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S.03 S.07 S - vbinswf.de · Kassenzahnärztlichen ereinigungen (KZv v) als auch die Kas-...

Date post: 04-Aug-2019
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A u s g A b e

2015

<<Dierichtige

Diagnosestellen!>>

Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.

Wir machen den Weg frei.

S.03 S.07 S.12GKV-VersorgungsstärkungsgesetzMVZ: neue Regeln – neue Chancen?

Homöopathie„Zurück zur Natur“ – Honorarchancen durch Homöopathie?

VolksbankForumPräsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery zu Besuch

S e R V i Ce M ag a Z i N F ü R ä R Z t e U N D a P ot H ek e R

DEZ

2 SeRViCeMagaZiN FüR äRZte UND aPotHekeR

VR-MED INFO vorwort freiberufler-betreuung

unser gesundheitswesen ist in bewegung. staatliche re-

gulierungen und die sich daraus ergebenden wirtschaftli-

chen Herausforderungen fordern zunehmend neue wege

diesen zu begegnen. so sind unter anderem Ärztenetze

und Hausarztverträge, bei denen es zu beginn große vor-

behalte und startschwierigkeiten gab, mittlerweile vielfach

probate lösungsoptionen. in der breite stellt sich nunmehr

die erkenntnis ein, dass uns die umbauprozesse im gesund-

heitswesen weiterhin begleiten, sich unter umständen so-

gar noch beschleunigen werden.

Die Heilberufler von heute befinden sich in einem span-

nungsfeld zwischen staatlicher regulierung, wettbewerbs-

und wirtschaftlichkeitsdruck sowie dem bestreben, die

Patienten optimal zu versorgen. Dies stellt auch erfahrene

Praxisinhaber vor das Problem, ihre Praxisnachfolge noch

früher vorzubereiten, denn viele nachfolger sind nicht be-

reit, die risiken alleine zu tragen.

„Die Medizin wird weiblich“ beschreibt den trend an den

universitäten, dass in vielen studiengängen mehr weibliche

studenten anzutreffen sind. weiterhin findet ein wandel

der erwartungen und Ziele vieler Heilberufler statt. fami-

lie und beruf in einklang zu bringen, eine ausgeglichene

work-life-balance zu erreichen, steht für viele noch vor

dem wirtschaftlichen Maximalerfolg.

im jüngst verabschiedeten gKv-versorgungsstärkungsge-

setz wurden einige neuerungen eingeführt, die direkte

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auswirkung auf die nachfolgeregelungen haben. so sind

zum beispiel die gründung von fachgleichen Medizinischen

versorgungszentren (MvZ) möglich. weiterhin sind die Zu-

lassungsausschüsse angehalten, im Zuge der soll-regelung

zu prüfen, ob in gebieten ab einem versorgungsgrad von

140 % die nachbesetzungsanträge abgelehnt werden kön-

nen.

Dies alles erfordert große Anstrengungen, die es neben

der täglichen versorgung der Patienten zu meistern gilt.

ob sie selbst vor der Praxisabgabe, einer niederlassung

oder einer Kooperationsentscheidung stehen, wir von der

volksbank im Märkischen Kreis eg tragen gerne dazu bei,

die Komplexität ihrer entscheidung sowie ihr finanzielles

risiko zu minimieren.

unser Ziel ist es, sie zu beraten und zu unterstützen, damit

sie den Kopf frei haben für ihren beruf und ihre familie.

ihr

Jens ruland

aUSgaBe DeZeMBeR 2015 3

AUS DER PRAXIS VR-MED INFO

MvZ: neue regeln –

neue CHAnCen?

Das Wachstum bei den Medizinischen Versorgungszent-

ren hat sich in den vergangenen Jahren abgeschwächt.

Nun könnte eine Neuregelung in Zusammenhang mit

dem kürzlich in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstär-

kungsgesetz (GKV-VSG) für eine Belebung des Marktes

sorgen.

Der neuesten statistik der Kassenärztlichen bundesverei-

nigung zufolge nimmt die Zahl der Medizinischen versor-

gungszentren (MvZ) weiter zu. ende 2014 gab es bundesweit

insgesamt 2.073 einrichtungen und damit 67 mehr als im vor-

jahr. im Zeitverlauf lässt sich jedoch erkennen, dass die Anzahl

der neugründungen deutlich rückläufig ist, wobei insbeson-

dere die gründungen im vertragsärztlichen und sonstigen

bereich betroffen sind. bei den MvZ mit Krankenhausbeteili-

gung sind im Zeitraum 2013/2014 wieder vermehrt gründun-

gen zu beobachten.

Auch wenn die Zahlen belegen, dass der große boom bei den

MvZ damit (vorerst) vorüber ist, nehmen diese besonderen

einrichtungen mittlerweile einen wichtigen Platz in der deut-

schen versorgungslandschaft ein und bieten einer zuneh-

menden Zahl an Ärzten einen Arbeitsplatz, meist in form der

immer stärker gefragten Angestelltentätigkeit.

Mit dem gKv-vsg traten nun einige wichtige neuregelun-

gen für MvZ in Kraft (vgl. infobox), die bald für eine neue

wachstumsdynamik sowie für eine umstrukturierung auf

dem ambulanten vertragsärztlichen und insbesondere zahn-

ärztlichen Markt sorgen könnten.

war in der vergangenheit eine fachgruppenübergreifende

Ausrichtung bzw. die tätigkeit von mindestens zwei Ärzten

mit unterschiedlichen facharzt- oder schwerpunktbezeich-

nungen zwingende voraussetzung, erlaubt nun das gesetz

auch die gründung arztgruppengleicher MvZ. ferner sind

ebenso Kommunen berechtigt, MvZ zu gründen. Da die

gründung eines MvZ insbesondere für die in der Materie

nicht fachkundigen gemeinden sehr aufwändig ist und zu-

dem ein relativ großes investitionsvolumen erfordert, ist je-

doch davon auszugehen, dass letztere keine große rolle auf

dem MvZ-Markt spielen werden. vielmehr wird sich das en-

gagement der Kommunen auf jene gebiete beschränken, in

denen spezielle örtliche versorgungsnotlagen ein eingreifen

erforderlich machen.

im gegensatz zu den kommunalen MvZ steht fachleuten

zufolge insbesondere bei den zahnärztlichen MvZ, den so-

genannten Z-MvZ, eine größere gründungswelle bevor. bis-

lang fiel das engagement der Zahnärzte im MvZ-bereich sehr

gering aus. Der statistik der Kassenzahnärztlichen bundesver-

einigung zufolge waren im Jahr 2013 in lediglich 23 der ins-

gesamt 2.006 MvZ auch vertragszahnärzte beschäftigt. Dies

lässt sich neben der bislang zwingend erforderlichen fach-

übergreifenden Kooperation auch dadurch erklären, dass

die gründung und Zulassung bei human- und zahnmedizin-

übergreifenden MvZ sehr komplex waren, da hier sowohl die

Kassenzahnärztlichen vereinigungen (KZv) als auch die Kas-

senärztlichen vereinigungen (Kv) involviert werden mussten.

Info | Die wichtigsten Neuregelungen des GKV-VSG zu den MVZ (§ 95 SGB V)

Möglichkeit der gründung arztgruppengleicher MvZ: Ab sofort sind auch reine Hausarzt- oder Zahnarzt-MvZ so-wie spezialisierte facharztgruppengleiche MvZ zulässig.

erleichterung der MvZ-gründung für Kommunen: er-laubt sind nun öffentlich-rechtliche rechtsformen, wie eigeneinrichtung oder regiebetrieb. es besteht keine Zustimmungspflicht der Kv; Kommunen sind jedoch bei nachbesetzungen gegenüber ärztlichen bewerbern nachrangig zu berücksichtigen.

schaffen gleicher Ausgangsbedingungen für MvZ und Praxen: bei den Plausibilitätsprüfungen wird künftig eine gleichbehandlung von niedergelassenen und – u. a. in MvZ – angestellten Ärzten erfolgen.

Möglichkeit der beschäftigung eines ärztlichen vertre-ters im fall einer Kündigung/freistellung eines angestell-ten Arztes (max. Dauer: sechs Monate).

Möglichkeit der verlegung einer Anstellungsgenehmi-gung von einem MvZ in ein anderes MvZ (in gleicher trägerschaft), sofern gründe der vertragsärztlichen ver-sorgung dem nicht entgegenstehen.

Abb. 1 | MVZ-Neugründungen – Entwicklung der Veränderungsraten

Quelle: Kbv (2015) grafik: rebMAnn reseArCH

2009/2010

2010/2011

2011/2012

2012/2013

2013/2014

18 %0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 %

Krankenhaus-MVZ Vertragsärztliche und Sonstige MVZ

11,9 %16,8 %

8,9%10,8 %

7,1 %6,4 %

3,1 %4,2 %

1,6 %6,0 %

4 SeRViCeMagaZiN FüR äRZte UND aPotHekeR

VR-MED INFO AUS DER PRAXIS

für expansionswillige Ärzte und Zahnärzte bieten MvZ eine

vielzahl von vorteilen:

Größerer unternehmerischer Spielraum

vertrags(zahn)ärzte haben die Möglichkeit, mehrere fach-

richtungsgleiche MvZ mit angestellten Ärzten an verschie-

denen standorten zu gründen. im vergleich zur berufsaus-

übungsgemeinschaft (bAg) sind zudem größere strukturen

erlaubt. bislang bestehen bei einer einzelpraxis/bAg wegen

des grundsatzes der persönlichen leitung hinsichtlich der

Anstellung von Ärzten folgende einschränkungen:

– vertragsärzte: maximal drei vollzeitbeschäftigte (bzw.

dem vollzeit-umfang entsprechende teilzeitbeschäftigte)

Ärzte; voraussetzung: keine Zulassungsbeschränkung der

Arztgruppe des anzustellenden Arztes,

– vertragsärzte, die überwiegend medizinisch-technische

leistungen erbringen: maximal vier vollzeitbeschäftigte

(bzw. dem vollzeit-umfang entsprechende teilzeitbe-

schäftigte) Ärzte; voraussetzung: keine Zulassungsbe-

schränkung der Arztgruppe des anzustellenden Arztes,

– Zahnärzte: maximal zwei vollzeitbeschäftigte (bzw. dem

vollzeit-umfang entsprechende teilzeitbeschäftigte)

Zahnärzte.

Ärzte dürfen in MvZ in unbegrenzter Zahl angestellt wer-

den, sofern der Planungsbereich nicht gesperrt ist. für die

Zahnärzte gelten diesbezüglich keinerlei einschränkungen.

Beschränkung des unternehmerischen Risikos

im gegensatz zu einer bAg oder Personengesellschaft ist

mit der für MvZ zulässigen rechtsform der gmbH eine ein-

fache Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung gegeben (zu-

mindest bei forderungen, die nicht von gesetzlichen Kran-

kenkassen stammen).

Attraktive Arbeitsplätze für die Generation Y und Ent-

lastung von administrativen, organisatorischen und be-

triebswirtschaftlichen Tätigkeiten

– MvZ bieten die Möglichkeit zur umsetzung flexibler Ar-

beitszeitmodelle, was dem trend einer „ausgeglichenen

work-life-balance“ entgegenkommt und die Chancen auf

die gewinnung von ärztlichen Mitarbeitern erhöht. für

die Mitarbeiter können besondere Angebote (z. b. ein in-

ternes fortbildungsprogramm) geschaffen werden.

– für MvZ-Ärzte, welche auf der suche nach einem Praxis-

nachfolger sind, können sich die Chancen auf eine erfolg-

reiche Praxisabgabe erhöhen, da der Abgeber die Mög-

lichkeit erhält, weiterhin als teilzeitangestellter im MvZ

mitzuarbeiten.

– Da insbesondere die größeren MvZ häufig einen professio-

nellen geschäftsführer beschäftigen oder in kleineren MvZ

ein vertragsarzt für Management und verwaltung abge-

stellt ist, können sich die dort arbeitenden Mediziner voll

auf die Aufgabe der Patientenversorgung konzentrieren.

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aUSgaBe DeZeMBeR 2015 5

AUS DER PRAXIS VR-MED INFO

„gesunDHeitswesen 4.0“ –

soCiAl MeDiA Zur

PAtientengewinnung?

Auch das Gesundheitswesen muss sich zwangsläufig mit

der Generation der Digital Natives auseinandersetzen.

Insbesondere jüngere sowie beruflich stark eingespann-

te Patienten suchen sich ihren Arzt oder Zahnarzt immer

öfter über das Internet.

erste erfahrungen zeigen, dass social Media als bestandteil

des Marketing-Mix einer Praxis gut zur neugewinnung von

Patienten geeignet sind. Ärzte und Zahnärzte müssen hier-

bei jedoch einige wichtige grundregeln beachten. Mit dem

rasanten Aufstieg führender Plattformen wie twitter oder

face book wurde in der deutschen bevölkerung ein regelrech-

ter social-Media-Hype ausgelöst, den sich viele privatwirt-

schaftliche unternehmen längst zunutze gemacht haben, um

erfolgreich die neuen, mit dem web verbundenen Marketing-

möglichkeiten einzusetzen. Auch die Patienten wünschen sich

mehr interaktivität von seiten der Mediziner im netz. trotz-

dem freunden sich die Praxisinhaber nur zögerlich mit den

neuen Medien an und sind insbesondere in den sozialen netz-

werken wie facebook, twitter, Youtube etc. kaum aktiv. Der

aktuellen leseranalyse medizinischer fachmedien (lA-MeD)

APi 2015 zufolge, einer repräsentativen umfrage unter 1.007

APi (Allgemeinmedizinern, Praktikern und internisten), haben

nur gut 2 % der befragten Mediziner einen eigenen face-

book-eintrag für ihre Praxis erstellt. Dies hat gute gründe.

Zum einen vermag auch die beste Plattform den persönli-

chen Arzt-Patienten-Kontakt und die individuelle informati-

on durch den Mediziner niemals zu ersetzen. Zum anderen

birgt die Aktivität im netz eine reihe von fallstricken, deren

vermeidung im vorfeld der webaktivitäten eine umfangrei-

che beschäftigung mit der insbesondere aus datenschutz-

rechtlicher sicht sensiblen Materie erfordert.

sind die formalen voraussetzungen geschaffen, bieten die

social Media dank der interaktivität der Plattformen ein gro-

ßes Potenzial hinsichtlich einer verbesserten Patientenbin-

dung oder gar gewinnung neuer Patienten. gegenwärtig ist

keine andere Marketingform in der lage, so viele (potenziel-

le) Patienten bzw. unterschiedliche Zielgruppen gleichzeitig

Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Spe-

zialisierung bei umfangreichem Leistungsangebot und

durch bessere technische Ausstattung

in größeren Kooperationen amortisieren sich investitionen

dank des höheren Patientendurchlaufs und der besseren

Auslastung in der regel deutlich schneller. Dies erlaubt,

die medizinisch-technische Ausstattung auf dem neuesten

stand zu halten, was sowohl für die Patienten als auch für

die dort tätigen Ärzte attraktiv ist. ferner profitieren Patien-

ten (auch mit komplexeren Problemen) von den meist breit

aufgestellten fachbezogenen behandlungsmöglichkeiten

aus einer Hand. (so ist z. b. denkbar, dass in einem reinen

Hausarzt-MvZ ein Mediziner insbesondere die präventions-

medizinischen leistungen übernimmt und sich ein anderer

auf die palliativmedizinische versorgung konzentriert.)

Größenvorteile und Synergien

größere Kooperationen, wie MvZ, verfügen im vergleich

zur einzelpraxis über größenvorteile und synergien, etwa

in form einer höheren geräteauslastung oder besserer

einkaufskonditionen beim Material, was höhere Margen

erlaubt. Zudem kann zum beispiel bei Zahnärzten über

günstigere Angebote bei den selbstzahlerleistungen die

wettbewerbsposition verbessert werden. Darüber hinaus

lassen sich aufgrund der Arbeitsteilung gesetzliche vorga-

ben wie Qualitätsmanagementsysteme oder Hygienerichtli-

nien einfacher umsetzen.

insgesamt werden die geänderten vorgaben die bildung

größerer versorgungseinheiten auf dem vertrags-(zahn)

ärztlichen Markt beflügeln. Hierbei kann tendenziell eine

Zentralisierung der versorgung an wirtschaftlich besonders

günstigen standorten (z. b. in großstädten, ballungsräumen)

entstehen. solange hier jedoch Ärzte und Zahnärzte das „ru-

der führen“, besteht kein Anlass zur sorge. Zu Problemen

kann es dann kommen, wenn gewinnorientierte finanzinves-

toren den Markt für sich entdecken. fachleute erwarten trotz

allem kein „Aus“ für die traditionelle einzelpraxis, die nach wie

vor insbesondere durch den engen und persönlichen Arzt-Pa-

tienten-Kontakt punkten wird.

6 SeRViCeMagaZiN FüR äRZte UND aPotHekeR

VR-MED INFO AUS DER PRAXIS

zu erreichen. Hinzu kommt, dass in der regel keine größeren

investitionen erforderlich sind. Die Plattformen verfügen bei

hohen reichweiten über einfache beteiligungsmöglichkei-

ten zum sozialen Austausch im internet. so hat allein face-

book in Deutschland mehr als 28 Mio. aktive registrierte

Mitglieder und bietet sich damit in besonderem Maße für

social-Media-Marketingaktivitäten an. für Arztpraxen eröff-

net facebook mit dem führen einer sogenannten fanpage

eine reihe interessanter Möglichkeiten, die zu einer besseren

identifikation der bestehenden Patienten mit der Praxis, der

neugewinnung von Patienten und gleichzeitig zu einer stei-

gerung der Attraktivität als Arbeitgeber beitragen können

(vgl. infobox).

so verlockend einfach die Marketingmöglichkeiten über so-

cial Media zu sein scheinen, sie erfordern auf alle fälle eine

vorherige ausreichende Planung. voraussetzungen für ein er-

folgreiches Agieren auf den Plattformen sind unter anderem:

Ausreichende zeitliche bzw. personelle Ressourcen für die

laufende Pflege: Durch veraltete informationen entsteht

schnell ein negativer effekt. gerade interaktive systeme, die

den nutzer/Patienten einbeziehen, erfordern einen nicht zu

unterschätzenden laufenden zeitlichen Aufwand und eine

schnelle reaktionszeit (etwa bei der beantwortung von

Patientenfragen). Die Zuständigkeit für die facebook-Pfle-

ge (tägliche Kontrolle, redaktionsplan für das Posten von

beiträgen, formulierung der Posts, regelmäßiger, möglichst

monatlicher Austausch des titelbildes etc.) sollte im team

klar definiert sein.

Genaue Kenntnis der betreffenden Systeme und ihrer daten-

schutzrechtlichen Sicherheitslücken: bei der nutzung der

Plattformen gilt es, sowohl die ärztliche schweigepflicht

zu beachten als auch die ungewollte verbreitung vertrau-

licher Daten zu verhindern. Aus sicherheitsgründen sollte

der face book-Account nicht über den Praxisrechner ge-

führt werden. vor dem freischalten ist auf richtige Privat-

sphäre-einstellungen zu achten. Den Plattformen darf auf

keinen fall der Zugriff auf das Adressbuch gewährt werden

(verstoß gegen die schweigepflicht). Da sich die geschäfts-

bedingungen und standardeinstellungen der social-Me-

dia-Plattformen im Zeitverlauf ändern können, sollten Kon-

trollen der nutzungsbedingungen und einstellungen zum

schutz der Privatsphäre regelmäßig erfolgen. schließlich

sind auch die Patienten über die Datenschutzproblematik

aufzuklären (persönliche Daten gehören nicht auf die Platt-

form!), zum beispiel mittels regelmäßiger Posts und/oder

ausgelegter info-flyer in der Praxis. entsprechend kritische

Pinnwand-beiträge von Patienten sind sofort zu löschen.

Auch werbliche Pinnwand-einträge sollten sofort gelöscht

und die Absender gesperrt werden. Auch in Zusammen-

hang mit dem „gefällt mir“-button können Datenschutz-

probleme eintreten. grund ist, dass es über diesen button

bereits beim laden der seite zu einer Datenübertragung

kommt, ohne dass der nutzer hierüber informiert wird oder

eine widerspruchsmöglichkeit hat. Über die so übertragene

url der aktuellen seite und eine personenverknüpfte nut-

zerkennung können die Plattformen ein komplettes surf-

profil der nutzer erstellen.

Trennung der beruflichen und privaten Ebene: berufliche und

private interessen sind über die einrichtung getrennter sei-

ten/Profile klar zu trennen. Der umgang mit den Patienten

sollte sich auf die professionelle ebene beschränken, freund-

schaftsanfragen von Patienten auf der privaten facebook-

seite sollten mit der begründung abgelehnt werden, dass

grundsätzlich keine online-freundschaften mit Patienten

eingegangen werden.

Kenntnis der Rechtslage einschließlich der Aufklärung der

Mitarbeiter: Auch die Praxismitarbeiter müssen die daten-

schutzrechtlichen bestimmungen kennen (patientenbe-

zogene Daten sind auf den Plattformen ebenso tabu wie

diffamierende Äußerungen). Zu beachten ist auch, dass die

Info | Mögliche Features einer Facebook-Fanseite für Praxen

Anlegen einer kostenlosen Praxis-Facebookseite als sogenannte Fanseite eine fanseite bietet ähnliche funktionen wie die Profile privater facebook-nutzer und hat gegenüber einer klassischen website den vorteil einer besseren Auffind-barkeit bei google.

es besteht die Möglichkeit, die Praxis und das team (u. a. mit fotos) vorzustellen und auf Praxisbesonderheiten, spezielle behandlungsmethoden, igel, sprechzeiten, ur-laubsvertretung etc. hinzuweisen oder eine Anfahrtsbe-schreibung einschließlich Parkmöglichkeiten zu geben.

Zudem kann ein online-terminvereinbarungssystem mit eingebunden werden.

Regelmäßige Postings Möglich sind hier infos zu neuen Diagnose- oder be-handlungsmethoden, zu aktuellen erkrankungswellen (grippe, eHeC etc.) oder aktuelle Praxisinformationen (wie z. b. bezüglich eigener veranstaltungen, fortbildun-gen, zum notdienst oder den dienstbereiten Apotheken sowie stellenausschreibungen).

verweise und verlinkungen zu anderen/weiterführenden internetseiten (selbsthilfegruppen, Klinikwebsites etc.). Marketingexperten raten zu mindestens zwei neuen Pos-tings pro woche.

Arztbewertungen gute bewertungen durch die fangemeinde (rezensio-nen) haben eine hervorragende Außenwirkung. Hierbei empfiehlt es sich, Patienten direkt auf die bewertungs-möglichkeit anzusprechen.

aUSgaBe DeZeMBeR 2015 7

AUS DER PRAXIS VR-MED INFO

„ZurÜCK Zur nAtur“ –

HonorArCHAnCen

DurCH HoMöoPAtHie?

Die Naturmedizin – und insbesondere die Homöopathie -

ist bei den deutschen Patienten beliebt wie nie zuvor. Dies

schlägt sich auch in einem wachsenden Angebot nieder.

Umsätze für die Arztpraxis lassen sich dabei aus verschie-

denen Quellen erzielen.

bereits seit langem greifen deutsche Patienten neben der

klassischen schulmedizin auf alternative therapiekonzepte

wie unter anderem naturheilverfahren zurück. besonders

beliebt sind homöopathische therapien, deren nachfrage

innerhalb der letzten Jahre kontinuierlich zugenommen hat.

Dies belegt auch eine bevölkerungsrepräsentative studie des

instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des bun-

desverbands der Arzneimittel-Hersteller (bAH). während im

Jahr 2009 der Anteil der deutschen Anwender homöopathi-

scher Präparate noch bei 53 % lag, stieg er 2014 auf 60 %. Die

Hauptanwendungsgebiete der alternativen Arzneimittel wa-

ren mit großem Abstand erkältungskrankheiten und grippale

infekte (vgl. Abb. 2 auf seite 8).

Dabei sind die verwender von der ausgesprochen guten

verträglichkeit der homöopathischen Arzneimittel (53 %),

ihrer besonderen eignung auch für Kinder (58 %), ihrer ge-

ringen nebenwirkungen (78 %) und der einfachen Anwen-

dung (53 %) überzeugt. grundsätzlich sind Homöopathika

in westdeutschland (Anwenderanteil: 64 %) beliebter als in

ostdeutschland (44 %). Mit einem Anteil von 73 % greifen

insbesondere die frauen zu homöopathischen Medikamen-

ten. bei den Männern liegt der Anteil der Anwender mit 48 %

deutlich niedriger.

Die Homöopathie ist nicht bestandteil des regelleistungska-

talogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Die einzelnen

Kassen haben aber die Möglichkeit, diese leistungen über

wahl- bzw. Zusatzverträge, verträge zur integrierten versor-

gung oder über die erweiterten satzungsleistungen anzubie-

ten. Mittlerweile folgen viele Krankenkassen dem bedürfnis

der Patienten nach alternativen Heilmethoden. nach Aus-

kunft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte

(DZvhÄ) haben bereits zwei Drittel aller deutschen Kran-

kenkassen mit dem DZvhÄ selektivverträge zur homöopa-

thischen versorgung geschlossen. Darüber hinaus sind zwölf

Kassenärztliche vereinigungen spezielle vereinbarungen

über homöopathische leistungen mit verschiedenen Kran-

kenkassen eingegangen. Mittlerweile beteiligen sich bereits

impressumspflicht gilt und eventuelle urheberrechte bei vi-

deos und fotografien berücksichtigt werden müssen. ferner

ist eine gesonderte einwilligung der Mitarbeiter bezüglich

des einstellens ihrer fotos und ihres namens erforderlich.

nicht zuletzt haben Ärzte das fernbehandlungsverbot zu

respektieren und dürfen keine therapeutischen empfeh-

lungen über die Plattformen abgeben. Auch berufswidrige

werbung ist zu vermeiden.

Realistische Einschätzung des Risikos eventueller Imageschä-

digungen (z. B. durch Cyber-Mobbing) sowie der Gefahr der

Verbreitung von Malware: Auch in den sozialen netzwerken

sind spam und schadsoftware weit verbreitet. eine gute fi-

rewall ist somit unerlässlich. ferner sollten die Mitarbeiter

darauf hingewiesen werden, Klicks auf verdächtige links zu

unterlassen.

Haftpflichtversicherung: um eventuelle Haftungsrisiken ab-

zudecken, sollten Ärzte prüfen, ob ihre Haftpflichtversiche-

rung auch auf den bereich der social Media Anwendung

findet.

Die bundesärztekammer bietet in ihrem Downloadbereich

eine Handreichung zum thema „Ärzte in sozialen Medien“

mit weiterführenden tipps zur nutzung der sozialen Medi-

en (vgl. http://bit.ly/1Ks2yob). Der Austausch über soziale

Medien kann für Praxen viele Potenziale bieten. Ärzte und

Zahnärzte müssen sich jedoch darüber bewusst sein, dass

eine entsprechende nutzung (datenschutz-)rechtliche Prob-

leme nach sich ziehen kann. vor allem Mediziner mit geringer

social-Media-erfahrung sollten deshalb gerade beim Aufbau

einer „digitalen identität“ ihrer Praxis die Hilfe von professi-

onellen, auf den ärztlichen bereich spezialisierten Dienstleis-

tern in Anspruch nehmen.

8 SeRViCeMagaZiN FüR äRZte UND aPotHekeR

VR-MED INFO AUS DER PRAXIS

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fast 1.500 vertragsärzte an den entsprechenden verträgen.

für die teilnehmenden Mediziner lohnt sich die teilnahme an

den verträgen. einem bericht von „Medscape“ zufolge erhal-

ten sie für die einstündige erstanamnese eine Pauschale in

Höhe von 90 € und für die repertorisation (einordnung der

individuellen symptome entsprechend ihrer wichtigkeit, um

auf dieser basis die geeignete homöopathische Medikation

zu finden) 30 €. Darüber hinaus werden zwei jeweils dreißig-

minütige folgeanamnesen und zusätzliche beratungen von

je 10 Minuten extra honoriert. Die Abrechnung der leistun-

gen erfolgt extrabudgetär zu festen Preisen über eine beauf-

tragte Abrechnungsgesellschaft. Die Kosten für die homöo-

pathischen Medikamente sind von den Patienten zu tragen.

Mittlerweile sind jedoch viele Krankenkassen auch hier zu

einer Kostenübernahme bereit. gegenwärtig erstatten laut

„Apotheken-umschau“ bereits rund 70 der 123 gesetzlichen

Krankenkassen die Kosten für pflanzliche, homöopathische

und anthroposophische Arzneimittel.

Als voraussetzung für eine teilnahme an den homöopathi-

schen selektivverträgen ist laut DZvhÄ eine eigene Praxis

mit Kassenzulassung (für angestellte Ärzte gibt es die Mög-

lichkeit einer sondergenehmigung) und ein entsprechender

Qualifikationsnachweis (Zusatzbezeichnung Homöopathie

oder Homöopathie-Diplom des DZvhÄ) erforderlich. Darü-

ber hinaus besteht die verpflichtung, ein fortbildungspen-

sum von 20 stunden je Kalenderjahr zu erfüllen.

bei Privatpatienten ist die Abrechnung der Kernleistungen

der homöopathischen behandlung über die Ziffern 30 und

31 goÄ abgedeckt. Die Ziffer 30 darf bei einer mindestens

einstündigen homöopathischen erstanamnese inklusive der

Ausarbeitung des falles abgerechnet werden und beträgt

52,46 € (bei 1-fachem satz), 120,65 € (bei 2,3-fachem satz),

beziehungsweise 183,61 € (bei 3,5-fachem satz). Die Ziffer 30

darf innerhalb eines Jahres (hier gilt nicht das Kalenderjahr!)

nur einmal zum Ansatz kommen.

folgekonsultationen mit einer Mindestdauer von 30 Minuten

werden über die Ziffer 31 vergütet. Diese beträgt je nach satz

zwischen 26,23 € (1-facher satz), 60,33 € (2,3-facher satz) und

91,81 € (3,5-facher satz). innerhalb von sechs Monaten dürfen

höchstens drei folgekonsultationen abgerechnet werden. bei

Kindern unter 14 Jahren ist die erstanamnese (mit dem hal-

ben gebührensatz) abrechenbar, sofern die Dauer zwischen

30 und 60 Minuten beträgt. voraussetzung für die Honorie-

rung ist – wie auch im selektivvertraglichen bereich – neben

der schriftlichen Dokumentation der erbrachten leistungen

ein Qualifikationsnachweis in form einer entsprechenden

weiter- oder fortbildung (z. b. Diplom des DZvhÄ).

Ärzte, die ihr leistungsspektrum um homöopathische leis-

tungen ergänzen möchten, sollten sich gut und ausreichend

vorbereiten und ihre Patienten frühzeitig informieren. Auch

wenn das Angebot bei vielen Patienten willkommen ist, darf

nicht vergessen werden, dass die homöopathische therapie

mit einem vergleichsweise hohen Zeitaufwand einhergeht,

was bei der terminvergabe und bei der belegung der Pra-

xisräume zu berücksichtigen ist. Auch bei der Auswahl der

Mitarbeiter sollte darauf geachtet werden, dass sie den spe-

ziellen Anforderungen einer homöopathisch ausgerichteten

Arztpraxis genügen und idealerwiese persönliches interesse

für die Homöopathie mitbringen.

Abb. 2 | Von Verwendern erfolgreiche Einnahme von Homöopathika nach Symptomen

Quelle: institut für Demoskopie Allensbach (2014) grafik: rebMAnn reseArCH

Magenbeschwerden

Schlaflosigkeit

Verdauungsbeschwerden

Kopfschmerzen

Insektenstiche/Sonnenbrand

Stärkung des Imunsystems

Erkältungen und gripale Infekte

60 %10 % 20 % 30 % 40 % 50 %

56 %

30 %

24 %

22 %

21 %

19 %

19 %

0 %

aUSgaBe DeZeMBeR 2015 9

AUS DER PRAXIS VR-MED INFO

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Die von der Volksbank im Märkischen Kreis eingesetzte

Informationsplattform ATLAS MEDICUS® gibt den Frei-

berufler-Betreuern sowie den Ärzten und Zahnärzten

umfangreiche onlinebasierte Werkzeuge für eine nach-

haltige gesundheitsökonomische Beratung mit gezieltem

regionalem Fokus an die Hand. Die jüngst aktualisierte

Regionalanalyse bietet eine Auswahlmöglichkeit unter

rund 3.000 Karten und umfasst die Bedarfsplanung sowie

eine Standortanalyse.

bei der niederlassung legen Ärzte und Zahnärzte oft zu we-

nig Augenmerk auf den künftigen standort. Doch neben

der Kompetenz und dem leistungsangebot des Mediziners

sowie dem Praxisimage ist gerade der standort ein wich-

tiger bestimmungsfaktor für den wirtschaftlichen erfolg.

Hinzu kommt, dass aufgrund der geänderten gesetzlichen

rahmenbedingungen standortentscheidungen immer kom-

plexer werden. An erster stelle sind hier die seit 2013 gel-

tende neue bedarfsplanung sowie die bestimmungen des

gKv-versorgungsstärkungsgesetzes (gKv-vsg) zum Abbau

der Überversorgung zu nennen. nicht nur im vorfeld einer

Praxisneugründung, sondern auch bei strategischen entschei-

dungen wie einer Praxisübernahme, der Überführung der

Praxis in eine Kooperation, der Ausgründung einer filialpra-

xis, der gründung einer überörtlichen gemeinschaftspraxis

oder der strategischen Ausrichtung etablierter Praxen soll-

te neben der berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen

standortkriterien nicht auf eine differenzierte umfeldanalyse

verzichtet werden. Auch für den Praxisabgeber können ge-

zielte und detaillierte informationen zum standort der Praxis

für die verhandlungen mit potenziellen Käufern hilfreich sein.

Die von den freiberufler-betreuern der volksbank im Mär-

kischen Kreis eingesetzte regionalanalyse erlaubt individuel-

le, auf den Kunden zugeschnittene Auswertungen. Das tool

untersucht dabei unter anderem Kriterien wie die Konkur-

renzsituation oder das Honorarpotenzial (einschließlich der

Privatumsätze) oder nimmt eine Überprüfung hinsichtlich der

vorgaben der neuen bedarfsplanungsrichtlinie vor.

im folgenden werden die einzelnen funktionen der neuen

regionalanalyse exemplarisch dargestellt.

1. Planungsbereiche

Die Karten weisen die Planungsbereiche der jeweiligen fach-

gruppe gemäß der aktuell geltenden bedarfsplanungsrichtli-

nie aus. Hierbei sind die noch offenen Planungsbezirke grün

markiert, rot steht für einen gesperrten Planungsbereich. Die

feststellung, ob ein Planungsbereich offen oder gesperrt ist,

obliegt dem zuständigen landesausschuss der Ärzte und

Krankenkassen.

vor allem bei den Hausärzten ist die Übersicht über bedarfs-

planung hilfreich, weil sie bei den hier geltenden kleinen

Planungsbereichen für einen schnellen Überblick über die

grundsätzlichen niederlassungsmöglichkeiten sorgt. Darüber

hinaus lässt sich anhand der Kartendarstellung auf einen blick

erkennen, wie die situation in den benachbarten Planungsbe-

reichen ist. sind beispielsweise die angrenzenden Planungs-

bereiche offen, ist von einer geringeren Konkurrenzstärke

auszugehen beziehungsweise ist eventuell mit Patientenzu-

strömen aus benachbarten bereichen zu rechnen.

2. Versorgungsgrad

Der versorgungsgrad liefert detaillierte informationen zur

versorgungssituation (vgl. Abb. 3). Die Karten weisen je nach

ausgewählter fachgruppe den tatsächlichen versorgungs-

grad in den jeweiligen Planungsbezirken aus. Dieser ergibt

sich aus der in der bedarfsplanungsrichtlinie festgeschriebe-

nen verhältniszahl. eine unterversorgung wird in der regel

angenommen, wenn die tatsächliche Anzahl an Hausärzten

Abb. 3 | Versorgungsgrad, KV-Region Westfalen-Lippe, Hautärzte

Quelle: rebMAnn reseArCH, AtlAs MeDiCus® (2015)

10 SeRViCeMagaZiN FüR äRZte UND aPotHekeR

VR-MED INFO AUS DER PRAXIS

mehr als 25 % – bei fachärzten mehr als 50 % – unter dem

ermittelten bedarf liegt. eine Überversorgung besteht ab ei-

nem versorgungsgrad von 110 %. ein hoher versorgungsgrad

beziehungsweise eine Überversorgung – insbesondere ab ei-

nem versorgungsgrad von 140 % – ist für Praxisabgeber kri-

tisch, weil die gefahr besteht, dass der Zulassungsausschuss

aufgrund der neuen bestimmungen des gKv-vsg einer

nachbesetzung nicht zustimmt.

3. Konkurrenzsituation

Die Karte zur Konkurrenzsituation stellt die einwohnerzahl in

relation zur Anzahl der vertragsarztsitze der jeweiligen fach-

gruppe in dem bedarfsplanungsbereich dar. gezählt werden

die an der ambulanten versorgung teilnehmenden Ärzte, in-

klusive der angestellten Ärzte. eine hohe Ärztedichte erzeugt

in der regel einen entsprechenden Konkurrenzdruck, sodass

diese regionen rot gekennzeichnet sind. regionen mit nied-

riger Arztdichte sind grün eingefärbt.

4. Umsatzpotenzial GKV

Diese Karten geben Aufschluss über das gKv-umsatzpoten-

zial, das je Arzt in der angegebenen region durchschnittlich

erreichbar ist. Ausgehend von den tatsächlichen umsätzen

in den Kv-regionen werden die gKv-umsatzpotenziale für

die regionen auf basis der pro Altersklasse anfallenden gKv-

Kosten errechnet. Je älter die bevölkerung eines Planungs-

bereiches ist, desto höher fallen hier in der regel die gKv-

Ausgaben bei den niedergelassenen Ärzten aus. Der ausge-

wiesene indikator gibt damit einen ersten Hinweis über die

Höhe des anzustrebenden Honorars. für Praxisgründer wäre

der ausgewiesene wert ein umsatzziel, das circa drei bis fünf

Jahre nach der gründung erreicht werden sollte. für beste-

hende Praxen erlaubt der wert einen vergleich des Honorars

mit dem Durchschnitt der fachgruppe des Planungsberei-

ches oder der Kv-region. bei Praxen, die deutlich unter dem

ausgewiesenen umsatz liegen, ergeben sich an dieser stelle

Ansatzpunkte für eine weitergehende „feindiagnostik“ und

beratung.

5. Privatärztliches Umsatzpotenzial

für das privatärztliche umsatzpotenzial wird ebenfalls je Pla-

nungsbezirk sowie nach ausgewählter fachgruppe ein Durch-

schnittswert ausgewiesen. Darin enthalten sind neben den

umsätzen mit privaten Krankenversicherungen (PKv-um-

sätzen) und mit individuellen gesundheitsleistungen (igel)

auch die sonstigen privaten umsätze, die etwa im rahmen

der gutachterlichen tätigkeit erzielt werden. Ausgehend von

den tatsächlichen umsätzen in den Kv-regionen werden die

privatärztlichen umsatzpotenziale für die regionen auf basis

der pro Altersklasse anfallenden privatärztlichen Ausgaben

errechnet. Auch seitens der privatärztlichen Ausgaben be-

steht ein Zusammenhang mit der Altersstruktur der bevöl-

kerung des jeweiligen Planungsbereiches. besonders wichtig

ist diese Auskunft, wenn es um die erstellung eines igel-Kon-

zeptes oder die gestaltung anderer zuzahlungspflichtiger

leistungen geht. Zudem dürfte diese information auch die

Zahnärzte besonders interessieren, bei denen die selbstzah-

lerleistungen eine deutlich wichtigere rolle spielen als bei

den Humanmedizinern.

6. Umsatzpotenzial gesamt

Diese Kartenfunktion bildet das gesamtpotenzial ab, das sich

aus den beiden bereichen gKv-umsatz und dem privatärzt-

lichen umsatz zusammensetzt (vgl. Abb. 4). Die farbgebung

gibt einen ersten Überblick. Dabei gilt: grün entspricht ei-

nem hohen gesamt-umsatzpotenzial und rot einem nied-

rigen (bei dem ausgewählten beispiel zeigt sich, dass das

gesamt-umsatzpotenzial der Hautärzte unter anderem in

recklinghausen, unna, Hagen und im ennepe-ruhr-Kreis

besonders hoch und in Paderborn und Münster unterdurch-

schnittlich niedrig ist).

7. Gesamtbeurteilung der Region

Die gesamtbeurteilung der jeweiligen region für eine fach-

gruppe ergibt sich aus der Zusammenführung folgender

standortkriterien:

gKv-umsatzpotenzial (hohes umsatzpotenzial

ist positiv für die gesamtbeurteilung)

Abb. 4 | Umsatzpotenzial gesamt, KV-Region Westfalen-Lippe, Hautärzte

Quelle: rebMAnn reseArCH, AtlAs MeDiCus® (2015)

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Privat-umsatzpotenzial (hohes umsatzpotenzial

ist positiv für die gesamtbeurteilung)

Konkurrenzsituation (niedrige Ärztedichte

ist positiv für die gesamtbeurteilung)

Die gewichtung erfolgt jeweils mit einem Drittel. Die farbstu-

fen stellen Abweichungen vom Durchschnittswert der jewei-

ligen Messgröße dar, wobei die farben rot grundsätzlich

Abb.5 | Gesamtbeurteilung, KV-Region Westfalen-Lippe, Hautärzte

Quelle: rebMAnn reseArCH, AtlAs MeDiCus® (2015)

ungünstige und grün günstige Ausprägungen implizieren. Je

höher die Punktzahl und je grüner der bereich in der Karte

ausgewiesen ist, desto besser ist die situation hinsichtlich der

Konkurrenz und der strategischen Positionierung der Praxis

in dieser region zu beurteilen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass bei der bewertung

und wahl eines standortes viele weitere faktoren eine rolle

spielen (wie z. b. die jeweiligen (Miet-)Preise für immobilien,

die lokalisation der Praxis hinsichtlich der sie umgebenden

infrastruktur sowie die verkehrsanbindung etc.). ferner soll-

ten auch andere versorgungseinrichtungen nicht außer Acht

gelassen werden. in ballungsgebieten findet sich oft eine

Konzentration an stationären und ambulanten leistungser-

bringern, sodass sich vergleichsweise kleine Praxen am Markt

nur schwer durchsetzen können und gegebenenfalls unter

Patientenmangel leiden.

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PrÄsiDent Der bunDes-

ÄrZteKAMMer referiert

beiM volKsbAnKforuM

Mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank

Ulrich Montgomery, haben am 10. November gut 200 Mit-

glieder und Kunden der Volksbank im Märkischen Kreis

beim inzwischen vierten VolksbankForum in der Stadt-

halle Meinerzhagen einen begnadeten Redner kennen-

gelernt. Sein Vortrag „Medizinische Versorgung im

Spannungsfeld von Demografie und Wirtschaft-

lichkeit“ verdeutlichte anschaulich eine Reihe von Her-

ausforderungen des deutschen Gesundheitssystems, die

er im Anschluss mit einer fachlich versierten Runde aus

Vertretern der Wirtschaft, Gesundheitsbranche und von

der Volksbank auf dem Podium diskutierte.

nach theo waigel, Margot Käßmann und sascha lobo war

zum vierten volksbankforum mit Dr. frank ulrich Montgomery

erneut ein hochkarätiger wie prominenter referent der ein-

ladung der volksbank im Märkischen Kreis in die volmestadt

gefolgt, wie vorstandssprecher Karl-Michael Dommes bei der

begrüßung nicht ohne stolz betonte. Der Ärztekammer-Präsi-

dent, selbst promovierter Mediziner, befasste sich in Meinerz-

hagen intensiv mit den Chancen der nächsten generation auf

eine gute medizinische versorgung – sowohl auf seiten der

Ärzte als auch auf seiten der Patienten. Dabei veranschaulich-

te er gekonnt die brisanz der Problematik.

gelöst werde. Die Politik denke nur in legislaturperioden,

aber nicht langfristig. Außerdem schreibt er einer unange-

messenen Überregulierung im gesundheitssystem durch die

Politik eine erheblich negative wirkung zu. Das deutsche ge-

sundheitssystem sei qualitativ das beste der welt. Doch leider

habe eine jahrelange ideologische „schwarzmalerei“ der Po-

litik und vermeintlicher experten das system und seine Qua-

lität schlechtgeredet und so unangemessen unzufriedenheit

geschürt. Mit blick auf die entwicklung des bruttoinlands-

produktes (biP) und die Kosten des gesundheitssystems, die

übrigens weniger stark gestiegen sind als das biP, sagte er:

„Dieselben Probleme, die wir mit der finanzierung unseres

rentensystems bekommen, erwartet auch unser sozial-

system im gesundheitsbereich.“ es werde heute nur für Kos-

ten eingezahlt, die heute entstehen. bei einer rückläufigen

Zahl an einzahlern werde der beitrag zur Krankenversich-

erung zwangsläufig irgendwann steigen müssen. Die nach-

wachsende generation werde aber nicht bereit sein, diesen

Preis zu zahlen, sondern andere lösungen suchen.

Dr. frank ulrich Montgomery erinnerte daran, dass die bevöl-

kerungszahl sinkt und dabei gleichzeitig immer älter wird. im

Alter steigen gesundheitliche Probleme und damit die Kosten

der medizinischen versorgung. Dies könne bei den eckdaten

des heutigen sozialsystems nicht aufgehen. Hinzu komme,

dass jüngere generationen in bezug auf ihre Arbeitskraft

anders ticken. seit 1970 habe sich die Jahresarbeitszeit im

schnitt von 2.000 auf rund 1.300 stunden reduziert. Zudem

leide auch die gruppe der Mediziner unter der Demografie.

Der referent stellte klar, dass sich die finanzierung der sozi-

alsysteme nicht durch beliebige beitragsanpassungen gestal-

ten lasse. infrage gestellt werden müsse daher die leistung

der versorgung: was zählt zur medizinischen grundversor-

gung? wie ist ein system finanziell auszusteuern, ohne rei-

bungsverluste zu haben? wie lassen sich Patientenwege bes-

ser steuern, die heute aufgrund ihrer Art und weise, Ärzte in

Moderator Mirko Heintz (l) und vorstandssprecher Karl-Michael

Dommes freuten sich zur eröffnung sichtlich auf ein spannendes

thema mit spannenden gästen.

Dr. Montgomery zeigte die Probleme unseres gesundheitswesens

in seinem impulsvortrag unterhaltsam und rhetorisch ausgefeilt auf.

Zum Auftakt sagte er mit einem Augenzwinkern: „Das ei-

gentliche Problem unseres gesundheitssystems sind sie mit

ihrer sozial unverträglichen Zählebigkeit.“ Deutlich ernster

betonte Montgomery, dass alle Probleme des deutschen

gesundheitssystems hinlänglich bekannt seien, aber keines

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aUSgaBe DeZeMBeR 2015 13

Die gäste des Podiums fanden zu den Herausforderungen und lö-

sungsansätzen eine individuelle sichtweise, die den Zuhörern die brei-

te des themas anschaulich vorstellte und zum nachdenken anregte.

Anspruch zu nehmen, selbst viel zur ressourcenverschwen-

dung im system beitragen?

Diese fragen müsse eine gesellschaft und insbesondere die

Politik beantworten. Das Problem dabei: Die jüngeren ge-

nerationen werden entweder nicht in der lage oder nicht

gewillt sein, die Kosten für das hohe Qualitätslevel zu tragen.

Dabei warf Dr. frank ulrich Montgomery provozierend fol-

genden Aspekt auf: in naher Zukunft werden mehr als die

Hälfte der wahlberechtigten in Deutschland älter als 60 Jah-

re sein, zahlen müssen aber die Jüngeren. wenn aber Politik

dem überwiegenden wählerinteresse folgt, jüngere genera-

tionen jedoch nicht mehr zahlen können oder wollen, könne

das nicht funktionieren. Abschließend verwies er darauf, dass

die aktuelle flüchtlingsproblematik einen möglichen Ausweg

positiv flankieren könne, da flüchtlinge bei richtiger integra-

tion dem demografischen wandel entgegenwirken und das

system damit auf breitere füße stellen könnten.

als Koordinator der versorgung sehr positiv wirken könn-

ten. Zudem sehen beide die nachfolgersuche für eine Praxis

als schwierig bis unmöglich an und deshalb müssten wege

gefunden werden, junge Menschen früh für den beruf zu

begeistern. Montgomery ergänzte dazu, dass die Ärzte-

schaft ebenfalls ihren teil zu dem Problem beitrage, dass im-

mer weniger junge Menschen Allgemeinmediziner werden

wollen, weil sie bereits in der Ausbildung suggeriert bekom-

men: zu viel Arbeit – zu wenig geld.

Das lennetz hat den Antritt, über Kooperationen eine struk-

turierte versorgung sicherzustellen – vom Hausarzt über den

facharzt bis hin zum Krankenhaus. idealerweise solle es zu-

künftig ein gemeinsames budget geben, um ressourcenopti-

miert zu arbeiten und Patientenströme richtig zu lenken. Dies

sei aber eine große Herausforderung, weil auch oft Ärzte nur

bedingt bereit seien, in einer solch engen Kooperation zu ar-

beiten. Deshalb habe das netzwerk noch viel Arbeit vor sich.

ingo Jakschies berichtete, dass das Modell gesundheitscam-

pus nach der Krankenhausschließung in balve zwar keine

rundumversorgung vor ort sicherstelle, es aber ein geeig-

netes Konzept sei, damit eine grundversorgung vor ort ver-

bleibt. Darüber hinaus werde nicht nur ein ärztliches Ange-

bot, sondern vermehrt auch andere Angebote rund um die

gesundheit – z. b. Pflegeangebote, Physiotherapie, rehabili-

tationssport – unter dem Dach des Campus bereitgestellt.

Michael Kaufmann betonte, dass das Krankenhaus Pletten-

berg zeige, dass Modelle der öffentlichen und der privaten

finanzierung funktionieren können. er nimmt aber vor allem

die kommunale Politik in die Pflicht, mehr für den öffentli-

chen Auftrag zur gesundheitsversorgung zu tun. er kritisier-

te dabei klar das Preissystem des gesundheitssystems, das

bei der anschließenden Podiumsdiskussion standen neben

dem Ärztekammer-Präsidenten zudem friedrich-ernst von

seidlitz von der lennetz gmbH – einem Zusammenschluss

von 57 in freien Praxen niedergelassenen Haus- und fachärz-

ten –, Michael Kaufmann, geschäftsführer der Krankenhaus

Plettenberg gmbH, ingo Jakschies, geschäftsführer des ge-

sundheitscampus sauerland in balve, Hans-georg Miserre,

Allgemeinmediziner aus Meinerzhagen-valbert, und volks-

bank-vorstand roland Krebs rede und Antwort. Moderator

Mirko Heintz lies dabei jeden teilnehmer aus seiner sicht die

Herausforderungen und die individuellen lösungsansätze

schildern.

Die Ärzte Hans-georg Miserre und friedrich-ernst von seid-

litz zeigten sich überzeugt, dass die bedeutung von Allge-

meinmedizinern nicht ausreichend honoriert wird, obwohl

sie insbesondere für die ressourcenverwendung im system

es diskutierten (v. l.) volksbank-vorstand roland Krebs, ingo Jak-

schies (gesundheitscampus sauerland), friedrich von seidlitz (len-

netz), referent Dr. Montgomery, Hans-georg Miserre (Allgemein-

mediziner, Meinerzhagen-valbert), Michael Kaufmann (Krankenhaus

Plettenberg) – moderiert von vorstandssprecher Karl-Michael Dom-

mes und Mirko Heintz.

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14 SeRViCeMagaZiN FüR äRZte UND aPotHekeR

börse AKtuell

Der Terror in Paris sitzt uns sicherlich noch allen sehr tief

in den Knochen. Die Gefahr von Anschlägen ist aktueller

denn je. Trotz dieser schockierenden Nachrichten haben

sich die weltweiten Börsen sehr stabil gezeigt und wir

rechnen auch weiterhin mit moderat steigenden Kursen.

nach dem DAX rekordhoch bei 12.390 Punkten im April kon-

solidierte der Markt bis auf 9.325 Punkte im september. Das

alte sprichwort „sell in may and come back in september“ hat

sich in diesem Jahr wieder bewahrheitet, denn allein der ok-

tober brachte Dax-Anlegern wieder satte zwölf Prozent Plus

und hat damit die verluste der diesjährigen Konsolidierung

weitgehend egalisiert.

Warum erwarten wir weiterhin stabile Börsen?

Die europäische Zentralbank (eZb) möchte im Zuge der

Dezember-Zinssitzung ihre derzeitige geldpolitische Ausrich-

tung überprüfen. Den Ausführungen unseres europäischen

notenbankpräsidenten Mario Draghi zufolge ist die eZb be-

reit, alle im rahmen ihres Mandats zur verfügung stehen-

den Mittel einzusetzen, wenn dies notwendig werden sollte.

Die eZb wird also aller voraussicht nach das Anleihekauf-

programm ausweiten und damit die Aktienmärkte weiter

stützen. in den usA hingegen wird eine Zinserhöhung der

amerikanischen notenbank (feD) im Dezember immer wahr-

scheinlicher. Die Zinserhöhung wird jedoch in kleinen schrit-

ten erfolgen, sodass die globalen Kapitalmärkte weiterhin

vom niedrigzinsniveau geprägt sein werden. Mit einer erhö-

hung der Zinsen in den usA würde der us-Dollar nochmals

gestärkt und der euro weiter geschwächt werden, was sich

positiv auf unsere exporte auswirken dürfte.

Auch die schwachen ölpreise (geschuldet durch zu hohes

Angebot bei entsprechend geringerer nachfrage) wirken

wie ein kleines Konjunkturprogramm für unsere wirtschaft.

Kurzfristig wird keine prägnante gegenbewegung bei den

rohstoffpreisen erwartet. Auch der so wichtige chinesische

Markt scheint sich nach den starken Abwertungen in diesem

Jahr wieder zu stabilisieren, auch deshalb weil die geplanten

geld- und finanzpolitischen Maßnahmen der chinesischen re-

gierung erste erfolge zeigen.

All diese faktoren (niedrige Zinsen, schwacher euro und ro-

buste wirtschaftsdaten) werden auch weiterhin gelder in die

Aktienmärkte fließen lassen.

Aufgrund der attraktiven Dividendenrendite sollten Akti-

en weiter von investoren bevorzugt werden und gehören

in jedes gut strukturierte Depot. Die aktuellen Dividenden-

renditen im DAX liegen bei durchschnittlich circa 3,00 %, im

eurostoxx bei circa 3,30 %. im vergleich bieten sichere bun-

desanleihen mit zehnjähriger laufzeit aktuell nur noch eine

rendite von 0,61 % pro Jahr.

Die spezialisten unseres wertpapierhandels unterstützen

sie gerne bei ihrem individuellen wertpapiergeschäft. ent-

sprechend ihrer Ziele und risikobereitschaft erarbeiten wir

gemeinsam mit ihnen maßgeschneiderte lösungen und

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rend der börsenöffnungszeiten zwischen 08:30 uhr und

17:30 uhr.

Oliver Maiwurm

Abteilungsdirektor wertpapierhandel

volksbank im Märkischen Kreis eg

telefon: 02351 / 177 - 1690

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unabhängig von der Menge an behandlungen vor ort aufge-

stellt ist: so bekommt ein Krankenhaus mit 300 geburten pro

Jahr für eine entbindung dasselbe, wie ein Haus, das 2.000

entbindungen jährlich durchführt. Dies führt seiner Meinung

nach zu einer unverhältnismäßigen begünstigung von Mono-

polismus. Montgomery hielt dem entgegen, dass eine sinn-

volle Konzentration unter Aspekten der Qualitätssicherung,

aber auch aus volkswirtschaftlicher sicht erforderlich und

nicht aufzuhalten sei. seien die rahmenbedingungen vor ort

dafür nicht gegeben, könne zwar ein Krankenhaus aufrecht-

erhalten werden, die entstehende Kostendifferenz müsste

aber vor ort getragen werden.

gesundheitsprojekte nicht nur aus volkswirtschaftlicher sicht,

sondern als instrument der gestaltung regionaler Attraktivi-

tät zu sehen, ist ein Aspekt, der die volksbank im Märkischen

Kreis dazu bewegt, Projekte wie den gesundheitscampus

sauerland finanziell zu unterstützen, wie volksbank-vorstand

roland Krebs erläuterte. Darüber hinaus bietet das Kreditins-

titut Medizinern eine fachlich fundierte begleitung in finanz-

fragen und ist in der lage, nachfolgeprozesse sowohl bera-

tend als auch mit finanzkonzepten zu unterstützen.

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impressum

HerausgeberVolksbank im Märkischen Kreis eG Sauerfelder Straße 5, 58511 LüdenscheidAnsprechpartner: Jens RulandFirmenkundenbetreuer Heilberufe

Redaktion, Konzeption & GestaltungREBMANN RESEARCH GmbH & Co. KG, Mommsenstr. 46, 10629 Berlin

Bilder und Grafiken:Volksbank im Märkischen Kreis eGREBMANN RESEARCH GmbH & Co. KGSeite 5: Fotolia – Sondem, Seite 7: Fotolia – Björn Wylezich

Die Sonderthemen wurden mit freundlicher Unterstützung der genannten Unternehmen verwirklicht.

Diese Publikation beruht auf allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuver-lässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle und unverbindliche Einschätzung der jeweiligen Verfasser zum Redaktionsschluss wieder und stellen nicht notwendigerweise die Meinung der Volksbank im Märkischen Kreis eG dar. Die Volksbank im Märkischen Kreis übernimmt keine Haftung für die Verwendung der Publikationen oder deren Inhalt.

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