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Richtlinie des ÖRK für allgemeine und besondere ... · Modul „Arzneimittellehre“ –...

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1 Version 11/2014 | ÖRK Bildungszentrum | WWW.ROTESKREUZ.AT Richtlinie des ÖRK für allgemeine und für allgemeine und für allgemeine und für allgemeine und besondere besondere besondere besondere Notfallkompetenzen Notfallkompetenzen Notfallkompetenzen Notfallkompetenzen Arzneimittellisten 1/2 Arzneimittellisten 1/2 Arzneimittellisten 1/2 Arzneimittellisten 1/2 Algorithmen für: Notfallsanitäter Notfallkompetenz Arzneimittellehre Notfallkompetenz Venenzugang und Infusion
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Page 1: Richtlinie des ÖRK für allgemeine und besondere ... · Modul „Arzneimittellehre“ – Theoretische Ausbildung (40 Stunden) – Anlage 6 ... Notfallkompetenzen (gesetzliche Grundlagen

1 Version 11/2014 | ÖRK Bildungszentrum | WWW.ROTESKREUZ.AT

Richtlinie des ÖRK für allgemeine und für allgemeine und für allgemeine und für allgemeine und besondere besondere besondere besondere NotfallkompetenzenNotfallkompetenzenNotfallkompetenzenNotfallkompetenzen Arzneimittellisten 1/2Arzneimittellisten 1/2Arzneimittellisten 1/2Arzneimittellisten 1/2 Algorithmen für: Notfallsanitäter Notfallkompetenz Arzneimittellehre Notfallkompetenz Venenzugang und Infusion

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2 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

INHALTSVERZEICHNIS Ausbildung der allgemeinen und besonderen Notfallkompetenzen .............. 4

Einleitung .................................................................................................................. 4

Besondere Notfallkompetenz Beatmung und Intubation ............................... 5

Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen ................................. 6

Spezielle Richtlinien NKV ...................................................................................... 7

Allgemeine Ausbildungsinhalte und Empfehlungen für NKA/NKV .............. 8

Algorithmen Arzneimittelliste 1 ........................................................................... 11

Überblick Arzneimittelliste 1 ................................................................................. 12

Schmerzen/Fieber ................................................................................................. 13

Anaphylaktische Reaktion ................................................................................... 14

Akuter Bronchospasmus - Verneblermaske .................................................... 15

Akuter Bronchospasmus - Dosieraerosol ......................................................... 16

Algorithmen Arzneimittelliste 2 ........................................................................... 17

Überblick Arzneimittelliste 2 ................................................................................. 18

Zerebraler Krampfanfall ..................................................................................... 20

Akutes Koronarsyndrom ...................................................................................... 21

Kardiales Lungenödem ........................................................................................ 22

Hypertensiver Notfall........................................................................................... 23

Hypovolämie .......................................................................................................... 24

Hypoglykämie ....................................................................................................... 25

Atem-Kreislauf-Stillstand .................................................................................... 26

Weitere Unterlagen „Arzneimittelliste“ ............................................................. 27

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Für den Inhalt verantwortlich: ÖRK GS Bildungszentrum, Tel.: +43 (1) 589 00-162, Fax: +43 (1) 589 00-169, E-Mail: [email protected], Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schreiber und Chefärzte des ÖRK (Mitarbeit: Thomas Wordie) Österreichisches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Bildungszentrum, Wiedner Hauptstraße 32, 1041 Wien, ZVR-Zahl: 432857691, Tel.: +43 1 589 00-190, E-Mail: [email protected], www.roteskreuz.at, Redaktion: Thomas Wordie, Version 2014-11

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4 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Ausbildung der allgemeinen und besonderen Notfallkompetenzen Lt. Chefärztebeschluss 21. April 2012

Überarbeitung inklusive Arzneimittellisten und Beschluss 26. April 2014

Überarbeitung inklusive Arzneimittellisten und Beschluss 8. November 2014

Einleitung Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich besonderer Notfallkompetenzen finden sich im § 12 SanG,

Ausbildung gemäß §§ 41 und 42, sowie die Überprüfung der Kenntnisse (Rezertifizierung) im § 51 Abs. 3.In

der assoziierten Richtlinie werden folgende Inhalte behandelt:

• Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen

• Spezielle Richtlinien NKV

• Spezielle Richtlinien NKI

• Allgemeine Ausbildungsinhalte und Empfehlungen für NKA/NKV

o Patienten - Aufklärung und Einwilligung

o Dokumentation

o Vorgehensweise bei Verletzungen eines Mitarbeiters

• Hygiene und Sicherheitshinweise

Um in den Ausbildungsbereichen der allgemeinen und besonderen Notfallkompetenzen (§ 38-42 SanG)

österreichweit einheitliche „Rahmenbedingungen“ für die praktische Durchführung dieser Maßnahmen

sicherzustellen, hat das ÖRK – Chefärztegremium verbindliche Richtlinien beschlossen. Diese Richtlinien sind

zum Schutz des Patienten sowie des Sanitäters gedacht.

Der Tätigkeitsbereich des Notfallsanitäters umfasst die Verabreichung von für die Tätigkeit als

Notfallsanitäter erforderlichen Arzneimitteln laut Arzneimittelliste 1. Nach erfolgreicher Absolvierung des

Moduls 2 (Notfallsanitäterausbildung) kann aufbauend in Modulen die Ausbildung in folgenden

allgemeinen Notfallkompetenzen in genannter Reihenfolge erfolgen:

1) Arzneimittellehre

Arzneimittel werden auf Arzneimittelliste 2 durch Chefarzt (für die ärztliche Versorgung

zuständiger Vertreter) freigegeben.

2) Venenzugang und Infusion

Die Ausbildung zur allgemeinen Notfallkompetenz Arzneimittellehre umfasst eine vertiefende

theoretische Ausbildung im Umfang von 40 Stunden unter besonderer Berücksichtigung von

1) Störungen der Lebensfunktionen und Regelkreise

2) Maßnahmen bei verschiedenen Krankheitsbildern,

3) Maßnahmen bei speziellen Notfällen.

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 5

Die Ausbildung zur allgemeinen Notfallkompetenz Venenzugang und Infusion umfasst insgesamt 50

Stunden – davon 10 Stunden theoretische Ausbildung, und ein Praktikum (40 Stunden) in einer fachlich

geeigneten Krankenanstalt. Die Teilnahme am Praktikum (50 Venenpunktionen bzw. –punktionsversuche)

ist durch eine Bestätigung nachzuweisen. Folgende Ausbildungsinhalte sind zu absolvieren:

1) Techniken für die Herstellung von Venenzugängen in Theorie

2) Legen von Venenzugängen in der Praxis

Voraussetzung für die Durchführung allgemeiner Notfallkompetenzen ist die Tätigkeitsberechtigung als

Notfallsanitäter und die Anweisung eines anwesenden Arztes oder - sofern ein Arzt nicht anwesend ist - die

vorangehende Verständigung des Notarztes oder die Veranlassung desselben.

Besondere Notfallkompetenz Beatmung und Intubation

Die besondere Notfallkompetenzen Beatmung und Intubation wird durch Beschluss des Chefärztegremiums

des ÖRK innerhalb der Organisation nicht mehr ausgebildet.

Begründung: Die endotracheale Intubation stellt eine hohe Herausforderung dar. Das Fehlerrisiko ist im

Verhältnis zum Nutzen außergewöhnlich hoch. Als routiniert gilt man mit mehr als 15 durchgeführten

endotrachealen Intubationen pro Jahr. Dies ist sogar für Notärzte schwer zu erreichen. Die Chefärzte des

ÖRK geben daher die besonderen Notfallkompetenzen nach dem derzeitigen medizinischen Stand der

Wissenschaft nicht frei und bieten auch keine Ausbildungen an.

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6 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen

Die Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen sind in der SanAV Abschnitt 5 geregelt.

Modul „Arzneimittellehre“ – Theoretische Ausbildung (40 Stunden) – Anlage 6 (SanAV)

Lehrinhalte Lehrkraft • Grundlagen der Pharmakologie • Pharmakokinetik • Resorption • Verteilung • Umwandlung • Ausscheidung • Pharmakodynamik • Rezeptorvermittelte Pharmakonwirkung • Dosierung • Nebenwirkungen • Wechselwirkungen • Inkompatibilitäten • Analgetika • Narkotika • Kreislauf unterstützende Arzneimittel • Kardiaka • Hypnotika/Sedativa • Cardio-Pulmonale Reanimation – Arzneimittel • Broncho – Therapeutika • Antidote • Rechtliche Voraussetzungen für die Durchführung von

Notfallkompetenzen (gesetzliche Grundlagen und Dienstrecht)

Notarzt Arzt für Allgemeinmedizin Approbierter Arzt Facharzt Turnusarzt Pharmazeut

Modul „Venenzugang und Infusion“ – Theoretische Ausbildung (10 Stunden) – Anlage 7 (SanAV)

Lehrinhalte Lehrkraft • Indikation für die Anwendung peripherer intravenöser

Verweilkanülen • Wahl der Punktionsstelle • Auswahl der intravenösen Verweilkanüle • Applikationen der intravenösen Verweilkanüle – Vorbereitung • Reihenfolge des Vorgehens • Persönliche Schutzmaßnahmen der Verhinderung möglicher

Infektionen • Hygienischer Aspekte der Pflege von intravenösen Verweilkanülen • Entfernung der Verweilkanülen • Komplikationen bei intravenösen Verweilkanülen • Durchführung der Venenpunktion einschließlich praktischer Übungen • Infusion • Infusionszubehör • Vorbereitung der Infusion und Systeme • Maßnahmen während der Infusionstherapie • Fehlerbehebung

Notarzt Arzt für Allgemeinmedizin Approbierter Arzt Facharzt Turnusarzt Lehrsanitäter Fachkompetente Person

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 7

Empfehlung für das Praktikum:

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung „Venenzugang und Infusion“ sollen im Praktikum (40 Stunden)

trainiert werden. Diese Inhalte – vor allem die tatsächlich durchgeführten Venenpunktionen - sind zu

dokumentieren und von der Krankenanstalt zu bestätigen.

Nach Abschluss der Ausbildung in den allgemeinen Notfallkompetenzen ist je eine kommissionelle

Abschlussprüfung vor der Prüfungskommission abzulegen. Zur Beurteilung der praktischen Kenntnisse und

Fertigkeiten ist das Wissen auch an mindestens einem praktischen Fall umfassend und integrierend zu

prüfen.

Grundlage für das praktische Überprüfen des Wissens stellt die Arzneimittelliste 2 mit ihren Algorithmen

dar.

Spezielle Richtlinien NKV

Wie im SanG § 11 (2) erwähnt, sind die Maßnahmen „Venenpunktion und Infusion“ nur dann zu treffen,

wenn das gleiche Ziel nicht durch weniger eingreifende Maßnahmen erreicht werden kann!

• Venenpunktion und Infusion kristalloider Lösungen darf nur bei Patienten ab der Pubertät

durchgeführt werden.

• Der Notfallsanitäter darf maximal 3 Punktionsversuche und diese nur an einer Extremität

durchführen.

• Die Anzahl und der Ort der Punktionsversuche muss dokumentiert werden.

• Punktiert werden dürfen subkutane Venen im Bereich des Handrückens sowie des Unterarms, sowie

die Vena cubita an der oberen Extremität.

• Vor Beginn der Punktion muss eine Infusion mit einer kristalloiden Lösung (z.B. Ringer Lactat)

vorbereitet werden.

KEINE Punktion:

• an einem (schwer) verletzten Arm

• bei vermuteten oder offensichtliche Brüchen, Verrenkungen, Verstauchungen

• an einem Arm mit Verdacht auf Durchblutungsstörungen oder Thrombose

• an gelähmten Armen

• in der Nähe von infektionsgefährdeten Wunden

• in der Umgebung von zeitlich schon zurückliegenden Verletzungen/Wunden, die Infektionszeichen

erkennen lassen

• Wenn Kontrakturen, Hautveränderungen nach Verätzungen oder Verbrennungen vorhanden sind.

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8 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

• an geschwollenen, gedunsenen (Ödem) Stellen

• an Armen mit einem Dialyse-Shunt

Indikationen für Infusion kristalloider Lösungen:

o Absoluter Volumenmangel durch starke Blutung, Verbrennungen, Flüssigkeitsverlust durch

Durchfall oder Erbrechen

• Kontraindikationen für Infusionen kristalloider Lösungen:

o Lungenödem

o Herzinsuffizienz

o Überwässerung

• Vorbereitung, Assistenz und Durchführung der Venenpunktion und Infusion ist in der

Sanitätshilfemappe Kapitel Gerätelehre und Sanitätstechnik, als auch in den Checklisten des

Bildungszentrums (ÖRK) beschrieben.

Allgemeine Ausbildungsinhalte und Empfehlungen für NKA/NKV Patienten - Aufklärung und Einwilligung

Jede Hilfeleistung setzt die Einwilligung des Betroffenen voraus und bedarf dessen Zustimmung.

Voraussetzung für die Einwilligung des Patienten ist, dass er vor der Durchführung der Maßnahmen

aufgeklärt, also informiert ist. Die Aufklärung/Information muss die Notwendigkeit, die Wirkung und die

Nebenwirkung sowie die möglichen Komplikationen der Maßnahmen beinhalten. Eine wesentliche

Hilfestellung sollen hier die Arzneimittellisten, incl. Algorithmen darstellen.

Allgemeine Notfallkompetenzen dürfen ab der Pubertät durchgeführt werden (Ausnahmen werden

dezidiert in den Algorithmen der Arzneimittellisten 1 und 2 beschrieben).

Grundsätzlich hat zwischen 8. und 14. Lebensjahr hat die Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter zu

erfolgen. Hat der Patient das 14. Lebensjahr vollendet, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (z.B.

Erziehungsberechtigte) oder des Vormundes nicht erforderlich, sondern die Zustimmung des Patienten. Bei

„besachwalteten“ Personen ist die Zustimmung des Sachwalters notwendig.

Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Zustand des Patienten eine Willensäußerung nicht zulässt

(Bewusstlosigkeit).

Wird die Zustimmung ernsthaft und ausdrücklich verweigert, hat die Hilfeleistung zu unterbleiben. Die

Ablehnung ist zu dokumentieren und vom Patienten unterschreiben zu lassen. Eine Verweigerung der

Unterschrift durch den Patienten sollte durch Zeugen bestätigt werden.

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 9

Die Voraussetzung für eine Unterschrift ist die eindeutige Urteilsfähigkeit und Einsichtigkeit des Patienten.

Der Verletzte/Erkrankte muss in der Lage sein, die aus seinem ablehnenden Verhalten resultierenden

möglichen Konsequenzen zu erkennen!

Dokumentation

• Alle Maßnahmen im Rahmen der Notfallkompetenzen müssen lückenlos dokumentiert werden.

• Sämtliche Zwischenfälle, Komplikationen und Veränderungen müssen umgehend dem

Notarzt/Arzt berichtet werden und müssen ebenfalls dokumentiert werden.

Vorgehensweise bei Verletzungen eines Mitarbeiters

• Sanitätshilfemappe Kapitel Hygiene – Postexpositionsprophylaxe

Hygiene und Sicherheitshinweise

• Sanitätshilfemappe Kapitel Hygiene

o Desinfektion o Kanülen – Verhütung von Nadelstich- und Schnittverletzungen o Entsorgung o Infektionslehre o Übertragungsmöglichkeiten

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10 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Die Inhalte könnten durch die folgende Struktur für jede Arzneimittelliste einzeln, oder gesamt weitergegeben werden.

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 11

Algorithmen Arzneimittelliste 1

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12 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Überblick Arzneimittelliste 1

Arzneimittelliste 1 Notfallsanitäter, § 10 Abs 1 Z3 SanG

Schmerzen/Fieber Wirkstoff/Spezialitäten � Leichte bis mittelstarke

Schmerzen � Temperatur > 38,5 °C

� Paracetamol, z.B. Mexalen® Tabletten 500 mg

Anaphylaktische Reaktion Wirkstoff/Spezialitäten

� Ereignisbezogener Zusammenhang (Insektenstich, Medikamente, Nahrungsmittel, etc.)

� Anzeichen einer anaphylaktischen Reaktion (generalisierte Hautrötung, Nesselausschlag, Atemnot, …)

� Adrenalin mittel Autoinjektor i.m. � Produktspezifische Angaben

beachten, z.B. EpiPen®

Akuter Bronchospasmus Wirkstoff/Spezialitäten

� Atemnot (Orthopnoe), erhöhte Atemfrequenz (Tachypnoe)

� Erschwerte und verlängerte Ausatmung

� Einsatz der Atemhilfsmuskulatur � Atemgeräusche (Giemen,

Brummen) � Tachykardie, Zyanose � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe, Angst)

� Betamimetikum oder Kombinationspräperat

� Verneblermaske mit Mindestflow O2 8 L/Minute Bis zur vollständigen Vernebelung laut Beipackzettel der Arzneimittelspezialität (z.B. Sultanol Inhalationslösung®; Berodualin®)

Optional:

� Applikation von 2 Hub Betamimetikum oder Kombinationspräparat als Dosieraerosol, z.B. Sultanol DA®, Berodual DA®

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 13

Schmerzen/Fieber

Schmerzen/Fieber

� Leichte bis mittelstarke Schmerzen � Temperatur > 38,5 °C

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation

� Einnahme von Paracetamol innerhalb der letzten 4 Stunden

� Bekannte Allergien auf den Wirkstoff � Schwere Nieren- oder

Leberfunktionsstörungen � Alkoholisierung � Kinder

Patienteninformation

� Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität

� Paracetamol oral, z.B. Mexalen® Tabletten 500 mg

Erfolgskontrolle

� Besserung der Schmerzen � Temperaturrückgang

Wesentliche Nebenwirkungen

� Allergische Reaktionen � Nieren-/Leberschäden bei

Überdosierung

Schmerzen/Fieber

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

Verabreichung von

Paracetamol

JA

NEIN

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14 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Anaphylaktische Reaktion

Anaphylaktische Reaktion

� Ereignisbezogener Zusammenhang (Insektenstich, Medikamente, Nahrungsmittel, etc.)

� Anzeichen einer anaphylaktischen Reaktion (generalisierte Hautrötung, Nesselausschlag, Atemnot, …)

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen � Entfernung der reaktionsauslösenden

Ursache

Kontraindikation

� Einsatz unter 15 kg KG (entspricht Lebensalter: 3 Jahre)

Patienteninformation

� Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität � Adrenalin mittel Autoinjektor i.m. � Produktspezifische Angaben

beachten, z.B. EpiPen® für Erwachsene (0,3 mg) > 30 kg KG (entspricht > 12 Jahre); EpiPen für Kinder (0,15 mg) <30 kg KG (entspricht < 12 Jahre)

Erfolgskontrolle � Besserung der Symptome

Wesentliche Nebenwirkungen

� Tachykardie, Hypertonie

Anaphylaktische Reaktion

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

Beispiel EpiPen® für Erwachsene (0,3 mg) > 30 kg KG (entspricht > 12 Jahre)

Beispiel EpiPen® für Kinder (0,15 mg) < 30 kg KG (entspricht < 12 Jahre)

JA

NEIN

Verabreichung von Adrenalin

mittels Autoinjektor

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 15

Akuter Bronchospasmus - Verneblermaske

Akuter Bronchospasmus � Atemnot (Orthopnoe), erhöhte

Atemfrequenz (Tachypnoe) � Erschwerte und verlängerte

Ausatmung � Einsatz der Atemhilfsmuskulatur � Atemgeräusche (Giemen, Brummen) � Tachykardie, Zyanose � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe, Angst)

Maßnahmen � Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation � Bekannte Allergien auf den Wirkstoff � Puls > 140

Patienteninformation � Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität � Betamimetikum oder

Kombinationspräperat � Verneblermaske mit Mindestflow O2

8 L/Minute Bis zur vollständigen Vernebelung laut Beipackzettel der Arzneimittelspezialität (z.B. Sultanol Inhalationslösung®; Berodualin®)

Erfolgskontrolle � Besserung der Atemnot

Wesentliche Nebenwirkungen � Herzstolpern (Palpitationen) � Tachykardie � Unruhegefühl, Zittrigkeit, Tremor

Akuter Bronchospasmus

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

Verneblermaske

JA

Wirkstoff vollständig vernebeln

NEIN

n17358
Schreibmaschinentext
n17358
Schreibmaschinentext
Anmerkung LV NÖ: Combivent nur, wenn >18 Jahre
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16 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Akuter Bronchospasmus - Dosieraerosol

Akuter Bronchospasmus � Atemnot (Orthopnoe), erhöhte

Atemfrequenz (Tachypnoe) � Erschwerte und verlängerte

Ausatmung � Einsatz der Atemhilfsmuskulatur � Atemgeräusche (Giemen, Brummen) � Tachykardie, Zyanose � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe, Angst)

Maßnahmen � Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation

� Bekannte Allergien auf den Wirkstoff � Puls > 140

Patienteninformation

� Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität

� Applikation von 2 Hub Betamimetikum oder Kombinationspräparat als Dosieraerosol, z.B. Sultanol DA®, Berodual DA®

Erfolgskontrolle � Besserung der Atemnot

Wesentliche Nebenwirkungen � Herzstolpern (Palpitationen) � Tachykardie � Unruhegefühl, Tremor

Akuter Bronchospasmus

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

2 Hub Inhalation

JA

JA

2 Hub Inhalation

erfolgreich

5 Min. abwarten

NEIN

NEIN

Kontra-indikationen

NEIN

JA

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 17

Algorithmen Arzneimittelliste 2

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18 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Überblick Arzneimittelliste 2

Arzneimittelliste 2 Notfallsanitäter mit „Allgemeiner Notfallkompetenz“, § 11 Abs 1 Z1 SanG

Zerebraler Krampfanfall Wirkstoff/Spezialitäten � Plötzliche Bewusstlosigkeit � Tonisch-klonische Krämpfe � Passagerer Atemstillstand � Stuhl bzw. Harnverlust � Zungenbiss (blutiger Schaum)

� Diazepam 5 mg/10 mg rektal, z.B. Stesolid Rektiole® 5 mg/10 mg Diazepam Rektiole® 5 mg/10 mg

Akutes Koronarsyndrom Wirkstoff/Spezialitäten

� Thoraxschmerz, Beklemmungsgefühl

� Eventuell vegetative Symptomatik (Kaltschweißigkeit, Blässe, Angst)

� Glyceroltrinitrat 0,4 mg sublingual, z.B. 1 Hub Nitrolingual® Pumpspray

Kardiales Lungenödem Wirkstoff/Spezialitäten

� Atemnot (Orthopnoe), erhöhte Atemfrequenz (Tachypnoe)

� Brodelndes Atemgeräusch � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe, Angst)

� Glyceroltrinitrat 0,4 mg sublingual, z.B. 1 Hub Nitrolingual® Pumpspray

Hypertensiver Notfall Wirkstoff/Spezialitäten � RR > 180 mmHg und Symptome

wie Kopfschmerzen, Sehstörungen, Herzstolpern (Palpitationen)

� Glyceroltrinitrat 0,4 mg sublingual, z.B. 1 Hub Nitrolingual® Pumpspray

Hypovolämie Wirkstoff/Spezialitäten

� Volumenmangel jeglicher Genese � Niedriger Blutdruck, Hohe

Herzfrequenz � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe)

� Vollelektrolytlösung i.v., z.B. Ringerlösung®, Ringerlaktat®, Elomel Iso®

Hypoglykämie Wirkstoff/Spezialitäten � Bewusstseinsstörung � Blutzucker < 40 mg/dl � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe)

� Glucose i.v. bis Besserung der Symptome, max. 33 g Glucose, z.B. Glucose 5% : 500 ml = 25 g Glucose 10% : 300 ml = 30 g Glucose 20% : 150 ml = 30 g

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 19

Atem-Kreislauf-Stillstand Wirkstoff/Spezialitäten � kein Bewusstsein, keine normale

Atmung, keine Lebenszeichen � 1 mg Adrenalin i.v., z.B. ½ 20 ml

Amp. L-Adrenalin® 1:10.000 spritzfertig

� 300 mg Amiodaron i.v., z.B.: 2 Ampullen Sedacoron®

� Nach i.v. Gabe 20 ml Flüssigkeit (kristallines Volumen) nachspülen

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20 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Zerebraler Krampfanfall

Zerebraler Krampfanfall � Plötzliche Bewusstlosigkeit � Tonisch-klonische Krämpfe � Passagerer Atemstillstand � Stuhl bzw. Harnverlust � Zungenbiss (blutiger Schaum)

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation

� Sedativum bereits erhalten � Traumatisches Geschehen � Bekannte Allergien auf den Wirkstoff � Alkoholisierung und/oder Einnahme

dämpfender Substanzen � Nachschlafphase

Patienteninformation

� Angehörigeninformation

Wirkstoff/Spezialität

� Diazepam 5 mg/10 mg rektal, z.B. Stesolid Rektiole® 5 mg/10 mg Diazepam Rektiole® 5 mg/10 mg

Erfolgskontrolle � Nachlassen der Krämpfe

Wesentliche Nebenwirkungen

� Atemdepression � Blutdruckabfall

Zerebraler Krampfanfall

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

> 15 kg KG (ca.

3 Jahre)

5 mg Diazepam rektal

10 mg Diazepam rektal

JA

JA

NEIN

NEIN

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 21

Akutes Koronarsyndrom

Akutes Koronarsyndrom

� Thoraxschmerz, Beklemmungsgefühl � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe, Angst)

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation

� Blutdruck syst. < 110 mmHG � Bekannte Allergien auf den Wirkstoff � Einnahme von

Phosphodiesterasehemmern innerhalb der letzten 24 h, z.B. Viagra®

Patienteninformation

� Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität

� Glyceroltrinitrat 0,4 mg sublingual, z.B. 1 Hub Nitrolingual® Pumpspray

Erfolgskontrolle

� Nachlassen der Symptome

Wesentliche Nebenwirkungen

� Kopfschmerz � Blutdruckabfall

Akutes Koronarsyndrom

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

1 Hub Glyceroltrinitrat

JA

JA

JA

1 Hub Glyceroltrinitrat

Kontra-indikationen

erfolgreich

5 Min. abwarten RR-Kontrolle

NEIN

NEIN

NEIN

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22 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Kardiales Lungenödem

Kardiales Lungenödem

� Atemnot (Orthopnoe), erhöhte Atemfrequenz (Tachypnoe)

� Brodelndes Atemgeräusch � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe, Angst)

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation

� Blutdruck syst. < 110 mmHG � Bekannte Allergien auf den Wirkstoff � Einnahme von

Phosphodiesterasehemmern innerhalb der letzten 24 h, z.B. Viagra®

Patienteninformation

� Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität

� Glyceroltrinitrat 0,4 mg sublingual, z.B. 1 Hub Nitrolingual® Pumpspray

Erfolgskontrolle

� Nachlassen der Symptome

Wesentliche Nebenwirkungen

� Kopfschmerz � Blutdruckabfall

Kardiales Lungenödem

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

1 Hub Glyceroltrinitrat

JA

JA

JA

1 Hub Glyceroltrinitrat

Kontra-indikationen

erfolgreich

5 Min. abwarten RR-Kontrolle

NEIN

NEIN

NEIN

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 23

Hypertensiver Notfall

Hypertensiver Notfall

� RR > 180 mmHg und Symptome wie Kopfschmerzen, Sehstörungen, Herzklopfen (Palpitationen)

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation

� Bekannte Allergien auf den Wirkstoff � Einnahme von

Phosphodiesterasehemmern innerhalb der letzten 24 h, z.B. Viagra®

Patienteninformation

� Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität

� Glyceroltrinitrat 0,4 mg sublingual, z.B. 1 Hub Nitrolingual® Pumpspray

Erfolgskontrolle

� RR < 180 mmHg

Wesentliche Nebenwirkungen

� Kopfschmerz � Blutdruckabfall

Hypertensiver Notfall

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

1 Hub Glyceroltrinitrat

JA

JA

1 Hub Glyceroltrinitrat

erfolgreich

5 Min. abwarten RR-Kontrolle

NEIN

NEIN

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24 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Hypovolämie

Hypovolämie

� Volumenmangel jeglicher Genese � Niedriger Blutdruck, Hohe

Herzfrequenz � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe)

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation

� Im Notfall keine absoluten Kontraindikationen

Patienteninformation

� Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität

� Vollelektrolytlösung i.v., z.B. Ringerlösung®, Ringerlaktat®, Elomel Iso®

Erfolgskontrolle

� Anstieg des Blutdruckes � Sinken der Herzfrequenz

Wesentliche Nebenwirkungen � Keine

Hypovolämie

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

Infusion (max. 500 ml) der kristalloiden Lösung

JA

erfolgreich

NEIN

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 25

Hypoglykämie

Hypoglykämie

� Bewusstseinsstörung � Blutzucker < 40 mg/dl � Eventuell vegetative Symptomatik

(Kaltschweißigkeit, Blässe)

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � Lagerung nach Grundsymptomen

Kontraindikation

� Keine

Patienteninformation

� Information über Maßnahme

Wirkstoff/Spezialität

� Glucose i.v. bis Besserung der Symptome, max. 33 g Glucose, z.B. Glucose 5% : 500 ml = 25 g Glucose 10% : 300 ml = 30 g Glucose 20% : 150 ml = 30 g

Erfolgskontrolle

� Erhöhung des Blutzuckerspiegels � Besserung der Symptome

Wesentliche Nebenwirkungen

� Venenreizung

Hypoglykämie

Maßnahmen

Kontra-indikationen

Sanitätshilfemaßnahmen, Patientenbeurteilung,

Patientenbeobachtung, Dokumentation

Patienten-information

Infusion der Glucoselösung 15 g Glucose

JA

JA

BZ < 100 mg/dl

erfolgreich

5 Min. abwarten

NEIN

NEIN

Infusion der Glucoselösung 15 g Glucose

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26 NOTFALLKOMPETENZEN | Version 2014-11

Atem-Kreislauf-Stillstand

Atem-Kreislauf-Stillstand

� kein Bewusstsein, keine normale Atmung, keine Lebenszeichen

Maßnahmen

� Patientenbeurteilung ABCDE-Schema � HDM, Defibrillator anlegen,

Airwaymanagement

Kontraindikation

� Personelle Kapazitäten nicht ausreichend

� HLW und AED haben Priorität vor parenteralem Zugang und Medikamentengabe

Wirkstoff/Spezialität

� 1 mg Adrenalin i.v., z.B. ½ 20 ml Amp. L-Adrenalin® 1:10.000 spritzfertig

� 300 mg Amiodaron i.v., z.B.: 2 Ampullen Sedacoron®

� Nach i.v. Gabe 20 ml Flüssigkeit (kristallines Volumen) nachspülen

Maßnahmen

Kontra-indikationen

AED Algorithmus ohne Medikamentengabe

Vorbereiten i.v. Zugang Adrenalin Amiodaron

JA

Kein Schock empfohlen

NEIN

Atem-Kreislauf-Stillstand

Analyse Schock empfohlen

2 min HLW 2 min HLW

SCHOCK

Adrenalin nach 3. Schock, Amiodaron nach 3. Schock, danach Adrenalin nach

jeder zweiten Rhythmusanalyse (alle 3-5 Minuten)

Adrenalin sofort, danach nach jeder zweiten

Rhythmusanalyse (alle 3-5 Minuten)

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Version 2014-11 | NOTFALLKOMPETENZEN 27

Weitere Unterlagen „Arzneimittelliste“

� Curriculum Schulung Arzneimittelliste 1 � Schulungsunterlagen (Präsentation, Schulungsmanual) � Fallbeispiele

Diese Unterlagen können über die Lernplattform des ÖRK heruntergeladen werden: www.oerk.at/sh


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