Date post: | 04-Apr-2016 |
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RVM-AKTUELL
> III/2014
> S. 10
> S. 04
> S. 14
SANKTIONEN – UND NOCH IMMER
KEIN ENDE?
LEBENSVERSICHERUNGSREFORM-
GESETZ (LVRG)
BILANZOPTIMIERUNG DURCH FACTORING
TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:
02
EDITORIAL
THEMEN DIESER AUSGABE
02 |
03 |
04 |
06 |
08 |
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Editorial
RVM now on Facebook
Bilanzoptimierung durch Factoring
Das Stromausfallrisiko in Deutschland
Betriebssicherheitsverordnung
Sanktionen – und noch immer kein Ende?
Kfz-Versicherung: Glasschäden
Kidnap & Ransom (K&R)
Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
RVM – wir stellen uns vor
Rechnung online – Papier offline
Projekte der Weihnachtsspende 2013
RVM – in eigener Sache
Michael Friebe Erich Burth
Guten Tag, liebe Leserin,guten Tag, lieber Leser,
herzlich willkommen zur dritten Ausgabe von RVM-AKTUELL in
2014! Mit großem Elan hat unser Redaktionsteam wieder inter-
essante Artikel aus allen Bereichen rund um die Themen Versiche-
rungsschutz und Finanzen für Sie zusammengestellt; und natürlich
erfahren Sie auch, was sich bei RVM derzeit sonst »so tut«!
Besonders hinweisen wollen wir nochmals auf unser diesjähriges
Highlight: Beim RVM-FORUM am 08.10.2014 spricht Herr Joschka
Fischer, Bundesaußenminister und Vizekanzler unter Gerhard
Schröder, zum Thema »Deutschlands Rolle in Europa und der
Weltgemeinschaft: Früher und heute«! Die Veranstaltung findet ab
18.30 Uhr im Büro- und Schulungszentrum H3, Arbachtalstraße 6,
72800 Eningen u. A. statt. Anmelden können Sie sich gerne noch
per FAX +49 7121 923-247 oder schicken Sie eine E-Mail an Frau
Ute Zeile ([email protected]). Wir freuen uns auf Sie!
Schöne Herbsttage wünschen Ihnen
RVM NOW ON FACEBOOK
So kennen Sie RVM: Immer dynamisch und innovativ – und das seit fast 30 Jahren! Um diesem Anspruch gerecht zu werden,
suchen wir stets motivierte und talentierte junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zukünftige Auszubildende. Wie
kann diese Personengruppe heute besser angesprochen werden als über Facebook? Dieses größte soziale Netzwerk wird
täglich von über einer Milliarde Menschen genutzt. Ob zu Hause oder unterwegs, Facebook prägt den Alltag. Deshalb sind
auch wir zukünftig in diesem Medium präsent: RVM now on Facebook!
RVM-AKTUELL (V1)0914 03
Ihre Ansprechpartnerin:
Larissa Lang
Tel. +49 7121 923-147
Selbstverständlich finden Sie als Besu- wünschen viel Spaß beim Stöbern. Über
cher unserer Facebook-Seite interessante positiven Zuspruch und ein »Gefällt mir«
Informationen zu den Themen Versiche- auf unserer Seite freuen wir uns sehr. Auch
rungsschutz und Finanzen sowie die we- für Anregungen und Beiträge sind wir stets
sentlichen Zahlen und Fakten zu RVM. offen.
Wichtiger sind uns in diesem Zusammen-
hang jedoch die Menschen, die RVM aus-
machen. Fotos und Videos ergeben eine
persönliche Note.
Berichte über unsere zahlreichen Aktivi-
täten und Veranstaltungen zeigen, dass
wir ein attraktives Unternehmen sind.
Auch auf den persönlichen Kontakt und
Austausch mit Ihnen legen wir großen
Wert!
Das wollen wir besonders hervorheben:
Das Konzept und die Gestaltung der
Facebook-Seite wurde vom gesamten
RVM-Azubi-Team entwickelt und reali-
siert! Auch um die laufende Aktualisie-
rung kümmert sich diese Gruppe.
Nun sind Sie gefragt: Wir begrüßen Sie als
Besucher auf unserer Facebook-Seite und
Bei unserem Betriebsfest im Sommer auf
dem Übersberger Hof stellten wir unser
Projekt den RVM-lern vor. Alle waren
begeistert! Als Highlight des Abends
gingen wir mit unserer Facebook-Seite
online und unsere Geschäftsleitung mach-
te den ersten Post, um die Seite damit
einzuweihen. Passend zu diesem Event
ließen wir Facebook-T-Shirts anfertigen,
die auch unseren Geschäftsführern Erich
Burth und Michael Friebe gut standen
(siehe Foto).
Das gesamte Azubi-Team von RVM
topazubis
!Now on
BILANZOPTIMIERUNG DURCH FACTORING
In Zeiten von Basel III und der deutlich restriktiveren Kreditvergabepraxis der Banken kommt der Optimierung der
ratingrelevanten Faktoren in der Bilanz eine erhöhte Bedeutung zu.
04
Vorteile des Factoring zur Verbesserung der
Bilanz
Rechnungen werden sofort ausgeglichen,
die Bargeldreserven steigen an. Die zur
Verfügung stehenden Mittel können zur
Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt
werden. Lieferantenkredite sind nicht
mehr nötig, dafür können Skonti in
Anspruch genommen werden. Der Verwal-
tungsaufwand sinkt, weil das Factoring-
Institut den Forderungseinzug über-
nimmt. Mit dem Forderungsankauf über-
nimmt der Factor für das Unternehmen im
Rahmen des im Vertrag festgehaltenen
Limits auch das komplette Ausfallrisiko.
Damit sorgt der Factor nicht nur für rasche
Liquidität, sondern schützt das Unterneh-
men auch nachhaltig vor Forderungs-
ausfällen.
Und letztlich ist die Auseinandersetzung
des Unternehmers mit alternativen Finan-
zierungsinstrumenten und die Umsetzung
der erkannten Vorteile wiederum eine
Managementleistung, die sich positiv auf
die »soft-facts« auswirkt.
Schritte zum Factoring – so funktioniert es!
�Zunächst erfolgt eine Bedarfsanalyse
vor Ort. In diesem Gespräch wird ge-
meinsam erörtert, ob Factoring für das
Unternehmen geeignet ist.
�Nach Einblick in das Unternehmen ein-
schließlich der Abnehmerstruktur er-
folgt die Ausarbeitung eines indivi-
duellen Angebotes.
Die Banken sorgen dafür, dass sich der
Mittelstand um seine Bilanzstruktur mehr
Gedanken machen muss. Vor allem eine
hohe Eigenkapitalquote trägt dazu bei,
dass das Zahlenwerk im rechten Licht er-
scheint. Auch wenn in den letzten Jahren
in der einschlägigen Fachliteratur in viel-
facher Weise die sogenannten »soft facts«
beleuchtet und diskutiert wurden, so sind
doch die klassischen »hard-facts« nach
wie vor wesentlicher Bestandteil des
Ratingprozesses. Hier sind neben den Er-
tragsstrukturkennziffern auch Bilanz- und
Liquiditätskennziffern zu nennen. Zur Ver-
besserung dieser »hard-facts« trägt Fac-
toring in ganz erheblichem Maße bei.
Liquiditätsbeschaffung durch Factoring
ist schon seit vielen Jahren ein alternatives
Finanzierungsinstrument zur klassischen
Bankfinanzierung. Factoring lässt sich von
Unternehmen jeder Größenordnung in An-
spruch nehmen. Neben der Liquiditätsbe-
schaffung erzielt ein Unternehmen durch
den laufenden Forderungsverkauf weitere
positive Effekte. So nutzen viele Unterneh-
men das Factoring auch vorrangig dazu, um
ihre Bilanzkennziffern zu verbessern. Der
Forderungsverkauf sorgt für eine erhöhte
Eigenkapitalquote und verkürzt die Bilanz-
summe. Dies führt zu einem besseren
Rating. Das verbesserte Rating stärkt die
Verhandlungsposition bei der Beantragung
eines Kredites. So werden Kredite mit
einem guten Rating leichter bewilligt und
können zu günstigeren Konditionen ver-
einbart werden. Eine verbesserte Bilanz
wird sich auch in den Verhandlungen mit
neuen Lieferanten positiv auswirken.
RVM-AKTUELL (V1)0914 05
�Nach Besprechung des Angebotes wird
ein Factoring-Vertrag abgeschlossen.
Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel
ein Jahr.
�Jeder Abnehmer erhält ein Kreditlimit,
das sich an der maximalen Forderungs-
höhe orientiert.
�Das Unternehmen informiert seine Kun-
den, dass auf Factoring umgestellt
wurde, um noch wirtschaftlicher arbei-
ten zu können. Die Kunden zahlen zu-
künftig direkt an die Factoring-Gesell-
schaft.
�Das Unternehmen stellt der Factoring-
Gesellschaft laufend Kopien der Rech-
nungen zur Verfügung oder übermittelt
die Rechnungsdaten online per gesich-
erter Datenübertragung.
�Die Factoring-Gesellschaft kauft die
Forderungen im Rahmen des maximal
vereinbarten Limits an und zahlt täglich
bis zu 90% des Rechnungsbetrages an
das Unternehmen aus. Der Einbehalt
dient zunächst als Sicherheit für Skon-
toabzüge und/oder andere Zahlungs-
kürzungen.
�Nach vollständiger Bezahlung der
Rechnung durch den Abnehmer zahlt
die Factoring-Gesellschaft den Sicher-
heitseinbehalt aus – spätestens jedoch
nach 120 Tagen – selbst wenn der
Abnehmer nicht gezahlt hat.
�Für das Unternehmen fällt eine Fac-
toringgebühr bezogen auf den Umsatz
sowie ein marktüblicher Kontokorrent-
zins für die Vorfinanzierung an.
Unternehmen können die Factoringkos-
ten minimieren oder sogar einspielen und
einen Zusatzertrag erwirtschaften, wenn spräch. Im Gegenteil: Factoring dient als
sie clever vorgehen: Durch verbesserte Argument für bessere Kreditkonditionen.
Einkaufskonditionen, Umsatz- und Er- Außerdem ist ein Unternehmen in der
tragswachstum und geringere Kredit- Lage, die Finanzierung auf mehrere Beine
kosten. Da verkaufte Forderungen nicht zu stellen. So steigt die Sicherheit bei
bilanziert werden müssen, verbessert sich besseren Entwicklungschancen.
die Eigenkapitalquote, sofern der Kapital-
zufluss genutzt wird, um Verbindlich- Ist diese Lösung interessant für Sie? Für
keiten zu tilgen. weiteren Beratungsbedarf stehen Ihnen
unsere Experten gerne zur Verfügung.
Fazit
Mit Factoring gehören die Vorgaben durch
Basel ll und Basel lll nicht mehr zum
Schreckensszenario in einem Bankge-
Bestellu
ng
Bonitätsprüfung
Factoring-nutzer
Factoring-unternehmen
Kunde
Verkauf der Forderung
Überweist das Geld
2
13
4
BILANZOPTIMIERUNG DURCH FACTORING
Ihr Ansprechpartner:
Rudi Brunner
Tel. +49 7121 923-116
Ablauf von Factoring
06
DAS STROMAUSFALLRISIKO IN DEUTSCHLAND
Wo stehen wir aktuell? Worin liegt die Gefahr?Jedoch gibt es Unterschiede. Dem
Millennium-Bug wurde durch milliarden-
Der Zeitplan ist im Verzug. Gut die Hälfte An manchen Tagen wird mittlerweile mehr schwere Ersatzinvestitionen weltweit ge-
der betroffenen Photovoltaik-Anlagen be- Energie ins Netz gepumpt, als von rade noch rechtzeitig der Wind aus den
nötigt noch ein Update. Laut der Agentur Industrie und Bevölkerung abgenommen Segeln genommen. Dagegen sind die er-
für Erneuerbare Energien ist insbeson- werden kann. Die Sonne scheint eben, forderlichen 180 Mio. EUR zur Eliminie-
dere die Nachrüstung der rund 90.000 wann sie will. In solchen Fällen steigt die rung des 50,2 Hertz-Problems längst
mittelgroßen Anlagen zwischen 30 und Netzfrequenz langsam aber stetig an. noch nicht in dem Maße verbaut, dass
100 kWp, die schon bis Ende Mai 2014 Kann dem nicht rechtzeitig entgegen-man von Entwarnung sprechen könnte.
abgeschlossen sein sollte, noch nicht gewirkt werden (z. B. durch Fernabschal-
vollständig erfolgt. Diese Gruppe stellt tung von Energieerzeugern), könnte die Die enorme Zahl der umzurüstenden An-
aber, zusammen mit den kleineren älteren Frequenz die kritische Marke von 50,2 lagen (rund 400.000 alleine in Deutsch-
Anlagen (<10 kWp), die mangels poli- Hertz überschreiten. Und genau bei 50,2 land) ließ von vornherein Zweifel daran
tischer Durchsetzbarkeit nicht umgerüs- Hertz schalten sich dann alle nicht aufkommen, ob diese Herkulesaufgabe
tet werden müssen, die größte Bedrohung umgerüsteten Photovoltaik-Anlagen kon-bis zum Ende des Jahres 2014 bewältigt
für die Netzstabilität dar. struktiv bedingt schlagartig ab. Das wäre werden könnte.
Kennen Sie noch den »Millennium-Bug«? Obwohl schon 14 Jahre alt, ist der Begriff geläufiger, als das aktuellere »50,2
Hertz-Problem«, das den Selbstabschaltungsmechanismus für ältere Photovoltaik-Anlagen bei Überschreiten einer
Frequenz von 50,2 Hertz beschreibt. Es geht bei beiden Phänomenen in deren Folge um das gleiche Szenario: Den
vollständigen, großflächigen und lang anhaltenden Stromausfall – auch »Blackout« genannt.
RVM-AKTUELL (V1)0914 07
Ihr Ansprechpartner:
Rüdiger Holzmann
Tel. +49 7121 923-243
etwa so, als würde man zwei unter Volllast aber eben nur stundenweise, bei strahlen- abwurf erreicht ist. Das alles muss natür-
laufende Atomkraftwerke von einer Se- dem Sonnenschein und optimalem Wind. lich sehr schnell gehen, eine entsprechen-
kunde auf die andere vom Netz nehmen. Für die restliche Zeit werden konven- de Vorwarnung an die betroffenen Ver-
Auch das beste Netzmanagement könnte tionelle Großkraftwerke benötigt und braucher ist kaum möglich und in dem
die daraus resultierenden Schwankungen deren Leistungsabgabe lässt sich nur mit Prozess auch nicht vorgesehen.
nicht mehr ausgleichen – das gesamte mehrtägiger Vorlaufzeit zu- oder ab-
Übertragungsnetz würde höchstwahr- schalten. Versicherbar oder nicht?
scheinlich kollabieren. In der jüngsten
Vergangenheit gab es schon einige solcher Darum muss im Voraus sehr genau Unternehmer, denen die Aussicht auf bis
Tage, die von der Bundesnetzagentur als prognostiziert werden, wieviel konventio- zu 2 ½ Tage ohne Strom gewisse
diesbezüglich »kritisch« bezeichnet wur- nelle Energie an welchem Tag zu welcher Bauchschmerzen bereiten, können sich
den. Teilweise musste das gesamte zur Uhrzeit zusätzlich zum grünen Strom gegen derartige Versorgungsunterbrech-
Verfügung stehende Abschaltpotenzial gebraucht wird. Der grüne Strom hat ungen versichern – von anderen vorbeu-
(die sogenannte »negative Regelenergie«) Vorrang, dem konventionellen Erzeuger genden Maßnahmen einmal ganz abge-
in Anspruch genommen werden, um die kommt nur noch die Rolle des Lücken- sehen.
Netzfrequenz unter dem kritischen Wert füllers zu.
Der Versicherungsschutz wird mittels zu halten.
Wenn aber die Prognose nicht stimmt, weil ergänzender Klausel zu bestehenden
Doch wie sagt der Kölner so treffend: »Et zum Beispiel starker Schneefall mehr Schaden-Versicherungen dargestellt. So
hätt noch immer jut jejange«. Die Um- Solar-Module als erwartet in den Dorn- können nicht nur die reinen Ertragsaus-
bauarbeiten verzögern sich zwar (leider röschenschlaf schickt, können kurzfristig fallschäden, sondern auch die nach dem
auch noch über den Winter 2014/2015 Lücken zwischen benötigter und zur Stromausfall zurückbleibenden Sach- und
hinaus), aber die Bundesnetzagentur ist Verfügung stehender Leistung in der Verderbschäden (zum Beispiel erstarrte
nach eigener Aussage bestens auf alle Größenordnung von mehreren Kernkraft- Metallschmelzen, aufgetautes Kühlgut)
Eventualitäten vorbereitet. Zumindest werken entstehen. Gelingt es dann nicht, versichert werden. Der übliche Ausschluss
trainieren die Netzbetreiber schon seit schnellstmöglich zusätzliche Leistung von für Schäden »durch geplante Abschaltun-
Anfang 2013 die erforderlichen Schaltvor- irgendwoher aufzutreiben, kann das kom- gen« sollte allerdings – angesichts des
gänge, um nach einem bundesweiten plette Netz zusammenbrechen. Kaskaden-Prozedere – dringend abbedun-
Blackout die Energieversorgung schnellst- gen werden.
Um den daraus resultierenden »Blackout« möglich wieder hochzufahren. Die Best-
zu vermeiden, ist vom Übertragungsnetz- Haben Sie Absicherungsbedarf? Ein indi-zeiten sollen schon bei unter 60 Stunden
betreiber gemäß EnWG unverzüglich die viduelles Angebot erhalten Sie von uns.liegen.
sogenannte »Kaskade« in Gang zu setzen.
Der zu hohe Leistungsbezug wird auf seine Die Kaskade des Energiewirtschaftsge-
Verteilnetzbetreiber umgelegt, die ihrer-setzes (EnWG)
seits die Anteile auf ihre untergelagerten
Netzbetreiber aufteilen bis am Ende die Nicht nur ein Stromüberangebot kann die
lokalen Netzbetreiber die Beträge auf die Versorgungssicherheit bedrohen – der
Verbraucher (Stadtgebiete, Industriezen-plötzliche Mangel an regenerativer Energie
tren, einzelne Großabnehmer) umlegen ist nicht minder gefährlich. Zwar ist be-
müssen. Diese werden dann der Reihe reits genügend regenerative Leistung
nach abgeschaltet bis der vom übergeord-installiert, um fast die gesamte Bundesre-
neten Netzbetreiber verlangte Leistungs-publik mit grünem Strom zu versorgen,
DAS STROMAUSFALLRISIKO IN DEUTSCHLAND
08
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
Bereits seit 2002 ist die sehr komplexe Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Diese Verordnung regelt
Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, an den betrieblichen Explosionsschutz und an den
Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Bis 2002 gab es je Anlage oder Arbeits- erkennen. Flüssigkeiten der ehemaligen
mittel eine eigene Rechtsvorschrift, in VbF-Klasse AII sind nur noch durch den R-
welcher Beschaffenheit, Betrieb und Satz R 10 (entzündlich) und nicht mehr
Prüfungen geregelt waren. Mit der durch ein Symbol auf dem Behälter zu
BetrSichV wurden die bisherigen Vor- erkennen. Flüssigkeiten der ehemaligen
schriften und Detailregelungen nunmehr VbF-Klasse AIII sind nicht mehr leicht
in einer einzigen Vorschrift zusammen- identifizierbar, es sei denn, der Flamm-
gefasst. Hierdurch ergeben sich für punkt ist aus dem Sicherheitsdatenblatt
Unternehmen allerdings erhöhte Anfor- bekannt.
derungen an die Eigenverantwortung, da
Welche Unternehmen sind von der Verord-an Stelle starrer Regeln nun flexible,
nung betroffen?allgemein gültige Grundvorschriften tre-
ten. Arbeitgeber und Betreiber tragen die
Verantwortung für die Umsetzung der Grundsätzlich sind alle Unternehmen
BetrSichV, wobei ihnen viel Gestaltungs- betroffen, die Beschäftigten Arbeitsmittel
und Ermessensspielraum eingeräumt zur Verfügung stellen. Die Verordnung gilt
wird. Dies führt allerdings gerade bei unabhängig der Größe des Unternehmens.
kleineren und mittelständischen Unter- Das Spektrum der Arbeitsmittel reicht
nehmen zu gewissen Unsicherheiten. hierbei vom Bleistift bis hin zur Produk-
tionsstraße.
Welche Vorschriften und Verordnungen
wurden abgelöst? Wie ist der Explosionsschutz innerhalb der
BetrSichV geregelt?
In den Jahren 2002 und 2003 wurden
Sofern sich bei der Gefährdungsbeurtei-zahlreiche Verordnungen, wie die Ver-
lung ergibt, dass eine gefährliche explo-ordnung über brennbare Flüssigkeiten
sionsfähige Atmosphäre auftreten kann, (VbF), die Dampfkesselverordnung, die
besteht die Pflicht zur Erstellung und Verordnung über elektrische Anlagen in
Fortschreibung eines Explosionsschutz-explosionsgefährdeten Bereichen sowie
dokumentes. Eine gefährliche explosions-diverse weitere Vorschriften außer Kraft
fähige Atmosphäre besteht dann, wenn gesetzt beziehungsweise abgelöst. Durch
diese in einer solchen Menge auftritt, dass den Wegfall der Verordnung über brenn-
besondere Schutzmaßnahmen für das Auf-bare Flüssigkeiten (VbF) sind auch die
rechterhalten des Schutzes von Sicherheit bisherigen Gefahrenklassen AI, AII, AIII
und Gesundheit der Arbeitnehmer oder und B entfallen. An ihre Stelle treten die
anderer Personen erforderlich werden. Da-flammpunktbereichsabhängigen Be-
zu gehören Lackierkabinen, ebenso Fut-zeichnungen der Gefahrstoffverordnung.
tersilos oder Kläranlagen. Das zu erstel-Stoffe der ehemaligen VbF-Klasse AI sind
lende Explosionsschutzdokument mussnur noch an dem Gefahrensymbol F zu
RVM-AKTUELL (V1)0914 09
Für diese Anlagen gelten besondere
Bestimmungen. Sie müssen nach dem
Stand der Technik montiert, installiert und
betrieben werden. Einige dürfen erst mit
Genehmigung beziehungsweise Erlaubnis
der zuständigen Behörden errichtet und
betrieben werden.
Wie sind die Prüfpflichten und Prüffristen
geregelt?
Die Fristen zur Prüfung von Arbeitsmitteln
sind nun nicht mehr gesetzlich festgelegt,
sondern müssen von den Unternehmen
selbst auf Basis der Gefährdungsbe-
urteilung bestimmt und ermittelt werden.
Das Unternehmen muss daher selbst
wissen, wann welche Anlage, nach wel-
chen Regelwerken, durch wen und wie
dokumentiert, zu prüfen ist.
Praktische Anhaltspunkte für den Arbeit-
geber, die Prüffristen, Tiefe der Prüfung
und die Qualifikation der befähigten
Person, finden sich nicht in der BetrSichV
sondern in den technischen Regelwerken.
Welches Vorgehen kann zur Umsetzung der
Pflichten der BetrSichV praktiziert werden?
· Systematische Erfassung der Arbeits-
mittel anhand Inventarlisten und Prüf-
büchern und Klassifizierung nach Ge-
fährdungspotenzial inklusive Ermitt-
lung der überwachungsbedürftigen
Anlagen
· Beschaffung von Informationsmaterial
zu den Arbeitsmitteln (Bedienungs-
anleitungen, Wartungspläne, Prüfinter-
valle, gegebenenfalls Fachzeitschriften,
Schulungen, Erfahrungsaustausch)
· Zusammenstellung des speziellen Re-
gelwerks zu den Arbeitsmitteln
· Erstellung eines Termin- und Maßnah-
menplans mit Prioritätenliste.
Fazit
Bei der Betriebssicherheitsverordnung
handelt es sich um eine Rechtsverein-
fachung im Bereich der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes bei der Bereit-
stellung von Arbeitsmitteln und deren
Benutzung bei der Arbeit.
Nachdem es sich hierbei um eine
gesetzliche Verordnung handelt und die
Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen
Vorschriften auch eine versicherungs-
vertragliche Grundlage darstellt, ist eine
saubere Durchführung und Dokumen-
tation unerlässlich.
· die Analyse der Anlage,
· einen strukturierten Prüfplan,
· Maßnahmen zum Schutz vor Explosio-
nen sowie
· Nachweise zur Schulung des Personals
beinhalten. Explosionszonen müssen fest-
gelegt und Schutzmaßnahmen gegen alle
Zündquellen (nicht nur gegen elektrische)
getroffen werden. Die Prüfungen in ex-
plosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur
von befähigten Personen durchgeführt
werden, die von der zuständigen Behörde
anerkannt sind.
Was sind überwachungsbedürftige Anlagen
und was muss hierbei beachtet werden?
Überwachungsbedürftige Anlagen sind
beispielsweise:
�Dampfkesselanlagen, Druckbehälter-
anlagen, Füllanlagen, Leitungen unter
innerem Überdruck für gefährliche Me-
dien,
�Aufzugsanlagen,
�Anlagen in explosionsgefährdeten Be-
reichen (z. B. Lackierkabine, Zuckersilo,
Faulturm eines Klärwerks),
�Lageranlagen mit einem Gesamtraum-
inhalt von mehr als 10.000 Litern für
entzündliche, leichtentzündliche und
hochentzündliche Flüssigkeiten,
�Füll-/Entleerstellen mit einer Umschlag-
kapazität von mehr als 1.000 l/h für
entzündliche, leichtentzündliche oder
hochentzündliche Flüssigkeiten,
�Tankstellen und Flugfeldbetankungs-
anlagen.
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Roth
Tel. +49 7121 923-273
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
SANKTIONEN – UND NOCH IMMER KEIN ENDE?
Sicherlich ist Ihnen der Artikel »Die Iran-Sanktionen der EU und die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz« aus
RVM-AKTUELL II/2011 noch gegenwärtig. Richtig, hier ging es unter anderem darum, dass kein Versicherungsschutz
besteht (gleichgültig ob im Rahmen Ihrer Betriebs-Haftpflicht-, Sach-, Transport-, Verkehrshaftungs- oder sonstigen
Versicherungen), wenn Sie gegen Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-Sanktionen der Europäischen Union (EU) oder der
Bundesrepublik Deutschland (Hinweis: § 134 BGB) verstoßen.
10
/commercial/archive/newsletter-
commercial-juli-2010/us-
reexportkontrolle.htmlhttp://www.treasury.gov/resource-
center/sanctions/Pages/default.aspxwww.bis.doc.gov/index.php/the-denied-
persons-list
Die Problematik
»Ja, das ist mir bekannt und ich halte
mich auch an die erweiterten Sanktionen
und Vorschriften der USA, da ich nach wie
vor Geschäfte unter anderem mit den USA
tätige und vor allem selbst nicht auf einer
blacklist stehen beziehungsweise mich
Strafzahlungen aussetzen möchte«
Spätestens ab jetzt kommen Sie jedoch in
einen Interessenkonflikt. Denn § 7 der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ver-
bietet die Abgabe von Erklärungen im
Außenwirtschaftsverkehr, durch die sich
ein Inländer an einem Boykott gegen
einen anderen Staat beteiligt.
Unzulässig sind danach grundsätzlich
Erklärungen von Inländern, die ausdrück-
lich auf ein Land, einen Boykott oder eine
blacklist Bezug nehmen.
Etwas anderes gilt nur, als die Vereinten
Nationen, die Europäische Union oder
Deutschland Sanktionen gegen das be-
treffende Land verhängt haben. Im
Übrigen kann ein Verstoß gegen dieses
Verbot mit einer Geldbuße von bis zu
500.000 EUR geahndet werden.
auf eine blacklist gesetzt. Zugleich tritt ein
Versicherungsschaden in Millionenhöhe
ein. Bei Geltung der GDV-Klausel ändert
sich zwar nichts daran, dass Ihr Un-
ternehmen aufgrund Ihres »Paria-Status«
(blacklist) de facto operativ keine Ge-
schäfte mehr tätigen kann und damit als
aktiver (»werbender«) Betrieb nicht mehr
aufrecht zu erhalten ist – Sie können aber
das Unternehmen auflösen/liquidieren
und da macht es schon einen Unterschied,
ob die Versicherungssumme im Betriebs-
vermögen vorhanden ist und an die Gesell-
schafter verteilt werden kann oder eben
nicht.
Worin liegt dieser erhebliche Unterschied
zu der GDV-Klausel? Diese Klauseln
beziehen sich nicht nur auf die Sank-
tionen der EU und Deutschland, sondern
vielmehr auf alle Sanktionen, die ein Staat
gegen einen anderen Staat erlassen hat.
Sanktionslisten
Wissen Sie, um welche Sanktionen es sich
hier handelt und wo Sie diese nachlesen
können? Alleine um die durch die USA
verhängten Sanktionen, Vorschriften und
Verordnungen befolgen zu können, be-
nötigen Sie eine entsprechende Soft-
warelösung oder Sie müssen in mühsamer
Arbeit die einschlägigen Internetseiten
durchforsten. Beispielhaft können nach-
folgende Links Hilfe leisten:
www.sanktionslisten.de/index.php/listenwww.aeb.de/de/xpress/compliance/
sanktionslisten.phpwww.finanz-sanktionsliste.dehttp://www.taylorwessing.com/newsletter/
Sanktionsklauseln
Aus diesem Grunde hatte der Gesamt-
verband der Deutschen Versicherungs-
wirtschaft e.V. (GDV) eine unverbindliche
Sanktionsklausel zur Klarstellung veröf-
fentlicht, die zwischenzeitlich von allen
deutschen Versicherern und auch Ihren
Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt
wurde beziehungsweise wird.
Nachdem die Globalisierung immer weiter
fortschreitet und auch vor der Versiche-
rungswirtschaft nicht Halt macht, fließen
zwischenzeitlich Sanktionsklauseln aus
dem englischen und vor allem dem US-
amerikanischem Versicherungsmarkt in
Deutschland in die Versicherungsverträ-
ge ein.
Der gravierende Unterschied zur GDV-
Klausel ist, dass diese Klauseln um ein
vielfaches weitergehender sind als die
GDV-Klausel und somit Ihren Versiche-
rungsschutz massiv einschränken können,
wie beispielhaft:
· Schiff mit Ihrer Ladung strandet oder
erklärt Havarie-Grosse vor einem Land,
gegen das seitens der USA oder einem
anderen Land eine Sanktion verhängt
wurde -> keine Schadenregulierung!
· Sie liefern an ein Land, gegen das
seitens der USA eine Sanktion verhängt
wurde, und die Lieferung kommt zu
Schaden -> keine Schadenregulierung!
· Sie handeln im Einklang mit deutschen
und europäischen Rechtsvorschriften,
verstoßen aber gegen US-Bestimmun-
gen und werden von den US-Behörden
RVM-AKTUELL (V1)0914 11
Ihr Ansprechpartner:Sven-Stephen PetersmarckTel. +49 7121 [email protected]
Der Grund für dieses Verbot ist, dass über diese Problemstellung von Ihrem
solche Boykotterklärungen den von Versicherer oder Makler aufgeklärt wurden
Deutschland ausgehenden freien Außen- und Sie hierin keine Nachteile ersehen
wirtschaftsverkehr erheblich beeinträch- können, besteht für Sie kein Hand-
tigen können. Daraus können außenwirt- lungsbedarf. Anderenfalls wenden Sie
schaftliche Nachteile für Deutschland sich gerne an uns – wir unterstützen Sie!
erwachsen. Zudem ist es mit der Sou-
veränität der Bundesrepublik Deutsch- Für Sie als RVM-Kunde haben wir bereits
land nicht vereinbar, einseitig erlassene eine Lösung erarbeitet: Ihr RVM-Kunden-
Rechtsakte eines anderen Staates als in betreuer meldet sich wegen der weiteren
Deutschland verbindlich gelten zu lassen. Vorgehensweise in den nächsten Tagen bei
Auf europäischer Ebene verfolgt die Ver- Ihnen!
ordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom
22. November 1996 ebenfalls das Ziel,
einer extraterritorialen Anwendung von
Rechtsakten eines Drittstaates entgegen-
zuwirken.
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) hat diesbezüglich mit
Schreiben vom 08.08.2014 gegenüber
dem GDV Stellung bezogen und klar
gemacht, dass ausschließlich die vom
GDV entworfene Sanktionsklausel derzeit
rechtlich haltbar ist, so lange keine
abweichenden Einschätzungen der zu-
ständigen (Straf-)Verfolgungsbehörden
und Gerichte vorliegen.
Problematisch sind somit nun alle Ver-
sicherungsverträge bei denen die GDV-
Klausel nicht zugrunde gelegt wurde. Dies
dürften hauptsächlich Versicherungs-
verträge sein, bei denen ein englischer
oder amerikanischer Versicherer und/oder
Versicherungsmakler dahinter steht, da
diese auf Grund ihrer Herkunft gezwun-
genermaßen die erweiterten Sanktions-
klauseln verwenden müssen. Sofern Sie
SANKTIONEN – UND NOCH IMMER KEIN ENDE?
KFZ-VERSICHERUNG: GLASSCHÄDEN
Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fakten zum Thema »Regulierung von Glasschäden im Bereich der Kraft-
fahrzeugversicherung« zusammengestellt.
12
Die Entstehung eines Glasschadens sitzen bleibt, weshalb eine sehr hohe einzubauen, muss bei vielen Versicherern
Selbstbeteiligung in der Teilkaskover- keine Selbstbeteiligung tragen. Die Harz-
Ein Glasschaden ist grundsätzlich jede sicherung selten zu empfehlen ist. Behandlung ist mit etwa 100 EUR
Beschädigung am Fahrzeug, die durch den deutlich billiger als eine neue Scheibe.
Bruch einer Scheibe entstanden ist. Im Exkurs zur Regulierungspraxis Die Hoffnung der Versicherer hat sich
Allgemeinen entsteht ein solcher Schaden jedoch nicht erfüllt, auf diese Weise die Bislang ist es so, dass bei einer Reparatur durch Unfall, Steinschlag oder Hagel. Ausgaben insgesamt senken zu können. durch Auffüllen von Harzen der volle
Betrag, entweder netto oder brutto, ge-Wer reguliert den Glasschaden? Die Versicherer haben Partnerwerkstätten, zahlt wurde, ohne die Selbstbeteiligung zu bei denen die Rechnungen anerkannt
Die Schadensregulierung bei einem Glas- berücksichtigen. Allerdings wollen die werden und ohne Abzüge, die sonst dem schaden durch Hagel/Steinschlag erfolgt großen deutschen Versicherer nach meh- Kunden berechnet würden, reguliert in der Regel durch den Teilkaskover- reren Berichten in der Fachpresse versu- werden. Die Listen dieser Partnerwerk-sicherer. Entsteht der Schaden durch ei- chen, die immensen Kosten für diese stätten sind, je nach Versicherer, noch in nen Unfall, den der Versicherungsnehmer »Ausbesserungen« am Glas einzudäm- der Entstehungsphase. Zur Sicherheit nicht verschulden hat, muss die KFZ- men. Auslöser der Überlegungen seien kann man daher im Moment nur Haftpflichtversicherung des Unfallverur- kräftig gestiegene Ausgaben für diese Art empfehlen, über uns oder direkt beim sachers (Gegner) für die Regulierung ein- von Glasschäden. Glasschadenservice der eigenen Versiche-treten. rung nachzufragen, welche Werkstatt
Nach Angaben des Gesamtverbandes der anerkannt wird.Selbstbeteiligung beachten deutschen Versicherungswirtschaft mach-
ten diese zahlenmäßig drei Viertel aller Beim Abschluss einer KFZ-Kaskover- gemeldeten Kaskofälle aus. Die Versiche-sicherung sollte der Tarif im Hinblick auf rungsbranche kostete diese Glasschäden die Deckung von Glasschäden genau zuletzt 1,3 Milliarden EUR pro Jahr. Der überprüft werden. Grund hierfür ist, dass Hintergrund: Wer bisher einen kleinen der Versicherungsnehmer bei einer hohen Sprung in der Scheibe mit Spezialharz Selbstbeteiligung oftmals auf den Kosten ausbessern lässt, statt eine neue Scheibe
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Martina Hackenberg
Tel. +49 7121 923-135
RVM-AKTUELL (V1)0914 13
In de facto-Bürgerkriegsländern wie tumsraten. Nigeria, dessen Wachstums- Verbrechen ist durch eine K&R - Police in
Libyen oder dem Irak kämpfen verschie- rate zuletzt bei knapp über 6 % lag, ist sogenannten Cyber-Klauseln gedeckt.
dene Interessensgruppen um die Vorherr- dabei exemplarisch für den Ursprung der
Prävention und prompte Reaktion durch K&R schaft im Land. Es ist ein Irrglaube zu Probleme vor Ort. Trotz der erheblichen
- Policenmeinen, dass ein Bürgerkrieg nur politi- Wachstumsrate leben 60 % der Einwoh-
sche Opfer kennt. Personen aus dem ner in extremer Armut und von weniger als
privaten Bereich, insbesondere von aus- 1,25 USD pro Tag. Korruption steht an der Vorsorgen können Unternehmen, indem
ländischen Unternehmen sind “attrak- Tagesordnung und Nigeria auf Platz 144 sie sogenannte Kidnap and Ransom
tive“ Opfer. Mit den Lösegeldern lassen von 177 Ländern im Korruptionsranking (K&R) Versicherungen abschließen. Da-
sich Waffen organisieren und Macht von Transparency International. Dies durch werden Löse- oder Erpressungs-
erkaufen. erklärt nicht nur den Zulauf zu den ver- gelder, Lohnfortzahlungen etc. abgedeckt
schiedenen Terrororganisationen, sondern und – nicht weniger wichtig – der gesamte
Dass ein Bürgerkrieg auch in Europa und auch die Anzahl der Entführungen im Vorfall durch einen erfahrenen Krisen-
damit in unmittelbaren Nähe ausbrechen Land. berater professionell betreut. Zu guter
kann, zeigt das Beispiel der Ukraine. Letzt werden die Kunden in einem prä-
Cyber-Kriminalität führt zu neuen Arten der Amnesty International berichtet auch hier ventiven Training auf den Ernstfall vor-
Erpressungvon mehreren Vorfällen, in denen Perso- bereitet. So können Sie bereits vor dem
nen von den pro-russischen Separatisten Schadenfall vom Versicherungsschutz
zur Erpressung von Lösegeld entführt Auch im Internet ist die Erpressung von einer solchen Police profitieren.
wurden. Lösegeld kein neues Feld mehr. Krimi-
nelle Hacker verseuchen Computer von
Wirtschaftswachstum lockt – Gefahr bleibt Firmen oder Privatpersonen mit Trojanern
bestehen oder ähnlichen Viren, die ihnen erlauben,
Zugriff auf die Daten zu haben und diese
Ein anderes, weniger offensichtliches nach Belieben zu manipulieren. Im
Risiko bilden die aufstrebenden Schwel- Folgenden wird dem Opfer eine Forderung
lenländer. Nigeria, Brasilien, Mexiko aufgegeben, die zu zahlen ist, um die
locken allesamt mit rasanten Wachs- Tätigkeit einzustellen. Auch diese Art der
KIDNAP & RANSOM (K&R)
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Kalbacher
Tel. +49 7121 923-124
Das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden, steigt weltweit. In Deutschland bleiben die Entführungsfälle zur Erpressung
von Lösegeld mit etwa 90 Fällen pro Jahr laut polizeilicher Kriminalstatistik zwar auf stabilem Niveau. In den bekannten
Krisenherden werden die Menschen jedoch immer häufiger zu Opfern. Ohne die richtigen Vorkehrungen kann ein
Engagement in den attraktiven, wachstumsversprechenden Märkten daher schnell zur “Milchmädchen“-Rechnung werden.
LEBENSVERSICHERUNGSREFORMGESETZ (LVRG)
Mit der am 06.08.2014 vollzogenen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das LVRG in Kraft. Ziel des Reformpaketes
ist es, in der aktuell anhaltenden Niedrigzinsphase die Lebens- und Rentenversicherung zu stärken und eine faire Verteilung
von Überschüssen zwischen den Kunden sicherzustellen.
14
Neuordnung der Beteiligung an stillen Reser- Gesellschaft zu Gesellschaft unterschied-
ven (Bewertungsreserven) lich sein. Losgelöst davon gibt es aber eine
Reihe von Aspekten die gegen eine Stille Reserven der Kapitalanlagen ent- vorzeitige Kündigung sprechen und die stehen, wenn der Marktwert einer vor einer Aktion bedacht werden sollten:Kapitalanlage über dem Buchwert liegt.
�Befindet sich der Vertrag nicht nahe Seit 2008 ist gesetzlich geregelt, dass bei
dem eigentlichen Vertragsende, verliert vorzeitigen und regulären Vertragsbe-man eventuell den Anspruch auf die endigungen der Versicherte zur Hälfte an Schlussgewinnbeteiligung. Des Wei-diesen Bewertungsreserven zu beteiligen teren könnten diese Verträge darüber ist. hinaus mit Stornokosten belastet wer-
den.Die bisherige Gesetzeslage bewirkt in der �Meist besteht nicht die Möglichkeit, das aktuellen Niedrigzinsphase insofern einen
freiwerdende Geld im aktuellen Markt-Substanzverlust der Lebensversicherer umfeld zu mindestens gleichen Kon-und geht zu Lasten der Versiche-ditionen bei gleichwertigem Risiko-rungsgemeinschaft, da genau die Wert-profil anzulegen. Dies gilt insbesondere papiere (festverzinsliche mit höchster für ältere Verträge, die teilweise sogar Bonität und langer Laufzeit) zu verkaufen noch eine Garantieverzinsung von bis zu wären, die der Lebensversicherer für die 4% vorsehen.Bedeckung der Garantieversprechen an
�Bei einer Kündigung könnten eventuell alle Versicherten benötigt. enthaltene Zusatzversicherungen, wie
zum Beispiel ein Berufsunfähigkeits-Dies wird mit dem aktuellen Reformgesetz schutz, verloren gehen, der gar nicht korrigiert. Danach kann künftig die Be-oder nur zu schlechteren Konditionen teiligung an Bewertungsreserven unter wiederhergestellt werden könnte. bestimmten Voraussetzungen begrenzt
�In der betrieblichen Altersversorgung werden, um die Garantieverzinsungen sind vor Alter 62 – in älteren Verträgen aller Kunden nicht zu gefährden. Eine vor Alter 60 – keine vorzeitigen Leis-solche Begrenzung muss der Versicherer tungstermine möglich. gegenüber der Bundesanstalt für Finanz-
�Selbst wenn die vorzeitige Beendigung dienstleistungsaufsicht (BaFin) begrün-einer betrieblichen Altersversorgung den. möglich wäre, da der Versicherte
beispielsweise schon 63 Jahre alt ist, ist Macht die Kündigung eines laufenden dies wirtschaftlich/steuerlich nicht an-Vertrages noch in diesem Jahr wegen des geraten, da die Besteuerung der Ver-LVRG Sinn?sorgungsleistungen mit Aktivbezügen
zusammenfällt. Bei den Durchfüh-Ob und in welchem Umfang es zu
rungswegen Pensionszusage und Unter-Kürzungen kommt wird auf jeden Fall von
RVM-AKTUELL (V1)0914 15
stützungskasse ist dies sogar, laut erhöhen. So müssen ab dem 01.01. 2015 schluss noch in 2014.
einem Schreiben des Bundesministe- Lebensversicherungsverträge eine Kenn- · Gleiches gilt für Unternehmen, die über
riums für Finanzen (BMF), gar nicht zahl zur effektiven Kostenbelastung Ausfinanzierungen/Auslagerungen von
machbar. enthalten. Die Effektivkostenquote (»Re- Verpflichtungen aus Pensionszusagen
duction in Yield«) gibt an, wie hoch nachdenken (das Niedrigzinsumfeld
Stärkere Beteiligung der Versicherten an sämtliche einkalkulierten Kosten bezogen belastet zusätzlich den Ausweis in der
den Risikoüberschüssen auf die Verzinsung sind. Dies ist eine HGB-Bilanz).
· Eine generelle Empfehlung zur Kün-Kenngröße anhand derer man auch ohne
Bislang war eine Mindestbeteiligung an digung von Versicherungsverträgen versicherungsmathematische Kenntnisse
Risikoüberschüssen von 75 % vorge- sprechen wir aus oben angeführten die Kostenbelastung eines Lebensver-
schrieben. Diese Mindestbeteiligung wur- Gründen nicht aus. Vorab sollten Sie die sicherungsvertrages nachvollziehen kann.
de mit dem LVRG auf 90 % erhöht. Viele Beratung aus unserem Hause einholen.
Höchstrechnungszins sinkt zum 01.01.2015Lebensversicherer haben in der Vergan- · Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über
genheit mehr als die gesetzlich vor- die Auswirkungen des geplanten LVRG,
geschriebenen 75 % weitergegeben. Inso- Zum 01.01.2015 sinkt für neue Verträge damit sich diese noch den aktuellen
fern hält sich die Breitenwirkung dieser der Höchstrechnungszins (Garantiezins) Garantiezins in 2014 sichern können.
Verbesserung in deutlichen Grenzen. von 1,75 % auf 1,25 %. Bestehende Gerne unterstützen wir Sie mit Infor-
Verträge sind davon nicht berührt! Dieser mationsmaterial!
Absenkung des Höchstzillmersatzes Garantiezins wird für alle Lebensver-
sicherungen verbindlich und einheitlich
Ab dem 01. 01. 2015 sinkt der Höchst- vom Bundesministerium für Finanzen
zillmersatz bei Lebensversicherungen von (BMF) festgelegt und orientiert sich an der
40 ‰ auf 25 ‰. Die sogenannte Zill- Zinsentwicklung europäischer Staatsan-
merung ist eine Bilanzierungshilfe mit der leihen. Der Garantiezins ist ein wichtiger,
Lebensversicherer einen Teil der im aber auch nur ein Baustein in der
Geschäftsjahr angefallenen Abschluss- Gesamtrendite einer Lebensversicherung.
kosten auf die Folgejahre verteilen In der Konsequenz wird durch diese
können. Zwar hat dies nicht bei jedem Maßnahme die Verzinsung der Verträge als
Lebensversicherer Auswirkungen, da solches nicht absinken. »Lediglich« der
einige bereits vor dem LVRG nicht mehr garantierte Teil der Verzinsung sinkt für
gezillmert haben, aber die Rückkaufs- Neuverträge ab dem 01.01.2015.
werte aufgrund Kündigung innerhalb der
Unsere Handlungsempfehlungen ersten fünf Jahre dürften bei einigen
Gesellschaften dadurch ansteigen.
· Das Niedrigzinsumfeld wird noch einige
Kostenausweis Zeit Bestand haben und ein Aufwärts-
trend könnte eventuell schleppend ver-
Die Transparenz der Versicherungsver- laufen. Wir empfehlen deshalb Kunden,
träge wird sich mit dem LVRG weiter die Garantien präferieren, einen Ab-
Ihr Ansprechpartner:Josef MaierTel. +49 7121 [email protected]
LEBENSVERSICHERUNGSREFORMGESETZ (LVRG)
RVM – WIR STELLEN UNS VOR
Mit durchschnittlich zwölf Jahren stellt das Team Rechnungswesen die Abteilung mit den längsten Betriebszugehörigkeiten
von MitarbeiterInnen bei RVM.
16
Ihr Ansprechpartner:
Christian Rossel
Tel. +49 7121 923-142
und der Verkürzung komplexer Arbeits-
schritte. Die Umsetzung solcher Anfor-
derungen verlangt umfangreiche Kennt-
nisse über die Abläufe und Strukturen des
Unternehmens, setzt Kreativität und die
permanente Hinterfragung bestehender
Prozesse voraus. Diese Herausforderun-
gen werden jährlich in verschiedenen IT-
unterstützten Projekten umgesetzt.
Fazit
Bei allen Automatismen und Routine-
arbeiten legen wir großen Wert auf den
vertraulichen Umgang mit dem Kunden.
Die Themen und Belange des Rechnungs-
wesens und die Kommunikation mit dem
Kunden behandeln oftmals sensible
Daten und Informationen und unterliegen
hoher Vertraulichkeit. Ein absolutes
MUSS in unserem Bereich. Unser Thema
– unser Credo. Sie können sich auf uns
verlassen!
den die Prämienrechnungen erstellt, die
Abrechnungen mit den Gesellschaften
durchgeführt; tausende von Vorgängen
werden koordiniert und verarbeitet.
Die effiziente Bearbeitung solcher Pro-
zesse verlangt den Einsatz moderner
Werkzeuge und Methoden, und mit dem
notwendigen Knowhow werden unter-
schiedliche Software-Anwendungen für
die Bereiche des Rechnungswesens
genutzt. Neben Standards wie dem
Buchhaltungsprogramm werden daten-
bankgestützte Analysemodule und Repor-
tingsysteme eingesetzt, deren Output als
Entscheidungsgrundlagen für betriebliche
und vertriebliche Maßnahmen dienen.
Gesetzliche Bestimmungen diktieren
zusätzliche Maßnahmen im Rechnungs-
wesen. Die Umsetzung der SEPA-Regeln,
die RVM bereits zum Jahresende 2013
erfolgreich abschließen konnte sowie
steuerliche Bestimmungen, die an unsere
Software und an das Rechnungslayout
neue Anforderungen stellten, summierten
sich in 2013 auf mehrere hundert Stun-
den. Neben diesen Aufgaben arbeiten wir
kontinuierlich an der Automatisierung von
Unter der Leitung von Herrn Christian
Rossel – seit 20 Jahren bei RVM – sowie
�Frau Christina Krause,
Bilanzbuchhalterin und Gruppenleitung
– seit 17 Jahren bei RVM
�Frau Melanie Rettschlag, Betriebswirtin
– seit 10 Jahren bei RVM
�Frau Sabine Votteler, Bankfachwirtin
– seit 11 Jahren bei RVM
�Frau Sarah Müller, Auszubildende
– seit 2 Jahren bei RVM
bewältigt dieses Team eingespielt und
routiniert das komplette Spektrum einer
Buchhaltung:
Angefangen bei der Datenerfassung, Ver-
arbeitung von Zahlungsein- und ausgän-
gen über die Abstimmung und Kontrolle,
den Monatsabschluss bis hin zur Vorbe-
reitung des Jahresabschlusses. Die Anfor-
derungen, die an das Rechnungswesen
gestellt werden, gehen weit über das
hinaus, was man gemeinhin unter einer
Buchhaltung versteht. Das Rechnungs-
wesen bei RVM ist die zentrale An-
laufstelle für sämtliche Abteilungen des
Hauses. Hier bündelt sich, was in den
mehr als 20 Teams betreut wird. Hier wer-
RVM-AKTUELL (V1)0914 17
RECHNUNG ONLINE – PAPIER OFFLINE
Ihr Ansprechpartner:
Christian Rossel
Tel. +49 7121 923-142
4Was benötigen wir? Adobe ), damit Sie den elektronischen Speziell für die elektronische Übertragung
von Rechnungsbelegen wurden dem Beleg öffnen und lesen können. Mit dieser
Zuerst einmal Ihr Einverständnis. Wir Anwender seitens der Finanzverwaltung Versandart bieten wir Ihnen die Möglich-
werden Sie in den nächsten Wochen durch das Diktat der digitalen Signatur keit, den Belegfluss vom Posteingang über
persönlich anschreiben und um Ihre allerdings Stolpersteine bei der Umstel- den Zahlungsausgleich bis hin zur Ablage
Zustimmung bitten. Sie erteilen uns Ihr lung in den Weg gelegt. Eine den elektronisch durchzuführen. Dies spart Einverständnis, indem Sie uns eine Vorschriften entsprechende Anwendung Zeit, reduziert die internen Wege und eindeutige Mailadresse nennen, an die war teilweise nur durch Zukauf externer verkürzt die Suche nach dem Papierbeleg. zukünftig der Rechnungsversand erfolgen Dienstleistung oder teure Aufrüstung der Die Archivierungspflicht elektronischer soll. Bevor Sie Ihr Einverständnis erteilen: eigenen IT-Struktur zu überwinden. Das Rechnungen unterliegt übrigens den
eigentliche Ziel, die Kostenersparnis, Falls es Versicherungsverträge gibt, die gleichen Bedingungen wie für den Pa-blieb dabei oftmals auf der Strecke. einer besonderen Vertraulichkeit unter- pierbeleg (HGB §257, AO §147).
liegen und deren Rechnungen in Ihrem
Aber in 2011 wurde im Steuerverein- Hause nicht den üblichen Weg von der
fachungsgesetz durch den Bundesrat Eingangskontrolle bis zur Zahlungs-1 freigabe durchlaufen, sollten Sie auf den endgültig beschlossen, dass die Echtheit
2 Online-Versand verzichten, denn die und Unversehrtheit einer elektronischen 3Umstellung gilt für alle Verträge , die unter Rechnung nun nicht mehr mittels einer
Ihrer Firmierung geführt werden und de-qualifizierten elektronischen Signatur
ren Rechnungsstellung über RVM läuft.nachgewiesen werden muss.
RVM hat diese Gesetzesänderung aufge- Was benötigen Sie?
nommen und bietet Ihnen ab sofort die
Eine E-Mail-Adresse und einen PDF-Möglichkeit, Ihre Prämienrechnungen per
Reader (kostenloses Tool des Herstellers Mail zu erhalten.
Der Versand von Rechnungen auf elektronischem Weg ist seit Jahren auf dem Vormarsch. Was zu Beginn den großen
Konzernen vorbehalten war, fand seine Fortsetzung im privaten Bereich und wird mit dem Argument der Kosten- und
Zeitersparnis auch für den Mittelstand zunehmend attraktiver.
1 Die Echtheit bezieht sich auf die Herkunft der Rechnung. Der Aussteller
der Rechnung muss eindeutig identifizierbar sein.2 Die Unversehrtheit bezieht sich auf den Inhalt der Rechnung. Es muss,
unabhängig vom Dateiformat, erkennbar sein, ob Manipulationen am
Beleg vorgenommen wurden.3 Grundsätzlich von dieser Regelung ausgenommen sind Verträge aus dem
Bereich der Vorsorge, Lebens- und Krankenversicherung. Diese werden
direkt vom Versicherer erstellt und verschickt.4 Download-Link: http://www.adobe.com/de/products/reader.html
18
Ihre Ansprechpartnerin:
Ute Zeile
Tel. +49 7121 923-141
PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2013
Ein weiteres Projekt, das wir mit unserer Weihnachtsspende 2013 unterstützt haben, war die Anschaffung von
Instrumenten für die Kinderchirurgie der Universitätsklinik Tübingen. Das Zentrum für minimal-invasive Operationen
benötigt dringend Instrumente, um diese »Schlüsselloch«-Operationen durchführen zu können.
Die Kinderchirurgie mit Kinderurologie ist aufgrund der kleineren Narben und derklinik Tübingen informieren oder
eine von fünf Abteilungen der Universi- Verwachsungen, bis zu einem Drittel spenden möchten, hier noch die Kontakt-
täts-Kinderklinik Tübingen. Schwerpunk- früher nach Hause entlassen zu werden. daten:
te der Tübinger Kinderchirurgen sind die Was letztlich auch zu einer Kosten-
Stiftung für kranke Kinder / Hilfe für kranke onkologische Tumortherapie und die entlastung der Krankenkassen beiträgt.
Kinder e. V.chirurgische Behandlung von angebore-
nen und seltenen Fehlbildungen bei Herr Oberarzt Dr. Kirschner sieht in der
Neugeborenen, Kindern und Jugend- minimal-invasiven Operationstechnik gro- Kinderklinik Tübingen
lichen von 0 bis 16 Jahren. Es gibt zwei ßes Zukunftspotenzial vor allem bei ange- Hoppe-Seyler-Straße 1, 72076 Tübingen
kinderchirurgische Stationen, eine Inten- borenen Fehlbildungen im Bauch- und Telefon: 07071 2981455
siv- und eine Tagesstation, sowie eine Brustkorb, in der Kinder-Urologie und www.spenden-fuer-krankekinder.de
Poliklinik mit Spezialambulanzen. Traumatologie. Für diese Schlüsselloch- Spendenkonto:
Operationen werden noch dringend wei- IBAN und BIC:
Herr Oberarzt Dr. Kirschner betont, dass tere Instrumente benötigt. Von unserer DE61 6415 0020 0000 5548 55
die Kinderchirurgie in Tübingen eines der Spende konnte ein Instrumentensatz von SOLADES1TUB
Zentren in Europa für minimal-invasive Spül- und Saug-Systemen angeschafft
Operationen (Schlüssellochchirurgie) ist werden (s. Foto). Bei unserem Gespräch
und hier auch eine führende Stellung zeigte uns Oberarzt Dr. Kirschner die
einnimmt. Etwa ein Drittel aller Eingriffe Geräte und demonstrierte die Anwen-
wird inzwischen mit dieser Technik dungsweise bei minimal-invasiven Opera-
durchgeführt, die für Kinder und Jugend- tionen.
liche viele Vorteile mit sich bringt: Die
Verwachsung der Wunden und der Wund- Über den Verein »Hilfe für kranke Kinder
schmerz sind wesentlich geringer als bei e.V.« in der Kinderklinik Tübingen haben
herkömmlichen Operationen. Es bleiben wir dieses Projekt gerne unterstützt!
weniger Narben zurück, gerade bei
Jugendlichen ein sehr wichtiger kosme- Wenn Sie sich über die Arbeit des Vereins
tischer Aspekt. Die Patienten können, »Hilfe für Kranke Kinder e.V.« in der Kin-
Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter bilden mittlerweile die wertvollste
Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist
es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen
tieferen Einblick zu geben, was sich bei
uns »so tut«.
Neue MitarbeiterInnen:
Wir haben uns verstärkt durch:
· Frau Damla Pektas
· Herr Christian Breuning
· Frau Anja Waltemate
· Herr Axel Fiebig · Frau Nadia Friedrich
· Frau Lisa Liller
· Frau Julia Sautter· Herr Kim Frank Ristau
· Frau Ramona Groß
· Herr Reinhold Sturm
· Frau Anja Weber
· Frau Melanie Rettschlag· Frau Birgit Reichenecker
· Frau Kathrin Roy
· Herr Jens Grunewald
· Frau Mia Binder
Auszubildende Kauffrau für Versiche-
rungen und Finanzen / Finanzassistentin
Auszubildender Kaufmann für Versiche-
rungen und Finanzen / Finanzassistent
Auszubildende Kauffrau für Versiche-
rungen und Finanzen / Finanzassistentin
Assistent Leitung Sach-Industrie Studentin Bachelor of Arts (B.A.) an der
DHBW
Kundenbetreuer Weiterbildung:
Wir bilden uns für Sie weiter:Sachbearbeiterin Administration
Betriebswirtin (IHK) Sachbearbeiter Vorsorge
Ausbilderin (IHK)
Prokurist und Bevollmächtigter Bereich Jubiläum:
Logistik / Akquisiteur
Ihr 10-jähriges Firmenjubiläum hatten
Sachbearbeiterin Kompositam 01.09.2014
Sachbearbeiterin Komposit
Sachbearbeiter Komposit
Auszubildende Kauffrau für Versiche-
rungen und Finanzen / Finanzassistentin
· Herr Erik Kunert
RVM – IN EIGENER SACHE
RVM-AKTUELL (V1)0914 19
IMPRESSUM
Herausgeber
RVM Versicherungsmakler
GmbH & Co. KG und
RVM Finanzmanagement
GmbH & Co. KG
Arbachtalstraße 22
72800 Eningen u. A.
Tel. +49 7121 923-0
Fax +49 7121 923-200
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RedaktionelleVerantwortung
Thomas Gaugele
Satz
www.arcusmarketing.de
Ihr Ansprechpartner:
Herr Thomas Gaugele
Tel. +49 7121 923-155
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Neuerungen aus den Bereichen Versicherung
und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt
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Gewähr übernommen werden. Über Anre-
gungen, Hinweise oder den Wunsch nach
weiteren Informationen freuen wir uns.
Ihre Ansprechpartnerin:
Larissa Lang
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