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Richtlinie zur Erstellung einer Facharbeit - … · Richtlinie zur Erstellung einer Facharbeit...

Date post: 17-Sep-2018
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Richtlinie zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik Überarbeitete Fassung: August 2018 Lehrkräfte der Ruth-Cohn-Schule
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Richtlinie zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

Überarbeitete Fassung: August 2018 Lehrkräfte der Ruth-Cohn-Schule

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IMPRESSUM Herausgeber Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin

Autorinnen und Autoren Frau Wasserberg-Reubel - Herr Brauer (Ruth Cohn Schule), Frau Erdmann - Frau Vogel - Frau Esmann - Frau Vogeler (Jane Addams Schule), Frau Franz - Frau Kubicki (Berufliche Schulen Sozialwesen Pankow), Herr Schubert - Herr Kimmerle (Pestalozzi-Fröbel Haus) , Herr Korte (Katholisches Schulzentrum Edith Stein), Herr Koppe (Elisabeth Schulen)

Redaktion siehe Autorinnen und Autoren, Herr Born-Frontsberg (Landesinstitut für Schule und Medien Berlin - Brandenburg)

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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INHALT

1 Zielstellung: Thema und Inhalt 5

2 Formulierung des Themas 5

3 Inhaltliche und methodische Anforderungen 6

3.1 Qualitätskriterien 6

3.2 Sachlogische Struktur und inhaltliche Bestandteile 7

4 Formale Anforderungen 8

4.1 Qualitätskriterien 8

4.2 Formale Bestandteile / Aufbau 8

4.3 Umfang 8

4.4 Layout 9

5 Abgabe der Facharbeit 9

6 Eidesstattliche Erklärung 9

7 Bewertungskriterien für die Facharbeit 10

8 Anlagen 10

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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Diese Richtlinie dient der einheitlichen Vorgehensweise an Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik bei der Gestaltung und Bewertung von Facharbeiten im Rahmen der Fachschulprüfung.

Stefan Platzek

Referatsleiter

Berufliche und zentral verwaltete Schulen, Jugendberufsagentur

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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1 Zielstellung: Thema und Inhalt

In der Facharbeit soll unter Anwendung geeigneter Arbeitsmethoden eine sozialpädagogische Aufgabenstellung fachübergreifend selbstständig bearbeitet werden (vgl. SozpädVO vom 13. Juni 2016). Dabei finden die in der fachpraktischen Ausbildung/praktischen oder beruflichen Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld erworbenen Kenntnisse Berücksichtigung.

Die Facharbeit ist eine schriftliche Abhandlung zu einer sozialpädagogischen Aufgaben- bzw. Problemstellung, mit deren Bearbeitung selbstständig Kompetenzen (Wissen und Fertigkeiten) erschlossen, verbreitert und vertieft werden.

Die sozialpädagogische Aufgabenstellung beinhaltet die Bearbeitung einer Frage oder These, die sich aus einer Problemstellung ergibt. Diese muss sich auf eine konkrete berufliche Tätigkeit als Erzieherin oder Erzieher beziehen. Darunter ist eine Handlungssituation in der Arbeit mit einzelnen Kindern oder Jugendlichen und/oder Gruppen, in der Zusammenarbeit mit Eltern, im Team oder in der Zusammenarbeit mit Institutionen in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu verstehen. Die Auseinandersetzung mit dieser Handlungssituation steht im Mittelpunkt der Facharbeit und wird mit den theoretischen Inhalten des Themas verknüpft und ist fachübergreifend zu bearbeiten.

Fachübergreifend bedeutet, dass bei der gewählten und selbstformulierten Aufgabenstellung die fachlichen Inhalte eines oder mehrerer Lernfelder des Rahmenlehrplans der Fachschulen für Sozialpädagogik bearbeitet werden. Dabei ist ein Bezug zur Reflexion der beruflichen Identität und den professionellen Perspektiven (Lernfeld 1) herzustellen.

Geeignete Arbeitsmethoden für die Erstellung der Facharbeit sind: Sichtung und Auswahl geeigneter Fachliteratur (z. B. Bücher, Fachzeitschriften, Broschüren) oder anderer Informati- onsquellen (z. B. Internet, Gespräche mit Expertinnen und Experten), Herausfinden und Ex- zerpieren für das Thema wesentlicher Textstellen, Festhalten von Zitaten und Systematisierung der zusammengetragenen Informationen. Dabei sind die fachtheoretischen und fach-praktischen Inhalte miteinander zu verknüpfen sowie entsprechend sachlogische Schluss-folgerungen zu ziehen.

2 Formulierung des Themas

Im Einvernehmen mit der Lehrkraft, die die Arbeit bewertet und in der Regel das Kolloquium durchführen wird, ist das Thema der Arbeit selbstständig zu formulieren. Der Titel der Arbeit soll das Thema vorstellen, aber angemessen in der Länge sein (maximal 120 Zeichen). Der Titel der Facharbeit und die Bewertung werden im Abschlusszeugnis dokumentiert.

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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3 Inhaltliche und methodische Anforderungen 3.1 Qualitätskriterien

Beim Schreiben der Facharbeit sind die folgenden inhaltlichen und methodischen Anforderungen zu beachten und zu erfüllen:

• Die Auseinandersetzung mit der beruflichen Handlungssituation steht im Mittelpunkt der Facharbeit.

• Das Thema und das Erkenntnisinteresse mit einer zentralen Fragestellung oder These sind klar erkennbar.

• Die Arbeit ist im Aufbau übersichtlich und sachlogisch gegliedert.

• Die Übergänge sind aufeinander abgestimmt. Bezüge zwischen allen Teilen werden hergestellt.

• Fachliche Inhalte werden deutlich dargestellt und differenziert erläutert (Fachsprache, Begriffe). Ein breites und integriertes Wissen und Verstehen ist erkennbar.

• Sozialpädagogisches Problembewusstsein wird deutlich:

Die Bearbeitung der sozialpädagogischen Aufgabenstellung beinhaltet auch, dass Aspekte problematisiert und kritisch diskutiert werden. Eine kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit Theorien, Modellen, Positionen und/oder Handlungs-konzepten ist erkennbar.

• Das Thema wird selbständig bearbeitet.

Dazu gehört, dass relevante Informationen gesammelt und bewertet sowie daraus wissenschaftlich bzw. fachlich fundiert Urteile abgeleitet werden. Dazu gehört auch, dass Aspekte eigenständig hinterfragt und interpretiert werden sowie das selbständige Erreichen von Ergebnissen, Deutungen und Schlussfolgerungen. Die Bearbeitung wird als weiterführender Lernprozess selbständig gestaltet. Ein eigener, fachlich begründeter Standpunkt wird deutlich. Das Verhältnis von Zitaten und eigener Auseinandersetzung ist ausgewogen.

• Zwischen Daten und Fakten sowie persönlicher Meinung und Wertung wird klar getrennt.

• Verknüpfung zwischen Theorie und beruflicher Praxis:

Fachliches Wissen und Verstehen werden auf die berufliche Praxis angewandt, Problemlösungen und Argumente erarbeitet und weiterentwickelt; Lösungen werden erarbeitet und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Maßstäbe beurteilt.

• Nachweis pädagogischer Handlungsfähigkeit – z. B. Beachtung adressatengerechter Gesichtspunkte.

• Das Thema wird nach wissenschaftlichen Kriterien und Standards bearbeitet.

Die verwendete Literatur ist aktuell bzw. für die aktuelle Fachdiskussion relevant und seriös recherchiert. Textinhalte werden durch Quellenbelege abgesichert. Die Zitate sind inhaltlich überzeugend ausgewählt.

Das eigene Vorgehen wird angemessen belegt und dokumentiert (z. B. bei Beobachtungsprotokollen oder Interviews).

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• Die Facharbeit lässt außerdem erkennen, dass der/die Studierende über ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme in einem wissenschaftlichen Bereich/beruflichen Tätigkeitsfeld verfügt.

• Kreativität, Originalität und Authentizität

• Die Relevanz des Erkenntnisgewinns für das berufliche Handeln wird perspektivisch aufgezeigt. 3.2 Sachlogische Struktur und inhaltliche Bestandteile

Die Inhalte des Themas sind in einer sachlogischen Struktur zu gliedern, die in der Facharbeit durchgängig erkennbar sein muss. Diese Struktur ist der rote Faden, der die Leserin oder den Leser durch die Arbeit führt. Er wird sichtbar durch nummerierte Überschriften und Zwischenüberschriften.

Einleitung In der Einleitung wird die Leserin oder der Leser mit dem Thema bekannt gemacht. Hier wird eine Frage oder These formuliert. Die inhaltlichen Schwerpunkte, der Aufbau der Arbeit sowie das methodische Vorgehen werden begründet. Dazu gehört die Darstellung des Erkenntnisinteresses.

Hauptteil Im Hauptteil der Facharbeit wird dem Thema entsprechend angeeignetes Wissen dargestellt, Kapitel für Kapitel systematisch geordnet. Jedes Kapitel kann in sich unterschiedlich aufgebaut sein: Es kann dabei beschrieben, erklärt, erläutert und argumentiert werden, Überblicke und Einblicke können gegeben sowie Schlussfolgerungen gezogen werden. Es sind sinnvolle Übergänge zwischen den einzelnen Kapiteln zu formulieren.

Es wird auf theoretische Grundlagen eingegangen, Begriffsbestimmungen werden vorgenommen. Die betreffenden Ausführungen werden auf die fachpraktischen Erfahrungen und Erkenntnisse bezogen.

Die fachlichen Inhalte sind deutlich erkennbar dargestellt, differenziert erläutert und schlüssig begründet.

Zur Veranschaulichung der Aussagen ist es möglich, Abbildungen in den Text aufzunehmen.

Schlussteil Im Schlussteil wird das Wesentliche der Arbeit in Form einer reflektierenden und fachlich begründeten Betrachtung der gesamten Arbeit dargestellt.

Die Erkenntnisse der einzelnen Kapitel sollen zusammengefasst und deren Zusammenhänge in Bezug auf die sozialpädagogische Aufgabenstellung – Frage oder These – verdeutlicht werden. Es wird auf die Frage oder These der Einleitung Bezug genommen. Die folgenden Fragen sollen dabei berücksichtigt werden:

• Welche Erkenntnisse wurden gewonnen? • Welche Antworten bzw. Lösungen wurden gefunden?

• Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den gewonnenen Erkenntnissen für die beruflichen Handlungsanforderungen an Erzieherinnen oder Erzieher?

• Welche Fragen bleiben möglicherweise ungeklärt?

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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4 Formale Anforderungen

4.1 Qualitätskriterien

Beim Schreiben der Facharbeit sind die folgenden formalen Anforderungen zu beachten und zu erfüllen:

• Aufbau und Layout entsprechen den Vorgaben. • Der Bezug auf fremde, schriftlich festgehaltene Gedanken, Ideen, Texte, Darstellungen und

Produkte und deren Übernahme – wörtlich oder sinngemäß – wird gemäß den wissenschaftlichen Standards zum Zitieren ausgewiesen und ist für die Leser/innen nachvollziehbar.

• Die Arbeit entspricht grammatikalisch und orthographisch den Standards der deutschen Sprache.

4.2 Formale Bestandteile/Aufbau

Die Facharbeit enthält in unten aufgeführter Reihenfolge folgende Bestandteile:

Titelblatt (Muster siehe Anlage)

Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen)

Einleitung

Hauptteil

Schlussteil

Literatur- und Quellenverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung (Muster siehe Anlage)

Erklärung zur Veröffentlichung in der schulinternen Öffentlichkeit (Muster siehe Anlage)

ggf. Anhang (mit Materialien)

4.3 Umfang

Die Facharbeit umfasst mit Einleitung, Hauptteil und Schluss mindestens 20 und maximal 30 Seiten reinen Text. Abbildungen, Tabellen usw. werden bei dieser Zählung nicht berücksichtigt. Hinzu kommen weiterhin Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literatur- und Quellenverzeichnis und Anhänge.

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4.4 Layout

Die Facharbeit soll auch im Layout wissenschaftlich allgemein anerkannten Standards entsprechen. Für die Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin bedeutet dies folgende Konkretisierung:

Format DIN A4, maschinenschriftlich (Computer)

Druck einseitig und fortlaufend beschrieben

Schriftart Arial

Schriftgröße laufender Text: 11 pt Fußnoten sowie Kopf- und Fußzeile: kleiner als 11 pt Überschriften: fett und/oder größer (je nachdem, wie viele Gliederungsebenen differenziert werden sollen)

Zeilenabstand laufender Text: 1,5-fach Fußnoten: einfach

Ausrichtung Blocksatz mit Silbentrennung

Seitenränder oberer Rand 2 cm unterer Rand 2 cm linker Rand 3 cm rechter Rand 2,5 cm

Seitennummerierung ab der Einleitung fortlaufend, in arabischen Ziffern

Wörteranzahl Die Gesamtzahl der geschriebenen Wörter (ohne Anhang) wird unterhalb des Literatur- und Quellenverzeichnisses ausgewiesen.

5 Abgabe der Facharbeit

Die Facharbeit wird fristgerecht bis zum bekannt gegebenen Termin ausgedruckt in ungebun- dener, aber gehefteter Form abgegeben. Dieses Exemplar verbleibt als Prüfungsdokument in der Fachschule. Ferner wird die Arbeit in digitaler Form und in einem zur Plagiatsüberprüfung geeigneten gängigen Format auf einem geeigneten Speichermedium eingereicht.

6 Eidesstattliche Erklärung

Die Eidesstattliche Erklärung dient im Sinne des Urheber- und des Prüfungsrechts dem Nachweis, dass die Arbeit selbständig erarbeitet wurde. Sie schützt vor Plagiatsverdacht und ist die rechtliche Absicherung gegenüber Vorwürfen, die Arbeit nicht eigenständig verfasst zu haben. Insofern muss außerdem versichert werden, dass nur dort zitiert wurde, wo dies angegeben wurde.

Stellt sich bei der Begutachtung heraus, dass ohne Angabe der Quelle abgeschrieben wurde, gilt dies als Täuschungsversuch. Je nach Art und Schwere des Täuschungsversuchs, kann dies dazu führen, dass die Facharbeit „nicht den Anforderungen entspricht“ und damit die Prüfung nicht bestanden ist. Wird ein Täuschungsversuch nachträglich festgestellt, kann die Prüfung für ungültig erklärt werden und das Zeugnis wird unverzüglich eingezogen (siehe Anlage).

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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7 Bewertungskriterien für die Facharbeit

Die Facharbeit wird auf der Grundlage von Fachkompetenz und formalen Anforderungen begutachtet (siehe Anlage 5).

8 Anlagen • Anlage 1: Antrag Thema der Facharbeit

• Anlage 2: Protokollbogen beratende Begleitung der Facharbeit

• Anlage 3: Muster Titelblatt

• Anlage 4: Erklärungen

• Anlage 5: Beurteilung der Facharbeit

• Anlage 6: Beurteilungskriterien zum Kolloquium

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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Anlage 1

ANTRAG

Thema der Facharbeit

Name des Prüflings: ...............................................................................Semestergruppe: ..………… Adresse:........................................................................................................................................... Telefonnummer: .……………..............................E-Mail-Adresse: ................................................... Arbeitsfeld/berufliche Tätigkeit (bei Nicht-Schüler*innen-Prüfung):...........................................

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Ich beantrage folgendes Facharbeitsthema an mich zu vergeben:

Facharbeitstitel: ................................................................................................................................

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Es ist geplant folgende Themen innerhalb der Bearbeitung des Facharbeitsthemas zu behandeln:

Behandelte Themen/Lernfeld/er:

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Bei der Entwicklung meines Themas bin ich von Frau/Herrn ............................................................ beraten worden.

Die Handreichung zur Facharbeit habe ich zur Kenntnis genommen. Ich weiß, dass sie die Grundlage für die Anfertigung der Facharbeit ist.

...........................................................................................................................................

Datum/Unterschrift

Das oben dargestellte Thema ist genehmigt/nicht genehmigt und wird von folgender Lehrkraft vergeben:

.........................................................

Datum, Unterschrift der Lehrkraft

.........................................................

Datum, Unterschrift der Schulleitung

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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Anlage 2 Protokollbogen zur beratenden Begleitung der Facharbeit

1. Die die Facharbeit betreuende Lehrkraft protokolliert die maximal drei durchgeführten

Beratungsgespräche durch Eintrag der Termine und einige Stichworte zum Inhalt des jeweiligen Beratungsgesprächs.

2. Jedes Kurzprotokoll wird von der Lehrkraft und dem Prüfling unterschrieben.

3. Der Protokollbogen wird zusammen mit der Facharbeit und dem Gutachten archiviert.

Prüfling: .....................................................................................................................................

Betreuende Lehrkraft: Frau/Herr .............................................................................................

Facharbeitstitel:.........................................................................................................................

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Kurzprotokolle

Beratungsgespräch

am Inhalte/Vereinbarungen/Termine des

Beratungsgesprächs Unterschriften

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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Anlage 3

Schulname

Fachschule für Sozialpädagogik

Titel der Facharbeit

Vorname und Nachname

Maxi Musterfrau

Musterweg 5

00000 Berlin

Betreuende Lehrkraft:

Abgabetermin:

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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Anlage 4

Eidesstattliche Erklärung

Ich versichere, dass ich diese Facharbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen sind als solche gekennzeichnet.

Berlin, den ……..................... (Datum)

Unterschrift: ………………....................................................

Erklärung

Ich bin damit (nicht) einverstanden, dass die von mir verfasste Facharbeit der schulinternen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Berlin, den ......................... (Datum)

Unterschrift: .......................................................................

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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Beurteilung der Facharbeit von

Frau/Herrn ……………………………………………………………………….

erreichte BE: ………………………

Note: ………………….

Bewertungsskala Note 1 2 3 4 5 6

erreichbare Höchstzahl: 100 Mindestpunktzahl 85 70 55 45 9 0

Erläuterung der Bewertung, ggf. weitere Anlage:

Datum: ______________________ _______________________________________

1. Gutachter*in Unterschrift

Datum: _______________________ _______________________________________

2. Gutachter*in Unterschrift

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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Anlage 6: Bewertungsbogen für das Kolloquium Ziele des Kolloquiums: Die Prüflinge

• beschreiben und begründen die Ergebnisse ihrer Facharbeit, indem sie die wesentlichsten Ergebnisse ihrer Facharbeit medial aufbereitet präsentieren (Dauer 10 min)

• beteiligen sich aktiv an einer Erörterung über Themen der Facharbeit/en unter Berücksichtigung ihrer fachpraktischen Ausbildung (Vollzeitstudium), praktischen Tätigkeit (Teilzeitstudium) oder beruflichen Erfahrung (Nichtschüler)

Ablauf des Kolloquiums: Präsentation

• Begründung des Themas

• Aufbau der Facharbeit

• strukturierte Darstellung der wesentlichen Fachinhalte und Arbeitsmethoden mit Hilfe von Medien (z. B. Tafelbild, OH-Projektor, Thesenpapier, Powerpoint Präsentation, Metaplantafel)

• Praxisrelevanz, Schlussfolgerungen, eigene Bewertung Erörterung

• Fachausschuss und teilnehmende Prüflinge führen ein dialogisches Fachgespräch über offene und ausgewählte Fragestellungen aus den Facharbeiten unter Einbezug der praktischen oder beruflichen Erfahrungen der Prüflinge.

Im Anschluss an das Kolloquium stellt der Fachausschuss fest, ob der Prüfling in ausreichendem Maße über die geforderten Kompetenzen verfügt und entscheidet, ob der Prüfling das Kolloquium „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.

Bestehensregeln: 1. Das Kolloquium ist nicht bestanden, wenn im Bereich Fachkompetenz eine Beobachtungs-

kategorie mit „nicht erkennbar“ bewertet wird.

oder

2. Das Kolloquium ist nicht bestanden, wenn in den Bereichen Methodenkompetenz, Medien-kompetenz und Kommunikationskompetenz jeweils mehr als eine Beobachtungskategorie mit „nicht erkennbar“ bewertet wird.

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Richtlinien zur Erstellung einer Facharbeit Fachrichtung Sozialpädagogik

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Beobachtungskriterien Präsentation Erörterung

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Dialogfähigkeit (Eingehen auf Beiträge)

Körpersprache (Mimik, Gestik)

Sprechweise (frei, Tempo, Betonung, Lautstärke)

Beurteilung des Kolloquiums von Frau/ Herr ................................................................... Das Kolloquium ist bestanden/ nicht bestanden.

(nicht Zutreffendes streichen) Besondere Vorkommnisse: ................................................................................................. ................................................................................................................................................. ................................................................................................................................................. ................................................................... ............................................................... Datum / Protokollant*in Datum / Vorsitzende*r des Fachausschusses

.............................................................................


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