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Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung - KBV · HIV/AIDS Histopathologie...

Date post: 20-Jun-2019
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Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 2015 der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
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Qualität in der ambulanten medizinischen VersorgungQualitätsbericht 2015 der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

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VorwortAmbulante Versorgung in Sachsen-Anhalt: Mit Sicherheit Qualität Seite 3

Qualitätssicherung in Sachsen-Anhalt Seite 4

Genehmigungspflichtige Leistungen im Jahr 2015 Seite 6

Bericht aus der Versorgung Seite 11

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Seite 14

Hygiene in der ambulanten Versorgung Seite 17

Verordnungsmanagement in der KVSA Seite 21

Impressum Seite 23

Inhalt

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Vorwort

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Sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Bericht zeigt, welche Maßnahmen der Qualitätssicherung im ambulanten Bereich in unserem Bundesland durchgeführt werden. Rund zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die im vertragsärztlichen Versorgungsbereich erbracht werden, unterliegen einer besonderen Qualitätssiche-rung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Die KVSA prüft die Qualität der ambu-lant erbrachten Leistungen auf verschiedene Weise – je nach Vorgabe in den entsprechenden Regularien. Ge-nau diese Maßnahmen werden im vorliegenden Bericht für das Jahr 2015 vorgestellt.

Ein Bericht über die Tätigkeit der Qualitätssicherungs-kommission Radiologie zeigt sehr eindrücklich, was Qualitätssicherung im Bereich der Radiologie bedeutet. Dabei wird auch deutlich, dass die KVSA auf das Enga-gement und die Unterstützung von Ärzten angewiesen ist, die ehrenamtlich in den Qualitätssicherungskommis-sionen mitarbeiten. Nur so gelingt es, die Qualität ärzt-licher Leistungen fachlich korrekt beurteilen und bewer-ten zu können. An dieser Stelle herzlichen Dank für das

Engagement und die Mitarbeit zahlreicher Ärzte in den Kommissionen und Ausschüssen der KVSA.

Darüber hinaus wird in diesem Bericht der neue Ver-sorgungsbereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung thematisiert. Weitere Themenschwerpunkte sind die Bereiche Hygiene- und Verordnungsmanage-ment. Die KVSA bietet ihren Mitgliedern in diesen Be-reichen Unterstützung und Beratung an. Unser Ver-ständnis von Qualitätssicherung ist, den Mitgliedern in erster Linie unterstützend und beratend zur Seite zu stehen. Dies zeigt sich bei den Bereichen Hygiene und Verordnungsmanagement sehr deutlich.

Wir freuen uns, wenn auch die diesjährige Ausgabe Ihr Interesse findet.

Dr. Burkhard JohnVorsitzender des Vorstandes

Ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt: Mit Sicherheit Qualität

Dr. Burkhard JohnVorsitzender des Vorstandes der KVSA

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1990-1993AphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

1989ChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

1994-1997StoßwellenlithotripsieSozialpsychiatrieSchmerztherapiePhysikalisch-medizinische LeistungenOtoakustische EmissionenArthroskopieAmbulantes OperierenAphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

1998-2001Photodynamische TherapieInvasive KardiologieStoßwellenlithotripsieSozialpsychiatrieSchmerztherapiePhysikalisch-medizinische LeistungenOtoakustische EmissionenArthroskopieAmbulantes OperierenAphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

1 >>>Bundesweit geltende Qualitätssicherungs-Vereinbarungen und -Richtlinien

Qualitätssicherung in Sachsen-Anhalt

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GEine der Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereini-gungen (KVen) ist die Weiterentwicklung, Sicherung und Prüfung der Qualität der ambulanten Patienten-versorgung. Bundesweite und regional vereinbarte Qualitätsstandards sorgen dafür, dass jeder Patient alles Notwendige, Zweckmäßige und Ausreichende an me-dizinischen Leistungen erhält – und das mit einer gesi-cherten und geprüften Qualität. Eine Vielzahl von Leis-tungen unterliegt in der ambulanten Versorgung der Genehmigungspflicht durch die zuständige KV. Mit Er-halt einer Genehmigung durch die KVSA können die

erbrachten Leistungen zulasten der Gesetzlichen Kran-kenversicherung erbracht und abgerechnet werden. Dazu müssen die Ärzte und Psychotherapeuten je nach Regelung fachliche, apparative, räumliche, personelle bzw. organisatorische Anforderungen nachweisen. Zur Aufrechterhaltung der Genehmigung werden in eini-gen Genehmigungsbereichen in regelmäßigen Abstän-den Prüfungen, z. B. Dokumentationsprüfungen vorge-nommen. Grundlage hierfür sind bundesweit und regional geltende Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien.

2002-2005DMP Diabetes mellitus Typ 2Diabetischer FußDMP BrustkrebsDMP KHKHandchirurgieKoloskopieRehabilitationSoziotherapiePhotodynamische TherapieInvasive KardiologieStoßwellenlithotripsieSozialpsychiatrieSchmerztherapiePhysikalisch-medizinische LeistungenOtoakustische EmissionenArthroskopieAmbulantes OperierenAphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

2006-2009DelegationsvereinbarungVakuumbiopsie der BrustHIV/AIDSHistopathologie HautkrebsscreeningHautkrebsscreeningPhototherapeutische KeratektomieMR-AngiographieAkupunkturMammographie-ScreeningInterventionelle RadiologieDMP Asthma/COPDDMP Diabetes mellitus Typ 1DMP Diabetes mellitus Typ 2Diabetischer FußDMP BrustkrebsDMP KHKHandchirurgieKoloskopieRehabilitationSoziotherapiePhotodynamische TherapieInvasive KardiologieStoßwellenlithotripsieSozialpsychiatrieSchmerztherapiePhysikalisch-medizinische LeistungenOtoakustische EmissionenArthroskopieAmbulantes OperierenAphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

2010/2011Früherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2BalneophototherapieDelegationsvereinbarungVakuumbiopsie der BrustHIV/AIDSHistopathologie HautkrebsscreeningHautkrebsscreeningPhototherapeutische KeratektomieMR-AngiographieAkupunkturMammographie-ScreeningInterventionelle RadiologieDMP Asthma/COPDDMP Diabetes mellitus Typ 1DMP Diabetes mellitus Typ 2Diabetischer FußDMP BrustkrebsDMP KHKHandchirurgieKoloskopieRehabilitationSoziotherapiePhotodynamische TherapieInvasive KardiologieStoßwellenlithotripsieSozialpsychiatrieSchmerztherapiePhysikalisch-medizinische LeistungenOtoakustische EmissionenArthroskopieAmbulantes OperierenAphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

2012HörgeräteversorgungHörgeräteversorgung KinderMolekulargenetikFrüherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2BalneophototherapieDelegationsvereinbarungVakuumbiopsie der BrustHIV/AIDSHistopathologie HautkrebsscreeningHautkrebsscreeningPhototherapeutische KeratektomieMR-AngiographieAkupunkturMammographie-ScreeningInterventionelle RadiologieDMP Asthma/COPDDMP Diabetes mellitus Typ 1DMP Diabetes mellitus Typ 2Diabetischer FußDMP BrustkrebsDMP KHKHandchirurgieKoloskopieRehabilitationSoziotherapiePhotodynamische TherapieInvasive KardiologieStoßwellenlithotripsieSozialpsychiatrieSchmerztherapiePhysikalisch-medizinische LeistungenOtoakustische EmissionenArthroskopieAmbulantes OperierenAphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

2013-2014Dünndarm-KapselendoskopieIntravitreale MedikamenteneingabeHörgeräteversorgungHörgeräteversorgung KinderMolekulargenetikFrüherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2BalneophototherapieDelegationsvereinbarungVakuumbiopsie der BrustHIV/AIDSHistopathologie HautkrebsscreeningHautkrebsscreeningPhototherapeutische KeratektomieMR-AngiographieAkupunkturMammographie-ScreeningInterventionelle RadiologieDMP Asthma/COPDDMP Diabetes mellitus Typ 1DMP Diabetes mellitus Typ 2Diabetischer FußDMP BrustkrebsDMP KHKHandchirurgieKoloskopieRehabilitationSoziotherapiePhotodynamische TherapieInvasive KardiologieStoßwellenlithotripsieSozialpsychiatrieSchmerztherapiePhysikalisch-medizinische LeistungenOtoakustische EmissionenArthroskopieAmbulantes OperierenAphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

2015SozialpädiatrieEMDRDünndarm-KapselendoskopieIntravitreale MedikamenteneingabeHörgeräteversorgungHörgeräteversorgung KinderMolekulargenetikFrüherkennungsuntersuchungen U 10/U 11/ J2BalneophototherapieDelegationsvereinbarungVakuumbiopsie der BrustHIV/AIDSHistopathologie HautkrebsscreeningHautkrebsscreeningPhototherapeutische KeratektomieMR-AngiographieAkupunkturMammographie-ScreeningInterventionelle RadiologieDMP Asthma/COPDDMP Diabetes mellitus Typ 1DMP Diabetes mellitus Typ 2Diabetischer FußDMP BrustkrebsDMP KHKHandchirurgieKoloskopieRehabilitationSoziotherapiePhotodynamische TherapieInvasive KardiologieStoßwellenlithotripsieSozialpsychiatrieSchmerztherapiePhysikalisch-medizinische LeistungenOtoakustische EmissionenArthroskopieAmbulantes OperierenAphereseDialyseHerzschrittmacherMRTMammographieSchlafapnoeSubstitutionChirotherapieLaborLangzeit-EKGOnkologiePsychotherapieStrahlendiagnostik und -therapieUltraschall

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Neue genehmigungspflichtige Leistung in 2015

EMDR – Anerkannte Methode in der Psychotherapie

Seit 2015 steht zur Einzeltherapie von gesetzlich ver-sicherten Patienten (Erwachsene) mit einer posttrauma-tischen Belastungsstörung eine weitere psychothera-peutische Methode zur Verfügung. Dabei handelt es sich um EMDR (=Eye-Movement-Desensitization and Repro-cessing).

Das Kernstück der EMDR-Therapie bildet die Desensibi-lisierung und Verarbeitung durch Augenbewegungen. Es geht um die Nachverarbeitung der belastenden Erin-nerung unter Nutzung bilateraler Stimulation: Der Pati-ent folgt den Fingern des Therapeuten mit den Augen, während dieser seine Hand hin und her bewegt. Diese Stimulation unterstützt das Gehirn, die eigenen Selbst-heilungskräfte zu aktivieren und die belastenden Erinne-rungen zu verarbeiten.

Von EMDR profitieren vor allem Patienten, die durch Er-eignisse wie Vergewaltigung, Entführungen, Missbrauch oder Krieg traumatisiert sind. Sie leiden oft unter Angst und Suizidgedanken. Auch bei der Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen wie Unfällen oder der Diag-nose einer lebensbedrohlichen Krankheit kann EMDR angezeigt sein.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte beschlossen, dass EMDR als Methode im Rahmen eines Behandlungs-konzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsycholo-gisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie in der ambulanten Versorgung ange-wendet werden kann.

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Genehmigungspflichtige Leistungenim Jahr 2015

Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der im Jahr 2015 erteilten Genehmigungen zu entnehmen. Darüber hinaus ist ersichtlich, in welcher Anzahl Genehmigungen beendet worden. Dies beruht in der Regel auf der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit.

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Anzahl Rückgabe oder Beendigungen der Genehmigungen

Ablehnungen Qualitätssicherungsbereiche Anzahl neu erteilte Genehmigungen Anzahl Genehmigungen gesamtStand 31.12.2015

Zervix-ZytologieVakuumbiopsie der Brust

Ultraschall der SäuglingshüfteUltraschall

Substitutionsgestützte Behandlung OpiatabhängigerStrahlentherapie

StoßwellenlithotripsieSoziotherapie

SozialpsychiatrieSchmerztherapie

Schlafbezogene AtmungsstörungenPhototherapeutische Keratektomie

Photodynamische TherapieOtoakustische Emissionen

Osteodensiometrie (Knochendichtemessung)Onkologie

NuklearmedizinNeuropsychologische Therapie

MRT der MammaMRT

MR-AngiografieMolekulargenetik

Medizinische RehabilitationMammografie (kurativ)

Langzeit-EKG Laboruntersuchungen

Konventionelle RöntgendiagnostikKoloskopie

Invasive KardiologieIntravitreale Medikamenteneingabe

Interventionelle RadiologieHörgeräteversorgung Kinder

HörgeräteversorgungHIV/AIDS

Histopathologie HautkrebsscreeningHerzschrittmacher-Kontrolle

Dünndarm-KapselendoskopieComputertomografie

Blutreinigungsverfahren/DialyseBalneophototherapie

ArthroskopieApheresen

Ambulantes OperierenAkupunktur

Anzahl Genehmigungen gesamtAnzahl Genehmigungen, die neu erteilt wurdenAnzahl AblehnungenAnzahl Rückgabe oder Beendigungen der Genehmigungen

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2 >>>Schematischer Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

> Persönliche Qualifikation

> Betriebsstättenbezogene Nachweise (apparativ-technische, räumliche, organisatorische und/oder hygienische Anforderungen sowie die fachliche Befähigung des Personals)

> Bescheid durch KVSA zur Erbringung und Abrechnung der genehmigungspflichtigen Leistung

> Auflagenprüfung je nach Regelung

> Stichproben- und Dokumentationsprüfungen

> themenbezogene Fortbildungen

> Hygieneüberprüfungen

> Mindestfallzahlprüfungen

> Fallsammlungsprüfungen

> Fallkonferenzen,…

Prüfung der Nachweise des antragstellenden

Arztes

Genehmigungs erhalt – Folgeverpflichtungen zur Aufrechterhaltung

einer Genehmigung

Erteilung der Genehmigung

durch die KVSA

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Ablauf der Stichprobenprüfungen nach Paragraf 136 Absatz 2 SGB V

Die KVSA prüft die Qualität von Leistungen im Einzelfall durch Stichproben gemäß der geltenden Qualitätssiche-rungs-Vereinbarungen bzw. der Qualitätsbeurtei lungs- Richtlinien.

Nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie vertragsärzt-liche Versorgung werden bundesweit von mindestens vier Prozent aller abrechnenden Ärzte jeweils zwölf Doku menta tionen in verschiedenen Leistungsbereichen geprüft.

Dies betrifft nach bundesweiten verbindlichen Vor-gaben die Bereiche allgemeine Radiologie, CT, MRT und Arthroskopie. Die KVSA hat darüber hinaus Stich probenprüfungen im Bereich Langzeit-EKG und Schlaf apnoe eingeführt.

Weiterhin werden in leistungsbezogenen Qualitäts-sicherungs-Vereinbarungen Stichprobenprüfungen an -ge ordnet, z. B. in der Ultraschalldiagnostik.

Keine Beanstandung > Information des Arztes

über das Prüfergebnis

Geringe Beanstandung > schriftliche Empfehlung

zur Beseitigung der Mängel

> ggf. Beratungsgespräch

Erhebliche Beanstandung

> schriftliche Empfehlung oder Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel

> ggf. Beratungsgespräch

> Nichtvergütung oder Rückforderung

> Anforderung weiterer Dokumentationen

> Praxisbegehung

Schwerwiegende Beanstandung

> schriftliche Verpflich-tung zur Beseitigung der Mängel

> ggf. Beratungsgespräch

> Nichtvergütung oder Rückforderung bereits gezahlter Vergütung

> Kolloquium

> Praxisbegehung

> Widerruf der Genehmi-gung bei erheblicher Patientengefährdung

Mitteilung des Gesamtergebnisses und mögliche Verbesserungsmaßnahmen an den Arzt

Überprüfung der Dokumentationsanforderungen durch die zuständige Qualitätssicherungs-Kommission

Vollständigkeitsprüfung durch KVSA

Anforderung von zwölf zufällig ausgewählten Patientendokumentationen

Prüfungsgegenstand: schriftliche und bildliche Dokumentation (z. B. MRT-Aufnahmen)

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Stichprobenprüfungen

Stichprobenprüfungen nach § 136 Abs. 2 SGB V

Arthroskopie Kernspintomografie Kernspintomografie der Mamma

Konventionelle Röntgendiagnostik

Langzeit-EKG- Untersuchung Polygrafie Polysomnografie

Anzahl abrechnender Ärzte 48 70 8 401 nicht ermittelbar aufgrund der Abrechnung von Komplexleistungen 74 20

Anzahl geprüfter Ärzte 3 3 1 18 29 3 1

Anzahl Routineprüfungen gemäß § 4 Abs. 2 3 3 1 17 26 3 1

Anzahl kriterienbezogener Prüfungen gemäß § 4 Abs. 3 0 0 0 1 3 0 0

Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß § 6, unterschieden nach Prüfung:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 2:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 3:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 2:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 3:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 2:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 3:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 2:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 3:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 2:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 3:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 2:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 3:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 2:

Prüfungen gem. § 4 Abs. 3:

keine Beanstandungen 1 0 3 0 1 0 12 1 19 3 1 0 1 0

geringe Beanstandungen 1 0 0 0 0 0 2 0 4 0 0 0 0 0

erhebliche Beanstandungen 1 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0

schwerwiegende Beanstandungen 0 0 0 0 0 0 1 0 3 0 2 0 0 0

Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schrift­liche Empfehlung/Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde

2 0 0 4 7 2 0

Gesamtzahl Ärzte, die zu einem Beratungs­gespräch aufgefordert wurden 0 0 0 0 1 1 0

Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nicht vergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte

1 0 0 3 0 2 0

Anzahl Kolloquien 0 0 0 0 0 0 0

Anzahl Genehmigungswiderrufe 0 0 0 0 0 0 0

Anzahl der mit Auflagen versehenen Genehmigungen 0 0 0 0 0 0 0

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2 >>>Durchführung von Kolloquien im Jahr 2015

Die Durchführung von Kolloquien erfolgt durch die jewei-lige Qualitätssicherungs-Kommission. Ein Kolloquium ist aus folgenden Gründen möglich:

> bei Antragstellung:• Kolloquium ist obligat vorgesehen oder trotz

vorliegender Unterlagen bestehen begründete Zweifel

> im Rahmen einer Stichprobenprüfung:• bei Nichtbestehen einer Stichprobenprüfung

kann der Arzt im Rahmen eines Kolloquiums seine fachliche Befähigung nachweisen

> erneute Antragstellung nach Widerruf einer Genehmigung

Dabei bietet das Kolloquium als ein kollegiales Fachge-spräch eine Möglichkeit des fachlichen Austauschs zwi-schen Ärzten. Die Kommissionsmitglieder geben oft-mals Hinweise und Empfehlungen, die zu einer Verbesserung der Leistungserbringung führen.

Im Jahr 2015 wurden die nachfolgend aufgelisteten Kolloquien durchgeführt:

Leistungsbereich Art des Kolloquiums Anzahl durchgeführter

Kolloquien

Anzahl bestandener Kolloquien

Anzahl nicht bestandener

Kolloquien

ComputertomografieAntragsverfahren:Nachweis der fachlichen Befähigung

2 1 1

Kernspintomografie 2 2 0

Konventionelle Röntgendiagnostik 14 9 5

Osteodensiometrie 1 1 0

Schmerztherapie 3 3 0

Ultraschalldiagnostik 66 62 4

Ultraschalldiagnostik Kolloquium nach Widerruf der Genehmigung 2 2 0

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Bericht aus der Versorgung

3 >>>Die Radiologie ermöglicht durch vielfältige bildgebende Verfahren wichtige Diagnose- und Therapiemöglich-keiten in der heutigen Medizin. Aus diesem Grund erfolgt eine weitreichende Qualitätssicherung in der Radiologie – von der Struktur-, Prozess- bis hin zur Ergebnisqualität.

Strukturqualität

Die entsprechenden Anforderungen sind in der Quali-tätssicherungs-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß Paragraf 135 Abs. 2 Fünftes Sozial-gesetzbuch (SGB V) einheitlich auf Bundesebene gere-gelt. Voraussetzung zum Genehmigungserhalt ist der Nachweis der fachlichen Qualifika tion und der appara-tiven Ausstattung. Die fachliche Qualifikation wird vor allem durch Zeugnisse nachgewiesen, in Einzelfällen er-folgt zusätzlich ein Kolloquium.

Prozessqualität

Im Rahmen der Prozessqualität wird die ärztliche Do-kumenta tion geprüft. So werden in den Bereichen der konventionellen Röntgendiagnostik, CT und MRT jähr-lich vier Prozent der Ärzte geprüft. Im Rahmen der in-terventionellen Radiologie und MRT der Mamma gelten für jeden Arzt darüber hinaus jährliche Mindestfall-zahlen.

Ergebnisqualität

Die Beurteilung der Ergebnisse der Behandlung, umfasst bei Leistungen der Radiologie

> die rechtfertigende Indikation, > die technische Durchführung der Röntgen-

untersuchung, > die Bildqualität sowie > die ärztliche Befundqualität.

Strukturqualität > Kompetenz und fachliche

Qualifikation des Arztes und des Praxispersonals

> Anforderungen an appara-tive und räumliche Ausstat-tung der Praxis

Prozessqualität > Qualität der Abläufe in der

Praxis

> Art und Weise der Diagnos-tik und Therapie (u. a. ärztli-che Dokumentation)

Ergebnisqualität > umfasst Ergebnisse eines Behandlungs-

prozesses (Indikator ist z. B. Verbesserung des Gesundheitszustandes)

> Auswertungs- und Evaluationsverfahren anhand von Daten der Qualitätssiche-rungsmaßnahmen.

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Die Radiologie-Kommission bei der Arbeit

Die Qualität der ambulant erbrachten radiologischen Leistungen in Sachsen-Anhalt wird von den Mitgliedern der Radiologie-Kommission überprüft: In der Radiologie- Kommission der KVSA arbeiten 12 Ärzte mit.

Der Kommissionsvorsitzende, Herr Christian Rohde, stellt sich zur Kommissionsarbeit den folgenden Fragen:

Herr Rohde, Sie sind Vorsitzender der Radiologie-Kommission. In der Kommission sind 11 weitere Kollegen mit Ihnen tätig. Im Vergleich zu anderen Kommissionen ist das eine hohe Mitgliederzahl. Worauf basiert diese?Wir sind tatsächlich 12 Mitglieder in der Kommission. Die Radiologie ist breit gefächert, umfasst das kon ventio-nelle Röntgen, welches Radiologen und Teil radiologen (z. B. Chirurgen, Orthopäden, Urologen, Gynäkologen) durchführen, die radiologische Schnittbilddiagnostik und Interventionen. Allein im konventionellen Röntgen haben in Sachsen-Anhalt derzeit über 500 Ärzte die Genehmigung zur Abrechnung. Entsprechend hoch ist die Anzahl der zu überprüfenden Dokumentationen.

Was sind die Hauptaufgaben der Kommission?Unsere Aufgabe als Kommission ist zum einen die Be-urteilung der fachlichen Befähigung zur Ausführung und Abrechnung der beantragten Leistung. Manchmal sind dazu vorab auch Kolloquien erforderlich. Darüber hinaus prüfen wir Dokumentationen im Rahmen der Stichprobenprüfungen.

Wie sind die Kolloquien angelegt und weshalb sind sie nötig?Kolloquien werden durchgeführt, wenn begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung des antragstellen-den Arztes bestehen. Oder eben auch, wenn der Antragsteller im Vergleich zu den Anforderungen eine

abweichende, aber gleichwertige Befähigung nach-weist. In einem halbstündigen Kolloquium finden ein theore-tischer und ein praktischer Prüfungsteil statt. Mindes-tens drei Prüfer erfragen z. B. gesetzliche Grundlagen wie Inhalte zur Röntgenverordnung und zur Qualitäts-sicherung. Anschließend werden im praktischen Teil Diagnostische Aufnahmen aus dem Fachgebiet vom Antragsteller befundet. Ist die Teilnahme am Kolloqui-um erfolgreich, erhält der Antragsteller die Genehmi-gung zur Erbringung und Abrechnung der beantragten Leistung.

Welche Überprüfungen erfolgen bei den Ärzten, denen bereits eine Genehmigung ausgesprochen wurde?In den Bereichen konventionelle Radiologie, Computer-tomografie, MRT (Magnetresonanztomografie), MRT der Mamma und MR-Angiografie überprüfen wir schrift-liche und bildliche Dokumentationen. Es werden jährlich vier Prozent (und im Bereich MR-Angiografie mindestens 20 Prozent) der Ärzte geprüft. Die Auswahl erfolgt durch einen Zufallsgenerator. Von den zu prüfenden Ärzten sind jeweils zwölf Patientendokumentationen (Röntgen-bilder, Befundberichte und die recht fertigende Indika-tion) einzureichen. Diese Dokumentationen werden in der Sitzung beurteilt und es wird festgestellt, ob und wenn ja, wie schwerwiegend die Beanstandungen sind. Nach der Prüfung durch unsere Kommission werden dem Arzt bei bestehenden Mängeln Verbesserungsvor-schläge oder kollegiale Gespräche zur Erläuterung der festgestellten Probleme unterbreitet. Diese sind von dem Genehmigungsinhaber zu berücksichtigen; eine erneu-te Dokumentationskontrolle nach drei bis sechs Mona-ten kann erfolgen. Werden diese Maßnahmen wieder-holt nicht beachtet, kann dies zum Genehmigungsentzug führen.

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Herr Rohde, was sind die häufigsten Beanstandun-gen im Rahmen der Dokumentationsprüfungen? Können Sie Tipps zur Vermeidung geben?Prinzipiell kann man sagen, dass sich die Qualität der Aufnahmen in den letzten Jahren durch den breiten Einsatz digitaler Aufnahmesysteme erheblich verbes-sert hat. Technische Probleme gibt es besonders bei älteren kon-ventionellen Röntgenanlagen, wobei es zu Belichtungs- und Entwicklungsfehlern kommt. Zudem sehen wir suboptimale Einstellungen der abzubildenden Körper-regionen und gelegentlich Beanstandungen im Strah-lenschutz. Eine regelmäßige Fortbildung oder auch Hospitatio-nen des durchführenden Personals können Abhilfe schaffen.

Bislang wurde ausschließlich die Überprüfung der Ärzte und ihrer Leistungen thematisiert. Welche Überprüfungen werden für die Röntgeneinrich-tungen durchgeführt?Die Überprüfungen der Röntgeneinrichtungen erfol-gen – wenn keine Beanstandungen vorliegen – im Zwei-Jahresrhythmus durch die Ärztliche Stelle Röntgen bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Die Ärztliche Stelle prüft die von den Betreibern von Röntgenanlagen an-geforderten und eingereichten technischen Unterlagen und Patientenaufnahmen. Wenn notwendig, teilt die Ärztliche Stelle den Ärzten – also den Betreibern – und deren technischem Personal Empfehlungen zur Opti-mierung der Strahlenanwendung, zur Verbesserung der Bildqualität und zur Herabsetzung der Strahlen exposi-tion mit.

Vielen Dank für das Gespräch.

Mitglieder der Radiologie-Kommission bei der Arbeit: Dr. med. Dirk Breuer, Christian Rohde (Kommissionsvorsitzender) und Dr. med. Olaf Effenberger (v.l.n.r.)

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4 >>>Seit 1. April 2014 gibt es ein neues Behandlungsange-bot für Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Das Besondere: Die Behandlung erfolgt in interdiszipli-nären Ärzteteams aus Praxen und Kliniken. Geregelt ist die ASV in Paragraf 116b SGB V.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt den Behandlungsumfang in den jeweiligen Anlagen zur ASV- Richtlinie pro Erkrankung fest. Im sogenannten Appendix zur ASV-Richtlinie ist der Behandlungsumfang anhand von EBM-Gebührenordnungspositionen ergänzt um Leistungen, die bislang noch nicht Bestandteil des EBM sind, abschließend definiert und den Fachgruppen des ASV-Teams zugeordnet.

Der neue Versorgungsbereich in Stichworten:

> Zusammenarbeit von Vertrags- und/oder Krankenhausärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen

> gleiche Bedingungen für Praxen und Kranken häuser (gleiche Qualitätsanforde rungen, gleiche Vergütung, Facharztstandard etc.)

> Vergütung zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung

> bundesweit einheitlich geregelt

Drei krankheitsspezifische Richtlinienbeschlüsse des GBA sind in den Jahren 2014 bzw. 2015 in Kraft ge treten:

> Tuberkulose und atypische Mykobakteriose > onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1:

gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle

> Marfan-Syndrom

Mit der Konkretisierung durch den GBA können an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungs-erbringer und nach Paragraf 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser die Erbringung von Leistungen beim er-weiterten Landesausschuss (eLA) anzeigen.

Der erweiterte Landesausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der ambulant tätigen Ärzte, Kranken-kasse sowie der Krankenhäuser, einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mit-gliedern.

Ärzte und Krankenhäuser, die für eine bestimmte Indikation an der ASV teilnehmen wollen, zeigen dies dem eLA als Team an. Mit der Anzeige sind sämtliche Voraussetzungen und Anforderungen nachzuweisen, die in den Richtlinien des GBA festgelegt sind. Der eLA hat zwei Monate Zeit zu prüfen, ob die Teams und deren Mitglieder die Voraussetzungen erfüllen.

In Sachsen-Anhalt wurde die KVSA mit der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere in per-sönlicher, fachlicher und sachlicher Hinsicht beauf-tragt.

ASV – Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

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Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV

4 >>>

> Zusammenarbeit im interdisziplinären Team

> Fachgruppenzusammensetzung und Qualifikationen nach den Regelungen der Anlage der ASV-Richtlinie

> Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch die KVSA

> Beschluss des eLA über die Teilnahmeberechtigung

> Nach ASV-Berechtigung informiert Teamleiter die ASV-Servicestelle

> Vergabe der ASV-Teamnummer zur Abrechnung, für Verordnungen und Überweisungen

> Entscheidung über den Weg der Abrechnung der Leistungen

> in Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit der Beauftragung der KVSA mit der Abrechnung der ASV-Leistungen

> Beginn der Behandlung von Patienten

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Team bilden

Anzeige der Teilnahme beim eLA

ASV-Teamnummer erhalten

Entscheidung über Abrechnung

Start der Behandlung

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ASV ist Teamarbeit

ASV-Team – Zusammensetzung und Aufgaben

Die ASV ist gekennzeichnet durch die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams. Die Zusammensetzung der Teams ergibt sich diagnosespezifisch aus den Richtlinien des GBA.

Qualitätssicherung im Team

Die Teammitglieder müssen über ausreichend Erfah-rung in der Behandlung der Erkrankungen verfügen und sich auf dem Gebiet regelmäßig fortbilden. Auch für die ASV gilt: Die Qualitätssicherungs-Vereinbarun-gen gemäß Paragraf 135 Abs. 2 SGB V sind entspre-chend anzuwenden. Damit dürfen z. B. Ultraschallun-tersuchungen, radiologische Leistungen oder Leistungen der Laboratoriumsdiagnostik nur durchge-führt werden, wenn der entsprechende Arzt die Quali-fikation und sonstigen Anforderungen nachweisen kann.

Kernteam

Teamleitung Teammitglieder Hinzuzuziehende Fachärzte

Der Teamleiter koordiniert die ASV fachlich und organisato-risch. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen. Er ist für die Patien-ten der erste Ansprechpartner. Die Richtlinien des GBA regeln, welcher Fachgruppe ein Team-leiter angehören kann.

Die Mitglieder des Kernteams sind Fachärzte, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrun-gen bei der Behandlung der jeweiligen Krankheit mitwirken. Sie arbeiten eng mit dem Team-leiter zusammen.

Hinzuzuziehende Fachärzte und Psychotherapeuten sind solche, deren Kenntnisse und Erfahrun-gen typischerweise bei einem Teil der Patienten ergänzend be-nötigt werden.

Personelle Voraussetzungen werden durch Benennung und Beifügung entsprechender Unterlagen der im Team mitarbeitenden Ärzte nachgewiesen. Darüber hinaus sind räumliche und sächliche Anforderungen zu erfüllen.

ASV konkret in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind mit Stand 31.12.2015 vier ASV-Teams zur Teilnahme an der ASV berechtigt:

> ein ASV-Team Tuberkulose und atypische Mykobakteriose

> drei ASV-Teams gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle

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Im Bereich der Hygiene existieren zahlreiche Vorgaben, Richtlinien und Empfehlungen, die in der ambulanten Versorgung umzusetzen sind. Die KVSA berät ihre Mit-glieder zu allen relevanten Fragestellungen im Bereich Hygiene. Im Jahr 2015 gab es beispielsweise zahlreiche Anfragen zur Erstellung eines Hygieneplanes, zur Vor-bereitung auf eine Hygieneüberprüfung in der Praxis sowie zur hygienegerechten Gestaltung der Praxis-räumlichkeiten.

Hygieneleitfäden

Ein Unterstützungs- und Serviceangebot für das praxis-interne Hygienemanagement bieten die vom Kompe-tenzzentrum für Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV entwickelten Hygieneleitfäden für die Arzt- und psychotherapeutische Praxis. Sie geben

einen Überblick über alle Anforderungen an die Hygiene in der Praxis und zeigen vor allem Umsetzungsmöglich-keiten auf. Mit einer detaillierten Struktur und Unter-gliederung sollen sie gleichzeitig Informationsquelle und Nachschlagewerk für Einzelfragen der Hygiene sein. Von den praxisnahen und umsetzbaren Empfeh-lungen können alle Praxen – unabhängig von der Fach-richtung – profitieren.

Artikel-Serie „Hygiene – Eine saubere Sache“

Seit Januar 2013 veröffentlicht die KVSA monatliche Beiträge zu hygienerelevanten Themen – von der Abfall-entsorgung in der Praxis bis hin zur Wundversorgung und Verbandswechsel. Grundsätzlich dient die Artikel-Serie der Publizierung von aktuellen Hygiene-Themen und der Sensibilisierung für das Thema.

Fortbildungsveranstaltungen in der Hygiene

Die KVSA bietet jährlich regelmäßige Fortbildungsver-anstaltungen zu den Themen Hygiene in der Arztpraxis an. Im Jahr 2015 nahmen insgesamt 57 Praxismitarbei-ter an den von der KVSA vier angebotenen Veranstal-tungen „Hygiene in der Praxis“ teil. Zusätzlich wurden an zwei Fortbildungstagen über 150 Praxismitarbeiter zum Thema „Hygiene“ unterwiesen.

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Hygiene in der ambulanten Versorgung

Hygiene in der

Arztpraxis

EIN LEITFADEN

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Hygiene in der

psychotherapeutischen Praxis

EIN LEITFADEN

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Ablauf von Maßnahmen zur Überprüfung der Hygienequalität nach Paragraf 7 der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Koloskopie

Die Überprüfung umfasst die hygienisch-mikrobiolo-gische Kontrolle:a) von einem Koloskop je Praxis mittels:

1. Durchspülung von Endoskopkanälen (z. B. Instrumentierkanal und L-/W-Kanal) und

2. Abstrichen von Endoskopstellen (z. B. Kanaleingänge am Distalende), welche der Reinigung und Desinfektion nur schwer zugäng-lich sind, sowie

b) die während der Koloskopie verwendeten Lösungen und Optikspülsysteme.

Soweit in einer Praxis sowohl manuelle als auch maschi-nelle Aufbereitungsverfahren zur Anwendung kom-men, ist ein Koloskop je Aufbereitungsverfahren zu kontrollieren.

Hygieneüberprüfungen in der Koloskopie

Qualitätssicherungsvereinbarungen stellen auch an den Bereich Praxishygiene konkrete Anforderungen. Ein Beispiel sind die Regelungen der Qualitätssicherungs- Vereinbarung zur Koloskopie. Hierbei ist festgelegt, dass die eingesetzten Koloskope regelmäßig einer Hygiene prüfung unterzogen werden. Aufgrund ihrer Beschaffenheit sind diese Untersuchungsinstrumente nicht sterilisierbar und daher besonders schwierig auf-zubereiten. Die Reinigung und Desinfektion erfolgt nach strengen Kriterien, um das Infektionsrisiko für die untersuchten Patienten so weit wie möglich zu mini-mieren. Für die sachgerechte Durchführung der Hy-giene überprüfungen hat die KVSA vier Institute in Sachsen- Anhalt beauftragt, die in den Praxen Proben nehmen und diese auf pathogene Keime untersuchen. Die Überprüfung der Hygiene in den Praxen erfolgt halbjährlich. Bei Beanstandungen erfolgen bis zu zwei Wieder holungsprüfungen. Treten anschließend erneut Mängel auf, kann dies zum Entzug der Genehmigung führen.

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Die stichprobenhafte Überprüfung der Hygienequalität in der Einrichtung erfolgt einmal pro Kalenderhalbjahr.

Die KV teilt dem Arzt den Kalendermonat der Überprüfung mit.

Das Ergebnis der Überprüfung soll dem Arzt durch die KVSA innerhalb von zwei Wochen nach der Probenentnahme mitgeteilt werden. Die Kosten der Hygieneüberprüfung sind von der überprüften Praxis selbst zu tragen.

Das Labor teilt der KVSA das Prüfergebnis mit.

Die nächste Überprüfung erfolgt innerhalb des nachfolgenden Kalenderhalbjahres.

Es bestehen keine Mängel in der Hygienequalität.

Erneuter Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie

kann frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Mitteilung über den Widerruf der Genehmigung

gestellt werden.

Die Anforderungen werden erfüllt.

Die Hygienequalität wird innerhalb eines Zeitraumes der nachfolgenden drei Monate erneut überprüft –

unangemeldet und unabhängig von den routinemäßigen halbjährlichen Überprüfungen.

Nachweis wird geführt –Anforderungen erfüllt

Widerruf der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie

Nachweis wird geführt – Anforderungen

nicht erfüllt

Nachweis wird nicht geführt

Die Hygienequalität wird innerhalb eines Zeitraumes der nachfolgenden drei Monate erneut überprüft.

Die erneute Überprüfung erfolgt unangemeldet und unabhängig von den routinemäßigen halbjährlichen

Überprüfungen.

Der Arzt wird über Art und Umfang der Mängel informiert. Er erhält eine eingehende Beratung, in welcher

Form die Mängel behoben werden können.

Die Anforderungen werden erneut nicht erfüllt.

Es bestehen Mängel in der Hygienequalität.

Der Fortbestand der Genehmigung wird von folgenden Auflagen abhängig gemacht:

Der Arzt muss innerhalb von 6 Wochen die Erfüllung der Anforderungen an die Hygienequalität (siehe Infobox auf

der Folgeseite) gegenüber der KVSA nachweisen. Bis zu diesem Nachweis dürfen Leistungen der Koloskopie

in der vertragsärztlichen Versorgung nicht ausgeführt und abgerechnet werden.

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Die Überprüfung durch das Hygieneinstitut erfolgt in der Arztpraxis.

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Ergebnisse der Hygieneüberprüfungen der vergangenen Jahre:

Jahr Anzahl geprüfter

Praxen (nicht Koloskope)

Anzahl halbjährliche Prüfungen

Wieder holungs-prüfungen innerhalb

von 3 Monaten

Wiederholungsprüfungen innerhalb von 6 Monaten

2010 56 111 3

Im Rahmen der 1. Wiederholungsprüfung konnten alle Praxen den Nachweis erbringen, dass die festgestellten Mängel behoben wurden, so dass keine weitere Wiederholungsprüfung stattfinden musste.

2011 54 109 1

2012 54 109 5

2013 53 106 1

2014 52 104 5

2015 53 104 9

Die Anforderungen an eine sachgerechte Hygienequalität gelten als erfüllt bei:

a) fehlendem Nachweis von Escherichia coli, anderen Enterobacteriacae oder Enterokokken,

b) fehlendem Nachweis von Pseudomonas aeruginosa, anderen Pseudomonaden oder weiteren Nonfermentern,

c) fehlendem Nachweis von weiteren hygienerelevanten Erregern wie Staphylococcus aureus sowie

d) maximaler Keimbelastung von ≤ 10 Kolonie bildende Einheiten pro Milliliter (KBE/ml) in der Probe der Durchspüllösung und der Lösung des Optikspülsystemes.

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Eine gute Patientenversorgung und die Beachtung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen Verordnungsweise stellt die ambulant tätigen Ärzte oftmals vor Heraus-forderungen. Eine Ärztin, eine Apothekerin und eine pharmazeutisch-technische Assistentin sind Ansprech-partnerinnen der KVSA, um Fragen der ambulant täti-gen Ärzte rund um das Thema Verordnung zu beant-worten. Dabei geht es insbesondere um die Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln, aber auch um Fragen zu Schutzimpfungen, Krankentrans-port sowie häuslicher Krankenpflege.

Beratungsleistungen durch die KVSA

Die Beratungen finden telefonisch, schriftlich und persönlich statt. Ärzte aus Sachsen-Anhalt können jederzeit eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

Besonders nützlich ist die sogenannte Starterberatung. Ärzte, die kurz vor dem Beginn der ambulanten Tätig-keit stehen, erhalten eine individuelle Beratung. Dabei werden zunächst die Grundzüge der Vorgaben und Regelungen im Bereich der Verordnung erläutert. Fach-ge biets bezogen werden Hinweise und Tipps zu allen Fragestellungen des Verordnungsbereiches gegeben.

Fortbildungsveranstaltungen

Darüber hinaus bietet die KVSA regelmäßig Fort-bildungsveranstaltungen zum Thema „Verordnungs-management“ an. Dies ist oftmals Thema bei den Fort-bildungs-Reihen „KVSA informiert“ für Ärzte und bei dem „KV-Info-Tag für Praxispersonal“. Themenspezi-fisch werden die Verbände der nichtärztlichen Leis-tungserbringer, z. B. Physiotherapeuten oder Ergothe-rapeuten einbezogen, um so eine problemorientierte und praxisnahe Fortbildung zu gewährleisten. Dane-ben finden auch regelmäßig gemeinsame Fortbil-dungsveranstaltungen mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt.

Im Jahr 2015 waren 75 Ärzte bei den beiden Veranstal-tungen „KVSA informiert“. Themen der Veranstaltung waren u. a. die Prüfung vertragsärztlicher Leistungen und Verordnung von Arznei- und Heilmitteln. An den drei „KV-Info-Tagen für Praxispersonal“ im Jahr 2015 nahmen 159 Praxismitarbeiter teil.

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Verordnungsmanagement in der KVSA

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Regelmäßige Veröffentlichungen

Zu Fragen des Verordnungsmanagements erfolgen monatliche Veröffentlichungen für die Mitglieder der KVSA:

> Artikel in der Mitgliederzeitschrift „PRO“

> Infoletter und Sonderinfoletter per Fax an die betreffenden Arztpraxen zu Themen wie bspw. Arzneimittelmissbrauch

> Veröffentlichung eines gemeinsamen Infoletters mit der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus zu Themen, die die Verordnung betreffen

> Frühinformationen zu Arznei- / Heilmittelverordnungen

Leitfaden Wirtschaftlichkeitsprüfung

Der Leitfaden vermittelt die wichtigsten Informationen zu den Rechtsgrundlagen und den Ablauf der Wirt-schaftlichkeitsprüfung sowie den verschiedenen Prüf-arten. Im Anhang der Broschüre sind die aktuellen Richtgrößen und Zielwerte für die Vereinbarungen und deren Anlagen zu finden. Außerdem sind Checklisten zur rationellen Verordnung und zum Verhalten in einem Prüfverfahren enthalten. Die Broschüre gibt einen allge-meinen Überblick.

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IMPRESSUM:

Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Bildnachweise: KVSA, Fotolia.com

Gestaltung: PEGASUS Werbeagentur GmbH, Magdeburg · www.pega-sus.de

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KVSA – Ansprechpartner der Abteilung Qualitäts- und VerordnungsmanagementAnsprechpartnerin Telefonnummer

Abteilungsleiterin [email protected] 0391 627-6450

Sekretariat [email protected] / [email protected] / [email protected]

0391 627-6449/ -64480391 627-7449

Beratende Ärztin / Beratende Apothekerin / Pharmazeutisch-technische Assistentin

[email protected]@kvsa.de [email protected]

0391 627-64370391 627-64390391 627-7438

Koordinierungsstelle Fortbildung/Qualitätszirkel [email protected] / [email protected] 0391 627-7444/ -6444Praxisnetze/GeniaL - Ratgeber Genehmigung/Qualitätsberichte [email protected] 0391 627-6446Informationsmaterial Hygiene [email protected] 0391 627-6435/ -6446

genehmigungspflichtige LeistungAkupunktur [email protected] 0391 627-7435Akuter Hörsturz [email protected] 0391 627-7435Ambulantes Operieren [email protected] 0391 627-6435

- ambulante Katarakt-Operationen [email protected] 0391 627-6435Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren [email protected] 0391 627-7340Arthroskopie [email protected] 0391 627-7435Balneophototherapie [email protected] 0391 627-6435Belegärztliche Tätigkeit [email protected] 0391 627-6440Chirotherapie [email protected] 0391 627-7436Computertomographie [email protected] 0391 627-7435Dialyse [email protected] 0391 627-7340DMP Asthma bronchiale/COPD [email protected] 0391 627-6440DMP Brustkrebs [email protected] 0391 627-7443DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 [email protected] 0391 627-6447DMP Koronare Herzerkrankung [email protected] 0391 627-6440EMDR [email protected] 0391 627-7447Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 [email protected] 0391 627-6447Früherkennung – augenärztlich [email protected] 0391 627-6448Früherkennung – Schwangere [email protected] 0391 627-6435Geriatrische Diagnostik [email protected] 0391 627-6448Handchirurgie [email protected] 0391 627-6435Hautkrebs-Screening [email protected] 0391 627-6443Hautkrebsvorsorge-Verfahren [email protected] 0391 627-6443Herzschrittmacher-Kontrolle [email protected] 0391 627-7340Histopathologie beim Hautkrebs-Screening [email protected] 0391 627-6435HIV-Aids [email protected] 0391 627-6443Homöopathie [email protected] 0391 627-7435Hörgeräteversorgung (Kinder und Erwachsene) [email protected] 0391 627-7435Intravitreale Medikamenteneingabe [email protected] 0391 627-6435invasive Kardiologie [email protected] 0391 627-7435Kapselendoskopie-Dünndarm [email protected] 0391 627-6447Knochendichte-Messung [email protected] 0391 627-7443Koloskopie [email protected] 0391 627-6447künstliche Befruchtung [email protected] 0391 627-6435Kurärztliche Tätigkeit [email protected] 0391 627-6441Labordiagnostik [email protected] 0391 627-6435Langzeit-EKG-Untersuchungen [email protected] 0391 627-7340Mammographie/Mammographie-Screening [email protected] 0391 627-7443Molekularpathologie, Molekulargenetik [email protected] 0391 627-6435MR-Angiographie [email protected] 0391 627-7435MRSA [email protected] 0391 627-6435MRT allgemein / MRT der Mamma [email protected] 0391 627-7435Neuropsychologische Therapie [email protected] 0391 627-7447Nuklearmedizin [email protected] 0391 627-7443Onkologisch verantwortlicher Arzt [email protected] 0391 627-6436Osteoporose [email protected] 0391 627-6440Otoakustische Emission [email protected] 0391 627-7443PET, PET/CT [email protected] 0391 627-6443Pflegeheimversorgung [email protected] 0391 627-6443Photodynamische Therapie [email protected] 0391 627-6435Phototherapeutische Keratektomie [email protected] 0391 627-6435Physikalische Therapie [email protected] 0391 627-6440Praxisassistentin [email protected] 0391 627-6447Psychosomatische Grundversorgung [email protected] 0391 627-7447Psychotherapie [email protected] 0391 627-7447Radiologie - allgemein und interventionell [email protected] 0391 627-7435Schlafbezogene Atmungsstörungen [email protected] 0391 627-6435Schmerztherapie [email protected] 0391 627-7443Sozialpädiatrie [email protected] 0391 627-6440Sozialpsychiatrische Versorgung v. Kindern/Jugendlichen [email protected] 0391 627-7447Soziotherapie [email protected] 0391 627-7447Stoßwellenlithotripsie [email protected] 0391 627-7443Strahlentherapie [email protected] 0391 627-7443substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger [email protected] 0391 627-6443Tonsillotomie [email protected] 0391 627-6435Ultraschalldiagnostik [email protected] / [email protected] 0391 627-7436/ -6436Urinzytologie [email protected] 0391 627-6435Vakuumbiopsie der Brust [email protected] 0391 627-6449Zervix-Zytologie [email protected] 0391 627-6443

Assistenten, Vertretung und FamuliGruppenleiterin [email protected] 0391 627-7447Studierendenberatung [email protected] 0391 627-6446Stipendienprogramm [email protected] 0391 627-7449Famulatur [email protected] 0391 627-6441Ärzte in Weiterbildung

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