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PROTOKOLL der 1. Sitzung des Schulforums · x 1a/1b/2c: Projektwoche: 3.-7-6.2019, ... Infos zu...

Date post: 28-Feb-2019
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Schulzentrum Karl Schönherr Straße 7 A-9360 Friesach T +43 (0)4268 2469-71 F +43 (0)4268 2469-73 E [email protected] Schulkennzahl 205032 Pol.Bez. St.Veit/Glan Erstellt am: 22.10.2018 Seite 1 von 6 PROTOKOLL der 1. S i t z u n g des S c h u l f o r u m s vom Dienstag, den 16. Oktober 2018 19.00 Uhr Ort: NMS Friesach Hemmaland (Bibliothek/E0.29) Vorsitz/Leiter: Harald Klogger, Dir. Schriftführerin: SR Herta Köstinger, OLNMS Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Behandlung und Beschlussfassung von Angelegenheiten gemäß § 63a des SCHUG (u.a. mehrtägige Schulveranstaltungen, Schulbuchauswahl, schulbezogene Veranstaltungen, schulautonome Tage, Sammlungen,... ) 2.1 Schulische Tagesbetreuung/Nachmittagsbetreuung (STB/NB) an der NMS Friesach: Fünf Tage, gegenstandsbezogene Lernbetreuung an fünf Tagen im Schuljahr 2017/18 3. Schwerpunkte/Aktivitäten in der Berufs- und Bildungsorientierung (BO) 7./8. Schulstufe 4. Beschluss betr. Bestellung weiterer Begleitpersonen für mehrtägige Schulveranstaltungen (gem. § 2 der Schulveranstaltungsverordnung, 1995) 5. Verhaltensvereinbarungen, Schul- u. Hausordnung 5.1 Jugendschutzgesetz Kärnten (Auszug), Rauchen und Alkohol 6. Allfälliges ad 1: Der Schulleiter begrüßt alle anwesenden Eltern und Klassenvorstände und eröffnet das Schulforum um 19.03 Uhr. Einladungen mit Tagesordnung ergingen an alle TeilnehmerInnen. Der Schulleiter dankt den Klassenelternvertreterinnen/-ern für die Bereitschaft, als Klassen- eltern(stell-)vertreterin/-er zur Verfügung zu stehen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Die Anwesenheitsliste liegt unterfertigt bei. ad 2: Mehrtägige Schulveranstaltungen, Ferientermine uam.: Ferientermine im Schuljahr 2018/19 (gem. § 2 des Schulzeitgesetzes 1985); Quelle: BMBF, Juni 2017 Weihnachtsferien 22. Dezember 2018 - 6. Jänner 2019 Semesterferien (Burgenland, Kärnten, Salzburg,Tirol, Vorarlberg) 2. Februarwoche (11. - 17. Februar 2019) Osterferien 13. - 23. April 2019 Pfingstferien 08.-11. Juni 2019 Sommerferien (Kärnten) 6. Juli 2019 - 8. September 2019
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Schulzentrum Karl Schönherr Straße 7 A-9360 Friesach

T +43 (0)4268 2469-71 F +43 (0)4268 2469-73

E [email protected] Schulkennzahl 205032

Pol.Bez. St.Veit/Glan

Erstellt am: 22.10.2018 Seite 1 von 6

PROTOKOLL der 1. S i t z u n g des S c h u l f o r u m s

vom Dienstag, den 16. Oktober 2018

19.00 Uhr Ort: NMS Friesach Hemmaland (Bibliothek/E0.29) Vorsitz/Leiter: Harald Klogger, Dir. Schriftführerin: SR Herta Köstinger, OLNMS

Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Behandlung und Beschlussfassung von Angelegenheiten gemäß § 63a

des SCHUG (u.a. mehrtägige Schulveranstaltungen, Schulbuchauswahl, schulbezogene Veranstaltungen, schulautonome Tage, Sammlungen,... ) 2.1 Schulische Tagesbetreuung/Nachmittagsbetreuung (STB/NB) an der NMS Friesach: Fünf Tage, gegenstandsbezogene Lernbetreuung an fünf Tagen im Schuljahr 2017/18

3. Schwerpunkte/Aktivitäten in der Berufs- und Bildungsorientierung (BO) 7./8. Schulstufe

4. Beschluss betr. Bestellung weiterer Begleitpersonen für mehrtägige Schulveranstaltungen (gem. § 2 der Schulveranstaltungsverordnung, 1995)

5. Verhaltensvereinbarungen, Schul- u. Hausordnung 5.1 Jugendschutzgesetz Kärnten (Auszug), Rauchen und Alkohol

6. Allfälliges ad 1: Der Schulleiter begrüßt alle anwesenden Eltern und Klassenvorstände und eröffnet das

Schulforum um 19.03 Uhr. Einladungen mit Tagesordnung ergingen an alle TeilnehmerInnen. Der Schulleiter dankt den Klassenelternvertreterinnen/-ern für die Bereitschaft, als Klassen-eltern(stell-)vertreterin/-er zur Verfügung zu stehen.

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Die Anwesenheitsliste liegt unterfertigt bei. ad 2: Mehrtägige Schulveranstaltungen, Ferientermine uam.: Ferientermine im Schuljahr 2018/19 (gem. § 2 des Schulzeitgesetzes 1985); Quelle: BMBF, Juni 2017 Weihnachtsferien 22. Dezember 2018 - 6. Jänner 2019

Semesterferien (Burgenland, Kärnten, Salzburg,Tirol, Vorarlberg)

2. Februarwoche (11. - 17. Februar 2019)

Osterferien

13. - 23. April 2019

Pfingstferien 08.-11. Juni 2019

Sommerferien (Kärnten) 6. Juli 2019 - 8. September 2019

Schulzentrum Karl Schönherr Straße 7 A-9360 Friesach

T +43 (0)4268 2469-71 F +43 (0)4268 2469-73

E [email protected] Schulkennzahl 205032

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Erstellt am: 22.10.2018 Seite 2 von 6

Vom Landes- bzw. Stadtschulrat verordnete schulfreie Tage 2018/19 für die AHS-Langformen. Die Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien haben mit jeweiliger Verordnung gemäß § 2 Abs. 5 Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77/1985 idgF, für die AHS-Langformen die schulfreien Tage im Schuljahr 2018/19 festgelegt; diese Termine lauten:

Kärnten/ LSR 31. Mai 2019 21. Juni 2019

Schulautonom frei (Empfehlung/Absprache mit VS Friesach, Micheldorf, St.Salvator/ Leiterkonferenz v. 6.9.2017): Die Abstimmung in der Konferenz ergab folgende Termine für die NMS-Friesach: (muss erst mit SGA/Schulforum im Oktober abgesprochen werden). Zur Abstimmung im Kollegium (inkl. Abstimmungszahl): 31. Oktober 2018 (19) 25.10.2018 (2) Verzicht auf 1 schulautonom freien Tag (5) 07. Dezember 2018 (8) 18.03.2019 (10)

Es ergab sich jedoch, dass die VS Friesach am 02./03.Mai 2019 diese schulautonom freien Tage beschlossen hat. Als Schulleiter und Hausherr des SZ Friesach ist es dem SL ein Anliegen, dass zumindest beide Schulen des SZ an denselben Tagen schulfrei haben!

Daher wird von Seiten der SL der 2. und 3. Mai 2019 festgelegt und die anwesenden Eltern dringend ersucht, diesem Antrag zuzustimmen. Die Termine wurden vom Schulforum einstimmig per Handzeichen angenommen. Kirchliche Termine im Schuljahr 2018/19 (Koordination KB)

Schuleröffnungsmesse 2018/19: Di.,11.09.2018 um 8.00 Uhr, Stadtpfarrkirche Rorate für NMS: Fr.,14.12.2018 um 6.30 Uhr, Stadtpfarrkirche Aschenkreuz: Mi.,06.03.2019 um 8.00 Uhr,Stadtpfarrkirche Relig. Übungen (Beichte)_NMS: Mi.,10.04.2019 ab 7.45 Uhr, Schulzentrum/NMS Ostergottesdienst_NMS: Fr.,12.04.2019 um 11 Uhr, Stadtpfarrkirche Schulschlussmesse 2018/19: Fr.,05.07.2019 um 8.00 Uhr,Stadtpfarrkirche Der SL spricht auch an dieser Stelle seinen Dank an die Eltern aus, die Kinder gemeinsam mit der Schule im kirchl. Jahreskreis zu begleiten. Hw. Probst Mag. Zagorowski erwähnt dies lobenswert.

x 1a/1b/2c: Projektwoche: 3.-7-6.2019, JUFA Bleiburg x Schulschikurs der 2. Klassen: 7.-11.1.2019, St. Oswald/Bad Kleinkirchheim x Sprachwoche der 3b/4a,4b Klassen: durchgeführt 24.-28.9.2018 an der NMS Friesach

(STR) ABCi Verein Engl. Projektarbeit und Sprachkompetenz, 4655 Vorchdorf: der Verein hat leider Insolvenz angemeldet; eine Abhaltung wurde dennoch schadlos ermöglicht! Sprachwoche der 3A: in Veitsch mit Native Speaker Network

x Sportwoche der 3.b: 24.-28.6.2019, Ossiach/Ossiacher See(K) x 4a/b: WIEN-Woche lt. Nachträglich zugesagtem Termin: 17.02.-22.02.2019 (KR, WM, STR,

WeC) x AUTORENLESUNG für die 1. und 2. Klassen (KI) x ENGL. THEATER für die 3. und 4. Klassen (KI) x Projektorientierter Unterricht zum Thema „GESUNDE SCHULE“ wird von

Koll. Ingeborg Kaiser organisiert; Termin voraussichtlich 27.-29.5.2019

Schulzentrum Karl Schönherr Straße 7 A-9360 Friesach

T +43 (0)4268 2469-71 F +43 (0)4268 2469-73

E [email protected] Schulkennzahl 205032

Pol.Bez. St.Veit/Glan

Erstellt am: 22.10.2018 Seite 3 von 6

Die genauen Kosten für alle Projektwochen werden vor den Veranstaltungen schriftlich bekannt gegeben und von den LehrerInnnen äußerst moderat berechnet. Unterstützungsanträge werden durch AKL gewährt. Der Schulleiter ist in Extremfällen bemüht, Geldmittel für Unterstützung von Schülerinnen/-ern zu lukrieren. ad 2.1: Schulische Tagesbetreuung/Nachmittagsbetreuung (STB/NB) an der NMS Friesach Hemmaland: Modus für Kärnten/ Standort NMS Friesach: Fünf Tage, gegenstandsbezogene Lernzeit (GLZ) Wird von Lehrerinnen/-ern der NMS gehalten Æ 2018/19 an vier Tagen (Mo,Di,Mi,Do,Fr) Festigung, Förderung und Sicherung des Unterrichtsertrages Hinführen zur ökonomischen Nutzung und eigenständiges Arbeiten in der Lernzeit; Frau Lisa BRETTNER, KIGA- und Freizeitpädagogin, ist durch BÜM BetreuungsGmbH mit der Nachmittagsbetreuung beauftrag. Für die Betreuung der Lernstunde sind die Lehrerinnen Bestandmann Julia, Hobisch Birgit, Aliti Christine und Robinig Gerhild eingeteilt. Eine eventuelle Abmeldung ist nur Ende des Semesters möglich. Die entsprechende Meldung ist ausschließliche in der Direktion der NMS oder VS abzugeben. Schüler/innen, die die Nachmittagsbetreuung besuchen, müssen bis mindestens 16 Uhr in der Schule bleiben.

Dieser Modus wurde vom Gremium einstimmig angenommen.

Kurzinformation des Schulleiters zur „ganztägigen Schulform“ lt. Gesetzgeber (s. Beilage)

� Sonstige Veranstaltungen: 16.10.: Cross Country- Wettbewerb (Bezirksveranstaltung in Weitensfeld) Landeswettbewerb am 24.10. in Feistritz/Ros. (erfolgreiche Teiln. NMS Friesach) 26.11 – 29.11.: (48. Kw) Berufsschnuppertage der 8. Schulstufe, Abschluss Reflexion (30.11.) Wieder bezirksweite Koordination mit der Industriellenvereinigung (IV) im Bez. SV. Am 30.11. sind wieder externe Referenten eingeladen. SL Dir. Klogger bittet die Eltern, den Kindern bei der Betriebsauswahl zu helfen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Termine und Inhalte auf der Homepage der NMS Friesach ersichtlich sind!

…sowie die weiteren zahlr. BO-Veranstaltungen mit BBO Kärnten (Änderungen vorbehalten) geplant 50. Kw: 1. Elternsprechtag: Mittwoch, 12.12.2018 (16.00 – 19.00 Uhr); VS Friesach (27.11.); VS St. Salvator (13.12.); VS Micheldorf (23.11.)

Chorauftritte (div. schulbezogene Veranstaltungen: D.O.KH, Bez.Altenheim St. Salvator) Bezirkslesefest (25.04.2019) ausgerichtet/organisiert von BZ Metnitz; Bitte um Besuch der Eltern unserer Schuljugend/Teilnehmer nach Möglichkeit;

�Sammlungen: Jugendrotkreuz: EUR 2,00 (freiwillig). Bereits in den Klassenforen vorgetragen und zur Abstimmung gelangt. Zur Wahl per Handzeichen einstimmig angenommen. GF des ÖJRK lässt ein Danke an alle Eltern ausrichten.

Schulzentrum Karl Schönherr Straße 7 A-9360 Friesach

T +43 (0)4268 2469-71 F +43 (0)4268 2469-73

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ad 3: Der Schulleiter informiert über die Schwerpunkte und Aktivitäten in der Berufs- und Bildungsorientierung (in Kooperation mit BBO Kärnten, Frau Mag. Rebecca Waldner) für die 7./8. Schulstufe. siehe Beiblätter 7./8. Schulstufe sowie Veröffentlichung auf der Homepage! Infos zu „Tage der offenen Tür“ an AHS/BHS finden sich auf der BO-Infowand, bei den Klassenvorständen der 4. Klassen und bei der BO-Referentin Koll. Staduan! ad 4: Die Bestellung einer weiteren Begleitperson für mehrtägige Schulveranstaltungen wurde bei Vorstellung der Veranstaltung durch den jeweiligen Klassenvorstand einstimmig mittels Handzeichen angenommen. ad 5: Die Schulordnung und Verhaltensvereinbarung sind auf der Homepage der NMS Friesach nachzulesen. ad 6: � Die Verhaltensvereinbarungen sowie die Schul- und Hausordnung (gem. § 63a/SchUG, §44, Abs.1) wurde besprochen. Es gibt keine Anträge auf Änderungen. � Der Schulleiter verweist auf die Homepage der NMS Friesach Hemmaland, wo sich die Inhalte der Schul- und Hausordnung sowie Verhaltensvereinbarungen wiederfinden. � Richtlinien zu Befreiungen aus „Bewegung und Sport“; LSR; SchUG v.01.09.2018 � Antrag auf Erklärung einer Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung gem. § 13 a SchUG: „Englisch-Redewettbewerb 2018/19“ (Begabungs- und Begabten- förderung): 27./28.3.2019 sowie 9.5.2019 (Finale)

� Der Englisch-Redewettbewerb wird einstimmig zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. � Der Besuch der Alpe-Adria-Universität im Rahmen der „UNI für Kinder“ (angemeldet 1./2. Klassen) wird einstimmig zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. � Als Maßnahme zur Verbesserung der Lesekompetenz und zur Qualitätssicherung des Unterrichts wird auch wiederum die rotierende Lesestunde/Woche durchgeführt und wird von den Schülerinnen/-ern gerne angenommen. Die Lesestunde erfordert Planung und Lenkung und wir sind um Verbesserungen hinsichtlich der Effizienz weiterhin bemüht. Lesen ist ein wichtiges Anliegen unserer Schule: rotierende Lesestunde, Lesewettbewerb und Autorenlesung, Anwendung einer zusätzlichen Software („Antolin“) � Schulsicherheitsmanagement im SZ Friesach (VS+NMS) Die Direktion arbeitet eng mit der Polizei zusammen, um den Schulweg und Verkehrssituation im SZ insgesamt sicherer zu gestalten (29.10./Besprechung mit Land, BH, Polizei, Stadtgemeinde) Die Eltern wurden gebeten die Schüler nicht direkt vor der Schule aussteigen zu lassen, da durch das Ausparken eine zusätzliche Gefahr für die anderen Schüler besteht. (s. Anlage Dr. Turececk) � Besten Dank an alle Eltern für div. Unterstützungen bei sportlichen Veranstaltungen Fußball-SL/LM, CC-Lauf (16.10./WM) für Betreuung, Schülertransporte etc. � Kurze Erklärung der Lernschiene (Wesen/Organisation) durch SL Klogger Harald. � Rauchverbote im SZ; Handhabung der eZigaretten, Alkohol etc. nach Jugendschutzgesetz � Ersuchen des SL an die Eltern: Esskultur auf Schulveranstaltungen; Bildung, Sauberkeit etc. � Handynutzung/ Handhabung an der Schule (wie bisher vereinbart) � Haus- und Lernaufgaben: Eltern bitte anleiten, kontrollieren…bitte keine „Nachhilfe“ geben � KurzeMaterialien (Bücher, Hefte, Federpenal etc.) in regelmäßigen Abständen kontrollieren! � Ersuchen an die Eltern, in der Gegenwart der Schülerinnen/-er respektvoll über Personen des öffentlichen Lebens (Lehrer, Politiker etc.) zu sprechen.

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Erstellt am: 22.10.2018 Seite 5 von 6

� Koll. Wimmler Isabella (Schulchor) gibt bekannt, dass es im kommenden Schuljahr möglicherweise keinen Schulchor auf Grund zu geringer Anmeldungen kommen wird. Der Leiter betont dazu, dass das Interesse seitens der SchülerInnen und Eltern (auch 1-2 Wochenend-Auftritte) gegeben sein muss! � Der SL weist auf 2 Veranstaltungen hin: 24.10.2018, Aula der NMS Friesach, 18.00 Uhr „Schule im Dialog: Kommunikation und Wirtschaft; Transition Schule-Wirtschaft…“ 22.11.2018: „Trauma und Bindung-wie erleben Kinder und Jugend den Kindergarten, die Schule und Alltag?“, NMS Scheifling/Stmk., 18.00 Uhr

ad 6 Allfälliges seitens der KlassenelternvertreterInnen, PädagogInnen:

x Herr Hubert Groicher (1A, 4B) wünscht sich, dass die Kosten zur Teilnahme am Cross Country-Bewerb, Schulchor usw. von der Schule (Sponsoren etc.) und nicht ausschließlich von den Eltern getragen wird.

x Elternverein: x Frau Fradeneck Lisa-Marie (3A) regt an, einen Elternverein zu gründen. x Herr Schabernig (2B) warnt vor der vielen Arbeit und dem geringen Interesse der Eltern

sich aktiv einzubringen. Elternverein müsste einen „harten Kern“ an Eltern haben und bei Bedarf müssten andere Eltern mithelfen.

x Frau Kollegin Sabine Reinsberger berichtet vom Gymnasium Tanzenberg, dass dort alle Schüler und Schülerinnen einen Geldbeitrag leisten müssen und Eltern zusätzliche Leistungen (Kuchen, Brötchen) erbringen müssen.

x Herr Dir. Klogger Harald wird den Eltern einen Fragebogen zukommen lassen, um zu erheben, ob und in wie weit Interesse daran besteht.

x Herr Dir. Klogger Harald wird einen Vertreter des Landesverbandes der Elternvereine an unsere Schule bitten, um mehr Informationen bezügl. vereinsrechtlichen Status, Aufgaben und dergl. zu erhalten. Als termin für die Infoveranstaltung gilt bereits der 25.10.2018, Aula der NMS, 19 Uhr

x Herr Karl Eicher (3B) erkundigt sich über das zukünftige Modell der NMS. Dir. Klogger konnte aber noch keine offiziellen Informationen seitens des BMBWF bekanntgaben; auch er habe bis dato nur die Infos über geplante Änderungen den Medien entnommen.

Der Vorsitzende schließt das Klassenforum um 20.10 Uhr Friesach, am 22. Oktober 2018 Schriftführerin: Schulleiter:

(SR Herta Köstinger, OLNMS) (Harald Klogger, Dir.) Beilagen

Schulzentrum Karl Schönherr Straße 7 A-9360 Friesach

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Pol.Bez. St.Veit/Glan

Erstellt am: 22.10.2018 Seite 6 von 6

Beilagen/Detail Schulische Tagesbetreuung/ Gesetzl. Auftrag/ Kurzversion Befreiungen in „Bewegung und Sport“_Mag. Wolf/Richtlinien LSR v. Okt2018 Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) v.1.7.2018 Anwesenheitsliste/ Kommunikationsliste email (Elternvertreter 2018/19) BO-Konzept der 7./8. Schulstufe Grundlagen für Verhaltensnoten So nutzen wir unsere Lern- und Förderschiene Richtlinien zur Befreiung aus „Bewgung und Sport“ (LSR), SchUG v.1.9.2018

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FI Mag. Hannes Wolf Schulaufsicht für

Bewegungserziehung und Sport

10. Oktober Straße 24 10. Oktober Straße 24 9020 Klagenfurt

Tel. +43/463/5812-720415 Mobil: +43/699/1 5812-415

E-Mail: [email protected] www.bewegung.ksn.at; www.schulsport-kaernten.at

Befreiung aus Bewegung und Sport Mit 1. September 2018 ist § 11 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes, in dem es um die Befreiung vom Besuch eines Pflichtgegenstandes geht, in neuer Form in Kraft getreten. In der neuen Formulierung ist keine Ermächtigung für die Erlassung einer Verordnung mehr vorgesehen, sodass auch die bestehende Verordnung über die Befreiung aus einem Pflichtgegenstand außer Kraft tritt. Künftig entscheidet daher alleine die Schulleitung über eine Befreiung. Sie kann dafür auch ein ärztliches Zeugnis verlangen, das nicht unbedingt von der Schulärztin / dem Schularzt ausgestellt sein muss. Darüber hinaus hat die Schulleitung auch die Möglichkeit eine Befreiung mit oder ohne Auflage von Prüfungen auszusprechen. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Befreiung nur aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen werden darf und im Regelfall auch ein Ansuchen um Befreiung gestellt werden muss. Von Amts wegen wird die Schulleitung nur in seltenen Fällen tätig werden, um eine Befreiung auszusprechen. Im Gegensatz zu den bisherigen Gepflogenheiten kann es also durchaus eintreten, dass ein Schüler vom Unterricht aus Bewegung und Sport befreit ist und dennoch die Kompetenzen des Lehrplans erfüllen muss. Schulunterrichtsgesetz § 11 (6) Auf Ansuchen des Schülers oder der Schülerin oder von Amts wegen hat der Schulleiter oder die Schulleiterin einen Schüler oder eine Schülerin von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen ohne oder mit Auflage von Prüfungen zu befreien, wenn dieser oder diese aus gesundheitlichen Gründen daran nicht teilnehmen kann. Der Schulleiter oder die Schulleiterin kann im Zweifelsfall hiefür die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

Körperliche Behinderung Kommt es zu keiner Befreiung aus gesundheitlichen Gründen, hat eine Schülerin / ein Schüler am Unterricht teilzunehmen und wird beurteilt. Bei der Beurteilung ist eine allfällige körperliche Behinderung zu berücksichtigen, sofern die erforderlichen Bildungs- und Lehraufgaben – die Kompetenzen des Lehrplans – grundsätzlich erreichbar sind. Nur wenn dies nicht der Fall ist, wäre eine Befreiung von Amts wegen angebracht.

Schulpflichtgesetz § 18 (6) (6) Schüler, die wegen einer körperlichen Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen können oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet wären, sind entsprechend den Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung bzw. gesundheitlichen Gefährdung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird.

[2]

Dies bedeutet für die Praxis, dass die Kompetenzen des Lehrplans zumindest grundsätzlich erreichbar sein müssen, um einen Schüler / eine Schülerin am Unterricht teilnehmen zu lassen und nicht zu befreien. Von den 4 Kompetenzbereichen des Lehrplans (Fach- Methoden-, Sozial- und Methodenkompetenz) muss jede zumindest in irgendeiner Form erreichbar sein, um eine Unterrichtsteilnahme zu rechtfertigen. Beispiel Schwimmen: Eine Schülerin mit Chlorallergie, die zwar nicht Schwimmen, aber alle anderen Kompetenzen erreichen kann, nimmt am Unterricht teil und wird unter Ausklammern des Schwimmens auch beurteilt. Beispiel Gerätturnen: Ein spastischer Schüler, der keine motorischen Fachkompetenzen im Turnen erreichen kann, Methoden-, Sozial und Selbstkompetenz aber schon, und auch am Spiel niedrigschwellig Fachkompetenz erwerben kann, nimmt ebenfalls am Unterricht teil und kann unter Ausklammern der Fachkompetenz im Turnen beurteilt werden. Beispiel Leichtathletik: Eine Schülerin im Rollstuhl, die keine motorischen Fachkompetenzen im Springen und Laufen erreichen kann, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz aber schon, nimmt ebenfalls am Unterricht teil und kann beurteilt werden. Sie kann werfen oder stoßen und mit dem Rollstuhl 60 m fahren und deckt so die leichtathletischen Kompetenzen ab. Erst wenn überhaupt keine motorischen Kompetenzen erbracht werden können, wäre eine Beurteilung in Bewegung und Sport nicht mehr möglich und eine Befreiung durch die Direktion auszusprechen.


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