+ All Categories
Home > Documents > Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz...

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz...

Date post: 06-Apr-2015
Category:
Upload: anelie-laudon
View: 106 times
Download: 3 times
Share this document with a friend
19
Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ DI Wolfgang Jilek Energiebeauftragter des Landes Steiermar Building Building Directive Directive
Transcript
Page 1: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

Richtlinie 2002/91/EG

des Europäischen Parlaments und des Rates über die

„Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“

Richtlinie 2002/91/EG

des Europäischen Parlaments und des Rates über die

„Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“

DI Wolfgang JilekEnergiebeauftragter des Landes Steiermark

Building DirectiveBuilding Directive

Page 2: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

ZieleZiele• Allgemeiner Rahmen für eine Methode für die Berechnung der Gesamteffizienz von Gebäuden

• Energiezertifizierung von Gebäuden (Energieausweis), Anbringung an öffentlichenGebäuden

• Regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und

Klimaanlagen, sowie Überprüfung der gesam- ten Heizanlage wenn diese älter als 15 a ist

• Anwendung von Mindestanforderungen auf neue undbestehende zu renovierende (große) Gebäude

Art. 1

Page 3: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

BerechnungsmethodeBerechnungsmethode

• Berücksichtigt bereits angewendete Methoden (zB EN 832) und positive Effekte von:

- Nutzung erneuerbarer Energieträger wie aktive Solarnutzung für Wärme und Elektrizität

etc.

- (Eigen-) Stromerzeugung durch KWK

- Fernwärme, Abwärmenutzung

• Wird auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegt

• Kann einen Indikator für CO2 – Emissionen enthalten

• (Rahmen im Anhang vorgegeben)Art. 3

Page 4: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

Energiekennzahl-AnforderungenEnergiekennzahl-Anforderungen

OIB-Leitfaden zur Berechnung des Heizwärmebedarfes soll im Auftrag der Bundesländer an die EG-Richtlinie adaptiert werden (Ergänzung zum Heizenergiebedarf...)

• Vorschlag für Anforderungen an neue und renovierte Gebäude:• wird zusammen mit der Überarbeitung des OIB-

Leitfadens als Grundlage einer Art. 15a B-VG-Vereinbarung ausgearbeitet

• Energiekennzahl-Grenzwerte in Abhängigkeit von Gebäudegröße oder A/V-Verhältnis angedacht

• U-Wert-Ensemble als Ergänzung bzw. für Umbauten oder Renovierung einzelner Bauteile

• Grenzwerte für Nichtwohngebäude ?• Datenlage (Benchmarking) problematisch

Page 5: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

HWB-neu: was soll erreicht werden?HWB-neu: was soll erreicht werden?

• Harmonisierung der verschiedenen „Bundesländerversionen“ des bestehenden

OIB-Leitfadens

• Weiterentwicklung bzw. Verfeinerung in einzelnen Punkten

1. Bisher unberücksichtigte Punkte (z.B. Flächenheizungen, Heizkörper vor Verglasungen,..) sollen berücksichtigt werden.

2. Für bisher offene Punkte (Falschluftrate, TWD, Fenster,..) Richtwerte festlegen

3. Richtige bzw. zumindest keine falschen Signale für die Planung (z.B. Wärmebrückenvermeidung, Luft- und Winddichte wird belohnt).

Page 6: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

HWB-Diskussionspunkte (teilweise)HWB-Diskussionspunkte (teilweise)

1. Übergang auf Monatsbilanzverfahren?

2. Acht Himmelsrichtungen statt bisher vier?

Page 7: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

Acht statt vier HimmelsrichtungenAcht statt vier Himmelsrichtungen

Vorschlag: • Acht Himmelsrichtungen oder• Strahlungsrechnung über 360°

Pro:

1. Einige Bundesländer haben schon acht wäre sonst Rückschritt

2. Etwas genaueres Ergebnis

Kontra:1. Zusätzliche Eingabe

notwendig – Richtung der Flächennormalen bei den Seiten oder oder direkte Aufteilung auf 8 Richtungen

Page 8: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

HWB-Diskussionspunkte (teilweise)HWB-Diskussionspunkte (teilweise)

1. Übergang auf Monatsbilanzverfahren?

2. Acht Himmelsrichtungen statt bisher vier?

3. Fixes Lüftungsvolumen pro m² Nettofläche (fixe Raumhöhe)?

4. Offene Keller bzw. Stiegenhäuser?– Behandlung festlegen?

5. Berücksichtigung teilbeheizter Räume? (z.B. Hobbyräume im Keller)

6. Nutzbarkeit der solaren bzw. inneren Gewinne?

7. Flächenheizungen berücksichtigen?

8. Heizkörper ohne Strahlungsschutz vor Verglasungen berücksichtigen?

Page 9: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

CEN KalkCEN KalkCEN KalkulationsschemaCEN Kalkulationsschema

Page 10: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

CENCEN

27 Standards in Bearbeitung

• 5 - 9: Heizungssystem - Kalkulation

• 1 - 4: Energieeffizienz von Gebäuden allgemein

• 10 - 26: ...

• 27: Standardisierte Wirtschaftlichkeitsrechnung

• Kühlung?

„stable elements“12/2004

Page 11: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

HarmonisierungHarmonisierung

• 9 Bundesländer (via OIB)• Universitäten• Normungsinstitut• ???

• 15 Mitgliedsstaaten

• 10 neue Mitgliedsstaaten

„stable elements“12/2004

• Österreich

Page 12: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

EnergieausweisEnergieausweis

Art. 7

• Vorlage bei Bau, Verkauf, Vermietung

• Ausnahmen möglich (zB Glashäuser, Kirchen)

• Inhalt: Referenzwerte für Vergleiche;Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen

• Aushang der Zertifikate in öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche >1000 m² und hoher Besucher-

frequenz (Behörden, öffentliche Dienstleistungen)

Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz

• Gültigkeit höchstens 10 Jahre

• Rechts- und sonstige Wirksamkeit nach einzelstaatlichen Vorschriften

Page 13: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

BuildDesk StudioBuildDesk StudioThe 10 minute calculation of an entire building – based on systems!

Page 14: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

EnergieausweisEnergieausweisdes Landesdes LandesSteiermarkSteiermark

Page 15: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

Spezifischer HeizwärmebedarfSpezifischer Heizwärmebedarf verschiedener Bauperioden verschiedener Bauperioden

Spezifischer HeizwärmebedarfSpezifischer Heizwärmebedarf verschiedener Bauperioden verschiedener Bauperioden

WSchVO WSchVO WSchVO Niedrig- Passiv- 1977 1984 1995 energie- haus haus

0

50

100

150

200

Limit Steiermark

Page 16: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

HeizungHeizung

• Entwurf einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zur Harmonisierung der landesrechtlichen Bestimmungen und Anpassung an die Richtlinie in Vorbereitung

• Ergänzungen bzw. Anpassungen im Hinblick auf die Inspektion der gesamten Heizanlage, Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen und der Qualifikation der Überprüfungsorgane erforderlich

• Überprüfung von Feuerungsanlagen in landesrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer enthalten

Page 17: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

Grundsätzliche UnterschiedeGrundsätzliche Unterschiede

ÖNORM H 5056

prinzipiell auch für Bestand geeignet

auch für bestehende Heizanlagen Tabellenverfahren, Formelverfahren Vorgabe von Verlustfaktoren Verwendung von Messwerten möglich Endergebnis sind Heizanlagenverluste (Aufwandszahlen)

DIN 4701-10 nur für Neubauten (Ausführung gem. EnEV vorausgesetzt)

nur für neue Heizanlagen Tabellenverfahren, Diagrammverfahren, Formelverfahren Defaultwerte in kWh/m²,NFl keine Messwerte

Endergebnis ist Primärenergieeinsatz

Page 18: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

Nächste BearbeitungsschritteNächste Bearbeitungsschritte

1. Methode der Wärmebereitstellung im Detail ausarbeiten

2. Warmwasserberechnung entwickeln (großteils analog wie Raumwärme)

3. Berechnung der Hilfsenergie entwickeln (analog zu EN ISO 12241)

4. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

5. Festlegung von Defaultwerten

6. Erste Vorschläge von Grenzwerten

(Arbeitsgruppe Heizungsanlagen im Auftrag des OIB)

Page 19: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments.

...danke!...danke!


Recommended