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Ratgeber | Erfolgreich arbeiten

Date post: 05-Jan-2017
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Ratgeber Erfolgreich arbeiten Wissenswertes rund um das Arbeitsleben
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Ratgeber

Erfolgreich arbeitenWissenswertes rund um das Arbeitsleben

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Ratgeber

Erfolgreich arbeitenWissenswertes rund um das Arbeitsleben

4., aktualisierte Auflage

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Inhalt

Grußwort der Bundeskanzlerin 4

1 Einstieg ins Berufsleben „Ausbildung beendet – und dann ?“ 6

2 Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber „Was darf ich? Was der Arbeitgeber ?“ 22

3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf „Mutter, Vater, Kind(er) …“ 48

4 Mittelstandsförderung und Existenzgründung „Bekommen auch Unternehmen Unterstützung?“ 64

5 Länger arbeiten „Warum ist Weiterlernen wichtig?“ 82

6 Im Alter gut leben „Was kommt nach dem aktiven Berufsleben?“ 96

7 Gesundheit „Was, wenn ich mal krank bin?“ 114

Register 126 Adressverzeichnis 128

Impressum 136

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Grußwort der Bundeskanzlerin

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noch vor wenigen Jahren war Arbeitslosigkeit eine unserer größten Sorgen. Das hat sich deutlich geändert. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt auf Rekordniveau. In vielen Branchen suchen Firmen händeringend Fachkräfte. Jüngere können sich über gute Karriereaussichten freuen. Erfahrungen und Kompetenzen Älterer sind immer mehr gefragt. Motivierte und qualifizierte Fachund Nachwuchskräfte aus anderen Ländern sind uns höchst willkommen.

Der rasante Wandel der Arbeitswelt hat viele Facetten. Gemeinsam stellen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer neuen Herausforderungen mit Tatkraft und der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Ihnen haben wir zu verdanken, dass das Markenzeichen „Made in Germany“ auch weiterhin weltweit großen Anklang findet.

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Unsere seit Jahrzehnten bewährte Soziale Marktwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, Leistung und Verantwortung miteinander zu vereinbaren. Auch künftig muss sich jede und jeder darauf verlassen können, Unterstützung zu erfahren, wenn sie gebraucht wird. Solidarität, die Schwächeren in Notlagen hilft, aber Stärkere nicht überfordert – das macht uns als Gesellschaft stark.

Dieser Ratgeber bietet einen Überblick über Leistungen für Beschäftigte und Unternehmen. Hier finden sich Hinweise auf hilfreiche Internetseiten ebenso wie auf kompetente Ansprechpartner. Kurzum: Der Ratgeber kann Ihr Arbeitsleben ein Stück weit einfacher machen. So wünsche ich Ihnen eine gewinnbringende Lektüre!

Mit herzlichen Grüßen

Angela Merkel

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11 Einstieg ins Berufsleben „Ausbildung beendet – und dann ?“

Einstieg ins Berufsleben „Ausbildung beendet – und dann?“

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Ausbildung erfolgreich abgeschlossen – Zeugnis, Bachelor oder Staatsexamen in der Tasche – nun beginnt die Suche nach einer guten Arbeitsstelle. Welchen Weg einschlagen, damit sich auf dem Arbeitsmarkt die „Richtigen“ zusammenfinden? Was, wenn es nicht gleich mit der Festanstellung in einem Unternehmen klappt? Absolventen haben viele Möglichkeiten, sich beraten und unterstützen zu lassen.

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Erfolgreich in den Beruf einsteigen

Das erste Arbeitsverhältnis stellt oft die Weichen für eine erfolgreiche Karriere.

Damit der Einstieg ins Berufsleben gelingt, sind wichtig:

• die Wahl des „richtigen“ Berufs, denn persönliche Neigungen und Fähigkeiten stacheln Leistungsfähigkeit und Ehrgeiz an,

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• die Wahl des Ausbildungsbetriebs und Studienortes, denn namhafte Betriebe und Universitäten bieten mehr Förderung und Netzwerke,

• gute Noten, denn sie zeigen potentiellen Arbeitgebern Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit,

• wenn möglich: ein Auslandsaufenthalt, denn der belegt Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenz und Offenheit für Neues,

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• bei Studenten: viel praktische Erfahrung, die begleitend zum Studium gesammelt wird, denn das spricht für Berufserfahrung und Flexibilität.

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Die meisten Absolventen wünschen sich ein unbefristetes Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Damit wird die nähere Zukunft planbar. Besonders, wenn man eine Familie gründen will. Aber auch, wenn man im angestrebten Beruf seine Kenntnisse entfalten und sich weiterentwickeln möchte.

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-Eine gute Ausbildung zahlt sich aus: Über das ganze Erwerbsleben betrachtet, verdient jemand mit Berufsausbildung im Durchschnitt fast eine Viertelmillion Euro mehr als ein Ungelernter.

Quelle: IAB Kurzbericht 1/2014 „Lebensverdienste nach Qualifikation“.

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Den richtigen Arbeitsplatz findenUnternehmen suchen Arbeitskräfte nach wie vor über Inserate in den regionalen und überregionalen Zeitungen. Manche Arbeitgeber schätzen zudem „Initiativbewerbungen“. Das bedeutet, auf mögliche Arbeitgeber zuzugehen, ohne dass eine Stelle ausgeschrieben ist.

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In welchen Berufen aktuell Arbeitskräfte fehlen oder gesucht werden, zeigt die Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung.

www.iab.de

Den Agenturen für Arbeit kommt eine zentrale Rolle bei der Besetzung offener Stellen zu. Die Unternehmen sprechen die Arbeitsagenturen direkt und persönlich an. Beim Onlineportal der Arbeitsverwaltung „Jobbörse“, dem größten Online-Stellenportal in Deutschland, kann sich jeder selbst über offene Stellen informieren. Die Agenturen für Arbeit sind auch Ansprechpartner, wenn für einen erfolgreichen Übergang in das Erwerbsleben Unterstützung bzw. Förderung (zum Beispiel eine Weiterbildung) nötig ist.

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist das meistbesuchte Jobportal in Deutschland. An Spitzentagen zählt sie fast eine Million Besucher. Mit über 880.000 Stellen gibt sie einen umfassenden Überblick über die Stellenangebote in Deutschland und im Ausland.

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www.jobboerse.arbeitsagentur.de

Zunehmend gewinnen die Stellenbörsen im Internet an Bedeutung. Hier gibt es Portale für Fachkräfte (zum

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Beispiel in der Pflege) oder Akademiker. Für Spezialisten führt der Weg in die Unternehmen häufig über Personalberater. Ebenso wichtig sind Empfehlungen, die Personalchefs über persönliche Kontakte oder über eigene Mitarbeiter einholen.

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TIPP In der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit kann man sich kostenlos als Bewerber führen lassen. 2,9 Millionen Bewerber haben dort ein eigenes Profil erstellt.

Bewerbungen müssen aussagekräftig seinGanz gleich, ob auf Papier oder online: Die Bewerbungsunterlagen sind die Visitenkarte. Der erste Eindruck ist entscheidend, um die erste Hürde zu nehmen: die Einladung zum Vorstellungsgespräch.

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Unternehmen erwarten bei einer Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle:

• ein Anschreiben,• den Lebenslauf sowie• Unterlagen, die eine umfassende Einschätzung der

Qualifikation zulassen, das heißt Zeugnisse oder Nachweise über besondere Qualifikationen.

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In dem kurzen Anschreiben sollte man darstellen, warum man sich für eine Tätigkeit in dem Betrieb interessiert und welche Stärken und Fähigkeiten man mitbringt.

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Personalberatungsagenturen, Volkshochschulen oder Fortbildungsakademien der Wirtschaft helfen bei Bewerbungen.

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TIPPAuch renommierte Tageszeitungen oder Nachrichtenmagazine bieten Bewerbungstrainings an.

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Weiter auf der Karriereleiter

Bessere berufliche Positionen können Beschäftigte meistens nur erreichen, wenn sie sich weiterqualifizieren. Um neben der Berufstätigkeit noch einen höherwertigen, weiteren Abschluss zu erreichen, ist vor allem ein langer Atem nötig.

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Ob am Ende die Meisterprüfung oder die Technikeroder Betriebswirtprüfung steht – zuerst gilt es, sich zu informieren. Die zuständigen Kammern helfen. Fortbildungen sollte man durch Prüfungen nachweisen.

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TIPP Der Berufsentwicklungsnavigator „BEN“ ist ein interaktiver Online-Service der Bundesagentur für Arbeit. Er bietet umfassende Informationen zu den Themen Berufswechsel, Aufstieg, Wiedereinstieg und Weiterbildung an.Bei BEN findet man auch die Datenbank KURSNET. Eingestellt sind darin rund 900. 000 Weiterbildungsangebote.

Es ist heute möglich, auch ohne Abitur zu studieren. Seit 2009 haben in allen Bundesländern Meister, Techniker, Fachwirte und Personen mit gleichgestellten Abschlüssen Zugang zu den Hochschulen. Voraussetzung sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung.

-www.kursnet.arbeitsagentur.de

www.ben.arbeitsagentur.de

Wenn die privaten finanziellen Mittel nicht ausreichen, stehen finanzielle Hilfen wie das Meister-BAföG oder Stipendien zur Verfügung.

www.bafög.de

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Das Meister-BAföG gehört zu den Leistungen nach dem „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“. Die Förderung kann als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Beiträge zu den Kosten der Ausbildung, zu den Prüfungsgebühren und zum Lebensunterhalt. 2013 wurden mit insgesamt 576 Millionen Euro 171.000 angehende Meisterinnen und Meister gefördert, etwa ein Drittel davon Frauen.

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www.meister-bafoeg.info

TIPPDie Broschüre „Ratgeber – Mehr Chancen durch Bildung“ kann man beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung unter www.bundespresseamt.de bestellen.

Arbeiten im Ausland

Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, die Globalisierung und die zunehmende Rolle von internationalen Organisationen machen das Arbeiten in aller Welt möglich.

Der Arbeitsmarkt in anderen Ländern ist zum Teil reglementiert (zum Beispiel Arbeitserlaubnis erforderlich, Aufenthaltsdauer beschränkt) oder bietet Beschäftigung nur im Rahmen von Abkommen und Programmen.

Wer vorhat, ins Ausland zu gehen, findet Rat bei der Zentralen Auslands und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur arbeitet mit zahlreichen Partnern in europäischen

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Nachbarländern, aber auch in Übersee zusammen. Auf der Webseite gibt es außerdem Länderinformationen.

www.arbeitsagentur.de/zav

In der Entwicklungszusammenarbeit oder bei internationalen Organisationen

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Vom Wasserbauingenieur bis zur Ernährungsberaterin – in Schwellen- und Entwicklungsländern werden Menschen aus allen Berufen gebraucht. Internationale Organisationen eröffnen interessante Karrieremöglichkeiten. Die Vereinten Nationen, die Europäische Union sowie zahlreiche Fach- und Sonderorganisationen bieten Tätigkeiten am Sitz der jeweiligen Organisation oder in den Regionalbüros in Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa.

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www.auswaertiges-amt.de www.daad.de

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre berufliche Herausforderung im Ausland suchen, benötigen neben den erforderlichen Sprach- und Fachkenntnissen

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die Fähigkeit, sich den kulturellen Gegebenheiten ihrer Zielregion anzupassen.

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Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt komplexe Reformen und Veränderungsprozesse in Entwicklungs- und Transformationsländern.

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Die GIZ bietet auf ihrer Internetseite einen Stellenmarkt an.

www.giz.de

Alternativen zum unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag

Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet nicht in einem unbefristeten Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis. Sie sind selbstständig, arbeiten Teilzeit, mit befristeten Verträgen, als mithelfende Familienangehörige oder als Minijobber. Für viele treffen auch Mischformen zu, zum Beispiel ein befristeter Teilzeitarbeitsvertrag.

Befristete ArbeitsverhältnisseFür Berufseinsteiger führt der Weg ins Unternehmen oft über einen befristeten Arbeitsvertrag. Mit Anfang 30 haben es jedoch die meisten geschafft: Nahezu acht von zehn der 30- bis 35-Jährigen sind erwerbstätig, zwei Drittel von ihnen in einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag.

TeilzeitMitunter ist der erste Arbeitsvertrag nach der Ausbildung oder dem Studium eine Teilzeitstelle. Aber auch im weiteren Berufsverlauf spielt Teilzeit eine große Rolle: So reduzieren Unternehmen aufgrund von Auftragseinbrüchen

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lieber die Arbeitszeiten, statt qualifizierte Mitarbeiter zu entlassen. Unternehmen schätzen Teilzeitarbeit, weil sie die betriebliche Flexibilität und Produktivität fördert. Teilzeit ist aber auch attraktiv, wenn Kinder zu versorgen sind oder die eigenen Eltern Pflege brauchen. Mehr dazu steht in Kapitel 3.

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Gut jeder Vier te beziehungsweise rund 10,6 Millionen Erwerbstätige arbeiten weniger als 31 Stunden in der Woche. Eine Übersicht über Erwerbstätigkeit in Vollzeit und Teilzeit findet man beim Statistischen Bundesamt.

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www.destatis.de

SelbstständigkeitGut jeder zehnte Erwerbstätige ist selbstständig. Etwa fünf Prozent der jungen Berufseinsteiger gründen eine Existenz. Viele von ihnen sind auf Dauer erfolgreich. Was beim Gründen eines Unternehmens zu beachten ist, steht im Kapitel 4.

ZeitarbeitDie Arbeitnehmerüberlassung - so der Begriff für Zeitarbeit - bietet Berufseinsteigern, aber auch Wiedereinsteigern eine Chance auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung. Unternehmen bewältigen mit Zeitarbeit kurzfristige Personalengpässe, die durch Auftragsspitzen oder Krankenstände entstehen. Mehr dazu im Kapitel 2.

Mini-JobsWer neben dem Studium jobben möchte oder die Zeit zwischen Ausbildungsabschluss und Berufseinstieg überbrücken möchte, kann mit einem Minijob den Lebensunterhalt aufbessern. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gibt es sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten. Sie werden mit maximal 450 Euro im Monat entlohnt.

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Geringfügig entlohnte Arbeitnehmer unterliegen in der Rentenversicherung der Versicherungspflicht und zahlen einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. In den übrigen Zweigen der Sozialversicherung sind sie versicherungsfrei. Für Arbeitgeber besteht Melde- und Beitragspflicht. Sie zahlen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale.

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www.minijob-zentrale.de

FreiwilligendiensteJunge Menschen bis 27 Jahre können mit einem Freiwilligendienst die Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium oder auch vor dem Berufseinstieg individuell gestalten. Ein Freiwilligendienst ist eine wichtige Orientierungsmöglichkeit, in der die Freiwilligen wichtige soziale und persönliche Kompetenzen erwerben, die als „weiche Faktoren“ am Arbeitsmarkt sehr gefragt sind. Sie schnuppern in Tätigkeitsfelder hinein und können testen, wie sie ihnen liegen. Damit verbessern sich Ausbildungs - und Erwerbschancen.

www.bundesfreiwilligendienst.de

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2011 hat der Bundesfreiwilligendienst den Zivildienst abgelöst. Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen können es auch 24 Monate sein. Er steht Frauen und Männern aller Altersgruppen offen. Voraussetzung ist, dass die Schulbildung abgeschlossen ist. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden ableisten.

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Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen möchte, muss die Schule abgeschlossen haben und unter 27 Jahren sein.

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Tätigkeitsfelder für das Freiwillige Soziale Jahr sind beispielsweise:

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• Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen,• Einrichtungen für behinderte Menschen,• Krankenhäuser und Fachkliniken,• Kirchengemeinden.

Mittlerweile ist es auch möglich, ein Freiwilliges Soziales Jahr in den Bereichen Kultur, Sport oder Denkmalpflege zu absolvieren.

Das Freiwillige Ökologische Jahr kann man in der Landschaftspflege, bei Kartierungsarbeiten, bei Naturschutzmaßnahmen, aber auch bei Maßnahmen der Umweltbildung, in Forstbehörden oder anderen ökologisch ausgerichteten Tätigkeitsfeldern verbringen.

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www. pro-fsj.de

www.foej.de

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Für alle, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder in einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr engagieren, gilt:

• sie sind gesetzlich sozialversichert,• bekommen ein Taschengeld von bis zu 330 Euro im

Monat sowie• Verpflegung, Arbeitskleidung und ggf. Unterkunft,• Kindergeldberechtigte erhalten in allen Freiwilligen

diensten Kindergeld.-

TIPPEin Freiwilligendienst kann als Praktikum anerkannt werden. Wer bereits weiß, an welche Ausbildungsstätte oder Universität er nach dem Freiwilligendienst gehen möchte, sollte sich frühzeitig über eine Anerkennung des Freiwilligendienstes für die Ausbildung oder das Studienfach informieren.

Wenn der Lohn nicht reicht

Wenn der Lohn zu knapp ist, um die Miete voll abzudecken oder besondere Kosten für die Bildung der Kinder zu tragen, hilft der Staat.

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Reicht das Einkommen zwar für den Lebensunterhalt der Eltern, aber nicht für den der Kinder, kann es einen Kinderzuschlag geben. Er beträgt monatlich bis zu 140 Euro pro Kind. Diese Familienleistung steht Eltern zu, die eine Mindesteinkommensgrenze (für Paare 900 Euro brutto, für Alleinerziehende 600 Euro brutto) erreichen (ohne Wohngeld und Kindergeld). Das zu berücksichtigende Einkommen der Eltern darf jedoch eine Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. Diese setzt sich aus dem elterlichen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Sinne der Grundsicherung (Hartz IV), dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen.

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Die Anträge auf Kinderzuschlag nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen.

-www.arbeitsagentur.de

Bei den Kommunen können zusätzlich Zuschüsse für die Unterkunft (das Wohngeld) beantragt werden.www.wohngeld.de

Hilfen für Familien: das Bildungspaket für Kinder und JugendlicheSeit 2011 gibt es das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen. Auch Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Es gibt Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in Schule oder Kindergarten und bis zu 10 Euro pro Monat für Sportverein oder Musikschule.

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Jedem Kind steht pro Schuljahr ein Zuschuss von 100 Euro für die Ausstattung mit Lernmaterial zu. Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder versetzungsgefährdet sind. Außerdem kann Geld für Tagesausflüge mit der Klasse beantragt werden.

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Für die Leistungen des Bildungspakets sind die Kommunen zuständig. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld richten ihre Anträge an die Kommune im Jobcenter.

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Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, nennen die Kreise oder kreisfreien Städte – erreichbar zum Beispiel im Rathaus oder im Bürgeramt – den richtigen Ansprechpartner.

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TIPPDie Broschüre „Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen“ kann man beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de bestellen.

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2 Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber „Was darf ich? Was der Arbeitgeber ?“

Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber „Was darf ich? Was der Arbeit-geber?“

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Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, hat Rechte und Pflichten. Als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber. Über die Sozialversicherungspflicht sind im Arbeitsverhältnis die großen Lebensrisiken abgedeckt: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Unfall und Rente. Zum Arbeitsverhältnis gehören Arbeitsbedingungen und Entgelte. Wie das im Einzelnen aussieht, verhandeln die Tarifpartner. Immer wichtiger wird der Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art. Arbeitsverhältnisse werden in Zukunft öfter wechseln. Arbeitslosigkeit kann jede und jeden einmal treffen. Der Staat tut für Arbeitsuchende viel, damit sie schnell in den Arbeitsmarkt zurückfinden.

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Was man schwarz auf weiß besitzt: der Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag werden die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgehalten. Dazu gehören vor allem die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung und die vom Arbeitgeber zu zahlende Vergütung. Vergütung und Arbeitsbedingungen – zum Beispiel zu Urlaub, Arbeitszeiten oder Kündigungsfristen – sind oft bereits gesetzlich festgelegt bzw. von den Tarifparteien im Tarifvertrag geregelt.

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Das Arbeitsverhältnis kann unbefristet oder befristet sein. Der Arbeitsvertrag kann eine Probezeit vorsehen. Probezeiten in unbefristeten Arbeitsverhältnissen dürfen höchstens sechs Monate betragen. Arbeitsverhältnisse dürfen in der Regel ohne sachlichen Grund höchstens auf zwei Jahre befristet sein. Allerdings lässt das Teilzeit- und Befristungsgesetz Ausnahmen zu, die zum Beispiel in der Person des Arbeitnehmers oder im Beschäftigungsverhältnis selbst begründet sind. Gründe dafür können vorherige Arbeitslosigkeit des Beschäftigten sein, die Einstellung in ein neugegründetes Unternehmen oder Bezahlung der Arbeitsleistung aus befristet zugewiesenen Haushaltsmitteln. Innerhalb der jeweils geltenden Fristen können Beschäftigungsverhältnisse mehrmals verlängert werden.

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Außerdem können in Nebenabreden zum Arbeitsvertrag Sonderregelungen oder vorübergehende Änderungen vereinbart werden. Diese können zum Beispiel die Anwesenheitszeiten oder einen Korridor für Arbeitszeiten betreffen.

-www.bmas.de

TIPP Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es viele Informationen zum Thema „Arbeitsrecht“. Broschüren können dort bestellt oder direkt von der Internetseite heruntergeladen werden unter: www.bmas.de Stichwort: „Publikationen“.

Im Arbeitsverhältnis mit abgesichert: Schutz vor den großen Lebensrisiken

Deutschland hat seit über 125 Jahren eine Vorsorge zum Schutz vor den großen Lebensrisiken. Arbeitnehmer sind durch die Sozialversicherungen bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit abgesichert.

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Wer lohnabhängig beschäftigt ist, zahlt Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an die Sozialversicherungsträger überwiesen. Auch der Arbeitgeber zahlt anteilig in die Pflichtversicherungen ein. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt hingegen allein der Arbeitgeber.

ArbeitslosenversicherungSeit 2011 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen ihn jeweils zur Hälfte (1,5 Prozent).

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Für die Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sie kümmert sich um Arbeitssuchende und unterstützt die Vermittlung in Arbeit.

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Mehr unter „Abgesichert bei Entlassungen“ in diesem Kapitel.

AltersversorgungDie gesetzliche Rentenversicherung ist für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte die wichtigste Säule für die Alterssicherung. Zusätzlich sollte jeder privat für das Alter vorsorgen. Der Staat unterstützt das durch Zuschüsse, zum Beispiel bei der Riester-Rente.

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www.deutsche-rentenversicherung.de

Seit Januar 2015 ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,7 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitrags.

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Wer wann in Rente gehen kann, steht in Kapitel 6.

Mehr bei:• den Versicherungsämtern in Gemeinde-,

Stadt- oder Kreisverwaltung• Deutsche Rentenversicherung

Telefon: 0800 10004800 (Mo – Do 7:30 – 19:30, Fr 7:30 – 15:30 Uhr) E-Mail: [email protected]

• Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon zur Rente: 030 221 911 001 (Mo – Do 8:00 – 20:00 Uhr)

• Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon): 030 / 18 80 80 80 5 Fax: 030 – 221 911 017

www.bmas.de

KrankheitDie gesetzliche Krankenversicherung ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Seit Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung

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14,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Rentner zahlen jeweils 7,3 Prozent vom Einkommen. Die Krankenkassen können einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer erheben.

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Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung. Danach sind Eheund eingetragene Lebenspartner sowie Kinder grundsätzlich mitversichert, sofern sie nur über ein geringes oder kein Einkommen verfügen.

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Die Versicherten haben einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Auch die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gehören dazu. Mehr dazu im Kapitel 7.

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Mehr bei:• Krankenkassen, Versicherungsämtern,

Verbraucherzentralen• Bundesministerium für Gesundheit

Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 340606601 (Mo – Do 8:00 – 18:00, Fr 8:00 – 15:00 Uhr) E-Mail: [email protected]

• Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland

Telefon: 0228 9530-0

www.bmg.bund.de

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28 R EC H T E U N D P F L IC H T E N F Ü R A R B E I T N E H M E R U N D A R B E I TG E B E R

PflegeRund 2,5 Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Experten rechnen damit, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf 3,3 Millionen steigen wird.

Seit Januar 2015 beträgt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen diesen Beitrag zu je 50 Prozent. Für Kinderlose über 23 Jahre kommt ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu. Davon ausgenommen sind kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind und Grundsicherungsempfänger.

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In Sachsen wurde der Buß- und Bettag zur Finanzierung der Pflegeversicherung nicht abgeschafft. Dort ist der Arbeitnehmeranteil daher größer. Sie bezahlen 1,525 Prozent des Beitrages, die Arbeitgeber 0,525 Prozent.

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Um Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.www.bmg.bund.de

Wer sich zusätzlich privat pflegeversichert, kann eine staatliche Zulage erhalten. Sie beträgt 60 Euro im Jahr. Bedingung: eine private Pflege-Zusatz-Vorsorge mit mindestens 120 Euro Beitrag im Jahr.

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Näheres können Sie beimBundesministerium für Gesundheit erfahrenBürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 340606602(Mo – Do 8:00 – 18:00, Fr 8:00 – 15:00 Uhr)Privatversicherte wenden sich an ihre Versicherung oder an den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.

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Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Arbeitsunfälle verhindern, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren vorbeugen – so lässt sich kurz die Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung beschreiben. Darüber hinaus sichert sie nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten, dass die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Versicherten wiederhergestellt werden. Hinterbliebene erhalten bei einem Arbeitsunfall Entschädigungen.

Die Beiträge für die Gesetzliche Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber. Die Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherung tragen dazu bei, den Betriebsfrieden zu wahren.

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Beim Schutz vor Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten müssen Beschäftigte und Arbeitgeber zusammenarbeiten. Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten. Die Arbeitnehmer müssen Vorgaben einhalten. Sie dürfen sich und andere nicht leichtfertig gefährden.

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Arbeits- und Wegeunfälle sind meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen.

Klagen auf Schadenersatz zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sind bei Arbeits- oder Wegeunfällen nicht zulässig.www.bmas.de

Bund, Länder und die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung haben 2008 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ins Leben gerufen. Die Geschäftsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hält Informationen und Handlungshilfen bereit.

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www.baua.de

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Die Steuererklärung – einfach gemacht

Vom Arbeitsentgelt werden bei jeder Auszahlung nicht nur die Sozialabgaben, sondern auch die Lohnsteuer abgeführt. Das Finanzamt rechnet die endgültige Höhe der Abgaben aus. Arbeitnehmer haben diverse Aufwendungen zu bestreiten (zum Beispiel Fahrkosten, Arbeitszimmer, Kosten für Kinderbetreuung); sie lassen sich bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Das kann dazu führen, dass der Steuerpflichtige Geld erstattet bekommt.

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Elektronische LohnsteuerkarteSeit Januar 2013 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitgeber können nun die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten von der Datenbank der Finanzverwaltung abrufen und dem Lohnsteuerabzug zugrunde legen.

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Papier war gestern. Das elektronische Steuerportal der deutschen Finanzverwaltung mit dem Namen „ELSTER“ bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Steuererklärungen zu Hause am Computer zu bearbeiten.

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Die Steuererklärung kann man über das Internet beim Finanzamt einreichen.www.elster.de

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TIPP Die Broschüre „Einkommen und Lohnsteuer“ gibt es unter www.bmf.bund.deEinen persönlichen Lohn- und Einkommensteuerrechner kann man unter www.bmf-steuerrechner.de aufrufen.

So werden Löhne und Arbeitsbedingungen geregelt

Um ihre jeweiligen Interessen zu wahren und zu fördern, können sich Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmer in Gewerkschaften zusammenschließen. Sie sind die Tarifvertragsparteien. Sie handeln miteinander die Tarifverträge für ihre Branche oder Teile ihrer Branche aus. Darin werden z. B. das Arbeitsentgelt, die Arbeitszeit oder auch der Urlaubsanspruch geregelt. Daneben können auch einzelne Arbeitgeber mit Gewerkschaften Firmentarifverträge abschließen. Die Tarifautonomie ist durch Artikel 9 des Grundgesetzes geschützt.

Tarifverhandlungen setzen StandardsDie Sozialpartner einigen sich für jeden Tarifvertrag auf einen Zeitraum, für den die Verhandlungsergebnisse gelten. Danach können sie Löhne und Arbeitsbedingungen erneut verhandeln. Bis zu einem neuen Tarifvertrag wirken die alten Regelungen grundsätzlich nach.

Außer Lohnforderungen spielen in den Tarifverhandlungen häufig auch Anpassungen an aktuelle Entwicklungen sowie Fragen der Personalpolitik eine wichtige Rolle. Das sind zum Beispiel Themen wie Fachkräftenachwuchs, Übernahme von Auszubildenden nach bestandener Ausbildung oder die Übernahme von Zeit

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arbeitnehmern, Möglichkeiten der betrieblichen Weiterbildung, Anteil der Frauen in Führungspositionen, Fragen der alters- und alternsgerechten Arbeit sowie Übergangsregelungen in die Rente. Manchmal dauern die Verhandlungen mehrere Runden bis es zu einer Einigung kommt.

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Wenn die Arbeitnehmervertretung den Angeboten der Arbeitgeberseite nicht zustimmen kann, bleibt als letztes Druckmittel der Arbeitskampf. Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte darüber. Auch ein Schlichter kann Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder an den Verhandlungstisch bringen.

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Gesetzliche festgelegte Lohnuntergrenze Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Diese Lohnuntergrenze muss flächendeckend und in allen Branchen eingehalten werden. Davon werden rund 3,7 Millionen Beschäftigte unmittelbar erfasst.

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Niedrigere Mindestlöhne sind nur in Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, bis Ende 2016 möglich. Solange gelten noch Entgeltregelungen, die auf Antrag der Tarifparteien beim Bundesministerium für Arbeit durch eine Verordnung für alle Arbeitgeber der Branche bindend sind. Tatsächlich liegen die meisten allgemeinverbindlichen Mindestlöhne bereits über 8,50 Euro.

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Bis 2017 befristete Ausnahmeregelungen vom gesetzlichen Mindestlohn gibt es für Zeitungsausträger. Aber spätestens 2017 müssen auch hier 8,50 Euro gezahlt werden. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wird durch Regelungen für geringfügig Beschäftigte in Form der kurzfristigen Beschäftigung, zum Beispiel Erntehelfer, vorübergehend flankiert. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern setzt ab 2016 alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze fest.

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Eine Übersicht zu den Mindestlöhnen findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.www.bmas.de

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Arbeitgeber in Branchen mit Mindestlöhnen müssen die festgesetzten Mindestlöhne gewähren. Ein Beschäftigter kann das ihm zustehende Arbeitsentgelt sogar vom Auftraggeber seines Arbeitgebers verlangen. Verletzt ein Arbeitgeber seine Pflicht, so kann die zuständige Behörde ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen. Überwachungsbehörde ist der Zoll.

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www.zoll.de

Arbeitsbeziehungen im Unternehmen mitgestalten

Beschäftigte können über ihre Arbeitnehmervertretungen in betrieblichen Angelegenheiten und bei unternehmerischen Entscheidungen mitbestimmen. Das motiviert und steigert die Arbeitsleistung. Auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass die Belegschaft wichtige Entscheidungen mitträgt.

Die gesetzlichen Regelungen für die Mitbestimmungsund Mitwirkungsrechte auf der Ebene des Betriebes sind im Betriebsverfassungsgesetz und für den öffentlichen Dienst im Personalvertretungsgesetz festgelegt.

Mitbestimmen im europäischen KontextZahlreiche Unternehmen haben Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedsländern. Damit die Beschäftigten in diesen Unternehmen auch grenzüberschreitend ihre Rechte wahren können, gibt es seit 1994 die Möglichkeit, einen Europäischen Betriebsrat zu gründen.

Bei einem geplanten Zusammenschluss oder einer Spaltung von Unternehmen, bei Verlegung von Unternehmen in ein anderes EU-Mitgliedsland oder einen Drittstaat sowie bei einer Stilllegung ist der Europäische Betriebsrat zu unterrichten und anzuhören.

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Ein Europäischer Betriebsrat kann gebildet werden in Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer in den Mitgliedsstaaten und davon mindestens jeweils 150 Arbeitnehmer in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beschäftigen. Die Unternehmen müssen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angesiedelt sein.

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www.europa.eu

Vor Diskriminierung schützen

Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seines Alters, einer Behinderung, seiner Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung, ethnischen Herkunft oder sexuellen Identität diskriminiert werden. Das gilt für das Arbeitsverhältnis, und genauso für Auswahl und Bewerbungsverfahren.

Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen im Arbeitsleben und im Zivilrecht unter bestimmten Voraussetzungen verbietet. Das AGG regelt neben den Pflichten der Arbeitgeber die Rechte der Beschäftigten sowie Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche im Fall einer Diskriminierung.

Menschen, die sich diskriminiert fühlen, können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wenden. Dort werden sie beraten und unterstützt.

www.antidiskriminierungsstelle.de

Menschen mit BehinderungMenschen mit Behinderung stoßen bei Nichtbehinderten oft auf Vorbehalte oder auch Berührungsängste. Vieles davon beruht auf Unwissenheit.

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2009 haben die Vereinten Nationen (UN) eine Übereinkunft über die Rechte von Menschen mit Behinderung getroffen. Leitgedanke ist die Inklusion. Das heißt, jeder Mensch soll selbstverständlich und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können: an Bildung, Freizeit, Kultur und der Arbeitswelt. Das Bundeskabinett hat 2011 den Nationalen Aktionsplan beschlossen, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Er umfasst einen Zeitrahmen von zehn Jahren.

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www.einfach-teilhaben.de

Das Schwerbehindertenrecht versucht, einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben auszugleichen. So müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (im Jahresdurchschnitt) auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Solange die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigt ist, müssen Arbeitgeber für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten. Seit

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Januar 2012 sind das monatlich bei einer Erfüllungsquote von

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• 3 bis unter 5 Prozent 115 Euro• 2 bis unter 3 Prozent 200 Euro• 0 bis unter 2 Prozent 290 Euro

Das Gesetz sieht darüber hinaus für schwerbehinderte Menschen Eingliederungshilfen vor:

• Sowohl schwerbehinderte Menschen selbst als auch deren Arbeitgeber können bei der Aufnahme einer Beschäftigung durch finanzielle Eingliederungsleis-tungen gefördert werden.

• Ein besonderer Kündigungsschutz gilt: Jeder Auflösung oder Änderung des Arbeitsverhältnisses muss vorher das Integrationsamt zustimmen.

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• Schwerbehinderte Menschen haben eine Woche zusätzlichen Urlaub.

• Wenn im Betrieb wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, muss (zusätzlich zum Betriebs- und Personalrat) eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden.

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www.integrationsaemter.de

Die Beratungsstellen der Agentur für Arbeit, der Jobcenter und der Integrationsämter der Länder sind auf die besonderen Bedürfnisse von Behinderten eingerichtet. Eine Weiterbildung oder Umschulung wird finanziell unterstützt. Gegebenenfalls werden Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen übernommen.

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-www.arbeitsagentur.de

Für ein neues oder bestehendes Arbeitsverhältnis können Behinderte oder ihre Arbeitgeber technische Arbeitshilfen oder den Einsatz eines Arbeitsassistenten beantragen.

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www.behindertenbeauftragte.de

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Bürgertelefon der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung:Das Bürgertelefon istMo – Do von 8:00 – 20:00 Uhr erreichbar. Telefon: 030 221 911 006Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: 030 221 911 016Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon: 030 188080805Fax: 030 221 911 017

Frauen und Männer gleichberechtigt?Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Trotzdem verdienen Frauen im Durchschnitt weniger als Männer. Führungspositionen sind nach wie vor überwiegend von Männern besetzt. Dabei sind Frauen heute besser qualifiziert als jemals zuvor. Für Frauen und Männer muss es leichter werden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Das beginnt bei einer guten Infrastruktur für die Kinderbetreuung und geht bis zu flexiblen Arbeitszeiten. Mehr dazu im Kapitel 3.

GleichstellungIn den Führungsetagen deutscher Unternehmen gibt es nach wie vor zu wenige Frauen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen vorgelegt.

Danach soll ab 2016 für die Aufsichtsräte aller Unternehmen, die börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind, eine Frauenquote von 30 Prozent gelten. Das betrifft mehr als 100 Unternehmen in Deutschland.

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Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich klare Zielvorgaben für Aufsichtsräte, Vorstände und die beiden obersten Managementebenen setzen. Die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen dürfen dann nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen, sofern die 30-Prozent-Quote noch nicht erreicht ist, und sie müssen ihre Fortschritte regelmäßig veröffentlichen.

Auch die Bundesverwaltung wird verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- und Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.

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Wenn die Aufträge fehlen …

KurzarbeitergeldDas Kurzarbeitergeld hilft Unternehmen dabei, ihre Beschäftigten zu halten, statt sie zu entlassen. Kurzarbeitergeld gibt es saisonbedingt oder konjunkturbedingt. Die betroffenen Beschäftigten erhalten das Kurzarbeitergeld über ihren Arbeitgeber.

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Unternehmen in witterungsabhängigen Branchen können saisonbedingtes Kurzarbeitergeld beantragen, wenn das Wetter sie daran hindert, Aufträge auszuführen. Wird ein Unternehmen hingegen umfangreich umstrukturiert oder gehen aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung keine Aufträge mehr ein, kann konjunkturelles Kurzarbeitergeld beantragt werden.

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Voraussetzung für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ist, dass in Betrieben oder für mindestens ein Drittel der Beschäftigten des Betriebes mehr als zehn Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen. Der Betrieb muss der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Kurzarbeit anzeigen, bevor sie eintritt. Guthaben von Arbeitszeitkonten sind vorher auszuschöpfen. Der Auftragsengpass

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muss vorübergehend sein. Die Unternehmen tragen während der Kurzarbeit die Sozialbeiträge.

Die Leistungen betragen 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Beschäftigten mit Kind 67 Prozent.

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Betriebe, die bis zum 31.12.2015 bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen, wird das konjunkturelle Kurzarbeitergeld auch 2016 für maximal ein Jahr gezahlt.

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www.arbeitsagentur.de

TIPP Das Merkblatt zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit und weitere Informationen sind erhältlich unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld.

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Arbeitgeber informieren sich unter > Unternehmen > finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld.

Qualifizieren statt entlassenWenn ein Unternehmen eine umfangreiche Betriebsänderung plant, drohen Kündigungen. Ein Sozialplan kann die Folgen betrieblicher Umstrukturierungen abmildern oder ausgleichen.

Betriebsrat und Arbeitgeber handeln einen Sozialplan aus. Sozialpläne sehen vor, Entlassungen sozialverträglich zu gestalten. Sie enthalten Vereinbarungen zu Überbrückungsleistungen oder Entschädigungen für die Be-schäftigten, die den Arbeitsplatz verlieren. Das kann ein vorgezogener Renteneintritt sein – oder die Auflösung des Arbeitsvertrages mit Sonderzahlung (Abfindung). Häufig wird auch die Weiterbildung für einen neuen Arbeitsplatz vereinbart.

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TIPPDie Broschüre „Was? Wie viel? Wer? Finanzielle Hilfen der Agentur für Arbeit auf einen Blick“ kann bei der Bundesagentur für Arbeit bestellt oder von der Internetseite heruntergeladen werden.

Bestellservice der Bundesagentur für ArbeitTelefon: 0911 12031015 (Mo – Fr 8:00 – 16:00 Uhr) Fax: 0911 12031016

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Abgesichert bei Entlassungen

Das ArbeitslosengeldDas Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Finanziert wird es aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.

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Wer arbeitslos wird, kann Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Sobald man davon erfährt, dass das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, ist man verpflichtet, sich unverzüglich arbeitsuchend zu melden. Spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit muss man sich persönlich bei der Arbeitsagentur melden.

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www.arbeitsagentur.de

Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 67 Prozent, für Arbeitslose ohne Kind 60 Prozent des um pauschalierte Abzüge verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.

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Wie lange Arbeitsuchende Arbeitslosengeld bekommen, hängt in erster Linie davon ab, wie lange sie zuletzt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das müssen mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit sein. Ausnahmen gelten unter anderem für Saisonarbeitnehmer.

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Anspruchsdauer Arbeitslosengeld nach Lebensalter und Dauer der Versicherungspflicht

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate)

Vollendetes Lebensjahr

Höchstanspruchsdauer (Monate)

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12 6

16 8

20 10

24 12

30 50 15

36 55 18

48 58 24

Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2014

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate)

Vollendetes Lebensjahr

Höchstanspruchsdauer (Monate)

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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) und SozialhilfeWer nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, bekommt Arbeitslosengeld II, landläufig „Hartz IV“ genannt. Dies erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf Antrag, wenn sie hilfebedürftig sind.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist nicht davon abhängig, dass Arbeitslosigkeit besteht. Arbeitslosengeld II steht allen zu, bei denen das Arbeitsentgelt, das sie aus einer Beschäftigung erzielen, nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

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Sozialhilfe erhalten auf Antrag Menschen, die nicht erwerbsfähig sein können.

Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sind keine Almosen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Auch die Sozialhilfe soll Hilfebedürftige grundsätzlich in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

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Die Grundsicherungsstelle vor Ort ist die erste Anlaufstelle, wenn es mit dem Einstieg oder dem Wiedereinstieg in das Berufsleben nicht klappt.

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TIPP Die zuständige Grundsicherungsstelle – in der Regel das Jobcenter – ist ganz einfach auf einer interaktiven Landkarte im Internet (www.arbeitsagentur.de – Partner vor Ort) zu finden.

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Regelsätze für die Grundsicherung

Seit dem 1. Januar 2015 gelten diese Regelsätze:

• 399 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte,

• 360 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und

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• 320 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben,

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• 302 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren,• 267 Euro für Kinder von sechs bis unter 14 Jahren und• 234 Euro für Kinder unter sechs Jahren.

Die Kosten für die Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe übernommen. Wenn das Warmwasser in der Wohnung – z. B. mit einem Durchlauferhitzer – aufbereitet wird, werden diese Kosten zusätzlich zum Regelsatz anerkannt.

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Zusätzlich haben alle Kinder einen Rechtsanspruch auf Bildungsförderung und soziale Teilhabe. Dafür gibt es das Bildungspaket. Mehr dazu im Kapitel 1 unter „Hilfe für Familien“. www.bmas.de

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Sie errechnen sich anhand eines Mischindexes. Darin fließt zu 70 Prozent die Preis- und zu 30 Prozent die Nettolohnentwicklung ein.

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Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleiter werden bis zu 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet.

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Auswege aus der ArbeitslosigkeitNach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ muss jeder Erwerbsfähige, der staatliche Leistungen erhält, aktiv daran mitwirken, wieder in Arbeit zu kommen.

Um den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu beschleunigen, schließt das Jobcenter mit Grundsicherungsempfängern eine Eingliederungsvereinbarung ab. Darin steht genau, wie der Grundsicherungsempfänger gezielt bei seiner beruflichen Wiedereingliederung unterstützt wird. Festgehalten ist auch, was er selbst dazu beiträgt, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Das kann ein Bewerbungstraining sein oder auch eine Umschulung.

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Wirken Leistungsempfänger nicht aktiv an ihrer Wiedereingliederung mit, kann das Jobcenter die Zahlungen kürzen.

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Eingliederungszuschüsse für ArbeitgeberArbeitgeber können Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn sie förderbedürftige Arbeitsuchende einstellen. Das können bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts sowie des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sein. Den monatlichen Lohnkostenzuschuss zahlt die Arbeitsagentur längstens zwölf Monate. Für ältere, schwerbehinderte oder behinderte Menschen ist der Leistungsumfang größer. Die Eingliederungszuschüsse sind bei der Arbeitsagentur oder der Grundsicherungsstelle zu beantragen.

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www.arbeitsagentur.de

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50 V E R E I N B A R K E I T VO N FA M I L I E U N D B E RU F

3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf „Mutter, Vater, Kind(er) …“

Vereinbarkeit von

Familie und Beruf „Mutter, Vater, Kind(er) …“

3

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Familie hat sich in den letzten 50 Jahren verändert: Heute gibt es immer mehr Familien mit nur einem Kind, Mütter oder Väter, die ihr Kind alleine aufziehen, oder Paare ohne Kinder. Sich für Kinder zu entscheiden fällt Eltern leichter, wenn sie wissen: Das Einkommen ist sicher. Die Kinder sind gut betreut. Wenn sich Beruf und Familie gut vereinbaren lassen, haben Beschäftigte und Unternehmen etwas davon.

Elterngeld schafft Schonraum nach der Geburt

Eltern wollen ihr Neugeborenes meist selbst umsorgen und Zeit mit ihm verbringen. Das Elterngeld überbrückt die Zeit, in der berufstätige Eltern nach der Geburt des Kindes auf ein Einkommen verzichten. Es wird für maximal 14 Monate gezahlt: Mütter und Väter können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn beide Partner das Kind betreuen. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld beziehen.

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52 V E R E I N B A R K E I T VO N FA M I L I E U N D B E RU F

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen, das Mutter oder Vater im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

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Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Elterngeld erhalten aber auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner sowie Väter oder Mütter, die nicht arbeiten, weil sie mehrere Kinder betreuen.

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Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.

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Auch wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag bezieht, erhält das Mindestelterngeld von 300 Euro. Allerdings wird es vollständig als Einkommen angerechnet. Ausnahme: wenn die Eltern vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und zusätzlich Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhielten („Aufstocker“). Sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag bis zu 300 Euro.

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Anspruch auf Elterngeld haben• Elternpaare, die gemeinsam im Kalenderjahr vor der

Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 500.000 Euro hatten,

• die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen,• durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden in der

Woche erwerbstätig sind,• mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und• ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt

in Deutschland haben,

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• Alleinerziehende, wenn sie weniger als 250.000 Euroversteuert haben.

Auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen Verwandte bis dritten Grades können das Elterngeld erhalten.

TIPP

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Den persönlichen Anspruch auf Elterngeld kann man mit dem Online-Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums ermitteln: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner.

Das Elterngeld muss bei den zuständigen Elterngeldstellen beantragt werden. Die Bürgerämter geben Auskunft, welcher Ansprechpartner vor Ort zuständig ist. Der Antrag muss zwar nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden aber nur für die letzten drei Monate geleistet, ausgehend vom Monat der Antragstellung.

Ab 1. Juli 2015 gibt es das ElterngeldPlus. Eltern, die im Elterngeldbezug in Teilzeit arbeiten wollen, werden länger unterstützt und bekommen so mehr Zeit für ihre Familie. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, können zwischen dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.

Das Internetportal www.familien wegweiser.de hält viele nützliche Hinweise für Familien bereit. Zum Beispiel zu Elterngeld, Kindergeld, Ansprechpartner und zu Beratungsstellen vor Ort.

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54 V E R E I N B A R K E I T VO N FA M I L I E U N D B E RU F

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.

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Auch Alleinerziehende profitieren vom ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus.

Die Elternzeit kann künftig flexibler gestaltet werden: Bis zu 24 Monate können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Damit Unternehmen sich rechtzeitig darauf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht.

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www.bmfsfj.de

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TIPP Die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit – Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ kann man beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellen oder von der Internetseite herunterladen.

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Entlastung zu HauseKind(er), Berufstätigkeit und Hausarbeit jeden Tag unter einen Hut zu bringen, ist oft ein Ding der Unmöglichkeit. Deshalb suchen viele junge Eltern nach Haushaltshilfen, damit sie ein- oder zweimal pro Woche von einigen Hausarbeiten entlastet sind. Oder sie brauchen einen Babysitter, der auf das Kind aufpasst, wenn berufliche Termine außerhalb der Kinderbetreuungszeiten liegen.

Die Nachfrage nach Haushaltshilfen steigt. Die Haushalts-Jobbörse der Minijob-Zentrale ist Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Stellenbörse bietet zudem Beratung und wichtige Informationen zum Thema „Arbeit im Privathaushalt“ an.

www.haushaltsjob-boerse.de

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Hilfen beim Wiedereinstieg in den BerufFür Frauen, die aus familiären Gründen eine Auszeit genommen haben, ist der Wiedereinstieg ins Berufsleben mitunter schwierig. Auf sie ist das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ zugeschnitten. Die Arbeitsagenturen sprechen gezielt Unternehmen an, damit sie diese Frauen als Arbeitnehmerinnen einstellen. Lokale Netzwerke verbessern die Bedingungen für den Wiedereinstieg.

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- www.perspektive-wiedereinstieg.de

Kinder gut betreut wissen

Seit dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr. Rund 660.000 Kinder profitieren von diesem Angebot. Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch davon machen, erhalten ein

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56 V E R E I N B A R K E I T VO N FA M I L I E U N D B E RU F

Betreuungsgeld. Die gesetzliche Leistung kommt allen Kindern zugute, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Seit Juli 2014 beträgt das monatliche Betreuungsgeld 150 Euro.

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Beim Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt der Bund Länder und Kommunen. Zusammen mit den bereits laufenden Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ beteiligt sich der Bund an den Betriebskosten der Kitas mit insgesamt 5,95 Milliarden Euro.

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Ab 2015 stehen dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro und von 2018 bis 2019 945 Millionen Euro zur Verfügung.

www.bmfsfj.de

Für Arbeitgeber: Kinderbetreuung im BetriebFür die Einrichtung eines Betriebskindergartens können Unternehmen Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds bekommen. Der Start der neuen Förderphase ist für das erste Quartal 2015 vorgesehen.

www.erfolgsfaktor-familie.de

Wenn das Kind mal krank ist …

… müssen Mutter oder Vater zu Hause bleiben, um es gesund zu pflegen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber sie unbezahlt freistellt, wenn sie deswegen nicht zur Arbeit kommen können. Das ist gesetzlich geregelt. Die Voraussetzungen: Man braucht ein Attest vom Arzt und das Kind darf noch keine zwölf Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt nicht für behinderte und hilfsbedürftige Kinder. Für jedes Kind stehen jedem Elternteil zehn Tage in jedem Kalenderjahr zu, allerdings maximal 25 Tage. Alleinerziehende bekommen pro Kind 20 Tage, maximal 50 Tage im Jahr bewilligt.

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Während der Krankheit des Kindes bekommt der betreuende Elternteil Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regulären Arbeitsentgelts. Den Antrag stellt man bei der Krankenkasse.

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Für Bundesbeamte gelten diese Regelungen ebenfalls. Für Landesbeamte gelten jeweils gesonderte Regelungen.

Mehr Zeit für die Familie

Fast alle Eltern wünschen sich flexiblere Arbeitszeiten. Viele Väter würden gern einige Stunden weniger arbeiten, Mütter mit geringer Wochenarbeitszeit würden oft gerne mehr arbeiten. 40 Prozent der Väter sagen, dass sie zu wenig Zeit für ihre Kinder haben.

Quelle: BMFSFJ: Familienbewusste Personalpolitik , 2014

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Fast zwei Drittel der jungen Eltern würden es vorziehen, wenn sie nicht eine täglich gleichbleibende Arbeitszeit hätten, sondern zuweilen mehr arbeiten und zum Ausgleich an anderen Tagen freinehmen könnten.

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Beispielhaft: die Initiative „Familienbewusste Arbeitszeiten“Mit dem Programm „Familienbewusste Arbeitszeiten“ setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften seit 2006 für eine familienfreundliche Arbeitswelt ein. Inzwischen sind mehr als 5.000 Arbeitgeber Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“.

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Für Arbeitszeitmodelle, die flexibel und familienfreundlich sind, wirbt das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Arbeitgeber werden motiviert und unterstützt, Arbeitszeitmodelle anzubieten, die Müttern mehr Karrierechancen und Vätern mehr Familienzeit ermöglichen.

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Die Internetplattform www.erfolgsfaktor-familie.de bietet mehr als 150 Beispiele von guter Praxis, wie Vereinbarkeit funktionieren kann. Von „alternierender Telearbeit in Kombination mit Teilzeit“ bis hin zu „Jobsharing im Führungskräftebereich“. Die Beispiele zeigen auch, dass im Prinzip für jeden Beschäftigten und jede Beschäftigte in jeder Funktion und Position Familie und Beruf vereinbar sind: bei der Auszubildenden in Teilzeit wie beim Geschäftsführer im Home Office; im Unternehmen mit 14 Mitarbeitern ebenso wie im großen Konzern mit Zehntausenden Beschäftigten.

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Der Praxisleitfaden gibt einen Überblick zu allen wichtigen Arbeitszeitmodellen.

- www.erfolgsfaktorfamilie.de

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TIPPDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet auf seiner Internetseite unter dem Stichwort „Arbeitsrecht“ einen „Teilzeitrechner“ an. Damit kann man ungefähr abschätzen, wie sich Teilzeitarbeit finanziell auswirkt. www.bmas.de

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Mehr zu Unternehmen, die die Zukunft der Arbeitswelt neu denken sowie weitere interessante Beispiele zu Teilzeitmodellen gibt es auf der Internetplattform der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Die Internetdatenbank „Gute Praxis“ fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmen. www.gutepraxis.inqa.de

audit berufundfamilieDas audit berufundfamilie ist ein Verfahren, das Arbeitgeber auf ihre Familienfreundlichkeit hin untersucht. In einem mehrstufigen Prozess werden Reserven für Familienfreundlichkeit begutachtet und aufgezeigt. Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung hat es entwickelt.

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Ablauf des audit berufundfamilie

Im audit entwickeln Unternehmen und Institutionen schrittweise ein individuelles Konzept, um die Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten in Einklang zu bringen:

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Erster Schritt: Eine repräsentative Projektgruppe des Unternehmens ermittelt gemeinsam mit einem Auditor den gegenwärtigen Status der betrieblichen Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie bereits vorhandene Angebote.

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Zweiter Schritt: Beide Seiten vereinbaren verbindliche Ziele und entwickeln weiterführende Maßnahmen – wie flexible Arbeitszeitmodelle, Programme zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

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Dritter Schritt: Nach drei Jahren wird geprüft, ob die Ziele erreicht wurden oder wo gegebenenfalls nachgesteuert werden muss.

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Zusätzlich können die auditierten Unternehmen, Behörden und Hochschulen an Netzwerktreffen auf Landes- und Bundesebene teilnehmen. Dort können Teilnehmer Erfahrungen austauschen.

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www.bmfsfj.de

www.beruf-und-familie.de

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Wenn Angehörige Pflege brauchenWenn die Eltern älter werden, brauchen sie oft Unterstützung und Pflege durch ihre Kinder. Kinder, die im Arbeitsprozess stehen, müssen dann Beruf, die Versorgung der eigenen Kinder und die Pflege der Eltern unter einen Hut bringen.

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Die meisten Familien haben den Wunsch, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige selbst zu übernehmen. Älteren Menschen ist es wichtig, so lange wie möglich in ihrer Wohnung zu bleiben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein Senioren- oder Pflegeheim kommt oft erst in Betracht, wenn andere Formen der Pflege nicht mehr möglich sind.

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Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen, wenn sie selbst außerdem berufstätig sind, vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Um die Betroffenen zu unterstützen

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gilt seit 2015 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Damit wurden die Gesetze zur Familienpflegezeit und zur Pflegezeit überarbeitet.

Der Kreis der „nahen Angehörigen“ ist erweitert worden: Während die Definition bislang nur Ehepaare, Eltern und Kinder umfasste, sind nun auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie Lebenspartnerschaften einbezogen.

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Außerdem wird die außerhäusliche Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigt. Dies gilt sowohl für pflegebedürftige minderjährige Kinder als auch für nahe Angehörige in der letzten Lebensphase.

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Die Pflege von Angehörigen stützt sich auf drei Säulen:

Im Akutfall: Zehntägige Auszeit mit LohnersatzleistungWenn plötzlich für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege organisiert werden muss, können sich Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstagen von der Arbeit freistellen lassen.

Das Recht, eine kurzzeitige Freistellung in Anspruch zu nehmen, haben Arbeitnehmer seit 2008. Neu ist, dass für diese Zeit der Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld besteht. Diese Lohnersatzleistung beträgt 90 Prozent des Nettogehalts und fängt den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auf.

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Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und RechtsanspruchWenn Berufstätige Angehörige länger in häuslicher Umgebung pflegen, können sie bis zu sechs Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen. Man kann sich während dieser Zeit vollständig freistellen lassen oder Arbeitszeit reduzieren. Voraussetzung: Der Betrieb hat mindestens

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15 Beschäftigte. Die Beschäftigten genießen sowohl während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung als auch während einer Pflegezeit einen besonderen Kündigungsschutz.

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Bislang konnte man sich nur unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Seit 2015 haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, um ihrenLebensunterhalt besser abzusichern. Das Darlehen beantragt man direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und bekommt es in monatlichen Raten ausgezahlt. Es wird entsprechend derArbeitszeitreduzierung berechnet. Es beträgt die Hälfte des Nettogehalts, das durch die Reduzierung fehlt.

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www.bafza.de

Familienpflegezeit: Rechtsanspruch auf 24 Monate TeilzeitarbeitSeit dem 1. Januar 2015 besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. In einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden reduzieren. So gewinnen sie Freiraum, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen.

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Beschäftigte, die eine Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen, haben ebenfalls Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

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Der Anspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit mit einer Arbeitszeitreduzierung auf 15 Wochenstunden gilt nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Etwa 70 Prozent der Arbeitnehmer können von diesem Rechtsanspruch Gebrauch machen.

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64 V E R E I N B A R K E I T VO N FA M I L I E U N D B E RU F

Die Regelungen zur Familienpflegezeit und zur Pflegezeit lassen sich miteinander kombinieren. So können pflegende Angehörige zum Beispiel den Anspruch auf Pflegezeit einlösen, wenn der Anspruch auf Familienpflegezeit ausgeschöpft worden ist. Zieht sich die Pflege länger als 24 Monate hin, können mehrere Angehörige die Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen – nacheinander oder parallel.

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Weitere Informationen zu Pflege- und Familienpflegezeit erhalten Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenSibille-Hartmann-Straße 2–850969 KölnTelefon: 0221 3673-0Telefax: 0221 3673-4661E-Mail: [email protected]

www.bmfsfj.de

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Pflege von Angehörigen wird bei der Rente berücksichtigtSeit Juli 2011 erhalten Pflegende für ein Jahr Pflege ein monatliches Rentenplus. Wer andere Menschen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt und dafür seine Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden reduziert, bekommt das bei der Rente angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die insgesamt 14 Stunden für die Pflege eines Menschen oder mehrerer Menschen aufgebracht werden. Maßgeblich für die Höhe der Rentenansprüche sind der wöchentliche Zeitaufwand für die Pflege und die Pflegestufe des betreuten Menschen. Pflegepersonen sind zudem beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

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Mehrere Generationen unter einem DachLängst haben sich die Mehrgenerationenhäuser bundesweit als Begegnungszentren für jedes Alter etabliert. In ihnen findet man kompetente und verlässliche Ansprechpartner und Hilfestellung in vielen Lebenslagen.

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Von Januar 2012 bis Ende 2014 wurden bundesweit insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser gefördert. Sie erhielten jeweils einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon wurden aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Haus 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die weiteren 10.000 Euro haben die Kommunen oder das Land übernommen.

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Für die weitere Förderung aller 450 Mehrgenerationenhäuser sind 16 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2015 eingestellt.

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TIPPDie nach Bundesländern unterteilte Liste aller Mehrgenerationenhäuser findet man unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.

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66 M I T T E L S TA N D S F Ö R D E RU N G U N D E X I S T E N ZG RÜ N D U N G

4 Mittelstandsförderung und Existenzgründung „Bekommen auch Unternehmen Unterstützung?“

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4Mittelstandsförderung und Existenzgründung „Bekommen auch Unternehmen Unter-stützung?“

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Der Mittelstand ist das Herz der deutschen Wirtschaft. Etwa 3,7 Millionen kleine und mittlere Unternehmen in Handwerk, industriellem Gewerbe, Handel, Tourismus, Dienstleistungen und freien Berufen sorgen für Wettbewerb in der Wirtschaft. Mit Innovationen und hoher Flexibilität tragen sie entscheidend zur wirtschaftlichen Dynamik Deutschlands bei. Existenzgründungen eröffnen leistungsbereiten und ideenreichen Menschen die Möglichkeit, sich etwas Eigenes aufzubauen. Außerdem suchen viele Unternehmer dringend eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger.

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Was ist ein mittelständisches Unternehmen?

Das Institut für Mittelstandsforschung definiert Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz als „Mittelstand“. Die Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spricht von Mittelstand, wenn der maximale Jahresumsatz 50 Millionen Euro beziehungsweise eine maximale Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro beträgt.

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68 M I T T E L S TA N D S F Ö R D E RU N G U N D E X I S T E N ZG RÜ N D U N G

Mittelständische Unternehmen sind das Herz der deutschen Wirtschaft. Sie

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• haben 15 Millionen Beschäftigte,• bilden vier von fünf Auszubildenden aus,• machen deutlich mehr Umsatz als die 30 DAX-Unter

nehmen und -

• zählen zu den innovativsten in Europa.www.bmwi.de

Wie Unternehmen im Wettbewerb fit bleiben – Förderprogramme für den Mittelstand

Investitionen in Forschung, Innovation und Fachkräfte sind für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen unerlässlich. Hohe Innovationsfähigkeit sorgt für langfristiges Wachstum, für Wohlstand und neue Arbeitsplätze. Der Mittelstand ist der wichtigste Innovationsund Technologiemotor.

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Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, mit der Technikentwicklung Schritt zu halten. Ziel ist es, die Innovationskompetenz zu erhöhen und möglichst viele Unternehmen an Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu beteiligen.

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Der Mittelstand hat gute Ideen. Doch bei der Umsetzung der Ideen hängt viel von den Finanzierungsmöglichkeiten ab. Die Förderdatenbank des Bundes gibt im Internet einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme von Bund, Ländern und der Europäischen Union.

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www.foerderdatenbank.de

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Finanzierungsschwierigkeiten sind mit Abstand das häufigste Hindernis für Produkt- oder Prozessneuerungen bei Mittelständlern. An diesem Punkt setzt das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) des Bundes

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ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an. Damit sollen KMU marktreife Produkte oder verbesserte Produktionsverfahren entwickeln, die sie schnell wirtschaftlich nutzen können. Das Programm fördert technologieoffene Forschungs- und Innovationsvorhaben, meist in Kooperation mit Forschungseinrichtungen.

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Die Entwicklungsarbeiten können die Betriebe mit eigenem Personal durchführen (ZIM-SOLO), sind aber auch in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, wie Universitäten oder Fraunhofer-Instituten möglich (ZIM-KOOP).

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Kompetenz des innovativen Mittelstandes stärken

KMU sollen verstärkt in größere Forschungs- und Innovationsnetze integriert werden. Sie sollen an Zukunftsthemen mitwirken. „KMU-innovativ“ erleichtert besonders

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70 M I T T E L S TA N D S F Ö R D E RU N G U N D E X I S T E N ZG RÜ N D U N G

forschungsstarken Unternehmen den Einstieg in anspruchsvolle Fachprogramme.

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Die „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) schließt die Lücke zwischen Grundlagenforschung und industrieller Entwicklung. KMU, die keine eigene Forschungsabteilung haben, können so gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und größeren Unternehmen Innovationen entwickeln.

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www.zim- bmwi.de

„Mittelstand-Digital“Die Initiative „Mittelstand-Digital“ fördert eine stärkere Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Electronic Business (Geschäftsprozesse, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden) im Mittelstand, vor allem im Handwerk.

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www.mittelstand-digital.de

„go-Inno“Die Initiative „go-Inno“ hilft KMU ihr Innovationsmanagement zu verbessern und Rohstoffe und Material effizient einzusetzen.

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www.innovation-beratung-foerderung.de

„Horizont 2020“ und EUROSTARSKMU haben große Chancen auf den Weltmärkten. Sie stehen aber vor erheblichen Herausforderungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ bietet einen Beratungsservice für Klein- und Mittelbetriebe. Dadurch sollen sie bei der Formulierung und im Verfahren von Förderanträgen unterstützt werden. Förderrichtlinien helfen dabei.

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www.forschungsrahmenprogramm.de/horizont2020

Eine wichtige Rolle spielt zudem das KMU-Forschungsförderprogramm EUROSTARS aus der zwischenstaatlichen europäischen Forschungsinitiative EUREKA.

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www.eureka.dlr.de

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SIGNO-KMU-PatentaktionUm eine Idee bis zum Patent zu entwickeln, brauchen Erfinder Unterstützung. Oft stellt sich die Frage, wie neue Produkte oder Fertigungsprozesse zu schützen und vor Nachahmern zu sichern sind. Dazu dienen Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster. Über die SIGNO-KMU-Patentaktion können Erfinder bis zu 50 Prozent der Aufwendungen für Beratung, Recherche, Anmeldung und erste Schritte zu einer Vermarktung erstattet bekommen.

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www.signo-deutschland.de

KfW Förderprogramme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über eigene Programme vielfältige Fördermöglichkeiten an. Das betrifft die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Finanzierung von Umwelt- und Energieeffizienz. Für innovative Umweltschutzmaßnahmen gibt es eine spezielle Förderung zu besonders günstigen Konditionen.

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-www.kfw.de

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72 M I T T E L S TA N D S F Ö R D E RU N G U N D E X I S T E N ZG RÜ N D U N G

Bürgschaften

Kleine und mittlere Unternehmen sind in der Regel auf die Finanzierung über Bankkredite angewiesen. Die Banken verlangen im Gegenzug Sicherheiten; darüber verfügen mittelständische Unternehmen oftmals nicht ausreichend. Hier helfen Bund und Länder mit Bürgschaften.

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Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) gegenüber Hausbanken für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben beispielsweise für

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• Existenzgründungen und Betriebsübernahmen,• Investitions- und Wachstumsfinanzierungen,• Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen),• Avale und Garantien (auch zum Beispiel für Durchfüh

rungs- und Gewährleistungsbürgschaften).-

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Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute nach § 1 des Kreditwesengesetzes und Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes. An ihnen sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien Berufe, Wirtschafts-verbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen beteiligt. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig – für die mittelständische Wirtschaft in „ihrem“ Bundesland tätig.

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Die Bürgschaftsbanken übernehmen auch Ausfallbürgschaften für Leasing- und Mietkauffinanzierungen: für ein einzelnes Unternehmen bis zu einer Gesamthöhe von einer Million Euro. Die Übernahme von Bürgschaften für Sanierungskredite ist ausgeschlossen.www.vdb-info.de

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Wie kommt ein Mittelständler an Wagniskapital?

Der Mittelstand braucht Liquidität, um Investitionen zu realisieren und Wachstum zu generieren. Viele Mittelständler verfügen über keinen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt. Sie sind besonders abhängig von Bankkrediten. Noch schwieriger ist für Unternehmensgründer der Zugang zu Wagniskapital. Dafür gibt es Förderprogramme.

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Förderprogramme aus dem ERP- Sondervermögen ERP heißt European Recovery Program, auf Deutsch: Europäisches Wiederaufbauprogramm. Die Ursprünge des ERP-Sondervermögens liegen gut 60 Jahre zurück. Damals gewährten die USA mit dem „Marshallplan“ europäischen Staaten Wiederaufbauhilfen. Davon profitierte auch die Bundesrepublik Deutschland. Aus dem damit gebildeten Sondervermögen werden seitdem Gelder vergeben. Seit 1953 trägt es die Bezeichnung ERPSondervermögen.

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Förderschwerpunkte des ERP-Sondervermögens sind die Bereiche Gründungs- und Innovationsfinanzierung.

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74 M I T T E L S TA N D S F Ö R D E RU N G U N D E X I S T E N ZG RÜ N D U N G

ERP-StartfondsDie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt junge Technologieunternehmen dabei, in Forschung und Entwicklung zu investieren und innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zur Marktreife zu bringen. Der von der KfW verwaltete ERP-Startfonds stellt den Unternehmen sowohl in der Früh- als auch in der Wachstumsphase Wagniskapital zur Verfügung: maximal 2,5 Millionen Euro in der ersten Finanzierungsrunde, insgesamt bis zu höchstens fünf Millionen Euro. Die KfW beteiligt sich dabei gemeinsam mit einem privaten Leadinvestor zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen an einem Unternehmen.

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www.kfw.de

ERP/EIF-DachfondsMittelbar stellt auch der ERP-/EIF-Dachfonds deutschen Technologieunternehmen in der Früh- und Wachstumsphase Wagniskapital zur Verfügung.

-www.bmwi.de

www.foerderdatenbank.de

Marktchancen im Ausland

Die deutsche Wirtschaft engagiert sich in vielfältiger Hinsicht auf Auslandsmärkten. Deutschland behauptet seinen dritten Platz weltweit beim Warenexport und -import jeweils hinter USA und China. 2013 exportierten deutsche Unternehmen Waren im Wert von 1.093,1 Milliarden Euro. Der Ausfuhrüberschuss belief sich auf 195 Milliarden Euro.

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www.destatis.de

Der Anteil Deutschlands am Welthandel (Exporte und Importe in US-Dollar) blieb 2013 stabil bei 7,7 Prozent. www.bmwi.de

Exportkreditgarantien des Bundes („Hermesdeckungen“)Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen seit über 60 Jahren mit Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“). Exportkreditgarantien sind „Ver

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sicherungen“ für Exportgeschäfte, mit denen ein Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen Gründen (zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit) oder politischen Gründen (zum Beispiel Forderungsausfälle durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse) abgesichert wird. Dieses Instrument begleitet die deutschen Exporteure seit über 60 Jahren und hilft bei der Erschließung neuer Märkte, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern.

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2013 hat die Bundesregierung mithilfe von Exportkreditgarantien deutsche Exporte im Wert von 28 Milliarden Euro abgesichert.

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Investitionsgarantien des BundesSeit mehr als 50 Jahren unterstützt die Bundesregierung deutsche Direktinvestitionen, indem sie politische Risiken in Entwicklungs- und Schwellenländern mit Investitionsgarantien absichert. Das gibt Unternehmen auch auf schwierigen Märkten die Chance, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten.

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-www.agaportal.de

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76 M I T T E L S TA N D S F Ö R D E RU N G U N D E X I S T E N ZG RÜ N D U N G

Starthilfen für Unternehmensgründungen

Wer eine Erfolg versprechende und nachhaltige Geschäftsidee hat, sollte den Schritt in die Selbstständigkeit tun. Der Weg in die Selbstständigkeit besteht aus vielen einzelnen Schritten. Das BMWi informiert ausführlich über das Thema Existenzgründung.

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www.existenzgruender.de

GründungsfinanzierungDamit aus guten, zukunftsträchtigen Geschäftsideen erfolgreiche Unternehmen werden, brauchen Gründer ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten. In der Regel wenden sie sich für einen Kredit an ihre Hausbank. Die örtlichen Beratungsstellen für Wirtschaftsförderung helfen beim Businessplan und bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten.

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Als Finanzierungshilfe stehen mehrere Programme zur Verfügung:

ERP-GründerkreditDie Mittel für die Gründungsfinanzierung vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Hausbanken an Existenzgründer.

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www.exist.de

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Der ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmteilen:

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• Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ fördert Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von insgesamt maximal 100.000 Euro.

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• Der „ERP-Gründerkredit – Universell“ richtet sich mit einem Kredithöchstbetrag bis zu 25 Millionen Euro an größere Gründungsvorhaben.

Mit dem „ERP-Gründerkredit“ bietet das Bundeswirtschaftsministerium Existenzgründern bis zum fünften Jahr nach Geschäftsaufnahme zinsgünstige Darlehen.

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Voraussetzung: Der Antragsteller weist eine für das Vorhaben erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation und ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit nach. Maximal kann ein Antragsteller 500.000 Euro bekommen.

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www.kfw.de

„EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“Das technologieoffene Förderprogramm „EXIST“ fördert Gründerteams bereits in den Hochschulen. „EXIST“ besteht aus den drei Programmsäulen

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• „EXIST-Gründungskultur“, • „EXIST-Gründerstipendium“ und• „EXIST-Forschungstransfer“. „EXIST-Gründungskultur“ hat bundesweit eine Infrastruktur geschaffen, um Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter und Absolventen für das Thema Existenzgründung zu sensibilisieren.

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„EXIST-Gründerstipendium“ unterstützt Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dabei, eine innovative Gründungsidee umzusetzen. Gründerinnen und Gründer erhalten ein einjähriges Stipendium sowie Sach- und Coachingmittel. So können sie während der Vorgrün

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78 M I T T E L S TA N D S F Ö R D E RU N G U N D E X I S T E N ZG RÜ N D U N G

dungsphase ihren Geschäftsplan erstellen und ihre innovative Produkt- / Dienstleistungsidee weiterentwickeln.

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„EXIST-Forschungstransfer“ erleichtert technisch besonders anspruchsvollen Gründungsvorhaben den Weg vom Labor zum Markt. Abgeschlossene Forschungsprojekte, die bis zur „Gründungsreife“ noch erhebliche, risikobehaftete Entwicklungsarbeiten erfordern, werden über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert.

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Die Zahl der Unternehmensgründungen von Frauen ist zwar in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dennoch sind Frauen unterrepräsentiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet daher in Zusammenarbeit mit der „bundesweiten Gründerinnenagentur“ Beratung speziell für Frauen an.

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Auch für Migranten und Migrantinnen gibt es eine eigens auf sie zugeschnittene Beratung für die Existenzgründung.

www.gruenderinnenagentur.de

www.existenzgruender.de

Förderprogramm für innovative Start-ups

Seit kurzem werden auch junge und innovative Startup-Unternehmensgründungen gefördert. Hierfür gibt es spezielle Programme um den Technologietransfer, den internationalen Austausch aber vor allem auch die Gründungsphasen zu unterstützten.

High-Tech GründerfondsDer High-Tech Gründerfonds gibt Gründern in der Frühphase ihres Unternehmens Wagniskapital. Kapitalintensive, neu gegründete Technologieunternehmen bekommen so eine erste Finanzierung und werden mit

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Know-how und Kontakten unterstützt. Das kann helfen, ihre vielversprechenden Forschungsergebnisse unternehmerisch umzusetzen. Der High-Tech-Gründerfonds bietet eine gute Vernetzung in die in- und ausländische Venture Capital-Szene. Dadurch und über die Kontakte zu kapitalkräftigen privaten Investoren erhalten die Unternehmen Anschlussfinanzierungen.

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www.high-tech-gruenderfonds.de

INVEST – Zuschuss an WagniskapitalgeberDas Förderprogramm „INVEST“ des BMWi soll innovativen Start-ups in Deutschland den Zugang zu Wagniskapital erleichtern. Die Bundesregierung vergibt Investitionszuschüsse an „Business Angels“, also Unternehmer oder andere Geldgeber, die in Start-ups und junge Unternehmen investieren. Der „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ (früher: Investitionszuschuss Wagniskapital) beträgt 20 Prozent der Investitionssumme.

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Der Bund stellt bis 2016 insgesamt 150 Millionen Euro für den Zuschuss bereit. Danach erhalten Investoren in junge, innovative Unternehmen, die „Kleine Unternehmen“ im Sinne der EU sind, vom Bund einen Zuschuss von 20 Prozent ihres Investitionsbetrages.

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www.business-angels.de

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Antragsformulare sind auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden

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www.bafa.de

German Silicon Valley AcceleratorFür junge IT-Unternehmen ist es entscheidend, sich auf internationalen Märkten zu behaupten. Vor allem auf die Präsenz im US-amerikanischen Markt kommt es an.

Deshalb sollen junge deutsche IT-Unternehmen Zugang zu den Ressourcen des Silicon Valley erhalten und Kontakte zu den Know-how-Trägern in den USA knüpfen. Im

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Rahmen von „German Silicon Valley Accelerator“ unterstützt sie das Bundeswirtschaftsministerium seit 2012 dabei. Das Ministerium hat dazu einen zentralen deutschen „Länderpavillon“ am Plug & Play Techcenter in Sunnyvale, Kalifornien, eingerichtet. Dort können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bis zu 16 jungen IT-Start-ups pro Jahr für drei Monate aufhalten. Ihnen soll dadurch beim Eintritt in den US-Markt geholfen werden.

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Zur besseren Vernetzung von deutschen Hightech-Startups mit den globalen Wachstums- und Wertschöpfungszentren weitet die Bundesregierung den Ansatz des „German Silicon Valley Accelerator“ aus. In New York City entsteht ein weiteres Projekt, um einen verbesserten Zugang zur Ostküste der Vereinigten Staaten und den dortigen Märkten zu ermöglichen. Die Bundesregierung identifiziert und prüft weitere Standorte in anderen Wachstumsmärkten.

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www.germanaccelerator.com

Zusammenbringen von etablierten Unternehmen und innovativen Start-ups (Matching) Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Börsengänge junger Wachstumsunternehmen in Deutschland an Attraktivität gewinnen. Gemeinsam mit der Deutschen Börse und weiteren Marktteilnehmern lotet sie die Möglichkeiten zu einer Wiederbelebung des deutschen Marktes für Börsengänge (Initial Public Offering, IPO) aus.

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Das Matching gehört zu einer zukunftsweisenden Innovations- und Wachstumspolitik. Veranstaltungen sollen die Bereitschaft der etablierten Unternehmen stärken, mit jungen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Der Auftakt dazu war der „YOUNG IT Start-up Summit“ 2014 in Hamburg.

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Bei dem „Gründerwettbewerb IKT Innovativ“ erhalten Gründungsinteressierte ein qualifiziertes Feedback zur eigenen IKT-basierten Gründungsidee. Ausgezeichnete Ideen können Prämien als Startkapital für die Unternehmensgründung und Unterstützung durch ein eigens eingerichtetes bundesweites Expertennetzwerk erhalten.

-- www.

gruenderwettbewerb.de

Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio)„GO-Bio“ unterstützt Gründungsteams aus den Lebenswissenschaften in der Vorgründungs- und Gründungsphase. Es ist auf die langwierigen, kostenintensiven und mit einem hohen Risiko verbundenen Entwicklungsprozesse im Life Science-Sektor zugeschnitten. Mit der jährlich stattfindenden „Innovationsakademie Biotechnologie“ leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Stärkung der Gründungskultur. Darüber hinaus erprobt sie neue Modelle der Gründungsförderung. Sie baut beispielsweise den Life Science-Inkubator mit einem neuen Standort in Niedersachsen aus.

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Lebenswissenschaften oder Life Sciences sind Forschungsrichtungen, die sich mit Prozessen oder Strukturen von Lebewesen beschäftigen oder an denen Lebewesen beteiligt sind. Außer der Biologie umfassen sie auch verwandte Bereiche wie Medizin, Biomedizin, Biochemie, Molekularbiologie, Biophysik, Bioinformatik, Humanbiologie.

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www.bmbf.de

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82 M I T T E L S TA N D S F Ö R D E RU N G U N D E X I S T E N ZG RÜ N D U N G

ESA Business Incubation CentresIn der Raumfahrt fördert die Bundesregierung deutsche Start-ups in zwei „ESA Business Incubation Centres“. Das Ziel ist, Technologien aus der Raumfahrt kommerziell in andere Wirtschaftsbereiche zu transferieren. Dabei begleitet und unterstützt sie die Firmen von der Initialphase bis zum Markteintritt.

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Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

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Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus in Vollzeit selbstständig machen, können einen Gründungszuschuss erhalten. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Eine fachkundige Stelle muss dafür das Vorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

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Voraussetzung für die Förderung: Zum Zeitpunkt der Existenzgründung muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen bestehen, wenn die selbständige Tätigkeit aufgenommen wird.

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TIPP Die Broschüren „durchstarten“ und „Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung“ gibt es auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de

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Unternehmensnachfolge als Gründungschance

Für viele Familienbetriebe steht in den nächsten Jahren eine Nachfolge an. Etliche Unternehmen werden jährlich aufgegeben, weil kein Nachfolger zu finden ist. Arbeitsplätze gehen verloren. Für viele Gründungswillige ist daher die Übernahme eines Unternehmens eine gute Alternative zur Neugründung.

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Mit der kostenfreien Unternehmensbörse „nexxt-change“ sollen nachfolgeinteressierte Unternehmen und potenzielle Nachfolger noch schneller zusammenfinden.

www.nexxt.org

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84 L Ä N G E R A R B E I T E N

5 Länger arbeiten„Warum ist Weiterlernen wichtig ?“

5Länger arbeiten„Warum ist Weiterlernen wichtig?“

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Die Alterspyramide wird zum Pilz, oben breiter als unten. Vor 50 Jahren war das umgekehrt. In Deutschland werden weniger Kinder geboren. Zugleich steigt die Lebenserwartung und die Älteren sind länger fit. Die geburtenstarken 1960er Jahrgänge sind Mitte Fünfzig. Um die Renten finanzierbar zu halten, müssen die Menschen länger arbeiten. Längeres Arbeiten heißt auch lebenslang dazulernen.

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Später in Rente: Blick auf Deutschland

Heute bekommt ein Rentner im Durchschnitt acht Jahre länger Rente als 1960. Das wirkt sich auf das Verhältnis der Menschen im erwerbsfähigen Alter gegenüber den über 64-Jährigen aus: Während 1960 das Verhältnis 5:1 betrug, liegt es heute bei 3:1. 2030 wird es aller Voraussicht nach bei 2:1 liegen.

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In Deutschland ist die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 55 und 65 Jahren von 2005 bis 2012 um gut 2,1 Millionen gestiegen: Drei von vier sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser Altersgruppe haben Vollzeitjobs. Bei den 60- bis 65-Jährigen hat sich die Erwerbstätigenquote seit 2000 von rund 20 Prozent mehr als verdoppelt. Sie lag 2012 im Durchschnitt bei 46,4 Prozent.

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Arbeit wird alters- und alternsgerecht

Die körperlichen und auch die geistigen Fähigkeiten verändern sich im Laufe des Lebens. Zwar nimmt die Geschwindigkeit, Eindrücke zu verarbeiten, im fortgeschrittenen Alter tendenziell eher ab („fluide Intelligenz“), das Wissen und die Erfahrungen aber bleiben weitestgehend stabil („kristalline Intelligenz“).

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86 L Ä N G E R A R B E I T E N

Auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind offen für Neues – wenn sie entsprechend auf die neuen Arbeitsinhalte und deren Anforderungen vorbereitet werden. Geistige Flexibilität lässt sich beispielsweise durch wechselnde Tätigkeiten fördern. Die besten Leistungen entfalten sich vielfach erst im Alter. Hier zahlen sich Erfahrungen, Kompetenz und Fachkenntnisse aus. Eine gute betriebliche Personalpolitik orientiert sich deshalb am Alterungsprozess der Arbeitskräfte.

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Alters- und alternsgerechte Arbeit

Als altersgerecht wird eine Arbeit bezeichnet, die sich an den spezifischen Fähigkeiten und Bedürfnissen der jeweiligen beschäftigten Arbeitsgruppen orientiert. Hierunter fallen zum Beispiel der besondere Schutz von Jugendlichen bei Schicht- oder Nachtarbeit oder besondere ergonomische Hilfestellungen bei altersbedingten Einschränkungen.

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Als alternsgerecht wird eine Organisation der Arbeit bezeichnet, die auf die Altersstruktur der gesamten Belegschaft abgestimmt ist. Sie berücksichtigt die Stärken und Schwächen aller Beschäftigtengruppen und den (voraussichtlichen) Alterungsprozess. Hierzu zählen zum Beispiel Weiterbildungsangebote, Gesundheitsschutz oder gesundheitsgerechte Verhaltensweisen.

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Mix der Generationen – Erfolgsrezept für Unternehmen

Gemischte Teams, in denen Junge und Ältere, Frauen und Männer sowie Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft zusammenarbeiten, erzielen die besseren wirtschaftlichen Ergebnisse. In altersgemischten Arbeitsgruppen können die Jüngeren von den Älteren lernen und umgekehrt: Die Generation Internet kann von der Erfahrung der „grauen Schläfen“ profitieren. Die Jüngeren bringen die Selbstverständlichkeit im Umgang mit neuen Medien mit.

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TIPPDie Internetplattform „Erfahrung ist Zukunft“ bietet Informationen rund um die „Generation 50plus“. Themen sind Arbeitswelt, Bildung, Engagement, Wohnen, Gesundheit, Mobilität und Verbraucherinformationen. Monatlich erscheint ein Newsletter.www.erfahrung-ist-zukunft.de

Gesundheitsangebote während der Arbeitszeit

Wenn es um körperliche Arbeit geht, kommt gerade den Älteren der technische Fortschritt zugute. Denn das Arbeiten an Maschinen ist nicht mehr so gesundheitsbelastend wie zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts. Wo früher von Hand gehämmert, geschraubt oder gegraben wurde, übernehmen heute oft Roboter, Bagger oder komplett automatisierte Taktstraßen die Arbeit.

Zur Gesundheit am Arbeitsplatz tragen eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und betriebliche Gesundheitsangebote bei.

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88 L Ä N G E R A R B E I T E N

INQA

Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern, Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Stiftungen und Unternehmen.

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Praktiker beraten über Fördermittel und Programme, die helfen, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie vermitteln den Zugang zu Fachleuten der gesetzlichen Unfall-, Kranken oder Rentenversicherung vor Ort. Auch der Austausch mit anderen Unternehmen und INQAPartnern für innovative Geschäftsmodelle und Kooperationen wird gefördert.

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Die INQA-Datenbank „Gute Praxis“ bietet viele Beispiele von Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter gesundheitsund leistungsfördernde Bedingungen schaffen. Denn manchmal fehlt einfach nur der Ansatz „Gewusst, wie“.

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www.inqa.de

Höheres Budget für Reha-Leistungen

Wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist, können Arbeitnehmer von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bekommen. Das Budget für Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung wurde rückwirkend zum 1. Januar 2014 um rund 100 Millionen Euro erhöht. Von 2015 bis 2017 sind es jedes Jahr rund 200 Millionen Euro mehr.

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Wissen lebenslang auffrischen

Die Zeiten sind vorbei, in denen man mit dem Wissen durchs Berufsleben kam, das man sich während der Ausbildung angeeignet hatte. Beschäftigte müssen ihr Wissen immer wieder auffrischen.

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In den meisten Bundesländern haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Mit einem Bildungsurlaub – meist für eine Woche im Jahr – können sich Beschäftigte auf eigene Kosten weiterbilden. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter. Das Seminar muss im jeweiligen Bundesland für Bildungsurlaub anerkannt sein.

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Über die Regelung des Bildungsurlaubs entscheidet jedes Bundesland selbst. Informationen dazu findet man auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz unter

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www.kmk.org Stichwort: „Bildung/Schule“ > „Allgemeine Weiterbildung“ > „Freistellung für Weiterbildung“.

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Wer selbst aktiv werden will, kann die Bildungsprämie nutzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dazu ein Programm aufgelegt.

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Auf der Internetseite www.bildungspraemie.info sind alle regionalen Beratungsstellen abrufbar. Kostenlose Hotline: 0800 2623-000

Arbeitnehmer mit einem Einkommen von jährlich bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten erhalten nach einer verbindlichen Beratung zur Hälfte die Gebühren für Weiterbildungskurse und Prüfungen. Die Höchstförderung beträgt 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte können sich in einer Beratungsstelle informieren. Die Beratungsstellen sind vom Bundesverwaltungsamt zertifiziert. Bei einer von 600 bundesweit eingerichteten Beratungsstellen kann man Gutscheine zur Bildungsprämie beantragen.

Arbeit für die Älteren fördernOftmals werden Weiterbildungen in den Unternehmen angeboten. Denn qualifizierte Fachkräfte sind die Basis jedes Unternehmens. Sie sichern die Wettbewerbsfähigkeit und gewährleisten eine hohe Qualität der Arbeitsergebnisse. Viele Unternehmen beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Unternehmen gut kennen. Doch wenn die Qualifikation nicht mehr den Bedürfnissen des Betriebes entspricht, ist Weiterbildung gefragt.

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Ein gutes Beispiel ist der Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ in der chemischen Industrie. Seit 2010 zahlt der Arbeitgeber je Tarifmitarbeiter und Jahr 300 Euro in den betrieblichen Demografiefonds ein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer konnten sich bis Ende 2009 einigen, wie sie den demografischen Wandel gestalten. Die Mittel können eingesetzt werden für Weiterbildung, Familienpflegezeiten, Altersvorsorge, Langzeitkonten, Schutz bei Berufsunfähigkeit, Altersteilzeit oder Teilrente.

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Die Bundesagentur für Arbeit fördert auch die Weiterbildung von Beschäftigten. Eine Reihe von Förderprogrammen unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dem Ziel, bis 67 im Berufsleben auf dem Stand der Dinge zu bleiben.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit der Datenbank „Berufsentwicklungsnavigator (BEN)“ eine umfangreiche Datenbank an, die einen Überblick über Weiterbildungsangebote bereithält.

www.ben.arbeitsagentur.de

WeGebAUDas Programm WeGebAU steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“. Es richtet sich an gering qualifizierte Beschäftigte sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Arbeitnehmern, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt, kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten ganz (bei Geringqualifizierten unabhängig von der Betriebsgröße) oder teilweise (bei kleinen und mittleren Unternehmen) übernehmen. Die Beschäftigten erhalten einen Bildungsgutschein. Mit

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dem Bildungsgutschein können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den übrigen Weiterbildungskosten (wie Fahrkosten) gewährt werden. So können Beschäftigte Teilqualifikationen erwerben oder sogar Berufsabschlüsse nachholen.

-www.arbeitsagentur.de

„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“Die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge mit Arbeitssuchenden ab 52 Jahren abzuschließen, erhöht den Anreiz für Unternehmen, Ältere einzustellen. Befristet werden kann ein Vertrag bei demselben Arbeitgeber bis zu fünf Jahre.

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Mit der Initiative „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ sollen möglichst viele ältere Arbeitsuchende über 50 Jahre in den allgemeinen regionalen Arbeitsmarkt zurückfinden. Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie Arbeitnehmer mit Vermittlungshindernissen einstellen. Diese Eingliederungszuschüsse kommen auch für ältere Arbeitnehmer in Betracht. Sie können bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts betragen und lassen sich höchstens bis zu drei Jahren in Anspruch nehmen.

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In die Umsetzung des Programms sind auch die Partner der regionalen Netzwerke einbezogen: Unternehmen, Kammern und Verbände, kommunale Einrichtungen und Bildungsträger, Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Sozialverbände. www.perspektive50plus.de

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Woher kommen in Zukunft unsere Fachkräfte?

1965 lag die Geburtenziffer in der Bundesrepublik bei durchschnittlich 2,51 Kindern pro Frau, in der DDR bei durchschnittlich 2,48 Kindern. Heute liegt die Geburtenziffer bei 1,4. Für die Arbeitswelt bedeutet das: Schon heute sind mancherorts Mathematiker, Informatiker, Naturwissenschaftler/innen und Techniker rar. Auch Ingenieure / Ingenieurinnen und Fachkräfte in der Pflege und Erziehung sind gesucht.

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Deshalb hat die Bundesregierung ein Fachkräftekonzept verabschiedet. Zwei Ziele verfolgt sie damit: Zum einen sollen beim Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt Frauen, ältere Arbeitsuchende, Menschen mit Behinderung sowie Migrantinnen und Migranten, Jugendliche ohne Schulabschluss, Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose gefördert werden. Zum anderen soll im Ausland für Deutschland als Arbeits-, Ausbildungs- und Studienort geworben werden.

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Ausländische Abschlüsse schneller anerkennenSeit 2011 werden Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, individuell geprüft und schneller anerkannt. Geregelt ist das im Anerkennungsgesetz. Innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen wird darüber entschieden, ob im Ausland erworbene Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden.

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www.anerkennung-in-deutschland.de

Für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens sind in Deutschland je nach Beruf unterschiedliche Stellen zuständig: Der Bund, die Länder oder die Handwerksund Handelskammern.

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Den ausländischen Fachleuten muss mitgeteilt werden, wie sich mögliche Qualifikationslücken ausgleichen

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lassen. Ihnen müssen Weiterbildungen benannt werden, die für eine Anerkennung noch nötig sind.

Auch Teilanerkennungen sind möglich, damit sich die Bewerber gezielt nachqualifizieren können. Die Kammern von Industrie und Handwerk führen die Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz. Für die landesrechtlich geregelten Berufe (zum Beispiel Lehrer oder Ingenieure) sind die Bundesländer zuständig.

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Beratungsstellen vor Ort:www.netzwerk-iq.de www.anabin.de

Zudem ist für Absolventen von Ausbildungsberufen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt leichter geworden. In Ausbildungsberufen, in denen in Deutschland Engpässe bestehen, können Nicht-EU-Bürger leichter die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig sind. Die Positivliste für Engpassberufe veröffentlicht regelmäßig die Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV).

Die Koppelung des Berufszugangs an die Staatsangehörigkeit ist weitgehend abgeschafft. Ausnahmen gibt es bei Beamten, Richtern und Juristen.

www.zav.de/arbeitsmarktzulassung

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Arbeiten in Deutschland mit der „Blauen Karte“

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Blue Card-EU

Zuwanderung für Hochqualifizierte

Informationen für Zuwanderer

Mit der „Blauen Karte EU“ erhalten Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Drittstaaten unbürokratisch Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Karte können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag vorlegen und mehr als 47.600 Euro pro Jahr Gehalt verdienen. Eine Vorrang- oder Vergleichbarkeitsprüfung findet nicht statt. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht, zum Beispiel bei Ärzten und Ingenieuren, beträgt die Gehaltsschwelle 37.128 Euro. In dem Fall muss geprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen vergleichbar sind.

Bei entsprechenden Deutschkenntnissen erhalten Inhaber der „Blauen Karte EU“ bereits nach drei Jahren eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland, sofern ein Arbeitsvertrag fortbesteht. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Besitzern der Blauen Karte EU dürfen nach Deutschland mit einreisen bzw. nachziehen. Sie können unmittelbar nach ihrer Einreise

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eine Erwerbstätigkeit ausüben. Das vereinfacht den Zugang und beschleunigt das Verfahren erheblich.

Hochschulabsolventen erhalten einen auf ein halbes Jahr befristeten Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche, wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern.

Internationale Studierende können in Deutschland arbeiten

Ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen 120 ganze oder 240 halbe Tage zustimmungsfrei neben ihrem Studium arbeiten.

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Ausländerinnen und Ausländer, die ein Studium an einer deutschen Hochschule absolviert haben und weniger als die Jahresgehaltsgrenzen nach der EU-Richtlinie verdie-

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nen, erhalten wie bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Aufenthaltsgesetz für eine ihrer Ausbildung angemessene Beschäftigung. Das Einkommen muss aber ausreichen, um den Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.

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www.fachkraefte-offensive.de

Für ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen sieht das Gesetz eine Aufenthaltserlaubnis vor, wenn eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder ein Unternehmen gegründet wird. Die selbstständige Tätigkeit muss mit den Qualifikationen im Zusammenhang stehen, die im Studium erworben sind. Auch dabei muss der Lebensunterhalt gesichert sein.

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www.make-it-in-germany.com

Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen haben 18 Monate Zeit, einen angemessenen Arbeitsplatz zu suchen. Ausländer, die zu einer Berufsausbildung eingereist sind, können bis zu zehn Stunden pro Woche nebenher arbeiten. Nach Abschluss der Ausbildung können sie in Deutschland bleiben, wenn sie im erlernten Beruf beschäftigt werden. Sie erhalten ein Jahr Zeit, um einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Sowohl Hochschul- als auch Berufsausbildungsabsolventen dürfen in dieser Zeit uneingeschränkt arbeiten.

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www.bluecard-eu.de

TIPPZugewanderte und zuwanderungsinteressierte Fachkräfte, Studierende und Auszubildende erhalten unter der Telefonnummer +49 (0)30- 1815-1111 eine persönliche Beratung zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen, Arbeitssuche sowie Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

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98 I M A LT E R G U T L E B E N

6 Im Alter gut leben „Was kommt nach dem aktiven Berufsleben?“

6Im Alter gut leben „Was kommt nach dem aktiven Berufsleben?“

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Für alle kommt einmal der Tag, an dem sie sich zum letzten Mal auf den Weg zur Arbeit machen. Danach beginnt die Rente. In dieser Lebensphase rücken Partnerschaft, Enkelkinder, ehrenamtliche Aufgaben oder Hobbys in den Vordergrund. Die gesetzliche Rente ist die Anerkennung der Lebensarbeitsleistung. Sie sichert den Lebensunterhalt im Alter. Wer privat vorsorgt, kann im Alter davon profitieren.

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Drei Säulen für die Renten

Die Alterssicherung beruht in Deutschland auf drei Säulen: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge.

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Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung. Die Rentenversicherung wird durch ein Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet: Wer heute einzahlt, finanziert mit seinen Beiträgen die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Diese Generation hat im Alter einen verfassungsrechtlichen Anspruch, von der nächsten Generation versorgt zu werden. Dieses Prinzip wird „Generationenvertrag“ genannt. Der Generationenvertrag ist ein gesellschaftliches Übereinkommen zwischen Alten und Jungen.

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Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

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Die dritte Säule ist die private Altersvorsorge. Sie hilft, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Für den Aufbau einer ergänzenden privaten Altersvorsorge kann man zwischen Rentenversicherungen, Bank und F ondssparplänen wählen.

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100 I M A LT E R G U T L E B E N

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TIPP Je früher die zusätzliche Altersvorsorge beginnt, desto geringer können die eigenen Sparbeiträge sein. In der langen Ansparphase kommt durch die Zinsen auch mit kleinen Beträgen ein beträchtliches Kapital zusammen.

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Lebenserwartung steigt

Erfreulicherweise werden die Menschen immer älter und beziehen entsprechend länger Rente. Die durchschnittliche Lebenserwartung wird von heute bis zum Jahr 2030 um rund zwei Jahre steigen: heute 65-jährige Frauen leben durchschnittlich weitere 22,8 Jahre, Männer noch weitere 19,7 Jahre. Die Geburtenziffer wird langfristig auf dem gegenwärtigen Niveau von rund 1,4 bleiben. Den Älteren stehen in Zukunft demzufolge immer weniger Jüngere gegenüber. Derzeit kommen auf einen Rentenbezieher etwa drei Erwerbstätige. Im Jahr 2030 wird dieses Verhältnis voraussichtlich bei 1 : 2 liegen.

Quelle: Destatis Bevölkerungsvorausberechnung 2014

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Rente mit 67Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt für Versicherte ab dem Jahrgang 1964. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 wird seit Jahresbeginn 2012 bis zum Jahr 2023 das Renteneintrittsalter von 65 Jahren um zunächst einen Monat pro Jahrgang erhöht. Für die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1963 kommen zwei Monate pro Jahrgang hinzu. Ab dem Jahr 2031 gilt dann das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

Für Schwerbehinderte und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, steigt das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre.

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Altersgrenzen ausgewählter Jahrgänge nach geltendem Recht in Deutschland

Geburts-jahrgang

Regel -altersrente

Alters rente für

besonders langjährig

Versicherte

Altersrente für langjährig Versicherte

Altersrente für s chwerbehinderte Menschen

abschlags-frei

Alter

abschlags-frei

Alter

abschlags-frei

Alter

vorzeitiger Bezug ab

Ab-Alter schlag

abschlags-frei

Alter

vorzeitiger Bezug ab

Ab-Alter schlag

Jahr Mon. Jahr Mon. Jahr Mon. Jahr Mon. in % Jahr Mon. Jahr Mon. in %

1945 65 – – – 65 – 63 – 7,2 63 – 60 – 10,8

1946 65 – 65 – 65 – 63 – 7,2 63 – 60 – 10,8

1947 65 1 65 – 65 – 63 – 7,2 63 – 60 – 10,8

1948 65 2 65 – 65 – 63 – 7,2 63 – 60 – 10,8

01/1949 65 3 65 – 65 1 63 – 7,5 63 – 60 – 10,8

02/1949 65 3 65 – 65 2 63 – 7,8 63 60 10,8

03–12/1949 65 3 65 – 65 3 63 – 8,1 63 60 10,8

1950 65 4 65 – 65 4 63 – 8,4 63 60 10,8

1951 65 5 65 – 65 5 63 – 8,7 63 60 10,8

01/1952 65 6 65 – 65 6 63 – 9,0 63 1 60 1 10,8

02/1952 65 6 65 – 65 6 63 – 9,0 63 2 60 2 10,8

03/1952 65 6 65 – 65 6 63 – 9,0 63 3 60 3 10,8

04/1952 65 6 65 – 65 6 63 – 9,0 63 4 60 4 10,8

05/1952 65 6 65 – 65 6 63 – 9,0 63 5 60 5 10,8

06–12/1952 65 6 65 – 65 6 63 – 9,0 63 6 60 6 10,8

1953 65 7 65 – 65 7 63 – 9,3 63 7 60 7 10,8

1954 65 8 65 – 65 8 63 – 9,6 63 8 60 8 10,8

1955 65 9 65 – 65 9 63 – 9,9 63 9 60 9 10,8

1956 65 10 65 – 65 10 63 – 10,2 63 10 60 10 10,8

1957 65 11 65 – 65 11 63 – 10,5 63 11 60 11 10,8

1958 66 – 65 – 66 – 63 – 10,8 64 – 61 – 10,8

1959 66 2 65 – 66 2 63 – 11,4 64 2 61 2 10,8

1960 66 4 65 – 66 4 63 – 12,0 64 4 61 4 10,8

1961 66 6 65 – 66 6 63 – 12,6 64 6 61 6 10,8

1962 66 8 65 – 66 8 63 – 13,2 64 8 61 8 10,8

1963 66 10 65 – 66 10 63 – 13,8 64 10 61 10 10,8

1964 67 – 65 – 67 – 63 – 14,4 65 – 62 – 10,8

Quelle: Zweiter Bericht der Bundesregierung „Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre“, 2014

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Beitragssatz in der Rentenversicherung stabil haltenDie stufenweise Anhebung der Altersgrenzen für die Regelaltersgrenze von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr hat vor allem das Ziel, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten. Bis 2020 soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent, bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Außerdem soll verhindert werden, dass das Rentenniveau bis 2020 unter 46 Prozent und bis 2030 unter 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns sinkt.

Rentenrendite bleibt positivDie Beitragsrenditen in der Rentenversicherung werden sich zwar künftig etwas verringern, dennoch erhalten Rentnerinnen und Rentner zukünftig immer noch mehr Geld, als sie an Rentenbeiträgen eingezahlt haben.

Späterer Renteneintritt auch in Mitgliedstaaten der Europäischen UnionViele EU-Staaten haben ihre Alterssicherungssysteme an die älter werdende Bevölkerung angepasst. Das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Empfängern von Alterssicherung soll möglichst ausgewogen sein.

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In Spanien ist inzwischen die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2027 auf 67 Jahre gesetzlich geregelt. Auch Dänemark und Irland haben bereits Altersgrenzen für die gesetzliche Regelaltersrente verabschiedet, die über 65 Jahren liegen. In der Tschechischen Republik wurde 2011 beschlossen, die Altersgrenze für die nach 1977 Geborenen zu staffeln. Eine feste Ober-grenze für das Renteneintrittsalter existiert nicht. In Großbritannien wird die Regelaltersgrenze für Männer und Frauen bis 2020 auf 66 Jahre und von 2026 bis 2028 auf 67 Jahre angehoben. Auch in Italien ist die Altersgrenze für Männer und Frauen auf 66 Jahre beschlossen. In Polen wurde sie auf 67 Jahre erhöht.

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Aktuelle gesetzliche Renteneintrittsalter in Europa und beschlossene Änderungen (Anhebung des beschlossenen zukünftigen Renteneintrittsalters erfolgt schrittweise)

Land Derzeitiges gesetzliches Renteneintrittsalter – Stand: Januar 2015

Das beschlossene zu- künftige Renteneintritts- alter steigt schrittweise auf… (und ist erreicht im Jahr… )

Männer Frauen

Dänemark 65 67 (2027)

Deutschland 65 + 3 Monate 67 (2031)

Frankreich 61 + 2 Monate 62 (2017)

Griechenland 67 --

Italien66 + 3

Monate63 + 9

Monate--

Niederlande 65 + 3 Monate 67 (2023)

Österreich 65 60 65 (2033)

Polen65 + 7

Monate60 + 7

Monate67 (2020 für Männer, 2040 für Frauen)

Schweden 61 – 67 (Korridor) --

Spanien 65 + 2 Monate 67 (2027)

Tschechische Republik 62 + 8 Monate

56 – 62 Jahre(hängt von

der Kinderzahl ab)

Anhebung auf 67 Jahre bis 2044. Ab 2044 wird das Renteneintrittsalter pro Jahr um 2 Monate erhöht.

Vereinigtes Königreich 65 60 68 (2046)

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund; 2014

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Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung

Seit 1. Juli 2014 sind die Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rente in Kraft. Zum einen werden Zeiten der Kindererziehung für ältere Mütter höher bewertet. Zum anderen werden auch Erwerbsgeminderte besser gestellt. Langjährig Versicherte können nach 45 Beitragsjahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

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Die Mütterrente – Größere Berücksichtigung der KindererziehungEin wesentlicher Baustein ist die „Mütterrente“. Mütter oder Väter bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Entgeltpunkte in der Rente. Vorher gab es nur einen Entgeltpunkt.

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Vor allem die Erziehungsleistung der Mütter wird damit anerkannt. Sie hatten weniger Möglichkeiten, Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, als die Eltern von heute. Die Rentenverbesserung kommt rund 9,5 Millionen Müttern (und Vätern) zugute.

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Für diejenigen, die heute schon im Ruhestand sind, erhöht die Rentenversicherung automatisch die Rente. Wer bisher noch keine Rente erhält, lässt sich die Erziehungszeit spätestens bei Rentenantragsstellung ausrechnen.

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Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, gibt es weiterhin drei Rentenpunkte pro Kind.

Vorgezogene Rente für besonders langjährig VersicherteAnspruch auf die vorgezogene Rente haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Zeiten einer Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie aus Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr nachweisen können. Sie können wie bisher mit 65 Jahren und ohne Abschläge in Rente gehen.

Seit 1. Juli 2014 gilt eine Übergangsregelung für die vorgezogene Rente ab 63. Damit können Beschäftigte, die 45 Jahre gearbeitet haben, bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 begonnen hat.

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Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang (bis zum Geburtsjahrgang 1964) um zwei Monate. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann erst nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.

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Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit aufgeben muss, bevor er das Rentenalter erreicht, erlebt einen schweren Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Um diese Situation abzufedern, gibt es die Erwerbsminderungsrente.

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Wie hoch die Erwerbsminderungsrente im Einzelfall ist, hängt von der Leistungsfähigkeit ab. Wer noch drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, erhält eine halbe Rente. Wer weniger als drei Stunden arbeiten kann, erhält eine volle Rente.

Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrenten sind die „Zurechnungszeiten“ besonders wichtig. Dadurch werden Versicherte bei der Rentenberechnung so gestellt, als seien sie weiterhin bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres beitragspflichtig gewesen. Der Berechnung liegt der Durchschnitt der gesamten Beiträge, die man bisher eingezahlt hat, zugrunde. Es wird geprüft, ob sich die letzten vier Jahre bis zur Erwerbsminderung negativ auswirken. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Betroffenen in dieser Zeit krank waren. Seit dem 1. Juli 2014 gilt, dass diese krankheitsbedingten Einkommensausfälle die Rente nicht mehr verringern.

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Privat fürs Alter vorsorgen mit der Riester-Rente

Seit 2002 fördert der Staat den Aufbau einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge. Diese „Riester-Förderung“ erfolgt auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen (Zulagen) oder durch zusätzliche Steuervergünstigungen (Sonderausgabenabzug). Inzwischen sorgenmehr als 15 Millionen Menschen mit einem RiesterVertrag für das Alter vor.

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- www.deutsche-rentenversicherung.de

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Um die volle Zulagenförderung zu bekommen, muss man einen Mindesteigenbetrag zahlen. Der Eigenbetrag beträgt vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens. Die Grundzulage für die Riester-Rente beträgt 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro jährlich. Für jedes seit 2008 geborene Kind fließen sogar jährlich 300 Euro auf das Riester-Konto. Zugleich beträgt der höchstmögliche Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung 2.100 Euro.

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Auch für junge Menschen ist Riester-Sparen attraktiv: Die Bundesregierung hat 2008 einen Berufseinsteigerbonus für Sparer unter 25 Jahren in Höhe von 200 Euro eingeführt.

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Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, muss nur 60 Euro im Jahr bzw. fünf Euro im Monat als Eigenbetrag in die Riester-Rente investieren – und erhält trotzdem die vollen Zulagen (Grund- und Kinderzulage).

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Der Antrag auf Zulagen muss spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres gestellt werden.

www.bmas.de

Wohn-RiesterAuch für Wohneigentum kann die Riester-Förderung genutzt werden. Mit Hilfe der Zulagen wird der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses erleichtert. Allerdings nur, wenn die Wohnung selbst genutzt wird.

• Wer „riestert“ und sich eine Immobilie anschaffen möchte, kann sein bis dahin angespartes „Riester-Vermögen“ vollständig dafür verwenden. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine solche „Entnahme“ ist auch möglich, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Allerdings erst dann, wenn der RiesterVertrag ausgezahlt wird, das heißt: zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.

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• Der staatliche Riester-Bonus kann auch für die Tilgung eines Baudarlehens gewährt werden. Die staatlichen Zuschüsse fließen also nicht in die Sparrate eines Riester-Vertrages, sondern in die Darlehenstilgung. Dabei werden die Tilgungsbeiträge für Immobilienkredite steuerlich genauso behandelt wie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge.

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Für Selbständige: Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung. Sie ist besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende interessant. Zusätzlich zur gesetzlichen Alterssicherung eignet sie sich auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte. Wie die Riester- Rente wird auch die Rürup-Rente steuerlich gefördert. Sie garantiert eine monatliche, lebenslange Rente. Dafür werden die Beiträge monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag in diese individuelle Versicherung eingezahlt.

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Flexible Übergänge vom Berufsleben in die Rente

Viele Berufstätige wünschen sich einen gleitenden Übergang aus dem Arbeitsleben in den „Ruhestand“.

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Die Tarifpartner in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen haben unter dem Stichwort „demografische Entwicklung“ Wege für einen gleitenden Übergang aus dem Berufsleben entwickelt. Ein gängiges Modell ist die Einrichtung von Langzeit-Arbeitskonten. Auf diese Konten können die Beschäftigten Arbeitszeiten als Wertguthaben ansparen, die beispielsweise für Teilzeitregelungen oder eine Freistellungsphase vor dem gesetzlichen Renteneintritt genutzt werden können.

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Langzeitkonten geben Beschäftigten und Betrieben mehr Flexibilität in der Arbeitszeit-Organisation. Schon 1998 hat die Bundesregierung mit dem „Flexi I“-Gesetz die Grundlage zur Einrichtung von Langzeitkonten geschaffen. 2009 wurde mit dem „Flexi II“-Gesetz der Insolvenzschutz verbessert.

Rund 40.000 Betriebe in Deutschland führen „echte“ Wertguthaben, mit denen die Beschäftigten explizit für

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längerfristige Freistellungen ansparen können. Das sind überwiegend solche mit 500 und mehr Beschäftigten. Vorreiter in der Privatwirtschaft sind die Chemie- und die Metallindustrie. Der Demografie-Tarifvertrag in der Chemiebranche gilt für rund 500.000 Beschäftigte.

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Mehr zum „Flexi II“-Gesetz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter dem Stichwort „Soziale Sicherung“

www.bmas.de

Weiter arbeiten oder nur teilweise in Rente gehen

Wer gleitend aus der Berufstätigkeit in den Ruhestand wechseln möchte, kann vorzeitig in Rente gehen und hinzuverdienen. Will man diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, müssen die Bedingungen für den Rentenanspruch erfüllt sein, wie zum Beispiel die Wartezeit. Allerdings ist der vorzeitige Renteneintritt in der Regel mit einem Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat verbunden. Diese Abschläge können durch Hinzuverdienste ausgeglichen werden.

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Bei einer vorzeitigen Altersrente darf der Hinzuverdienst bis zu 450 Euro brutto monatlich betragen. Dann gibt es keine Abzüge.

Wird diese Hinzuverdienstgrenze überschritten, führt das nicht automatisch zum völligen Wegfall der Rente: Die vorzeitige Altersrente wird gekürzt und in eine niedrigere Teilrente umgewandelt, die einen höheren Hinzuverdienst erlaubt. Je nach Erwerbseinkommen wird eine Teilrente von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt. Die Höhe des jeweils zulässigen Hinzuverdienstes orientiert sich an dem Verdienst der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn.

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Wer zum Beispiel vorzeitig in Rente geht und in den alten Bundesländern bis zu 1.615,95 Euro brutto dazuverdient, erhält von seiner Rente die Hälfte (eine halbe Teilrente) neben dem Hinzuverdienst.

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Hinzuverdienstgrenzen (brutto) bei Durchschnittsverdienern ab 1. Januar 2015

alte Bundesländer neue Bundesländer

1/3-Teilrente 2.126,25 Euro 1.961,27 Euro

1/2-Teilrente 1.615,95 Euro 1.490,56 Euro

2/3-Teilrente 1.105,65 Euro 1.019,86 Euro

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund; 2015

Der Vorteil der Teilrente: Da für den „Teilzeitjob“ noch weitere Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich die spätere volle Altersrente.

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TIPPDie Deutsche Rentenversicherung berät individuell, wie Versicherte ihre jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen nutzen können. Mit dem Arbeitgeber sollte rechtzeitig vor Renteneintritt über eine Weiterbeschäftigung verhandelt werden.

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Hinzuverdienen als Rentnerin oder Rentner

Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, darf generell neben der Rente Geld hinzuverdienen. Das gilt in unbegrenzter Höhe.

Man kann aber auch mit dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters vereinbaren, ohne einen Rentenantrag zu stellen.

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114 I M A LT E R G U T L E B E N

In diesem Fall bekommt man einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat, der länger gearbeitet wird. Die Rente erhöht sich beispielsweise um zwölf Prozent, wenn man noch zwei Jahre nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet.

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Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Witwenrenten gelten besondere Regelungen.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann nur bis zu einem Betrag von 450 Euro hinzuverdienen. Schließlich ist die Erwerbsminderungsrente als finanzieller Ausgleich für die fehlende Erwerbsfähigkeit gedacht.

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Wird neben der eigenen Rente eine Witwen- oder Witwerrente bezogen und zusätzlich daneben ein 450-EuroJob ausgeübt, werden die Einnahmen aus der eigenen Rente und aus dem Minijob zusammengerechnet. Übersteigen die Gesamteinkünfte den jeweiligen, jährlich festgelegten Freibetrag, wird die Witwen- oder Witwerrente gekürzt.

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Für alle Rentner ist ratsam, sich vor Aufnahme einer Beschäftigung beim Rentenversicherer zu erkundigen, ob ihre Rente sich hierdurch mindert. Nur so lassen sich unliebsame Überraschungen wie eine rückwirkende Rentenminderung oder Rückforderung vermeiden.

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Die Deutsche Rentenversicherung berät persönlich direkt unter 0800 1000 4800. Beratungstermine können ebenfalls unter dieser Telefonnummer vereinbart werden.

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Sich ehrenamtlich engagieren

Ältere Menschen sind, ebenso wie junge Menschen, besonders stark ehrenamtlich engagiert. Wer ein Ehrenamt übernimmt, tut etwas für das Gemeinwohl, kann seine Interessen vertreten und sein Umfeld aktiv mitgestalten. Freiwillig Engagierte haben Kontakt mit anderen Menschen, gewinnen neue Kompetenzen und machen vielfältige Erfahrungen. Es ist ein gutes Gefühl, etwas Sinnvolles für sich und andere tun zu können.

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TIPPInformationen findet man vor allem vor Ort, in der Kommune, bei Vereinen oder der Kirchengemeinde. Das Bundesfamilienministerium informiert unter dem Stichwort „Freiwilliges Engagement“ auf der Internetseite www.bmfsfj.de

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116 G ES U N D H E I T

7 Gesundheit „Was, wenn ich mal krank bin ?“

7Gesundheit „Was, wenn ich mal krank bin

?“

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Jede und jeder in Deutschland erhält die medizinische Versorgung, die sie oder er benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt jemand ist oder welches Einkommen sie oder er hat. Kranke werden auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft versorgt. Das wird durch die solidarische Finanzierung ermöglicht: Mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte, darunter rund 18 Millionen beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Kinder, profitieren von diesem Prinzip.

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Länger und gesünder leben

Das deutsche Gesundheitssystem wird größtenteils durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) getragen.

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Jeder Versicherte hat ein Recht auf eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Das umfasst die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, die Versorgung mit Arznei- , Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

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Dank des medizinisch-technischen Fortschritts und veränderter Lebensbedingungen leben wir länger und gesünder. Dies ist eine gute Entwicklung. Sie bringt mit sich, dass die Kosten für die Gesundheitsversorgung steigen.

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Stabile Finanzierung

Seit Januar 2015 beträgt der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent. Die eine Hälfte, 7,3 Prozent, zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte der Arbeitnehmer.

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118 G ES U N D H E I T

Wenn Krankenkassen nicht mit ihrem Geld auskommen, müssen sie von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag zwingt die Kassen zum Wettbewerb um günstige Preise und bessere Leistungen. Das frühere aufwendige Einzugs- und Ausgleichsverfahren der pauschalen Zusatzbeiträge und des Sozialausgleichs ist seit 2015 entfallen. Krankenkassen, die bisher Prämien an ihre Versicherten ausgezahlt haben, können nun ihre Mitglieder durch niedrige Beiträge entlasten.

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Falls eine Krankenversicherung Zusatzbeiträge verlangt oder erhöht, hat jeder Versicherte das Recht, sofort seine Mitgliedschaft zu kündigen und zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln.

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TIPP Was bei der Wahl der Krankenkasse geklärt werden sollte:•

Welche Programme für chronisch Kranke oder zur Prävention bietet die Kasse?

• Verlangt die Kasse Zusatzbeiträge? • Wie sind das Beratungsangebot und die Erreichbarkeit per Telefon

oder Internet? • Welche Zusatzleistungen bietet die Kasse?• Welche Wahltarife bietet sie?

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Wird eine Krankenkasse insolvent, so besteht für die Mitglieder unverändert Versicherungsschutz. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, neue Mitglieder aufzunehmen, und zwar unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen.

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www.bmg.bund.de

Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?Wer bis zu 54.900 Euro brutto pro Jahr verdient, ist pflichtversichert. Wer mehr verdient, kann entweder freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder sich privat versichern.

Kinder, Ehegatten und Lebenspartner mit weniger als 395 Euro Einkommen (450 Euro bei geringfügig Beschäftigten) sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Es fallen auch keine Beiträge zur Pflegeversicherung an.

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Kinder sind grundsätzlich nur bis zum 18. Geburtstag familienversichert. Die Altersgrenze kann sich jedoch erhöhen; zum Beispiel, wenn die Kinder noch zur Schule gehen oder studieren – in der Regel bis zum 25. Geburtstag.

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Für versicherungspflichtige Studierende, Praktikanten sowie freiwillig versicherte Schüler einer Fach- oder Berufsfachschule und Auszubildende des zweiten Bildungswegs gilt ein besonderer Beitragssatz: Er beträgt sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes der GKV, also 10,22 Prozent.

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120 G ES U N D H E I T

Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent. Dieser Versicherungsschutz umfasst aber keinen Krankengeldanspruch. Soll dieser Anspruch mit dabei sein, muss man das ausdrücklich gegenüber der Krankenkasse erklären. In diesem Fall erhöht sich der Beitragssatz auf 14,6 Prozent. Hinzu kommt – wie bei allen andern auch – der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Daneben besteht die Möglichkeit, das Verdienstausfallrisiko über einen Krankengeldwahltarif zusätzlich abzusichern. Nähere Informationen zu möglichen Wahltarifen sind bei den Krankenkassen erhältlich.

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Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Unterhaltsgeld tragen die Bundesagentur für Arbeit und der Bund die Beiträge zur GKV, allerdings erst, wenn die beantragte Leistung bewilligt ist.

Gut versorgt bei Krankheit

Im Krankheitsfall haben alle Beschäftigten Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss vor Beginn der Krankheit mindestens vier Wochen bestanden haben. Außerdem darf die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet sein.

Nach sechs Wochen endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dann übernehmen die Krankenkassen das Krankengeld, das in der Regel 70 Prozent des Einkommens beträgt.

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Wer nach einer schweren Erkrankung schrittweise an den Arbeitsplatz zurückkehren möchte, kann dies mit dem „Hamburger Modell“. Dabei steigt die Arbeitsbelastung nach und nach wieder auf das alte Maß. Während dieser Zeit erhalten Beschäftigte Krankengeld oder Übergangsgeld.

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Rehabilitation und KurManche Krankheiten oder Eingriffe beeinträchtigen Patienten über längere Zeit. Deswegen sind Leistungen der medizinischen Rehabilitation Pflichtleistungen. Es gibt viele Wege zur Rehabilitation: ambulant oder stationär, Bewegungs- und Suchttherapie oder Krankengymnastik. Auch die Mutter-/ Vater-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der GKV.

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Rehabilitationsleistungen bewilligen die Krankenversicherung, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung. Informationen zu den Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen bieten die Krankenkassen.

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MedikamenteDie Kassen übernehmen auch die Kosten für Arzneimittel. Sie setzen dafür Festbeträge fest. Bis zu diesen Beträgen erstatten sie die Kosten. In den meisten Fällen hat der Arzt die Wahl zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen Medikamenten, die er dem Patienten verschreiben kann. Verschreibt der Arzt ein Medikament, das mehr kostet als der Festbetrag, muss er den Versicherten

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122 G ES U N D H E I T

darauf hinweisen. Denn der Patient selbst zahlt die Differenz, die über dem Festbetrag liegt – zusätzlich zur normalen Zuzahlung. In der Regel müssen Versicherte zehn Prozent des Medikamentenpreises zuzahlen; mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro. Liegt der Preis unter fünf Euro, werden die Medikamente zum tatsächli-chen Preis abgegeben.

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Kein Versicherter muss mehr als zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgeben, chronisch Kranke höchstens ein Prozent vom Brutto. In diese Rechnung fließen auch Zuzahlungen für Heilmittel, stationäre Behandlungen und häusliche Krankenpflege ein. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht, bescheinigt das die Krankenkasse. Die Versicherten sind dann für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Arzneimittelzuzahlungen befreit.

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Seit 2011 kann die Pharmaindustrie den Krankenkassen nicht mehr Preise in beliebiger Höhe in Rechnung stellen. Die Pharmaunternehmen müssen den zusätzlichen Nutzen neuer Arzneimittel gegenüber der Standardtherapie durch Studien nachweisen. Ein höherer Preis ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine therapeutische Verbesserung für die Versicherten vorliegt. Stabile Arzneimittelpreise dämpfen die Kosten der Krankenkassen und verhindern, dass die Beiträge unnötig ansteigen.

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TIPPWer sich ohne Rezept ein Medikament aus der Apotheke besorgt, sollte die Preise vergleichen. Denn bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann jede Apotheke frei über den Preis entscheiden. Oft wird ein bestimmter Wirkstoff – etwa gegen Kopfschmerzen – von mehreren Herstellern angeboten.

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Heil- und HilfsmittelVersicherte haben Anspruch auf Heilmittel wie Krankengymnastik, Massage, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie oder Ergotherapie. Heilmittel müssen ärztlich verordnet sein. Die Zuzahlung bei Heilmitteln beträgt zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung.

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen auch für medizinisch erforderliche Hilfsmittel auf. Das sind beispielsweise Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte. Das Hilfsmittel muss von der Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden. Brillen und Sehhilfen werden nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernommen. Wer 18 Jahre und älter ist, trägt die Kosten für Sehhilfen selbst. Ausnahme: Therapeutische Sehhilfen werden bei Augenverletzungen oder -erkrankungen und bei schweren Sehbeeinträchtigungen übernommen. Auskunft gibt der behandelnde Augenarzt.

Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlen Versicherte zehn Prozent der Kosten pro Packung, höchstens zehn Euro pro Monat. Für alle anderen Hilfsmittel gilt: Zugezahlt werden müssen zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro – in jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

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124 G ES U N D H E I T

Wenn Nachwuchs kommtSchwangerschaft und Mutterschaft genießen einen besonderen Schutz. Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind daher in der Regel zuzahlungsfrei. Das gilt für die Schwangerenvorsorge, die Entbindung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln und die Hebammenhilfe, auch für häusliche Pflege und eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung nötig sind.

Außerdem bekommt jede Mutter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Bei Mehrlings- und Frühgeburten gibt es Mutterschaftsgeld in den ersten zwölf Wochen nach der Entbindung. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag, der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn. Der Bund beteiligt sich mit einem pauschalen Betrag an diesen Kosten.

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Und wenn das Kind krank ist, kann sich jedes Elternteil bis zu zehn Tage, Alleinerziehende bis zu 20 Tage, im Jahr von der Arbeit freistellen lassen. Dafür gibt es Krankengeld. Das Kind muss unter zwölf Jahren sein. Der Kran

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kenkasse und dem Arbeitgeber muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch auf 25 Arbeitstage begrenzt. Alleinerziehende bekommen pro Kind 20 Tage, maximal 50 Tage im Jahr bewilligt. Bei behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindern entfällt die Altersbegrenzung.

Für Bundesbeamte gelten diese Regelungen ebenfalls. Für Landesbeamte gelten jeweils gesonderte Regelungen.

Regelmäßig zur Vorsorge gehen

Die gesetzlichen Kassen bieten ihren Versicherten Vorsorgeuntersuchungen an.

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TIPPListe kostenloser Vorsorgeuntersuchungen• jährliche Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs bei Frauen ab 20 Jahren,• jährliche Brustuntersuchung bei Frauen ab 30 Jahren,• alle zwei Jahre ein Mammografie-Screening bei Frauen ab 50 Jahren,• jährliche Prostata- und Genitaluntersuchung bei Männern ab 45 Jahren,• jährliche Untersuchung von Dickdarm- und Rektum ab 50 Jahren,• zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder ein Test auf

verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) ab 55 Jahren, • alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren.

GesundheitsCheckup: Er wird ab 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren bezahlt. Der Check-up beinhaltet unter anderem ein ausführliches Gespräch, eine Ganzkörperuntersuchung, Blutdruckmessung, Blutuntersuchung und Urinuntersuchungen.

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Zahnmedizinische Vorsorge: halbjährliche Untersuchung ab 18 Jahren

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126 G ES U N D H E I T

Für ein gesundes LebenGesund Leben: Dazu gehört eine ausgewogene Ernährung, reichlich Bewegung und ein gesundheitsfördernder Lebenswandel. Auf der Internetseite der Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung „IN FORM“ können Interessierte gute Anregungen erhalten. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt auf ihrer Internetseite viele wichtige Hinweise hierzu. Zum Thema Sucht und Prävention stellt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung auf ihrer Internetseite Informationen zur Verfügung.

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-www.in-form.de

www.bzga.de

www.drogenbeauftragte.de

Betriebliche GesundheitsvorsorgeVeränderte psychische Belastungen, beispielsweise durch Arbeitsverdichtung und wachsenden Zeitdruck, stellen neue Anforderungen. Nicht nur der Arbeitsschutz, auch die betriebliche Gesundheitsvorsorge wird immer wichtiger.

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Unternehmen, die etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun wollen, sollten sich an die Krankenkassen wenden. Deren Fachleute beraten Unternehmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Das betriebliche Gesundheitsmanagement bezieht Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Sozialbeziehung, individuelle Anpassungen und ein unterstützendes Umfeld ein. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern.

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Bis zu 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei in Gesundheitsförderung investieren. Mit einem Präventionsgesetz unterstützt die Bundesregierung die Bürger gesundheitsbewusst zu leben. Zum Bespiel werden Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ausgebaut und der Impfschutz gefördert. Menschen in belasteten beruflichen oder familiären Situationen werden Ange

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bote zur Prävention gemacht. Sie können leichter zur Kur fahren. Zu den steuerbefreiten Programmen zählen Bewegungs- und Ernährungsangebote, Suchtprävention und Stressbewältigung. Mehr dazu im Kapitel 5.

Das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) will die betriebliche Gesundheitsförderung in allen Bereichen der Arbeitswelt verbreiten und die Kooperation aller beteiligten Akteure verbessern. Das Netzwerk bündelt und vernetzt bestehende Aktivitäten und regt die Berücksichtigung vernachlässigter Bereiche an.

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www.dnbgf.de

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Register

Abfindung 42Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 36Altersteilzeit 91Altersvorsorge 91, 99, 100, 107, 107, 109Anerkennungsgesetz 93, 94Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 36,

100Arbeitsagentur 9, 44, 48, 55Arbeitsbedingungen 23, 32, 88, 95Arbeitsentgelt 31, 32, 35, 46, 48, 57, 91, 92Arbeitslosengeld 44, 45, 46, 82, 120Arbeitslosengeld II 20, 21, 46, 52, 120Arbeitslosenversicherung 25, 44, 45Arbeitsmarkt 7, 9, 13, 17, 23, 92, 93, 94, 95Arbeitsschutz 30, 126, 131Arbeitsuchende 23, 45, 46, 48, 92, 93Arbeitsunfall 29Arbeitsverhältnis 7, 23, 24, 36, 38, 120Arbeitsvertrag 15, 23, 24, 42, 95Arbeitszeit 16, 23, 24, 32, 39, 57, 58, 62, 63, 65, 87,

110, 126audit berufundfamilie 59, 60Ausbildung 6, 7, 8, 13, 19, 32, 94, 97Befristete Arbeitsverhältnisse 15Befristete Arbeitsverträge 15, 92Behinderte 38, 133Beitragssatz 25, 26, 28, 103, 117, 119, 120Berufsabschluss 92, 97Berufseinsteigerbonus 108Berufseinstieg 16, 17Berufskrankheiten 29, 30Betreuungsgeld 56Betriebliche Gesundheitsvorsorge 126Betriebskindergarten 56Betriebsverfassungsgesetz 35Bewerbung 10Bildungspaket 20, 21, 47Blaue Karte EU 95Bürgschaftsbanken 72, 135Bundesagentur für Arbeit 9, 10, 12, 13, 20, 25, 41,

42, 43, 82, 91, 120, 131Bundesfreiwilligendienst 18, 19, 131Diskriminierung 23, 36Ehrenamt 115Eingliederungshilfe 38Eingliederungsvereinbarung 48Eingliederungszuschuss 48, 92Elektronische Lohnsteuerkarte 31Elterngeld 51, 52, 53, 54ElterngeldPlus 53, 54

Elterngeldrechner 53Elternzeit 54, 60Entgeltfortzahlung 120Entlassungen 42, 44Entwicklungszusammenarbeit 14Erfolgsfaktor Familie 58, 59ERP 73, 74ERP-Gründerkredit 76, 77 ERP Sondervermögen 73Erwerbsminderungsrente 101, 107, 114Erwerbstätige 15, 16, 85, 100Erwerbstätigenquote 85Europäischer Betriebsrat 35, 36EXIST 77Existenzgründung 66, 67, 72, 76, 77, 78, 82Exportgeschäfte 75Exportkreditgarantien 74, 75, 135Fachkräfte 9, 68, 90, 93, 97Familienfreundlichkeit 59Familienpflegezeit 62, 63, 64, 91Familienversicherung 27fluide Intelligenz 85Förderdatenbank 68Fortbildung 11Frauenquote 39 Freibetrag 31, 114Freiwilliges Jahr 18, 19freiwillig versichert 119Generationenvertrag 99gering qualifiziert 91, 93Geschäftsidee 76Gesetzliche Unfallversicherung 25, 29, 30, 65Gründerinnenagentur 78Grundsicherung für Arbeitsuchende 46Grundsicherungsstelle 46Grundzulage 108Hamburger Modell 120Heilmittel 122, 123, 124Hilfsmittel 27, 117, 123Hinzuverdienst 111, 112Initiative „Perspektive 50plus“ 92Inklusion 37INQA 59, 88, 132Jobbörse 9, 10, 54Jobcenter 21, 38, 46, 48Kinderbetreuung 31, 39, 56, 60, 105Kindergeld 19, 53Kinderzulage 108Kinderzuschlag 19, 20, 21, 52Kosten der Kinderbetreuung 31

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Krankengeld 57, 120, 124Krankenversicherung 25, 26, 27, 117, 118, 119, 121,

133Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 67, 71, 74,

76, 135kristalline Intelligenz 85Kündigung 42Kur 121, 126Kurzarbeitergeld 41, 42Lebenserwartung 85, 100Lebensrisiken 23, 24Leistungsberechtigte 46, 47 Löhne 32Lohnersatzleistung 62Lohnfortzahlung 120Lohnkostenzuschuss 48Lohnsteuer 31, 32Medikamente 121, 122, 123Mehrgenerationenhäuser 65Meister-BAföG 12, 13Menschen mit Behinderung 36, 37, 133Mindestlöhne 34, 35Mitbestimmung 35, 39, 40Mittelstandsförderung 66Mitwirkungsrechte 35Mütterrente 105Mutterschutz 124Personalvertretungsgesetz 35Perspektive Wiedereinstieg 55 Pflegeversicherung 25, 28, 29, 119Pflegezeit 62, 63, 64Pflichtbeiträge 25, 106Prävention 118, 126Probezeit 24Regelaltersgrenze 101, 103, 114Rehabilitation 27, 88, 117, 121, 133Rente 23, 26, 33, 65, 85, 99, 100, 101, 105, 106, 107,

110, 111, 112, 113, 114Rente in der EU 103, 104Renteneintritt 42, 103, 104, 110, 111, 113Rentenversicherung 17, 25, 26, 88, 99, 103, 105,

106, 110, 113, 114, 121Riester Rente 26, 107, 108, 110RürupRente 110Schwangerschaft 124Schwerbehinderte Menschen 37, 38, 48, 101Selbstständigkeit 16, 76, 82Sozialausgleich 118Sozialhilfe 21, 46, 52Sozialplan 42

Sozialversicherung 17, 24, 26Start-ups 78, 79, 80, 82Stellenbörse 9, 54Steuererklärung 31, 32, 108Tarifparteien 23, 34Tarifvertrag 23, 32, 34, 91, 111Teilrente 91, 112Teilzeit 15, 16, 18, 24, 53, 59, 112Teilzeitarbeit 16, 59, 63Überbrückungsleistungen 42Umlageverfahren 99Unfallversicherung 25, 29, 30, 65Unternehmensgründung 76, 78, 81Unternehmensnachfolge 83Vereinbarkeit von Familie und Beruf 50 – 64Vorsorge 24, 125Wagniskapital 73, 74, 78, 79WeGebAU 91Weiterbildung 9, 12, 38, 42, 90, 91, 94Witwenrente 114Wohngeld 19, 20, 21WohnRiester 109Zeitarbeit 16, 32Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

68Zurechnungszeiten 107Zusatzbeitrag 27, 118, 120

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Adressverzeichnis

Einrichtungen des Bundes:

Bundesministerium für Arbeit und SozialesWilhelmstraße 4910117 BerlinTelefon: 030 18527-0Fax: 030 18527-1830E-Mail: [email protected] Internet: www.bmas.de

Bundesministerium für Bildung und ForschungKapelle-Ufer 110117 BerlinTelefon: 030 1857-0Fax: 030 1857-83601E-Mail: [email protected]: www.bmbf.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendGlinkastraße 2410117 BerlinTelefon: 030 18555-0Fax: 030 18555-4400E-Mail: [email protected] Internet: www.bmfsfj.de

Bundesministerium für GesundheitRochusstraße 153123 BonnTelefon: 030 18441-0Fax: 030 18441-4900E-Mail: [email protected] Internet: www.bmg.bund.de

Bundesministerium der FinanzenWilhelmstraße 9710117 BerlinPostanschrift: 11016 BerlinTelefon: 030 18682-0Fax: 030 18682-32 60Internet: www.bmf.bund.de Kontakt für Bürger: Referat für Bürgerangelegenheiten Telefon: 030 18682-3300Fax: 030 18682-2297

Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieScharnhorststraße 34–3710115 BerlinTelefon: 030 18615-0Fax: 030 18615-7010E-Mail: [email protected]: www.bmwi.de

Presse- und Informationsamt der BundesregierungDorotheenstraße 8410117 BerlinTelefon: 030 18272-0Fax: 030 18272-2555E-Mail: [email protected] Internet: www.bundesregierung.de oder www.bundespresseamt.de

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter MenschenMauerstraße 5310117 BerlinTelefon: 030 221 911 006Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: 030 221 911 016Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon: 030 1880-80805Fax: 030 221 911 017E-Mail: [email protected] Internet: www.behindertenbeauftragte.de

Antidiskriminierungsstelle des BundesGlinkastraße 2410117 BerlinTelefon: 030 18 555-1855Fax: 030 18 555-41855E-Mail: [email protected]: www.antidiskriminierungsstelle.de Telefonische Beratung: 030 18555-1865(Mo – Fr 9:00 – 12:00, 13:00 – 15:00 Uhr)E-Mail: [email protected]

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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung im Bundesministerium für GesundheitFriedrichstraße 10810117 BerlinTelefon: 030 18441-1452Fax: 030 20640-4960E-Mail: [email protected] Internet: www.drogenbeauftragte.de

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und IntegrationBundeskanzleramtWilly-Brandt-Straße 110557 BerlinTelefon: 030 18400-1640Fax: 030 18400-1606E-Mail: [email protected] Internet: www.integrationsbeauftragte.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutzund ArbeitsmedizinFriedrich-Henkel-Weg 1–2544149 DortmundTelefon: 0231 9071-0 Fax: 0231 9071 -2454Internet: www.baua.de

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenSibille-Hartmann-Straße 2–850969 KölnTelefon: 0221 3673-0Fax: 0221 3673-4661E-Mail: [email protected] Internet: www.bafza.de

Statistisches BundesamtGustav-Stresemann-Ring 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 71 1Fax: 0611 72 4000E-Mail: [email protected] Internet: www.destatis.de

A R B E I T S F Ö R D E R U N G

Bundesagentur für ArbeitRegensburger Straße 10490478 Nürnbergwww.arbeitsagentur.dewww.jobboerse.arbeitsagentur.dewww.berufswahl.dewww.abi.dewww.planet-beruf.de

B U N D E S F R E I W I L L I G E N D I E N S T

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenSibille-Hartmann-Straße 2–850969 KölnTelefon: 0221 3673-0Fax: 0221 3673-4661E-Mail: [email protected]: www.bafza.de

Deutsche Malteser gemeinnützige GmbHKalker Hauptstraße 22–2451103 KölnTelefon: 0221 9822-0Fax: 0221 9822-78391E-Mail: [email protected]: www.malteser.de

ASB-BundesgeschäftsstelleSülzburgstraße 14050937 KölnTelefon: 0221 47605-0Fax: 0221 47605-288E-Mail: [email protected] Internet: www.asb.de

AWO Bundesverband e. V. Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.Heinrich-Albertz-HausBlücherstraße 62/6310961 BerlinTelefon: 030 26309-0Fax: 0 30 26309-32599E-Mail: [email protected]: www.awo.org

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Der Paritätische GesamtverbandOranienburger Straße 13–1410178 BerlinTelefon: 030 24636-0Fax: 030 24636-110E-Mail: [email protected]: www.paritaet.org oderwww.der-paritaetische.de

Deutscher CaritasverbandKarlstraße 40 79104 FreiburgTelefon: 0761 200-0E-Mail: [email protected]: www.caritas.de

Deutsches JugendherbergswerkDJH Service GmbHBismarckstraße 832756 DetmoldTelefon: 05231 7401-0Fax: 05231 7401-49E-Mail: [email protected] Internet: www.djh-service.de

DRK-GeneralsekretariatCarstennstraße 5812205 BerlinTelefon: 030 85404-0Fax: 030 85404-450 E-Mail: [email protected]: www.drk.de

Diakonie Deutschland – Evangelischer BundesverbandEvangelisches Werk für Diakonie und EntwicklungCaroline-Michaelis-Straße 110115 BerlinTelefon: 030 65211-0Fax: 030 65211-3333E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie.de

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.BundesgeschäftsstelleLützowstraße 94 10785 BerlinTelefon: 030 26997-0 Fax: 030 26997-444 Internet: www.johanniter.de

F A M I L I E U N D B E R U F

Deutsches Jugendinstitut e. V.Nockherstraße 281541 MünchenTelefon: 089 62306-0Fax: 089 62306-162Internet: www.dji.de

berufundfamilie gGmbHFriedrichstraße 3460323 Frankfurt am Main Telefon: 069 300388-511Fax: 069 300388-599E-Mail: [email protected] Internet: www.beruf-und-familie.de

Geschäftsstelle der Initiative Neue Qualität der ArbeitNöldnerstraße 40/4210317 BerlinTelefon: 030 51548-4000Fax: 030 51548-4743E-Mail: [email protected] Internet: www.inqa.de

G E S U N D H E I T / P F L E G E

Bundesinstitut für Arzneimittel und MedizinprodukteKurt-Georg-Kiesinger-Allee 353175 BonnTelefon: 0228 99307-30Fax: 0228 99307-5207E-Mail: [email protected] Internet: www.bfarm.de

BundesversicherungsamtFriedrich-Ebert-Allee 3853113 BonnTelefon: 0228 619-0Fax: 0228 619-1870E-Mail: [email protected] Internet: www.bva.de

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Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungOstmerheimer Straße 22051109 KölnTelefon: 0221 8992-0Fax: 0221 8992-300E-Mail: [email protected] Internet: www.bzga.de

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Waisenhausgasse 36–38a50676 KölnTelefon: 0221 4724-1Fax: 0221 4724-444Internet: www.dimdi.de

Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.Wegelystraße 310623 BerlinTelefon: 030 39801-0Fax: 030 39801-3000E-Mail: [email protected]: www.dkgev.de

Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel Paul-Ehrlich-Straße 51–5963225 LangenTelefon: 06103 77-0Fax: 06103 77-1234E-Mail: [email protected] Internet: www.pei.de

Robert-Koch-InstitutNordufer 2013353 BerlinTelefon: 030 18754-0Fax: 030 18754-2328E-Mail: [email protected] Internet: www.rki.de

GKV-SpitzenverbandReinhardtstraße 2810117 BerlinTelefon: 030 206288-0Fax: 030 206288-88E-Mail: [email protected] Internet: www.gkv-spitzenverband.de

Verband der privaten Krankenversicherungen e. V.Gustav-Heinemann-Ufer 74c 50968 KölnTelefon: 0221 9987-0Fax: 0221 9987-3950E-Mail: [email protected]: www.pkv.de

Verband der Ersatzkassen e. V.Askanischer Platz 110963 BerlinTelefon: 030 26931-0Fax: 030 26931-2900E-Mail: [email protected] Internet: www.vdek.com

M E N S C H E N M I T B E H I N D E R U N G Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e. V. Friedrichstraße 95 10117 BerlinTelefon: 030 27593-429Fax: 030 27593-430E-Mail: [email protected] Internet: www.abid-ev.de

BDH Bundesverband für Rehabilitation und Interessenvertretung Behinderter Eifelstraße 753119 BonnTelefon: 0228 96984-0Fax: 0228 96984-99E-Mail: [email protected] Internet: www.bdh-reha.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, BAG Kirchfeldstraße 14940215 DüsseldorfTelefon: 0211 31006-0Fax: 0211 31006-48E-Mail: [email protected] Internet: www.bag-selbsthilfe.de

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Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.Altkrautheimer Straße 2074236 KrautheimTelefon: 06294 4281-0Fax: 06294 4281-79E-Mail: [email protected] Internet: www.bsk-ev.org

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Rungestraße 19 10179 BerlinTelefon: 030 285387-0Fax: 030 285387-20 E-Mail: [email protected] Internet: www.dbsv.org

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.Frauenbergstraße 835039 MarburgTelefon: 06421 94888-0Fax: 06421 94888-10E-Mail: [email protected] Internet: www.dvbs-online.de

Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.Am Zirkus 410117 BerlinTelefon: 030 609895360Fax: 030 609895363E-Mail: [email protected] Internet: www.gehoerlosen-bund.de

R E N T E

Deutsche Rentenversicherung BundRuhrstraße 210709 BerlinTelefon: 030 865-0Fax: 030 865-27240Servicetelefon: 0800 100048070 E-Mail: [email protected] Internet. www.drv-bund.de

V E R B Ä N D E

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)Haus der Deutschen Wirtschaft Breite Straße 2910178 BerlinTelefon: 030 2033-0Fax: 030 2033-2105E-Mail: [email protected] Internet: www.bda-online.de oder www.arbeitgeber.de

Deutscher GewerkschaftsbundBundesvorstand Henriette-Herz-Platz 210178 BerlinTelefon: 030 24060-0Fax: 030 24060-324E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb.de

Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)Breite Straße 2910178 BerlinTelefon: 030 2028-0Fax: 030 2028-2450E-Mail: [email protected] Internet: www.bdi.eu

Sozialverband Deutschland e. V.Stralauer Straße 6310179 BerlinTelefon: 030 726222-0Fax: 030 726222-311E-Mail: [email protected] Internet: www.sovd.de

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.Markgrafenstraße 6610969 BerlinTelefon: 030 25800-0Fax: 030 25800-518E-Mail: [email protected] Internet: www.vzbv.de

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W E I T E R B I L D U N G

Bundesinstitut für BerufsbildungRobert-Schuman-Platz 353175 BonnTelefon: 0228 107-0Fax: 0228 107-2977E-Mail: [email protected] Internet: www.bibb.de

Deutsche Gesellschaft für Internationale ZusammenarbeitFriedrich-Ebert-Allee 4053113 BonnTelefon: 0228 4460-0Fax: 0228 4460-1766E-Mail: [email protected] Internet: www.giz.de

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)Kennedyallee 5053175 BonnTelefon: 0228 882-0Fax: 0228 882-444E-Mail: [email protected] Internet: www.daad.de

W I R T S C H A F T S F Ö R D E R U N G

Deutscher Industrie und HandelskammertagBreite Straße 2910178 BerlinTelefon: 030 20308-0Fax: 030 20308-1000E-Mail: [email protected]: www.ihk-lehrstellenboerse.de oder www.dihk.de

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.Mohrenstraße 20/21 10117 BerlinTelefon: 030 20619-0Fax: 030 20619-460E-Mail: [email protected] Internet: www.zdh.de

Bundesverband der Freien BerufeReinhardtstraße 3410117 BerlinTelefon: 030 284444-0E-Mail: [email protected] Internet: www.freie-berufe.de

econsense | Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e. V.GeschäftsstelleOberwallstraße 2410117 BerlinTelefon: 030 2028-1474Fax: 030 2028-2474E-Mail: [email protected] Internet: www.econsense.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5–960325 Frankfurt am Main Telefon: 069 74 31-0Fax: 069 74 31-29 44E-Mail: [email protected] Internet: www.kfw.de

Euler Hermes Kreditversicherungs-AGGasstraße 2722761 HamburgTelefon: 040 8834-9000Fax: 040 8834-9175E-Mail: [email protected] Internet: www.agaportal.de

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB)Schillstraße 6a10117 BerlinTelefon: 030 2639654-0Fax: 030 2639654-20E-Mail: [email protected] Internet: www.vdb-info.de

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Impressum

HerausgeberPresse- und Informationsamt der Bundesregierung, 11044 Berlin

StandFebruar 20154., aktualisierte Auflage

DruckZarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

GestaltungMediaCompany Bonn

BildnachweisTitel: Tobias HaseBilderBox: S. 116BMU/transit/Thomas Härtrich: S. 29Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Kugler: S. 4Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Stutterheim: S. 8, 31, 120Burkhard Peter: S. 6, 55, 67, 73, 80, 127ddp images: S. 11, 37ddp images/dapd: S. 12ddp images/dapd/Danny Gohlke: S. 76ddp images/Maja Hitij: S. 23ddp images/Monkey Business 2/Shotshop: S. 40ddp images/Norbert Millauer: S. 21Getty Images/Flickr RM: S. 33imago/Rüdiger Wölk: S. 9imago/Westend61: S. 111Jens Komossa: S. 108, 113Jochen Eckel: S. 51, 122Joker: S. 56Judith Affolter: S. 17, 22Keystone/Volkmar Schulz: S. 20laif/Karsten Schoene: S. 69Liesa Johannssen: S. 25, 49photothek.net/Ute Grabowsky: S. 50, 98, 105, 118, 124picture-alliance/ Kai-Uwe Heinrich: S. 71picture-alliance/dpa: S. 41picture-alliance/dpa/Daniel Karmann: S. 125picture-alliance/dpa/Friso Gentsch: S. 16, 64picture-alliance/ZB: S. 43, 66picture-alliance/ZB/Patrick Pleul: S. 84picture-alliance/ZB/Wolfgang Thieme: S. 75Polaris/laif: S. 96

Rebekka Brather: S. 86, 87, 115Sebastian Bolesch: S. 77, 95Susanne Tessa Müller: S. 58transit/Thomas Roetting: S. 61Ulf Dieter: S. 44, 83, 89, 101, 103ullstein bild/imageBROKER/Jochen Tack: S. 121

PublikationsbestellungPublikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 0918132 RostockServicetelefon: 030 18 272 2721Servicefax: 030 1810 272 2721E-Mail: [email protected]

Über das Gebärdentelefon des Bundespresseamtes können Sie ebenfalls Publikationen bestellen.

[email protected](Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr)

Weitere Informationen im Internet unterwww.bundesregierung.de

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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