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Quick Wins MDR: A little less Conversation, a little more Action … · Sowohl MDR wie auch MDD...

Date post: 08-Jul-2020
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Quick Wins MDR: A little less Conversation, a little more Action please…
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Page 1: Quick Wins MDR: A little less Conversation, a little more Action … · Sowohl MDR wie auch MDD fokussieren auf Sicherheit und Wirksamkeit und legen als Messlatte den anerkannten

Quick Wins MDR: A little less Conversation, a little more Action please…

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Inhaltsverzeichnis

• Einleitung – Fokus der Präsentation liegt auf Quick Wins bezüglich der Technischen Dokumentation

• Was wissen wir heute noch nicht bezüglich Umsetzung der MDR?

• Was können wir in Angriff nehmen?

• Prioritäten bezüglich Überarbeitung von Technischen Dokumentationen (Übergangsfristen)

• Let’s get started!

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A lot of Conversation…

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Sicherheit und Wirksamkeit

MDR 2017/745

ANHANG I

GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND LEISTUNGSANFORDERUNGEN

KAPITEL I

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

1. Die Produkte erzielen die von ihrem Hersteller vorgesehene

Leistung und werden so ausgelegt und hergestellt, dass sie sich

unter normalen Verwendungsbedingungen für ihre

Zweckbestimmung eignen. Sie sind sicher und wirksam und

gefährden weder den klinischen Zustand und die Sicherheit der

Patienten noch die Sicherheit und die Gesundheit der Anwender

oder gegebenenfalls Dritter, wobei etwaige Risiken im

Zusammenhang mit ihrer Anwendung gemessen am Nutzen für

den Patienten vertretbar und mit einem hohen Maß an

Gesundheitsschutz und Sicherheit vereinbar sein müssen;

hierbei ist der allgemein anerkannte Stand der Technik zugrunde

zu legen.

2. …

MDD 93/42/EWG

ANHANG I

GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

1. Die Produkte müssen so ausgelegt und hergestellt sein,

dass ihre Anwendung unter den vorgesehenen Bedingungen

und zu den vorgesehenen Zwecken weder den klinischen

Zustand und die Sicherheit der Patienten noch die Sicherheit

und die Gesundheit der Anwender oder gegebenenfalls

Dritter gefährdet, wobei etwaige Risiken im Zusammenhang

mit der vorgesehenen Anwendung gemessen am Nutzen für

den Patienten vertretbar und mit einem hohen Maß an

Gesundheitsschutz und Sicherheit vereinbar sein müssen.

2. ... Die vom Hersteller bei der Auslegung und der

Konstruktion der Produkte gewählten Lösungen müssen sich

nach den Grundsätzen der integrierten Sicherheit richten,

und zwar unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten

Standes der Technik.

Sowohl MDR wie auch MDD fokussieren auf Sicherheit und Wirksamkeit und legen als Messlatte den anerkannten Stand der Technik zu Grunde:

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• Jedes Produkt muss gemäss der MDR neu konformitätsbewertet werden (mit oder ohne Notified Body, je nach Klassifizierung des Produkts)

• Stellen Sie also sicher, dass die Technische Dokumentation den Anforderungen der MDR entspricht!

• Obwohl noch keine Normen mit der MDR harmonisiert sind, gelten die heute harmonisierten Normen (MDD) nach wie vor als «State of theArt»

Kein „Grandfathering“

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• Einmalige Registriernummer (SRN – Single Registration Number); somit kann noch keine Konformitätserklärung ausgestellt werden (ausser Medizinprodukte der Klasse I)

• EUDAMED

• Welche Normen werden mit der MDR harmonisiert?

• Guidance Documents?

• Mögliche «delegated acts» (delegierte Rechtsakte) z.B. bezüglich der Anpassung der Anhänge II und III (Artikel 10) sowie dem Inhalt der Konformitätserklärung (Artikel 19)

• Mögliche «implementing acts» (Durchführungsrechtsakten), z.B. zur Verabschiedung von Gemeinsame Spezifikationen (Common Specifications)

• More???

Was wissen wir noch nicht bezüglich TDs?

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Übersicht Technische Dokumentation

1 Produktbeschreibung und

Spezifikation

2 Vom Hersteller zu liefernde

Informationen

3 Informationen zu Auslegung

und Herstellung

4 Grundlegende Sicherheits-

und Leistungsanforderungen

5 Nutzen-Risiko-Analyse und

Risikomanagement

6 Verifizierung und Validierung

des Produkts

Anhang II Anhang III

Periodic Safety Update

Report (PSUR) (Artikel 86)

Produkte der Klassen

IIa: Update mind. alle 2 Jahre

IIb, III: Update mind. jährlich

Post-Market Surveillance

Report (Artikel 85)

Produkte der Klasse I

Update nach Bedarf

Post-Market Surveillance

Plan (Artikel 84)

Alle Produktklassen

1 Überwachung nach dem

Inverkehrbringen

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Was muss mit der TD gezeigt werden können?

- GSPR

(Anhang I)

- Klinische

Bewertung

- (Harmonisierte)

Normen

- Eigene

Anforderungen

Technische SpezifikationMDR / IVDR

Konformitäts

-bewertung

Benannte Stelle

(falls anwendbar)

→ Marktzugang

Sie müssen einen objektiven Nachweis erbringen können, dass das Produkt die GSPR Und die Technische Spezifikation erfüllt sowie relevante klinischeDaten vorliegen (wie auch bei der MDD!).

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• …erfüllt die Grundlegenden Anforderungen der MDD (Anhang I),

• …erfüllt die eigenen Anforderungen sowie anwendbare Normen…

Angenommen die Technische Dok…

Fokus auf GSPR (Delta zu ER) und klinische Bewertung (inkl. PMS)!

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Postmarket Surveillance Daten nutzen

PMS Daten

Klinische Bewertung

PMS PlanRisk

Mgmt

PSUR

PMS Report

GSPR

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• Sicherstellen, dass alle möglichen Gefährdungen, welche Sie z.B. aus den Reklamationen kennen, auch in der Risikoanalyse behandelt werden

Beispiel Risikomanagement (1)

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• Sicherstellen, dass Sie die Schätzung der Auftretenswahrscheinlichkeit mit PMS Daten belegen können

Beispiel Risikomanagement

Die Daten sind da – nutzen Sie sie zu Ihrem Vorteil!

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• Postmarket Clinical Follow-up (PMCF) Studien

• Kundenrückmeldungen (z.B. Reklamationen)

• Meldepflichtige Vorkommnisse

• Field Safety Corrective Actions / Field Safety Notices

• Literatur

• Implantatregister

• Öffentlich zugängliche Informationen von Konkurrenzprodukten, z.B. Behördendatenbanken (swissmedic, FDA Maude, BfArM, MHRA) (insbesondere von Produkten, welche in der klinischen Bewertung verwendet wurden)

• …

Welche PMS Daten kann man nutzen?

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Priorisierung Technische Dokumentationen

Überarbeitung

26. Mai 2020

Date of Application

Prio 1: Produkte, welche neueinen NB brauchen

Prio 2: Klasse 1

Prio 3: Produkte mit gültigemEG-Zertifikat

Überarbeitung

Überarbeitung

Bewertung durch NB

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Was ist zu tun?

Klassifizierung der Medizinprodukte gemäss MDR gibt es Produkte,

welche neu einen NB benötigen?

Gap Analyse der technischen Dokumentation(en) bezüglich den

Anforderungen der MDR

Umsetzungsplan unter Berücksichtigung der Prioritäten

Durchführung und Überwachung der Umsetzung

Implementierung allfälliger Durchführungsrechtsakten / delegierter

Rechtsakten / Guidances

Sicherstellung der inhaltlichen Konformität

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confinis

Our name stands for our business model.

confinis comes form Latin and means, among other

things, adjacent, adjoining, the missing particle.

We want to fill the place of the missing particle in

your business and attain success together with you.

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Unique Device Identification und Quick Wins

SWISS MDR & IVDR ForumSWISS Implementation Task Force

Roland Weibel, Senior Consultant GS1 System Healthcare, GS1 Schweiz22.06.2018

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16.07.2018 | © GS1 Switzerland 2017 |

UDI System nach IMDRF

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UDIsystem

asdefined

by IMDRF

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16.07.2018 | © GS1 Switzerland 2017 |

UDI und AIDC

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UDI Datenträger

Direct Part Mark

Device Identifier(statische Daten)

Production Identifier(dynamische Daten)

Quelle: © FOBA / www.fobalaser.com

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UDID (EUDAMED – Datenbank)

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16.07.2018 | © GS1 Switzerland 2017 |

EU - UDI: EU roadmap

2012EC

proposalsMD & IVD

Regulations

2013EC

Recommen-dation to MS

5 May 2017

EU Regulationspublished

26 May 2020UDI

assignment, registration

and EUDAMED

2021UDI

markingClass III

2023UDI

markingClass II

2025UDI

markingClass I

development of EUDAMED

+ 2 years for DPM, when applicable

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UDI und GS1 System

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Quick Wins

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16.07.2018 | © GS1 Switzerland 2017 |

Quick Wins – Integration in IT Landschaft

Labelprinter und Software Quick Wins Labelprinter kann in bestehendes

Netzwerk integriert werden

Label-Designer (Software) kann in bestehende IT Landschaft integriert werden

Label-Designer kann mit bestehenden Applikationen kommunizieren

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16.07.2018 | © GS1 Switzerland 2017 |

Quick Wins – Barcode Verifikation

Qualität der Barcodes muss geprüft werden Quick Wins

Gut zum Druck (Originaldruck) an GS1 zur Verifikation senden.

Verifikationsbericht

Kein Anschaffung von Verifikations-geräten nötig

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16.07.2018 | © GS1 Switzerland 2017 |

Quick Wins - Distributionslogistik

Rüstprozess mit Scanning Quick Wins Keine Rüstfehler

Kein Rüsten von verfallener oder kurz vor dem Verfall stehender Ware

Übernahme von Lot/Batch und EXP vom gerüsteten Artikel auf die Lieferpapiere

Enabler für automatisierten O2C-Cycle

Automatisierte Rückverfolgbarkeit

GTIN: 7612345300016Lot: AC7785963DEXP: 31.12.2022

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16.07.2018 | © GS1 Switzerland 2017 |

Quick Wins – Rückverfolgbarkeit / Rückrufe

Rüstprozess mit Scanning Quick Wins Lückenlose Rückverfolgbarkeit wird

ermöglicht

Rückrufe können schneller und einfacher durchgeführt werden

Hersteller Meine Firma Spital

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16.07.2018 | © GS1 Switzerland 2017 |

Quick Wins - Datenaustausch

Datenaustausch EUDAMED und Spitäler Quick Wins

GDSN (Global Data Synchronisation Network) Standards zum Austausch von Stammdaten

Eine Schnittstelle um EUDAMED, GUDID und Spitäler mit Stammdaten zu versorgen

Eine Schnittstelle und ein Dienstleister für den Stammdatenaustausch

GDSN

FDA GUDID

EU UDI DB

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Roland WeibelSenior Consultant GS1 System Healthcare

+41 58 800 72 00

www.gs1.ch

[email protected]

GS1 SchweizMonbijoustrasse 683007 Bern

+41 58 800 72 23TD

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