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Rundbrief_03_2016

Date post: 24-Feb-2018
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  • 7/24/2019 Rundbrief_03_2016

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    Bezirksbrgermeister im Stadtbezirk 321Lehndorf-Watenbttel

    in der Stadt Braunschweig

    Frank Graffstedt

    Frankenstr. 12 J38116 Braunschweig

    Ratsherr der Stadt Braunschweig

    Rund brief 3/2016

    Sehr geehrte Damen und Herren!Liebe Freundinnen und Freunde!

    Mit Rundbriefen informiere ich regelmig ber die Arbeit des Bezirksrates LehndorfWatenbt-tel, Neuigkeiten aus dem Rat der Stadt, die schwerpunktmig unseren Stadtbezirk betreffenoder generell informativ sind und gerne auch ber Veranstaltungen und Termine in unseremStadtbezirk.

    Mit diesem Rundbrief mchte ich hinweisen auf/informieren berA) Projekt 1-2-3-barrierefrei!B) Sitzung des Stadtbezirksrates am 17.2.2016C) Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung in der Sporthalle WatenbttelD) Tag der Ortsbchereien am 11. Mrz 2016E) Ausbau Sportanlage LammeF) Geplante Neufassung der Entgelttarife fr Kindertagessttten, Einrichtungen der Teilzeit-

    Schulkindbetreuung der Stadt und der Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig

    Diese Email darf gerne von Ihnen/von Euch ohne jede Vernderung an interessierte Brgerinnenund Brger weitergeleitet werden.

    Diejenigen, die knftig in den Emailverteiler aufgenommen werden wollen oder ggf. knftig keineEmail erhalten wollen, bitte ich um eine kurze Email [email protected] werde dannden Verteiler sofort aktualisieren.

    Hinweise auf Veranstaltungen nehme ich gerne von Ihnen /Euch auf, um dann auch ber meinenVerteiler darauf hinzuweisen.

    Bei Rckfragen oder fr Anregungen erreichen Sie mich per Email oder ggf. telefonisch.

    Im Rundbrief sind dann an einigen Stellen die Dokumentennummer der Vorlagen angefhrt, berdie dann die vollstndigen Unterlagen Im Ratsinformationsdienst ber die Internetseite der StadtBraunschweighttps://ratsinfo.braunschweig.de/bi/yw010.aspnachgelesen werden knnen.

    Mit freundlichen GrenIhr/Euer

    Frank Graffstedt

    Tel.0531-2512246

    Tag13.2.2016

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]://ratsinfo.braunschweig.de/bi/yw010.asphttps://ratsinfo.braunschweig.de/bi/yw010.asphttps://ratsinfo.braunschweig.de/bi/yw010.asphttps://ratsinfo.braunschweig.de/bi/yw010.aspmailto:[email protected]
  • 7/24/2019 Rundbrief_03_2016

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    A)

    Projekt 1-2-3-barrierefrei!

    Das Quartiersmanagement Watenbttel plus Vlkenrode, Kanzlerfeld und lper hat das Projekt1-2-3-barrierefrei! gestartet. Ziel des Projektes ist es, in den Orten fr Senior*innen und behin-derte Menschen Barrieren wie z. B. Stufen vor Ladentren, Texte in zu kleiner Schrift oder mitschwieriger Sprache, Bordsteinkanten im Kreuzungsbereich oder fehlende Sitzbnke auf demSpazierweg zu erfassen und Lsungen zu suchen, wie diese Barrieren abgebaut werden knnen.

    Dabei soll dabei das Miteinander der Menschen im Ort gestrkt werden.

    Mit dem Projekt kamen das Quartiersmanagement bis ins Finale der Google Impact Challenge.Jetzt kann bis zum 24. Februar 2016 fr das Projekt 1-2-3-barrierefrei! im Internet abgestimmtgestimmt werden.

    Hier gibt es mehr Informationen ber das Projekt und hier kann dann auch fr das Projekt ge-stimmt werden:https://goo.gl/1zZDt9

    Noch mehr Infos:www.ambet.de

    Ich halte das fr ein sehr untersttzenwertes Projekt und wrde mich freuen, wenn mglichst

    Viele mit abstimmen und so das Projekt 1-2-3-barrierefrei!untersttzen.

    https://goo.gl/1zZDt9https://goo.gl/1zZDt9https://goo.gl/1zZDt9http://www.ambet.de/http://www.ambet.de/http://www.ambet.de/http://www.ambet.de/https://goo.gl/1zZDt9
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    B)

    Sitzung des Stadtbezirksrates am 17.2.2016

    Mittwoch, 17.02.2016, 19:30 Uhr

    Gemeinschaftshaus Lamme, Frankenstrae 29, 38116 Braunschweig

    Vorher, um 19:00 Uhr, findet eine Einwohnerfragestunde statt.

    Tagesordnungffentlicher Teil:

    1. Erffnung der Sitzung

    2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.01.2016

    3. Mitteilungen3.1. Bezirksbrgermeister/in3.2. Verwaltung

    4. Anfragen

    4.1. Extremes Verkehrsaufkommen auf der Celler Heerstrae in Watenbttel(Ortsdurchfahrt) 15-00636

    4.2. Sachstand Radwegeverbindung zwischen Lamme und Lehndorf 15-00660

    4.3. Austausch Straenbeleuchtung in lper 16-01529

    4.4. Schnelle Internetverbindung in lper ber Telefonleitung der Telekom 16-01530

    5. Neubau einer Sporthalle in der St.-Ingbert-Strae; Raumprogramm 15-01299

    6. Erweiterung der Grundschule Lamme fr den Ganztagsbetrieb;Raumprogramm 15-01312

    7. Antrge

    7.1. LKW Verkehr ber die Autobahnbrcke Mhenkamp in lper 16-01536

    7.2. Neue Mitte Lamme 16-01567

    7.3. Sicherung der Ausfahrt Achilles Hof Watenbttel 16-01568

    7.4. Informationsveranstaltung zum Betrieb der kommunalenErstaufnahmeeinrichtung in der Sporthalle Watenbttel 16-01571

    7.5. Bushaltestelle Am Grasplatz stadteinwrts barrierefrei 16-01572

    7.6. Verkehrsberwachung im Stadtbezirk 16-01573

    7.7. Straenschden Saarstrae 16-01574

    7.8. Ausleuchtung Fugngerberweg Watenbttel 16-0157

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    C)

    Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung in der Sporthalle Watenbttel

    In der kommenden Woche werden die ersten Flchtlinge in die Sporthalle Watenbttel einziehen.In der Halle sind sogenannte Waben aufgebaut worden, die es ermglichen sollen, dass jeweilsbis zu 6 Personen zumindest etwas abgetrennt von den anderen Bewohnern wohnen knnen.Grundgerste sind Edelstahlgitter, die mit diesen nicht durchscheinenden Plastikfolien bespannt

    sind. Diese Folien bilden auch die Tren zu den einzelnen Zimmern. In den Waben stehendann drei Doppelstockbetten und abschliebare Metallspinde fr die persnlichen Dinge undWertsachen. In den einzelnen Waben gibt es keinen Strom und die Hallenbeleuchtung wird in derZeit von 22:30 Uhr bis 07:00 Uhr am nchsten Morgen auf Notbeleuchtung umgeschaltet. Anzentraler Stelle wird es Steckdosen gegeben, wo z. B. Handys aufgeladen werden knnen. Vorden Waben werden Bierzeltgarnituren auch fr Einnahme der Mahlzeiten aufgestellt. Ein Catererliefert dreimal am Tag Essen, der auch die Essensausgabe macht. Der Zugang zur Halle erfolgtnur durch den bisherigen Haupteingang. Als sanitre Einrichtungen werden die Duschen in derHalle sowie Toiletten in der Halle und in Sanitrcontainern vor der Halle genutzt. Betreut werdendie Flchtlinge vor Ort durch einen Sozialarbeiter. Ebenfalls wird rund um die Uhr ein Sicher-heitsdienst vor Ort sein. Zutritt zur Halle wird nur denjenigen gewhrt, die im Besitz eines Hallen-ausweises sind. Dies gilt dann auch fr Ehrenamtliche, die z.B. sich mit Kindern beschftigen,Deutschkurse anbieten oder bei der Essensausgabe mithelfen werde. Die Bewohner knnenjederzeit die Halle verlassen und betreten. Ausgestattet ist die Halle mit Waschmaschinen,Trocknern, Spielbereich fr Kinder ebenso wie mit einer Kche in den Gerterumen unterhalbder Tribne, die nicht genutzt wird. Welche Menschen dort einziehen werden, steht derzeit nichtfest, da der der Stadt Braunschweig vom Land nur ca. 7 Tage vorher mitgeteilt wird, welcheFlchtlinge zur Unterbringung durch die Stadt zugewiesen werden.Genauere Informationen ber den dann angelaufenen Betrieb in der Sporthalle - auch darber inwelcher Form durch Ehrenamtliche untersttzt werden kann , soll auch ber eine Informations-veranstaltung erfolgen, die die SPD Fraktion im Stadtbezirksrat in der kommenden Sitzung bean-

    tragen wird. Dabei soll dann in Watenbttel fr alle Interessierten die Mglichkeit gegeben wer-den, sich von der Verwaltung ber den angelaufenen Betrieb in der kommunalen Erstaufnahme-einrichtung in der Sporthalle Watenbttel zu informieren.Ausdrcklich bedanke mich schon jetzt bei Pastor Andreas Hahn und seiner Frau, die sich beidefr die Organisation mglicher ehrenamtlicher Hilfe als Ansprechpartner zur Verfgung gestellthaben. Ich bin mir dabei mit Pastor Hahn sicher, dass es sowohl notwendig als auch machbarsein wird, den Flchtlingen durch unterschiedliche Angebote die Aufnahme in unserem Stadtteilleichter zu machen. Dabei habe ich mich auch sehr darber gefreut, dass die Anwesenden desRunden Tisches Vlkenrode-Watenbttel bei ihr letzten Sitzung ein groes positives Interessegegenber den vor uns allen liegenden Aufgaben gezeigt haben.

    Mehr Information ber die Sporthalle Watenbttel auch unter.http://regionalbraunschweig.de/watenbuettel-ab-montag-ziehen-die-fluechtlinge-ein/

    http://regionalbraunschweig.de/watenbuettel-ab-montag-ziehen-die-fluechtlinge-ein/http://regionalbraunschweig.de/watenbuettel-ab-montag-ziehen-die-fluechtlinge-ein/http://regionalbraunschweig.de/watenbuettel-ab-montag-ziehen-die-fluechtlinge-ein/
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    D)Tag der Ortsbchereien am 11.Mrz 2016

    Auch die Ortsbchereien Lehndorf, Watenbttel und Lamme nehmen an diesem Tag miteigenen Veranstaltungen daran teil genaueres dazu ist dem beigefgten Flyer zu ent-nehmen.

  • 7/24/2019 Rundbrief_03_2016

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    E)

    Arbeiten zum Ausbau der Sportanlage Lamme knnen in 2016 begonnen werden

    Immer wieder hat sich die SPD Fraktion im Stadtbezirksrat fr einen dringend notwendigen Aus-bau der Sportanlage Lamme eingesetzt und entsprechende Antrge gestellt, dazu beigetragen.,dass der Bezirksrat entsprechende Beschlsse gefasst hatletztmalig in der letzten Sitzung.

  • 7/24/2019 Rundbrief_03_2016

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    Fr die SPD-Ratsfraktion habe ich in der letzten Sitzung des Sportausschusses am 4.Februarnachgefragt, ob es auf der Grundlage der bisherigen Haushaltsplanungen, die eine Umwandlungeines Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz erst fr 2018 und die Erweiterung des Umklei-degebude aufgrund der vorliegenden Haushaltsanstze nicht mglich ist, den Ausbau vorzuzie-hen, da aufgrund verschiedener Haushaltspositionen schon bereits erfolgte Arbeiten (z.B. Erwei-terung Flutlichtanlage in Lamme ) die Betrge zu hoch angesetzt wurden. Die Verwaltung hat dievon mir aufgefhrten Zahlen geprft und dann folgendes mitgeteilt:

    Im aktuellen Entwurf des Haushalts 2016, der am 15.3. beschlossen werden soll, sind fr 2016

    und 2017 sog. Verpflichtungsermchtigungen enthalten, die es mglich machen

    a) in 2016 die Planungen fr die Erweiterung des Gebudes auf der Sportanlage incl. derBeauftragung von Umbaumanahmen umzusetzen, das

    b) dann in 2017 der Umbau des Gebudes zur Erweiterung der Umkleiderume und zurSchaffung eines Broraumes fr den TSV Germania Lamme durchgefhrt und abge-schlossen werden kann ( Umfang 300.000 Euro),

    c) in 2017 die Planungen fr die Umwandlung einer Naturrasenflche in einen Kunstrasen-platz abgeschlossen und die Arbeiten noch in 2017 beauftragt werden knnen, dass

    d) in 2018 die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz (Umfang 550.000 Euro) abge -schlossen werden kann.

    Insgesamt hat die Anfrage dazu gefhrt, dass entgegen der ersten Planung die Arbeitenzur notwendigen Erweiterung der Sportanlage nicht erst 2018 2019 durchgefhrt, son-dern noch in 2016 begonnen und in 2018 abgeschlossen werden knnen. 16-01483

    16-01483-01

    F)

    Geplante Neufassung der Entgelttarife fr Kindertagessttten, Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt, und der Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig

    Am 15. Mrz entscheidet der Rat der Stadt Braunschweig ber die mgliche Einfhrung von Kita-Entgelten. Als Alternative zum Verwaltungsvorschlag fr eine Kita-Entgeltstaffel haben nun SPDund Grne eine eigene Entgeltstaffel fr Kindertagessttten vorgelegt. Da dieses Thema in denletzten Wochen in der Stadt kontrovers diskutiert wird und dabei immer Fragen ber genaue De-tails gestellt werden, habe ich zur Information den vollstndigen Text des nderungsvorschlagesder Parteien SPD und Bndnis90/Die Grnen zur Information angefgt. Der Text kann auch unter

    http://www.spd-ratsfraktion-braunschweig.de/aktuell/nachrichten/2016/472967.php

    im PDF-Format gesondert runtergeladen werden.

    SPD-Fraktion im Rat der Stadt 16-01629Fraktion Bndnis 90 - DIE GRNEN imRat der Stadt

    Antrag (ffentlich)

    Betreff:Neufassung des Entgelttarifs fr die Kindertagessttten sowieEinrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der StadtBraunschweig vom 27. Mai 2014 und des Entgelttarifs fr dieKindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014

    Empfnger:Stadt BraunschweigDer OberbrgermeisterDatum:11.02.2016

    http://www.spd-ratsfraktion-braunschweig.de/aktuell/nachrichten/2016/472967.phphttp://www.spd-ratsfraktion-braunschweig.de/aktuell/nachrichten/2016/472967.phphttp://www.spd-ratsfraktion-braunschweig.de/aktuell/nachrichten/2016/472967.php
  • 7/24/2019 Rundbrief_03_2016

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    Beratungsfolge: StatusJugendhilfeausschuss (Vorberatung) 24.02.2016 Finanz- und Personalausschuss (Vorberatung) 25.02.2016 Verwaltungsausschuss (Vorberatung) 08.03.2016 NRat der Stadt Braunschweig (Entscheidung) 15.03.2016

    Beschlussvorschlag:1. Der als Anlage 1 beigefgte Entgelttarif fr die Kindertagessttten sowie Einrichtungen derTeilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig und der als Anlage 2 beigefgte Entgelttarif

    fr die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig werden beschlossen.2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Jahr nach Inkrafttreten der Entgelttarife dem Rat und sei-nen zustndigen Gremien ausfhrlich ber die Entgelteinnahmen und die zugrunde liegende Ein-kommensverteilung zu berichten und einen Vorschlag fr die Verwendung eventueller Mehrein-nahmen zu machen. Es wird angestrebt, durch eventuelle Mehreinnahmen den notwendigenqualitativen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und den Ausbau der Schulkindbetreuung mitzu finanzieren.3. bergangsregelung: Fr Kinder, die in Braunschweig wohnen und fr die vor Vollendung des3. Lebensjahres Entgelte nach dem Entgelttarif fr die Kindertagessttten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuungder Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014, dem Entgelttarif fr die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,

    dem Entgelttarif fr die Kindertagessttten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuungder Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012, dem Entgelttarif fr die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012, dem Entgelttarif fr die Kindertagessttten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuungder Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011 oder dem Entgelttarif fr die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011gezahlt wurden, werden die Entgelte fr den Besuch der Kindergartenbetreuung oder dieInanspruchnahme der Kindertagespflege nach den Entgelttarifen in Anlage 1 bzw. 2 ermigt inAbhngigkeit von der und maximal fr die Dauer, fr die Entgelte nach den o. g. Entgelttarifengezahlt wurden. Die weiteren Details der bergangsregelung werden unter Beteiligung von JHAund Vertretern des Stadtelternrats der Kindertagessttten entwickelt und sind Gegenstand einergesonderten Beschlussfassung des Rates. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung derbergangsregelung zu untersttzen.4. Im Haushaltsplan werden die Ansatzvernderungen der Verwaltung aus Anlass der Wieder-einfhrung der Kindergartenentgelte (Produkt Nr. 1.36.3650.02 Kindergartenbetreuung) aufnullgesetzt.

    Sachverhalt:Der vorliegende Antrag soll die gleichnamige Vorlage der Verwaltung (Vorlage 15-01375) erset-zen.Auf breiter Basis wird die Auffassung vertreten, dass die derzeitigen Entgelttarife fr Krippen-,Kindergarten- und Schulkind-/Hort-Betreuung sowie Kindertagespflege einer berarbeitung undAnpassung bedrfen. Schon bei einem mageblichen Einkommen von 45.100 muss fr die

    Krippenbetreuung der Hchstsatz von ca. 500 (Stufe 21) fr einen Ganztagsplatz bezahlt wer-den. Und es hngt vom Zufall ab, ob fr das Kind ein kostengnstiger oder kostenloser Platz ineiner offenen Ganztagsgrundschule (OGS) zur Verfgung steht oder ob ein Entgelt von bis zu176 imMonat fr Hort- oder Schulkindbetreuung gezahlt werden muss.Die vorgelegten Entgelttarife bercksichtigen die Ergebnisse der Workshops, die der Jugendhil-feausschuss in den vergangenen Jahren zum Thema Kita-Entgelte durchgefhrt hat. Die hohenKrippenentgelte werden fr alle Einkommensgruppen gesenkt. Die Einkommensgrenzen werdenangehoben. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu ca. 35.000 sind Krippe und Kinder-garten zuknftig entgeltfrei. Bisher waren bei einem solchen Einkommen bis zu 245 fr einenGanztagskrippenplatz (8 Stunden) im Monat zu zahlen. Die Entgelte fr Schulkindbetreuung inund an Schulen, Hortbetreuung in Kindertagessttten sowie Schulkindbetreuung im Rahmen vonKindertagespflege werden einheitlich auf das Niveau der OGS-Angebote gesenkt.

    Die genannten finanziellen Verbesserungen fr die Eltern werden ausgeglichen durch dieWiedereinfhrung von Kindergartenentgelten. ber die Hhe der Entgelteinnahmen kann keineverlssliche Aussage gemacht werden, da aus bekannten Grnden keine Erkenntnisse zur Ein-kommensverteilung bei den Eltern der Kindergartenkinder vorliegen. Und auch ber die Einkom-mensverteilung bei den Eltern der Krippenkinder liegen keine Erkenntnisse vor, wenn das ma-gebliche Einkommen ber der derzeitigen Hchstgrenze von 45.100 liegt.Daher soll ein Jahrnach Inkrafttreten der neuen Entgelttarife eine Evaluation stattfinden, und erwarteten Mehrein-

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    nahmen im Haushaltsplan sollen auf null korrigiert werden. Nach dem quantitativen Ausbau derKinderbetreuung in den vergangenen Jahren (U3-Ausbau, Schaffung weiterer Kindergartenplt-ze) steht in den kommenden Jahren der qualitative Ausbau der Angebote im Fokus (u. a. Perso-nalschlssel, Fachkraft-Kind-Relation, ffnungszeiten, Familienzentren, berarbeitung desRaumprogramms, Ausbau der Schulkindbetreuung). Im Rahmen der Evaluation soll auf derGrundlage einer gesicherten Erkenntnis ber die Entgelteinnahmen auch ber die Verwendungvon eventuellen Mehreinnahmen aus der Wiedereinfhrung der Kindergartenentgelte fr weitereQualittsverbesserungen beraten und entschieden werden.Zur bergangsregelung wird noch keine abschlieende Regelung vorgeschlagen. Der Stadtel-

    ternrat der Kindertagessttten hlt eine bergangsregelung im Sinne der Planbarkeit fr Fam i-lien frunerlsslich. Die Notwendigkeit einer bergangsregelung wird auch von den antragstel-lenden Fraktionen gesehen. Die bergangsregelung sollte daher gemeinsam mit den Elternver-tretern entwickelt werden. Zugleich muss sie praktikabel und fr die Verwaltung einfach umsetz-bar sein.Daher wird das unter Nr. 3 beschriebene Verfahren zur Erarbeitung der bergangsregelungvorgeschlagen.Die weitere Begrndung erfolgt mndlich.

    Anlagen:

    Anlage 1: Entgelttarif fr die Kindertagessttten sowie Einrichtungen der Teilzeit-

    Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. Mrz 2016Anlage 2: Entgelttarif fr die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 15. Mrz 2016EntgelttarifAnlage 1fr die Kindertagessttten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der StadtBraunschweig vom 15. Mrz 2016Auf Grund des 58 Abs. 1 Nr. 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat derRat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 15. Mrz 2016 mit Wirkung vom 1. August2016 folgende allgemeine privatrechtliche Entgelte fr den Besuch der stdtischen Kindertages-sttten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung beschlossen. 1Entgelt fr den Besuch der Kindertagessttten sowie fr Einrichtungen der Teilzeit-SchulkindbetreuungFr den Besuch der Krippen- und Kindergartenbetreuung in Kindertagessttten wird ein Entgeltnach der beigefgten durchgngig einkommensabhngigen Kindertagessttten- Entgeltstaffelerhoben. Die Entgeltfreistellung im letzten Kindergartenjahr regelt sich nach 5 des Entgelttarifs.Fr den Besuch der Hortgruppen in Kindertagessttten sowie fr Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung wird ein pauschaliertes einkommensunabhngiges Entgelt entsprechenddem Betreuungsumfang erhoben.Fr Kinder, die nicht im Gebiet der Stadt Braunschweig wohnen und in einer Krippen- oder Kin-dergartenbetreuung einer von der Stadt Braunschweig gefrderten Betriebs- oder anderen Kin-dertagessttte betreut werden, wird mit Ausnahme des Betreuungszeitraumes gem. 5 das Ent-gelt in der Hchststufe (Stufe 15) festgesetzt.

    2Ermittlung des mageblichen EinkommensDie Hhe der im Sinne dieses Tarifs zu entrichtenden einkommensabhngigen Entgelte basiertauf dem Gesamteinkommen der Haushaltsgemeinschaft, in der das Kind lebt.Wird dieses Einkommen nicht nachgewiesen, ist das Entgelt in der hchsten Entgeltstufe zu zah-len. Eine rckwirkende Aufhebung der Festsetzung der hchsten Entgeltstufe erfolgt lngstensfr den Zeitraum von drei Monaten vor Eingang des Nachweises.Das Einkommen wird wie folgt ermittelt:1. EinkommenAls Einkommen gilt ein Jahreseinkommen aller zur Haushaltsgemeinschaft rechnenden Mitglie-der. Dieses Einkommen errechnet sich aus der nicht um die Verluste in einzelnen Einkommens-arten zu vermindernden Summe der positiven Einknfte im Sinne des 2 Abs. 1 und 2 des Ein-

    kommensteuergesetzes. Daneben gelten Unterhaltsleistungen (sowohl fr Ehegatten als auch frKinder), Leistungen nach dem Bundesausbildungsfrderungsgesetz, Lohnersatzleistungen undsteuerfreie sowie pauschal versteuerte Einnahmen als Einkommen.Fr die Festsetzung des Entgelts werden die Einknfte bercksichtigt, die voraussichtlich in denauf den Betreuungsbeginn oder Betreuungsformwechsel folgenden zwlf Kalendermonaten er-zielt werden. Sofern diese Einknfte nicht ausreichend belegt werden knnen, sind ersatzweise

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    die voraussichtlichen Einknfte des Kalenderjahres, in dem das Kind die unter 1 genannte An-gebotsform erstmals nutzt, zugrunde zu legen.2. AbzgeVom Einkommen nach Ziffer 1 werden abgezogen:

    22 v. H. der Einknfte gem. Ziffer 1 Satz 2 beio Personen, fr die keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstver-hltnis / aus der Ttigkeit u.a. als Beamter, Richter, Zeitsoldat, Berufssoldat, Geistlicher, Be-schftigter bei einem Trger der Sozialversicherung, Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft,

    Gesellschafter oder Geschftsfhrer einer GmbH bestehto Beziehern von Versorgungsbezgen (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld)o Beziehern von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    bei allen anderen Personen 27 v. H. der Einknfte gem. Ziffer 1 Satz 2

    Unterhaltsleistungen an Kinder bis zu dem durch Unterhaltstitel oder durch Vereinbarung fest-gelegten Betrag und an sonstige Personen, soweit Leistungen nach 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bercksichtigt werden; ein Betrag entsprechend 33b Abs. 1 3 des Einkommensteuergesetzes (Behinderten-Pauschbetrag)

    kinderbezogener Abzug in Hhe von 3.000,- je minderjhrigem Kind, das im Haushalt lebt,sowie fr jedes weitere Kind, fr das Kindergeld gewhrt wird.

    Der so ermittelte Betrag stellt das magebliche Einkommen dar.

    3. Ermigung aus Billigkeitsgrnden

    Auf die Erhebung eines Betreuungsentgeltes fr den Besuch von Kindertagessttten und sonsti-gen Teilzeit-Schulkindbetreuungen fr Kinder, deren Eltern/Erziehungsberechtigte Empfngervon Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Zwlften Buch Sozialgesetzbuch,Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlagsberechtigte sind

    und die in Braunschweig wohnen, wird verzichtet.

    4. Abweichende Entgeltfestsetzung

    Verringert sich das magebliche Einkommen um mindestens 15 v. H. gegenber dem bisherigenmageblichen Einkommen, wird das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwarab dem Zeitpunkt der Vernderung, wenn Anzeige und Nachweis bis sptestens 3 Monate nachdem Vernderungszeitpunkt vorliegen. Bei spterer Anzeige und Vorlage des Nachweises erfolgtdie Neufestsetzung mit Beginn des Monats, in dem der Nachweis gefhrt wird.Erhht sich das magebliche Einkommen um mindestens 15. v. H. gegenber dem bisherigenmageblichen Einkommen oder ist der Grund fr eine Ermigung gem. 2 Ziffer 3 entfallen, istdies unverzglich schriftlich anzuzeigen. Das Entgelt wird ab dem Zeitpunkt der Vernderung neu

    festgesetzt, ggf. auch mit Wirkung fr die Vergangenheit.Sofern die Berechnung des mageblichen Einkommens vollstndig oder teilweise auf einer Vor-behaltsberechnung beruht, ist fr die endgltige Festsetzung des fr die Vergangenheit zu ent-richtenden Betreuungsentgelts immer das Gesamteinkommen der Haushaltsgemeinschaft ent-sprechend 2 Ziffer 1 des Entgelttarifs zu bercksichtigen.Sofern fr Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kinderta-gessttte besuchen und gemeinsam in der Haushaltsgemeinschaft der Entgeltpflichtigen woh-nen, eine Neuberechnung durchgefhrt wird, wird das hierbei ermittelte magebliche Einkommenauf alle Geschwisterkinder bertragen.

    5. berprfung der Einkommensverhltnisse

    Die Stadt Braunschweig behlt sich vor, das der Entgelterhebung zugrunde liegende magebli-che Einkommen stichprobenweise zu berprfen.

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    3GeschwisterermigungDas zu zahlende Entgelt ermigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kinderta-gespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstttebesuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen woh-nen, fr das zweite Kind um 50 v. H., fr das dritte und jedes weitere Kind wird kein Entgelt erho-ben. Die Rangfolge richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sichdie Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens. Schulkinder, fr die ein pauscha-liertes einkommensunabhngiges Entgelt nach dem Entgelttarif fr die Kindertagespflege in der

    Stadt Braunschweig gezahlt wird, bleiben bei der Geschwisterermigung unbercksichtigt. Ge-schwisterkinder, die weder eine stdtische Kindertagessttte, eine Kindertagespflegestelle nocheine von der Stadt Braunschweig gefrderte Einrichtung der Trger der freien Jugendhilfe oderElterninitiativen besuchen, zhlen nicht hinsichtlich einer Geschwisterermigung.Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. 5 dieses Entgelttarifs erhalten, werden bei der Ge-schwisterermigung bercksichtigt.

    4EssengeldDas Entgelt fr das in stdtischen Kindertagessttten und stdtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung verabreichte Mittagessen (fr Krippenkinder die Baby-Kost) wird durch Be-schluss des Rates kostendeckend festgesetzt. Die Erziehungsberechtigten werden ber Vern-

    derungen in geeigneter Art und Weise informiert. 5Beitragsfreie Betreuung im letzten Kindergartenjahr(1) In Kindertagessttten betreute Kinder werden in dem Kindergartenjahr, welches der Schul-pflicht gem. 64 Abs. 1 Niederschsisches Schulgesetz (NSchG) vorausgeht, entgeltfrei betreut.

    (2) Kinder, die nach 64 Abs. 1 Satz 3 NSchG schulpflichtig werden (sogenannte Kann- Kinder),werden nach Vorlage der Aufnahmebesttigung der zustndigen Grundschule bis zum Beginnder Schulpflicht entgeltfrei betreut. Daneben werden die bis zum Vorliegen der Aufnahmebestti-gung gezahlten Entgelte erstattet, bis das Kind unter Bercksichtigung von Satz 1 insgesamt einganzes Kindergartenjahr entgeltfrei betreut wurde. Der Erstattungsbetrag wird nicht verzinst.

    (3) Die Beitragsfreiheit wird auch fr den Besuch einer Kindertagessttte nach einer Zurckstel-lung vom Schulbesuch gem 64 Abs. 2 Satz 1 NSchG gewhrt. Die Freistellung erfolgt unab-hngig von einer bereits vorangegangenen Freistellung nach 5 Abs. 1 des Entgelttarifes.

    (4) Der Anspruch auf unentgeltliche Betreuung umfasst nicht die Beteiligung an den Kosten derVerpflegung.

    6InkrafttretenDieser Entgelttarif tritt zum 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Entgelttarif in der Fas-sung des Ratsbeschlusses vom 27. Mai 2014 auer Kraft.

    Geiger Erster Stadtrat

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    Anlage 2

    Entgelttariffr die Kindertagespflegein der Stadt Braunschweig vom 15. Mrz 2016

    Auf Grund des 58 Abs. 1 Nr. 8 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat derRat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 15. Mrz 2016 mit Wirkung vom 1. August2016 folgende allgemeine privatrechtliche Entgelte fr die Frderung in der stdtischen Kinderta-gespflege gem 23 ff. SGB VIII beschlossen.

    1Entgelt fr die Inanspruchnahme der Kindertagespflege(1) Fr die Inanspruchnahme der Kindertagespflege wird mit Ausnahme von Absatz 2 ein Entgeltnach der beigefgten, durchgngig einkommensabhngigen Kindertagespflege-Entgeltstaffelerhoben. Das Entgelt wird fr den Zeitraum der Inanspruchnahme der Angebotsform Kinderta-gespflege festgestellt.

    (2) Fr die Inanspruchnahme der Kindertagespflege durch Schulkinder wird ein pauschalierteseinkommensunabhngiges Entgelt entsprechend dem Betreuungsumfang erhoben.

    2Ermittlung des mageblichen EinkommensDie Hhe der im Sinne dieses Tarifs zu entrichtenden Entgelte basiert auf dem Gesamteinkom-men der Haushaltsgemeinschaft, in der das Kind lebt.Wird dieses Einkommen nicht nachgewiesen, ist das Entgelt der hchsten Entgeltstufe zu zahlen.Eine rckwirkende Aufhebung der Festsetzung der hchsten Entgeltstufe erfolgt lngstens frden Zeitraum von drei Monaten vor Eingang des Nachweises.Das Einkommen wird wie folgt ermittelt:

    1. EinkommenAls Einkommen gilt das Jahreseinkommen aller zur Haushaltsgemeinschaft rechnenden Mitglie-der. Dieses Einkommen errechnet sich aus der nicht um die Verluste in einzelnen Einkommens-arten zu vermindernden Summe der positiven Einknfte im Sinne des 2 Abs. 1 und 2 des Ein-kommensteuergesetzes. Daneben gelten Unterhaltsleistungen (so- wohl fr Ehegatten als auch

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    fr Kinder), Leistungen nach dem Bundesausbildungsfrderungsgesetz, Lohnersatzleistungenund steuerfreie sowie pauschal versteuerte Einnahmen als Einkommen.Fr die Festsetzung des Entgelts werden die Einknfte bercksichtigt, die voraussichtlich in denauf den Betreuungsbeginn oder Betreuungsformwechsel folgenden zwlf Kalendermonaten er-zielt werden. Sofern diese Einknfte nicht ausreichend belegt werden knnen, sind ersatzweisedie voraussichtlichen Einknfte des Kalenderjahres, in dem das Kind die unter 1 genannte An-gebotsform erstmals nutzt, zugrunde zu legen.

    2. Abzge

    Vom Einkommen nach Ziffer 1 werden abgezogen: 22 v. H. der Einknfte gem. Ziffer 1 Satz 2 bei o Personen, fr die keine gesetzliche Renten-versicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhltnis / aus der Ttigkeit u.a. als Beamter, Rich-ter, Zeitsoldat, Berufssoldat, Geistlicher, Beschftigter bei einem Trger der Sozialversicherung,Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, Gesellschafter oder Geschftsfhrer einer GmbHbestehto Beziehern von Versorgungsbezgen (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld)o Beziehern von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    bei allen anderen Personen 27 v. H. der Einknfte gem. Ziffer 1 Satz 2 Unterhaltsleistungen an Kinder bis zu dem durch Unterhaltstitel oder durch Vereinbarung fest-gelegten Betrag und an sonstige Personen, soweit Leistungen nach 33a Abs. 1 des Einkom-mensteuergesetzes bercksichtigt werden;

    ein Betrag entsprechend 33b Abs. 1 3 des Einkommensteuergesetzes (Behinderten-Pauschbetrag);

    kinderbezogener Abzug in Hhe von 3.000,- je minderjhrigem Kind, das im Haus- halt lebt,sowie fr jedes weitere Kind, fr das Kindergeld gewhrt wird.

    Der so ermittelte Betrag stellt das magebliche Einkommen dar.

    3. Ermigung aus Billigkeitsgrnden

    Auf die Erhebung eines Betreuungsentgeltes fr die Inanspruchnahme der Kindertages- pflegefr Kinder, deren Eltern/Erziehungsberechtigte Empfnger von Leistungen nach dem ZweitenBuch Sozialgesetzbuch, Zwlften Buch Sozialgesetzbuch, Wohngeldgesetz oder dem Asylbe-werberleistungsgesetz oder Kinderzuschlagsberechtigte sind und die in Braunschweig wohnen,wird verzichtet.

    4. Abweichende Entgeltfestsetzung

    Verringert sich das magebliche Einkommen um mindestens 15 v. H. gegenber dem bisherigenmageblichen Einkommen, wird das zu erhebende Entgelt auf Antrag neu festgesetzt, und zwarab dem Zeitpunkt der Vernderung, wenn Anzeige und Nachweis bis sptestens 3 Monate nach

    dem Vernderungszeitpunkt vorliegen. Bei spterer An- zeige und Vorlage des Nachweises er-folgt die Neufestsetzung mit Beginn des Monats, in dem der Nachweis gefhrt wird.Erhht sich das magebliche Einkommen um mindestens 15. v. H. gegenber dem bisherigenmageblichen Einkommen oder ist der Grund fr eine Ermigung gem. 2 Ziffer 3 entfallen, istdies unverzglich schriftlich anzuzeigen. Das Entgelt wird ab dem Zeit- punkt der Vernderungneu festgesetzt, ggf. auch mit Wirkung fr die Vergangenheit.Sofern die Berechnung des mageblichen Einkommens vollstndig oder teilweise auf einer Vor-behaltsberechnung beruht, ist fr die endgltige Festsetzung des fr die Vergangenheit zu ent-richtenden Betreuungsentgelts immer das Gesamteinkommen der Haushaltsgemeinschaft ent-sprechend 2 Ziffer 1 des Entgelttarifs zu bercksichtigen.Sofern fr Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder Kinderta-gessttte und gemeinsam in der Haushaltsgemeinschaft der Entgeltpflichtigen wohnen eine Neu-

    berechnung durchgefhrt wird, wird das hierbei ermittelte magebliche Ein- kommen auf alle Ge-schwisterkinder bertragen.

    5. berprfung der Einkommensverhltnisse

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    Die Stadt Braunschweig behlt sich vor, das der Entgelterhebung zugrunde liegende magebli-che Einkommen stichprobenweise zu berprfen.

    3GeschwisterermigungDas zu zahlende Entgelt ermigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kinder- ta-gespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstttebesuchen und gemeinsam in Haushaltsgemeinschaft mit den / der / dem Entgeltpflichtigen woh-nen, fr das zweite Kind um 50 v. H., fr das dritte und jedes weitere Kind wird kein Entgelt erho-

    ben. Die Rangfolge richtet sich nach dem Zeitpunkt der Geburt. Bei Mehrlingskindern richtet sichdie Rangfolge nach dem ersten Buchstaben des Vornamens. Schulkinder, fr die ein pauscha-liertes einkommensunabhngiges Entgelt nach diesem Entgelttarif gezahlt wird, bleiben bei derGeschwisterermigung unbercksichtigt. Geschwisterkinder, die weder eine stdtische Kinder-tagessttte, eine Kindertagespflegestelle noch eine von der Stadt Braunschweig gefrderte Ein-richtung der Trger der freien Jugendhilfe oder Elterninitiativen besuchen, zhlen nicht hinsicht-lich einer Geschwisterermigung.Kinder, die eine Entgeltfreistellung gem. 5 des Entgelttarifs fr die Kindertagessttten so- wieEinrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung erhalten, werden bei der Geschwisterermigungbercksichtigt.

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    InkrafttretenDieser Entgelttarif tritt zum 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Entgelttarif in der Fas-sung des Ratsbeschlusses vom 27. Mai 2014 auer Kraft.

    Geiger Erster Stadtrat