wird eineVerknüpfung der verschiedenen ODL-Messnetze in Deutschland erreicht,wobei zusätzlich die Lage der Mess-sonden beider Netze in den Verdich-tungszonen um eine kerntechnischeAnlage aufeinander abgestimmt wird.

Im Jahr 2001 wurden wesentliche Ver-besserungen auf den Gebieten desDaten- und Informationsaustauschessowie bei der Harmonisierung vonMessstrategien zwischen Bund undLändern erarbeitet. Verschiedene Teil-systeme wurden im Rahmen von inter-nationalen Übungen erprobt, von de-nen im Folgenden zwei beschriebenwerden sollen.

Notfallschutzübung JINEX1 (INEX 2000)Am 22. Mai 2001 nahmen 56 Staaten sowie mehrereinternationale Organisationen, die Internationale Atom-energieorganisation (IAEO, www.iaea.org), die Organi-sation für ökonomische Zusammenarbeit und Entwick-lung (OECD, www.oecd.org), die Nuclear Energy Agen-cy (NEA, www.nea.fr), die Weltgesundheitsorganisation(WHO, www.who.int) und die World Meteorological Or-ganization (WMO, www.wmo.ch) an der internationalenNotfallschutzübung JINEX1 (Joint International Exercise)teil. Ziel der Übung war die Erprobung und Verbesserungdes nationalen und internationalen Informationsaustau-

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Trajektorien des DWD am 22.05.01 08.00 Uhr MESZ

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sches bei kerntechnischen Unfällen. Zum ersten Malwurde dabei die vom BfS entwickelte Elektronische La-gedarstellung (ELAN) erprobt. Das BfS lieferte hierfürMessungen und Prognoserechnungen zur radioaktivenKontamination der Umwelt und der daraus resultieren-den Strahlenbelastung des Menschen.

Als Szenario wurde ein kleines Leck im Primärkreislaufdes französischen Atomkraftwerks Gravelines an der Ka-nalküste angenommen. Im Verlauf dieser Übung ent-wickelte sich der Unfall zu einer drohenden Kernschmel-ze (INES Skala 4) mit hoher Radionuklidfreisetzung.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD, www.dwd.de) be-rechnete die atmosphärische Ausbreitung. Die Strömungs-linien des Windfeldes – die so genannten Trajektorien –zeigten, dass zunächst die Westküste von England, dieOstküste von Irland und in Frankreich der westlicheRand der Bretagne betroffen gewesen wären. (sieheAbb. Seite 32).

Die Elektronische Lagedarstellung hat sich bei Ihrem er-sten Einsatz ausgesprochen gut bewährt. So soll ELANzu einem tragenden Kommunikationssystem im Notfall-schutz in Deutschland weiterentwickelt werden.

Barents Rescue Übung 2001Bei einer Kontamination der Umwelt stehen dem BfSHubschrauber für Radioaktivitätsmessungen aus derLuft zur Verfügung. In Boden (Nordschweden) fand vom16. bis 20. November 2001 die internationale Übung,„Barents Rescue 2001“ statt. Das BfS und der Bundes-grenzschutz (BGS) nahmen zusammen mit sieben wei-teren Teams aus Österreich, Dänemark, Finnland, Nor-wegen, der Russischen Föderation und Schweden ander speziellen Übung „Aufspüren von Strahlungsquellenvom Hubschrauber aus“ teil. Durch die Hubschrauber-messungen sollten künstlichen Strahlenquellen aufge-spürt und kartiert werden. Durch nuklidspezifische Mes-sungen waren die Quellen eindeutig zu identifizieren.Das deutsche Team musste eine 10-km2-Fläche abflie-gen, auf der vom Veranstalter 7 Quellen (60Co, 137Cs und192Ir) ausgelegt worden waren. Die Aktivitäten der Quel-len lagen im Bereich von 0,4GBq (137Cs) bis 13 GBq(192I).

Vom Messteam des BfS wurden in diesem beflogenenMessgebiet alle Quellen mit einer Ausnahme eindeutigidentifiziert.

Die Übung „Barents Rescue 2001“ dokumentierte dieLeistungsfähigkeit der Aerogammaspektrometrie beimAuffinden einzelner radioaktiver Strahlungsquellen undleistete einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherungdieser Methode.

Nuklearspezifische Gefahrenabwehr Ansprechpartner:

Dietrich Ekkehard Becker (0 18 88/3 33-11 80)

Mit der Änderung des Errichtungsgesetzes am 6. April1998 wurde dem BfS die gesetzliche Aufgabe erteilt, dienuklearspezifische Gefahrenabwehr soweit auszubauen,dass die für die Gefahrenabwehr zuständigen Länder beigravierenden Fällen des Abhandenkommens, Auffin-dens oder Missbrauchs radioaktiver Stoffe im Anforde-rungsfall unterstützt werden können.

Das BfS ist für diese Aufgabe besonders geeignet, weilFachleute auf allen Gebieten des Strahlenschutzes vor-handen und die einzelnen Organisationseinheiten desBundesamtes über ganz Deutschland (München, Frei-burg, Hanau, Berlin, Salzgitter) verteilt sind. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft steht zur Verfügung. Entwickeltwerden Strategien für die offene und verdeckte Suchenach radioaktiven Stoffen unter Einsatz der erforder-lichen Messgeräte sowie Software für Risikoabschätzun-gen bis hin zu entsprechenden Systemen zur Minimie-rung eventueller Auswirkungen.

Die Verantwortung für die Gefahrenabwehr liegt inDeutschland bei den Bundesländern. Für gravierendeFälle können diese auf das BfS zurückgreifen. Da eineBedrohung nur im Zusammenwirken verschiedener Orga-nisationseinheiten wie z. B. Polizei, Strahlenschutz, Feu-erwehr, Katastrophenschutz, gemeistert werden kann,war die Übung des Zusammenspiels in den einzelnenBundesländern im Berichtszeitraum ein wichtigerSchwerpunkt.

Insgesamt wurden bis heute sechs Informationsveran-staltungen zur nuklearspezifischen Gefahrenabwehr mitFachleuten von Organisationen des Bundes und aus denBundesländern durchgeführt, um Erkenntnisse weiter zugeben und Parallelentwicklungen zu vermeiden. Darüberhinaus wurden bisher in den Bundesländern Bayern, Ba-den-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt,Sachsen und Schleswig-Holstein Übungen durchgeführt,um am praktischen Beispiel Möglichkeiten erkennen zukönnen, wo die Einsatzfähigkeit noch verbessert werdenkann. Übungen auf Bundesebene zwischen Bundeskrimi-nalamt, Bundesgrenzschutz und Bundesamt für Strahlen-schutz sind Bestandteile der nuklearspezifischen Gefah-renabwehr.

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

Beispiel für die Vorbereitung der kontrollierten Sprengung eines Fahrzeugs im Rahmen einer Übung.

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Ansprechpartner: Rüdiger Matthes (0 18 88/3 33-21 58)Manfred Steinmetz (0 18 88/3 33-21 49)

In der Freizeit, im Urlaub, bei der Arbeit und im normalenAlltag ist die Bevölkerung der natürlichen UV-Expositiondurch die Sonne ausgesetzt. Verhaltensänderungen in denletzten Jahrzehnten haben dazu geführt, dass sich immergrößere Bevölkerungsgruppen „überexponieren“, um einenbraunen Teint zu erlangen, welcher den gesunden, attrakti-ven und aktiven Menschen charakterisieren soll. Dabeiwerden schädigende Einflüsse der UV-Strahlung nicht ge-nügend berücksichtigt. Dies gilt um so mehr, wenn nebender natürlichen UV-Exposition eine zusätzliche Expositiondurch künstliche UV-Strahlung erfolgt. Bei der Nutzung vonkünstlich erzeugter UV-Strahlung mit kommerziell oder pri-vat betriebenen UV-Bestrahlungsgeräten (Solarien oderHeimsonnen) können die gleichen akuten und chronischenStrahlenwirkungen auftreten wie sie auch von der natür-lichen Sonnenbestrahlung her bekannt sind. Auch eine imVergleich zur Sonne unterschiedliche Zusammensetzungdes Wellenlängenbereichs der künstlichen UV-Strahlungergibt keine Verminderung des gesundheitlichen Risikos.Einer der Arbeitsschwerpunkte im Bundesamt für Strahlen-schutz ist deshalb der Schutz der Bevölkerung vor künst-lichen ultravioletten Strahlen von Solarien.

Die gesundheitlichen Risiken der UV-StrahlungEs besteht wissenschaftlich kein Zweifel, dass ultravio-lette Strahlung, egal ob künstlich oder natürlich, ein ge-sundheitliches Risiko darstellt. Dies zeigen u.a. verschie-dene Empfehlungen der Strahlenschutzkommission(SSK, www.ssk.de). Da die ultravioletten Strahlen nichtsehr weit in den menschlichen Körper eindringen kön-

nen, sind vor allem die Augen und die Haut betroffen.Unmittelbar nach einer übermäßigen Bestrahlung tretenSchädigungen, wie z. B. Sonnenbrand oder Bindehaut-entzündung, auf. Eine übermäßige UV-Belastung kannaber auch Auswirkungen auf das Immunsystem und dengesamten Organismus haben. Neben derartigen akutenWirkungen gilt die Aufmerksamkeit des BfS aber insbe-sondere den möglichen langfristigen Wirkungen. ImMittelpunkt stehen dabei die Hautkrebserkrankungen,die in Deutschland seit Jahrzehnten eine deutlich stei-gende Tendenz aufweisen. Bei den meisten Hautkrebs-arten muss heute davon ausgegangen werden, dass dasRisiko mit zunehmender Akkumulation von UV-Bestrah-lungen steigt. Dies gilt grundsätzlich auch für das malig-ne Melanom, wenngleich einige Fragen bezüglich dergenauen Wirkungszusammenhänge wissenschaftlichnoch nicht abschließend beantwortet werden können.Eine detaillierte Diskussion des derzeitigen wissen-schaftlichen Kenntnisstandes, der die fachliche Grundla-ge für die Arbeit des BfS bildet, ist in den Empfehlungender Strahlenschutzkommission zur Wirkung künstlicherund natürlicher ultravioletter Strahlung veröffentlicht.

Was kann der Nutzer tun?Um die bestehenden UV-Strahlenrisiken zu vermeiden,sollte der Besuch von Solarien zu kosmetischen Zwecken,zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens oder zurnicht-medizinischen Gesundheitsprophylaxe unterblei-ben. Für Kinder und Jugendliche ist dies aufgrund ihrerhöheren Empfindlichkeit in Bezug auf möglich UV-Strahlenschäden besonders zu beachten. Sie sollten inkeinem Fall der Strahlung von Solarien und UV-Heim-sonnen ausgesetzt werden.

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Schutz vor UV-Risiken in Solarien

Ausgewählte Einzelthemen

Besucher von Solarien sollten das gesundheitliche Risiko berücksichtigen.

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Wer dennoch ins Solarium gehen will, sollte das gesund-heitliche Risiko verringern und auf jeden Fall die folgen-den Aspekte berücksichtigen:

Zu den Personen, die gegenüber der UV-Strahlungbesonders empfindlich sind und damit ein höheres ge-sundheitliches Risiko haben als andere, gehören vorallem Personen,• die empfindliche Haut haben, • die immer einen Sonnenbrand bekommen und kaum

eine Bräunung erreichen (Hauttyp I), • die auffällige, besonders viele oder große angeborene

Pigmentmale der Haut aufweisen, • die zu Sommersprossen neigen oder viele Sonnen-

brände in der Kindheit erlitten haben,• die an Hautkrebs oder Vorstufen davon erkrankt sind,

schon einmal daran erkrankt waren oder • die eine familiäre Veranlagung zu Hautkrebs besitzen.

In Solarien, die den Anforderungen der SSK entsprechen,besteht ein geringeres gesundheitliches Risiko als in ande-ren. Außerdem sollten folgende Regeln beachtet werden: • keine Sonnenschutzmittel verwenden, • durch Begrenzung der Bestrahlungsdauer eine Haut-

rötung verhindern, • einige Stunden vor der Bestrahlung keine Duftstoffe

verwenden und Kosmetika entfernen, • während der Bestrahlung im Solarium eine Schutzbrille

tragen und• von einer Vorbräunung in Solarien, z. B. vor einem

Urlaub, absehen.

Zur Beurteilung von Solarien durch die Nutzer wurde eineinfacher Test (Solariencheck, siehe Kasten) entwickelt.Damit kann jeder schnell die Mindestkriterien, die einSolarium erfüllen sollte, überprüfen.

Wie kann die Sicherheit in Solarien verbessert werden?Dem BfS ist der Schutz der Bevölkerung vor möglichen ge-sundheitlichen Risiken durch ultraviolette Strahlung einwichtiges Anliegen. Hauptziel des BfS ist es, durch Aufklä-rung und Information der Bevölkerung zu einer Verminde-rung der UV-bedingten gesundheitlichen Risiken beizutra-gen. Eine wichtige Grundlage dieser Tätigkeit bildet dieEmpfehlung der Strahlenschutzkommission. Das BfS ar-beitet in all diesen Fragen eng mit der ArbeitsgemeinschaftDermatologischer Prävention (ADP, www.unserehaut.de)und der Deutschen Krebshilfe (DKH, www.krebshilfe.de)zusammen. Zu diesem Zweck wurde unter dem Vorsitzdes Präsidenten des BfS ein „Runder Tisch Solarien“etabliert, der sich im Detail mit Möglichkeiten zur Verbes-serung des Schutzes von Solariennutzern befasst. Ange-strebt wird eine Vereinbarung mit den Herstellern und Be-treibern von Solarien, künftig die zum Schutz der Bevölke-rung erarbeiteten Qualitätskriterien in ihrem jeweiligenBereich umzusetzen. Beteiligt sind neben dem BfS dieSSK, die ADP, die DKH, der Bundesverband Sonnenlicht-systeme, die Europäische Gesellschaft für klassische Na-turheilkunde, der Photomed e.V., und die Deutsche Akade-mie für Photobiologie und Phototechnologie e.V. Assoziiertsind darüber hinaus das Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Gesundheits-ministerium und die Berufsgenossenschaft.

Zunächst wurde vom BfS ein Basiskatalog mit Mindestan-forderungen, denen Solarien genügen müssen, erarbeitet.Eine Detaillierung der dort enthaltenen Kriterien, die einerÜberprüfung von Solarien aus gesundheitlicher Sicht zu-grunde gelegt werden können, erfolgt derzeit durch den„Runden Tisch Solarien“. Diese Kriterien können dann beider Beurteilung von Solarien, z. B. im Rahmen einer Zerti-fizierung durch entsprechende Stellen oder bei anderenKontrollen zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes,angewandt werden. Um bei möglichen Zertifizierungsstel-len ein Mindestmaß an fachlicher Kompetenz sicher zustellen, werden auch hierfür entsprechende Qualitätsmerk-male erarbeitet. Es ist wünschenswert, dass eine zukünfti-ge Qualitätskontrolle oder Zertifizierung von Solarien mög-lichst auf freiwilliger Basis erfolgt. Zusätzlich erarbeitet der „Runde Tisch Solarien“ Kriterienfür die Schulung von Solarienmitarbeiterinnen und -mitar-beitern.

Das BfS wird bei einem erfolgreichen Abschluss der Bera-tungen des Runden Tisches dafür Sorge tragen, dassüberprüft wird, inwieweit die festgelegten Anforderungen inder Praxis umgesetzt werden und ggf. erforderliche weiter-gehende Strahlenschutzmaßnahmen initiieren. 3636

Der Solarium-Check ❍✔Wie gut ist Ihr Solarium? Finden Sie es herausNehmen Sie Ihr Sonnenstudio, das Solarium und sich selbst unter die Lupe, bevor Sie Ihre Haut der künstlichen UV-Strahlung aussetzen – mit dem Solarium-Check.

Ganz wichtig:Können Sie einen der Check-Punkte nicht abhaken, sollten Sie das Solarium auf keinen Fall benutzen.

Das SonnenstudioEs ist ein durch Personal beaufsichtigtes Studio ........................................................................................❍

Das Personalhat mich auf die Gesundheitsschädlichkeit der UV-Strahlung hingewiesen und mir Informationen über die Wirkung der UV-Strahlung ausgehändigt ................................................❍lässt keine Personen unter 18 Jahren oder mit Hauttyp I aufs Solarium ....................................................❍

dass ich nur ungeschminkt und ohne Parfum auf die Sonnenbank sollte ..................................................❍hat meinen Hauttyp bestimmt ....................................................................................................................❍hat mich gefragt, wie lange mein letzter Solariumsbesuch zurückliegt ......................................................❍hat meine Anfangsbesonnungszeit errechnet ............................................................................................❍hat sich nach eventuellen Sonnenbränden und Hautkrankheiten erkundigt ..............................................❍hat mir (ungefragt) eine Schutzbrille gegeben ............................................................................................❍

Das Bräunungsgerätist mit dem Hinweis versehen „Vorsicht! UV-Strahlung kann Schäden an Augen und Haut verursachen. Schutzhinweise beachten!“ ..................................................................❍gehört laut Hinweis auf dem Solarium zum Gerätetyp II oder III ................................................................❍ist mit Angaben zur max. Anfangsbestrahlung und max. Höchstbestrahlung versehen ............................❍schaltet sich nach der Höchstbestrahlungsdauer automatisch ab..............................................................❍

Ausgewählte Einzelthemen

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Ansprechpartner: Anne Dehos (0 18 88/3 33-21 43)Olaf Schulz

Das Thema „Elektrosmog“ und dabei insbesondere diemöglichen gesundheitlichen Auswirkungen des Mobil-funks fanden im Jahr 2001 großes öffentliches Interesse.Das BfS hat sich mit seiner Fachkompetenz aktiv an die-ser öffentlichen Diskussion beteiligt. Besonders wichtigwar in diesem Zusammenhang die Teilnahme an mehre-ren Veranstaltungen politischer und anderer öffentlicherGremien:

• Anhörung der Bundesärztekammer (04.04.01, Berlin)

• Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestags(02.07.01, Berlin),

• Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Land-tags Mecklenburg-Vorpommern (12.09.01, Schwerin),

• Forum „Mobilfunk und elektromagnetische Felder“ desMinisteriums für Umwelt, Natur und Forsten des Lan-des Schleswig-Holstein (7.11.01, Kiel)

Wichtigster Aspekt der Stellungnahmen des BfS ist dabeiimmer die Empfehlung zu einer umsichtigen Nutzungdes Mobilfunks. Staatliches Handeln soll Vorsorge-aspekte mit dem Ziel der Minimierung möglicher Risikenverstärkt berücksichtigen (siehe Jahresbericht 2000, 7-8). Grenzwerte, die den Schutz vor nachgewiesenen ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen gewährleisten, wer-den im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse lau-fend überprüft. Grenzwerte und Vorsorge sind zweiAspekte des Strahlenschutzes vor nichtionisierenderStrahlung, die einander ergänzen.

Die nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigun-gen beruhen auf den so genannten thermischen Wirkun-gen, d. h. auf einer Erhöhung der Körpertemperatur (s. a.Jahresbericht 1999 S. 11–12 und SSK 2001: Grenz-werte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Be-völkerung vor elektromagnetischen Feldern, Empfehlun-gen der Strahlenschutzkommission, www.ssk.de/2001/ssk0102e.pdf).

Vorsorgemaßnahmen

Die Vorsorge umfasst im Wesentlichen drei Bereiche:

1. Die Felder, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist, soll-ten möglichst gering sein. Dies gilt sowohl für die Ex-position durch die Basisstationen als auch durch dieNutzung der Handys.

2. Die Bevölkerung muss sachlich und umfassend überRisiken informiert und in Entscheidungen beim Aufbauund Betrieb von Mobilfunknetzen einbezogen werden.

3. Wissenschaftliche Unsicherheiten müssen durch ge-zielte Forschung verringert werden.

Das BfS hat im Jahr 2001 in diesen Bereichen wichtigeFortschritte erreicht und richtungsweisend auf eine Stär-kung des Vorsorgegedankens hingewirkt. Die Pflicht zurVorsorge ist inzwischen nicht mehr umstritten und auchvon der Industrie anerkannt. In der am 6.12.2001 getrof-fenen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber ver-pflichten sich diese u. a. zu einer Optimierung der Netz-planung im Sinne eines vorbeugenden Strahlenschutzesund zu mehr Transparenz.

Vorsorge bei der Nutzung der HandysDie Mobilfunknetze werden von mehr als 50.000 Basissta-tionen gebildet. Jede dieser Basisstationen sendet hoch-frequente elektromagnetische Felder aus. Diese transpor-tieren wie auch die Felder von Radio- und Fernsehsenderndie Information vom Sender zum Empfänger, also von derSendeanlage zum Radio oder zum Handy. Im Gegensatzzu Radio- und Fernsehgeräten sendet aber auch das Han-dy selbst an die Sendestation. Aus diesem Grund müssenauch die Felder, denen die Handy-Nutzer ausgesetzt sind,berücksichtigt werden. Das BfS hat im Sommer 2001 Em-pfehlungen zum umsichtigen Gebrauch von Handys veröf-fentlicht, die folgende Maßnahmen beinhalten:

Empfehlungen des BfS zum Telefonieren mit dem Handyfinden Sie unter www.bfs.de.

Insgesamt trägt der Mobilfunk wesentlich zu den hoch-frequenten elektromagnetischen Feldern bei, denen dieBevölkerung ausgesetzt ist. Mit der Einführung der neu-en Mobilfunksysteme wie UMTS ist mit einer weiterenZunahme der Intensität dieser Felder zu rechnen. Ob da-durch Risiken für die Bevölkerung entstehen, wird vomBfS kontinuierlich überprüft. 3737

Ausgewählte Einzelthemen

Vorsorge und Grenzwerte bei den hochfrequentenelektromagnetischen Feldern des Mobilfunks

Maßnahmen, um die Dauer der Einwirkung und die Intensität der Felder, denen Nutzer von Handys ausgesetzt sind, gering zu halten:

• Festnetztelefon bevorzugen

• Telefonate kurz halten

• Nicht bei schlechtem Empfang telefonieren

• Head-Sets verwenden, SMS nutzen

• Handys mit geringem SAR Wert verwenden

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Umgang mit wissenschaftlichen UnsicherheitenDie Notwendigkeit zur Vorsorge und zur Verringerungmöglicher Risiken ergibt sich aus der Existenz wissen-schaftlicher Unsicherheiten. Es liegen Studienergeb-nisse vor, die Wirkungen hochfrequenter Felder zeigen,die bei Intensitäten im Bereich oder unterhalb der Grenz-werte eintreten und nicht auf eine Temperaturänderungzurückgeführt werden können. Diese Ergebnisse wurdenbisher nicht durch weitere Untersuchungen bestätigt. Fürihr Zustandekommen sind wissenschaftlich abgesicherteErklärungen bisher nicht bekannt. Die Strahlenschutz-kommission spricht in diesem Zusammenhang von „Hin-weisen“ auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigun-gen. Diese Hinweise zeigen die Möglichkeit von Risikendurch hochfrequente elektromagnetische Felder auf, diebisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werdenkonnten. Sie stellen wissenschaftliche Unsicherheitendar, die beim Strahlenschutz im Sinne der Vorsorge be-rücksichtigt werden müssen.

Eine Klärung der offenen wissenschaftlichen Fragen istnur durch weitere Forschung möglich. Das BfS hat daherim Jahr 2001 ein Forschungsprogramm „Mobilfunk“ kon-zipiert, das von 2002 bis 2005 durchgeführt wird. Grund-lage des Konzeptes sind die Ergebnisse eines Fachge-spräches, das am 21. und 22. Juni im BfS stattfand. Andem Fachgespräch nahmen Wissenschaftlerinnen undWissenschaftler sowie Vertreter von Umweltverbänden,der Industrie und der Länder teil.

Das Forschungsprogramm umfasst die Bereiche Dosi-metrie, biologische Wirkungen auf Menschen, Tiere undZellen, Epidemiologie und Risikokommunikation.

In der Dosimetrie sollen unter anderem Verfahren entwik-kelt werden, die eine aussagekräftige Erfassung der Fel-der, denen der Einzelne durch den Mobilfunk ausgesetzt

ist, ermöglichen. Außerdem sollen Versuchsanordnungenbereit gestellt werden, mit denen die Wirkung elektromag-netischer Felder, die bei zukünftigen Anwendungen wieUMTS Verwendung finden, untersucht werden kann.

Im Bereich biologische Wirkungen sollen möglicheMechanismen für die vermuteten Wirkungen schwacherFelder untersucht und Berichte über Auswirkungen derFelder auf Tiere und Menschen im Experiment überprüftwerden.

Die Frage nach Zusammenhängen zwischen der Häufig-keit von Erkrankungen und Beschwerden im Zusammen-hang mit den Feldern des Mobilfunks soll durch epi-demiologische Untersuchungen geklärt werden. Desweiteren soll die Frage beantwortet werden, ob „Elektro-sensibilität“ objektivierbar ist.

Einen weiteren wichtigen Bereich stellt die Risikokom-munikation dar. Dabei geht es darum, wissenschaftlicheSachverhalte anschaulich und nachvollziehbar mitzutei-len und so den interessierten Bürgerinnen und Bürgerneine fundierte Meinungsbildung zum Thema „Elektro-smog“ zu ermöglichen.

Dialog mit der WissenschaftIn der Frage nach möglichen Risiken durch den Mobil-funk herrschen auch unter Fachleuten teilweise wider-sprüchliche Auffassungen. Das BfS hat sich auch imJahr 2001 der Diskussion gestellt. Diese erfolgte z. B. beidem bereits erwähnten Fachgespräch zur Planung desForschungsprogramms „Mobilfunk“ im Juni 2001 und beiöffentlichen Veranstaltungen, zu denen meist auch Wis-senschaftler/innen als Sachverständige geladen waren.Dazu gehört weiterhin die Diskussion mit der Strahlen-schutzkommission und mit einzelnen Wissenschaftlerin-nen und Wissenschaftlern.

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Ausgewählte Einzelthemen

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Im Mai 1996 verabschiedete die Europäische Gemein-schaft die Rechtsvorschrift „Festlegung der grundle-genden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesund-heit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen dieGefahren durch ionisierende Strahlung“ und im Juni1997 die Patientenschutzrichtlinie „Gesundheitsschutzvon Personen gegen die Gefahren ionisierender Strah-lung bei medizinischer Exposition“. Die Mitgliedsstaatender EU sind verpflichtet, diese Vorgaben in nationalesRecht umzusetzen. Deshalb wurde die deutscheStrahlenschutzverordnung (StrlSchV) novelliert und am 1. August 2001 in Kraft gesetzt (Wortlaut:http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101038f.pdf). ImRahmen dieser Novelle, zu der das BfS wesentlicheinhaltliche Beiträge geleistet hat, kommen neue Auf-gaben auf das Bundesamt zu, auf die im Folgenden ein-gegangen werden soll.

Anwendung radioaktiver Stoffeoder ionisierender Strahlung amMenschen in der medizinischenForschung

Ansprechpartner: Burkhard Bauer (0 18 88/3 33-23 20)Egon-Robert Schwarz (0 18 88/3 33-23 10)

Eine systematische Arzneimittel- bzw. Heilmethodenfor-schung ist aus medizinischen, ethischen sowie gesund-heitspolitischen Gründen unerlässlich. In Konsequenzmuss ein neu entwickeltes Arzneimittel, Medizinproduktoder eine neue Heilmethode auf dem Weg zur allgemei-nen Anwendung eine präklinische und klinische Prüfungdurchlaufen. In der klinischen Prüfung wird untersucht,ob ein Arzneimittel zugelassen wird, ein Medizinprodukteine Zertifizierung erhält oder eine Diagnose- oder Heil-methode allgemein anerkannt wird, u. a. auch für diekassenärztliche Versorgung.

Die entsprechend der Patientenschutzrichtlinie der EUgeänderte Strahlenschutzverordnung schützt Proban-den, bei denen im Rahmen der medizinischen For-schung radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlungangewendet werden, in besonderer Weise durch die Ge-nehmigungspflicht nach § 23 StrlSchV. Diese Genehmi-gungspflicht besteht

• bei der biomedizinischen Forschung an Probandenmit rein wissenschaftlicher Fragestellung, die nicht derHeilung (Diagnose, Therapie) eines bestimmten Pro-banden dient, sowie

• bei der klinischen, wissenschaftlichen Forschung anProbanden, die eine Abweichung von anerkanntenund standardisierten Methoden oder Hilfsmitteln dar-stellt.

Die Genehmigungspflicht ergibt sich daraus, dass imUnterschied zur etablierten Krankenversorgung, ein-schließlich Heilbehandlung und Heilversuch, die wissen-schaftliche Erkenntnis zur Wirksamkeit bestimmter Mitteloder Methoden im Vordergrund steht.

Die neue Strahlenschutzverordnung bringt hierzu folgen-de wesentliche Änderungen für die Probanden mit sich:

• Der Grenzwert der effektiven Dosis für Probandenliegt nun bei 20 mSv über die gesamte Studiendauer(bisher 50 mSv pro Jahr). Dieser Wert kann für Pro-banden, die Patienten sind, überschritten werden, so-fern sich für sie dadurch ein diagnostischer Nutzen er-gibt. Für gesunde Probanden ist eine Strahlenexposi-tion über 20 mSv (effektive Dosis) in keinem Fallzulässig.

• Probanden in der Strahlentherapie unterliegen keinerDosis-Grenzwert-Regelung mehr. Allerdings dürfendiese Patientinnen und Patienten auch im Rahmender Studie nur insoweit exponiert werden, wie es imHinblick auf ihre Behandlung erforderlich ist.

• An geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäfts-fähigen Probanden ist die Anwendung radioaktiverStoffe oder ionisierender Strahlen nun zulässig, je-doch nur, wenn das Forschungsziel auf andere Weisenicht erreicht werden kann, die Anwendung gleichzei-tig der Untersuchung oder Behandlung des Proban-den dient und die Zustimmung durch den gesetzlichenVertreter gegeben ist. Dies war bisher nicht möglich.

Zum Schutz der Probanden wurden die Aufgaben desBfS deutlich erweitert:

• Für die Genehmigung zur Anwendung radioaktiverStoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen inder medizinischen Forschung ist nicht mehr die nachLandesrecht verantwortliche Stelle, sondern das BfSzuständig. Damit ist das bisher ausgeübte Doppel-verfahren, nämlich die Begutachtung durch das BfSgemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittelund Medizinprodukte (BfArM, www.bfarm.de), als eineVoraussetzung für die anschließende Genehmigungdurch die Landesbehörde, nunmehr durch ein Einstu-fenverfahren ersetzt. Dies wird insbesondere bei Stu-dien, an denen mehrere Studienzentren beteiligt sind(Multizenterstudien), zu einer erheblichen Vereinfa-chung führen. Die Strahlenschutzaufsicht verbleibt imZuständigkeitsbereich der Länder. 3939

Ausgewählte Einzelthemen

Neue Aufgaben des BfS im Rahmen der novellierten Strahlenschutzverordnung

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• Ein zustimmendes Votum für die Genehmigung ist nicht nur wie bisher nach ärztlichem Standes-recht, sondern jetzt auch nach Strahlenschutzrecht,durch eine beim BfS registrierte Ethikkommission(www.bfs.de unter Informationen) nach § 92 StrlSchVerforderlich.

Durch das Strahlenschutzregi-ster neu zu überwachende Be-rufsgruppen

Ansprechpartner: Gerhard Frasch (0 18 88/3 33-24 10)

Neben der beruflichen Strahlenexposition, die aus der zi-vilisatorischen Nutzung ionisierender Strahlung (z. B. inder Medizin, der allgemeinen Industrie oder der Kern-technik) resultiert, überwacht das Strahlenschutzregisterdes BfS jetzt auch die berufliche Strahlenexposition ausnatürlichen Quellen, nämlich der kosmischen oder derterrestrischen Strahlung an Arbeitsplätzen. Damit erhal-ten Berufsgruppen wie das fliegende Personal, Wasser-werker oder unter Tage tätige Personen ebenfalls einenrechtlich abgesicherten Strahlenschutz.

Luftfahrtpersonal ist überwachungspflichtig, wenn es ineinem Beschäftigungsverhältnis nach deutschem Ar-beitsrecht steht und während des Fluges durch kosmi-sche Strahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 mSvim Kalenderjahr erhalten kann. Die Strahlendosen desfliegenden Personals sind von den Betreibern der Luft-fahrtgesellschaften zu ermitteln und über das Luftfahrt-bundesamt (LBA, www.lba.de) oder eine von ihm be-stimmte Stelle an das Strahlenschutzregister des BfS zuübermitteln.

In Anlagen zur Trinkwassergewinnung, -aufbereitungund -verteilung tätige Wasserwerker sowie Arbeitskräftein Schauhöhlen, Bergwerken oder Radonheilbädern kön-nen eine Strahlendosis durch die Inhalation von Radon-222 und seiner kurzlebigen radioaktiven Zerfallsprodukteerhalten. Falls trotz technischer Schutzmaßnahmen(z. B. Belüftungsanlagen) ein Dosiswert von 6 mSv/aüberschritten werden kann, muss die Dosis infolge derRadoninhalation von den behördlich bestimmten Mess-stellen der Bundesländer individuell ermittelt und zurDosisbilanzierung und Grenzwertüberwachung an dasStrahlenschutzregister des BfS gemeldet werden.

Berufliche Strahlenexpositiondurch Radon und Radonzerfalls-produkte

Ansprechpartner:Eckard Ettenhuber (0 18 88/3 33-42 00)

Die neuen Regelungen zur Überwachung der beruflichenStrahlenexposition an Arbeitsplätzen mit erhöhten Kon-zentrationen von Radon und Radonzerfallsprodukten er-fordern die Anwendung zuverlässiger Messverfahrenund deren Qualitätssicherung. Eine für die Einschätzungder Strahlenexposition geeignete Messgröße ist in die-sem Fall die Radonexposition (Produkt aus der Radon-konzentration und der Expositionszeit). Um daraus dasRisiko abschätzen zu können, muss der Faktor bekanntsein, der das radioaktive Gleichgewicht zwischen Radonund seinen Zerfallsprodukten beschreibt (Gleichge-wichtsfaktor F). Seine Höhe hängt von den örtlichen Gegebenheiten, ins-besondere von der Luftaustauschrate am Arbeitsplatz abund kann stark schwanken. Aufgrund zahlreicher Mes-sungen wird in der Regel ein Gleichgewichtsfaktor von0,4 verwendet. Die zuständige Behörde kann aber aucheinen anderen Wert festlegen, wenn der mittlere Gleich-gewichtsfaktor am Arbeitsplatz eines Beschäftigten deut-lich von diesem Wert abweicht.

Damit stellt sich die Frage, wie stark der mittlere Gleich-gewichtsfaktor von 0,4 abweichen darf, ohne dass die

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Ausgewählte Einzelthemen

Radon-Exposition [kBq h/m³]

0.0

0.2

0.4

0.6

0.8

1.0

1.2

1.4

1.6

1.8

2.0

2.2

100 1000 10000

Maximal zulässige obere und untere Abweichung der Strahlen-exposition (blaue Linien) und der mit einem Messsystem bestimmtenRadonexposition (rote Linien) im Verhältnis zum jeweils wahren Wert

Abw

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notwendige Genauigkeit bei der Ermittlung der Strahlen-exposition in Frage gestellt werden muss. Die dazudurchgeführten Untersuchungen lehnten sich an Krite-rien an, die in nationalen und internationalen Empfehlun-gen gegeben worden sind. Der aus diesen Forderungenresultierende Bereich für die zulässige Abweichung desMesswertes vom wahren Wert der Strahlenexpositionwird durch die blauen Linien begrenzt (Abbildung aufSeite 40).Wird die Strahlenexposition über Radonmessungen er-mittelt, müssen die Messunsicherheiten und die Variatio-nen des Gleichgewichtsfaktors berücksichtigt werden.Für eine Variation des Gleichgewichtsfaktors zwischen0,2 und 0,7 ergeben sich dann für die Radonmessungdie in der Abbildung rot gestrichelten Linien. Danach darfdie relative Messunsicherheit des Messsystems bei einerRadonexposition, die einer effektiven Dosis in Höhe desGrenzwertes für beruflich strahlenexponierte Personenentspricht, nur etwa +/- 20 % betragen. Das entspricht ei-ner maximal zulässigen Abweichung der gemessenenRadonexposition im Verhältnis zu ihrem wahren Wertvon 0,8 bis 1,2.

In den letzten Jahren hat das BfS Vergleichsmessungenmit sechs verschiedenen Radon-Messsystemen durch-geführt. Die in der Abbildung dargestellten Ergebnissezeigen, dass die Strahlenexposition über die Messungder Radonexposition hinreichend gut bestimmt werdenkann.

Mit dieser Arbeit wurden auch die Grundlagen für dieEignungsprüfung von personengebundenen Messsyste-men zur Ermittlung der beruflichen Strahlenexposition anArbeitsplätzen mit erhöhten Konzentrationen an Radonund Radonzerfallsprodukten geschaffen.

Neuberechnung der zulässigenAktivitätskonzentrationen in derFortluft und im Abwasser

Ansprechpartner: Dirk Obrikat (0 18 88/3 33-43 10)Hans Wildermuth (0 18 88/3 33-25 22)

In der Umgebung von Anlagen und Einrichtungen, die ra-dioaktive Stoffe mit der Fortluft und/oder dem Abwasserin die Umgebung abgeben, dürfen die in der folgendenTabelle aufgelisteten Dosisgrenzwerte für die Bevölke-rung nicht überschritten werden. Diese Grenzwerte gel-ten für die Strahlenexposition aufgrund der Ableitungradioaktiver Stoffe mit der Fortluft und dem Abwasserseparat. Für die Summe der Strahlenexposition ausDirektstrahlung und den Strahlenexpositionen aus Ab-leitungen gilt nach § 46 StrlSchV ein Dosisgrenzwert von1mSv für Einzelpersonen der Bevölkerung im Kalender-

jahr. Bei kerntechnischen Anlagen sind deshalb die jähr-lichen Gesamtabgaben von Radionukliden begrenzt. Diemaximal zulässigen Abgaberaten werden vor der Inbe-triebnahme einer Anlage im Rahmen eines Gutachtensverbindlich festgelegt. Für kleinere Anlagen wie Kliniken,Isotopenanwender oder Hochschulinstitute ist in derStrlSchV ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen: DerUmgang mit radioaktiven Stoffen kann genehmigt wer-den, wenn sichergestellt ist, dass die in der StrlSchV, An-lage VII, Tabelle 4 festgelegten Radionuklidkonzentratio-nen während des Betriebs nicht überschritten werden.

Bereits in der alten StrlSchV war diese Regelung vorge-sehen. Da die EU neue Dosiskoeffizienten und Alters-gruppen eingeführt hat, musste diese Tabelle neu be-rechnet werden. Die Berechnung der zulässigen Aktivi-tätskonzentrationen wurde vom BfS auf der Basis vonEmpfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK)durchgeführt.

Ableitung der zulässigen AktivitätskonzentrationenZur Festlegung der maximal zulässigen Aktivitätskon-zentration für die Fortluft wird angenommen, dass einePerson ein ganzes Jahr lang die unverdünnte Fortluftinhaliert. Es wird dann für jedes Radionuklid die Luftkon-zentration berechnet, die bei diesen Annahmen zu demDosisgrenzwert von 0,3 mSv führt. Gemäß den Vorga-ben der EU werden diese Rechnungen für 6 verschiede-ne Altersgruppen, vom Säugling bis zum Erwachsenen,durchgeführt. Die jeweils restriktivste Aktivitätskonzen-tration wird dann zunächst als Grenzwert für die Fortluftfestgelegt. Für Edelgase wird statt einer Inhalation eineganzjährige Bestrahlung von außen angenommen.

Ein ähnlich einfaches Expositionsmodell wurde auch fürdie Ableitung der zulässigen Aktivitätskonzentrationenmit dem Abwasser angenommen: Eine Person beziehtihr gesamtes, jährliches Trinkwasser unverdünnt direktvon der Einleitungsstelle des Abwassers.

Bei diesen Szenarien werden jedoch nicht alle Exposi-tionspfade berücksichtigt. Es wurde daher geprüft, obandere Belastungspfade zu restriktiveren Grenzwerten 4141

Ausgewählte Einzelthemen

1. Effektive Dosis 0,3 mSv

2. Organdosis für Keimdrüsen, Gebärmutter, Knochenmark (rot) 0,3 mSv

3. Organdosis für Dickdarm, Lunge,Magen, Blase, Brust, Leber, Speiseröhre, Schilddrüse, andere Organe oder Gewebe 0,9 mSv

4. Organdosis für Knochenoberfläche, Haut 1,8 mSv

Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung pro Kalenderjahr gemäß § 47 StrlSchV

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führen würden. Die entsprechenden Berechnungen wur-den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV)„Ermittlung der Strahlenexposition durch die Ableitungradioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen undEinrichtungen“ durchgeführt.

Darin wird angenommen, dass durch die Ableitung vonRadionukliden mit der Fortluft die unmittelbare Umge-bung kontaminiert wird. Eine Person hält sich permanentdort auf, wo die Strahlenexposition durch Inhalation undDirektstrahlung am höchsten ist. Sie bezieht ferner ihregesamte Nahrung von der Fläche, die durch die Ablage-rung von Radionukliden am Boden am höchsten konta-miniert wird.

Beim Abwasser wird angenommen, dass die Radionukli-de über eine Kläranlage in einen Fluss gelangen und dieFische kontaminiert werden. Das Wasser wird zur Be-regnung von landwirtschaftlichen Flächen und als Vieh-tränke benutzt. Um die Dosis durch den Verzehr vonNahrungsmitteln nicht zu unterschätzen, werden extremhohe Verzehrsraten für die kontaminierten Produkte an-genommen. Zur Berücksichtigung der Direktstrahlungwird angenommen, dass sich die Person längere Zeit aufeinem kontaminierten Ufersediment aufhält.

Während bei den einfachen Modellen nur die effektiveDosis in Betracht gezogen wurde, wurde beim Vorgehennach der AVV auch zusätzlich geprüft, ob die Berück-sichtigung der Organdosen zu restriktiveren Grenzwer-ten führt. War dies der Fall, wurden diese Ergebnisse indie StrlSchV übernommen.

Vergleich der Ergebnisse mit den bisherigenGrenzwerten Durch die Einführung von 6 Altersgruppen, von veränder-ten Verzehrsgewohnheiten und von z. T. höheren Dosis-koeffizienten ergibt die Neuberechnung für zahlreicheRadionuklide gegenüber den Werten der alten Strahlen-schutzverordnung geringere Werte für die zulässigen Ak-tivitätskonzentrationen. In den folgenden Tabellen sindexemplarisch für einige Radionuklide die alten und neu-en Grenzwerte der Aktivitätskonzentration in Fortluft undAbwasser gegenübergestellt.

Besonders für Wasserstoff-3 (Tritium) und Kohlenstoff-14(C-14) in der Fortluft ergeben sich erhebliche Grenzwert-verschärfungen. Gemäß den EU-Grundnormen wurdenjeweils die Dosiskoeffizienten für die aerosolgebundenenFormen zur Ableitung der Werte herangezogen, was zudeutlich höheren Inhalationsdosen führt als tritiertesWasser und 14CO2. In der alten StrlSchV waren Aerosol-formen dieser Radionuklide nicht enthalten. Im Gegen-satz dazu führen kleinere Dosiskoeffizienten wie z. B. beiStrontium-90 zu einer Erhöhung des Grenzwertes.

Auch für das Abwasser ergeben sich bei zahlreichen Ra-dionukliden Grenzwertverschärfungen gegenüber denWerten in der alten StrlSchV, vor allem als Folge höhererIngestionsdosiskoeffizienten für den nach der StrlSchVnunmehr zu berücksichtigenden Säugling mit einem Al-ter von weniger als einem Jahr und der Annahme eineshöheren jährlichen Trinkwasserkonsums. Erhebliche Re-duzierungen der zulässigen Aktivitätskonzentrationen inAbwasser treten bei H-3, Co-60, Tc-99m, Po-210 undRa-228 auf. Die Erhöhung des Grenzwertes bei Stron-tium-90 ist wie bei der Fortluft auf den kleineren Dosis-koeffizienten zurückzuführen.

4242

Ausgewählte Einzelthemen

Zulässige Aktivitätskonzentration in Fortluft (cL)

alte neueStrlSchV StrlSchV CL(neu)/CL(alt)in Bq/m3 in Bq/m3

H-3 3 E+03 1 E+02 0,03C-14 9 E+01 6 E+00 0,07Sr-90 5 E-02 1 E -01 2,0Tc-99m 5 E+03 2 E+03 0,4I-131 1 E+00 5 E -01 0,5Cs-137 6 E+00 9 E -01 0,15Pb-210 5 E-03 7 E -03 1,4Ra-226 9 E-03 4 E -03 0,4

Vergleich der alten und der neuen zulässigen Aktivitätskonzentrationenin Fortluft für ausgewählte Radionuklide bei kleineren Anlagen

Vergleich der alten und der neuen zulässigen Aktivitätskonzentrationenin Abwasser für ausgewählte Radionuklide bei kleineren Anlagen

Zulässige Aktivitätskonzentration in Abwasser (cw)

alte neueStrlSchV StrlSchV Cw(neu)/Cw(alt)in Bq/m3 in Bq/m3

H-3 3 E+07 1 E+07 0,33C-14 9 E+05 6 E+05 0,66Co-60 7 E+04 2 E+04 0,29Sr-90 3 E+03 4 E+03 1,3Tc-99m 2 E+07 4 E+06 0,2I-131 7 E+03 5 E+03 0,7Cs-137 4 E+04 3 E+04 0,75Po-210 3 E+02 3 E+01 0,1Pb-210 1 E+02 1 E+02 1,0Ra-226 4 E+02 2 E+02 0,5Ra-228 5 E+02 3 E+01 0,06U-234 3 E+03 2 E+03 0,66

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Bauartzulassungen für Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten

Ansprechpartnerin:Renate Czarwinski (0 18 88/3 33-45 10)

Mit der Novellierung der deutschen Strahlenschutzver-ordnung wurde dem Bundesamt für Strahlenschutz dieAufgabe der Bauartzulassung von Geräten und anderenVorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, sowievon Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen über-tragen. Bisher waren die Länder dafür verantwort-lich. Durch diese Änderung wird eine Verwaltungsver-einfachung und die Harmonisierung der Zulassungenerreicht.

Vor der Entscheidung über die Bauartzulassung lässtdas BfS ein Prüfgutachten durch die Physikalisch –Technische Bundesanstalt (PTB, www.ptb.de) erarbei-ten, mit dem zu klären ist, ob die Anforderungen für eineBauartzulassung gemäß StrlSchV erfüllt sind:

1. Die radioaktiven Stoffe müssen umschlossen undberührungssicher abgedeckt sein.

2. Die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1 m von derberührbaren Oberfläche der Vorrichtung darf 1 µSv/hbei normalen Betriebsbedingungen nicht überschrei-ten.

3. Die Auslegung hat so zu erfolgen, dass nach derAbnahmeprüfung durch den Hersteller und einer ggf.durchzuführenden Dichtheitsprüfung nach jeweils10 Jahren keine weiteren Dichtheitsprüfungen erfor-derlich sind.

4. Die Aktivität darf das 10fache der in der StrlSchV fest-gelegten Freigrenzen nicht überschreiten.

Die Fragen zur Dichtheit, zur Werkstoffauswahl, zur Kons-truktion der Umhüllung des radioaktiven Stoffes sowiezur Qualitätssicherung werden durch die Bundesanstaltfür Materialforschung und -prüfung (BAM) bearbeitet.

Im Vergleich zur europäischen Strahlenschutznorm wer-den durch die im Punkt 4 genannte Begrenzung der Akti-vität des radioaktiven Stoffes die Anforderungen im deut-schen Recht verschärft und dadurch eine Erhöhung derSicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen er-reicht. Dies ist sinnvoll, da die Geräte und Vorrichtungennach der Erteilung einer Bauartzulassung genehmi-gungsfrei verwendet werden können. Die bisherige An-zeigepflicht für ihre Verwendung entfällt.

Im Verfahren der Bauartzulassung wird die Anwendungder zuzulassenden Vorrichtung nach § 4 StrlSchV einerRechtfertigungsprüfung unterzogen. Steht das Ergebnisdieser Prüfung der Bauartzulassung entgegen, so wirddiese nicht erteilt. Die Bauartzulassung durch das BfSmuss versagt werden,

• wenn öffentliche Interessen entgegenstehen,

• wenn gegen die Zuverlässigkeit des Herstellers, desfür die Leitung der Herstellung Verantwortlichen oderdes Vertreibers der Vorrichtung Bedenken bestehenoder

• wenn Gründe vorliegen, die gegen einen genehmi-gungsfreien Umgang sprechen.

Eine Zulassung kann auch widerrufen werden, wenn dieZulassungsbehörde in der Praxis Mängel feststellt.

Neu in den Regelungen ist die Verpflichtung des Inha-bers einer Bauartzulassung, das Gerät oder die Vorrich-tung nach Beendigung ihrer Nutzung zurückzunehmenund durch Abgabe an eine Landessammelstelle oder aneine von der zuständigen Behörde bestimmten Stelle zuentsorgen.

4343

Ausgewählte Einzelthemen

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Ansprechpartner: Helmut Jahraus (0 18 88/3 33-22 03)Andrea Sontheim (0 18 88/3 33-22 06)

Thomas Jung (0 18 88/3 33-22 00)

Im Rahmen des Aktionsprogrammes Umwelt und Ge-sundheit organisierte das Bundesamt für Strahlenschutzim November 2001 in München das Forum Kinder-Um-welt und Gesundheit. Das Forum zielte darauf ab, Risi-kokommunikation und Beteiligung – insbesondere vonKindern – in Wissenschaft, Politik und Verwaltung zu er-örtern und auszuprobieren.

Veranstalter des zweitägigen Forums waren das Bundesministerium für Gesundheit (BMG,www.bmgesundheit.de) und das Bundesministerium fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU,www.bmu.de) in Zusammenarbeit mit der Landeshaupt-stadt München und unter Beteiligung von Nichtregie-rungsorganisationen, wie z. B. des Ökologischen Ärzte-bundes (ÖÄB), des Bundes für Umwelt und NaturschutzDeutschland (BUND) und des „Gesunde-Städte-Netz-werkes“. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte dieAufgabe, das Forum Kinder-Umwelt und Gesundheit zuplanen und durchzuführen und die Zusammenarbeit derMinisterien, der beteiligten Bundesoberbehörden, derStadt München und der Nichtregierungsorganisationenzu koordinieren.

In ihrem gemeinsamen Grußwort zumForum schreiben Bundesgesundheits-ministerin Ulla Schmidt und Bundes-umweltminister Jürgen Trittin:

„Eine nachhaltige Gesundheits- undUmweltpolitik mit Blick auf die Zukunftbeginnt mit der Verbesserung der Um-welt- und Lebensbedingungen für Kin-der und Jugendliche. Dies wird nurdurch gemeinsame Aktivitäten derVerantwortlichen zu erreichen sein.Unser gemeinsames Aktionspro-gramm Umwelt und Gesundheit ist einwichtiger Schritt in diese Richtung –doch Erfolge sind nur dann erreichbar,wenn unsere Zielsetzungen von mög-lichst vielen mitgetragen werden. Wiralle müssen gemeinsam daran arbei-ten, dass die Startbedingungen für dienächste Generation so sind, dass Kin-der in guter Gesundheit aufwachsen und leben können.Das Forum Kinder-Umwelt und Gesundheit sollte in die-sem Sinne ein Anstoß für uns alle sein.“

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eröffnete dasForum mit der Feststellung, dass Gesundheit als ein ele-mentarer Faktor von Chancengleichheit wahrgenommenwerden müsse. Sie forderte die Kinder dazu auf, die vie-

len Angebote wahr zu nehmen, die zeigen, was die Um-welt mit Gesundheit zu tun hat.

In einer einleitenden Stellungnahme stellte das NetzwerkKindergesundheit und Umwelt die Forderung auf, dass„Enkeltauglichkeit“ der Maßstab politischen Handelnssein müsse.

An beiden Veranstaltungstagen nahmen die 800 Gäste(500 Erwachsene und 300 Kinder) des Forums be-geistert an offenen Podiumsdiskussionen, Talkrunden,Workshops zu Umwelt- und Gesundheitsthemen und ei-nem großen Info- und Mitmachmarkt teil.

Die Informationsstände des BfS zur Messung von UV-Strahlen (Sonnenbrillen und Schutzkleidung) und elek-tromagnetischer Strahlung durch Mikrowellen-Herde,Walkmans und Handys waren gut besucht. Unter derModeration des BfS wurde ein Workshop zum Thema„Mobilfunk“, bei dem u.a. die Vorsorgeempfehlungen desBfS vorgestellt wurden, durchgeführt.

Beim Forum Kinder-Umwelt und Gesundheit wurde nichtnur über Kinder geredet, vielmehr beteiligten sich dieKinder – als Sachverständige in eigener Sache – aktivam Forum. Dadurch wurde die Wahrnehmung von

Umwelteinflüssen und daraus folgenden gesundheit-lichen Belastungen aus Kindersicht für die erwachsenenSachverständigen deutlich.

Die Kinder und Jugendlichen formulierten bei den Podi-umsdiskussionen zum Thema Ernährung und Wohnum-feld ihre Wünsche und Vorstellungen und forderten diePolitiker und Fachleute auf, Stellung zu beziehen.

Forum Kinder-Umwelt und Gesundheit

4444

Ausgewählte Einzelthemen

Kinder lassen ihre Sonnenbrillen am Messstand des BfS auf UV-Schutz testen.

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Auch das Interesse der Mädchen und Jungen an Spielund Bewegung kam beim Forum Kinder-Umwelt undGesundheit nicht zu kurz: Im Spiel- und Aktionsraumkonnten sie klettern, malen, kochen und basteln. In ihrerZeitungsredaktion produzierten die Kinder die Tagungs-zeitung „klipp und klar“.

In einer abschließenden großen Gesprächsrunde wurdenpolitische Lösungsansätze diskutiert und Handlungs-empfehlungen für die Gesundheits- und Umweltpolitik

formuliert. In der Zusammenfassung der Ergebnisse desForums und im Ausblick wurde durch die beiden Bundes-ministerien deutlich gemacht, dass der thematischeSchwerpunkt des Aktionsprogrammes auch im Jahr2002 Kinder-Umwelt und Gesundheit sein wird.

Die jeweils fertigen Teile der Dokumentation der Tagungwerden aktuell auf der Website des Forums eingestellt:www.forumkinderumweltgesundheit.de.

4545

Ausgewählte Einzelthemen

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Ansprechpartner:Aia Stamm-Meyer (0 18 88/3 33-23 37)

Dietmar Noßke (0 18 88/3 33-23 30)

In der nuklearmedizinischen Diagnostik werden den Pa-tientinnen und Patienten radioaktive Arzneimittel verab-reicht, die sich je nach ihren chemischen Eigenschaftenunterschiedlich im Körper des Menschen verteilen undim Stoffwechsel umgesetzt werden. Aufgrund ihrer radio-aktiven Markierung können sie mit geeigneten Mess-geräten, z. B. einer Gammakamera, von außen in ihrerzeitlichen und räumlichen Verteilung im Patienten nach-gewiesen und bildlich dargestellt werden. Die diagnosti-sche Anwendung von Radiopharmaka ermöglicht dieUntersuchung nahezu sämtlicher Organsysteme desMenschen. Sie liefert Aussagen zur Funktion interessie-render Organsysteme sowohl hinsichtlich allgemeinerStoffwechselstörungen als auch örtlich umschriebenerKrankheitsherde in einzelnen Organen und ist daher einewichtige Ergänzung zur vorwiegend morphologisch (Dar-stellung von Gestalt/Form von Organen) ausgerichtetensonstigen bildgebenden Diagnostik. Aufgrund seinergünstigen physikalischen Eigenschaften und der gutenVerfügbarkeit hat sich das Isotop Technetium-99m in derkonventionellen In-vivo-Diagnostik als optimal herausge-stellt und durchgesetzt. Mit Einführung emissions-com-putertomographischer Verfahren in Verbindung mit neuentwickelten radioaktiven Arzneimitteln, wie z. B. derFluor-18-Desoxyglukose (FDG), ist es möglich ge-worden, physiologische Prozesse im Körper auch aufzellulärer bzw. molekularer Ebene in hoher räumlicher Auf-lösung bildgebend darzustellen.

Um die Strahlenexposition der Bevölkerung durch dienuklearmedizinische Diagnostik bewerten zu können,wurde die jährliche Häufigkeitvon Radionuklidapplikationenbei ambulanten und stationä-ren Patientinnen und Patien-ten in Deutschland im Jahre1998 und die daraus resul-tierenden effektiven Dosen be-stimmt.

Zur Ermittlung der Häufigkeitnuklearmedizinischer Untersu-chungen wurden für den dia-gnostischen ambulanten kas-senärztlichen Bereich Datender Abrechnungen nuklear-medizinischer Untersuchungs-leistungen von der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung(KBV) verwendet. Die fehlen-den Daten der stationären Kas-

senpatienten wurden basierend auf den Anteilen, die bei den privaten Patientinnen und Patienten ermitteltwurden, hochgerechnet. Die Untersuchungshäufigkeitvon privaten ambulanten und stationären Patientinnenund Patienten wurde aus den Abrechnungsstatisti-ken des Verbandes der privaten Krankenversicherungbestimmt. Die mittlere effektive Dosis wurde im Rah-men eines vom BfS initiierten und geförderten For-schungsvorhabens durch die Klinik für Nuklearmedizinder Ludwig-Maximilians-Universität München aus Datenbestimmt, die an 10 Kliniken und 7 Praxen erhobenwurden.

In der nuklearmedizinischen Diagnostik wurden inDeutschland im Jahr 1998 ca. 3,6 Millionen Radionukli-dapplikationen bei ambulanten und stationären Patien-tinnen und Patienten durchgeführt, was einer Anwen-dungshäufigkeit von 44 Untersuchungen pro 1000 Ein-wohnern entspricht. Die Abbildung unten zeigt, dass amhäufigsten Szintigraphien der Schilddrüse (57,3%) unddes Skeletts (23,4%) durchgeführt wurden, gefolgt vonSzintigraphien des Herzens (9,5%) und der Niere (4,0%).Diese nuklearmedizinische Untersuchungen werden zurIdentifizierung von Gewebeveränderungen, Stoffwech-selstörungen und Funktionsprüfungen von Organen an-gewendet.

Insgesamt wurde für die im Jahr 1998 durchgeführten nu-klearmedizinischen Untersuchungen eine kollektive effek-tive Dosis von ca. 9.140 manSv und eine jährliche effekti-ve Dosis pro Einwohner von 0,11 mSv ermittelt. DieseDosis liegt deutlich unter der durch die Röntgendiagnostikverursachten jährlichen effektiven Dosis von ca. 2 mSvpro Einwohner. Die Skelettszintigraphie liefert mit 46%den größten Beitrag zur kollektiven effektiven Dosis, ge-

Nuklearmedizinische Untersuchungen in Deutschland: Häufigkeit und Dosis

4646

Ausgewählte Einzelthemen

57,3%23,4%

9,5%

1,8%

4,0%

0,7%

0,3%

0,7%

2,2%

0,2%

Schilddrüse

Skelett

Herz

Lunge

Niere

Gehirn

Leber/Galle

Tumor

Entzündungsherde

Rest

Prozentuale Häufigkeit nuklearmedizinischer Untersuchungen in Deutschland im Jahre 1998

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folgt von der Myokardszintigraphie mit 26% und derSchilddrüsenszintigraphie mit 18% (Abbildung oben).

Die ermittelten mittleren effektiven Dosen nuklearmedizi-nischer Untersuchungen waren bei der Positronenemis-sionstomographie (PET) mit F-18-FDG mit 8,6 mSv amhöchsten, gefolgt von der Myokardszintigraphie mit7,0 mSv, der Hirnszintigraphie mit 5,8 mSv und der Ske-lettszintigraphie mit 5,1 mSv. Die am häufigsten ange-

wendete Schilddrüsenszinti-graphie weist nur eine sehr nie-drige effektive Dosis von0,8 mSv auf. Die bei Kindernrelativ häufig durchgeführtenNierenuntersuchungenresultieren ebenfalls nur in ei-ner niedrigen Strahlen-belastung (0,8 mSv).

Im Vergleich zu 1997 deutetsich für 1998 eine geringfügigeReduktion der Häufigkeit nu-klearmedizinischer Untersu-chungen an, wobei allerdingsdie Häufigkeit der Schild-drüsenszintigraphie zugenom-men hat. Darüber hinauswurden neue Radiopharmakaeingesetzt, was zu einer Ver-ringerung der Strahlenexposi-

tion bei einzelnen Untersuchungsarten führte. So konntedurch den Ersatz von Tl-201-Chlorid durch Tc-99m-MIBIder Beitrag der Myokardszintigraphie zur Strahlen-exposition deutlich verringert werden. Die Dosis pro Ein-wohner betrug 1997 und 1998 jeweils gerundet 0,1 mSv.Strahlenhygienisch ist dieser Beitrag der Nuklearmedizindeutlich geringer im Vergleich zum Beitrag von 2 mSvder Röntgendiagnostik (s. a. Jahresberichte 1999 und2000 auf den Internetseiten des BfS).

4747

Ausgewählte Einzelthemen

18%

46%

26%

1%

1%

2%

1%

2%

1%

2%

Schilddrüse

Skelett

Herz

Lunge

Niere

Gehirn

Leber/Galle

Tumor

Entzündungsherde

Rest

Prozentuale kollektive Dosis durch nuklearmedizinische Untersuchungen in Deutschland im Jahre 1998

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Ansprechpartnerin: Ilona Barth (0 18 88/3 33-45 11)

Die Strahlenschutzüberwachung bei Expositionen durchBetastrahlung ist in vielen Anwendungsbereichen un-zureichend. Betastrahlung, eine Teilchenstrahlung ausPositronen oder Elektronen, entsteht häufig gemeinsammit Gammastrahlung bei Kernumwandlungen und lässtsich im Gegensatz zu dieser gut mit leichten Materialien(z. B. Kunststoff) abschirmen. Auch größerer Abstandbietet oftmals schon ausreichend Schutz aufgrund dergeringeren Reichweite der Betastrahlung. Allerdingslässt sich die Betastrahlung messtechnisch wesentlichschwerer nachweisen. Die Erfassung der Strahlenexpo-sition stellt daher hohe Anforderungen an ein für Beta-strahlung geeignetes Messgerät – Ortsdosimeter wieauch Personendosimeter. Bei der Ermittlung von berufs-bedingten Strahlenexpositionen durch Betastrahlungsteht die Messung von Teilkörperdosen an den Händenund Fingern im Vordergrund. Dazu sind Fingerringdosi-meter notwendig, die neben der Eignung als Betadosi-meter auch die Gammaexposition erfassen. Ein solchesFingerringdosimeter muss außerdem gute Trageeigen-schaften besitzen.

Zur Beantwortung der Frage, ob es erforderlich ist, amt-liche Beta-Teilkörperdosimeter für die Strahlenschutz-überwachung einzuführen, stellte das Bundesamt fürStrahlenschutz Recherchen über Expositionsschwer-punkte des Personals an Arbeitsplätzen mit Betastrah-lung an. Dazu erfolgten u. a. orientierende Messungender Strahlenexposition des Personals an folgendenArbeitsplätzen:

• Herstellung von Ruthenium-106/Rhodium-106-Augen-kalotten,

• Schmerzbehandlung von Gelenkerkrankungen durchInjektion radioaktiver Lösungen (Radiosynoviorthese(RSO),

• Anwendung des Beta-Bestrahlungsgerätes “Beta-Cath” zur Behandlung von Gefäßverengungen (endo-vaskuläre Brachytherapie),

• Vorbereitung der Rhenium-188-Lösung für den Ein-satz in einem flüssigkeitsgefüllten Ballonkatheter,ebenfalls zur Behandlung von Gefäßverengungen inHerzkranzgefäßen (endovaskuläre Brachytherapie).

Für fast alle genannten Arbeitsplätze ist charakteristisch,dass sehr hohe Aktivitäten bei sehr kleinen Abständenzwischen Quelle und Haut bei großem Kontaminations-risiko gehandhabt werden müssen.

Die Strahlenexposition des Personals wurde mit für Be-tastrahlung sehr empfindlichen Dünnschicht-Thermo-

lumineszenzdetektoren (TLD) ermittelt.Diese TLD-Sonden wurden an denKörperteilen, an denen erhöhte Expo-sitionen zu erwarten waren, befestigt.

In allen Fällen wurden die Fingerspit-zen als die am stärksten exponiertenKörperteile ermittelt. Bei der Produk-tion der Augenkalotten traten pro Ar-beitstag Hautexpositionen in Höhevon 1,4 Millisievert auf. Deutlich höherwaren die Werte bei Anwendung derRSO und der Präparation der Re-188-Lösung. Zu Beginn der Untersuchun-gen wurden arbeitstäglich Dosen vonüber 100 Millisievert durch Direkt-strahlung und teilweise zusätzlich Ex-positionen in der gleichen Größenord-nung durch Kontaminationen ermittelt.

Die ermittelten Dosen lassen auf deut-liche Überschreitungen des Jahres-grenzwertes für die Organdosis (Haut)an den Händen (500 Millisievert/Jahr)schließen.

Die Strahlenexposition des Personals konnte durcheinfache Strahlenschutzmaßnahmen um ein bis zweiGrößenordnungen verringert werden.

Bei der Anwendung des „Beta-Cath“ wurden bei Normal-betrieb nur leicht erhöhte Expositionen des beteiligtenPersonals durch die Betastrahlung festgestellt.

Berufliche Exposition beim Umgang mit Betastrahlern

4848

Ausgewählte Einzelthemen

Befestigung der TL-Dosimeter an den Händen: Es wurde an den vermuteten Stellen höchster Belastung (Fingerspitzen) und innen und außen am Zeigefingergrundgelenk (möglicher Trageort eines Fingerringdosimeters) gemessen.

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Ergebnis der Untersuchungen ist, dass an den unter-suchten Arbeitsplätzen die Strahlenexposition unter-schätzt wurde und die Einführung amtlicher beta-kali-brierter Fingerringdosimeter arbeitsplatzbezogen drin-gend erforderlich ist. Eine Verringerung der Strah-lenbelastung ist durch stärkeres Bewusstwerden desvergleichsweise hohen Expositionsrisikos durch Beta-strahlung und der daraus folgenden Umsetzung meistleicht durchführbarer Strahlenschutzmaßnahmen mög-lich.

In einem vom BfS im Jahr 2001 durchgeführten Fachge-spräch wurden Vertreter der zuständigen Länderbehör-den über die existierenden Probleme bei der Erfassungder Beta-Exposition des Personals, die Ergebnisse anden untersuchten Arbeitsplätzen und die geplante Ein-führung eines amtlichen Beta-Fingerringdosimetersunterrichtet. Es wurde von den Teilnehmern die Dring-lichkeit erkannt, den technischen und organisatorischenStrahlenschutz an Arbeitsplätzen mit Betaexpositionenin ihrem Zuständigkeitsbereich zu überprüfen und zuoptimieren. Die Vertreter einiger Länder boten ihreUnterstützung bei weiteren Untersuchungen an, um so-wohl zu repräsentativen Aussagen über die Expositionan den genannten Arbeitsplätzen unter Einbeziehungmöglichst vieler Arbeitstechniken und -methoden zugelangen als auch um weitere Arbeitsplätze, an denenmit Betastrahlern umgegangen wird, in die Messungeneinzubeziehen.

Der Fachausschuss Medizin der Strahlenschutzkommis-sion (SSK) beabsichtigt in Auswertung der ihm unterbrei-teten Ergebnisse, eine Empfehlung für den Umgang mitBetastrahlern in der Medizin zu erarbeiten.

Die Untersuchungsgebnisse wurden auf dem Regiona-len IRPA-Kongress in Dubrovnik im Mai 2001 veröffent-licht und dem Arbeitskreis “Physikalische Aspekte derendovaskulären und der Augentumor- Brachytherapie”der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik vor-gestellt. Die Mitglieder im Arbeitskreis wurden aufgefor-dert, aktiv an der Verbesserung des Strahlenschutzes inihren Tätigkeitsbereichen mitzuwirken.

Zu Beginn des Jahres 2002 sind abschließende Messun-gen bei der RSO geplant. In Auswertung der Ergebnissewird vom BfS speziell für die Anwendung der RSO einMerkblatt erarbeitet, in dem wichtige Hinweise für die An-wender zur Reduktion der Strahlenexposition des Perso-nals zusammengestellt werden. Damit soll zur dringenderforderlichen Verbesserung des Strahlenschutzes aufdiesem Gebiet beigetragen werden.

Außerdem werden mit Unterstützung der Länderbehör-den weitere Untersuchungen in der endovaskulären Bra-chytherapie durchgeführt und die Messkampagnen aufbisher nicht untersuchte betaexponierte Arbeitsplätzeausgedehnt.

4949

Ausgewählte Einzelthemen

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Ansprechpartner: Winfried Meyer (0 37 72/2 27 00)Rainer Lehmann (0 18 88/3 33-42 28)

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht als Zer-fallsprodukt des natürlichen Elementes Radium in Bödenund Gesteinen. Radon ist besonders mobil und kann in diefreie Atmosphäre austreten, aber auch in Gebäude ein-dringen. Während in großen Teilen Deutschlands Radonin Gebäuden im Allgemeinen nur in geringen Konzentra-tionen auftritt, kommen in anderen Gebieten häufiger er-höhte Radonkonzentrationen in Häusern vor. Deren Ursa-che ist meist die Zufuhr von Radon aus dem Baugrund.

Die durch das Einatmen des radioaktiven Edelgases Ra-don und seiner ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukteverursachte Strahlenexposition ist nach dem Rauchendie häufigste Ursache für Lungenkrebs. Der Schutz vorRadon und besonders die Vermeidung erhöhter Radon-belastung in Wohnungen ist in diesem Zusammenhangvon besonderer Bedeutung.

Das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesminis-terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheithaben deshalb im Jahr 2001 gemeinsam ein Radon-Handbuch Deutschland herausgegeben. Es baut auf Ar-beiten aus der Schweiz auf und fasst den aktuellenKenntnisstand zur Strahlenexposition der Bevölkerungdurch Radon und seine Zerfallsprodukte sowie die Mög-lichkeiten zur Begrenzung der Exposition zusammen.Neben Informationen zur Untersuchung der Radonsitua-tion in Häusern werden vor allem Erkenntnisse über das

Zustandekommen hoher Radonexpositionen und überMöglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderungdurch bau- oder lüftungstechnische Maßnahmen beimNeubau von Gebäuden und bei der Sanierung radonbe-lasteter Häuser gegeben.

Das Handbuch richtet sich in erster Linie an Baufachleu-te. Diese können mit ihrem Fachwissen und den in die-sem Handbuch gegebenen praktischen Hinweisen einenwichtigen Beitrag zum Schutz vor erhöhter Strahlenex-position der Bevölkerung durch Radon in Gebäuden leis-ten. Darüber hinaus ist das Handbuch auch von Inter-esse für Gebietskörperschaften, Hauseigentümer, Bau-und Liegenschaftsverwaltungen, auf dem Gebiet desUmweltschutzes tätige Messstellen und Ingenieurbürossowie für Umweltmediziner.

Das Radon-Handbuch Deutschland ist als Loseblatt-sammlung angelegt. Durch Austausch- und Ergänzungs-blätter wird es an den jeweils aktuellen Stand angepasst.Es kann über den

Wirtschaftsverlag NWVerlag für neue Wissenschaft GmbH Postfach 101110 27511 BremerhavenFax: 0471/945 44-88Email: [email protected].

zum Preis von 10€ bezogen werden.

Das Radon-Handbuch Deutschland

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Ausgewählte Einzelthemen

Die in diesem Handbuch gegebenen praktischen Hinweise können einen wichtigen Beitragzum Schutz vor erhöhter Strahlenexposition der Bevölkerung durch Radon in Gebäuden leisten.

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Ansprechpartner: Bernd Grosche (0 18 88/3 33-22 50)

Bereits seit Beginn der achtziger Jahre hat das Institut fürStrahlenhygiene des Bundesamtes für Strahlenschutz(BfS) – mit Unterstützung des Bayerischen Staatsmini-steriums für Landesentwicklung und Umweltfragen – dieFrage untersucht, ob in der Umgebung von Atomkraft-werken und anderen Atomreaktoren in Bayern vermehrtkindliche Krebserkrankungen auftreten. Im Vordergrunddieser Untersuchungen standen dabei immer Leukä-mien, da diese Erkrankungsgruppe in vielen Untersu-chungen als erste und am deutlichsten nach einer Strah-lenexposition beobachtet wurden.Bei den ersten Untersuchungen musste noch auf Datender amtlichen Todesursachenstatistik auf Landkreisebe-ne sowie auf eigene Erhebungen zurückgegriffen wer-den. Nach Einrichtung des Deutschen Kinderkrebsregi-sters an der Universität Mainz eröffnete sich dann dieMöglichkeit, ab 1983 das Krebsgeschehen bei Kindernzuverlässiger zu analysieren und neben Leukämien allekindlichen bösartigen Neubildungen zu erfassen. Unter-sucht wurden dabei die fünf Standorte von Atomreakto-ren in Bayern (die drei Atomkraftwerke Gundremmingen(KRB), Isar (KKI) und Grafenrheinfeld (KKG), das Ver-suchsatomkraftwerk Kahl (VAK) und der Forschungsre-aktor München (FRM)). Die beiden letztgenannten klei-neren Atomreaktoren wurden in den Untersuchungen mit

berücksichtigt, da die zusätzliche Strahlenexposition imNahbereich dieser Reaktoren der Exposition durch denBetrieb von Leistungsreaktoren entspricht. Für den Be-obachtungszeitraum 1983 bis 1989 wurden die Ergeb-nisse 1993 und für den Folgezeitraum bis 1993 im Jahr1995 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Analysen zurHäufigkeit kindlicher bösartiger Neubildungen in der Um-gebung dieser Reaktoren erbrachten keinen Hinweisdarauf, dass die Erkrankungshäufigkeit im Nahbereich(bis 15 km) der Reaktoren statistisch auffällig erhöht ist.

Mit der Möglichkeit, auf Daten und Informationen desDeutschen Kinderkrebsregisters zurückgreifen zu kön-nen, änderte sich auch die Aufgabenstellung. Es wurdenicht mehr nur die Frage untersucht, ob in der Umge-bung kerntechnischer Anlagen vermehrt kindliche Leu-kämien auftreten, sondern es wurden die entsprechen-den Untersuchungen auf alle kindlichen Tumoren ausge-weitet. Darüber hinaus wurde im Sinne einerGesundheitsberichterstattung die regionale Verteilungvon kindlichen Krebserkrankungen beschrieben.Im Juni 2001 wurde die zweite Fortschreibung des ent-sprechenden Berichts vorgelegt.

Darin zeigt sich, dass bei Betrachtung von jeweils dreiLandkreisen als Umgebung der drei bayerischen Atom-kraftwerke – insbesondere des Kernkraftwerkes Gund-

Häufigkeit kindlicher Krebserkrankungen in der Umgebung von Atomkraftwerken in Bayern

5151

Ausgewählte Einzelthemen

0

0,2

0,4

0,6

0,8

1

1,2

1,4

1,6

1983-1989 1990-1993 1994-1998 1983-1993 1983-1998

Zeitraum

Ver

h. b

eob

./erw

.

** *

* **

*

alleGundremmingenGrafenrheinfeldIsar

Verhältnis beobachteter und erwarteter Fälle von Tumorerkrankungen bei Kindern (0-14 Jahre) in je drei Landkreisen in der Umgebung der drei Leistungsreaktoren in Bayern [KK Isar (violett), KK Grafenrheinfeld (rot), KK Gundremmingen (gelb) und alle gemeinsam (türkis)] in fünf verschiedenen Zeiträumen zwischen 1983 und 1998. Die Zahl der erwarteten Erkrankungsfälle errechnet sich aus der durchschnittlichen Erkrankungsrate in Bayern, * kennzeichnet statistisch signifikant vom Erwartungswert abweichende Zahlen. Links des gelben Balkens sind dieErgebnisse für die drei aufeinanderfolgenden Zeiträume (1. Bericht, 1. und 2. Fortschreibung), rechts des Balkens die Ergebnisse der jeweils erweiterten Zeiträume dargestellt.

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remmingen – sich in diesen Landkreisen über den Zei-traum 1983–1998 eine statistisch signifikant erhöhteRate kindlicher Krebserkrankungen beobachten lässt.Für Leukämien ist dies nicht der Fall.In der Abbildung auf Seite 51 werden sowohl für denZeitraum 1983–1998 als auch für die vorherigen Zeiträu-me die Erkrankungshäufigkeiten in den neun Landkrei-sen, die den drei Leistungsreaktoren zugeordnet sind, je-weils dem bayerischen Durchschnitt gegenüber gestellt.Für den jüngsten Beobachtungszeitraum 1994–1998wurden dabei keine statistisch signifikant erhöhten Fall-zahlen für alle kindlichen Krebserkrankungen beobach-tet. Die Häufigkeit kindlicher Tumoren liegt hier 4% überdem bayerischen Durchschnitt. Fasst man jedoch, wieoben beschrieben, den gesamten Studienzeitraum von1983–1998 zusammen, so ergibt sich eine statistischsignifikante Erhöhung von etwa 20%.

Betrachtet man dagegen ausschließlich die als strahlen-induzierbar bekannten Leukämien, so sind im Fortschrei-bungszeitraum 1994–1998 und im gesamten Studien-zeitraum 1983–1998 keine signifikanten Abweichungenzu beobachten. Dies Ergebnis ist hier nicht als Grafik dargestellt.

Die Art der bisherigen Studien (ökologischer oder des-kriptiver Ansatz) lässt hinsichtlich möglicher Gründe füreine Erhöhung grundsätzlich keine Aussagen zu.

Das Bundesamt für Strahlenschutz nimmt die um diebayerischen Atomkraftwerke beobachteten erhöhtenKrebsraten bei Kindern ernst. Ausgehend von dendargestellten Ergebnissen hat im Juli 2001 der Präsi-

dent des BfS Vertreter des IPPNW (International Physi-cians for the Prevention of Nuclear War, www.ippnw.de)und des Umweltinstituts München zu einem Fachge-spräch eingeladen. Es hatte zum weiteren Vorgehen zurUntersuchung des Krebsgeschehens um Atomkraftwer-ke folgende Ergebnisse:

• Es wird bundesweit die Frage untersucht werden, obin der Nähe aller bundesdeutschen Leistungsreakto-ren eine erhöhte Rate kindlicher Krebserkrankungenzu beobachten ist.

• Es wird eine Fall-Kontroll-Studie zu möglichen Ursa-chen von Krebserkrankungen in der Umgebung vonAtomkraftwerken durchgeführt.

Zu beiden Studien hat das BfS im November 2001 Ar-beitsgruppen externer Sachverständiger eingerichtet, diedie Studien begleiten.

Bei den zukünftigen Arbeiten kann auf den Ergebnissender bisherigen umfangreichen Untersuchungen aufge-baut werden. Es ist eine selbstverständliche Aufgabedes Bundesamtes für Strahlenschutz, insbesondere dasKrebsgeschehen und dabei vor allem die strahlenindu-zierten Krebsarten in der Umgebung von Atomkraftwer-ken zu beobachten, zu untersuchen und darüber zu be-richten.

Hinweis: Eine ausführliche, mit weiteren Tabellen, Abbil-dungen und Grafiken versehene Darstellung des hierGesagten finden Sie unter www.bfs.de.

5252

Ausgewählte Einzelthemen

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Ansprechpartner:Matthias Reiner (0 18 88/3 33-15 70)

Atomkraftwerke und andere kerntechnische Anlagensind komplexe, aus vielen Einzelkomponenten zu-sammengesetzte technische Systeme. Fehlfunktionenoder Versagen einzelner Komponenten, Fehlhandlungendes Personals sind bei solchen Anlagen nicht gänzlichauszuschließen. Jede Abweichung vom normalen Be-trieb, die für die Sicherheit von Bedeutung sein kann, istmeldepflichtig. Der Anlagenbetreiber ist per Gesetz ver-pflichtet, diese Abweichung als meldepflichtiges Ereignisdirekt an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde seinesBundeslandes zu melden. Von den Aufsichtsbehördenwerden die Meldungen über meldepflichtige Ereignissean die Störfallmeldestelle des BfS, die GRS und dasBMU weitergeleitet.

Die Störfallmeldestelle des BfS hat die Aufgabe, alle mel-depflichtigen Ereignisse, die in kerntechnischen Einrich-tungen (Atomkraftwerke, Forschungsreaktoren, Anlagender Kernbrennstoff-Versorgung und -Entsorgung) auftre-ten, zu erfassen, zu dokumentieren und für das Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit auszuwerten. Das BfS unterstützt damit dasBundesumweltministerium bei der Unterrichtung der Öf-fentlichkeit über solche Ereignisse und trägt andererseitsdurch systematische Auswertung dazu bei, dass Störun-gen im Betriebsablauf in kerntechnischen Einrichtungenbereits im Vorfeld vermieden werden können. Die vonder Störfallmeldestelle erstellten Berichte über melde-pflichtige Ereignisse sind von der Internet-Homepagedes BfS abrufbar.

Die Meldung der meldepflichtigen Ereignisse aus Anla-gen zur Spaltung von Kernbrennstoffen (Atomkraftwerkeund Forschungsreaktoren) und den Anlagen zur Ver-und Entsorgung erfolgt nach den in der AtomrechtlichenSicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)festgelegten Kriterien und Meldekategorien. Es gibt vierMeldekategorien, wobei sich die Zuordnung zur Melde-kategorie nach der Dringlichkeit richtet, mit der die zu-ständige Aufsichtsbehörde über das Ereignis informiertwerden muss, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnah-men ergreifen zu können (s. Übersicht oben).

Neben dem behördlichen deutschen Meldeverfahrennach AtSMV erfolgt die Einstufung der meldepflichtigenEreignisse nach der internationalen BewertungsskalaINES - International Nuclear Event Scale. Die internatio-nale Bewertungsskala umfasst gemäß dem gültigen Be-nutzerhandbuch die Stufen 0 bis 7, wobei Ereignisse mitgeringer oder ohne sicherheitstechnische Bedeutung indie Stufe 0 eingeordnet werden. Die Einstufung der mel-depflichtigen Ereignisse anhand der INES-Skala soll

eine rasche Information der Öffentlichkeit auf der Grund-lage einer international einheitlichen Darstellung der si-cherheitstechnischen oder radiologischen Bedeutungvon Ereignissen ermöglichen.

Im Jahre 2001 wurden 127 Ereignisse aus den deut-schen Atomkraftwerken gemeldet (Stand: Mai 2002).Zwei Ereignisse wurden in der Meldekategorie S gemel-det. Diese traten im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2(KKP-2) während des Anfahrens nach dem Revisions-stillstand im August 2001 auf. Es handelte sich dabei umAbweichungen von den in den Betriebsvorschriften vor-gegebenen Werten für die Borkonzentration und denFüllständen in den Flutbehältern des Not- und Nachkühl-systems. Ausführlichere Informationen zu diesen Ereig-nissen sowie den nachfolgenden Ereignissen der Kate-gorie E sind in den Berichten über die meldepflichtigenEreignisse des Jahres 2001 unter www.bfs.de abrufbar.Sieben Ereignisse wurden in der Meldekategorie E ge-meldet, wovon drei Ereignisse infolge von Sonderunter-suchungen nach den o.g. zwei Ereignissen in KKP-2(Kategorie S) in anderen Anlagen festgestellt wurden. Eshandelt sich um zwei Ereignisse aus den Jahren 1996 (in der Anlage KWO bei der Sonderuntersuchung derAnfahrvorgänge nach der Jahresrevision) und 1997 (inder Anlage GKN-1 ebenfalls bei der Sonderuntersu-chung der Anfahrphase nach der Jahresrevision). Dasdritte Ereignis trat 2001 im Atomkraftwerk KWO imZusammenhang mit der Sonderuntersuchung der An-fahrvorgänge nach den Revisionen in 2001 und den vor-angegangenen Jahren auf. Bei diesen Ereignissen sindAbweichungen von in den Betriebsvorschriften spezifi-zierten Sollwerten festgestellt worden. Zwei weitere E-Meldungen aus deutschen Atomkraftwerken betrafenden Absturz von Brennelementen bei Brennelement-handhabungen:

Die Störfallmeldestelle des Bundesamtes für Strahlenschutz

5353

Ausgewählte Einzelthemen

Meldekategorie Meldefrist

S Sofortmeldung – Meldefrist: unverzüglich

E Eilmeldung – Meldefrist: innerhalb von 24 Stunden

N Normalmeldung – Meldefrist:innerhalb von 5 Tagen

V Vor Beladung des Reaktors mitBrennelementen (bei Anlagen der Kernbrennstoffver- undEntsorgung vor Inbetriebnahmeder Anlage) – Meldefrist: innerhalb von 10 Tagen

Meldekategorien und Meldefristen für meldepflichtige Ereignissegemäß AtSMV

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• In der Anlage Biblis, Block B stürzte ein abgebranntesBrennelement beim Verfahren des Brennelementesaus dem Brennelement-Lagerbecken in Richtung desTransportbehälters ab. Das Ereignis wurde in dieINES-Stufe 1 eingeordnet.

• Im KKK verhakte sich während der Revision/Brennele-mentwechsel beim Entladen der Brennelemente ausdem Reaktorkern ein Brennelement mit dem benach-barten Brennelement und fiel später auf das obereKerngitter zurück.

Bei einem weiteren Ereignis aus der Anlage KKK schlossbei einer Wiederkehrenden Prüfung aufgrund einerFunktionsstörung in einer Vorrangbaugruppe desReaktorschutzes eine der zwei sicherheitstechnischwichtigen Durchdringungsabschluss-Armaturen einerFrischdampf-Entwässerungsleitung trotz anstehenderReaktorschutzanregung nicht.Eine der in 2001 insgesamt 7 erfassten E-Meldungenbetrifft die in Stilllegung befindliche Anlage KGR. Bei ei-ner von der Fachabteilung Strahlenschutz in einer Lager-halle im außerbetrieblichen Überwachungsbereichdurchgeführten stichprobenartigen Kontrolle von Bau-gruppen auf Kontaminationsfreiheit wurde eine mit Co-60 und Cs-137 kontaminierte Metallpalette ermittelt.Die kontaminierte Palette befand sich mindestens 5 Jah-re in dem Lager. Da diese Lagerhalle nicht frei zugäng-lich ist und noch weiteren Zutrittsbeschränkungen unter-liegt, wird davon ausgegangen, dass es zu keiner Perso-nengefährdung gekommen ist.Alle anderen Ereignisse des Jahres 2001 in deutschenAtomkraftwerken wurden in der Kategorie N gemeldet.

Von den 2001 aus deutschen Atomkraftwerken gemelde-ten Ereignissen wurden zwei Ereignisse der INES-Stufe2 (Störfall – begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicher-heitsvorkehrungen) zugeordnet. Dies sind die beideno.g. Ereignisse der Kategorie S aus KKP-2. Der bisheri-ge Höchstwert – ein Ereignis der INES-Stufe 2 – war imJahr 1998 aufgetreten. Weitere fünf Ereignisse wurden der INES-Stufe 1 (be-triebliche Störung, keine radiologische Bedeutung) zuge-ordnet. Dies betrifft eines der o.g. Ereignisse der Katego-rie E bei der Brennelementhandhabung, ein Ereignis derKategorie E (KKK) mit dem Ausfall einer sicherheitstech-nisch wichtigen Armatur und drei der infolge vonSonderuntersuchungen gemeldeten Ereignisse der Ka-tegorie E mit den Abweichungen von spezifizierten Soll-werten bei Flutbehältern. Alle anderen Ereignisse wur-

den der Stufe 0 (keine oder sehr geringe unmittelbaresicherheitstechnische, bzw. keine radiologische Bedeu-tung) zugeordnet.

Neben den Ereignissen aus den deutschen Atomkraft-werken wurden von der Störfallmeldestelle ebenfalls diemeldepflichtigen Ereignisse aus den Forschungsreakto-ren und den Anlagen zur Kernbrennstoff-Versorgung und-Entsorgung (Urananreicherung, Brennelementfertigung,Zwischenlagerung und Wiederaufarbeitung) der Bundes-republik Deutschland erfasst. So wurden im Jahr 2001aus den deutschen Forschungsreaktoren mit mehr als 50 kW thermischer Dauerleistung 18 meldepflichtigeEreignisse gemeldet. Alle 18 Ereignisse wurden in derKategorie N gemeldet und in die INES-Stufe 0 einge-ordnet. Freisetzungen bzw. Abgaben radioaktiver Stoffeoberhalb genehmigter Grenzwerte traten nicht auf, eineGefährdung der Umgebung war in keinem Fall gege-ben.

Aus den Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung wurden im Jahr 2001 insgesamt 28 Ereig-nisse erfasst. Alle 28 Ereignisse wurden in der Meldeka-tegorie N bzw. V gemeldet. 27 Ereignisse wurden in dieINES-Stufe 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechni-sche Bedeutung bzw. keine radiologische Bedeutung imSinne der Skala) eingeordnet. Bei keinem dieser Ereig-nisse waren Freisetzungen bzw. Ableitungen radioakti-ver Stoffe oberhalb genehmigter Höchstwerte für Fortluftund Abwasser zu verzeichnen. Ein Ereignis wurde der INES-Stufe 2 zugeordnet. Beidiesem Ereignis aus der in Stilllegung befindlichenWiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) hatte einFremdfirmenangehöriger ein Fläschchen plutoniumhalti-ger Flüssigkeit sowie ein kontaminiertes Wischtuch untermanipulativer Umgehung der Sicherheitseinrichtungenaus der Anlage entwendet.Die beiden Kontaminationsquellen konnten im Verlaufder Ermittlungen sichergestellt werden. Der Beschuldig-te, seine Lebensgefährtin sowie seine Tochter hattenradioaktive Stoffe inkorporiert und mussten medizinischbehandelt werden. Die abgeschätzten 50-Jahre-Folge-dosen (effektive Dosis) lagen zwischen 0,2 und 5,5 Sv.Das Ereignis wurde in die INES-Stufe 2 eingestuft, da esdem Täter gelungen war, zunächst unbemerkt radioaktivkontaminierte Gegenstände aus der Anlage zu entwen-den. Es waren keine ausreichenden Sicherheitsvorkeh-rungen vorhanden, die das unkontrollierte Ausbringenradioaktiver Stoffe aus dem Rückbaubereich hätten si-cher verhindern können.

5454

Ausgewählte Einzelthemen

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5555

Ausgewählte Einzelthemen

Standorte von Atomkraftwerken in Deutschland

Legende:

In Betrieb

In Stilllegung, bzw.Stilllegung beschlossen

Zahlen: Bruttoleistung MWe*) Infolge Gerichtsbeschluss abgeschaltet

Greifswaldje 440

Rheinsberg70

Brokdorf1440

Brunsbüttel806

Stade672

Unterweser(Esenshamm)

1410

268 1400

Hamm-Uentrop308

Jülich15

Mülheim-Kärlich*)

1302Biblis

1225 1300

Philippsburg926 1458

57 21

Obrigheim357

Neckarwestheim840 1365

250 1344 1344

Isar (Ohu)912 1475

Grafenrheinfeld1345

Würgassen670

Grohnde1430

DWR

DWR

DWR

SWR DWR

DWR

HTRSWR

HTR

DWR

DWRDWR

DWR

DWRSWR

DWR

DWR SNRDWRDWR

SWR SWR

SWR DWR

DWR

DWRDWRDWRDWRDWR

Kahl16

SWR

SWR

Nordrhein-Westfalen

Hessen

Thüringen

Mecklenburg-Vorpommern

Brandenburg

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Saarland

Bayern

Schleswig-Holstein

Berlin

Bremen

SWR

Krümmel1316

Hamburg

SWR

Emsland(Lingen)

Gundremmingen

Karlsruhe

SWR

DWR

HTR

SNR

SiedewasserreaktorDruckwasserreaktorHochtemperaturreaktorSchneller Brutreaktor

----

Stand: 18.10.2001

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Ansprechpartner: Andreas Greulich (0 18 88/3 33-12 00)

Aufgaben, Aufbau und Organisation

Das am 1. November 1989 gegründete Bundesamt fürStrahlenschutz (BfS) ist eine selbständige Bundesober-behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Das BfS erfüllt Aufgaben des Bundes auf den Gebietendes Strahlenschutzes einschließlich der Strahlenschutz-vorsorge sowie der kerntechnischen Sicherheit, der Be-förderung radioaktiver Stoffe und der Entsorgung radio-aktiver Abfälle einschließlich der Errichtung und des Be-triebes von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung undzur Endlagerung, die ihm durch das Atomgesetz, dasStrahlenschutzvorsorgegesetz, andere Bundesgesetzeund durch Verordnungen zugewiesen sind.

Das BfS unterstützt das BMU fachlich und wissenschaft-lich in diesen Aufgabengebieten, insbesondere bei derWahrnehmung der Bundesaufsicht, der Erarbeitung vonRechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bei derzwischenstaatlichen Zusammenarbeit.

Das BfS befasst sich u. a. mit Fragen des Strahlenschut-zes in der medizinischen Diagnostik und Therapie, Aus-wirkungen der UV-Strahlung, der natürlichen Radon-Strahlung und der elektromagnetischen Strahlung. Das

BfS untersucht und überwacht die Strahlenexposition derBevölkerung und bewertet gesundheitliche Risiken. Fürberuflich strahlenexponierte Personen wird ein Strahlen-schutzregister geführt, das die individuelle Erfassungvon Strahlenbelastungen gewährleistet.

Das BfS ist untergliedert in die Fachbereiche Strahlenhygie-ne, Angewandter Strahlenschutz, Kerntechnische Sicher-heit und Nukleare Entsorgung und Transport sowie die Zen-tralabteilung.

Standorte, Beschäftigte, Haushalt

Seinen Sitz hat das Bundesamt in Salzgitter-Lebenstedt.Weitere Standorte sind Oberschleißheim (Neuherberg)bei München, Berlin, Freiburg, Hanau, Bonn, Rendsburg,Gartow und Schlema.

Das BfS hat 698 Beschäftigte. Die Verteilung der Be-schäftigten auf die Dienstorte und die Zuordnung zu denLaufbahnen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl von 1991 – 2001zeigt die Abbildung auf Seite 57 oben (links). Der Anstiegder Beschäftigtenzahl im Jahre 2001 ist auf die zeitlichbefristete Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter zurückzuführen, die die im Jahre 2000 gegründeteProjektgruppe „Genehmigung von dezentralen Zwi-schenlagern nach § 6 AtG“ (PG GZ) verstärkt haben.

BfS: Fakten und Zahlen

5656

DienstortHöherer Gehobener Mittlerer Einfacher

Auszubildende GesamtDienst Dienst Dienst Dienst

Salzgitter 138 65 93 15 3 314

Berlin 42 19 41 11 - 113

Neuherberg 69 45 43 8 3 168

Freiburg 12 4 11 3 1 31

Hanau - 4 5 - - 9

Bonn 25 7 13 2 - 47

Schlema 1 - - 1 - 2

Gartow 1 1 1 - - 3

Rendsburg 1 1 6 3 - 11

289 146 213 43 7 698(41 %) (21 %) (31 %) (6 %) (1 %) (100 %)

Beschäftigte nach Dienstorten und Laufbahnen (Jahresdurchschnitt – Teilzeitkräfte werden wie Vollzeitkräfte gezählt)

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Die Anzahl der Planstellen/Stellen hingegen ist, bedingtdurch die seit 1993 vom Parlament jährlich beschlosseneStelleneinsparung, rückläufig (s. folgende Abbildung).Die höhere Anzahl der Planstellen/Stellen ab 1998 be-ruht auf der Übernahme des Ortsdosisleistungs-Mess-netzes vom Bundesamt für Zivilschutz und entsprechen-der Umsetzung von Planstellen/Stellen in den Haushaltdes BfS.

Die folgende Abbildung zeigt, welcher Berufsgruppe dieBediensteten im BfS anteilmäßig angehören.

Dem BfS standen 2001 zur Erfüllung seiner Aufgabenca. 431 Millionen DM zur Verfügung, die sich wie folgtverteilen:

Auf dem Gebiet der Ressortforschung (Untersuchungen,Studien, Gutachten, die als Entscheidungshilfen zu an-stehenden Fragestellungen des BMU dienen) warendem BfS im Jahr 2001 Haushaltsmittel in Höhe von 67,9Millionen DM für folgende Bereiche zugewiesen:

Weiterhin standen dem BfS für Forschungsvorhaben undsonstige Dienstleistungen, die z. B. von der EU bzw.sonstigen Auftraggebern finanziert werden (Drittmittelfor-schung), 2,3 Millionen DM zur Verfügung.

5757

BfS: Fakten und Zahlen

128(18,3%)

390(55,9%)

180(25,8%)

Naturwissenschaftler

Technische Berufe

Verwaltung

342,4 Mio. DM(79,5%)

79,6 Mio. DM(18,5%)

9 Mio. DM(2%)

Stammhaushalt

Refinanzierter Bereich*Endlagerprojekte

Refinanzierter Bereich*Staatliche Verwahrung

*Zur Deckung des notwendigen Aufwandes des Bundes werden, z. B. von Energieversorgungsunternehmen, Vorausleistungen erhoben.

Entwicklung der Beschäftigtenzahl im BfS

Berufsgruppen im BfS

Haushaltsausgaben 2001 im BfS

698660660668622608615615

580590569

0

100

200

300

400

500

600

700

800

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Jahr

Bes

chäf

tig

te

Ausgaben 2001 für Ressortforschung

7 Mio. DM(10,3%)

17,9 Mio. DM(26,4%)

43 Mio. DM(63,3%)

Reaktorsicherheit

Strahlenschutz

InternationaleZusammenarbeit

Ausgaben 2001 für Drittmittelforschung

1,9 Mio. DM

(83%)

0,4 Mio. DM

(17%)

EU

Sonstige

Auftraggeber

580

573

564

558

554

609

600

596

584

540

550

560

570

580

590

600

610

620

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Planstellen/Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter im BfS (Die Anzahl der Planstellen/Stellen ist in der Regel nicht identisch mitder Zahl der Beschäftigten, da sich mehrere Beschäftigte eine Plan-stelle/Stelle teilen können [Teilzeit])

erhoben.

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Moderne Verwaltung – Kosten-und Leistungsrechnung (KLR)und Controlling im BfS

Ansprechpartnerin: Sylvia Stoldt (0 18 88/3 33-18 13)

Gesellschaft und Staatsverständnis haben sich in denletzten Jahren stark verändert. Auch staatliche Struktu-ren müssen sich neuen Anforderungen und Wünschender Bürgerinnen und Bürger anpassen. In der Koalitions-vereinbarung „Aufbruch und Erneuerung – DeutschlandsWeg ins 21. Jahrhundert“ hat sich die Bundesregierungdies zum Ziel gesetzt.

Das neue Leitbild der Bundesregierung ist der aktivieren-de Staat. Mit 15 Projekten zur Verwaltungsmoderni-sierung soll dieses Leitbild umgesetzt werden. Eines die-ser Projekte ist die Einführung der Kosten- und Leis-tungsrechnung (KLR) in geeigneten Bereichen derBundesverwaltung.

Zum 01.01.2000 wurde im BfS die Projektgruppe „Ein-führung der Kosten- und Leistungsrechnung“ eingerich-tet. Die wesentlichen Säulen der KLR – der BfS-Produkt-katalog, die produktbezogene Zeitaufschreibung durchdie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die zugehörigeDienstvereinbarung – wurden innerhalb eines Jahres sogestaltet, dass zum 1. Januar 2001 die produktbezogeneZeitaufschreibung im Rahmen der Kosten- und Leis-tungsrechnung (KLR) im BfS beginnen konnte.

Hauptaugenmerk der Arbeiten im Jahr 2001 lag auf derintensiven Anwenderbetreuung und dem Berichtswesenüber die Produktbereiche, Produktgruppen, Produkteund Kostenstellen des Amtes.

Es war erstmals möglich, die Personalaufwände und Per-sonalkosten sowie Sachkosten der Kostenträger und Kos-tenstellen/Organisationseinheiten im Ist-Zustand transpa-rent darzustellen.

Diese Informationen stehen allen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern in Formvon Tabellen und Diagrammen imBfS-Intranet zur Verfügung.

Ein Berichtskalender regelt Art, Inhalt,Zeitpunkt, Adressat und Medium (inPapierform oder elektronisch).

Bereits die erste Halbjahresauswer-tung 2001 war eine gute Unterstützungbei der Erstellung der Aufgaben-planung 2002, die nunmehr anhanddes BfS-Produktkataloges erfolgt.

Die KLR als zentrale Grundlage zur Bereitstellung ent-scheidungsrelevanter Informationen für den Aufbau ei-nes Controlling-Systems im BfS ist geschaffen. Das Pro-jekt „Einführung der KLR im BfS“ wurde am 25. Oktober2001 erfolgreich beendet. Es ist durch Vorgehensweise,Dauer und effizienten Mitteleinsatz beispielgebend fürdie Bundesverwaltung. Die Stabsstelle „Moderne Ver-waltung, moderner Staat“ des Bundesinnenministeriumshat deshalb das BfS gebeten, eine Broschüre über dieEinführung der KLR zu erstellen.

Das Leitbild des Bundesamtesfür Strahlenschutz

Ansprechpartner: Michael Thieme (0 18 88/3 33-11 21)

Im Laufe des Jahres 2001 wurde das Leitbild des BfS (s.beiliegender Flyer) von den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern erarbeitet. Anlass war u. a. die nach mehr als 10Jahren Existenz immer noch stark empfundene Unter-schiedlichkeit der verschiedenen Bestandteile des BfS,verstärkt durch die Verteilung der einzelnen Organisa-tionseinheiten über die gesamte Bundesrepublik. EineSchwachstellen-Analyse mittels einer Mitarbeiter- und„Kunden“befragung führte zur Definition der fünf wich-tigsten Themenbereiche:

I. Öffentlichkeitsarbeit: intern und extern, II. Wissenschaftsverständnis,III. Führung/Zusammenarbeit, IV. Personal- und Aufgabenplanung und V. Struktur/Verwaltung.

Als Instrumente der Erarbeitung von Lösungsansätzenfanden zum Teil neue Methoden Verwendung. Nebenklassischen Diskussionsveranstaltungen wurden stand-ortbezogene Mitarbeiter-Foren angeboten. Standort-übergreifend fanden Diskussionsrunden statt, und eswurden Intranet-Foren angeboten. Maßnahmen zur Um-setzung wurden amtsweit, aber auch abteilungsbezogen

5858

BfS: Fakten und Zahlen

Personalkosten in %

33%

6%

22%

25%

14% Strahlenschutz

Kerntechnische Sicherheit

Nukleare Entsorgung und

Transporte

Allgemeiner Produktbereich

Allgemeine Dienstleistungen

Personalkosten im BfS im Jahr 2001

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erarbeitet. Die jeweils erarbeiteten Ergebnisse wurdenins BfS-Intranet eingestellt und waren somit für alle ein-sehbar. Bleibende Verwendung finden werden in der täg-lichen BfS-Arbeit sicher auch zukünftig die neuen Mode-rationstechniken. Die angestoßenen größeren ProjekteÖffentlichkeitsarbeit, Personalentwicklung und Struktur,die bereits frühzeitig parallel zum Leitbildprozess initiiertwurden, werden über einen längeren Zeitraum die Vor-schläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in operatio-nale Ziele und Maßnahmen umsetzen. Die wesentlichenFaktoren, die zum Erfolg des Leitbild-Prozesses beige-tragen haben, waren: • die stark beteiligungsorientierte Durchführung des

Prozesses – jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiterkonnte sich einbringen,

• die transparente Durchführung – die wesentlichen Er-gebnisse wurden unverzüglich ins Intranet eingestelltund konnten dort nachgelesen werden,

• der frühzeitige Beginn der Umsetzung von als sinnvollerkannten Maßnahmen bereits während des Projektesund

• die termintreue Einhaltung des Projektplanes.

Das Projekt Leitbild wurde formal im Dezember 2001abgeschlossen, der Prozess jedoch wird sicher weiter-gehen.

5959

BfS: Fakten und Zahlen

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Ansprechpartner: Dirk Daiber (0 18 88/3 33-11 31)

Ebenso breit gefächert wie die Aufgaben des BfS gestal-tet sich die dazu gehörige Öffentlichkeitsarbeit. OberstesZiel ist es, die unterschiedlichen Zielgruppen wie Bürge-rinnen und Bürger, Medien und Wissenschaft schnell,kompetent und dienstleistungsorientiert über die Tätig-keiten des Bundesamtes zu informieren. Auskünfte wer-den mit hoher Transparenz und über alle derzeit gängi-gen Medien verbreitet. Themen, die auf ein besondersbreites öffentliches Interesse stoßen, wurden mit eige-

nen Pressekonferenzen behandelt. So stellte der Präsi-dent des BfS im März des Jahres anlässlich der Wieder-aufnahme der Atomtransporte die neue Broschüre „Ra-dioaktive Frachten unterwegs“ auf der Landespresse-konferenz in Hannover vor. Ebenso wurden dieErgebnisse der umfangreichen Untersuchungen des BfSzu bergbaulichen Altlasten in den neuen Bundesländernund die vorzeitige Verfüllung einzelner Abschnitte desehemaligen Endlagers Morsleben (ERAM) präsentiert.Zudem konnte das BfS im Herbst des Jahres eine um-fangreiche Broschüre zum ERAM der Öffentlichkeit vor-

stellen. In jedem Jahr treffen einige Themenauf besondere und lange währendeResonanz und bedingen so eineSchwerpunktsetzung auch in der Öf-fentlichkeitsarbeit.

Mobilfunk und Strah-lenrisiken – ein Themagewinnt an Bedeutung

Im Jahr 2001 hat der ThemenkreisMobilfunk und Strahlung einen nochhöheren Stellenwert in der Öffentlich-keitsarbeit des BfS erlangt. Ursprüng-lich waren der Protest und die Besorg-nis über die Gefahren des Mobilfunksein eher süddeutsches Phänomen. ImLauf der Zeit hat die Problematik abergesamtdeutsche Dimensionen ange-nommen.Mittlerweile bündelt sich die Besorgnisder Bürger in Bürgerinitiativen, wasteilweise an die breiten Proteste derAntiatombewegung der 70er und 80erJahre erinnert. Gleichzeitig wuchsauch das Medieninteresse. Das BfSkommt diesen veränderten Bedürfnis-sen nach. Die Zahl der im Jahr 2001beantworteten Bürgeranfragen – aufallen gängigen Kommunikations-wegen – ist sprunghaft angestiegen.Auch im Bereich der Anfragen seitensder Medien ist das BfS einem gestie-genen Bedarf nach Information nach-gekommen. So wurde die Fachkom-petenz des Amtes in Dutzenden vonInterviews, z.B. bei mehreren Beiträ-gen in „Bild der Wissenschaft“, unterBeweis gestellt. Besondere Beach-tung fand hierbei das Interview mitdem BfS-Präsidenten in der BerlinerZeitung im Juli 2001. Er legte hierbei

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

6060 Die Bedeutung der Mobilfunkthematik drückte sich auch in einer hohen Nachfrage nach BfS-Informationsschriften aus.

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besonderen Wert darauf, mit konkre-ten Hinweisen dem Vorsorgegedan-ken – also u. a. der Minimierung derindividuellen Exposition durch elektro-magnetische Felder – Geltung zu ver-schaffen.

Auf die veränderten Rahmenbedin-gungen in diesem Bereich der Öffent-lichkeitsarbeit hat das BfS auch struk-turell reagiert. Mit der Schaffung einereigenen Stabsstelle im FachbereichStrahlenhygiene verstärkte das BfSseine öffentliche Präsenz. Das Falt-blatt „Mobilfunk und Sendetürme“ wur-de einer gründlichen Überarbeitungunterzogen. Die Neuauflage ent-wickelte sich dank ihrer umfassendenund sachlichen Informationen schnellzu einem Renner unter den Publikatio-nen des Amtes.

Mit den eingeleiteten Maßnahmen undeiner verstärkten Kommunikation mitden Bürgern stellt sich das BfS seinerwachsenden Verantwortung im Be-reich des Mobilfunks. Die Sorgen derBürgerinnen und Bürger werden vomBfS ernst genommen. Dies spiegeltsich besonders in einer eingehendenund fachlich kompetenten Beratungam Telefon und über den Postwegwider. Das BfS versucht hier besonders rasch und kun-dennah auf die Bedürfnisse einzugehen

Öffentlichkeitsarbeit bei Erörte-rungsterminen für Interims- undStandortzwischenlager

Einen weiteren Schwerpunkt im Jahr 2001 bildeten die14 Erörterungstermine zu den Anträgen für Standort-Zwischenlager und Interimslager. Alle Termine wurdendurch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intensiv be-gleitet. Das BfS informiert die interessierte Öffentlichkeitmit dem Ziel einer weitest gehenden Transparenz der In-halte und Abläufe der Genehmigungsverfahren – oft ge-gen Bedenken und Widerstand der antragstellendenEnergieversorgungsunternehmen.

Die einzelnen Schritte des Genehmigungsverfahrens ge-ben auch gleichzeitig den Takt der öffentlichen Informa-tion vor. Mit Pressemitteilungen wird auf den Beginn derAuslegung der Antragsunterlagen in der Standort-Ge-meinde und beim BfS hingewiesen. Soweit von den An-

tragstellern akzeptiert, stellt das BfS die ausliegendenUnterlagen auch ins Internet ein. Gleichermaßen infor-miert das BfS am Ende der Auslegung über die Anzahlder Einwendungen und deren wichtigste Aspekte, sowieden Beginn des Erörterungstermins. Mit täglichen Pres-semitteilungen berichtet das BfS über den inhaltlichenVerlauf der Erörterungstermine. Schließlich wird auchüber erteilte Genehmigungen und ihre wesentlichen Be-stimmungen informiert.2001 hat das BfS in diesen Verfahren drei Genehmi-gungen erteilt: für die Interimslager an den StandortenNeckarwestheim, Philippsburg und Biblis. Das BfS hatsich entschieden diese Genehmigungen – mit Schwär-zungen von personenbezogenen Daten und Betriebsge-heimnissen – im Internet zu veröffentlichen. Das BfSfolgt hier wie auch das Umweltinformationsgesetz demPrinzip der Aktenöffentlichkeit und respektiert nicht nurdie Forderung nach Transparenz von Verwaltungshan-deln, sondern auch die berechtigten Informationsinteres-sen der durch das Vorhaben betroffenen Bevölkerung.

Die Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Medieninformierte das BfS am Vorabend aller Erörterungstermi-ne in Hintergrundgesprächen über den Ablauf des Ver-fahrens und die Bedeutung der Zwischenlager für den 6161

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mobilfunk in den Schlagzeilen der überregionalen Presse.

Dienstag, 31. Juli 2001

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Atomkonsens. Diese Gespräche wurden von denMedien gern genutzt zur hilfreichen Vertiefung ihrerSachkenntnis und zur Klärung von Fragen, die vor Ort inder bisweilen aufgeheizten öffentlichen Debatte auf-geworfen wurden. Darüber hinaus stellte das BfS fürPresse, Einwenderinnen und Einwender und die interes-sierte Öffentlichkeit während der Erörterungstermineeine stark nachgefragte telefonische Hotline zur Ver-fügung.Für die Öffentlichkeit stellt auch der Internet-Auftritt desBfS ein äußerst wichtiges Informationsmedium dar, dassowohl mit hoher Aktualität arbeitet als auch eine Chro-

nik aller Abläufe und Entscheidungen der Zwischenla-ger-Verfahren enthält. Für diese Darstellung erntete dasBfS von allen Beteiligten Lob. Darüber hinaus standenallen Interessierten umfassende Informationen in Gestaltder BfS-Broschüre „Dezentrale Zwischenlager“ zur Ver-fügung. Auch von diesem Angebot wurde reger Ge-brauch gemacht.Mit den Pressemitteilungen, den Internetseiten, den tele-fonischen Informationen und Gesprächen sowie den Er-örterungsterminen selbst wird auch eine Darstellung desBegründungszusammenhangs mit dem Konzept desAusstiegs aus der Nutzung der Atomenergie, des Aus-

stiegs aus der Wiederaufarbeitung, derReduzierung der Transporte radioakti-ven Materials und der Bedeutung derZwischenlager im Entsorgungskon-zept der Bundesregierung gegeben.

Natürliche und künst-liche UV-Strahlungbergen Risiken

Als weiterer Schwerpunkt im Jahr2001 kristallisierte sich das Risiko derUV-Strahlung heraus. Viele Menschensetzen die Bräune der Haut mit sicht-barer Gesundheit gleich. Leider ist dasGegenteil zutreffend: Was hübsch an-zusehen ist, birgt ein unwägbaresKrebsrisiko. Umfangreiche wissen-schaftliche Studien belegen die Rich-tigkeit dieser Aussage. Durch zuneh-mende Reisen in sonnige Erdteile, dasOzonloch und die – im Gegensatz zufrüher – wesentlich umfangreichereNutzung von Solarien, entstehen zu-sätzliche Risiken für die Nutzerinnenund Nutzer.

Genau wie im Bereich der Mobilfunk-kommunikation, hebt die Öffentlich-keitsarbeit des BfS hier auf den Ge-danken der Vorsorge ab. Im Gegen-satz zu den befürchteten Wirkungenelektromagnetischer Felder sind dieZusammenhänge zwischen UV-Strah-lung und Hautkrebserkrankungenaber eindeutig belegt, Vorsorge be-deutet in diesem Fall nichts anderesals Selbstschutz.

Um auf die Risiken dieser Strahlungund ihrer Auswirkungen deutlich hin-zuweisen, arbeitet das BfS mit zwei6262

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ein Ausschnitt aus dem Informationsangebot des BfS

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anderen wichtigen Organisationen zusammen: Der ADP(Arbeitsgemeinschaft dermatologische Prävention) undder DKH (Deutsche Krebshilfe).

Um die für die Kundigen auf der Hand liegenden Risi-ken einer Nutzung von Solarien ins öffentliche Bewusst-sein zu heben, luden die drei beteiligten Organisationenunter Leitung von BfS-Präsident Wolfram König zu einerPressekonferenz in Berlin. Hierbei wurde deutlich ge-

macht, dass künstliche UV-Strahlung zu kosmetischenZwecken, zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefin-dens und zur Gesundheitsprophylaxe nicht eingesetztwerden darf. Gleichzeitig offerierten BfS und ADP Bür-gerinnen und Bürgern und den Medien eine Presse-mitteilung und umfangreiches Informationsmaterial,welches in einer klar verständlichen Sprache die Hinter-gründe der Thematik beleuchtet und die konkreten Ge-fahren der Solariennutzung aufzeigt.

6363

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressekonferenz des BfS, der ADP und der DKH zu den Risiken von UV-Strahlung

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BfS-Berichte

BfS-15/01Grundlagen neuer Regelungen in der Strahlenschutzverordnung.Informationsveranstaltung vom 10. Juli 2001 in Neuherberg und 17. Juli 2001 in Berlin.Salzgitter, September 2001

BfS-SCHR-22/01Ettenhuber, E.; Gehrcke, K.Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicherAltlasten. Abschlussbericht.Salzgitter, März 2001

BfS-SCHR-23/01Steinmetz, E.; UV-Index in practical useProceedings of an International Workshop, Munich, Germany, December 4–7, 2000Salzgitter, 2001

BfS-ET-34/01Ehrlich, D.; Theis, P.Auswertung einschließlich Überprüfung der meteorologischen Messwerte der Wetterstation am Standort des Endlagers Morsleben(ERAM) für die Jahre 1995 bis 2000.Salzgitter, April 2001

BfS-ET-35/01Brennecke, P.; Hollmann, A.Anfall radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland. Abfallerhebung für das Jahr 1999.Salzgitter, April 2001

BfS-ET-36/01Brennecke P.; Hollmann, A.Radioactive Waste Arisings in the Federal Republic of Germany – 1999 Waste Inquiry Salzgitter, April 2001

BfS-AR-1/01Bieringer, J. u. P.Abschlussbericht. In-situ Übung 2000. 16. Und 17. Mai 2000.Länder / BfS in Augsburg und die DWD-Stationen.Freiburg, März 2001

BfS-KT-26/01Philippczyk, F.; Hutter, J.; Schmidt, I.Statusbericht zur Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland2000.Salzgitter, Mai 2001

Ausgewählte Beiträge in externen Fachzeitschriften

Balfanz, H.-P.; Berg, H. P.; Steininger, U.;Comparison of Plant-Specific Probabilistic Safety Assessments andLessons Learned, Kerntechnik 66 (2001) 5–6, 242-245

Boffetta, P.; Kreuzer, M.; Benhamou, S.; Agudo, A.; Wichmann, HE.;Gaborieau, V.; Simonato, L. Risk of Lung Cancer and Tobacco Smoke among Young Women fromEurope. Int J Cancer 91 (2001), 745–746

Bohris, C.; Jenne, J.; Rastert, R.; Simiantonakis, I.; Brix, G.; Spoo, J.;Hlavac, M.; Nemeth, R.; Huber, P.; Debus, J.MR Monitoring of Focused Ultrasound Surgery (FUS) in a BreastTissue Model.Magn Reson Imaging 19, (2001) S. 167–175

Brix, G.; Reinl, M.; Brinker, G.Sampling and Evaluation of Specific Absorption Rates During PatientExaminations Performed on 1.5-Tesla MR Systems.Magn Reson Imaging 19, (2001) S. 769–779

Brix, G.; Henze, M.; Knopp, M.V..; Lucht, R.; Doll, J.; Junkermann, H.;Hawighorst, H.; Haberkorn, U.Comparison of Pharmacokinetic MRI and [

18F]Fluorodeoxyglucose

PET in the Diagnosis of Breast Cancer: Initial Experience.Eur Radiol 11, (2001) S. 2058–2070

Brix, G.; Ziegler, S.I.; Bellemann, M.E.; Doll, J.; Schosser, R.; Lucht, R.; Krieter, H.; Nosske, D.; Haberkorn, U.Quantification of FDG Uptake in the Normal Liver Using DynamicPET: Impact and Modelling of the Dual Hepatic Blood Supply.J Nucl Med 42, (2001) S. 1265–1273

Brix, J.; Wettemann, H.; Scheel, O.; Feiner, F., Matthes, R.Measurement of the Individual Exposure to 50 and 16 2/3 HzMagnetic Fields within the Bavarian Population Bioelectromagnetics (2001) 22, S. 323–332

Brüning, R.; Dichgans, M.; Berchtenbreiter, C.; Yousry, T.; Seelos,K.C.; Wu, R.H.; Mayer, M.; Brix, G.; Reiser, M.Cerebral Autosomal Dominant Arteropathy with Subcortical Infarctsand Leukoencephalopathy (CADASIL): Decrease in Regional CerebralBlood Volume in Hyperintense Subcortical Lesions InverselyCorrelated with Disability and Cognitive Performance.AJNR 22, (2001) S. 1268–1274

Brüske-Hohlfeld,I.; Scherb,H.; Bauchinger, M.; Schmid, E.; Fender, H.; Wolf, G.; Obe, G.; Schmitz-Feuerhake, I.; Schröder, H.;Stephan, G.; Csicsaky, M.; Wichmann, H.E.A Cluster of Childhood Leukemias near two Neighbouring Nuclear In-stallations in Nothern Germany: Prevalence of Chromosomal Aberra-tions in Peripheral Blood LymphocytesInternational Journal of Radiation Biology 77 (2001) S. 111–116

Czarwinski, R.Besondere Vorkommnisse beim Umgang mit radioaktiven Stoffen inmedizinischen Einrichtungen und damit verbundene Strahlenexposi-tionenStrahlenschutz in Forschung und Praxis 44 (2001) S. 103–111

Jun, J.S.; Guggenberger, R.; Dalheimer, A.Energy Response in Chemiluminescence Dosimetry with Sugar and Sor-bite,Journal of the Korean Nuclear Society, vol. 33, 12.2001, 626–637

Publikationen

6464

Die Schriften und Berichte des BfS sind im Wirtschaftsverlag NWerschienen und über den Buchhandel oder direkt beim Verlagerhältlich.

Anschrift des Wirtschaftsverlages NW:

Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH Postfach 10 11 10 D-27511 Bremerhaven Telefon: (04 71) 9 45 44-0Telefax: (04 71) 9 45 44-88eMail: [email protected]

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DeVries, A.F.; Griebel, J.; Kremser, C.; Judmaier, W.; Gneiting, T.;Kreczy, A.; Öfner, D.;Pfeiffer, K.P.; Brix, G.; Lukas, P.Tumor Microcirculation Evaluated by Dynamic Magnetic ResonanceImaging Predicts Therapy Outcome for Primary Rectal Cancer.Cancer Res 61, (2001) S. 2513–2516

Frasch, G., Petrova, K. (SUJB), Anatschkow, E.Dose Registry in Europe: National Data Bases and InternationalStatisticsRadiation Protection Dosimetry, Vol. 96, Nos 1-3, S. 273–275 (2001)

Frasch, G., Anatschkow, E., Kragh P.European Study of Occupational Radiation Exposure (ESOREX) Radiation Protection Dosimetry, Vol. 96, Nos 1–3, S. 35 – 37 (2001)

Haberkorn, U.; Bellemann, M. E.; Brix, G.; Kamencic, H.; Morr, I.;Traut, U.; Altmann, A.; Doll, J.; Blatter, J.; Kinscherf, R.Apoptosis and Changes in Glucose Transport Early after Treatment ofMorris Hepatoma with Gemcitabine.Eur J Nucl Med 28, (2001) S. 418–425

Hahn, K.; Schnell-Inderst, P.; Grosche, B.; Holm, L. E.Thyroid Cancer after Diagnostic Administration of Iodine-131 in Childhood. Rad Res 156 ( 2001), 61–70

Hamel, P.; Schmidt, V.The Calibration Laboratories for the Measurement of Radon andShort-lived Radon Decay Products at the Federal Office for RadiationProtection (BfS)Kerntechnik 66, (2001) 4, S. 202–205

Harrison, J. D.; Leggett, R. W.; Noßke, D.; Paquet, F.; Phipps, A. W.;Taylor, D. M.; Métivier, H.Reliability of the ICRP’s Dose Coefficients for Members of the Public,II. Uncertainties in the Absorption of Ingested Radionuclides and theEffect on Dose EstimatesRadiation Protection Dosimetry 95, (2001) 4, S. 295–308

König, W.Genehmigungsverfahren für Zwischenlager in Deutschlandatw 46 (2001), S. 172–179

König, W.Zwischenlager im Entsorgungskonzept für DeutschlandEnergiewirtschaftliche Tagesfragen, 51. Jg. (2001) 4, 162–167

Kreienbrock, L.; Kreuzer, M.; Gerken, M.; Wellmann, J.; Dingerkus,G.; Heinrich, J.; Keller, G.; Wichmann, H. E. Residential Radon and Lung Cancer – Results of a Case-controlStudy in West Germany. Am J Epidemiol 153 (2001), 42–52

Kreuzer, M.; Gerken, M.; Kreienbrock, L.; Wellmann, J.; Wichmann, HE.Lung Cancer in Lifetime Non-smoking Men – Results of a Case-control Study in Germany. Br J Cancer 84 (2001), 134–140

Kreuzer, M.; Wichmann, H. E. Lung Cancer in Young Females. Eur Resp J 18 (2001), 1333–1334

Lucht, R.; Knopp, M. V.; Brix, G.Classification of Signal-Time Curves from Dynamic MR Mammography by Neural Networks.Magn Reson Imaging 19, (2001) S. 51–57

Minkov, V.; Schwarz, E. R.; Bauer, B.; Erzberger, E.; Noßke, D.; Brix, G.Anwendung radioaktiver Stoffe in der nuklearmedizinischen

Forschung: Aktuelle Trends und Strahlenexposition der Probanden.Nuklearmedizin 40, (2001) S. 116–121

Pahernik, S.; Griebel, J.; Botzlar, A.; Gneiting, T.; Brandl, M.; Dellian, M.; Goetz, A. E.Quantitative Imaging of Tumor Blood Flow by Contrast EnhancedMagnetic Resonance Imaging.Br J Cancer, (2001), in press

Port, R. E.; Knopp, M. V.; Brix, G.Dynamic Contrast-Enhanced MRI Using Gd-DTPA: InterindividualVariability of the Arterial Input Function and Consequences for theAssessment of Kinetics in Tumors.Magn Reson Med 45, (2001) S. 1030–1038

Regulla, D.; Panzer, W.; Schmid, E.; Stephan, G.; Harder, D.Detection of Elevated RBW in Human Lymphocytes Exposed toSecondary Electrons Released from X-irradiated Metal SurfacesRadiation Research 155 (2001) S. 744–747

Schmid, E.; Regulla D.; Stephan, G.Biologische Wirksamkeit locker ionisierender Strahlung am BeispielChromosomenaberrationen in menschlichen LymphozytenStrahlenschutz in Forschung und Praxis 44 (2001) S. 103–111

Schmidt, M.; Glatzel-Mattheier, H.; Sartorius, H.; Worthy, D. E.; Levin, I.Western European N2O Emissions – A Top-Down Approach Basedon Atmospheric ObservationsJournal of Geophysical Research – Atmospheres Vol. 106, No. D6(2001), S. 5507–5516

Schmitt-Hannig, A.Aktivitäten der Internationalen Atomenergiebehörde zum weltweiten Aufbau von Fachkompetenz im StrahlenschutzStrahlenschutzpraxis, 4 (2001) S. 28–30

Simonato, L.; Agudo, A.; Ahrens, W.; Benhamou, S.; Benhamou, E.;Boffetta, P.; Brennan, P.; Darby, SC.; Forastiere, F.; Fortes, C.;Gaborieau, V.; Gerken, M.; Gonzalez, CA.; Jöckel, KH.; Kreuzer, M.;Merletti, F.; Nyberg, F.; Pershagen, G.; Pohlabeln, H.; Rösch, F.;Wichmann, HE.; Whitley, E.; Zambon, P.Lung Cancer and Cigarette Smoking in Europe: an Update of RiskEstimates and an Assessment of Intercountry Heterogeneity. Int J Cancer 91 (2001), 876–87

Steiner, M.; Linkov, I.;Yoshida, S.The Role of Fungi in the Transfer and Cycling of Radionuclides in Forest EcosystemsJournal of Environmental Radioactivity 58 (2002), S. 217–241

Steinmetz, M.; Matthes, R.; Hofmann, P.; Brix, G.Erfassung und strahlenhygienische Bewertung der solaren UV-Exposition in Deutschland.Z Med Physik, im Druck

Stephan, G.; Pressl, S.; Koshpesova, G.; Gusev, B. I.FISH-painted Chromosome Analyses in Individuals Living close to theSemipalatinsk Nuclear Test SiteRadiation Research, 155 (2001) S. 796–800

Türschmann, M.; Röwekamp, M.; Berg, H. P.;An Advanced German Approach for Screening within the Frameworkof Probabilistic Fire Safety Assessment Studies, Kerntechnik 66 (2001) 5–6, 237–241

Winkelmann, I.; Thomas, M.; Vogl. K.Aerial Measurements on Uranium Ore Mining, Milling and ProcessingAreas in GermanyJ. Environmental Radioactivity, Vol. 53, No. 3, S. 301–311, 2001

6565

Publikationen

Page 68: Sanierungen von Halden des Uranerzbergbaus in Schlema - Bundesamt für …nbn:de:0221... · 2015. 10. 16. · sammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle sind Anlass, die

Beiträge in Tagungsbänden /Broschüren

Radon-Handbuch DeutschlandBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz (September 2001)

In: Seminar „Strahlenschutz für Mensch und Gesellschaft im Europa von Morgen“, 17.–21. September 2001, Gmunden, ISSN 1013-4506

Rupp, A.; Stöhlker, U.; Weiler, F.Qualitätssicherungsmaßnahmen im ODL-Messnetz des BfS, S. 95–98

In: GIS und Kartographie im Umweltbereich, Braun, G.; Buzin, R.; Wint-ges, T. (Hrsg.) Herbert Wichmann Verlag, Heidelberg (2001)

Kammerer, L.Kartographie in der Berichterstattung über Umweltradioaktivität undStrahlenbelastungS. 112–113

Stapel, R.Kartographische Visualisierung im Rahmen von Modellrechnungenzur Überwachung der Umweltradioaktivität.S. 114–117

In: ECORAD 2001 Kongress (International Congress on the Radio-ecology-Ecotoxicology of Continental and Estuarine Environments,03.–07. 09. 2001. Aix-en-Provence EDP-Science Verlag, im Druck

Bruchertseifer, F.; Steiner, M.; Hiersche, L.; Savkin, B.; Poppitz-Spuh-ler, A.; Wirth, E.Dynamics of Strontium-90 in Forest Ecosystems

Linkov, I.; Druzhinina, I.; Yoshida, S.; Steiner, M.Variability in Pollutant Accumulation by Fungi

Wichterey, K.; Sawallisch, S. Naturally Occurring Radionuclides in Mushrooms from Uranium Mi-ning Regions in Germany

In: 2001 International Radon Symposium (21.–26. 10. 2001 in Daytona Beach, FL/USA)

Schwedt, J.; Hamel, P.The New Concept Regarding the Monitoring of Occupational Exposuredue to Radon and Radon Decay Products at Workplaces in WaterWorks in Germany (Proceedings S. 87–93)

In: Tagungsband der 33. Jahrestagung des ÖVS und FS vom 17. 09.–21. 09. 2001 in Gmunden (Österreich)

Kümmel, M.; Dushe, Ch.; Dr. Schulz, H. Untersuchungen zur Ursachenermittlung erhöhter Radon-Freiluft-konzentrationen in Johanngeorgenstadt (Erzgebirge)

Brummer, Ch.; Böhm, G., Deller, A.Die Bestimmung radioaktiver Edelgase in der Fortluft von Kernkraft-werken

In: C. Weßelmann (Red.), ‘Jahrbuch der Atomwirtschaft 2001’, S. 52–61, INFORUM Verlags- und Verwaltungsgesellschaft mbH,Bonn (2001)

Brennecke, P.Empfehlungen zur Konditionierung radioaktiver Abfälle

In: Tagungsband ‘KONTEC 2001’, Jakusz, S. (Red.)5. Internationales Symposium ‘Konditionierung radioaktiver Betriebs-und Stilllegungsabfälle’, Berlin, 28.–30.03.2001Kontec Gesellschaft für technische Kommunikation mbH, Hamburg (2001)

Brennecke, P.; Giller, H.; Steyer, S.; Kröger, H.; Wehmeier, J.Prüfung der Endlagerfähigkeit – ohne Endlager?S. 19–26

In: 13th International Symposium on the Packaging and Transportation ofRadioactive Materials, September 3–7, 2001, Chicago, IL, USA; in Press:

Börst, F.M.; Nitsche, F.Package Design Approval Certificate Specifications – How Specific isSpecific enough?

Börst, F.M.; Reiche, I.Validation of the Scale 4.4a Source Term and Shielding SoftwareBased on Measurements at a Castor IIa Cask.

Fasten, Ch.; Reculeau, J.-Y.The Restructuring of the Model Regulations for the Transport ofRadioactive Material.

Fasten, Ch.; Nitsche, F.Radiation Protection Programme – Some Aspects from the Viewpointof the Competent Authority.

Nitsche, F.; Fasten, Ch.Transport Regulations for Radioactive Material in Germany.

In: Proccedings of the 7 th International Conference on Harmonisationwithin Atmospheric Dispersion Modelling for Regulatory Purposes,Belgirate, Italy, 28–31 May 2001.

Walter, H.Dose Assessment after an Explosive Dispersion of Radioactive Mate-rial in Urban Surroundings. A Decision Support System for Use by Ra-diation Protection Authorities.

In: Safety and Reliability International Conference KOBiN 2001,Szczyrk, Polen, 22. bis 25. Mai 2001, Proceedings, Band 3, Seite 7

Berg, H.-P.; Görtz, R.A Model for Common Cause Failures in Systems of RedundantComponents

In: Proceedings of the Waste Management Symposia, Tucson, Arizona, 2001, CD-ROM

6666

Publikationen

Page 69: Sanierungen von Halden des Uranerzbergbaus in Schlema - Bundesamt für …nbn:de:0221... · 2015. 10. 16. · sammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle sind Anlass, die

Beckmerhagen, I. A., Berg, H. P., Wohanka, A. E.The Procedure for Changes of the Licensed Status for a Repositoryfor Nuclear Waste.

Beckmerhagen, I.A.; Brennecke, P.Recent Waste Disposal Related Developments in Germany.

In: Proceedings ESREL 2001– Towards a safer world, Turin, September 16.–20., 2001, Vol. 3, , pp. 1451–1458

Berg, H.P.“Reassessing the Fire Safety of Nuclear Power Plants Using Determi-nistic and Probabilistic Methods”,

In: Fachtagung Standortnahe Zwischenlager, Tagungsband,ISBN 3-926956-43-7, Inforum Verlags- und Verwaltungs GmbH, Bonn,November 2001

Thomauske, B.Durchführung der Genehmigungsverfahren und Einbindung derZwischenlager in das Entsorgungskonzept der Bundesregierung fürabgebrannte Brennelemente, S. 219 –243

In: Jahrestagung Kerntechnik 2001, Fachsitzung Entsorgung,Inforum GmbH, Bonn, November 2001

Thomauske, B.Erfahrungen mit den Genehmigungsverfahren und der Öffentlichkeitzur Zwischenlagerung von Brennelementen vor Ort, S. 41–56

6767

Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte des BfS

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Bundesamt für Strahlenschutz

Rendsburg

GartowBerlin

Salzgitter

Bonn

Hanau

MünchenFreiburg

Schlema

Hauptsitz/Postanschrift:Willy-Brandt-Straße 538226 SalzgitterTel.: 0 18 88/3 33-0Fax: 0 18 88/3 33-18 85Internet: http://www.bfs.de

Fachbereich Angewandter StrahlenschutzInstitut für Angewandten Strahlenschutz:Köpenicker Allee 120-13010318 BerlinTel.: 0 18 88/3 33-41 00 Fax: 0 18 88/3 33-48 85

Fachbereich StrahlenhygieneInstitut für Strahlenhygiene:Ingolstädter Landstraße 185764 Oberschleißheim (Neuherberg)Tel.: 0 18 88/3 33-21 00Fax.: 0 18 88/3 33-28 85

Fachbereich StrahlenhygieneInstitut für AtmosphärischeRadioaktivität:Rosastraße 979098 FreiburgTel.: 0 18 88/3 33-67 10 Fax: 07 61/38 24 59

SSK - Geschäftsstelle:Hermann-Ehlers-Straße 10 53113 BonnTel.: 02 28/3 05-37 31 Fax: 02 28/67 64 59

RSK - Geschäftsstelle:Hermann-Ehlers-Straße 1053113 BonnTel.: 0 18 88/3 05-37 20 Fax: 02 28/67 03 88

KTA-GeschäftsstelleAlbert-Schweitzer-Straße 1838226 SalzgitterTel.: 0 18 88/3 33-16 21 Fax: 0 18 88/3 33-16 25

Informationsstelle zurnuklearen Entsorgung:Hauptstraße 1529471 GartowTel.: 0 58 46/16 31 Fax: 0 58 46/15 50

Informationsstelle zur radiologischen Situtation in Bergbaugebieten:Joliot-Curie-Straße 308301 SchlemaTel.: 0 37 72/2 27 00 Fax: 0 37 72/2 24 37

ODL - Stabsstelle Bonn:Deutschherrenstraße 93-9553177 BonnTel.: 0 18 88/3 33-51 33 Fax: 0 18 88/3 33-58 36

Messnetzknoten Bonn:Deutschherrenstraße 93-9553177 BonnTel.: 0 18 88/3 33-51 33Fax: 0 18 88/3 33-58 36

Messnetzknoten Rendsburg:Graf-von-Stauffenberg-Straße 1324768 RendsburgTel.: 0 43 31/1 32 20 Fax: 0 43 31/13 22 28

Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen:Rodenbacher Chaussee 663457 HanauTel.: 0 61 81/58-01 Fax: 0 61 81/58-43 30

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Jahresbericht 2001

Sanierung von Halden des Uranerzbergbaus in Schlema


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