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Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V)¤sentation-ventopay-Workshop-RKSV.pdf · laut §10(2)...

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Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V) Johannes Reichenberger Workshop und Informationen für Kunden 17.11.2016, Hagenberg
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Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V)

Johannes Reichenberger

Workshop und Informationen für Kunden

17.11.2016, Hagenberg

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Agenda

Informationen Registrierkassenpflicht

Informationen RKS-V

Umstellung mocca® Systeme

Kaffee-Pause

Informationen Finanz-Online

Praktische Inbetriebnahme einer Sicherheitseinrichtung

Fragen & Diskussionen

Snack & Innovationen ventopay

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Was ist eine Registrierkasse?

Elektronisches Aufzeichnungssystem, welches zur Losungsermittlung und

Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird

Als Bareinnahmen zählen auch Einnahmen aus Bezahlungen mittels

Gutschein, Bankomat-, oder Kreditkarten

Dient als Abrechnungsgerät von Bargeldumsätzen und zur Erstellung von

Belegen

Die Registrierkasse ist NICHT via Internet mit der Finanzverwaltung

verbunden

mocca®.touch ist eine Registrierkasse

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Datenerfassungsprotokoll

Jeder einzelne Barumsatz muss erfasst und abgespeichert werden

Beinhaltet im Wesentlichen die Belegangaben

Muss von jeder Registrierkasse geführt werden

Notwendig ab 01.01.2016

Exportmöglichkeit muss vorhanden sein

Datenträger muss Unternehmer zur Verfügung stellen

Muss ab 01.04.2017 auf externen Datenträger kopiert werden können

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Wer benötigt eine Registrierkasse?

Unternehmer, die betriebliche Einkünfte

erzielen, müssen ab einem Umsatz von 15.000

Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze (inkl.

Bankomatkartenzahlung, Kreditkarten,…)

7.500 Euro netto je Betrieb überschreiten, eine

elektronische Registrierkasse verwenden

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Zeitlicher Ablauf

Ab 01.01.2016

Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht

Bis 31.03.2016

Keine Sanktionen bei Nichterfüllung

Bis 30.06.2016

Keine Sanktionen, wenn plausible Gründe für die Nichterfüllung vorliegen

Seit August 2016

Registrierung der Kassen im Zusammenhang mit der technischen Sicherheitseinrichtung in

Finanzonline

Ab 01.04.2017

Registrierkasse muss mit zusätzlicher technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein und

Belege signieren

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Ausnahmen

Umsätze im Freien – (so genannte „Kalte Hände“- Regelung; bis 30.000

Euro Jahresumsatz, auf öffentlichen Straßen, Plätzen ohne Verbindung mit

fest umschlossenen Räumlichkeiten, beispielsweise Maronibrater,

Christbaumverkäufer)

Bestimmte Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von

abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften (beispielsweise kleine

Feuerwehrfeste)

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Ausnahmen

Fahrausweisautomaten

Onlineshop (keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld unmittelbar

an den Leistungsempfänger)

Warenausgabe- u. Dienstleistungsautomaten bis zu einem

Einzelumsatz von 20 Euro (beispielsweise Zigarettenautomat,

Tischfußballautomat, Kaffeeautomat, Getränkeautomat)

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Ausnahme für Waren- und Dienstleistungsautomaten

Altautomaten

Inbetriebnahme vor 01.01.2016

Bis 31.12.2026 von der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

ausgenommen

Ein Nachrüsten solcher Automaten (zB Belegausdruck) ist daher nicht vor dem 01.01.2027

nötig

Neuautomaten

Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015

Bis max. 20€ pro Einzelumsatz kann eine vereinfachte Losungsermittlung durchgeführt werden.

Es besteht weder Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- noch Belegerteilungspflicht

Ab 20€ gilt die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ab 01.01.2017

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Belegerteilungspflicht

Für jeden Betrieb besteht bei

Barbezahlung die Belegerteilungspflicht.

Der Kunde ist verpflichtet den Beleg

anzunehmen und bis außerhalb der

Geschäftsstelle mitzunehmen.

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Belegerteilungspflicht 2016

Leistendes Unternehmen

Fortlaufende Nummer

Tag der Belegausstellung

Menge und handelsübliche Bezeichnungen

Erlaubt

Suppe, Schnitzel, Strudel (à la carte),

Mittagsmenü I oder II, Studentenmenü,

Frühstück

Nicht erlaubt

Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise, Essen

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Belegerteilungspflicht 2017

Kassenidentifikationsnummer

Leistendes Unternehmen

Fortlaufende Nummer

Tag und Uhrzeit der Belegausstellung

Menge und Handelsübliche Bezeichnung

Betrag der Barzahlung nach

Steuersätzen getrennt

Maschinenlesbarer Code

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Elektronische Belege

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Nachdruckmöglichkeit von Belegen am Aufwerter reicht aus

Kein Belegdruck an den Kassen erforderlich, wenn am mocca.value(+)

die Belege zur Verfügung stehen

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Verkauf von Gutscheinen

Der Verkauf von Gutscheinen stellt keinen Barumsatz dar und ist daher bei

der Beurteilung der Grenzen für die Registrierkassenpflicht nicht zu

Berücksichtigen.

Werden (freiwillig) Belege mittels Registrierkasse ausgestellt, so müssen

diese den Anforderungen an Registrierkassenbelege entsprechen.

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Forschungsprojekt ADPAY

Forschungsprojekt ADPAY (1 Mio. €)

Data-Mining mit Spezialisten aus Hagenberg

(runtastic, SCCH,…)

Bedarfsgenaue Produktion

Automatisierte Vorschläge für das Menu-

Engineering

Maximierung des Umsatzes durch

selbstlernendes System

Maximale Kundenbindung und Integration

durch feedbackschleifenRKS-V

Registrierkassen-Sicherheitsverordnung

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RKS-V Anforderungen ab 01.04.2017

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Unternehmensweite, eindeutige Kassenidentifikationsnummer

Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung (Chipkarte, HSM)

Jeder Beleg muss mit einen „maschinenlesbaren Code“, der die Daten

laut §10(2) RKS-V beinhaltet versehen werden

Jeder einzelne Barumsatz-, Monats-, Jahres- und Schlussbeleg, sowie

jede Trainings- & Stornobuchung sind elektronisch zu signieren.

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RKS-V Anforderungen ab 01.04.2017

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Bei Ausfall der Signatur-/Siegelerstellungseinheit muss am Beleg der

Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ angebracht werden.

Sammelbeleg bei Wiederinbetriebnahme

Die Kasse muss einen Starbeleg gemäß §6(4) RKS-V erzeugen können

Im DEP der Kasse muss jeder einzelne Barumsatz inkl. der

elektronischen Signatur gespeichert werden

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RKS-V Anforderungen ab 01.04.2017

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Ein Umsatzzähler muss in die Kasse implementiert werden. Der

Umsatzzähler muss AES 256 verschlüsselt werden. Trainingsbuchungen

dürfen sich nicht auf den Umsatzzähler auswirken

Start- und Monatsbeleg müssen ausgedruckt werden können

Das Datenerfassungsprotokoll muss in einem definierten Standard

exportiert werden können

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RKS-V Anforderungen ab 01.04.2017

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Die Kasse muss im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der

Registrierkasse einen Schlussbeleg erstellen können.

Eine quartalsweise Sicherungsfunktion, die es ermöglicht die Daten des

DEP auf einen externen Datenträger zu speichern muss zur Verfügung

gestellt werden.

Die Registrierkasse darf keine Vorrichtung enthalten, über die das

Ansteuern der Sicherheitseinrichtung umgangen werden kann.

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Kassenidentifikationsnummer

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Unternehmensweite, eindeutige

Kassenidentifikationsnummer

Bereits vorhanden – Jede Kasse besitzt im

mocca®-System eine eindeutige

Kassennummer

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Sicherheitseinrichtung

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Umfassende Softwareerweiterung

Aufbereitung der zu signierenden Belegdaten

Umsetzung der geforderten Datenformate

Integration der Verschlüsselungen (AES256,

SHA256)

Umfassende Datenbankerweiterungen

Ansteuerung der Signaturzertifikate

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Sicherheitseinrichtung

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Signaturzertifikat in Hardware erforderlich (außer geschlossene Gesamtsysteme)

Option 1:

Smartcard & Smartcardreader

Direkter Anschluss an die Kasse

Sicher, stabil, 100% offlinefähig

Option 2:

Hardware-Security-Modul am Server

Gut geeignet für den Einsatz der mobilen Android-Lösung mocca.touch.mobile

Stabiles Netzwerk ist Voraussetzung

Option 3:

Onlinevariante

Nicht performant nur für Kassen mit sehr wenigen Transaktionen

Nicht für Gemeinschaftsverpflegung geeignet

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Sicherheitseinrichtung

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Direkter Anschluss an die Kasse

Kartenleser für die SmartCard notwendig

Sehr klein und preiswert

Einfache Integration und Umsetzung

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Daten im QR-Code

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Payload + Signature

_R1-AT1_ Algorithmuskennzeichen

B7E89C79-031E-4C8C-A9AEDA3DE9788BED_ Kassenidentifikationsnummer

1717/101/47/51151_ Belegnummer

2016-11-11T10:30:01_ Erstellungsdatum

0,00_ Beleg-Satz-Normal

3,07_ Beleg-Satz-Ermäßigt-1

0,00_ Beleg-Satz-Ermäßigt-2

0,00_ Beleg-Satz-Null

0,00_ Beleg-Satz-Besonders

to3xAQbL8qNk2ciTjonVZw==_ Verschlüsselter Umsatz seit IBN

2AC58C9E_ Zertifikat Seriennummer

W+N0Glrw+ys=_ Hash-Wert des vorherigen Beleges

jXBltk4QJPIR7ylr0b1vdYtMiSuGWhyL6h9/jJCT9q2y8LWWlitaCqBs2lxDBfzZnwNc9gW9vuNOIa1LD/Ot

2Q==

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Daten im Datenerfassungsprotokoll

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Belegdaten lt. §132a Abs 3 BAO

Im Datenerfassung ist die kompakte JWS-Representation zu speichern:

JWS-Representation

Header

• Beinhaltet Details zu den verwendeten Algorithmen

Payload

• Aufbereitete Belegdaten

Signature

• Signatur aus Header und Payload

Beispiel eines Beleges

eyJhbGciOiJFUzI1NiJ9.X1IxLUFUMV9CN0U4OUM3OS0wMzFFLTRDOEMtQTlBRS1EQTNERTk3ODhCRURfMTcxNy8xMDEvND

cvNTExNTFfMjAxNi0xMS0xMVQxMDozMDowMV8wLDAwXzMsMDdfMCwwMF8wLDAwXzAsMDBfdG8zeEFRYkw4cU5rMmNpV

GpvblZadz09XzJBQzU4QzlFX1crTjBHbHJ3K3lzPQ.jXBltk4QJPIR7ylr0b1vdYtMiSuGWhyL6h9_jJCT9q2y8LWWlitaCqBs2lxDBf

zZnwNc9gW9vuNOIa1LD_Ot2Q

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Wirksamkeit der RKSV

Durch die digitale Signatur ist die Zuordnung zum Unternehmen

eindeutig möglich

Das nachträgliche Einfügen, oder entfernen von Belegen wird

verhindert durch die Verkettung der Belege untereinander

Mit dem im QR-Code verschlüsseltem Umsatzzähler, wird eine

Prüfung des Beleges gegen das DEP möglich

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Erstellung Startbeleg und planmäßige Außerbetriebnahme

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Erstellung Startbeleg und Außerbetriebnahme

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Starbeleg wird gedruckt und kann mit

BMF-App gescannt werden

Eigener Beleg für eine planmäßige

Außerbetriebnahme

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Sicherheitseinrichtung ausgefallen

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Kennzeichnung der Belege

Signatur beinhaltet „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“

Am Beleg wird in Klartext „Sicherheitseinrichtung

ausgefallen“ angedruckt

Nach Wiederinbetriebnahme ist ein Sammelbeleg zu

erstellen

Dauert ein Ausfall länger als 48h, so ist dies über Finanz

Online zu melden

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Erstellung Monats- & Jahresbeleg

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Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers

zu ermitteln (Monatszähler) und im Datenerfassungsprotokoll (als

Barumsatz mit Betrag Null und elektronischer Signatur,

Monatsbeleg) zu speichern.

Am Jahresende muss dieser auch geprüft werden (Meldung an

FinanzOnline).

Der Jahresbeleg (Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende

enthält) ist auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren.

Ausnahme: Saisonbetriebe – Jahresbeleg kann zu Saisonende

eingereicht werden

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Trainings- & Stornobuchungen

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Trainings- und Stornobuchungen haben im

maschinenlesbaren Code zusätzlich die Bezeichnung

"Trainingsbuchung" oder "Stornobuchung" zu enthalten.

Stornobuchungen werden vom System automatisiert

korrekt behandelt

Trainingsbuchungen können künftig über einen eigenen

Trainingsuser durchgeführt werden

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Export des Datenerfassungsprotokoll

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Das Datenerfassungsprotokoll einer Registrierkasse muss ab 1. April 2017

jederzeit auf einen externen Datenträger in einem definierten Format

exportiert werden können

Export über Berichtemodul in mocca.admin möglich

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Quartalsweise Sicherungsfunktion

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Datenerfassungsprotokoll muss gesichert werden

In Verantwortung: Kunden IT

Backup der MSSQL-Server Datenbank ist ausreichend, DEP Export kann

im Bedarfsfall durch mocca.admin erstellt werden

Wichtig: der letzte Monatsbeleg des letzten Quartals muss beinhaltet

werden

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Ausnahmen für geschlossene Systeme

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Feststellungsbescheid für geschlossene Gesamtsysteme möglich

Definition: „Elektronisches Aufzeichnungssystem, in welchem

Warenwirtschafts- , Buchhaltungs- und Kassensysteme lückenlos

miteinander verbunden sind.

Mehr als 30 Kassen im Inland

Antrag mit Gutachten eines gerichtlich beeidigtem Sachverständigen

kann beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

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Ausnahmen für geschlossene Systeme

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Sämtliche Regelungen der RKS-V gelten auch für geschlossene Systeme

Softwareprogrammierung nötig

Ausnahme: Entfall der Hardware und Zertifikate

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Nachteile geschlossene Gesamtsysteme

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Prüfung ist nicht global für ein Kassensystem gültig, sondern jede

Unternehmerin muss das Audit im eigenen Betrieb durchführen

Audit der gerichtlich beeideten Sachverständigen sind sehr kostenintensiv

Ausgang ist ungewiss Vor allem die lückenlose Verbindung mit

Warenwirtschafts und Buchhaltungssystem stellt oft eine Hürde dar

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Nachteile geschlossene Gesamtsysteme

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Audit ist nur so lange gültig, so lange sich an der Richtlinie nichts ändert

Audit ist nur so lange gültig, so lange die geprüften Systeme ident bleiben

Warenwirtschaftssystem

Buchhaltungssystem

Änderungen von Softwaremodulen erfordern unter Umständen neues Audit

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Forschungsprojekt ADPAY

Forschungsprojekt ADPAY (1 Mio. €)

Data-Mining mit Spezialisten aus Hagenberg

(runtastic, SCCH,…)

Bedarfsgenaue Produktion

Automatisierte Vorschläge für das Menu-

Engineering

Maximierung des Umsatzes durch

selbstlernendes System

Maximale Kundenbindung und Integration

durch feedbackschleifen

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mocca® - fit für die RKS-V

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mocca ® 2016

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Auf Wunsch kann die Kasse so konfiguriert werden, dass nur

noch Abschlüsse mit Ausdruck möglich sind

Datenerfassungsprotokoll ist vollständig

Belegausdruck ist vollständig

An alle mocca.touch – Systeme kann ein Belegdrucker

angeschlossen werden

Zu beachten: Selbstbedienungskassen

Info: Belegnachdruck an den Kassen und Aufwertern

möglich

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mocca ® Aktueller Status RKS-V

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Datenerfassungsprotokoll fertiggestellt

Datenbankerweiterungen abgeschlossen

Signaturberechnung abgeschlossen

QR-Code Berechnung Abgeschlossen

Erstellung der Sonderbelege Abgesschlossen

Startbeleg

Außerbetriebnahme

Monatsbeleg

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mocca ® Aktueller Status RKS-V

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Anbindung der Smart-Card-Reader abgeschlossen

Zertifikatvalidierung mit A-Trust-Zertifikaten

abgeschlossen

Funktionserweiterungen der Kasse durchgeführt

Prüfung der Sicherheitseinrichtung mit ASit-Tools

erfolgreich durchgeführt

Alle Belegerweiterungen durchgeführt

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mocca® Aktuell in Umsetzung

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Finale Tests und Fertigstellung der Sicherheitseinrichtung für SmartCard-

Zertifikate

Erweiterung der Sicherheitseinrichtung, für die Verwendung von HSM

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mocca® Fertigstellung der Softwareprodukte zur Umstellung

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Ab sofort: Hardwareauslieferung der Smartcards und der Smartcardreader

Ab Mitte Dezember: Update mocca.touch und mocca.admin auf RKS-V

fähige Software

Ab Mitte Jänner: Inbetriebnahme mocca.touch und mocca.admin

Signatureinheiten

Ab Mitte März: Inbetriebnhame von HSM-Modulen für mocca.touch.mobile,

mocca.touch, mocca.order

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Förderungen

Für die Anschaffung/Umrüstung kann eine Prämie von 200 Euro mit

der jährlichen Steuerklärung im Beilagenformular E 108c beantragt

werden. Darüber hinaus besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit der

Kosten im Jahr der Anschaffung.

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Tipps zur Prüfung durch BMF

Erstellung 0-Beleg

Export Datenerfassungsprotokoll

Vergleich auf Plausibilität mit Buchhaltung

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mocca® Kosten & Umstellungspakete

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Kosten pro Kassenplatz ohne Wartungsvertrag 321€ Lizenz RKS-V: 297€

Smart-Card-Reader + Chip: 24€

Exkl. Versandkosten

Kosten pro Kassenplatz mit Wartungsvertrag 24€ Lizenz RKS-V: 0€

Smart-Card-Reader + Chip: 24€

Exkl. Versandkosten

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mocca® RKSV-Dienstleistungspakt

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RKS-V Umstellungspaket 220€ + 55€ / Kasse

Vorbereitung der Umstellung

Schulung Ihrer Mitarbeiter

Durchführung der Umstellung aller Kassen an einem Standort

Vorbereitung und Unterstützung der Finanz-Online Eingaben

Inbetriebnahme aller Sicherheitseinrichtungen

Exkl. Anfahrtskosten

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Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die RKS-V

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DI Christoph Emsenhuber

seit 2016 bei

ventopay

Ing. Michael Höck

seit 2010 bei

ventopay

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Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die RKS-V

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Rene Pointner

seit 2012 bei

ventopay

Dominik Moser

seit 2013 bei

ventopay

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Kaffeepause

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Forschungsprojekt ADPAY

Forschungsprojekt ADPAY (1 Mio. €)

Data-Mining mit Spezialisten aus Hagenberg

(runtastic, SCCH,…)

Bedarfsgenaue Produktion

Automatisierte Vorschläge für das Menu-

Engineering

Maximierung des Umsatzes durch

selbstlernendes System

Maximale Kundenbindung und Integration

durch feedbackschleifenDateneingabe in Finanzonline

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Anmeldung Finanz Online – Einfach & sicher mit mocca®

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Inbetriebnahme der Registrierkasse lt. RKSV durch Erstellung des

Startbeleges

Registrierung der SEE Finanzonline

Registrierung der Registrierkasse Finanzonline

Prüfung des Startbeleges mittels der BMF Belegcheck-App (Installation

aus dem App Store oder Play Store)

Beginn des laufenden Betriebes (Umsatzbuchungen)

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1. Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung

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Kartenleser mit Signaturzertifikat anschließen

Startbeleg erstellen

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2. Mocca RKSV-Export erstellen

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Erstellen des Berichts „RKS-V FON Registrierung“

Abspeichern des xls

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3. Registrierung der Sicherheitseinrichtung

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Kopieren der Seriennummer aus dem mocca®-Export

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4. Registrierkasse registrieren

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Kopieren Kassenidentifikationsnummer, Beschreibung und Benutzerschlüssel

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5. Scan der Startbelege mit App

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Belegcheck-App des BMF für iOs +

Android

Authentifizierungscode für die App über

FON anfordern

Scannen des QR-Codes

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Verpflichtende Meldungen in Finanz Online

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Eine Meldung (lt. §17 RKSV) über den Systemausfall hat ohne

unnötigen Aufschub in folgenden Fällen zu erfolgen

Nicht vorübergehende Ausfälle (mehr als 48h, bezogen auf Werktage)

Diebstahl oder Verlust der Signatureinheit / Registrierkasse

Funktionsverlust der Signatureinheit / Registrierkasse

Außerbetriebnahme

Bei der Meldung ist der Beginn und der Grund des Ausfalls anzugeben

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Verpflichtende Meldungen in Finanz Online

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Praktische Inbetriebnahme einer Sicherheitseinrichtung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Ing. Johannes Reichenberger ist Geschäftsführer der Firma ventopay

und leitet die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie

Projektmanagement und Service. Er hat jahrelange Erfahrung in der

Umsetzung von Großprojekten im Bereich der

Gemeinschaftsverpflegung.


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