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Rep 72 004 012 - skn-reptilien.ch 72_Riesenschlangen.pdfText und Fotos von Beat Akeret....

Date post: 20-Sep-2020
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In den vergangenen Jahren wurden in vielen europäi- schen Ländern Gesetze er- lassen, welche die Haltung von Reptilien regeln. Ein wichtiges Kriterium für solche Vorschriften war hierbei oft die wirkliche oder angebliche Gefährlichkeit der Tie- re. Im Fokus der Gesetzgeber standen dabei jeweils in erster Linie die Gift- schlangen. Oftmals wurde aber auch ver- sucht, die Haltung von Riesenschlangen als potenziell gefährliche Reptilien ein- zuschränken. Mancherorts, wie z. B. seit 2007 in Hessen (Tab. 1), ist die Haltung gewisser Arten verboten. Leider gelang es der Deutschen Gesellschaft für Her- petologie und Terrarienkunde (DGHT) als weltgrößtem herpetologischen Ver- band trotz entsprechender Anstrengun- gen bisher nicht, dieses Gesetz in ver- nünftige Bahnen zu lenken, denn der bei den entscheidenden Anhörungen in Hessen anwesende DGHT-Vertreter wurde mit einem Redeverbot belegt und gezielt ignoriert. In anderen Staaten, wie z. B. in der Schweiz oder in Österreich, existieren jeweils landesweit geltende Mindest- anforderungen und Haltungsrichtlinien: In der Schweiz ist seit 1980 für die Hal- tung sämtlicher Riesenschlangenarten, die mehr als 3 m Gesamtlänge erreichen können – mit Ausnahme der Abgott- schlange (Boa constrictor) –, eine Halte- genehmigung notwendig. Diese wird nur erteilt, wenn ein adäquates Terrarium zur Verfügung steht und der zukünftige Schlangenhalter in einem persönlichen Fachgespräch seine Sachkenntnisse dar- legen kann. Die entsprechenden Min- destanforderungen wurden in enger Zu- sammenarbeit mit der DGHT-Landes- gruppe Schweiz ausgearbeitet und sind in der Eidgenössischen Tierschutzverord- nung festgeschrieben. Die Terrariengrö- ßen sind abhängig von der Länge der da- rin gepflegten Schlangen. Die Grund- fläche für zwei Tiere muss mindestens 2/3 x 1/2 der Gesamtlänge der Schlange entsprechen. Die Erfahrungen mit dieser Haltebe- willigungspflicht in der Schweiz sind mehrheitlich gut. Großwüchsige Riesen- schlangenarten sind fast vollständig aus dem Angebot von Zoofachhandlungen verschwunden, und auch Jungtiere wer- den kaum noch verkauft. Problematisch ist allenfalls, dass es oft schwierig ist, für Nachzuchten von bewilligungspflichtigen Arten Halter zu finden, die eine entspre- chende Haltegenehmigung besitzen. Dies hat dazu geführt, dass solche Arten heute nur noch in geringer Stückzahl gezüchtet werden. In Österreich existieren Mindestanfor- derungen für eine ziemlich willkürlich anmutende Auswahl an Schlangenarten. Diese enthält u. a. auch 22 Riesen- schlangenarten bzw. -unterarten (Tab. 1), wobei nicht klar ist, ob tatsächlich nur diese Arten gehalten werden dürfen oder auch andere zulässig sind. In Wien ist die Haltung aller Riesenschlangen, die mehr als 3 m lang werden, generell verboten, während in anderen Bundes- ländern eine Meldepflicht besteht. Die österreichischen Mindestanforderungen sind stellenweise recht sonderbar, so werden z. B. bei gleicher Körpergröße für Python molurus bivittatus andere Terrariengrößen verlangt als für P. m. pimbura, einem (ungültigen) Synonym von P. m. molurus. Außerdem erscheinen 2m 2 für die Haltung von zwei ausge- wachsenen Tigerpythons doch eher knapp bemessen, zumal wenn in einem solchen Terrarium auch noch ein „aus- reichend dimensioniertes Wasserbe- cken“ vorhanden sein muss; Tigerpy- thons können immerhin eine Gesamt- länge von über 5 m, teilweise sogar 6–8 m, und eine Masse von rund 100 kg erreichen (TRUTNAU 2002). Als der ent- sprechende Gesetzesentwurf vom zu- ständigen Ministerium der Öffentlich- keit erstmals vorgelegt wurde, nahm die DGHT ausführlich schriftlich Stellung und wies auf eine größere Anzahl an Problempunkten hin. Leider wurden diese Anregungen von den zuständigen österreichischen Stellen weitgehend ig- noriert und in der definitiven Fassung des Gesetzes nicht umgesetzt. In Deutschland ist die Haltung von Riesenschlangen Ländersache und wird sehr unterschiedlich geregelt. In man- chen Ländern existieren nur rudimen- täre Vorschriften, während andere wie Bayern oder Hessen ausgesprochen strenge Gesetze kennen. Eine sehr gute Übersicht der für die Haltung von Schlangen in Deutschland relevanten Gesetze hat das Serumdepot Berlin e.V. zusammengestellt (DATHE 2005). Diese kann im Internet als PDF herunterge- laden werden (siehe Literaturliste). 4 REPTILIA Gefahrenpotenzial Riesenschlangen Text und Fotos von Beat Akeret
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Page 1: Rep 72 004 012 - skn-reptilien.ch 72_Riesenschlangen.pdfText und Fotos von Beat Akeret. Riesenschlangen Laien verstehen unter dem Begriff „Riesenschlangen“ große und zumeist massige

In den vergangenen Jahrenwurden in vielen europäi-schen Ländern Gesetze er-lassen, welche die Haltungvon Reptilien regeln. Einwichtiges Kriterium fürsolche Vorschriften warhierbei oft die wirkliche

oder angebliche Gefährlichkeit der Tie-re. Im Fokus der Gesetzgeber standendabei jeweils in erster Linie die Gift-schlangen. Oftmals wurde aber auch ver-sucht, die Haltung von Riesenschlangenals potenziell gefährliche Reptilien ein-zuschränken. Mancherorts, wie z. B. seit2007 in Hessen (Tab. 1), ist die Haltunggewisser Arten verboten. Leider gelanges der Deutschen Gesellschaft für Her-petologie und Terrarienkunde (DGHT)als weltgrößtem herpetologischen Ver-band trotz entsprechender Anstrengun-gen bisher nicht, dieses Gesetz in ver-nünftige Bahnen zu lenken, denn der beiden entscheidenden Anhörungen inHessen anwesende DGHT-Vertreterwurde mit einem Redeverbot belegt undgezielt ignoriert.In anderen Staaten, wie z. B. in derSchweiz oder in Österreich, existierenjeweils landesweit geltende Mindest-anforderungen und Haltungsrichtlinien:In der Schweiz ist seit 1980 für die Hal-tung sämtlicher Riesenschlangenarten,die mehr als 3 m Gesamtlänge erreichenkönnen – mit Ausnahme der Abgott-schlange (Boa constrictor) –, eine Halte-genehmigung notwendig. Diese wird nurerteilt, wenn ein adäquates Terrariumzur Verfügung steht und der zukünftigeSchlangenhalter in einem persönlichenFachgespräch seine Sachkenntnisse dar-legen kann. Die entsprechenden Min-destanforderungen wurden in enger Zu-sammenarbeit mit der DGHT-Landes-gruppe Schweiz ausgearbeitet und sindin der Eidgenössischen Tierschutzverord-nung festgeschrieben. Die Terrariengrö-ßen sind abhängig von der Länge der da-rin gepflegten Schlangen. Die Grund-fläche für zwei Tiere muss mindestens 2/3x 1/2 der Gesamtlänge der Schlangeentsprechen.Die Erfahrungen mit dieser Haltebe-willigungspflicht in der Schweiz sind

mehrheitlich gut. Großwüchsige Riesen-schlangenarten sind fast vollständig ausdem Angebot von Zoofachhandlungenverschwunden, und auch Jungtiere wer-den kaum noch verkauft. Problematischist allenfalls, dass es oft schwierig ist, fürNachzuchten von bewilligungspflichtigenArten Halter zu finden, die eine entspre-chende Haltegenehmigung besitzen. Dieshat dazu geführt, dass solche Arten heutenur noch in geringer Stückzahl gezüchtetwerden.In Österreich existieren Mindestanfor-derungen für eine ziemlich willkürlichanmutende Auswahl an Schlangenarten.Diese enthält u. a. auch 22 Riesen-schlangenarten bzw. -unterarten (Tab. 1),wobei nicht klar ist, ob tatsächlich nurdiese Arten gehalten werden dürfenoder auch andere zulässig sind. In Wienist die Haltung aller Riesenschlangen,die mehr als 3 m lang werden, generellverboten, während in anderen Bundes-ländern eine Meldepflicht besteht. Dieösterreichischen Mindestanforderungensind stellenweise recht sonderbar, sowerden z. B. bei gleicher Körpergrößefür Python molurus bivittatus andereTerrariengrößen verlangt als für P. m.pimbura, einem (ungültigen) Synonymvon P. m. molurus. Außerdem erscheinen2 m2 für die Haltung von zwei ausge-

wachsenen Tigerpythons doch eherknapp bemessen, zumal wenn in einemsolchen Terrarium auch noch ein „aus-reichend dimensioniertes Wasserbe-cken“ vorhanden sein muss; Tigerpy-thons können immerhin eine Gesamt-länge von über 5 m, teilweise sogar 6–8m, und eine Masse von rund 100 kgerreichen (TRUTNAU 2002). Als der ent-sprechende Gesetzesentwurf vom zu-ständigen Ministerium der Öffentlich-keit erstmals vorgelegt wurde, nahm dieDGHT ausführlich schriftlich Stellungund wies auf eine größere Anzahl anProblempunkten hin. Leider wurdendiese Anregungen von den zuständigenösterreichischen Stellen weitgehend ig-noriert und in der definitiven Fassungdes Gesetzes nicht umgesetzt.In Deutschland ist die Haltung vonRiesenschlangen Ländersache und wirdsehr unterschiedlich geregelt. In man-chen Ländern existieren nur rudimen-täre Vorschriften, während andere wieBayern oder Hessen ausgesprochenstrenge Gesetze kennen. Eine sehr guteÜbersicht der für die Haltung vonSchlangen in Deutschland relevantenGesetze hat das Serumdepot Berlin e. V.zusammengestellt (DATHE 2005). Diesekann im Internet als PDF herunterge-laden werden (siehe Literaturliste).

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Gefahrenpotenzial RiesenschlangenText und Fotos von Beat Akeret

Page 2: Rep 72 004 012 - skn-reptilien.ch 72_Riesenschlangen.pdfText und Fotos von Beat Akeret. Riesenschlangen Laien verstehen unter dem Begriff „Riesenschlangen“ große und zumeist massige

RiesenschlangenLaien verstehen unter dem Begriff„Riesenschlangen“ große und zumeistmassige Schlangen. Vom zoologischenStandpunkt aus ist diese Begriffsdefi-nition jedoch nicht haltbar, da sehr vielegroße und oft auch schwere Schlangennicht zu den Riesenschlangen zählen.Vielmehr werden als Riesenschlangenalle Arten der Familie der Boas (Boidae)mit den drei Unterfamilien Boas (Boi-nae), Sandboas (Erycinae) und Pythons(Pythoninae) zusammengefasst. MancheHerpetologen stellen auch noch einigeweitere urtümliche, als Zwergboas (Tro-pidophidae und Ungaliophidae) bzw.Spitzkopfpythons (Loxocemidae) be-zeichnete Schlangenfamilien mit aus-schließlich kleinen Arten – fast allewerden nicht einmal 1 m lang – sowie dieMauritius-Boas (Bolyeriidae und Casa-reaiidae) zu den Riesenschlangen. Da nurdie Boidae große und z. T. auch gefähr-

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Tabelle 1: Riesenschlangen, deren Haltung in verschiedenen Regionen des deutschsprachigen Raumes bewilligungspflichtig ist. Systematik und Nomenklaturgemäß Reptile Database (http://www.reptile-database.org/; Jan. 2008).Legende: 1 = Haltungsverbot, 2 = Bewilligungspflichtig, z. T. müssen gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden. Weitere Infos: www.boa-constrictors.com/de/Rechtliches/Rechtliches.htm)*In Bayern sind auch andere Riesenschlangen, die ausgewachsen (adult) regelmäßig eine Länge von 3 m überschreiten, erlaubnispflichtig.**In manchen Bundesländern dürfen nur die gelisteten Arten gehalten werden.Quellen:Hessen: HSOG – Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung § 43a Abs. 1 Satz 2. (www.dght.de/0710Liste_Hessen.pdf)München: (www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ordnung/gefaehrliche_tiere/hinweise/120722/liste.html).Schweiz: Eidgenössische Tierschutzverordnung (www.swissherp.org/Gesetze/Tierschutzverordnung_neu.pdf)Österreich: Bundesgesetzblatt (BGBl.) II - Ausgegeben am 17. Dezember 2004 - Nr. 486; Anlage 3: Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien(www.bmgfj.gv.at -> Suchbegriff „Tierschutz“ -> Tierschutzgesetz (TSchG) und Verordnungen zum TSchG).

Hessen Bayern* Schweiz Österreich**Acrantophis dumerili (Südliche Madagaskar-Boa) 2Acrantophis madagascariensis (Nördliche Madagaskar-Boa) 2Antaresia (Liasis) childreni (Gefleckter Python) 2Apodora (Liasis) papuana (Papua-Wasserpython) 2 2Boa constrictor (Abgottschlange) ?Boa constrictor imperator (Abgottschlange) 2Boa constrictor sabogae (Abgottschlange) 2Bothrochilus (Liasis) boa (Bismarckpython) 2Corallus caninus (Grüner Hundskopfschlinger) 2Corallus hortulanus (Gartenboa) 2Epicrates angulifer (Kuba-Schlankboa) 2Epicrates cenchria cenchria (Rebenbogenboa) 2Eunectes beniensis (Beni-Anakonda) 1 2 2Eunectes deschauenseei (Schauensees Anakonda) 1 2 2Eunectes murinus (Große Anakonda) 1 2 2 2Eunectes notaeus (Südliche Anakonda) 1 2 2 2Leiopython (Liasis) albertisii (Weißlippenpython) 2Liasis mackloti savuensis (Savu-Python) 2Liasis olivaceus (Olivpython) 1 2 2Morelia amethistina (Amethystpython) 1 2 2 2Morelia boelleni (Boellens Python) 2Morelia oenpelliensis (Oenpelli-Python) 2 2Morelia spilota spilota (Diamantpython) (= Morelia a. argus) 2 2Morelia spilota variegata (Rautenpython) (= M. a. variegata) 2 2Morelia (Chondropython) viridis (Grüner Baumpython) 2Python curtus (Buntpython, Blutpython) 2Python molurus (Tigerpython) 2 2 2Python natalensis (Südlicher Felsenpython) 2 2Python regius (Königspython) 2Python reticulatus (Netzpython) 1 2 2 2Python sebae (Felsenpython) 1 2 2 2Sanzinia madagascariensis (Madagaskar–Hundskopfboa) 2

Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht aufdem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung(Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)(Quelle: http://by.juris.de/by/ LstrVG_BY_rahmen.htm)

Art. 37 Halten gefährlicher TiereWer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund haltenwill, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde, soweit das Bundesrecht nichts anderesvorschreibt …Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtesInteresse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen undGefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen, …Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflicht-versicherung abhängig gemacht werden …Mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oderfahrlässig• ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund ohne die

erforderliche Erlaubnis hält,• die mit der Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflagen nicht erfüllt oder• einer auf Grund des Absatzes 4 Satz 2 erlassenen vollziehbaren Anordnung

zuwiderhandelt.

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Tabelle 2:Durchschnittliche Körperlängen der validen (als gültig anerkannten)„Riesenschlangen“ der Familie Boidae (nach Wengler 1994); vergl. auchInformation 800.112.02 des CH-Bundesamtes für Veterinärwesen:Körperlänge von Schlangen;www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/00772/00776. Systematik undNomenklatur gemäß Reptile Database (http://www.reptile-database.org/;Jan. 2008).

a) Boas (Boinae) KörperlängeMadagaskarboasAcranthophis dumerili 2–3 mAcranthophis madagascariensis bis 3,2 mAbgottschlangenBoa constrictor je nach Unterart 2–3,5 m, sehr selten

mehr als 4 mPazifikboasCandoia aspera 0,9 mCandoia bibroni 2 mCandoia carinata 0,9 mHundskopfboasCorallus annulatus 1,3 mCorallus caninus 1,7 m (max. 2,5 m)Corallus cookii 2 mCorallus cropanii ??Corallus hortulanus 2 m (max. 2,7 m)Corallus ruschenbergerii 1,9 m (max. 2,5 m)SchlankboasEpicrates angulifer 3,5 m (max. 4,5 m)Epicrates cenchria 1,8–2,3 mEpicrates chrysogaster 1,3 mEpicrates exsul 0,8 mEpicrates fordii 0,9–1,3 mEpicrates gracilis 0,9 mEpicrates inornatus 2 mEpicrates monensis 0,9 mEpicrates striatus 2,2 mEpicrates subflavus 2 mAnakondasEunectes beninensis 4 m (evtl. auch mehr)Eunectes deschauenseei 3 mEunectes murinus 4,5–5,5 m (max. 9 m, evtl. sogar 10 m)Eunectes notaeus 3,5 m (max. 4 m, Männchen bis 2,5 m)Madagassische HundskopfboasSanzinia madagascariensis 2,5 m

b) Sandboas (Erycinae)ErdpythonsCalabaria reinhardtii 1,1 mGummiboasCharina bottae 0,5 m (max. 0,8 m)SandboasEryx borrii ??Eryx elegans ??Eryx jaculus 0,8 mEryx jayacari 0,4 m

Eryx johnii 1 mEryx miliaris 0,5 mEryx somalicus ??Eryx tataricus 1 mEryx whitakeri ??SandboasGongylophis colubrinus 0,7 mGongylophis conicus 1 mGongylophis muelleri 0,4 mRosenboasLichanura (Charina) trivirgata 0,8–1 m (max. 1,1 m)

c) Pythons (Pythoninae)SchwarzkopfpythonsAspidites melanocephalus 2–2,5 m (max. ca. 3 m)Aspidites ramsayi 3 m (max. 3,5 m)Australische ZwergpythonsAntaresia childreni 1–1,3 m (max. 1,6 m)Antaresia maculosa 1 mAntaresia perthensis 0,6 mAntaresia stimsoni 1 mPapuapythonsApodora (Liasis) papuana 5 mBismarkpythonsBotrochilus (Liasis) boa 2 mWeißlipenpythonsLeiopython (Liasis) albertisii 2–3 mAustralienpythonsLiasis fuscus 3 mLiasis mackloti 3 mLiasis olivaceus 3,4 mRautenpythonsMorelia amethistina 5 m (max. 6,7 m)Morelia boeleni 3,3 mMorelia bredli 2 mMorelia carinata 2 mMorelia clastolepis 3–4,5 m (?)Morelia kinghorni > 5,5 m (?)Morelia macburniei ??Morelia mippughae ??Morelia nauta < 2 m (?)Morelia oenpelliensis 2 mMorelia spilota je nach Unterart 2,5–3,5 mMorelia tracyae ??Morelia (Chondropython) viridis 1,8 mEchte PythonsPython anchietae 1,3–1,5 m (max. 1,8 m)Python breitensteini 2 m (max. 3 m)Python brongersmai 2 m (max. 3 m)Python curtus 2 m (max. 3 m)Python molurus 5 m (max. 6,1 m)Python natalensis 3–4 mPython regius 1,3–1,5 m (max. 1,8 m)Python reticulatus 5–6 m (max. 10 m)Python sebae 3–4 m (max. 7.6 m)Python timoriensis 3 m

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liche Arten enthalten, soll hier lediglichauf diese Familie eingegangen werden.Die meisten der etwas mehr als 60 Rie-senschlangenarten der Boidae bleiben,entgegen ihrem deutschen Namen, rechtklein (Tab. 2). Viele Arten werden mit 1–1,5 m Länge nicht größer als die Mehr-zahl der restlichen Schlangen, und eineganze Reihe von Riesenschlangen kannman mit einer Gesamtlänge von 50–100cm Länge tatsächlich zu den kleinenSchlangen zählen. Mit einer Gesamt-länge von fünf oder mehr Metern wer-den nur gerade sechs Arten wirklichgroß. Es sind dies:• Große Anakonda (Eunectes murinus)• Amethystpython (Morelia amethistina)• Tigerpython (Python molurus)• Papuapython (Python papuanus)• Netzpython (Python reticulatus)• Felsenpython (Python sebae)Wie groß die erst vor kurzem neu be-schriebenen und teilweise mit Moreliaamethistina nahe verwandten Rautenpy-thons aus Australien und Indonesienwerden (Morelia clastolepis, M. king-horni, M. macburniei, M. mippughae, M.nauta, M. tracyae), ist bisher nicht genaubekannt. Morelia clastolepis soll 3–4,5 mlange werden. Morelia kinghorni wurdebis vor wenigen Jahren als Unterart vonM. amethystina (M. a. kinghorni) angese-hen, und diese Tiere sollen Gesamtlän-gen von über 5,5 m erreichen. Ebenfallsrecht groß scheinen M. macburniei undM. mippughae zu werden. Nur knapp 2 mKörperlänge soll dagegen M. nautaerreichen, und auch M. tracyae scheinteher zu den kleineren Rautenpythonar-ten zu gehören. Gesicherte Längenanga-ben scheinen aber bisher noch nichtpubliziert worden zu sein.

Gefährlichkeit vonRiesenschlangenAufgrund ihrer geringen Größe könnendie meisten Riesenschlangen einen ge-sunden Menschen nicht ernsthaft ge-fährden. Aber auch von den wenigengroßen Arten geht im Normalfall nureine geringe Gefahr aus. Menschen ge-hören bei keiner Riesenschlange zumnatürlichen Beutespektrum, und nursehr große Exemplare wären theoretischin der Lage, einen erwachsenen Men-schen zu verschlingen. Die meistenernsthaften Zwischenfälle mit großenRiesenschlangen ereigneten sich beiSchlangenjagden, wo sich die Tiereverteidigen mussten. Daneben ist eineReihe von Unfällen bekannt, bei denenMenschen versehentlich auf große Tieregetreten sind – insbesondere auf imWasser liegende Anakondas.Schwerwiegende Zwischenfälle mit inGefangenschaft gepflegten Riesen-schlangen sind selten. ENGELMANN

(2006) schreibt, dass es in zoologischenGärten schon zu Rippenbrüchen undschweren Armmuskelquetschungen,

aber bisher noch zukeinen Todesfällendurch Riesen-schlangen gekom-men ist. In denUSA ereignetensich zwischen1978 und 1988vier bekannt ge-wordene Todes-fälle, an denenRiesenschlangenbeteiligt waren,und in mehrerenFällen war Alkoholim Spiel. Im gleichenZeitraum kamen jedoch2.190 Personen durchPferde und 140 durch Hun-de zu Tode (DE VOSJOLI 1993)!Auch wenn Todesfälle durch inTerrarien gepflegte Riesenschlan-gen also ausgesprochene Ausnahmensind, dürfen insbesondere die großenArten keinesfalls als harmlos angesehenwerden. Viele Arten besitzen recht lan-ge und nach hinten gerichtete Zähne,mit denen sie bei einem Biss tiefeFleischwunden hervorrufen kön-nen, insbesondere wenn man ver-sucht, das gebissene Glied reflex-artig wegzuziehen. Solche Rie-senschlangenbisse sind meistschmerzhaft und durchaus ver-gleichbar mit Bissen von Kat-zen, kleinen Hunden oder grö-ßeren Vögeln wie z. B. Sittichen.Die Wunden bedürfen in schwe-reren Fällen einer ärztlichen Be-handlung, vor allem auch, weil mitdem Biss Mikroorganismen in dieWunde gelangen, die zu schwerwie-genden Infektionen und/oder Wund-starrkrampf (Tetanus) führen können.Ein Grund, weshalb bei vielen Ärz-ten z. B. auch Katzenbisse gefürch-tet sind. Nach einem Riesen-schlangenbiss sollte man aufjeden Fall darauf achten,dass keine abgebroche-nen Zähne in der Wun-de zurückbleiben.Eine weitere Gefahrgeht bei großen Ar-ten von der enor-men Körperkraftdieser Schlangenaus. Normaler-weise umschlin-gen die Tiere ihreBeute. Atmet dieseaus, so zieht die Schlange ihre Körper-schlingen enger um das Opfer. Mit je-dem Ausatmen des Opfers umschlingtdie Schlange ihre Beute also noch stär-ker und verhindert so nach und nach einEinatmen, bis das Opfer schließlich er-stickt. Bei großen Exemplaren kann einMensch die Schlingen in der Regel nichtselbst wieder lösen, sondern bedarf der

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Hilfe einer oder sogar mehrerer weitererPersonen. Selbst umschlungene Glied-maßen können oft nur mit viel Geduldund Geschick wieder gelöst werden. Beider Handhabung von Arten mit einerKörperlänge von mehr als 3 m sollte des-halb immer eine zweite Person anwesendsein und bei Individuen mit mehr als 4–5m Gesamtlänge auch noch eine dritte.ENGELMANN (2006) empfiehlt für denUmgang mit großen Riesenschlangeneine Person pro Meter Körperlänge. Beisehr großen Exemplaren fasst die kräftigs-te Person die Schlange mit beiden Hän-den unmittelbar hinter dem Kopf, 50 cmdahinter hält eine weitere Person das Tierfest, und eine dritte Person ergreift dieSchlange mit der einen Hand amSchwanz und mit der anderen 50 cm wei-ter vorne. Die restlichen Personen ver-teilen sich im Abstand von jeweils einemMeter entlang dem Tier.Neben der Größe und Körperkraft be-stimmt auch das Verhalten der Schlan-gen deren Gefahrenpotenzial. So gilt dierecht kräftige Abgottschlange (Boa con-strictor) trotz ihrer Körpergröße alsfriedfertig und somit bei sorgfältiger Be-handlung als ungefährlich. Ebenfallsruhige und im Normalfall nicht aggres-sive Schlangen sind Tigerpythons (Py-thon molurus). Völlig harmlos ist auchder Königspython (Python regius), selbstdurch massive Provokation wird man einsolches Tier wohl kaum je dazu bringenzuzubeißen. Viel eher versucht dieseSchlange, ihren Kopf zwischen den eige-nen Körperschlingen zu verbergen – auf-grund dieses Verhaltens wird P. regius jaauch als „Ballpython“ bezeichnet. Ähn-lich verhält sich übrigens auch der Ango-lapython (P. anchietae).Umgekehrt gelten manche Arten, wie z. B. die „nur“ 2 m lange Gartenboa (Co-rallus hortulanus), als ausgesprochen ag-gressiv und bissig. Und da sich diesesTier bei einer Attacke oft nur noch mitdem Schwanz an einem Ast festhält,besitzt es auch eine große Reichweiteund ist deshalb bei Riesenschlangenhal-tern nicht sonderlich beliebt. Unter densechs sehr großen Riesenschlangen gel-ten insbesondere der Netzpython (Py-thon reticulatus) und der Felsenpython(P. sebae) als besonders angriffslustigund somit auch gefährlich. Aber auchmanche Individuen der Großen Ana-konda (Eunectes murinus) und vieleExemplare des Amethystpythons (Mo-relia amethistina) können aggressiv sein.

Haltung von RiesenschlangenViele Riesenschlangen sind einfach zupflegen, und die meisten Arten werdendementsprechend häufig gehalten undauch regelmäßig nachgezogen, sodassheute in vielen Fällen gesunde Nach-zuchten leicht erhältlich sind. Schwierig-keiten in der langjährigen Haltung undregelmäßigen Zucht treten bei manchen

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Futterspezialisten oder Schlangen ausbesonderen Klimazonen auf, wie z. B. beieinigen Hochlandarten. Bei einzelnenArten verhinderten bisher auch restrik-tive Artenschutzgesetze (z. B. bei Artenaus Australien) oder die große Selten-heit der Tiere bzw. die Unzugänglichkeitder Biotope, dass ausreichend Individu-en in die Hände von Riesenschlangen-haltern gelangten, um Haltungser-fahrungen zu sammelnund Zuchtgruppenaufzubauen. ÜberHaltung und Nach-zucht vieler Artengibt es heute um-fassende und detail-lierte Publikationen (z. B.TRUTNAU 2002; WENGLER 1994),sodass sich auch Terrarianer ohne Erfah-rungen in der Riesenschlangenhaltungproblemlos das nötige Wissen aneignenkönnen.Für die kleinen Arten mit Gesamtlängenvon weniger als 2 m genügen handelsüb-liche oder auch von handwerklich ge-schickten Terrarianern selbst gebauteTerrarien mit der heute in gut sortiertenFachgeschäften problemlos erhältlichenTechnik (Beleuchtung, Heizung, Bade-

gefäße, Versteck- undKlettermöglichkeiten).Bei Arten mit 2–4 m Ge-samtlänge muss neben derGröße vor allem auf die Sta-bilität der Terrarien geachtetwerden. Insbesondere aus-

re ichend

dicke Terrarien-scheiben (6–8 mm, allenfallsSicherheitsglas) sind hierbei wich-tig, um Glasbruch zu vermeiden. Tieremit mehr als 4 m Gesamtlänge wird manin der Regel nicht mehr in normalenTerrarien pflegen können. Hier habensich fest eingebaute Anlagen bewährt.Wichtig ist immer, dass man Kletteräste,Liegeflächen, Wasserbecken usw. gutverankert (Verschrauben, Einbetonieren

o. Ä.). Bei großen Wasserbecken ist einKanalisationsanschluss von Vorteil, umdie Reinigung zu erleichtern. Fast alleRiesenschlangen fressen problemlostote oder lebende Mäuse, Ratten oder

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Kücken. Große Arten füttert man mitMeerschweinchen, Kaninchen, Hüh-nern, Ferkeln oder anderen geeignetenFuttertieren.Entgegen der landläufigen Meinung,dass man Schlangen in möglichst großenTerrarien pflegen sollte, sind viele Artenin kleineren Becken häufig besser zu hal-ten. Eine 2 m lange Riesenschlange be-nötigt nicht zwingend auch einmindestens 2 m langes Terrarium. Viel-

fach fressen die Tiere in kleineren Terra-rien besser als in sehr großen. Geradewenn man Gruppen mit vier, fünf odernoch mehr Tieren einer Art besitzt, wirdman die Erfahrung machen, dass esbesser ist, jeweils nur 1–2 Tiere in meh-reren kleinen Becken zu halten als einegroße Gruppe in einem großen Terrari-um. Auf diese Weise können auch Strei-tereien bei der Fütterung vermiedenwerden. Bei der Haltung mehrerer Tiere

in einem Terrarium wird man in derRegel ohnehin nicht darum herumkom-men, jedes Exemplar in einer separatenBox zu füttern.Viele Riesenschlangen sind insgesamteinfacher zu halten und bedürfenweniger Pflege als „normale“ Haustierewie z. B. Meerschweinchen, Hamsteroder Wellensittiche und Kanarienvögel.Sie wären somit eigentlich viel besserePfleglinge als etwa Säugetiere oder garVögel. Außerdem besitzen Reptilien eindeutlich geringeres Allergiepotenzial alsTiere mit Fell oder Federn. Wichtig ist,dass sich jeder Riesenschlangenpflegervor der Anschaffung der Tiere in derFachliteratur oder im Kontakt mit erfah-renen Haltern über die genauen Bedürf-nisse der Tiere und die Voraussetzungenfür deren Haltung informiert und diesedann auch umsetzt. In Deutschland hatsich neben dem autodidaktischen Litera-turstudium und dem Austausch mit er-fahrenen Haltern auch der Sachkunde-nachweis bewährt. Die entsprechendeAusbildung und Prüfung kann z. B. überdie DGHT erfolgen. Problematisch kön-nen dagegen Informationen aus dem In-ternet sein. Leider wird hier manchmalein ziemlicher „Mist verzapft“, und gera-de für den Anfänger ist es oft schwierig,gute von unbrauchbaren Informationenzu trennen.Bei großen und potenziell gefährlichenRiesenschlangen sollte die Haltung nichtbloß in der Eigenverantwortung derTierhalter liegen. Hier bedarf es, imInteresse der Tiere wie auch der Perso-nen im Umfeld der Tierhaltung, eineramtlichen Kontrolle durch entsprechend

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ausgebildete Fachpersonen, idealerweisein Zusammenarbeit mit den herpetolo-gischen Gesellschaften. In der Schweizhat sich seit über 27 Jahren folgende Re-gelung bewährt:Alle Riesenschlangenarten, die ausge-wachsen mehr als 3 m Gesamtlänge er-reichen (mit Ausnahme der als ausgespro-chen friedlichfertig geltenden Boa con-strictor) bedürfen einer amtlichen Hal-tebewilligung. Diese wird jeweils für zweiJahre ausgestellt. Die Haltung wird regel-mäßig durch eine sachkundige Personkontrolliert. Neben der vom Gesetz vor-geschriebenen Terrariengröße und -ein-richtung werden auch Sicherheitsaspek-te kontrolliert, wie z. B. die Stabilität derAnlage oder ob sich DrittpersonenZutritt zu den Tieren verschaffenkönnen.

Abgottschlangen (Boa constrictor)Dass große Riesenschlan-gen wie Anakondas,Netz- oder Felsenpy-thons ein gewissesGefahrenpotenzialbergen, ist unbe-stritten. Immer wie-der zu Diskussio-nen Anlass gibtjedoch die mög-liche Gefahr,die von Ab-gottschlangen(Boa constric-tor) ausgeht. So-wohl in der bayeri-schen Liste der gefährlichenWildtiere als auch in der schweizeri-schen Tierschutzverordnung werdenRiesenschlangen mit einer Gesamtlängevon mehr als 3 m als potenziell gefähr-lich eingestuft. Während aber in derSchweiz Boa constrictor schon lange aus-drücklich von einer Bewilligungspflichtausgenommen war, galt diese Art inBayern als gefährliches Wildtier. Erst indiesem Jahr wurde diese Betrachtungaufgegeben (s. REPTILIA 71, STÖCKL &STÖCKL 2008). In anderen Bundeslän-dern, z. B. Berlin, gelten Abgottschlan-gen aber nach wie vor als „gefährlicheTiere“.Weil Abgottschlangen neben dem all-gemein als friedlich und ungefährlichbekannten Königspython zu den amhäufigsten gehaltenen Riesenschlangengehören, soll hier etwas eingehender aufdie möglichen Körperlängen von Boaconstrictor und deren Eignung als Terra-rientiere eingegangen werden.Die meisten in Mitteleuropa gehaltenenBoa constrictor erreichen Körperlängenzwischen 2 und 3 m (TRUTNAU 2002). Ei-ne sichere Unterart-Zuordnung ist beivielen in Terrarien gehaltenen Individu-en schwierig, wenn nicht gar unmöglich,da in der Vergangenheit oftmals Unter-

arten verbastardiert wurden. Das vomGesetzgeber mancher Länder auf be-stimmte Unterarten eingegangen wird,ist vor diesem Hintergrund schwernachvollziehbar. Die manchmal rechtgroß werdenden brasilianischenAbgottschlangen werden kaumgehalten, denn Brasilien hatden Export von Wildtierenbereits vor längererZeit verboten und es

gelangtendeshalb in den

letzten Jahren kaumsolche Boa constrictor in

die Hände privater Schlangen-halter. Eine Änderung der brasiliani-

schen Exportpraxis ist derzeit nichtwahrscheinlich.

Literaturangaben zur Körperlänge diverserUnterarten und regionaler Formen von Boaconstrictor:Karibik: max. 300 cm (B. c. imperator, B. c.nebulosa, B. c. orophias) (MURPHY 1997;SCHWARZ & HENDERSON 1991; TOLSON &HENDERSON 1993)Südmexiko: 1,5–2 m (B. c. imperator) (LEE

1996)Costa Rica: max. 304 cm (GUYER & DONNELLY

2005)Venezuela: LANCINI & KORNACKER (1989) gebenfür eine selbst vermessene Haut der Nominat-form (B. c. constrictor) eine Länge von 5,45 man. Da Häute bei der Verarbeitung beträchtlichgestreckt werden können, ist es nicht möglich,zuverlässige Angaben über die Länge des le-benden Tieres zu machen!Guyana: 2–2,5 m (selten bis 4 m) (STARACE

1998)Brasilien: max. 4.5 m (B. c. constrictor)(AMARAL 1978)Paraguay: 2–3 m (B. c. constrictor) (NORMAN

1994)

Die angeblich größte bisher bekannt ge-wordene Abgottschlange war eine Boaconstrictor imperator von der Insel Tri-

nidad miteiner Maxi-

mallänge von563,69 cm.

MURPHY (1997)weist allerdings da-

rauf hin, dass es sich beidiesem Tier mit großer

Wahrscheinlichkeit nicht umeine B. constrictor, sondern um

eine Anakonda (Eunectes sp.) han-delte. MURPHY zitiert in diesem Zu-

sammenhang einen Zeitzeugen (Dr. PIT-TENDRIGH):„In seiner Antwort gab Dr.PITTENDRIGH an, dass die fraglicheSchlange 18,5 Fuß [5,6 m] lang war, aberes handelte sich um eine junge Ana-konda, keine Boa constrictor. Er sagte,dass er nieamals darüber publiziert habeund keine Ahnung habe, wie das Tier alsBoa constrictor in die Literatur eingehenkonnte. Weiterhin gab er an, dass keineFotos dieses Tieres existieren“. MURPHY

schlussfolgert: „Dehalb ist die Maximal-länge von Boa constrictor weiterhin un-bekannt, aber zweifellos unter 18 Fuß[5,5 m]“.Die Abgottschlange gehört seit vielenJahrzehnten zu den am häufigsten imTerrarium gehaltenen Reptilien. Schwer-wiegende Unfälle durch diese Riesen-schlangen sind bisher nicht bekannt ge-worden. Bei sachkundiger Pflege berei-tet die Zucht kaum Probleme, sodassheute der weitaus größte Teil der inWesteuropa gepflegten Schlangen Nach-zuchten sind. Die Art wird im Zoofach-handel wie auch auf Börsen und imInternet regelmäßig angeboten und istsomit leicht beschaffbar.TRUTNAU (2002) schreibt: „Von allenRiesenschlangen wird Boa constrictoram häufigsten im Terrarium gepflegt. DieAbgottschlange benötigt zu ihremWohlbefinden ein geräumiges Terrariumvon etwa 180 cm (L) x 60 cm (B) x 60 cm(H) Größe mit einer örtlichen Boden-heizung, einem Kletterbaum, einem Ver-steck in einer großen Zierkorkröhreoder einem Schlupfkasten und einemgroßen Wasserbecken“.Aufgrund ihres mehrheitlich ruhigenWesens eignen sich Abgottschlangen

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sehr gut für Terrarianer, die mit der Haltung von Riesenschlan-gen beginnen möchten. Auch verantwortungsbewussten Ju-gendlichen kann diese Schlange empfohlen werden, wenn siesich zu Beginn junge oder halbwüchsige Tiere anschaffen –immer unter der Voraussetzung, dass die Eltern damit einver-standen sind. Wichtig ist, dass sich der zukünftige Halter sach-kundig macht, sich ein adäquates Terrarium anschafft, eine zu-verlässige Futterbezugsquelle hat und es versteht, ruhig mit denTieren umzugehen.

Literatur:AMARAL, A. (1978): Serpentes do Brasil. – Melhoramentod Ed., São Paulo,246 S.DATHE, F. (2005): Merkblatt 5. Gesetzliche Regelungen, 4. Ausgabe. –Serum-Depot Berlin e. V.: 5 S. (download: www.serumdepot.de/website/Schlangenhaltung/merkblatt5.pdf)DE VOSJOLI, P. (1991): The general care and maintenance of Burmespythons. – The Vivarium, Lakesice, CA., 4(4).ENGELMANN, W.E. (2006): Zootierhaltung. Tiere in menschlicher Obhut.Reptilien und Amphibien. – Verlag Harri Deutsch, Frankfurt a. M., 600 S.GUYER C. & M.A. DONNELLY (2005): Amphibians and reptiles of La Selva,Costa Rica, and the Carribean slope. – Univ. of California Press, Berkeley,Los Angeles, London: 299.LANCINI, A.R. & P.M. KORNACKER (1989): Die Schlangen von Venezuela. –Armitano Editores, Caracas, 379 S.LEE J. C. (1996): The amphibians and reptiles of the Yucatan peninsula. –Comstock Publ., Ithaca & London, 500 S.MURPHY, J.C. (1997): Amphibians and reptiles of Trinidad and Tobago. –Krieger Publ., Malabar FL, 245 S.NORMAN, D.R. (1994): Anfíbios y reptiles del Chaco Paraguayo, Tomo 1. –Private Printing, San José, 281 S.SCHWARZ, A. & R.W. HENDERSON (1991): Amphibians and reptiles of theWest Indies. Description, distribution and natural history. – Univ. ofFlorida Press, Gainsville, 720 S.STARACE, F. (1998): Guide des serpents et amphisbènes de Guyane. – IbisRouge Edition, Guadeloupe, Guyana, 449 S.STÖCKL, H. & E. STÖCKL (2008): Reinrassige Boa constrictor. –M&S Reptilien,VS-Weigheim, 126 S.TOLSON, P.J. & R.W. HENDERSON (1993): The natural History of West IndianBoas. – R & A publishing Ltd., Taunton (GB), 124 S.TRUTNAU, L. (2002): Ungiftige Schlangen, Band 1, erster Teil. – UlmerVerlag, Stuttgart, 308 S.Wengler, W. (1994): Riesenschlangen. – Terrarien Bibliothek, Heselhaus &Schmidt Verlag, Münster, 160 S.


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