Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V)
Johannes Reichenberger
Workshop und Informationen für Kunden
17.11.2016, Hagenberg
Agenda
Informationen Registrierkassenpflicht
Informationen RKS-V
Umstellung mocca® Systeme
Kaffee-Pause
Informationen Finanz-Online
Praktische Inbetriebnahme einer Sicherheitseinrichtung
Fragen & Diskussionen
Snack & Innovationen ventopay
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Was ist eine Registrierkasse?
Elektronisches Aufzeichnungssystem, welches zur Losungsermittlung und
Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird
Als Bareinnahmen zählen auch Einnahmen aus Bezahlungen mittels
Gutschein, Bankomat-, oder Kreditkarten
Dient als Abrechnungsgerät von Bargeldumsätzen und zur Erstellung von
Belegen
Die Registrierkasse ist NICHT via Internet mit der Finanzverwaltung
verbunden
mocca®.touch ist eine Registrierkasse
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Datenerfassungsprotokoll
Jeder einzelne Barumsatz muss erfasst und abgespeichert werden
Beinhaltet im Wesentlichen die Belegangaben
Muss von jeder Registrierkasse geführt werden
Notwendig ab 01.01.2016
Exportmöglichkeit muss vorhanden sein
Datenträger muss Unternehmer zur Verfügung stellen
Muss ab 01.04.2017 auf externen Datenträger kopiert werden können
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Wer benötigt eine Registrierkasse?
Unternehmer, die betriebliche Einkünfte
erzielen, müssen ab einem Umsatz von 15.000
Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze (inkl.
Bankomatkartenzahlung, Kreditkarten,…)
7.500 Euro netto je Betrieb überschreiten, eine
elektronische Registrierkasse verwenden
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Zeitlicher Ablauf
Ab 01.01.2016
Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht
Bis 31.03.2016
Keine Sanktionen bei Nichterfüllung
Bis 30.06.2016
Keine Sanktionen, wenn plausible Gründe für die Nichterfüllung vorliegen
Seit August 2016
Registrierung der Kassen im Zusammenhang mit der technischen Sicherheitseinrichtung in
Finanzonline
Ab 01.04.2017
Registrierkasse muss mit zusätzlicher technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein und
Belege signieren
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Ausnahmen
Umsätze im Freien – (so genannte „Kalte Hände“- Regelung; bis 30.000
Euro Jahresumsatz, auf öffentlichen Straßen, Plätzen ohne Verbindung mit
fest umschlossenen Räumlichkeiten, beispielsweise Maronibrater,
Christbaumverkäufer)
Bestimmte Umsätze von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von
abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften (beispielsweise kleine
Feuerwehrfeste)
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Ausnahmen
Fahrausweisautomaten
Onlineshop (keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld unmittelbar
an den Leistungsempfänger)
Warenausgabe- u. Dienstleistungsautomaten bis zu einem
Einzelumsatz von 20 Euro (beispielsweise Zigarettenautomat,
Tischfußballautomat, Kaffeeautomat, Getränkeautomat)
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Ausnahme für Waren- und Dienstleistungsautomaten
Altautomaten
Inbetriebnahme vor 01.01.2016
Bis 31.12.2026 von der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
ausgenommen
Ein Nachrüsten solcher Automaten (zB Belegausdruck) ist daher nicht vor dem 01.01.2027
nötig
Neuautomaten
Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015
Bis max. 20€ pro Einzelumsatz kann eine vereinfachte Losungsermittlung durchgeführt werden.
Es besteht weder Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- noch Belegerteilungspflicht
Ab 20€ gilt die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ab 01.01.2017
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Belegerteilungspflicht
Für jeden Betrieb besteht bei
Barbezahlung die Belegerteilungspflicht.
Der Kunde ist verpflichtet den Beleg
anzunehmen und bis außerhalb der
Geschäftsstelle mitzunehmen.
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Belegerteilungspflicht 2016
Leistendes Unternehmen
Fortlaufende Nummer
Tag der Belegausstellung
Menge und handelsübliche Bezeichnungen
Erlaubt
Suppe, Schnitzel, Strudel (à la carte),
Mittagsmenü I oder II, Studentenmenü,
Frühstück
Nicht erlaubt
Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise, Essen
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Belegerteilungspflicht 2017
Kassenidentifikationsnummer
Leistendes Unternehmen
Fortlaufende Nummer
Tag und Uhrzeit der Belegausstellung
Menge und Handelsübliche Bezeichnung
Betrag der Barzahlung nach
Steuersätzen getrennt
Maschinenlesbarer Code
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Elektronische Belege
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Nachdruckmöglichkeit von Belegen am Aufwerter reicht aus
Kein Belegdruck an den Kassen erforderlich, wenn am mocca.value(+)
die Belege zur Verfügung stehen
Verkauf von Gutscheinen
Der Verkauf von Gutscheinen stellt keinen Barumsatz dar und ist daher bei
der Beurteilung der Grenzen für die Registrierkassenpflicht nicht zu
Berücksichtigen.
Werden (freiwillig) Belege mittels Registrierkasse ausgestellt, so müssen
diese den Anforderungen an Registrierkassenbelege entsprechen.
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Forschungsprojekt ADPAY
Forschungsprojekt ADPAY (1 Mio. €)
Data-Mining mit Spezialisten aus Hagenberg
(runtastic, SCCH,…)
Bedarfsgenaue Produktion
Automatisierte Vorschläge für das Menu-
Engineering
Maximierung des Umsatzes durch
selbstlernendes System
Maximale Kundenbindung und Integration
durch feedbackschleifenRKS-V
Registrierkassen-Sicherheitsverordnung
RKS-V Anforderungen ab 01.04.2017
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Unternehmensweite, eindeutige Kassenidentifikationsnummer
Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung (Chipkarte, HSM)
Jeder Beleg muss mit einen „maschinenlesbaren Code“, der die Daten
laut §10(2) RKS-V beinhaltet versehen werden
Jeder einzelne Barumsatz-, Monats-, Jahres- und Schlussbeleg, sowie
jede Trainings- & Stornobuchung sind elektronisch zu signieren.
RKS-V Anforderungen ab 01.04.2017
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Bei Ausfall der Signatur-/Siegelerstellungseinheit muss am Beleg der
Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ angebracht werden.
Sammelbeleg bei Wiederinbetriebnahme
Die Kasse muss einen Starbeleg gemäß §6(4) RKS-V erzeugen können
Im DEP der Kasse muss jeder einzelne Barumsatz inkl. der
elektronischen Signatur gespeichert werden
RKS-V Anforderungen ab 01.04.2017
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Ein Umsatzzähler muss in die Kasse implementiert werden. Der
Umsatzzähler muss AES 256 verschlüsselt werden. Trainingsbuchungen
dürfen sich nicht auf den Umsatzzähler auswirken
Start- und Monatsbeleg müssen ausgedruckt werden können
Das Datenerfassungsprotokoll muss in einem definierten Standard
exportiert werden können
RKS-V Anforderungen ab 01.04.2017
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Die Kasse muss im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der
Registrierkasse einen Schlussbeleg erstellen können.
Eine quartalsweise Sicherungsfunktion, die es ermöglicht die Daten des
DEP auf einen externen Datenträger zu speichern muss zur Verfügung
gestellt werden.
Die Registrierkasse darf keine Vorrichtung enthalten, über die das
Ansteuern der Sicherheitseinrichtung umgangen werden kann.
Kassenidentifikationsnummer
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Unternehmensweite, eindeutige
Kassenidentifikationsnummer
Bereits vorhanden – Jede Kasse besitzt im
mocca®-System eine eindeutige
Kassennummer
Sicherheitseinrichtung
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Umfassende Softwareerweiterung
Aufbereitung der zu signierenden Belegdaten
Umsetzung der geforderten Datenformate
Integration der Verschlüsselungen (AES256,
SHA256)
Umfassende Datenbankerweiterungen
Ansteuerung der Signaturzertifikate
Sicherheitseinrichtung
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Signaturzertifikat in Hardware erforderlich (außer geschlossene Gesamtsysteme)
Option 1:
Smartcard & Smartcardreader
Direkter Anschluss an die Kasse
Sicher, stabil, 100% offlinefähig
Option 2:
Hardware-Security-Modul am Server
Gut geeignet für den Einsatz der mobilen Android-Lösung mocca.touch.mobile
Stabiles Netzwerk ist Voraussetzung
Option 3:
Onlinevariante
Nicht performant nur für Kassen mit sehr wenigen Transaktionen
Nicht für Gemeinschaftsverpflegung geeignet
Sicherheitseinrichtung
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Direkter Anschluss an die Kasse
Kartenleser für die SmartCard notwendig
Sehr klein und preiswert
Einfache Integration und Umsetzung
Daten im QR-Code
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Payload + Signature
_R1-AT1_ Algorithmuskennzeichen
B7E89C79-031E-4C8C-A9AEDA3DE9788BED_ Kassenidentifikationsnummer
1717/101/47/51151_ Belegnummer
2016-11-11T10:30:01_ Erstellungsdatum
0,00_ Beleg-Satz-Normal
3,07_ Beleg-Satz-Ermäßigt-1
0,00_ Beleg-Satz-Ermäßigt-2
0,00_ Beleg-Satz-Null
0,00_ Beleg-Satz-Besonders
to3xAQbL8qNk2ciTjonVZw==_ Verschlüsselter Umsatz seit IBN
2AC58C9E_ Zertifikat Seriennummer
W+N0Glrw+ys=_ Hash-Wert des vorherigen Beleges
jXBltk4QJPIR7ylr0b1vdYtMiSuGWhyL6h9/jJCT9q2y8LWWlitaCqBs2lxDBfzZnwNc9gW9vuNOIa1LD/Ot
2Q==
Daten im Datenerfassungsprotokoll
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Belegdaten lt. §132a Abs 3 BAO
Im Datenerfassung ist die kompakte JWS-Representation zu speichern:
JWS-Representation
Header
• Beinhaltet Details zu den verwendeten Algorithmen
Payload
• Aufbereitete Belegdaten
Signature
• Signatur aus Header und Payload
Beispiel eines Beleges
eyJhbGciOiJFUzI1NiJ9.X1IxLUFUMV9CN0U4OUM3OS0wMzFFLTRDOEMtQTlBRS1EQTNERTk3ODhCRURfMTcxNy8xMDEvND
cvNTExNTFfMjAxNi0xMS0xMVQxMDozMDowMV8wLDAwXzMsMDdfMCwwMF8wLDAwXzAsMDBfdG8zeEFRYkw4cU5rMmNpV
GpvblZadz09XzJBQzU4QzlFX1crTjBHbHJ3K3lzPQ.jXBltk4QJPIR7ylr0b1vdYtMiSuGWhyL6h9_jJCT9q2y8LWWlitaCqBs2lxDBf
zZnwNc9gW9vuNOIa1LD_Ot2Q
Wirksamkeit der RKSV
Durch die digitale Signatur ist die Zuordnung zum Unternehmen
eindeutig möglich
Das nachträgliche Einfügen, oder entfernen von Belegen wird
verhindert durch die Verkettung der Belege untereinander
Mit dem im QR-Code verschlüsseltem Umsatzzähler, wird eine
Prüfung des Beleges gegen das DEP möglich
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Erstellung Startbeleg und planmäßige Außerbetriebnahme
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Erstellung Startbeleg und Außerbetriebnahme
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Starbeleg wird gedruckt und kann mit
BMF-App gescannt werden
Eigener Beleg für eine planmäßige
Außerbetriebnahme
Sicherheitseinrichtung ausgefallen
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Kennzeichnung der Belege
Signatur beinhaltet „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“
Am Beleg wird in Klartext „Sicherheitseinrichtung
ausgefallen“ angedruckt
Nach Wiederinbetriebnahme ist ein Sammelbeleg zu
erstellen
Dauert ein Ausfall länger als 48h, so ist dies über Finanz
Online zu melden
Erstellung Monats- & Jahresbeleg
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Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers
zu ermitteln (Monatszähler) und im Datenerfassungsprotokoll (als
Barumsatz mit Betrag Null und elektronischer Signatur,
Monatsbeleg) zu speichern.
Am Jahresende muss dieser auch geprüft werden (Meldung an
FinanzOnline).
Der Jahresbeleg (Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende
enthält) ist auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren.
Ausnahme: Saisonbetriebe – Jahresbeleg kann zu Saisonende
eingereicht werden
Trainings- & Stornobuchungen
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Trainings- und Stornobuchungen haben im
maschinenlesbaren Code zusätzlich die Bezeichnung
"Trainingsbuchung" oder "Stornobuchung" zu enthalten.
Stornobuchungen werden vom System automatisiert
korrekt behandelt
Trainingsbuchungen können künftig über einen eigenen
Trainingsuser durchgeführt werden
Export des Datenerfassungsprotokoll
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Das Datenerfassungsprotokoll einer Registrierkasse muss ab 1. April 2017
jederzeit auf einen externen Datenträger in einem definierten Format
exportiert werden können
Export über Berichtemodul in mocca.admin möglich
Quartalsweise Sicherungsfunktion
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Datenerfassungsprotokoll muss gesichert werden
In Verantwortung: Kunden IT
Backup der MSSQL-Server Datenbank ist ausreichend, DEP Export kann
im Bedarfsfall durch mocca.admin erstellt werden
Wichtig: der letzte Monatsbeleg des letzten Quartals muss beinhaltet
werden
Ausnahmen für geschlossene Systeme
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Feststellungsbescheid für geschlossene Gesamtsysteme möglich
Definition: „Elektronisches Aufzeichnungssystem, in welchem
Warenwirtschafts- , Buchhaltungs- und Kassensysteme lückenlos
miteinander verbunden sind.
Mehr als 30 Kassen im Inland
Antrag mit Gutachten eines gerichtlich beeidigtem Sachverständigen
kann beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Ausnahmen für geschlossene Systeme
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Sämtliche Regelungen der RKS-V gelten auch für geschlossene Systeme
Softwareprogrammierung nötig
Ausnahme: Entfall der Hardware und Zertifikate
Nachteile geschlossene Gesamtsysteme
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Prüfung ist nicht global für ein Kassensystem gültig, sondern jede
Unternehmerin muss das Audit im eigenen Betrieb durchführen
Audit der gerichtlich beeideten Sachverständigen sind sehr kostenintensiv
Ausgang ist ungewiss Vor allem die lückenlose Verbindung mit
Warenwirtschafts und Buchhaltungssystem stellt oft eine Hürde dar
Nachteile geschlossene Gesamtsysteme
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Audit ist nur so lange gültig, so lange sich an der Richtlinie nichts ändert
Audit ist nur so lange gültig, so lange die geprüften Systeme ident bleiben
Warenwirtschaftssystem
Buchhaltungssystem
Änderungen von Softwaremodulen erfordern unter Umständen neues Audit
Forschungsprojekt ADPAY
Forschungsprojekt ADPAY (1 Mio. €)
Data-Mining mit Spezialisten aus Hagenberg
(runtastic, SCCH,…)
Bedarfsgenaue Produktion
Automatisierte Vorschläge für das Menu-
Engineering
Maximierung des Umsatzes durch
selbstlernendes System
Maximale Kundenbindung und Integration
durch feedbackschleifen
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mocca® - fit für die RKS-V
mocca ® 2016
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Auf Wunsch kann die Kasse so konfiguriert werden, dass nur
noch Abschlüsse mit Ausdruck möglich sind
Datenerfassungsprotokoll ist vollständig
Belegausdruck ist vollständig
An alle mocca.touch – Systeme kann ein Belegdrucker
angeschlossen werden
Zu beachten: Selbstbedienungskassen
Info: Belegnachdruck an den Kassen und Aufwertern
möglich
mocca ® Aktueller Status RKS-V
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Datenerfassungsprotokoll fertiggestellt
Datenbankerweiterungen abgeschlossen
Signaturberechnung abgeschlossen
QR-Code Berechnung Abgeschlossen
Erstellung der Sonderbelege Abgesschlossen
Startbeleg
Außerbetriebnahme
Monatsbeleg
mocca ® Aktueller Status RKS-V
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Anbindung der Smart-Card-Reader abgeschlossen
Zertifikatvalidierung mit A-Trust-Zertifikaten
abgeschlossen
Funktionserweiterungen der Kasse durchgeführt
Prüfung der Sicherheitseinrichtung mit ASit-Tools
erfolgreich durchgeführt
Alle Belegerweiterungen durchgeführt
mocca® Aktuell in Umsetzung
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Finale Tests und Fertigstellung der Sicherheitseinrichtung für SmartCard-
Zertifikate
Erweiterung der Sicherheitseinrichtung, für die Verwendung von HSM
mocca® Fertigstellung der Softwareprodukte zur Umstellung
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Ab sofort: Hardwareauslieferung der Smartcards und der Smartcardreader
Ab Mitte Dezember: Update mocca.touch und mocca.admin auf RKS-V
fähige Software
Ab Mitte Jänner: Inbetriebnahme mocca.touch und mocca.admin
Signatureinheiten
Ab Mitte März: Inbetriebnhame von HSM-Modulen für mocca.touch.mobile,
mocca.touch, mocca.order
Förderungen
Für die Anschaffung/Umrüstung kann eine Prämie von 200 Euro mit
der jährlichen Steuerklärung im Beilagenformular E 108c beantragt
werden. Darüber hinaus besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit der
Kosten im Jahr der Anschaffung.
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Tipps zur Prüfung durch BMF
Erstellung 0-Beleg
Export Datenerfassungsprotokoll
Vergleich auf Plausibilität mit Buchhaltung
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mocca® Kosten & Umstellungspakete
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Kosten pro Kassenplatz ohne Wartungsvertrag 321€ Lizenz RKS-V: 297€
Smart-Card-Reader + Chip: 24€
Exkl. Versandkosten
Kosten pro Kassenplatz mit Wartungsvertrag 24€ Lizenz RKS-V: 0€
Smart-Card-Reader + Chip: 24€
Exkl. Versandkosten
mocca® RKSV-Dienstleistungspakt
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RKS-V Umstellungspaket 220€ + 55€ / Kasse
Vorbereitung der Umstellung
Schulung Ihrer Mitarbeiter
Durchführung der Umstellung aller Kassen an einem Standort
Vorbereitung und Unterstützung der Finanz-Online Eingaben
Inbetriebnahme aller Sicherheitseinrichtungen
Exkl. Anfahrtskosten
Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die RKS-V
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DI Christoph Emsenhuber
seit 2016 bei
ventopay
Ing. Michael Höck
seit 2010 bei
ventopay
Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die RKS-V
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Rene Pointner
seit 2012 bei
ventopay
Dominik Moser
seit 2013 bei
ventopay
Kaffeepause
Forschungsprojekt ADPAY
Forschungsprojekt ADPAY (1 Mio. €)
Data-Mining mit Spezialisten aus Hagenberg
(runtastic, SCCH,…)
Bedarfsgenaue Produktion
Automatisierte Vorschläge für das Menu-
Engineering
Maximierung des Umsatzes durch
selbstlernendes System
Maximale Kundenbindung und Integration
durch feedbackschleifenDateneingabe in Finanzonline
Anmeldung Finanz Online – Einfach & sicher mit mocca®
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Inbetriebnahme der Registrierkasse lt. RKSV durch Erstellung des
Startbeleges
Registrierung der SEE Finanzonline
Registrierung der Registrierkasse Finanzonline
Prüfung des Startbeleges mittels der BMF Belegcheck-App (Installation
aus dem App Store oder Play Store)
Beginn des laufenden Betriebes (Umsatzbuchungen)
1. Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung
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Kartenleser mit Signaturzertifikat anschließen
Startbeleg erstellen
2. Mocca RKSV-Export erstellen
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Erstellen des Berichts „RKS-V FON Registrierung“
Abspeichern des xls
3. Registrierung der Sicherheitseinrichtung
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Kopieren der Seriennummer aus dem mocca®-Export
4. Registrierkasse registrieren
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Kopieren Kassenidentifikationsnummer, Beschreibung und Benutzerschlüssel
5. Scan der Startbelege mit App
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Belegcheck-App des BMF für iOs +
Android
Authentifizierungscode für die App über
FON anfordern
Scannen des QR-Codes
Verpflichtende Meldungen in Finanz Online
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Eine Meldung (lt. §17 RKSV) über den Systemausfall hat ohne
unnötigen Aufschub in folgenden Fällen zu erfolgen
Nicht vorübergehende Ausfälle (mehr als 48h, bezogen auf Werktage)
Diebstahl oder Verlust der Signatureinheit / Registrierkasse
Funktionsverlust der Signatureinheit / Registrierkasse
Außerbetriebnahme
Bei der Meldung ist der Beginn und der Grund des Ausfalls anzugeben
Verpflichtende Meldungen in Finanz Online
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Praktische Inbetriebnahme einer Sicherheitseinrichtung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Ing. Johannes Reichenberger ist Geschäftsführer der Firma ventopay
und leitet die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie
Projektmanagement und Service. Er hat jahrelange Erfahrung in der
Umsetzung von Großprojekten im Bereich der
Gemeinschaftsverpflegung.