Date post: | 05-Jun-2018 |
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BRENNPUNKTRATGEBER
Was tun im Sterbefall?R a t g e b e r f ü r H i n t e r b l i e b e n e
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Was tun im Sterbefall? Ratgeber für Hinterbliebene
Was man tief in seinem Herzen besitzt,kann man nicht durch den Tod verlieren.Johann Wolfgang von Goethe
Unmittelbar nach dem Tod einer geliebten Person müssen die Hinter-bliebenen neben ihrer Trauer eine Vielzahl von Aufgaben und Formali-täten bewältigen. Gerade in dieser Zeit braucht man praktischen undkompetenten Rat. Die wesentlichen Schritte, welche bei einem Todes-fall unternommen werden sollten, sind in diesem Ratgeber für Sie über-sichtlich zusammengefasst.
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1 Was tun im Todesfall 4-5 Erste Schritte
2 Leistungen und Ansprüchen 6-7 2.1. Tarifliche und betriebliche Leistungen der Firma 2.2. Anspruch auf Sonderurlaub 3 Leistungen für Hinterbliebene 8-11 3.1. Beim Tod eines Beschäftigten/Rentners
mit Daimler-Benz Rente 3.2. Beim Tod eines Beschäftigten/Rentners
mit Daimler Vorsorge Kapital 3.3. Beim Tod eines Beschäftigten mit
Daimler Pensions Plan (DPP)
4 Versorgungskapital zur Wahl 12 5 Direktversicherung 13 6 Jahreswagen 14 7 Unterstützung durch die Sterbekasse 15-16 8 Unterstützung durch die IG Metall 17 9 Unterstützung 18-19 durch die Freizeitunfallversicherung Anhang Checkliste 20-23
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Inhaltsverzeichnis
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Was tun im Sterbefall? Ratgeber für Hinterbliebene
Beim Tod eines Beschäftigten bzw. eines Daimler-Rentners ist die Daimler AG als Arbeitgeber zu benachrichtigen. Im Werk Sindelfingen ist der zentrale Telefonservice zuständig.
07031/90-0oder von intern 05Folgende Informationen werden benötigt:• Vor- und Nachname des/der Verstorbenen• Geburtstag • Todestag• Ansprechpartner• Sterbeurkunde• Bestattungstermin
Auch beim Tod eines Ehegatten und Kindes bestehen Ansprüche auf Leistungen. Folgende Informationen werden benötigt, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen:• Sterbeurkunde • Vor- und Nachname des Mitarbeiters• Personalnummer des Mitarbeiters
Die Sterbeurkunde schicken Sie bitte an folgende Anschrift:
Daimler AGTelefonservice HPC: B10171059 Sindelfingen
oder per Fax 07031/90-2399
Was tun im Todesfall? Erste Schritte
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Der Telefonservice informiert die Sterbekasse, den Betriebsrat sowie die Vorgesetzten.
Für die Trauerfeier wird vom Telefonservice ein Blumenschmuck bestellt.
Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, wird diese vom Telefonservice an die Entgeltabrechnung sowie an die Daimler Unterstützungskasse weitergeleitet.
Die Hinterbliebenen (Witwe / Witwer / Waisen) werden dann von der Daimler AGangeschrieben. In dem Schreiben werden sie darüber informiert, welche Unterlagen ggf. noch fehlen und welche Leistungen vom Unternehmen ausbezahltwerden.
Beim Betriebsrat wird festgestellt, ob der/die Verstorbene Mitglied in der Sterbekasse am Standort Sindelfingen war. Außerdem stellt er fest, ob der/die Verstorbene Gewerkschaftsmitglied war. Falls dies der Fall ist, wird eine Kopie der Sterbeurkunde an die IG Metall weitergeleitet.
Was tun im Todesfall? Erste Schritte
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Was tun im Sterbefall? Ratgeber für Hinterbliebene
2. Leistungen und Ansprüche beim Tod eines Beschäftigten und dessen Angehöriger
2.1 Tarifliche und betriebliche Leistungen der Firma
Nach § 13 des Manteltarifvertrages und der Gesamtbetriebsvereinbarung „Betriebliche Altersversorgung in der Daimler AG und die Daimler Unterstützungs-kasse GmbH“ leistet der Arbeitgeber beim Tod eines Beschäftigten folgende Hilfenan unterhaltsberechtigte Angehörige:
Betriebszugehörigkeit Tariflicher Anspruch Betrieblich
Bis zu 5 Jahren 1,5 Monatseinkommen 204,52 €Ab 5 bis 10 Jahren 2 Monatseinkommen 204,52 €Ab 10 Jahren 3 Monatseinkommen 204,52 €
Beim Tod eines Ehegatten --- 153,39 €Beim Tod eines Kindes --- 102,26 €
Die oben genannten Monatseinkommen werden auch dann ausbezahlt, wenn derVerstorbene vor seinem Tod länger als 6 Wochen krank war und damit keine Lohn-fortzahlung mehr erhalten hat.
Achtung:Damit die tarifliche sowie die betriebliche Todesfallunterstützung ausbezahlt wird,ist zunächst nur die Sterbeurkunde sowie die Bankverbindung der berechtigten Hiterbliebenen notwendig. Weitere Leistungen werden dann von der Daimler Unterstützungskasse ausbezahlt.(siehe Punkt 3.2.)
Leistungen und Ansprüche
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Daimler Unterstützungskasse GmbH HPC Z100 70546 Stuttgart
0711/17-95388 Fax 0711/17-77716 von Montag – Freitag 09:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 15:00 Uhr
2.2. Anspruch auf Sonderurlaub
Nach §13 des Manteltarifvertrages hat der Arbeitnehmer folgenden Anspruch aufSonderurlaub:
• Beim Tod des Ehegatten 3 Arbeitstage• Beim Tod eigener Kinder 2 Arbeitstage• Beim Tod eines Elternteils oder Schwiegerelternteils 1 Arbeitstag
Hinweis:Dieser Anspruch auf Freistellung besteht maximal 6 Wochen nach Eintritt des Anlasses.
Leistungen und Ansprüche
Anschrift
der
Daimler
Unterstützungs-
kasse
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Was tun im Sterbefall? Ratgeber für Hinterbliebene
3.1. Beim Tod eines Beschäftigten / Rentners mit Daimler-Benz Rente (Rentenbezug vor dem 01.01.2009 bzw. Altersteilzeit aktiv /
passiv am 31.12.2008)
Beim Tod eines BeschäftigtenVerstirbt ein Beschäftigter, der am 31.12.2008 aktiv oder passiv in Altersteilzeit warund demzufolge Anspruch auf Daimler-Benz Rente hat, zahlt die Entgeltabrechnungan die berechtigten Hinterbliebenen das Überbrückungsgeld (siehe Seite 9). Im An-schluss daran erhalten die berechtigten Hinterbliebenen eine monatliche Daimler-Benz Rente, sie beträgt 60% der Daimler-Benz Rente. Gegebenenfalls werden nochoffene Gehaltsbestandteile ausbezahlt.
Beim Tod eines ehemaligen Beschäftigten/RentnersVerstirbt ein ehemaliger Beschäftigter/Rentner, der Daimler-Benz Rente bezogenhat, erhält die Witwe bzw. der Witwer, sofern die Ehe vor Beendigung des Arbeits-verhältnisses geschlossen wurde, zunächst 3 Monate die volle Daimler-Benz Rente.Im Anschluss daran besteht ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Sie beträgt60 % der Daimler-Benz Rente und wird monatlich ausbezahlt.
Kinder haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf eine monatli-che Daimler-Benz Waisenrente.
Berechtigte Hinterbliebene bei der Daimler-Benz Rente sind:- Witwen / Witwer- Halbwaisen/Waisen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
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Überbrückungsgeld beim Tod eines Beschäftigten
Das Überbrückungsgeld wird aus dem Durchschnittsverdienst der letzen 3 Monateerrechnet und wird monatlich ausbezahlt.
Die Dauer der Zahlung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
Unter 25 Jahren 2 ÜberbrückungsgelderÜber 25 Jahren 3 Überbrückungsgelder
3.2. Beim Tod eines Beschäftigten /Rentners mit Daimler Vorsorge Kapital 1(Rentenbezug / Altersteilzeit nach dem 01.01.2009)
Beim Tod eines ehemaligen Beschäftigten/RentnersVerstirbt ein ehemaliger Beschäftigter/Rentner, für den die Regelungen des DaimlerVorsorge Kapitals 1 gelten, erhalten die berechtigten Hinterbliebenen folgende Aus-zahlung:
- Versorgungsleistungen nach den Bestimmungen des Daimler Vorsorge Kapitals 1
Berechtigte Hinterbliebene beim Daimler Vorsorge Kapital 1 sind:- Hinterlassener Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- Kindergeldberechtigte Kinder
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Was tun im Sterbefall? Ratgeber für Hinterbliebene
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Beim Tod eines BeschäftigtenVerstirbt ein Beschäftigter, für den die Regelungen des Daimler Vorsorge Kapitals 1gelten, erhalten die berechtigten Hinterbliebenen (Seite 9) folgende Auszahlungen:
- Tarifliche und betriebliche Todesfallleistungen- Versorgungsleistungen nach dem Daimler Vorsorge Kapital 1- gegebenenfalls noch offene Gehaltsbestandteile
In beiden Fällen erhalten die berechtigten Hinterbliebenen von der Daimler Unter-stützungskasse einen so genannten „Variantenbescheid“. Dieser beinhaltet bis zudrei verschiedene Wahlmöglichkeiten (monatliche Rente, 12-Jahresraten oder Ein-malkapital) für die Auszahlung des Versorgungskontos.
Ansprechpartner für das Daimler Vorsorge Kapital 1 ist die Daimler Unterstützungs-kasse. (siehe Seite 7)
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3.3 Beim Tod eines Beschäftigten mit Daimler Pensions Plan (DPP)
Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiter, die ab dem 01.03.2011 in die Daimler AG eingetreten sind, sowie für Mitarbeiter, die vom DVK1 in den Daimler Pensions Plangewechselt haben.
Verstirbt ein Beschäftigter, für den die Regelungen des Daimler Pensions Plans gelten, erhalten die berechtigten Hinterbliebenen folgende Auszahlungen:
- Tarifliche und betriebliche Todesfallleistungen- Versorgungsleistungen nach dem Daimler Pensions Plan (DPP)- gegebenenfalls noch offene Gehaltsbestandteile
In diesem Fall erhalten die berechtigten Hinterbliebenen von der Daimler Unter-stützungskasse einen so genannten „Variantenbescheid“. Dieser beinhaltet bis zu drei verschiedene Wahlmöglichkeiten (monatliche Rente, 12-Jahresraten oder Einmalkapital) für die Auszahlung des Versorgungskontos.
Berechtigte Hinterbliebene mit Daimler Pensions Plan (DPP) sind:
- Hinterlassener Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner im Sinnedes Lebenspartnerschaftsgesetzes
- Kindergeldberechtigte Kinder - benannte Lebensgefährten (mit gemeinsamer Haushaltsführung)
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4. Versorgungskapital zur Wahl (Bruttoentgeltumwandlung)
In der Daimler AG besteht die Möglichkeit zu einer freiwilligen Entgeltumwandlung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Ergebnisbeteiligung in eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge.
Wer ist berechtigt:
- Ehepartner
- Lebenspartner, im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- Kindergeldberechtigte Kinder
- benannte Lebensgefährten (mit gleichem Wohnsitz), die im Versorgungskapital zur Wahl hinterlegt sind
- bei Rentnern: Gesetzliche Erben
Für die Auszahlung des Versorgungsguthabens aus dem Versorgungskapital zurWahl ist die Daimler Unterstützungskasse zuständig. Diese veranlasst auch die Auszahlung.
Versorgungskapital zur Wahl
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Direktversicherung
Kontakt
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5. Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist eine freiwillig veranlasste Zusatzrente über den Arbeit-geber. Dabei fließt ein festgelegter Teil vom Bruttoentgelt in eine private Vorsorge.Die Beiträge sind als so genannte Entgeltumwandlung steuerbegünstigt.
Hat der/die Verstorbene eine Direktversicherung bei der Daimler AG abgeschlos-sen, so wenden Sie sich bitte an
Daimler Vorsorge und Versicherungsdienst GmbH Eichhornstr. 3 HPC: Y892 10785 Berlin
0711/17-43029
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6. Jahreswagen
Hatte der/die Verstorbene einen Jahreswagen im Miet- bzw. Kaufmodell und habenSie Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an das Firmenangehörigengeschäft.
Daimler AG Firmenangehörigengeschäft Werk Sindelfingen HPC D200 71059 Sindelfingen
07031/90 - 8 87 79 Fax 07031/90 - 8 30 84
Öffnungszeiten Montag, Mittwoch – Freitag 08.00 – 16.30 Uhr Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
Jahreswagen
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Unterstützung durch die Sterbekasse
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7. Unterstützung durch die Sterbekasse der Daimler AG am Standort Sindelfingen
a) Beim Tod eines Mitgliedes der Sterbekasse werden an dessen Hinterbliebene zur Zeit
b) Beim Tod des Ehepartners oder des nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes eingetragenen Lebenspartners eines Mitgliedes der Sterbekasse werden an das Mitglied zur Zeit
c) Beim Tod eines Kindes, sofern zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Kindergeld bestand, werden zur Zeit Beihilfe überwiesen.
Sind beide Ehe- oder Lebenspartner Mitglied in der Sterbekasse, wird nur die Beihilfe nach a) ausbezahlt.
Nach dem Tod eines Mitgliedes der Sterbekasse kann für dessen Ehepartner oderLebenspartner keine Sterbegeldbeihilfe mehr gewährt werden - es sei denn derEhepartner bzw. Lebenspartner ist selbst Mitglied der Sterbekasse.
An die Hinterbliebenen wird die Sterbegeldbeihilfe ausbezahlt, wenn sie als Erbendes verstorbenen Teilnehmers der Sterbekasse oder als dritte Person für die Bestattungskosten urkundlich nachweisbar aufgekommen sind.
1.750.- €
875.- €
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Was tun im Sterbefall? Ratgeber für Hinterbliebene
Antragstellung Die Sterbegeldbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss unter Vorlageeiner amtlichen Sterbeurkunde und bei nicht erbberechtigten Dritten unter Vorlageeiner Rechnung über die Bestattungskosten beim Betriebsrat innerhalb eines halben Jahres nach dem Todestag gestellt werden. Wird die Ausschlussfrist schuldlos versäumt, muss die Antragstellung unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt werden. Nach Ablauf von zwei Jahren, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, kann keine Auszahlung mehr veranlasst werden.
Betriebsrat der Daimler AG am Standort Sindelfingen Andrea Herty
07031/90-2205 [email protected]
Daimler AG Betriebsrat HPC B300 71059 Sindelfingen
Sie erreichen Andrea Herty montags und dienstags.
Sterbekasse
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Kontakt
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Kontakt
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8. Unterstützung bei Sterbefällen durch die IG Metall
Als Unterstützung in Todesfällen gewährt die IG Metall ein Sterbegeld – beim Toddes Mitglieds an die Hinterbliebenen, beim Tod des/der Ehe- oder Lebens-partners/in an das Mitglied. Die Höhe der Unterstützung errechnet sich aus derDauer und der Höhe der Beitragsleistung. Der Anspruch besteht nach mindestens12-monatiger Mitgliedschaft und beträgt bei einer Dauer der Mitgliedschaft
Von 12 – 36 Monaten das 15,0fache Von 36 – 60 Monaten das 17,5fache Von 60 – 120 Monaten das 20,0fache Von 120 – 240 Monaten das 25,0fache Über 240 Monaten das 31,5fache
der maßgebenden Monatsbeiträge.
Beim Todesfall des/der Ehe- oder Lebenspartners/in beträgt die Unterstützung dieHälfte.
Anträge auf Auszahlung von Sterbegeld müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ein-tritt des Sterbefalls bei der zuständigen Verwaltungsstelle der IG Metall eingereichtwerden. Dabei sind die Sterbeurkunde und der Mitgliedsausweis vorzulegen.
IG Metall Verwaltungsstelle Stuttgart Theodor-Heuss-Str. 2 70174 Stuttgart
0711/162 78-0
Unterstützung durch die IG Metall
IG Metall-
Mitglieder
erhalten
zusätzliche
Leistungen
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Was tun im Sterbefall? Ratgeber für Hinterbliebene
9. Unterstützung durch die Freizeitunfallversicherung für IG Metall-Mitglieder
Mitglieder der IG Metall sind durch ihren Gewerkschaftsbeitrag bei Unfällen in ihrer Freizeit versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft sowie einem satzungsgemäßen Beitrag.
Im Todesfall in Folge eines Freizeitunfalls beträgt die Entschädigung an die Hinter-bliebenen das 200-fache des durchschnittlichen Monatsbeitrags zusätzlich zu derTodesfallunterstützung der IG Metall.
Anträge sind unverzüglich unter Vorlage des Mitgliedsausweises an den Betriebsratoder an die zuständige IG Metall-Verwaltungsstelle zu richten.
Das Antragsformular ist beim Betriebsrat am Standort Sindelfingen erhältlich.
Ansprechpartnerin beim Betriebsrat
Elke Kübler 07031/90 - 4 20 45 [email protected]
Daimler AG Betriebsrat HPC B300 Elke Kübler 71059 Sindelfingen
Unterstützung durch die Freizeitunfallversicherung
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IG Metall-
Mitglieder
erhalten
zusätzliche
Leistungen
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Kontakt
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Ansprechpartnerin bei der IG Metall
Birgit Heugel 07031/90 - 4 20 45 [email protected]
IG Metall Verwaltungsstelle Stuttgart Theodor-Heuss-Str. 2 70174 Stuttgart
Unterstützung durch die Freizeitunfallversicherung
Ansprechpartner bei Fragen zur Rente und betrieblicher Altersvorsorge
Thomas SpohrBetriebsrat, Fachbeauftragter für
Rente- und betriebliche Altersvorsorge07031-90 84442
Unmittelbar nach dem Todesfall Notizen
Arzt rufen und Totenschein ausstellen lassen (bei Sterbefällen zu Hause)
Nächste Angehörige benachrichtigen (auf den letzten Seiten eintragen)
Arbeitgeber informieren
Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Sterbeurkundebereitlegen. Diese variieren je nach Familienstand des Verstorbenen:
Angebote von Bestattern zum Vergleich einholen
Was ist zu tun? Checkliste im Todesfall
Personalausweis Geburtsurkunde HeiratsurkundeFamilienbuch Sterbeurkunde Scheidungsurteil
Ledig U U
Verheiratet U U
Verwitwet U U U
Geschieden U U U
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u Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Ratgeber
In den ersten 36 Stunden Notizen
In den ersten 72 Stunden Notizen
Bestatter auswählen und Abholung des Verstorbenendurch Bestatter organisieren (bei Todesfall zu Hause je nachBundesland binnen 24-36 Stunden nach Eintritt des Todes)
Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen
Dokumente für bereits vorhandene Grabstellen heraussuchen
Police für Lebens- oder Sterbegeldversicherung suchen,Versicherung über Sterbefall informieren
Verfügungen für den Todesfall und Vorsorgeverträge ausfindig machen (auch beim Notar nachfragen)
Bestattungsart festlegen
Allgemeinen Ablauf und Mitgestaltung der Bestattung mit denAngehörigen abstimmen
Kleidung und sonstiges Eigentum des Verstorbenen abholen(bei Todesfall im Heim oder Krankenhaus) Vorschusszahlungen bei laufender Rente für denhinterbliebenen Ehepartner beantragen Laufenden Zahlungsverkehr überprüfen Wohnung/ Haustiere des Verstorbenen versorgen, Müll entsorgen Genaue Grabart und Friedhof festlegen
Vor der Bestattung Notizen
Genaue Bestatterleistungen abstimmen
Termin für Trauerfeier und Beisetzung bestimmen
Friedhof bezüglich Bestattungstermin und Grabwahl kontaktieren
Sonderurlaub beim eigenen Arbeitgeber beantragen Traueranzeige bei passender Tageszeitung aufgeben Benachrichtigung über Trauerfeier und Beisetzungstermin versenden Pfarrer oder freien Redner für Trauerrede engagieren, Inhalt der Trauerrede besprechen Musikalischen Rahmen der Trauerfeier festlegen Trauerkaffee im Restaurant, Café oder zu Hause organisieren Krankenkasse benachrichtigen Auszahlung der Lebens- oder Sterbegeldversicherung veranlassen
Was ist zu tun? Checkliste im Todesfall
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Nach der Bestattung Notizen
Mit Sterbeurkunde beim Nachlassgericht den Erbscheinbeantragen, Testament einreichen
Hinterbliebenenrente/ Abmeldung der Rentenzahlungen beantragen Wohnung des Verstorbenen inklusive Strom, Gas, Wasser,Telefon kündigen Haushaltsauflösung veranlassen Bestehende Verträge kündigen (Versicherungen, Zeitschriften-Abonnements, GEZ, Vereine, Banken, Post) Grabpflege selbst organisieren oder Gärtnerei beauftragen Steinmetz mit Herstellung/ Setzung/ Ergänzung des Grabmals beauftragen
Antrag auf Auszahlung von Sterbegeld bei IG Metall einreichen.(innerhalb 3 Monaten nach Eintritt des Sterbefalls )
Antrag auf Sterbegeldbeihilfe erstellen(Innerhalb eines halben Jahres nach dem Todestag)
Bitte beachten Sie, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und lediglich eine Hilfestellung bieten soll. In der Regel kann Ihr Bestatter viele der aufgelisteten Aufgaben für Sie übernehmen.
Die Wahl des Bestatters ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt; Sie haben somit auch bei einer durch andere Parteien veranlassten Abholung des Verstorbenen noch die Möglichkeit, einen Bestatter Ihrer Wahl zu beauftragen.
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Was tun im Sterbefall? Ratgeber für Hinterbliebene
Impressum:Herausgeber IG Metall Verwaltungsstelle StuttgartV.i.S.d.P. Uwe Meinhardt, 1. BevollmächtigterIG Metall Stuttgart , Theodor-Heuss-Str. 2 D-70174 Stuttgart http://www.stuttgart.igm.de
Redaktion: Andrea Herty, Sterbekasse Thomas Spohr, Betriebsrat Sindelfingen
Layout:Edgar Joerg, Betriebsrat Sindelfingen
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Stand: Oktober 2012